Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

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Freie Berufe

Definition im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz von 1995: "Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."

Beschäftigen 2,5 Millionen Mitarbeiter darunter ca. 150.000 Auszubildende

Erwirtschaften rund 9 % des Bruttoinlandsprodukts

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Entwicklung des Prüferberufs (1)

1900: Regelung für Bücherrevisoren und Buch-sachverständige in der Gewerbeordnung (seit 1943 vereidigte Buchprüfer - vBP)

1931: Schaffung des Wirtschaftsprüferberufs durch Ländervereinbarung zur 1. VO zur Durchführung aktienrechtlicher Vorschriften

1932: Gründung des IDW als Pflichtorganisation der WP und WPG unter Dienstaufsicht des RWM

nach 1945: zunächst Zusammenschlüsse der WP auf Länderebene unter dem Namen IDW

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Entwicklung des Prüferberufs (2)

1961: Neuordnung des Berufsrechts (WPO) Schließung des Zugangs zum vBP-Beruf Gründung der Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

1986: Bilanzrichtlinien-Gesetz Wiedereinführung des vBP-Berufs (Gründung des

BvB) Befugnisse:

Prüfung mittelgroßer GmbH keine Prüfung von AG, Banken, Versicherungen,

großen GmbH

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Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers

Als Abschlussprüfer Als Prüfer

Sonderprüfungen bei der Gründung Umwandlung Verschmelzung Liquidation von Unternehmen

sonstige gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen Prospektbegutachtung Prüfung der Makler, Bauträger, Baubetreuer prüferische Durchsicht im Zusammenhang mit

der Zinsschranke

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Abschluss-prüfung

oder prüferischeDurchsicht

Wirtschaftlich-keitsprüfung

Begutachtung von Prospekten

Prüfung derGeschäftsführung

und / oderwirtschaftlichen

Verhältnisse

PrüfungbesondererVorgänge

Systemprüfung

JahresabschlussKonzernabschluss

Lagebericht

AbhängigkeitsberichtRechenschaftsbericht (politische Parteien,Investmentfonds)

öffentliche Unternehmen

KreditinstituteMakler

Kreditwürdigkeit

GründungUmwandlung

VerschmelzungKapitaländerung

aktienrechtlicheSonderprüfungen

InternesKontrollsystem

OrganisationEDV-Systeme

Preisprüfung beiöffentlichen Aufträgen

Investitionsvorhaben

KapitalanlageprospekteBörsenzulassungs-prospekte

öffentliche Zuschüsse

Pflegesätze

Sanierungskonzepte

Krankenhäuser

Prüfungs- und Reviewaufträge

Prüfungs- und Reviewaufträge

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Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers (2)

Als steuerlicher Berater und Vertreter Als Berater auf den Gebieten

der wirtschaftlichen Betriebsführung und Organisation

der Finanzierung wirtschaftlicher Problemstellungen

Als betriebswirtschaftlicher und steuerrecht-licher Gutachter

Als Treuhänder

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Unvereinbare Tätigkeiten

§ 43a (3) WPO Nr. 1

gewerbliche Tätigkeit Nr. 2

jede Tätigkeit aufgrund eines Anstellungsvertrages(Ausnahmen sind in § 43a geregelt)

Nr. 3jede Tätigkeit aufgrund eines Beamtenverhältnisses oder eines nicht ehrenamtlich ausgeübten Richterverhältnisses(Ausnahmen sind in § 43a geregelt)

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Vereinbare Tätigkeiten

§ 43a (4) WPO Nr. 1: Ausübung eines anderen freien Berufs Nr. 2: Tätigkeit an wissenschaftlichen

Institutionen, Hochschullehrer Nr. 3 bis Nr. 5: Regelungen für Angestellte in

nationalen und internationalen Berufsorganisationen

Nr. 6: Durchführung von Lehr- und Vortragsveranstaltungen zur Vorbereitung auf Berufsexamina u.a.

Nr. 7: Freie schriftstellerische, wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeit, freie Vortragstätigkeit

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Ethische Anforderungen an Wirtschaftsprüfer

Pflicht zur Verschwiegenheit berufswürdiges Verhalten und Kollegialität Gewissenhaftigkeit und Eigenverantwortlichkeit Unabhängigkeit

insbesondere: finanzielle Unabhängigkeit Unbefangenheit Unparteilichkeit

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Anzahl der bestellten Wirtschaftsprüfer in Deutschland

0

2000

4000

6000

8000

10000

12000

14000

160001932 1961 1986 1995 2000 2006 2010549 1590 4836 7994 9984 12578 13976

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Altersstruktur des Berufsstands

älter als 70 Jahre8,40%

50-59 Jahre21,60%

60-69 Jahre14,80% 30-39 Jahre

18,60%

unter 30 Jahre0,20%

40-49 Jahre36,40%

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Anteil der Frauen im Berufsstand

3%

2%

9%

19%

30%

97%

98%

91%

81%

70%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

80 und älter

65 bis 79

50 bis 64

35 bis 49

unter 35

Altersgruppen

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Mitglieder WPK/IDW

WPK IDW Wirtschaftsprüfer 13.976 12.043

WP-Gesellschaften

2.598 1.039

vereidigte Buch-prüfer u. BPG

3.751 -

Summe 20.325 13.082

2010

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Vergleich IDW/WPK

WPK IDW Rechtsform Körperschaft des öf-

fentlichen Rechts privatrechtlicher Verein

Staatseinfluss Staatsaufsicht kein staatlicher Einfluss Mitgliedschaft obligatorisch freiwillig Mitglieder WP und vBP WP Aufgaben gesetzlich zugewie-

sen: autonom:

Berufsaufsicht WP-Examen (externe Qualitäts-

kontrolle)

Interessenvertretung Facharbeit (inkl. Qua-

litätssicherung) Aus- und Fortbildung

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Mitgliedschaft im IDW

= Verpflichtung IDW Verlautbarungen zur Prüfung und Rech-

nungslegung im Rahmen der Eigenverantwort-lichkeit zu beachten

die vom IDW entwickelten Grundsätze für die Qualitätssicherung einzuhalten

mindestens 40 Stunden strukturierte Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen

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Aufgaben des IDW

Interessenvertretung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer

Nationale und internationale Facharbeit Mitgliederservice Aus- und Fortbildung

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Konsultation zu Verlaut-barungsentwürfen

Teilnahme an Anhörungen

Eingaben zu Gesetz- entwürfen

Gespräche und Kontaktpflege

Interessenvertretung (1)

Interessenvertretung national:

Nationale gesetzgebende Körperschaften

Bundes- und Landesministerien

Aufsichtsinstitutionen DRSC Verbände der Wirtschaft Andere Berufsverbände Gewerkschaften Presse

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Interessenvertretung (2)

Interessenvertretunginternational: Internationale Organisationen

(IDW = Gründungsmitglied) FEE: Fédération des

Experts Comptables Européens

IFAC: International Federation of Accountants

Institutionen der EU

Mitarbeit in IFAC Committees, IASB Arbeits-gruppen, FEE Ausschüssen

Kontaktpflege durch IDW Büro Brüssel

Entwicklung von und Stel-lungnahmen zu Entwürfen

dieser Organisationen

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IASIASBB

Standards

IFRS

Accounting

FEEFEE

Studien (Ethics, Audit)

*******Interessen-

vertretung bei der EU

Standards

CoE ISAz.B.

IEG

IFACIFAC

Ethics Auditing Sonstige

Interessenvertretung/Facharbeit

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FACHARBEIT DES IDW

Fragen der Rechnungslegung, Prüfung, Steuern und Betriebswirtschaft

national international

Facharbeit des IDW

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Rechnungslegung in Deutschland

Grundsätze für die Rechnungslegung in Deutschland: Handelsgesetzbuch Aktiengesetz GmbH - Gesetz RechKredV, RechVersV u.a.

IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung = Berufsauffassung zu Rechnungslegungsgrundsätzen

= Regelungsrahmen

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Abschlussprüfung in Deutschland

Grundsätze für die Abschlussprüfung in Deutschland: §§ 316 ff. Handelsgesetzbuch § 53 Genossenschafts-Gesetz § 53 HGrG, § 6 PublG u.a. § 43 WPO (Berufsgrundsätze)

IDW Prüfungsstandards = Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung

= Regelungsrahmen

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Fachausschüsse des IDW

Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB)

Bankenfachausschuss (BFA)

Versicherungsfachausschuss (VFA)

Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA)

Krankenhausfachausschuss (KHFA)

Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA)

Fachausschuss Recht (FAR)

Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT)

Ausschuss für Aus- und Fortbildung (AAF)

Steuerfachausschuss (StFA)

Hauptfachausschuss (HFA)

Fachausschuss für Sanierung und Insolvenz (FAS)

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IFRS-Rechnungslegung

Körperschaftsteuerrecht

Umsatzsteuer

Prospektbegutachtung

Regulierungsfragen

Unternehmensnachfolge

Geldwäsche

ISA-Transformation

ca. 45 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen

Arbeitskreise des IDW

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IDW Verlautbarungen

Fachgutachten und Stellungnahmen (bis 1998) IDW Prüfungsstandards (IDW PS) IDW Prüfungshinweise (IDW PH) IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung

(IDW RS) IDW Rechnungslegungshinweise (IDW RH) IDW Standards (IDW S)

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Diskussionsentwurfvon Arbeitskreismitgliedernoder geschäftsstellenseitig

erarbeitet

ggf. mehrfach beratender und überarbeiteter Diskussionsentwurf

Verlautbarungsentwurf

endgültige Verlautbarungverabschiedet durch Vorstand, HFA oder

Fachausschüsse

Arbeitskreis

HFA/Fachausschuss

Publikation in: IDW Fachnachrichten,

WPg Supplement und Internet

Mitglieder des IDW und Öffentlichkeit

Wie entsteht eine IDW Verlautbarung?

Auswertung schriftlicher Stellungnahmen sowie

Fachdiskussion oder Anhörung

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Mitgliederservice des IDW (1)

Mündliche und schriftliche Beantwortung fachlicher Grundsatzfragen

Informationsvermittlung v.a. durch IDW Fachnachrichten (Mitgliederzeitschrift) Internetinformationen Literaturrecherchen und Kopierservice Präsenzbibliothek Produkte der IDW Verlag GmbH

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Mitgliederservice des IDW (2)

IDW Fachnachrichten monatlich kostenlos für Mitglieder Inhalt:

IDW Verlautbarungen Berichterstattung über die Facharbeit des IDW Informationen, die für die Berufsausübung von

Bedeutung sind Veranstaltungskalender

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Mitgliederservice des IDW (3)

Präsenzbibliothek des IDW Literaturrecherchen für Mitglieder Konsultationsmöglichkeiten für

Examenskandidaten und Studenten Mittwoch und Donnerstag von 10:00-17:00 Uhr

ca. 30.000 Publikationen (Bücher/Broschüren) ca. 150 in- und ausländische Fachzeitschriften

Internetpräsenz (www.idw.de) Mitgliederbereich Online-Literaturrecherche

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Mitgliederservice des IDW (4)

Wesentliche Verlagsprodukte: fachliche Veröffentlichungen und Nachschlagewerke WP-Handbuch, Praxishandbuch zur Qualitätssicherung Sammlung der IDW Verlautbarungen (print/CD) Textausgaben: Wirtschaftsgesetze, IFRS (amtliche EU-

Texte deutsch/englisch) Steuerveranlagungsbände Fachzeitschriften „Die Wirtschaftsprüfung“ und „Die

Unternehmensbesteuerung“ Veröffentlichungen zu speziellen nationalen und

internationalen Themen elektronische Publikationen

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Aus- und Fortbildung

Ausbildung berufsbegleitende Ausbildung (für Berufsanfänger) Studienlehrgänge (für WP-Examenskandidaten)

Fortbildung IDW Arbeitstagungen dezentrales Fortbildungsprogramm der

Landesgruppen Seminare der IDW Akademie IDW Symposien IDW Steuer Congress

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Durchschnittliches Alter

Schulzeit

Abitur

BWL-StudiumØ 5 - 6 Jahre

Diplom

Berufspraxis3 - 5 Jahre

19 25 30 33

StB-Examen

Berufspraxis2 - 3 Jahre

WP-Examen

Berufsweg zum Wirtschaftsprüfer

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Betriebswirtschaftl. Studium 11.081 79,2%Volkswirtschaftl. Studium 669 4,8%Rechtswissenschaftl. Studium 777 5,6%

anderer Studiengang 637 4,6%ohne Universitäts- bzw. FH-Abschluss 726 5,2%

13.976 100,0%

01.07.2010

Vorbildung der Wirtschaftsprüfer

Technisches Studium 43 0,3%

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§ 9 Abs. 1 - 3 WPO3 - 4 Jahre Prüfungstätigkeit nach Abschluss des Studiums

Durchführung von Buch- und Bilanzprüfungen in fremden Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen

in eigener Praxis oder als Mitarbeiter einer im wirtschaftlichen Prüfungs- und Treuhandwesen tätigen Person, Gesellschaft oder sonstigen Prüfungseinrichtung

Eine Tätigkeit als Revisor in größeren Unternehmen, StB oder Prüfer im öffentlichen Dienst sowie bei bestimmten Organisationen kann bis zu1 Jahr angerechnet werden.

§ 9 Abs. 2 WPOdavon 2 Jahre bei WP, WPG, vBP, BPG oder sonstiger Prüfungs-einrichtung:• Teilnahme an Abschlussprüfungen (auch gesetzlichen)• Abfassung von Prüfungsberichten (siehe auch § 2 Nr. 5 PrO WP)

Prüfungstätigkeit

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Schriftliche Prüfung7 Klausuren je 4-6 Stunden

Mündliche Prüfung2 Stunden je Bewerber (einschl. Kurzvortrag)

Examensanforderungen

2 Klausuren 2 Klausuren 1 Klausur2 Klausuren

Wirtschaftliches Prüfungswesen

BetriebswirtschaftVolkswirtschaft WirtschaftsrechtSteuerrecht

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Vertreter der Finanzver-

waltung

Vertreter der

Wirtschaft

Hochschul-lehrer BWL

Vertreter der obersten

Landesbehörde

Vorsitzer

Wirtschaftliches Prüfungswesen

RechtBWL/VWLSteuern

Mitglied mit Befähigung

zum Richteramt

Wirtschafts-prüfer

Prüfungsausschuss

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Zugangswege zum WP und Umfang des Berufsexamens

Prüfungswesen BWL/VWL Recht Steuern

Prüfungsgebiete

KlassischerZugangsweg

Vollexamen

§ 13 WPO

Neuer Zugangsweg

§ 8a WPO

§ 13b WPO

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Berufsweg zum WP§ 8a WPO Anerkannter Masterstudiengang (1)

3 Jahre(6 Semester) 1 Jahr 2 Jahre

Bachelor-Studium

anerkannterMaster-

Studiengang

Prüfungs-tätigkeit

Prüf

ungs

tätig

keit

Bes

tellu

ng z

um W

P

WP-

Exam

en (v

erkü

rzt)

2 Jahre(4 Semester)

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Zulassungsvoraussetzungen Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss

(Bachelor oder Diplom) Ein Jahr Berufspraxis in der Wirtschaftsprüfung

(davon mind. 6 Monate Abschlussprüfung) Bestehen einer Zugangsprüfung

(Inhalte: wirtschaftsprüfungsrelevante Gebiete aus dem Bachelorstudium: Rechnungslegung, Recht, allg. BWL)

Berufsweg zum WP§ 8a WPO Anerkannter Masterstudiengang (2)

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Ausgestaltung des Masterstudiums Studieninhalte ausgerichtet auf Prüfungsgebiete im

WP-Examen Dauer: 4 Semester Abschlussarbeit im Gebiet Wirtschaftliches

Prüfungswesen, Unternehmensbewertung, Berufsrecht

Abschluss: Hochschulgrad (Master), nicht WP-Examen

Berufsweg zum WP§ 8a WPO Anerkannter Masterstudiengang (3)

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Qualitätssicherung im Masterstudium Vorgabe eines Referenzrahmens für die

Akkreditierung, der die fachlichen Anforderungen an das Studium konkretisiert

Erarbeitung durch Berufsorganisationen/ Hochschullehrerverbände/Aufgabenkommission/Finanzverwaltung, Kenntnisnahme durch BMI

Mitwirkung je eines Vertreters von BMI, Finanzverwaltung und WPK bei der Akkreditierung

Befristung der Akkreditierung.

Berufsweg zum WP§ 8a WPO Anerkannter Masterstudiengang (4)

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Erleichterungen im WP-Examen Befreiung von den Prüfungsgebieten BWL und

Wirtschaftsrecht Teilnahme am WP-Examen nach Abschluss des

Masterstudiums

Berufsweg zum WP§ 8a WPO Anerkannter Masterstudiengang (5)

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Fragen