2017...pektiven und Visionen zu den Themen Big Data, Künstliche Intelligenz, IT in juristischen...

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Themen dieser Ausgabe: juris DAV Zusatzmodul juris Lex im Studium Neue Partner von juris: dfv und DATEV Expedition Recht: Legal Tech 29. Jahrgang Nr. 1 2017 Das Informations-Magazin für alle juris Kunden

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Page 1: 2017...pektiven und Visionen zu den Themen Big Data, Künstliche Intelligenz, IT in juristischen Projek-ten, Legal Tech und Pro Bono-Arbeit. Abschlie- ßend überrascht Sascha Lobo,

Themen dieser Ausgabe:

juris DAV Zusatzmodul

juris Lex im Studium

Neue Partner von juris: dfv und DATEV

Expedition Recht: Legal Tech

29. Jahrgang Nr. 12017

D a s I n f o r m a t i o n s - M a g a z i n f ü r a l l e j u r i s Ku n d e n

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Jetzt mit noch mehr Toptiteln der führenden juristischen Fachverlagejuris PartnerModule –

geschmiedet zu Ihrem VorteilDie Online-Module der jurisAllianz ermöglichen Ihnen die verlagsübergreifende und durchgängige Recherche über die wichtigste juristische Fachliteratur, ständig aktualisiert und verknüpft mit den Premium-Inhalten der juris Datenbank. Einfach, schnell, lückenlos und sicher.

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Liebe Leserin, lieber Leser,die Debatte um die Risiken und Chancen von neuen digitalen Technologien in der Rechtsbe-ratungsbranche erlebt derzeit eine Hochkon-junktur. Doch Legal Tech wird die eigentliche Tätigkeit von Juristen im Prozess der Rechtsfin-dung nicht grundlegend ändern oder gar erset-zen können. Noch wichtiger als die Technik in einem automatisierten Arbeitsumfeld werden die digitalen Inhalte, mit denen Sie als Anwen-der arbeiten, und der Mehrwert aus Verlinkung und permanenter Aktualisierung dieser Inhalte.

In diesem Umfeld kennen Sie juris bereits als eine konstante und zuverlässige Größe. Als Das Rechtsportal in Deutschland setzen wir auf eine Strategie der Langfristigkeit und behalten dabei auch die Veränderungen durch den digitalen Fortschritt stets im Blick. Wir bauen Kooperati-onen auf, die nachhaltig zusammenwachsen. „Step by Step“ gestalten wir so dauerhaft ex-zellente Inhalte und Recherchetools für unsere Anwender.

Neue Module für DAV-Anwälte und KommunenEin gutes Beispiel für die Vorteile einer bestän-digen Partnerschaft ist unsere langjährige Zu-sammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltver-ein. Auf dem diesjährigen Deutschen Anwaltstag präsentieren wir ein gemeinsam konzipiertes, neues Zusatzmodul exklusiv für die Mitglieder des DAV. Über 30 Toptitel der juriAllianz Part-nerverlage, Kommentare, Handbücher und Zeit-schriften wurden in einem verlagsübergreifen-den Literaturpaket zusammengestellt, exzellent aufbereitet und verlinkt.

Ein neues juris PartnerModul für die Rechtsan-wender in den Kommunen haben wir mit den jurisAllianz Partnern Bundesanzeiger Verlag, C.F. Müller, De Gruyter, Erich Schmidt Verlag, Stollfuß Medien, Verlag Dr. Otto Schmidt ge-schaffen. Inhaltlich deckt es das ganze Spekt-rum der kommunalen Arbeitsgebiete ab. Seinen Anwendern liefert es Lösungen für sämtliche Fragestellungen im Verwaltungsprozess.

jurisAllianz als ErfolgsmarkeDass die jurisAllianz heute von den Berufsgrup-pen im juristischen Umfeld als Markenzeichen wahrgenommen wird, ist auch das Ergebnis der steten und konstruktiven Zusammenarbeit mit unseren Allianzpartnern. Neue Verlagspartner, wie die Frankfurter dfv Mediengruppe, die sich mit dem Fachbereich Recht und Wirtschaft der jurisAllianz angeschlossen hat, werden künftig zum Erfolg der jurisAllianz beitragen. Ebenso führen neue Kooperationen, wie etwa mit der DATEV eG, die ihren Mitgliedern hochkarätige Werke der jurisAllianz in einer lückenlosen On-line-Datenbank per Schnittstelle zur Verfügung stellt, zu einer weiteren Verbreitung der Marke in neuen Zielgruppen.

Prüfungszulassung für juris Lex Die Universität des Saarlandes hat die Gesetzes-sammlung juris Lex als Hilfsmittel für Prüfungen zugelassen. Das flexible Medienkonzept mit personalisierbaren, umfassenden Gesetzesin-halten zu einem sehr guten Preis-Leistungsver-hältnis konnte die Prüfer vollends überzeugen. Erwähnt sei dies zu guter Letzt als weiteres Er-folgsbeispiel unserer „Step by Step Strategie“, mit der wir einen neuen Meilenstein für juris erreicht haben.

Lesen Sie in dieser Ausgabe mehr über die Dis-kussion um Legal Tech, informieren Sie sich über den Deutschen Anwaltstag 2017, erfahren Sie Einzelheiten über juris Lex im Alltag an der Saar-Uni und über neue Produktentwicklungen bei juris. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lek-türe.

Sie haben Wünsche und Anregungen, wie man juris noch besser machen kann? Dann schreiben Sie mir gerne persönlich. Ich freue mich auf Ihr Feedback an: [email protected]

Mit freundlichen GrüßenIhr

Samuel van OostromGeschäftsführer

Chefsache

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Aus dem Unternehmen

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Besuchen Sie uns auf demDeutschen Anwaltstagin Essen, Halle 3/Stand 403!

Als bundesweite Tagung der Anwaltschaft führt der DAT alljährlich Vertreter von An-waltschaft, Justiz, Politik, Wissenschaft und Presse zum Austausch über gesellschaftli-che, rechts- und berufspolitische Fragen zu-sammen. Überdies ist der DAT nach wie vor eine der größten anwaltlichen Fortbildungs-veranstaltungen.

Das Programm-Highlight in diesem Jahr ist die Schwerpunktveranstaltung „Let’s talk about Tech“ am 26. Mai 2017 ab 9:30 Uhr. Experten zeigen in kurzen Präsentationen Projekte, Pers-pektiven und Visionen zu den Themen Big Data, Künstliche Intelligenz, IT in juristischen Projek-ten, Legal Tech und Pro Bono-Arbeit. Abschlie-ßend überrascht Sascha Lobo, der bekannte Autor und Blogger, mit einem Vortrag, dessen Thema die Teilnehmer im Vorfeld mittels einer Umfrage festlegen.

Auf der begleitenden Fachausstellung „Advo-Tec“ wird juris in Halle 3, am Stand Nr. 403 seine neuesten Anwendungen und Produkte präsentie-ren: Lernen Sie das juris DAV Zusatzmodul ken-nen und erfahren Sie mehr zum neuen juris Lex Migrationsrecht (Bundes- und Landesrecht und

Europarechtliche Vorschriften). Eine Reihe von Neuauflagen der juris PraxisKommentare und das juris PartnerModul Kommunen werden im Detail vorgestellt.

Alle Besucher haben die Möglichkeit, Fragen zur Recherche zu stellen und die neuesten Re- cherchefunktionen unter Anleitung des juris Messeteams vor Ort zu testen.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter: www.anwaltstag.de

Vorbeischauen lohnt sich: Alle Rechtsprofessionals erhalten direkt am Stand 10 % Messe-Rabatt auf alle Online-produkte im ersten Bezugsjahr (gilt nicht für bereits rabattierte Angebote).

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Aus dem Unternehmen

Die jurisAllianz hat einen neuen starken Partner: Der juristische Verlagsbereich der dfv Mediengruppe ergänzt die Inhalte der jurisAllianz.

Das Portfolio der Fachmedien Recht und Wirt-schaft umfasst 17 Fachzeitschriften zu verschie-denen Rechtsgebieten und Themen, darunter die Zeitschrift Betriebs-Berater mit 70-jähriger Tradi-tion sowie ein Buchprogramm mit über 300 Wer-ken in den Bereichen Handels- und Wirtschafts-recht, Bilanz- und Steuerrecht, Wettbewerbs-, Medien- und Arbeitsrecht sowie Betriebswirt-schaft.

„Mit dem Deutschen Fachverlag haben wir einen neuen starken Partner für die jurisAllianz gewin-nen können, der Rechtsinformationen für viele

DATEV eG und juris GmbH haben eine zukunftsorientierte Kooperationsvereinba-rung getroffen. Sie eröffnet den Mitglie-dern der DATEV die Möglichkeit, in den Pro-dukten der jurisAllianz zu recherchieren.

Die in Fachkreisen traditionell als quantitativ und qualitativ hervorragenden und bekann-ten Produkte von juris und der jurisAllianz sind bisher überwiegend in deutschen Finanz-verwaltungen, aber auch bei Richtern, Behör-den, Hochschulen, Konzernen und überregional bzw. international tätigen Rechtsanwaltskanz-leien im Einsatz.

Auf Basis einer zwischen DATEV und juris ver-einbarten Kooperation stellen die Partner der jurisAllianz führende Großkommentare, Hand-bücher, Zeitschriften und Praxisratgeber zur Verfügung. juris verknüpft diese Inhalte zuver-lässig mit Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Urteilen mittels ihrer bewährten und un-erreichten juris Recherchetechnologie. Durch intelligente Verschlagwortung und Verlinkung

dfv Mediengruppe neuer Partner der jurisAllianz

Neuer Kooperationspartner DATEV

Branchen liefert. Mit dem zukünftig erweiterten Wissensangebot werden wir das Portfolio der jurisAllianz für Rechtsanwender noch attraktiver machen und juris noch stärker als „Das Recht-sportal für Deutschland“ positionieren“, erklärt juris Geschäftsführer Samuel van Oostrom.

Torsten Kutschke, Gesamtverlagsleiter der Fach-medien Recht und Wirtschaft in der dfv Medien-gruppe, ergänzt: „Wir sehen es als zentrale Auf-gabe an, Menschen in ihrem Beruf und in ihrem Geschäft erfolgreicher zu machen. Ganz nach der Tradition der dfv Mediengruppe: ‚Mehr wissen,

kann der Anwender sich darauf verlassen, stets die Informationen zu finden, die er für seine täg-liche Arbeit benötigt – aufbereitet auf tagesak-tuellem Niveau.

In Kürze stehen die Module interessierten DATEV-Mitgliedern über eine von juris und DATEV eigens hierfür entwickelte Schnittstelle zur Verfügung. Diese Schnittstelle ermöglicht

es zunächst, dass die Nutzer aus der DATEV-Anwendung heraus die juris PartnerModule zum Steuerrecht der jurisAllianz Partner Verlag Dr. Otto Schmidt und Stollfuß Medien direkt durchsuchen können. Im nächsten Schritt wer-den weitere PartnerModule und Inhalte der Ver-lage Erich Schmidt und C.F. Müller folgen. Der Vorteil für die DATEV-Mitglieder liegt darin, dass in der Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsda-tenbank LEXinform zukünftig deutlich mehr Ver-lagsinhalte zur Verfügung stehen.

„Die langfristig angelegte Kooperation der Mitglieder der jurisAllianz mit DATEV be-deutet einen unmittelbaren Gewinn für alle DATEV-Mitglieder. Zahlreiche hochkarätige Titel der Partner der jurisAllianz bieten den Anwen-dern, in Verbindung mit der hochentwickelten juris Recherchetechnologie, Rechts- und Bera-tungssicherheit. Damit steht dem Fachanwender in der Summe eine lückenlose Online-Bibliothek zur Verfügung“, meint Samuel van Oostrom, Geschäftsführer der juris GmbH, anlässlich der Bekanntgabe der Kooperation.

Über die jurisAllianz

Die Allianz der Partnerverlage Dr. Otto Schmidt, De Gruyter, Erich Schmidt, C.F. Müller, Hüthig Jehle Rehm, Stollfuß Me-dien, Bundesanzeiger Verlag und dfv Me-diengruppe gestaltet gemeinsam mit juris die Zukunft der Online-Rechtsinformati-onswelt. Das Netzwerk nutzt die Stärken aller und schafft für die Kunden ein in-teressantes und vielfältiges Angebot. Die jurisAllianz bündelt alle relevanten Rechts-informationen der Verlage – insbesondere Zeitschriften, Kommentare und Handbü-cher – und verknüpft sie untereinander sowie mit der juris Rechtsprechung, den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften.

richtig entscheiden‘. Als Partner der jurisAllianz profitieren wir von den technischen Möglich-keiten und von juris als innovativer Anwender-plattform, die höchste Akzeptanz von den Ziel-gruppen erfährt. Das gibt uns die Chance, unsere Fachinformationen noch näher und zielgenauer im Arbeitsalltag unserer Kunden zu platzieren.“

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Mit diesem juris PartnerModul erhalten alle Rechtsanwender in der Kommune schnell und bequem Antwort auf sämtliche Fragestellungen im Verwaltungsprozess. Von Energie- und Um-weltrecht über Sozial- und Steuerrecht bis zum Vergabe- und Verwaltungsrecht – das Online-Modul deckt das ganze Spektrum der kommu-nalen Arbeitsgebiete ab.

Renommierte Autoren aus Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft und Wissenschaft stellen die Grundlagen des Verwaltungs- und Gerichtsver-fahrensrechts dar, orientiert an deren Bedeu-tung für den Rechtsschutz in der Praxis. Alle Werke sind für die digitale Nutzung in der be-währten juris Qualität aufbereitet. Dank der pro-fessionellen Verlinkung mit der juris Rechtspre-chung, dem juris Bundes- sowie dem jeweiligen Landesrecht und den verlagsunabhängigen juris Literaturnachweisen recherchieren Sie effizient und komfortabel.

Führende Kommentarliteratur zum Gewerbe-steuerrecht erläutert die rechtssichere Anwen-dung der einschlägigen Vorschriften und zeigt Gestaltungsspielräume auf, die bei Gericht be-reits anerkannt wurden. Sämtliche mit der Ge-werbesteuer verbundenen Normen und Verwal-tungsanweisungen sind direkt verlinkt, ebenso die GewSt-Richtlinien, Hinweise des BMF und

juris PartnerModul Kommunen

die vollständig dokumentierte Finanzrechtspre-chung zum GewStG.

Der Themenbereich der kommunalen Haftung wird unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung diskutiert – sowohl vor dem Hintergrund aktuell bedeutsa-mer Haftungsrisiken, wie der Verletzung von Eu-ropa- oder Wettbewerbsrecht, als auch aus der Perspektive der kommunalen Organe und ihrer Bediensteten (persönliche Haftung von Bürger-meistern, Gemeinderäten, Leitungskräften kom-munaler AGs/GmbHs etc.).

Weitere hochkarätige Standardliteratur, etwa zum Kindschafts-, Familien- und Jugendrecht oder zum 2016 umfassend reformierten Verga-berecht mit der neuen KonzVgV und den Neu-fassungen von GWB und VgV, vervollständigt das breite inhaltliche Spektrum des Online-

Moduls, so dass es in der gesamten Kommunal-verwaltung eingesetzt werden kann.

Digitalisierte Fachzeitschriften halten die An-wender über aktuelle Trends und Entwicklun-gen auf dem Laufenden. Anschauliche Beispiele und Übersichten ermöglichen einen schnellen Überblick. Zahlreiche Vertragsmuster helfen Zeit zu sparen.

www.juris.de/pm-kommunen

Die wichtigsten Titel:

Die Vergabe öffentlicher Aufträge, Leinemann

Gewerbesteuer (GewStG), Kronawitter (Hrsg.)

Gewerbesteuergesetz, Lenski/Steinberg (Hrsg.)

Kommunales Haftungsrecht, Krafft/Rotermund

NABEG/EnLAG/EnWG, Steinbach Zeitschrift für Kindschaftsrecht und

Jugendhilfe, ZKJ und viele weitere Titel

+ Rechtsprechung, Bundes- und Landesgesetze sowie Literaturnachweise von juris

Innovation und Tradition perfekt vereint: seit 1898 zuverlässig und praxisnah hin-sichtlich aller Änderungen und Entwick-lungen im Zivilrecht. Seit 2015 für Sie intelligent und umfassend mit zitierter Rechtsprechung, Normen und Literatur aus der juris Datenbank verlinkt!

Neben der umfassenden Kommentierung des BGB bietet das Gesamtwerk ebenso Kommen-tierungen zu wichtigen Nebengesetzen sowie ausführliche Erläuterungen zum europäischen und internationalen Privatrecht. Zusätzlich zu Entscheidungsergebnissen werden Gründe und Gegengründe sowie Lösungsvorschläge zu Streitfragen oder noch ungeklärten Rechtsfra-gen präsentiert.

Sie profitieren von der umfassenden und intelli-genten Verknüpfung der Inhalte des Klassikers mit zitierter Rechtsprechung, Normen und Lite-ratur in der juris Datenbank. Durch die monat-

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liche Online-Aktualisierung arbeiten Sie immer auf dem neuesten Stand des Rechts.

Neu und exklusiv: juris verlinkt den Staudin-ger erstmalig verlagsübergreifend mit renom-mierten Standardwerken wie dem Erman BGB Kommentar, dem juris PraxisKommentar BGB, den Zeitschriften FamRZ, MDR und SGb sowie vielen weiteren Titeln.

Das Gesamtwerk umfasst in seiner vollstän-digen Online-Grundausstattung über 60.000 Seiten in 96 Bänden.

Buch 1 Allgemeiner Teil Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse Buch 3 Sachenrecht Buch 4 Familienrecht Buch 5 Erbrecht EGBGB Einführungsgesetz zum

Bürgerlichen Gesetzbuch EGBGB/IPR Einführungsgesetz zum

Bürgerlichen Gesetzbuch/IPR

Alle seit 2015 überarbeiteten Bände stehen als Archiv zur Verfügung. Das Expertenteam aus 139 hochqualifizierten Kommentatorinnen und Kommentatoren garantiert eine für Wissen-schaft und Praxis gleichermaßen leistungsfä-hige wie höchst informative Kommentierung.

NEU: Gesetzliches Güterrecht

Die Neubearbeitung des Gesetzlichen Güter-rechts bringt die Kommentierung auf den aktu-ellen Stand. Sie nimmt die durch die Reform des Zugewinnausgleichsrechts geänderte Rechts-lage auf und wertet die dazu bereits vorliegende Rechtsprechung und Literatur aus.

Die seit Inkrafttreten des FamFG geltenden Ver-fahrensregeln werden, wo es darauf ankommt, ausführlich berücksichtigt.

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partnered by Bundesanzeiger Verlag | C.F. Müller | De Gruyter | Erich Schmidt Verlag | Stollfuß Medien | Verlag Dr. Otto Schmidt

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Im Blickpunkt©

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juris DAV Zusatzmodul

Profitieren Sie auch weiterhin von der ex-klusiven Kooperation von juris und dem DAV. Speziell für Mitglieder des Deut-schen Anwaltvereins haben wir ein neues rechtsgebietsübergreifendes Kommentar- und Zeitschriftenmodul entwickelt, das Sie rechtssicher durch den anwaltlichen All-tag begleitet.

Recherchieren Sie mit dem neuen juris DAV Zusatzmodul in über 30 Toptiteln führender Fachverlage der jurisAllianz – wie gewohnt auf Augenhöhe mit allen deutschen Richterinnen und Richtern. Das Paket enthält über 30 Top-kommentare, Handbücher und Zeitschriften der jurisAllianz Partnerverlage.

Alles in gewohnter juris Qualität aufbereitet und untereinander verlinkt: von A wie Anwalts-handbuch bis Z wie Zöller. Dazu kommen zahl-reiche Formulare mit zusätzlichen Checklisten, Vorlagen und Textbausteinen für die optimale Unterstützung bei Ihrer Fallbearbeitung. Das Literaturpaket wurde gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein zusammengestellt.

Testen Sie die Vorteile des juris DAV Zusatzmoduls 4 Wochen gratis und unverbindlich. Einfach anmelden unter:www.juris.de/davgratistest

Exklusiv für DAV-Mitglieder enthält das Modul u. a.:

Anwalts-Handbuch Arbeitsrecht, Tschöpe

Das Prozessformularbuch, Vorwerk FamFG, Prütting/Helms Handbuch Versicherungsrecht,

van Bühre Kanzleimarketing, Hoeflmayr SGG Sozialgerichtsgesetz,

Breitkreuz/Fichte Zeitschrift für das gesamte

Familienrecht, FamRZ ZPO Zivilprozessordnung, Zöller und viele weitere Titel

+ Bundesrecht und zitierte Rechtsprechung

NEU: exklusiv für DAV-Mitglieder

Diese und weitere Werke stehen Ihnen online und in bewährter juris Qualität zur Verfügung!

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juris im Dialog

Herr Prof. Dr. Mansdörfer, juris Lex hat die Zulassung für Prüfungen an Ihrem Lehrstuhl für Strafrecht, einschließlich Wirtschafts-strafrecht und Strafprozessrecht, erhalten. Wie kam es dazu, und welche Eigenschaften von juris Lex haben Sie überzeugt?

Mansdörfer: Als Schwerpunktbereichsleiter in der Universität habe ich es selbst in der Hand, relativ einfach die Zulassungsregeln für Hilfsmit-tel zu ändern. Hier hat ein Anruf im Prüfungs-amt genügt, dann war juris Lex in der Print-on-Demand-Version zugelassen. Wichtig für meine Entscheidung ist die Zusammenstellung von juris Lex, und dass die Studierenden auch mit der gedruckten Ausgabe der Gesetzessammlung im-mer auf dem aktuellen Stand sind.

Warum ist juris Lex für den Einstieg in die Arbeit mit Gesetzestexten sinnvoll? Was zeichnet die Sammlung im Vergleich zu an-deren aus?

Mansdörfer: Die Studierenden müssen nicht länger in mehrere verschiedene Gesetzessamm-lungen investieren. Sie haben ein übergreifen-des Gesetzeswerk zur Hand. Das ist eine ganz wichtige Neuerung und ein Alleinstellungsmerk-mal von juris Lex. Denn in den ersten zwei Se-mestern erlernen Juristen ihr Grundhandwerk. Die Zusammenstellung von juris Lex unterstützt beim Einstieg in die Arbeit mit Gesetzestex-ten, weil auch die Ländergesetze enthalten sind.

Das ist hilfreich in den Anfangssemestern, wenn es wichtig ist zu lernen, Gesetze auch querzule-sen. Die Möglichkeiten von juris Lex sind dabei unschlagbar – und das zu dem günstigen Preis. Das hat mich überzeugt.

juris Lex erhält Zulassung für Prüfungen an der Universität des Saarlandes

Bringt die Arbeit mit einer personalisier-ten Gesetzessammlung auch Vorteile in der späteren Berufspraxis?

Mansdörfer: Ja, ich bin sicher, dass es mit der Individualisierung noch weiter voran-schreiten wird. Jeder spezialisierte Anwalt weiß doch, welche Gesetze für seinen Bereich wichtig sind. Mit einem Produkt wie juris Lex stellt er sich seine Sammlung zusammen, wie er sie braucht, lässt sich eine Print-on- Demand-Ausgabe drucken und legt sie sich ne-ben den Computer. Diese Sammlung hält er laufend aktuell, indem er sich alle sechs bis acht Monate eine neue Version ausdrucken lässt. Dann ist er sicher.

Wie wichtig ist die permanente Aktuali-tät der Inhalte für das juristische Studium?

Mansdörfer: Der Aktualitätsdruck ist gigan-tisch. Bei der Rechtscompliance ist man nicht nur bemüht, das jetzt geltende Recht zu beach-ten, sondern man muss immer einen Blick auf das künftige Recht haben. Zum Beispiel kommt im nächsten Jahr das Datenschutzrecht neu – darauf muss man auch im Studium achten – auf das, was als Nächstes kommt.

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juris Lex setzt auf ein Konzept, das die Arbeit mit Gesetzessammlungen revolutioniert. Die Sammlungen werden von den Anwendern nach Bedarf zusammengestellt und können perma-nent aktuell als digitale oder als gedruckte Ausgabe genutzt werden. Professor Dr. Marco Mansdörfer hat juris Lex als Hilfsmittel für Prüfungen an seinem Lehrstuhl an der Universi-tät des Saarlandes zugelassen. In unserem Gespräch schildert er, wie Studierende heute mit den digitalen Medien arbeiten, wie der wachsende Aktualitätsdruck das juristische Studium beeinflusst, und warum das Anwenderkonzept von juris Lex so gut dazu passt.

„Die Studierenden müssen nicht in verschiedene Gesetzessammlungen

investieren.“

„Wir wollen immer das aktuelle Gesetz lehren

und prüfen.“

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Sie stellen also an Ihre Studierenden ähn-liche Ansprüche wie an die praktizieren-den Juristen?

Mansdörfer: Unser Anspruch als Universität ist: Wir wollen immer das aktuelle Gesetz leh-ren und prüfen. Wir sind keine Rechtshistori-ker. Ich will meine Studierenden nicht mit einer rechtshistorischen Ausbildung in das Referenda-riat schicken, sondern gebe ihnen bewusst auch Hinweise auf eine Rechtsentwicklung mit, die erst in ein, zwei Jahren ansteht.

Die digitalen Medien haben großen Ein-fluss auf die Arbeitsweise der Studieren-den. Was beobachten Sie in den Hörsälen? Wie arbeiten angehende Juristen heute?

Mansdörfer: Man merkt, dass immer mehr die digitalen und immer weniger die klassischen Medien genutzt werden. Auf jeden Fall paral-lel zum Buch immer auch die digitalen Medien. Smartphone oder Tablet sind in meinen Veran-staltungen ständige Begleiter. Tafelbilder wer-den abfotografiert, und während der Vorlesung Gesetze auf dem Handy recherchiert. Wenn ich etwas sage, wird das zeitgleich von meinen Stu-dierenden immer gegenkontrolliert. In diese Ar-beitsweise passt eine Gesetzessammlung wie juris Lex gut hinein. Auch weil man mit dem Kauf mindestens für ein Jahr einen Aktualisie-rungsservice bekommt und so auch für die Prü-fungen das gedruckte Werk auf dem aktuel-len Stand hat.

Wie erklären Sie sich den erneut wachsen-den Trend zum digitalen Arbeiten im Stu-dium?

Mansdörfer: In den letzten fünf Jahren haben die digitalen Medien einen Sprung zum vollwer-tigen Arbeitsmittel gemacht. Der Durchbruch waren die Tablets, die das Ganze handlich ge-macht haben, dazu sensitive Bildschirme mit Di-

juris im Dialog

rekt-Eingaben und Direkt-Anmerkungen. Eine aktuelle Umfrage unter Studierenden besagt, dass digitale Medien das können müssen, was die gute alte Schiefertafel kann – plus Mehr-wert, wie Verlinkungen, Bilder, Speichermög-lichkeiten. Dann hat man einen echten Vorteil gegenüber den analogen Medien. Dieser Zu-stand ist mittlerweile gegeben, aber eigentlich erst in den letzten zwei Jahren voll angekom-men.

Wird sich diese Erwartungshaltung der jun-gen Juristen und der massive Einsatz der digitalen Medien bei der Informationsbe-schaffung im späteren Berufsleben fort-setzen?

Mansdörfer: Der Aktualitätsdruck bleibt ja be-stehen. Die Tendenz geht ganz klar in die digi-tale Recherche. Gerade in den hoch spezialisier-ten Bereichen muss man regelmäßig befürchten, dass die Papierversionen schon veraltet sind. Die Sorgfaltsmaßstäbe für Anwälte werden lau-fend angezogen, und so hat man auch bei den Fachinformationen entsprechend nachgezogen. Als Autor juristischer Texte weiß ich, dass der gedruckte Kommentar heute oft nur noch Ne-benprodukt der digitalen Ausgabe ist. Die hat den Mehrwert, etwa durch Verlinkungen mit Entscheidungen. Das gibt es übrigens auch bei Lehrbüchern. Und das ist dann im Ergebnis ein ganz anderes juristisches Arbeiten als das ana-loge – ein Besseres.

Sie befassen sich in aktuellen Projekten mit Industrie 4.0 und den rechtlichen Rah-men für „Smart Living“. Was hat es damit auf sich?

Mansdörfer: In dem Projekt geht es um eine ganz neue Entwicklung, nennen wir es das Recht 4.0, nämlich um die Mitentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen rund um den Bereich „Smart Home“. Ziel ist es, von Anfang an rechtssichere Produkte zu entwickeln, die auch für den Massenmarkt geeignet sind. Dazu programmiert man Rechtssicherheit, wie etwa das geltende Datenschutzrecht, direkt in die Produkte hinein. Im Bereich „Smart Health“ könnten dann rechtstreue Produkte hergestellt werden. Zum Beispiel Smart Watches oder Fit-nessarmbänder, die wissen, was sie dürfen und wo datenschutzrechtliche Grenzen einzuhalten sind. Und da wäre dann auch ein Aktualisie-rungsservice gefragt. Ich denke, das könnte eine spannende zukünftige Aufgabe für juris sein, als Anbieter rechtsintelligenter Produkte.

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juris Lex für das Studium Ausgabe für das 1. und 2. Semester

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Alle Infos zu den Bänden und zum Aktualisierungs-Check finden Sie unter: www.juris.de/Lex

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„Der Aktualitätsdruck ist gigantisch.“

„Die Tendenz geht ganz klar in die digitale Recherche.“

Prof. Dr. Marco Mansdörfer, Universi-tätsprofessor, ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht einschließlich Wirtschafts-strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität des Saarlandes. Seine For-schungsschwerpunkte sind das Wirt-schaftsstrafrecht und dessen internatio- nale Bezüge.

Auf der Website seines Lehrstuhls http://www.uni-saarland.de/institut/wie/start.html findet man seine Publikationen zum Thema „Smart Living“ und ein sehens-wertes YouTube-Video über „Industrie 4.0 und die Gefahren durch Cybercrime“.

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Aus dem Unternehmen

Gesamtausgabe 8. Auflage online

Die Neuauflage des juris PraxisKommen-tar BGB enthält zusätzlich in Band 6 das UN-Kaufrecht. Die 8. Auflage geht mit dem einzigartigen dreistufigen juris Aktualisie-rungskonzept online: So arbeiten Sie im-mer auf dem neuesten Stand des Rechts.

Neuauflage mit einzigartigem Aktualisierungskonzept

Mit dem Erscheinen von Band 1 Allgemeiner Teil ist die Gesamtausgabe des juris PraxisKommen-tar BGB komplett bearbeitet in der 8. Auflage online. Die Herausgeber und Autoren haben die Rechtslage stets im Blick. Sie arbeiten Gesetzes-änderungen und die aktuelle Rechtsprechung laufend in den Kommentar ein. Er ist also buch-stäblich tagesaktuell.

Neben regelmäßigen Komplettbearbeitungen in Form von Neuauflagen und den fortlaufend eingefügten Aktualisierungshinweisen hat juris für seine Online-Kommentare nun eine weitere

juris PraxisKommentar BGB Aktualisierungsebene eingeführt: Bei umfang-reichen Gesetzesänderungen oder bei gestei-gerter Rechtsprechung in einzelnen Bereichen werden ganze Komplexe einer zusätzlichen Be-arbeitung unterzogen.

Diese Überarbeitungsebene wurde eigens entwickelt und wird in allen neu aufgelegten juris PraxisKommentaren eingesetzt, so auch im gesamten juris PraxisKommentar BGB. Für die Arbeit in dynamischen Rechtsgebieten sichert diese Ebene neben besserer Lesbarkeit eine un-vergleichlich aktuelle Übersicht im Gesamtzu-sammenhang. So gewährleistet juris höchste Rechtssicherheit.

Bewährte intelligente Verlinkung für die effiziente Recherche

Online-Kommentar und E-Book erlauben den Zugriff auf die zahlreichen weiterführenden In-formationen in der juris Datenbank und den Abruf zitierter Urteile, Normen und Literatur-nachweise im Volltext. So behalten Sie die Ent-wicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur stets im Blick.

NEU: 8. Auflage Gesamtausgabe online

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Herausgeber des Gesamtwerkes

Prof. Dr. Maximilian Herberger, Universität des Saarlandes (UdS), Saarbrücken

Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. mult. Michael Martinek, M.C.J. (New York) Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, UdS, Saarbrücken Internationales Privatrecht und Rechtsver- gleichung, Institut für Europäisches Recht

Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilpro-zessrecht und Rechtsphilosophie, Institut für Rechtsinformatik, UdS, Saarbrücken

Prof. Dr. Stephan Weth, Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Prozess- und Arbeitsrecht sowie Bürgerliches Recht, UdS, Saarbrücken

Prof. Dr. Markus Würdinger Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilpro-zessrecht, UdS, Saarbrücken

www.juris.de/bgb

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Aus dem Unternehmen

5. Auflage online

2. Auflage 2017 online

Telemediengesetz, E-Commerce, E-Government

Herausgeber: Prof. Dr. Dirk Heckmann

Im juris PraxisKommentar Internetrecht kom-mentieren Herausgeber, Autorinnen und Auto-ren die wesentlichen Vorschriften im Umgang mit Informations- und Kommunikationstech-nologie und beantworten alle Rechtsfragen rund um die Internetnutzung. In die 5. Auflage sind alle relevanten neuen Entscheidungen und Rechtsquellen, auf EU- sowie nationaler Ebene, eingearbeitet: von den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung über das EuGH- Urteil zur Störerhaftung freier WLAN-Hotspots bis hin zu den jüngsten Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung und zur Angebots- gestaltung bei eBay.

Prof. Dr. Dirk Heckmann und sein hochkaräti-ges Autorenteam beleuchten alle aktuellen Ent-wicklungen gründlich und praxisgerecht. Die Neuauflage enthält bereits das EuGH-Urteil zur Unzulässigkeit anlassloser Vorratsdatenspei-cherung vom 21.12.2016. Auch die Änderun-gen des zweiten Telemedienänderungsgesetzes

juris PraxisKommentar Internetrecht

sowie deren Auswirkungen auf WLAN-Anbieter und offene Netze werden diskutiert (Kapitel 1), ebenso wie die TMG-Änderung zur Störerhaf-tung von WLAN-Hotspots, die im Sommer 2016 in das TMG eingefügt wurde.

Unschlagbar aktuell ist Kapitel 5 zum E-Govern-ment, in das bereits der neue § 35a VwVfG (in

Kraft seit 01.01.2017) zur elektronischen Be-kanntgabe von Verwaltungsakten eingearbei-tet wurde. Kapitel 6 zum Elektronischen Rechts-verkehr (E-Justice) behandelt Neuerungen durch das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das seit 28.11.2016 in Betrieb ist.

Kapitelübersicht:

1. Telemediengesetz 2. Domainrecht 3. Urheberrecht 4. E-Commerce 5. E-Government 6. Elektronischer Rechtsverkehr (E-Justice) 7. Telekommunikation am Arbeitsplatz 8. Strafrecht 9. Datenschutz 10. Verantwortlichkeit der Diensteanbieter

Online-Kommentar und E-Book erlauben den Zugriff auf die zahlreichen weiterführenden In-formationen in der juris Datenbank und den Abruf zitierter Urteile, Normen und Literatur-nachweise im Volltext. So behalten Sie die Ent-wicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur stets im Blick.

www.juris.de/internetrecht

juris PraxisKommentar SGB XISoziale Pflegeversicherung Herausgeber des GesamtwerkesProf. Dr. Rainer Schlegel Prof. Dr. Thomas Voelzke

Bandherausgeber:Prof. Dr. Ernst Hauck

Die Vorschriften des SGB XI sind angesichts der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen in einer immer älter werdenden Gesellschaft von hoher praktischer Relevanz. Sie stehen immer wieder im Spannungsfeld der allge-meinpolitischen, rechtlichen, wirtschaft-lichen und sozialpolitischen Diskussion. Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren verfü-gen über große praktische Erfahrung, sei es in der Justiz oder als führende Mitarbeiter in Verwaltung und Verbänden. Aktualisierungen werden fortlaufend auf drei Ebenen eingear-beitet. So arbeiten Sie immer auf dem neues-ten Stand des Rechts.

Der juris PraxisKommentar berücksichtigt die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur zum SGB XI mit den Schwerpunkten:

leistungsberechtigter und versicherungs- pflichtiger Personenkreis

Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung Organisation und Finanzierung der

Sozialen Pflegeversicherung

Die grundlegenden und aktuellen Gesetzesän-derungen durch die Gesetze zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG I-III) werden disku-tiert.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll neben körperlichen Einschränkungen geistige und see-lische Einschränkungen stärker berücksichtigen. Im Fokus einer neuen Begutachtung stehen die Fähigkeiten und der Grad der Selbstständigkeit des Einzelnen. Gutachter sollen in sechs Lebens-bereichen beurteilen, in welchem Maße sich ein Mensch noch selbst versorgen kann, oder ob er Hilfe benötigt.

Fünf Pflegegrade ersetzen die bisherigen drei Pflegestufen. Dadurch soll eine genauere Begut-achtung vorgenommen werden können, welche die Beeinträchtigungen der Menschen differen-zierter einbezieht.

Außerdem wird das Gesetz zur Stärkung der Teil-habe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016, BGBl I 2016, 3234 berücksichtigt.

www.juris.de/sgbxi

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Expedition Recht

Herr Prior, der Begriff Legal Tech ist heute in aller Munde und wird teilweise kontro-vers diskutiert. Wofür steht Legal Tech und wer braucht das?

Prior: Ich unterscheide bei Legal Tech zwei Ka-tegorien: In der ersten geht es um neue intel-ligente, computergestützte Anwendungen, die unter hohem Kapitaleinsatz insbesondere für Großkanzleien entwickelt werden. Diese Soft-ware kann schon heute interne Arbeitsprozesse beschleunigen und kosteneffizienter machen. In der zweiten Kategorie geht es um Internet- Portale, die Rechtsanwälte mit den Klienten zu-sammenbringen, die im Web Unterstützung bei einem juristischen Problem suchen.

Nehmen wir das Beispiel einer großen Wirtschaftskanzlei: In welchen Arbeits-prozessen wird Legal Tech-Software ein-gesetzt, und was bewirkt sie?

Prior: Legal Tech, die in diesen Kanzleien ein-gesetzt wird, ist in der Lage, große Datenmen-

„Legal Tech hat das Potenzial, die ganze Branche zu verändern.“

gen zu durchsuchen und auszuwerten. Sie unter-stützt die Arbeitsprozesse mit Recherche-Tools und intelligenter Vertragserstellung, etwa in Due Dilligence-Verfahren. Diese Tätigkeiten wurden bisher von Rechtsanwälten, den Junior Counsels und Researchern, erledigt. Mit Legal Tech werden die internen Prozesse extrem be-schleunigt und kosteneffizienter gestaltet. Noch sind diese Legal Tech-Lösungen sehr teuer, aber der Bedarf in den großen Wirtschaftskanzleien ist immens und treibt die Entwicklung voran.

Wie erklären Sie sich den hohen Bedarf, und was bedeutet das für die Arbeitsplätze in den Kanzleien, wenn Routinearbeiten von Computern übernommen werden?

Prior: Die großen Wirtschaftskanzleien stehen unter einem enormen Kostendruck durch den starken Wettbewerb untereinander, aber auch mit den Rechtsabteilungen der Unternehmen. Da wird Kosteneffizienz und Schnelligkeit im-mer wichtiger. Jede Recherchearbeit, die zurzeit noch von Junior Counsels geleistet wird, kann

in absehbarer Zeit durch Software ersetzt wer-den. Ob das Arbeitsplätze kostet, ist eine Frage, die am Ende die Klienten entscheiden. Bean-spruchen sie die gleiche Leistung für weniger Geld, werden Leute entlassen. Legen sie jedoch Wert auf eine bessere Beratung, kann diese Ent-wicklung auch positive Effekte haben. Viele der hoch qualifizierten jungen Rechtsanwälte in den Kanzleien könnten dann früher mit anspruchs-vollen Beratungsaufgaben betraut werden, statt mit „Zuarbeiten“. Dann steigt die Qualität der Kanzlei, weil die Berater sich mehr Zeit nehmen können, um Fehler zu vermeiden und um sich intensiver mit dem Projekt in seiner ganzen Komplexität zu befassen.

Kommen wir zur zweiten Kategorie: Die Zahl der Internet-Portale, die Rechtsan-wälte und potenzielle Mandanten zusam-menbringen, ist in jüngster Zeit sprunghaft gestiegen. Wie beeinflussen sie den Markt der Rechtsberatung?

Prior: Web-Portale wie „legalBase“, „advo-cado“ oder „jurato“, um nur drei Beispiele zu nennen, bringen Anwälte und Klienten im Inter-net zusammen. Aber sie sind mehr als ein An-waltsverzeichnis. Denn der ganze Prozess der Rechtsberatung wird über das Portal abgewi-ckelt, einschließlich der Kostenabwicklung mit Rechtsschutzversicherungen. Kleinere Kanz-

Der Begriff Legal Technology, kurz Legal Tech, ist zurzeit allgegenwärtig. Auch der dies-jährige Deutsche Anwaltstag widmet sich dem Thema mit Schwerpunktveranstaltung, Expertenrunde und Startup Corner. Doch was ist dran an dem Hype um neue Computer-Technologien in der Rechtsberatungsbranche? Um welche Technologien geht es, und wem nützen sie? Mit dem Juristen und Legal Tech-Experten Patrick Prior sprachen wir über Kanz-leien, Rechtsanwälte und Unternehmen, für die Legal Tech schon heute eine Rolle spielt.

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Expedition Recht

leien und Einzelanwälte, die daran teilnehmen, können sich damit über die eigene Website hi-naus bei der Klientengewinnung über das Inter-net unterstützen lassen.

Welchen Einfluss haben die Unternehmen, die diese Portale betreiben, auf die Preis-gestaltung?

Prior: In gewisser Weise machen sich diese Plattformen die Intransparenz des deutschen Rechtsberatungsmarktes und die Distanz zwi-schen Klienten und Anwälten zunutze. Sie bilden die Beratungsleistungen und Preise der Rechts-anwälte sehr transparent ab, zum Vorteil für die Klienten. Ersteinschätzungen sind oft kos-tenlos zu haben. Auch bei Standardleistungen sind sie schneller und preisgünstiger als nie-dergelassene Anwälte. Sie machen den Klien-ten das Leben einfacher, weil man keine Scheu haben muss, einen Anwalt mit einer Sache zu beauftragen. Man kann alles online erledigen, muss keine Termine vereinbaren, nicht mit dem Anwalt sprechen. Aber jeder Rechtsanwalt, der

dort mitmacht, ist einem starken Preiskampf ausgesetzt. Da kann es auch passieren, dass man auf Festpreisangebote stößt, die so nied-rig sind, dass sie offensichtlich nur der Mandan-tenakquise dienen.

Das Beratungsangebot dieser Web-Portale umfasst viele Rechtsgebiete. Vom Testa-ment bis zum Arbeitszeugnis kann man dort alles juristisch prüfen und erledigen lassen. In welchen Bereichen wird das An-gebot von den Mandanten angenommen?

Prior: Nach meiner Kenntnis läuft das Ge-schäft über Beratungsleistungen für Unterneh-mensgründungen und Start-ups gut. Wenn es etwa darum geht, eine Marke anzumelden. In den meisten anderen Rechtsgebieten ist das in Deutschland noch nicht akzeptiert. In den USA ist man schon viel weiter, da machen die Leute ihr Testament online sogar per Smartphone. In Deutschland haben sich die potenziellen Klien-ten noch nicht daran gewöhnt, oder sie wissen nicht, dass es so etwas gibt. Aber wenn sich das so entwickelt wie in den USA, dann entsteht auch hier bald ein riesiger Wachstumsmarkt. Und damit rechnen die Unternehmen, die diese Portale betreiben.

Dass man in Deutschland den Bedarf an Online-Dienstleistungen, die anwaltliches Wissen erfordern, hoch einschätzt, zeigen neue Web-Portale wie „flightright.de“. Ein Portal, das seinen Klienten dabei hilft, Entschädigungsansprüche bei Flugausfäl-len oder -verspätungen durchzusetzen. Wie finanzieren sich diese Portale? Und wie set-zen die Unternehmen Legal Tech ein?

Prior: Diese Web-Portale sammeln Klienten massenweise über das Internet ein. Bei Flug-ausfall oder -verspätung machen sie einen Ent-schädigungsanspruch für die Klienten geltend und kassieren einen Anteil als Provision. Die Kli-enten müssen sich um nichts kümmern, einfach nur ihr Flugticket hochladen. Mit Legal Tech wird der Aufwand in den Unternehmen auf ein Mi-nimum reduziert. Weil für diese Standardfälle Entschädigungstabellen wesentlich sind, kön-nen sie mit einer Software automatisiert ab-gearbeitet werden. Einzeln bearbeitet sind sie von geringem Gegenstandswert und wirtschaft-lich nicht interessant, aber die große Menge an Mandaten und der Einsatz von Legal Tech bringt den Erfolg.

Sie warnen Rechtsanwälte davor zu den-ken, dass Legal Tech nicht wichtig für sie ist. Was macht Sie so sicher, dass jeder Ju-rist, jede Juristin in absehbarer Zeit damit zu tun bekommt?

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Patrick Prior

ist Jurist, Legal Tech-Experte und Berater für Kanzleien, Unternehmen und Legal Tech Start-ups.

Er ist Inhaber der Firma „Advotisement® Legal Tech“ (www.advotisement.de). Jüngstes Projekt seines Unternehmens ist das Web-Portal „FAQ-Recht.de“, ein recht-liches Informationsportal zur Klientenge-winnung.

Als Fachautor und Inhaber des „Legal Tech News“-Kanals liefert er regelmäßig auf Twitter unter @Legal_Tech_News Neuig-keiten und spannende Informationen rund um Legal Tech.

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5 gute Gründe für juris – Das Rechtsportal

Prior: Ich glaube, dass es für Anwälte jeder Größenordnung wichtig ist „am Ball zu blei-ben“, denn auf lange Sicht, in 10 bis 20 Jahren, wird ohne Legal Tech nichts mehr gehen. Kleine Kanzleien oder Einzelanwälte werden härter im Internet um neue Klienten kämpfen müssen, mit mehr und günstigeren Angeboten, und trans-parenter als bisher. Auch wenn eine komplett automatisierte Rechtsberatung in vielen Fäl-len noch nicht denkbar ist. Legal Chatbots, die eine computergesteuerte Kommunikation mit den Mandanten übernehmen, werden ein paar Jahre bis zur Marktreife benötigen. Legal Tech wird aber schon bald normierte Arbeits-prozesse ersetzen und Rechtsanwälten helfen, komplexe Sachverhalte viel schneller und effizi-enter zu bearbeiten. Legal Tech hat das Poten-zial, die gesamte Rechtsberatungsbranche völ-lig zu verändern.

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Impressum

juris Newsflash

Herausgeber: juris GmbH, Gutenbergstraße 23 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 5866-0 Fax: 0681 5866-274 E-Mail: [email protected]

Chef-Redaktion: Daniela van Oostrom Redaktion: Sue Rappe, Tanja Begon

Autoren: Tanja Begon, Regina Holzrichter, Sue Rappe Layout: HDW Werbeagentur GmbH Fotos: juris Datenbank, Fotostudio Charlottenburg, HDW Werbeagentur GmbH, iStock, Lehrstuhl Prof. Dr. Mansdörfer, Markus Schwalenberg, Patrick Lux Druck: druckfabrik24.de

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Profitieren Sie auch mit Ihrem Tablet-PC oder Smartphone von den Vorteilen der juris Webi-nare. In den App-Stores (Google Playstore und Apple iTunes) steht die Citrix-App GoToWebinar kostenfrei für Ihre mobilen Endgeräte zur Ver-fügung. Das Log-in zur Teilnahme am Webinar erfolgt über die Eingabe der Webinar-ID, die Sie mit der Anmeldebestätigung von juris erhal-ten. Die Teilnehmer können nach wie vor auch Mikrofon und Lautsprecher ihres Computers (VoIP) oder ihr Telefon verwenden.

Eine Übersicht aller Webinar-Termine mit Links zur Anmeldung finden Sie hier:

www.juris.de/webinare

Basis I – Einführung in die juris Recherche 31.05.2017, 14:00 – 15:00 Uhr 21.06.2017, 11:00 – 12:00 Uhr

Basis II – Personalisierungsfunktionen 17.05.2017, 14:00 – 15:00 Uhr 14.06.2017, 14:00 – 15:00 Uhr

Fortgeschrittenen-Webinare 08.06.2017, 10:00 – 11:00 Uhr 28.06.2017, 14:00 – 15:00 Uhr 20.07.2017, 10:00 – 11:00 Uhr

Normen-Webinare 30.05.2017, 10:00 – 11:00 Uhr 06.07.2017, 10:00 – 11:00 Uhr

Europarecht-Webinar 13.07.2017, 14:00 – 15:00 Uhr

Wirtschaftsinfo-Webinar 27.07.2017, 10:00 – 11:00 Uhr

Treffen Sie uns vor Ort auf folgenden Veran-staltungen. Für alle Termine gilt der Stand zum Redaktionsschluss.

Aktuelle Termine finden Sie auch unter: www.juris.de/veranstaltungen

Veranstaltungen

16.05.2017 10. Kölner Anwaltstag – EXPOKAV 2017

24. – 26.05.2017 68. Deutscher Anwaltstag, Essen

30.05 – 02.06.2017 106. Bibliothekartag, Frankfurt

01.06.2017 Sommerempfang des DAV Luxemburg

20.07.2017 Städte-und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, Güstrow

25. – 26.08.2017 XVI. LandesAnwaltsTag Sachsen-Anhalt, Dessau

18. – 20.09.2017 KGST Forum, Kassel

20. – 22.09.2017 EDV-Gerichtstag, Saarbrücken

11.– 15.10.2017 Frankfurter Buchmesse

Informationsforen

juris lädt regelmäßig zu kostenlosen Informa- tionsforen ein, um die verlagsübergreifende juristische Informationsdatenbank live vorzu-stellen.

Aktuelle Termine finden Sie immer unter: www.juris.de/veranstaltungen

Hamburg 07.06.2017, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Köln 21.06.2017, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

München 05.07.2017, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Nachrichten

Auch in den sozialen Netzwerken ist juris prä-sent: Auf Facebook stellen wir Ihnen die neues-ten Entwicklungen von juris vor und informie-ren Sie über spannende Neuigkeiten aus der Welt des Rechts. Auf Twitter versorgen wir Sie dazu täglich unter @DasRechtsportal mit den aktuellen juristischen Nachrichten und Service- tweets. Auf Google+ finden Sie auch regel-mäßig Anmerkungen unserer Autoren aus den juris PraxisReporten. Und auf YouTube zeigen wir Ihnen unsere Tipps und Tricks zur Daten-bank-Recherche. Wir freuen uns auf den Aus-tausch mit Ihnen!

Social-Media-Aktivitäten

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