36 WIRTSCHAFT UND KARRIERE AM WOCHENENDE Siegel für...

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36 Samstag, 16. Juni 2018 WIRTSCHAFT UND KARRIERE AM WOCHENENDE Man unterscheidet im Wesent- lichen zwei Arten von Ge- richtsstandsvereinbarungen: ausschließliche und nicht aus- schließliche. Durch eine aus- schließliche Gerichtsstands- vereinbarung verpflichten sich mindestens zwei Parteien, ei- nen bestimmten bestehenden oder zukünftigen Rechtsstreit nur an dem vereinbarten staat- lichen Gericht auszutragen. Ei- ne nicht ausschließliche Ge- richtsstandsvereinbarung hin- gegen ermöglicht es den Par- teien, an dem vereinbarten staatlichen Gericht Klage zu er- heben, während gleichzeitig auch die Klage vor anderen (ge- setzlich zuständigen) Gerich- ten zulässig ist. Die ausschließliche Ge- richtsstandsvereinbarung ist in der Praxis deutlich wichti- ger. Oft ist es den Parteien wichtig, dass gerade ein be- stimmtes Gericht ausschließ- lich zuständig sein soll. Ein Grund hierfür kann die Nähe zum Gericht sein. Hierdurch können lange Anfahrten der Sachverständigen oder der Par- teien vermieden werden. Fer- ner können sich die Parteien so auf den Ort des Verfahrens und das dort anwendbare Recht einstellen. Meistens ist allerdings die negative Komponente der aus- schließlichen Gerichtsstands- vereinbarung wichtiger, gera- de bei internationalen Sach- verhalten. Die Parteien möch- ten dann die Zuständigkeit von Gerichten aus einem bestimm- ten Staat ausschließen. Als Bei- spiel sind US-amerikanische Gerichte zu nennen: Verfahren in den USA sind häufig teurer, etwa weil die Parteien den Sachverhalt vor dem Verfahren intensiv aufarbeiten müssen (pre-trial discovery) oder weil Gerichts- und Anwaltskosten oft höher sind. Durch die in den USA verbreiteten Ge- schworenengerichte gelten Verfahren in den USA als wenig planbar. Zudem können US- amerikanische Urteile drako- nisch ausfallen, etwa durch den – in Deutschland unbe- kannten – Strafschadensersatz (punitive damages). Innerhalb Europas kann es ratsam sein, als besonders langsam gelten- de Gerichte – etwa in Italien – auszuschließen. Die Wirksamkeit einer Ge- richtsstandsvereinbarung hängt davon ab, welche Rege- lungen auf sie anwendbar sind. Im Hinblick auf Gerichts- standsvereinbarungen gibt es deutsche, europäische sowie Regelungen auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge. Welche Regelungen anwend- bar sind, hängt von den betei- ligten Parteien ab. Aus deut- scher Sicht sind am häufigsten die Regelungen der Europäi- schen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO) anzuwenden. Alle Regelungen haben gemein- sam, dass Verbraucher keine Gerichtsstandsvereinbarun- gen abschließen können, je- denfalls nicht vor dem Entste- hen der Streitigkeit. Das gilt im Übrigen im Grundsatz auch für Versicherte und Arbeitneh- mer. Gerichtsstandsvereinba- rungen kommen also im We- sentlichen für Unternehmen und für Kaufleute in Betracht. Insbesondere für Unterneh- men, auch für kleinere, sind Gerichtsstandsvereinbarun- gen ein wichtiges Gestaltungs- instrument. Aufgrund der be- schriebenen Vorteile sollte die Konfliktfallvorsorge bei Ver- tragsverhandlungen ernst ge- nommen werden. Unterneh- men, die sich über den mögli- chen Konfliktfall erst nach Ab- schluss der Vertragsverhand- lungen Gedanken machen, ha- ben leicht das Nachsehen. Das gilt insbesondere bei Sachver- halten mit Auslandsbezug. Dr. Felix Ries ist Rechtsan- walt in der Kanzlei Greenfort in Frankfurt „Vorsicht ist besser als Nachsicht“, sagt der Volksmund. Diese Weis- heit bewahrheitet sich gerade bei Gerichts- standsvereinbarungen. Durch eine solche Ver- einbarung einigen sich die Parteien eines – meist zukünftigen – Rechtsstreits auf das zu- ständige staatliche Ge- richt. Wer hier klug agiert, kann einen mögli- chen Konfliktfall bereits im Vorhinein planen und so Kosten und Risiken minimieren. Aber was ist eine Gerichtsstandsver- einbarung? Und wer kann sie abschließen? Von FELIX RIES GERICHTSSTANDSVEREINBARUNGEN können Kosten, Risiken und Ärger begrenzen Schon früh an mögliche Konflikte denken RECHTSFRAGEN IM FIRMENALLTAG Dr. Felix Ries I ch freue mich auf die Fußball-WM: Einen Monat lang rollt das Leder. Spätestens nach dem ersten deutschen Spiel in Russland ver- folgt man dann auch Spiele mit Genuss, die ohne deutsche Beteili- gung sind, wie etwa Argentinien gegen Kroatien oder Brasilien gegen die Schweiz. Dass während einer WM die Fußballbegeis- terung wächst, wissen die Hersteller von Kon- sumgütern. Selbst Toi- lettenpapier und Brat- pfannen werden jetzt mit der Fußball-WM beworben. Da ist nicht jeder Gag wirklich ge- lungen, aber darüber kann man hinwegse- hen. Denn die WM ist ja nur alle vier Jahre. Für den Handel ist die Werbung mit Thomas Müller, Mats Hummels & Co. aber auch mit ei- nem enormen Risiko verbunden. Zwar nimmt die Begeiste- rung für den Fußball mit jedem Erfolg von Jogis Jungs zu. Andererseits gilt aber: Sollte die deutsche Na- tionalmannschaft früh ausscheiden, will kein Kunde mehr ein Pro- dukt mit WM-Logo se- hen. Ein Kochbuch mit Gerichten aus den 32 WM-Teilnehmerländern oder ein WM-Pokal aus Schokolade werden dann schlagartig zu La- denhütern. Und bis zur nächsten WM aufheben kann der Händler diese Waren ja auch nicht. Deshalb drücken Händ- ler und Kunden der deutschen Elf jetzt ge- meinsam die Daumen: Damit wir möglichst lange – am besten bis zum letzten Spiel – Freude an ihren Erfol- gen haben. Jetzt geht’s los Volker Nies „Gutes Fleisch von heimischen Höfen, das ist uns eine Her- zensangelegenheit“, sagt te- gut… Einkäuferin Tina Mc Cor- mack. „Deshalb fördern wir seit über 20 Jahren die Zusam- menarbeit mit der Tegut-Land- Primus Erzeugergemein- schaft.“ Das tegut-LandPrimus Schweinefleisch stammt von Bauernhöfen aus dem Vogels- berg, der Rhön und aus Schrozberg. Das tegut-Land- Primus Rindfleisch stammt von Bauernhöfen aus Meck- lenburg-Vorpommern. Die Tiere erhalten generell Futtermittel ohne Gentechnik aus regionalem, vorzugsweise hofeigenem Anbau. Sie werden kontrolliert artgerecht gehal- ten mit Extras wie Beschäfti- gungsmaterial und mehr Platz. Die tegut-LandPrimus Bauern verpflichten sich zur Einhal- tung der strengen Qualitätskri- terien, die über das gesetzliche Maß hinausgehen und durch regelmäßige persönliche Kon- takte sowie Kontrollen durch das Tegut-Qualitätsmanage- ment sichergestellt werden. Die DLG Medaille in Gold er- halten: tegut-LandPrimus Ge- flügel: Hähnchenbrustfilet und Hähnchenschenkel; te- gut-LandPrimus Rindfleisch: Rinderhackfleisch, Rinderrou- laden, Rinderbraten, Suppen- fleisch; tegut-LandPrimus Schwein: Schweineschnitzel, Grillbauch, Schweinenacken- steak, Schweinenackensteaks Kräuter, Schweinerücken- steaks Paprika, Schweinen- ackensteaks Paprika, Schwei- negeschnetzeltes und Grobe Bratwurst. vn 14 Produkte aus dem Qualitätsfleischpro- gramm der Marke tegut… LandPrimus sind von der Deutschen Landwirt- schafts-Gesellschaft (DLG) ausgezeichnet worden. Dazu gehören Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch, das in Bedienung und in Selbst- bedienung in den tegut- Märkten erhältlich ist. TEGUT-LANDPRIMUS-PRODUKTE mit 14 Goldmedaillen ausgezeichnet Gold für Hähnchen-, Schweine- und Rindfleisch Für Landprimus-Produkte gab es 14 mal Gold. Foto: Tegut RE:PROFI vermarktet und be- wertet Objekte wie Wohnge- bäude, Handelsimmobilien, Büros, Hallen, Hotels und Pfle- geheime. Aktuell wurde das Dienstleistungsangebot noch um das Segment Immobilien- bewertung erweitert. „Sachlich fundierte Kompetenz für Im- mobilienwerte und Renditen sind die Voraussetzung für qua- lifizierte Verkehrs- und Markt- wertgutachten“, erklärt Büro- leiter Klaus Tasevski. Der Di- plom-Sachverständige für Im- mobilienbewertung, Diplom- Immobilienwirt sowie zertifi- zierte Immobilienbewerter kann für die Bewertung von Grundstücken zusätzlich auf 20 Jahre Marktkenntnis als Makler für die Region Fulda zu- rückgreifen. Klaus Tasevski verweist auf zwei Alleinstellungsmerkmale seines Büros: Alos Büroleiter ist jeweils zweifach diplomiert so- wie zertifiziert. Damit hat er herrausragend fundierte Aus- bildungsnachweise im Bereich Immobilienwirtschaft vorzu- weisen. Hinzukommt: Als wahrscheinlich einziges Mak- lerbüro in Fulda erstellen RE:PROFI fundierte Verkehrs- wertgutachten für alle Immo- bilienarten, entsprechend der Immobilienwert-Verordnung sowie Bau-Gesetzbuch. vn Die Fuldaer RE:PROFI Immobilien GmbH hat den Best Property Agent Award erhalten. Das Fachmagazin Bellevue vergibt das nach eigenen Angaben europaweit einzige unabhängige Qualitätssiegel für Fach- kompetenz, Seriosität, Beratung, Marktkenntnis und Service. RE:PROFI-IMMOBILIEN aus Fulda erhält Best Property Agent Award Siegel für hohe Fachkompetenz Ein erfolgreiches Team (von links): Burkhard Metz, Timo Kienle, Kathrin Santer, Erwin Holzwarth, Anton Kern, Ilonka Groß, Markus Schwalm, Büroleiter Klaus Tasevski und Geschäftsführer Tilman A. Kienle. Foto: Charlie Rolff

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36 Samstag, 16. Juni 2018WIRTSCHAFT UND KARRIERE AM WOCHENENDE

Man unterscheidet im Wesent-lichen zwei Arten von Ge-

richtsstandsvereinbarungen: ausschließliche und nicht aus-schließliche. Durch eine aus-schließliche Gerichtsstands-vereinbarung verpflichten sich mindestens zwei Parteien, ei-nen bestimmten bestehenden oder zukünftigen Rechtsstreit

nur an dem vereinbarten staat-lichen Gericht auszutragen. Ei-ne nicht ausschließliche Ge-richtsstandsvereinbarung hin-gegen ermöglicht es den Par-teien, an dem vereinbarten staatlichen Gericht Klage zu er-heben, während gleichzeitig auch die Klage vor anderen (ge-setzlich zuständigen) Gerich-ten zulässig ist.

Die ausschließliche Ge-richtsstandsvereinbarung ist in der Praxis deutlich wichti-ger. Oft ist es den Parteien

wichtig, dass gerade ein be-stimmtes Gericht ausschließ-lich zuständig sein soll. Ein Grund hierfür kann die Nähe zum Gericht sein. Hierdurch können lange Anfahrten der Sachverständigen oder der Par-teien vermieden werden. Fer-ner können sich die Parteien so auf den Ort des Verfahrens und das dort anwendbare Recht einstellen.

Meistens ist allerdings die negative Komponente der aus-schließlichen Gerichtsstands-vereinbarung wichtiger, gera-de bei internationalen Sach-verhalten. Die Parteien möch-ten dann die Zuständigkeit von Gerichten aus einem bestimm-ten Staat ausschließen. Als Bei-spiel sind US-amerikanische Gerichte zu nennen: Verfahren in den USA sind häufig teurer, etwa weil die Parteien den Sachverhalt vor dem Verfahren intensiv aufarbeiten müssen (pre-trial discovery) oder weil Gerichts- und Anwaltskosten

oft höher sind. Durch die in den USA verbreiteten Ge-schworenengerichte gelten Verfahren in den USA als wenig planbar. Zudem können US-amerikanische Urteile drako-

nisch ausfallen, etwa durch den – in Deutschland unbe-kannten – Strafschadensersatz (punitive damages). Innerhalb Europas kann es ratsam sein, als besonders langsam gelten-de Gerichte – etwa in Italien – auszuschließen.

Die Wirksamkeit einer Ge-richtsstandsvereinbarung hängt davon ab, welche Rege-lungen auf sie anwendbar sind. Im Hinblick auf Gerichts-standsvereinbarungen gibt es deutsche, europäische sowie Regelungen auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge. Welche Regelungen anwend-bar sind, hängt von den betei-ligten Parteien ab. Aus deut-scher Sicht sind am häufigsten die Regelungen der Europäi-schen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO) anzuwenden. Alle Regelungen haben gemein-sam, dass Verbraucher keine Gerichtsstandsvereinbarun-gen abschließen können, je-

denfalls nicht vor dem Entste-hen der Streitigkeit. Das gilt im Übrigen im Grundsatz auch für Versicherte und Arbeitneh-mer. Gerichtsstandsvereinba-rungen kommen also im We-sentlichen für Unternehmen und für Kaufleute in Betracht.

Insbesondere für Unterneh-men, auch für kleinere, sind Gerichtsstandsvereinbarun-gen ein wichtiges Gestaltungs-instrument. Aufgrund der be-schriebenen Vorteile sollte die Konfliktfallvorsorge bei Ver-tragsverhandlungen ernst ge-nommen werden. Unterneh-men, die sich über den mögli-chen Konfliktfall erst nach Ab-schluss der Vertragsverhand-lungen Gedanken machen, ha-ben leicht das Nachsehen. Das gilt insbesondere bei Sachver-halten mit Auslandsbezug.

Dr. Felix Ries ist Rechtsan-walt in der Kanzlei Greenfort in Frankfurt

„Vorsicht ist besser als Nachsicht“, sagt der Volksmund. Diese Weis-heit bewahrheitet sich gerade bei Gerichts-standsvereinbarungen. Durch eine solche Ver-einbarung einigen sich die Parteien eines – meist zukünftigen – Rechtsstreits auf das zu-ständige staatliche Ge-richt. Wer hier klug agiert, kann einen mögli-chen Konfliktfall bereits im Vorhinein planen und so Kosten und Risiken minimieren. Aber was ist eine Gerichtsstandsver-einbarung? Und wer kann sie abschließen?

Von FELIX RIES

GERICHTSSTANDSVEREINBARUNGEN können Kosten, Risiken und Ärger begrenzen

Schon früh an mögliche Konflikte denken

RECHTSFRAGEN IM FIRMENALLTAG

Dr. Felix Ries

Ich freue mich auf die Fußball-WM: Einen Monat lang rollt das

Leder. Spätestens nach dem ersten deutschen Spiel in Russland ver-folgt man dann auch Spiele mit Genuss, die ohne deutsche Beteili-gung sind, wie etwa Argentinien gegen Kroatien oder Brasilien gegen die Schweiz. Dass während einer WM die Fußballbegeis-terung wächst, wissen die Hersteller von Kon-sumgütern. Selbst Toi-lettenpapier und Brat-pfannen werden jetzt mit der Fußball-WM beworben. Da ist nicht jeder Gag wirklich ge-lungen, aber darüber kann man hinwegse-hen. Denn die WM ist ja nur alle vier Jahre. Für den Handel ist die Werbung mit Thomas Müller, Mats Hummels & Co. aber auch mit ei-nem enormen Risiko verbunden. Zwar nimmt die Begeiste-rung für den Fußball mit jedem Erfolg von Jogis Jungs zu. Andererseits gilt aber: Sollte die deutsche Na-tionalmannschaft früh ausscheiden, will kein Kunde mehr ein Pro-dukt mit WM-Logo se-hen. Ein Kochbuch mit Gerichten aus den 32 WM-Teilnehmerländern oder ein WM-Pokal aus Schokolade werden dann schlagartig zu La-denhütern. Und bis zur nächsten WM aufheben kann der Händler diese Waren ja auch nicht. Deshalb drücken Händ-ler und Kunden der deutschen Elf jetzt ge-meinsam die Daumen: Damit wir möglichst lange – am besten bis zum letzten Spiel – Freude an ihren Erfol-gen haben.

Jetzt geht’s los

Volker Nies

„Gutes Fleisch von heimischen Höfen, das ist uns eine Her-zensangelegenheit“, sagt te-gut… Einkäuferin Tina Mc Cor-mack. „Deshalb fördern wir seit über 20 Jahren die Zusam-

menarbeit mit der Tegut-Land-Primus Erzeugergemein-schaft.“ Das tegut-LandPrimus Schweinefleisch stammt von Bauernhöfen aus dem Vogels-berg, der Rhön und aus Schrozberg. Das tegut-Land-Primus Rindfleisch stammt von Bauernhöfen aus Meck-lenburg-Vorpommern.

Die Tiere erhalten generell Futtermittel ohne Gentechnik aus regionalem, vorzugsweise hofeigenem Anbau. Sie werden kontrolliert artgerecht gehal-ten mit Extras wie Beschäfti-gungsmaterial und mehr Platz. Die tegut-LandPrimus Bauern verpflichten sich zur Einhal-tung der strengen Qualitätskri-terien, die über das gesetzliche

Maß hinausgehen und durch regelmäßige persönliche Kon-takte sowie Kontrollen durch das Tegut-Qualitätsmanage-ment sichergestellt werden.

Die DLG Medaille in Gold er-halten: tegut-LandPrimus Ge-flügel: Hähnchenbrustfilet und Hähnchenschenkel; te-gut-LandPrimus Rindfleisch: Rinderhackfleisch, Rinderrou-laden, Rinderbraten, Suppen-fleisch; tegut-LandPrimus Schwein: Schweineschnitzel, Grillbauch, Schweinenacken-steak, Schweinenackensteaks Kräuter, Schweinerücken-steaks Paprika, Schweinen-ackensteaks Paprika, Schwei-negeschnetzeltes und Grobe Bratwurst. vn

14 Produkte aus dem Qualitätsfleischpro-gramm der Marke tegut… LandPrimus sind von der Deutschen Landwirt-schafts-Gesellschaft (DLG) ausgezeichnet worden. Dazu gehören Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch, das in Bedienung und in Selbst-bedienung in den tegut-Märkten erhältlich ist.

TEGUT-LANDPRIMUS-PRODUKTE mit 14 Goldmedaillen ausgezeichnet

Gold für Hähnchen-, Schweine- und Rindfleisch

Für Landprimus-Produkte gab es 14 mal Gold. Foto: Tegut

RE:PROFI vermarktet und be-wertet Objekte wie Wohnge-bäude, Handelsimmobilien, Büros, Hallen, Hotels und Pfle-geheime. Aktuell wurde das Dienstleistungsangebot noch um das Segment Immobilien-bewertung erweitert. „Sachlich fundierte Kompetenz für Im-mobilienwerte und Renditen sind die Voraussetzung für qua-lifizierte Verkehrs- und Markt-wertgutachten“, erklärt Büro-leiter Klaus Tasevski. Der Di-plom-Sachverständige für Im-mobilienbewertung, Diplom-Immobilienwirt sowie zertifi-zierte Immobilienbewerter kann für die Bewertung von Grundstücken zusätzlich auf 20 Jahre Marktkenntnis als Makler für die Region Fulda zu-rückgreifen.

Klaus Tasevski verweist auf zwei Alleinstellungsmerkmale seines Büros: Alos Büroleiter ist jeweils zweifach diplomiert so-

wie zertifiziert. Damit hat er herrausragend fundierte Aus-bildungsnachweise im Bereich

Immobilienwirtschaft vorzu-weisen. Hinzukommt: Als wahrscheinlich einziges Mak-

lerbüro in Fulda erstellen RE:PROFI fundierte Verkehrs-wertgutachten für alle Immo-

bilienarten, entsprechend der Immobilienwert-Verordnung sowie Bau-Gesetzbuch. vn

Die Fuldaer RE:PROFI Immobilien GmbH hat den Best Property Agent Award erhalten. Das Fachmagazin Bellevue vergibt das nach eigenen Angaben europaweit einzige unabhängige Qualitätssiegel für Fach-kompetenz, Seriosität, Beratung, Marktkenntnis und Service.

RE:PROFI-IMMOBILIEN aus Fulda erhält Best Property Agent Award

Siegel für hohe Fachkompetenz

Ein erfolgreiches Team (von links): Burkhard Metz, Timo Kienle, Kathrin Santer, Erwin Holzwarth, Anton Kern, Ilonka Groß, Markus Schwalm, Büroleiter Klaus Tasevski und Geschäftsführer Tilman A. Kienle. Foto: Charlie Rolff