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Bonn Auditorenschulung Simone Hoogen & Lisa Veller 03.02.2016 Auditorenschulung Bonn • Simone Hoogen & Lisa Veller • 3.2.2016 Herzlich Willkommen bei der Auditorenschulung Futtermittelwirtschaft!

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Bonn Auditorenschulung Simone Hoogen & Lisa Veller 03.02.2016

Auditorenschulung Bonn • Simone Hoogen & Lisa Veller • 3.2.2016

Herzlich Willkommen

bei der Auditorenschulung Futtermittelwirtschaft!

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Auditorenschulung Futtermittelwirtschaft

Endlich geht’s wieder los…

…und natürlich:

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Herzlich Willkommen!

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Auditorenschulung Futtermittelwirtschaft

Sammlung von Fragen und Themen

Allgemeines/Neues

Fallbeispiele zur Revision

Fallbeispiele zu verschiedenen Themen

Besprechung mitgebrachter Fragen und Themen (je nach Bedarf)

12:30-13:30 Uhr Mittagspause

QS-Anforderungen zu Probenahme und Rückstellmustern

Gastvortrag Dr. Patricia Leberl mit Diskussion: „Probenahme in der Praxis“

15:00-15:30 Uhr Kaffeepause

Test

17:00 Uhr Ende der Veranstaltung

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Programm

Einzelarbeit -> Gruppenarbeit -> Diskussion

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Futtermittelwirtschaft

Was haben Sie mitgebracht?

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Sammlung von Fragen und Themen

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Futtermittelwirtschaft

Ad-hoc Monitoringplan für Aflatoxin B1 in Mais

mehrfach angepasst

seit 22.09.2015 neue Version (für Mais unabhängig vom Erntejahr)

Revisionen: 25.11.2015 und 21.12.2015

Anerkennungen

AMA (pastus+): Ausweitung auf Straßentransport

Ovocom (FCA): Ausweitung auf Private Labelling

QM-Milch: Händler und Private Labeller können Teilnahme an QM-Milch in QS-Datenbank angeben

Übersetzung Leitfäden italienisch

u.a. Leitfäden Futtermittelwirtschaft und Kleinsterzeuger sowie Bewertungsgrundlage seit September auf Italienisch verfügbar

Monitoringreport Futtermittel, 2. Ausgabe

im September erschienen

Neue Arbeitshilfe „HACCP Transport“

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Rückblick 2015

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Futtermittelwirtschaft

Vorläufige Lieferberechtigung

seit 1.1.2016 nicht mehr möglich -> Kleinsterzeuger und fahrbare Mahl- und Mischanlagen erhalten erst nach erfolgreichem Audit eine Lieferberechtigung

Bewertungsgrundlage

seit 1.1.2016 auch für Checklisten Kleinsterzeuger und fahrbare Mahl- und Mischanlagen verfügbar

Kombifahrzeuge (Fahrzeuge mit getrennten Laderäumen für Futtermittel und Wirtschaftsdünger)

seit 1.1.2016 sollen Transporteure in der QS-Datenbank angeben, ob sie ein Kombifahrzeug besitzen

Info auch für Auditoren unter Standortdaten sichtbar Auditor weiß vor dem Audit, ob er ein

Kombifahrzeug vorfinden sollte

Produktsortiment Einzelfuttermittel

seit 1.1.2016 als Hinweis im Leitfaden, dass Einzelfuttermittelhersteller das in der QS-Datenbank hinterlegte Produktsortiment prüfen sollen; bei Änderungsbedarf Zertifizierungsstelle informieren

Arbeitshilfe Kennzeichnung

Neues Layout, siehe Mappe

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Verschiedenes

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QS-System

Bierhefe als QS-Futtermittel

Zellen in der Bierhefe müssen abgetötet sein (Rundschreiben vom 27.01.2016)

Entzug der Lieferberechtigung

hat ein Systempartner ein Audit nicht bestanden, sind die Korrekturmaßnahmen innerhalb von 6 Wochen umzusetzen (Nachweis in der Regel durch Nachaudit)

falls die Abweichungen, die zum Nichtbestehen des Audits geführt haben, spätestens nach 6 Wochen nicht behoben sind, wird die Zulassung des Standortes durch QS entzogen

Sprache in Auditberichten

Kommentare bitte auf Deutsch oder Englisch eintragen

Compliance Beauftragter

für anonyme Hinweise Kontaktformular verfügbar

Hinweisen wird immer nachgegangen

https://www.q-s.de/unternehmen/anonymes-kontaktformular.html

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Verschiedenes

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Futtermittelwirtschaft

Für 2016 u.a. geplant:

Ad-hoc Monitoringplan für Aflatoxin B1 in Mais: regelmäßig Auswertung der Analyseergebnisse und ggf. weitere Reklassifizierung der Länder möglich

weitere Revision des Ad hoc-Plans Anfang Februar

Änderungen sind in der Revisionsinformation nachvollziehbar, sodass im Audit überprüft

werden kann, was für Bezug von Mais zum jeweiligen Zeitpunkt gültig war

Harmonisierung der Anforderungen an Beschaffung von Rohwaren und Gate-Keeping mit GMP+, Ovocom und AIC

Überarbeitung der KO-Kriterien im Leitfaden Futtermittelwirtschaft

Produktsortiment Einzelfuttermittel: konkrete Formulierung der Anforderungen ab 2017

Überarbeitung Bewertungsgrundlage

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Ausblick

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Futtermittelwirtschaft

(Bildquelle: THesIMPLIFY/Fotolia.com)

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Fallbeispiele

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QS-Anforderungen zu Probenahme und Rückstellmustern

Leitfaden Futtermittelwirtschaft

Die Proben müssen durch eine geschulte Person gezogen werden. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Probenahme sind dem Leitfaden Futtermittelmonitoring zu entnehmen.

Leitfaden Futtermittelmonitoring

Planung und Durchführung der Beprobung liegt im Verantwortungsbereich des Systempartners (Hersteller, Systemkoordinator, Händler, Kleinsterzeuger und – bei den fahrbaren Mahl- und Mischanlagen – Zertifizierungsstelle)

Probenehmer vom Unternehmen bzw. externer Probenehmer von einem Labor oder einer Probenahmeinstitution (PNI)

Anforderungen an den Probenehmer: Die Probe muss durch eine qualifizierte Person genommen werden, die geschult und erfahren in der Probenahme von Futtermitteln ist und die entsprechende Sorgfalt bei der Probenahme walten lässt. Die Qualifikation ist durch Aufzeichnungen über Ausbildung, Erfahrungen und Schulungen des Probenehmers zu dokumentieren.

Repräsentative Probe: Dabei müssen aus einer Partie Einzelproben an mehreren Stellen der Partie gezogen werden. Diese Einzelproben sind zu mischen, wodurch eine Sammelprobe entsteht, aus der durch Teilung repräsentative Laborproben hergestellt werden. Es dürfen keine Durchschnittsmuster von verschiedenen Partien gebildet werden.

Sofern die Probenahmeverfahren nicht ausdrücklich etwas anderes verlangen, sind Glasflaschen und andere Glaswaren zur Nutzung als Probebehälter ausgeschlossen.

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Probenahme I

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QS-Anforderungen zu Probenahme und Rückstellmustern

Leitfaden Futtermittelmonitoring

Probenahme bei Mischfutterherstellern: Probe ist während der Produktion aus dem Produktstrom zu ziehen; Probenahme zu Beginn und zum Ende des Herstellungsprozesses ist nicht geeignet; bei pelletierten Mischfuttermitteln ist die Probe am Einlauf der Fertigwarenzelle zu ziehen; bei mehlförmigen und flüssigen Mischfuttermitteln ist die Probe nach dem Prozessschritt zu ziehen, in dem alle Rezepturbestandteile dosiert und eingemischt wurden.

Probenahme bei fahrbaren Mahl- und Mischanlagen: Probe muss durch den Auditor gezogen werden; stichprobenartige Muster der Futtermittelkomponenten (Fette und Öle oder deren Mischungen); für Untersuchungen im Rahmen der Freigabeprüfung (z.B. bei Fettsäuren aus der chemischen Raffination) muss der Anlagenbetreiber selbst Proben nehmen.

Probenahme bei Schiffsanlieferungen: mindestens eine Probe je Seeschiff und Rohwarenart (z.B. Mais und Weizen) muss in dem jeweils gültigen Kontrollplan berücksichtigt werden; bei der Probenahme sind alle Teilladungen (Luken bzw. Laderäume) des Seeschiffes in die Beprobung einzubeziehen.

Ad-hoc Monitoringplan Aflatoxin B1 in Mais

Bei hohem und mittlerem Risiko muss die Probenahme gemäß der Verordnung (EU) Nr. 691/2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 hinsichtlich der Probenahmeverfahren und Analysemethoden – und bei Seeschiffen zusätzlich durch einen unabhängigen Probenehmer (zugelassen nach 17020 oder ISO 9001 oder GAFTA) – erfolgen.

Bei einem niedrigen Risiko muss die Beprobung gemäß des Leitfadens Futtermittelmonitoring erfolgen.

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Probenahme II

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QS-Anforderungen zu Probenahme und Rückstellmustern

Leitfaden Futtermittelwirtschaft

Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit gemäß Artikel 18 der VO (EG) Nr. 178/2002

spezielle Anforderungen gemäß Anhang II Abschnitt Qualitätskontrolle der Futtermittelhygieneverordnung (VO(EG) Nr. 183/2005)

Futtermittelhersteller müssen ein Verfahren zur Entnahme von Rückstellmustern schriftlich festlegen

Rückstellmuster sind von allen als QS-Ware in Verkehr gebrachten Futtermitteln aufzubewahren

Es dürfen mit Lieferanten schriftliche Vereinbarungen über die Entnahme und Aufbewahrung von Rückstellmustern getroffen werden

Die Rückstellmuster müssen während eines Zeitraums bereitgehalten werden, der dem Verwendungszweck und der Produkthaltbarkeit des Futtermittels angemessen ist

Private Labeller: muss entweder selbst Rückstellmuster bilden und aufbewahren oder mit dem Lohnhersteller regeln, dass er auf Rückstellmuster des Lohnherstellers zurückgreifen kann

Streckenhändler sind zwar Eigentümer der Ware, nehmen die Futtermittel jedoch nicht in Besitz und müssen daher keine Rückstellmuster ziehen.

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Rückstellmuster

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Test

Der Test je Zulassungsstufe setzt sich aus insgesamt 10 Fragen zusammen. Es werden sieben allgemeine Fragen plus drei zulassungsspezifische Fragen gestellt. Bei Kombitests sind also 13 oder 16 Fragen möglich.

Bei Multiple Choice-Fragen können mehrere der vorgegebenen fünf Antwortmöglichkeiten richtig sein. Die zutreffende(n) Antwort(en) müssen angekreuzt werden. Offene Fragen sind auch möglich.

Die maximale Punktzahl je Frage beträgt 5. Für jede richtige Antwort gibt es einen Punkt. Für jede falsche Antwort wird ein Punkt abgezogen. Als niedrigste Punktzahl für eine Aufgabe wird Null angesetzt. 5, 3, 1 oder 0 Punkte können erreicht werden. Wird keine Antwort angekreuzt, wird dieses mit 0 Punkten bewertet

Es müssen mindestens 60 % der maximalen Punktzahl sowie mindestens 5 Punkte im zulassungsspezifischen Teil erreicht werden.

Zeitvorgabe: 1 Stunde

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Aufbau und Bewertung

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Während des Tests…

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…bitte nicht abschreiben und kein Handy benutzen!

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Wir sind QS.

Gemeinsam für sichere Lebensmittel.

QS Qualität und Sicherheit GmbH, Geschäftsführer: Dr. H.-J. Nienhoff, Schedestraße 1-3, 53113 Bonn, Tel +49 228 35068-0, [email protected]

www.q-s.de