1.4.3 Spezielle Anforderungen an die Kommunikation mit ... · Kommunikationsregeln im Umgang mit...

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38 1.4.3 Spezielle Anforderungen an die Kommunikation mit sehgeschädigten Menschen Bei der Kommunikation mit sehgeschädigten Men- schen ist zwischen erblindeten und sehbehinderten Per- sonen mit Sehresten zu unterscheiden. Letztere können Blickkontakt aufnehmen und dadurch besser kommu- nizieren. Als Grundregel gilt: Sprechen kommt vor dem Tun. Alle Handlungen, die an Erblindeten oder in ihrer Umgebung ausgeführt werden, sind korrekt anzukün- digen. Die Betroffenen werden dadurch vor Überra- schungen und möglichen eigenen ungeschickten Bewegungen bewahrt. Folgende Regeln helfen, mit er- blindeten Menschen zu kommunizieren: Kommunikationsregeln im Umgang mit sehbeeinträchtigten Menschen • Sprechen Sie den Betroffenen direkt an. • Wenn mehrere Personen im Zimmer sind, weiß der Pflegebedürftige oft nicht, wer angesprochen ist. Sprechen Sie ihn deshalb öfter mit dem Namen an. • Achten Sie darauf, dass Sie die Orientierung „rechts“ und „links“ vorgeben (vom Pflegebedürftigen aus gesehen). • Kündigen Sie an, wenn Sie den Raum verlassen. Durch Teppichböden u. Ä. werden die sich entfernenden Schritte nicht gehört. • Legen Sie die Hand des Pflegebedürftigen vor dem Setzen auf die Stuhllehne; lassen Sie ihn die Höhe des Sitzes ertasten, bevor er sich hinsetzt. Bieten Sie sehbeeinträchtigten Menschen Ihren Unterarm als Unterstützung beim Gehen an. Legen Sie Gegenstände und Kleidung immer an dieselbe Stelle und sortieren Sie Kleidung in derselben Reihenfolge. Informieren Sie blinde Rollstuhlfahrer, wohin sie gefahren werden. • Reinigen Sie die Brille Sehbeeinträchtigter täglich. Sagen Sie beim Begehen von Treppen, wann Stufen aufhören, sonst besteht beim Pflegebedürftigen die Angst, in ein Loch zu fallen. Beim Essen orientieren sich sehbeeinträchtigte Menschen eventuell anhand eines fiktiven Uhrenblattes, z. B. das Gemüse liegt bei drei Uhr, das Fleisch bei sechs Uhr. Erkrankungen des Auges Fachbuch 1, S. 408 Erkrankungen des Auges Fachbuch 1, S. 408 Pflegerischer Umgang mit sehbehinderten Menschen Fachbuch 1, S. 414 Pflegerischer Umgang mit sehbehinderten Menschen Fachbuch 1, S. 414

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1.4.3 Spezielle Anforderungen an die Kommunikation mit sehgeschädigten Menschen

Bei der Kommunikation mit sehgeschädigten Men-schen ist zwischen erblindeten und sehbehinderten Per-sonen mit Sehresten zu unterscheiden. Letztere können Blickkon takt aufnehmen und dadurch besser kommu-nizieren. Als Grundregel gilt: Sprechen kommt vor dem Tun. Alle Handlungen, die an Erblindeten oder in ihrer Umgebung ausgeführt werden, sind korrekt anzukün-digen. Die Betroffenen werden dadurch vor Über ra-schun gen und möglichen eigenen ungeschickten Bewegungen bewahrt. Folgende Regeln hel fen, mit er-blindeten Menschen zu kommunizieren:

Kommunikationsregeln im Umgang mit sehbeeinträchtigten Menschen• Sprechen Sie den Betroffenen direkt an.• Wenn mehrere Personen im Zimmer sind, weiß der Pflegebedürftige oft nicht, wer

angesprochen ist. Sprechen Sie ihn deshalb öfter mit dem Namen an.• Achten Sie darauf, dass Sie die Orientierung „rechts“ und „links“ vorgeben (vom

Pflegebedürftigen aus gesehen).• Kündigen Sie an, wenn Sie den Raum verlassen. Durch Teppichböden u. Ä. werden

die sich entfernenden Schritte nicht gehört. • Legen Sie die Hand des Pflegebedürftigen vor dem Setzen auf die Stuhllehne; lassen

Sie ihn die Höhe des Sitzes ertasten, bevor er sich hinsetzt.• Bieten Sie sehbeeinträchtigten Menschen Ihren Unterarm als Unterstützung beim

Gehen an.• Legen Sie Gegenstände und Kleidung immer an dieselbe Stelle und sortieren Sie

Kleidung in derselben Reihenfolge.• Informieren Sie blinde Rollstuhlfahrer, wohin sie gefahren werden.• Reinigen Sie die Brille Sehbeeinträchtigter täglich.• Sagen Sie beim Begehen von Treppen, wann Stufen aufhören, sonst besteht beim

Pflegebedürftigen die Angst, in ein Loch zu fallen.• Beim Essen orientieren sich sehbeeinträchtigte Menschen eventuell anhand eines

fiktiven Uhrenblattes, z. B. das Gemüse liegt bei drei Uhr, das Fleisch bei sechs Uhr.

Erkrankungen des Auges ➝ Fachbuch 1, S. 408

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Pfl egerischer Umgang mit sehbehinderten

Menschen➝ Fachbuch 1, S. 414

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