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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen 12. Kommunales IuK-Forum Niedersachsen des Niedersächsischen Landkreistages 06.-07. September 2012 in Göttingen Uwe Robra Regierungsdirektor, Referatsleiter 3 - Technisch-organisatorischer Datenschutz, Datenschutz im Telemedienrecht - beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen Social Media in Kommunen/ im öffentlichen Bereich: Mehrwert oder organisierter Rechtsverstoß? Datenschutzrechtliche und technisch- organisatorische Fakten

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

12. Kommunales IuK-Forum Niedersachsen

des Niedersächsischen Landkreistages 06.-07. September 2012 in Göttingen

Uwe Robra Regierungsdirektor, Referatsleiter 3

- Technisch-organisatorischer Datenschutz,

Datenschutz im Telemedienrecht -

beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen

Social Media in Kommunen/ im öffentlichen Bereich:

Mehrwert oder organisierter Rechtsverstoß?

Datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Fakten

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Einführung

Neues vom Landesbeauftragten ...

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• vom Niedersächsischen Landtag gewählt am 21.06.2006 • Amtsperiode: 8 Jahre • arbeitet weisungsunabhängig

(Art. 62 Niedersächsische Verfassung) Aufgaben : • Beratung und Kontrolle der öffentlichen Stellen in

Niedersachsen in allen Fragen des Datenschutzes • Seit 01.02.2007 zugleich „Aufsichtbehörde für den nicht

öffentlichen Bereich“ im Sinne des § 38 Abs. 6 BDSG

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Joachim Wahlbrink

Kurzvorstellung

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Der Landesbeauftragte für den

Datenschutz Niedersachsen

Joachim Wahlbrink

Landtag Nds. Ministerium

für Inneres und Sport

Aufsicht Unternehmen der Wirtschaft; Vereine, Verbände (300 Tsd.)

MI seit 2011 nicht mehr oberste Aufsichtsbehörde

für den n.ö. Bereich

Kontrolle bei ca. 5.500

öffentlichen Stellen

Seit 01.02.2007:

Aufsichtsbehörde nach § 38 VI BDSG;

seit 08.07.2011

oberste Landesbehörde

wählt für 8 Jahre

Landesregierung Vor- schlag

Einführung

Kurzvorstellung der Dienststelle LfD

Urteil EuGH März 2010

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Niedersächsische Verfassung

Letzte Änderung: 08.07.2011

Artikel 62

Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Datenschutz

(1) Die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert, dass

die öffentliche Verwaltung bei dem Umgang mit personenbezogenen Daten Gesetz und

Recht einhält. Sie oder er berichtet über ihre oder seine Tätigkeit und deren Ergebnisse dem

Landtag.

(2) Der Landtag wählt auf Vorschlag der Landesregierung die Landesbeauftragte oder den

Landesbeauftragten für den Datenschutz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der

anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens jedoch der Mehrheit seiner Mitglieder.

(3) Die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist unabhängig

und nur an Gesetz und Recht gebunden. Artikel 38 Abs. 1 und Artikel 56 Abs. 1 finden auf

sie oder ihn keine Anwendung.

(keine „Organisationshoheit der LReg“; Aufgabe der „Landesverwaltung“)

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06.09.2012 Seite 6

Niedersächsische Verfassung

Aktuelle Änderung 08.07.2011

Artikel 62

Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Datenschutz

...

(4) Das Nähere bestimmt ein Gesetz. Dieses Gesetz kann personalrechtliche

Entscheidungen, welche Bedienstete der Landesbeauftragten oder des Landesbeauftragten

für den Datenschutz betreffen, von deren oder dessen Mitwirkung abhängig machen. Der

Landesbeauftragten oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz kann durch Gesetz

die Aufgabe übertragen werden, die Durchführung des Datenschutzes bei der

Datenverarbeitung nicht öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher

Wettbewerbsunternehmen zu kontrollieren.

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Kurzvorstellung der Dienststelle LfD

Als Reaktion auf die Datenschutzskandale 2008 erfolgte ein Beschluss der Landesregierung vom 04.03.2009: Stärkung der Aufsicht im nicht öffentlichen Bereich Statt bisher 5 Teams gesamt Neubildung von zwei Teamgruppen

(heute Referatsgruppen):

Referatsgruppe I Referate 1 bis 4 Kontrolle und Beratung im öffentlichen Bereich

und Innerer Dienst

Referatsgruppe II Referate 5 bis 7 Aufsichtsbehörde im nicht öffentlichen Bereich

LfD-Geschäftsstelle mit derzeit 26 MA in 7 Referaten:

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Stärkung der Aufsicht im nicht öffentlichen Bereich (1)

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Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Innenminister Uwe Schünemann beschlossen, die Datenschutzaufsicht im gewerblichen Bereich deutlich auszubauen und zu intensivieren. Hintergrund sind die zahlreichen, in den letzten Monaten bekannt gewordenen Datenmissbrauchsfälle in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) soll durch eine organisatorische Neustrukturierung, mehr Personal und eine konzeptionelle Neuausrichtung gestärkt werden. „Neben der Datenschutzaufsicht über die Landes- und Kommunalbehörden wird die Datenschutzaufsicht über den gewerblichen Bereich zu einer gleichwertigen zweiten Säule ausgebaut“, sagte Schünemann. Unter einer eigenständigen Leitung werden künftig mindestens zehn Stellen vor allem für Beratungs- und Kontrollaufgaben der rund 300.000 Unternehmen mit mehr als 2,3 Mio. Beschäftigten zuständig sein.

Stärkung der Aufsicht im nicht öffentlichen Bereich (2)

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Die Tätigkeiten des LfD werden konzeptionell neu ausgerichtet. Eine flächendeckende Kontrolle des Datenschutzes im nicht öffentlichen Bereich kann es nach wie vor nicht geben. Gleichwohl werden eine zielorientierte und branchenangepasste Beratungstätigkeit des LfD und eine risikoorientierte Prüfstrategie zu einem wirksameren Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich führen. Der LfD wird in der Zukunft verstärkt mit betrieblichen Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen sowie den Kammern und Gewerbeaufsichtsämtern zusammenarbeiten. Auch die Sensibilisierung der Bevölkerung im Umgang mit ihren eigenen personenbezogenen Daten soll in Zusammenarbeit mit anderen Stellen wie Schulen und Volkshochschulen und den Verbraucherzentralen intensiviert werden.

Stärkung der Aufsicht im nicht öffentlichen Bereich (3)

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Kurzvorstellung der Dienststelle LfD

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Uwe Robra Referatsleiter 3 Tel. 0511 120-4530 [email protected]

seit Juli 2005 beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen

• Referatsleitung technischer & organisatorischer Datenschutz und DS im Telemedienrecht, RundfunkR

• Aktuelle Arbeitsschwerpunkte z.B.: Cloud Computing, Telemedienrecht, RFID, Biometrie, technische Fragen der Video- / Videoüberwachungstechnik, Webservices, Mobile Computing, TKÜ, Reichweitenanalyse

Kurzvorstellung der Ansprechpartner

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Kurzvorstellung der Ansprechpartner

Manfred Grabow Tel. 0511 120-4530 [email protected]

seit Februar 1997 beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen

• fachliche Aufgaben aus dem Bereich des technisch-organisatorischen Datenschutzes mit dem Schwerpunkt Technik, Netze

• Betreuung und Weiterentwicklung der Systemtechnik der Behörde

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Kurzvorstellung der Ansprechpartner

Michael Wünsch Tel. 0511 120-4531 [email protected]

seit März 2005 beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen

• fachliche Aufgaben aus dem Bereich des technisch-organisatorischen Datenschutzes mit dem Schwerpunkt Konzeption und Organisation

• IT-Koordination für die Behörde Koordination für technische Fortbildung im DSIN

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Kurzvorstellung der Ansprechpartner

N.N. Tel. 0511 120-4500 [email protected]

Seit 2011/2012 beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen

• fachliche Aufgaben aus dem Bereich des technisch-organisatorischen Datenschutzes mit dem Schwerpunkt Webanwendungen, Internettechnik und Datenschutz im Telemedienrecht

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Vom schnellen Klick zum

organisierten Rechtsverstoß...

Facemash – Zuckerbergs Vorgänger von Facebook 2005

Usenet, Diskussionsforen und Bulletin Boards – bis 2005 Kollaborations-Standard

Erst Web 2.0-Kollaboration -jetzt Facebook-Hype

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Mitarbeiter/innen 3.500

Verfügbare Sprachversionen: Datenmengen: Anzahl der Server:

77 500 TByte / Tag 60.000

Einnahmen 2011: laut SEC Börsenaufsicht 3,711 Mrd. USD

Userzahl (Mitglieder): > 901 Mio. (März 2012 Davon 80% außerhalb USA und Kanada Marktdurchdringung 11,7% der Weltbevölkerung 5-6% falsche oder doppelte Profile

aktive User / Tag 526 Mio. durchschnittl. Seit Sommer 2012 messbar rückläufig

aktive User auf mobilen Endgeräten / Monat

488 Mio.

„friend connections“ auf Facebook >125 Mrd.

Was hat f, was ich nicht habe...?

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Was hat f, was ich nicht habe...?

Über 22 Mio. Menschen nutzen in Deutschland Facebook (weltweit Platz 10)

das Durchschnittsalter hier liegt bei 29,7 Jahren.

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Social Media

Warum wollen Menschen soziale

Netzwerke nutzen?

• Anschluss nicht verlieren: „Machen doch alle!“

• Jugend: Ausgrenzung vermeiden

• Soziale Kontakte, virtuell und schnell

• Funktionale Integration: Apps, Smartphone, Kontaktverwaltung

• Bekannte Nutzerschnittstelle - „medienbruchfrei“

• Look & Feel einheitlich

• Startrampe: Storage f. Bilder, Infos, Termine

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Social Media

Warum wollen Unternehmen soziale

Netzwerke nutzen?

• Den Anschluss an Standards nicht verlieren

• Funktionale Integration ...

• Mit Kunden im direkten Dialog stehen

• Bekannte Nutzerschnittstellen für die Produkte und Dienstleistungen verfügbar halten - „medienbruchfrei“

• Weltweit einheitliches Layout = Look & Feel nutzen

• Eigenes Corporate Design in die Facebook-Welt integrieren

• 47% der Unternehmen sind auf Facebook präsent (Bitkom, 8/2012)

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Social Media

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Social Media

Warum wollen öffentliche Stellen (Polizei, Kommunen, Bundes- und Landesbehörden) soziale Netzwerke

nutzbar machen?

• Den Anschluss nicht verlieren

• Mit Bürgerinnen und Bürgern im direkten Dialog stehen

• Bekannte Nutzerschnittstellen nahtlos zum Behördengang verfügbar halten

• Weltweit einheitliche Layout für Tourismusförderung

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Social Media

Unternehmen und Behörden

interessieren sich aber weniger für diese Plattformen von Betreibern mit

Sitz in Deutschland:

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... sondern nur für die mit dem f:

Social Media

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Berlin seit 4.4.2008 bei facebook

... Mit 1,3 Mio. nach eigenen Angaben

die größte Städte-Seite in Deutschland

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Neben dem Stadt-Portal gibt es die f-Fanpage

Beispiele:

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Wie steht es mit der Verfügbarkeit bei f?

dpa, 26.06.2012, 08.14 h

Facebook zwingt deutsche Städte zu neuen Namen

• Begründung: «Niemand kann einen geografischen Ort vertreten» [...] Wenn aber eine Stadt niemandem gehören könne, dürfe sie auch niemand auf Facebook repräsentieren. Sonst «werden die Administratorrechte zurückgezogen». [...] Facebook-Hilfebereich“

• „Dass das Unternehmen mit dieser Drohung nicht scherzt, wurde Anfang 2012 deutlich: Von einem Tag auf den anderen war die Facebook-Seite der Stadt München aus dem Netz verschwunden. Plötzlich offline - und mit ihr die rund 400 000 Fans der Seite.“

Bewertung:

• Verfügbarkeit bei facebook nicht ins einseitige Belieben des Anbieters gestellt

• Drei Wochen Frist für die elementarste Frage beim "Kommunaltourismus-Marketing" ...!

• Alle machen weiter bei f mit ...

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Wenn die Polizei schon mitmacht...

… muss es doch rechtens sein!?

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Begründung PD Hannover:

• Junges Publikum erreicht man nur über Facebook

• Fahndungserfolge!

• Stand 13.06.2012: 105.858 „Gefällt mir“-Angaben!

• Einfach praktikabel: Mit einem einzigen Klick macht jeder mit!

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Beanstandung 20.01.2012

• Staatliches hoheitliches Handeln!

• Rechtsgrundlage fehlt: § 131 Abs. 3 StPO (Öffentlichkeitsfahndungen)

reicht für Facebook USA nicht aus, da für eine Datenübermittlung und eine weitere Datenverarbeitung personenbezogener Daten eine normenklare Ermächtigungsgrundlage erforderlich ist.

• Zur Prüfung der Frage der datenschutzrechtlichen

Zulässigkeit der Verarbeitung von Nutzerdaten musste es in diesem Fall nicht mehr kommen...

• Fest steht, dass Facebook die Daten der Nutzer umfangreich verarbeitet, bereits bevor sich diese registrieren

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Pressemeldung MI 06.02.2012

http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=102910&_psmand=33

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06.09.2012 Seite 32

Pressemeldung MI 24.02.2012

www >>>

Innenminister Uwe

Schünemann beantwortete

namens der

Landesregierung die

Anfrage wie folgt: ...

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Seit 06.02.2012 nur noch per Kurzschilderung / Andeutung des Falles und Link auf den Server der Polizei beim LSKN.

www.polizei.niedersachsen.de/fahndung/

PD Hannover neu...

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06.09.2012 Seite 34

Nach Vorlage eines Richtlinienentwurfes des MI:

Hinweise des LfD NI auf die Rechtslage zur Problematik der Nutzerdaten und der rechtswidrigen rechtlichen und technischen Ausgestaltung bei Facebook

Stellungnahme des LfD

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06.09.2012 Seite 35

Erlasslage Polizei Niedersachsen

Erlass MI mit Richtlinie vom 07.06.2012 konträr zur Stellungnahme des LfD NI:

Verpflichtend für alle Polizeidirektionen und das LKA, Fanpages einzurichten (!) und dort auf aktuelle Öffentlichkeitsfahndungen auf Polizeiservern zu verlinken.

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Seit 8.12.2011 auch das BKA

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Seit 8.12.2011 auch das BKA

… derzeit mit personen-bezogenen Daten! (Stand 13.6.2012)

„... ergänzende Informationen in deutscher und in türkischer Sprache könnt ihr auf der BKA-Homepage finden.“

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Kleiner Bruder Bookmarking: Niedersachsen.de

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Wo liegt das Problem? (1)

Nutzungsbedingungen

• Laut Nutzungsbedingungen erklärt der Nutzer, dass er für Fotos und Videos dem sozialen Netzwerk eine gebührenfreie weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher Inhalte überträgt.

• → mit deutschem UrheberR unvereinbar • → Mangelnde Transparenz

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Wo liegt das Problem? (2)

Nutzungsbedingungen

• Einwilligungserklärung: Facebook verlangt, dass der Nutzer der Datenverwertung für Werbezwecke zustimmen muss. → Keine Wahlmöglichkeit per Häkchen, um

die Option abzuwählen, also noch weniger als ein (unzulässiges) Opt-out → alles akzeptieren oder von f

verabschieden! • Verhinderung von Pseudonymisierung • → keine wirksame Einwilligung

nach EU- und D-Recht

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06.09.2012 Seite 41

Wo liegt das Problem? (3)

Gesichtserkennung

• markierte Gesichter auf Fotos oder Videos stehen zum automatisierten Abgleich zur Verfügung,

• ebenso einzelne Gesichter in einer Gruppe. • Sobald ein Gesicht mit Namen versehen ist,

kann die Software die Gesichter abgleichen und namentlich ergänzen

• Damit sind auch Personen außerhalb der Facebook-Community betroffen!

• Falle z.B. für verdeckte Ermittler!

Bild:https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Norbi_fenced.jpg

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Wo liegt das Problem? (4)

Gesichtserkennung

• Vom LfD HH beanstandet Zum Vergleich Google: "...Die sonst übliche Funktion 'Ihr könnt es ja ausschalten' wird von Google eben umgekehrt, in dem gesagt wird: 'Wenn ihr es wollt, schaltet es ein.' Und das ist ganz etwas anderes als das, was von Facebook angeboten wird in diesem Bereich." Prof. Caspar, DRadio 14.12.2012

• Gesichter wie auch 77 Datenfelder bleiben so auf ewig in der Welt; vgl. Selbstversuch europe-v-facebook.org

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Wo liegt das Problem? (5)

Cookie

Für Werbezwecke 2 Jahre Lebensdauer: • Nutzung der Daten aus dem Facebook-Profil • und Analyseergebnisse über das

Nutzungsverhalten auf Seiten von Facebook • sowie Analyseergebnisse über das

Nutzungsverhalten auf anderen Webseiten, auf denen Facebook z.B. durch Social-Plugins wie dem „Gefällt mir“-Button eingebunden ist

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Wo liegt das Problem? (6)

Sperren oder Löschen? • § 3 Abs. 1 Nr. 4 BDSG:

Sperren ist das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken

• § 3 Abs. 1 Nr. 4 BDSG:

Löschen ist das Unkenntlichmachen gespeicherter personenbezogener Daten

• § 3 Abs. 2 Nr. 5 NDSG:

Sperren ist das Kennzeichnen von Daten, um ihre weitere Verarbeitung einzuschränken

• § 3 Abs. 2 Nr. 6 NDSG:

Löschen ist das Unkenntlichmachen von Daten

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12. Kommunales IuK-Forum

Einführendes Social Media & Datenschutz

06.09.2012 Seite 45

Aufsicht und Vollzug (1)

• Verbraucherschützer, haben eine

Untersagung des Freunde-Finders erstritten (LG Berlin, Urt. v. 06.03.2012 - 16 O 551/10; noch nicht rechtskräftig)

• Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSB-K) haben einstimmig die Anbieter von sozialen Netzwerken aufgerufen, Vorgaben des europäischen und deutschen Datenschutzrechts einzuhalten

• Und eine Aufforderung an die öffentlichen Stellen in Deutschland gerichtet, auf ihren Webseiten keine Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button zu nutzen.

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Einführendes Social Media & Datenschutz

06.09.2012 Seite 46

Aufsicht und Vollzug (2)

• Einzelne Datenschutzbehörden haben

Webseitenbetreibern die Nutzung von solchen Angeboten untersagt.

• In Schleswig-Holstein sind Verfahren beim Verwaltungsgericht gegen Unternehmen wegen der Nutzung von Fanpages bei Facebook anhängig.

• Zahlreiche Behörden haben sich von der Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook distanziert

• Nicht wenige – auch Staatskanzleien und die Polizei – sind der Aufforderung nicht gefolgt

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Einführendes Social Media & Datenschutz

06.09.2012 Seite 47

Aufsicht und Vollzug (3)

• Ultima Ratio: Förmliche Beanstandung gegen

öff. Stellen nach § 23 NDSG

• Umfassende präventive Aufklärung durch

Webseiten und Medienarbeit vor den Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen

• Einbindung des Selbstdatenschutzes in Medienpädagogik, teilweise kooperierend mit Kultusministerien und Schulbehörden

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Einführendes Social Media & Datenschutz

06.09.2012 Seite 48

Zusammenfassend:

Nach EU-Recht und deutschem Datenschutzrecht ist nur nach

- ausdrücklicher

- freiwilliger und

- informierter Einwilligung

der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer

die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig.

Entsprechendes gilt für

- das Setzen von Cookies

- bei der Nutzung von personenbezogenen Daten für die Reichweitenanalyse

- für Werbung oder

- beim Anklicken von Webseiten, die Social Plug-ins einbinden

Es muss sichergestellt sein, dass die

Nutzerinnen und Nutzer über die Verwendung

ihrer Daten eigenverantwortlich

entscheiden können.

Presseerklärung der DSB-K-Vorsitzenden (BB) und des DK-Vorsitzenden (NW) vom

02.03.2012 >>>

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Einführendes Social Media & Datenschutz

06.09.2012 Seite 49

Telemedienrecht

LfD Niedersachsen:

„Vorsicht bei Social-Plugins -

Information für Webseitenbetreiber mit Sitz in Niedersachsen“

Anbieter von Telemedien, also Webseitenbetreiber, sind verantwortlich für die ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten. Dieser Verantwortung unterliegen nicht nur gewerbliche, sondern gleichermaßen auch private Angebote. >>> www.lfd.niedersachsen.de Navigation Themen Internet Information

für Webseitenbetreiber

Grundsätzlich auch für öffentliche Stellen anzuwenden, aber zusätzlich ist hier eine explizite Ermächtigungsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich! (Erlaubnisvorbehalt)

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Einführendes Social Media & Datenschutz

06.09.2012 Seite 50

Google Analytics

Google setzt Forderungen der Aufsichtsbehörden um

Durch konstruktive Gespräche zwischen der Datenschutzbehörde in Hamburg und Google ist es gelungen, für den Dienst Google Analytics für nicht-öffentliche Stellen (also z.B. die Wirtschaft, nicht aber kommunale oder staatliche Stellen) zentrale Punkte zu vereinbaren.

Insbesondere hat Google das Verfahren dahingehend geändert, dass

• den Nutzern die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt wird. Google stellt ein so genanntes Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de). Dieses Add-On war bisher für Internet Explorer, Firefox und Google Chrome verfügbar. Google hat nun Safari und Opera hinzugefügt, so dass alle gängigen Browser berücksichtigt sind;

• auf Anforderung des Webseitenbetreibers das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht wird, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist. Die Löschung erfolgt innerhalb Europas;

• mit den Webseitenbetreibern ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen werden soll.

Hinweisseite >>>

Informationen für Webseitenbetreiber mit Sitz in NI >>>

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter mit besonderen Hinweisen. Macht ein nöB-Webseitenbetreiber von diesen Möglichkeiten Gebrauch, wird dadurch ein beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics gewährleistet. >>>

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06.09.2012 Seite 51

Einseitige Aktivitäten

• Facebook stellte vom 15. März 2012 an neue Änderungen an den Nutzungsbedingungen extern zur Diskussion. Diese Diskussion war lediglich bis zum 22. März 2012 geöffnet, danach sollten diese Nutzungsbedingungen für alle Nutzer gelten!

• Die seit Monaten von Datenschützern weltweit geäußerte Kritik zu verschiedenen Aspekten des Dienstes wird dabei nicht aufgegriffen. Im Gegenteil: Die Rechte der Nutzer werden weiter eingeschränkt.

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Einführendes Social Media & Datenschutz

06.09.2012 Seite 52

Analysen zu Social Networks

Alle Analysen, Presseinfos und Hintergrundinformationen sind auf

einer Dossierseite zu Facebook beim ULD verfügbar:

https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/

Besonders zu empfehlen:

„Datenschutzrechtliche Bewertung der

Reichweitenanalyse durch Facebook“

Von Dr. Moritz Karg und Sven Thomsen

vom 19. August 2011 >>> lokal >>>

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Einführendes Social Media & Datenschutz

06.09.2012 Seite 53

DSB-K hat sich 2011 positioniert

Entschließung der 82. Konferenz

der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder

am 28./29. September 2011 in München

„Datenschutz bei sozialen Netzwerken jetzt verwirklichen!“

Www >>> lokal >>>

Die Konferenz stellt insbesondere fest, dass die direkte Einbindung von Social-

Plugins beispielsweise von Facebook, Google+, Twitter und anderen Plattformbetreibern

in die Webseiten deutscher Anbieter ohne hinreichende Information der Internet-

Nutzenden und ohne Einräumung eines Wahlrechtes nicht mit deutschen und

europäischen Datenschutzstandards in Einklang steht. […]

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern daher alle öffentlichen

Stellen auf, von der Nutzung von Social-Plugins abzusehen, die den geltenden

Standards nicht genügen.

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Einführendes Social Media & Datenschutz

06.09.2012 Seite 54

Sommerakademie 2012, Kiel

Ganz frisch:

28. August 2012

Die Vorträge zum

Downloaden: https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2012/

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Einführendes Social Media & Datenschutz

06.09.2012 Seite 55

Vielen Dank für die

Aufmerksamkeit ! Kontakt: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Uwe Robra Regierungsdirektor Referatsleiter 3 Technischer und organisatorischer Datenschutz Tel. 0511/120-4530 Fax zu eMail: 0511/120-4599 Brühlstr. 9, 30169 Hannover Email: [email protected] www.lfd.niedersachsen.de