11.09.2008 John-Lennon-Gymnasium Informationsveranstaltung für die 10. Klassen zum Mittleren...

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11.09.2008 11.09.2008 John-Lennon-Gymnasium John-Lennon-Gymnasium altung für die 10. altung für die 10. Klassen zum Klassen zum Mittleren Mittleren Schulabschluss Schulabschluss Helmke Schulze Helmke Schulze Pädagogische Pädagogische Koordinatorin Koordinatorin

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11.09.200811.09.2008 John-Lennon-GymnasiumJohn-Lennon-Gymnasium

Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung für die 10. Klassen zum für die 10. Klassen zum

Mittleren SchulabschlussMittleren Schulabschluss

Helmke SchulzeHelmke Schulze

Pädagogische KoordinatorinPädagogische Koordinatorin

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11.09.200811.09.2008 John-Lennon-GymnasiumJohn-Lennon-Gymnasium

ThemenThemenAuswertung des letzten JahresAuswertung des letzten JahresÜbersicht zu den PrüfungenÜbersicht zu den PrüfungenBewertungen und AbschlüsseBewertungen und AbschlüsseErläuterungen zum 4. PrüfungsfachErläuterungen zum 4. PrüfungsfachHinweiseHinweiseTermineTermine

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Auswertung des letzten Jahres (1)Auswertung des letzten Jahres (1)

Von 93 Schülerinnen und Schülern der Von 93 Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10 Jahrgangsstufe 10 - haben 90 Schüler den MSA bestanden und- haben 90 Schüler den MSA bestanden und sind in Klasse 11 versetzt worden;sind in Klasse 11 versetzt worden; - hat 1 Schüler den MSA bestanden, ist- hat 1 Schüler den MSA bestanden, ist aber nicht in Klasse 11 versetzt worden;aber nicht in Klasse 11 versetzt worden; - haben 2 Schüler den MSA nicht bestanden.- haben 2 Schüler den MSA nicht bestanden. (Prüfungsteil wurde bestanden, Noten der 10.(Prüfungsteil wurde bestanden, Noten der 10. Klasse waren aber nicht ausreichend)Klasse waren aber nicht ausreichend)

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Auswertung des letzten Jahres (2)Auswertung des letzten Jahres (2)

FachFach schriftlichschriftlich mündlichmündlich EndnoteEndnote

DeutschDeutsch 1,91,9 1,91,9

MathematikMathematik 2,92,9 2,92,9

EnglischEnglisch 2,02,0 2,22,2 2,02,0

Besondere Besondere FormForm

1,71,7 1,71,7

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Auswertung des letzten Jahres (3)Auswertung des letzten Jahres (3)

Die Ergebnisse zeigen, dass die Prüfungs-Die Ergebnisse zeigen, dass die Prüfungs-

leistungen insgesamt deutlich besser sind als dieleistungen insgesamt deutlich besser sind als die

Noten im Fach am Ende des Schuljahres. Noten im Fach am Ende des Schuljahres.

13 Prüfungsleistungen in Mathematik, 8 in13 Prüfungsleistungen in Mathematik, 8 in

Englisch (schriftlich); 4 in Englisch (mündlich) und Englisch (schriftlich); 4 in Englisch (mündlich) und

9 in der Präsentation waren schlechter als die 9 in der Präsentation waren schlechter als die

Jahresendnoten.Jahresendnoten.

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Gesetzliche RegelungenGesetzliche Regelungen

Folgende Verordnungen regeln die Anforderungen Folgende Verordnungen regeln die Anforderungen und die Durchführung der Prüfungen: und die Durchführung der Prüfungen:

Sek I – Verordnung:Sek I – Verordnung: Paragraphen § 43 - § 56

und

AV-Prüfungen:AV-Prüfungen: Kapitel VI. Abschnitte 17 – 18

Auszüge daraus sind auf der Homepage nachzulesen.

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Übersicht zu den Übersicht zu den PrüfungenPrüfungen DeutschDeutsch schriftliche Prüfung schriftliche Prüfung

(180 Min.)(180 Min.)

Zentrale Aufgabenstellung Zentrale Aufgabenstellung durch die Schulbehördedurch die Schulbehörde

MathematikMathematik schriftliche Prüfung schriftliche Prüfung

(120 Min.)(120 Min.)

EnglischEnglisch schriftliche Prüfungschriftliche Prüfung

(150 Min.)(150 Min.)

EnglischEnglisch mündliche Prüfungmündliche Prüfung Partnerprüfung mit zwei Partnerprüfung mit zwei Prüflingen mit einer Prüflingen mit einer Prüfungsdauer von 5 bis 10 Prüfungsdauer von 5 bis 10 Minuten;Minuten;

Aufgaben durch den FachlehrerAufgaben durch den Fachlehrer

Prüfung in besonderer Form Prüfung in besonderer Form

(§ 52) in einem in der (§ 52) in einem in der Jahrgangsstufe 10 unterrich-Jahrgangsstufe 10 unterrich-teten Fach mit Ausnahme der teten Fach mit Ausnahme der Fächer der schriftlichen Prüfung Fächer der schriftlichen Prüfung (4. Prüfungsfach) (4. Prüfungsfach)

Präsentationsprüfung zu Präsentationsprüfung zu einem selbst gewählten einem selbst gewählten Thema mit Thema mit anschließendem anschließendem PrüfungsgesprächPrüfungsgespräch

Gruppenprüfung mit bis zu vier Gruppenprüfung mit bis zu vier Schülerinnen und Schülern;Schülerinnen und Schülern;

Einzelprüfung 15 bis 30 Einzelprüfung 15 bis 30 Minuten, Gruppenprüfung 10 Minuten, Gruppenprüfung 10 bis 20 Minuten je Teilnehmerin bis 20 Minuten je Teilnehmerin oder Teilnehmeroder Teilnehmer

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Fächer für die Prüfung in besonderer Fächer für die Prüfung in besonderer Form (Präsentationsprüfung)Form (Präsentationsprüfung)

Nach § 44 darf die Präsentationsprüfung in einemNach § 44 darf die Präsentationsprüfung in einem„… „… in der Jahrgangsstufe 10 unterrichteten Fachin der Jahrgangsstufe 10 unterrichteten Fachdes gesellschaftswissenschaftlichen oderdes gesellschaftswissenschaftlichen odernaturwissenschaftlichen Lernbereichs,naturwissenschaftlichen Lernbereichs,in einem der Fächer Musik, Bildende Kunst,in einem der Fächer Musik, Bildende Kunst,zweite Fremdsprache, Arbeitslehre oder zweite Fremdsprache, Arbeitslehre oder – – mit Ausnahme der Fächer der schriftlichen Prüfungmit Ausnahme der Fächer der schriftlichen Prüfung – –

in einem Kurs des Wahlpflichtunterrichts …“in einem Kurs des Wahlpflichtunterrichts …“stattfinden.stattfinden.

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Wie wird bewertet?Wie wird bewertet?§ 45 Noten des mittleren Schulabschlusses § 45 Noten des mittleren Schulabschlusses

(1) Die Noten des mittleren Schulabschlusses sind die Jahrgangsnoten (1) Die Noten des mittleren Schulabschlusses sind die Jahrgangsnoten und die Noten der Prüfungen.und die Noten der Prüfungen.

In der ersten Fremdsprache wird aus dem Ergebnis der schriftlichen In der ersten Fremdsprache wird aus dem Ergebnis der schriftlichen und mündlichen Prüfung eine gemeinsame Note im Verhältnis 3 zu und mündlichen Prüfung eine gemeinsame Note im Verhältnis 3 zu 2 gebildet.2 gebildet.

(2) Die Jahrgangsnoten werden von der in dem jeweiligen Fach (2) Die Jahrgangsnoten werden von der in dem jeweiligen Fach unterrichtenden Lehrkraft gemäß § 18 Abs. 4 und 5 festgelegt und unterrichtenden Lehrkraft gemäß § 18 Abs. 4 und 5 festgelegt und dem Prüfungsausschuss mitgeteilt.dem Prüfungsausschuss mitgeteilt.

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GesamtergebnisGesamtergebnis

§ 53 Gesamtergebnis§ 53 Gesamtergebnis

(1)(1) Frühestens zwei Wochen vor dem letzten Schultag eines Frühestens zwei Wochen vor dem letzten Schultag eines Schuljahres stellt der Prüfungsausschuss fest, ob das Schuljahres stellt der Prüfungsausschuss fest, ob das Gesamtergebnis „bestanden“ oder „nicht bestanden“ lautet.Gesamtergebnis „bestanden“ oder „nicht bestanden“ lautet.

(2) Der mittlere Schulabschluss ist bestanden, wenn (2) Der mittlere Schulabschluss ist bestanden, wenn 1.1. die in den Prüfungen erzielten Noten in den vier Prüfungsfächern die in den Prüfungen erzielten Noten in den vier Prüfungsfächern

mindestens „ausreichend“ lauten (Ausgleich: bei höchstens 1x5 mindestens „ausreichend“ lauten (Ausgleich: bei höchstens 1x5 mindestens 1x3) mindestens 1x3)

undund

2. mit den Jahrgangsnoten die jeweiligen schulartspezifischen 2. mit den Jahrgangsnoten die jeweiligen schulartspezifischen Abschlussbedingungen erfüllt werden (ggf. mit Ausgleichsregelung).Abschlussbedingungen erfüllt werden (ggf. mit Ausgleichsregelung).

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Ausgleichsregelung zur VersetzungAusgleichsregelung zur Versetzung

Am Gymnasium werden die Abschlussbedingungen erfüllt, wennAm Gymnasium werden die Abschlussbedingungen erfüllt, wenn

NotenNoten AusgleichAusgleich1. in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen, d.h. Note 4 erzielt werden 1. in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen, d.h. Note 4 erzielt werden oderoder

2. in höchstens 2x52. in höchstens 2x5

oderoder

bei ansonsten mindestens 3 erzielt werdenbei ansonsten mindestens 3 erzielt werden

3. höchstens 3x5 oder 3. höchstens 3x5 oder mindestens 2x3 in zwei anderen Fächern mindestens 2x3 in zwei anderen Fächern

höchstens 1x6 oder höchstens 1x6 oder mindestens 2x2 in zwei anderen Fächernmindestens 2x2 in zwei anderen Fächern

1x5 und 1x6 in jeweils höchstens einem 1x5 und 1x6 in jeweils höchstens einem FachFach

1x5 in Deutsch, Mathematik oder Englisch1x5 in Deutsch, Mathematik oder Englisch mindestens ein Hauptfach zum Ausgleichmindestens ein Hauptfach zum Ausgleich

mehr als 1x5 oder 1x6 in den mehr als 1x5 oder 1x6 in den HauptfächernHauptfächern

Kein Ausgleich möglichKein Ausgleich möglich

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BesonderheitBesonderheit

Diese Regelungen bedeuten letztlich, dasDiese Regelungen bedeuten letztlich, daseine Schülerin oder ein Schüler eineseine Schülerin oder ein Schüler einesGymnasiumsGymnasiums

nichtnicht in Klasse 11 versetzt werden könnte, in Klasse 11 versetzt werden könnte,

aberaber trotzdem den Mittleren trotzdem den Mittleren

Schulabschluss erhalten kann.Schulabschluss erhalten kann.

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Prüfungen in besonderer Form (1)Prüfungen in besonderer Form (1)§ 52 Prüfungen in besonderer Form§ 52 Prüfungen in besonderer Form(1) Die Schülerinnen und Schüler wählen mit Zustimmung ihrer (1) Die Schülerinnen und Schüler wählen mit Zustimmung ihrer

Erziehungsberechtigten bis zu einem von der Schule festgelegten Termin Erziehungsberechtigten bis zu einem von der Schule festgelegten Termin im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 10 die Thematik für die Prüfung im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 10 die Thematik für die Prüfung in besonderer Form, die vom Prüfungsausschuss zugelassen werden muss. in besonderer Form, die vom Prüfungsausschuss zugelassen werden muss.

Die Schülerinnen und Schüler können für die Präsentation nur eine ThematikDie Schülerinnen und Schüler können für die Präsentation nur eine Thematikwählen, mit der sie sich während der Jahrgangsstufe 10 in der Regelwählen, mit der sie sich während der Jahrgangsstufe 10 in der Regelmindestens sechs Wochen lang in Form einer Fach- oder Projektarbeit, einermindestens sechs Wochen lang in Form einer Fach- oder Projektarbeit, einerLeistungsmappe (Portfolio), eines Wettbewerbsbeitrags oder in vergleichbarerLeistungsmappe (Portfolio), eines Wettbewerbsbeitrags oder in vergleichbarerWeise beschäftigt oder sich auf eine praktische Prüfung vorbereitet haben. Weise beschäftigt oder sich auf eine praktische Prüfung vorbereitet haben.

Sie werden dabei von der jeweils fachlich zuständigen Lehrkraft beraten undSie werden dabei von der jeweils fachlich zuständigen Lehrkraft beraten undunterstützt.unterstützt.

Die Präsentation wird bei der Beurteilung besonders gewichtet.Die Präsentation wird bei der Beurteilung besonders gewichtet.

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Auch die Form der Prüfung kann selbst gewählt werden, z.B. sind zugelassen:Auch die Form der Prüfung kann selbst gewählt werden, z.B. sind zugelassen:

Fach- oder ProjektarbeitFach- oder Projektarbeit, d.h. eigenständige schriftliche oder praktische , d.h. eigenständige schriftliche oder praktische Arbeit begleitend zum UnterrichtArbeit begleitend zum Unterricht

Leistungsmappe (Portfolio),Leistungsmappe (Portfolio), d.h. eine Präsentationsmappe, d.h. eine Präsentationsmappe,

die z.B. den Lernprozess selbst darstellt die z.B. den Lernprozess selbst darstellt

(z.B. (z.B. Arbeitsportfolio, Beurteilungsportfolio, Vorzeigeportfolio, Arbeitsportfolio, Beurteilungsportfolio, Vorzeigeportfolio, Entwicklungsportfolio, Fächerübergreifendes Portfolio, Thema-Entwicklungsportfolio, Fächerübergreifendes Portfolio, Thema-erschließendes Portfolio, Bewerbungsportfolio, Präsentationsportfolioerschließendes Portfolio, Bewerbungsportfolio, Präsentationsportfolio))

WettbewerbsbeitragWettbewerbsbeitrag, z.B. Projekte aus dem Jugend forscht – Wettbewerb , z.B. Projekte aus dem Jugend forscht – Wettbewerb oder Bundeswettbewerb Geschichteoder Bundeswettbewerb Geschichte

oder oder VergleichbaresVergleichbares, z.B. eine Arbeit in Zusammenhang mit dem , z.B. eine Arbeit in Zusammenhang mit dem Betriebspraktikum, sofern dies sich einem Fach zuordnen lässtBetriebspraktikum, sofern dies sich einem Fach zuordnen lässt

Prüfungen in besonderer Form (2)Prüfungen in besonderer Form (2)

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Was bedeutet das?Was bedeutet das?

Mit der Prüfung in besonderer Form können die Schüler Mit der Prüfung in besonderer Form können die Schüler einen persönlichen Schwerpunkt setzen.einen persönlichen Schwerpunkt setzen.

Thema und Form der Präsentation können selbst Thema und Form der Präsentation können selbst gewählt werden. (vorbehaltlich der Genehmigung des gewählt werden. (vorbehaltlich der Genehmigung des Themas durch den Prüfungsausschuss)Themas durch den Prüfungsausschuss)

Im jeweiligen Fachunterricht erhält jeder Schüler Im jeweiligen Fachunterricht erhält jeder Schüler Anregungen und Unterstützung.Anregungen und Unterstützung.

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Was ist zu bedenken?Was ist zu bedenken?

In welchem zulässigen Fach sehe ich meine Stärken?In welchem zulässigen Fach sehe ich meine Stärken?Welches konkrete Unterrichtsprojekt wird mir von den Fachlehrern Welches konkrete Unterrichtsprojekt wird mir von den Fachlehrern angeboten?angeboten?Für welches Teilthema interessiere ich mich?Für welches Teilthema interessiere ich mich?Wer interessiert sich noch für dieses Thema?Wer interessiert sich noch für dieses Thema?Welche Form der Präsentation möchte ich wählen?Welche Form der Präsentation möchte ich wählen?

OderOderMöchte ich einen Wettbewerbsbeitrag einbringen? Welcher Möchte ich einen Wettbewerbsbeitrag einbringen? Welcher Wettbewerb käme dann in Frage?Wettbewerb käme dann in Frage?Hinweis: Evtl. muss bei Wettbewerbsarbeiten die Anmeldefrist beim Hinweis: Evtl. muss bei Wettbewerbsarbeiten die Anmeldefrist beim Wettbewerb eingehalten werden. (z.B. Jugend forscht 30.11.2008)Wettbewerb eingehalten werden. (z.B. Jugend forscht 30.11.2008)

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Was ist also zu tun?Was ist also zu tun?

kontinuierlich für die Prüfungen lernen, d.h. gezielt die kontinuierlich für die Prüfungen lernen, d.h. gezielt die Stunden und Hausaufgaben in den Hauptfächern Stunden und Hausaufgaben in den Hauptfächern nutzen nutzen entscheiden, in welcher Art und Weise die Prüfung in entscheiden, in welcher Art und Weise die Prüfung in besonderer Form abgelegt werden sollbesonderer Form abgelegt werden soll

bis zum 08.12.08 in Absprache mit dem Fachlehrer ein bis zum 08.12.08 in Absprache mit dem Fachlehrer ein Prüfungsthema formulieren und auf einem Formblatt Prüfungsthema formulieren und auf einem Formblatt (erhältlich über die Klassenlehrer) abgeben(erhältlich über die Klassenlehrer) abgeben

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Kann ich mich noch mal anders Kann ich mich noch mal anders entscheiden?entscheiden?

Nein!Nein!Mit der Abgabe des Themas ist die Art der Mit der Abgabe des Themas ist die Art der Prüfung und das Fach Prüfung und das Fach verbindlichverbindlich festgelegt. festgelegt.

Ggf. kann in Absprache mit dem prüfenden Ggf. kann in Absprache mit dem prüfenden Lehrer und den Erziehungsberechtigten das Lehrer und den Erziehungsberechtigten das gewählte Thema noch überarbeitet werden.gewählte Thema noch überarbeitet werden.

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Nächste SchritteNächste Schritte

Information der Schüler durch Frau Schulze (September)Information der Schüler durch Frau Schulze (September)Information und Beratung zur Wahl des 4. Prüfungs-Information und Beratung zur Wahl des 4. Prüfungs-faches bei den Fachlehrern einholenfaches bei den Fachlehrern einholenPrinzipielle Fragen mit Frau Schulze klärenPrinzipielle Fragen mit Frau Schulze klärenThemenwahl bis zum 08.12.2008 beim Klassenlehrer Themenwahl bis zum 08.12.2008 beim Klassenlehrer abgebenabgebenGenehmigung der Themen durch den Genehmigung der Themen durch den PrüfungsausschussPrüfungsausschuss

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TermineTermine(* schuleigene Termine werden noch präzisiert)(* schuleigene Termine werden noch präzisiert)

08.12.200808.12.2008 Festlegung des Themas für die Prüfung in Festlegung des Themas für die Prüfung in besonderer Form (4. Prüfungsfach)besonderer Form (4. Prüfungsfach)

16.03. - 23.06.2009 *16.03. - 23.06.2009 * Prüfungen in besonderer FormPrüfungen in besonderer Form

11.05. - 17.06.2009 *11.05. - 17.06.2009 * Mündliche Prüfungen in EnglischMündliche Prüfungen in Englisch

15.05.2009 (zentral)15.05.2009 (zentral) Schriftliche Prüfung Englisch Schriftliche Prüfung Englisch

20.05.2009 (zentral)20.05.2009 (zentral) Schriftliche Prüfung DeutschSchriftliche Prüfung Deutsch

27.05.2009 (zentral)27.05.2009 (zentral) Schriftliche Prüfung MathematikSchriftliche Prüfung Mathematik

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11.09.200811.09.2008 John-Lennon-GymnasiumJohn-Lennon-Gymnasium

Wo erhält man Wo erhält man InformationenInformationen??Im Internet unter:

www.berlin.de/sen/bildung/ Rechtsvorschriften

www.isq-bb.de Prüfungen MSA-Berlin

Außerdem natürlich bei:

den Klassenlehrern und den Fachlehrern

Frau Schulze (mi 08:45 – 11:15 Uhr Raum 016)

und auf der Homepage der Schule:

www.jlgym.cidsnet.de

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Haben Sie nochHaben Sie noch

Fragen?Fragen?

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EndeEnde

Vielen Dank für Ihre AufmerksamkeitVielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

und Ihren Kindern und Ihren Kindern

viel Erfolg bei den Prüfungen!viel Erfolg bei den Prüfungen!