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18.10.2007 Dipl.-Kfm. Harald Brascho ß Wirtschaftsprüfer/Steue rberater 1 BWLC – WORKSHOP 18.OKTOBER.2007 Wie sichere ich die Fortführung meines Unternehmens? Teil 2 Rechtliche/Steuerliche Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

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BWLC – WORKSHOP18.OKTOBER.2007

Wie sichere ich die Fortführung meines Unternehmens?

Teil 2Rechtliche/Steuerliche Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

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ARTEN DER ÜBERTRAGUNGAUS SICHT DES

„ALT-UNTERNEHMERS“/NACHFOLGERS

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A. VORBEMERKUNG

Anlass

Rechtliche Ebene

Steuerliche Ebene

Verkauf/Kauf

Kaufvertrag

ESt´liche/KöSt´liche Auswirkung

Verkäufer Käufer

Mischformen

Übertragungsver-trag mit

teilweiser Gegenleistung

Vermögensüber-tragung (Renten)

Niessbrauch

ESt´liche/ErbSt´liche Auswirkung

Schenkung/Erbschaft

Schenkungsvertrag/Testament

ESt´liche Auswirkung

Übergeber ÜbernehmerBeschenkter Erbe

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1.2. Steuerliche Grundlagen /Probleme/ Besonderheiten

Steuerliche Grundlagen Verkauf

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Unternehmens-Verkauf

- Einzelunternehmen

- Personengesellschaft

GmbH-Anteile

durch natürliche Person

durch Kapitalgesellschaft

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1.2.1. Grundlagen aus Verkäufersicht

a) Steuerpflicht des Veräußerungsgewinnes

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aa) Verkauf Personengesellschaft/ Einzelunternehmen

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1.2.1. GRUNDLAGEN AUS VERKÄUFERSICHT

a) Steuerpflicht des Veräußerungsgewinnes

aa) Verkauf Personengesellschaft / Einzelunternehmer

Ermäßigter ESt´satz (§34 Abs. 3 EStG)

= 56,0 % des durchschnittlichen Satzes, der sich ergäbe,

wenn der Veräußerungsgewinn zusammen mit den Rest-

einkünften normal besteuert würde (max: 56,0 % v. 42,0 %)

= mindestens jedoch 15 %

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aa) Verkauf Personengesellschaft/Einzelunternehmen

VORAUSSETZUNGEN:

oder

1. Verkäufer hat 55. Lebensjahr vollendet

2. Verkäufer ist dauerhaft berufsunfähig i. S. d. Sozialversicherung

3. Veräußerungsgewinn beträgt max. 5,0 Mio.

4. Verkauf des gesamten Unternehmens bzw. aller Anteile an

Personengesellschaft

aab) Freibetrag von Euro 45.000,00

aac) Keine Gewerbesteuer

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aab) Freibetrag von Euro 45.000,00

aac) Keine Gewerbesteuer

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zu aa) Verkauf PHG / EU

KEINE BEGÜNSTIGUNG (STEUERSATZ/FREIBETRAG)

a) Verkäufer < 55. Jahren

b) Verkauf von Teilen der Beteiligung an PHG

(= Aufnahme eines Gesellschafters)

> laufender Gewinn

> voller Steuersatz bei ESt

> Gewerbesteuer

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zu aa) Verkauf

HEILUNG

zu a) Umwandlung in GmbH (Fristen !!)

zu b) Veräusserungsgewinn bleibt im Unternehmen

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zu aa) Verkauf PHG / EU

Keine Begünstigung /Freibetrag

c) Veräußerungsgewinn ist zu hoch (> Euro 181.000,00)

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Veräußerungspreis 500.000,00

./. Buchwert Eigenkapital - 200.000,00

Veräußerungsgewinn 300.000,00

Freibetrag 0,00

Beispiel:

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zu aa) Verkauf PHG / EU

HEILUNG

1. Schenkungsweise Beteiligung der Ehefrau 55 Jahre

(Fristen beachten)

2. Verkauf der Anteile durch Ehefrau / Ehemann

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Euro

Veräußerungsgewinn/Person 150.000,00

./. max. Gewinn - 136.000,00

Minderungsbetrag 14.000,00

Veräußerungsgewinnfreibetrag/Person

45.000,00

Anzusetzender Freibetrag/ Person 31.000,00

Ersparnis/Person (56% v. 42% vom31.000,00 €)

6.930,00

Beispiel:

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ab) Verkauf Kapitalgesellschaft

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ab) Verkauf Kapitalgesellschaft

aba) Verkauf durch natürliche Person (§17 EStG)

- Halbeinkünfteverfahren, d. h. 50% des Veräußerungs-

gewinnes (ist mit normalem)

Steuersatz zu besteuern (= je nach Steuersatz bis zu

max. 21 %)

- Freibetrag von 9.060,00 Euro (=100%) bei Voräußerungs-

gewinn von max 36.100,00 Euro)

Voraussetzungen:

- Beteiligung > 1% < 100%

Während der letzten 5 Jahre

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ab 2009:

- Abgeltungssteuer von 25,0 % des Veräußerungsgewinnes wenn Anteil im Privatvermögen

- Steuerpflicht von 60,0% des Veräußerungsgewinnes, wenn sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden

(= Maximal - Steuersatz: 60% v. 42% = 25,2)

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ab) Verkauf Kapitalgesellschaft

abb) Verkauf durch Kapitalgesellschaft

Veräußerungsgewinn = Steuerfrei (§8b KStG)

+

5% des Gewinnes gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe

> 95 % = Steuerfrei

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1.2.2. Besonderheiten aus Verkäufersicht

- Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Verkauf der

GmbH-Beteiligung

- Überführung von Wirtschaftsgütern der Kapitalgesellschaft

auf Verkäufer

- Verkauf des Einzelunternehmens bei Zurückhaltung

wesentlicher Betriebsgrundlagen (Maßnahmen,Immobilien)

- Verkauf der gesamten Anteile an Personengesellschaft

ohne Sonderbetriebsvermögen

- Verkauf von GmbH-Anteilen, die innerhalb der letzten 7 Jahre

durch Einbringung zu Buchwerten entstanden sind

- Pensionsrückstellungen

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1.2.3. Steuerliche Grundlage aus Käufersicht

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1.2.3. STEUERLICHE GRUNDLAGEN AUS KÄUFERSICHT

a) Behandlung Kaufpreis/Finanzierung bei Erwerb eines Einzelunternehmen/ einer Personengesellschaft bzw. Anteilen an Personengesellschaft

aa) Kaufpreis wird, soweit er den Wert des buchmäßigen Eigenkapitals überschreitet, auf die Wirtschaftsgüter verteilt.

ab) Finanzierungskosten sind voll abzugsfähig (ab 2008: bei Gewerbesteuer erfolgt eine Zurechnung von 25% der Zinsen)

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1.2.3. STEUERLICHE GRUNDLAGEN AUS KÄUFERSICHT

b) Behandlung Kaufpeis / Finanzierung bei Erwerb von GmbH / AG – Anteilen

ba) Kaufpreis für den GmbH-Anteil, soweit er den Nennwert bzw. die steuerlichen Anschaffungskosten des Veräußerers überschreitet.

> keine lfd. steuerliche Auswirkung d. h. muss aus Nettoeinkommen d. Erwerbers finanziert werden

> beim Weiterverkauf gilt der Kaufpreis als Anschaffungskosten

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1.2.3. STEUERLICHE GRUNDLAGEN AUS KÄUFERSICHT

bb) Finanzierungskosten für den Anteilserwerb

- bis einschließlich 2008: zu 50% abzugsfähig (Halbeinkünfteverfahren)

- ab 2009: : keine Abzugsfähigkeit (abgegolten durch

Abgeltungssteuer): zu 60% abzugsfähig, wenn

erworbene Anteile in einer GmbH & Co. KG

gehalten werden

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1.2.4. Käufersicht/Besonderheiten

- Pensionsrückstellung

- Verlustvorträge

EU / PHG

- Verlustvorträge des Verkäufers werden mit Veräußerungs-

gewinn verrechnet. Überschießende Verlustvorträge (gewst´liche) gehen verloren

- Kapitalgesellschaft – Mantelkauf

Wenn:

a) > 50% der Anteile übertragen werden

b) Gesellschaft den Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuen Betriebsvermögen fortführt

> Verlust der wirtschaftlichen Identität

> Verlust der Verlustvorträge

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Ausnahme:

Zuführung von neuem Betriebsvermögen dient der Sanierung

+

Gesellschaft den Geschäftsbetrieb in einem nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse

vergleichbaren Umfang 5 Jahre fortführt.

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1.2.4. ACHTUNG

Ab 2009 entfällt die Ausnahmeregelung

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1.2.4. VERÄUßERUNGSRENTE

- Lebenslange Rente

- Kapitalwert der Rente = Wert des Unternehmens

Verkäufer:• BESTEUERUNGSWAHLRECHTE

– nach Zufluss– Sofortbesteuerung (§16/§34 EStG)

Käufer:• Verteilung des Mehrbetrages der Rente auf die

übernommenen Wirtschaftsgüter – Abschreibung

• Zinsanteil = Betriebsaufgabe

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