20150107 alphapay-quittung-verlangen

1
Markus Müller 8713 Uerikon, 8. Januar 2015 Seestrasse 270 078 770 47 10 [email protected] EINSCHREIBEN ALPHAPAY AG Postfach 8021 Zürich Quittungen für Einzahlungen betr. Referenz 3'298'353 Im Zusammenhang mit Ihrer Forderung aus Referenz 3'298'353 habe ich Ihnen verschiedene Teileinzahlungen geleistet. Leider habe ich von Ihnen seit geraumer Zeit keine Quittungen für meine Einzahlungen erhalten. Gemäss OR Art. 88 bin ich berechtigt, von Ihnen Quittungen für jede meiner geleisteten Teizahlungen zu verlangen: III. Quittung und Rückgabe des Schuldscheines 1. Recht des Schuldners 1 Der Schuldner, der eine Zahlung leistet, ist berechtigt, eine Quittung und, falls die Schuld vollständig getilgt wird, auch die Rückgabe des Schuldscheines oder dessen Entkräftung zu fordern. 2 Ist die Zahlung keine vollständige oder sind in dem Schuldscheine auch andere Rechte des Gläubigers beurkundet, so kann der Schuldner ausser der Quittung nur die Vormerkung auf dem Schuldscheine verlangen. Ich gehe davon aus, dass Sie mir künftig entspredchende Quittungen ausstellen werden! Mit freundlichen Grüssen

Transcript of 20150107 alphapay-quittung-verlangen

Page 1: 20150107 alphapay-quittung-verlangen

Markus Müller 8713 Uerikon, 8. Januar 2015Seestrasse 270078 770 47 [email protected]

EINSCHREIBENALPHAPAY AGPostfach8021 Zürich

Quittungen für Einzahlungen betr. Referenz 3'298'353

Im Zusammenhang mit Ihrer Forderung aus Referenz 3'298'353 habe ich Ihnenverschiedene Teileinzahlungen geleistet. Leider habe ich von Ihnen seit geraumer Zeitkeine Quittungen für meine Einzahlungen erhalten.

Gemäss OR Art. 88 bin ich berechtigt, von Ihnen Quittungen für jede meiner geleistetenTeizahlungen zu verlangen:

III. Quittung und Rückgabe des Schuldscheines

1. Recht des Schuldners

1 Der Schuldner, der eine Zahlung leistet, ist berechtigt, eine Quittung und, falls die Schuld vollständig getilgt wird, auch die Rückgabe des Schuldscheines oder dessen Entkräftung zu fordern.

2 Ist die Zahlung keine vollständige oder sind in dem Schuldscheine auch andere Rechte des Gläubigers beurkundet, so kann der Schuldner ausser der Quittung nur die Vormerkung auf dem Schuldscheine verlangen.

Ich gehe davon aus, dass Sie mir künftig entspredchende Quittungen ausstellen werden!

Mit freundlichen Grüssen