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Anlage 1
ANLIEFERUNG VON ABFÄLLEN IN DER TREA BREISGAU
Fahrzeugführer müssen bei der Anlieferung in der TREA Breisgau dem Wiegepersonal folgende Angaben machen:
1) Herkunft des Abfalls: Erzeuger
2) Abfallart: z.B. Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbeabfall
Die Anlieferung ist innerhalb der folgenden Öffnungszeiten möglich:
Mo-Fr: 7.00 – 18.00 Uhr
Wenn an einem Wochentag aufgrund eines Feiertags keine Anlieferung stattfindet, verän-dern sich die Anlieferungszeiten wie folgt:
Samstag der betreffenden Woche: 8.00 - 15.00 Uhr
Letzte Einfahrt jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
Nach dem Abstellen auf der Waage ist der Motor auszuschalten und das Fahrzeug (auch ev. Beifahrer) zu verlassen. Anschließend sind dem Wiegepersonal die o.g. Anga-ben zu machen.
Den Anordnungen des Wiege-, bzw. Einweisepersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Kontakt:
TREA Breisgau Heitersheimer Straße 2 79427 Eschbach
Tel.: 07634-5079-122 Fax.: 07634-5079-449
Die Werkleitung/Stand: 07.04.2016
Anfahrtswege:
Über Autobahn A5 Von Bundesstraße B3 über Gewerbegebiet Heitersheim
Anlage 2
Positivkatalog
Katalog der zugelassenen Abfälle der TREA Breisgau
Stand: Juni 2017
Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 7.00 – 18.00 Uhr
Adresse:
Heitersheimer Straße 2 79427 Eschbach Tel: 07634/5079‐0
Ansprechpartner: H. Haerecke Tel: 0681/9454‐152
Waage der TREA Tel: 07634/5079‐122
Positivkatalog Liste der zugelassenen Abfälle in der TREA Breisgau Stand: Juni 2017
02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft,
Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
02 01 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft,
Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei 02 01 04 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) 02 02 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und
anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs 02 02 03 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
(Einschränkung: nur gelegentliche Chargen verdorbener Lebensmittel)
02 03 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse,
Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse
02 03 03 Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln 02 03 04 für Verzehr und Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 05 Abfälle aus der Milchverarbeitung 02 05 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 02 06 Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren 02 06 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe
03 01 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung
von Platten und Möbeln
03 01 01 Rinden und Korkabfälle 03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme
derjenigen, die unter 030104 fallen, aber kein Sägemehl und keine Späne
03 03 Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe
03 03 01 Rinden- und Holzabfälle 03 03 05 De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling 03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen
04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie
04 01 Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie
04 01 09 Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish
04 02 Abfälle aus der Textilindustrie
04 02 09 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer)
04 02 10 Organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse)
04 02 21 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern
04 02 22 Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern
Positivkatalog Liste der zugelassenen Abfälle in der TREA Breisgau Stand: Juni 2017
07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen
07 02 Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und
Kunstfasern
07 02 13 Kunststoffabfälle
07 05 Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika
07 05 14 feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen
(Einschränkung – zugelassen sind: nur Medikamente,
Verbrauchsmaterialien aus Labor und Produktion)
07 05 99 Abfälle a.n.g. (Einschränkung: Nicht mehr verkaufsfähige Medikamente)
07 06 Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln,
Desinfektionsmitteln und Körperpflegmitteln
07 06 99 Abfälle a.n.g.
(Einschränkung - zugelassen sind: Nicht mehr verkaufsfähige
Körperpflegemittel Cremes, Salben, Shampoo, Zahnpasta)
08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email),
Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben
08 01 Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken
08 01 12 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 080111 fallen 08 01 14 Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen
08 03 Abfälle aus HZVA von Druckfarben
08 03 13 Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12 fallen
08 04 Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen, einschließlich
wasserabweisender Materialien)
08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter
080409 fallen
09 Abfälle aus der fotografischen Industrie
09 01 Abfälle aus der fotografischen Industrie
09 01 08 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen
enthalten
09 01 10 Einwegkameras ohne Batterien
12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der
physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen
und Kunststoffen
12 01 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der
physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von
Metallen und Kunststoffen
12 01 05 Kunststoffspäne und –drehspäne
Positivkatalog Liste der zugelassenen Abfälle in der TREA Breisgau Stand: Juni 2017
15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a.n.g.)
15 01 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler
Verpackungsabfälle)
15 01 05 Verbundverpackung
15 01 06 Gemischte Verpackungen
15 02 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit
Ausnahme derjenigen, die unter 150202 fallen
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
16 01 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler
Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der
Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 1606 und 1608)
16 01 03 Altreifen
17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
17 02 Holz, Glas und Kunststoff
17 02 01 Holz
17 02 03 Kunststoff
17 09 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
17 09 04 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter
170901, 170902 und 170903 fallen
18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und
Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der
unmittelbaren Krankenpflege stammen)
18 01 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von
Krankheiten beim Menschen
18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine
besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände,
Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
18 02 Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei
Tieren
18 02 03 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine
besonderen Anforderungen gestellt werden
Positivkatalog Liste der zugelassenen Abfälle in der TREA Breisgau Stand: Juni 2017
19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen
Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den
menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke
19 03 Stabilisierte und verfestigte Abfälle 19 03 05 Stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 190304 fallen
19 03 07 Verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 190306 fallen
19 05 Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen
19 05 01 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen
19 08 Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a.n.g.
19 08 01 Sieb- und Rechenrückstände
19 08 02 Sandfangrückstände
19 08 05 Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser
19 09 Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen
Gebrauch oder industriellem Brauchwasser
19 09 04 gebrauchte Aktivkohle
19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B.
Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g.
19 12 08 Textilien 19 12 10 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)
(Einschränkung: Brennstoff aus speziellen Aufbereitungsanlagen mit einem
Heizwert Hu ≥ 11.000 kJ/kg)
19 12 12 Sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen
Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 191211 fallen
20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und
industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich
getrennt gesammelter Fraktionen
20 01 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 1501)
20 01 32 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 200131 fallen
20 02 Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)
20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle (soweit nicht kompostierbar)
20 02 03 Andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
20 03 Andere Siedlungsabfälle
20 03 01 Gemischte Siedlungsabfälle
20 03 02 Marktabfälle
20 03 03 Straßenkehricht
20 03 06 Abfälle aus der Kanalisationsreinigung
20 03 07 Sperrmüll