AnregungenundTippsvonIhremSteuerberater,Wirtschaftsprüfer ... · 2012-12-20 · info...

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info Anregungen und Tipps von Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Rechtsanwalt ECOVISinfo Ausgabe 1/2013 Nachfolge Frühzeitig Weichen stellen Seite 2 Jahressteuergesetz 2013 Was Sie Neues zu erwarten haben Seite 6 Veröffentlichungspflicht Weniger Einblick für die Konkurrenz Seite 10 Thomas G.-E. Müller, Rechtsanwalt bei Ecovis: „Studentenjobs im elterlichen Betrieb fördern Eigenverantwortung und Selbstständigkeit. Dabei kommt es auch auf die Ausgestaltung der vertraglichen Verhältnisse an.”

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infoAnregungen und Tipps von Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Rechtsanwalt ECOVISinfo Ausgabe 1/2013

NachfolgeFrühzeitig Weichen stellen

Seite 2

Jahressteuergesetz 2013Was Sie Neues zu erwarten haben

Seite 6

VeröffentlichungspflichtWeniger Einblick für die Konkurrenz

Seite 10

Thomas G.-E. Müller,Rechtsanwalt bei Ecovis:

„Studentenjobs im elterlichen Betrieb fördernEigenverantwortung und Selbstständigkeit.

Dabei kommt es auch auf die Ausgestaltung dervertraglichen Verhältnisse an.”

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2 ECOVIS Info 1/2013

Die Nachfolgeregelung ist einüberaus sensibles, weil emotio-

nal aufgeladenes und konfliktträch-tiges Thema. Geht es doch um einmit hohem persönlichem Einsatz ge-schaffenes oder weitergeführtes un-ternehmerisches Lebenswerk, in demviel Herzblut steckt, und um das da-mit verbundene Ansehen, um oft un-terschiedlicheWertvorstellungen, umLebensentwürfe und Gerechtigkeit,um Krankheit und Tod – aber auchum materielle Aspekte: Vermögens-erhalt, Vorsorge für die Familie unddie eigene Alterssicherung. KeinWun-der also, dass „viele Unternehmerzwar durchaus den Handlungsbedarfin der Nachfolgefrage sehen, aberimmer wieder davor zurückscheuen,das Problem ernsthaft und konse-quent anzugehen“, so Florian Re-genfelder, Rechtsanwalt und Steuer-berater bei Ecovis. Zudem gerät daskomplexe Thema im Tagesgeschäftleicht aus dem Blickfeld.

Klassischer ZielkonfliktJe länger der Unternehmer jedochzuwartet, desto größer ist das Risiko,dass die Nachfolge misslingt oder garscheitert – mit allen negativen Fol-gen nicht nur für das Unternehmenund seine Mitarbeiter, sondern auchfür die finanzielle Situation der Fa-milie und für die Altersvorsorge.„Denn wenn der Unternehmerschließlich doch aus Altersgründenoder vorzeitig wegen Krankheit, Un-fall oder äußerer Umstände das Ru-der aus der Hand gebenmuss, machtes der Zeitdruck noch schwieriger, ei-ne gute Nachfolgelösung zu finden“,warnt Regenfelder.

„Nicht die steuerliche und rechtlicheAusgestaltung ist dabei das Problem“,erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Dr. RolfRahm. „Das geht mit professionellerHilfe relativ zügig, wenn die Betei-ligten klare und miteinander verein-bare Zielvorstellungen haben.“ Ge-nau daran aber hapert es häufig.Selbst Unternehmern, die das The-ma aktiv angehen möchten, ist oftnicht bewusst, dass ihre Nachfolge-ziele sich in der Realität nur schwerunter einen Hut bringen lassen.Da ist zum Beispiel der klassische Ziel-konflikt zwischen demWunsch, demUnternehmen eine erfolgreiche Zu-kunft zu sichern, und dem Strebennach materieller Gleichbehandlungder Erben, also des Ehepartners undder Kinder.Wenn das Privatvermögenaber nicht ausreicht, würde eine fi-nanziell faire Abfindung die Liquiditätund damit die Existenz des Unter-nehmens gefährden. Oder der Wil-le, das unternehmerische Lebenswerkzu erhalten, kollidiert mit der Absicht,einen finanziell komfortablen Ruhe-stand zu genießen, weil dann der Be-trieb stillgelegt und die wertvolle Im-mobilie verkauft werden müsste.

Loslassen und neu orientierenEin anderer typischer Fall: Einerseitsmöchte der Inhaber seinen Betriebeher früher als später verkaufen, umeinen guten Preis zu erzielen, ande-rerseits bremst ihn der Wunsch, sichmöglichst lange als Unternehmer zuverwirklichen. „Mancher fragt sich,wie er im Ruhestand die freie Zeit fül-len soll, und kann deshalb nur schwerloslassen“, sagt Rahm. Sein Rat:„Denken Sie mal darüber nach, was

Frühzeitig die Weichen stellenEin erfolgreicher Generationswechsel muss reifen und deshalb von langer Handgeplant und vorbereitet werden. Dabei hilft professionelle Unterstützung – von denersten Überlegungen bis zur Umsetzung.

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

„Zunächst sollte ein grundlegendes Nachfolgekonzepterarbeitet und schriftlich festgehalten werden, um eine verbindlicheAgenda zu schaffen, die man sukzessive abarbeiten kann.“Dr. Rolf Rahm, Rechtsanwalt bei Ecovis

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Sie schon immer gern machen woll-ten, und reden Siemit anderen Unter-nehmern, die ihre Nachfolge schongeregelt und realisiert haben.“ EinDachdeckermeister zum Beispiel fandeine Lösung, die auch dem Nachfol-ger nützt: „Ich mach noch die Kir-chendächer in der Region, das ist mei-ne Leidenschaft.“Eine gelungene Unternehmensnach-folge hat viel mit Lebensqualität zutun. Rahm: „Eine positive persönli-che Vision für den Generations-wechsel erleichtert es, eine Regelungzu finden, mit der sich Übergeber undÜbernehmer wohlfühlen.“Dazu aber muss sich der Unterneh-mer erst einmal selbst darüber klarwerden, wohin er will und was rea-listisch ist. Wichtig ist auch heraus-zufinden, was die anderen Beteilig-ten wollen, um Interessenkonflikteaufzudecken und zu entschärfen. Die-ser Klärungsprozess braucht Zeit –ebenso wie die daraus resultierendeEntwicklung eines tragfähigen Nach-folgekonzepts, das den grundsätz-lichen Kurs festlegt und dann bei Be-darf angepasst wird. „Wichtig ist es,am Ball zu bleiben“, sagt AnwaltRahm und empfiehlt, das Konzeptschriftlich festzuhalten, „um eine ver-bindliche Agenda zu schaffen, dieman sukzessive abarbeiten kann.“

Separate Altersversorgung„Höchste Priorität hat“, so Ecovis-Steuerberater Thomas Franke, „einNotfallplan, der gewährleistet, dassdie Firma handlungsfähig bleibt,wenn der Chef durch Krankheit oderUnfall ausfällt.“ Dazu gehören Voll-machten, Handlungsanweisungenund ein Verzeichnis wichtiger Unter-lagen und Adressen. Zudem sollte einTestament für klare Verhältnisse imTodesfall sorgen.Rechtzeitig sollte sich der Unterneh-mer oder Freiberufler auch Gedan-ken über einen geeigneten Nachfol-ger machen. Oft findet sich in der Fa-milie niemand, der fähig und bereit

ist, die Verantwortung für die Firma,Kanzlei oder Praxis zu übernehmen.„Und jemanden aus dem Betrieb her-anzuziehen oder einen passenden ex-ternen Übernehmer zu finden kannJahre dauern“, weiß Franke.Frühzeitig sollten auch die Weichenfür die Altersvorsorge gestellt wer-den. „Unternehmer können sich nichtdarauf verlassen, dass Verkauf oderVerpachtung des Betriebs ihrenRuhestand finanziell sichert“, warntSteuerberater Regenfelder. „Und Pen-sionszusagen für den geschäftsfüh-renden Gesellschafter einer GmbHkönnen zur Belastungwerden, an derdie Übergabe scheitern kann.“ Ambesten bauen sich Unternehmer da-her eine vom Betrieb unabhängigeprivate Altersversorgung auf.

Gut beraten durchalle FachrichtungenAls Sparringspartner und Moderatorfür den langfristig angelegten Pro-zess der Nachfolgeregelung bietetsich der Ecovis-Steuerberater an, weiler die persönliche und betrieblicheSituation des Mandanten aus jahre-langer vertrauensvoller Zusammen-arbeit am besten kennt. Wenn es aufder Zielgeraden um die konkrete Um-setzung geht, ist er nicht nur als Spe-zialist für die steuerliche Optimierunggefragt, sondern schlägt auch dieBrücke zu den Ecovis-Kollegen deranderen Fachrichtungen.„Den Rechtsanwalt braucht es beider Nachfolgeregelung immer“, sagtFranke. Wirtschaftsprüfer werden imVerkaufsfall für schwierige Unter-nehmensbewertungen hinzugezo-gen. Ecovis-Mittelstandsberater hel-fen, den Betrieb für die Übergabewirtschaftlich fit zu machen oderdem Übernehmer eine ausreichendeFremdfinanzierung zu verschaffen.„Der kurze persönliche Draht zwi-schen den Ecovis-Fachleuten ermög-licht es“, so Regenfelder, „die auf-tauchenden Probleme schnell, kom-petent und umfassend zu lösen.“

” Wer soll welche Voll-machten für den Notfallerhalten? Was gehörtnoch in den Notfall-ordner?

” Wie kann ich per Testa-ment die Zukunft desUnternehmens und mei-ner Familie sichern?

” Wo sehen Sie in meinemNachfolgefall die kriti-schen Punkte?

” Wie kann ich für michund meine Familie vorsor-gen, ohne die Betriebs-übergabe zu erschweren?

” Welcher Verkaufspreis istangemessen?

” Müssen bestehende Ver-träge oder die Rechtsformgeändert werden?

” Wie sieht eine faire, wirt-schaftlich tragfähige undsteueroptimierte Nachfol-gelösung aus?

Worüber wirreden sollten

ECOVIS Info 1/2013 3

„Unternehmer sollten sich nicht allein darauf verlassen,dass ein Verkauf oder eine Verpachtung des Betriebs ihnen einenkomfortablen Ruhestand sichert, sondern auch privat vorsorgen.“Florian Regenfelder, Steuerberater und Rechtsanwalt bei Ecovis

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Zollfreiheit

Hamburg keinFreihafen mehrAb 2013 verliert der zollfreieTeil des Hamburger Hafensseinen seit über 120 Jahrenbestehenden Sonderstatus.Damit unterliegen alle Hafen-unternehmen den Bestim-mungen eines europäischenSeezollhafens wie beispiels-weise Rotterdam.

Stille Reserven

EU verklagtDeutschlandWegen diskriminierenderSteuervorschriften bei der Be-handlung stiller Reservenwill die Europäische Kommis-sion jetzt Deutschland beimEuropäischen Gerichtshofverklagen. Das deutsche Ein-kommensteuerrecht stelltdie Übertragung stiller Reser-ven auf neue Investitionennur dann steuerfrei, wenn die-se Investitionen im Inlanderfolgen. Das verstößt in denAugen der Kommission ge-gen die Niederlassungsfreiheit.

Selbstanzeige

ErleichterungenangestrebtDas verschärfte Gesetz zurBekämpfung des Schwarz-gelds hat das Risiko einer ver-späteten oder fehlerhaftenAbgabe von Voranmeldungendrastisch erhöht und einestrafbefreiende Selbstanzeigeerschwert. Um steuerehrlicheUnternehmen nicht unnötigzu kriminalisieren, wollen dieFinanzbehörden aller Bundes-länder jetzt das Gesetz mode-rater anwenden.

kurz & bündig

4 ECOVIS Info 1/2013

Bedenken zur Verfassungsmä-ßigkeit der gewerbesteuerlichen

Hinzurechnungen haben die Fi-nanzgerichte Hamburg (29. Febru-ar 2012, Az. 1 K 138/10) und Köln(4. Juli 2012, Az. 13 V 1292/12) an-gemeldet. Das Gewerbesteuergesetzsieht vor, dass pauschale Finanzie-rungsanteile etwa für Zinsen undMieten oder Aufwendungen für dieÜberlassung von Software, unge-schützter Erfindungen und sonstiger

ungeschützter geistiger Werte zumGewerbeertrag hinzugerechnet wer-den müssen und damit der Gewer-besteuer unterliegen. Dies jedoch,so argumentieren Kritiker, verstößtgegen das objektive Nettoprinzip.Darauf haben die Bundesländer mitneuen Bestimmungen in einem ko-ordinierten Erlass reagiert (2. Juli2012). Aber hier ist noch das letzteWort des Bundesverfassungsgerichtsabzuwarten.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen verfassungswidrig?

Kleine undmittelständische Unternehmenmüs-sen immer mehr mit einer Betriebsprüfung

rechnen. Denn der Fiskus will mit verbessertenMethoden und mehr Personal auch auf diesemGebiet seine Möglichkeiten ausschöpfen. Weni-ger Kosten und Stress hat, wer vorausschauendplant, seine Unterlagen sorgfältig führt und dieAbläufe und Regeln kennt. Dabei hilft die neueEcovis-Broschüre „So bestehen Sie die Betriebs-prüfung“ mit umfangreichen Informationen zuRechtsgrundlagen und Mitwirkungspflichtensowie wichtigen Tipps zum Verfahren, zur Ab-schlussbesprechung und zum Verhalten gegen-über den Prüfern. Sie können das Heft unterwww.ecovis.com/bp direkt herunterladen.

BFH: Erbschaftsteuerrechtverfassungswidrig

Das seit 2009 geltende Erbschaftsteuerrecht verstößtgegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgeset-

zes. Zu diesem Schluss ist jetzt der Bundesfinanzhof(BFH) gekommen (27. September 2012, Az. II R 9/11)und hat das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zurPrüfung vorgelegt. Grund ist die Befreiung von Be-triebsvermögen sowie land- und forstwirtschaftlichemVermögen von der Erbschaftsteuer. Dies stelle eine un-gerechtfertigte und damit verfassungswidrige Über-privilegierung dar. Denn die Erbschaftsteuer gefährdegrundsätzlich nicht jegliche Betriebsfortführung. Einesscheint nach diesem neuen Kapitel in den jahrelangenrechtspolitischen Auseinandersetzungen um das Erb-schaft- und Schenkungsteuerrecht klar: Das bestehen-de System ist in seiner jetzigen Form nicht zukunfts-fähig. Wer betriebliches Vermögen hat, sollte so frühwie möglich zusammen mit seinem Ecovis-Berater ent-sprechende Nachfolgemodelle planen, um so auf mög-liche Änderungen schnell reagieren zu können.

Neue Broschüre zurBetriebsprüfung

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„Das Ambivalente an AGB: Der Vertragspartner kann seine für ihngünstigen Regelungen durch die Hintertür einführen. Deshalb sollte manvorausschauend die eigenen AGB zugrunde legen.“Dr. Jan J. Kruppa, Rechtsanwalt bei Ecovis

ECOVIS Info 1/2013 5

Kräftemessen bei der AGB-KontrolleJede Vertragsgestaltung ist auch ein Ringen um die günstigere Position. Eine wichtige Rollespielen dabei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

VERTRAGSRECHT

” Wie AGB in IhremGeschäftsleben wirken

” Welche MindestinhalteIhre AGB haben sollten

” Wann ein individuellerVertrag sinnvoll ist

Worüber wirreden sollten

Vertrauensvoll und auf Augen-höhe sehen sich alle Geschäfts-

partner regelmäßig bei Vertragsbe-ginn. Kommt es bei der Abwicklungaber zu Problemen, wird den Partei-en bewusst, dass zwischen ihnennoch viel umfangreichere vertragli-che Regelungen bestehen: Sie sindin den AGB enthalten und regeln dieoft nur vermeintlichen Nebenpunkteeines Vertrags. Gerade aber Fragender Haftung und der Behandlung auf-tretender Fehler – typische Problemebei gestörten Vertragsverhältnissen –können letztendlich darüber entschei-den, ob man mit seinen Ansprüchenvor Gericht auch Erfolg haben wird.

Verpflichtungen abwälzenUnter AGB versteht das BürgerlicheGesetzbuch „für eine Vielzahl vonVerträgen vorformulierte Vertrags-bedingungen, die eine Vertragspar-tei der anderen Vertragspartei bei Ab-schluss eines Vertrags stellt“. DieseRegelungen hat eine vorausschau-end denkende Partei für alle ihre zu-künftigen Vertragsbeziehungen for-muliert – möglichst zu ihren Gunsten.Die meisten AGB-Nutzer versuchen,sich die positiven Regelungen vorzu-behalten und negative auf die ande-re Vertragspartei abzuwälzen.Bei Vertragsabschluss wird etwa dieBestellung eines Kunden mit demHinweis bestätigt, dass die eigenenAGB gelten. Reagiert der Kunde nicht,gelten die AGB als Bestandteil desabgeschlossenen Rechtsgeschäfts.Manchmal findet man die AGB ab-gedruckt auf der Rückseite der ent-sprechenden Schreiben, oft be-schränkt sich der Verwender auf deneinfachen Satz: „Es gelten unsereAGB.“ Die andere Vertragspartei muss

dann selbst tätig werden und die AGBauf der Internetseite suchen oderbeim Verkäufer anfordern.Der Gesetzgeber hat auf dieses Pro-blem reagiert. Einerseits erkennt erdas Bedürfnis nach der Verwendungvon AGB an, weil diese einen Ver-tragsschluss erleichtern können undes beiden Parteien ermöglichen, sichauf den geregelten Austausch vonProdukt bzw. Dienstleistung und Ent-gelt zu konzentrieren. Andererseitssollen die Gerichte einseitig vorfor-mulierte Vertragsbestandteile im Rah-men einer späteren AGB-Kontrolleüberprüfen können. Um der Privat-autonomie und Vertragsfreiheit mehrGeltung zu verschaffen, gibt es Be-strebungen, die AGB-Kontrolle ge-rade in Geschäftsbeziehungen zwi-schen Unternehmern (den „b2b-Be-reich“) ganz zu unterbinden.

AGB-Kontrolle hat auch VorteileEin Mandant hatte für seinen Pro-duktionsbetrieb eine Maschine ge-kauft. Kurz nach der Lieferung stell-te sich heraus, dass das System nichtfunktionierte. Der Hersteller besser-

te erfolglos nach und verlangte fürweitere Tätigkeit zusätzliches Entgelt.Der Mandant befürchtete seinerseits,seine Aufträge nicht rechtzeitig er-füllen zu können und deshalb Scha-densersatz zahlen sowie auf geplan-te Gewinne verzichten zu müssen.Erst jetzt wurde offenkundig, dassdie AGB des Herstellers eine Haftungfür indirekte Schäden und Folge-schäden ausschlossen und dass diesexplizit auch für den entgangenenGewinn und den Produktionsausfallgelten sollte.„Bei einer AGB-Kontrolle waren dieChancen groß, dass diese Regelungnicht den Anforderungen der Recht-sprechung standhalten würde“,berichtet Dr. Jan J. Kruppa, Rechts-anwalt bei Ecovis. „Vor allemmit demHinweis darauf, dass es sich bei denstreitrelevanten Regelungen umAGBhandelte, konnten wir den Herstel-ler zu einer schnellen und kosten-günstigen Reaktion für unserenMan-danten bewegen. Ohne die Geltungder AGB-Rechtsnormen wäre dasErgebnis freilich ganz anders ausge-fallen.“

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Fast 100 einzelne Änderungen zuunterschiedlichen Steuerarten

enthält das am 25. Oktober 2012vom Bundestag beschlossene Jahres-steuergesetz (JStG) 2013. „Viel Klein-kram“, bewertet René Linke, Steuer-berater bei Ecovis. Von den geplantenSteueränderungen wurden einigeheikle herausgenommen. So kommtes vorerst nicht zur grundsätzlichenUmsatzsteuerbefreiung von Bildungs-leistungen. „Viele private Bildungs-träger hätten durch die geplanteNeuregelung ihre Leistungen teureranbietenmüssen – genau das Gegen-teil dessen also, was damit beabsich-tigt war“, so Linke. Ein Aufatmengeht jetzt durch die Branche. Den-noch wird man aufgrund der EU-Vor-gaben früher oder später das Gesetzändernmüssen, eventuell in Richtungeiner allgemeinen Befreiung mit Op-tionsmöglichkeit zur Umsatzsteuer-pflicht. Das letzte Wort ist in dieserAngelegenheit sicher nicht gefallen.

Lohnsteuer-Nachschau kommtVom Bundesrat gefordert war auch,Begünstigungen für die Unterneh-mensnachfolge bei der Erb-schaft- und Schenkung-steuer zu streichen, ummissbräuchliche Gestal-tungen wie die „Cash-GmbH“ zu verhindern.Doch der Gesetzgeberschreitet auch hier zunächstnicht ein. So ist es weiterhinmöglich, dass vermögendeEltern ihr Barvermögen indas Betriebsvermögen einerGmbH einlegen und derenAnteile den Kindern verma-

chen. Erbschaftsteuer auf das be-trieblich umgewidmete Vermögenkann so vermieden werden. Der Bun-desrat wollte daher Barvermögenkünftig nicht mehr steuerfrei stellen,wenn es mehr als zehn Prozent desgesamten Betriebsvermögens um-fasst. Dieser Vorschlagwäre aber weitüber das Ziel hinausgeschossen, weilso erfolgreiche und liquide Unter-nehmen über Gebühr benachteiligtwürden. Entwarnung gibt es hier vor-erst nicht.Dennoch enthält das JStG 2013 ins-besondere für Unternehmen wich-tige Änderungen. „Neu eingeführtwird ab dem nächsten Jahr die Lohn-steuer-Nachschau. Mit diesem Ins-trument kann die Finanzverwaltungohne Ankündigung die Betriebsräu-me aufsuchen, um lohnsteuerlicheSachverhalte zeitnah aufzuklären“,sagt Antje Ruthenberg, Steuerbera-terin bei Ecovis. Der Prüfer kann dieVorlage von Lohn- und Gehaltsun-terlagen, Aufzeichnungen, Büchernund Geschäftspapieren verlangen. Erkann sich vor Ort einen eigenen Ein-

druck über die räumlichen Gege-benheiten und das eingesetzte

Personal verschaffen. Bereitsseit 2002 können Finanzäm-ter für Umsatzsteuerzweckeeine Nachschau durchsetzen,künftig könnte auch das Lohn-büro einen unerwarteten Be-such bekommen. Nach demWillen des Bundestags wer-

den Firmen bei den steuer-rechtlichen Aufbewahrungsfris-ten entlastet. Unterlagen, diebislang zehn Jahre aufzuhebensind, sollen ab 2013 nur acht

Jahre und ab 2015 sieben Jahre auf-bewahrt werden. Der Bundesrat willkeine Verkürzung einführen.

Neue RechnungsstellungÄnderungen gibt es bei der Rech-nungsstellung. „Wenn ein Leis-tungsempfänger mit einer Gutschriftüber die erhaltene Leistung abrech-net, ist dies ab 2013 ausdrücklich alsGutschrift zu kennzeichnen“, so Ant-je Ruthenberg. Ebenfalls neu im Um-satzsteuerrecht: Für innergemein-schaftliche Lieferungen und für imInland steuerpflichtige Leistungen ei-nes im übrigen Gemeinschaftsgebietansässigen Unternehmens ist ab 2013spätestens am 15. Tag des Monats,der auf den Monat folgt, in dem derSteuertatbestand eingetreten ist, ei-ne Rechnung auszustellen.

Abspaltungen steuerfreiAnleger profitieren davon, dass Spin-off-Dividenden aus Beteiligungen anKapitalgesellschaften außerhalb desEWR steuerfrei behandelt werden.Zu den Kapitalerträgen aus Aktiengehören auch Sachausschüttungen.

„Mit dem neuen Instrument der Lohnsteuer-Nachschau kanndie Finanzverwaltung ohne Ankündigung in den Betriebsräumenlohnsteuernahe Sachverhalte zeitnah aufklären.“Antje Ruthenberg, Steuerberaterin bei Ecovis

6 ECOVIS Info 1/2013

” Welche Maßnahmenmuss die Lohnbuchhal-tung umsetzen, um voneiner möglichen Lohn-steuer-Nachschau nichtüberrascht zu werden?

” Sind Abrechnungsmo-dalitäten zwischen demStammhaus und Betriebs-stätten zu überprüfen?

” Wie kann die vomBundesrat nicht ge-wünschte Cash-GmbHals Erbschaftsteuerspar-modell noch genutztwerden?

” Wann können welcheUnterlagen entsorgtwerden?

Worüber wirreden sollten

Kürzere AufbewahrungsfristenDas Jahressteuergesetz 2013 beinhaltet eine Fülle von Detailregelungen. Etlichegeplante umstrittene Änderungen wurden vorerst ausgeklammert, bei anderensind sich Bundestag und Bundesrat noch nicht einig. Der deshalb angerufene Ver-mittlungsausschuss hatte bei Drucklegung dieses Hefts noch nicht entschieden.

JAHRESSTEUERGESETZ 2013

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„Zur erwarteten grundsätzlichen Umsatzsteuerbefreiungvon Bildungsleistungen kommt es vorerst nicht.“René Linke, Steuerberater bei Ecovis

ECOVIS Info 1/2013 7

Dazu zählen Aktien an einer neuenAG, die deutsche Aktionäre einerausländischen Aktiengesellschaft kos-tenlos erhalten, von der die neue AGabgespaltet wurde. Durch die Ab-spaltung sinkt der Kurs der Altaktienum den Wert der Aktien der abge-spaltenen neuen AG. Die Altaktio-näre erzielen also keinen Vermö-genszuwachs. Dennoch besteuert dasdeutsche Finanzamt diese unent-geltliche Aktienzuteilung von Dritt-landsgesellschaften wie eine Divi-dendenausschüttung.Mit dem JStG 2013werden nun auchsolche Abspaltungen steuerfrei ge-stellt. Die neuen Aktien treten damitanteilig an die Stelle der Altaktien.Diese Änderung gilt für Abspaltun-gen, bei denen die Anmeldung zurEintragung in das öffentliche Regis-ter nach dem 31.12.2012 erfolgt.

Sammelsurium an ÄnderungenExemplarisch sollen hier einige derfast 100 Änderungen im JStG 2013überblicksartig aufgeführt werden:• Freibeträge beim Lohnsteuerabzugkönnen künftig statt für ein sogar für

zwei Jahre beantragt werden. Ge-plant war, dass dies zum Jahresbe-ginn 2014 möglich ist.• Einnahmen-Überschussrechnung:Explizit gesetzlich geregelt wird, dassauch hier die Bewertungsvorschrif-ten über die anschaffungsnahen Her-stellungskosten, Entnahmen und Ein-lagen ab dem Veranlagungszeitraum2012 anzuwenden sind.• Aus für das Modell „Goldfinger“:Seit Oktober soll das bei Spitzenver-dienern beliebte Modell nicht mehrfunktionieren. Die bisherige Vorge-hensweise: Eine neu gegründete bri-tische Rohstoffhandelsgesellschaftoder ein geschlossener Auslandsfondsetwa kauft Gold. Die Verluste der Ge-sellschafter aus dem Ankauf sind inDeutschland steuerfrei, unterliegenaber dem Progressionsvorbehalt.Der Gesellschafter senkt seine Ein-kommensteuer in Deutschland, wenner durch die Verluste unterhalb desSpitzensteuersatzes kommt. Nunmehrkann ein Verlust erst geltend gemachtwerden, wenn der Rohstoff verkauftwurde. Denn die Neuregelung siehtvor: Soweit Verluste dem Progres-

sionsvorbehalt unterliegen, erfolgtbei der Ermittlung des besonderenSteuersatzes eine Berücksichtigungvon Anschaffungskosten für Wirt-schaftsgüter des Umlaufvermögenserst im Zeitpunkt der Veräußerung.• Freiwillig Wehrdienstleistende, Re-servisten und im FreiwilligendienstTätige können weiterhin steuerfreieBezüge vereinnahmen. Bei Dienst-verhältnissen ab 2013 müssen dieweiteren Bezüge wie Wehrdienstzu-schlag oder unentgeltliche Unterkunftund Verpflegung versteuert werden.• (Hybrid-)Elektrofahrzeuge als Dienst-wagen: Die Kosten des Akkus wer-den aus dem Listenpreis als Bemes-sungsgrundlage für die 1%-Regelungherausgerechnet. Bei der Fahrten-buchmethode mindern sie die anzu-setzenden Gesamtkosten.• Außensteuerrecht: Anwendungdes Fremdvergleichsgrundsatzes aufdie Gewinnabgrenzung zwischenStammhaus und Betriebsstätte. Dierechtlich unselbstständige Betriebs-stätte wird grundsätzlich wie einfiktiv eigenständiges und unabhän-giges Unternehmen behandelt.

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Gut gecoacht über die HürdenWer mit wenig Eigenkapital einen etablierten Betrieb übernehmen will, hat es schwer. ProfessionelleUnterstützung hilft, die Finanzierungshürden zu überwinden.

BETRIEBSÜBERNAHME

„Die Vorgründungsberatung vor dem Start des externen Nachfolgerswird nach der Betriebsübernahme durch ein Gründercoaching sinnvoll ergänzt,um die Unternehmerexistenz zu festigen.“Sabine Winter, Mittelstandsberaterin bei Ecovis

Ein Fall wie viele: Aus Altersgrün-den wollte der Unternehmer, der

1983 im südlichen Sachsen eine Kfz-Werkstatt gegründet und nach derWende um Kfz-Handel und Auto-mobiltransport erweitert hatte, be-ruflich kürzertreten. Er plante, sichauf den Werkstattbetrieb zu be-schränken und den GeschäftszweigAutotransport, der inzwischen denLöwenanteil des Umsatzes erwirt-schaftete, abzugeben. Da im Fami-lienkreis kein Nachfolger bereitstand,suchte er einen externen Überneh-mer, der diesen bei namhaften Groß-speditionen gut eingeführten Teilbe-triebmit drei Transportern erfolgreichweiterführen und die Arbeitsplätzevon zwei Fahrern und einer Dispo-nentin sichern konnte.Den passenden Kandidaten fand erim eigenen Unternehmen: Der Fa-milienvater war 2004, mit 29 Jahren,aus Kasachstan nach Deutschlandübergesiedelt und hatte 2008 im

Automobiltransport des Unterneh-mens als Kraftfahrer angefangen. Erwar seit 2010 deutscher Staatsbür-ger und hatte schon länger denWunsch, sich im Speditionsgeschäftselbstständig zumachen. Die Grund-voraussetzungen dafür brachte ermit: Durch seine mehrjährige Tätig-keit im Unternehmen war er mit denBetriebsabläufen vertraut, die deut-sche Sprache beherrschte er eben-falls. Und er hatte in seiner HeimatKasachstan nach sechsjährigemHoch-schulstudium zum Ingenieur-Mecha-niker schon gesamtverantwortlichDisposition, Logistik, ReparaturdienstundMaterialbeschaffung eines Trans-portunternehmens geleitet.

Kurse bei der IHKZur Vorbereitung auf seinen Start alsUnternehmer besuchte er ein Exis-tenzgründungsseminar der Industrie-und Handelskammer. Um nachzu-weisen, dass er zur Führung eines

Güterkraftverkehrsunternehmens ge-eignet ist, nahm er an einem ent-sprechenden Kurs teil.Blieb als größtes Problem die Finan-zierung des Kaufpreises für den Fir-menwert des Teilbetriebs und dieAutotransporter. Denn die Leasing-gesellschaft wollte die bestehendenMietkaufverträge für die Sattelzügenicht auf den Nachfolger übertragen.Zwar erklärte sich die Hausbank desÜbergebers bereit, ein Investitions-darlehen, einen Betriebsmittelkreditfür die Anlaufzeit und eine ausrei-chende Kontokorrentlinie zu gewäh-ren – aber nur mit einer Bürgschaftder Bürgschaftsbank Sachsen.„Nicht zuletzt dank des intensivenEngagements der zuständigen Regio-nalberaterin bei der Bürgschaftsbankwurde der Antrag im dritten Anlaufbewilligt“, sagt Ecovis-Mittelstands-beraterin SabineWinter, die den Über-nehmer bei der Ausarbeitung undUmsetzung des Gründungskonzepts,vor allem des Investitions- und Finan-zierungsplans, unterstützte.

Das Kernproblem: FinanzierungDas Finanzierungskonzept musstenoch einmal grundlegend überar-beitet und neu verhandelt werden.Dabei zog auch die Leasinggesell-schaft mit; allerdings musste derÜbernehmer auf die Mietkaufverträ-ge eine Sonderzahlung leisten undder Verkäufer noch für ein Jahr mit-haften. Nach der Übernahme desBetriebs nahm der Nachfolger zu-dem ein von der Förderbank KfWbezuschusstes Gründercoaching inAnspruch, um gemeinsam mit Eco-vis-Beraterin Sabine Winter zu über-prüfen, ob die Firma noch auf demgeplanten Kurs ist.

8 ECOVIS Info 1/2013

Was wir Ihnenbieten können� Erarbeitung eines Grün-

dungskonzepts für dieBetriebsübernahmeinklusive Umsatz- undRentabilitätsvorschau,Investitions- undFinanzierungsplan

� Unterstützung bei derUmsetzung

� Faire Ermittlung desFirmenwerts

� Prüfung von bestehendenVerträgen

� Begleitung bei Verhand-lungen mit dem Ver-käufer, den Banken undanderen Beteiligten

� Unterstützung bei derBeantragung von Förder-mitteln und Ausfallbürg-schaften

� Gründercoaching vor undnach der Übernahme

� Liquiditätsplanung undErmittlung des Kapital-dienstes

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Wer die Ausbildung der Kinderim eigenen Betrieb steuerlich

sinnvoll gestalten will, muss die indi-viduellen Sachverhalte genau berück-sichtigen“, erklärt Michael Sabisch,Steuerberater bei Ecovis in Volkach.Generell gibt es drei Möglichkeiten.

Interessante Familien-KGSo lassen sich Einkünfte aus demUnternehmen auf das Kind verlagern,etwa in Form einer festen monat-lichen Zahlung oder stil-len Beteiligung. EinegesellschaftsrechtlicheEinbindung in dasUnternehmen eröffnetneben steuerlichenVorteilen auch dieChance, den Nach-wuchs frühzeitig an denBetrieb heranzuführenund auf eine spätereÜbernahme vorzube-reiten. Hierfür eignetsich besonders dieForm der Familien-KG. Meist über-nimmt ein Nicht-unternehmer, etwadie Mutter, die Funk-tion als Vollhafter(Komplementär). Teil-hafter (Kommanditi-sten) sind dann der Va-ter sowie die Kinder.Dabei müssen die an-teiligen Einlagen nach-weislich fließen und einbe-zahlt werden. Damit ist das Geldfür die Kinder steuergünstig ange-legt, bleibt jedoch der konkreten Ver-wertung durch sie vorerst entzogen.Wenn die Kinder volljährig sind, kön-nen die Eltern über ihr Stimmrecht

nach wie vor das Unternehmen kon-trollieren und verhindern, dass dieKinder allein bestimmen.

Angestellter StudentEine weitere Gestaltungsvariante liegtdarin, dass der Sohn oder die Toch-ter des Unternehmers studiert undgleichzeitig im elterlichen Betrieb an-gestellt wird. Ein Vorteil liegt hier inder Berufspraxis: Erfahrungen im All-tag eines Unternehmens zu sammeln

ist immer ein wichtiger Ent-wicklungsschritt.

Eine dritte Variante istdie duale Ausbildung,

in der Sohn oder Tochter eine Lehreim elterlichen Unternehmen absol-viert und nebenher studiert. Dochdies birgt Risiken. So kann der An-spruch auf Kindergeld entfallen, auchwenn hierfür die Einkommensgren-ze seit 2012 abgeschafft ist. Dennwer nach der ersten Berufsausbildungoder dem Erststudium (bereits nachdem Bachelorabschluss) eine weite-re Ausbildung (etwa ein Masterstu-dium) anhängt, darf nur maximal 20Stunden proWoche arbeiten, um denKinderfreibetrag bzw. das Kindergeldnicht zu gefährden. Dazu kommtnoch die mögliche Sozialversiche-

rungspflicht, wobei es Unterschie-de macht, ob die Eltern gesetz-lich oder privat versichert sind.Generell ist Voraussetzungeiner steuerlichen Aner-kennung, dass alles zivil-

rechtlich vereinbart ist. Auchdie arbeitsrechtlichen Aspek-te sind zu berücksichtigen.So muss der Anstellungsver-

trag deutlich machen, inwessen Interesse – obArbeitgeber bzw. El-tern oder Arbeit-nehmer bzw.Kind – die Aus-bildung liegt undvor allem dass es

sich nicht um eineErstausbildung im

Sinne des Berufsbil-dungsgesetzes han-delt. „Ecovis hatschon eine Vielzahl

von Verträgen ent-worfen und Erfahrung

gesammelt“, so Rechtsanwalt Tho-mas G.-E. Müller, „doch es kommtimmer auf den Einzelfall an.“

„Im Anstellungsvertrag muss deutlich werden, in wessen Interessedie Ausbildung liegt und dass es sich nicht um eine Erstausbildung imSinne des Berufsbildungsgesetzes handelt.“Thomas G.-E. Müller, Rechtsanwalt bei Ecovis

Studentenjob im elterlichen BetriebHier können Unternehmer Eigenverantwortung und Selbstständigkeit ihrer Kinder in der Ausbildungfördern und zugleich Steuern sparen, sollten jedoch auf den Anstellungsvertrag achten.

STEUERVORTEILE

ECOVIS Info 1/2013 9

Eine erste Orientierung gibtdie Broschüre „Jugendund Steuern“, in der Ecovisjungen Leuten und ihrenEltern die wichtigsten Fragenbeantwortet. Sie steht unterwww.ecovis.com/steuern-jugend für Sie zum Down-load bereit.

Wo Sie nachlesenkönnen

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„Durch das neue Gesetz zur Erleichterung fürKleinstkapitalgesellschaften MicroBilG werden dieUnternehmen weniger gläsern.“Ralf Wiese, Steuerberater bei Ecovis

10 ECOVIS Info 1/2013

Weniger Einblick für die KonkurrenzEin neues Gesetz dürfte die Veröffentlichungspflichten für eine Vielzahl kleinerUnternehmen deutlich vereinfachen.

VERÖFFENTL ICHUNGSPFL ICHT

Vor allem Kleinunternehmerfreuen sich über jede Entlas-

tung in puncto Bürokratieaufwand.Das Gesetz zur Erleichterungfür Kleinstkapitalgesellschaften(MicroBilG) dürfte daher vielen Be-trieben gerade recht kommen. Pro-fitieren können rund 500.000 Unter-nehmen, wenn sie in zwei aufein-anderfolgenden Geschäftsjahren amjeweiligen Stichtag für den Jahres-abschluss zwei der drei folgendenObergrenzen unterschreiten: Um-satzerlöse bis 700.000 Euro, Bilanz-summe bis 350.000 Euro sowie zehnArbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Stichtag 30. Dezember 2012Ob es sich dabei zum Beispiel um ei-ne GmbH, AG, OHG oder KG han-delt, spielt keine Rolle. Generell giltdas MicroBilG für alle Geschäftsjah-re, deren Abschluss-Stichtag nachdem 30.12.2012 liegt (und damitbereits für Jahresabschlüsse zum31.12.2012).Die Neuerung könnte für diese Be-triebe einige Erleichterungen mit sichbringen. Demnach steht es den

Kleinstkapitalgesellschaften frei, obsie ihre Jahresabschlüsse wie gehabtim Bundesanzeiger veröffentlichenoder dort nur hinterlegen. In diesemFall stehen sie Dritten nur bei be-gründeter Anfrage und gegen eineGebühr zur Verfügung. Außerdemkönnen die Unternehmen• auf die Erstellung eines Anhangszur Bilanz weitgehend verzichtensowie

• die Darstellungstiefe verringern,sodass nur noch bestimmte, mitBuchstaben gekennzeichnete Pos-ten ausgefüllt werden, etwa Eigen-kapital, Anlage- oder Umlaufver-mögen. Kennzahlen wie Kassen-bestände oder Guthaben bei Kre-ditinstituten müssen nicht mehroffen ausgewiesen werden.

Wenn die Unternehmen ihre Ge-schäftsbilanzen beim Bundesanzei-ger hinterlegen und dabei nur be-stimmte Informationen bereitstellen,kann dies einen zusätzlichen Vorteilmit sich bringen. „Für neugierigeNachbarn oder Wettbewerber ge-staltet sich die Recherche nachden betrieblichen Kennzahlen dann

etwas schwieriger“, erklärt Ecovis-Steuerberater Ralf Wiese. Im Übri-gen ist die elektronische Einreichungder Unterlagen beim Bundesan-zeiger laut Bundesjustizministeriumauch für die Hinterlegung vorge-schrieben.

Kaum KostenersparnisseWer die Möglichkeiten der verein-fachten Bilanzierung nutzt, sollteallerdings mit Nachfragen rechnen.„Es kann schon sein, dass die Kre-ditinstitute bei den Unternehmernzusätzliche Informationen anfor-dern, wenn ihnen die Bilanzen nichtaussagefähig erscheinen“, betontWiese. Dies, so der Ecovis-Experte,sei für den betroffenen Betrieb je-doch nicht unbedingt ein Nachteil.Kostenersparnisse dürften sich durchdas neue MicroBilG allerdings kaumergeben.Wiese: „Der Aufwand für Unter-nehmen und Steuerkanzleien bleibtim Großen und Ganzen gleich.“ Zubeachten ist auch, dass die Jahres-abschlüsse an die neuen Regeln erstangepasst werden müssen.

” Wie kann ich mein Unter-nehmen als Kleinstkapi-talgesellschaft einordnen,obwohl die Kennzifferndafür eigentlich zu hochliegen?

” Ist es für mich überhauptsinnvoll, die Regeln zurvereinfachten Bilanzie-rung anzuwenden?

Worüber wirreden sollten

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interna

Krawatten, von denen die meisten in Deutschlandheute in Krefeld hergestellt werden, hat Edith

Müller nicht im Sortiment. Das war anders, als diegelernte Kauffrau Anfang der 90er-Jahre das tradi-tionsreicheModegeschäft von TrudeWaldhausen imZentrum der Seiden- und Textilstadt Krefeld über-nahm. „Damals wurde die ganze klassische Kollek-tion für Damen und Herren geführt“, erinnert sichdie Inhaberin. Doch Edith Müller sah in einem Aller-weltsangebot kein für die Zukunft tragfähiges Ge-schäftsmodell und setzte auf Spezialisierung: hoch-wertige Damenoberbekleidung für Kundinnen ab40. In diesem Marktsegment hat das Geschäft mitvier Angestellten alle Schwankungen der Mode-branche durchgestanden und unlängst das 80-jähri-ge Bestehen gefeiert. Müller: „Das geht nur, weil ichmich ganz auf unser Geschäft konzentrieren kann.Denn Ecovis nimmtmir nahezu alles andere ab: Lohn-und Gehaltsbuchhaltung, Bilanz, Steuererklärung fürdas Unternehmen und privat, dazu Beratung in al-len betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen.“Zu Ecovis kam sie über private Kontakte. „Es sindjetzt einschließlich der Vorgängerkanzlei rund 20 Jah-re, dass mich Ecovis rundum betreut. Und ich warimmer zufrieden, sonst wäre ich weg, da würde ichnicht lange fackeln.“

PRESSESPIEGELPRESSESPIEGEL

Wohnung frei HausFür das Projekt Mietimmo-bilie gelten die alten Immo-biliengrundsätze: „Die Lagedes Objekts ist neben demZustand, der Ausstattungund der Vermietbarkeit einentscheidendes Kriteriumfür die dauerhaft gute Ren-dite“, sagt SteuerberaterDaniel Frischkorn von Ecovis.Aus: „Focus-Money“,10. Oktober 2012

Wunschtraum Bierdeckel„Im Kampf um Steuermehr-einnahmen legt die Finanz-verwaltung die Steuergeset-ze zunehmend restriktiveraus und versucht, die for-mellen Hürden immer höherzu setzen“, sagt GerhardSchapperer, Steuerberaterund Partner von Ecovis.Aus: „Profirma“, 1. Oktober 2012

Der Preis ist heißÜberträgt etwa ein Onkelzu Lebzeiten ein Wertpapier-depot und ein Festgeldkon-to in eine gewerblich ge-prägte Personengesellschaftund schenkt diese seinerNichte, bekommt die Nichtesteuerlich begünstigtes Be-triebsvermögen. Der Bundes-finanzhof zeigte solche Ge-staltungen auf, hat aber ver-fassungsrechtliche Zweifel(Az. II R 09/11). „Das Pro-blem ist, dass durch die Um-gehungskontruktionen auchdie generelle Begünstigungdes Betriebsvermögens insverfassungsrechtliche Zwie-licht gerät, obwohl es dafürsehr wohl gewichtige Ge-meinwohlgründe gibt“, ver-deutlicht Peter Lüdemann,Vorstandsmitglied beim Be-ratungsunternehmen Ecovis.Aus: „Markt und Mittelstand“,1. September 2012

Juristen informieren über Patienten-verfügung und VorsorgevollmachtWas passiert, wenn Privatpersonen wichtige Entschei-dungen, die ihr Leben angehen, nicht mehr allein tref-fen können? Antworten auf diese Frage erhielten vie-le Zuhörer auf einer Informationsveranstaltung derNiederlassung Landshut. Die Ecovis-Rechtsanwälte Me-lanie Neumann und Reinald Koch erläuterten anhandvon Beispielen aus der Praxis, warum sich rechtzeitigeVorsorge lohnt und wie die Lebens- und Vermögens-verhältnisse bei Krankheit und Alter etwa durch Pa-tientenverfügung und Vorsorgevollmacht geregelt wer-den können.

Ecovis verstärkt internationalenWissenstransferMit Vertretungen in nunmehr 50 Ländern weltweit wirdfür Ecovis und seine Mandanten der Austausch vonFachwissen und die ständige Verbesserung der länder-übergreifenden Zusammenarbeit immer wichtiger. Sobefassten sich Wirtschaftsprüfer, Steuerberater undRechtsanwälte der Partnerkanzleien auf ihrem jüngstenTreffen im indischen Mumbai mit Fragen der Quali-tätssicherung und der Personalentwicklung. Zwei inter-nationale Trainingsworkshops speziell für junge Wirt-schaftsprüfer veranstaltete Ecovis im November in derrumänischen Hauptstadt Bukarest.

Veranstaltungen zu Energieeffizienzund Online-BuchführungIns Kulturzentrum „Tietz“ mit dem ältesten Chemnit-zer Museum und dem berühmten Versteinerten Wald(Foto) luden Experten von Ecovis und des Bundesver-bandes mittelständische Wirtschaft zu einem Informa-tionsabend rund um das Thema Energieeffizienz.Auf zwei weite-ren Veranstaltun-gen in Sachsen,gemeinsam vonEcovis und Datevgestaltet, erfuh-renMandanten inNiesky und Dres-den alles über dieVorzüge von On-line-Buchführung.

Im Team ihrer Modeberaterinnen: Edith Müller(zweite von links), Inhaberin des ModehausesTrude Waldhausen

ECOVIS Info 1/2013 11

Seit mehr als acht Jahrzehntenerfolgreich in der Textilstadt Krefeld

Mandant im Fokus

www.trude-waldhausen.de

Edith Müller ist Mandantin von Larsen Lüngen, Wirtschafts-prüfer, Steuerberater und Fachberater für internationalesSteuerrecht, sowie von Rechtsanwalt Peter Lamers, beide beiEcovis in Krefeld.

Chemnitz, Ver-steinerter Wald:

Veranstaltungfür Mandaten Fo

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Herausgeber: ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft, Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin, Tel. +49 (0)30-31 00 08 55, Fax +49 (0)30-31 00 08 56Konzeption und Realisation: EditorNetwork Medien GmbH, 80805 MünchenRedaktionsbeirat: Ernst Gossert, Ulf Knorr (Steuerberater); Uwe Lange, Ingrid Westphal-Westenacher (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater); Dr. Tobias Schulze,Andreas Hintermayer (Rechtsanwälte); Josef Häusler, Prof. Dr. Bernd Romeike (Unternehmensberater).

ECOVIS info basiert auf Informationen, die wir als zuverlässig ansehen. Eine Haftung kann jedoch aufgrund der sich ständig ändernden Gesetzeslage nichtübernommen werden.

ECOVIS – DAS UNTERNEHMEN IM PROFILEcovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros inDeutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.000 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunterneh-men und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter20.000 gewerbliche Kunden, nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexper-tise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspoolzurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung.Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.Adressen und Berater Ihrer Ecovis-Kanzlei finden Sie unter www.ecovis.com/standorte