2017 Jahresbericht - AVUSA

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www.avusa.ch Jahresbericht 2017 Aargauischer Verband Unternehmen mit sozialem Auftrag

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Jahresbericht2017

Aargauischer Verband Unternehmen mit sozialem Auftrag

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AVUSA Jahresbericht 2017 3AVUSA Jahresbericht 2017

> Herausgeber AVUSA Geschäftsstelle www.avusa.ch

> Redaktionsteam Maya Bally, Präsidentin Rolf von Moos, Vizepräsident Roger Cavegn, Vizepräsident Daniela Matter, Geschäftsleiterin Danièle Zemp, Lektorin

> Bildnachweis arwo Stiftung Wettingen, Titelbild, S. 7, 17 Stiftung azb Strengelbach, S. 3, 11, 18 St. Josef-Stiftung Bremgarten, S. 4, 8, 9, 10 AWZ Kleindöttingen, S. 12, 16, 20 Kinderheim Brugg, S. 13

> Gestaltung Deskall Kommunikations AG www.deskall.ch

> Druck HORIZONTE (Soziales Sprungbrett Zürichsee) Horizonte Druckzentrum Schützenstrasse 7 Postfach 8800 Thalwil

Seite

01 Editorial 4

02 Portrait 5

03 Mitglieder 6

04 Verbandsentwicklung 7

05 Kinder- und Jugendbereich 8

06 Erwachsenenbereich 10

07 Kanton und Politik 12

08 Verbandstätigkeit 14

09 Kennzahlen 16

10 Jahresrechnung 2017 17

11 Dank 18

Inhalt

ImpressumImpressum / Inhalt

Impressum

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Wir befinden uns in Zeiten von her-ausfordernden Veränderungen oder sich immer wieder ändernden Her-ausforderungen. Das Jahr 2017 war diesbezüglich keine Ausnahme.

Als Verband haben wir die Heraus-forderung angenommen und uns einer Veränderung unterzogen, wie Sie diesem Jahresbericht noch ent-nehmen werden. Herausgefordert waren der Verband und seine Mit-gliedsinstitutionen unter anderem von den erneut geplanten Sparvor-haben, dies obwohl zum Teil die Massnahmen der Vorjahre noch nicht richtig verdaut waren. Hier galt es, die Konsequenzen zu prüfen und zu entscheiden, wie der Verband sich positionieren soll. Die AVUSA-Un-ternehmen sind gerne bereit, sich herausfordernden Veränderungen zu stellen, um ihre Effizienz und Ef-fektivität zu verbessern. Einsparun-gen nach dem Giesskannenprinzip sind aber für die sehr unterschiedli-chen und komplexen Strukturen in den Unternehmen nach vier Jahren

Sparen nicht mehr angezeigt, wes-halb sich der Verband gegen sol-che erfolgreich gewehrt hat. Es darf aus der politischen Dis-tanz und trotz der herausfor-dernden Kom-plexität nicht vergessen wer-den, dass es die Menschen mit Beeinträchtigung sind, die dadurch herausgefordert werden und die Konsequenzen tragen müssen.Nebst den aktuellen, herausfordern-den Themen wie Angebotsplanung, UN-BRK und Qualitätssicherung, die mehr oder weniger weit fortge-schritten sind, stellten sich unsere Mitglieder auch in ihren eigenen Be-trieben den sich verändernden He-rausforderungen im operativen All-tag und bei innovativen Projekten.

Herausforderung kann als Kampfan-sage oder Provokation empfunden

Veränderte Herausforde-rungen fordern herausfordernde Veränderungen

01

werden oder als Aufgabe, die einen fordert. Ich ziehe das zweite vor und

bin überzeugt, dass AVUSA und seine Mitglieder an den Herausfor-derungen wachsen und erstarken können. Jeder Verband und jedes Unternehmen muss sich immer wieder der Frage der Veränderung stellen. Lesen Sie auf den folgenden Seiten über Herausforderungen und Veränderungen in unserer Branche. Es werden nicht die letzten sein. In dem Sinne freue ich mich mit AVUSA auf ein weiteres herausfor-derndes 2018.

Maya Bally Frehner,Präsidentin AVUSA

Editorial

«Ich freue mich mit AVUSA auf ein weiteres

herausforderndes 2018.»

AVUSA Jahresbericht 2017 5

AVUSA, der Aargauische Verband der Unternehmen mit sozialem Auftrag

Portrait

Maya Bally FrehnerGrossrätin, Präsidentin AVUSA

Vorstand

Liliane BrunnerInstitutionsleiterin,Stiftung Sonderschule Walde

Rolf von MoosGesamtleiter, Kinderheim Brugg,Vize-Präsident AVUSA, Vorsitz Sparte Kinder- und Jugendbereich

Hans DäppDirektor, MURIMOOS werken und wohnen, Muri

André RötheliGeschäftsführer, Stiftung azb,Strengelbach

Werner SprengerDirektor, Stiftung Schürmatt,Zetzwil

Danièle ZempGeschäftsleiterin, stiftungNETZ, Othmarsingen

Elisabeth HuwylerSchulleiterin, HeilpädagogischeSchule Lenzburg

Roger CavegnGeschäftsführer, AWZ, Kleindöttingen, Vize-Präsident AVUSA, Vorsitz Sparte Erwachsenenbereich

Wir verstehen uns als den repräsen-tativen Ansprechpartner im Zusam-menhang mit der Leistungserbrin-gung unserer Mitglieder.

An der Mitgliederversammlung vom 29. März 2017 wurde Danièle Zemp als Nachfolgerin von Denise Eng in den Vorstand gewählt. Denise Eng

Daniela Matter-HunzikerGeschäftsleiterin AVUSA

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Neues Vorstands-mitglied

war seit der Gründung von AVUSA – also seit 27. Oktober 2005 an-lässlich der ausserordentlichen Mit-gliederversammlung der beiden ur-sprünglichen Verbände VAKJB und INSOS – im Vorstand vertreten.

Geschäfts-

stelle

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Mitgliederstand 31. Dezember 2017

AVUSA wächst

Mitglieder

1 Aargauische Sprachheilschule ASS Lenzburg

2 arwo arbeiten und wohnen Wettingen

3 AWZ Arbeits- und Wohnzentrum Kleindöttingen

4 Berufsbildungsheim Neuhof Birr

5 Borna Arbeits- und Wohngemeinschaft Rothrist

6 casa cantero Gebenstorf

7 Heilpädagogische Schule Döttingen Döttingen

8 Heilpädagogische Schule Lenzburg Lenzburg

9 Heilpädagogische Schule Wettingen Wettingen

10 Heilpädagogische Schule Wohlen Wohlen

11 Heilpädagogische Sonderschule Frick Frick

12 Heilpädagogische Schule Zofingen Zofingen

13 Heilsarmee Obstgarten Rombach

14 Heimgarten Aarau Aarau

15 Heimgarten Brugg Brugg

16 Integra, Stiftung für Behinderte im Freiamt Wohlen

17 Kant. Jugendheim Aarburg Aarburg

18 Kinderheim Brugg Brugg

19 Kinderheim Klösterli Wettingen

20 Kinderheim St. Benedikt Hermetschwil

21 Landenhof Zentrum Unterentfelden

22 Maia-Stiftung Wislikofen

23 Murimoos werken und wohnen Muri

24 Psychiatrische Dienste Aargau AG Brugg

25 Rehahaus Effingerhort Holderbank

26 Rudolf Steiner Sonderschule Lenzburg Lenzburg

27 Schulheim Effingen Effingen

28 sebit aargau Buchs

29 St. Josef-Stiftung Bremgarten

30 Stiftung Aufnahmeheim Seon Seon

31 Stiftung azb Strengelbach

32 Stiftung Domino Hausen bei Brugg

33 Stiftung etuna Oberflachs

34 Stiftung FARO Windisch

35 Stiftung Frauenhaus Aargau-Solothurn Aarau

36 Stiftung Gärtnerhaus Meisterschwanden

37 Stiftung Haus Morgenstern Widen

38 Stiftung IKJ Bremgarten

39 Stiftung Lebenshilfe Reinach

40 Stiftung MBF Stein

41 Stiftung Nische Zofingen

42 Stiftung Orte zum Leben Lenzburg 1

43 Stiftung Roth-Haus Muri

44 Stiftung SATIS Seon

45 Stiftung Schloss Biberstein Biberstein

46 Stiftung Schürmatt Zetzwil

47 Stiftung Seehalde Rombach

48 Stiftung Sonderschule Walde Schmiedrued-Walde

49 Stiftung Töpferhaus Aarau Aarau

50 Stiftung Wendepunkt Muhen

51 stiftungNETZ Othmarsingen

52 Trinamo AG Aarau

53 Verein familynetwork.ch Zofingen

54 Verein Katzenhübel Teufenthal

55 Verein Phönix Lenzburg

56 Verein Türöffner –work & box Wildegg

57 WG SANA AG Menziken

58 zeka zentren körperbehinderte aargau Aarau

Der Mitgliederbestand ist von 56 auf 58 Mitglieder ge-wachsen. Nach der Übernahme des Stifts Olsberg durch das Kinderheim Brugg sind zwei Einzelmitgliedschaften zu einer verschmolzen.

AVUSA begrüsst herzlich die neuen Mitglieder:• Heilpädagogische Schule Zofingen

(www.hpszofingen.ch)• Verein familynetwork.ch mit Sitz in Zofingen

(www.familynetwork.ch)• Verein Katzenhübel in Teufenthal

(www.katzenhuebel.ch)

Neu

NeuNeu

AVUSA Jahresbericht 2017 7

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Mit der neuen Struktur von AVUSA sind unter anderem der vermehr-te Einbezug der Mitglieder und die Aufteilung in zwei Sparten unter ei-nem Dach gewährleistet. Neu geht je eine Spartenkonferenz im Kin-der- und Jugendbereich sowie im Erwachsenenbereich gezielt auf die jeweils spezifischen Themen ein und delegiert deren Bearbeitung bei Be-darf an Fach- und Projektgruppen. Sämtliche strukturellen Änderungen sind in den neuen Statuten abge-bildet, die anlässlich der Mitglieder-versammlung vom 29. März 2017 genehmigt wurden.Die Reorganisation des Verbands verlangte als Schwerpunktthema die Optimierung der Kommunikation. Im Berichtsjahr wurde primär an den Instrumenten gearbeitet, die eine

Umsetzung der Reorganisation von Verband und Vorstand

Verbandsentwicklung

Reorganisation und neuer Auftritt

Optimierung unterstützen. So darf anfangs 2018 eine neue Homepage präsentiert werden, die gleichzeitig dem Verbandsauftritt eine andere, frischere Note gibt. Für die Intensi-vierung und Optimierung der ver-

schiedenen Arten der Kommuni-kation hat eine Projektgruppe mit professioneller Unterstützung ein Konzept erarbeitet, das in Teilschrit-ten umgesetzt werden soll.

An zwei Klausurtagungen hat der Vorstand Vision und Leitbild aktu-alisiert und in die Strategie 2018 bis 2021 investiert. Diese sollen die Basis für die kommenden vier Verbandsjahre sein, die Richtung vorgeben und wirkungsvoll umge-setzt werden. Analysiert und reorga-nisiert wurde auch die Struktur der Vorstandssitzungen. Die Folge da-von ist eine Effizienzsteigerung mit einer Einsparung von Sitzungszeit von ca. 25%.

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Weiterentwicklung des Finanzie-rungssystemsIm Kanton Aargau wurde im Erwach-senenbereich die subjektorientierte Finanzierung bereits eingeführt. Die zuständigen Stellen prüfen nun, ob auch im Kinder- und Jugendbereich eine Art subjektorientierte Finanzie-rung der Leistungen eingeführt wer-den soll. Die Verbandsmitglieder aus dem Kinder- und Jugendbereich sind der Meinung, dass eine subjektori-entierte Finanzierung in ihren Ange-boten weder zielführend noch reali-sierbar ist. Zudem wäre ein solches System unter anderem mit einem riesigen administrativen Aufwand verbunden. Die Abteilung Sonder-schulung, Heime und Werkstätten (SHW) hat dieses Statement zur

Kenntnis genommen und in Aus-sicht gestellt, bei der Entwicklung eines neuen Finanzierungssystems Einrichtungsleitende und AVSUA miteinzubeziehen.

Platzvergabe – Angebotspla-nung 2018Im Rahmen der Angebotsplanung hat die Abteilung SHW für unsere Sparte 30 Tagessonderschul-, 16 Wohnheim- und 6 Schulheimplätze für eine Realisierung im 2019 aus-geschrieben. Rückmeldungen von Einrichtungen haben ergeben, dass es im vierten Quartal in verschiede-nen Unternehmen mit stationären Angeboten zahlreiche freie Plätze gibt. AVUSA hat die zuständigen Personen der Abteilung Ende 2017 gebeten, diese Fakten in der weite-ren Planung dringend mitzuberück-sichtigen. Ausserdem sind die Spar-tenmitglieder überzeugt, dass eine grösstmögliche Transparenz bei der Vergabe von Plätzen wichtig ist.

Kinder- und Jugendbereich

Qualität, Audit, Qualitätskont-rollenIn den meisten Unternehmen un-serer Sparte wird zurzeit die Quali-tätskontrolle unter anderem durch Aufsichtsbesuche der Abteilung SHW wahrgenommen. Diese Qua-litätskontrolle will die zuständige Stelle weiterentwickeln. AVUSA und dessen Mitglieder setzen sich seit jeher intensiv mit der Qualität und der Qualitätssicherung der Angebo-te auseinander. Viele Einrichtungen verfügen über ausgewiesene und funktionierende Qualitätsmanage-mentsysteme (QM’s). Eine Arbeits-gruppe der Sparte hat Grundlagen für die Weiterentwicklung der Quali-tätskontrolle durch die Aufsichtsbe-hörde erarbeitet. Die Schwerpunkte

Richtiger Geld- einsatz – Welche Finanzierung?

Angebotsplanung – zu wenig Plätze, zu viel Plätze?

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sind beispielsweise eine regelmässi-ge externe Überprüfung der Quali-tät, basierend auf den bestehenden QM’s der Unternehmen, natürlich entsprechend den kantonalen Vor-gaben. Ergänzend sollen weiterhin die zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung SHW Aufsichtsbesu-

che durchführen. Die aufgeführten Grundlagen stiessen bei der Abtei-lung SHW auf Zuspruch, die Qualität der Angebote kann so erhalten und noch weiter verbessert werden.

KESR, KESB, KESD – Zusammen-arbeit mit einweisenden StellenIn verschiedenen Unternehmen der Sparte findet immer wieder eine intensive Zusammenarbeit mit ein-weisenden und begleitenden Stellen statt. Bei dieser Zusammenarbeit gibt es häufig Klärungsbedarf. Eine Arbeitsgruppe der Sparte suchte bilateral immer wieder den Kon-takt mit den zuständigen Personen der Familiengerichte (FG), bzw. den Kindes- und Erwachsenenschutzbe-hörden (KESB) des Kantons Aargau. Diese Kontakte waren für alle Betei-ligten hilfreich. Im Kanton existiert unter der Leitung des Obergerichts ein «Kontaktgremium KESR» mit Vertretern der KESB, der Gemein-den und der Kindes- und Erwachse-nenschutzdienste (KESD). Neu kann AVUSA einen Vertreter in dieses Kontaktgremium delegieren. Da-durch können auch von unseren Ein-richtungen Optimierungsvorschläge eingebracht werden.

Bestmögliche Qualität – Wer ist der/die Beste?

Zusammenarbeit optimieren – Energie für Fortkommen statt für Reibung

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Erwachsenenbereich 06

Die Abteilung SHW hat sich auf-grund der überarbeiteten und nun langfristigen Angebotsplanung für einen neuen Weg bei der Zuteilung von Plätzen entschieden. Im Frühling erfolgte daraus die erste Zuteilungs-runde von Plätzen auf das Jahr 2018. Es galt, insgesamt 50 Wohn- und 70 Tagesstrukturplätze zu besetzen. Ne-ben der Vorgabe, dass die Plätze auf Anfang 2018 bereit stehen müssten, waren die Kosten für die Abteilung ein wesentlicher Faktor. Im vergangenen Sommer wurde bereits die zweite Ausschreibungs-runde lanciert. 186 Wohn- und 258 Tagesstrukturplätze sollen in den Jahren 2019 – 2022 neu geschaf-fen werden. Neben ausführlichen Bewerbungsunterlagen wurden zusätzlich Informationen über die Einrichtungs- und Liegenschafts-strategie verlangt. Ebenfalls wurde wiederum deutlich, dass die Kosten für die von den Einrichtungen ange-botenen Plätze eines der wichtigs-ten Kriterien bleiben. Dies, obwohl zum Zeitpunkt der Bewerbung eine

genaue Kostenschätzung auf einen, mehrere Jahre in der Zukunft liegen-den Realisierungszeitpunkt, unmög-lich ist. Es kommt erschwerend hin-zu, dass die neu ausgeschriebenen Plätze zwar auf dem langfristigen Aufgaben- und Finanzplan des Kan-tons Aargau basieren, aber bekannt-lich das effektive Budget für jedes Jahr im Grossen Rat neu verhandelt und entschieden wird. Dies birgt er-hebliche Risiken bezüglich der spä-teren Realisierung. Bei der Planung von neuen Einrichtungsbauten lässt sich zudem eine Tendenz zu einer neuen Finanzierungsform erkennen. Es wurde aus mehreren Rückmel-dungen von Einrichtungen offen-sichtlich, dass langfristige Mietver-träge von Objekten in Fremdbesitz die Alternative zu eigenen Neubau-ten werden sollen. Gerade bei solch langfristigen Verpflichtungen wird es noch wichtiger, dass die Einrich-tungen sich über diesen langen Zeit-raum auf die Finanzierung von Sei-ten Kanton verlassen können.

2013 mussten die Einrichtungen im Erwachsenenbereich zum ersten Mal eine IBB-Erfassung der Klientel durchführen. Im 2019, sechs Jahre nach der ersten Testerhebung, soll

die Grunderfassung des individuel-len Betreuungsbedarfs (IBB) direkte Auswirkungen auf die Finanzierung der Einrichtungen im Erwachsenen-bereich haben. Einfach ausgedrückt bedeutet dies: die Obergrenze für die Leistungspauschalen beträgt neu maximal 108% des kantona-len Durchschnitts (ab 2020 maximal 105%). Drei Ziele verfolgt die Abtei-lung SHW mit IBB: 1. Vermeidung

Die neue Angebots-planung zeigt erste Auswirkungen – Für die Zukunft bleiben Fragen

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von Fehlanreizen, 2. Gleichbehand-lung und 3. Nachholbedarf.Grundsätzlich kann AVUSA diese Ziele und somit auch den Einsatz eines Systems wie IBB unterstützen. Auf dem Weg hin zu den Zielen bzw.

der effektiven Umsetzung macht sich aber immer mehr Nervosität bemerkbar. Dies zu Recht auf Seiten der Einrichtungen, welche sich auf eine neue Finanzierungsgrundlage einstellen müssen. Leider wurde die Unsicherheit durch Informationen und Hinweise über mögliche oder unmögliche Anpassungen der In- strumente und Prozesse im vergan-genen Jahr unnötig verstärkt. Viele der kommunizierten Anpassungen des Systems zielen zwar in die richti-ge Richtung. Sie wurden aber leider zu spät bemerkt bzw. bearbeitet, was zu einem Verlust an Vertrauen in das künftige System geführt hat. Trotz allem gehen wir als Verband davon aus, dass unsere Mitglieder auch diese Herausforderung meis-tern werden (müssen). AVUSA wird die Anwendung der neuen subjek-torientieren Finanzierung weiter be-gleiten und gerade die Realisierung der drei Zielsetzungen besonders beobachten und bewerten.

Anfang Dezember 2017 hat die Ab-teilung SHW das Rahmenkonzept Intensivbetreuung ausser Kraft ge-setzt, rückwirkend für Neuaufnah-men ab August 2017. Begründet wird der drastische Schritt mit dem Umstand, dass neue Anträge für Intensivbetreuung in den letzten beiden Jahren massiv zugenommen hätten. Dagegen habe es keine ein-zige Überführung in eine weniger intensive Betreuungsform gegeben. Auch mit einem gewissen Verständ-

IBB gilt 2019 scharf – die Nervosität steigt!

nis für eine Plafonierung der Anzahl von Plätzen mit Intensivbetreuung ist dieser Stopp für die Betroffenen und die entsprechenden Einrichtun-gen eine Hiobsbotschaft. Es stellt sich von Seiten Fachleuten in den Einrichtungen berechtigterweise die Frage, ob es realistisch sei, darauf zu setzen, dass Rückführungen in «normal» betreute Settings inner-halb nur weniger Jahre wirklich um-setzbar seien. Diese Idee unterstellt, dass durch die Intensivbetreuung eine Art «Heilung» herbeigeführt werden könne. Ist es nicht eher so,

dass bei gewissen Behinderungs-formen für eine sehr lange, wenn nicht sogar für die ganze Lebenszeit, eine entsprechende Betreuung not-wendig ist? Als Branche hoffen wir nun auf eine sorgfältige Analyse der Situation durch die Abteilung SHW und auf ein Konzept, welches den Bedürfnissen dieser Klientengruppe wirklich gerecht wird.

Durch einen Bundesgerichtsent-scheid wurde die seit einigen Jahren auch im Kanton Aargau von der SVA angewandte Praxis, nur ein erstes Ausbildungsjahr zu sprechen, kor-rigiert. Bis anhin wurde ein zweites

Intensivbetreuung Kanton Aargau – sind 30 Plätze genug?

Ausbildungsjahr, aus Kostengrün-den jeweils nur gewährt, wenn gros-se Chancen bestanden, dass nach der Ausbildung ein erfolgreicher Übertritt in den ersten Arbeitsmarkt absehbar war. Durch die vom BSV beschlossene Änderung der Praxis haben die IV-Berufsberater auch im Kanton Aargau begonnen, wieder 2-jährige Ausbildungen zu verfü-gen. Diese Entwicklung ist erfreulich und, wenn auch ein kleiner Schritt, ein Schritt hin zur Anwendung und Umsetzung der UN-BRK.

Als Folge der veränderten Struktur von AVUSA fand am 28. August die erste Spartenkonferenz der Einrich-tungen Erwachsenenbereich statt. Kurz davor trafen sich die Geschäfts-führenden zur letzten Sitzung der ERFA Erwachsenenbereich. Mit ei-nem Abstimmungsprozess wurden die wichtigen offenen Themen in die

Verantwortung der Spartenorgani-sation AVUSA übertragen und die ERFA aufgelöst.

Der Transfer ist geglückt

Praktische Ausbil-dung nach INSOS (PrA) wird ge-stärkt – zwei Aus-bildungsjahre für alle

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Kanton und Politik07

Sparmassnahmen dürfen den Auftrag und die Qualität der Einrichtungen nicht gefährden

Money Money Money oder Sanierung der KantonsfinanzenAuch im 2017 musste sich der Ver-band intensiv mit der Sanierung der Kantonsfinanzen befassen, bzw. mit deren Aus-wirkungen auf unsere Mitglieds-institutionen und deren Klienten. Der Verband hat Verständnis für den Kanton in die-ser angespannten Finanzlage und hat die Sparmass-nahmen der letzten Jahre auch zu einem grossen Anteil mitgetragen. Die Erwartung an immer gleichblei-bend hoch qualifizierte Leistungen, bei immer geringeren Mitteln, bringt unsere Unternehmen aber langsam an die Grenzen.

Gleich zu Beginn des Jahres lehnte der Vorstand die Massnahme «Re-duktion der persönlichen Auslagen

bei Personen in stationären Einrich-tungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen» anlässlich einer Anhörung ab. Es wurde detailliert

erläutert, dass mit einer solchen Reduktion die persönlichen Aus-lagen für existen-zielle Bedürfnisse für erwachsene Menschen mit Be-hinderung keines-falls mehr gedeckt werden können. Mit dieser Kür-zung hätte nach

geltender Regelung ein Anspruch bei der Sozialhilfe bestanden, was wiederum zusätzliche Administra-tions- und Koordinationskosten bei diversen Stellen verursacht hätte.

Da diese Massnahme in der Anhö-rung auch von den Parteien mehr-heitlich abgelehnt wurde, verzich-tete der Regierungsrat in der Folge darauf.Im Mai 2017 präsentierte der Regie-rungsrat die Stossrichtung für die langfristigen und nachhaltigen Sa-nierungsmassnahmen. Dabei ist im Bereich Sonderschulung, Heime und Werkstätten, durch Reduktion von stationären Massnahmen, eine Ver-minderung des Kostenwachstums von 4–8 Mio. geplant.Dies wird damit begründet, dass ambulante Angebote in der Regel kostengünstiger seien als stationäre. Der Regierungsrat verfolgt deshalb eine konsequente Anwendung des Grundsatzes «ambulant vor statio-när». Ambulante Leistungen sollen gezielt gefördert und dadurch der Bedarf an stationären Betreuungs-angeboten reduziert werden. Dies ist auch im Sinne der UN-Behinder-tenrechtskonvention.

AVUSA Jahresbericht 2017 13

Die Verlässlich-keit des Vertrags-partners Kanton Aargau ist essentiell

AVUSA geht mit dem Regierungsrat einig, dass ambulant vor stationär auch im Bereich der Sonderschu-len und Heime seriös zu prüfen sei, was im übrigen mit der integrativen Schulung schon länger gemacht wird. Die Praxis zeigt jedoch, dass es keine Integration um jeden Preis geben darf, da dies aus Erfahrung langfristig auch teurer werden kann. Ambulant vor stationär darf nicht aus einem Trend heraus zum Sparen missbraucht werden. Zielführend bei Kindern und auch bei Kinderschutz-massnahmen ist die richtige Mass-nahme zum richtigen Zeitpunkt, weil dies letztlich gesamthaft am günstigsten ist, wenn auch nicht immer kurzfristig betrachtet. Zudem müssen die ambulanten Systeme tatsächlich gefördert werden. Dies darf kein Lippenbekenntnis bleiben.

Die Strategie ambulant vor stationär erfordert eine Revision des Betreu-ungsgesetzes, womit dieses Reform-vorhaben seine Wirkung erst nach einer entsprechenden Gesetzesrevi-sion ab 2022 wird entfalten können.

Die Revision des Betreuungsgesetzes wird für AVUSA deshalb ein Schwer-punktthema sein.

Im November sollten im Zuge der Aufgaben- und Finanzplanung die Personal- und Sachkosten im Be-reich Sonderschulung, Heime und Werkstätten gedämpft werden, in-dem diese von der Entwicklung des Kantons abgekoppelt würden. Dies hätte vor allem im Kinder- und Ju-gendbereich nach den vielen Jahren von Sparrunden zum Teil fatale Fol-gen gehabt. Mit vereinten Kräften ist es gelungen, dass der Grosse Rat diese Massnahme mit 67:62 Stim-men bei 4 Enthaltungen abgelehnt und sich so gegen ein ungerechtes Giesskannenprinzip gestellt hat.

Planungssicherheit / Verlässlich-keitEin essentiell wichtiges Thema für unsere Mitgliedsinstitutionen ist das Thema der Planungssicherheit / Ver-lässlichkeit. Dieses Thema wurde mit den Verantwortlichen der Abteilung SHW im vergangenen Jahr intensiv erörtert. Neue Angebote können

Die Behindertenrechtskonvention geht uns ALLE an

meist nicht kurzfristig bereitgestellt werden, weshalb die Institutionen darauf angewiesen sind, dass zu-gesprochene Plätze auch genutzt werden. Der Kanton kennt die Pro-blematik und ist bemüht im Rahmen der Möglichkeiten, ein verlässlicher Vertragspartner zu sein. Unter ande-rem wurde zu diesem Thema auch die Wichtigkeit einer guten Zusam-menarbeit untereinander hervorge-hoben, allenfalls auch in Netzwer-ken oder Kooperationsprojekten von mehreren Einrichtungen.

UN-BRK (Behindertenrechtskon-vention)Die UN-BRK hat AVUSA an ihrem Frühlingsanlass beschäftigt, wo darüber diskutiert wurde, wie der Verband die Institutionen in dieser wichtigen Thematik unterstützen kann. Hierbei wurden vor allem die Interessenvertretung in der Politik, die Information von Best Practice so-wie Sensibilisierung und Lobbyarbeit genannt.Auch im Austausch mit dem Kanton war die Behindertenrechtskonventi-on ein Diskussionsthema. Als Fazit aus dem Jahre 2017 müssen wir feststellen, dass es auf allen Ebenen noch viel zu tun gibt. Die Umset-zung der UN-BRK ist nicht nur ein Auftrag an die Institutionen, den Verband, die Regierung und Verwal-tung, sondern auch an die Politik, die Wirtschaft und Gesellschaft. Die UN-BRK geht uns alle an.

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Rückblick auf die diesjährigeMitgliederversammlung

08 Verbandstätigkeit

Die ordentliche Mitgliederversammlung vom 29. März 2017 fand in der Stif-tung Wendepunkt in Muhen statt. Mit 59 Personen (38 Mitglieder und 21 Gäste) und 89 von 119 Stimmrechten waren die Mitglieder sehr gut ver-treten. Nebst den offiziellen Geschäften standen die Reorganisation des Verbands mit der Genehmigung neuer Statuten und die Ersatzwahl eines Vorstandmitglieds im Zentrum. Weitere Themen waren das Budget und die Verwendung des Fonds für Weiterbildung und Veranstaltungen.

AVUSA Jahresbericht 2017 15

Frühlings-Veranstaltung in der Aargauischen Sprachheilschule (ASS) in Turgi: nach der Führung durch das Unternehmen mit Gesamtleiter, Andreas Steinmann, folgten Fach-referate zum Thema «UN-Behin-dertenrechtskonvention – und wie weiter?» von Dr. Andreas Rieder, Suzanne Auer, Dr. Peter Walther und Dr. Jolanda Lötscher. Mit den verschiedenen Referaten wurde be-wusst ein Spannungsfeld eröffnet mit dem Ziel, die Teilnehmenden für die Thematik zu sensibilisieren.

Sommer-Veranstaltung in der Stiftung Seehalde in Rombach: bei schönstem Wetter konnten die Teil-nehmenden einen wunderbaren Grillabend in gesellschaftlich sehr angenehmem Ambiente geniessen.

Herbst-Veranstaltung in der Trin-amo AG in Aarau: der Gastgeber und Geschäftsführer, Reto Schaffer, ermöglichte eine Einführung in das innovative Unternehmen mit einer Präsentation und einem Rundgang. Das Fachthema galt dem Lohn-vergleich in der Branche und dem Aufzeigen von Argumenten für die Durchführung, beziehungsweise den Nutzen für die teilnehmenden

130 Personen besuchten die Veranstaltungen

76 Seiten Proto-koll mit 26‘667 Wörtern wurden geschrieben

WeitereImpressionen auf avusa.ch

Institutionen. Die Firma Perinnova GmbH in Aarau wusste zu überzeu-gen. Ein hoffentlich schweizweiter Lohnvergleich startet in der Folge mit den Kantonen Aargau und Zü-rich mit über 30 Einrichtungen. Vorstands-SitzungenSechs ordentliche Sitzungen und zwei Klausurtagungen.

Zur Interessenvertretung der Mit-glieder fanden Gespräche mit Re-gierungsrat Alex Hürzeler und zwei Treffen mit der Abteilung SHW des Departements BKS statt. Der Aus-tausch beinhaltete vor allem die fi-nanzpolitischen Herausforderungen und die Themen Angebotsplanung, Steuerung und Qualität.

AVUSA nahm in den Dachverbän-den INSOS und CURAVIVA eine ak-tive Rolle ein. Mitglieder, Vorstands-mitglieder und Geschäftsleitung haben an den Delegiertenversamm-lungen teilgenommen und waren an (Fach-)Konferenzen und auch in na-tionalen Arbeitsgruppen vertreten.

Veranstaltungen von AVUSA

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Kennzahlen09

AbgerechneteLeistungseinheitenWohnen 21 516 Mt. 7 103 Mt.Tagesstruktur 15 297 Mt. 15 981 Mt.Geschützte Arbeitsplätze 3 291 000 Std. –Ambulante Angebote – 76 460 Std.

Anzahl PlätzeWohnen 1 863 614Tagesstruktur 3 225 1 373

Anzahl AngestellteKöpfe 3 321 2 091Vollzeitäquivalent 2 406 1 321in Ausbildung 305 159

FinanzdatenLeistungsabgeltung 267.6 Mio 176.4 MioBruttogewinn aus Produktion 27.9 Mio 0.6 MioPersonalaufwand 228.3 Mio 138.4 MioSachaufwand 70.3 Mio 39.9 Mio

Einrichtungen fürErwachsene

Einrichtungen fürKinder/Jugendliche

Quelle: Vollerhebung Einrichtungen AVUSA 2017

AVUSA Jahresbericht 2017 17

Bilanz per 31. Dezember 2017 2016 Aktiven Passiven Aktiven Passiven

Bank 72 581 68 479 Mietzinskaution 3 000 3 000 Transit. Aktiven 1 Transit. Passiven 4 622 0Rückstellungen 14 500 19 000Eigenkapital 52 480 51 482Zweckgebundene Rücklage FIA Siehe * Siehe *Jahreserfolg AVUSA 3 979 998

TOTAL 75 581 75 581 71 480 71 480

Jahresrechnung 201710

*Die zweckgebundene Rück-lage FIA wird als Fonds für Weiterbildung und Veranstal-tungen auf einem separaten Konto geführt. Der Konto-stand per 31. Dezember 2016 beträgt CHF 167‘155.55. Nach Korrektur von Zinsen und Spesen beträgt der Saldo per 31. Dezember 2017 CHF 167‘234.15.

Erfolgsrechnung 2017 2016 ERTRAG 150 117 142 940

Mitgliederbeiträge 144 000 142 800Ertrag aus Rückstellungen 6 000 Sonstige Erträge 117 140 Aufwand 150 117 141 942

Personalaufwand 114 518 97 230Sonstiger Betriebsaufwand 15 046 16 135Werbeaufwand 16 574 28 577

Erfolg AVUSA 3 979 998

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Dank11

Allen, welche die Arbeit in den Un-ternehmen für Menschen mit beson-deren Bedürfnissen mit grossen und kleinen Beiträgen, aber auch mit ih-rem persönlichen Einsatz unterstützt haben, danken wir herzlich für ihr Engagement und ihr Vertrauen.

Unser Dank gilt auch den Politike-rinnen und Politikern, die die Arbeit und die Anliegen von AVUSA und den Mitgliedsunternehmen als ge-sellschaftlichen Auftrag auffassen und in ihre politischen Entscheide einfliessen lassen.

Für die angenehme und konstrukti-ve Zusammenarbeit mit dem Depar-tement Bildung, Kultur und Sport,

insbesondere mit dem Departe-mentsvorsteher, Alex Hürzeler, der Leitung und den Mitarbeitenden der Abteilung SHW, danken wir bestens. Ein respektvolles und wertschätzen-des Miteinander erleichtert die Be-wältigung der vielen gemeinsamen Aufgaben und Projekte.

Im Namen des Vorstands und der Geschäftsleitung von AVUSA geht der Dank an alle involvierten Stel-len (Mitglieder, Trägerschaften, Bil-dungsunternehmen, Partnerorga-nisationen, Behörden, Verbände …) und jedem einzelnen Menschen, der in irgendeiner Form Gutes beige-tragen hat und weiterhin beitragen wird.

GeschäftsstelleMühlemattstrasse 425000 Aarau

062 562 99 [email protected]

Geschäftsstelle Mühlemattstrasse 425000 Aarau

062 562 99 [email protected]

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Sektion Aargau