2012 · 24. Jahrgang Nr. 3 2012 Das Informations-Magazin für alle juris-Kunden Themen dieser...

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24. Jahrgang Nr. 3 2012 Das Informations-Magazin für alle juris-Kunden Themen dieser Ausgabe: Interview: Juristen aus Leidenschaft Der Weg von der reinen Information zum vernetzten Wissen Expedition Recht: Theater im Kopf Jetzt kommt die Generation, die Datenbanken aktiv nutzt Seite 12 Seite 04 Seite 10 Seite 14 juris Allianz bezieht erfolgreich Position Seite 13 Seite 05 Dieter Meurer Förderpreis: Der diesjährige Preisträger Zukunft Information – verlinkt und intelligent!

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24. Jahrgang Nr. 32012

D a s I n f o r m a t i o n s - M a g a z i n f ü r a l l e j u r i s - Ku n d e n

Themen dieser Ausgabe:

Interview: Juristen aus Leidenschaft

Der Weg von der reinen Informationzum vernetzten Wissen

Expedition Recht: Theater im Kopf

Jetzt kommt die Generation, die Datenbanken aktiv nutzt

Seite 12

Seite 04

Seite 10

Seite 14

juris Allianz bezieht erfolgreich Position

Seite 13

Seite 05

Dieter Meurer Förderpreis: Der diesjährige Preisträger

Zukunft Information – verlinkt und intelligent!

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Aus dem Unternehmen

Der in der 6. Auflage erschienene juris Pra-xisKommentar BGB umfasst sechs Bände und ist sowohl in Einzelbänden als auch als Gesamtausgabe erhältlich.

Das Komplettwerk besteht aus insgesamt acht Büchern mit ca. 18.000 Druckseiten. Jedem der fünf Bücher des BGB ist ein Band gewidmet, das Schuldrecht umfasst drei Teilbände. Der

von Prof. Dr. Rainer Schlegel, Prof. Dr. ThomasVoelzke (Gesamtherausgeber), Dr. Klaus Engelmann, Prof. Dr. Rainer Schlegel (Bandherausgeber)

Die Neuauflage des juris PraxisKommentars zum SGB V führt sicher durch die aktuellen Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung und berück-sichtigt die umfassenden Änderungen durch das zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene GKV-Versor-gungsstrukturgesetz (GKV-VStG).

juris PraxisKommentar BGB in der 6. Auflagevon Prof. Dr. Maximilian Herberger, Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Michael Martinek, M.C.J. (New York), Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann und Prof. Dr. Stephan Weth.

juris PraxisKommentar SGB V in der 2. Auflage

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Autorenkreis erschließt das Bürgerliche Recht praxisnah, konzentriert und aktuell. Überaus zahlreiche Verweise, z. B. auf Rechtsprechung, Literatur und Normen, runden das Bild ab und lassen den PraxisKommentar zu einer wertvol-len Hilfe werden. Buch, Online-Kommentar und E-Book bieten ein komplexes Werk für die praktische Arbeit; tagesaktuell, mediengerecht und zukunftssicher.

Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29. Juni 2011

Gesetz zur Einführung einer Musterwider- rufsinformation für Verbraucherdarlehens- verträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucher- darlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts vom 24. Juli 2010

Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vom 27. Juli 2011

Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystem- verträge vom 17. Januar 2011

Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäfts- verkehr und zur Änderung des Wohnungs- eigentumsgesetzes vom 10. Mai 2012

Die Europäische ErbrechtsVO

Das Inkrafttreten der Rom III-VO

In der 6. Auflage werden u. a. berücksichtigt: Der Kommentar umfasst u. a. die Themen:

Versicherungspflicht (einschließlich des versicherten Personenkreises)

Gesetzliche Leistungsansprüche Recht der Leistungserbringer

(Vertragsarztrecht) Organisationsrecht der gesetzlichen

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Der juris PraxisKommentar ist klassisches Nach-schlagewerk, E-Book UND Online-Kommentar in einem. Die Online-Version berücksichtigt zeit-nah zukünftige gesetzliche Änderungen und die weitere aktuelle Rechtsprechung. Die zitierte Rechtsprechung sowie Normen- und Literatur-nachweise werden über die bewährte Online-Verlinkung erschlossen.

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das Wissen der Besten für die Besten mit neuen AllianzModulen und wertvollen Partnerschaften weiter auszubauen.

Ohne Wissensdurst keine Erfindungen, ohne Neugier keine Entdeckungen. Die juris Praxis-Kommentare sind eine einzigartige Kombina-tion aus Buch und Onlinekommentar. Sie wer-den von namhaften Autoren aus Wissenschaft und Praxis herausgegeben. Die Bände des juris PraxisKommentars zum BGB Allgemeiner Teil und Erbrecht sind jetzt bereits in der neuen, 6. Auflage erhältlich.

Albert Einstein sagte einmal: „Fantasie ist wich-tiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.“ Dass Fantasie auch im Alltag von Juristen eine Rolle spielt, lesen Sie in dieser Ausgabe des ju-ris-Briefes im Gespräch mit dem Juristenehepaar Binke und Marwan Hamdan. Sie beschreiben eindrucksvoll, wie auch die Rechtsanwendung von Ideenreichtum und gestalterischem Willen lebt. Wie aus der engen Verbindung von fach-lichem Wissen mit Praxiserfahrungen und der kreativen Wissenssuche Lösungen entstehen, die das Recht besser anwendbar machen.

Wenn in wenigen Tagen die Frankfurter Buch-messe ihre Tore öffnet, werden die Wissens-anbieter aus den unterschiedlichsten Sparten zusammentreffen und neueste Produkte und

Chefsache

Liebe Leserin, lieber Leser,

das Wissen ist in Bewegung. Noch vor we-nigen Jahren waren die Medien für die Wis-sensaneignung überwiegend analog, die Orte stationär. Abläufe und Geschäftszeiten waren vorgegeben und begrenzt. Heute ist alles digital und smart. Niemand will mehr offline sein. Jeder will Informationen so nut-zen, wie es für ihn relevant ist – ortsunab-hängig, 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche.

Doch die Menge an Informationen, die stän-dig verfügbar ist und bereitwillig jederzeit aufgenommen wird, lässt sich nur dann be-wältigen, wenn wir in der Lage sind zu filtern, zu priorisieren, zu selektieren. Welche Infor-mationen sind wirklich relevant und wichtig – und was gehört zum Hintergrundrauschen?

juris das Rechtsportal hat es sich zur Aufgabe gemacht, Informationen von Wert zu erken-nen, zu verarbeiten und so anzureichern, dass sie zu relevantem Wissen werden. Dieses Wissen stellt juris Ihnen, den Rechtsanwen-dern, smart zur Verfügung – bedarfsgerecht, unterstützt mit intelligenten Funktionen und hochverfügbar für den jederzeitigen Zugriff.

Ohne Ideenreichtum und Fantasie ist Wis-sen begrenzt. Deshalb haben auch wir von juris neue Wege beschritten, um das Beste für unsere Kunden zu finden. Als Content-Anbieter im juristischen Bereich ist es un-ser Ziel, Primär- und Sekundär-Inhalte an-wendergerecht zu kombinieren. Dazu haben wir die juris Allianz, eine Partnerschaft der Extraklasse, mit renommierten Fachverlagen geschlossen und seit Beginn des Jahres zehn juris AllianzModule zu unterschiedlichen Rechtsgebieten veröffentlicht. Die Inhalte decken jeweils den Wissensbedarf für ein ganzes Fachgebiet ab. Sie versorgen die Rechtsanwender exakt mit den Informati-onen, die für ihre Arbeit wichtig sind. Und sie werden von den smarten Funktionen in juris unterstützt, wie beispielsweise der intelligenten Schnellsuche, Crossrecherche, Relevanzsortierung oder Barrierefreiheit nach BITV. juris AllianzModule haben sich erfolgreich im Markt etabliert und erfreu-en sich einer positiven Resonanz unter den Anwendern. Das ist für uns ein guter Grund,

Entwicklungen präsentieren. Auch juris das Rechtsportal wird in Frankfurt vertreten sein und sich an der Diskussion beteiligen, wie Wis-sen und Informationen heute und in Zukunft verbreitet und vermittelt werden.

juris geht neue Wege. Wege, die sich verzwei-gen und zu einem Netzwerk werden. Damit das Wissen in Bewegung bleibt, das Ihnen, den juris-Anwendern, einen echten Mehrwert für Ihre Arbeit bietet. Dabei lernt juris von den Bes-ten – von seinen Kunden – und orientiert sich konsequent an Ihren Wünschen.

Mit freundlichen GrüßenIhr

Samuel van OostromGeschäftsführer

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juris Mittendrin

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Preisträger des diesjährigen Dieter Meu-rer Förderpreises für Rechtsinformatik ist Philipp Naumann. Sein „Website Analyzer“, den er im Rahmen seines Studiums als Pro-jektarbeit programmierte, dient zurzeit im Juristischen Internetprojekt Saarbrücken dazu, Anwaltsseiten zu bewerten.

Die modulare Bauweise lässt jedoch auch wei-tere Nutzungsmöglichkeiten zu. Das Crawler-Modul dient dazu, Webseiten samt all ihrer Unterseiten automatisch herunterzuladen. Im Anschluss werden von den Parser-Modulen Informationen aus dem Quelltext ausgelesen. Diese Informationen werden mittels eines weiteren Moduls in eine Datenbank übertragen, die wiederum zahlreiche Auswertungsmöglich-keiten bietet. Regelmäßige Aktualisierungen

oder auch die Länge der enthaltenen Texte sind beispielhafte Qualitätskriterien, nach denen der Analyzer bewerten kann.

Derzeit setzt Naumann sein Studium in Ham-burg fort und arbeitet an einem Programm zur logischen Repräsentation von Rechtsnormen, dessen Einsatz bereits für juristische E-Learning-Projekte vorgesehen ist.

Die Förderung kommt erstmalig einem Stu-denten zugute – also einem Nachwuchstalent, ganz im Sinne des Grundgedankens des Förder-preises. Dieser wird im Gedenken an den 2000 verstorbenen Prof. Dr. Dieter Meurer, Gründer der Rechtsinformatik an der Philipps-Universität Marburg, verliehen.

Internetrecht ist nicht mehr wegzudenkenVom 12. bis 14. September 2012 fand an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken der 21. Deutsche EDV-Gerichtstag statt. Zentrale Themen dieses Jahres waren der elektronische Rechtsverkehr in Kanzlei-en, Behörden und Justiz sowie die techni-schen Gefahren und Rechtskonflikte, die im Internet lauern. Die Arbeitskreise des EDV-Gerichtstages beschäftigten sich u. a. mit den neuen Herausforderungen für den Datenschutz in der EU, ACTA und dem Urhe-berrecht sowie den Fragen der Abhilfe bei Abmahnungen wegen illegaler Downloads.

Wie jedes Jahr lud die juris GmbH zu einem ge-selligen „Get together“ in ihrer Lounge und un-ter freiem Himmel ein. Mehr als 500 Gäste aus ganz Deutschland strömten in den Hof des Un-ternehmens und wurden von Herrn van Oostrom, Geschäftsführer der juris GmbH, und Prof. Dr. Herberger, Vorsitzender des EDV-Gerichtstages, herzlich begrüßt und zu einem weitreichenden Ideenaustausch eingeladen.

Zahlreiche Richter, Professoren und Rechtsan-wälte führten mit ausgewiesenen Fachexperten aus der IT-Branche erkenntnisreiche Gespräche insbesondere zu der heiklen rechtspolitischen IT-Thematik. Nach fachlich interessanten Präsen-tationen durften die Gäste mit einer faszinieren-den Reise durch kulinarische Delikatessen aus 12 europäischen Ländern auch ihrem Gaumen eine wahre Freude bereiten. Ob Rote-Beete-Salat mit Wodka und geräucherter Makrele oder me-diterran marinierte Rinderhüftsteaks, bei einem Glas halbtrockenen und edelsüßen Weins gingen Diskussionen bis in die späte Nacht hinein weiter. Begleitet von Gershwins „Summertime“ und ei-ner Jazz-Version der „Tatort“-Titelmelodie, sorg-ten die nostalgischen und modernen Live-Klänge für eine unvergessliche Atmosphäre.

Der Präsentationshöhepunkt des Abends war der Vortrag von Herrn Prof. Dr. Heckmann, dem Herausgeber des juris PraxisKommentars Internetrecht: „Internetrecht: Betreten auf ei-gene Gefahr“. Anhand der steigenden Zahlen

der Fachanwälte für IT-Recht zeigte Herr Prof. Heckmann eine rasante Entwicklung dieses Rechtsgebiets in den letzten Jahren auf – das Nischendasein des Internetrechts gehört nun mit Sicherheit der Vergangenheit an. An einem Beispiel zur Haftung der Ehegatten beim illegalen Filesharing legte Herr Prof. Dr. Heckmann ferner dar, wie der interessierte Leser immer auf dem höchstaktuellen Stand des Rechts bleiben kann. Mit dem Urteil vom 16. Mai 2012 (6 U 239/11) entschied das OLG Köln nämlich, dass zwischen Ehegatten „keine vergleichbaren Kontrollpflich-ten wie im Verhältnis der Eltern zu ihren – insbe-sondere minderjährigen – Kindern oder anderen Hausgenossen“ existieren. Und bereits am 06. September 2012 wurde diese Entscheidung in der aktualisierten Online-Version des PraxisKom-mentars besprochen. Der Witz des Vortragenden und die aktuelle Brisanz der aufgezeigten The-men (wie z. B. die Rolle der Suchmaschinen in der Vergangenheit einer Ex-Präsidentengattin) ließen diese Veranstaltung zu einem lebendigen Vortrag werden.

„Get together“ bei juris Prof. Dr. Dirk Heckmann

juris Geschäftsführer Johannes Weichert und der Preisträger Philipp Naumann

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Im Blickpunkt

Ein Juristenehepaar par excellence: sie Richterin, er Rechtsanwalt. Wir sprachen mit den juris-Autoren Binke und Marwan Hamdan über die Auswirkungen der Refor-men im Familienrecht, über das Verhältnis von Richtern und Anwälten und über die Leidenschaft für die Juristerei.

Die Reformen im Familienrecht und Unter-haltsrecht sind seit einigen Jahren gängige Praxis. Wie haben sie sich auf Ihren Alltag als Richterin und als Rechtsanwalt ausge-wirkt?

Binke Hamdan: Besonders bemerkbar macht sich die Reform im Familienverfahrensrecht. Es wird inzwischen weniger von den Gerichten ent-schieden. Als Richterin versuche ich noch mehr zu vermitteln und gemeinsam mit den Beteilig-ten nach einer Lösung zu suchen.

Marwan Hamdan: Im Familienrecht sind die Folgewirkungen einer Nichteinigung ja auch noch nach Jahren zu spüren.

Binke Hamdan: Und die Praxis zeigt, wenn eine Ehe gütlich geschieden wird, können es die Beteiligten eher akzeptieren, dass sie noch 20 Jahre Unterhalt zahlen müssen. Wenn je-doch das Gericht entscheiden muss, weil sich die ehemaligen Partner beim Sorgerecht und Um-gangsrecht nicht einigen können, dann klappt das oft nicht.

Trotzdem werden immer noch viele Fälle vor Gericht verhandelt.

Binke Hamdan: Häufig ist es so, dass der Richter als außenstehende Person von den Be-teiligten als neutrale Instanz wahrgenommen wird. Jemand, den man als Autorität akzeptiert, um sich am Ende doch noch zusammenzu- raufen. Manchmal ist die Spannung zwischen den ehemaligen Partnern so groß, dass es ihnen alleine nicht mehr gelingt, sich zu einigen. Auch wenn die Vorstellungen gar nicht so weit aus-einanderliegen.

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Juristen aus Leidenschaft

„Durch die Reform wird den geschiedenen Partnern mehr zuge-mutet.“

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Im Blickpunkt

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Marwan Hamdan: Oft sind die Mandanten froh, dass es einen Abschluss gibt. Nach einer langen Leidenszeit wollen sie sich dann auch einigen. Manchmal sagt der Richter etwas in seinen Worten, was vielleicht schon beide An-wälte vorher gesagt haben, und es kommt oft vor, dass dann eine einvernehmliche Lösung gefunden wird.

Binke Hamdan: Familienrecht muss man mö-gen. Man sitzt oft zwei Stunden im Gespräch mit

den Beteiligten. Das Umgangsrecht erfordert zum Beispiel viel Zeit für die Verhandlung, die man sich nehmen muss.

Marwan Hamdan: Ein Gerichtstermin im Land-gericht dauert dagegen manchmal nur Minuten.

Gibt es gesellschaftliche Entwicklungen, die durch die Reformen besser abgebildet werden?

Binke Hamdan: Das klassische Bild der Ehe hat sich geändert. Früher hat die Frau ihrem Mann den Rücken frei gehalten und sich um die Kinder gekümmert. Klar, dass hier die Versorgung bei einer Scheidung umfassend war. Heute ist das anders. Durch die Reform wird den geschiede-nen Partnern mehr zugemutet. Das heißt, von den geschiedenen Frauen wird verlangt, früher wieder arbeiten zu gehen.

Marwan Hamdan: Die Veränderungen im fa-miliären Bereich spürt man im Erbrecht auch ganz deutlich. Da stellt sich dann die Frage: Wie gestaltet man die Nachfolge in einer Patchwork-

familie? Unabhängig von den Gesetzesände-rungen gibt es inzwischen zu diesen Problemen im Erbrecht viel mehr gestalterische Lösungen. Sonderfälle, für die man sich früher ganz in-dividuelle Lösungen überlegen musste, sind inzwischen zum Standardproblem geworden, mit dem sich auch die Fachliteratur eingehend beschäftigt.

Gibt es auch Absichten des Gesetzgebers, die die Reformen nicht einlösen konnten?

Binke Hamdan: Im Sinne des Beschleunigungs-gebotes sieht das neue Gesetz vor, dass man schnell entscheidet, also einen zeitnahen Termin anberaumt. Das funktioniert in der Praxis oft nicht. Weil sich etwa das Jugendamt beteili-gen muss, von dort müssen Berichte eingeholt werden. Oder wenn beim Versorgungsausgleich die Beteiligten Formulare zu ihren Arbeitsstellen ausfüllen müssen und die Rentenkassen ihre Be-rechnungen zusteuern müssen. Bei ein bis zwei Sitzungstagen in der Woche dauert das einfach. Dieser Grundsatz vom Gesetzgeber passt ein-fach nicht in die Realität.

Marwan Hamdan: Da stimme ich zu. Ich kenne keinen Richter, der die Sachen absichtlich liegen lässt. Das wäre für ihn kontraproduktiv, denn die Akte wird dicker, er muss mehr durcharbei-ten, die Statistik wird schlechter. Aber hier geht es um den sogenannten Verbund, nach dem die Ehe grundsätzlich erst geschieden wird, wenn auch alles andere geklärt ist: wie Zugewinnaus-gleich, Versorgungsausgleich.

Binke Hamdan: Und eine Gesamtlösung ist immer besser für die Beteiligten.

Welche Änderungen durch die Reformen wirken sich auf Ihre Arbeit am deutlichs-ten aus?

Binke Hamdan: Die einschneidendste Än-derung, so wie ich das erfahren habe, ist die Befristung des nachehelichen Unterhalts. Das ist die plakativste Änderung – in der Regel war der nacheheliche Unterhalt früher unbefristet, heute nicht mehr.

Marwan Hamdan: Oder der Zugewinnaus-gleich bei negativem Anfangsvermögen. Frü-her hat man einen Wert von mindestens null angenommen, auch wenn jemand mit Schulden in die Ehe gegangen ist. Geht heute jemand mit 50.000 Euro Schulden in die Ehe, beide haben bei der Scheidung 10.000 Euro, dann werden die 50.000 Euro Zugewinn aus dem Schuldenabbau berücksichtigt.

Welches sind die Fälle mit besonders hohem Anspruch? Wo lauern die größten Herausforderungen?

Binke Hamdan: Gerade aus dem Zugewinnaus-gleich ergeben sich die besonders anspruchs-vollen Fälle. Oder aus Gütergemeinschaften (schmunzelt). Das Allerschlimmste, was es überhaupt gibt.

Marwan Hamdan: Ich finde, das sind die schönen Bereiche. Das sind die, die als Anwalt Spaß machen. Denn hier lohnt sich für die Par-teien der Streit vor Gericht. Diese Sachen haben Auswirkungen auf das Erbrecht und das Erb-schaftsteuerrecht. Und es ergeben sich wichtige

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Im Blickpunkt

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Andockungspunkte zum klassischen Zivilrecht. Wenn es beim Zugewinn zum Beispiel um Ge-schenke geht. War das Geschenk nur für den einen Partner oder für beide gedacht? An der Stelle wird es rechtlich richtig spannend. Ererb-tes Vermögen zählt nicht zum Zugewinn. Wohl aber die Wertsteigerung, wenn die Immobilie in der Zwischenzeit renoviert wurde. Streit lohnt sich deswegen, weil es zu ganz unterschiedli-chen Ergebnissen führen kann. Es lohnt sich, dass sich beide Seiten rechtlich beraten lassen.

Von jemandem, der es auch kann, denn dazu braucht man das spezifische Know-how.

Binke Hamdan: Die rechtlich dogmatischen, spannenden Fragen sind tatsächlich die Vermö-gensfragen. Und es hilft, wenn die Anwälte sich hier auskennen. Man merkt als Richter auch, wenn jemand nicht gut informiert ist.

Und dann empfehlen Sie den Parteien, sich einen Gutachter zu nehmen?

Binke Hamdan: Nein, das kann ich nicht. Ich darf zwar Hinweise geben, aber ich darf den Prozess nicht für eine Seite führen, wenn Dinge nicht vorgetragen werden, die wichtig sind, oder wenn Belege fehlen. Anders als bei Verfahren mit Amtsermittlung, wo es auch um Kinder und das Kindeswohl geht. Da darf und muss ich als Richterin nachhaken.

Marwan Hamdan: Alle anderen klassischen Streitverfahren laufen ganz normal nach ZPO. Richter, die ständig einer Partei Hinweise geben, sind auch nicht besonders beliebt.

Binke Hamdan: Ich hatte auch schon Verfah-ren, wo ich gedacht habe, wenn der einen an-deren Anwalt gehabt hätte, wäre das anders ausgegangen. Eigentlich hätte der mehr bekom-men oder weniger zahlen müssen. Das sind dann nicht die glücklichsten Entscheidungen.

Marwan Hamdan: Wenn man die materielle Gerechtigkeit ganz hoch hängt, muss ich dem zustimmen. Aber materielle Gerechtigkeit ist nicht das Hauptziel des Prozesses, sondern

Gerechtigkeit unter Einhaltung der Verfahrens-regeln. Wenn Mandanten auf Geld warten müs-sen, weil der Richter ständig Hinweise gibt, ist das ärgerlich. Sein Job ist es, zu urteilen.

Binke Hamdan: Ist ja auch legitim, wenn sich die eine Seite die Schwächen der Gegenpartei zunutze macht.

Marwan Hamdan: Für die Mandanten ist es heute tatsächlich schwierig, einen guten Anwalt zu finden. Das Risiko wird zwar geringer, wenn man einen Fachanwalt nimmt. Aber die Aus-bildung ist keine Erfolgsgarantie. Der Mandant ist immer auf die Ehrlichkeit des Anwalts angewiesen, was seine Qualifikationen betrifft.

Binke Hamdan: Der Fach-anwalt hat ein größeres Repertoire an vergleichba-ren Fällen.

Marwan Hamdan: Im Vergleich zum Richter ist der Fachanwalt fachlich immer noch ein Stück

benachteiligt. Der Richter, der ein Dezernat hat, bekommt alles aus dem Gerichtsbezirk auf den Tisch. Der ist nach wenigen Wochen Spe-zialist. Und er ist zusätzlich noch Spezialist in den prozessualen Fragen. Als Anwalt wird man nur dann gut, wenn man sich wirklich viel mit einer Materie befasst und ein entsprechendes Aktenaufkommen hat. Der Anwalt muss also erst einmal die Mandanten haben, gleichzeitig noch die Kanzlei und das Personal organisieren und Mandantengespräche führen. Erst danach

mündet das in die Akten und erst dann fängt er mit der juristischen Arbeit an, die in etwa der des Richters entspricht. Ein Anwalt in einer klei-nen Kanzlei, der mehrere Rechtsgebiete vertritt, kann gar nicht so tief in der Materie sein.

Was ist Ihnen wichtig beim Umgang vor Gericht?

Binke Hamdan: Ich lege Wert darauf, den Streit auf einer fairen Ebene auszutragen. Das heißt auch, dass man nicht probieren darf, die Ge-genseite oder einen Zeugen niederzumachen. Wenn es beleidigend wird, das ist etwas, was

mich wirklich ärgern wür-de. Oder wenn sich Anwäl-te von ihren Mandanten zu sehr vor deren Karren spannen lassen.

Marwan Hamdan: Das stört mich weniger, weil es ein Stück weit zum Spiel

gehört (schmunzelt). Manche werden auch laut, weil sie nichts in der Akte haben. Allerdings hat der Anwalt viele Möglichkeiten zu taktieren.

„Ich hatte auch schon Verfahren, wo ich ge-dacht habe, wenn der einen anderen Anwalt gehabt hätte, ...“

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Im Blickpunkt

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Aus meiner Sicht ist das auch der spannendere Beruf. Im Prinzip muss er ein Zehnkämpfer sein, der aber in einer Disziplin trotzdem besonders kom-petent ist. Es gibt Anwälte, die in ihrem Fachgebiet so gut sind wie Richter.

Binke Hamdan: Gerade Anwälte im Familienrecht haben ihre Mandanten gut im Griff. Sie wirken positiv auf ihre Mandanten ein, wenn es hoch hergeht.

Wie wichtig ist es für Sie, sich bei aller Routine mit Fachinformationen auf dem Laufenden zu halten? Welche Rolle spielen Datenbanken wie juris dabei?

Marwan Hamdan: Man kann nicht alles wis-sen. Für uns als Juristen sind Datenbanken in-zwischen unverzichtbar.

Binke Hamdan: Und wenn man innerhalb einer Datenbank Zugriff auf mehrere Kommen-tare hat, ist das wirklich gut. Denn unterschied-liche Kommentare haben auch verschiedene Schwerpunkte. Da kann man sich den Zugang zum Thema aus mehreren Richtungen verschaf-fen. Gerade beim FamFG, das ja erst vor weni-gen Jahren reformiert wurde, ist das sinnvoll.

Marwan Hamdan: Das richtige Werkzeug ist einfach entscheidend. Wir waren schon immer

bücherverrückt und haben auch die Fachzeitschriften für unsere Rechtsgebiete stets griffbereit. Wenn in einem Aufsatz ein bestimm-ter Kommentar zitiert wird, schaue ich immer gerne rein, bevor ich das Zitat blind übernehme. In die Biblio-

thek würde ich deswegen aber vielleicht nicht jedesmal fahren. Deshalb arbeite ich intensiv mit den elektronischen Medien. Man kann noch so ein guter Jurist sein, ohne die gängigen Da-tenbanken würde ich als Anwalt Zeit und Geld verlieren.

Diskutieren Sie beim Frühstück Fälle aus Ihrem Juristenalltag?

Binke Hamdan (lacht): Beim Frühstück weni-ger, da muss es schnell gehen, weil wir unsere Kinder in den Kindergarten bringen müssen. Aber sonst ja. Allerdings geht es da eher um die Rechtsprobleme, die mit den Fällen zusam-menhängen.

Marwan Hamdan: Es gibt einfach Bereiche, wo meine Frau sich besser auskennt; oder wo ich mehr Erfahrung habe. Und dann tauschen

wir uns aus nach dem Motto: Wie würdest du es machen? Oder es geht um Dinge, die man gehört oder gelesen hat. Wie neulich die Frage der Stürmung der ecuadorianischen Botschaft in London.

Binke Hamdan: Ja, aber ich erzähle ihm auch, was mir nahegegangen ist in einem Verfahren, unabhängig von den Rechtsproblemen. Und manchmal hilft es, einen anderen Standpunkt zu sehen. Beispielsweise als ich vor Jahren zum ersten Mal im Leben vertretungsweise ein OWi-Verfahren leiten musste. Da ging es um ein Buß-geld für einen nicht angeleinten Hund. Es hatte sich der Bonner Generalanzeiger angesagt, und es waren 20 Hundebesitzer im Saal. Ich dachte, 250 Euro Bußgeld ist schon recht hoch. Aber von meinem Mann kamen ganz andere Argu-mente. Manchmal ist man auch in einem Fall so tief drin, dass es gut tut, wenn man jemandem, der die Materie kennt, etwas erzählen kann. Er bringt einen dabei auf Ideen, die man vorher nicht hatte.

Marwan Hamdan: Das Gute daran ist, dass meine Frau mir den Fall in fünf Minuten auf den Punkt bringen kann. Ihre Akte würde ich nicht lesen.

Binke Hamdan: Bei den spannenden und kon-troversen Themen gibt es schon auch Diskussi-onen zu Hause.

Marwan Hamdan: Ja, wenn es um Prozess-recht oder Güterrecht geht. Oder das internati-onale Privatrecht. Alles Themen, die uns beide betreffen.

Binke Hamdan (lacht): Manchmal geht die Dis-kussion so weit, dass sich jeder in sein stilles Kämmerlein verzieht, in Kommentaren nach-liest – und nachher sehen wir, wer mit seiner These recht hatte. Dann klebe ich mir ein Post-it in den Kommentar, falls die Frage noch einmal auftaucht.

Marwan Hamdan: Ich mochte schon im Studi-um die Juristen nicht, die nicht abschalten konn-ten. Wir haben Glück, unsere Kinder bringen uns immer wieder auf den Boden. Aber ich gebe zu, wir plaudern schon viel über die Juristerei. Wir haben einfach auch Spaß daran, für Rechtspro-bleme neue Ideen zu entwickeln. Ich komme aus einer Arztfamilie, ich kenne das seit meiner Kindheit nicht anders, dass sich Tischgespräche in einem gewissen Rahmen auch um das Fach drehen. Inzwischen sind wir drei Juristen in der Familie, da können wir endlich mithalten.

„Im Vergleich zum Richter ist der Fach-anwalt fachlich im-mer noch ein Stück benachteiligt.“

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Binke Hamdan ist promovierte Juristin und Richterin am Amtsgericht Königs-winter.

Prof. Marwan Hamdan ist promovier-ter Jurist und Rechtsanwalt. Seit 2009 ist er als Hochschullehrer an der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe – Univer-sity of Applied Sciences – in Bonn tätig.

Beide sind für den juris PraxisReport Familien- und Erbrecht und den juris PraxisKommentar BGB als Autoren tätig.

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Aus der Praxis

Der Weg von der reinen Information zum qualitativ hochwertigen, vernetzten WissenDie juris Allianz mit den Verlagen Dr. Otto Schmidt, De Gruyter Recht, Erich Schmidt, Hüthig Jehle Rehm und Stollfuß Medien hat viel zu bieten: Sie bündelt alle rele-vanten Rechtsinformationen der Verlage – insbesondere Zeitschriften, Kommentare und Handbücher – und verknüpft sie un-tereinander sowie mit der umfangreichen Sammlung aus juris-Rechtsprechung, Ge-setzen und Verwaltungsvorschriften, Lite-raturnachweisen sowie Dokumenten aus EUR-Lex.

Darüber hinaus hat juris noch weitere Verlage als Partner, wie z. B. Deutscher Fachverlag, Deutscher Anwaltverlag, Bun-desanzeiger, Bund-Verlag, Kohlhammer, Haufe, u. a.

So kommen allein schon rund 350 Kommen-tare, Handbücher, Lexika und Arbeitshilfen zu-sammen, die alle online und aktuell zur Ver-fügung stehen. Aber damit ist es noch nicht getan. Neben den juris-eigenen Zeitschriften kommen weitere 89 Zeitschriften dazu, die zeit-nah zum Erscheinen der Printausgabe ins On-line-Angebot von juris.de eingearbeitet werden. Zu den Kommentaren und Handbüchern werden monatlich zwischen 80 und 100 Updates verar-beitet. Dabei wird immer das komplette Werk (auch bei Loseblatt-Updates) neu verarbeitet.

Bei den Zeitschriften, die ja meist wöchentlich oder monatlich erscheinen, sind es derzeit noch mal 100 Ausgaben-Verarbeitungen pro Monat, die bei juris durchgeführt werden. Natürlich fin-det zu allen Verarbeitungen eine Qualitätssi-cherung statt.

Dahinter steht ein gut organisierter und wei-testgehend automatisierter Ablauf. Der stellt sicher, dass die große Menge an Daten der Dokumentationsstellen und Verlagspartner reibungslos verarbeitet und in der gewohnten juris-Qualität bereitgestellt wird. Eine weitere Herausforderung sind die unterschiedlichen Formate, in denen die Vorlagen geschickt wer-den. Einige Werke werden in Word oder PDF geliefert und müssen dann in ein juris-XML- Format umgewandelt werden. Das passiert zum Teil bei juris im Haus. Um die großen Daten-mengen bewältigen zu können, werden für die Datenkonvertierung auch Dienstleister in China oder Vietnam in Anspruch genommen.

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Bei der Konvertierung werden die für die Recherche so wichtigen Metadaten besonders gekennzeichnet. Außerdem werden die Doku-mente der Kommentare und Handbücher in lo-gische Abschnitte zerlegt, um die Suche und die Lesbarkeit am Bildschirm zu erleichtern. Hier-bei ist es ein Anliegen, dass die ursprüngliche Struktur des Werks auch in der Online-Präsen-tation beibehalten wird. Bei der Verarbeitung der Dokumente – die komplexen Verfahren wurden von juris selbst entwickelt – werden Verweise auf weiterführende Informationen, wie z. B. Gesetzestexte, Rechtsprechung oder weiterführende Literatur, automatisch erkannt und gleich mit einem Link versehen. Nicht ein-deutige Verweise werden in einem späteren Arbeitsschritt manuell geprüft und bei Bedarf korrigiert. So wird sichergestellt, dass der Nut-zer möglichst alle weiterführenden Informatio-nen direkt bei juris findet.

Die Informationen aus den Verlagswerken wer-den dem Nutzer im HTML-Format angezeigt. Die Darstellung der Dokumente von den vielen Partnern ist je nach Dokumentart (Kommentie-rung, Zeitschriftenbeitrag usw.) stets gleichar-tig. So wird gewährleistet, dass der Nutzer sich immer schnell in einem Dokument zurechtfin-det und bei allen Informationen eine einheit-liche Aufbereitung vorfindet. Das gilt beson-ders für die Durchsuchbarkeit, die unabhängig von Titel oder Verlag nach einem von juris ent-wickelten Standard funktioniert. So ist es in allen Werken möglich, nach Norm, Autor, Text-begriff/Schlagwort o. Ä. zu suchen. Auch die Navigation ist nach dem bewährten Standard aufgebaut: Innerhalb der jeweiligen Dokument-art (Kommentare, Zeitschriften etc.) kann der Nutzer in der Navigation entweder über das Rechtsgebiet oder ganz konkret über eine Liste der Werke auf die gesuchten Inhalte zugreifen.

Trotz all dieser vereinheitlichenden Arbeits-schritte werden die Dokumente natürlich mit den wichtigen Herkunftsinformationen verse-hen, damit sie zitierbar bleiben. Sowohl in den Trefferlisten als auch in den Dokumenten selbst sind die für die Titel verantwortlichen Verlage genannt und mit ihrem Logo deutlich gemacht. Und damit wirklich alles seine Richtigkeit hat, werden alle Dokumente bei juris noch mit ei-nem Copyright-Vermerk versehen.

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Die Praxishilfe für eines der dynamischs-ten Rechtsgebiete. Das juris-Wissen wird verknüpft mit Premiumwerken und Top-titeln renommierter Verlage: Immissions-schutz-, Umwelt-, Planungs- und Natur-schutzrecht sowie Wasserhaushalts- und Energiewirtschaftsrecht – alles aus ei-ner Hand und natürlich inklusive landes-rechtlicher Regelungen, europarechtli-cher und umweltpolitischer Hintergründe.

Inhalt Zeitschrift für Luftreinhaltung, Lärmschutz,

Anlagensicherheit, Abfallverwertung und Energienutzung (Immissionsschutz)

Zeitschrift für Umwelt- und Planungsrecht (UPR)

Feldhaus, Kommentar zum BImSchG Frenz/Müggenborg, Berliner Kommentar

EEG Frenz/Müggenborg, Berliner Kommentar

BNatSchG Berendes/Frenz/Müggenborg,

Berliner Kommentar WHG

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Sie erhalten den Zugriff auf führende Kom-mentare und renommierte Fachzeitschriften, zahlreiche Handbücher, Ratgeber, Lexika und Handausgaben.

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Inhalte Stotax First powered by juris: Widmann/Mayer,

Kommentar Umwandlungsrecht Beermann/Gosch, Kommentar AO/FGO Besgen/Greilich/Mader/Perach/Voss,

ABC des Lohnbüros Korn, Kommentar EStG

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Aus der Praxis

Mobile RechercheIm Kalender eines Anwalts haben Termin-lücken zunehmend Seltenheitswert und die wenigen, die es gibt, sind in aller Regel War-tezeiten. Diese knappen Zeitfenster aber, zwischen zwei Gerichtsterminen beispiels-weise, reichen oft nicht aus, um noch ein-mal in das Büro zurückzukehren. Doch auch dort stapelt sich die Arbeit immer weiter, denn der wachsende Wettbewerbsdruck lässt nicht nach. Neben zunehmend bedeut-samen Aufgabenfeldern, wie Zusatzquali-fikationen oder Marketing, muss auch das Tagesgeschäft weiterhin erledigt werden. Fristen müssen organisiert, Dokumente ge-sichtet, E-Mails bearbeitet werden, und nach wie vor besteht der Anspruch, jeden Ter-min optimal vorzubereiten. Dabei wird die klassische Büroarbeit immer stärker durch Smartphones und Tablet-PCs ergänzt, mit denen vieles auch unterwegs und in kurzen Arbeitspausen erledigt werden kann. Nun ist nicht nur der anwaltliche Alltag von Hektik und Termindruck geprägt, jedoch gehen die Anforderungen eines Juristen weit über die standardisierte Büroorganisation hinaus: Eine spontan erforderliche juristische Re-cherche bedarf einer umfangreichen und gut gepflegten Datenbank.

Mit der browserbasierten Rechercheoberflä-che und den komplex verknüpften Inhalten hat juris schon immer die effiziente juristi-sche Arbeit im Blick. Auf der letzten Frank-furter Buchmesse wurde aus diesem Grund die mobile Recherche vorgestellt. Mit ihr ist die Arbeit auf den kleinen Bildschirm-formaten bedeutend handlicher gestaltet; Suchmaske und Trefferanzeige sind schlan-ker, die Steuer- und Navigationselemente sinnvoll umstrukturiert. Schon zum Start hat sich gezeigt, dass dieses Angebot sehr gut angenommen wird, seither sind die Zugrif-fe über mobile Endgeräte um weitere 62 % gestiegen. Weil sie über den Internetbrow-ser gelöst wird, ist die mobile Recherche im Prinzip plattformunabhängig, es muss also nichts extra installiert werden.

Für die automatische Belieferung mit den juris-Nachrichten sorgt die juris-Nachrichten App für Android und iOS. Aktuelle Meldun-gen aus allen Rechtsgebieten und ausge-wählte Beiträge aus den PraxisReporten können nach Fachgebieten gefiltert werden – Flexibler kann ein juristischer Informati-onsdienst für eine schnelle, umfassende und rechtssichere Recherche nicht sein.

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„Jetzt kommt die Generation, die Daten-banken aktiv nutzt.“

juris im Studium

„Sehen Sie, wie schnell das mit juris geht?“ Jonas, Jurastudent im 2. Semester, lächelt tri-umphierend, nachdem er mit wenigen Maus-klicks eine Fundstelle in juris aufgesucht, den Volltext kopiert und als Dateianhang per E-Mail an seinen Studienkollegen verschickt hat. Er sitzt an einem der Terminals in der rechts-wissenschaftlichen Bibliothek der Uni Köln und bezeichnet juris als sein „Werkzeug“.

Die Recherche mit juris hat in den rechtswis-senschaftlichen Fakultäten an Bedeutung ge-wonnen. Der Trend wird sich weiter verstärken durch den Ansturm von Studienanfängern, der für den Herbst 2013 erwartet wird. Auch die Universität zu Köln bereitet sich als Hochschule auf den doppelten Abiturjahrgang 2012/2013 vor. „Schon allein aus Platzgründen setzen wir auf die verstärkte Nutzung der Datenbanken durch die Studierenden. Denn für die Quellen-

recherche gibt es kaum genug Bücher“, sagt Oliver Hinte, Assessor und Geschäftsführer der Fachbibliothek Rechtswissenschaft der Uni-versität zu Köln. Die Informationsstruktur, die Studierende bei der Recherche anwendeten, habe sich ohnehin in den letzten Jahren sehr stark verändert, berichtet Hinte: „Jetzt kommt die Generation, die Datenbanken aktiv nutzt. Viel mehr als es früher der Fall war.“

Hinte erinnert sich an die eigene mühsame Quellen- und Literatursuche als angehender

Jurist in den 90er Jahren. juris sei damals noch eine CD-ROM-Datenbank gewesen und für die Studierenden kostenpflichtig. „Heu-te gehört juris auch im Studium zum Alltag. Denn die Rechtsdatenbanken sind inzwischen ein wichtiges Arbeitswerkzeug für die Studie-renden. Die gesamte Bibliothek ist mit WLAN ausgestattet. Nutzer, die über einen Universi-tätsaccount verfügen, können auf das Internet und campusweit auf lizenzierte Datenbanken wie juris zugreifen“, erklärt Hinte, „das macht unabhängig von den Öffnungszeiten der Bib-liotheken.“ Studierende an der rechtswissen-schaftlichen Fakultät der Uni Köln haben zu-sätzlich die Möglichkeit, per Remote-Zugang vom heimischen Schreibtisch aus mit juris zu arbeiten.

Die elektronischen Medien für die Recherche in den Bibliotheken der Universität Köln seien optimal vernetzt, erklärt Hinte: „Fundstellen-angaben in juris können dazu genutzt werden, im elektronischen Katalog der Universitätsbi-bliothek die passenden Publikationen zu su-chen und wenn nötig sofort über die Fernleihe zu bestellen. Allein dadurch reduziert sich der Zeitaufwand für die Recherche erheblich.“

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Pressespiegel

Nur wenige Monate nach Veröffentlichung meldet juris die erfolgreiche Platzierung der juris Allianz im Markt der juristischen Fach-informationen. Anlässlich der positiven Reso-nanz unter den Anwendern und der starken Nachfrage auf dem Deutschen Anwaltstag zeigten sich die juris GmbH und ihre Allianz-partner, die Verlage De Gruyter, Erich Schmidt, Hüthig Jehle Rehm, Dr. Otto Schmidt und Stoll-fuß Medien, außerordentlich zufrieden.

Zum Erfolg der juris Allianz erklärt Professor Dr. Felix Hey, Geschäftsführer des Verlages Otto Schmidt und Sprecher der juris Allianz: „Die Nutzer juristischer Online-Datenbanken erwarten heute, dass Rechtsinformationen in ihrer ganzen Breite auf einer einzigen Online-Plattform für die Recherche bereit stehen und dass ihre Interessens- und Arbeitsschwerpunk-te bedient werden. Dazu müssen die juristi-schen Fachthemen angemessen vertreten sein. Im Rahmen der juris Allianz ist das der Fall.“

Die aus der juris Allianz entstandenen Wis-sensmodule geben den Nutzern erstmalig die Möglichkeit einer durchgängigen verlagsüber-greifenden Recherche. Die juristischen Fach-gebiete werden inhaltlich von den Verlagen mit ihren programmatischen Schwerpunkten abgedeckt. Allgemeine Werke der Verlage, die in den thematischen Zu-sammenhängen wichtig sind, fließen ergänzend in die Mo-dule ein.

„Die Fachverlage haben sich für eine Zusam-menarbeit mit juris entschieden, weil juris als Rechtsportal den höchsten Bekanntheitsgrad hat“, berichtet Hey. „Die Nutzer finden alles für die verlagsübergreifende Recherche auf einer Plattform, die sie kennen und die sich in ihrem Alltag bewährt hat. Das Zusammenspiel der Verlage und die Verknüpfung der Inhalte mit den Normen, Entscheidungen sowie Lite-raturnachweisen und juris PraxisReporten aus den juris FachModulen sorgt für die vollständi-ge Abdeckung der juristischen Fachgebiete.“

Dass sich bei zunehmender Wichtigkeit der Online-Medien auch das Nutzerverhalten der Juristen weiter in Richtung Internet verlagern

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juris Allianz bezieht erfolgreich Position mit neuen Allianz-Modulen zu acht Rechtsgebieten

wird, ist für Hey nur eine Frage der Zeit: „Die juristische Datenbank wird immer mehr die Funktion einer Bibliothek übernehmen. Sie

dient der kompletten Recher-che, wenn es um Aktualität, aber ebenso wenn es um die Tiefe von Informationen geht. Dabei führt für die juris Alli-anz auch zukünftig kein Weg

an der bewährten juristischen Arbeitsweise vorbei: Juristen müssen mit autorisierten Quellen arbeiten. Informationen sind für sie nur dann von Nutzwert, wenn sie verlässlich, aktuell und zitierfähig sind. Die juris Allianz mit den angeschlossenen Verlagen bietet den Nutzern daher exakt die Art von Fachinformationen, die sie für ihre tägliche Arbeit benötigen.“

Mit steigender Bedeutung der Online-Medien erwar-tet Hey, dass Verlage ihr gesamtes Buchpro-gramm in Datenbanken aufnehmen werden: „Die juris Allianz steht weiteren Verlagen als offene Plattform zur Verfügung“, sagt er. Für die Verlage biete sich damit eine Chance, das

„Zitierfähigkeit ist für Juristen unverzichtbar.“

Wir bieten den Nutzern exakt die Fachinformation, die sie benötigen.

Wachstumspotenzial im Markt der Online-Fachinformationen zu nutzen und gleichzeitig die Online-Präsenz der eigenen Publikationen zu stärken.

Unter dem Dach der juris Allianz wurden bis-her Wissensmodule zu acht juristischen Fach-gebieten veröffentlicht: Arbeitsrecht, Famili-enrecht, Erbrecht, Medizinrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht, Umweltrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Zu den Inhalten zählen anerkannte Kommentare, Handbücher, Loseblattwerke, Zeitschriften und Formularbücher der angeschlossenen Verla-ge. Sämtliche Werke sind mit der zugehörigen

Rechtsprechung, den Nor-men und Literaturhinweisen aus juris verlinkt. Die be-kannte anwenderfreundli-che Benutzeroberfläche der juris-Datenbanken sorgt mit entsprechenden Such- und

Filterfunktionen für eine effektive Unter-stützung der Nutzer bei der zeitsparenden Recherche.

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Expedition Recht

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juris-Brief nimmt Sie mit auf eine mitrei-ßende Reise durch die komplexe Welt des juristischen Daseins. Des Öfteren besteht es aus Erwartungen, Kopfzerbrechen und der Geburt neuer Ideen und philosophi-scher Überlegungen.

Expedition Recht zeigt ungewöhnliche Menschen, die auch abseits ihres Berufes Unerwartetes leisten und ihre Kreativi-tät ausleben. Es sind außergewöhnliche

Wenn Sie wiedergeboren würden, würden Sie wieder Jurist sein wollen?

Meine bisherigen juristischen Tätigkeiten waren bzw. sind interessant und abwechs-lungsreich. Aber, auch wenn ich mich gerne juristischen Problemen widme, ich würde vermutlich eher eine Tätigkeit im Regiebe-reich wählen.

Nach Schauspielunterricht und Mitwirkung in zahlreichen Berliner Bühnenproduktionen und einigen Filmprojekten, erarbeitete Rog-genkamp gewissermaßen „nebenbei“ als Re-gisseur eine Vielzahl von Theaterstücken. Noch während der ersten Semester des Studiums inszenierte er Garcia Lorca und Shakespeare neu. Mit „hamlet.ophelia.andere.idioten“, „Othell@“ und „Macbeth.Scottish.Psycho“ brachte er moderne Adaptionen des Autors Brent S. Lichterloh auf die Bühne. Die Insze-

Jan Dirk Roggenkamp bei Proben von „Unter Eis“

Persönlichkeiten, die ihre Visionen und Träume auf bemerkenswerte Art zum Le-ben erwecken. Wir werden Menschen ken-nenlernen, die sich erst im Zusammenspiel von Beruf und Berufung als vollständiges Individuum begreifen. Es ist eine Entdeckungstour, die dort be-ginnt, wo das Berufliche und die Bestim-mung einander berühren und ineinander übergreifen. Aus diesem Grunde ist Expe-dition Recht kein Interview im klassischen

Sinne, es ist eine feinfühlige Tauchtour zu eindrucksvollen und erstaunlichen Talenten. Hier werden Köpfe, Persön-lichkeiten und Erfahrungen vorgestellt, die mit ihren Lebensgeschichten faszi-nieren.

Haben Sie auch eine spannende Ge-schichte zu erzählen? Die Redaktion freut sich über Ihre Nachricht per E-Mail: [email protected].

nierungen an der Berliner Brotfabrik-Bühne waren „Crossover von klassischem Theater bis Trash“, inklusive Videoinstallationen, Wild-West-Showdown und Kunstblutorgien.

2003 – kurz nach dem ersten Staatsexa-men – zeigte das Ensemble, dessen Mitglie-der inzwischen zu einem Großteil aus pro- fessionellen Schauspielern bestand, das 1926 in Hamburg und Breslau uraufgeführte Stück „Krankheit der Jugend“ von Ferdinand Bruck-ner. „Entweder man verbürgerlicht oder man begeht Selbstmord. Einen anderen Ausweg gibt es nicht...“, so einer der Protagonisten, die am Ende des Studiums nicht wissen, wie es weitergehen soll. Entstanden war – so die Kritiken in „zitty“, „Neues Deutschland“ und „scheinschlag“ – eine atmosphärisch dichte, expressionistisch erschreckende und gegen-wärtige Darstellung, fern von Zwanzigern, meisterhaft geführt von der kühlen Regiehand Roggenkamps.

Würden Sie sich entscheiden: Was ist Ihre Berufung und Ihr Beruf?

Ich fühle mich zu nichts, weder dem Juristendasein noch der künstlerischen Tätigkeit, „berufen“. Mein „bread and butter“-Beruf ist der des Juristen. Dank diesem kann ich mich Projekten wid-men, ohne mir Gedanken darum ma-chen zu müssen, wo das Geld für die Miete herkommt.

Nimmt die Kunst Einfluss auf Ihr Berufsleben?

Nein. Ich trenne die beiden Ebenen re-lativ strikt voneinander. Einige hand-werkliche Grundlagen aus dem Schau-spielunterricht sind natürlich manchmal recht hilfreich.

Theater im KopfDer weltberühmte französische Schrift-steller Gustave Flaubert beschrieb den Anfang seines Leidens als Jurastudent 1842 in einem Brief: „Die Rechtswissen-schaften bringen mich um, verblöden und lähmen mich, es ist mir unmöglich, da-für zu arbeiten. Wenn ich drei Stunden meine Nase in das Gesetzbuch gesteckt habe, während derer ich nichts begriffen habe, ist es mir unmöglich, noch weiter fortzufahren: ich würde sonst Selbstmord begehen (was sehr betrüblich wäre, denn ich berechtige zu den schönsten Hoffnun-gen). […]“

Ist es ein Zufall, dass viele berühmte Künst-ler Jura studierten? Viele von ihnen hassten

die Rechtswissenschaften, ob der französi-sche Schriftsteller Gustave Flaubert oder der deutsche Lyriker Georg Heym. Bei Jan Dirk Roggenkamp verlief das Studium nicht derart dramatisch.

Als junger Mann mit Bart und blonder Mähne blickt einem der Regisseur eines Off-Theaters in Berlin, der heutige Prof. Dr. Jan Dirk Roggen-kamp, aus einem Zeitungsartikel aus dem Jahr 1998 entgegen. Er ist 22 und studiert im zwei-ten Semester Rechtswissenschaften an der HU Berlin, als er in die Rolle des Büchermenschen Don Perlimplín schlüpft. Mit „Don Perlimplín liebt Belisa in seinem Garten“ nach Federico Garcia Lorca trat das von Herrn Roggenkamp gegründete Theater-Ensemble „puta madre“ das erste Mal auf den Berliner Bühnen auf.

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Expedition Recht

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Im Jahr 2004 wandte sich Roggenkamp juristisch dem Referendariat und künstlerisch dem Assoziations- und Bildertheater zu und zeigte mit „Happy Lucky & Lucky Happy“ das Scheitern von fünf Menschen auf der Suche nach dem Glück. Nach Strindbergs „Fräulein Julie“ und dem zweiten Staatsexamen wur-de das Theater „puta madre“ in Passau, wo Roggenkamp nunmehr an der Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Professor Heckmann auf dem Gebiet des Internetrechts arbeitete, „reaktiviert“. Nach Fausto Paravi-dinos Politstück „Peanuts“ kam der weitere Höhepunkt: „Angriffe auf Anne“ von Martin Crimp. Gegenstand des Stücks war die Frage und Suche nach Authentizität und Wahrheit in einer Welt, in der Bilder und Schlagzeilen im Sekundentakt produziert und gesendet wer-den, ohne dass man erkennen könnte, was wahr und unwahr wäre. Zwei Jahre später bot das Theaterensemble Falk Richters Stück „Unter Eis“ dar, nachdem mit der Aufführung dessen „Electronic City“ bereits das Leben der ewig umherreisenden Beraterbranche ange-rissen wurde. Eine im Eis eingefrorene und so dem Untergang geweihte Katze gab den Zu-stand des Hauptdarstellers Paul Niemand vor den Trümmern seiner beruflichen Existenz wie-der. Daraus wurde ein zynisches Stück groß-artiges zeitgenössisches Theater, bei welchem jegliches Lachen gefror, schrieb passau-live.de. Eisig wehte es von den grauen Gestalten auf der Bühne. Den Blick gerichtet stets gen Ende – gleich dem der einfrierenden Katze.

Nach Passau folgte eine berufsbedingte Thea-terpause, Roggenkamp arbeitete in einer Großkanzlei. Diese wurde mit dem Wechsel

Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp Dr. jur., Rechtsanwalt

Professor für Öffentliches Recht an der Polizeiakademie Niedersachsen

Theaterregisseur

www.puta-madre.de www.xing.com/profile/JanDirk_Roggenkamp

ans BMJ nach Berlin beendet. Die letzte Re-giearbeit heißt „Séance“ und ist ein abend-füllendes, mental-literarisches Programm, in dem düstere Phantastik mit unerklärlichen Phänomenen einhergeht.

Außerdem co-produziert er das Projekt „This Berlin Life“. Dieses widmet sich der Frage, wie Ausländer das Leben in Berlin wahrnehmen. Vor jeder Folge werden von unterschiedlichs-ten Autoren eingereichte Berlingeschichten ausgewählt und von den Autoren oder pro-fessionellen Schauspielern präsentiert.

Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp hat Rechtswis-senschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Universidad de Salamanca (Spanien) studiert. Nach dem Referendariat am Kammergericht (Berlin), mit Stationen u. a. bei der Rechtsabteilung der Polizei Berlin und der Abteilung Computerkriminalität der Staatsanwaltschaft Berlin, war er drei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehr-stuhl des ausgewiesenen Polizei- und Inter-netrechtlers Prof. Dr. Dirk Heckmann an der Universität Passau tätig. Gleichzeitig arbeitete er als selbständiger Anwalt für Mandanten im IT-Bereich. Nach Fertigstellung der Dissertati-on wechselte er zur internationalen Anwalts-sozietät Bird & Bird nach Frankfurt am Main. Im gleichen Zeitraum war Roggenkamp als „Junior Expert“ für IT-Sicherheit im Rahmen eines gemeinsamen Projektes der EU und Chi-na aktiv.

In den letzten Jahren war er als Referent im Projekt „Elektronische Akten in Strafsachen“ im Bundesministerium der Justiz bei der

Erarbeitung einer Novellierung der Strafpro-zessordnung beteiligt. Inzwischen lehrt Herr Prof. Dr. Roggenkamp an der Polizeiakademie Niedersachsen, wohnt und inszeniert aber weiterhin in Berlin.

Er ist als Autor am juris PraxisKommentar Internetrecht und juris PraxisKommentar Ver-gaberecht beteiligt. Er hat zahlreiche Anmer-kungen und Beiträge für den juris PraxisRe-port IT-Recht und das AnwaltZertifikatOnline IT-Recht verfasst.

„Peanuts“

„Happy Lucky & Lucky Happy“

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juris-Newsflash

Termine

Nachrichten

Anwenderforen:

November:

20.11.2012, 10.00 – 12.00 Uhr Dortmund

21.11.2012, 10.00 – 12.00 Uhr Düsseldorf

21.11.2012, 13.30 – 15.30 Uhr Düsseldorf Messen

Frankfurter Buchmesse Messe Frankfurt Halle 4.2 G433

10. – 14. Oktober 2012 Hamburg – Deutscher Steuerberatertag CCH, Hamburg 2.OG, Stand Nr. 15

22. – 23. Oktober 2012 Berlin – Moderner Staat Messegelände am Funkturm, Halle 4, Stand Nr. 105

06. – 07. November 2012 Kiel – Schleswig Holsteiner Gemeindetag Kieler Schloss

16. November 2012 Recklinghausen – Journalistentag NRW Ruhrfestspielhaus

24. November 2012

Aktuelles Rechtswissen Die juris-Nachrichten auf www.juris.de informieren Sie täglich über die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung deutschland- und europa-weit. Was macht unsere Nachrichten so wertvoll? Die juristische Online-Redaktion bereitet die wichtigsten Entscheidungen und Gesetzesvorhaben für Sie fachkundig auf und bietet Ihnen somit stets den aktu-ellen Stand des Rechtswissens.

Zusätzlich können Sie die juristischen Nach-richten kostenfrei auch als Newsletter und RSS-Feeds abonnieren und wichtige Infor-mationen zu den jeweiligen Rechtsgebieten als E-Mail erhalten. Darüber hinaus versorgt die juris-Nachrichten App Sie mit aktuellen Meldungen.

Impressum

Herausgeber: juris GmbH I Gutenbergstraße 23 I 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 5866-0 I Fax: 0681 5866-274 E-Mail: [email protected]

Chef-Redaktion: Daniela Schmid I Christiane Kunz

Creative Direktor: Andrea C. Windhab

Autoren dieser Ausgabe: Regina Holzrichter I Katja Warken Anna Kostinski I Tanja Begon

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Layout/DTP: HDW Werbeagentur GmbH I www.hdw1.de

Bilder: Markus Lokai Fotografie I juris-Datenbank Jan Dirk Roggenkamp

Druck: G | G-Druck Am Neuhauser Weg 22 66125 Saarbrücken

Copyright: juris GmbH

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Aufnahmen in Online-Diensten und Internet oder Vervielfältigungen nur mit vorheriger Genehmigung.

Aktuelle Webinar-Termine

Mit Hilfe der juris-Webinare erfahren juris-Nutzer immer wieder neue Möglichkeiten im Umgang

Einführungs-Webinare28.09.2012, 14.00 – 15.00 Uhr 05.10.2012, 14.00 – 15.00 Uhr 12.10.2012, 14.00 – 15.00 Uhr 19.10.2012, 14.00 – 15.00 Uhr26.10.2012, 14.00 – 15.00 Uhr09.11.2012, 14.00 – 15.00 Uhr16.11.2012, 14.00 – 15.00 Uhr 23.11.2012, 14.00 – 15.00 Uhr 30.11.2012, 14.00 – 15.00 Uhr 07.12.2012, 14.00 – 15.00 Uhr 14.12.2012, 14.00 – 15.00 Uhr Fortgeschrittenen-Webinare17.10.2012, 14.00 – 15.00 Uhr20.11.2012, 14.00 – 15.00 Uhr18.12.2012, 14.00 – 15.00 Uhr

Webinar zum Thema Personalisierung04.12.2012, 14.00 – 15.00 Uhr

Webinar zum Thema Europarecht10.12.2012, 14.00 – 15.00 Uhr Webinar zur Administration13.12.2012, 14.00 – 15.00 Uhr Wirtschaftsinformationen29.11.2012, 14.00 – 15.00 Uhr

Normen-Webinar10.10.2012, 10.00 – 11.00 Uhr 05.12.2012, 10.00 – 11.00 Uhr

Als Teilnehmer eines juris-Webinars besuchen Sie eine Online-Schulung –bequem und zeitsparend direkt vom eigenen Schreibtisch aus.

mit juris.de. Neukunden erleichtert der Besuch eines Einführungs-Webinars den Einstieg in die Datenbank-Recherche.

In unserem virtuellen Seminarraum sehen Sie den Bildschirm des Referenten und verfolgen seine Präsentation in Echtzeit direkt in der Datenbank. Über verschiedene Wege, z. B. über Voiceover-IP oder via Chat, stehen Sie im direkten Kontakt mit dem Seminarleiter, können Fragen stellen oder auch mit den anderen Teilnehmern kom-munizieren.