2. Änderung Bebauungsplan „Seniorenzentrum“ · vom 18.08.97 (BGBl. I S. 2081) in der zur Zeit...

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Änderungsbereich B Änderungsbereich B Planzeichenerläuterungen Ergänzung der Festsetzungen nach § 9 BauGB I Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Flä- chen für den Gemeinbedarf, Flächen für Sport und Spielanla- gen § 5 Abs. 2 Nr. 2 und Abs 4, § 9 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 6 BauGB Flächen für den Gemeinbedarf (§ 4 BauNVO) Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen II Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungs- planänderungsgebietes (§ 9 Abs. 7 BauGB) Technische Bearbeitung: Öffentlich best. Vermessungsingenieure Dipl.- Ing. Hubert Middrup Dipl.- Ing. Hans-Jochem Paßmann Annabergstraße 134, 45721 Haltern Tel.: 02364/9398-0 Fax.: 02364/9398-12 und -22 E-Mail: [email protected] Entwurfsbearbeitung: Stadt Olfen Kirchstraße 5, 59399 Olfen Tel.: 02595/398-0 Fax.: 02595/389-164 und -264 E-Mail: [email protected] Übersicht 1:5000 2. Änderung Bebauungsplan Seniorenzentrum Ermächtigungsgrundlage 1. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen vom 14.07.94 (GV.NW. S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung. 2. Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG) vom 18.08.97 (BGBl. I S. 2081) in der zur Zeit geltenden Fassung. 3. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Fassung vom 26.01.1990 (BGBl. I S. 132-141), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) in der zur Zeit geltenden Fassung. 4. §§ 8 und 8a Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F.d. Bekanntmachung vom 12.03.87 (BGBl. I S. 889) zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.08.93 (BGBl. I S. 1458); Landschaftsgesetz (LG) i.d.F.d. Bekanntmachung vom 15.08.94, geändert durch Gesetz vom 02.05.95 (GV. NW. S. 382) in der zur Zeit geltenden Fassung. 5. § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (BauONW) vom 07.03.95 (GV. NW. 1995 S. 218/SGV NW 232) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 9 Abs. 4 des BauGB. 6. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie über die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanzVO) vom 18.12.1990 (BGBl. I, vom 22.01.1991, S. 58) Stadt Olfen Bebauungsplan Seniorenzentrum 2. Änderung Maßstab 1:1000 Stand:08.03.2007 Aufstellungsverfahren Ich bescheinige die geometrische Richtigkeit der eingetragenen Eigentumsgrenzen (Stand des Liegenschafts- katasters: Juni 1998), mit Ausnahme des darin enthaltenen Gebäudebestandes, und die Redundanzfreiheit der Planung. Haltern, den .............................. .............................................. Öffentl. best. Verm.- Ing. Der Bau- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Olfen hat am . die Aufstellung der 2. n- derung des Bebauungsplanes beschlossen. Olfen, den .............................. ....................................... B rgermeister ....................................... Schriftf hrer Die ffentliche Auslegung des Bebauungsplan nderungsentwurfs gem. 13 i.V. mit 3 Abs. 2 BauGB mit Begr ndung hat nach orts blicher Bekanntmachung am ................... in der Zeit vom .............................. bis .............................. zu jedermanns Einsicht stattgefunden. Den ber hrten Tr gern ffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum .............................. gegeben. Olfen, den .............................. ....................................... B rgermeister Der Rat der Stadt Olfen hat am .............................. diese Bebauungsplan nderung nach Pr fung der vorge- brachten Anregungen gem. 10 BauGB als Satzung und die Begr ndung beschlossen. Olfen, den .............................. ....................................... B rgermeister ....................................... Schriftf hrer Diese Bebauungsplan nderung wird hiermit ausgefertigt. Olfen, den ......................... ....................................... B rgermeister Die Bekanntmachung gem. 10 BauGB wurde am ......................... durchgef hrt. Olfen, den ......................... ....................................... B rgermeister

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Page 1: 2. Änderung Bebauungsplan „Seniorenzentrum“ · vom 18.08.97 (BGBl. I S. 2081) in der zur Zeit geltenden Fassung. 3. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO)

Änderungsbereich B

Änderungsbereich B

PlanzeichenerläuterungenErgänzung der Festsetzungennach § 9 BauGB

I Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Flä-chen für den Gemeinbedarf, Flächen für Sport und Spielanla-gen§ 5 Abs. 2 Nr. 2 und Abs 4, § 9 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 6 BauGB

Flächen für den Gemeinbedarf(§ 4 BauNVO)

Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen

II Sonstige Planzeichen

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungs-planänderungsgebietes(§ 9 Abs. 7 BauGB)

Technische Bearbeitung:

Öffentlich best. VermessungsingenieureDipl.- Ing. Hubert Middrup

Dipl.- Ing. Hans-Jochem PaßmannAnnabergstraße 134, 45721 Haltern

Tel.: 02364/9398-0 Fax.: 02364/9398-12 und -22E-Mail: [email protected]

Entwurfsbearbeitung:

Stadt OlfenKirchstraße 5, 59399 Olfen

Tel.: 02595/398-0 Fax.: 02595/389-164 und -264E-Mail: [email protected]

Übersicht 1:5000

2. Änderung

Bebauungsplan „Seniorenzentrum“Ermächtigungsgrundlage1. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen vom 14.07.94 (GV.NW. S.

666) in der zur Zeit geltenden Fassung.

2. Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG) vom 18.08.97 (BGBl. I S. 2081) in der zur Zeit geltenden Fassung.

3. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Fassung vom 26.01.1990 (BGBl. I S. 132-141), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs-und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) in der zur Zeit geltenden Fassung.

4. §§ 8 und 8a Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F.d. Bekanntmachung vom 12.03.87 (BGBl. I S. 889) zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.08.93 (BGBl. I S. 1458); Landschaftsgesetz (LG) i.d.F.d. Bekanntmachung vom 15.08.94, geändert durch Gesetz vom 02.05.95 (GV. NW. S. 382) in der zur Zeit geltenden Fassung.

5. § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (BauONW) vom 07.03.95 (GV. NW. 1995 S. 218/SGV NW 232) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 9 Abs. 4 des BauGB.

6. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie über die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzVO) vom 18.12.1990 (BGBl. I, vom 22.01.1991, S. 58)

Stadt OlfenBebauungsplan

„Seniorenzentrum“2. ÄnderungMaßstab 1:1000

Stand:08.03.2007

Aufstellungsverfahren

Ich bescheinige die geometrische Richtigkeit der eingetragenen Eigentumsgrenzen (Stand des Liegenschafts-

katasters: Juni 1998), mit Ausnahme des darin enthaltenen Gebäudebestandes, und die Redundanzfreiheit der

Planung.

Haltern, den ..............................

..............................................Öffentl. best. Verm.- Ing.

Der Bau- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Olfen hat am …………………. die Aufstellung der 2. Än-

derung des Bebauungsplanes beschlossen.

Olfen, den ..............................

.......................................Bürgermeister

.......................................Schriftführer

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfs gem. § 13 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB mit

Begründung hat nach ortsüblicher Bekanntmachung am …................... in der Zeit vom .............................. bis

.............................. zu jedermanns Einsicht stattgefunden. Den berührten Trägern öffentlicher Belange wurde

Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum .............................. gegeben.

Olfen, den ..............................

.......................................Bürgermeister

Der Rat der Stadt Olfen hat am .............................. diese Bebauungsplanänderung nach Prüfung der vorge-

brachten Anregungen gem. § 10 BauGB als Satzung und die Begründung beschlossen.

Olfen, den ..............................

.......................................Bürgermeister

.......................................Schriftführer

Diese Bebauungsplanänderung wird hiermit ausgefertigt.

Olfen, den .........................

.......................................Bürgermeister

Die Bekanntmachung gem. § 10 BauGB wurde am ......................... durchgeführt.

Olfen, den .........................

.......................................Bürgermeister

Page 2: 2. Änderung Bebauungsplan „Seniorenzentrum“ · vom 18.08.97 (BGBl. I S. 2081) in der zur Zeit geltenden Fassung. 3. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO)

oF

Schule

WC

Schule

30

1

8

7

6

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3

4

10

125

9

15

Wieschhofschule

Kirche

Seniorenzentrum

Kirchstraße

A l t e F

a hr t

96

97

86

794

867 937

403

882

404406405850

851852 853

101849848

105

847

556

543

765

764

724

732

567

733

734

Flur 4

Flur 4

Flur 14

0 50 m

STADT OLFEN BEBAUUNGSPLAN NR. 24 "SENIORENZENTRUM" - 3. ÄNDERUNG M. 1 : 500

764

VERFAHRENSVERMERKE Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Olfen hat am ................... nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, diese Bebauungsplanänderung aufzustellen. Olfen, den ...................... ........................................ Bürgermeister Der Rat der Stadt Olfen hat am ................... gemäß § 13 a (2) Nr. 1 in Verbindung mit § 13 (2) BauGB beschlossen, den Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Olfen, den ....................... ........................................ Bürgermeister

Dieser Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung hat nach § 3 (2) BauGB vom .................... bis zum ....................... einschließlich zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Olfen, den ........................ ........................................ Bürgermeister

Der Rat der Stadt Olfen hat am ................ nach § 10 BauGB diese Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen. Olfen, den ......................... ....................................... ........................................ Bürgermeister Schriftführer

Gem. § 10 (3) BauGB ist der Satzungsbeschluss der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Seniorenzentrum" am ....................... ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Bebauungsplan hat am ........................ Rechtskraft erlangt. Olfen, den ...................... ............................................. Bürgermeister Die Planunterlage entspricht den Anforderungen des § 1 der Planzeichenverordnung vom 18.12.1990. Die Festlegung der städtebaulichen Planung ist geometrisch eindeutig. ........................................... ............................................. Unterschrift ö.b.V.I.

RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch ( BauGB ) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I 2004 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstü-cke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I 1990 S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Ge-setzes vom 22.04.1993 (BGBl. I 1993 S. 466) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Lan-desbauordnung - BauO NRW) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256), zu-letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 863) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenver-ordnung 1990 - PlanzV 90) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2010 (GV.NRW. S. 688)

ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 2.500

SONSTIGE DARSTELLUNGEN

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 24 Flurstücksnummer, z.B. 764 vorhandene Flurstücksgrenze vorhandenes Gebäude Fußweg, unverbindliche Darstellung Aufteilung der Verkehrsfläche, unverbindliche Darstellung Baumpflanzung, unverbindliche Darstellung

HINWEISE Maß der baulichen Nutzung / überbaubare Grundstücksflächen: Der Bebauungsplan "Seniorenzentrum" (1998) trifft innerhalb der Gemeinbedarfsflächen keine Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und verzichtet auch darauf, hier überbaubare Flächen durch Baugrenzen oder Baulinien zu bestimmen. Die derart festgesetzten Gemeinbedarfsflächen sind insgesamt bebaubar. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes wird die Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Altenpflegeheim" nach Süden erweitert. Da es sich hier um eine Vergrößerung einer festgesetzten überbaubaren Fläche mit dem Ziel der Erweiterung des vorhandenen Pflegeheims handelt, wird auch dieser gesamte Bereich als überbaubare Fläche festgesetzt. Demgegenüber werden innerhalb der anderen Gemeinbedarfsflächen im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung durch die Festsetzung von Baugrenzen Einschränkungen zur Bebaubarkeit getroffen. Bergbau: Das Plangebiet kann zukünftig bergbaulichen Einwirkungen unterliegen. Die Bauherren sind gehalten, im Zuge der Planung zwecks eventuell notwendig werdender Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen (§§ 110ff BBergG) mit der Deutschen Steinkohle AG, 44620 Herne, Kontakt aufzunehmen. Bodendenkmale: Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Olfen als Untere Denkmalbehörde und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, Münster unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten, falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschungen bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW).

BEBAUUNGSPLAN NR. 24 "SENIORENZENTRUM" (Rot markiert ist der Geltungsbereich der dritten Änderung. In der Abbildung fehlt die mit der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes festgesetzte "Gemeinbedarfsfläche: kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" im Bereich des Gemeindehauses.)

FESTSETZUNGEN Fläche für den Gemeinbedarf: (§ 9 (1) Nr. 5 BauGB)

Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung: "Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen / Altenpflegeheim" Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung: "Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen"

Baugrenzen / überbaubare Grundstücksflächen: (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)

Baugrenze überbaubare Grundstücksfläche (siehe Hinweis) nicht überbaubare Grundstücksfläche

Öffentliche Verkehrsflächen: (§ 9 (1) Nr. 11 BauGB)

Straßenbegrenzungslinie Straßenverkehrsfläche

Öffentliche Grünflächen: (§ 9 (1) Nr. 15 BauGB)

Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Parkanlage"

Pflanzgebot: (§ 9 (1) Nr. 25b BauGB)

Fläche mit Bindungen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen: Im Bereich der entsprechend festgesetzten Flächen sind heimi-sche Laub- oder Obstbäume mit einem Stammumfang von mindestens 90 cm, gemessen in 1 m Höhe, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen.

Sonstige Planzeichen: Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung (§ 9 (7) BauGB)

STADT OLFEN

BEBAUUNGSPLAN NR. 24 - "SENIORENZENTRUM" - 3. ÄNDERUNG -

M. 1 : 500

Konrad-von-Bergheim-Weg 25 / 59757 Arnsberg Tel.: 02932–700 171 / Fax: 02932–700172

E-mail: [email protected]

Doris Vielhaber - Bearbeitungsstand: 27.05.2011