Einweisung in die Werkstoffpraktika Studiengang ... · praktikum sorgfältig aufzubewahren und auf...

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Seite 1 Seite 1 Einweisung in die Werkstoffpraktika Studiengang Werkstoffwissenschaft (B.Sc.) 1. - 5. Fachsemester (Bachelor) Dr. rer. nat. Thomas Kups Praktikumsverantwortlicher Univ.-Prof. Dr. Ing. E. Rädlein Dr. Ing. G. Lange Univ.-Prof. Dr. rer. nat. P. Schaaf apl. Prof. Dr. Ing. L. Spieß Verantwortliche Hochschullehrer Praktikums- und Laborordnung der Praktika des Instituts für Werkstofftechnik Einführung in die Werkstoffpraktika WSW-BA Seite 2 Ablauf der Praktika Praktika vorlesungsgebunden d.h. jedes Praktikum ist separat abzurechnen (bzgl. Endnoten / Leistungspunkte) 5 Semester = 5 Werkstoffpraktika Praktikum zur Vorlesung: „Grundlagen der Werkstoffwissenschaft 1“ - 4 Versuche „Grundlagen der Werkstoffwissenschaft 2“ - 4 Versuche „Grundlagen der Werkstoffwissenschaft 3“ - 4 Versuche „Grundlagen der Werkstoffwissenschaft 4“ - 4 Versuche „Methoden der Werkstoffcharakterisierung“ - 8 Versuche Einführung in die Werkstoffpraktika WSW-BA

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Einweisung in die WerkstoffpraktikaStudiengang Werkstoffwissenschaft (B.Sc.)

1. - 5. Fachsemester (Bachelor)

Dr. rer. nat. Thomas Kups

Praktikumsverantwortlicher

Univ.-Prof. Dr. Ing. E. RädleinDr. Ing. G. LangeUniv.-Prof. Dr. rer. nat. P. Schaafapl. Prof. Dr. Ing. L. Spieß

Verantwortliche Hochschullehrer

Praktikums- und Laborordnung der Praktika des Instituts für Werkstofftechnik

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Ablauf der Praktika

Praktika vorlesungsgebunden

d.h. jedes Praktikum ist separat abzurechnen (bzgl. Endnoten / Leistungspunkte)

5 Semester = 5 Werkstoffpraktika

• Praktikum zur Vorlesung:– „Grundlagen der Werkstoffwissenschaft 1“ - 4 Versuche

– „Grundlagen der Werkstoffwissenschaft 2“ - 4 Versuche

– „Grundlagen der Werkstoffwissenschaft 3“ - 4 Versuche

– „Grundlagen der Werkstoffwissenschaft 4“ - 4 Versuche

– „Methoden der Werkstoffcharakterisierung“ - 8 Versuche

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Praktikumsorte

Meitnerbau (Räume 3.2.308 - 3.2.312)

Arrheniusbau

Feynmanbau(Zentrum für Mikro- und Nanotechnologien)

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Praktikumsorte

Werkstoffe

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Praktikumsordnung

Organisatorisch-technische Hinweise

Praktikumsräume sind Laborräume. Das Verhalten der Nutzer wird durch die entsprechende Laborordnung geregelt, in die die gesetzlichen Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes eingearbeitet sind. Grundsätzlich sind Ordnung, Disziplin und Sauberkeit geboten.

In den Praktikumsräumen sind die in den Laborordnungen fixierten gesetzlichen Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brand-schutzes einzuhalten.

Sie sind vor Aufnahme des ersten Praktikums zur Kenntnis zu nehmen, auf der Testatkarte mit Unterschrift zu bestätigen und während der Praktika zu befolgen.

Für bestimmte Versuche erfolgt zusätzlich eine Belehrung durch den Praktikumsbetreuer am Praktikumsplatz.

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Praktikumsordnung

Kleidungsstücke sind in den abschließbaren Garderobeschränken abzulegen. Auf Wertsachen ist besonders zu achten. Taschen mit Arbeitsmaterialien sind unter den Tischen abzustellen, und zwar so, dass keine Stolpergefahren entstehen.

Essen und Trinken in den Praktikumsräumen verboten.

Das Praktikum beginnt pünktlich zur angegebenen Zeit in den Praktikums-räumen.

Verspätete Studenten haben sich beim zuständigen Betreuer unaufgefordert zu melden. Zweimaliges unentschuldigtes Fehlen hat die Nichtanerkennung des Praktikums (d. h. Note 5) zur Folge.

Bei entschuldigtem Fehlen ist der Versuch in Absprache mit dem Praktikums-verantwortlichen nachzuholen.

Maximal drei Studenten pro Praktikumsgruppe. Ausnahmen nur nach Zustimmung des Praktikumsverantwortlichen

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Praktikumsordnung

Übernahme der Versuchsgruppe des zum Versuch gehörende Ver-suchsinventars bei Praktikumsbeginn. Die Messeinrichtungen sind entsprechend den Versuchsparametern zu betreiben und pfleglich zu behandeln. Bei Feststellung von Mängeln ist der verantwortliche Betreuer zu unterrichten.

Der Nachweis der Versuchsdurchführung erfolgt an Hand einer Testatkarte, die vom Studenten eigenständig zu führen und sorgfältig aufzubewahren ist.

Zu jedem Versuch wird eine Überprüfung der Kenntnisse in mündlicher Form mit Benotung durchgeführt.

Das Versuchsprotokoll wird nach der Versuchsauswertung gesondert mit einer Note bewertet, die ebenfalls auf das Deckblatt des Versuchsprotokolls eingetragen wird.

Ist eine Teilnote (Prüfungsnote oder Protokollnote) „5“, ist der Versuch nach Termin-abstimmung mit dem Versuchsbetreuer zu wiederholen. Zweimal Note „5“ bedeutet Wiederholung des gesamten Praktikums.

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Praktikums-ordnung

Versuchsanleitungen und Deckblatt fürs Protokoll: Download von der Homepage des Praktikums

http://www.tu-ilmenau.de/wt/lehre/praktika/wsw/

bzw. www.tu-ilmenau.de/wt Lehre Praktika WSW

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Praktikumsordnung

Die ordnungsgemäße Durchführung und Auswertung des Versuches in der vorgegebenen Zeit erfordert von jedem Studenten eine sorgfältige Vorbereitung.

Auf der Basis der Versuchsanleitung und der angegebenen Literaturhinweise haben sich die Praktikumsteilnehmer vor Versuchs-beginn mit den theoretischen Grundlagen des Versuchsthemas und mit den damit verbundenen Anwendungen eingehend vertraut zu machen.

Dazu sind vor dem Praktikum die Fragen des Kapitels „Vorberei-tungsaufgaben" in der Versuchsanleitung schriftlich im Protokoll zu beantworten. Die Beantwortung der Fragen kann stichpunktartig erfolgen (mindestens 4 Anstriche pro Frage).

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siehe auch: PDF-Datei „Hinweise zur Protokollführung“ auf der Praktikumswebseite

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Praktikumsordnung

Auswertung und Vervollständigung der Versuchsprotokolls

Messergebnisse sind in geeigneter Form (Diagramme, Tabellen u. ä.) dem Assistenten zur Erteilung des Messwerttestats vorzulegen. Bei falschen Messergebnissen sind die Messungen auf Anweisung des Betreuers zu wiederholen.

Betrugsversuche (Vortäuschen der Versuchsdurchführung, Vorhanden-sein eines fremden Protokolls am Arbeitsplatz, „Ausdenken" von Messwerten u. ä.) führen zur Bewertung „5“ und Nichtanerkennung der Versuchsdurchführung, im Wiederholungsfalle zum Ausschluss vom Praktikum.

Die Messdaten sind unter Berücksichtigung möglicher auftretender Fehler zu diskutieren (Fehlerdiskussion im Versuchsprotokoll). Ein Freihandzeichnenvon Koordinatensystemen und Messkurven ist nicht zulässig.

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Praktikumsordnung

Abgabe des Versuchsprotokolls: innerhalb von 21 Tagen (max. Frist)

Die Richtigkeit der Versuchsdurchführung und der Versuchsauswertung wird durch eine Endnote und ein Endtestat des Praktikumsassistenten bescheinigt.

Die Versuchsprotokolle mit den Testaten sind mindestens bis zum Erhalt der Bescheinigung („Schein“) über die erfolgreiche Teilnahme am Werkstoff-praktikum sorgfältig aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.

Jeder Praktikumsteilnehmer ist zur Abgabe eines Protokolls verpflichtet. (eigenständigen bzw. gemeinsames Protokoll möglich)

Die Mitarbeit bei der Vorbereitung und Erstellung des Protokolls ist durch Unterschrift auf Deckblatt zu bestätigen.

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Praktikumsordnung

• Die Protokollabgabe erfolgt über die Fachgebietsbriefkästen bzw. Sekretariate im Meitnerbau (Gebäudeeingang bzw. Raum 1.2.113) und im Arrheniusbau (Foyer bzw. Raum 114) für die jeweils dort durchgeführten Versuche.

• Die Protokollrückgabe: gesammelt maximal vier Wochen nach dem Ende des letzten Praktikumstermins im Semester über die jeweiligen Sekretariate im Meitnerbau, Arrheniusbau bzw. Kirchhoffbau.

• Die Übertragung der entsprechenden Noten vom Deckblatt des Versuchsprotokolls in die Testatkarte kann in den jeweiligen Sekretariatenvorgenommen werden. Dabei sind die Protokolle mit den Noten und den Endtestat vorzulegen.

• Nach Vorlage des Protokolls für den letzten Versuch ist die Absolvierung des Praktikums durch den Praktikumsverantwortlichen auf der Testatkarte bestätigen zu lassen.

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Praktikumsordnung

• Falls bei einem abgegebenen Protokoll bereits während der ersten allgemeinen Durchsicht Nachbesserungsbedarf besteht, werden die Studenten über die notwendige Nachbesserung i.d.R. per E-Mail (deshalb Angabe der E-Mail-Adresse auf dem Deckblatt) informiert.

• Mit der Abholung des mangelhaften Protokolls beginnt erneut die 21-Tage-Frist. Durch die Möglichkeit der Nachbesserung wird die erreichbare Note für das Protokoll herabgesetzt.

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Deckblatt für das Protokoll

Wiedemann-Franz-Lorenzsches GesetzWiede

Maik MeyerMike MayerMeik Maier

WSW

WSW

WSW

M.Meyer@

M.Mayer@

M.Maier@

WSW 1-2

29.10.18

Dr. Kups

M. Meyer

M. Mayer

M. Maier

2,3 2,7

3,0

Kups

Kups

Kups

3,0 3,0

3,0

2,7 Kups

2,7 Kups

3,0 Kups

Auswertung Aufgabe 2 fehlt!

6

x

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Testatkarte GWW 1-4

Wiede 29.10. 3.0 Kups 3,0 Kups Kups

Maier

Maier Meik 60000 WSW M18

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WSW 1-2

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Testatkarte „Methoden der Werkstoff-charakterisierung“ 5. FS

Einführung. Grundlagenpraktikum „Werkstoffwissenschaft“

Wurst Matt 59999 WSW

WSW5-1

Wurst

XSpek 23.10. 1,3 Kups 1,7 Kups

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Laborordnung

Fluchtwege sind dem Flucht- und Rettungsplan (Aushang im Haupteingang zu entnehmen).

Jeder Student ist im Bedarfsfall zur ersten, ihm möglichen, medizinischen Hilfe verpflichtet.

In jedem Praktikumsraum befindet sich ein Verbandskasten (orange).

Medizinische Hilfe muss über die in den Praktikumsräumen vorhandenen Telefonapparate angefordert werden, Tel: 0112

Brände sind unverzüglich mit den im Zugangsbereich (Hauptgang) zu den Praktikumsräumen befindlichen Feuerlöschern zu bekämpfen. Der Einsatz der Feuerlöscher erfolgt erst unmittelbar am Brandherd. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr über die in den Praktikumsräumen vorhandenen Telefonapparate anzufordern, Wahl: 0112.

Bei Brand: Vorsicht beim Öffnen der Fenster - Stichflammengefahr!!

Brände an Personen sind mit Decken zu ersticken. Die Löschdecke ist an der Wand in der Mitte des Hauptganges zu den Praktikumsräumen.

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Laborordnung - Meitnerbau

Alle Praktikumsversuche sind elektrisch über ortsfeste Schutzkontakt-steckdosen angeschlossen. Bei Gefahr können die Versuche über vorhandene Nottaster neben der Labortür abgeschaltet werden.

Alle Geräte mit Nennspannungen über 42 V sind über Schutzleitersystemeans Netz angeschlossen. Diese Schutzwirkung darf nicht außer Kraft gesetzt werden. Sollte bei Geräten ohne volle Schutzwirkung an spannungsführenden Teilen hantiert werden, so ist das Gerät vorher freizuhalten, d. h. alle Steckverbindungen zur Spannungsquelle sind vollständig zu lösen.

Bei Elektrounfällen ist vor allen anderen Maßnahmen die Verbindung zur Spannungsquelle zu lösen!

Sicherungen werden in der Regel vom Personal nach Feststellung des Störungsgrundes erneuert.

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Laborordnung - Meitnerbau

Alle Experimentiergeräte und Behälter sind nur den zugelassenenBelastbarkeiten und Drücken auszusetzen.

Gashähne sind stets zu überwachen und sofort nach Beendigung des Versuches zu schließen.

Gas- und Wasserschläuche dürfen nach Verlassen des Versuchsplatzes nicht mehr unter Druck stehen.

Bei Arbeiten mit Chemikalien oder Lösungsmitteln sind nur die für diese Zwecke bereitgestellten Behälter zu verwenden. Verschüttete Chemikalien oder Lösungsmittel sind sofort mit Wasser zu verdünnen und durch Aufwischen zu beseitigen (Rutschgefahr).

Das Einatmen entstehender Dämpfe ist möglichst zu vermeiden.

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Laborordnung - Meitnerbau

Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in die Nähe von Bunsen-brennern gebracht werden.

In einem verdunkelten Versuchsraum ist besondere Vorsicht bei Arbeiten mit Chemikalien, Gasen und elektrischen Spannungen notwendig. Durchgänge dürfen nicht mit Taschen, Stühlen, Hockern usw. versperrt werden.

Bei Bruch von Glasgefäßen sind die Verletzungsgefahren so gering wie möglich zu halten.

Zerbrochene Gläser gehören nicht in Papierkörbe, sondern in die zu diesem Zweck aufgestellten Behälter bzw. sind gesondert und sichtbar auf das Abflussbecken abzulegen.

Der Versuchsplatz ist nach Beendigung des Versuches sauber und geordnet zu hinterlassen.

Zur Vermeidung von Stolpergefahren sind die Stühle immer wieder und nach Beendigung des Praktikums ordentlich hinzustellen.

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Laborordnung - Meitnerbau

PC - Benutzerordnung für Studenten Die Programme sind ausschließlich von der entsprechenden Stelle im Betriebssystem

aufzurufen, z. T. noch von DOS-Ebene.

Andere Programme auf der Festplatte, Internetzugriffe sowie Dateiverwaltungs–Routinen dürfen nicht selbständig aufgerufen werden. Eigeninstallationen und das Ausführen von portable Programmen sind verboten!

Benutzung von USB- Sticks, CD-Brennen etc. ist nicht zulässig. Messdatenmitnahme in Absprache mit dem Betreuer bei einigen Versuchen möglich.

Verstöße

Grobe Verstöße gegen die Praktikumsordnung führen zum Ab-bruch der Versuchsdurchführung, im Wiederholungsfall zum Ausschluss vom Werkstoffpraktikum im laufenden Semester.

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