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Gemeinde Elsterheide Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnhaus auf den Flurstücken 95/1 und 96/9 der Gemarkung Sabrodt Flur 4“ Vorentwurf Stand: September 2017 dr. braun & barth freie architekten dresden Bürogemeinschaft für Architektur Städtebau Dorfplanung, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden

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Gemeinde Elsterheide

Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnhaus auf den Flurstücken 95/1 und 96/9 der Gemarkung Sabrodt Flur 4“

Vorentwurf

Stand: September 2017

dr. braun & barth freie architekten dresden

Bürogemeinschaft für Architektur Städtebau Dorfplanung, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elsterheide „Wohnhaus auf den Flurstücken 95/1 und 96/9 der Gemarkung Sabrodt Flur 4“

Seite 2 Begründung

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Auftraggeber: Gemeinde Elsterheide Am Anger 36 02979 Elsterheide / OT Bergen Auftragnehmer: Dr. Barbara Braun Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth Tharandter Straße 39 01159 Dresden Dr. Barbara Braun Architektin AKS Dipl.-Ing. Andrea Meiburg Annett Klotzsch, technische Mitarbeiterin

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Inhaltsverzeichnis

1 Grundlagen .............................................................................................................. 5

1.1 Räumlicher Geltungsbereich und Ziele des Bebauungsplanes ..................................................... 5

1.1.1 Abgrenzung, Größe und Geltungsbereich des Bebauungsplanes ........................................................ 5 1.1.2 Planungserfordernis und Zielstellung der Planung ............................................................................... 6 1.1.3 Verfahren ............................................................................................................................................... 6 1.1.4 Plangrundlage ....................................................................................................................................... 6

1.2 Höherrangige und überörtliche Planungen ...................................................................................... 6

1.2.1 Landesentwicklungsplan Sachsen ........................................................................................................ 6 1.2.2 Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien ........................................................................................... 6 1.2.3 Flächennutzungsplan (FNP) .................................................................................................................. 7 1.2.4 Sonstige Planungen .............................................................................................................................. 8

1.3 Bestandsbeschreibung ....................................................................................................................... 9

1.3.1 Städtebauliche Einordnung ................................................................................................................... 9 1.3.2 Naturräumliche Ausstattung ................................................................................................................ 10 1.3.3 Geologie / Baugrund............................................................................................................................ 11 1.3.4 Grundwasser / Oberflächenwasser ..................................................................................................... 11 1.3.5 Öffentlicher Personennahverkehr ........................................................................................................ 11

2 Städtebauliche Planung ....................................................................................... 12

2.1 Städtebauliches Konzept .................................................................................................................. 12

2.2 Planungsrechtliche Festsetzungen zur Bebaubarkeit ................................................................... 13

2.2.1 Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen ............................................................................................ 13

2.3 Erschließung ...................................................................................................................................... 13

2.3.1 Fließender Verkehr .............................................................................................................................. 13

2.4 Ver- und Entsorgung ......................................................................................................................... 13

2.4.1 Trinkwasserversorgung ....................................................................................................................... 13 2.4.2 Löschwasserbereitstellung .................................................................................................................. 13 2.4.3 Energieversorgung .............................................................................................................................. 14 2.4.4 Abwasserbeseitigung .......................................................................................................................... 14 2.4.5 Regenwasserbeseitigung .................................................................................................................... 14 2.4.6 Müllentsorgung .................................................................................................................................... 14

2.5 Gestalterische (bauordnungsrechtliche) Festsetzungen .............................................................. 15

2.5.1 Fassadengestaltung ............................................................................................................................ 15 2.5.2 Einfriedungen ...................................................................................................................................... 15 2.5.3 Dachform, Dachneigung, Dachdeckung, Dachüberstand ................................................................... 15

2.6 Umweltschutz .................................................................................................................................... 16

2.6.1 Schutzgebiete ...................................................................................................................................... 16 2.6.2 Wald / Waldumwandlung ..................................................................................................................... 16 2.6.3 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft .......... 16 2.6.4 Artenlisten ............................................................................................................................................ 16 2.6.5 Immissionsschutz ................................................................................................................................ 16 2.6.6 Altlasten ............................................................................................................................................... 16

2.7 Sonstiges ........................................................................................................................................... 17

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2.7.1 Denkmalschutz ................................................................................................................................... 17 2.7.2 Brandschutz ........................................................................................................................................ 17 2.7.3 Hinweise ............................................................................................................................................. 17

2.8 Flächenbilanz .................................................................................................................................... 17

3 Artenschutz ........................................................................................................... 18

3.1 Rechtliche Grundlagen .................................................................................................................... 18

3.2 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen / Artenschutz ................................................ 18

3.3 Maßnahmen für den Artenschutz .................................................................................................... 19

4 Umweltbericht ....................................................................................................... 20

4.1 Einleitung........................................................................................................................................... 20

4.1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes ............................................................................................ 20 4.1.2 Für die Umweltprüfung relevante Fachgesetze und Fachpläne ......................................................... 20 4.1.3 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG ............................................................................... 21

4.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ............................................................ 21

4.2.1 Schutzgebiete ..................................................................................................................................... 21 4.2.2 Schutzgut Boden ................................................................................................................................ 21 4.2.3 Schutzgut Wasser ............................................................................................................................... 23 4.2.4 Schutzgut Klima und Lufthygiene ....................................................................................................... 23 4.2.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen ............................................................................................................ 24 4.2.6 Schutzgut Orts- und Landschaftsbild .................................................................................................. 25 4.2.7 Schutzgut Mensch .............................................................................................................................. 25 4.2.8 Schutzgut Kultur- und andere Sachgüter ........................................................................................... 26 4.2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ................................................................................ 26

4.3 Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen, Bewältigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung .............................................................................................................................. 27

4.3.1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ................................................................................................................. 27

4.4 Zusätzliche Angaben ........................................................................................................................ 27

4.4.1 Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung .................................................................................. 27 4.4.2 Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen ........................... 27

4.5 Zusammenfassung des Umweltberichtes ...................................................................................... 27

4.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................................................ 27

5 Zusammenfassende Erklärung ........................................................................... 27

5.1 Berücksichtigung der Umweltbelange ........................................................................................... 27

5.2 Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ................... 27

5.3 Auswahl der Planvariante nach Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten ......................... 27

6 Rechtsgrundlagen ................................................................................................ 28

7 Anhänge ................................................................................................................ 28

8 Quellenverzeichnis ............................................................................................... 29

9 Verzeichnis der Abbildungen .............................................................................. 29

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1 Grundlagen

1.1 Räumlicher Geltungsbereich und Ziele des Bebauungsplanes

Abbildung A: Räumliche Einordnung des Gebietes

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich am Stadtrand der Stadt Spremberg, Ortsteil Schwarze Pumpe, auf dem Gebiet der Gemeinde Elsterheide.

Am Standort des Vorhabens sollen bestehende, über viele Jahre leerstehende Gebäude teilweise abgebrochen werden und teilweise für Wohnzwecke genutzt werden.

1.1.1 Abgrenzung, Größe und Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der Geltungsbereich liegt im Außenbereich der Gemeinde Elsterheide. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt 11.918 m² und beinhaltet die Flurstücke 95/1 und 96/9 der Gemarkung Sabrodt, Flur 4. Der Geltungsbereich hat eine Nord-Süd-Ausdehnung von etwa 110-140 m und eine Ost-West-Ausdehnung von etwa 50-90 m.

Nördlich des Plangebietes führt unmittelbar in einem Grundstückspunkt tangierend am Geltungsbereich die Straße „Fritz-Schulz-Straße“ vorbei. Über ein grundbuchrechtlich gesichertes Wegerecht zu dieser Straße über das Flurstück 415 der Gemarkung Terpe Flur 4 (Land Brandenburg) ist das Plangebiet verkehrstechnisch erschlossen. Die Straße „Fritz-Schulz-Straße“ ist eine Anwohnerstraße der Stadt Spremberg, welche über die Franz-Mehring-Straße in einer Entfernung von ca. etwa 1 km an die Bundesstraßen B 97 und B 156 anschließt. Nördlich des Geltungsbereiches (auf der anderen Straßenseite der Fritz-Schulz-Straße) beginnen die Wohnsiedlungen der Stadt Spremberg. Im Süden, Südwesten und Westen grenzen Gehölzstrukturen entlang einer Bahntrasse an das Plangebiet. Die Entfernung der Bahntrasse zu den bestehenden Gebäuden beträgt ca. 40 m. Die Grundstücke der Deutschen Bahn AG grenzen unmittelbar an das Plangebiet an.

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1.1.2 Planungserfordernis und Zielstellung der Planung

Auf dem Gebiet des Geltungsbereiches befinden sich mehrere eingeschossige Gebäude, bzw. Teile von eingeschossigen Gebäuden, welche zu anderen Teilen auf den benachbarten Grundstücken stehen. Die Gebäude wurden ca. 1937 errichtet und dienten als Schulungsräume und Übernachtungsmöglichkeiten für die Betriebsakademie der Bahn im Bereich Schwarze Pumpe. Diese Gebäude innerhalb des Plangebietes sollen bis auf ein Gebäude abgebrochen werden.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für ein Wohngebäude.

1.1.3 Verfahren

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 26.09.2017 gefasst. Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

Ein vollständiges Verfahren nach §§ 8 -10 BauGB ist erforderlich.

Es wird ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. (3) BauGB aufgestellt, da die Erschließung nur durch ein Wegerecht gesichert ist und keine öffentliche Straße innerhalb des Geltungsbereiches liegt.

1.1.4 Plangrundlage

Der Bebauungsplan wird im Maßstab 1:1.000 auf einer digitalen Grundlagenkarte (Katasterplan) erstellt. Die Grundlagenkarte wurde durch das LRA Bautzen, Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation sowie die Stadt Spremberg (ergänzende Informationen zum brandenburger Kataster) zur Verfügung gestellt.

1.2 Höherrangige und überörtliche Planungen

1.2.1 Landesentwicklungsplan Sachsen

Aus dem Landesentwicklungsplan sind keine Ziele und Grundsätze abzuleiten, welche auf das Plangebiet Einfluss haben.

1.2.2 Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien

Der Regionalplan [2] konkretisiert die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes auf der Ebene der Planungsregion.

Am 04.02.2010 ist die Gesamtfortschreibung des Regionalplanes rechtswirksam geworden. Für den direkten Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien [2] weder ein Ziel noch ein Grundsatz festgelegt. Der Bereich grenzt an die Landesgrenze Sachsen/ Brandenburg an.

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Abbildung B: Ausschnitt aus dem Regionalplan [2]

1.2.3 Flächennutzungsplan (FNP)

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Elsterheide [3] wurde im Juli 2010 beschlossen. Er ist seit dem 12.10.2010 rechtswirksam.

Der geplante Standort liegt in einer dargestellten gemischten Baufläche.

Abbildung C: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Elsterheide [3] Der Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg [4] ist seit dem 06.08.2005 in Kraft. Seitdem wurden 6 Änderungen von Teilbereichen beschlossen.

Der geplante Standort liegt gegenüber einer dargestellten Wohnbaufläche sowie Waldflächen.

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Abbildung D: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg [4]

1.2.4 Sonstige Planungen

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan der Gemeinde Elsterheide wurde im Jahr 2000 aufgestellt. Er stellt als ökologische Grundlage des Flächennutzungsplanes die örtlichen Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Die maßgeblichen Empfehlungen sind in die Flächennutzungsplanung eingeflossen. Für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes sind keine Darstellungen im Landschaftsplan enthalten.

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1.3 Bestandsbeschreibung

1.3.1 Städtebauliche Einordnung

Das Gebiet liegt im Außenbereich der Gemeinde Elsterheide.

Das Plangebiet schließt unmittelbar (gegenüberliegende Straßenseite sowie Flächen in nordöstlicher Richtung) an die Bebauung der Stadt Spremberg an. Auf dem angrenzenden Nachbargrundstück wird aktuell ein neues Wohngebäude errichtet. Die benachbarten Flächen in nordwestlicher und südöstlicher Richtung haben eine ähnliche Struktur wie das Plangebiet (nicht mehr genutzte Baracken mit umgebenden Gehölzstrukturen). Begrenzt wird dieser Altstandort durch die Bahnanlagen.

Abbildung E: vorhandene Bebauung Außenansicht

Abbildung F: vorhandene Bebauung Innenansicht

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1.3.2 Naturräumliche Ausstattung

Der gesamte Standort ist durch die bisherige Nutzung und Bebauung anthropogen sehr stark überformt. Es sind zusätzlich zu den Gebäuden noch einzelne Elemente einer früheren Freiflächengestaltung vorhanden. Nach Aufgabe der Nutzung wurden die Flächen nur noch wenig gepflegt bzw. der Sukzession überlassen. Wiesen und Gehölzstrukturen mit teilweiser Neophytenbelastung konnten sich dank fehlender Nutzung selbständig entwickeln.

Abbildung G: vorhandene Freiflächen

Abbildung H: vorhandene Freiflächen Für das Gebiet soll eine grünordnerische Bestanderfassung / Biotopkartierung durch Herrn Siegfried Krüger, Hoyerswerda und Frau Dipl. Biologin Sonja Müller durchgeführt werden. Weiterhin wird durch Herrn Krüger parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes ein Artenschutzfachbeitrag erarbeitet. Die Biotopkartierung und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag werden im Laufe des Verfahrens dieser Begründung als Anlagen beigefügt.

Die Prüfung der Betroffenheit der Arten erfolgt entsprechend dieser Erfassung.

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1.3.3 Geologie / Baugrund

Im Plangebiet sind pleistozäne Sande und Kiese bis an die Oberfläche verbreitet. Die Böden sind humusarm und gut wasserdurchlässig.

1.3.4 Grundwasser / Oberflächenwasser

Grundwasser

Die Fläche des Bebauungsplangebietes liegt innerhalb einer bergbaulich bedingten Grundwasserbeeinflussung.

Oberflächenwasser

Im Planungsgebiet selbst befinden sich keine stehenden oder fließenden Gewässer.

1.3.5 Öffentlicher Personennahverkehr

Die nächste Bushaltestelle ist vom Plangebiet etwa 0,8 km entfernt.

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2 Städtebauliche Planung

2.1 Städtebauliches Konzept

Das Plangebiet liegt am südlichen Rand der Stadt Spremberg, Ortsteil Schwarze Pumpe innerhalb von gemischten Bauflächen und Sukzessionsflächen. Das Plangebiet hat eine im weitesten Sinne dreieckige Grundform. Es umfasst eine Fläche von circa 1,19 ha. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnnutzung mit Nebengebäuden. Für die geplanten Nutzungen im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes wurde das städtebauliche Konzept unter folgenden Prämissen erarbeitet:

1. Beseitigung von städtebaulichen Missständen, Zurücknahme der Versieglung 2. Schaffung von Baurecht für Wohnen 3. kostensparende Erschließung 4. Erhaltung von Biotopstrukturen auf allen Flächen, die nicht zwingend für bauliche

Nutzungen notwendig sind, Verknüpfung dieser Strukturen.

Die auf dem Gelände vorhandenen nicht mehr genutzten Baulichkeiten sollen abgebrochen werden. Dadurch wird ein optisch gestalterischer und struktureller städtebaulicher Missstand beseitigt. An der Stelle der abgebrochenen Gebäude sollen Grünflächen geschaffen werden, die der privaten Erholung und der Stärkung der Biotopstrukturen dienen. Ein Gebäude soll erhalten werden und durch entsprechende bauliche Ertüchtigung einer Wohnnutzung einschließlich Wohnnebennutzungen zugeführt werden. Diese Gebäude ist während der Vegetationszeit von der öffentlichen Straße aus auf Grund der vorhandenen starken Begrünung des Grundstückes sowie der großen Entfernung kaum einsehbar.

Abbildung I: Lageplan der bestehenden Gebäude auf dem Grundstück

Abbruch bestehender Gebäude Umnutzung des

bestehenden Gebäudes

bereits abgebrochen

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Verkehrserschließung / technische Infrastruktur Das Plangebiet ist über ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht über das benachbarte Flurstück 514 der Flur 4 der Gemarkung Terpe an die Fritz-Schulz-Straße der Stadt Spremberg angebunden. Grünflächen Im Rahmen des Nutzungskonzeptes wird geplant, einen möglichst großen Teil der vorhandenen Gehölze oder Gehölzgruppen zu erhalten und ggf. zu ergänzen, um sie für die Gestaltung und Gliederung der Freiflächen zu nutzen.

2.2 Planungsrechtliche Festsetzungen zur Bebaubarkeit

Die Baufläche wird durch Baugrenzen festgesetzt. Es wird eine maximal überbaubare Grundfläche von 500 m² innerhalb der Baugrenze festgesetzt. Ingesamt (mit Nebenanlagen außerhalb des Baufensters) dürfen 560 m² der Grundstücksfläche überbaut werden. Die maximale Geschossanzahl wird auf zwei festgelegt. Weitere Festsetzungen sind nicht notwendig.

2.2.1 Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen

Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden außerhalb der Baugrenzen Nebenanlagen (§ 14 BauNVO) mit einer Gesamtgrundfläche von maximal 60 m² zugelassen. Diese Festlegung soll dem Gesamteindruck der Anlage dienlich sein und verhindern, dass die Grünstrukturen zu stark gestört werden. Die Zulassung der Nebenanlagen erfolgt, um der Gesamtgröße des Grundstückes Rechnung zu tragen und die Errichtung z.B. eines Geräteschuppens oder eines Pools auch entfernt von der Wohnhauptnutzung zu ermöglichen.

2.3 Erschließung

2.3.1 Fließender Verkehr

Innerhalb des Gebietes werden keine öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt, da sich das Plangebiet in Privatbesitz befindet und öffentliche Erschließungsflächen im Gebiet nicht erforderlich sind.

2.4 Ver- und Entsorgung

2.4.1 Trinkwasserversorgung

Der Planbereich ist an die Trinkwasserversorgung angeschlossen. Die Erschließung des Plangebietes wird durch das zuständige Versorgungsunternehmen (ewag kamenz) gesichert.

2.4.2 Löschwasserbereitstellung

Die Möglichkeit der Versorgung des Plangebietes mit einer ausreichenden Menge Löschwasser ist durch die Gemeinde zu gewährleisten. Gemäß § 3 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 sind die Gemeinden Träger für den örtlichen Brandschutz. dazu gehört gemäß § 6 dieses Gesetzes die Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden ausreichenden Löschwasserversorgung. Auf Grund der speziellen Lage des Grundstückes hat die Gemeinde Elsterheide bei der Stadt Spremberg um Unterstützung im Brandfall gebeten. Diese Unterstützung wurde von Seiten der Stadt Spremberg zugesichert.

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Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.05.2004 (GVBl. I, S. 197), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.09.2008, hat die amtsfreie Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz und in der örtlichen Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten.

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Spremberg verfügt über mehrere Tanklöschfahrzeuge, die in der Regel für die Erstbrandbekämpfung zum Einsatz kommen. Die weitere Löschwasserversorgung wird im Bedarfsfall durch Löschwasserentnahmestellen, wie zum Beispiel Hydranten, gewährleistet. Vorliegend befindet sich in der Ortslage Schwarze Pumpe im Siedlerweg, in einer Entfernung von ca. 300 m zum Plangebiet, mehrere Löschwasserentnahmestellen (1 Überflur- und 2 Unterflurhydranten) mit einer Leistungsfähigkeit von ca. 48 m³/h über einen Zeitraum von 2 Stunden. Somit kann die Löschwasserversorgung (Grundschutz) für das Plangebiet sichergestellt werden.

2.4.3 Energieversorgung

Im Bereich besteht ein Anschluss für Elektroenergie. Bei einer Bedarfserhöhung im Bereich des Plangebietes ist die zusätzliche Versorgung mit dem zuständigen Versorgungsunternehmen (RWE) zu klären.

2.4.4 Abwasserbeseitigung

Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt mit einer dezentralen Lösung. Es ist geplant, eine vollbiologische Kleinkläranlage zu errichten. Die zu beachtenden Rahmenbedingungen sind mit dem zuständigen Abwasserverband (Abwasserzweckverband „Kamenz-Nord“) abzustimmen.

Die lagemäßige Einordnung der Anlage wird im Laufe des Verfahrens geprüft und festgesetzt.

2.4.5 Regenwasserbeseitigung

Niederschlagswasser soll dezentral im Bereich des Grundstückes versickert werden. Die geologische Beschaffenheit des Bodens ist prinzipiell für die Versickerung geeignet. Die notwendige Überdeckung des künftigen Grundwasserspiegels ist vorhanden.

Die Oberflächenentwässerung des Plangebietes erfolgt über flächige Versickerung. Die befestigten Verkehrsflächen innerhalb des Geltungsbereichs entwässern in die angrenzenden Grünflächen. Da entlang der Wege fast immer gliedernde Grünstreifen und Randbepflanzungen vorgesehen sind, sind ausreichend Flächen für diese Versickerung vorhanden.

2.4.6 Müllentsorgung

Das Gebiet wird an die öffentliche Müllentsorgung der Stadt Spremberg angeschlossen.

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2.5 Gestalterische (bauordnungsrechtliche) Festsetzungen

2.5.1 Fassadengestaltung

Bei der Gebäudegestaltung soll vor allem ein harmonisches Gesamtbild und eine gute Einpassung in die vorhandene (gebaute und natürliche) Landschaft erreicht werden. Dieses soll durch die Verwendung regional typischer Materialien und den Verzicht auf Kunststoffverkleidungen oder auch Natursteinverkleidungen erreicht werden.

Regional typisch sind verputzte Fassadenflächen, farblich abgesetzte Sockel, helle, freundliche, leicht abgetönte Farben. Details wie z.B. Giebeldreiecke können auch mit einer Holzverschalung verkleidet werden. Der Einsatz von glänzenden und polierten Natursteinen wird ausgeschlossen, da diese als Baumaterialien für Fassadenflächen nicht typisch in der Region sind.

Die Fassadenfarben sollen weder zu hell (kein reines Weiß) noch zu dunkel sein. Aus diesem Grund wird eine Spanne von zulässigen Hellbezugswerten festgelegt. Dabei ist der Hellbezugswert (Remissionswert) der Reflektionsgrad eines bestimmten Farbtons zwischen Schwarz = 0 und Weiß = 100. Jeder Farbe wird auf diese Weise ein Hellbezugswert zugeordnet. Einzelne Bauteile, z.B. Türen, Fenster, Fensterläden, Giebelverschalungen usw. können dabei durchaus wesentlich kräftigere, auch bunte Farben haben.

2.5.2 Einfriedungen

Das Gelände ist bereits mit einem Metallzaun eingezäunt. Diese Einfriedung soll landschaftsangepasst durch das abschnittsweise Bepflanzen mit standortgerechten Laubgehölzhecken gestaltet werden. Durch diese Festsetzung (Maßnahme M 1) soll auf die Lage des Bereiches im Außenbereich Bezug genommen werden und eine möglichst gute optische Einbindung an diesen erreicht werden. Die festgesetzte Bodenfreiheit bzw. anderweitige Unterbrechung der Einfriedung in einigen Abschnitten der Einfriedungen soll es kleinen Säugetieren ermöglichen, das Gebiet ungehindert zu durchqueren.

2.5.3 Dachform, Dachneigung, Dachdeckung, Dachüberstand

Satteldächer mit einer Dachneigung von 35- 45° sind landschaftstypisch und sollten vorzugsweise verwendet werden. Im Anbetracht der vorhandenen Bausubstanz (Barackengebäude), welches erhalten werden soll und ein Dach mit einer Dachneigung von weniger als 20° besitzt, wird festgesetzt, dass auch Satteldächer mit einer Dachneigung von 15° zulässig sein können. Ebenfalls sollen Flachdächer mit einer Dachbegrünung zulässig sein. Auf Grund der vorhandenen großen Breite des zukünftige Wohngebäudes ist eine geringere Dachneigung günstig, um die Gesamthöhe und Proportionalität zu erhalten. Glänzende oder spiegelnde Dachflächen würden die umgebende natürliche Umgebung stören.

Der Dachüberstand wird auf 40 cm maximal begrenzt, da diese Größe im Gebiet der Lausitz ortstypisch ist.

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2.6 Umweltschutz

2.6.1 Schutzgebiete

Im Plangebiet selbst befinden sich keine Schutzgebiete. Die dem Plangebiet nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind:

das FFH-Gebiet Nr. 121 „Bergbaufolgelandschaft Bluno“ mit 796 ha (DE 4450-302). Die Entfernung zum Plangebiet beträgt ca. 4,5 km.

Das Vogelschutzgebiet (SPA) „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“ (DE 4450-451). Die Entfernung zum Plangebiet beträgt ca. 3,5 km.

Ein Einfluss auf diese Schutzgebiete durch das geplante Vorhaben ist auf Grund der geringen Vorhabensgröße sowie der fehlenden Emissionen nicht zu erwarten.

2.6.2 Wald / Waldumwandlung

Im Plangebiet befinden sich keine Waldflächen. Es grenzen Waldgebiete hinter der südwestlich gelegenen Bahntrasse an. Eine Beeinträchtigung dieser Waldgebiete ist nicht zu befürchten.

2.6.3 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

M1: Erhaltung Großgrün

Im Plangebiet sollen mindestens 80 % der vorhandenen Großbäume erhalten werden. Dabei wird vor allem auf die standortgerechten Bäume geachtet. Im Rahmen der Biotoperfassung und Artenschutzbetrachtung werden die vorhandenen Gehölze aufgenommen und Vorschläge erarbeitet, welche Gehölze besonders erhaltenswert sind.

M2: Begrünung der Flächen nach Gebäudeabbruch

Auf den Flächen, welche nach Abbruch und Entsiegelung frei werden, werden standortgerechte Gehölze ergänzt durch Blütenstauden gepflanzt, bzw. gärtnerische Nutzungen (Obst- und Gemüseanbau) betrieben.

2.6.4 Artenlisten

In den Artenlisten werden standortgerechte heimische Arten für die Bepflanzung aufgeführt, die bei der Begrünung der Flächen vorzugsweise einzusetzen sind.

2.6.5 Immissionsschutz

Das Plangebiet ist nur geringen Immissionen von außen ausgesetzt. Auf der südwestlich am Plangebiet vorbeiführenden Bahntrasse findet nur gelegentlich Zugverkehr statt. Diese Strecke wird nicht mehr regelmäßig genutzt. Die nordöstlich vorbeiführende Fritz-Schulz-Straße ist eine Wohngebietsstraße mit geringer Verkehrsbelegung.

2.6.6 Altlasten

Im Gebiet befinden sich ungenutzte Gebäude, welche abgebrochen werden sollen. Da diese Gebäude nur als Schulungsgebäude und für Übernachtungsmöglichkeiten genutzt wurden, werden in den Bereichen der Gebäude keine erheblichen schädlichen Altlasten erwartet. Weitere Altlasten sind nicht bekannt.

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2.7 Sonstiges

2.7.1 Denkmalschutz

Hochbauliche Denkmale

Im Plangebiet und seiner unmittelbaren Umgebung sind keine hochbaulichen Denkmale bekannt.

Bodendenkmale

Im Plangebiet sind keine Bodendenkmale bekannt. Die ausführenden Firmen sind darüber zu informieren, dass gemäß § 20 SächsDSchG Meldepflicht von Bodenfunden besteht. Für Erdarbeiten besteht nach § 14 SächsDSchG eine Genehmigungspflicht. Aus diesem Grund ist das Landesamt für Archäologie mindestens 3 Wochen vor Baubeginn über den geplanten Baubeginn zu informieren.

2.7.2 Brandschutz

Die Zufahrt der Feuerwehr erfolgt über die am Plangebiet anliegende Straße „Fritz-Schulz-Straße“.

2.7.3 Hinweise

Der Teil der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wird durch Hinweise auf geltende Rechtsnormen ergänzt. In den Rechtsplan wurden folgende Hinweise übernommen, die sich auf andere gesetzliche Bestimmungen bzw. Fachgutachten beziehen:

Hinweise zum Bodenschutz Hinweise zum archäologischen Denkmalschutz Hinweise zur Bohranzeige- und Bohrergebnismitteilungspflicht Hinweise zum Artenschutz.

2.8 Flächenbilanz

Fläche

Anteil

Gesamtgebiet

11.918 m²

100 %

davon im Baufenster 765 m² 6,4 %

davon Maßnahmefläche 705 m² 5,9 %

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3 Artenschutz

3.1 Rechtliche Grundlagen

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zum 01.03.2010 wurde eine Reihe von artenschutzrechtlichen Regelungen überarbeitet. Somit ist es nach BNatSchG § 44 „Vorschrift für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten” streng verboten:

• § 44 (1) 1. „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsform aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören”

• § 44 (1) 2. „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert”,

• § 44 (1) 3. „Fortpflanzungs- und Ruhestätte der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören” sowie

• § 44 (1) 4. „wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsform aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören”.

Der § 44 (5) BNatSchG enthält im Hinblick auf baurechtlich zulässige Vorhaben eine wichtige Präzisierung der oben genannten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände, wonach es sich trotz des Eintretens einer oben genannten Störung um keinen Verbotstatbestand handelt, wenn sichergestellt ist, dass „(…) die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (…)”. Vermeidbare Tötungen, Verletzungen oder erhebliche Beeinträchtigungen geschützter Arten sind auf jeden Fall dennoch zu unterlassen.

Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)

Gemäß § 24 SächsNatSchG können die unteren Naturschutzbehörden durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung für die Lebensstätten von im Bestand gefährdeten Arten, insbesondere ihre Standorte, Brut- und Wohnstätten, zeitlich befristete besondere Schutzmaßnahmen festlegen. dabei sind der Geltungsbereich, die Geltungsdauer, der Schutzgegenstand, der Schutzzweck und die erforderlichen Ge- und Verbote aufzuführen. weitere relevante Grundlagen für den Artenschutz sind:

die Bundesartenschutzverordnung die FFH-Richtlinie die Vogelschutzrichtlinie und die EU-Artenschutzverordnung.

3.2 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen / Artenschutz

Beschreibung des Plangebietes

Beim Plangebiet handelt es sich um eine stark anthropogen beeinflusste Fläche. Zur Erfassung der im Gebiet vorhandenen Arten wurde ein Artenschutzfachbeitrag erarbeitet [12].

Angrenzende Biotoptypen:

Die umgebenden Flächen sind städtische Mischbauflächen und Bahntrassenflächen.

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Pflanzen

Bei der Erfassung der Biotoptypen und der im Gebiet vorhandenen Pflanzenarten wird das Vorkommen von geschützten Pflanzenarten überprüft.

Tiere

Im Rahmen der Erstellung des Artenschutzfachbeitrages werden die im Gebiet ständig vorkommenden bzw. zeitlich befristet vorkommenden Tierarten erfasst und die möglichen Auswirkungen auf diese Arten abgeschätzt.

3.3 Maßnahmen für den Artenschutz

In Vorbereitung auf die Bebauung und während der Bauzeit sollen folgende für den Artenschutz geplante Maßnahmen die Auswirkungen der Planung abmindern:

1. Emissionen, die durch die Durchführung der Planung entstehen, sollen möglichst gering gehalten werden.

2. Eine durch die Bauarbeiten hervorgerufene zusätzliche Beeinträchtigung von Flächen, die nicht im Plangebiet liegen, soll vermieden werden.

3. Die Durchführung der Bauvorhaben sollte möglichst außerhalb der Brutzeit durchgeführt werden, um Störungen zu vermeiden.

Diese Maßnahmen dienen dazu, die direkte Tötung von Tieren sowie die Störung der Tiere während der Fortpflanzungsphase zu verhindern.

Weitere Maßnahmen werden nach Vorlage des artenschutzrechlichen Fachbeitrages in die Planunterlagen übernommen.

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4 Umweltbericht

4.1 Einleitung

Rechtliche Grundlage für die Umweltprüfung bildet § 2 Abs. 4 BauGB. Darin heißt es: „Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden….“ Die Umweltprüfung ist somit regelmäßiger Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Gegenstand und Inhalt der Umweltprüfung sind alle im BauGB aufgeführten Umweltbelange. Die im Umweltbericht zu berücksichtigen Belange werden im § 1 Abs. (6) Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB aufgeführt. Die Darlegung der ermittelten und bewerteten Umweltbelange erfolgt als eigenständiger Teil der Begründung zum Bauleitplan im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB.

4.1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes

Die Gemeinde Elsterheide plant die Schaffung von Baurecht für ein Vorhaben der Wohnnutzung auf einem brachgefallenen ehemaligen Betriebsakademiegelände.

4.1.2 Für die Umweltprüfung relevante Fachgesetze und Fachpläne

Zusätzlich zu den in Kapitel 1.2 genannten relevanten Fachgesetzen und Fachplanungen sind für die Umweltprüfung neben dem BauGB Fachgesetze zu Naturschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz, Immissionsschutz usw. (z.B. Bundesnaturschutzgesetz, Bundesbodenschutzgesetz, Sächsisches Naturschutzgesetz, Sächsisches Wassergesetz, Sächsisches Waldgesetz…) in der jeweils gültigen Fassung relevant. Folgende Belange und Sachgebiete sind dabei besonders zu beachten:

Sparsamer und schonender Umgang mit Boden:

§ 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB lautet: „[…] mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.“

Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft:

Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind Tiere und Pflanzen als Bestandteil des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensräume sowie die sonstigen Lebensbedingungen sind zu pflegen, zu entwickeln und wiederherzustellen.

Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz:

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind bestimmte Teile von Natur und Landschaft als Schutzgebiete ausgewiesen. Die Schutzgebietserklärung liegt bei den Ländern. Im Zusammenhang mit dem Plangebiet relevante Schutzgebiete sind unter 2.9.1 beschrieben.

Anforderungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz:

Gemäß § 22 des BImSchG sind auch Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet, ihre Anlagen so zu errichten und zu betreiben, „dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind“ sowie „nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden“.

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4.1.3 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind die Belange der Umwelt zu prüfen, dabei sind die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten (Umweltverträglichkeitsprüfung). Rechtliche Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung ist das UVPG. In diesem Gesetz ist in der Anlage I eine Aufstellung der UVP-pflichtigen Vorhaben enthalten. Die in der Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ enthaltenen Vorhaben fallen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Zunächst ist durch Prüfung der im Gesetz aufgeführten Tatbestandsvoraussetzungen festzustellen, ob im Bereich des Bebauungsplanes UVP-pflichtige Vorhaben zugelassen werden sollen. Durch den Bebauungsplan soll für Vorhaben Baurecht geschaffen werden, welches keinem in der Anlage 1 zum UVPG aufgeführten Vorhaben entspricht. Für die Vorhaben ist keine Prüfung nach UVPG notwendig.

4.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Die Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen erfolgt schutzgutbezogen verbal argumentativ. Die Einschätzung der Erheblichkeit erfolgt in 4 Stufen:

sehr erheblich erheblich wenig erheblich nicht erheblich.

4.2.1 Schutzgebiete

Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind keine Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausgewiesen.

Die dem Plangebiet nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind: das FFH-Gebiet Nr. 121 „Bergbaufolgelandschaft Bluno“ mit 796 ha (DE 4450-302).

Die Entfernung zum Plangebiet beträgt ca. 4,5 km. Das Vogelschutzgebiet (SPA) „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“ (DE 4450-451).

Die Entfernung zum Plangebiet beträgt ca. 3,5 km.

Aufgrund der geplanten Nutzung (Wohnnutzung) und der ausreichenden Entfernung der genannten Schutzgebiete vom Bereich des Bebauungsplans ist mit nicht erheblichen Auswirkungen auf die vorhandenen Schutzgebiete zu rechnen.

4.2.2 Schutzgut Boden

Das Schutzgut Boden hat verschiedene Funktionen, welche weitreichende Auswirkungen auf andere Schutzgüter haben. Böden regeln Kreisläufe von Wasser, Luft, organischen und mineralischen Stoffen. Besonders wichtig ist die Funktion des Bodens für die Reinigung des Trinkwassers. Als Lebensraum für Mikroorganismen bildet der Boden die Grundlage für pflanzliches, tierisches und menschliches Leben. Der Mensch nutzt den Boden außerdem land- und forstwirtschaftlich, als Rohstofflieferant sowie als Fläche für Siedlung, Erholung, Wirtschaft und Verkehr. Weiterhin hat der Boden auch naturgeschichtliche und kulturgeschichtliche Funktionen.

Mit Grund und Boden soll gemäß § 1a Abs. 2 BauGB sparsam umgegangen werden. Ziel der Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetzes ist es, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen (§ 1 BBodSchG). Unter anderem sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, sowie Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Die natürlichen Funktionen des Bodens sollen möglichst wenig beeinträchtigt

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werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Dabei sollen Bodenerosionen vermieden, Pflanzendecken gesichert und eine standortgerechte Vegetationsentwicklung ermöglichen werden. Ausgangssituation

Durch die im Gebiet über Jahrzehnte vorhandene Bebauung und anthropogene Nutzung sind die Bodenverhältnisse anthropogen geprägt, auch in den nicht überbauten Bereichen des Plangebiets wurde der Boden durch Überfahrungen und Ähnliches verdichtet. Seit Aufgabe der intensiven Nutzung als Betriebsakademie wurden die Flächen zu großen Teilen der Sukzession überlassen. Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung

Der Boden im Bebauungsplangebiet würde weiterhin in den aktuell bestehenden Freiflächen seine Funktionen für den Lebensraum und die Regelung der Kreisläufe ausüben. Die Sukzession würde fortschreiten und die Funktionalität des Bodens durch Bildung von Humusschichten und stärkere Durchwurzelung langfristig verbessern. Die versiegelten Flächen würden auf lange Sicht versiegelt bleiben und nur allmählich teilweise frei werden (Verrottung der Bausubstanz). Der Boden bliebe weitgehend unbeeinflusst von Stoffeintragungen oder anderen Störungen der natürlichen Struktur. Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind in erster Linie durch die geplanten Abbrucharbeiten zu erwarten. Seit Jahrzehnten versiegelte Bodenflächen könnten nach Abbruch der Bausubstanz und Beräumung der Baustoffe wieder für die natürlichen Bodenfunktionen zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Verfahrens werden die zu entsiegelnden Flächen ermittelt und in den Unterlagen ergänzt.

Im Bereich der für die Wohnnutzung und Wohnnebennutzung sowie die Verkehrsflächen benötigten Flächen wird die Bodenfunktionen durch die bestehen bleibenden sowie neu notwendigen Versiegelungen nachteilig beeinflusst.

Große Teile des Baum- und Strauchbestandes sollen erhalten bleiben, da diese Gehölze für die Freiflächengestaltung des Geländes genutzt werden sollen. In diesen Teilen ist keine Beeinträchtigung der Bodenfunktion zu erwarten.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die Durchführung der Planung haben vor allem positive Auswirkungen auf das Schutzgut Boden. Durch die vorgeschriebenen Pflanzungen auf den Flächen wird die Pflanzendecke in den als Grünflächen festgesetzten Bereichen verbessert. Zur Optimierung der Erholungsfunktion als Teil der Wohnnutzung sind während extremer Dürreperioden Bewässerungen möglich. Diese zusätzlichen Wassergaben haben positive Auswirkungen auf das Schutzgut Boden. Stoffeintragungen aus der Gartenbewirtschaftung würden die Zusammensetzung des Oberbodens im Laufe der Zeit positiv verändern. Die Humusschicht könnte auf lange Sicht wachsen.

Die Auswirkungen der Durchführung des Bebauungsplanes auf das Schutzgut Boden werden als erheblich eingeschätzt, sie sind jedoch fast ausschließlich positiv. Eventuelle nachteilige Effekte können durch die zu erwartenden positiven Effekte sowie die festgesetzten Maßnahmen mehr als kompensiert werden. Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Bei der Planung der inneren Erschließung des Gebietes wird darauf geachtet, dass möglichst wenig Flächen versiegelt werden. Es soll weitgehend auf die bereits bestehenden befestigten Wegeflächen zurückgegriffen werden.

Die Versickerungsfähigkeit auf den Freiflächen bleibt erhalten und das im Bereich anfallende Niederschlagswasser wird vor Ort versickert. Die Reinigungsfunktion des Bodens für das Grundwasser ist somit weiterhin gewährleistet. Zusätzlich stehen für die Versickerung weitere Freiflächen zur Verfügung, welche nach dem Abbruch der Gebäude entstehen.

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4.2.3 Schutzgut Wasser

Ausgangssituation

Wasser ist lebensnotwendig für Menschen, Pflanzen und Tiere. Bei der Betrachtung des Schutzgutes Wasser sind Einflüsse auf den Grundwasserhaushalt, die Grundwasserqualität sowie der Zustand von fließenden und stehenden Gewässern von Bedeutung. Außerdem ist für den Menschen eine Beurteilung zu Hochwasserzuständen wichtig.

Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt die vorhandene Versiegelung von Flächen im Gebiet bestehen, damit würde die Grundwasserneubildung in diesen Bereichen weiterhin beeinträchtigt sein. Geringfügige Verunreinigungen des Grundwassers aus diesen versiegelten Flächen wären nicht vollständig auszuschließen.

Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung

Durch die geplante Beseitigung der Versiegelung wird die Versickerung positiv beeinflusst. Die Grundwasserneubildung kann geringfügig verbessert werden. Die geplante Nutzung für Wohnzwecke in einem relativ kleinen Teil der Fläche hat nur geringe Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser.

Die Auswirkungen der Durchführung des Bebauungsplanes auf das Schutzgut Wasser als wenig erheblich eingeschätzt. Die durch die Planung entstehenden Effekte werden als überwiegend positiv eingeschätzt.

Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Durch die Beseitigung der flächigen Versiegelung lassen sich Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser positiv beeinflussen. Neuversiegelungen an anderer Stelle sollen so gering wie möglich gehalten werden, damit die Versickerungsfähigkeit erhalten bleibt und das im Bereich anfallende Niederschlagswasser überwiegend vor Ort versickert wird. Auch das im Bereich der übrigen versiegelten Flächen (Dachflächen, Wege) anfallende Niederschlagswasser wird vor Ort versickert bzw. zur Bewässerung genutzt, so dass nur ein geringer Einfluss auf die Grundwasserneubildung zu erwarten ist.

4.2.4 Schutzgut Klima und Lufthygiene

Ausgangssituation

Schwerpunkt für das Schutzgut Klima/ Luft ist neben klimatischen Veränderungen durch Bebauung und Versiegelung die Betrachtung zur Luftverunreinigung durch Staub und Abgase. Weiterhin ist die klimatische Regenerationsfunktion in Bezug auf Luftaustausch zu betrachten. Die Region des Lausitzer Seenlandes ist durch kontinentale Klimaeigenschaften charakterisiert. Das Plangebiet liegt in einem relativ niederschlagsarmen Gebiet. Mittlere Jahresniederschläge um 600 mm (unterdurchschnittlich im Vergleich zu Gesamtdeutschland) machen die nährstoffarmen sandigen Böden aufgrund der schnellen Versickerung sehr trockengefährdet. Es wird prognostiziert, dass die Niederschläge in den nächsten Jahrzehnten weiter zurückgehen werden. 52 % der Winde wehen aus Süd – West. Die entstehenden großen Seen können zur Erhöhung der Windgeschwindigkeit beitragen und die Austrocknung des Standortes weiter fördern. Das charakteristische Klima der Region bedingt zum Teil extreme Standorteigenschaften. Die Trockenheit und die hohen Temperaturen in Bodennähe kennzeichnen das Mikroklima der vegetationsarmen Offenlandflächen im Gebiet. Die benachbarten Standorte für Industrie und Gewerbe (Industriepark „Schwarze Pumpe“ in einer Entfernung von ca. 1 km in östlicher Richtung) bewirken eine Vorbelastung des Standortes.

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Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung

Die klimatischen Bedingungen am Standort werden maßgeblich durch die Bedingungen der neu entstehenden Seenlandschaft und der großräumigen Klimaveränderungen geprägt. Das Klima im Plangebiet stellt sich zurzeit als „gering subkontinental – sommerwarm“ dar, wird sich aber prognostisch in „subkontinental – sommerwarmes“ Klima verändern. Die in den letzten Jahrzehnten durchschnittlich steigenden Temperaturen und geringer werdenden Niederschlagsmengen in der gesamten Region der Lausitz sind dafür Hinweise.

Die aktuell vorhandene Nutzung (brachgefallene Gebäude mit Sukzessionsflächen) bleibt bestehen und hat nur einen geringen positiven Einfluss auf das lokale Klima und die Luftverhältnisse durch Verbesserung der Luftqualität und Staubbindung. Dieser Zustand würde bei Nichtdurchführung der Planung weiter bestehen.

Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung

Auf die klimatischen Bedingungen in der Gesamtregion Lausitz hat die Durchführung des Bebauungsplanes keine Auswirkungen. Die langfristigen Klimaänderungen entstehen durch großräumigere Klimavorgänge. Die Durchführung des Bebauungsplanes hat keine Relevanz im Vergleich dazu.

Die kleinklimatischen Verhältnisse am Standort ändern sich nur geringfügig. Die neuentstandenen unversiegelten und begrünten Flächen erwärmen sich tagsüber nicht mehr so schnell und kühlen sich nachts weniger ab.

Auf bisher bebauten oder versiegelten Flächen werden Pflanzungen durchgeführt. Durch diese Maßnahmen wird die Staubbelastung im Gebiet verringert. Die Auswirkungen der Planung und ihrer Realisierung auf das Schutzgut Klima und Lufthygiene werden als nicht erheblich eingeschätzt.

Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Durch die geplanten Entsiegelungen und Pflanzungen werden die kleinklimatischen Bedingungen verbessert und die Luftqualität verbessert.

4.2.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen

Für das Schutzgut Pflanzen und Tiere ist der Schutz, die Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Lebensräumen und Lebensbedingungen von besonderer Bedeutung. Daneben sind vorhandene Schutzgebiete zu berücksichtigen. Bei der Betrachtung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen wird der Planbereich daraufhin untersucht, welche Lebensräume im Gebiet vorhanden sind, welche Tier- und Pflanzenarten vorhanden sind und wie der Gefährdungsstatus ist. Zu diesem Zweck wird eine Biotoperfassung [2] durchgeführt und Artenschutzfachbeitrag [2] erarbeitet. Mit diesen Fachbeiträgen werden die Biotopstrukturen erfasst und die Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete, geschützte Biotope und Arten geprüft wurden. Ausgangssituation

Grundlage für die Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen bildet die Bestandsaufnahme zur Biotopbewertung [2] durch Herrn Siegfried Krüger. Die Biotope werden im Herbst 2017 bis Frühjahr 2018 vor Ort erfasst und bewertet.

Im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages [2] zum Bebauungsplan erfolgt die faunistische Bestandsaufnahme für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die nicht genutzten Bereiche der Sukzession unterliegen bzw. gärtnerisch genutzt werden.

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Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung

Durch die geplante Nutzung für Wohnzwecke werden einige Flächen umgestaltet. Bei Durchführung der geplanten Maßnahmen und Bepflanzung der bisher versiegelten bzw. bebauten Flächen entstehen neue Biotope. Es sollen vorrangig standortgerechte Pflanzungen durchgeführt werden, dadurch ist die Entwicklung einer standortgerechten Fauna möglich. Die Auswirkungen der Planung und ihrer Realisierung auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen werden als wenig erheblich eingeschätzt, da nur geringe Bereiche des Plangebietes umgestaltet werden. Der überwiegende Teil des vorhandenen Großgrüns bleibt erhalten, dadurch bleiben auch die mit dem Großgrün verbundenen Lebensräume erhalten.

Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Es entstehen neue Biotopstrukturen, die neue Lebensräume für verschiedene Arten darstellen. Es werden Maßnahmen aus den Empfehlungen und Hinweisen des Artenschutzfachbeitrages entwickelt. Diese Maßnahmen werden zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen während der Bauphase sowie zum notwendigen artenschutzrechtlichen Ersatz und Ausgleich festgesetzt. Langfristige nachteilige Auswirkungen der Planung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind nicht zu erkennen.

4.2.6 Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

Ausgangssituation

Die Landschaft des Bereiches ist anthropogen geformt und gehört zum Stadtrand der Stadt Spremberg. Das Vorhaben befindet sich nicht in exponierter Lage in der Landschaft. Es beeinflusst keine Sichtbeziehungen oder Blickachsen. Die auf er Fläche vorhandenen, nicht mehr genutzten Gebäude stellen einen städtebaulichen Missstand dar, da sie das Ortsbild beeinträchtigen.

Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird fortschreitende Sukzession zur Bildung von Wald führen. Das Landschaftsbild würde nahezu unverändert bleiben. Die bereits bestehenden Gebäude würden noch lange Zeit stehenbleiben, aber von der Natur größtenteils verdeckt werden.

Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung

Durch die Bewirtschaftung der Flächen entstehen Flächen für Wohnnutzung, Gartenflächen und parkähnliche Flächen. Durch die Festlegung der maximalen Gebäudehöhen ist nicht von einer starken Außenwirkung dieser Bebauung auszugehen, da die Baumhöhen in den umgebenden Waldflächen deutlich höher sind als die Maximalgröße von 11 m. Das großräumige Landschaftsbild wird geringfügig verbessert (z.B. Ansicht aus der Luft). Bei Realisierung der Planung werden brachgefallene Gebäude beseitigt. Es ist geplant, möglichst viele Großbäume im Bestand zu erhalten, so dass die dichte Begrünung und Verschattung des Gebietes erhalten bleibt. Die Auswirkungen der Planung und ihrer Realisierung auf das Schutzgut Orts- und Landschaftsbild werden als wenig erheblich eingeschätzt.

Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Das Orts- und Landschaftsbild ist von der Planung nur gering betroffen. Die Außenwirkung des Vorhabens erstreckt sich nur auf den unmittelbaren Nachbarbereich. Durch die Festsetzung der Maximalhöhe der Bebauung und der geplanten Pflanzung von Großgrün werden nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild vermieden.

4.2.7 Schutzgut Mensch

Ausgangssituation

Für den Menschen sind im Zusammenhang mit der angestrebten Planung Auswirkungen auf die Wohn- und Arbeitssituation (Lärm, Luftschadstoffe, visuelle Beeinträchtigungen, Verschattung,

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Aufenthaltsqualität) und die Erholungsfunktionen (Lärm, Landschaftsbild, Immissionen) zu untersuchen.

Der Standort liegt am Stadtrand der Stadt Spremberg, die benachbarten Grundstücke werden für Wohnzwecke genutzt. Es besteht eine allgemeine Vorbelastung des Standortes durch in geringer Entfernung bestehende Industrienutzungen sowie die Bahntrassen. Diese allgemeine Vorbelastung wird durch die Planung weder positiv noch negativ beeinflusst.

Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung

Im Bereich würden die vorhandenen ruinösen Gebäude erhalten bleiben und die Stadtansicht in diesem Bereich stören.Für die Gemeinde Elsterheide würde ein Grundstück mit hohem Sanierungsbedarf (Abbruch, Beräumung und Entsorgung) im Gemeindegebiet vorhanden bleiben. In Abhängigkeit von der Intensität der gärtnerischen Nutzung kann dieses optische Erscheinungsbild verändert werden. Weitere Auswirkungen entstehen nicht.

Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung

Mit Durchführung der Planung entsteht durch intensivere gärtnerische Nutzung ein parkähnlicher Bereich, der eine ansprechende optische Erscheinung haben soll. Große Teile der ruinösen Bausubstanz werden abgebrochen und ordnungsgemäß entsorgt. Für Menschen, welche in den benachbarten Wohngebäuden leben, verbessert sich die Ansicht des Bereiches. Eine zusätzliche Belastung durch Lärm und andere Emissionen durch die Wohnbebauung ist nicht zu erwarten.

Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Da keine nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, müssen keine Vermeidungs- oder Verringerungsmaßnahmen durchgeführt werden.

4.2.8 Schutzgut Kultur- und andere Sachgüter

Ausgangssituation

Archäologische Denkmale, andere Kulturgüter oder bedeutende Sachgüter sind am Vorhabensstandort nicht vorhanden. Das Plangebiet umfasst damit keine Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung.

Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung

Auswirkungen auf Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung sind nicht zu erwarten

Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung

Auswirkungen auf Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung sind nicht zu erwarten

Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Da keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, sind auch keine Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen einzuplanen.

4.2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Mit der Realisierung der Planung sind nur geringe Umweltauswirkungen verbunden, die bei einzelnen Schutzgütern mit Veränderungen der Situation einhergehen. Während die Pflanzen und Tiere während der Bauphase und durch die anschließende dauernde Nutzung zum Teil mit erhöhten Störwirkungen konfrontiert werden, kann die geplante Nutzung als Wohnstandort auch dazu beitragen, dass neue Lebensräume entstehen und durch Pflanzung von standortheimischen Gehölzen die Fauna unterstützt wird. Auch die Schaffung von Tränk- und Badeplätzen für Tiere sowie die Winterfütterung können positive Auswirkungen auf die Fauna haben. Durch die geplante Nutzung (Wohnstandort mit Erholungsgarten) und die damit einhergehenden Rückbaumaßnahmen für nicht mehr genutzte Gebäude kann eine Verbesserung des Ortsbildes erreicht werden. Die Gestaltung des Standortes wirkt sich dadurch positiv auf den Menschen aus.

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4.3 Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen, Bewältigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

4.3.1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz

Bewertung des Bestandes

Die Bewertung des Bestandes erfolgt entsprechend der vor Ort durchgeführten Biotoptypen-erfassung [11] sowie in Anlehnung an die Handlungsempfehlung [13] nach Vorlage der Biotoptypenerfassung.

4.4 Zusätzliche Angaben

4.4.1 Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung

In der Zeit zwischen Herbst 2017 und Frühjahr 2018 werden eine Biotoptypen- und Nutzungskartierung [11] sowie eine Erfassung der im Gebiet vorkommenden Arten [12] durchgeführt. Die Erfassung wird auf der Plangrundlage unter Mitnutzung eines Luftbildes durch Begehungen des Planbereiches erfolgen. Die Beschreibung der Auswirkungen erfolgt mit Hilfe einer Eingriffs- Ausgleichsbilanz. Die Bilanzierung erfolgt in Anlehnung an die Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen [13] für die einzelnen Flächen des Bestandes sowie der geplanten Nutzung.

4.4.2 Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen

Folgende Maßnahme zur Überwachung wird vorzusehen.

• Überprüfung der Ausführung der vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes und erneut nach weiteren 3 Jahren.

4.5 Zusammenfassung des Umweltberichtes

wird im Laufe des Verfahrens erarbeitet

4.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten

wird im Laufe des Verfahrens erarbeitet

5 Zusammenfassende Erklärung

5.1 Berücksichtigung der Umweltbelange

wird im Laufe des Verfahrens erarbeitet 5.2 Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

wird im Laufe des Verfahrens erarbeitet 5.3 Auswahl der Planvariante nach Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten

wird im Laufe des Verfahrens erarbeitet

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elsterheide „Wohnhaus auf den Flurstücken 95/1 und 96/9 der Gemarkung Sabrodt Flur 4“

Seite 28 Begründung

Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden

September 2017

6 Rechtsgrundlagen

(werden im Laufe des Verfahrens aktualisiert)

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2193).

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057)

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes Planzeichenverordnung 1990 (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2490)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Neufassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 421 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. August 2015 (SächsGVBl. S. 466) Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.05.2004 (GVBl. I, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.09.2008 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes vom 29.04.2015 (SächsGVBl. S. 349) Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186)

Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) vom 06. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S 349)

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Landesentwicklungsplan Sachsen (Landesentwicklungsplan 2013 - LEP 2013) vom 14.08.2013 in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.08.2013 (SächsGVBl. S. 582)

Erste Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien in der Fassung der Bekanntmachung vom 4.2.2010

7 Anhänge

(wird im Laufe des Verfahrens erarbeitet)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Elsterheide „Wohnhaus auf den Flurstücken 95/1 und 96/9 der Gemarkung Sabrodt Flur 4“ Begründung Seite 29

Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden

September 2017

8 Quellenverzeichnis

[1] Landesentwicklungsplan Sachsen, August 2013 [2] Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien, [3] [3] Flächennutzungsplan Gemeinde Elsterheide, Januar 2010 [4] Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg [5] Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen [6] alle Fotos eigenes Material der Architektengemeinschaft Homepages und Webseiten:

[A] bing.com [B] Geoportal Kamenz www.geoportal-kamenz.de [C] Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien,

www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de

9 Verzeichnis der Abbildungen

Abbildung A: Räumliche Einordnung des Gebietes

Abbildung B: Ausschnitt aus dem Regionalplan

Abbildung C: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Elsterheide

Abbildung D: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg

Abbildung E: Foto vorhandene Bebauung Außenansicht

Abbildung F: Foto vorhandene Bebauung Innenansicht

Abbildung G: Foto Freiflächen

Abbildung H: Foto Freiflächen

Abbildung I: Lageplan der bestehenden Gebäude auf dem Grundstück