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„Herzlich Willkommen!“

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INFOTALK Herbst 2004

11. November 2004 Schloss Wilhelminenberg

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Themenübersicht :

Steuer-TIPPS zum Jahreswechsel

Steuerrecht: Aktuelles

Steuerreformen 2004 und 2005

Rechtsformwahl und Bilanzpolitik

Gastvortrag Hr. Zak: „Risk – Management“

Gastvortrag Hr. Waska: „Internet – Gefahren“

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Steuer - TIPPS

zum Jahreswechsel

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Investitionen:

Halbjahresabschreibungen: Inbetriebnahme noch vor dem

31.12.2004

Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Bezahlen bzw. Kassieren von

Rechnungen je nach Bedarf vor oder nach dem Jahres-

wechsel

Investitionszuwachsprämie Kauf von ungebrauchtem,

körperlichem, abnutzbarem Anlagevermögen (AfA) noch vor

dem 31.12.2004, wenn die Investitionen 2004 höher sind als

im Schnitt der letzten 3 Jahre (optimal: Neugründer)

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Spenden…

…aus dem Betriebsvermögen an begünstigte Institutionen

( Liste des BMF) sind steuerlich absetzbar (bis max. 10%

des Gewinns im Jahr 2003)

Lehrlingsprämie:

Wer heuer noch Lehrlinge einstellt Anspruch auf

steuerfreie EUR 1.000 Lehrlingsausbildungsprämie vom

Finanzamt

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Topf-Sonderausgaben:

insb. Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen sowie

Ausgaben zur Wohnraumschaffung und –sanierung können

bis zu einem Betrag von EUR 2.920 geltend gemacht werden

(Alleinerzieher bzw. –verdiener: EUR 5.840, ab 3 Kindern:

weitere Erhöhung um EUR 1.460)

davon mindert ¼ die Einkommensteuer

Ab einem Jahreseinkommen von EUR 36.400 vermindert sich

dieser absetzbare Betrag – ab EUR 50.900 stehen überhaupt

keine Topf-Sonderausgaben mehr zu

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Sonstige Sonderausgaben:

Kosten für einen Internetzugang mittels Breitband (ADSL)

können noch bis 31.12.2004 geltend gemacht werden

(Anschlussgebühr: bis EUR 50, laufende Grundentgelte: bis

EUR 40)

Kirchenbeiträge: bis EUR 75 (ab 2005: bis EUR 100)

Unbeschränkt absetzbar: Nachkäufe von Pensions-

versicherungszeiten, freiwillige Weiterversicherung

bestimmte Kaufpreisrenten und Steuerberatungskosten

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Spar-Prämien:

Aktiv Erwerbstätige, die 2004 mindestens EUR 1.901 in die

staatlich geförderte Zukunftsvorsorge einzahlen, erhalten

die 9%ige Prämie (höchstens EUR 171)

Bausparen: für den maximal geförderten Einzahlungsbetrag

im Jahr 2004 von EUR 1.000 gibt es die staatliche Prämie

von EUR 35

Aufbewahrungspflicht…

…endet für Bücher und Aufzeichnungen für 1997

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Mitarbeiter-Motivation: Personalkosten sind für Unternehmer

Betriebsausgaben - Durch eine optimale Gestaltung hat der

Arbeitgeber zwar keine höheren Betriebsausgaben, beim

Dienstnehmer kann aber eine günstigere Besteuerung erreicht

werden:

Ausnutzung des Jahressechstels mit 6% Lohnsteuer

(Überstundenvergütungen, Zulagen, Diensterfindungen..)

Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung, die

ein Arbeitgeber für alle Dienstnehmer(gruppen) leistet, sind

bis EUR 300 pro Jahr und Arbeitnehmer lohnsteuerfrei

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Weihnachtsgeschenke: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer

sind bis jährlich EUR 186 lohnsteuer- und sozialversiche-

rungsfrei (Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig)

Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen gibt es pro

Arbeitnehmer pro Jahr einen Steuerfreibetrag von EUR 365

(Weihnachtsfeiern etc..)

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TIPPS für Arbeitnehmer:

Mehrfachversicherung über die Höchstbeitragsgrundlage im

Jahr 2001: Rückerstattung von Kranken- (4%) und

Pensionsversicherungsbeiträgen (11,4%) bis 31.12.2004

Auch die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 1999 endet

mit 31.12.2004

Werbungskosten: müssen noch heuer gezahlt werden, wenn

sie 2004 genützt werden sollen: z.B. Fortbildungskosten

(Seminare), Telefonspesen, Fachliteratur in Form von

Vorauszahlungen besteht ein Gestaltungspotenzial!

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TIPPS für Arbeitnehmer:

ab 2004 sind auch Studienbeiträge für ein ordentliches

Universitätsstudium als Werbungskosten absetzbar

(bisher nur FH-Studium)!

TIPP: Interessant für „Sprösslinge“ von Familien-

unternehmen..

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Steuerrecht:

Aktuelles

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„Luxustangente“ für PKW:

Für PKW hat die Finanzverwaltung „Luxusgrenzen“ fest-

gelegt: 1991 bis 2001: ATS 467.000, ab 2002: EUR 34.000

Der UFS Salzburg hat kürzlich entschieden, dass diese

Grenzen gem. dem Verbraucherpreisindex anzupassen sind:

2000: EUR 38.300, 2001: EUR 39.000, 2002: EUR 39.700,

2003: 40.300

Das Finanzministerium hat bereits angekündigt, die

valorisierten Werte nicht anzuerkennen ein VwGH-

Urteil ist zu erwarten..

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„Essensbons“ für Mitarbeiter:

Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die ein Arbeitgeber zur

Verköstigung seiner Dienstnehmer gewährt, sind von der

Lohnsteuer befreit. Da eine Werkskantine oft nicht möglich

ist Möglichkeit Essensgutscheine auszugeben:

Beliebige Essensbons (Supermärkte, Fast-Food): bis tägl.

EUR 1,10 (=EUR 24,20 im Monat)

Wenn Gutscheine nur in einem Gasthaus unmittelbar in der

Nähe eingelöst werden können bis tägl. EUR 4,49

(=EUR 96,80 im Monat)

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Bewirtung von Geschäftsfreunden:

Weist ein Unternehmer nach, dass die Bewirtung eines

Geschäftsfreundes einen eindeutigen Werbezweck erfüllt

(„Produkt- oder Leistungsinformation“) und beruflich

veranlasst ist:

Vorsteuer zur Gänze abziehbar

Nettobeträge können zu 50% als Betriebsausgabe

geltend gemacht werden

ACHTUNG: Dokumentation ist entscheidend (siehe Anlage)

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Umsatzsteuerpflicht für Werbegeschenke:

Entnimmt ein Unternehmer Gegenstände, die er mit Vor-

steuerabzug erworben hat, aus seinem Unternehmen, um

sie einem Dritten unentgeltlich zukommen zu lassen

(Werbe-geschenke, Verkaufsförderungen, Imagepflege,

Preisaus-schreiben):

umsatzsteuerpflichtiger Tatbestand

Ausnahme: Geschenke von geringem Wert (bis ca. netto

EUR 40 pro Jahr), Warenmuster des Unternehmens bzw.

wenn ein Zusammenhang mit der Leistung besteht

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Umsatzsteuer und die neuen EU-Mitgliedstaaten:

Die Regelungen über Lieferungen und sonstige Leistungen

innerhalb des Binnenmarkts sind auf die mit 1. Mai 2004 der

EU beigetretenen Staaten auszudehnen:

Warenlieferungen in die neuen Mitgliedstaaten können als

steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt

werden, wenn auf der Rechnung des liefernden Unter-

nehmers die UID-Nummer des Kunden angeführt ist:

UID-Nummern können im Internet überprüft werden – eine

erste Prüfung kann anhand folgender Tabelle erfolgen:

Steuerrecht: Aktuelles

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Steuerrecht: Aktuelles

“GmbH light“ auch bald in Österreich?

Die Niederlassungsfreiheit in der EU führt zunehmend dazu,

dass sich (EU)ausländische Kapitalgesellschaften in Öster-

reich ansiedeln, die in ihrer Heimat kein verpflichtendes

Mindest-Kapital aufweisen müssen

Es gibt Tendenzen in anderen Staaten (Frankreich, Spanien,

Niederlande), Kapitalgesellschaften praktisch ohne Kapital-

erfordernissen zuzulassen Problem: Gläubigerschutz!

Die Entwicklung in Österreich bleibt abzuwarten..

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Steuerreformen

2004 und 2005

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Elektronische Steuererklärungen:

Verpflichtende elektronische Einreichung: Umsatz in 2003

über EUR 100.000 + Internetanschluss bzw. bei Vertretung

durch Steuerberater

ACHTUNG - inhaltliche Neuerungen:

Kennzahlen aus dem Rechnungswesen eines

Unternehmers sind mit den Abgabenerklärungen

mitzuschicken! Veranlagung 2004: keine Ausnahmen mehr!

Steuerreformen 2004 und 2005:

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Steuerreformen 2004 und 2005:

Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne:

Anwendungsbereich: gewerbetreibende Bilanzierer (auch

OHG, KG)

nicht anwendbar: Kapitalgesellschaften (GmbH), Freiberuf-

ler (Ärzte, Rechtsanwälte, Zivilingenieure), Einnahmen-

Ausgaben-Rechner

nicht entnommener Gewinn (Anstieg des Eigenkapitals)

wird bis zu einer Höhe von EUR 100.000 nur mit dem

halben Durchschnittssteuersatz besteuert!

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Einkommensteuer ab 2005 (Tarifvergleich):

Steuerreformen 2004 und 2005:

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Körperschaftsteuer ab 2005: Senkung von 34% auf 25% !

Steuerreformen 2004 und 2005:

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Rechtsformwahl und

Bilanzpolitik

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Körperschaftsteuer ab 2005:

Durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34%

auf 25% sollten bestehende GmbHs im Rahmen ihrer

Bilanzpolitik Gewinne ins Jahr 2005 zu verlagern

9% Steuerersparnis: Vorziehen von Investitionen

(Investitionszuwachsprämie!), Rückstellungen

TIPP: Gewinnträchtige Einzelunternehmen und Personen-

gesellschaften sollten bei konstanten zukünftigen Gewinnen

eine Umgründung in eine Kapitalgesellschaft erwägen

Rechtsform wird immer entscheidender!

Rechtsformwahl und Bilanzpolitik:

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Körperschaftsteuer ab 2005:

Geschäftsführerbezüge / Gewinnausschüttungen:

Durch die Senkung der Steuerbelastung bei der GmbH sind

letztlich auch Gewinnausschüttungen geringer belastet

Geschäftsführergehalt sollte in der Regel EUR 51.000

im Jahr nicht überschreiten

Rechtsformwahl und Bilanzpolitik:

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Einkommensteuer ab 2005:

„Splitting“ bei Familieneinkommen:

2004: Steuerpflicht für Selbständige beginnt ab ca.

EUR 8.900; ab 2005: Steuerpflicht beginnt ab EUR 10.000

Berücksichtigen bei Gesellschaftsverträgen (Voraus-

gewinne)

Berücksichtigen: Leistungsbeziehungen im

Familienverband

Rechtsformwahl und Bilanzpolitik:

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Danke, dass Sie da sind!

Danke für Ihre Beiträge!

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Es folgen interessante Beiträge:

Hr. Zak (ACI Unternehmensberatung

GmbH): „Beitrag zur Unternehmensfitneß“

Hr. Waska (EDV Beratung): „Das Internet

und die Gefahren für Ihr Unternehmen“

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unterm Strich------------------

Besser beraten