2016 Handbuch Lehrzahnärzte - zmk.unibe.ch · orientierten Unterrichtes (PBL = Problem Based...

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Medizinische Fakultät Bern der Universität Bern www.medizin.unibe.ch Zahnmedizinische Kliniken der Universität Bern zmk bern • www.zmk.unibe.ch Handbuch für Lehrzahnärzte zu den Praktika in der Grundversorgung

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Medizinische Fakultät Bern der Universität Bern • www.medizin.unibe.chZahnmedizinische Kliniken der Universität Bern • zmk bern • www.zmk.unibe.ch

Handbuch für Lehrzahnärztezu den Praktika in der Grundversorgung

2 Handbuch für Lehrzahnärzte

1 Einführung 3

2 Das Berner Curriculum der Zahnmedizin 4

Bachelorstudiengang 4

Neues Ausbildungsmodul der Zahnmedizin 5

Masterstudiengang 6

Lehrinhalte der Studienjahre 1 und 2 7

Stundenpläne und Lehrinhalte 3. Studienjahr 13

Stundenpläne 4./5. Studienjahr 35

3 Lernziele / Kompetenzen 4. und 5. Studienjahr 42

4 Informationen für Lehrzahnärzte 49

5 Gesetzliche Grundlagen / Impfungen 50

6 Didaktische Hinweise 56

7 Literaturhinweis / Links 57

8 Ansprechpersonen 57

9 Arbeitsdokumente 59

Arztgeheimnis 60

Patienteninformation deutsch/französisch/italienisch 61

Fragebogen Psychosoziale Medizin 62

Testatblätter 1. und 2. Studienjahr 63

10 Reglemente 67

Bachelor- und Masterstudiengang

Quelle: Handbuch BIHAM

Inhaltsverzeichnis

Handbuch für Lehrzahnärzte 3

1 Einführung

Die Medizinische Fakultät Bern hat in Zusammenarbeit mit

dem Berner Institut für Hausarztmedizin (BIHAM 2007) und

den Zahnmedizinischen Kliniken zmk bern (2012), für alle

Studierenden der Zahnmedizin obligatorische Praktika im-

plementiert. Diese Praktika sehen über die Dauer von zwei

Jahren hinweg einen 1:1-Unterricht der Studierenden in

Zahnarztpraxen vor. Jeder Studierende wird von Studien-

beginn an von einem frei praktizierenden Lehrzahnarzt1

begleitet.

Die Praktika in der Grundversorgung bieten die Chance,

das Interesse und Verständnis der Studierenden für den

Beruf des Zahnarztes zu fördern, allen Studierenden der

Zahnmedizin die wichtigen Aspekte der Zahnmedizin zu

vermitteln und darüber hinaus den Studierenden das Be-

rufsziel Zahnarzt näher zu bringen.

Das Studium der Zahnmedizin an der Medizinischen Fakul-

tät Bern ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich in-

haltlich wie strukturell überarbeitet worden. Die aktuellen

Reformen betreffen die Einführung der Bachelor- und Ma-

sterstudiengänge im Zuge der Bologna-Richtlinien. Mit der

Einführung neuer Unterrichtseinheiten in der Zahnmedizin

möchte die Medizinische Fakultät Bern einen weiteren Bei-

trag zur Förderung des Nachwuchses der Zahnärzte in der

Schweiz leisten.

Das Zahnmedizinstudium in Bern strebt neben der Ver-

mittlung eines soliden Fachwissens insbesondere die För-

derung der sozialen Kompetenzen an. Der Beruf des Zahn-

arztes stellt hohe Anforderungen an die Selbstständigkeit,

Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit. Der Unterricht

im Bachelorstudium findet deshalb in Form des problem-

orientierten Unterrichtes (PBL = Problem Based Learning)

in Gruppen von 8–10 Studierenden statt. Damit werden die

Studierenden früh mit praxisnahen klinischen Problemen

konfrontiert, die sie lernen kritisch zu hinterfragen und im

Team zu lösen.

Im Zentrum der Ausbildung der Studierenden in den Zahn-

arztpraxen stehen das Erlernen des zahnärztlichen Verhal-

tens, die Kommunikation mit dem Patienten, die Einsicht in

das Krankheitsspektrum, die Langzeitbetreuung von Pati-

enten, das Erfassen der zahnärztlichen Ethik und Kultur

sowie das Erlernen praktischer Fertigkeiten.

Die übergeordneten Lernziele sind:

1. Erweiterung des Ausbildungsspektrums der Studierenden

• Einblick in die Zahnmedizin, speziell in die

Grundversorgung

• Einblick in ein unselektioniertes

Patientenspektrum

• Erleben von Krankheitsbildern der

Grundversorgung

• Einblick in die Langzeitbetreuung von Patienten

• Umgang mit beschränkten Ressourcen

(finanziell, diagnostisch-therapeutisch)

• Praktische Erfahrung in Prävention

• Praktische Erfahrung mit Behandlungen aus

dem Krankenversicherungsgesetz

2. Förderung der professionellen Haltung durch frühen Patientenkontakt

• Verbesserung der sozialen und

kommunikativen Kompetenz

• Verbesserung der klinischen Fertigkeiten

3. Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zum Lehrzahnarzt im Sinne eines Mentors

4. Erhöhte Wertschätzung der Arbeit der Grundversorger am Ende des Studiums und später

5. Wertschätzung der Lehrtätigkeit und des Programms durch die Zahnärzte in der Privatpraxis

1 Im Handbuch wurde für Personen der Einfachheit halber die männliche Form verwendet. Es sind aber selbstverständlich immer beide Geschlechter gemeint.

4 Handbuch für Lehrzahnärzte

2 Das Berner Curriculum der Zahnmedizin

Das Studium der Zahnmedizin ist eine eidgenössisch gere-

gelte strukturierte universitäre Ausbildung von fünf Jahren,

die an den Universitäten Basel, Bern, Genf und Zürich (Frei-

burg 1. u. 2. Jahr) angeboten wird. Die abschliessende Eid-

genössische Prüfung in Zahnmedizin nach zehn Semestern

ist Voraussetzung für ein Weiterbildungsstudium in Zahn-

medizin zum Erwerb eines Masters of Advanced Studies

MAS in einem speziellen Fachgebiet der Zahnmedizin.

Das «Berner Curriculum» unterteilt sich in zwei Abschnit-

te: Das drei Studienjahre umfassende Grundstudium – neu

Bachelorstudium – und das Fachstudium – neu Master-studium – welches die Studienjahre 4 und 5 umfasst.

Beide Studienteile werden jeweils mit einer Abschluss-

prüfung abgeschlossen:

Bachelorprüfung ➞ Bachelor of Dental Medicine

Masterprüfung ➞ Master of Dental Medicine

Die erfolgreich abgeschlossene Masterprüfung ist Voraus-

setzung für die Zulassung zur Eidg. Prüfung Zahnmedizin.

Bachelorstudiengang Zahnmedizin

Studienziele

Der Bachelorstudiengang in Humanmedizin vermittelt natur-

wissenschaftliche und klinische Grundlagen als Basis für

das klinische Fachstudium im Rahmen des Masterstudiums

Humanmedizin.

Der Bachelorstudiengang in Zahnmedizin ist in den ersten

beiden Jahren bis auf spezifische Lehrinhalte in Hausarzt-

medizin identisch mit dem Bachelorstudiengang Human-

medizin. Ab dem dritten Jahr vermittelt der Bachelorstudien-

gang Zahnmedizin die klinischen Grundlagen und Fertig-

keiten als Basis für das klinische Fachstudium im Rahmen

des Masterstudiums Zahnmedizin.

Die ersten beiden Jahre des Bachelorstudiums vermitteln

vor allem Kenntnisse über Bau und Funktion des normalen

menschlichen Körpers bzw. der Organe.

Ein wichtiger Teil des heute problemorientierten Unterrichtes

(PBL, Problem Based Learning) der ersten zwei Studienjahre ist

das Selbststudium. Das Vermitteln von Wissen, Können und

Verhalten erfolgt interdisziplinär und fächerübergreifend. Die

früheren systematischen, organspezifischen Vorlesungszyklen

wurden durch Konzeptvorlesungen, Gruppenarbeiten (Tutorien),

praktische Kurse (Fachpraktika) und Selbststudium ersetzt.

Wahlpraktikum – Klinische Assistenz in den Studentenkursen der zmk bern

Im 1. und 2. Studienjahr müssen die Studierenden ein Wahl-

praktikum absolvieren. Dieses Wahlpraktikum muss an einem

Institut der Medizinischen Fakultät der Universität Bern

durchgeführt werden. Eines dieser Institute sind die Zahn-

medizinischen Kliniken (zmk bern). Der Studierende kann

entscheiden, wo er das Wahlpraktikum ableisten möchte.

Bachelor (1. bis 3. Jahr) Master (4. und 5. Jahr)

1

Praktikum*

2

Praktikum*

3 4 5

Masterarbeit

Masterstudium Zahnmedizin der Universität Bern

eidg. Prüfung

fakultäre Prüfungen (1. bis 5. Studienjahr)

*8 halbe Tage bei einem Zahnarzt in der Privatpraxis

Handbuch für Lehrzahnärzte 5

An den zmk bern sollen die Praktikanten an vier (frei) wähl-

baren Halbtagen während des Frühjahrssemesters einen

Einblick in die klinischen und labortechnischen Arbeiten

der drei kommenden Studienjahre ihrer zahnmedizinischen

Ausbildung erhalten. Die Wahlpraktikanten begleiten an

diesen vier Halbtagen ihre Kollegen aus dem vierten Studien-

jahr. Sie können Vorlesungen besuchen, im Operationssaal

zuschauen und wenn möglich den 4. Jahresstudenten bei

den klinischen Kursen assistieren. Zum Abschluss muss ein

Wahlpraktikumsbericht über das Erlebte verfasst werden,

der vom Praktikumsleiter (aktuell: Dr. Urs Kremer) korrigiert

und benotet wird.

Im dritten Studienjahr der Zahnmedizin werden speziell

Strukturen und Funktionen der Kiefer-Gesichtsregion sowie

die für die zahnmedizinische Versorgung relevanten medi-

zinischen Aspekte vermittelt. Die manuellen Fertigkeiten

als Basis für die klinischen Behandlungsschritte werden am

Simulator eingeübt und gefestigt.

Neues Ausbildungsmodul in der Zahnmedizin

Das erarbeitete Konzept sieht über zwei Jahre hinweg

einen kontinuierlichen Kontakt aller Studierenden in Zahn-

medizin zu Lehrzahnärzten in der Zahnarztpraxis vor mit

dem Ziel, den Studierenden einen intensiven Einblick in

den Praxisalltag vor Ort zu vermitteln.

Das folgende Ausbildungsmodul wird ab HS 2013 in das

Studium der Zahnmedizin integriert:

In den ersten zwei Studienjahren erhalten die Studieren-

den an acht Halbtagen pro Studienjahr im Mentoring

einen Einblick in den Praxisbetrieb eines Zahnarztes. Der

Umgang und die Kommunikation mit dem Patienten, das

Erheben der Anamnese, die strukturierte klinische Unter-

suchung, Kontakte mit spitalexternen Gesundheitsberufen

und die Langzeitbetreuung sind wichtige Ausbildungs-

inhalte des Mentorings.

Durch den Unterricht der Studierenden bei Zahnärzten in

der Privatpraxis (Zahnarztpraktikum) werden bereits prak-

tische zahnärztliche Fertigkeiten wie Anamnese und Status

gelernt.

Die übergeordneten Ziele dieses Praktikums sind:

• Vermitteln von Grundwissen zum

zahnmedizinischen Alltag

• Auseinandersetzen mit Lernzielinhalten des

Curriculums Zahnmedizin

• Motivation zum Studium steigern durch Herstellung

von praktischen Bezügen

• Verständnis für Präzision und qualitativ

hochwertiges Arbeiten

• Vermittlung von Wissen und praktischen Fähigkeiten

Das Mentoring in der Zahnarztpraxis

Die 16 Halbtage Mentoring während der ersten zwei

Studienjahre sollen gleichmässig auf beide Studien-jahre verteilt absolviert werden. Die Lernziele für die

einzelnen Studienjahre sind in Kapitel 3 aufgelistet. Es

können pro Studienjahr zwei verschiedene Zahnarztpraxen

ausgesucht werden. Im ersten Studienjahr sollte das Prakti-

kum bei einem Generalisten absolviert werden. Im zweiten

Studienjahr kann das Praktikum auch bei einem Spezia-

listen erfolgen.

Jeder Studierende stellt sich telefonisch bei seinem Lehr-

zahnarzt vor und vereinbart individuell die Daten für das

Mentoring. Die vereinbarten Daten dürfen den laufenden

Unterricht nicht überschneiden.

Zwei Halbtage des Praktikums im 1. Semester werden an

den zmk bern absolviert. An diesen zwei Halbtagen stellen

die Zahnmedizinischen Kliniken den Studierenden ihre Tätig-

keitsschwerpunkte sowie praktische Aspekte der Zahnheil-

kunde mittels Vorlesungen und Hands-on Übungen vor. Für

diese zwei Halbtage werden die Studierenden von den zmk bern gemäss einer separaten Liste eingeteilt (Koordinator:

Dr. Christoph Ramseier).

Kreditpunktevergabe für das Mentoring

Das Hauszahnarzt-Mentoring in den Studienjahren 1 bis 2

findet im Rahmen der Fachpraktika statt und wird gemäss

den hierfür bestehenden ECTS-Richtlinien abgegolten.

Derzeit werden im 1. und 2. Studienjahr für die Gesamt-

heit der Fachpraktika bei erfolgreicher Teilnahme 16 ECTS-

Punkte vergeben.

Für das 1:1-Mentoring in den Studienjahren 1 bis 2 wird

eine Präsenzzeit von 100% verlangt.

6 Handbuch für Lehrzahnärzte

Masterstudiengang Zahnmedizin

Während der vier Semester des Masterstudiengangs wer-

den die Wissensgrundlagen, die Fertigkeiten und Fähig-

keiten vermittelt, sowie die fachlichen und zwischen-

menschlichen Qualitäten und Haltungen gefördert, die für

die zukünftige Tätigkeit als Zahnärztin, resp. Zahnarzt in

der Grundversorgung der Bevölkerung gefordert sind. Dazu

müssen die im Lernzielkatalog definierten Kompetenz-

niveaus erzielt werden. Die Kompetenzniveaus umfassen

Bereiche der Diagnostik, Fallplanung, Prophylaxe, Therapie,

Rekonstruktion, Nachsorge, Administration, Patienten-

und Praxismanagement, Professionalität.

Im klinischen Kurs führen die Studierenden unter Aufsicht

zahnmedizinische diagnostische Massnahmen durch, planen

mit den zugeteilten Tutorinnen und Tutoren und klinischen

Oberärztinnen und Oberärzten mögliche Behandlungs-

varianten und führen die Behandlung als einzelne Eingriffe

oder gesamthafte Sanierungen unter Aufsicht durch.

Alle Prüfungen während des Studiums sowie der Master-

abschluss sind fakultär geregelt. Das Schlussexamen ist als

multiple choice Klausur eidgenössisch durchgeführt, es gilt

ein gesamtschweizerischer Lernzielkatalog.

http://www.zmk.unibe.ch (für Studierende)

Diese eidgenössische Prüfung in Zahnmedizin wird jeweils

gleichzeitig für alle Masterabsolventen der vier Schweize-

rischen Universitäten am zweiten Montag im August

durchgeführt.

Handbuch für Lehrzahnärzte 7

Lernziele/Theorie: Inhalte Lerntiefe/Praktisches

Oktober Einführungswoche

PBL am Beispiel vom Fallproblem «HIV und

Schwangerschaft»

Einführung in PSM und EBM

Übersicht über die Inhalte der Physik und Chemie

Was ist AIDS, was HIV? Definition. Was ist ein Virus?

Retrovirus: Biologie, Plazentagängigkeit.

Diagnose-Therapie: Beratung durch den Arzt; Pflichten

und Rechte gegenüber Patienten; Aufklärung und

Prävention: wer macht was? Internationale Aspekte?

Aufbau Gesundheitssystem; HIV und Gesellschaft;

Was sind funktionelle Gruppen?

November/Dezember Bausteine, Grössenverhältnisse, Zelltypen

Funktionelle Gruppen: Organische Chemie, Biomoleküle

Grössenverhältnisse: Mechanik, Energie, Wärme,

Wellenlehre

Zellaufbau, Membrane, Mikroorganismen

Membrantransport: Kompartimentierung

Energiegewinnung, Biosynthese, Katabolismus

Gewebebildung, Zytoskelett, Epithel und Bindegewebe.

Moleküle in Wechselwirkung mit Materie

Der Block macht einen Bogen von der Entstehung des

Lebens bis zum Tod: Definition auf verschiedenen

Ebenen. Wissen wie Leben aufgebaut ist: vom MoleküI

bis zum Organismus. Wie gewinnt die Zelle Energie? –

wie der Organismus?: Die Rolle von 02. Wie funktionieren

Transportsysteme auf Ebene Zelle? Warum Kompartimen-

tierungen? Wie steht der Organismus in Wechselwirkung

mit der Umgebung: Strahlung. Was ist Krebs? Was ist

Leben und was heisst Sterben? Alter, Sterben und Tod.

Dezember/Januar Was ist Information?

Das Aktionspotential; lonale Grundlagen, Sensoren

Signalerfassung

Propagation

Morphologie Nerv / Synapse; Nervenleitung

Chemische Signalübermittlung, Signaltransduktion

Kommunikation zwischen Zellen

Regelkreise

Informative Quellen: klinische Studien und Metaanalysen

Elektrische u. Magnetische Felder. Die Entstehung, die

Eigenschaften und die Definition eines AP. Wie wird

Energie der Umgebung in AP umgewandelt?

Membranströme. Ionenkanäle: Eigenschaften und

Funktion an Beispielen. Die Wahrnehmungskette: Um-

welt-Mediums-Sensoren-Reaktion. Was ist ein Reiz?

Rezeptive Felder; Antwortmuster von Sensoren; Faser-

typen; Präsynapse / Postsynapse: Transmitter (Arten);

Rezeptoren (hemmend, erregend). Intrazelluläre Kommu-

nikation: neuronal, endokrin, synzytial; Theorie Regel-

kreis: Anwendung auf z.B. Diabetes.

Woher kommen die Infos z.B. in den Publikationen, wie

werden sie gelesen und evaluiert?

B. Yürüker, Koordinatorin 1. Studienjahr (Stand 2012)

Zusammenstellung der Lerninhalte des 1. Studienjahres

8 Handbuch für Lehrzahnärzte

Lernziele/Theorie: Inhalte Lerntiefe/Praktisches

Januar Speicherung und Weitergabe der genetischen Information

Replikation, Transkription, Translation

Rekombinante DNA-Technik

Molekulargenetik

Pränatale Diagnostik

Transgene Organismen

Was ist ein Gen und was macht es?: Genklonierung.

Genmutationen-Nachweis: Erbkrankheiten; Bedeutung

der molekulargenetischen Diagnostik; Bsp: cystische

Fibrose, DMD. Amniozentese, Chorionbiopsie: wann,

warum, wie? Was kann aus einer Zelle werden (Tumor-

Stamm-Prolif.-Tote Zeile). Die Reproduktionsmedizin: lVF

und ICSI. Bedeutung, Möglichkeiten und Grenzen

(wissenschaftlich, gesetzlich, ethisch und persönlich).

Ethik und Genetik: eine Diskussion

März Psychosoziale Medizin

Kommunikation Praxisbesuch: Arten der Kommunikation, üben und

beobachten. Fallvorstellungen: Krankheitsmodell (Hidden

Agenda) und ärztliche Versorgung

Stress: Psychophysiologie.

März–April Zellfunktionen und Bewegungsphänomene

Energie und Bewegung: Redox

Muskelgewebe; Muskelkontraktion

Intrazelluläre Bewegung: Zytoskelett

Bewegungsapparat

Muskelmechanik

Exorgene Reaktionen. Kreatinphosphat; Substralverwer-

tung im Muskel; E-Fluss und Arbeit; Glatte und gestreifte

Muskulatur: Struktur, Funktion und Vorkommen.

Aktin-Myosin-Zyklus. Kontraktion: elektromechanische

Kopplung; Membranpot. und Kontraktion; Ca2+; Summa-

tion und Tetanus; Muskelarbeit: trainiert–untrainiert. Was

passiert beim Laufsport: Energie und Muskel.

April/Mai Bewegungsapparat, NON-PBL-Block

Untere Extremitäten

Anatomie Knie, Becken, Hüfte, Stamm, Fuss,

Schultergürtel, Hand

Knochenverbindungen

Stützgewebe Histologie

Stammskelett

Muskulatur: Rücken, Bauch, Oberschenkel, Becken

Hüfte, Oberarm

Aufrechter Gang

Orthopädische Probleme

Mai Ethik

Ethische Werte

Urteilsbildung

Rechtlicher Aspekt ethischer Werte

Medizinethik und Forschung

Absolute und relative Ethik, Ethiktheorien;

Klassifikation normativer Ethiktheorien.

Ethische und rechtliche Bedeutung ärztlicher

Handlungsethik an Beispielen: Placebo, Homöopathie,

Entlassung von Angestellten; Design-Babies;

Der Arzt und sein Handeln.

Handbuch für Lehrzahnärzte 9

Lernziele/Theorie: Inhalte Lerntiefe/Praktisches

Mai/Juni Mensch in Beziehung zu seiner Umwelt

Weltbevölkerung

Anthropogene Schadstoffe

Umweltchemie

Ionisierende Strahlen

Umweltepidemiologie

Wie können wir die Überbevölkerung stoppen, wie die

Welt ernähren? Lesen und analysieren von Kurven und

Diagrammen; Erkennen von Kausalitäten; Wie gefährlich

ist Strahlung?: ein quantitativer Einblick; Umweltkrank-

heiten: idiopathische Umweltintoleranz; Ursachen und

Nachweis? Studienanlagen in der Umweltepidemiologie:

Prinzip, Grenzen, Schwierigkeiten.

Juni Entwicklung und Steuerung eines Organismus

Keimzelle und Befruchtung

Plazenta

Frühentwicklung

Reproduktionsmedizin

Entwicklung: zellulär und genetisch

Gewebedynamik

Wundheilung

Somatische Genetik

Stammzellen und Gentherapie

Unterschied Sterilität und Infertilität: Ursache bei Mann

und Frau; Rolle des Arztes: Abklärungen, Therapie-

möglichkeiten, Erfolg. Fertilität: Optimum, Allersabhän-

gigkeit, Aborte.

Die Phasen, die Physiologie und das Endprodukt der

Wundheilung. Die Wundversorgung; Gewebedynamik am

Beispiel von Vaskulo- und Angiogenese.

Zytogenetik: Chromosomenanalytik/aberrationen;

Kenntnis der wichtigsten Symptome und der Chromoso-

menmutationen.

Gentherapie: Keimbahnzellen (verboten), Somatische

Zellen: Anwendung Ethik und Recht.

10 Handbuch für Lehrzahnärzte

Lernziele/Theorie: Inhalte Lerntiefe/Praktisches

Oktober/November Herz/Kreislauf

Herzentwicklung

Koronarzirkulation

EKG

Herzmechanik/Blutdruckregulation

Atemmuskulatur/Ventilations- und Perfusionsmechanismen

Partialdruck/Diffusion/Atemregulation/Gastransport

Die wichtigsten Anomalien sind verständlich.

Die Folgen einer Ischämie bezüglich Funktion und

Lokalisation ableitbar – alle haben ein EKG gemacht.

Inotropie/Kontraktilität sowie Möglichkeiten der Blut-

druckregulation sind erklärt.

Lungenvolumina, Tiffeneau-Test bekannt;

O2/Co2-Regulation/Dissoziationskurve/ph-Regulation;

Hämoglobin als Sauerstoffträger.

Dezember/Januar Ernährung/Verdauung/Stoffwechsel

Ernährungsphysiologie sowie psychosoziale Aspekte

Anatomie GIT

Resorption/luminale Sekretionen/Verdauungsenzyme/

Motilität/GIT

Hormone

Leberfunktion

Intermediärstoffwechsel

Kennen die geltenden Empfehlungen zur gesunden

Ernährung /Beziehung zwischen Essverhalten und

pathologischer Verhaltensweisen;

Endoskopische und sonographische Möglichkeiten;

Ableitung der Ulkusaetiologie, Resorpitionsstörungen,

Unverträglichkeiten (Laktoseintoleranz).

Zusammenhang zu Passagestörungen;

Abflusstörungen der Galle/klinische Chemie bez.

Leberparameter;

Lipidwerte/Mangelerscheinungen (Zölikaie erwähnt)

Februar Niere, Wasser und Elektrolythaushalt

Nierenanatomie sowie ableitende Harnwege

Nierenfunktion, Regulation Na und H20

Kalziumstoffwechsel PTH und Vit D

Säure- und Basenregulation

Histomorph. Nephron, Regulation Nierendurchblutung

Filtration – Kreatinin-Clearance /

Renin-Angiotensin-Aldosteron-System

Regulation des Knochenabbaus (anhand Beispiel

sekundärer Hyperpara bei NI)

Einfluss resp. und metabol. Änderungen von pH, pCO2

Urinuntersuchung

S. Herren, Koordinatorin 2. Studienjahr (Stand 2012)

Zusammenstellung der Lerninhalte des 2. Studienjahres

Handbuch für Lehrzahnärzte 11

Lernziele/Theorie: Inhalte Lerntiefe/Praktisches

März Blut/Immunologie

Blut/Blutbildung/Hämostase

Knochenmark-Stammzellen

Basiswissen Immunologie

Impfungen

Peripheres Blutbild – Indices bekannt

Gerinnungsparameter (Quick, aPTI), Wirkung der AK

Fallvorstellung: CML-Patient

Natürliche Immunität vs. zellulärer und AK-bedingter

Immunreaktion

Empfehlungen für ärztliches Personal

April/Mai ZNS/Sinnesorgane/Verhalten

Anatomie: Schädel-WS/Hirn-RM

Blutversorgung

Schmerz/Motorik

Hirnstamm/Hirnnerven

Basalganglien/Kleinhirn

Visuelles System

Auditives und vestibuläres System

Hippocampus/Hypothalamus

Limbisches System

Sympathikus/Parasympathikus

Hirnpräparierkurs

Folgen und Lokalisation von Minderperfusion

Fälle: Phantomschmerz, Diskushernie und Tetraplegie

Fälle: M. Parkinson und Alkoholiker

Auge/Ohr peripher und zentral; Praktika zu Gesichtssinn,

Okulomotorik, Vestibularapparat sowie Gehör

Fälle: Schlaf, Gedächtnis und Sucht

Juni Endokrinologie Sexualorgane

Endokrine Organe / Hormone

Regelkreise der Hormone

Geschlechtsorgane

Synthese, Speicherung und Funktion

Hypothalamus-Hypophyse (Fall mit Akromegalie) / Insulin

und Glucagon anhand Diabetes Fall / Jodversorgung-SD

Entwicklung / Zyklus Frau

12 Handbuch für Lehrzahnärzte

Handbuch für Lehrzahnärzte 13

3. Studienjahr

• Stundenplan Herbstsemester

• Stundenplan Frühjahrssemester

• Lehrinhalte der einzelnen Fächer

(Die Stundenpläne sind unverbindlich und nur als Musterbeispiel abgebildet)

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16 Handbuch für Lehrzahnärzte

Allg. Kieferorthopädie I und Kieferorthopädische Propädeutik

Gebissentwicklung

Die Auszubildenden kennen die Zahnbezeichnungen, drei

wichtige Zahnbezeichnungsschemata und Grundzüge der

Gebissentwicklung: Entwicklung des Milchgebisses, des

bleibenden Gebisses, die Rolle der Änderung der Zahn-

breiten, die Entwicklung der Zahnbögen, die sagittale Ein-

stellung der Molaren und die spät pubertäre Entwicklung.

Abweichungen von der normalen Gebissentwicklung

Die Auszubildenden kennen Ausnahmen, wie Hyper-, Hypo-

dontie, Abweichungen der Zahnbreiten, Abweichungen der

Zahnzahl, Abweichungen der Zahnform, Einfluss von Krank-

heiten, Alarmzeichen: in welchem Alter was kontrollieren,

IV Richtlinien.

Kieferorthopädische Untersuchung

Die Auszubildenden kennen den Ablauf der kieferortho-

pädischen Routineabklärung (Anamnesen, klinische Befund-

aufnahme inkl. Dokumentation mittels RX, OPG, Fernrönt-

genbild, Kieferabformung, extra- und intraorale Fotografien)

sowie die dafür an der Klinik verwendeten Formulare.

Kieferorthopädische Diagnostik

Die Auszubildenden kennen den Begriff der Eugnathie und

Dysgnathie, das Idealgebiss, Normgebiss und die Gebiss-

anomalie. Sie kennen die kieferorthopädische Anamnese,

die Befund-Aufnahme und den Behandlungsplan und die

benötigten Hilfsmittel wie das Fernröntgenseitenbild, das

Zahnröntgen (Orthopantomogram), Handröntgen, CT,

Volumentomogram, Kiefermodelle, intra- und extraorale

Fotos bis zur kompletten Diagnose und dem Erstellen einer

Problemliste.

Kieferwachstum

Die Auszubildenden kennen generelle Vorgänge des Wachs-

tums, Apposition und Resorption, primäre und sekundäre

Translation der postnatalen Kieferentwicklung, der Maxilla,

des harten Gaumens, der Schädelbasis und der Mandibula.

Sie kennen die Rolle der Suturen und der Synchondrosen,

das periostale Wachstum der Mandibula und die verschie-

denen Rotationstypen der Mandibula.

Fernröntgenanalyse / Wachstumsanalyse / Analyse OPGDie Auszubildenden wissen, wie ein Fernröntgenbild ent-

steht. Sie kennen den Kephalostasten. Verstärkerfolien, Filter

und Gitter. Anhand einer einfachen kephalometrischen

Analyse lernen sie die verwendeten Punkte, Ebenen, Winkel

und Strecken kennen. Sie kennen den Unterschied zwischen

skelettalen und dentalen Anomalien, Methoden zu Wachs-

tumsprowgnosen, skelettale und dentale Reife.

Materialkunde

Die Auszubildenden kennen die materialkundlichen Grund-

lagen von Alginat (praktische Handhabung inkl. Desinfek-

tion, Zusammensetzung, Deformation), Gips (Handhabung:

Anmischen, Zusammensetzung, Abbindereaktion, Gips-

typen, Wechselwirkung Alginat-Gips), Drahtlegierungen

(mechan. Eigenschaften, Spannungs-Dehnungs-Diagramm,

verschiedene Drahttypen: Stahl, Legierungen: Elgiloy, Nitinol,

TMA), Kunststoff (Monomer, Partikelverstärkung, Silan).

Abnehmbare Apparaturen

Die Auszubildenden kennen orthodontische Kräfte und

Gewebsreaktionen und die apparativen Möglichkeiten in

der Kieferorthopädie. Vorhofplatte, Lückenhalter, Stimula-

tionsplatten, Elemente aktiver Platten, Schrauben Federn,

Führungsdorne, geschlossene und offene Aktivatoren.

Ätiologie und Prophylaxe von Dysgnathien

Die Auszubildenden kennen Einflüsse von Lippe, Zunge,

Daumen/Nuggi, Atmung, Trauma auf die Gebissentwick-

lung. Kennen den Unterschied genetischer, nicht geneti-

scher Einflüsse. Bedeutung der Kraftdauer und Kraftgrösse,

Aequilibriumtheorien.

Erstuntersuchung (Demo)

Die Auszubildenden kennen den Ablauf der kieferorthopä-

dischen Abklärung in Theorie und Praxis.

Studienmodelle (Abdrucknahme, Wachsbiss; gegenseitige Übung)

Die Auszubildenden beherrschen die kieferorthopädische

Kieferabformung mit Alginat.

Ausgiessen Modelle

Die Auszubildenden können Kiefer-Gipsmodelle herstellen

inkl. Trimmen.

Lehrinhalte 3. Studienjahr Herbstsemester zmk bern (Stand 2012)

Handbuch für Lehrzahnärzte 17

Einführung Modellanalyse (gemein. Übungsfall)

Die Auszubildenden kennen die Grundlagen der Modell-

analyse inkl. Platzanalyse.

Angle / Bisstypdiagnostik (Gruppenübung)

Die Auszubildenden beherrschen die Angle-Klassen und

die Bisstypdiagnostik.

Endodontologie

Biologie, Physiologie, Anatomie

orale Gewebe

Zähne

Erkrankungen von Pulpa und Periapex allgemein

Aetiologie

Pathologie

Diagnostik

Behandlungsmöglichkeiten

Mikrobiologie und Immunologie der Pulpaerkran-kungen

Behandlung der erkrankten Pulpa und Periapex

Anamnese, Befund

Kommunikation mit Patienten

Diagnostik (klinisch und radiologisch)

Kofferdam

Desinfektion Arbeitsfeld

Aufbereitung und Desinfektion Wurzelkanal

Medikamentöse Einlagen

Wurzelfüllung, Materialien

Rekonstruktion Zahn

Nachsorge

Revision alter Wurzelbehandlungen (einfache Fälle)

Prävention Erkrankungen Pulpa und Periapex

Behandlung Perforationen

Indikation

Behandlungsmöglichkeiten

Kombinierte Paro / Endo-Probleme

Diagnostik

Indikation

Therapie

Endodontologische Notfälle

Diagnostik

Behandlung

Problemfälle, Überweisung an Spezialisten

Endochirurgische Eingriffe

Allgemeine Grundsätze, Indikationen

Wurzelspitzenresektion

Retrograde Wurzelfüllung

Amputation / Hemisektion

Qualitätssicherung in der Endodontologie

Allgemeine Chirurgie

Geschichtliche Entwicklung der allgemeinen Chirurgie

Die Auszubildenden kennen die Grundzüge der geschicht-

lichen Entwicklung der allgemeinen Chirurgie.

Blutstillung, Thrombose, Embolie

Die Auszubildenden kennen Massnahmen zur Blutstillung,

die 3 Pfeiler der Blutgerinnung und beeinflussende Faktoren,

Ursachen und klinisches Bild von Gerinnungsstörungen

sowie die wichtigsten klinischen Tests. Ebenfalls bekannt

sind Ursachen und Folgen von Thrombosen sowie präven-

tive und therapeutische Massnahmen.

Homeostasis, Blutersatz, Schock

Die Auszubildenden kennen die Prinzipien der Infusions-

therapie und des Blutersatz. Sie kennen zudem die Ursachen

und den Ablauf des Schocks sowie die notwendigen Mass-

nahmen. Das Prinzip des Advanced Trauma Life Support

wird vorgestellt.

Wundheilung, Wundheilungsstörungen

Die Auszubildenden kennen die Grundlagen (Mechanismen)

der Wundheilung und die Ursachen, Erscheinungsbilder

18 Handbuch für Lehrzahnärzte

und Folgen der Wundheilungsstörungen, sowie therapeu-

tische Massnahmen.

Chirurgische Infektionen

Die Auszubildenden kennen die Ursachen, Erscheinungs-

bilder, Folgen und therapeutsichen Massnahmen chirur-

gischer Infektionen.

Asepsis, Antisepsis, Antibiotika

Die Auszubildenden kennen die Grundlagen der Asepsis

und Antisepsis sowie der antibiotischen Therapie.

Operationstechniken

Die Auszubildenden kennen die Grundbegriffe, Verfahren

zur Wiederherstellung der Körperintegrität, die Prinzipien

der Lagerung, die wichtigsten chirurgischen Instrumente

sowie die unterschiedlichen Faden- und Nadeltypen.

Sie kennen zudem die Grundlagen des Wundverschluss

und lernen am Modell Knotentechniken von Hand und mit

Nadelhalter.

Lokalanästhesie, Frakturlehre

Die Auszubildenden kennen Grundlagen der Lokalanäs-

thesie und der Frakturlehre.

Verbrennung, Verbrühung

Die Auszubildenden kennen die Einteilung und Folgen von

Verbrennungen und Verbrühungen sowie die zugehörigen

therapeutischen Massnahmen.

Zahnerhaltung (Vorlesung)

Anatomie, Strukturen Zahnhartsubstanzen, Okklusion

Pathologische Veränderungen Zahnhartsubstanzen, Diagnostik klinisch und radiologisch

Beurteilung vorhandene Restaurationen

Behandlungsplanung konservierende Versorgung Zahnhartsubstanzläsionen

Indikationen verschiedene Füllungsmaterialien

Grundsätzliche Aspekte Füllungstechniken

Allgemeine Prinzipien

Präp. Instrumente und deren Funktion

Pulpenschutz

Schutz Nachbarzähne

Provisorische Füllungen

ZOE-Materialien

Zinkphosphat-Zement

Glasionomer-Zement

Kunststoffe / Komposit

Füllungstechnik mit Kompositmaterialien (alle Klassen)

Werkstoff, Biokompatibiliät etc.

Grundprinzipien Kavitätenpräp.

Adhäsion Schmelz und Dentin

Verarbeitung, Polymerisation

Nachsorge

Füllungstechnik mit Amalgam

Werkstoff

Grundprinzipien, Kavitätenpräparation

Toxikologie

Nachsorge

Füllungstechnik mit Glasionomerzement

Werkstoff, Biokompatibilität

Anwendungsmöglichkeiten

Verarbeitung

Nachsorge

Indirekte Füllungstechnik: Keramik

Werkstoff, Biokompatibilität

Grundprinzipien, Kavitätenpräparation

Abdruck, Provisorium

Pulpenschutz

Adhäsive Zementierung

Nachsorge

CAD-CAM: Keramik und Komposit

Semidirekte Füllungstechnik: CEREC

Handbuch für Lehrzahnärzte 19

Indirekte Füllungstechnik: Gold

Werkstoff, Biokompatibilität

Grundprinzipien, Kavitätenpräparation

Abdruck, Provisorium

Zementierung

Nachsorge

Komposit / Ästhetische Möglichkeiten

Zahnform / Zahnfarbe / Zahnstellung etc.

Keramik / Ästhetische Möglichkeiten

Veneers, Teilkronen etc.

Kronen- und Brückenprothetik I

Terminologie, Indikationen, Kontraindikationen

Die Auszubildenden werden mit den allgemeinen Begriffen

der festsitzenden Prothetik vertraut gemacht und erken-

nen mögliche Anwendungen bei Patientenfällen.

Präparationsgrundsätze

Die Auszubildenden kennen die korrekte Anwendung der

Schleiftechnik, erkennen den Zusammenhang zwischen

Präparationsformen und physikalischen Eigenschaften der

Rekonstruktionen wie Friktion, Retention

Beschleifen des vitalen Zahnes

Die Auszubildenden kennen die technischen Schritte zur

kontrollierten Präparation eines vitalen Zahnes ohne Schä-

digung der Pulpa über die Rillenpräparation, die Reduktion

des Schmelzes, das okklusale/inzisale Kürzen, die Präpara-

tion der Stufe inkl. Abschrägung.

Präparationsformen

Die Auszubildenden kennen die verschiedenen

Möglichkeiten der Präparationsgestaltung:

Stufe mit Abschrägung

Stufe ohne Abschrägung

Hohlkehle

sowie die passenden Schleifkörper

Versorgung des präparierten Stumpfes

Die Auszubildenden sind sich darüber bewusst, was das

Präparationstrauma für Auswirkungen auf die Zahnsub-

stanz und die Pulpa hat, kennen die Gründe für und Mittel

zur Stumpftoilette.

Der Aufbau des devitalen Zahnes

Die Auszubildenden kennen die verschiedenen Arten des

Stumpfaufbaus bei wurzelbehandelten Zähnen:

nur Wurzelbehandlung

Compositstiftaufbau

Metallstiftaufbau

Goldkernaufbau mittels Pattern resin

Die Präparation des devitalen Zahnes

Die Auszubildenden kennen die besonderen Präparations-

formen bei devitalen Zähnen in Abhängigkeit der Art des

Stumpfaufbaus

Provisorische Versorgung der präparierten Zähne

Die Auszubildenden kennen die Schritt für Schritt Vorge-

hensweise für die Herstellung einer provisorischen Krone

mittels Pellakrone sowie die Herstellung einer proviso-

rischen Brücke mittels Eierschalenprovisorium.

Retraktion der Gingiva mit Retraktionsfäden

Die Auszubildenden kennen die Instrumente, Materialien

und klinischen Schritte zum schonungsvollen Legen von

Retraktionsfäden.

Retraktion der Gingiva mit Expasyl

Die Auszubildenden kennen die Materialien, deren Eigen-

schaften, die Instrumente, die Anwendungsweise zum

Verdrängen der Gingiva mit Expasyl.

Gerüsteinprobe

Die Auszubildenden kennen die Instrumente, die für die

Gerüsteinprobe verwendet werden.

Die Auszubildenden kennen die Punkte, die bei der Ge-

rüsteinprobe überprüft werden müssen.

Die Auszubildenden kennen die Korrekturmöglichkeiten

an Gerüsten.

Farbauswahl

Die Auszubildenden verstehen den Aufbau des Farb-

raumes. Die Auszubildenden wissen, dass Farben gemessen

und kommuniziert werden können.

20 Handbuch für Lehrzahnärzte

Oralchirurgie

Untersuchungsmethodik

Die Auszubildenden kennen die Methoden der extraoralen

und intraoralen Untersuchung bezügl. oralchirurgischer

Aspekte

Führung der Krankengeschichte

Die Auszubildenden kennen die Führung der Krankenge-

schichte unserer Klinik

Repetitorium der klinisch relevanten Anatomie

Die Auszubildenden kennen die diagnostischen Möglich-

keiten der klinischen und radiologischen Abklärung

Anästhesieverfahren in der Zahnmedizin

Die Auszubildenden kennen die verschiedenen Anästhe-

sieverfahren in der Zahnmedizin

Ausrüstung und Medikamente zur Durchführung der Lokalanästhesie

Die Auszubildenden kennen die verschiedenen Instrumente,

Apparate und Medikamente zur Durchführung der Lokal-

anästhesie

Techniken TA und LA im Ober- und Unterkiefer

Die Auszubildenden kennen und üben die Techniken der

Infiltrationsanästhesie (Terminalanästhesie) und der Lei-

tungsanästhesie

Komplikationen während oder nach einer Lokalanästhesie

Die Auszubildenden kennen die möglichen Komplikationen

bzw. deren Behebung während oder nach Durchführung

einer Lokalanästhesie

Extraktionslehre und Instrumentenkunde

Die Auszubildenden kennen die Therapieschritte einer

Zahnextraktion sowie die dazu benötigten Instrumente

Komplikationen während oder nach einer Zahnextraktion

Die Auszubildenden kennen die möglichen Komplikati-

onen während oder nach der Durchführung einer Zahnex-

traktion.

Morphologie, Okklusion & Funktion

Abformung und Modellherstellung

Registrat und Einartikulieren

Okklusionsanalyse

RK-Biss, Einartikulieren, RK-Analyse

IK-Biss, Einartikulieren, IK Analyse

Artikulation, Theorie Artikulatoren

Funktion des Unterkiefers und Kiefergelenkes, intermaxilläre Relationen, natürliche Okklusion, therapeutische Okklusionskonzepte, totalprothetisches Okklusionskonzept

Funktionelle Anatomie des Kiefergelenks, des Kieferbewegungen verstehen

Terminologie, Datenregistrierung und Datatransfer:

IK, RK, CR, helikoide Verwindung

Vertikale Dimension

Anteriore Kondylenbahn

Arbeits- und Nichtarbeitsbewegung

Bennetbewegung

Side-shift

Bennettwinkel

Fischerwinkel

Posseltaufzeichnung

Ruheschwebe

Free way space

Neuro-motorische Steuerung

Funktion des Artikulators und des Gesichtsbogens verstehen

Therapeutische Okklusion: long centric, freedom in centric, Echzahnführung, Schienenzentrik

WERKSTOFFE I: Gips, Wachs, Harze, Kompositionsmassen, Alginat (Systematik der Abformwerkstoffe)

Handbuch für Lehrzahnärzte 21

Präventivzahnmedizin (Vorlesung)

Grundlegende Kenntnisse der Bedeutung der Prävention im Rahmen der medizinischen / zahn-medizinischen Betreuung des Patienten

Grundlegende Kenntnisse allgemeiner gesundheit-licher Probleme mit Auswirkungen auf die orale Gesundheit, spez. Zahnhartsubstanzen

Epidemiologie der Erkrankungen der Zahnhart- substanzen (Vergangenheit, Ist-Situation, Trends für Zukunft)

Grundlegende theoretische Kenntnisse und klinische Fähigkeiten bezüglich Diagnostik der Verände-rungen an Zahnhartsubstanzen (alle Methoden!)

AnamneseBisherige Behandlungen

Bisherige Prophylaxebemühungen

Qualität vorhandene Restaurationen

Kenntnisse sämtlicher Ursachen der Erkrankungen der Zahnhartsubstanzenallgemeine medizinische Aspekte

Wirtfaktoren

Mikroorganismen

Substrat

chemische Einflüsse

medizinische Einflüsse

soziale Faktoren

Zeitfaktor

Erfassung des ErkrankungsrisikosIndividuelle Faktoren

Verhaltensfaktoren

biologische Faktoren

Prophylaxe individuell der Erkrankungen der Zahnhartsubstanzenmechanische Mundhygiene

antibakterielle Substanzen

Ernährungssteuerung (Zucker / Zuckeraustausch)

Versiegelung

Fluoride (siehe unten)

Wirkungsmechanismen und Einsatz der Fluoride (und anderer Ionen) in der Karies- und ErosionsprophylaxeFluoride in Umwelt

Toxikologie der Fluoride

Wirkungsweise der Fluoride

Applikationsformen und deren Zweckmässigkeit (Wirkung)

Fluoride in der Individual-, Gruppen- und

Kollektiven Prophylaxe

Aufstellen individuelles Prohylaxenkonzept, Einsatz von Hilfskräften, Recallintervall, Überwachen / Kontrolle Prophylaxeerfolg

Halitosis: Diagnose und Prophylaxe

Verpflichtungen und Möglichkeiten des Zahnarztes in semikollektiven ProphylaxemassnahmenSchulzahnpflege

«Alterszahnpflege» usw.

Kollektive ProphylaxemassnahmenBedeutung

Möglichkeiten

Nutzen

Qualitätssicherung in der Präventivzahnmedizin

Embryologie, Anatomie und Histologie des Zahnsystems

Odontogenese

Zahnmorphologie

ZahnschmelzEntstehung

Mineralisation

Struktur

Entwicklung der Fissuren

DentinEntstehung

Mineralisation

Struktur

Sensibilität

Alterung

22 Handbuch für Lehrzahnärzte

Zahnpapille / Pulpa

Entstehung

Struktur

Aufbau, Gewebezonen

Wurzelzement

Entstehung, Lokalisation

Strukturen (Zementarten)

Zusammenhang Parodontologie

Entwicklung und Struktur Desmodont und viarginales Parodont

Zahndurchbruch, Milch-, Zuwachs- und Ersatzzähne

morphologische Vorgänge

Mineralisationszeiten

Durchbruchsmechanismen

Durchbruchszeiten

Entwicklung, Struktur und Topographie Alveolar- und Kieferknochen sowie Mundschleimhaut

Mikrobiologie

Infektionserreger und Mensch («Krieg und Frieden»)Kenntnisse und Verständnis über Interaktionsformen

zwischen Mikro- und Makroorganismen, natürliche und

erworbene Resistenzen gegen Infektionen, Dynamik des

Infektions-Prozesses, Pathogen-Virulenz und Wirtsschädi-

gung.

Pro- und EukaryontenzellenKenntnisse und Verständnis der Evolution unterschied-

licher Zellen (Prokaryonten und Eukaryonten), morpholo-

gische und funktionelle Unterschiede sowie Gemeinsam-

keiten, Konsequenzen der unterschiedlichen Zellbaupläne

auf das Wachstum.

Bakterien: Funktionelle ZellanatomieKenntnisse und Verständnis von obligaten Zellelemente

und ihre Funktionen, fakultativer Zellstrukturen und ihre

Rolle, der pathogenetischen Bedeutung verschiedener

Bakterien-Strukturen.

Bakterien: ZellwandstrukturenKenntnisse und Verständnis der beiden Zellwand-Proto-

typen von Bakterien, molekularen Unterschiede grampositiver

und gramnegativer Bakterien, zellphysiologischen Funktionen

von Zellwandbausteinen, Konsequenzen von Zellwandunter-

schieden für Bakterien in der Umwelt und im Wirt.

Bakterien: Metabolismus

Kenntnisse und Verständnis des zellulären Energiekreis-

laufs, bakteriellen Wachstums, der chemisch-physikalische

Wachstumsbedingungen, der bakteriellen Nährstoff- und

Energiegewinnung.

Bakterielle Adhäsion

Kenntnisse und Verständnis bakterieller Adhäsionsfaktoren,

Adhäsin-Rezeptor-Interaktionen und deren biologische

Bedeutung, Funktionen bakterieller Adhäsionsfaktoren bei

der Infektion, Rolle bakterieller Adhäsine und Biofilme bei

oralen Infektionen («Exkurs»).

Bakterielle Zell-Invasion

Kenntnisse und Verständnis über Invasion Makroorganis-

mus – Gewebeinvasion – Zellinvasion, Typen von invasiven

bakteriellen Pathogenen, bakterielle Invasine, mögliche

Invasionsprozesse, Phagozytose.

Bakterielle Exotoxine

Kenntnisse und Verständnis der Natur von Bakterientoxinen

(biochemische Aspekte), Zell- und Wirtsspezifität bakteri-

eller Toxine, Wirkungsmechanismen einiger bakteriellen

Exotoxine, pathophysiologischen Bedeutung unterschied-

licher Toxinwirkungen.

Viren: Aufbau und Replikation

Kenntnisse und Verständnis über azelluläre infektiöse Agen-

tien und ihre Natur, Molekulare Bauelemente der Viren

und ihre Funktionen, Virusfamilien und ihre Haupt-Cha-

rakteristika, Grundprinzipien der Virusreplikation.

Virale Pathogenese

Kenntnisse und Verständnis von Virusinfektions- und Aus-

breitungstypen, Unterscheidung produktive Virusinfektion

– Latenz – Reaktivierung, Virale Pathogenese-Mechanismen

(Zellschädigung und Zellzerstörung), antivirale Abwehr

und Immunpathogenese, virale Schutzstrategien vor der

Immun-Abwehr.

Handbuch für Lehrzahnärzte 23

Bakterien-Genetik

Kenntnisse und Verständnis betreffend DNA als Informa-

tions-Speicher und Vorgänge der Informations-Weiter-

gabe, Träger genetischer Information in Bakterien: Bakte-

rienchromosom (Nucleoid), Plasmide, Bakteriophagen,

Insertionssequenzen und Transposons

Bakterielle Adaptation

Kenntnisse und Verständnis betreffend Veränderung der

Gen-Struktur, Veränderung des Gen-Gehaltes und Regula-

tionsmechanismen der Genexpression

Pathogenität bakterieller Zellwandpolymere

Kenntnisse und Verständnis der wichtigsten bakteriellen

Infektionsformen und Schädigunsmechanismen, Charakte-

ristika potentiell toxischer Zellwandkomponenten von Bak-

terien, Unterscheidung Bäkteriämie – Sepsis (Septikämie)

– septischer Schock, Pathogenese und Pathophysiologie

des septischen Schocks

Repetitorium

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Handbuch für Lehrzahnärzte 25

Orale Mikrobiologie

Mikrobiota der Mundhöhle

Die Auszubildenden verstehen die Besonderheiten der

Mundhöhle für die Ansiedlung von Mikroorganismen.

Wichtige Vertreter der Standortflora sowie deren Verände-

rung im Laufe des Lebens werden kennengelernt.

Plaque – ein Biofilm

Die Auszubildenden verstehen die Abläufe bei der Bildung

von Plaque als einem Biofilm. Sie kennen die besonderen

Eigenschaften von Bakterien in einem Biofilm. Sie wissen um

die Begriffe Koaggregation, Quorum sensing. Sie kennen

frühe und späte Besiedler der Plaque

Orale Streptokokken / Karies

Die Auszubildenden kennen die Vertreter der oralen Strep-

tokokken. Sie eignen sich Wissen über die Virulenzfak-

toren von Streptococcus mutans an. Die Auszubildenenden

haben Kenntnisse von der ökologischen Plaquehypothese

im Rahmen der Kariesentstehung. Sie kennen die Pathoge-

nese von Schmelz und Dentinkaries und besitzen einen

Überblick über kariesprophylaktische Massnahmen aus mi-

krobiologischer Sichtweise.

Endodontische Infektionen

Die Auszubildenden haben Kenntnis über die Entstehung von

endodontischen Infektionen. Sie kennen die an der Infektion

beteiligten Mikroorganismen und können Verfahren zur anti-

mikrobiellen Therapie von Wurzelkanalinfektionen nennen.

Parodontitis

Die Auszubildenden kennen die Bedeutung bestimmter

Bakterienspezies in der Pathogenese parodontaler Erkran-

kungen. Sie kennen die Virulenzmerkmale der mit Paro-

dontitis assoziierten Mikroorganismen. Spezielle Kenntnisse

bestehen über Aggregatibacter actinomycetemcomitans

und Porphyromonas gingivalis.

Peri-Implantitis

Die Auszubildenden kennen Risikofaktoren für das Ent-

stehen von peri-implantären Infektionen. Sie wissen die

wesentlichen mit peri-implantären Infektionen assoziierten

Mikroorganismen und haben Kenntnis von antimikro-

biellen Massnahmen.

Mikrobiologische Diagnostik

Die Auszubildenden kennen Verfahren zur mikrobiolo-

gischen Diagnostik von oralen Infektionen mit Schwer-

punkt der Diagnostik subgingivaler Plaqueproben. Sie be-

sitzen Kenntnis für mögliche Indikation, Probengewinnung

und Transport der Proben. Die theoretischen Kenntnisse

werden durch praktische Übungen vertieft.

Spezielle Infektionen (Aktinomykose / Candida / Noma), Halitosis und virale Infektionen

Die Auszubildenden besitzen Kenntnisse über Aktino-

mykose, Noma und Pilzinfektionen in der Mundhöhle. Sie

wissen um die Bedeutung von Mikroorganismen bei der

Entstehung von Halitosis. Sie kennen virale Infektionen,

die mit Läsionen in der Mundhöhle verbunden sind.

Zusammenhang zwischen systemischen und oralen Infektionen

Die Auszubildenden kennen Zusammenhänge von oralen

Infektionen mit Allgemeinerkrankungen, wo oralen Bakte-

rien eine besondere Rolle zuerkannt wird. Sie kennen das

Risiko einer Bakteriämie bei zahnmedizinischen Eingriffen.

Antibiotika und andere antimikrobielle Therapie

Die Auszubildenden kennen Indikationen zur Antibiotika-

anwendung in der Zahnmedizin. Siekennen die Wirkungs-

weise der Antibiotika, wissen aber auch um Gefahren der

Antibiotikaanwendung wie Resistenzentwicklung. Sie haben

Kenntnisse über alternative Verfahren zur Antibiotika-

anwendung.

Schutz vor Übertragung von Infektionen in der Zahnarztpraxis

Die Auszubildenden kennen mögliche Infektionserkran-

kungen, die in der Zahnarztpraxis übertragen werden

können. Sie wissen, wie sie sich vor einer Übertragung

schützen können.

Allg. Kieferorthopädie II

Theorie Lingualbogen

Die Auszubildenden kennen die grundlegenden Anwen-

dungsgebiete und Möglichkeiten der Lingualbogenappa-

ratur.

Lehrinhalte 3. Studienjahr Frühjahrssemester zmk bern (Stand 2013)

26 Handbuch für Lehrzahnärzte

Festsitzende Apparaturen

Die Auszubildenden kennen die Prinzipien der festsitzen-

den Therapie, Konstruktionsmerkmale der Brackets, Bänder

und Attachements, physikalische Gesetze der kieferortho-

pädischen Kraftapplikation, der Biomechanik und der

Verankerung. Sie kennen die verschiedenen Typen von

Headgears und die Möglichkeiten von festsitzenden Ex-

pansionsgeräten.

Kieferorthopädie in der Allgemeinpraxis

Die Auszubildenden kennen die Notwendigkeit der Über-

wachung der Gebissentwicklung und Möglichkeiten ein-

facher kieferorthopädischer Behandlungen. Die Grenze des

Familienzahnarztes zum Kieferorthopäden wird aufgezeigt.

Behandlung der Klasse I Anomalien

Behandlungsmöglichkeiten von Eng- und Weitstand werden

diskutiert, ebenso wie die Behandlung von Zahnunterzahl

und Zahnüberzahl, Serienextraktion und die systematische

Prämolarenextraktion. Es werden die Therapiemöglich-

keiten bei Zahnunfall und Zahnverlusten erläutert.

Behandlung der Klasse II Anomalien

Die Auszubildenden kennen die Ursache der Klasse-II-Ano-

malie, die Unterschiede zwischen skelettaler und dentaler

Anomalie; sie kennen die Behandlungsmöglichkeiten (Ap-

paraturen). Unterschiede zwischen Wachstumssteuerung,

Camouflage und Chirurgie.

Gewebeveränderung durch kieferorthopädische Krafteinwirkung

Die Studenten lernen die Grundlagen der Zahnbewegung

durch kieferorthopädische Kräfte auf histologischem und

zellulärem Niveau kennen. In diesem Zusammenhang wird

auf die unerwünschten Nebenwirkungen eingegangen.

Behandlung der Klasse III Anomalien

Prävalenz, Aetiologie, Behandlungsnotwendigkeit und

Charakteristika der Klasse III Anomalie werden bespro-

chen.

Welches sind die Behandlungsmöglichkeiten in den ver-

schiedenen Dentalstadien? Wo liegt die Grenze zwischen

einer rein kieferorthopädischen Korrektur und einem

kombiniert kieferorthopädischen/kieferchirurgischen Vor-

gehen?.

Innere Medizin und Pathophysiologie

Einführung in die Innere Medizin

Definition der Fachgebiete

Allgemeinbeurteilung der Patienten

– AZ / EZ und PZ mit Kriterien mit praktischem Beispiel

Kardiologie

Klappenfehler Kombiniertes Aortenvitium mit Patient

Endocarditisprophylaxe für Zahnärzte

Abgabe der Endocarditisprophylaxe / Richtlinien

Kardiologie

Aortenklappenfehler I

Mitralklappenfehler

Ursachen: Rheumatisches Herzvitium / Drogenabusus

Endocarditisfolgen

Endocarditisprophylaxe

Pericarditis

Antikoagulation (Vorhofflimmern, künstliche Klappen)

Hämophilie

Patient mit Zahnextraktion (Zahn 26)

Kardiologie

Abschluss des Themas

Repetition Klappenfehler

Repetition Endocarditis

Koronare Herzkrankheit: Symptome Angina pectoris / My-

ocardinfarkt

Kardiologie

EKG:

Vorhofflimmern / Pulspalpation mit Patientin

Normales EKG

Herzinsuffizienz

Koronare Herzkrankheit

IV Drogenabusus

IV Drogenabusus: Heroin / Kokain / Rohypnol

Risiken Hepatitis A, B und C

Methadonprograrmm

Anamnese mit Patient

Handbuch für Lehrzahnärzte 27

IV Drogenabusus

Kokain / Heroin

Methadonprogramm

Heroinprogramm KODA

Endocarditis

Septischer Streuung bei Staph, aureus

Hepatitis C

Aethylabusus

Hepatopathie

Hepatitis / Leberzirrhose

Repetition Hepatitis A-E

Begleit-Hepatitis: Mononukleose / Gelbfieber

Ikterus (Gelbsucht)

Leberzirrhose:

Ursachen

Klinisches Bild

Auswirkungen auf Stoffwechsel und Metabolismus von

Medikamenten sowie auf die Blutgerinnung

Diabetes Mellitus Typ I / Typ II

Grundlagen / Ursachen

Verlauf / Komplikationen:

Niereninsuffizienz

Neuropathie

Angiopathie

Retinopathie

PAVK

KHK

Katarakt

Infektneigung

Diabetes Mellitus Typ I / Typ II

Klinisches Bild mit Patient

Therapie / Kontrollen:

Orale Antidiuretika

Insuline und ihr Wirkprofil

Steroidtherapie Diabetes

Endokrinologie – Schilddrüsenerkrankungen

Hypothyreose

Hyperthyreose

Knotenstruma:

Komplikationen

Kropfoperationen

Jodmangel / Kretinismus / Struma

HIV-Erkrankung mit Patient

Epidemiologie

Infektionsverlauf ohne Therapie

Opportunistische Infekte

HAART Therapie

Idiopathische thrombozytopenische Purpura (mit Patientin):

Gerinnungsstörung Interferenz mit

plättchenhemmenden Analgetika

Schilddrüse (Abschluss):

Strumektomie

Radiojodbehandlung

NNR-Insuffizienz M. Addison:

Hypercortisolismus

Hypophysenstörungen:

Akromegalie

Panhypopituitarismus

Pneumologie

Akute und chronische Bronchitis (COPD)

Pneumonie

Lungenödem

Asthma bronchiale

Gastroenterologie

Entzündliche und tumoröse Erkrankungen des GI-Traktes

GI-Blutungen

Neurologie

Cerebrovaskulärer Insult (CVI)

Hirnblutung

Transitorisch-ischämische Attacke (TIA)

Nephrologie

Harnwegsinfekte, Pyelonephritis

Akute und chronische Niereninsuffizienz

Dialyse und Transplantation

Rheumatologie

Gelenkserkrankungen

Immunsuppression

Hämatologie/Onkologie

Der Tumorpatient im Allgemeinen

Wichtige Tumoren

Chemotherapie

Palliativmedizin

28 Handbuch für Lehrzahnärzte

Radiologie I

Einführung und Überblick über die Ausbildung in Zahnärztlicher Radiologie.

Überblick über ionisierende Strahlung. Die Rx-Röhre:

Aufbau, Funktion, Entstehung der Rx-Strahlen I.

Entstehung der Röntgenstrahlen II

Der Fokus. Gehäuse und Inhalt. Blenden und Filter.

Der Röntgenfilm

Aufbau, Inhalt der intraoralen Packungen, Kassettenfilme,

Verstärkerfolien. Filmverarbeitung: Manuelle Entwicklung,

Entwicklerchemikalien u. Vorgänge bei der Filmentwicklung.

Halbautomatische, vollautomatische Filmentwicklung

Praktisches Vorgehen bei Hand- und Automaten-

entwicklung, Entwicklermaschinen

Intraorale Einstelltechniken I

Projektionsgeometrie (Vergrösserung, Verkleinerung,

Verzerrung usw.)

Überblick über Einstelltechniken

Halbwinkel, Parallel, Rechtwinkeltechniken, Einstellhilfen.

Lagebestimmung von Objekten.

Grundregeln für periapikale Aufnahmen im OK / UK, Zentrierung, Bildinhalte

Die Aufbissaufnahme. Format, Indikation.

Klinische Illustrationen zur intraoralen Einstell- technik mit periapikalen Aufnahmen im Oberkiefer

Klinische Illustrationen zur intraoralen Einstell- technik mit periapikalen Aufnahmen im Unterkiefer

Klinische Illustrationen zur Einstelltechnik Aufbiss Ober-

kiefer-/Unterkiefer. OK-Übersicht, OK-Halbseite, UK-Über-

sicht, UK Halbseite, UK Mundboden.

Röntgenanatomie im Zahnfilm

Theoretische Grundlagen der Bildentstehung, Besonder-

heiten der Kieferanatomie, Rx-Anatomie der Oberkiefer-

Frontzahnregion.

Röntgenanatomie im Zahnfilm

Rx-Anatomie Oberkiefer-Prämolaren- und Molarenregion

Rötgenanatomie im Zahnfilm

Rx-Anatomie Unterkiefer

Rx-Anatomie im Oberkiefer / Unterkiefer-Aufbiss

DD Phänomen Burn-out gegen Caries, zentrales Granulom, Dens in dente Einstelltechnik für spezielle Ansichten, Film-Einlegemöglichkeiten

Extraorale Aufnahmetechniken

Schädelröntgen: Grundlagen zu Schädeleinstellungen.

Einstellebenen.

Einstelltechnik und Anatomie Schädel p.a., Schädel seitlich

Extraorale Aufnahmetechniken

Schädelröntgen: Einstelltechnik und Anatomie.

Schädel-Teilaufnahmen halbaxial, Clementschitsch,

Fernröntgen

OPG I

Beschreibung der Aufnahme mit Skizzen / Dias

Technik der Panoramaschichtaufnahme,

Bildentstehung (Folien)

Arbeitsweise des Orthopantomographen,

die scharfe Schicht

OPG II

Normale Röntgenanatomie im OPG im Oberkieferfront-

und -seitenzahnbereich

Normale Röntgenanatomie im OPG im Unterrkieferfront-

und -seitenzahnbereich

OPG III

Luftschatten

Ghost images

Artefakte und Fehlinterpretationen (Optische Täuschungen)

OPG IV

Einstelltechnik

Einstellfehler und ihre Auswirkung

OPG V

Falsch positive und falsch negative Befunde

Handbuch für Lehrzahnärzte 29

Pharmakologie

Die Vorlesungen vermitteln Grundkenntnisse auf dem Ge-

biet der allg. Pharmakologie (Pharmakokinetik, Pharmako-

dynamik) und ausgewählter Bereiche der speziellen Phar-

makologie.

Rezeptoren, Dosis-Wirkungskurven Antagonisten, ApplikationsartenDie Studenten kennen die Unterbegriffe und Ziele der Phar-

makologie. Sie verstehen die Grundlagen der Rezeptor-

vermittelten Signaltransduktion.

Die Studenten kennen die Zusammenhänge von Konzen-

tration und Wirkung von Pharmaka einschliesslich Gesetz-

mässigkeiten der Rezeptorbindung und Aktivierung.

Die Studenten haben vertiefte Kenntnisse über Rezeptor-

bindung bzgl. Antagonismus, Synergismus und Interakti-

onen. Sie kennen die Merkmale einschliesslich Vor- und

Nachteile der verschiedenen Applikationsarten.

Einführung in die PharmakokinetikAufnahme/Verteilung: Die Studenten kennen die Bedeutung

von Bioverfügbarkeit, first-pass Effekt, Verteilungsverhalten,

gewebespezifische Membranbarrieren und membranäre

Transportprozesse.

Elimination / Metabolismus / Ausscheidung: Die Studenten

kennen die Bedeutung und Prozesse von Phase I/II Reakti-

onen der Biotransformation und die Merkmale der renalen

und hepato-biliären Ausscheidung.

Gesamtkinetik/Dosierung: Die Studenten kennen die Ge-

setzmässigkeiten der Invasions- und Eliminationskinetik in

Kompartimentmodellen und die Begriffe Halbwertszeit,

Clearance, Dosierung (Sättigungs- und Erhaltungsdosis),

Kumulation.

Pharmakogenetik und InteraktionenDie Studenten kennen die wichtigsten Arten der Arznei-

mittelinteraktionen und die Bedeutung der genetischen

Komponente bei der Arzneimittelmetabolisierung.

AntibiotikaI) Die Studenten kennen die Definition für Antibiotikum

(Begriff der selektiven Toxizität), die Einteilung der anti-

bakteriellen Wirkstoffe nach Wirkort sowie Wirkspektren

und übergeordnete Wirkmechanismen.

II) Die Studenten kennen die Wirkmechanismen und die

wichtigsten Nebenwirkungen von Penicillinen und Ce-

phalosporinen sowie die Bedeutung der -Lactamasen/

-Lactamase-Hemmstoffe.

III) Die Studenten kennen die Wirkmechanismen und die

wichtigsten Nebenwirkungen von Proteinsynthese-

Hemmern (Tetrazykline, Aminoglykoside, Makrolide),

Hemmern der DNA-Funktion (Gyrase-Hemmer, Metro-

nidazol) und Hemmern des Folsäurestoffwechsels (Sul-

fonamide, Trimethoprim).

LokalanästhetikaDie Studenten können die Lokalanästhetika-Wirkung be-

schreiben, kennen den Wirkort der Lokalanästhetika, den

molekularen Wirkmechanismus, die Grundstruktur der Lokal-

anästhetika, die wichtigsten physikochemischen Substanz-

Eigenschaften und deren Auswirkung auf die Lokalanästhe-

tika-Wirkung. Sie können die unterschiedlichen Empfind-

lichkeiten versch. Nervenfaser-Typen gegenüber Lokalan-

ästhetika erklären. Die Studenten kennen zudem die wich-

tigsten Lokalanästhetika-Nebenwirkungen und die Bedeu-

tung von vasokonstriktorischen Zusätzen.

AnalgetikaSchwache Analgetika: Unerlässliche Medikamente in der

zahnärztlichen Praxis als Mono- oder Kombipräparate. Die

Studenten sind mit den Wirkmechanismen, wichtigsten Ne-

benwirkungen und Kontraindikationen vertraut. Wichtigste

Vertreter: Acetylsalicylsäure, Paracetamol, Diclofenac,

Mefenaminsäure.

Starke Analgetika (Opiate): Die Substanzklasse wird in der

zahnärztlichen Praxis zwar selten verschrieben, die Studenten

kennen aber die grundsätzlichen Aspekte ihrer Pharmako-

logie wie Wirkmechanismen der drei Unterklassen (mu, del-

ta, kappa) und Nebenwirkungen, insbesondere bei Über-

dosierung. Darüber hinaus sind Begriffe wie Gewöhnung/

Toleranz und Entzug von Bedeutung. Wichtigste Vertreter:

Morphin / Heroin, Codein, Methadon und Naloxon.

Narkose- und BeruhigungsmittelDie Studenten kennen die wichtigsten Inhalations- und

Injektions-Narkosemittel, deren Wirkmechanismen und

wichtigsten Nebenwirkungen. Darüber hinaus kennen sie

die gebräuchlichen Schlafmittel und Anxiolytika mit Wirk-

mechanismen und Nebenwirkungen sowie die Vor- und

Nachteile des Gebrauchs dieser Pharmaka.

30 Handbuch für Lehrzahnärzte

Pharmakologie der AtemwegeDie Studenten kennen die Pathogenese von Asthma und

COPD. Kennen die wichtigsten pharmakologischen Ansätze

zur Behandlung von chronischem Asthma, eines akuten

Asthmaanfalles, sowie des COPD. Kennen die Wirkmecha-

nismen und die wichtigsten Nebenwirkungen der gebräuch-

lichen Anti-Asthmatika.

AntidiabetikaDie Studenten kennen den Wirkmechanismus von Insulin,

die biologischen Wirkungen von Insulin, Symptome/Stoff-

wechselentgleisungen bei Diabetes mellitus, Langzeitfolgen

eines Diabetes mellitus, die Therapieoptionen bei Diabetes

mellitus Typ 1 (Insulin-Substitution, verschiedene Insulin-

typen (Unterschiede bezüglich Wirkungseintritt, Wirkdauer),

verschiedene Therapieschemata), Pathogenese des Diabe-

tes mellitus Typ 2 und Therapieoptionen bei Diabetes mel-

litus Typ 2 (Lifestyle-Modifikationen, grobe Übersicht über

wichtigste Angriffspunkte der Antidiabetika).

Pharmakologie des Vegetativen Nervensystems (VNS)Die Studenten kennen die Signalübertragungsmechanismen,

incl. Rezeptoren und Transmitter, im VNS, insbesondere des

Sympathikus und dessen Bedeutung für Herz-Kreislauf-

funktionen. Darüber hinaus kennen sie die Wirkmechanis-

men und Indikationen von direkten und indirekten Sympa-

thomimetika, von Sympatholytika und Antisympathotonika.

Herz-Kreislauf MedikamenteDie Studenten kennen die Klassifizierung, Wirkmechanismen

und Indikationen ausgewählter Vertreter herz-kreislauf-

wirksamer Medikamente (Antihypertensiva, Antianginosa,

Inotropika), ihre unerwünschten Nebenwirkungen und In-

teraktionen.

AntithrombotikaDie Studenten kennen die Klassifizierung und Wirkmecha-

nismen antithrombotisch wirksamer Substanzen (Antiaggre-

gantien, Antikoagulantien) und das Management solcher

Substanzen bei zahnärztlichen Interventionen

PsychopharmakaDie Studenten kennen die Klassifizierung von Psychophar-

maka (Antidepressiva, Neuroleptika, Rauschmittel) und die

aktuellen Konzepte zu deren Wirkweise. Auf Grund dieser

Konzepte können die Studenten Nebenwirkungen der Psy-

chopharmaka ableiten, sowie (akute oder chronische) Ne-

benwirkungen und mögliche Intoxikationserscheinungen

auf Grund des Patientenstatus (z.B. Anamnese, Verhalten,

Gesichtsdiagnostik, Racheninspektion) erkennen und zu-

ordnen.

MagensäurehemmungDie Studenten kennen die Vor- und Nachteile der Therapie-

optionen zur Produktionshemmung oder Neutralisierung der

Magensäure im klinischen Kontext, sowie die Wirkmecha-

nismen und wichtigsten Nebenwirkungen der Substanzen.

Handbuch für Lehrzahnärzte 31

Zahnärztliche Prothetik I

Balancierte Okklusion, kammadaptierte Aufstellung, lokale

autonome Kaustabilität, reduzierte Aufstellung, linguali-

sierte Aufstellung und Übergangsstellung, Kreuzbiss

Abformung in der Totalprothetik, dynamischer Gesichts-

bogen, Pfeilwinkelreigstrat, Datatransfer

WERKSTOFFE II: Abformmaterialien

Funktion des Unterkiefers und Kiefergelenkes, intermaxilläre Relationen, natürliche Okklusion, therapeutische Okklusionskonzepte, totalprothetisches Okklusionskonzept.

Funktionelle Anatomie des Kiefergelenks, des

Kieferbewegngen verstehen

Terminologie, Datenregistrierung und Datatransfer:

Aufzeichnungen in den drei Ebenen

IK, RK, CR, helikoide Verwindung

Vertikale Dimension

Anteriore Kondylenbahn

Arbeits- und Nichtarbeitsbewegung

Bennetbewegung

Side shift

Bennettwinkel

Fischerwinkel

Posseltaufzeichnung

Ruheschwebe

Free way space

Neuro-motorische Steuerung

Funktion des Artikulators und des Gesichtsbogens

verstehen:

Therapeutische Okklusion: long centric, freedom in

centric, Echzahnführung, Schienenzentrik

Totalprothetische Oklusion: balancierte Okklusion,

kammadaptierte Aufstellung, lokale autonome

Kaustabilität, reduzierte Aufstellung, lingualisierte

Aufstellung und Übergangsstellung, Kreuzbiss

Materialkunde und Dentale Technologie

Werkstoffe:

Abformmaterialien Einteilung: elastisch und starr,

reversibel nicht reversibel

Alginat, Wachse, Gipse, Kompositionsmassen,

Harze und Schellak, Kunststoffe

Herstellung und Verarbeiten der Totalprothese im Labor

Präventivzahnmedizin (Kurs)

Klinische Befundaufnahme, Allgemeine präventivzahnmedizinische Aspekte

Klinische Befundaufnahme

Mundhygiene, Index

Gingiva, Index

Kariesdiagnostik

klinisch

radiologisch

andere Hilfsmittel

Klinische Befunde

Erosionen, Index

Abrasionen

Verfärbungen

Praktische Mundhygiene

Fliessrate

Pufferkapazität

Instruktion und selbständige Zahnreinigung an einem Kind

Kieferorthopädische Propädeutik II

Lingualbogen (Anfertigung)

Die Auszubildenden sind in der Lage am Modell einen Lin-

gualbogen präzis passiv anzupassen und einzuligieren.

Separieren / Bonding Cleats

Die Auszubildenden kennen die verschiedenen Möglich-

keiten zum Separieren von Seitenzähne vor dem Bebändern

und beherrschen die Anwendung von Separiergummis. Sie

beherrschen das Vorgehen beim Kleben von Attachments

zum Einsetzen von intermaxillären Gummizügen

Bänder anpassen

Die Auszubildenden können Molarenbänder anpassen und

kennen das Vorgehen beim Zementieren der Bänder.

Arbeit Clip-on Retainer (Anfertigung)

Die Auszubildenden können einen Clip-on Retainer unter

Anleitung herstellen.

32 Handbuch für Lehrzahnärzte

Typodont: Headgear / Goshgarian

Die Auszubildenden sind in der Lage, am Typodonten einen

Gesichtsbogen und Palatinalbogen-Apparaturen nach

Goshgarian passiv anzupassen. Sie kennen die Bedeutung

der Sicherung des Palatinalbogens während des Einsetzens

am Patienten und des Festligierens des Bogens.

Typodont: Quadhelix

Die Auszubildenden sind in der Lage, am Typodonten eine

Quadhelix-Apparatur passiv anzupassen und anschliessend

zu aktivieren. Sie kennen die Bedeutung der Sicherung der

Apparatur während des Einsetzens am Patienten und des

Einligierens.

Eigener Patientenfall: Auswertung und Planung

Die Auszubildenden sind in der Lage, aufgrund der bei

einer kieferorthopädischen Abklärung erstellten Unter-

lagen (Anamnese, Befund, Fotos intra- und extraoral, OPG,

seitl. Fernröntgen, Kiefermodelle) eine korrekte kieferor-

thopädische Diagnose zu erstellen. Möglichkeiten zur Be-

handlung des individuellen Falles sind bekannt.

Endodontologie

Behandlung der erkrankten Pulpa und Periapex

Beurteilung der Anatomie (klinisch, radiologisch), Erfassen

klinisch relevanter Besonderheiten

Kofferdamapplikation

Zugangskavität

Längenbestimmung

Aufbereitung und Desinfektion des Kanalsystems

Vermeidung von Aufbereitungsfehlern

Medikamentöse Einlagen

Wurzelkanalfüllung

Provisorische Versorgung

Instrumente und Materialien

Aufbau / Zusammensetzung und Einsatz

Reinigung, Pflege, Sterilisation

Kronen-Brückenprothetik

Die Auszubildenden sind in der Lage, zuerst unter An-

leitung und gegen Ende des Kurses auch selbständig, die

Arbeiten zur Präparation für eine Krone auf einen vitalen

Zahn, eine Krone auf einen devitalen Zahn sowie eine drei-

gliedrige Brücke im Simulator durchzuführen. Die proviso-

rische Versorgung der Stümpfe, die Abdrucknahme, das

Waxup der Rekonstruktion nach dem Konzept von «Free-

dom in centric» werden selbständig durchgeführt. Sie ken-

nen die Instrumente und Materialien, die für die Schritte

verwendet werden.

Die theoretischen Grundlagen aus den Vorlesungen, De-

monstrationen werden am Simulator angewendet.

Demo und Üben von Präp. und Aufbau der devitalen Zähne

Herstellen von Einzelprovis auf vitalen und devitalen Stümpfen, Brückenprov

Herstellen eines ind. Löffels, gespritzter Abdruck

Selbstständiges Ausführen einer vorgegebenen Arbeit, die das vorgängig Gelernte beinhaltet und die bewertet wird

Zahnerhaltung (Propädeutischer Kurs)

WS Kurswoche 1: Arbeitsplatz, Ergonomie, Basistray, Learn a Prep

Die Auszubildenden werden mit dem Arbeitsplatz und

den Zusammenhängen ergonomischer Abläufe vertraut

gemacht. Sie lernen das Instrumentarium und das Basis-

tray kennen und üben die Feinmotorik am Learn a Prep

Plättchen.

WS Kurswoche 2: Präparation der Kavitätenklassen I und II an Molaren [retentiv]

Die Auszubildenden kennen die korrekte Anwendung

der Präparationstechnik, erkennen den Zusammenhang

zwischen Präparationsformen und physikalischen Eigen-

schaften der Kavitätenklassen I und II an Molaren.

Handbuch für Lehrzahnärzte 33

WS Kurswoche 3: Präparation der Kavitätenklassen I und II an Prämolaren (retentiv)

Die Auszubildenden kennen korrekte Präparation der Kavi-

tätenklassen I und II an Prämolaren und weisen sich in

einem Test über ihre Kenntnisse des Arbeitsplatzes, der

technischen Geräte, des Instrumentariums und ergono-

mischer Zusammenhänge aus.

WS Kurswoche 4: Präparation der Kavitätenklassen I und II an Molaren und Prämolaren (adhäsiv)

Die Auszubildenden kennen die theoretischen Hintergründe

der adhäsiven Präparation der Kavitätenklassen I und II und

das nötige Instrumentarium und wenden es korrekt an.

WS Kurswoche 5: Präparation der Kavitätenklassen III und V

Die Auszubildenden kennen die Präparationsregeln der

Kavitätenklassen III und V und wenden sie korrekt an.

WS Kurswoche 6: Präparation aller Kavitätenklassen adhäsiv, Abschlusstest

Die Auszubildenden kennen die Kavitätenklassen I, II, II, IV

und V und wenden sie am Simulatormodell korrekt an. Sie

weisen sich in einem praktischen Test über ihr Wissen aus.

WS Kurswoche 7: Fertigstellung aller Arbeiten, Prüfungsbesprechung, Chefvisite

SS Kurswoche 1: Nachweis der Präparationskenntnisse

Die Auszubildenden kennen die praktisch korrekte Aus-

führung aller Kavitätenklassen.

SS Kurswoche 2 und 3: Kompositfüllung mit Schmelz- und Dentinbonding-Verfahren

Die Auszubildenden kennen theoretischen hintergründe

und die praktische Anwendung der Adhäsiv-Technik und

das korrekte Schichten von Kompositfüllungen.

SS Kurswoche 4: Politur der Kompositfüllungen, Test

Die Auszubildenden kennen die Instrumente und das Ver-

fahren zur korrekten Politur von Kompositfüllungen.

Die Auszubildenden weisen ihr Wissen zu CM-Füllungen in

einem Test nach.

SS Kurswoche 5: Echtzahn-Modellherstellung

Die Auszubildenden kennen das Verfahren zur Herstellung

eines Echtzahnmodelles und die Signaturen zur Erstellung

eines Behandlungsauftrages.

SS Kurswoche 6: Kompositfüllungen am Echtzahnmodell

Die Auszubildenden erhalten den Auftrag zur Herstellung

diverser plastischer Füllungen am echten Zahn. Sie kennen

die dazu nötigen Instrumente, Schleifkörper und Materi-

alien.

SS Kurswoche 7: Keramikpräparation und Abdrucknahme

Die Auszubildenden kennen die korrekte und ergono-

mische Vergehensweise bei der Präparation einer Keramik-

füllung, der Abdrucknahme und der provisorischen Ver-

sorgung der Kavität.

34 Handbuch für Lehrzahnärzte

Handbuch für Lehrzahnärzte 35

4. Studienjahr

• Stundenplan Herbstsemester

• Stundenplan Frühjahrssemester

• Einführung Synopsis

(Die Stundenpläne sind unverbindlich und nur als Musterbeispiel abgebildet)

5. Studienjahr

• Stundenplan Herbstsemester

• Stundenplan Frühjahrssemester

(Die Stundenpläne sind unverbindlich und nur als Musterbeispiel abgebildet)

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42 Handbuch für Lehrzahnärzte

4. und 5. Studienjahr

Lernzielkatalog «Zahnmedizin Schweiz»

Kompetenzniveaus

Um die Voraussetzungen für die Erteilung des Titels eines

«Master of Dental Medicine» und damit für die Anmel-

dung zur Eidgenössischen Prüfung Zahnmedizin MedBG

zu schaffen, müssen die Studierenden für jede der aufge-

listeten Kompetenzen das definierte Niveau hinsichtlich

Theorie und Praxis erreicht haben.

Kompetenzniveaus der theoretischen Kenntnisse

Level 1. Die Studierenden kennen die theoretischen Grund-

lagen eines klinischen Konzeptes und können Ziele und

Indikationsbereiche erklären.

Level 2. Die Studierenden verfügen über erweitertes theo-

retisches Wissen, die Ziele, Indikationsbereiche, Evidenzen

und den Ablauf eines klinischen Konzeptes zu erklären.

Bei den Lernzielen, zu denen kein praktisches Kompetenz-

niveau formuliert ist, handelt es sich um rein intellektuelle

Leistungen.

Kompetenzniveaus der praktischen Fähigkeiten

Level 1. Die Studierenden kennen den Ablauf eines klinischen

Konzeptes und haben dessen Umsetzung mitverfolgt.

Level 2. Die Studierenden können eine klinische Massnah-

me unter Aufsicht durchführen.

Level 3. Die Studierenden können eine klinische Massnah-

me selbständig durchführen.

Qualitätsleitlinien in der Zahnmedizin

Die «Qualitätsleitlinien in der Zahnmedizin» der Schweize-

rischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO bilden integraler Be-

standteil dieses Lernzielkatalogs. Dieses Dokument ent-

stand nach rund 5jähriger Vorbereitungsarbeit, an der

Praktiker und Hochschullehrer aller zahnmedizinischen

Fachgebiete beteiligt waren, und wurde im Jahre 1999

zum ersten Mal publiziert. Mitte 2005 erschien die heute

gültige, vollständig überarbeitete zweite Ausgabe dieser

Qualitätsleitlinien.

Lernziele – Lerninhalte – Detailaufbau des Curriculums

Die folgenden Seiten beschränken sich auf die Ausformu-

lierung von klar definierten Lernzielen. Es ist Aufgabe der

vier universitären zahnmedizinischen Zentren, für diese Lern-

ziele entsprechende Studienordnungen und -reglemente,

Studien- und Stundenpläne, ECTS sowie Evaluationskon-

zepte zu entwickeln und sie darin umzusetzen.

Am Ende des Studiums der Zahnmedizin sollten die Studie-

renden fähig sein:

3 Lernziele/Kompetenzen

Handbuch für Lehrzahnärzte 43

Anamnese, Befundaufnahme, Diagnose, Prognose und Planung

Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2

PraxisLevel 1, 2, 3

3. Eine Anamnese zu erheben, welche folgende Elemente beinhaltet: Konsultationsgrund,

Krankengeschichte, medizinische Anamnese, psychosoziale Anamnese, zahnärztliche

Anamnese.

2 3

4. Eine Konsultation durchzuführen, welche folgende Elemente umfasst: Untersuchung

der oralen Hart- und Weichgewebe, Untersuchung der Kopf- und Halsregion.

2 3

5. In Abhängigkeit (von 3. und 4.) der Art des Befundes eines gegebenen Patienten,

die sich aufdrängenden medizinischen bzw. zahnmedizinischen Zusatzuntersuchungen

durchzuführen oder anzuordnen.

2 3

6. Die spezifischen diagnostischen Untersuchungen in Abhängigkeit des Patientenalters

(auch Kinder/ Betagte) durchzuführen und eine Diagnose (auch Verdachtsdiagnose,

Differentialdiagnose) zu stellen auf dem Gebiet der:

– Stomatologie/ Oralchirurgie

– Parodontologie

– Kariologie/ Endodontologie

– Prothetik

– Kieferorthopädie

– Okklusion/ Dysfunktionen, Orofaziale Schmerzen

– Kiefer- und Gesichtschirurgie (einfacher Fall)

2 3

7. Die prätherapeutischen Prognosen zu erstellen

(Patient und Umfeld, bestehende Rekonstruktionen, Einzelzahnprognose)

2

Systeme

Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2

PraxisLevel 1, 2, 3

1. Die Phänomene der Entwicklung, des Wachstums, der (zellulären) Alterung und der

Fremdbesiedlung des Organismus, sowie der diese Prozesse betreffenden Störungen zu

beschreiben.

2

2. Die Anatomie, Histologie, Physiologie, Biochemie, Zellbiologie, Pathologie und thera-

peutischen Interventionsmöglichkeiten (Allg. Chirurgie, Pharmakologie, u.a.m.)

derjenigen Organe zu beschreiben, welche mit den folgenden Funktionen verbunden

sind und zahnmedizinische Relevanz aufweisen:

– Ernährung

– Atmung (Respiration)

– Perzeption und motorische Steuerung, Bewegung

– Blutkreislauf und lymphatische Drainage

– Endokrine Steuerung

– Erhaltung der Homeostase

– Infektionen und Abwehr

– Verdauung

– Exkretion

– Reproduktion

2

44 Handbuch für Lehrzahnärzte

Notfallsituationen

Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2

PraxisLevel 1, 2, 3

15. Von oralen Strukturen (Zähne, Schleimhaut, Knochen, Gelenke, Muskulatur.)

ausgehende Schmerzen zu diagnostizieren, entsprechend zu behandeln bzw. den

Patienten zu überweisen.

2 3

16. Die Folgen von Traumata im Zahn-Mund- und Kieferbereich zu diagnostizieren,

einfache Fälle zu behandeln bzw. den Patienten zu überweisen.

2 3

17. Systemische Notfälle zu erkennen und entsprechend zu handeln. 2 3

18. Restaurative und rekonstruktive Notfallsituationen zu diagnostizieren, zu behandeln

bzw. den Patienten zu überweisen.

2 3

Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2

PraxisLevel 1, 2, 3

8. Die vielfältigen Teilaspekte (eines Patienten) nach folgenden Gesichtspunkten zu

berücksichtigen und in einen Behandlungsplan zu integrieren:

– Erkrankungen/ pathologische Prozesse

– Medizinische Behandlungen, welche eine (zahnmedizinische) Therapie

beeinflussen können oder welche durch eine solche beeinflusst werden können

– Bedeutung, die der Patient seiner Mundregion (Kausystem)

hinsichtlich Gesundheit, Funktion, Aesthetik zuordnet

– Erwartungen des Patienten

– Ökonomische Möglichkeiten

– Sozio-kulturelles Umfeld

2

9. Zu erkennen, dass normalerweise mehrere therapeutische Ansätze möglich sind in

Abhängigkeit einer Kombination diverser zahnmedizinischer, medizinischer und

persönlicher Faktoren. Die Vor- und Nachteile bzw. das Verhältnis von Nutzen zu Risiko

jeder Therapiemöglichkeit beurteilen zu können. Entsprechend des Prinzips der

«minimalen Invasivität» beurteilen zu können.

2

10. Die Ziele einer Behandlung und deren Prognose definieren zu können. 2

11. Eine Problemliste zu erstellen, die Probleme nach ihrer jeweiligen Priorität zu ordnen

und basierend auf einem synoptischen Behandlungskonzept einen Behandlungsplan

schriftlich zu formulieren. Unter Verwendung der vorgängig erarbeiteten diagnostischen

Informationen, mehrere Disziplinen in einen individualisierten und sequentiellen

Behandlungsplan (systemische-, Initial-, Hygiene-, korrektive-, Erhaltungsphase)

integrieren zu können.

2 3

12. Dem Patienten seine Situation darlegen zu können, mit ihm allfällige Alternativen

zu erörtern, unter Einbezug der jeweiligen Vor- und Nachteile, um schliesslich seine

Zustimmung («informed consent») zu erhalten.

2 3

13. Vor und/oder im Verlauf der Behandlung die Verbindung mit anderen medizinischen

oder zahnmedizinischen Spezialgebieten zu organisieren und aufrechtzuerhalten.

2 3

14. Die Resultate einzelner Behandlungsschritte zu adäquaten Zeitpunkten zu reevaluieren,

im Bedarfsfall die Behandlung an unvorhergesehene Begebenheiten anzupassen oder

die Behandlungsziele neu zu orientieren.

2 3

Handbuch für Lehrzahnärzte 45

Anästhesien und Medikamente

Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2

PraxisLevel 1, 2, 3

27. Sämtliche Regionen der Mundhöhle fachgerecht zu anästhesieren. 2 3

28. Die möglichen Komplikationen einer Lokalanästhesie zu erkennen und entsprechend

zu handeln.

2 3

29. Die in der Zahnmedizin geläufigen Medikamente zu verordnen und ihre möglichen

Nebenwirkungen sowie Interaktionen zu kennen.

2 3

30. Die Indikationen für Prämedikationen und für die Generalanästhesie («Vollnarkose»),

sowie die damit verbundenen Risiken zu kennen.

2

Therapeutische Massnahmen

Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2

PraxisLevel 1, 2, 3

31. Eine Extraktion von Zähnen oder Zahnwurzeln oder einfache chirurgische Eingriffe

vorzunehmen.

2 3

32. Teilimpaktierte («semiretinierte») Zähne operativ zu entfernen. 2 2

33. Einen intraoralen Abszess zu inzidieren und zu drainieren. 2 2

34. Ein Zahnimplantat zu setzen. 2 1

35. Den Patienten über die normalen Folgen eines chirurgischen Eingriffes aufzuklären

und die entsprechend indizierten Verhaltensmassnahmen zu instruieren.

2 3

Prävention und Nachsorge

Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2

PraxisLevel 1, 2, 3

19. Präventionsstrategien zu organisieren, wie beispielsweise

– Mundhygieneinstruktion

– Ernährungsberatung

– Administration chemischer Agenzien

– Endokarditisprophylaxe

– Massnahmen zur Vermeidung von Zahnfehlstellungen

2 3

20. Individualisierte Präventionsmassnahmen zur Verhütung von zahnmedizinischen

Unfällen vorzunehmen.

2 3

21. Ein für ein gegebenes Kollektiv geeignetes Präventionssystem zu implementieren. 2 3

22. Die Wirkung von Präventionsmassnahmen auf individueller und kollektiver Ebene zu

beurteilen.

2

23. Abhängigkeitsverhältnisse (Alkohol, Tabak, Drogen) zu erkennen, den Patienten zu

beraten und ggf. an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

2 3

24. Einen Nachsorgeplan («Recall») zu erstellen. 2 3

25. Eine Nachsorgekonsultation systematisch zu strukturieren und praktisch durchzuführen. 2 3

26. Strahlenschutzmassnahmen anzuordnen und deren Einhaltung zu garantieren. 2 3

46 Handbuch für Lehrzahnärzte

Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2

PraxisLevel 1, 2, 3

36. Die mit einem zahnärztlich-chirurgischen Eingriff verbundenen potentiellen

Komplikationen wie Schmerz, Hämorrhagie («Blutung»), Infektion, Oedem, Hämatom,

Alveolitis, Trismus, oro-antrale Fistel u.a.m. zu beherrschen, bzw. die angezeigten

Massnahmen zu treffen.

2 3

37. Aufgrund fundierter Kenntnisse der postnatalen Gesichts- und Gebissentwicklung:

Schweregrad von Abweichungen zu erkennen und über Konzepte interzeptiver Mass-

nahmen während der Milch- und Mischdentition zu verfügen.

2 2

38. In Kenntnis der therapeutischen Grundlagen die Behandlung mittelschwerer, dentaler

und skelettaler Abweichungen über längere Zeit mitzuverfolgen.

1 1

39. Das Spektrum der interdisziplinären Möglichkeiten der Kieferorthopädie, besonders im

Zusammenhang mit Rekonstruktionen und kaufunktionellen Störungen zu überblicken

und Massnahmen durchzuführen.

2 1

40.

A

Eine parodontale Vorbehandlung und ein geschlossenes Debridement vorzunehmen

(einfacher und mittelschwerer Fall).

2 3

40.

B

Parodontal-chirurgische Interventionen (offenes Debridement, GTR,

Rezessionsdeckung) vorzunehmen.

2 1

41. Eine Dentin-Pulpawunde zu behandeln. 2 3

42. Die adhäsiven Techniken im Bereiche von Schmelz und Dentin zu beherrschen

(einfacher und mittelschwerer Fall).

2 3

43. Eine Restauration in direkter Technik zu legen (einfacher und mittelschwerer Fall). 2 3

44. Eine Restauration in indirekter Technik vorzunehmen (einfacher und mittelschwerer Fall). 2 3

45. Eine Wurzelkanalbehandlung (Kanalaufbereitung und Wurzelkanalfüllung) durchzu-

führen (einfacher und mittelschwerer Fall).

2 3

46. Eine bestehende Wurzelkanalbehandlung zu revidieren. 2 1

47. Im Milchgebiss Restaurationen der Klassen I–V vorzunehmen, sowie eine metallische

Schutzkrone einzugliedern (einfacher und mittelschwerer Fall).

2 3

48. Im Milchgebiss eine Wurzelbehandlung (Pulpotomie) vorzunehmen. 2 1

49. Vitale oder wurzelkanalbehandelte Zähne hinsichtlich einer geplanten Kronenveranke-

rung vorzubehandeln bzw. aufzubauen. Indikationen für Stiftsysteme zu kennen,

diese anwenden zu können.

2 3

50. Materialien unter Kenntnis ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile indikationsgerecht zu

verwenden.

2 3

51. Eine Behandlung in Form einer Krone zu planen und durchzuführen. Siehe 52. 2 3

52.

A

Eine einfache parodontalgetragene festsitzende Suprastruktur (Krone/Brücke) zu

planen und durchzuführen.

2 3

52.

B

Eine einfache implantatgetragene festsitzende Suprastruktur (Krone/Brücke) zu planen

und durchzuführen.

2 2

53. Die entscheidenden Instruktionen an das zahntechnische Labor, einschliesslich der

für das Werkstück zu verwendenden Materialien, schriftlich zu formulieren und deren

Einhaltung zu überprüfen.

2 3

Handbuch für Lehrzahnärzte 47

Besondere Bedürfnisse (Kranke, Betagte, Behinderte Personen/Patienten)

Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2

PraxisLevel 1, 2, 3

58. Bei behinderten Patienten, bei betagten Patienten und bei Patienten mit systemischen

Erkrankungen die zahnmedizinischen Probleme zu erkennen, die Behandlungsziele

betreffend oraler/dentaler Befunde anzupassen, die angezeigten Schutzmassnahmen

vorzunehmen, sowie die Therapie durchzuführen, sowie ein individualisiertes Präventions-

programm zu konzipieren

2 2

59. Die notwendigen Vorkehrungen in einer Zahnarztpraxis für die Betreuung behinderter

und/oder betagter Patienten zu treffen.

2 3

Medizinische Spezialgebiete

Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2

PraxisLevel 1, 2, 3

60. Die hauptsächlichen Erscheinungsbilder und entsprechenden Behandlungsansätze

folgender medizinischer Fachgebiete zu kennen:

– Infektiologie

– Innere Medizin

– Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

– Rhinopharyngologie

– Dermatologie

– Psychiatrie

– Neurologie

2

Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2

PraxisLevel 1, 2, 3

54. Eine einfache parodontalgetragene abnehmbare Teilprothese mit gegossenem

Gerüst oder eine mit speziellen Verankerungselementen («Attachments») versehene

abnehmbare Prothese (Hybridprothese, Overdenture, implantatgestützte Prothese)

zu planen und durchzuführen.

2 3

55.

A

Eine Totalprothese zu planen und durchzuführen, sowie deren Unterfütterung vorzu-

nehmen.

2 3

55.

B

Unterfütterung, Erweiterung und Bruchreparatur einer Teil- oder Totalprothese direkt

oder indirekt durchzuführen

2 3

57.

B

Okklusale Einschleifmassnahmen zu planen und ggf. durchzuführen 2 2

48 Handbuch für Lehrzahnärzte

Professionellen und ethischen Werten entsprechende Verhaltensweisen sowie persönliche Leistungen

Kompetenz-Niveau TheorieLevel 1, 2

PraxisLevel 1, 2, 3

61. Mit seinen Patienten eine den individuellen Bedürfnissen entsprechende partnerschaft-

liche Kommunikationsweise zu pflegen (verbal, non-verbal, Zuhören, Mitgefühl).

2 3

62. Nur im Bereiche ausgewiesener Kompetenz zu diagnostizieren und zu behandeln.

Den Patienten an einen geeigneten Fachspezialisten zu überweisen, falls die eigenen

Kompetenzgrenzen überschritten werden.

2 3

63. Die Vertraulichkeit, den Datenschutz und das Arztgeheimnis zu respektieren, sowie

Mitarbeitende entsprechend anzuleiten und zu überwachen. Die eigene Arbeit

und diejenige von Mitarbeitenden kurz-, mittel- und langfristig zu überprüfen, unter

Anwendung anerkannter Kriterien (z.B. «Qualitätsleitlinien für zahnmedizinische

Arbeiten» der SSO).

2 3

64. Sich aktiv an Förderprogrammen für die orale Gesundheit zu beteiligen. 2 3

65. Der Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbil-dung nachzukommen, die wissen-

schaftlichen Erkenntnisse sowie Informationen aus anderen Quellen in der täglichen

Arbeit zu berücksichtigen und die Verwendung neuer Techniken, Apparaturen,

Produkte/Materialien, kontinuierlich zu überprüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

2 3

66. Die juristischen Rahmenbedingungen sowie forensische Aspekte der praktischen

Zahnmedizin zu kennen.

2 3

67. Die Systeme zahnmedizinischer Behandlungs-leistungen (Tarif) zu beurteilen und sie in

Abhängigkeit demographischer Entwicklungen anzupassen. Den zahnmedizinischen

Tarif adäquat anzuwenden und mit den öffentlichen und privaten Versicherungen zu

kommunizieren.

2 3

68. Eigene Angestrengtheit zu bewältigen, nicht auf Patienten und/oder Mitarbeitende zu

übertragen, bei Motivationsverlust, drohendem «burnout» u.a. rechtzeitig Hilfe zu

suchen.

2

69. Als Zahnarzt aufzutreten, welcher seine Patienten umfassend und auf lange Sicht

betreut.

2 3

70. Führungs-, Motivierungs-, Verhandlungs- und Überzeugungsqualitäten unter Beweis

zu stellen. Als verantwortliches Mitglied eines zahnmedizinischen Behandlungsteams

(Zahnärzte, Aerzte, Dentalhygienikerinnen, Zahntechniker, Dentalassistentinnen)

nach intern und extern aufzutreten und dieses zu leiten.

2 2

71. Ein Umfeld bzw. eine Vorgehensweise zu etablieren, welche jegliche Infektüber-

tragung («cross-infection») verunmöglicht, effizienten Schutz gegen Berufsrisiken wie

Strahlenbelastung, Ansteckungsgefahr, Produktekontamination gewährleistet und

eine kontrollierte Abfallentsorgung beinhaltet.

2 3

72. Ein die «Verwaltung» der anamnestischen Informationen betreffendes System zu

entwickeln und aufrecht zu erhalten. Verhaltensregeln zu entwickeln, welche

sowohl mit den Regeln der Berufsethik als auch mit den Verwaltungsprinzipien (Buch-

haltung, Marketing, Krankengeschichte, Informationsfluss, sowie Personalführung)

vereinbar sind.

2 2

73. Die Leistungen des Praxisteams und die Qualität der zahntechnischen Arbeiten zu

beurteilen und die notwendige fachliche Rückmeldung bzw. Information zu geben.

2 3

Handbuch für Lehrzahnärzte 49

4.1 Anforderungen an Lehrzahnärzte

– Erfüllung der Fortbildungskriterien der

Fachgesellschaften (Mitglied SSO)– Postgraduale Weiterbildung an den zmk bern von

mindestens 2 Jahren bzw. alternativ: WBA der SSO, Spezialisten/Fachzahnarzttitel der SSO

– Haupttätigkeit in Zahnmedizin– Erfahrung in Notfallzahnmedizin/Notfalldienst– Nach Möglichkeit Labor/Röntgen/zahntechnisches Labor– Freude an Lehrtätigkeit! – Genügend Zeit fürs Teaching (1h über den Tag verteilt) – Bereitschaft zur Evaluation des Unterrichts in der Praxis– Einmalige Teilnahme am Einführungsseminar (2 h)– Einmal alle vier Jahre Teilnahme am «Teachers

Teaching» (alle zwei Jahre bei «zmk aktuell» als Seminar ca. 60 Minuten angeboten: Inhalt Didaktik, Feedback, Organisationsänderungen

– Mindestens 50%-Tätigkeit in Privatpraxis

Die Unterlagen der Lehrzahnärzte werden von den zmk bern verwaltet.

4.2 Entschädigung

Die Lehrzahnärzte werden finanziell nicht entschädigt,

erhalten aber den Titel «akademische Lehrpraxis der Uni-

versität Bern/Lehrbeauftragter der Medizinischen Fakultät

Bern».

Titel Lehrzahnarzt/LehrbeauftragterLehrzahnarzt der Medizinischen Fakultät Bern

Zahnarzt, der aufgrund der erwähnten Kriterien befähigt

ist, in seiner Praxis Studierende auszubilden.

Lehrbeauftragter der Medizinischen Fakultät Bern

Lehrzahnarzt, der seit mind. 2 Jahren* als Ausbildender von

Studenten der Zahnmedizin der Universität Bern tätig ist.

Gleichzeitig darf das Praxisschild mit «Akademische Lehr-

praxis der Universität Bern» ergänzt werden.

4.3 Lehrzahnarztinfo

Alle Lehrzahnärzte bekommen die Hauszeitung der zmk bern kostenlos zugestellt. In einer speziellen Rubrik unter

dem Titel LehrzahnarztInfo werden aktuelle Infos zum

Praktikum Zahnmedizin veröffentlicht.

4.4 Organisatorischer Ablauf

Web-basierte Organisationsstruktur mit Namen und Kurz-

beschreibung des Zahnarztes

• Der Student sucht sich seinen Praktikumsplatz aus und

vereinbart mit der Praxis telefonisch die Praktikums-

termine. Es sind maximal zwei verschiedene Zahnärzte

pro Studienjahr auswählbar. (Empfehlung: 1. Jahr – Ge-

neralist / 2. Jahr – Generalist oder Spezialist)

Diese Termine trägt der Student im Online-Tool ein.

• Der Studierende und die Zahnarztpraxis erhalten vom

Direktionssekretariat der zmk bern ein Bestätigungs-

mail der eingetragenen Termine. Der Student/die Stun-

dentin erhält zudem ein Testatblatt zugestellt, das nach

absolviertem Praktikum ausgefüllt und unterzeichnet

dem Direktionssekretariat zurückgeschickt werden muss.

Die Praxis behält eine Kopie. Das Originaltestatblatt wird

vom Direktionssekretariat bis spätestens Mitte Mai des

laufenden Jahres an Frau Beatrice Ducret, Studienplanung

Medizinische Fakultät, gesandt.

• Sonderfall: Praktikum Psychosoziale Medizin ½ Tag in

8. Woche des 1. Semesters/Herbstsemester

4.4.1 Evaluation des PraktikumsRückgabe des Titels bei Nichterfüllen der Kriterien oder

Verzicht auf die Lehrtätigkeit.

Nach Abschluss des Praktikums werden die Studierenden

aufgefordert, das Praktikum zu evaluieren. Dazu wird ihnen

von der Studienplanung ein standardisierter Fragebogen

zugestellt.

4 Informationen für Lehrzahnärzte

50 Handbuch für Lehrzahnärzte

5.1 Versicherungen

5.1.1 Unfall von StudierendenGemäss Gesetz (KVG) haben sich alle in der Schweiz

wohnhaften Personen obligatorisch bei einer Krankenkasse

zu versichern (gegen Krankheit und Unfall).

Für regulär immatrikulierte Studierende besteht bei der

Zürich Versicherungs-Gesellschaft eine Unfallversicherung.

Hierbei handelt es sich um eine Zusatzversicherung zur

Krankenkasse der Studierenden (subsidiär). Versichert sind

die Heilungskosten während fünf Jahren, eine Invaliditäts-

summe sowie eine Todesfallsumme. Unfälle (wie z.B. Stich-

verletzungen während eines Praktikums beim Zahnarzt bzw.

dadurch bedingte Tests) sind also vorerst der Krankenkasse

zu melden. Sollten ungedeckte Kosten entstehen, können

diese unter Einreichung einer Unfallmeldung (zu beziehen

am Kanzleischalter der Uni) sowie der Krankenkassenab-

rechnungen inkl. Rechnungskopien bei der Zürich Versiche-

rungs-Gesellschaft zurückverlangt werden. Zu beachten

ist, dass Selbstbehalte und Franchisen durch diese Unfall-

versicherung nicht gedeckt sind. Diese Kosten müssen auf-

grund des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) von jedem

Versicherten selber getragen werden.

5.1.2 Haftpflichtansprüche gegenüber StudierendenDie Studierenden stehen während der Ausbildung in der

Zahnarztpraxis nicht in einem eigentlichen Arbeitsverhält-

nis zum Praxisinhaber. Bei ihren Tätigkeiten in der Praxis

handeln sie im Auftrag und in der Verantwortung des zu-

ständigen Zahnarztes, so dass eventuelle Haftpflichtan-

sprüche von Patienten an diesen übergehen. Falls in Ihrem

Versicherungsvertrag diesbezüglich Unsicherheiten beste-

hen sollten, lassen Sie sich den Einschluss von Ausbildungs-

Studenten sicherheitshalber schriftlich bestätigen.

Sollte die Berufshaftpflichtversicherung des Praxisinhabers

keine Deckung gewähren oder die Leistungen der Versiche-

rung der Praxis nicht ausreichen, sind immatrikulierte Stu-

dierende im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der

Universität Bern für die im Zusammenhang mit ihrer Aus-

bildung zu absolvierenden Praktika subsidiär versichert.

Haftpflichtansprüche sind also primär der Berufshaftpflicht-

versicherung des Praxisinhabers zu melden.

5.2 Schweigepflicht

Diese ist im Art. 321 des Schweizerischen Strafgesetz-

buches über das Berufsgeheimnis geregelt (siehe unten).

Die Studierenden werden im Laufe des 1. Studienjahres

informiert und umfassend aufgeklärt.

Sicher ist es günstig, wenn Sie mit Ihren Studenten noch-

mals dieses Thema aufgreifen und darauf hinweisen, dass

schon die Tatsache, dass ein Patient in Ihrer Behandlung

steht – nicht nur die Diagnose- und Behandlungsdetails –

der Schweigepflicht untersteht.

Es sollten keine Patientendaten wie Berichte und Status-

blätter (auch keine Kopien) von den Studierenden mitge-

nommen werden. Zur Identifikation der Unterlagen sollen

lediglich die Patienteninitialen verwendet werden.

Wir empfehlen Ihnen, eine Bestätigung über die Informa-

tion unterschreiben zu lassen. Eine entsprechende Vorlage

finden Sie in den Arbeitsdokumenten (Kapitel 9).

Gesundheitsgesetz Art. 27 (2001)

6. Schweigepflicht

Die Fachperson ist verpflichtet, über alles, was ihr Patientinnen

und Patienten im Zusammenhang mit der Behandlung mitteilen

und was sie dabei wahrnimmt, gegenüber Drittpersonen Still-

schweigen zu bewahren.

Schweizerisches Strafgesetzbuch Art. 321

Verletzung des Berufsgeheimnisses

1. Geistliche, Rechtsanwälte, Verteidiger, Notare, Patentanwälte,

nach Obligationenrecht zur Verschwiegenheit verpflichtete

Revisoren, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen sowie ihre

Hilfspersonen, die ein Geheimnis offenbaren, das ihnen infolge

ihres Berufes anvertraut worden ist, oder das sie in dessen Aus-

übung wahrgenommen haben, werden, auf Antrag, mit Frei-

heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Ebenso werden Studierende bestraft, die ein Geheimnis offen-

baren, das sie bei ihrem Studium wahrnehmen.

Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist auch nach Beendi-

gung der Berufsausübung oder der Studien strafbar.

2. Der Täter ist nicht strafbar, wenn er das Geheimnis auf Grund

einer Einwilligung des Berechtigten oder einer auf Gesuch des

Täters erteilten schriftlichen Bewilligung der vorgesetzten Be-

hörde oder Aufsichtsbehörde offenbart hat.

3. Vorbehalten bleiben die eidgenössischen und kantonalen Be-

stimmungen über die Zeugnispflicht und über die Auskunfts-

pflicht gegenüber einer Behörde.

5 Gesetzliche Grundlagen und Impfungen

Handbuch für Lehrzahnärzte 51

Die gesetzlichen Grundlagen betreffend Behandlungsver-

trag, Meldepflicht, Fürsorgerischen Freiheitsentzugs (FFE)

sowie der Richtlinien der Schweizerischen Akademie der

Medizinischen Wissenschaften finden sie unter den Links

in Kapitel 7.

5.3 Impfungen

Die Studierenden der Humanmedizin werden anfangs

Studium dazu angehalten, ihren Immunstatus für die fol-

genden Krankheiten zu überprüfen und, ausser bei Tuber-

kulose, gegebenenfalls die Impfungen nachzuholen:

• Masern / Mumps / Röteln

• Varizellen

• Hepatitis B

• Tuberkulose (Interferon-gamma Test)

• Di-Te

• Polio

Vor Beginn des 2. Studienjahres wird der Impfstatus kon-

trolliert und auf dem Studentenausweis dokumentiert.

Studierende des 1. Studienjahres dürfen erst nach Dokumentation des Hepatitis-B-Immunstatus Tätig-keiten verrichten, bei denen eine Exposition mit bio-logischen Flüssigkeiten möglich ist! Bitte beachten Sie das nachfolgende Informationsschreiben sowie das Impflaufblatt für Studierende.

52 Handbuch für Lehrzahnärzte

Medizinische Fakultät

IML, Studienplanung

Studienplanung, Murtenstr. 11, CH-3010 Bern

Murtenstr. 11CH-3010 Bern

Tel. +41 (0)31 632 35 85Fax +41 (0)31 632 98 77 [email protected]

An alle Erstsemestrigen

Bern, im Juni 2011 dokument2

Impfprogramm für Studierende der Human- und Zahnmedizin

(siehe auch zusätzliche Informationen unter http://studmed.unibe.ch/infos/impfinformationen)

Sehr geehrte Studierende des 1. Jahres Human- und Zahnmedizin 2011/12

Im Rahmen des Hausarztprojektes, welches im Herbstsemester 2007 gestartet wurde, hat die Medizi-

nische Fakultät der Universität Bern beschlossen, für Studierende der Human- und Zahnmedizin ein

Impfprogramm aufzuziehen. Ein Hauptgrund für dieses Programm war, dass Medizinalpersonen häufig

einen inkompletten Impfstatus aufweisen. Damit gefährden sie sich selbst und ihre PatientInnen und

verursachen hohe Kosten durch die Notwendigkeit aufwändiger Umgebungsuntersuchungen.

→ Das Ziel dieses Impfprogramms ist, dass alle Medizin- und ZahnmedizinstudentInnen die empfohlenen Impfungen (und Tests) zu Beginn des 2. Studienjahres vollzogen haben (siehe Impflaufblatt als Beilage). Sie werden also gebeten, allenfalls fehlende Impfungen bis im Herbst 2012 nachzuholen. Der Immunstatus wird auf dem cand. med. (dent.) Ausweis dokumentiert. Die Hausärzte (Lehrärzte) werden angewiesen, Medizinstudierende des 1. Studienjahrs erst nach Do-

kumentation des Hepatitis B-Immunstatus Tätigkeiten verrichten zu lassen, bei denen eine Exposition

mit biologischen Flüssigkeiten möglich ist.

Für die Durchführung der Impfungen sind die Medizin- und Zahnmedizinstudierenden selbst verantwortlich. Die Impfungen sollen grundsätzlich beim Hausarzt bezogen werden. Falls dies nicht

möglich ist, steht die Impfsprechstunde der Klinik und Poliklinik für Infektionskrankheiten am Inselspital

zur Verfügung (Anmeldung über Telefon 031 632 25 25).

Muster

Das vollständig ausgefüllte Impflaufblatt (siehe Beilage) ist im 2. Studienjahr 2012/13 (frühestens im

Herbstsemester) in der Studienplanung abzugeben.

In begründeten Fällen bietet die Medizinische Fakultät eine Finanzierungsunterstützung an.Dazu ist ein schriftliches Gesuch mit Begründung, zusammen mit Kopien der Arztrechnung(-en), der

Krankenkassenabrechnung, und einem persönlichen Einzahlungsschein, an die Studienplanung zu

richten.

Mit freundlichen Grüssen

Claudia Glauser Koordinatorin 3. Studienjahr

Beilagen Impflaufblatt

Seite 2/3

54 Handbuch für Lehrzahnärzte

Haupttitel

Seite 3/3

IMPFLAUFBLATT für Studierende der Human- und Zahnmedizin

Name:______________________ Vorname:____________________ Matrikelnummer:_____________

Zutreffendes bitte ankreuzen (gemäß Impfausweis und inklusive neu durchgeführter Impfungen und Immunitätsabklärungen)

Diphtherie/Tetanus Grundimmunisierung Ja Nein

Poliomyelitis Grundimmunisierung Ja Nein

Masern / Mumps / Röteln Impfungen/Immunität Ja Nein

Varizella-Zoster Virus Impfungen/Immunität Ja Nein

Hepatitis B Impfung vollständig JaTiter________IU/l

Datum_____________

Nein

Hepatitis B Impfung im Alter von 11-15 Jahren

Ja

Wurde vor einer evtl. ak-tuellen Nachimpfung ein Titer bestimmt? Wenn ja: Titer_______IU/l Datum___________

Nein

Tuberkulose Interferon-γ Test

Datum: ___________________

Negativ Positiv Unklar

Obenstehende Angaben werden bestätigt durch:

Datum / Stempel / Unterschrift des Arztes______________________________________________

Mit dem ausgefüllten Impflaufblatt sind zudem folgende Unterlagen im 2. Studienjahr (frühes-tens im Herbstsemester) in der Studienplanung abzugeben: - Kopie des Impfausweises - Resultat der Hepatitis B-Titerbestimmung - Resultat des Tbc-IF-Gamma Tests

Sind Sie damit einverstanden, dass Ihre medizinischen Angaben aus dem Impfprogramm für wissenschaft-liche Untersuchungen verwendet werden? Diese Informationen werden durch unser wissenschaftliches Personal codiert und ausgewertet. Dies bedeutet, dass weder Ihr Name noch sonstige persönliche Anga-ben bekannt gemacht werden. Die Auswertung der Daten erfolgt streng vertraulich und dient rein wissen-schaftlichen Zielen. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Erhebung vernichtet. Ihre Zustimmung ist absolut freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

� Ja ich bin einverstanden � Nein,......

Datum, Unterschrift______________________________

Seite 3/3

IMPFLAUFBLATT für Studierende der Human- und Zahnmedizin

Name:______________________ Vorname:____________________ Matrikelnummer:_____________

Zutreffendes bitte ankreuzen (gemäß Impfausweis und inklusive neu durchgeführter Impfungen und Immunitätsabklärungen)

Diphtherie/Tetanus Grundimmunisierung Ja Nein

Poliomyelitis Grundimmunisierung Ja Nein

Masern / Mumps / Röteln Impfungen/Immunität Ja Nein

Varizella-Zoster Virus Impfungen/Immunität Ja Nein

Hepatitis B Impfung vollständig JaTiter________IU/l

Datum_____________

Nein

Hepatitis B Impfung im Alter von 11-15 Jahren

Ja

Wurde vor einer evtl. ak-tuellen Nachimpfung ein Titer bestimmt? Wenn ja: Titer_______IU/l Datum___________

Nein

Tuberkulose Interferon-γ Test

Datum: ___________________

Negativ Positiv Unklar

Obenstehende Angaben werden bestätigt durch:

Datum / Stempel / Unterschrift des Arztes______________________________________________

Mit dem ausgefüllten Impflaufblatt sind zudem folgende Unterlagen im 2. Studienjahr (frühes-tens im Herbstsemester) in der Studienplanung abzugeben: - Kopie des Impfausweises - Resultat der Hepatitis B-Titerbestimmung - Resultat des Tbc-IF-Gamma Tests

Sind Sie damit einverstanden, dass Ihre medizinischen Angaben aus dem Impfprogramm für wissenschaft-liche Untersuchungen verwendet werden? Diese Informationen werden durch unser wissenschaftliches Personal codiert und ausgewertet. Dies bedeutet, dass weder Ihr Name noch sonstige persönliche Anga-ben bekannt gemacht werden. Die Auswertung der Daten erfolgt streng vertraulich und dient rein wissen-schaftlichen Zielen. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Erhebung vernichtet. Ihre Zustimmung ist absolut freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

� Ja ich bin einverstanden � Nein,......

Datum, Unterschrift______________________________

Handbuch für Lehrzahnärzte 55

1. Ist das Impfprogramm nur eine Empfehlung, bzw. was passiert, wenn ich mich nicht impfen lasse?Das Impfprogramm ist nicht «nur» eine Empfehlung. In der

Schweiz kann aufgrund der gegenwärtigen rechtlichen

Lage niemand zu einer Impfung gezwungen werden. Der

Arbeitgeber (Med. Fakultät, Spital) hat aber das Recht, den

Arbeitsradius einzuschränken oder eine Anstellung zu ver-

weigern, wenn die Patienten sonst gefährdet sind. Dies ist

die zukünftige Haltung des Inselspitals bei Personal mit

ungenügendem Impfstatus und/oder ungenügender Do-

kumentation desselben.

2. Muss ich mich gegen Diphterie-/Tetanus-/ Poliomyelitis-/Masern-Mumps-Röteln/Varizellen/Hepatitis B impfen lassen, falls keine Immunität besteht?Ja.

3. Genügt ein Hepatitis B-Titer von ≤100 IU/l nach vollständiger Impfung?Nein. Der Hepatitis B-Titer muss >100 IU/l betragen, um

eine lebenslange Immunität zu dokumentieren. Somit ist

eine Nachimpfung nötig, inklusive Titerbestimmung nach

weiteren 4 Wochen.

4. Wieso ist ein Tbc-IF-Gamma-Test notwendig, reicht der Mantoux-Test (Hauttest) nicht?Wir empfehlen primär die Durchführung des Tbc-IF-Gamma-

Tests, da er eine höhere Spezifität als der Mantoux-Test

besitzt (keine Kreuzreaktion mit BCG-Impfung). Es gelten

allgemein folgende Richtlinien:

– falls keine BCG-Impfung erfolgte und der Mantoux-Test

(innerhalb der letzten 24 Monate) eindeutig negativ war,

kann man das so gelten lassen.

– falls eine BCG-Impfung durchgeführt wurde und der

Mantoux-Test positiv ist, muss ein Tbc-IF-Gamma-Test

gemacht werden.

– Falls eine BCG-Impfung durchgeführt wurde und der

Mantoux-Test (innerhalb der letzten 24 Monate) negativ

war, dann muss dokumentiert sein, dass der Mantoux-

Test zweimal im Abstand von einigen Tagen (5–7 Tagen)

wiederholt wurde und beide Male negativ war.

5. Was muss ich tun, wenn der Tbc-IF-Gamma-Test positiv ausfällt?Falls der Test positiv ausfällt, muss der Hausarzt auf indivi-

dueller Basis entscheiden, ob eine Chemoprophylaxe indi-

ziert ist. Die Infektiologen des Inselspitals können bei

Bedarf beratend zugezogen werden.

6. Macht die Tuberkulose-Impfung (BCG-Impfung) heutzutage noch Sinn?Die Tuberkulose-Impfung wird heute in der Schweiz nur

noch für besonders exponierte Neugeborene empfohlen.

Unter anderem auch, weil nur für diese Altersgruppe ein

Impfschutz (gegen schwere disseminierte Infektionen)

nachgewiesen werden konnte.

FAQ zum Impfprogramm

56 Handbuch für Lehrzahnärzte

Didaktische Hinweise bekommen Sie anlässlich des Ein-

führungskurses sowie der Teachers-Teaching-Veranstal-

tungen. Bei Fragen und Problemen können Sie sich jeder-

zeit an uns wenden.

Unterrichtszeit

Wir erwarten, dass Sie sich pro Praktikumstag eine Stunde Zeit für das Unterrichten der Studierenden nehmen.

Denken Sie daran, dem Studierenden auch Zeit zum Selbst-

studium oder zum Erarbeiten von Aufgaben zur Verfügung

zu stellen.

Tipps für den Unterricht

(gemäss Einführungskurs)

1. Legen Sie zusammen mit dem Studierenden ein Lernziel

für den Halbtag/Tag fest (siehe Lernzielkatalog)

2. Aktivieren Sie das Vorwissen des Studierenden;

neues Wissen knüpft an Bekanntem an

3. Stellen Sie eine entsprechende Aufgabe; der Studierende

soll diese möglichst selbständig ausführen

Nach erfüllter Aufgabe:4. Fragen Sie den Studierenden um seine Meinung:

Wie ist es gelaufen? Schwierigkeiten?

Was war gut, was schlecht?

5. Beginnen Sie das Feedback immer mit den

positiven Aspekten

6. Bringen Sie die negativen Aspekte nuanciert vor;

betonen Sie, dass der Studierende noch am Lernen ist

7. Erarbeiten Sie gemeinsam Verbesserungsvorschläge:

Was anders machen? Wie? Nachlesen – Literatur?

8. Geben Sie dem Studierenden eine neue

Übungsgelegenheit

Ihre Funktion als Vorbild und Begleiter durch das Studium sowie als Identifikationsfigur ist überaus wichtig!

Weitere Tipps

BeobachtenDer Studierende beobachtet während der Sprechstunde

bei einem oder mehreren Patienten die nonverbale Kom-

munikation oder das Äussere des Patienten auf Hinweise

für eine Erkrankung.

Über die Schulter schauenDer Lehrzahnarzt hält normale Sprechstunde. Mit Einver-

ständnis der Patienten ist der Studierende anwesend. Er

erhält die Gelegenheit einen Teil der Anamnese selbst zu

erheben.

AnamneseDer Studierende erhebt bei einem Patienten eine (un)voll-

ständige Anamnese (Bsp. Jetziges Leiden, psychosoziale

Anamnese) – primär in Anwesenheit des Lehrzahnarztes,

später eventuell selbstständig – und dokumentiert diese

gemäss der Patientendokumentation im Handbuch.

Laut denkenDenken Sie einfach laut nach und lassen Sie somit die Stu-

dierenden an Ihren Überlegungen teilhaben.

BrainstormingDer Studierende erzählt in Stichworten alles, was ihm

zu einem bestimmten Thema/ Krankheitsbild in den Sinn

kommt. Eignet sich sehr gut zum Aktivieren des Vor-

wissens!

«Kofferpacken»Der Studierende fasst am Ende eines Halbtages zusam-

men, was ihn besonders beeindruckt hat bzw. was er «mit

nach Hause nimmt».

6 Didaktische Hinweise

Handbuch für Lehrzahnärzte 57

Literaturhinweis

Zahn-Mund-Kiefer-Heilkunde – Einführung in die Zahnmedizin(Georg Thieme Verlag)

von Bernd Reitemeier, Norbert Schwenzer,

Michael Ehrenfeld

Links

Homepage BIHAM Bern

Berner Institut für Hausarztmedizin (BIHAM)

www.biham.unibe.ch

Guidelines «Arzt-Patient-Beziehung»

Einführung in das Clinical Skills Training

http://studmed.unibe.ch/J3/CST/

Schweizerische Akademie der Medizinischen

Wissenschaften, Richtlinien und Empfehlungen:

http://www.samw.ch

Schweizerischer Lernzielkatalog Human- und

Zahnmedizin

http://www.smifk.ch

Bundesrecht

www.admin.ch

Kantonales Recht

www.be.ch

zmk bernZahnmedizinische Klinken der Universität Bern

www.zmk.unibe.ch

SSO

Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft

www.sso.ch

8 Ansprechpersonen

Universität Bern

zmk bern Zahnmedizinische Kliniken

der Universität Bern

Dr. med. dent. Christoph Ramseier

Freiburgstrasse 7

3010 Bern

[email protected]

031 632 25 40

Universität Bern

zmk bern Zahnmedizinische Kliniken

der Universität Bern

Prof. Dr. med. dent. Urs Brägger

Leiter Ressort Ausbildung

Freiburgstrasse 7

3010 Bern

[email protected]

031 632 25 41

Universität Bern

zmk bern Zahnmedizinische Kliniken

der Universität Bern

Direktionssekretariat

Freiburgstrasse 7

3010 Bern

031 632 49 18

Medizinische Fakultät Bern,

Studienplanung

BachelorstudiumBeatrice Ducret

[email protected]

Telefon 031 632 35 77

Regula Walther

[email protected]

Telefon 031 632 86 61

7 Literaturhinweis und Links

58 Handbuch für Lehrzahnärzte

Handbuch für Lehrzahnärzte 59

9 Arbeitsdokumente

• Arztgeheimnis

• Patienteninformation deutsch / französisch / italienisch

• Fragebogen Psychosoziale Medizin

• Testatblätter 1. und 2. Studienjahr

Praxisstempel: ARZTGEHEIMNIS – Schweigepflicht Ich, ..................................................................................................... bestätige hiermit, dass ich über das Arztgeheimnis im Rahmen der Schweigepflicht informiert und über den Umgang mit Patientendaten aufgeklärt worden bin. Ort: .............................................................. Datum: ........................... Unterschrift der/des Studierenden ......................................................

Medizinische Fakultät Zahnmedizinische Kliniken Direktion

Zahnmedizinische Kliniken, Direktion, Freiburgstr. 7, CH-3010 Bern

Tel. +41-031-632 25 78 Fax +41-031-632 49 06 [email protected] www.zmk.unibe.ch

Prof. Dr. med. dent. Adrian Lussi Geschäftsführender Direktor Dipl. Chem. Ing. ETHZ Freiburgstrasse 7, CH-3010 Bern CH-3010 Bern

Patienteninformation/Information à l’attention des patients/Informazione per i pazienti Liebe Patientinnen und Patienten In Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät und den Zahnmedizinischen Kliniken der Universität Bern, zmk bern findet in meiner Praxis der Unterricht von Studierenden statt. Aus diesem Grund wird zeitweise ein Zahnmedizinstudent oder eine Zahnmedizinstudentin in meiner Sprechstunde anwesend sein. Sie haben jederzeit die Wahl, nur von mir persönlich betreut zu werden! Bitte informieren Sie in diesem Fall meine Praxisassistentin. Für Ihre Unterstützung bei der Ausbildung angehender Zahnärzte und Zahnärztinnen danken wir Ihnen herzlich! Der/die PraxisinhaberIn Chers patients, chères patientes, En collaboration avec la Faculté de médecine et l’Ecole de médecine dentaire de l'Université de Berne, notre cabinet dentaire participe à l'enseignement de la médecine dentaire.

Pour cette raison un étudiant / une étudiante en médecine dentaire m'accompagnera de temps en temps durant mes consultations. Bien entendu, vous avez toujours la possibilité que vos traitements soient suivis uniquement par moi-même, sans la présence d’un étudiant ! Dans ce cas, nous vous prions de le communiquer à notre assistante dentaire.

Nous vous remercions vivement de soutenir la formation des futurs médecins dentistes! Le / la responsable du cabinet dentaire

Medizinische Fakultät Zahnmedizinische Kliniken Direktion

Zahnmedizinische Kliniken, Direktion, Freiburgstr. 7, CH-3010 Bern

Tel. +41-031-632 25 78 Fax +41-031-632 49 06 [email protected] www.zmk.unibe.ch

Prof. Dr. med. dent. Adrian Lussi Geschäftsführender Direktor Dipl. Chem. Ing. ETHZ Freiburgstrasse 7, CH-3010 Bern CH-3010 Bern

Patienteninformation/Information à l’attention des patients/Informazione per i pazienti Liebe Patientinnen und Patienten In Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät und den Zahnmedizinischen Kliniken der Universität Bern, zmk bern findet in meiner Praxis der Unterricht von Studierenden statt. Aus diesem Grund wird zeitweise ein Zahnmedizinstudent oder eine Zahnmedizinstudentin in meiner Sprechstunde anwesend sein. Sie haben jederzeit die Wahl, nur von mir persönlich betreut zu werden! Bitte informieren Sie in diesem Fall meine Praxisassistentin. Für Ihre Unterstützung bei der Ausbildung angehender Zahnärzte und Zahnärztinnen danken wir Ihnen herzlich! Der/die PraxisinhaberIn Chers patients, chères patientes, En collaboration avec la Faculté de médecine et l’Ecole de médecine dentaire de l'Université de Berne, notre cabinet dentaire participe à l'enseignement de la médecine dentaire.

Pour cette raison un étudiant / une étudiante en médecine dentaire m'accompagnera de temps en temps durant mes consultations. Bien entendu, vous avez toujours la possibilité que vos traitements soient suivis uniquement par moi-même, sans la présence d’un étudiant ! Dans ce cas, nous vous prions de le communiquer à notre assistante dentaire.

Nous vous remercions vivement de soutenir la formation des futurs médecins dentistes! Le / la responsable du cabinet dentaire

Patienteninformation Information à l’attention des patients Informazione per i pazienti

Liebe Patientinnen und Patienten

In Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät und den Zahnmedizinischen Kliniken der Universität Bern

(zmk bern), findet in meiner Praxis der Unterricht von Studierenden statt. Aus diesem Grund wird zeitweise

ein Zahnmedizinstudent oder eine Zahnmedizinstudentin in meiner Sprechstunde anwesend sein.

Sie haben jederzeit die Wahl, nur von mir persönlich betreut zu werden! Bitte informieren Sie in diesem Fall

meine Praxisassistentin.

Für Ihre Unterstützung bei der Ausbildung angehender Zahnärzte und Zahnärztinnen danken wir Ihnen herzlich!

Der/die PraxisinhaberIn

Chers patients, chères patientes,

En collaboration avec la Faculté de médecine et l’Ecole de médecine dentaire de l'Université de Berne (zmk bern),

notre cabinet dentaire participe à l'enseignement de la médecine dentaire.

Pour cette raison un étudiant / une étudiante en médecine dentaire m'accompagnera de temps en temps

durant mes consultations. Bien entendu, vous avez toujours la possibilité que vos traitements soient

suivis uniquement par moi-même, sans la présence d’un étudiant! Dans ce cas, nous vous prions de le

communiquer à notre assistante dentaire.

Nous vous remercions vivement de soutenir la formation des futurs médecins dentistes!

Le/la responsable du cabinet dentaire

Egregio paziente

In collaborazione con la Facoltà di medicina e le Cliniche di medicina dentaria dell'Università di Berna

(zmk bern) partecipiamo alla formazione degli student nel nostro studio medico. Per questa ragione, durante le

nostre consultazioni, sarà presente di tanto in tanto uno studente / una studentessa di medicina dentaria.

Naturalmente potete sempre scegliere di essere trattato solo da me personalmente. In questo caso vi preghiamo

d'informare la nostra assistente dentale.

Vi ringraziamo per la vostra collaborazione nella formazione di futuri medici dentisti.

Il titolare dello studio

Universität Bern

zmk bern, Zahnmedizinische Kliniken

Geschäftsführender Direktor

Patienteninitialen: Geburtsjahr:

Fragebogen für die Psychosoziale Medizin Praxisbesuch

Einführung in die Zahnarzt-Patienten-Kommunikation Liebe Studierende Sehr geehrter Lehrzahnarzt, sehr geehrte Lehrzahnärztin Während der Vorlesungen und im Tutorat 1 „Psychosoziale Medizin“ wurden wesentliche Elemente hinsichtlich der ersten Minuten der Zahnarzt-Patienten-Kommunikation besprochen und ausprobiert. In diesem Praxisbesuch soll nun die Zahnarzt-Patienten-Kommunikation „live“ beobachtet werden. Dieser Fragebogen sollte während des Praxisbesuchs ausgefüllt, zur Besprechung in das Tutorat 2 mitgebracht und dem Tutor abgegeben werden. Die Auswertungen werden anlässlich des Wochenrückblicks präsentiert. Die Lehrzahnärzte werden über die Resultate sporadisch im LehrzahnarztInfo informiert. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und für die Mitarbeit! Alexander Hänsel, Oberarzt Psychosomatik ([email protected]) Protokoll: 1) Warten (Pausen >3 Sek.), Wiederholen, Spiegeln, Zusammenfassen:

Welche dieser Gesprächstechniken verwendet Ihr Lehrzahnarzt in der Praxis: Ja Nein

Warten Wiederholen Spiegeln Zusammenfassen

2) Bitten messen Sie die GENAUE Zeitdauer, die der Patient zu Beginn eines von Ihnen

beobachteten Gesprächs bis zur ersten Unterbrechung durch den Arzt erhält:

Die erste Unterbrechung erfolgt nach ____ Sekunden. 3) Bitten Sie einen Patienten und Ihren Lehrzahnarzt jeweils nur einmal nach einer Konsultation

die Zahlen zwischen 1 (= am wenigsten wichtig) bis 5 (= am wichtigsten) zu folgenden Aussagen zu vergeben (befragen Sie den Lehrzahnarzt, ohne dass er Einsicht in die Antworten des Patienten hat):

Der Zahnarzt sollte

Patient

Zahnarzt

alles verständlich erklären seinen Gesichts- und Körperausdruck auf den Patienten richten sich Zeit für den Patienten nehmen dem Patienten aufmerksam zuhören den Patienten nach Unklarheiten fragen und diese besprechen

Unterschrift Lehrzahnarzt/Lehrzahnärztin: Datum:

Handbuch für Lehrzahnärzte 63

Testatblatt Zahnarztpraktikum1. Studienjahr 2016/2017

Praxisstempel Lehrzahnarzt / Lehrzahnärztin

Name, Vorname Studierende/r: Matrikel-Nr.:

Voraussetzung für die Vergabe der ECTS-Kreditpunkte:Testatblatt: Präsenzzeit (100%) und mind. 15 Punkte (80% der Anforderungen, siehe Rückseite).

Das Erfüllen der sozialen und kommunikativen Kompetenz hat keinen Einfluss auf die Vergabe der ECTS-Kreditpunkte.

Testate für Info-Tag (2 Halbtage) an der zmk bern sowie für 6 Praktikums-Halbtage in Praxis

Info-Tag zmk bern

Datum:

Praxis

Datum:

Praxis

Datum:

Praxis

Datum:

Info-Tag zmk bern

Datum:

Praxis

Datum:

Praxis

Datum:

Praxis

Datum:

Präsenzzeit erfüllt: Ja Nein

Info-Tag zmk bern

Achtung: Wir bitten den Lehrzahnarzt, das Testatblatt nach Absolvierung des Praktikums zu kopieren und als persönlichen Beleg aufzubewahren. Der/die Studierende wird gebeten, das ORIGINAL umgehend an das Direktionssekretariat der zmk bern, Direktionssekretariat, Zahnmedizinische Kliniken der Universität Bern, Freiburgstrasse 7, 3010 Bern, zu retournieren. Ausschliesslich vollständig ausgefüllte Formulare werden berücksichtigt. Spätester Abgabetermin ist der 15.05.2017. Das Testatblatt dient als Beleg für die Erteilung der Kreditpunkte.

Tel. 031 632 49 18/Direktionssekretariat zmk bern

Zahnmedizinsiche Kliniken zmk bern Freiburgstrasse 7, CH-3010 Bern

MUSTER

64 Handbuch für Lehrzahnärzte

Testatblatt Minimale Anforderungen 1. Studienjahr 2016/2017

Name, Vorname Studierende/r:

Nach Erfüllung bitte Feld datieren und unterschreiben.

3x beobachten eines zahnärztlichen Anamnesegesprächs

Datum: Datum: Datum:

3x beobachten einer nonverbalen Kommunikation von Patienten und anschliessende Besprechung mit dem Lehrzahnarzt Datum: Datum: Datum:

3x beobachten einer zahnärztlichen Befundaufnahme inkl. Röntgenuntersuchung

Datum: Datum: Datum:

3x beobachten einer zahnärztlichen Behandlung (z.B. Zahnextraktion, Füllungsapplikation, Wurzelbehandlung, Notfallbehandlung oder kieferorthopädische Therapie) Datum: Datum: Datum:

2x beobachten einer Prophylaxesitzung beim Zahnarzt, der Dentalhygienikerin oder der Prophylaxeassistentin Datum: Datum:

1x beobachten eines zahnärztlichen Anamnesegesprächs bei einem Notfallpatienten(z.B. Schmerzpatient) Datum:

1x beobachten einer Notfallbehandlung Datum:

Einführung in die Praxisräumlichkeiten, Apparaturen, Sterilisation, Labor Datum:

Demonstration der hygienischen HändedesinfektionDatum:

Besuch eines Dentallabors (1/2 Tag gewünscht)Datum:

PUNKTETOTAL:Pro unterschiebenes Feld wird ein Punkt erteilt. Für die Vergabe der ECTS-Kreditpunkte müssen 15 von 19 Punkten erreicht werden.

Vom Lehrzahnarzt auszufüllen:

Soziale und kommunikative Kompetenz ganz erfüllt teils erfüllt nicht erfüllt

• Der/die Studierende geht auf die Patienten zu, zeigt Empathie und Respekt, ist hilfsbereit und tolerant.

• Der/die Studierende drückt sich korrekt, verständlich und empfängerorientiert aus.

• Der/die Studierende hat sich ins Praxisteam integriert.

• Er/sie kann mit Kritik umgehen.

Datum Der Lehrzahnarzt / die Lehrzahnärztin Der / die Studierende

MUSTER

Handbuch für Lehrzahnärzte 65

Testatblatt Zahnarztpraktikum2. Studienjahr 2016/2017

Praxisstempel Lehrzahnarzt / Lehrzahnärztin

Name, Vorname Studierende/r: Matrikel-Nr.:

Voraussetzung für die Vergabe der ECTS-Kreditpunkte:Testatblatt: Präsenzzeit (100%) und mind. 16 Punkte (80% der Anforderungen, siehe Rückseite).

Das Erfüllen der sozialen und kommunikativen Kompetenz (siehe Rückseite unten) hat keinen Einfluss auf die Vergabe der ECTS-Kreditpunkte.

Daten der 8 Praktikums-Halbtage: Anwesenheitszeiten in Praxis(Praxis 1 und 2 können identisch sein)

Praxis 1

Datum:

Praxis 1

Datum:

Praxis 1

Datum:

Praxis 1

Datum:

Praxis 2

Datum:

Praxis 2

Datum:

Praxis 2

Datum:

Praxis 2

Datum:

Präsenzzeit erfüllt Praxis 1: Ja Nein

Präsenzzeit erfüllt Praxis 2: Ja Nein

Achtung: Wir bitten den Lehrzahnarzt, das Testatblatt nach Absolvierung des Praktikums zu kopieren und als persönlichen Beleg aufzubewahren. Der/die Studierende wird gebeten, das ORIGINAL umgehend an das Direktionssekretariat der zmk bern, Direktionssekretariat,Zahnmedizinische Kliniken der Universität Bern, Freiburgstrasse 7, 3010 Bern, zu retournieren. Ausschliesslich vollständig ausgefüllte Formulare werden berücksichtigt. Spätester Abgabetermin ist der 15.05.2017. Das Testatblatt dient als Beleg für die Erteilung der Kreditpunkte.

Tel. 031 632 49 18/Direktionssekretariat zmk bern

Zahnmedizinsiche Kliniken zmk bern Freiburgstrasse 7, CH-3010 Bern

MUSTER

66 Handbuch für Lehrzahnärzte

Testatblatt Minimale Anforderungen 2. Studienjahr 2016/2017

Name, Vorname Studierende/r:

Nach Erfüllung bitte Feld datieren und unterschreiben.

3x beobachten eines zahnärztlichen Anamnesegesprächs

Datum: Datum: Datum:

3x beobachten einer nonverbalen Kommunikation von Patienten und anschliessender Besprechung mit dem Lehrzahnarzt Datum: Datum: Datum:

3x beobachten einer zahnärztlichen Befundaufnahme inkl. Röntgenuntersuchung Datum: Datum: Datum:

3x beobachten einer zahnärztlichen Behandlung (z.B. Zahnextraktion, Füllungsapplikation, Wurzelbehandlung, Notfallbehandlung oder kieferorthopädische Therapie) Datum: Datum: Datum:

2x beobachten einer Prophylaxesitzung beim Zahnarzt, der Dentalhygienikerin oder der Prophylaxeassistentin Datum: Datum:

1x beobachten eines zahnärztlichen Anamnesegesprächs bei einem Notfallpatienten (z.B. Schmerzpatient) Datum:

1x beobachten einer Notfallbehandlung Datum:

Einführung in die Praxisräumlichkeiten, Apparaturen, Sterilisation, Labor Datum:

Demonstration der hygienischen HändedesinfektionDatum:

Besuch eines Dentallabors (1/2 Tag gewünscht)Datum:

PUNKTETOTAL:Für die Vergabe der ECTS-Kreditpunkte müssen 15 von 19 Punkten erreicht werden.

Vom Lehrzahnarzt auszufüllen:

Soziale und kommunikative Kompetenz ganz erfüllt teils erfüllt nicht erfüllt

• Der/die Studierende geht auf die Patienten zu, zeigt Empathie und Respekt, ist hilfsbereit und tolerant. Praxis 1

• Der/die Studierende drückt sich korrekt,verständlich und empfängerorientiert aus.

• Der/die Studierende hat sich ins Praxis 2 Praxisteam integriert.

• Er/sie kann mit Kritik umgehen.

Datum Der Lehrzahnarzt / die Lehrzahnärztin 1 Der / die Studierende

Datum Der Lehrzahnarzt / die Lehrzahnärztin 2 Der / die Studierende

MUSTER

Handbuch für Lehrzahnärzte 67

10 Reglemente

• Bachelor- und Masterstudiengang

68 Handbuch für Lehrzahnärzte

1

Reglement über das Studium und die Leistungskontrollen für die Bachelorstudiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Bern (RSL B Med/RSL B Dent Med) Die Medizinische Fakultät der Universität Bern,

gestützt auf Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes vom 5. September 1996 über die Universität (Universitätsgesetz, UniG)1, Artikel 115 der Verordnung vom 27. Mai 1998 über die Universität (Universitätsverordnung, UniV)2 und Artikel 82 des Statuts vom 17. Dezember 1997 der Universität Bern (Universitätsstatut, UniSt)3,

beschliesst:

I. Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich Art. 1 1 Dieses Reglement gilt für Studierende, die im Rahmen des Bachelorstudien-gangs Humanmedizin oder Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der Univer-sität Bern (Fakultät) studieren. 2 Einzelheiten zu Umfang und Aufbau des Studiums sowie Studieninhalten sind in den entsprechenden Studienplänen geregelt.

Gegenstand Art. 2 1 Dieses Reglement legt die Grundsätze für die Bachelorstudiengänge Hu-manmedizin und Zahnmedizin und die dazu gehörenden Leistungskontrollen an der Fakultät fest. 2 Vorbehalten bleiben Kooperationsvereinbarungen und entsprechende gemeinsame Reglemente sowie allgemeine Abkommen mit anderen Hochschulen.

Studienziele Art. 3 1 Der Bachelorstudiengang in Humanmedizin vermittelt naturwissenschaftliche und klinische Grundlagen als Basis für das klinische Fachstudium im Rahmen des Masterstudiums Humanmedizin. 2 Der Bachelorstudiengang in Zahnmedizin ist in den ersten beiden Jahren bis auf spezifische Lehrinhalte in Hausarztmedizin identisch mit dem Bachelorstudiengang Humanmedizin. Ab dem dritten Jahr vermittelt der Bachelorstudiengang Zahnmedizin die klinischen Grundlagen und Fertigkeiten als Basis für das klinische Fachstudium im Rahmen des Masterstudiums Zahnmedizin.

Titel Art. 4 Die Medizinische Fakultät verleiht nach Abschluss der Bachelorstudiengänge folgende Titel:

a Nach Abschluss des Bachelorstudiengangs Humanmedizin wird der Titel Bache-lor of Medicine (B Med), Universität Bern verliehen.

b Nach Abschluss des Bachelorstudiengangs Zahnmedizin wird der Titel Bachelor of Dental Medicine (B Dent Med), Universität Bern verliehen.

Zulassung zum Studium

Art. 5 1 Die Anzahl der Studienplätze im Bachelorstudium ist beschränkt. Um zum Studium an der Fakultät auf Stufe Bachelorstudiengang zugelassen zu werden, müs-sen die allgemeinen Zulassungsbestimmungen gemäss UniG, UniV und UniSt erfüllt sein. Des Weiteren gelten die Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zum Medizinstudium4 sowie die Richtlinien der Fakultät.

1 BSG 436.11 2 BSG 436.111.1 3 BSG 436.111.2 4 BSG 436.711

Handbuch für Lehrzahnärzte 69

2

2 Bei der Zulassung zum Bachelorstudiengang müssen die durch die Universitätslei-tung festgelegte Anzahl Studienplätze sowie die Richtlinien der Fakultät berücksich-tigt werden. 3 Die Universitätsleitung eröffnet denjenigen Studienanwärterinnen und -anwärtern, die als Studienort erster Wahl die Universität Bern angegeben haben und denjenigen, die an der Universität Bern einen Studienplatz zugeteilt erhalten, den von der zustän-digen Stelle getroffenen Entscheid über die Zulassung mittels Verfügung. 4 Studierende, die an einer Universität vom Studium der Humanmedizin, der Zahn-medizin oder der Chiropraktik ausgeschlossen worden sind, können nicht zum Ba-chelorstudiengang zugelassen werden. 5 Liegt ein Unterbruch des Bachelorstudiengangs von mehr als fünf Jahren vor, so besteht kein Anspruch auf Wiederaufnahme in den Bachelorstudiengang. Die Deka-nin oder der Dekan kann jedoch nach einer Prüfung „sur dossier“ bei der Universitäts-leitung die Zulassung beantragen sowie über die nötigenfalls damit verbundenen Auflagen entscheiden.

Obligatorisches Prak-tikum in Kranken-pflege

Art. 6 Studierende der Humanmedizin müssen für den Übertritt ins zweite Studienjahr ein vierwöchiges Pflegepraktikum absolviert haben. Einzelheiten werden im Studien-plan geregelt.

Anrechnung auswärtiger Leistungen

Art. 7 1 Die Dekanin oder der Dekan entscheidet über die Anerkennung und Anrech-nung von Studienleistungen, die an anderen schweizerischen Hochschulen erbracht worden sind. 2 Die Dekanin oder der Dekan entscheidet über die Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht worden sind. Sie oder er überprüft dabei die Studienleistungen oder Abschlüsse auf ihre Gleichwertig-keit mit dem entsprechenden Studium an der Universität Bern. 3 Vorbehalten bleiben Richtlinien der Universitätsleitung, Vereinbarungen mit der betreffenden Hochschule sowie internationale Abkommen über die gegenseitige An-erkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich.

Studienbeginn Art. 8 Die Bachelorstudiengänge beginnen im Herbstsemester.

Regelstudienzeit Art. 9 1 Die Regelstudienzeit für die Bachelorstudiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin beträgt drei Studienjahre. 2 Die Regelstudienzeit darf nicht unterschritten werden. 3 Wer ohne wichtigen Grund im Bachelorstudiengang Humanmedizin oder Zahnmedi-zin länger als vier Jahre studiert, wird auf Grund einer Verfügung der Dekanin oder des Dekans vom Studium ausgeschlossen. 4 Wichtige Gründe für eine Verlängerung des Bachelorstudiengangs sind in Artikel 84 Absatz 2 UniSt geregelt. Krankheit und Unfall müssen durch ein Arztzeugnis belegt werden.

Anspruch auf Besuch von Lehrveranstal-tungen

Art. 10 1 Die Studierenden haben nur Anspruch auf einen einmaligen Besuch der Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiengangs. Davon ausgenommen sind Vorle-sungsveranstaltungen. 2 Auf Antrag kann die jeweilige Studienleitung in besonderen Fällen einen nochmali-gen Besuch von Lehrveranstaltungen bewilligen.

Studienpläne Art. 11 Die Fakultät erlässt die Studienpläne. Diese sind der Universitätsleitung zur Genehmigung zu unterbreiten (Art. 39 Abs. 1 Bst. k UniG).

Studienfachberatung Art. 12 Das Dekanat berät die Studierenden in Zusammenarbeit mit den für die Lehre verantwortlichen Instanzen der Fakultät.

70 Handbuch für Lehrzahnärzte

3

Bemessung und Umfang der Studienleistungen

Art. 13 1 Die Studienleistungen werden nach dem European Credit Transfer System (ECTS) bemessen. Ein ECTS-Punkt entspricht einer Studienleistung, die in 25 bis 30 Arbeitsstunden erbracht werden kann. 2 Der Bachelorstudiengang Humanmedizin und der Bachelorstudiengang Zahnmedi-zin umfassen studentische Leistungen im Umfang von 180 ECTS-Punkten, aufgeteilt in drei Studienjahre zu je 60 ECTS-Punkten.

Aufbau des Studiums

Art. 14 1 Die Bachelorstudiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin sind in themati-sche Blöcke gegliedert. 2 Das dritte Studienjahr des Bachelorstudiengangs Zahnmedizin umfasst strukturierte Lehrveranstaltungen sowie einen fächerübergreifenden Simulatorkurs.

Studienleitung Humanmedizin

Art. 15 1 Die Studienleitung Bachelorstudiengang Humanmedizin (Studienleitung Hu-manmedizin) ist für die Organisation des Bachelorstudiengangs Humanmedizin und der ersten beiden Jahren des Bachelorstudiengangs Zahnmedizin einschliesslich Leistungskontrollen zuständig. 2 Die Studienleitung wird auf Antrag der Fakultätsleitung vom Fakultätskollegium ge-wählt.3 Die Amtsdauer der Studienleitung beträgt vier Jahre. Sie entspricht der Amtsperiode der Dekanin oder des Dekans. Wiederwahl ist möglich. 4 Die Studienleitung arbeitet nach den schriftlichen vom Fakultätskollegium geneh-migten Vorgaben und den Anweisungen der Dekanin oder des Dekans. 5 Die Studienleitung kann einzelne Aufgaben im Rahmen der Organisation des Ba-chelorstudiums an Dozierende gemäss Artikel 25 Absatz 1 delegieren, bleibt aber verantwortlich. 6 Die Dekanin oder der Dekan kann Aufgaben der Studienleitung dem Institut für Me-dizinische Lehre und anderen Personen oder Institutionen inner- und ausserhalb der Fakultät übertragen.

Studienleitung Zahnmedizin

Art. 16 1 Die Studienleitung Bachelorstudium Zahnmedizin (Studienleitung Zahnmedi-zin) ist für die Organisation des Bachelorstudiengangs Zahnmedizin ab dem dritten Studienjahr einschliesslich Leistungskontrollen zuständig. 2 Die Studienleitung wird auf Antrag der Fakultätsleitung vom Fakultätskollegium ge-wählt.3 Die Amtsdauer der Studienleitung beträgt vier Jahre. Sie entspricht der Amtsperiode der Dekanin respektive des Dekans. Wiederwahl ist möglich. 4 Die Studienleitung arbeitet nach den schriftlichen vom Fakultätskollegium geneh-migten Vorgaben und den Anweisungen der Dekanin oder des Dekans. 5 Die Studienleitung kann einzelne Aufgaben im Rahmen der Organisation des Ba-chelorstudiums an Dozierende gemäss Artikel 25 Absatz 1 delegieren, bleibt aber verantwortlich. 6 Die Dekanin oder der Dekan kann Aufgaben der Studienleitung dem Institut für Me-dizinische Lehre und anderen Personen oder Institutionen in- und ausserhalb der Fakultät übertragen.

Datenbank der Studierenden

Art. 17 1 Das Dekanat führt eine Datenbank, in der die Studienleistungen aller Studie-renden der Bachelorstudiengänge erfasst werden. 2 Das Dekanat meldet Mutationen den Immatrikulationsdiensten der Universität Bern.

Handbuch für Lehrzahnärzte 71

4

II. Leistungskontrollen

1. Allgemeines

Beurteilung von Studienleistungen

Art. 18 1 Die Vergabe von ECTS-Punkten erfolgt für in den Studienplänen definierte Leistungseinheiten. 2 In den Studienplänen oder deren Anhängen wird festgelegt, wie viele ECTS-Punkte den einzelnen Leistungseinheiten zugeteilt werden. 3 Die Vergabe von ECTS-Punkten erfolgt auf Grund kontrollierter und als genügend bewerteter Studienleistungen. Unter welchen Voraussetzungen eine Leistung genü-gend ist, regeln die Studienpläne.

Art. 19 Leistungen, die über den minimalen Anforderungen für die Vergabe der ECTS-Punkte liegen, werden durch die ECTS-Noten A bis E honoriert. Ungenügende Leistungen werden mit FX oder F bewertet. Für ungenügende Leistungen werden keine ECTS-Punkte vergeben.

ECTS-Note

ECTS-Note

Prozentsatz der erfolgreichen Stu-dierenden, die diese Note in der Regel erhalten

Definition

A

B

C

D

E

10%

25%

30%

25%

10%

hervorragend

sehr gut

gut

befriedigend

ausreichend

FX

F

-

-

nicht bestanden, Verbesserungen erforderlich

nicht bestanden, erhebliche

Verbesserungen erforderlich

Täuschung Art. 20 Wird das Ergebnis einer Leistungskontrolle durch Täuschung, namentlich durch Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, beeinflusst oder zu beeinflussen versucht, so gilt die Leistungskontrolle als nicht bestanden.

Formen von Leistungskontrollen

Art. 21 Leistungskontrollen finden in Form von Prüfungen, Arbeiten, und kontinuierli-chen Beurteilungen statt.

Information der Studierenden

Art. 22 Die Studierenden müssen zu Beginn einer Leistungseinheit über die Moda-litäten der Leistungskontrollen informiert werden.

Erfassung der Studienleistungen

Art. 23 Die Studienleitung sorgt dafür, dass die erbrachten Studienleistungen in Form von ECTS-Punkten erfasst und an die Datenbank des Dekanates weitergeleitet wer-den.

Bekanntgabe der Studienleistungen

Art. 24 Die Studienleistungen werden den Studierenden durch die Dekanin oder den Dekan mittels Verfügung nach jeder Leistungseinheit bekannt gegeben.

72 Handbuch für Lehrzahnärzte

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Berechtigte für Leistungskontrollen

Art. 25 1 Zur Abnahme von Leistungskontrollen sind alle Dozierende gemäss Artikel 9 UniV berechtigt.

2 Die Dekanin oder der Dekan kann weitere qualifizierte Personen von in- und aus-serhalb der Fakultät zur Abnahme von Leistungskontrollen zulassen.

Sprache Art. 26 Die Sprache der Leistungskontrollen ist grundsätzlich Deutsch.

Wiederholungs- möglichkeiten

Art. 27 1 Nicht bestandene Leistungskontrollen des ersten und zweiten Studienjahres können einmal wiederholt werden.2 Nicht bestandene Leistungskontrollen des dritten Studienjahres Humanmedizin können zweimal wiederholt werden. 3 Nicht bestandene Leistungskontrollen des dritten Studienjahres Zahnmedizin kön-nen zweimal wiederholt werden mit Ausnahme des "Praktischen Simulatorkurses", der nur einmal wiederholt werden darf. 4 Innerhalb eines akademischen Jahres muss für alle Prüfungen eine Wiederho-lungsmöglichkeit angeboten werden. Dazu werden nur Studierende zugelassen, die eine ungenügende Leistung erbracht haben oder die gemäss Artikel 34 Absatz 1 nicht zu einer Leistungskontrolle antreten konnten oder diese unterbrechen mussten. 5 Näheres regelt der Studienplan.

Weiterstudium Art. 28 1 Der Übertritt in ein nächstes Studienjahr kann in der Regel erst erfolgen, wenn alle 60 ECTS-Punkte des vorhergehenden Jahres erworben worden sind. 2 Die Studienleitung kann im Einzelfall auf ein entsprechendes Gesuch hin von der in Absatz 1 genannten Regel abweichen, wobei sie festlegen muss, bis zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Bedingungen die noch fehlenden ECTS-Punkte erworben werden müssen.

Akteneinsicht, Archivierung und Vernichtung von Daten

Art. 29 1 Für die Archivierung und Vernichtung von Daten gelten die entsprechenden Richtlinien der Universitätsleitung. 2 Es besteht grundsätzlich Akteneinsichtsrecht. Soweit überwiegende öffentliche oder private Interessen, insbesondere das Interesse an der Geheimhaltung der Prüfungs-fragen, es erfordern, kann die Einsichtnahme in Unterlagen von Leistungskontrollen eingeschränkt werden. Der Studienplan regelt Einzelheiten der Einsichtnahme.

2. Gebühren

Gebühren für Leistungskontrollen

Art. 30 1 Die Gebühren für alle Leistungskontrollen betragen insgesamt 600 Franken. Davon ist je die Hälfte bei Eintritt in den Bachelorstudiengang sowie vor Erhalt des Bachelordiploms zu entrichten.2 Bei Abbruch des Bachelorstudiengangs wird die Gebühr nicht zurückerstattet.

3. Prüfungen

Prüfungen Art. 31 1 Prüfungen werden gemäss den Studienplänen durchgeführt. Umfang, Art und Inhalt der Prüfungen werden in den Studienplänen geregelt. 2 Prüfungen können aus einer oder mehreren Einzelprüfungen bestehen. Einzelprü-fungen können Teilprüfungen enthalten. Die Studienpläne können eine maximale Anzahl von ungenügenden Teilprüfungen festlegen. 3 Innerhalb einer Einzelprüfung können in Teilprüfungen erzielte Leistungen kompen-siert werden. 4 Einzelprüfungen finden jeweils einmal pro Jahr statt. 5 Die Studienleitung legt die Prüfungstermine fest und ist für den Prüfungsablauf ver-antwortlich.

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Prüfungsleitende und Prüfungskommission

Art. 32 1 Für die Organisation und die Durchführung der Prüfungen können durch den Ausschuss für Lehre auf Antrag der Studienleitung Prüfungsleitende ernannt werden. 2 Die Prüfungsleitenden unterstehen der Studienleitung. 3 Die Prüfungskommission wird von der Prüfungsleiterin oder dem Prüfungsleiter geleitet. Ihre Zusammensetzung wird durch die Studienleitung festgelegt. 4 Die Prüfungskommission überprüft nach Abschluss der jeweiligen Prüfungen die Aus- und Bewertung und verabschiedet die Bestehensgrenzen für die Einzelprüfun-gen.

Anmeldung für die Prüfungen

Art. 33 Die Prüfungen sind integrierender Bestandteil des Bachelorstudiengangs. Damit besteht weder die Notwendigkeit einer Prüfungsanmeldung noch die Möglich-keit einer Prüfungsabmeldung.

Verhinderung Prüfungsantritt

Art. 34 1 Ist eine Kandidatin oder ein Kandidat wegen Erkrankung, Unfall oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert, die Prüfung anzutreten, so hat sie oder er dies der Prüfungsleiterin oder dem Prüfungsleiter unverzüglich mitzuteilen. 2 Bei Erkrankung oder Unfall hat sie oder er ein ärztliches Zeugnis beizubringen. 3 Die Studienleitung entscheidet, ob wichtige Gründe vorliegen. 4 Liegen keine wichtigen Gründe vor, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. 5 Die Studienleitung bestimmt, wann die Kandidatin oder der Kandidat die Prüfung nachzuholen hat.

Unterbruch oder Abbruch der Prüfung

Art. 35 1 Erkrankt oder verunfallt eine Kandidatin oder ein Kandidat vor oder während einer Prüfung oder tritt ein anderer wichtiger Verhinderungsgrund ein, so hat sie oder er dies dem Prüfungsleiter unverzüglich mitzuteilen. 2 Bei Erkrankung oder Unfall hat sie oder er ein ärztliches Zeugnis beizubringen. 3 In jedem Fall entscheidet die Studienleitung, ob wichtige Gründe vorliegen. 4 Liegen keine wichtigen Gründe vor, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. 5 Die Studienleitung entscheidet über den Unterbruch oder den Abbruch der Prüfung. Sie richtet sich dabei wenn möglich nach dem Wunsch der Kandidatin oder des Kan-didaten.6 Bei Unterbruch bestimmt die Studienleitung, wann die Prüfung fortzusetzen ist. Die bisher erreichten Resultate werden angerechnet. 7 Bei Abbruch muss die ganze Prüfung wiederholt werden. Die Studienleitung be-stimmt, wann dies zu geschehen hat. Die bisher erreichten Resultate werden nicht angerechnet. Die abgebrochene Prüfung gilt als nicht bestanden. 8 Unterzieht sich eine kranke Kandidatin oder ein kranker Kandidat einer Prüfung, gilt sie oder er, unter Vorbehalt von Absatz 1, als gesund. Die Prüfung gilt als rechtsgültig abgelegt..

Prüfungsauswertung Art. 36 1 Die Prüfungen werden von den Examinatorinnen und Examinatoren und/oder einer beauftragten Institution nach im Voraus festgelegten Beurteilungs-kriterien ausgewertet. 2 Um die Bewertung der Prüfungsleistungen konstant zu halten, werden entspre-chende Instrumente entwickelt und eingesetzt. 3 Die Prüfungsleiterin oder der Prüfungsleiter informiert das Dekanat und die entspre-chende Studienleitung über die Resultate der Prüfung.

Mündliche oder mündlich-praktische Prüfungen

Art. 37 1 Bei mündlichen oder mündlich-praktischen Prüfungen durch berechtigte Personen gemäss Artikel 25 muss immer eine Beisitzerin oder ein Beisitzer anwe-send sein. Durch die Studienleitung können Beisitzerinnen und Beisitzer ernannt wer-den, die nicht unter die in Artikel 25 Absatz 1 genannten Kategorien fallen.

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2 Bei jeder mündlichen oder mündlich-praktischen Prüfung muss sichergestellt wer-den, dass der Verlauf der Prüfung nachträglich rekonstruiert werden kann.

3 Bei strukturierten mündlichen Prüfungen oder strukturierten mündlich-praktischen Prüfungen mit mehreren Posten kann auf Beisitzer verzichtet werden.

4. Weitere Leistungskontrollen

Kontinuierliche Beur-teilungen

Art. 38 1 In Kursen und Praktika können zur Leistungskontrolle kontinuierliche Beur-teilungen stattfinden. Umfang, Art und Inhalt der kontinuierlichen Beurteilungen wer-den in den Studienplänen geregelt. 2 Die Verantwortlichen für die Durchführung der Kurse und Praktika organisieren in Zusammenarbeit mit der Studienleitung die kontinuierlichen Beurteilungen. 3 Für Kandidatinnen und Kandidaten, die wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert sind an kontinuierlichen Beurteilungen im Rahmen der Kurse und Praktika teilzunehmen, muss die Möglichkeit gegeben werden, diese nachzuholen. Über die Stichhaltigkeit des Verhinderungsgrundes entscheidet die Studienleitung. 4 Für Kandidatinnen und Kandidaten, die kontinuierliche Beurteilungen im Rahmen der Kurse und Praktika gemäss den in den Studienplänen festgelegten Kriterien nicht erfüllt haben, muss die Möglichkeit bestehen, diese zu wiederholen.

III. Abschluss oder Ausschluss vom Studium

Ausschluss vom Studium

Art. 39 1 Bei zweimaligem oder dreimaligem Nichtbestehen einer Leistungskontrolle gemäss Artikel 27 wird die oder der Studierende vom Studium der Humanmedizin und der Zahnmedizin ausgeschlossen.

Titel und Bachelorurkunde

Art. 40 1 Wer das Bachelorstudium in Humanmedizin erfolgreich abgeschlossen hat, erhält von der Medizinischen Fakultät Bern den Titel Bachelor of Medicine (B Med), Universität Bern. 2 Wer das Bachelorstudium in Zahnmedizin erfolgreich abgeschlossen hat, erhält von der Medizinischen Fakultät Bern den Titel Bachelor of Dental Medicine (B Dent Med), Universität Bern. 3 Die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der die Bedingungen erfüllt hat, erhält ein Diplom und ein Diploma Supplement mit der Angabe der erworbenen Studien-leistungen. 4 Studierende, die das Studium nicht erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten vom Dekanat auf Anfrage einen Nachweis über die erbrachten Studienleistungen.

IV. Rechtspflege

Art. 41 1 Gegen Verfügungen der Organe der Fakultät kann bei der Rekurskommis-sion der Universität innert 30 Tagen Beschwerde erhoben werden. 2 Gegen Entscheide der Rekurskommission kann beim Verwaltungsgericht innert 30 Tagen Beschwerde erhoben werden. 3 Für das Verfahren gelten das UniG und das Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG)5.

5 BSG 155.21

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V. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Übergangs-bestimmungen

Art. 42 1 Studierende, die das Bachelorstudium Humanmedizin oder Zahnmedizin ab Herbstsemester 2010 beginnen, studieren nach vorliegendem Reglement. 2 Studierende, die bei Inkrafttreten des vorliegenden Reglements nach dem Regle-ment über das Studium und die Leistungskontrollen für die Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät der Universität Bern (RSL Med. Fakultät) vom 8. Oktober 2007 studieren, treten in das vorliegende Reglement über.

Inkrafttreten Art. 43 Dieses Reglement tritt rückwirkend am 1. September 2010 in Kraft.

Bern, 7. Juli 2010 Im Namen der Medizinischen Fakultät

Der Dekan:

Prof. Dr. Peter Eggli

Von der Erziehungsdirektion genehmigt:

Bern, 14. Januar 2011 Der Erziehungsdirektor:

Bernhard Pulver

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