2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

29
1 2. Inventur,Inventar,Bilanz, GuV 2.1 Das Inventar 2.2 Die Inventur 2.3 Aufbau und Gliederung der Bilanz 2.4 Aufbau und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

description

2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV. 2.1 Das Inventar 2.2 Die Inventur 2.3 Aufbau und Gliederung der Bilanz 2.4 Aufbau und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). 2. Inventur, Inventar, Bilanz, GuV. 2.1 Das Inventar. - PowerPoint PPT Presentation

Transcript of 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

Page 1: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

1

2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

2.1 Das Inventar

2.2 Die Inventur

2.3 Aufbau und Gliederung der Bilanz

2.4 Aufbau und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Page 2: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

2

2. Inventur, Inventar, Bilanz, GuV

2.1 Das Inventar

Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und am Ende eines jeden Geschäftsjahres seine Grundstücke, seine Forderungen und Verbindlichkeiten, den Betrag seines baren Geldes, sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und den Wert der einzelnen Positionen anzugeben (§ 240 Abs. 1 + 2 HGB, Ausnahme: neu § 241 a HGB BilMoG! )

Die Dauer des Geschäftsjahrs darf zwölf Monate nicht überschreiten. Ein solches Verzeichnis der Vermögensgegenstände und Schulden nach Art (Marke, Typ), Menge (Stück, kg, m, l) und Wert (seit 01.01.2002 in Euro) bezeichnet man als Inventar.

• 10 Jahre Aufbewahrungspflicht

• keine gesetzlichen Vorschriften der Gliederung eines Inventars

• man richtet sich nach der für Kap. Gesellschaften vorgeschriebenen Bilanzgliederung § 266 HGB

Page 3: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

3

2.1 Das Inventar

A. Vermögen

I. Anlagevermögen

Unbebaute Grundstücke

Bebaute Grundstücke

Betriebsgebäude

Verwaltungsgebäude

Maschinen

Fuhrpark

Geschäftsausstattung

II. Umlaufvermögen

Vorräte

Forderungen aus Lieferung u. Leistungen

Bankguthaben

Postgiroguthaben

Kassenbestand

Das Anlagevermögen ist zurdauernden Verwendung im Betrieb bestimmt. Die Anordnungder einzelnen Posten im Inventarerfolgt nach Dauer der Nutzbarkeit

Das Umlaufvermögen verändert sich ständigund wandelt sich in andere Formen um, z.B.Forderungen in Bankguthaben. Die Anordnung der Posten erfolgt nach steigender Liquidität (Bargeldnähe).

Page 4: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

4

2.1 Das Inventar

B. Schulden

I. Langfristige Schulden

Langfristige Bankverbindlichkeiten

II. Kurzfristige Schulden

Kurzfristige Bankverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

C. Ermittlung des Reinvermögens

Summe des Vermögens

- Summe der Schulden

= Reinvermögen (Eigenkapital)

Bei Schulden handelt es sich um Fremdkapital, welches nach seinerFristigkeit (Zeit bis zur Rückzahlung)Von lang- und kurzfristigen SchuldenGeordnet wird.

Das sog. Reinvermögen zeigt an, in welcher Höhe der Betriebsinhabereigenes Kapital im Unternehmen eingesetzt hat.

Page 5: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

5

Beispiel: Inventar

Page 6: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

6

Lösung

Page 7: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

7

2.2 Die Inventur

Um alle nötigen Daten zur Aufstellung eines Inventars (+ Verzeichnisse) zu erhalten, ist eine körperliche Bestandsaufnahme des Vermögens und der Schulden erforderlich. Dies erfolgt in der Regel durch das Messen, Wiegen, oder Zählen der einzelnen Vermögensgegenstände an einem bestimmten Stichtag. Den gesamten Vorgang bezeichnet man als Inventur.

Grundlage für die Bilanz bildet

Die Buchführung die unter Berücksichtigung der GoB zu erstellen ist

die Jahresabschlussvorbereitungen (z.B. Kontenabstimmung) die Inventur (Bestandsaufnahme)

Page 8: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

8

2.2 Die Inventur

Inventurpflicht §§ 240, 241 HGB; §§ 140, 141 AO

Jeder buchführungspflichtige Unternehmer ist verpflichtet, eine Inventur durchzuführen,

Neu BilMoG : Einzelkaufleute, die an 2 aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 500.000 Euro Umsatzerlöse und 50.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238-241 nicht anzuwenden, also sind nicht buchführungspflichtig und brauchen kein Inventar aufzustellen

Bestandsaufnahme

Vermögensgegenstände und Schulden sind bei der Inventur vollständig zu erfassen und sachgemäß zu bewerten

Inventur dient als Kontrolle

Grundsätze einer ordnungsmäßigen Inventur Vollständigkeit, Richtigkeit, Klarheit, Nachprüfbarkeit

Page 9: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

9

2.2 Die Inventur

Zeitpunkte für die Inventur §§ 240, 241 HGB; R 5.3 + 5.4 EStR

a) Stichtagsinventur- klassische Stichtagsinventur (§ 240 II)-ausgeweitete Stichtagsinventur – 10 Tages-Grenze

b) permanente Inventur- ermöglicht neue Inventur in Zeitraum niedriger Bestände zu legen- erfordert Warenwirtschaftssystem-Vorteil: Ständige Kontrolle Soll/Ist-Bestände

c) Verlegte Inventur- Inventur findet zwischen drei Monaten vor und zwei Monaten nachAbschlussstichtag statt. Durch wertmäßige Fort- und Rückschreibungwird Stichtagswert berechnet

Page 10: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

10

2.2 Die Inventur

Beispiel verlegte Inventur:

Die Inventur erfolgt am 15. 10. 2008. Bilanzstichtag ist der 31.12. 2008

Wert der Waren am Inventurstichtag 15.10.2008 + Wert der eingekauften Ware 15.10. – 31.12.2008

- Wert der verkauften Ware 15.10. – 31.12.2008 = Wert der Waren am Bilanzstichtag 31.12.2008

c.) Stichprobeninventur

- Bestandsermittlung mittels Stichproben, d.h. körperliche Bestandsaufnahme beschränkt auf nur wenige Prozent des Gesamtbestandes - Grundlage für den Gesamtbestand, Stichprobe wird dann hochgerechnet ->positiv: geringerer Zeitaufwand

Page 11: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

11

2.2 Die Inventur

Inventurverfahren

(a) körperliche Bestandaufnahme (Ansager/Aufschreiber)- zählen, messen, wiegen (z.B. Waren, Geschäftsausstattung, Maschinen)- Vollinventur- Stichprobeninventur (§ 241 HGB)- Gruppenbewertung R 6.8 Abs. 4 EStR

(Zur Erleichterung der Inventur und der Bewertung könne gleichartige WGs des Vorratsvermögens zu einer Gruppe zusammengefasst werden)

- Festwertbewertung R 5.4 Abs.4 EStR

Alle vorhandenen Wirtschaftsgüter werden in Inventurlisten aufgenommen. Hier wird mindestens aufgezeichnet:

-> Warenbezeichnung -> Menge -> Wert je Einheit -> Gesamtwert je Warenposten (Menge x Wert) -> Summe der Gesamtwerte

Page 12: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

12

2.2 Die Inventur

b) buchmäßige Bestandaufnahme- Beleg/Buchinventur- immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen) Forderungen / Schulden

c) Bestandsaufnahme anhand von Unterlagen- immaterielle VGG- unterwegsbefindliche Ware- anhand Vertragsunterlagen

Page 13: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

13

2.3 Aufbau und Gliederung der Bilanz

Die Bilanz ist eine so genannte Zeitpunktrechnung. Dies bedeutet, dass der Unternehmer auf einen bestimmten Tag sein Vermögen und sein Kapital gegenüberstellt.

Der buchführungspflichtige Unternehmer ist verpflichtet, zu den

folgenden Zeitpunkten eine Bilanz zu erstellen: zu Beginn seines Handelsgewerbes (Gründung oder Übernahme)

eine Eröffnungsbilanz Beim Übergang von der Einnahmenüberschussrechnung zur

Buchführungspflicht eine Eröffnungsbilanz Regelmäßig zum Schluss eines jeden WJ eine Schlussbilanz (als

Bestandteil des JA) Bei Veräußerung oder Auflösung des Betriebes eine

Aufgabebilanz

Page 14: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

14

2.3 Aufbau und Gliederung der Bilanz

Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva

Die Bilanz, abgeleitet aus dem italienischen von bilancia = Waage, ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva).

Im § 266 HGB ist ein Mindestgliederungsschema für die Bilanz vorgegeben, das für Kapitalgesellschaften verpflichtend ist. In der Praxis hat sich dieses Schema durchgesetzt, sodass Einzel- und Personengesellschaften auch dieses Schema anwenden.

Aktiva Passiva

A. Anlagevermögen

B. Umlaufvermögen

A. Eigenkapital

B. Fremdkapital

Mittelverwendung (Vermögen) Mittelherkunft (Kapital)

Bilanz

Page 15: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

15

2.3 Aufbau und Gliederung der Bilanz

Auf Aktivseite Darstellung des Vermögens; Unterscheide AV und UV; die Gliederung der Aktivposten erfolgt nach der Liquidität (Flüssigkeit)

Anlagevermögen: -> Grundlage der eigentlichen Betriebstätigkeit -> alle Wirtschaftsgüter, die dem Unternehmen längerfristig

bzw. dauernd dienen z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs-

und Geschäftsausstattung und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten 150 Euro (bis 31.12.2007 60 Euro) übersteigen

Umlaufvermögen: -> alle Vermögenspositionen, die kurzfristig bzw.

vorübergehend im Unternehmen verbleiben z.B. Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige und

unfertige Erzeugnisse, Forderungen, Geldmittel (Bargeld, Bankguthaben)

Aktiva - Vermögensposten

Page 16: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

16

2.3 Aufbau und Gliederung der Bilanz

Auf Passivseite Darstellung des Kapitals; gibt Infos wie das Vermögen der Aktivseite finanziert wurde, mit EK oder FK; Gliederung der Passivposten erfolgt nach der Fälligkeit (Fristigkeit)

Eigenkapital: -> entwickelt sich aus dem, was ein Unternehmer in den Betrieb

einlegt und was der Betrieb an Gewinnen erwirtschaftet hat -> Privatentnahmen und Verluste schmälern das Eigenkapital -> das Eigenkapital ist bilanztechnisch eine „Rechengröße“ EK = Vermögen – Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten: -> sind Schulden des Unternehmens -> langfristige Schulden z.B. Darlehen -> kurzfristige Schulden z.B. Verbindlichkeiten gegenüber

Lieferanten, Steuerschulden und Kontokorrentkredite bei der Bank ! Laufzeit beträgt weniger als 5 Jahre !

Passiva - Kapitalposten

Page 17: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

17

Page 18: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

18

2.3 Aufbau und Gliederung der Bilanz

In der Bilanz werden Vermögen und Kapital gegenübergestellt, die Stichtagswerte sowie die Werte aus dem Vorjahr

In der Bilanz werden einzelne Positionen gerafft -> schneller Überblick

Neben der eigentlichen Bilanz wird in der Praxis dem Jahresabschluss noch ein Kontennachweis zur Bilanz beigefügt

Daraus lässt sich erkennen aus welchen Einzelpositionen sich die Bilanzpositionen zusammensetzen

Der Kontennachweis zur Bilanz

Page 19: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

19

Page 20: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

20

Page 21: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

21

2.3 Aufbau und Gliederung der Bilanz

Bilanz innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Stichtag aufzustellen

In deutscher Sprache

Klar und übersichtlich

In der Bilanz sind das Vermögen, Eigenkapital und die Verbindlichkeiten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern

Eröffnungsbilanz muss identisch mit der Schlussbilanz des Vorjahres sein (Grundsatz der Bilanzkontinuität)

Grundsätze für eine ordnungsmäßige Bilanz (§§ 242 ff. HGB)

Page 22: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

22

2.3 Aufbau und Gliederung der Bilanz

Die Bilanz ist vom Unternehmen unter Angabe von Ort und Datum persönlich zu unterzeichnen. Bei mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern haben alle zu unterschreiben

Die Bilanz ist im Original zehn Jahre aufzubewahren

Beide Seiten der Bilanz haben stets die gleichen Summen aufzuweisen (Bilanzgleichung)

Saldierungsverbot: Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite verrechnet werden. Ausnahme: bei gleichen Unternehmen (Kreditor/Debitor)

Grundsätze für eine ordnungsmäßige Bilanz (§§ 242 ff. HGB

Page 23: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

23

2.4 Aufbau und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben der Bilanz ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses

stellt Erträge und Aufwendungen eines bestimmten Zeitraumes, insbesondere eines Geschäftsjahres

Überwiegen die Erträge, ist der Erfolg ein Gewinn, andernfalls ein Verlust.

Unabhängig von der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Erfolgsermittlung des internen Rechnungswesens (Kosten- und Leistungsrechnung) zu sehen, die den Gewinn oder Verlust anhand betriebswirtschaftlicher Kennzahlen erarbeitet.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Erfolg durch eine „Zeitraumrechnung“ ermittelt

Page 24: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

24

2.4 Aufbau und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Nach § 242 HGB hat der Kaufmann am Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge aufzustellen. Das Handelsgesetzbuch und die Steuergesetze enthalten detaillierte Vorschriften über den formalen Aufbau und die aufzunehmenden Inhalte.

Die GuV unterliegt den gesetzlichen Pflichten zur Prüfung und Offenlegung.

Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute können nach § 5 des Publizitätsgesetzes auf eine Veröffentlichung verzichten, wenn in einer Anlage zur Bilanz erläuternde Angaben zur Ertragslage beigefügt werden.

Gesetzliche Grundlagen

Page 25: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

25

2.4 Aufbau und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Konten- oder Staffelform: -> die Staffelform ordnet die einzelnen Positionen

untereinander an und gelangt zum Periodenergebnis über eine Fortschreibung

-> die einmal gewählte Form muss in der Regel beibehalten werden, Abweichungen sind im Anhang zu begründen.

-> die Staffelform ist in § 275 HGB nur für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben.

Brutto- oder Nettoprinzip: -> Nach dem Bruttoprinzip müssen die handelsrechtlichen

Aufwands- und Ertragsarten als Einzelpositionen aufgeführt werden.

-> Ausnahmen bestehen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften

Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren

Formaler Aufbau

Page 26: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

26

2.4 Aufbau und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Gliederung nach HGB

Nach § 265 und § 275 HGB muss die Gewinn- und Verlustrechnung die im Beispiel aufgeführten Positionen enthalten = Mindestgliederung

Eine Gliederungsverkürzung ist nur bei Unternehmen möglich, für die keine besonderen Formblätter vorgeschrieben sind. Außerdem muss der Betrag unwesentlich sein und die Klarheit der GuV durch die Verkürzung vergrößert werden.

Page 27: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

27

2.4 Aufbau und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Beispiel

Page 28: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

28

2.4 Aufbau und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Verknüpfung von Bilanz und GuV

Page 29: 2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV

29

Danke!

Fragen?