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VETSCH BETON P R E I S L I S T E 2018 BETON • KIES • TRANSPORTE Vetsch Beton AG, Bahnhofstr. 17, CH-7231 Pragg-Jenaz, Tel +41 81 300 30 30, Fax +41 81 300 30 31, [email protected], www.vetschbeton.ch

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2018

B E T O N • K I E S • T R A N S P O R T EVetsch Beton AG, Bahnhofstr. 17, CH-7231 Pragg-Jenaz, Tel +41 81 300 30 30, Fax +41 81 300 30 31, [email protected], www.vetschbeton.ch

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B E T O N • K I E S • T R A N S P O R T EVetsch Beton AG, Bahnhofstr. 17, CH-7231 Pragg-Jenaz, Tel +41 81 300 30 30, Fax +41 81 300 30 31, [email protected], www.vetschbeton.ch

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Preise exkl. Mehrwertsteuer

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KIES, SAND, SPLITT, STEINE

Sorten-Nr. Bezeichnung Masse in mm t/m3 CHF/m3

105 Sand 0/4 0/4 1.52 59.50 111 Grobe Gesteinskörnung 4/8, Kies 4/8 4/8 1.58 50.50 112 Grobe Gesteinskörnung 8/16, Kies 8/16 8/16 1.56 50.50 113 Grobe Gesteinskörnung 16/32, Kies 16/32 16/32 1.60 49.50 121 Korngemisch 0/8 0/8 1.60 57.50 122 Korngemisch 0/16 0/16 1.75 56.50 123 Korngemisch 4/16 4/16 56.50 124 Korngemisch 0/32 (Siebkurve Kranbeton) 0/32 1.85 55.50 125 Korngemisch 0/32 (Siebkurve Pumpbeton) 0/32 1.85 56.50

Sorten-Nr. Bezeichnung Eigenschaften Masse in mm t/m3 CHF/m3

201 Brechsand 0/2 0/2 1.56 63.50 203 Splitt I 2/4 2/4 1.33 63.50 204 Splitt I 4/8 LA30, C50/10 4/8 1.30 63.50 205 Splitt I 8/11 LA30, C50/10 8/11 1.32 63.50 206 Splitt I 11/16 LA30, C50/10 11/16 1.34 62.50 204-1 Splitt II 4/8 LA25, C95/1, PSV54 4/8 1.30 87.00 205-1 Splitt II 8/11 LA20, C95/1, PSV54 8/11 1.32 87.00

Sorten-Nr. Bezeichnung Masse in mm t/m3 CHF/m3

301 Grobkies, Sickerkies 32/63 1.62 47.50 302 Kleinbollensteine 63/120 1.64 38.50 303 Bollensteine ca. 100/300 1.64 40.50 304 Grossbollensteine ca. 250/450 1.64 51.50 305 Kleinfindlinge ca.300/800 aufAnfrage 306 Findlinge über 800 auf Anfrage

Sorten-Nr. Bezeichnung Norm Masse in mm t/m3 CHF/m3

402 Flusskies 0/90 0/90 1.90 35.00 404 Flusskies 0/x 0/x 1.90 27.50 411 Korngemisch 0/22, KG 0/22 SN 670119 0/22 1.80 46.50 412 Korngemisch 0/45, KG 0/45 SN 670119 0/45 1.80 44.50 423 Planiekies 0/16 0/16 1.65 48.00

Einheit CHF/Einheit

Big-Bag (leer) Stk 37.00 Füllen von Big-Bag Stk 30.00 Laden mehrerer Komponenten auf das gleiche Fahrzeug zus. Sorte 20.00

Gesteins- körnungen für Beton

Gesteins- körnungen für Asphalt

Steine fluss-gerundet

Fundations- und Planiematerial

Preiszuschläge

Preise exkl. Mehrwertsteuer

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BETON-EIGENSCHAFTEN NACH SN EN 206:2013

Mörtel nach Eigenschaften

Sorten Nr.

Druckfestig-keitsklasse

Expositions-klasse(n)

Grösst-korn

Kon- si stenz

CEM min

Max w/z Anwendung ab Pragg-Jenaz CHF/m3

ab Küblis CHF/m3

E241 C25/30 XC4 XD1 XF4 4 F3 345 0.50 Fugenmörtel n. verfüg. 253.50

Sorten Nr.

Druckfestig-keitsklasse

Expositions-klasse(n)

Grösst-korn

Kon- si stenz

CEM min

Max w/z Anwendung ab Pragg-Jenaz CHF/m3

ab Küblis CHF/m3

Z030 C12/15 X0 32 CZiel – – Sorte 0 152.50 158.00Z130 C20/25 X0 32 CZiel – – Kranbeton 161.50 167.00Z160 C20/25 X0 16 CZiel – – Kranbeton 164.00 169.50A130 C20/25 XC2 32 CZiel 280 0.65 Sorte A 168.50 174.00A131 C20/25 XC2 32 F3 280 0.65 Pumpmischung 174.50 180.00A160 C20/25 XC2 16 CZiel 308 0.65 Kranbeton 175.00 180.50A230 C25/30 XC2 32 CZiel 280 0.65 Kranbeton 170.00 175.50B230 C25/30 XC3 32 CZiel 280 0.60 Sorte B 174.50 180.00B231 C25/30 XC3 32 F3 280 0.60 Pumpbeton 180.50 186.00B234 C25/30 XC3 32 F3 280 0.60 Mono 190.50 196.00B260 C25/30 XC3 16 CZiel 308 0.60 Kranbeton 179.50 185.00B261 C25/30 XC3 16 F3 308 0.60 Pumpbeton 186.50 192.00C330 C30/37 XC4 XF1 32 CZiel 300 0.50 Sorte C 187.50 193.00C331 C30/37 XC4 XF1 32 F3 300 0.50 Pumpbeton 191.50 197.00C334 C30/37 XC4 XF1 32 F3 300 0.50 Mono 194.00 199.50C360 C30/37 XC4 XF1 16 CZiel 330 0.50 Kranbeton 193.50 199.00C361 C30/37 XC4 XF1 16 F3 330 0.50 Pumpbeton 194.50 200.00C364 C30/37 XC4 XF1 16 F3 330 0.50 Mono feinkörn. 201.00 206.50C365 C30/37 XC4 XF1 16 SF2 330 0.50 SVB 230.00 235.50D230 C25/30 XF2 XD1 XC4 32 CZiel 320 0.48 Sorte D (T1) 206.00 211.50D231 C25/30 XF2 XD1 XC4 32 F3 320 0.48 Pumpbeton 211.00 216.50D260 C25/30 XF2 XD1 XC4 16 CZiel 330 0.48 Kranbeton 208.50 214.00D261 C25/30 XF2 XD1 XC4 16 F3 330 0.48 Pumpbeton n. verfüg. 217.00D330 C30/37 XF2 XD1 XC4 32 CZiel 320 0.48 Kranbeton 215.00 220.50D331 C30/37 XF2 XD1 XC4 32 F3 320 0.48 Pumpbeton 222.00 227.50D360 C30/37 XF2 XD1 XC4 16 CZiel 330 0.48 Kranbeton 221.00 226.50F330 C30/37 XC4 XD3 XF2 32 CZiel 320 0.45 Sorte F (T3) 220.00 225.50F331 C30/37 XC4 XD3 XF2 32 F3 320 0.45 Pumpbeton 223.00 228.50G330 C30/37 XC4 XD3 XF4 32 CZiel 320 0.45 Sorte G (T4) n. verfüg. 227.00G331 C30/37 XC4 XD3 XF4 32 F3 320 0.45 Pumpbeton n. verfüg. 230.00

Bemerkungen – Für sämtliche Beton- und Mörtelsorten gilt die Chloridklasse Cl 0.20– Konsistenz ohne Angabe des Kunden: VM: CZiel: 1.15±0.08, AM: F3: 420…480– Transport der Sorten C… bis G... sowie Pumpbetone zwingend mit Fahrmischer– Die für das Erreichen der geforderten Frisch- und Festbetonwerte erforderlichen Zusatzmittel und Zusatzstoffe sind in den Einheitspreisen eingerechnet.– Für Qualitätseinbussen des Betons infolge unkontrollierter Wasserbeigabe und mangelndemSchutzvorWitterungseinflüssenaufdemTransportoderaufderBaustelle,sowiedurchzeitliche Verzögerung beim Einbringen, muss das Lieferwerk jede Verantwortung ablehnen.– Weitere Betonsorten auf Anfrage

Beton nach Eigenschaften

Preise exkl. Mehrwertsteuer

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BETON-EIGENSCHAFTEN NACH SN EN 206: 2013

Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko:

X0 Für Beton ohne Bewehrung Beton in Gebäuden mit sehr geringer Luftfeuchtigkeit

Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung:

XC1 trocken oder ständig nass Beton für Innenbauteile, Beton unter Wasser

XC2 nass, selten trocken Langzeitig wasserbenetzte Bauteile, Gründungen

XC3 mässige Feuchte Innenbauteile mit mässiger Luftfeuchte, Beton geschützt im Freien

XC4 wechselnd nass und trocken Aussenbauteile mit direkter Bewitterung

Korrosion ausgelöst durch Chloride:

XD1 mässige Feuchte Beton in chloridhaltigem Sprühnebel

XD2 nass, selten trocken Beton für Schwimmbäder und für chloridhaltige Abwasser

XD3 wechselnd nass und trocken Beton für Brücken mit chloridhaltigem Spritzwasser, Parkdecks

Frostangriff mit oder ohne Taumittel:

XF1 mäs. Wassersättigung, ohne Taumittel Vertikale Aussenbauteile, Regen und Frost ausgesetzt

XF2 mäs. Wassersättigung, mit Taumittel Vertikale Aussenbauteile, taumittelhaltiger Sprühnebel

XF3 hohe Wassersättigung, ohne Taumittel Horizontale Bauteile, Regen und Frost ausgesetzt

XF4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel Horizontale Bauteile, Regen und Frost ausgesetzt

Verdichtungsmass nach Walz:

C0 ≥1.46 erdfeucht

C1 1.45...1.26 steif

C2 1.25...1.11 plastisch

C3 1.10...1.04 weich

Ausbreitmass: Setzfliessmass (SVB-Beton):

F1 ≤340mm steif SF1 550…650mm

F2 350...410 mm plastisch SF2 660…750 mm

F3 420...480 mm weich SF3 760…850 mm

F4 490...550 mm sehr weich

F5 560...620mm fliessfähig

F6 ≥630mm sehrfliessfähig

Exposition Prüfnorm Anforderung Sorte

– Würfeldruckfestigkeit: alle SN EN 12390-3 Gem. SN EN 206:2013

–Wasserleitfähigkeit: SorteB SIA262/1AnhangA qw≤10g/m2*h

–Karbonatisierungswiderstand: SorteB...D SIA262/1AnhangI ND≥100Jahre

–Chloridwiderstand: SorteF...G SIA262/1AnhangB Dcl≤10*E-12g/m2/sec

–AARWiderstand: Objektbez. SIAMB2042(2012) 5Mt≤0.2‰bzw.12Mt≤0.3‰

–Frosttaumittelwiderstand: XF2 SIA262/1AnhangC mittelm≤1‘200g/m2

XF4 SIA262/1AnhangC hochm≤200g/m2 oder

m≤600g/m2und∆m28≤(∆m6+∆m14)

XF2(TBA) SN640464(BEIFT) WFT-P≥50%,Indexbesserals-10

Expositions- klassen nach SN EN 206: 2013

Konsistenz- klassen nach SN EN 206: 2013

Prüfkriterien und Norm-anforderungen

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WEITERE BETONSORTEN OHNE PRÜFUNGSNACHWEISE

Sorten-Nr. CEM I/II kg/m3 Körnung Konsistenz ab Pragg-Jenaz ab Küblis CHF/m3 CHF/m3

1015 150 0/32 steif 140.00 145.50 1020 200 0/32 steif 149.50 155.00 1025 250 0/32 steif/plastisch 158.50 164.00 1030 300 0/32 plastisch/weich 167.50 173.00 1032 325 0/32 plastisch/weich 172.00 177.50 2615 150 0/16 steif 141.00 146.50 2620 200 0/16 steif 150.50 156.00 2625 250 0/16 steif/plastisch 159.50 165.00 2630 300 0/16 plastisch/weich 168.50 174.00 2632 325 0/16 plastisch/weich 173.00 178.50

Sorten-Nr. CEM I/II kg/m3 Körnung Erläuterung ab Pragg-Jenaz ab Küblis CHF/m3 CHF/m3

9150 150 8/16 steif 141.00 146.50 9200 200 8/16 steif 150.50 156.00 9250 250 8/16 steif 159.50 165.00 9300 300 8/16 steif 168.50 174.00 8150 150 16/32 steif 140.00 145.50 8200 200 16/32 steif 149.50 155.00 8250 250 16/32 steif 158.50 164.00 8300 300 16/32 steif 167.50 173.00

Sorten-Nr. CEM I/II kg/m3 Körnung Erläuterung ab Pragg-Jenaz ab Küblis CHF/m3 CHF/m3

4300 300 0/4 erdfeucht 172.50 178.00 4350 350 0/4 erdfeucht 181.50 187.00 4400 400 0/4 erdfeucht 191.00 196.50 4500 500 0/4 erdfeucht 209.50 215.00 3730 300 0/8 erdfeucht 170.50 176.00 3735 350 0/8 erdfeucht 179.50 185.00 3740 400 0/8 erdfeucht 189.00 194.50 3750 500 0/8 erdfeucht 207.50 213.00

Sorten-Nr. CEM I/II kg/m3 Körnung Erläuterung ab Pragg-Jenaz ab Küblis CHF/m3 CHF/m3

4400-1 400 0/4 Langzeitmörtel M-15 207.50 n. verfüg. 4400-2 400 0/4 Zargenmörtel 207.50 n. verfüg.

Sorten-Nr. CEM I/II kg/m3 Körnung Erläuterung ab Pragg-Jenaz ab Küblis CHF/m3 CHF/m3

5300 300 0/8 erdfeucht 160.00 165.00 5350 350 0/8 erdfeucht 167.00 172.00 6300 300 0/16 erdfeucht 160.00 165.00 6350 350 0/16 erdfeucht 167.00 172.00

Der Einheitspreis bezieht sich auf 1m3 loses erdfeuchtes Material ohne spezielle Zusätze DerZementgehaltbeziehtsichauf1‘000ltZuschlagstoffe Der Verdichtungsfaktor beim Spritzen beträgt ca. 1:1.35

Ungeprüfte Betonsorten

Sickerbeton

Überzug

Trockenspritz-beton (Gunit)

Mauermörtel und Zargenmörtel

Preise exkl. Mehrwertsteuer

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PREISZUSCHLÄGE UND ALLGEMEINE HINWEISE

Einheit CHF/Einheit

Heizkostenzuschlag für Beton jeweils vom 15. November bis 15. März CHF/m3 7.00 Betonherstellung mit Warmwasser CHF/m3 3.00 Frostschutz (Zugabe im Werk bei Temperaturen unter 5°C) CHF/kg 5.00 Abbindeverzögerer (Retarder) CHF/kg 5.00 Fliessmittel CHF/kg 5.00 CEM I an Stelle von CEM II CHF/100 kg 2.00 Mehrdosierung Zement CHF/25 kg 6.00 Mehrdosierung Flugasche CHF/25 kg 5.00 Stahlfasern und PP-Fasern CHF/kg auf Anfrage Betonbezüge in Ausnahmefällen von 18 bis 6 Uhr sowie samstags CHF/h*Pers. 50.00 Handdosierung von Fasern, Pigmenten oder anderen Zusatzstoffen CHF/kg auf Anfrage Rücknahme und Entsorgung Restbeton (Mindestmengenverrechnung: 1 m3) CHF/m3 50.00 VerladvonPflastermuldenmitGabelstapler CHF/Mulde 15.00

– Die Preise verstehen sich ab Misch- bzw. Dosieranlage oder aufgeladen ab Depot – Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten – Sämtliche Preise gelten für Unternehmer. Zuschlag für Privatbezüger 20% auf Preisliste –Zahlungsbedingungen:10Tagemit2%Skonto,30Tagenetto – Preise gültig ab 1.1.2018 – Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer – Es gelten die «Allgemeinen Lieferbedingungen FSKB»

Besondere Gefahrenhinweise für den Menschen beim Umgang mit Beton und Mörtel: – R36/R38: Reizt Augen und Haut – R41: Gefahr ernster Augenschäden – R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Schutzmassnahmen und Sicherheitsvorkehrungen: – S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen – S24/S25: Berührungen mit den Augen und der Haut vermeiden – S26: Bei Augenkontakt sofort gründlich mit viel Wasser spülen und einen Arzt konsultieren – S36/S37: Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen

15. Jan. 2018 bis 16. März 2018 7.30–12.00 13.00–17.00 19. März 2018 bis 20. April 2018 7.00–12.00 * 13.00–17.30 23. April 2018 bis 28. Sept. 2018 7.00–12.00 * 13.00–17.45 1. Okt. 2018 bis 19. Okt. 2018 7.00–12.00 * 13.00–17.30 22. Okt. 2018 bis 23. Nov. 2018 7.00–12.00 13.00–17.00 26. Nov. 2018 bis 21. Dez. 2018 7.30–12.00 13.00–17.00 * Betriebsschluss freitags und vor Feiertagen jeweils 17 Uhr Letzte Betonausgabe: ½ Stunde vor Betriebsschluss

Saisonbeginn Betonwerk Pragg-Jenaz: 29. Jan. 2018 Saisonbeginn Betonwerk Küblis: 15. Jan. 2018

Preiszuschlägeauf Beton

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Gefahrenhinweiseund Sicherheits-ratschläge

Öffnungszeiten

Preise exkl. Mehrwertsteuer

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PUMPBETONSERVICE

Einheit CHF/Einheit

Zu-, Wegfahrt, Montage, Demontage, Reinigung CHF/h 145.00 Pumpzeit CHF/h 240.00 Wartezeit CHF/h 120.00 Betondurchlauf CHF/m3 4.50 Zusätzliche Pumpleitungen (ohne Montage) CHF/m1 4.00 Rundverteiler nach Aufwand Gebühren und Bewilligungen nach Aufwand

Etappengrösse Einbringungsleistung: in m3 15 m3/h 20 m3/h 25 m3/h

10 64.00 60.00 57.50 20 42.50 38.50 36.00 50 29.00 25.00 23.00 100 25.00 21.00 18.50 150 23.50 19.50 17.00 Die Richtpreise basieren auf folgenden Annahmen: – 1 Stunde Zufahrt und Einrichten – 2 Stunden Demontage, Rückfahrt, Reinigung – Normale Baustellenzufahrt, keine Wartezeiten Fixpreise pro m3 gepumpter Beton auf Anfrage

Die Grundpreise verstehen sich für Arbeiten im Auslegerbereich der Betonpumpe (maximal 36 m). Für die Betonqualität ist das Betonwerk zuständig. Für Schäden jeder Art zufolge Betriebsunter- bruch der Betonpumpe kann keine Haftung übernommen werden. Das Einschlämmen der Rohrlei- tung erfordert eine Schmiermischung von mindestens 0.40 m3. Die Schmiermischung darf nicht als Konstruktionsbeton verwendet werden! Für das sichere Aufstellen der Maschine ist allein der Pumpmaschinist zuständig. Der Baustellen- chef weist den Pumpmaschinisten auf nicht sichtbare Schächte, Rohre oder andere Hohlräume im Untergrund hin. Bestehen bezüglich Aufstellen bzw. Arbeiten mit der Pumpe sicherheitstechni- sche Bedenken, so kann der Pumpmaschinist seine Arbeit verweigern. Die entstehenden Kosten sind einzig durch den Besteller zu tragen.

Einheitspreise

Richtpreise für das Pumpen von Beton

Pumpbetonsorten

PumpbetonHinweise

Sorten Nr.

Druckfestig-keitsklasse

Expositions-klasse(n)

Grösst-korn

Kon-sistenz

CEM min

Max w/z Anwendung ab Pragg-Jenaz CHF/m3

ab Küblis CHF/m3

B231 C25/30 XC3 32 F3 280 0.60 Pumpbeton 180.50 186.00

B234 C25/30 XC3 32 F3 280 0.60 Mono 190.50 196.00

B261 C25/30 XC3 16 F3 308 0.60 Pumpbeton 186.50 192.00

C331 C30/37 XC4 XF1 32 F3 300 0.50 Pumpbeton 191.50 197.00

C334 C30/37 XC4 XF1 32 F3 300 0.50 Mono 194.00 199.50

C361 C30/37 XC4 XF1 16 F3 330 0.50 Pumpbeton 194.50 200.00

C365 C30/37 XC4 XF1 16 SF2 330 0.50 SVB 230.00 235.50

D231 C25/30 XF2 XD1 XC4 32 F3 320 0.48 Pumpbeton 211.00 216.50

D331 C30/37 XF2 XD1 XC4 32 F3 320 0.48 Pumpbeton 222.00 227.50

F331 C30/37 XC4 XD3 XF2 32 F3 320 0.45 Pumpbeton 223.00 228.50

G331 C30/37 XC4 XD3 XF4 32 F3 320 0.45 Pumpbeton n. verfüg. 230.00

PUMPBETONSERVICE

Arbeitsbereich Betonpumpe Putzmeister M36Z

Preise exkl. Mehrwertsteuer

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6.3

m

6.8 m

ca. 6

.3 m

F=180 kN F=140 kN

Preise exkl. Mehrwertsteuer

VETSCH BETON AG, 7231 Pragg-Jenaz, Fon: 081 300 30 30, Fax: 081 300 30 31, Mail: [email protected] Preisliste 2018

TRANSPORTE

Ort zul. Gesamtgewicht Kies CHF/m3 Kies CHF/m3 Beton CHF/m3 Beton CHF/m3

2-Achs-Kipper 4-Achs-Kipper 2-Achs-Kipper 4-Achs-Kipper

Buchen 32 t 21.50 15.50 34.50 25.50 Conters 32 t 30.50 21.50 34.00 25.00 Fanas-Dorf 32 t 28.00 20.00 44.00 32.00 Fideris-Au 40 t 11.50 9.00 19.50 16.00 Fideris-Dorf 32 t 19.50 14.00 31.50 23.50 Furna-Dorf 32 t 25.00 17.50 39.00 28.50 Gadenstätt 32 t 35.00 24.00 40.00 29.00 Grüsch 40 t 22.00 15.50 35.00 26.00 Jenaz 40 t 11.50 9.00 19.50 15.50 Klosters-Dorf 40 t 34.50 24.00 39.50 29.00 Klosters-Platz 40 t 39.00 27.00 46.50 33.50 Küblis 40 t 20.50 15.00 19.00 15.50 Lunden 32 t 15.50 11.50 25.50 19.50 Luzein 32 t 22.50 16.00 22.00 17.50 Mezzaselva 40 t 29.00 20.50 31.00 23.50 Pany 32 t 29.00 20.50 31.50 23.50 Pragg-Jenaz 40 t 8.50 7.00 14.50 12.50 Putz 13 t 38.50 40.50 Saas 40 t 23.00 16.50 22.50 17.50 Schiers 40 t 18.00 13.00 29.00 22.00 Seewis Dorf 32 t 32.00 22.50 49.50 35.50 Seewis-Station 40 t 21.00 15.50 33.50 25.00 Serneus-Dorf 32 t 35.00 24.50 40.00 29.50 St. Antönien-Platz 32 t 43.00 29.50 52.00 37.00 Frachtpreise für Kies ab Kieswerk Pragg-Jenaz Frachtpreise für Beton ab näherliegendem Betonwerk (Pragg-Jenaz oder Küblis) Mindestmengenverrechnung: 2-Achser 4-Achse 5-Achser

–Kies, Sand, Splitt 5.0 m3 9.0 m3 13.0 m3

–Beton 3.0 m3 6.0 m3 9.0 m3

Fahrmischerzuschlag: 2-Achser per m3 8.00 4-Achser per m3 10.00 Der Fahrmischerzuschlag beinhaltet eine Abladezeit von 3 Min pro m3 Beton. Längere Abladezeiten werdenmit70%desZeittarifsverrechnet.

Fahrzeugtyp zul. Gesamtgewicht LSVA Fahrzeit Wartezeit CHF/km CHF/h CHF/h

Lastwagen 2-Achser mit Kippbrücke 18 t 0.50 154.00 108.00 Lastwagen 4-Achser mit Kippbrücke 32 t 0.86 190.00 133.00 Lastwagen 5-Achser mit Kippbrücke/-sattel 40 t 1.10 200.00 140.00 Fahrmischer 2-Achser 18 t 0.50 159.00 111.00 Fahrmischer 4-Achser 32 t 0.86 200.00 140.00

Transportpreisefür ausgewählteOrte

Zeittarif

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FACHVERBAND DER SCHWEIZERISCHEN KIES- UND BETONINDUSTRIE (FSKB)

Allgemeine Lieferbedingungen für Beton

Alle Aufträge für Lieferungen von Beton werden auf Grund der nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Betonlieferant schriftlich bestätigt worden sind. Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbeton- prüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1 aufgeführten Prüfnormen.

1. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarungen vorbehalten, ausschliesslich für Bau unternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt.

Alle Preise verstehen sich für Lieferungen ab Betonwerk ohne MwSt. Die m3-Preise beziehen sich auf 1 m3 verarbeiteten Beton.

Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im Betonwerk geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge aus- geführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umgehende Betonübernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden.

Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar kann ein Zuschlag verrechnet werden. In Regionen mit extremen Witterungsverhältnissen, wie z.B. Bergregionen, kann in der Preisliste eine andere Zeitspanne festgelegt werden.

2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortage bis spätestens 16 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang.DasBetonwerkbenötigtbeiderBestellunggenaueundspezifischeAngabenüberBetonsorte(gemäss massgebender Norm: SN EN 206), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn, Lieferprogramm und Fahrzeugart. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen.

Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN 206 oder die NPK-Betonsorte anzugeben.

Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Bei Beton nach Zusammensetzung garantiert das Betonwerk ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der SN EN 206 festgelegten Toleranzen.

Für die Zuständigkeiten von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Auftragggeber zu übernehmen.

3. ZusätzeDie Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegenheit des Beton-werks. Werden bestimmte Produkte und/oder Dosierungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkkungen auf das Verhalten des Betons abgelehnt. Das Betonwerk ist dabei zur Ver- rechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. Bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 erlischt automatisch jegliche Garantie für die Eigenschaften des Betons, wenn der Besteller die Verwendung eines bestimmten Beton zusatzmittels oder Ausgangsstoffe vorschreibt.

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4. LieferungDie Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Werke angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren direkten und indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Betonlieferwerk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen.

5. GarantieDas Betonlieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen gemäss SIA 262/1 des Betons und der daraus durch das Betonwerk oder in Anwesenheit eines Vertreters des Betonwerks hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten Betons wird nur aufgrund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert.

ImRahmendieserGarantieverpflichtetsichdasBetonwerk–rechtzeitigeundsachlichbegründeteMängelrügevoraus-gesetzt – beanstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen ange-messenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten Beton her-gestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons zurückgeführt werden müssen, und ferner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung über-nehmen musste. Für weitere direkte und indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen.

6. MängelrügeEs obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, oba) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmtb) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist.

Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Über-gabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie das Betonwerk auf ihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor dem Einbringen des Transportbetons in die Schalung anzubringen. Mängel, die bei Ab lieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bes tellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zurEntnahmeeinerProbeverpflichtet.DurcheinesofortigeEinladungistdemBetonwerkGelegenheitzugeben,der Probenentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Betonwerk nur anerkannt, wenn die Probe-entnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Betonwerk die Prüfungskosten. Andernfalls sindsie vom Besteller zu tragen.

7. ZahlungsbedingungenFür die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z.B. Wartezeiten, Winterzuschlag etc. gelten, andere schriftliche Abmachungen vorbehalten, die auf den Preislisten vermerkten Zahlungsbedingungen. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Betonwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandungen einer Lieferung berechtigt den Besteller nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Betonwerk die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor.

8. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Betonwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig.

Bern, September 2005

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Allgemeine Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen

1. Gewährleistung und HaftungDas Lieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind ausschliesslich die in der jeweiligen Norm festgelegten Eigenschaften. Die für die Produkteigenschaften massgebenden NormensindinderPreislistedenjeweiligenProduktenzugeordnet.DieProduktewerdenüberwachtundzertifiziert,soweit in der Norm gefordert.

ImRahmendieserGewährleistungverpflichtetsichdasLieferwerk,rechtzeitigundsachlichbegründetMängelrügevorausgesetzt, beanstandetes Material kostenlos zu ersetzen, oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das angelieferte Material der Bestellung entspricht, jedoch für den beabsichtigten Zweck nicht verwendbar ist.

Das Lieferwerk haftet nicht für unsachgemässe und ungeeignete Verwendung von auftragskonform geliefertem Material. Bei Verwendung von Kies auf Flachdächern ist jede Haftung des Lieferwerkes für die Beschädigung der Dachhaut aus-geschlossen,ebensohaftetdasLieferwerknichtfürdenVerbundmitBindemitteln,wennSplittzurOberflächenbehand-lung verwendet wird.

Irgendwelche weitergehende Ansprüche wegen Liefermängel über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden ausdrücklich wegbedungen, insbesondere wird jede Haftung für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ausge-schlossen.

2. MengenFür Schüttdichte (t/m3) und Liefermenge (t) sind die Messungen im Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. In Werken, wo das Material gewogen wird, erfolgt die Umrechnung auf m3 aufgrund der neutral ermittelten Durchschnittswerte für Schüttdichte und Feuchtigkeit.

3. LademengeIm Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haben unsere Maschinisten und Chauffeure die Weisung, Fahrzeuge in keinem Fall zu überladen.

4. ZufahrtDas Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für all fällige Schäden an nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt.

5. TermineDas Lieferwerk ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten und eventuelle Verspätungen frühzeitig zu melden. Das Lieferwerk haftet nicht infolge verspäteter Anlieferung des bestellten Materials.

6. ReklamationDer Besteller hat das Material bei Übergabe zu prüfen und allfällige Reklamationen unmittelbar nach Anlieferung des Materials anzubringen.

7. MaterialuntersuchungenWerden für einen bestimmten Verwendungszweck zusätzliche Untersuchungen im Labor verlangt, so gehen die entsprechenden Kosten, andere Abmachungen vorbehalten, zu Lasten des Auftraggebers.

Bern, November 2006

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FAX-BESTELLUNG

Firmenname: Besteller: Telefon Besteller: Weiteres:

Ort oder Koordinaten: Baustellenbezeichnung: Bauteil: Weiteres:

Sorten-Nr: Bezeichnung: Liefermenge: Zusatzmittel oder Zusatzstoff 1: Zusatzmittel oder Zusatzstoff 2: Weiteres:

Transport durch den Kunden: ja nein Transport durch Kies- und Betonwerk: – Fahrzeuggrösse: 2-Achser 4-Achser – Fahrzeugaufbau: Kipperfahrzeug Fahrmischer – Anzahl Fahrzeuge: – Weiteres:

Etappengrösse: Einbringleistung in m3/h: Förderlänge und -höhe: Anpumpen Uhrzeit: Weiteres:

Datum: Unterschrift:

Ohne unseren Gegenbericht innert eines Arbeitstages gilt die Bestellung als erfasst und wird Ihren Angaben entsprechend ausgeführt!

Auftraggeber

Baustelle

Artikel

Transport

Betonpumpe

Für den Besteller

Gewährleistung

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