2015 05 26 B54 2Ä Kaki EndgPlanf 2015 08 27 Ausfertigung · Garage Schp Zufahrt Zufahrt Zufahrt...

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P P P P P P P Kastanie 0,15/6,0 Laubbaum 0,1/2,0 Kastanie 0,15/6,0 8 Laubbäume je 0,15/3,0 Carport Schp Schp Carport Zufahrt Zufahrt Zufahrt Schp Carport Carport Schp Zufahrt Zufahrt Garage Zufahrt Zufahrt Zufahrt Schp Überdach Schp Carport Zufahrt Zufahrt Carport Schp Schp Schp Schp Schp Schp Überdach Überdach Schp Zufahrt Carport Überdach Überdach Überdach Überdach Schp Schp Schp Schp Schp Schp Treib- haus Carport Garage Laube Überdach Überdach Laube Carport Schp Schp Überdach Schp Schp Schp Schp Carport Zufahrt Zufahrt Zufahrt Zufahrt Zufahrt Laube Schp Schp Carport Carport Carport Schp Schp Garage Garage Winter- garten Wohnhaus Carport Überdach Garage Schp Zufahrt Zufahrt Zufahrt Zufahrt Carport Überdach Carport Schp Schp Schp Schp Schp Schp Schp Zufahrt Zufahrt Zufahrt Carport Carport Schp Schp Zufahrt Carport Schp Schp Schp Schp Schp Schp Über- dach Zufahrt Schp Überdach Überdach Überdach 15 17 42 a 42 b 42 c 40 a 40 b 40 c 21 19 17 62 64 66 23 20 a 20 b 16 a 18 a 18 b 19 27 21 29 23 31 46 a 46 b 46 c 44 a 44 b 44 c 54 56 58 60 48 50 52 52 a 13 25 33 35 37 39 36 9 38 34 11 a 11 b 11 c 11 d 7 a 7 b 7 c 7 d 9 a-e 5 5 3 1 2 4 15 8 13 a 13 b 13 c 13 d 15 10 b 10 a 8 6 16 b 14 b 14 a 7 10 11 9 7 8 2 6 4 12 3 10 8 6 4 4 6 19 11 12 2 Rosmarinweg Ginsterweg Heideweg Sanddornweg Alvesloher Straße Wacholderweg 53 4 61 47 4 116 4 105 4 138 4 151 4 152 4 153 4 115 4 128 4 130 4 131 4 132 4 133 4 171 4 112 4 125 4 113 4 126 4 114 4 127 4 135 4 148 4 136 4 149 4 150 4 175 4 176 4 218 4 259 4 246 4 260 4 247 4 261 4 249 4 262 4 250 4 263 4 252 4 264 4 179 4 180 4 181 4 253 4 265 4 254 4 258 4 273 4 274 4 240 4 242 4 308 4 317 4 309 4 319 4 320 4 310 4 321 4 322 4 283 4 311 4 297 4 285 4 298 4 312 4 313 4 305 4 243 4 276 4 288 4 289 4 290 4 291 4 279 4 292 4 293 4 266 4 267 4 257 4 272 4 280 4 294 4 281 4 295 4 282 4 286 4 299 4 287 4 300 4 275 4 306 4 315 4 307 4 301 4 302 4 303 40 3 40 4 40 5 4 117 4 134 4 137 4 173 4/177 4 129 4 244 4 248 4 234 4 110 4 278 4 256 4 316 4 318 4 296 4 323 4 314 4 304 1 1 18 3 Spielplatz/ Grünfläche 137 INGENIEUR QUICKBORNERSTR. VERMESSUNGS- 22844 NORDERSTEDT BESTELLTER ÖFFENTLICH @wtnet.de E-Mail: vermessung FAX040/5264672 DIPLOM-INGENIEUR TELEFON040/5225757 WILFRIED PATZELT 5 4 Fahr- und Leitungsrecht zug. Ver- u. Entsorgungsträger Fahr- und Leitungsrecht zug. Ver- u. Entsorgungsträger Fahr- und Leitungsrecht zug. Ver- und Entsorgungsträger Gehrecht zug. d. Allgemeinheit 6 4 3 G-F-L zug. 9 10 G-F-L 6 7 F zug. 5 GSt 3 4 GSt GSt G-F-L zug. 1 G-F-L zug. 2 3 WA II GR < 200 qm 4 Wo 1 G zug. 2 G zug. 3 WA II GRZ 0,4 1 Wo 2 5 o H 2 3 1 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 a WA I GRZ 0,3 2 Wo 6 17 b o E 17 b 18 a 18 b 19 18 c WA II GR < 350 qm 8 Wo 18 a-c WA II GR < 350 qm 1 Wo 19 H 2 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 5,50 3 GSt GSt zug. 18 a-c GSt St/Ga/Ca St/Ga/Ca GSt GSt GSt zug. 3 Sanddornweg Sanddornweg Heideweg Heideweg Heideweg Verkehrsflächen § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB Straßenbegrenzungslinie Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Öffentliche Grünflächen § 9 (1) 15 BauGB ZEICHENERKLÄRUNG / FESTSETZUNGEN ZUR PLANZEICHNUNG TEIL A Maß der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß § 16 BauNVO Art der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Grundflächenzahl § 16 BauNVO GRZ 0,4 II Bauweise und Baugrenzen § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB nur Einzelhäuser zulässig § 22 BauNVO öffentlicher Fußweg Baugrenzen § 23 BauNVO WA Allgemeines Wohngebiet § 4 BauNVO Zweckbestimmung: Spielstation z.B. Offene Bauweise § 22 BauNVO o z.B. Grundfläche § 16 BauNVO GR < 350 z.B. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden § 16 BauNVO z.B. 2 Wo H nur Hausgruppen zulässig § 22 BauNVO E öffentlicher Parkplatz Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB Zweckbestimmung: Trafostation Zweckbestimmung: Abfall (zentrale Müllsammelstelle) Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen § 9 Abs. 1 Nr. 25a+b BauGB Bäume, anzupflanzen § 9 Abs. 1 25a BauGB G-F-L Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastete Flächen § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche F Mit Fahrrechten zu belastende Fläche G Mit Gehrechten zu belastende Fläche DARSTELLUNGEN OHNE NORMCHARAKTER Alle Maße sind in Meter angegeben Vorhandene Flurstücksgrenzen Flurstücksbezeichnung 14 28 z.B. Straßenbegleitgrün / Verkehrsgrün Vorhandene Gebäude 1 Durchlaufende Nummerierung der Grundstücke z.B. Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches § 9 Abs. 7 BauGB GSt Gemeinschaftsstellplätze Flächen für Gemeinschaftsanlagen § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB Umgrenzung von Flächen für § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB ST/Ga/Ca Stellplätze oder Garagen/Carports 1 z.B. Begünstigter: Baugrundstück einschließlich Versorgungsträger Bäume, zum Erhalt § 9 Abs. 1 25b BauGB verkehrsberuhigter Bereich Zweckbestimmung: Blockheizkraftwerk Abgrenzung von Art und Maß der Nutzung § 1 BauNVO 11. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung und die Stelle, bei der der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung auf Dauer während der Sprechstunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt und die Internetseite, auf der der Plan zentral und auf Dauer verfügbar ist, ist durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. ... am ........................ sowie nachrichtlich in der Umschau Nr. ... am ........................ und durch nachrichtliche Bereitstellung im Internet am ........................ bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung ist auf die Möglichkeit, eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung einschließlich der sich ergebenden Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) sowie auf die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche geltend zu machen und das Erlöschen dieser Ansprüche 44 BauGB) hingewiesen worden. Auf die Rechtswirkungen des § 4 Abs. 3 GO wurde ebenfalls hingewiesen. Die Satzung ist mithin am ....................... in Kraft getreten. Kaltenkirchen, den ......................... Siegel 5. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung haben in der Zeit vom 05.03.2015 bis 07.04.2015 während der Dienststunden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können, durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. 47 am 25.02.2015 sowie nachrichtlich in der Umschau Nr. 9 am 25.02.2015 und durch nachrichtliche Bereitstellung im Internet am 25.02.2015 bekannt gemacht. 1. Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Stadtvertretung vom 20.08.2013 Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. 200 am 28.08.2013 sowie nachrichtlich in der Umschau Nr. 35 am 28.08.2013 und durch nachrichtliche Bereitstellung im Internet am 02.09.2013 erfolgt. VERFAHRENSVERMERKE 4. Der Bau- und Umweltausschuss hat am 17.02.2015 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. 7. Der katastermäßige Bestand am 21.08.2015 sowie die geometrischen Festlegungen der neuen städtebaulichen Planung werden als richtig bescheinigt. Norderstedt, den ......................... 8. Die Stadtvertretung hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 26.05.2015 geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt. .................................. Wilfried Patzelt (öffentl. bestell. Vermessungsingenieur) .......................................... Hanno Krause (Bürgermeister) 10. Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen. Kaltenkirchen, den ......................... Siegel .......................................... Hanno Krause (Bürgermeister) .......................................... Hanno Krause (Bürgermeister) 9. Die Stadtvertretung hat den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) am 26.05.2015 als Satzung beschlossen und die Begründung durch Beschluss gebilligt. Kaltenkirchen, den ............................. Siegel 6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB am 23.02.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. .......................................... Hanno Krause (Bürgermeister) Kaltenkirchen, den ............................. Siegel 3. Auf die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. 2. Auf Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 17.02.2015 wurde nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgesehen. Die nach § 13a Abs. 3 BauGB erforderlichen Hinweise wurden im Rahmen der Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses gegeben. 5.2 Für festgesetzte Baumanpflanzungen im Straßenraum bzw. auf Stellplätzen sind heimische, mittel- oder großkronige Laubbaumarten in der Mindestqualität Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit Drahtballen, 20-25 cm Stammumfang zu verwenden. 1.1 TEXT TEIL B Art der baulichen Nutzung 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.0 4.0 Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 4.1 In dem in der Planzeichnung Teil A festgesetzten "Allgemeinen Wohngebieten" (WA) sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 u. Abs. 9 BauNVO die Ausnahmen des § 4 Abs. 3 BauNVO Nr. 4. Gartenbaubetriebe Nr. 5 Tankstellen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Die Angaben über die Höhenlage der baulichen Anlagen beziehen sich auf die Oberkante des Erdgeschossfußbodens gemessen in der Mitte der erschließungsseitigen Gebäudeseite. Bauliche Anlagen dürfen nicht höher als 0,60 m über dem Bezugspunkt liegen. Bezugspunkt ist die Oberkante der zugehörigen Straßenmitte. 18 Abs. 1 BauNVO) Stellplätze, Gemeinschaftsstellplätze und Parkplätze sind mit wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierung und Betonierung sind hier nicht zulässig. Sofern Stellplätze nachträglich überdacht werden sollen (Carports, Garagen), sind die Dachflächen vegetationsfähig zu gestalten und zu begrünen. Maß der baulichen Nutzung 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 2.0 2.1 SATZUNG DER STADT KALTENKIRCHEN ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 54 "NÖRDLICH DER ALVESLOHER STRAßE", 2. ÄNDERUNG Für den Bereich: nördlich der Alvesloher Straße, südlich des Grünzuges Krauser Baum und östlich der BAB A7 Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551) PLANZEICHNUNG (TEIL A) M 1 : 1000 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 9 Abs. 1 Nr. 25a+b BauGB) 5.0 Gestalterische Festsetzungen 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 84 LBO) 7.0 Baum Schwormstede GbR 22087 Hamburg, Graumannsweg 69 Tel. 040 / 44 14 19 Fax. 040 / 44 31 05 ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG Bearbeitet: Schwormstede / Gomes Martinho / Pasdzior Projekt Nr. : 1303 Für den Bereich: nördlich der Alvesloher Straße, südlich des Grünzuges Krauser Baum und östlich der BAB A7 SATZUNG DER STADT KALTENKIRCHEN Übersichtsplan ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 54 "Nördlich der Alvesloher Straße", 2. Änderung Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landes- bauordnung (LBO) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 26.05.2015 folgende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 54 "Nördlich der Alvesloher Straße", für den Bereich: nördlich der Alvesloher Straße, südlich des Grünzuges Krauser Baum und östlich der BAB A7, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen. PRÄAMBEL Endgültige Planfassung 26.05.2015 (Stadtvertretung) 0 10 50 100m LAGEPLAN Gemeinde: Kaltenkirchen Gemarkung: Kaltenkirchen Flur: 16 Planungsgrundlage: Daten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation sowie Vermessungstechnische Ergänzungsmessungen/Berechnungen aus 3/2014 durch VERMESSUNGSBÜRO PATZELT Dipl.-Ing. W. Patzelt Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Quickborner Straße 137 22844 Norderstedt Tel.: 040/5225757 FAX: 040/5264672 Garagen sind in gleicher Farbe und gleichem Material wie der Hauptbaukörper herzustellen. Bei überdachten Stellplätzen (Carports) sind Holzkonstruktionen zulässig. Flachdächer sind generell zulässig. Einfriedungen zur öffentlichen Verkehrsfläche und zu den festgesetzten privaten Wohnwegen sind bis zu einer Höhe von maximal 1,2m zulässig. 7.1 5.1 5.3 Maßnahmen für besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 6.0 6.1 Die Ausführung der Außenbauteile der Wohngebäude im gesamten Plangeltungsbereich hat nach den Anforderungen der DIN 4109 für den Lärmpegelbereich III zu erfolgen. 5.4 7.2 3.0 Überbaubare Grundstücksflächen 9 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO) Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Wintergärten und Überdachungen ist bis zu einer Tiefe von 1,0 m zulässig. 23 Abs. 3 BauNVO) 3.1 Gehölzschnittmaßnahmen, die zu einer Verunstaltung des gehölztypischen Habitus führen, sind verboten. Bei Abgang der zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäume sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dabei sind als Mindestqualität Hochstamm 3 x verpflanzt, mit Drahtballen, 20-25 cm Stammumfang zu verwenden. Für alle neu zu pflanzenden Bäume innerhalb befestigter Flächen sind Pflanzgruben mit mindestens 12 cbm durchwurzelbaren Raumes mit geeignetem Substrat bei einer Breite von mindestens 2,0 m und einer Tiefe von mindestens 1,5 m herzustellen und durch geeignete Maßnahmen gegen das Überfahren und Beparken durch Kfz zu sichern. Die Baumscheiben sind dauerhaft zu begrünen oder der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Standorte für Leuchten, Verkehrsschilder, Trafostationen etc. sind innerhalb der Baumscheiben nicht zulässig.

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    306

    4

    315

    4

    307

    4

    301

    4

    302

    4

    303

    40

    3

    40

    4

    40

    5

    4

    117

    4

    134

    4

    137

    4

    173

    4/177

    4

    129

    4

    244

    4

    248

    4

    234

    4

    110

    4

    278

    4

    256

    4

    316

    4

    318

    4

    296

    4

    323

    4

    314

    4

    304

    1

    1

    18

    3

    Spielplatz/Grünfläche

    137

    INGENIEURQUICKBORNER STR.

    VERMESSUNGS-22844 NORDERSTEDT

    BESTELLTER

    ÖFFENTLICH

    @wtnet.de

    E-Mail: vermessung

    FAX 040/5264672

    DIPLOM-INGENIEUR

    TELEFON 040/5225757

    WILF

    RIED

    PATZ

    ELT

    5

    4

    Fahr- und Leitungsrecht zug. Ver- u. Entsorgungsträger

    Fahr- und Leitungsrecht zug. Ver- u. Entsorgungsträger

    Fahr- und Leitungsrecht zug. Ver- und Entsorgungsträger Gehrecht zug. d. Allgemeinheit

    6

    4

    3

    G-F-L

    zug.

    9

    10

    G-F-L

    6 7

    F zug. 5

    GSt

    3

    4

    GSt

    GSt

    G-F-Lzug. 1

    G-F-Lzug.

    23

    WA IIGR < 200 qm

    4 Wo

    1

    G zug. 2

    G zug. 3

    WA IIGRZ 0,4

    1 Wo

    2 5

    o

    H

    2

    3

    1

    67

    8

    9

    10

    11

    12 13

    14

    15

    16

    17 a

    WA IGRZ 0,3

    2 Wo

    6 17 b

    o

    E

    17 b

    18 a

    18 b

    19

    18 c

    WA IIGR < 350 qm

    8 Wo

    18 a-c

    WA IIGR < 350 qm

    1 Wo

    19

    H

    2

    2

    3

    3

    33

    33

    3

    3

    3

    3

    3

    4

    5,50

    3

    GStGSt zug. 18 a-c

    GSt

    St/Ga/Ca

    St/Ga/Ca

    GSt

    GSt

    GStzug. 3

    Sand

    dornw

    eg

    Sanddornweg

    Heideweg

    Heidew

    eg

    Heidew

    eg

    Verkehrsflächen § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB

    Straßenbegrenzungslinie

    Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung

    Öffentliche Grünflächen § 9 (1) 15 BauGB

    ZEICHENERKLÄRUNG / FESTSETZUNGENZUR PLANZEICHNUNG TEIL A

    Maß der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

    Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß § 16 BauNVO

    Art der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

    Grundflächenzahl § 16 BauNVOGRZ 0,4

    II

    Bauweise und Baugrenzen § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB

    nur Einzelhäuser zulässig § 22 BauNVO

    öffentlicher Fußweg

    Baugrenzen § 23 BauNVO

    WA Allgemeines Wohngebiet § 4 BauNVO

    Zweckbestimmung: Spielstation

    z.B.

    Offene Bauweise § 22 BauNVOo

    z.B.

    Grundfläche § 16 BauNVOGR < 350z.B.

    Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden § 16 BauNVOz.B. 2 Wo

    H nur Hausgruppen zulässig § 22 BauNVO

    E

    öffentlicher Parkplatz

    Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB

    Zweckbestimmung: Trafostation

    Zweckbestimmung: Abfall (zentrale Müllsammelstelle)

    Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen § 9 Abs. 1 Nr. 25a+b BauGB

    Bäume, anzupflanzen § 9 Abs. 1 25a BauGB

    G-F-L

    Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastete Flächen § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB

    Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche

    F Mit Fahrrechten zu belastende Fläche

    G Mit Gehrechten zu belastende Fläche

    DARSTELLUNGEN OHNE NORMCHARAKTER

    Alle Maße sind in Meter angegeben

    Vorhandene Flurstücksgrenzen

    Flurstücksbezeichnung1428z.B.

    Straßenbegleitgrün / Verkehrsgrün

    Vorhandene Gebäude

    1 Durchlaufende Nummerierung der Grundstückez.B.

    Sonstige PlanzeichenGrenze des räumlichen Geltungsbereiches § 9 Abs. 7 BauGB

    GSt Gemeinschaftsstellplätze

    Flächen für Gemeinschaftsanlagen § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB

    Umgrenzung von Flächen für § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB

    ST/Ga/Ca Stellplätze oder Garagen/Carports

    1z.B. Begünstigter: Baugrundstück einschließlich Versorgungsträger

    Bäume, zum Erhalt § 9 Abs. 1 25b BauGB

    verkehrsberuhigter Bereich

    Zweckbestimmung: Blockheizkraftwerk

    Abgrenzung von Art und Maß der Nutzung § 1 BauNVO

    11. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung und die Stelle, bei der der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung auf Dauer während der Sprechstunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt und die Internetseite, auf der der Plan zentral und auf Dauer verfügbar ist, ist durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. ... am ........................ sowie nachrichtlich in der Umschau Nr. ... am ........................ und durch nachrichtliche Bereitstellung im Internet am ........................ bekannt gemacht worden.In der Bekanntmachung ist auf die Möglichkeit, eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung einschließlich der sich ergebenden Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) sowie auf die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche geltend zu machen und das Erlöschen dieser Ansprüche (§ 44 BauGB) hingewiesen worden. Auf die Rechtswirkungen des § 4 Abs. 3 GO wurde ebenfalls hingewiesen. Die Satzung ist mithin am ....................... in Kraft getreten.

    Kaltenkirchen, den ......................... Siegel

    5. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung haben in der Zeit vom 05.03.2015 bis 07.04.2015 während der Dienststunden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können, durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. 47 am 25.02.2015 sowie nachrichtlich in der Umschau Nr. 9 am 25.02.2015 und durch nachrichtliche Bereitstellung im Internet am 25.02.2015 bekannt gemacht.

    1. Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Stadtvertretung vom 20.08.2013Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. 200 am 28.08.2013 sowie nachrichtlich in der Umschau Nr. 35 am 28.08.2013 und durch nachrichtliche Bereitstellung im Internet am 02.09.2013 erfolgt.

    VERFAHRENSVERMERKE

    4. Der Bau- und Umweltausschuss hat am 17.02.2015 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

    7. Der katastermäßige Bestand am 21.08.2015 sowie die geometrischen Festlegungen der neuen städtebaulichen Planung werden als richtig bescheinigt.

    Norderstedt, den .........................

    8. Die Stadtvertretung hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 26.05.2015 geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt.

    ..................................Wilfried Patzelt(öffentl. bestell.

    Vermessungsingenieur)

    ..........................................Hanno Krause

    (Bürgermeister)

    10. Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.

    Kaltenkirchen, den ......................... Siegel..........................................

    Hanno Krause(Bürgermeister)

    ..........................................Hanno Krause

    (Bürgermeister)

    9. Die Stadtvertretung hat den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) am 26.05.2015 als Satzung beschlossen und die Begründung durch Beschluss gebilligt.

    Kaltenkirchen, den ............................. Siegel

    6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB am 23.02.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

    ..........................................Hanno Krause

    (Bürgermeister)

    Kaltenkirchen, den ............................. Siegel

    3. Auf die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

    2. Auf Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 17.02.2015 wurde nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgesehen.Die nach § 13a Abs. 3 BauGB erforderlichen Hinweise wurden im Rahmen der Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses gegeben.

    5.2 Für festgesetzte Baumanpflanzungen im Straßenraum bzw. auf Stellplätzen sind heimische, mittel- oder großkronige Laubbaumarten in der Mindestqualität Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit Drahtballen, 20-25 cm Stammumfang zu verwenden.

    1.1

    TEXT TEIL B

    Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)1.0

    4.0 Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

    4.1

    In dem in der Planzeichnung Teil A festgesetzten "Allgemeinen Wohngebieten" (WA) sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 u. Abs. 9 BauNVO die Ausnahmen des § 4 Abs. 3 BauNVO Nr. 4. Gartenbaubetriebe Nr. 5 Tankstellen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

    Die Angaben über die Höhenlage der baulichen Anlagen beziehen sich auf die Oberkante des Erdgeschossfußbodens gemessen in der Mitte der erschließungsseitigen Gebäudeseite.Bauliche Anlagen dürfen nicht höher als 0,60 m über dem Bezugspunkt liegen. Bezugspunkt ist die Oberkante der zugehörigen Straßenmitte. (§ 18 Abs. 1 BauNVO)

    Stellplätze, Gemeinschaftsstellplätze und Parkplätze sind mit wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierung und Betonierung sind hier nicht zulässig. Sofern Stellplätze nachträglich überdacht werden sollen (Carports, Garagen), sind die Dachflächen vegetationsfähig zu gestalten und zu begrünen.

    Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)2.0

    2.1

    SATZUNG DER STADT KALTENKIRCHEN ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 54 "NÖRDLICH DER ALVESLOHER STRAßE", 2. ÄNDERUNGFür den Bereich: nördlich der Alvesloher Straße, südlich des Grünzuges Krauser Baum und östlich der BAB A7

    Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO)vom 23. Jan. 1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändertam 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551)

    PLANZEICHNUNG (TEIL A) M 1 : 1000

    Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a+b BauGB)

    5.0

    Gestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 84 LBO)7.0

    Baum • Schwormstede GbR22087 Hamburg, Graumannsweg 69

    Tel. 040 / 44 14 19Fax. 040 / 44 31 05

    ARCHITEKTUR+ STADTPLANUNG

    Bearbeitet: Schwormstede / Gomes Martinho / Pasdzior Projekt Nr. : 1303

    Für den Bereich:nördlich der Alvesloher Straße,

    südlich des Grünzuges Krauser Baum undöstlich der BAB A7

    SATZUNG DER STADT KALTENKIRCHEN

    Übersichtsplan

    ÜBER DENBEBAUUNGSPLAN NR. 54

    "Nördlich der Alvesloher Straße",2. Änderung

    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landes- bauordnung (LBO) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 26.05.2015 folgende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 54 "Nördlich der Alvesloher Straße", für den Bereich: nördlich der Alvesloher Straße, südlich des Grünzuges Krauser Baum und östlich der BAB A7, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen.

    PRÄAMBEL

    Endgültige Planfassung26.05.2015 (Stadtvertretung)

    0 10 50 100m

    LAGEPLANGemeinde: KaltenkirchenGemarkung: KaltenkirchenFlur: 16

    Planungsgrundlage:Daten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation sowie VermessungstechnischeErgänzungsmessungen/Berechnungen aus 3/2014 durch VERMESSUNGSBÜRO PATZELT

    Dipl.-Ing. W. PatzeltÖffentlich bestellter VermessungsingenieurQuickborner Straße 13722844 NorderstedtTel.: 040/5225757FAX: 040/5264672

    Garagen sind in gleicher Farbe und gleichem Material wie der Hauptbaukörper herzustellen. Bei überdachten Stellplätzen (Carports) sind Holzkonstruktionen zulässig.Flachdächer sind generell zulässig.

    Einfriedungen zur öffentlichen Verkehrsfläche und zu den festgesetzten privaten Wohnwegen sind bis zu einer Höhe von maximal 1,2m zulässig.

    7.1

    5.1

    5.3

    Maßnahmen für besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)

    6.0

    6.1 Die Ausführung der Außenbauteile der Wohngebäude im gesamten Plangeltungsbereich hat nach den Anforderungen der DIN 4109 für den Lärmpegelbereich III zu erfolgen.

    5.4

    7.2

    3.0 Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO)

    Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Wintergärten und Überdachungen ist bis zu einer Tiefe von 1,0 m zulässig. (§ 23 Abs. 3 BauNVO)

    3.1

    Gehölzschnittmaßnahmen, die zu einer Verunstaltung des gehölztypischen Habitus führen, sind verboten.

    Bei Abgang der zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäume sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dabei sind als Mindestqualität Hochstamm 3 x verpflanzt, mit Drahtballen, 20-25 cm Stammumfang zu verwenden.

    Für alle neu zu pflanzenden Bäume innerhalb befestigter Flächen sind Pflanzgruben mit mindestens 12 cbm durchwurzelbaren Raumes mit geeignetem Substrat bei einer Breite von mindestens 2,0 m und einer Tiefe von mindestens 1,5 m herzustellen und durch geeignete Maßnahmen gegen das Überfahren und Beparken durch Kfz zu sichern. Die Baumscheiben sind dauerhaft zu begrünen oder der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Standorte für Leuchten, Verkehrsschilder, Trafostationen etc. sind innerhalb der Baumscheiben nicht zulässig.

    03 [B-Plan]Planzeichnung_Rahmen Legende