Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten für die Wirtschaft 2....

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Datenschutzrechtliche Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten für die Bereitstellung von Geodaten für die Wirtschaft Wirtschaft 2. Geo-Fachtag 2. Geo-Fachtag 17.02.2010 Dessau 17.02.2010 Dessau Dr. Moritz Karg Dr. Moritz Karg

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Datenschutzrechtliche Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für die Rahmenbedingungen für die

Bereitstellung von Geodaten für die Bereitstellung von Geodaten für die Wirtschaft Wirtschaft

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Aktivitäten des ULD Aktivitäten des ULD Datenschutz und GeodatenDatenschutz und Geodaten

• Gutachtenerstellung u.a. für die GIW-KommissionGutachtenerstellung u.a. für die GIW-Kommission Datenschutz und GeoinformationenDatenschutz und Geoinformationen „„Ampelstudie“ – Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für die Ampelstudie“ – Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für die

Bereitstellung von Geodaten für die WirtschaftBereitstellung von Geodaten für die Wirtschaft http://www.geobusiness.orghttp://www.geobusiness.org

• Mitglied des Arbeitskreises Geodateninfrastruktur des Landes Mitglied des Arbeitskreises Geodateninfrastruktur des Landes Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein

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NutzungsinteressenNutzungsinteressen• INSPIREINSPIRE

Die gemeinschaftliche Umweltpolitik muss ein hohes Schutzniveau anstreben und dabei die unterschiedlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Regionen der Gemeinschaft berücksichtigen. Zudem werden Informationen, einschließlich Geodaten, für die Festlegung und Durchführung dieser Politik und anderer Gemeinschaftspolitiken benötigt, bei denen gemäß Artikel 6 des Vertrags die Erfordernisse des Umweltschutzes einbezogen werden müssen. (1. Erwägungsgrund INSPIRE Richtlinie)

• Aufgabenerfüllung im staatlichen und kommunalen BereichAufgabenerfüllung im staatlichen und kommunalen Bereich• Aktivierung wirtschaftlicher PotentialeAktivierung wirtschaftlicher Potentiale• wissenschaftliche Forschungwissenschaftliche Forschung• Gesellschaftspolitische InteressenGesellschaftspolitische Interessen

TransparenzTransparenz InformationInformation

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SchutzinteressenSchutzinteressen

• Interessen des StaatesInteressen des Staates Sicherheit und staatliche GeheimhaltungsinteressenSicherheit und staatliche Geheimhaltungsinteressen EntgeltinteressenEntgeltinteressen

• Interessen PrivaterInteressen Privater Recht auf informationelle SelbstbestimmungRecht auf informationelle Selbstbestimmung PrivatsphärePrivatsphäre

• Wirtschaftliche InteressenWirtschaftliche Interessen Betriebs- und GeschäftsgeheimnisseBetriebs- und Geschäftsgeheimnisse

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Besonderheit von Geoinformationen Besonderheit von Geoinformationen • Staatliche erhobene Geodaten sind i.d.R. “Zwangsdaten”Staatliche erhobene Geodaten sind i.d.R. “Zwangsdaten”

§ 14 VermGeoG LSA Die Eigentümer von Grundstücken und von Gebäuden, § 14 VermGeoG LSA Die Eigentümer von Grundstücken und von Gebäuden, die Erbbauberechtigten sowie die Inhaber weiterer grundstücksgleicher Rechte die Erbbauberechtigten sowie die Inhaber weiterer grundstücksgleicher Rechte […] […] sind verpflichtetsind verpflichtet, der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde die für , der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde die für die Führung des Liegenschaftskatasters notwendigen Angaben zu machen.[…]die Führung des Liegenschaftskatasters notwendigen Angaben zu machen.[…]

• Erhebung ohne Kenntnis oder Mitwirkung der Betroffenen möglichErhebung ohne Kenntnis oder Mitwirkung der Betroffenen möglich Topografische Landesaufnahme - LuftbilderTopografische Landesaufnahme - Luftbilder

• geringer bzw. kein Einfluss der Betroffenen auf Inhalt der Datengeringer bzw. kein Einfluss der Betroffenen auf Inhalt der Daten• Potenzial zur Bewertung von Personen und deren LebensumfeldPotenzial zur Bewertung von Personen und deren Lebensumfeld

Bodenrichtwerte § 196 BauGB (http://www.lvermgeo.sachsen-Bodenrichtwerte § 196 BauGB (http://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) anhalt.de)

• ein Ziel der Verwendung von Geodaten ist Profilbildungein Ziel der Verwendung von Geodaten ist Profilbildung Der Sachsen-Anhalt-Viewer ...Der Sachsen-Anhalt-Viewer ...

... ist ein Geodaten-Viewer. Geographische Basisdaten, wie zum Beispiel ... ist ein Geodaten-Viewer. Geographische Basisdaten, wie zum Beispiel Topographische Karten, werden mit -geographisch orientierten- Fachdaten Topographische Karten, werden mit -geographisch orientierten- Fachdaten verknüpft, aufbereitet und visualisiert. Dadurch wird es möglich, vielfältige verknüpft, aufbereitet und visualisiert. Dadurch wird es möglich, vielfältige thematische Zusammenhänge anschaulich räumlich darzustellen.thematische Zusammenhänge anschaulich räumlich darzustellen.

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Personenbezug von GeodatenPersonenbezug von Geodaten

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Datenschutz ist GrundrechtsschutzDatenschutz ist Grundrechtsschutz

Das Recht auf Das Recht auf informationelle informationelle

SelbstbestimmungSelbstbestimmung

1.1. Recht selbst über die Recht selbst über die Preisgabe und Preisgabe und Verwendung der eigenen Verwendung der eigenen Daten zu bestimmenDaten zu bestimmen

2.2. Schutz der PrivatsphäreSchutz der Privatsphäre3.3. Freie Entfaltung der Freie Entfaltung der

PersönlichkeitPersönlichkeit4.4. Aufrechterhaltung fairer Aufrechterhaltung fairer

KommunikationsverhältniKommunikationsverhältnissesse

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Wann besitzen Geodaten Wann besitzen Geodaten Personenbezug?Personenbezug?

• § 2 Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG § 2 Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG LSA)LSA) (1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche (1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche

oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbarenbestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Handelt es sich dabei um natürlichen Person (Betroffener). Handelt es sich dabei um Angaben über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Angaben über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben, sind Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben, sind diese personenbezogene Daten besonderer Art. Allgemein diese personenbezogene Daten besonderer Art. Allgemein zugänglich sind personenbezogene Daten, die jedermann ohne zugänglich sind personenbezogene Daten, die jedermann ohne oder nach vorheriger Anmeldung, Zulassung oder Entrichtung oder nach vorheriger Anmeldung, Zulassung oder Entrichtung eines Entgelts verwenden kann. […]eines Entgelts verwenden kann. […]

• Subjektive Vorstellung des Verarbeiters unerheblichSubjektive Vorstellung des Verarbeiters unerheblich• kein Schutz juristischer Personenkein Schutz juristischer Personen• keine keine belanglosenbelanglosen personenbezogenen Daten personenbezogenen Daten

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Datenschutzrechtliche Problematik der Datenschutzrechtliche Problematik der GeoinformationenGeoinformationen

• Information → Person (“bestimmte” Person)Information → Person (“bestimmte” Person) Bezug zwischen Information und Person unproblematischBezug zwischen Information und Person unproblematisch

• Information → Objekt → Person (“bestimmbare” Information → Objekt → Person (“bestimmbare” Person)Person) Bezug zwischen Information und Person?Bezug zwischen Information und Person? Problem der BeziehbarkeitProblem der Beziehbarkeit leichte Verfügbarkeit georeferenzierter Informationen leichte Verfügbarkeit georeferenzierter Informationen

führt zu vereinfachter Verknüpfungführt zu vereinfachter Verknüpfung• Problem des sachgerechten ErgebnissesProblem des sachgerechten Ergebnisses

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Kontextbezug von GeodatenKontextbezug von Geodaten

• Ergebnisbezug:Ergebnisbezug:Auswirkung auf die Rechte oder Interessen einer Auswirkung auf die Rechte oder Interessen einer PersonPerson

• Zweckbezug:Zweckbezug:Zweck der Information ist die Bewertung, Zweck der Information ist die Bewertung, Beurteilung oder Beeinflussung einer PersonBeurteilung oder Beeinflussung einer Person

• Inhaltsbezug:Inhaltsbezug:Aussage über eine PersonAussage über eine Person

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Bewertung des Bewertung des Gefährdungspotentials KriterienGefährdungspotentials Kriterien

• Kriterium „Grundrechtsschutz“Kriterium „Grundrechtsschutz“ Art. 13 GG – Schutz der Wohnung / Art. 14 GG – Art. 13 GG – Schutz der Wohnung / Art. 14 GG –

EigentumsschutzEigentumsschutz• Kriterium „Diskriminierungsschutz“Kriterium „Diskriminierungsschutz“

Geoscoring - § 28 b BDSGGeoscoring - § 28 b BDSG• Kriterium „Betroffenenbeteiligung“ und „Transparenz“Kriterium „Betroffenenbeteiligung“ und „Transparenz“

Mitwirkung und Kenntnis bei Erhebung und VerarbeitungMitwirkung und Kenntnis bei Erhebung und Verarbeitung• ErhebungsgrundErhebungsgrund

gesetzliche Pflicht zur Erhebunggesetzliche Pflicht zur Erhebung staatlicher und kommunaler Aufgaben aus dem Kernbereichstaatlicher und kommunaler Aufgaben aus dem Kernbereich RechtsfolgenRechtsfolgen

• Nutzungspotenziale seitens der WirtschaftNutzungspotenziale seitens der Wirtschaft• Gesamtgesellschaftliche BedeutungGesamtgesellschaftliche Bedeutung

UIG/IFG – z.B. EmissionsinformationenUIG/IFG – z.B. Emissionsinformationen

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Grundregeln „Ampelstudie“Grundregeln „Ampelstudie“

• Kein Personenbezug bzw. i.d.R. keine Kein Personenbezug bzw. i.d.R. keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen überwiegenden schutzwürdigen Interessen Betroffener beiBetroffener bei Flächendaten in Maßstab 1:10.000 und kleinerFlächendaten in Maßstab 1:10.000 und kleiner

Generalisierung, unscharfe GrenzziehungGeneralisierung, unscharfe Grenzziehung Orthophotos i.d.R. gröber als 40cm pro PixelOrthophotos i.d.R. gröber als 40cm pro Pixel

Mallorca-Urteil des BVerfGMallorca-Urteil des BVerfG• Personenbezug beiPersonenbezug bei

i.d.R. bei Punktdateni.d.R. bei Punktdaten soziodemografischen Profilen auf kleinsten soziodemografischen Profilen auf kleinsten

räumlichen Einheitenräumlichen Einheiten

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GefährdungsstufenGefährdungsstufen„Ampelstudie“„Ampelstudie“

• kein bzw. geringes Gefährdungspotentialkein bzw. geringes Gefährdungspotential z.B. Geobasisdatenz.B. Geobasisdaten

• mittleres Gefährdungspotential nach Ergebnisbezugmittleres Gefährdungspotential nach Ergebnisbezug GeofachdatenGeofachdaten

Informationen über Rechtverhältnisse / wertbildendende Informationen über Rechtverhältnisse / wertbildendende FaktorenFaktoren

• hohes Gefährdungspotential nach Zweckbezughohes Gefährdungspotential nach Zweckbezug GeofachdatenGeofachdaten

Scoringdaten, qualifizierte Informationen über WirtschaftswerteScoringdaten, qualifizierte Informationen über Wirtschaftswerte• höchstes Gefährdungspotenzial nach Inhaltsbezughöchstes Gefährdungspotenzial nach Inhaltsbezug

Hoher Verschneidungsgrad / ProfileHoher Verschneidungsgrad / Profile Soziodemografische Aussagen auf kleinen räumlichen EinheitenSoziodemografische Aussagen auf kleinen räumlichen Einheiten

• Ampelgutachten und Geodatenkommentierung unter Ampelgutachten und Geodatenkommentierung unter http://www.geobusiness.org/Geobusiness/Navigation/publikationen.htmlhttp://www.geobusiness.org/Geobusiness/Navigation/publikationen.html

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Anspruch auf Zugang zu Anspruch auf Zugang zu Geoinformationen?Geoinformationen?

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ZugangsregelungenZugangsregelungenohne Darlegung von Interessenohne Darlegung von Interessen

• Allgemein zugängliche DatenAllgemein zugängliche Daten § 9 GDIG LSA§ 9 GDIG LSA

Geodaten und Geodatendienste sind vorbehaltlich Geodaten und Geodatendienste sind vorbehaltlich der §§ 10 und 11 öffentlich verfügbar bereitzustellen.der §§ 10 und 11 öffentlich verfügbar bereitzustellen.

aber § 10 Abs. 2 S. 2 GDIG LSA aber § 10 Abs. 2 S. 2 GDIG LSA • Informationszugang auf AntragInformationszugang auf Antrag

§ 3 UIG Bund§ 3 UIG Bund(1)Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes (1)Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse des § 2 Abs. 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. […]darlegen zu müssen. […]

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ZugangsregelungZugangsregelungDarlegung von InteressenDarlegung von Interessen

• Darlegung eines öffentlichen InteressesDarlegung eines öffentlichen Interesses § 10 ABS 2 S. GDIG LSA§ 10 ABS 2 S. GDIG LSA

Soweit […] durch den Zugang zu Geodaten Soweit […] durch den Zugang zu Geodaten personenbezogene Daten offenbart und dadurch personenbezogene Daten offenbart und dadurch schutzwürdige Interessen der Betroffenen schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt würden […] ist der Zugang zu beeinträchtigt würden […] ist der Zugang zu beschränken, es sei denn, die Betroffenen haben beschränken, es sei denn, die Betroffenen haben zugestimmt oder das öffentliche Interesse am Zugang zugestimmt oder das öffentliche Interesse am Zugang überwiegt.überwiegt.

• Darlegung eines berechtigten InteressesDarlegung eines berechtigten Interesses § 13 VermGeo LSA§ 13 VermGeo LSA

[…] Auskunft und Auszüge aus Liegenschaftsbuch und […] Auskunft und Auszüge aus Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte erhalten auch andere Personen, Liegenschaftskarte erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse daran darlegen soweit sie ein berechtigtes Interesse daran darlegen und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.“und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.“

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Weiterverwendung von GeodatenWeiterverwendung von Geodaten• Allgemeine Regeln des Abschnitt III des Allgemeine Regeln des Abschnitt III des

Bundesdatenschutzgesetzes für die WirtschaftBundesdatenschutzgesetzes für die Wirtschaft• Regeln der Landesdatenschutzgesetze für die öffentlichen Regeln der Landesdatenschutzgesetze für die öffentlichen

Stellen der Länder Stellen der Länder • FaustregelnFaustregeln

Verschneidung von nichtpersonenbezogenen Daten mit Verschneidung von nichtpersonenbezogenen Daten mit personenbezogenen Daten führt personenbezogenen Daten führt immer immer zur Anwendung zur Anwendung datenschutzrechtlicher Regelndatenschutzrechtlicher Regeln

Subjektive Vorstellung der verarbeitenden Stelle in Hinblick Subjektive Vorstellung der verarbeitenden Stelle in Hinblick auf den Personenbezug ist unerheblich – Personenbezug auf den Personenbezug ist unerheblich – Personenbezug wird nach objektiven Kriterien bestimmtwird nach objektiven Kriterien bestimmt

Anonymisierung von Daten hebt Anwendung Anonymisierung von Daten hebt Anwendung datenschutzrechtlicher Regeln aufdatenschutzrechtlicher Regeln auf

bei hohem Aggregierungsgrad nichtpersonenbezogener bei hohem Aggregierungsgrad nichtpersonenbezogener Daten Daten kann kann Personenbezug entstehenPersonenbezug entstehen

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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