20140527 -- Synopse Spezifikation V30 zu V31Basis · 2018. 11. 21. · Spezifikation für die...

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Spezifikation für die Bereitstellung eines Datenbestandes gemäß § 5 Absatz 2 EAEG Version 3.1 BASIS Synopse zu den Änderungen zwischen Version 3.0 und Version 3.1 BASIS

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  • SpezifikationfürdieBereitstellungeinesDatenbestandesgemäߧ5Absatz2EAEGVersion3.1BASIS

    SynopsezudenÄnderungenzwischenVersion3.0undVersion3.1BASIS

  • SpezifikationfürdieBereitstellungeinesDatenbestandsgemäߧ5Absatz2EAEGSYNOPSE‐VergleichderÄnderungenzwischenVersion3.0undVersion3.1BASISSeite1

    Version3.0 Version3.1BASIS

    I. Allgemeines I. Allgemeines

    1. RegulatorischesUmfeld 1. RegulatorischesUmfeld

    Mit Wirkung zum 30.06.2009 erfolgte die Novellierung des in 1998eingeführten Einlagensicherungs‐ und Anlegerentschädigungsgesetzes(EAEG).DiehiermitverbundenenÄnderungenberuhenaufdenVorgabender Richtlinie 2009/14/EG des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 11.03.2009 zur Änderung der Richtlinie 94/19/EG über Einlagen‐sicherungssysteme1. Wesentliche Änderungen ‐ die Einlagensicherungs‐seite betreffend ‐ umfassen insbesondere die Erhöhung der bisherigenDeckungssummen (§ 4 EAEG) sowie die Verkürzung der Auszahlungs‐fristen(§5Absätze2und4EAEG).

    Mit Wirkung zum 30.06.2009 erfolgte die Novellierung des in 1998eingeführten Einlagensicherungs‐ und Anlegerentschädigungsgesetzes(EAEG).DiehiermitverbundenenÄnderungenberuhenaufdenVorgabender Richtlinie 2009/14/EG des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 11.03.2009 zur Änderung der Richtlinie 94/19/EG über Einlagen‐sicherungssysteme1. Wesentliche Änderungen ‐ die Einlagensicherungs‐seite betreffend ‐ umfassen insbesondere die Erhöhung der bisherigenDeckungssummen (§ 4 Einlagensicherungs‐ und Anlegerentschädi‐gungsgesetz ‐EAEG)sowiedieVerkürzungderAuszahlungsfristen (§5Absatz2und4EAEG).

    Sämtliche Einlagen eines Kunden sind seit dem 01.01.2011 ‐ unterEinschlusseventuellerZinsansprüche‐biszu100.000Eurogesichert.

    Sämtliche Einlagen eines Kunden sind seit dem 01.01.2011 ‐ unterEinschlusseventuellerZinsansprüche‐biszu100.000Eurogesichert.

    DiedeutlicheReduktionderAuszahlungsfristenauf20Arbeitstage‐ ohneBerücksichtigungvonSonderregelungen‐sollinsbesonderedazudienen,dasVertrauenderEinlegerindieEinlagensicherungzustärken.DiehierfürunabdingbareVoraussetzung ist in§5Absatz2Satz2EAEG formuliert.Demnach "hat das Institut der Entschädigungseinrichtung unverzüglich,spätestens jedoch innerhalbeinerWoche,die fürdieEntschädigungderGläubigererforderlichenUnterlagen2zurVerfügungzustellen".

    DiedeutlicheReduktionderAuszahlungsfristenauf20Arbeitstage‐ohneSonderregelungen ‐ soll insbesondere dazu dienen, das Vertrauen derEinleger in die Einlagensicherung zu stärken. Die hierfür unabdingbareVoraussetzungistin§5Absatz2Satz2EAEGformuliert.Demnach"hatdasInstitut der Entschädigungseinrichtung unverzüglich, spätestens jedochinnerhalb einer Woche, die für die Entschädigung der GläubigererforderlichenUnterlagen2zurVerfügungzustellen".

    1 Europäische Union / Amtsblatt Nr. L 068 vom 13.03.2009, S. 0003 - 0007. 2 Aus dem Gesetzentwurf (Deutscher Bundestag, Drucksache 16/12255 vom 16.03.2009) ist ersichtlich,

    dass insbesondere die Bereitstellung von IT-gestützten Daten gemeint ist.

    1 Europäische Union / Amtsblatt Nr. L 068 vom 13.03.2009, S. 0003 - 0007. 2 Aus dem Gesetzentwurf (Deutscher Bundestag, Drucksache 16/12255 vom 16.03.2009) ist ersichtlich,

    dass insbesondere die Bereitstellung von IT-gestützten Daten gemeint ist.

  • SpezifikationfürdieBereitstellungeinesDatenbestandsgemäߧ5Absatz2EAEGSYNOPSE‐VergleichderÄnderungenzwischenVersion3.0undVersion3.1BASISSeite2

    Version3.0 Version3.1BASISDie für die Novellierung des aktuellen EAEG herangezogene Richtlinie2009/14/EG ist u. a. mit der Klausel versehen, dass zu einem späterenZeitpunkt alle Aspekte der Einlagensicherungssysteme überprüft undetwaige Schlussfolgerungen hieraus in Form neuer Vorgaben umgesetztwerdensollen.Seitdem12.07.2010liegtnunmehrein"VorschlagfüreineRichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates überEinlagensicherungssysteme" vor3, der zu einer Harmonisierung undVereinfachungderEinlagensicherungführensoll.

    Die für die Novellierung des aktuellen EAEG herangezogene Richtlinie2009/14/EG ist u. a. mit der Klausel versehen, dass zu einem späterenZeitpunkt alle Aspekte der Einlagensicherungssysteme überprüft undetwaige Schlussfolgerungen hieraus in Form neuer Vorgaben umgesetztwerden sollen. Seit dem12.07.2010 liegthierzu ein "Vorschlag für eineRichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates überEinlagensicherungssysteme"3 vor, über dessen Inhalt sich Rat,Europäisches Parlament und Kommission am 17.12.2013 in ent‐sprechenden Trilogverhandlungen geeinigt haben. Die ErgebnissehierauswerdenGrundlagefürdieÜberarbeitungdesEAEGsein.

    DerRichtlinienvorschlag sieht zahlreiche Änderungen beim Kreis derEntschädigungsberechtigten, bei der Zusammensetzung desEntschädigungsbetrages oder der Finanzierung der Entschädigungsein‐richtungenvor.Darüberhinausistbeabsichtigt,dieAuszahlungsfristzuentschädigenderGuthabenaufdannnurnochsiebenTagezuverkürzen.IndiesemZusammenhangsollendieKreditinstituteauchverpflichtetwerden, Informationen zu geschützten (eligible) und gedeckten(covered) Einlagen jederzeit bereit zu stellen. Zudem sehen neueinzuführende Berichtspflichten eine monatliche Übermittlungwesentlicher Informationen (vorzugsweise auf der Ebene vonGesamtsummen)andieEntschädigungseinrichtungenvor.

    DieneueEU‐Einlagensicherungsrichtlinie siehtzahlreicheÄnderungenbeimKreisderEntschädigungsberechtigten,beiderZusammensetzungdesEntschädigungsbetrages, der Finanzierung der Entschädigungsein‐richtungen oder den Informationspflichten der Institute gegenüberderen Kunden vor. Darüber hinaus wird die Auszahlungsfrist zuentschädigenderGuthabenaufletztendlichsiebenTageverkürzt.

    Die zur Erfüllung dieser Anforderungen notwendigen technischenund gesetzlichen Rahmenbedingungen sind aber noch nichtabschließend geklärt. Die Entschädigungseinrichtung deutscherBanken GmbH (EdB)wird die ihr zugeordnetenMitgliedsinstitutegesondertundrechtzeitigüberdieVerpflichtungeninformieren,diedurchdenGesetzgebernormiertwerden.

    3 Dokumentiert in KOM (2010) 368 endg. 3 Dokumentiert in KOM (2010) 368 endg.

  • SpezifikationfürdieBereitstellungeinesDatenbestandsgemäߧ5Absatz2EAEGSYNOPSE‐VergleichderÄnderungenzwischenVersion3.0undVersion3.1BASISSeite3

    Version3.0 Version3.1BASIS AlsReaktionaufzwischenzeitigeÄnderungendesEAEGsowiediein

    absehbarer Zeit in nationales Recht umzusetzenden EU‐Richtlinienvorgaben war eine umfangreiche Überarbeitung derStruktur der Spezifikation erforderlich. Diese neue Spezifikation(Version 3.1) wird ‐ als Basisversion ‐ durch die EdB an die ihrzugeordneten Institute ausgeliefert. Mit Bezug auf das zukünftigeEAEGwerdendann‐innerhalbdieserStruktur‐weitereAnpassungeneinzelnerDatenfeldererfolgenmüssen.

    Verbundenmit der Einführung dieser neuen Spezifikationsversion3.1werdenzukünftigallederEdBzugeordnetenInstituteregelmäßigakkumulierteDaten zurHöhe sowie zur Struktur der erstattungs‐fähigenundgedecktenEinlagenandenPrüfungsverbanddeutscherBanken(PV)melden.AufdiesemWegesichertdieEdBu.a.ihresichaus der neuen EU‐Einlagensicherungsrichtlinie ergebendenInformations‐undMeldeverpflichtungen.

    Die nachfolgenden Ausführungen dokumentieren die Vorgaben zurErstellung einer Datei (nachfolgend als "EAEG‐Einreicherdatei"bezeichnet),diezurSicherstellungeinerordnungsmäßigen ‐ insbe‐sonderefristgerechten‐Einlegerentschädigungzuerstellenist.

    Die nachfolgenden Ausführungen dokumentieren die Vorgaben zurErstellung der Einreicherdatei (ED) auf Basis der Spezifikations‐vorgabeninderBasisversion.

    Jedes Institut ist aufsichtsrechtlich verpflichtet, eine solche "EAEG‐Einreicherdatei"unterBeachtungderindieserSpezifikationgemachtenVorgabenzuerstellen.Eswirddaraufhingewiesen,dassimAuftragderEdBÜberprüfungenderordnungsgemäßenUmsetzungderSpezifikationindenInstitutendurchgeführtwerden.Prüfungengemäߧ9Absatz1EAEGsindhiervonunberührt.

    JedesderEdBzugeordnete Institutistverpflichtet,einesolcheEDunterBeachtungderindieserSpezifikationgemachtenVorgabenzuerstellen.Eswirddaraufhingewiesen,dassPrüfungengemäߧ9Absatz1EAEGzurVerifizierungderordnungsgemäßenUmsetzungderSpezifikationindenInstitutendurchgeführtwerden.

  • SpezifikationfürdieBereitstellungeinesDatenbestandsgemäߧ5Absatz2EAEGSYNOPSE‐VergleichderÄnderungenzwischenVersion3.0undVersion3.1BASISSeite4

    Version3.0 Version3.1BASIS

    2. Kontakt 2. Kontakt

    Die EdB wird die ihr zugeordneten Institute bei der Umsetzungunterstützen. Auf der Internetseite der EdB (www.edb‐banken.de)wirdhierzueinspeziellerBereichmit"HäufiggestelltenFragen"(sogenannteFAQ)4aufgebautundlaufendgepflegt.

    Die EdB wird die ihr zugeordneten Institute bei der Umsetzungunterstützen. Auf der Internetseite der EdB (www.edb‐banken.de)existierthierzueinspeziellerBereichmit"HäufiggestelltenFragen"(sogenannteFAQ),derlaufendgepflegtwird.

    Fragen zur Spezifikation richten Sie bitte in schriftlicher Form an dieMailadresse "[email protected]". In Ausnahme‐fällenwirdIhnendieEinlagensicherungs‐undTreuhandgesellschaftmbH,Köln,unterderTelefonnummer0221/912697–411einenkompetentenAnsprechpartnernennen.

    Fragen zur Spezifikation richten Sie bitte in schriftlicher Form an dieMailadresse "[email protected]". In Ausnahme‐fällenwirdIhnendieEinlagensicherungs‐undTreuhandgesellschaftmbH4,Köln,unterderTelefonnummer0221/912697–411einenkompetentenAnsprechpartnernennen.

    UmdenAufbaudesFAQ‐Bereichsauchweiterhinzuunterstützen,bittenwirSie,inersterLiniedieobenangegebeneMailadressezuverwenden.

    UmdenAufbaudesFAQ‐Bereichsauchweiterhinzuunterstützen,bittenwirSie,inersterLiniedieobenangegebeneMailadressezuverwenden.

    Bei darüber hinaus gehendem Beratungsbedarf, beispielsweise derAuswertung von Testdateien, können Sie die uns bereits bei derEntwicklungundBetreuungder"EAEG‐Einreicherdatei"unterstützendeGesellschaft fürDatensicherheitund IT‐BeratungmbH,Köln, (info@gdb‐beratung)direktbeauftragen.

    Bei darüber hinaus gehendem Beratungsbedarf, beispielsweise derAuswertung von Testdateien, können Sie die uns bereits bei derEntwicklung und Betreuung der ED unterstützende Gesellschaft fürDatensicherheit und IT‐Beratung mbH4, Köln, (info@gdb‐beratung.de)direktbeauftragen.

    4 Beteiligungsgesellschaft des PV 4 Siehe: http://www.edb-banken.de/faq-bereitstellung-datenbestand.asp

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    Version3.0 Version3.1BASIS

    II. TechnischeSpezifikation II. TechnischeSpezifikation

    1. EAEG‐Einreicherdatei 1. Einreicherdatei

    1.1Namenskonventionen 1.1Namenskonventionen

    Der Name der EAEG‐Einreicherdatei setzt sich aus der eigentlichenDateibezeichnung (zehnstellig) und der durch einen Punkt getrenntenDateiendung(dreistellig)zusammen.

    Der Name der Einreicherdatei setzt sich aus der eigentlichenDateibezeichnung (zehnstellig) und der durch einen Punkt getrenntenDateiendung(dreistellig)zusammen.

    Hierbeigelten folgende Vorgaben: Hierbeigelten folgende Vorgaben:

    xxxxjjmmtt.edbxxxx denEinreichereindeutigidentifizierendealphanumerische

    KennunggemäßAnlage2,jjmmtt derdurchdasJahr(jj)denMonat(mm)sowieTag(tt)

    gekennzeichneteZeitpunktderZinsabgrenzung,.edb diedenDateiinhaltidentifizierendeDateiendung.

    XXXXJJMMTT.DGSXXXX denEinreichereindeutigidentifizierende

    alphanumerischeKennunggemäßAnlage2,JJMMTT derdurchdasJahr(JJ),denMonat(MM)sowieTag

    (TT)gekennzeichneteZeitpunktderZinsabgrenzung,DGS diedenDateiinhaltidentifizierendeDateiendung.

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    Version3.0 Version3.1BASIS

    1.2Dateiformat 1.2Dateiformat

    EsgeltenfolgendeBedingungen: EsgeltenfolgendeBedingungen:

    Merkmal Wert Erläuterung

    Speicherart Textdatei mit Feldseparatoren

    Speicherung und Austausch der Daten sind ein- fach strukturiert mittels einer CSV-Datei (CSV = Character Separated Values) vorzu-nehmen. Der Satzaufbau mit der jeweiligen Anzahl der Stellen ist in Kapitel 2 dokumentiert. Verbindliche externe Regeln für den Aufbau einer CSV-Datei existieren nicht. Zwecks einheitlicher Handhabung wurde deshalb im Internetauftritt der EdB5 ein "EdB-Standard für CSV-Dateien" einge- stellt.

    Zeichensatz 7-Bit-ASCII-Code Grundsätzlich zu verwenden ist der Zeichensatz nach DIN 66003:1999-02 "Informationstechnik 7-Bit-Code" des Deutschen Instituts für Nor-mung e.V., Berlin / Deutsche Referenzversion, der auszugsweise in der Anlage 1 aufgeführt ist. An dieser Stelle sind insbesondere auch die nicht erlaubten Zeichen - beispielsweise die reservier- ten Zeichen für Feldseparator oder Satzendezei- chen - gesondert markiert.

    Feldseparator * "Stern" – ASCII Hexcode X'2A'

    Satzendezeichen CRLF "Carriage Return" (ASCII Hexcode X'0D'), gefolgt von "Line Feed" (ASCII Hexcode X'0A')

    Merkmal Wert Erläuterung

    Speicherart Textdatei mit Feldseparatoren

    Speicherung und Austausch der Daten sind ein- fach strukturiert mittels einer CSV-Datei (CSV = Character Separated Values) vorzu-nehmen. Der Satzaufbau mit der jeweiligen Anzahl der Stellen ist in Kapitel 2 dokumentiert. Verbindliche externe Regeln für den Aufbau einer CSV-Datei existieren nicht. Zwecks einheitlicher Handhabung ist im Internetauftritt der EdB ein "EdB-Standard für CSV-Dateien" eingestellt.

    Zeichensatz 7-Bit-ASCII-Code Es ist der in der Anlage 1 auszugsweise aufge-führte Zeichensatz zu verwenden. An dieser Stelle sind insbesondere auch die nicht erlaubten Zeichen - beispielsweise die reservierten Zeichen für Feldseparator oder Satzendezeichen - gesondert markiert.

    Feldseparator * "Stern" – ASCII Hexcode X'2A'

    Satzendezeichen CRLF "Carriage Return" (ASCII Hexcode X'0D'), gefolgt von "Line Feed" (ASCII Hexcode X'0A')

    5 Siehe: http://www.edb-banken.de/downloads/01082011-EdB-Standard-fuer-CSV-Dateien.pdf

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    Version3.0 Version3.1BASIS

    1.3Datenbestand 1.3Datenbestand

    DerbereitzustellendeDatenbestandumfasstaufderPassivseitezunächstdie Konten, die in § 21 RechKredV6 als "Verbindlichkeiten gegenüberKunden" (Passivposition 2) definiert sind.Darüberhinaus sinddie in§ 26 RechKredV als "Eventualverbindlichkeiten" (Passivposition 1unterdemStrich)beschriebenenKontenzuberücksichtigen.

    Der bereitzustellende Datenbestand umfasst zunächst die Konten derPassivseite, die ‐unterBerücksichtigungderzumStichtagdurchzu‐führendenZinsabgrenzung‐ in§21RechKredV5als"VerbindlichkeitengegenüberKunden"(PassivpostenNr.2)definiertsind.

    Gemäß § 4Abs. 1 EAEG sind bei der Feststellung des Entschädigungs‐anspruches auchetwaigeAufrechnungs‐undZurückbehaltungsrechte zuberücksichtigen. In die EAEG‐Einreicherdatei sind insofern auf derAktivseite die in § 15 RechKredV definierten "Forderungen an Kunden"(Aktivposition4)immerdanneinzustellen,wennfüreinenKundenauchentsprechende"VerbindlichkeitengegenüberKunden"existieren.

    Gemäߧ4Absatz1EAEGsindbeiderFeststellungdesEntschädigungs‐anspruches auchetwaigeAufrechnungs‐undZurückbehaltungsrechte zuberücksichtigen.IndieEDsindinsoferndiein§26RechKredVbeschrie‐benen "Eventualverbindlichkeiten" (PostenNr.1unterdemStrich)sowieaufderAktivseitediein§15RechKredVdefinierten"ForderungenanKunden"(AktivpostenNr.4)immerdanneinzustellen,wennfüreinenKunden auch entsprechende "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden"existieren.

    Vorsorglichwirddarauf hingewiesen, dass auf Sammelkonten (z.B. CpD‐Konten)aufgelaufeneUmsätzevorErstellungderEAEG‐EinreicherdateiaufhierzukorrespondierendeKontenumzubuchensind.

    Vorsorglichwirddarauf hingewiesen, dass auf Sammelkonten (z.B. CpD‐Konten) aufgelaufene Umsätze vor Erstellung derED auf hierzu korres‐pondierendeKontenumzubuchensind.

    DerfürdieÜbergaberelevante ‐undstetsinderZukunftliegende ‐StichtagfürdenDatenbestandwirddembetroffenenInstitutkonkretmitgeteilt.

    6 Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute i.d.F. derBekanntmachung vom 11.12.1988 (BGBl. I S. 3658), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verord-nung vom 18.12.2009 (BGBl. I. S. 3934)

    5 Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

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    Version3.0 Version3.1BASIS

    Im Entschädigungsfallwirdder relevante ‐und stets inder Zukunftliegende ‐ Stichtag für den Datenbestand durch die EdB konkretvorgegeben und dem betroffenen Institut mitgeteilt. Der StichtagbewegtsichdabeiimZeitraumabdemEintrittdesEntschädigungsfallsbiszur Rückzahlung der Kundeneinlagen, längstens bis zur Eröffnung desInsolvenzverfahrens (§ 4 Absatz 3 EAEG). Die Übergabe der EAEG‐EinreicherdateirichtetsichnachdengesetzlichenVorgaben,diederzeiteine Bereitstellung durch das Mitgliedsinstitut innerhalb von siebenTagennachFeststellungdesEntschädigungsfallsvorsehen.

    ImEntschädigungsfallbewegtsichderStichtagdabeiimZeitraumabdemEintrittdesEntschädigungsfallsbiszurRückzahlungderKundeneinlagen,längstensbiszurEröffnungdesInsolvenzverfahrens(§4Absatz3EAEG).Die Übergabe der ED richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, diederzeit eine Bereitstellung durch das Institut spätestens innerhalb voneinerWochenachFeststellungdesEntschädigungsfallsvorsehen.

    2. StandardisierteSatzformate 2. StandardisierteSatzformate

    2.1Dateiaufbau 2.1Dateiaufbau

    FürdenAufbauderEAEG‐EinreicherdateigeltenfolgendeGrundsätze: FürdenAufbauderEDgeltenfolgendeGrundsätze:

    DieDateibeginntmiteinemVorsatz(sogenannterA‐Satz),indemdenEinreicherbetreffendeInformationenenthaltensind.

    Dem Vorsatz folgen die den Kunden betreffenden Datensätze (sogenannteB‐,C‐undD‐Sätze),diedie für eineEinlegerentschädigungsowie Bestimmung des Entschädigungsumfangs relevantenInformationenbeinhalten.

    DieDateiwirdmitdemNachsatz(sogenannterE‐Satz)abgeschlossen,derverschiedeneGesamt‐undKontrollsummenenthält.

    DieDateibeginntmiteinemVorsatz(sogenannterA‐Satz),indemdenEinreicherbetreffendeInformationenenthaltensind.

    Dem Vorsatz folgen die den Kunden betreffenden Datensätze (sogenannteB‐,C‐undD‐Sätze),diedie für eineEinlegerentschädigungsowie Bestimmung des Entschädigungsumfangs relevantenInformationenbeinhalten.

    DieDateiwirdmitdemNachsatz(sogenannterE‐Satz)abgeschlossen,derverschiedeneGesamt‐undKontrollsummenenthält.

    FolgendeGrafiksolldenAufbaunäherveranschaulichen:(...) FolgendeGrafiksolldenAufbaunäherveranschaulichen:(...)

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    Version3.0 Version3.1BASIS

    2.2Datensatzaufbau 2.2Datensatzaufbau

    2.2.1BeschreibungdesDatei‐Vorsatzes(A‐Satz) 2.2.1BeschreibungdesDatei‐Vorsatzes(A‐Satz)

    Feld- Nr. Feld Typ

    7 Erläuterung

    A1 Satzidentifikator 1A Konstante "A"

    A2 Einreicher 4A Identifizierung des einreichenden Instituts. Konstante gemäß Wertetabelle in Anlage 2.

    Feld- Nr. Feld Typ Erläuterung

    A1 Satzidentifikator 1A Konstante "A"

    A2 Institut 4A Wert gemäß Anlage 2.

    A3 Zugehörigkeit zu Entschädigungs-einrichtung

    2N Konstante "01"

    A4 Gesetzliche Entschä-digungsobergrenze EAEG

    20,2N Zum Stichtag gültige Entschädigungs-obergrenze gemäß EAEG.

    7 Beschreibt Länge und Format des Datenfelds; N = numerische Daten, A = alphanumerischeDaten

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    Version3.0 Version3.1BASIS

    2.2.2BeschreibungderKundendatensätze 2.2.2BeschreibungderKundendatensätze

    Kundeninformationen(B‐Satz) Kundeninformationen(B‐Satz)

    Feld- Nr. Feld Typ Erläuterung

    B1 Satzidentifikator 1A Konstante "B"

    B2 Ordnungsnummer 40A Nummer, die den Kunden (natürliche oder juristische Person, Personengemeinschaft etc.) eindeutig identifiziert.

    B3 Nachname 150A Name des Kunden. Bei juristischen Personen oder Personengemeinschaften die entsprechende Bezeichnung gemäß § 154 AO.

    B4 Vorname 100A Vorname des Kunden.

    B5 Namenszusatz 100A Gegebenenfalls weitere, den Kunden zusätzliche identifizierende Informationen.

    B6 Anrede 1N Anredeschlüssel gemäß Anlage 3.

    B7 Straße und Hausnummer

    100A Straße und Hausnummer, gegebenenfalls auch Postfach, unter der der Kunde postalisch zu erreichen ist.

    Feld- Nr. Feld Typ Erläuterung

    B1 Satzidentifikator 1A Konstante "B"

    B2 Ordnungs-kennzeichen

    40A Numerisches oder alphanumerisches Kennzeichen (z. B. Kundennummer), das den Kunden (natürliche oder juristische Per-son, Personen-, Wohnungseigentümer-gemeinschaft etc.) eindeutig identifiziert.

    B3 Nachname 150A Bei natürlichen / juristischen Personen oder Personengemeinschaften die ent-sprechende Bezeichnung gemäß § 154 Ab-gabenordnung (AO); bei Wohnungseigen-tümergemeinschaften die Bezeichnung derselben.

    B4 Vorname 100A Vorname

    B5 Namenszusatz 100A Gegebenenfalls weitere und den Kunden zusätzlich identifizierende Informationen bzw. die Felder B3 und B4 ergänzende Sachverhalte.

    B6 Anrede 1N Wert gemäß Anlage 3.

    B7 Straße und Hausnummer

    100A Straße und Hausnummer, gegebenenfalls auch Postfach, unter der der Kunde postalisch eindeutig zu erreichen ist.

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    Version3.0 Version3.1BASISB8 Zusatz Straße 100A Weitere, insbesondere für die korrekte

    Postzusendung relevante Informationen. Beispielsweise Ortsteilbezeichnung, Wohnungsnummer etc.

    B9 Postleitzahl 10A Postleitzahl

    B10 Ort 100A Wohnort des Kunden.

    B11 Land 2A Angabe des Länderschlüssels gemäß Kodierliste ISO-3166-1-alpha2.

    B12 Geburtsdatum 8N Geburtsdatum bzw. Gründungsdatum Firma in der Form TTMMJJJJ.

    B13 Branche 3A Werte gemäß Angaben der Deutschen Bundesbank "Bankenstatistik Richtlinien und Kundensystematik".

    B8 Zusatz Straße 100A Weitere, für die korrekte Postzusendung relevante Informationen (z. B. Ortsteilbe-zeichnung, Wohnungsnummer etc.).

    B9 Postleitzahl 10A Postleitzahl

    B10 Ort 100A Wohnort des Kunden.

    B11 Land 2A Angabe des Länderschlüssels gemäß Kodierliste ISO-3166-1-alpha2.

    B12 Geburtsdatum 8N Geburts- / Gründungsdatum in der Form TTMMJJJJ.

    B13 Branche 3A Wert gemäß Angaben der Deutschen Bundesbank "Bankenstatistik Richtlinien und Kundensystematik".

    B14 Ausschluss-kennzeichen Kunde

    50A Jeweils zutreffende Werte gemäß Anlage 5A; diese sind - positionsgerecht - mit "Y" (Eintragsart trifft zu) oder "N" (in allen anderen Fällen) zu kennzeichnen.

  • SpezifikationfürdieBereitstellungeinesDatenbestandsgemäߧ5Absatz2EAEGSYNOPSE‐VergleichderÄnderungenzwischenVersion3.0undVersion3.1BASISSeite12

    Version3.0 Version3.1BASISKontoinformationen(C‐Satz) Kontoinformationen(C‐Satz)

    Dieser Datensatz ist für sämtliche Konten eines Kunden jeweils anzu‐legen.

    Dieser Datensatz ist für sämtliche Konten eines Kunden jeweils anzu‐legen.

    Feld- Nr. Feld Typ Erläuterung

    C1 Satzidentifikator 1A Konstante "C"

    C2 Kontonummer 40A

    C3 Kontozusatz-bezeichnung

    50A Gegebenenfalls weitere Informationen, die den Verwendungszweck des Kontos (beispielsweise Gemeinschafts-, Miet-, Anderkonto etc.) näher erläutern.

    C4 Abweichend wirtschaftlich Berechtigter

    100A Vorname, Name und Geburts- / Grün-dungsdatum zu jener/n Person/en, für die nach wirtschaftlicher Betrachtung die Geschäftsbeziehung begründet wurde/n. Bei vom Vermieter angelegter/n Mietkaution/en entsprechende Angaben der/des Mieter/s. Sollte die Datenfeldlänge aufgrund der Vielzahl der Angaben nicht ausreichen, ist der Hinweis "Datenfeldlänge nicht aus-reichend" einzustellen.

    C5 Anzahl Kontoinhaber 2N Erforderlich für korrekte Aufteilung von Einlagen, die Gemeinschaftskonten zuzu-ordnen sind.

    Feld- Nr. Feld Typ Erläuterung

    C1 Satzidentifikator 1A Konstante "C"

    C2 Kontonummer 40A Numerisches oder alphanumerisches Kennzeichen, welches das Konto / Ge-schäft eindeutig identifiziert.

    C3 Kontozusatz-bezeichnung

    50A Etwaige weitere Informationen zum Verwendungszweck des Kontos (z. B. Ge-meinschafts-, Miet-, Anderkonto etc.).

    C4 Abweichend wirtschaftlich Berechtigte(r)

    100A Vorname, Name und Geburts- bzw. Grün-dungsdatum zu jener/n Person/en, für die eine vom Kontoinhaber abweichend wirtschaftliche Inhaberschaft in Sinne des § 154 AO vorliegt; bei vom Vermieter angelegter/n Mietkaution/en entsprechende Angaben der/des Mieter/s. Sollte die Datenfeldlänge aufgrund der Vielzahl der Angaben nicht ausreichen, ist der Hinweis "Datenfeldlänge nicht aus-reichend" einzustellen.

    C5 Anzahl Kontoinhaber 3N Erforderlich für korrekte Aufteilung von Einlagen, die Gemeinschaftskonten zuzu-ordnen sind. Bei Wohnungseigentümer-gemeinschaften Angabe der Anzahl der einzelnen Miteigentümer.

  • SpezifikationfürdieBereitstellungeinesDatenbestandsgemäߧ5Absatz2EAEGSYNOPSE‐VergleichderÄnderungenzwischenVersion3.0undVersion3.1BASISSeite13

    Version3.0 Version3.1BASISC6 Kontoeröffnung 8N Datum der Kontoeröffnung in der Form

    TTMMJJJJ

    C7 Kontoart 20A Dokumentation des Produkts (Kontokor- rent, Termingeld etc.)

    C8 Währung 3A Eintrag des Währungsschlüssels gemäß ISO-4217-Codetabelle

    C9 Kapitalsaldo in Währung

    20,2N Bei einem debitorischen Saldo ist das "-"-Zeichen dem Betrag voranzustellen.

    C10 Umrechnungskurs 5,5N Der zum Meldestichtag veröffentlichte Re-ferenzkurs der EZB; bei Einlagen in Euro der Wert "1,0".

    C11 Kapitalsaldo in Euro

    20,2N Bei einem debitorischen Saldo ist das "-"-Zeichen dem Betrag voranzustellen.

    C12 Zinssatz 5,5N Zum Meldestichtag gültiger Haben- Zinssatz in Prozent. Bei Produkten mit betragsabhängiger (Staffel-)Verzinsung ist eine durchgehende Belegung mit der Ziffer "9" vorzunehmen ("99999,99999"). Bei Kontokorrentkonten ist der Zinssatz für die Habenverzinsung zu berücksichtigen. Bei Aktivkonten ist die Bereitstellung eines Zinssatzes nicht erforderlich.

    C6 Kontoeröffnung 8N Datum der Kontoeröffnung in der Form TTMMJJJJ.

    C7 Kontoart 20A Dokumentation des Produkts (Kontokor- rent, Termingeld etc.).

    C8 Währung 3A Eintrag des Währungsschlüssels gemäß ISO-4217-Codetabelle.

    C9 Kapitalsaldo in Kontowährung

    20,2N Bei einem debitorischen Saldo ist das Minuszeichen ("-") dem Betrag voranzu-stellen.

    C10 Umrechnungskurs 5,5N Der zum Stichtag veröffentlichte Re-ferenzkurs der EZB; bei Einlagen in Euro der Wert "1,00000".

    C11 Kapitalsaldo in Euro

    20,2N Kapitalsaldo gemäß Feld C9 unter An-wendung des Umrechnungskurses in Feld C10.

    C12 Zinssatz 5,5N Zum Stichtag gültiger Haben-Zinssatz in Prozent. Bei Produkten mit betragsabhängiger (Staffel-)Verzinsung sowie bei Produkten mit typischerweise wechselnden Zinssätzen (z. B. Verzinsung mit Anlehnung an Interbankenzinssatz) ist eine durchgehende Belegung mit der Ziffer "9" vorzunehmen ("99999,99999"). Für Konten mit Anwendung einer Haben- und Soll-Verzinsung (z. B. bei einigen Kontokorrentkonten) ist ausschließlich der Zinssatz für die Habenverzinsung zu be-rücksichtigen. Für Konten mit alleiniger Sollverzinsung ist keine Bereitstellung eines Zinssatzes erforderlich.

  • SpezifikationfürdieBereitstellungeinesDatenbestandsgemäߧ5Absatz2EAEGSYNOPSE‐VergleichderÄnderungenzwischenVersion3.0undVersion3.1BASISSeite14

    Version3.0 Version3.1BASISC13 Letzte Zinsfälligkeit 8N Datum der letzten Zinsfälligkeit für Einlage-

    konten in der Form TTMMJJJJ. C14 Nächste Zinsfälligkeit 8N Datum der nächsten Zinsfälligkeit für

    Einlagekonten in der Form TTMMJJJJ. C15 Endfälligkeit 8N Datum der Einlage-Rückzahlung in der Form

    TTMMJJJJ.

    C16 Zinsmethode 1N Angewandte Methode zur Berechnung der Haben-Zinsen gemäß Schlüsselverzeichnis in Anlage 4.

    C17 Zinssaldo in Kontowährung

    20,2N Zinssaldo für Einlagekonten zum von der EdB vorgegebenen Stichtag. Dieser Stichtag kann grundsätzlich jeder Arbeitstag eines Monats sein.

    C18 Zinssaldo in Euro

    20,2N Zinssaldo für Einlagekonten zum von der EdB vorgegebenen Stichtag. Dieser Stich-tag kann grundsätzlich jeder Arbeitstag eines Monats sein.

    C19 Kontosaldo 20,2N Summe aus Kapitalsaldo in Euro (Feld C11) und Zinssaldo in Euro (Feld C18). Debitorische Salden sind mit dem Vorzeichen "-" zu versehen.

    C13 Letzte Zinsfälligkeit 8N Datum der letzten Zinsfälligkeit in der Form TTMMJJJJ.

    C14 Endfälligkeit 8N Datum der Einlage-Rückzahlung in der Form TTMMJJJJ.

    C15 Fälligkeitsmerkmal 1A Wert "Y" bei Fälligkeit zum Stichtag.

    C16 Zinsmethode 2N Angewandte Methode zur Berechnung der Haben-Zinsen gemäß Anlage 4.

    C17 Zinssaldo in Kontowährung

    20,2N Für Konten mit alleiniger Sollverzinsung ist keine Bereitstellung von Zinssalden erforderlich. In den übrigen Fällen Bereit-stellung des stichtagsbezogenen Brutto-Zinssaldos (einschließlich der Berück-sichtigung etwaiger Sollzinsen, soweit die Produktmerkmale dies vorsehen). Debitorische Salden sind mit dem Vorzeichen "-" zu versehen.

    C18 Zinssaldo in Euro

    20,2N Zinssaldo gemäß Feld C17 unter Anwendung des Umrechnungskurses in Feld C10.

    C19 Kontosaldo in Euro

    20,2N Summe aus Feld C11 und Feld C18. Debitorische Salden sind mit dem Vor-zeichen "-" zu versehen.

  • SpezifikationfürdieBereitstellungeinesDatenbestandsgemäߧ5Absatz2EAEGSYNOPSE‐VergleichderÄnderungenzwischenVersion3.0undVersion3.1BASISSeite15

    Version3.0 Version3.1BASIS

    C20 Ausschluß-kennzeichen

    2N Kennzeichen, das gemäß EAEG den Kunden oder das Konto von der Entschädigung ausschließt. Gegebenen-falls zu verwendende Werte sind in Anlage 5 definiert. Bei Zutreffen mehrerer Werte ist der niedrigste Wert einzutragen.

    C21 EdB-Schlüssel 2N Institutsseitig eingepflegte Sperrhinweise, zu verschlüsseln gemäß Anlage 6.

    C20 Ausschluß-kennzeichen Konto

    50A Jeweils zutreffende Werte gemäß Anlage 5B; diese sind - positionsgerecht - mit einem "Y" (Eintragsart trifft zu) oder "N" (in allen anderen Fällen) zu kennzeichnen.

    C21 Weitere Zustands- verschlüsselungen

    50A Jeweils zutreffende Werte gemäß Anlage 6; diese sind – positionsgerecht- mit einem "Y" (Eintragsart trifft zu) oder "N" (in allen anderen Fällen) zu kennzeichnen.

    Kundengesamtinformationen(D‐Satz) Kundengesamtinformationen(D‐Satz)

    FürdieFelderdesD‐SatzesbleibenKontosaldenausFeldC19mitdemWert"Y"anPosition10inFeldC21durchgängigunberücksichtigt.

    Feld- Nr. Feld Typ Erläuterung

    D1 Satzidentifikator 1A Konstante "D"

    D2 Ordnungsnummer 40A Nummer, die den Kunden (natürliche oder juristische Person, Personengemeinschaft etc.) eindeutig identifiziert.

    Feld- Nr. Feld Typ Erläuterung

    D1 Satzidentifikator 1A Konstante "D"

    D2 Ordnungs-kennzeichen

    40A Numerisches oder alphanumerisches Kennzeichen (z.B. Kundennummer), das den Kunden (natürliche oder juristische Person, Personen-, Wohnungseigentü-mergemeinschaft etc.) eindeutig identifiziert.

  • SpezifikationfürdieBereitstellungeinesDatenbestandsgemäߧ5Absatz2EAEGSYNOPSE‐VergleichderÄnderungenzwischenVersion3.0undVersion3.1BASISSeite16

    Version3.0 Version3.1BASISD3 Gesamtkundensaldo 20,2N Summe der Konto-

    salden aus Datenfeld C19.

    Ohne Berücksichti-gung von Konto-salden mit Wert "10" im Datenfeld C21.

    D4 Gesamtsaldo Ausschluss

    20,2N Summe der Konto-salden für Konten mit Werteintrag in Daten-feld C20, wobei das Datenfeld D4 bei einem negativen Er-gebnis mit dem Wert "0,00" zu belegen ist.

    D5 Entschädigungssaldo Kunde

    20,2N Datenfeld D3 ./. Datenfeld D4, wobei das Datenfeld D5 mit dem Wert "0,00" bei einem negativen Ergebnis, bei einem Ergebnis über 100.000 Euro mit dem Wert "100.000,00" zu belegen ist. Der den Betrag von 100.000 Euro übersteigende Betrag füllt Datenfeld D6.

    D6 Gesamtsaldo Kappung

    20,2N Der den aus Datenfeld D5 den Wert "100.000,00" übersteigende Betrag.

    D7 Nicht entschädigungs-fähiger Saldo

    20,2N Datenfeld D4 + Datenfeld D6

    D3 Gesamtsaldo Einlagen

    20,2N Summe kreditorischer Kontosalden aus Feld C19.

    D4 Gesamtsaldo gesetzliche Ausschlüsse

    20,2N Summe kreditorischer Kontosalden aus Feld C19, wenn mindestens eine Position in Feld B14 mit dem Wert "Y" belegt ist, sonst: Summe kreditorischer Kontosalden aus Feld C19, wenn mindestens eine Position in Feld C20 mit dem Wert "Y" belegt ist.

    D5 Gesamtsaldo gesetzlich erstattungsfähiger Einlagen

    20,2N Ergebnis aus Feld D3 ./. Feld D4.

    D6 Gesamtsaldo gesetzlich gedeckter Einlagen (Obergrenze)

    20,2N Ergebnis aus Feld D5 ./. Summe derjenigen debitorischen Kontosalden aus Feld C19, für die in Feld C15 der Wert "Y" eingetragen ist. Maximal bis zur Höhe des Ergebnisses aus Feld A4 * Feld C5. Bei einem negativen Ergebnis ist der Wert "0,00" einzustellen.

  • SpezifikationfürdieBereitstellungeinesDatenbestandsgemäߧ5Absatz2EAEGSYNOPSE‐VergleichderÄnderungenzwischenVersion3.0undVersion3.1BASISSeite17

    Version3.0 Version3.1BASIS

    D7 Gesamtsaldo gesetzlich gedeckter Einlagen (Untergrenze)

    20,2N Ergebnis aus Feld D5 ./. Summe der debitorischen Kontosalden aus Feld C19. Maximal bis zur Höhe des Ergebnisses aus Feld A4 * Feld C5. Bei einem negativen Ergebnis ist der Wert "0,00" einzustellen.

    D8 Gesamtsaldo gedeckter Einlagen KG6 (Obergrenze)

    20,2N Summe derjenigen kreditorischen Konto-salden aus Feld C19, für die der Wert "Y" an Position 09 in Feld B14 gesetzt ist und für die keine weiteren in den Anlagen 5A und 5B aufgeführten Ausschlusstatbe-stände zutreffen ./. Summe jener debitorischen Kontosalden aus Feld C19, für die der Wert "Y" in Feld C15 einge-tragen ist. Maximal bis zur Höhe des Er-gebnisses aus Feld A4 * Feld C5. Bei einem negativen Ergebnis ist der Wert "0,00" einzustelen.

    D9 Gesamtsaldo gedeckter Einlagen KG (Untergrenze)

    20,2N Summe derjenigen kreditorischen Konto-salden aus Feld C19, für die der Wert "Y" an Position 09 in Feld B14 gesetzt ist und für die keine weiteren in den Anlagen 5A und 5B aufgeführten Ausschlusstatbe-stände zutreffen ./. Summe der debitorischen Kontosalden aus Feld C19. Maximal bis zur Höhe des Ergebnisses aus Feld A4 * Feld C5. Bei einem negativen Ergebnis ist der Wert "0,00" einzustellen.

    6 KG = Kapitalgesellschaften

  • SpezifikationfürdieBereitstellungeinesDatenbestandsgemäߧ5Absatz2EAEGSYNOPSE‐VergleichderÄnderungenzwischenVersion3.0undVersion3.1BASISSeite18

    Version3.0 Version3.1BASIS2.2.3BeschreibungdesDatei‐Nachsatzes(E‐Satz) 2.2.3BeschreibungdesDatei‐Nachsatzes(E‐Satz)

    Feld- Nr. Feld Typ Erläuterung

    E1 Satzidentifikator 1A Konstante "E"

    E2 Einreicher 4A Identifizierung des einreichenden Instituts. Konstante gemäß Wertetabelle in Anlage 2.

    E3 Gesamteinreicher-saldo

    20,2N Summe der Werte aus Datenfeld D3

    E4 Gesamteinreicher-saldo Ausschluss

    20, 2N Summe der Werte aus Datenfeld D4

    E5 Gesamteinreicher-saldo Entschädigung

    20, 2N Summe der Werte aus Datenfeld D5

    E6 Gesamteinreicher-saldo Kappung

    20, 2N Summe der Werte aus Datenfeld D6

    E7 Gesamteinreicher-saldo nicht ent-schädiggs.fähig

    20, 2N Summe der Werte aus Datenfeld D7

    Feld- Nr. Feld Typ Erläuterung

    E1 Satzidentifikator 1A Konstante "E"

    E2 Institut 4A Wert gemäß Anlage 2.

    E3 Gesamteinreicher-saldo Einlagen

    20,2N Summe der Werte aus Feld D3.

    E4 Gesamteinreicher-saldo gesetzliche Ausschlüsse

    20, 2N Summe der Werte aus Feld D4.

    E5 Gesamteinreicher-saldo gesetzlich erstattungsfähiger Einlagen

    20, 2N Summe der Werte aus Feld D5.

    E6 Gesamteinreicher-saldo gesetzlich gedeckter Einlagen (Obergrenze)

    20, 2N Summe der Werte aus Feld D6.

    E7 Gesamteinreicher-saldo gesetzlich gedeckter Einlagen (Untergrenze)

    20, 2N Summe der Werte aus Feld D7.

  • SpezifikationfürdieBereitstellungeinesDatenbestandsgemäߧ5Absatz2EAEGSYNOPSE‐VergleichderÄnderungenzwischenVersion3.0undVersion3.1BASISSeite19

    Version3.0 Version3.1BASIS

    E8 Gesamteinreicher-saldo gedeckter Einlagen KG (Obergrenze)

    20, 2N Summe der Werte aus Feld D8.

    E9 Gesamteinreicher-saldo gedeckter Einlagen KG (Untergrenze)

    20, 2N Summe der Werte aus Feld D9.

    ANLAGE1(unverändert)

    ANLAGE2 ANLAGE2AufstellungderderEdBzugeordnetenInstitute

    (...) AufstellungderausschließlichderEdBzugeordnetenInstitute

    (...)

    ANLAGE3(unverändert)

  • SpezifikationfürdieBereitstellungeinesDatenbestandsgemäߧ5Absatz2EAEGSYNOPSE‐VergleichderÄnderungenzwischenVersion3.0undVersion3.1BASISSeite20

    Version3.0 Version3.1BASISANLAGE4 ANLAGE4

    WertebereichfürdasDatenfeld"Zinsmethode"(Feld‐Nr. C16) WertebereichfürdasFeld"Zinsmethode"(FeldC16)

    Schlüssel Erläuterung

    01 Act/360 (Eurozinsmethode)

    02 Act/365 (Englische Zinsmethode)

    03 Act/Act (Taggenaue oder Effektivzinsmethode)

    04 30/360 (Deutsche oder kaufmännische Zinsmethode)

    05 (30(28-29)/360) (US-Zinsmethode)

    Wert Erläuterung

    01 Act/360 (Eurozinsmethode)

    02 Act/365 (Englische Zinsmethode)

    03 Act/Act (Taggenaue oder Effektivzinsmethode)

    04 30/360 (Deutsche oder kaufmännische Zinsmethode)

    05 (30(28-29)/360) (US-Zinsmethode)

    06 – 10 Derzeit nicht belegt

    11 Nicht mit den Werten 01 bis 10 korrespondierende Zinsmethode

    ANLAGE5Wertebereichfürdas

    Datenfeld"Ausschlußkennzeichen"(Feld‐Nr.C20)

    ANLAGEN5A/5BWertebereichfürdas

    Feld"AusschlußkennzeichenKunde"(FeldB14)

    WertebereichfürdasFeld"AuschlusskennzeichenKonto"

    (FeldC20)

    (neuerstellt)

  • SpezifikationfürdieBereitstellungeinesDatenbestandsgemäߧ5Absatz2EAEGSYNOPSE‐VergleichderÄnderungenzwischenVersion3.0undVersion3.1BASISSeite21

    Version3.0 Version3.1BASISANLAGE6 ANLAGE6

    WertebereichfürdasDatenfeld"EdB‐Schlüssel"

    (Feld‐Nr.C21)

    WertebereichfürdasFeld"WeitereZustandsverschlüsselungen"

    (FeldC21)

    Schlüssel9 Erläuterung

    01 Mietkautionskonten

    02 Verpfändete bzw. abgetretene Guthaben

    03 Treuhänder und Insolvenzverfahren

    04 Pfändungen gemäß § 829 ZPO

    05 Wohnungseigentümergemeinschaftskonten

    06 Nachlass- bzw. Erbschaftskonten

    07 Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft

    08 Pfändungsschutzkonten (P-Konto) gemäß § 850k Abs. 7 ZPO

    09 Treuhandverbindlichkeiten bzw. Treuhandzahlungen i. S. § 6 Absatz 1 bzw. § 21 Absatz 3 RechKredV

    10 Eventualverbindlichkeiten gemäß § 26 Absätze 1 und 2 RechKredV (u.a. Bankavale, Bürgschaften, Garantien und Stellung von Kreditsicherheiten für Darlehen Dritter)

    Position im Feld Erläuterung

    Pos. 01 Mietkautionskonten

    Pos. 02 Verpfändete bzw. abgetretene Guthaben

    Pos. 03 Treuhänder und Insolvenzverfahren

    Pos. 04 Pfändungen gemäß § 829 ZPO

    Pos. 05 Wohnungseigentümergemeinschaftskonten

    Pos. 06 Nachlass- bzw. Erbschaftskonten

    Pos. 07 Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft

    Pos. 08 Pfändungsschutzkonten (P-Konto) gemäß § 850k Abs. 7 ZPO

    Pos. 09 Treuhandzahlungen i. S. § 21 Absatz 3 RechKredV

    Pos. 10 Eventualverbindlichkeiten gemäß § 26 Absätze 1 und 2 RechKredV (u.a. Bankavale, Bürgschaften, Garantien und Stellung von Kreditsicherheiten für Darlehen Dritter)

    Pos. 11 bis 50 Derzeit ohne Verwendung

    6 Bei Zutreffen mehrerer Werteschlüssel ist der jeweils niedrigstwertige in das Datenfeldaufzunehmen.

  • SpezifikationfürdieBereitstellungeinesDatenbestandsgemäߧ5Absatz2EAEGSYNOPSE‐VergleichderÄnderungenzwischenVersion3.0undVersion3.1BASISSeite22