14 WIRTSCHAFT UND KARRIERE AM...

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14 Samstag, 2. Februar 2019 WIRTSCHAFT UND KARRIERE AM WOCHENENDE I n der Welt der Wirt- schaft gibt es nichts umsonst. Bei den Amerikanern ist das sprichwörtlich: „There is no such thing as a free lunch.“ Das gilt auch für die Null- oder Minus-Zins-Politik der Europäischen Zentral- bank. Seit fast fünf Jah- ren schon verlangt die EZB für Guthaben (!) einen Zins. Die Staaten im Euro-Raum, die sich extrem günstig ver- schulden können, und andere Gläubiger freu- en sich. Wer hingegen Guthaben hat, ärgert sich. Risikolose Anla- gen, mit denen der Sparer zumindest ein- mal die Inflationsrate wettmachen könnte, gibt es nicht mehr. Spa- rer werden so schlei- chend und ohne Aufse- hen enteignet. Zu den großen Verlie- rern der EZB-Politik ge- hören auch die regiona- len Banken. Rund 80 Prozent der Erträge er- wirtschaften sie mit dem Zinsüberschuss. Diese Einnahmequelle schrumpft jetzt. Dabei geht es in den Jahresbi- lanzen 2018 für die Sparkasse und die VR Bank in Fulda gleich um Millionenbeträge. Sparer und Banken würden die Minus-Zins- Phase geduldiger ertra- gen, wenn sie wüssten, dass die Phase des billi- gen Geldes von der Po- litik in den hochver- schuldeten Euro-Län- dern im Süden Europas für Reformen genutzt werden würde. Wird sie aber nicht. Im Gegen- teil: Wenn die Konjunk- tur in Europa jetzt schwächelt, hat die EZB kein Pulver mehr, um dagegenzuhalten. Auch das ist ein Preis der Minus-Zins-Politik. Nichts ist gratis Volker Nies Eine gute betriebliche Alters- versorgung kann die gesetzli- che Rente nicht nur erheblich aufbessern und somit unter Umständen Garant für einen sorgenfreien Ruhestand sein. Wohl daher dem, der für ein Unternehmen arbeitet, das ein arbeitgeberfinanziertes System der betrieblichen Altersversor- gung anbietet. Gerade in grö- ßeren Konzernen, aber auch bei alteingesessenen Mittel- ständlern, wird den Arbeitneh- mern oft ein sehr attraktives Paket angeboten, sodass im Al- ter eine Betriebsrente gewährt wird. Aber auch wessen Arbeit- geber so etwas nicht anbieten kann oder will, kann sich eine betriebliche Altersversorgung sichern. Nur muss man selbst aktiv werden. Die Möglichkeit des Aufbaus einer betrieblichen Altersver- sorgung gibt es schon lange. Paragraph 1a des Betriebsren- tengesetzes (BetrAVG) räumt jedem Arbeitnehmer das Recht ein, einen Teil seines Arbeits- entgelts in Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversor- gung umzuwandeln. So kann beispielsweise eine Lebensversicherung abge- schlossen werden, in die dann monatlich ein bestimmter Teil des Gehalts direkt vom Arbeit- geber eingezahlt wird. Not- wendig hierfür ist eine Entgelt- umwandlungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ar- beitnehmer, zu deren Ab- schluss der Arbeitgeber ver- pflichtet ist. Gegenüber dem privaten Abschluss einer sol- chen Versicherung hat dieses Modell den Vorteil, dass auf- grund staatlicher Förderung innerhalb gewisser Höchst- grenzen die Einzahlungen aus dem Bruttogehalt vorgenom- men werden. Es fallen auf den Beitrag daher weder Lohnsteu- er noch Sozialversicherungs- beiträge an. Die Höchstgren- zen wurden zum Beginn des Jahres erhöht, so dass jetzt Bei- träge bis zu 8 Prozent der Bei- tragsbemessungsgrenze steuer- frei in die Altersversorgung eingezahlt werden können. Wird Entgelt umgewandelt, spart nicht nur der Arbeitneh- mer Steuern und Sozialversi- cherungsbeiträge. Auch der Ar- beitgeber muss im Hinblick auf den umgewandelten Betrag den Arbeitgeberanteil zur Sozi- alversicherung nicht abfüh- ren. Viele Arbeitgeber unter- stützen daher seit Jahren die Entgeltumwandlung ihrer Ar- beitnehmer mit einem Zu- schuss. Doch eine Verpflich- tung bestand bisher nicht. Dies erschien dem Gesetzge- ber wohl ungerecht. Deshalb wurde zum Jahresbeginn eine Zuschusspflicht des Arbeitge- bers eingeführt. Arbeitgeber müssen nun 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zu- sätzlich als Arbeitgeberzu- schuss in die Altersversorgung einzahlen, soweit sie durch die Entgeltumwandlung Sozial- versicherungsbeiträge einspa- ren. Eingeführt wurde die Zu- schusspflicht nur für Entgelt- umwandlungsvereinbarun- gen, die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden. Für Alt- verträge gilt eine Übergangs- frist von drei Jahren. Hier ist der Arbeitgeber erst ab dem 1. Januar 2022 verpflichtet, einen Zuschuss zu zahlen. Viele Ar- beitgeber werden jedoch aus Gründen der Fairness auch sol- chen Arbeitnehmern einen Zu- schuss zahlen, die bereits län- ger Entgelt umwandeln. Wer bislang noch keine be- triebliche Altersversorgung hat, sollte sich überlegen, künftig Teile seines Entgelts hierauf zu verwenden und sei- nen Arbeitgeber auf den Ab- schluss einer Entgeltumwand- lungsvereinbarung anspre- chen. Arbeitgeber, die für ihre Belegschaft ein einheitliches System der betrieblichen Al- tersversorgung durch Entgelt- umwandlung anbieten möch- ten, sollten am besten mit ei- nem spezialisierten Rechtsan- walt sprechen. Auch lizensier- te Berater für betriebliche Al- tersversorgung können weiter- helfen. Dr. Pascal M. Ludwig ist als Rechtsanwalt im Bereich Ar- beitsrecht in der Kanzlei Greenfort in Frankfurt am Main tätig. Privat fürs Alter vorzu- sorgen, wird einem von vielen Seiten empfohlen. Die betriebliche Alters- versorgung soll als soge- nannte dritte Säule einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Alters- armut leisten. Der Auf- bau einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ist seit Anfang des Jahres aufgrund des neu einge- führten Arbeitgeberzu- schusses noch einfacher. Von PASCAL M. LUDWIG BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE: Mit Unterstützung des Arbeitgebers vorgehen Entgeltumwandlung - jetzt mit Zuschuss Dr. Pascal M. Ludwig RECHTSFRAGEN IM FIRMENALLTAG Der Fuldaer Rucksack bezieht sich historisch auf eine urty- pisch fuldische Geschichte. Viele Fuldaer, die in früheren Zeiten als Wochenpendler zur Arbeit in das wirtschaftlich starke Rhein-Main-Gebiet fuh- ren, brachten ihren Proviant in großen Rucksäcken mit – so entstand der Begriff der „Ful- der Rucksäck“. Auch als belieb- tes Gastgeschenk erfreut der Rucksack Freunde der Region, die diesen erlesenen kulinari- schen Gruß zu schätzen wis- sen. Die Premium-Edition ist für 59,00 Euro – ungefüllt in- klusive gemustertem Tuch für 30,00 Euro – bei der Region Ful- da GmbH oder der IHK Fulda erhältlich. vn Der Fuldaer Rucksack der Region Fulda wird nun auch als Premium- Edition angeboten. Das erste Exemplar über- reichte Regionalmana- ger Christoph Burkard an Landrat Bernd Woide. REGION FULDA wertet Geschenk auf Rucksack in Premiumedition Bernd Woide, Christoph Burkard und der neue Rucksack. region-fulda.de WEB Die Mitglieder des Marketing- Netzwerks setzen auf Kontinui- tät. Bei der Vorstandswahl be- stätigten sie den Vorsitzenden Tino Mickstein sowie Michael Brosig, Torsten Bug, Sonja Neidhardt und Yasmin Woh- lerdt in ihren Ämtern. Petra Koch und IHK-Hauptge- schäftsführer Stefan Schunck gehören auf eigenen Wunsch nicht mehr dem Vorstand an. Den Posten des Schatzmeis- ters bekleidet nun Christian Vey von der Region Fulda GmbH. Der 34-Jährige über- nimmt zudem die Geschäfts- führung des Vereins und folgt damit Christoph Burkard, ebenfalls Region Fulda GmbH, nach. „Ich bin mir der großen Fußstapfen bewusst, freue mich aber auf diese attraktive Aufgabe und die Zusammenar- beit mit einem tollen Vor- standsteam“, bedankte sich Vey für das Vertrauen der Mit- glieder. Burkard kündigte an, dem Vorstand auch künftig mit Rat und Tat zur Seite stehen zu wollen. Petra Koch und Ste- fan Schunck bleiben dem Ver- ein ebenfalls weiterhin verbun- den. Sichtlich zufrieden blickte der Vorsitzende auch auf die Aktivitäten des vergangenen Jahres zurück. Auch der An- stieg der Mitgliederzahlen kön- ne sich sehen lassen. Aktuell gehören 89 Unternehmen mit 135 Personen dem Verein an. „Das Mitgliederwachstum setzt sich kontinuierlich fort. Außerdem haben wir wieder ein abwechslungsreiches Pro- gramm geboten – das High- light war sicherlich der zweite Fuldaer Marketingtag“, sagte Mickstein. Da auch die Besu- cher den Marketingtag wieder durchweg positiv bewerteten, ist die dritte Auflage der ganz- tägigen Fachveranstaltung im November 2019 fest einge- plant. Mickstein verspricht: „Auch in diesem Jahr haben wir wieder für jeden Monat ei- ne interessante Veranstaltung im Programm. Thematisch werden wir uns verstärkt mit digitalen Marketingstrategien beschäftigen.“ vn Das Fuldaer Marketing- Netzwerk hat sich für 2019 viel vorgenommen. Die Mitgliederversamm- lung bestätigte Tino Mickstein als Vorsitzen- den im Amt. Mit Christian Vey gehört künftig ein neues Gesicht dem Vor- standsteam des Marke- ting-Netzwerks an. MARKETING-NETZWERK präsentiert wachsende Mitgliederzahlen Blick auf digitale Strategien Der neu gewählte Vorstand des Fuldaer Marketing-Netzwerks (von links: Tino Mickstein, Michael Brosig, Sonja Neidhardt, Torsten Bug und Christian Vey (es fehlt Yasmin Wohlerdt). Foto: Nicole Dietzel Vorsitzender: Tino Mick- stein, Zufall logistics Stellvertreter: Michael Brosig, Jumo Schatzmeister und Ge- schäftsführer: Christian Vey, Region Fulda GmbH Schriftführer: Torsten Bug, Agentur heldenzeit Beisitzer: Sonja Neidhardt, cre art; Yasmin Wohlerdt, Mercedes-Benz Kunzmann VORSTAND marketing- netzwerk-fulda.de WEB

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Page 1: 14 WIRTSCHAFT UND KARRIERE AM WOCHENENDEgreenfort.de/wp-content/uploads/fuldaerzeitung/gf-fz-2019-3.pdf · RECHTSFRAGEN IM FIRMENALLTAG Der Fuldaer Rucksack bezieht sich historisch

14 Samstag, 2. Februar 2019WIRTSCHAFT UND KARRIERE AM WOCHENENDE

In der Welt der Wirt-schaft gibt es nichts umsonst. Bei den

Amerikanern ist das sprichwörtlich: „There is no such thing as a free lunch.“ Das gilt auch für die Null- oder Minus-Zins-Politik der Europäischen Zentral-bank. Seit fast fünf Jah-ren schon verlangt die EZB für Guthaben (!) einen Zins. Die Staaten im Euro-Raum, die sich extrem günstig ver-schulden können, und andere Gläubiger freu-en sich. Wer hingegen Guthaben hat, ärgert sich. Risikolose Anla-gen, mit denen der Sparer zumindest ein-mal die Inflationsrate wettmachen könnte, gibt es nicht mehr. Spa-rer werden so schlei-chend und ohne Aufse-hen enteignet. Zu den großen Verlie-rern der EZB-Politik ge-hören auch die regiona-len Banken. Rund 80 Prozent der Erträge er-wirtschaften sie mit dem Zinsüberschuss. Diese Einnahmequelle schrumpft jetzt. Dabei geht es in den Jahresbi-lanzen 2018 für die Sparkasse und die VR Bank in Fulda gleich um Millionenbeträge. Sparer und Banken würden die Minus-Zins-Phase geduldiger ertra-gen, wenn sie wüssten, dass die Phase des billi-gen Geldes von der Po-litik in den hochver-schuldeten Euro-Län-dern im Süden Europas für Reformen genutzt werden würde. Wird sie aber nicht. Im Gegen-teil: Wenn die Konjunk-tur in Europa jetzt schwächelt, hat die EZB kein Pulver mehr, um dagegenzuhalten. Auch das ist ein Preis der Minus-Zins-Politik.

Nichts ist gratis

Volker Nies

Eine gute betriebliche Alters-versorgung kann die gesetzli-che Rente nicht nur erheblich aufbessern und somit unter Umständen Garant für einen sorgenfreien Ruhestand sein. Wohl daher dem, der für ein Unternehmen arbeitet, das ein arbeitgeberfinanziertes System

der betrieblichen Altersversor-gung anbietet. Gerade in grö-ßeren Konzernen, aber auch bei alteingesessenen Mittel-ständlern, wird den Arbeitneh-mern oft ein sehr attraktives

Paket angeboten, sodass im Al-ter eine Betriebsrente gewährt wird. Aber auch wessen Arbeit-geber so etwas nicht anbieten kann oder will, kann sich eine betriebliche Altersversorgung sichern. Nur muss man selbst aktiv werden.

Die Möglichkeit des Aufbaus einer betrieblichen Altersver-sorgung gibt es schon lange. Paragraph 1a des Betriebsren-tengesetzes (BetrAVG) räumt jedem Arbeitnehmer das Recht ein, einen Teil seines Arbeits-entgelts in Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversor-gung umzuwandeln.

So kann beispielsweise eine Lebensversicherung abge-schlossen werden, in die dann monatlich ein bestimmter Teil des Gehalts direkt vom Arbeit-geber eingezahlt wird. Not-wendig hierfür ist eine Entgelt-umwandlungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ar-beitnehmer, zu deren Ab-schluss der Arbeitgeber ver-pflichtet ist. Gegenüber dem privaten Abschluss einer sol-chen Versicherung hat dieses Modell den Vorteil, dass auf-grund staatlicher Förderung innerhalb gewisser Höchst-grenzen die Einzahlungen aus dem Bruttogehalt vorgenom-men werden. Es fallen auf den Beitrag daher weder Lohnsteu-er noch Sozialversicherungs-beiträge an. Die Höchstgren-zen wurden zum Beginn des Jahres erhöht, so dass jetzt Bei-träge bis zu 8 Prozent der Bei-tragsbemessungsgrenze steuer-frei in die Altersversorgung eingezahlt werden können.

Wird Entgelt umgewandelt,

spart nicht nur der Arbeitneh-mer Steuern und Sozialversi-cherungsbeiträge. Auch der Ar-beitgeber muss im Hinblick auf den umgewandelten Betrag den Arbeitgeberanteil zur Sozi-alversicherung nicht abfüh-ren. Viele Arbeitgeber unter-stützen daher seit Jahren die Entgeltumwandlung ihrer Ar-beitnehmer mit einem Zu-schuss. Doch eine Verpflich-tung bestand bisher nicht.

Dies erschien dem Gesetzge-ber wohl ungerecht. Deshalb wurde zum Jahresbeginn eine Zuschusspflicht des Arbeitge-bers eingeführt. Arbeitgeber müssen nun 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zu-sätzlich als Arbeitgeberzu-schuss in die Altersversorgung einzahlen, soweit sie durch die Entgeltumwandlung Sozial-versicherungsbeiträge einspa-ren.

Eingeführt wurde die Zu-schusspflicht nur für Entgelt-umwandlungsvereinbarun-gen, die ab dem 1. Januar 2019

abgeschlossen wurden. Für Alt-verträge gilt eine Übergangs-frist von drei Jahren. Hier ist der Arbeitgeber erst ab dem 1. Januar 2022 verpflichtet, einen Zuschuss zu zahlen. Viele Ar-beitgeber werden jedoch aus

Gründen der Fairness auch sol-chen Arbeitnehmern einen Zu-schuss zahlen, die bereits län-ger Entgelt umwandeln.

Wer bislang noch keine be-triebliche Altersversorgung hat, sollte sich überlegen, künftig Teile seines Entgelts hierauf zu verwenden und sei-nen Arbeitgeber auf den Ab-schluss einer Entgeltumwand-lungsvereinbarung anspre-chen. Arbeitgeber, die für ihre Belegschaft ein einheitliches System der betrieblichen Al-tersversorgung durch Entgelt-umwandlung anbieten möch-ten, sollten am besten mit ei-nem spezialisierten Rechtsan-walt sprechen. Auch lizensier-te Berater für betriebliche Al-tersversorgung können weiter-helfen.

Dr. Pascal M. Ludwig ist als Rechtsanwalt im Bereich Ar-beitsrecht in der Kanzlei Greenfort in Frankfurt am Main tätig.

Privat fürs Alter vorzu-sorgen, wird einem von vielen Seiten empfohlen. Die betriebliche Alters-versorgung soll als soge-nannte dritte Säule einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Alters-armut leisten. Der Auf-bau einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ist seit Anfang des Jahres aufgrund des neu einge-führten Arbeitgeberzu-schusses noch einfacher.

Von PASCAL M. LUDWIG

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE: Mit Unterstützung des Arbeitgebers vorgehen

Entgeltumwandlung - jetzt mit Zuschuss

Dr. Pascal M. Ludwig

RECHTSFRAGEN IM FIRMENALLTAG

Der Fuldaer Rucksack bezieht

sich historisch auf eine urty-pisch fuldische Geschichte. Viele Fuldaer, die in früheren Zeiten als Wochenpendler zur Arbeit in das wirtschaftlich starke Rhein-Main-Gebiet fuh-ren, brachten ihren Proviant in großen Rucksäcken mit – so entstand der Begriff der „Ful-der Rucksäck“. Auch als belieb-tes Gastgeschenk erfreut der

Rucksack Freunde der Region, die diesen erlesenen kulinari-schen Gruß zu schätzen wis-sen. Die Premium-Edition ist für 59,00 Euro – ungefüllt in-klusive gemustertem Tuch für 30,00 Euro – bei der Region Ful-da GmbH oder der IHK Fulda erhältlich. vn

Der Fuldaer Rucksack der Region Fulda wird nun auch als Premium-Edition angeboten. Das erste Exemplar über-reichte Regionalmana-ger Christoph Burkard an Landrat Bernd Woide.

REGION FULDA wertet Geschenk auf

Rucksack in Premiumedition

Bernd Woide, Christoph Burkard und der neue Rucksack. region-fulda.deWEB

Die Mitglieder des Marketing-Netzwerks setzen auf Kontinui-tät. Bei der Vorstandswahl be-stätigten sie den Vorsitzenden Tino Mickstein sowie Michael Brosig, Torsten Bug, Sonja Neidhardt und Yasmin Woh-lerdt in ihren Ämtern. Petra Koch und IHK-Hauptge-schäftsführer Stefan Schunck gehören auf eigenen Wunsch nicht mehr dem Vorstand an.

Den Posten des Schatzmeis-ters bekleidet nun Christian Vey von der Region Fulda GmbH. Der 34-Jährige über-nimmt zudem die Geschäfts-führung des Vereins und folgt damit Christoph Burkard, ebenfalls Region Fulda GmbH, nach. „Ich bin mir der großen Fußstapfen bewusst, freue mich aber auf diese attraktive Aufgabe und die Zusammenar-beit mit einem tollen Vor-standsteam“, bedankte sich Vey für das Vertrauen der Mit-glieder. Burkard kündigte an, dem Vorstand auch künftig mit Rat und Tat zur Seite stehen zu wollen. Petra Koch und Ste-fan Schunck bleiben dem Ver-ein ebenfalls weiterhin verbun-den.

Sichtlich zufrieden blickte der Vorsitzende auch auf die Aktivitäten des vergangenen

Jahres zurück. Auch der An-stieg der Mitgliederzahlen kön-ne sich sehen lassen. Aktuell gehören 89 Unternehmen mit 135 Personen dem Verein an. „Das Mitgliederwachstum setzt sich kontinuierlich fort. Außerdem haben wir wieder ein abwechslungsreiches Pro-gramm geboten – das High-light war sicherlich der zweite Fuldaer Marketingtag“, sagte Mickstein. Da auch die Besu-

cher den Marketingtag wieder durchweg positiv bewerteten, ist die dritte Auflage der ganz-tägigen Fachveranstaltung im November 2019 fest einge-plant. Mickstein verspricht: „Auch in diesem Jahr haben wir wieder für jeden Monat ei-ne interessante Veranstaltung im Programm. Thematisch werden wir uns verstärkt mit digitalen Marketingstrategien beschäftigen.“ vn

Das Fuldaer Marketing-Netzwerk hat sich für 2019 viel vorgenommen. Die Mitgliederversamm-lung bestätigte Tino Mickstein als Vorsitzen-den im Amt. Mit Christian Vey gehört künftig ein neues Gesicht dem Vor-standsteam des Marke-ting-Netzwerks an.

MARKETING-NETZWERK präsentiert wachsende Mitgliederzahlen

Blick auf digitale Strategien

Der neu gewählte Vorstand des Fuldaer Marketing-Netzwerks (von links: Tino Mickstein, Michael Brosig, Sonja Neidhardt, Torsten Bug und Christian Vey (es fehlt Yasmin Wohlerdt). Foto: Nicole Dietzel

Vorsitzender: Tino Mick-stein, Zufall logistics

Stellvertreter: Michael Brosig, Jumo

Schatzmeister und Ge-schäftsführer: Christian Vey, Region Fulda GmbH

Schriftführer: Torsten Bug, Agentur heldenzeit

Beisitzer: Sonja Neidhardt, cre art; Yasmin Wohlerdt, Mercedes-Benz Kunzmann

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marketing- netzwerk-fulda.de

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