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21.05.2007 21.05.2007 Anwaltskanzlei Anwaltskanzlei Waschke-Kub Waschke-Kub a-Zimmermann, Porschestraße a-Zimmermann, Porschestraße 1 Patientenverfügung und Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht Vorsorge für Unfall, Krankheit Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter und Alter Rechtsanwalt Hanno Kuba Rechtsanwalt Hanno Kuba www.waschke-kuba- www.waschke-kuba- zimmermann.de zimmermann.de

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Patientenverfügung und Patientenverfügung und VorsorgevollmachtVorsorgevollmacht

Vorsorge für Unfall, Krankheit und AlterVorsorge für Unfall, Krankheit und Alter

Rechtsanwalt Hanno KubaRechtsanwalt Hanno Kubawww.waschke-kuba-zimmermann.dewww.waschke-kuba-zimmermann.de

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Fragen, die sich jeder stellen sollte:Fragen, die sich jeder stellen sollte:

Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ichWer handelt und entscheidet für mich, wenn ichselbst dazu nicht mehr in der Lage bin? Wer selbst dazu nicht mehr in der Lage bin? Wer

entscheidet überentscheidet über - Operationen und medizinischen Maßnahmen- Operationen und medizinischen Maßnahmen- Vermögensverwaltung- Vermögensverwaltung- Unterbringung in einem Senioren- oder - Unterbringung in einem Senioren- oder Pflegeheim, Pflegeheim, - Kündigung der Wohnung - Kündigung der Wohnung - wer erledigt Bankgeschäfte- wer erledigt Bankgeschäfte- wer kümmert sich um meine persönlichen - wer kümmert sich um meine persönlichen Bedürfnisse? Bedürfnisse?

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Die Antwort lautet vielfach:Die Antwort lautet vielfach:

„…„…das werden meine Angehörigen schon das werden meine Angehörigen schon machen …“machen …“

aber…aber…

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……auch Angehörige können für auch Angehörige können für Volljährige nur wirksam handeln,Volljährige nur wirksam handeln,

aufgrund wirksamer Vollmacht oderaufgrund wirksamer Vollmacht oder

wenn sie vom Gericht als Betreuer wenn sie vom Gericht als Betreuer eingesetzt wurden.eingesetzt wurden.

Sonst nicht!Sonst nicht!

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Rangverhältnis zwischen Rangverhältnis zwischen Vorsorgevollmacht und Anordnung Vorsorgevollmacht und Anordnung

einer Betreuungeiner BetreuungDie Bestellung des Betreuers ist subsidiär, Die Bestellung des Betreuers ist subsidiär, d.h. es wird nur dann ein Betreuer bestellt, d.h. es wird nur dann ein Betreuer bestellt, wenn keine wirksame Vorsorgevollmacht wenn keine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt (§ 1896 II 2 BGB ab); vorliegt (§ 1896 II 2 BGB ab); Bestellung eines Betreuers durch Bestellung eines Betreuers durch Vormundschaftsgericht entfällt dann, nicht Vormundschaftsgericht entfällt dann, nicht jedoch die Genehmigungspflicht bei jedoch die Genehmigungspflicht bei schwerwiegenden medizinischen schwerwiegenden medizinischen Maßnahmen.Maßnahmen.

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Exkurs: Vollmachten allgemeinExkurs: Vollmachten allgemein

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Vollmachten unterschiedlichen Vollmachten unterschiedlichen UmfangsUmfangs

Umfassende Vollmacht:Umfassende Vollmacht:

GeneralvollmachtGeneralvollmacht

Vollmacht für bestimmte Vollmacht für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsgeschäfte oder Lebenssachverhalte, Lebenssachverhalte, bspw :bspw :

BankvollmachtBankvollmacht

VorsorgevollmachtVorsorgevollmacht

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Generalvollmacht Generalvollmacht

Gilt ab Vollmachtserteilung umfassend für alle möglichen Gilt ab Vollmachtserteilung umfassend für alle möglichen Lebensbereiche und (Vertretungs-) AufgabenLebensbereiche und (Vertretungs-) Aufgabenabsolutes Vertrauensverhältnis erforderlich, da im Falle des absolutes Vertrauensverhältnis erforderlich, da im Falle des Missbrauchs der Vollmacht erheblicher Schaden entstehen kann!Missbrauchs der Vollmacht erheblicher Schaden entstehen kann!rechtl. Grundlage: Durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht als rechtl. Grundlage: Durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht als (gewillkürte) Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB)(gewillkürte) Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB)Form: Schriftform wie bei VorsorgevollmachtForm: Schriftform wie bei VorsorgevollmachtHäufig sinnvoll: notarielle BeurkundungHäufig sinnvoll: notarielle Beurkundung

Deckt folgende Fälle nicht ab: Deckt folgende Fälle nicht ab: Einwilligung in ärztlichen Heileingriff, oder Zustimmung zu freiheits-Einwilligung in ärztlichen Heileingriff, oder Zustimmung zu freiheits-beschränkenden Maßnahmen (Unterbringung oder Bettgitter); in diesen beschränkenden Maßnahmen (Unterbringung oder Bettgitter); in diesen Fällen verlangt das Gesetz, dass die schriftliche Vollmacht diese Fällen verlangt das Gesetz, dass die schriftliche Vollmacht diese Befugnisse ausdrücklich bezeichnet. Bei freiheitsbeschränkenden Befugnisse ausdrücklich bezeichnet. Bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen oder riskanten Operationen außerdem vormundschaftliche Maßnahmen oder riskanten Operationen außerdem vormundschaftliche Genehmigung erforderlich.Genehmigung erforderlich.

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Ist eine Generalvollmacht als Ist eine Generalvollmacht als Vorsorgemaßnahme ausreichend?Vorsorgemaßnahme ausreichend?

Für folgende Konstellationen ist eine besondere Vollmacht erforderlich:Für folgende Konstellationen ist eine besondere Vollmacht erforderlich:

Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung oder Einwilligung Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung oder Einwilligung in andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen (Bettgitter o.ä.)in andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen (Bettgitter o.ä.)Einwilligung zu einem medizinischen EingriffEinwilligung zu einem medizinischen EingriffEinwilligung in OrganspendeEinwilligung in Organspende

Wenn bei einem ärztlichen Heileingriff Lebensgefahr besteht oder ein Wenn bei einem ärztlichen Heileingriff Lebensgefahr besteht oder ein schwerer, länger andauernder Gesundheitsschaden zu erwarten ist schwerer, länger andauernder Gesundheitsschaden zu erwarten ist (Amputation z.B.) ist ebenso wie für die Einwilligung in freiheits-(Amputation z.B.) ist ebenso wie für die Einwilligung in freiheits-beschränkende Maßnahmen zusätzlich die Genehmigung des beschränkende Maßnahmen zusätzlich die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich.Vormundschaftsgerichts erforderlich.

In manchen ausländischen Staaten darf der Bevollmächtigte nur in In manchen ausländischen Staaten darf der Bevollmächtigte nur in Angelegenheiten tätig werden, die in der Vollmacht ausdrücklich Angelegenheiten tätig werden, die in der Vollmacht ausdrücklich genannt sind. genannt sind.

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Exkurs: BankvollmachtenExkurs: Bankvollmachten

Sollten immer auf den Formularen der Sollten immer auf den Formularen der jeweiligen Bank erteilt werden; jeweiligen Bank erteilt werden;

Unter den verschiedenen Mustern der Unter den verschiedenen Mustern der Bank genau auswählen, wie weit die Bank genau auswählen, wie weit die Vollmacht reichen soll (soll sie sich auch Vollmacht reichen soll (soll sie sich auch auf den Zugang zum Bankschließfach auf den Zugang zum Bankschließfach erstrecken, postmortal oder transmortal erstrecken, postmortal oder transmortal wirksam sein…)wirksam sein…)

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Geltung der VollmachtGeltung der Vollmacht

Im Außenverhältnis: ab AusstellungIm Außenverhältnis: ab Ausstellung

Im Innenverhältnis: ist die zwischen Im Innenverhältnis: ist die zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer getroffene Abrede entscheidend (grds. getroffene Abrede entscheidend (grds. wenn Vollmachtgeber nicht mehr wenn Vollmachtgeber nicht mehr handlungsfähig ist)handlungsfähig ist)In der Regel kein Erlöschen der Vollmacht In der Regel kein Erlöschen der Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebersmit dem Tod des Vollmachtgebers

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VorsorgevollmachtVorsorgevollmacht

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(Alters-)(Alters-) Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht

Bevollmächtigung einer Person des Vertrauens, die im Fall Bevollmächtigung einer Person des Vertrauens, die im Fall eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit für den eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit für den Vollmachtgeber rechtswirksam handeln kann.Vollmachtgeber rechtswirksam handeln kann.

rechtl. Grundlage: Leitet sich aus § 1896 II 2 BGB ab; rechtl. Grundlage: Leitet sich aus § 1896 II 2 BGB ab; Bestellung eines Betreuers durch Vormundschaftsgericht Bestellung eines Betreuers durch Vormundschaftsgericht entfällt, nicht jedoch die Genehmigungspflicht bei entfällt, nicht jedoch die Genehmigungspflicht bei schwerwiegenden medizinischen Maßnahmen.schwerwiegenden medizinischen Maßnahmen.

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Welche Form muss die Welche Form muss die Vorsorgevollmacht haben?Vorsorgevollmacht haben?

Allein schon zu Beweiszwecken Allein schon zu Beweiszwecken Schriftform erforderlich; muss aber nicht Schriftform erforderlich; muss aber nicht handschriftlich verfasst sein, eigen-handschriftlich verfasst sein, eigen-händige Unterschrift aber notwendig; händige Unterschrift aber notwendig; Ort und Datum sollten nicht fehlenOrt und Datum sollten nicht fehlen

wenn die Vollmacht auch zu Grundstücks- wenn die Vollmacht auch zu Grundstücks- geschäften berechtigen soll, notarielle geschäften berechtigen soll, notarielle Beurkundung der Vollmacht notwendigBeurkundung der Vollmacht notwendig

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Sollten Wünsche und Vorstellungen Sollten Wünsche und Vorstellungen detailliert in die Vollmacht detailliert in die Vollmacht aufgenommen werden?aufgenommen werden?

Vollmacht soll Berechtigung zur Handlung Vollmacht soll Berechtigung zur Handlung gegenüber Dritten nachweisen; interne gegenüber Dritten nachweisen; interne Anweisungen sollten daher grundsätzlich nicht in Anweisungen sollten daher grundsätzlich nicht in die Vorsorgevollmacht aufgenommen werden, die Vorsorgevollmacht aufgenommen werden, sondern Gegenstand einer gesonderten sondern Gegenstand einer gesonderten Handlungsanweisung an den Vollmachtnehmer Handlungsanweisung an den Vollmachtnehmer sein. sein.

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Wie sollte die Vollmacht aufbewahrt Wie sollte die Vollmacht aufbewahrt werden?werden?

Da die Vollmacht sicherheitshalber so formuliert werden sollte, dass sie Da die Vollmacht sicherheitshalber so formuliert werden sollte, dass sie nur wirksam ist, sofern der Bevollmächtigte die Vollmacht im nur wirksam ist, sofern der Bevollmächtigte die Vollmacht im Original vorlegen kann, sollte sie Original vorlegen kann, sollte sie an einem gut zugänglichen Ort aufbewahrt werden, den der an einem gut zugänglichen Ort aufbewahrt werden, den der Bevollmächtigte kennt; oderBevollmächtigte kennt; oderdem Bevollmächtigten sofort ausgehändigt werden (weitgehendes dem Bevollmächtigten sofort ausgehändigt werden (weitgehendes Vertrauen vorausgesetzt); oderVertrauen vorausgesetzt); odereiner anderen Vertrauensperson zur treuhänderischen Verwahrung einer anderen Vertrauensperson zur treuhänderischen Verwahrung mit der Bitte übergeben werden, sie dem Bevollmächtigten im mit der Bitte übergeben werden, sie dem Bevollmächtigten im Ernstfall auszuhändigen.Ernstfall auszuhändigen.Bei einer notariellen Vollmacht besteht auch die Möglichkeit, den Bei einer notariellen Vollmacht besteht auch die Möglichkeit, den Notar anzuweisen, dem Bevollmächtigten nur dann eine Notar anzuweisen, dem Bevollmächtigten nur dann eine Ausfertigung der Vollmacht auszuhändigen, wenn dieser ein Ausfertigung der Vollmacht auszuhändigen, wenn dieser ein ärztliches Attest vorlegt, in der bestätigt wird, dass der ärztliches Attest vorlegt, in der bestätigt wird, dass der Vollmachtgeber die in der Vollmacht genannten Angelegenheiten Vollmachtgeber die in der Vollmacht genannten Angelegenheiten nicht mehr allein regeln kann.nicht mehr allein regeln kann.

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Wie wird im Ernstfall bekannt, Wie wird im Ernstfall bekannt, dass es eine Vorsorgevollmacht dass es eine Vorsorgevollmacht

gibt?gibt?

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1818

Neuerdings können alle Neuerdings können alle Vorsorgevollmachten registriert Vorsorgevollmachten registriert

werden unter:werden unter:

www.vorsorgeregister.dewww.vorsorgeregister.de

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Was geschieht im Ernstfall, wenn Was geschieht im Ernstfall, wenn ich keine Vorsorgevollmacht erteilt ich keine Vorsorgevollmacht erteilt

habe?habe?

Es wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Es wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt.

Das Vormundschaftsgericht legt dabei den Das Vormundschaftsgericht legt dabei den Aufgabenkreis fest. Aufgabenkreis fest.

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2020

Exkurs: Betreuung allgemeinExkurs: Betreuung allgemein

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Gesetzliche BetreuungGesetzliche BetreuungAnordnung durch Vormundschaftsgericht bei Vorliegen Anordnung durch Vormundschaftsgericht bei Vorliegen der Voraussetz. des § 1896 I 1 BGB. der Voraussetz. des § 1896 I 1 BGB. Dort heißt es: Dort heißt es:

„„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormund-oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormund-schaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen schaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen (aufgrund einer Anregung Dritter) für ihn einen Betreuer. (aufgrund einer Anregung Dritter) für ihn einen Betreuer. Der Betreuer vertritt im bestellten Aufgabenkreis den Der Betreuer vertritt im bestellten Aufgabenkreis den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB). Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB). Er hat nach § 1897 BGB die Angelegenheiten des Er hat nach § 1897 BGB die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn hierbei im Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn hierbei im erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen (rechtliche erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen (rechtliche Betreuung).“Betreuung).“

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BetreuungsverfügungBetreuungsverfügung

Leitet sich aus § 1901a BGB ab; berechtigt nicht zur Leitet sich aus § 1901a BGB ab; berechtigt nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften sondern Vertretung bei Rechtsgeschäften sondern

sie enthält schriftlich festgelegte Wünsche für die sie enthält schriftlich festgelegte Wünsche für die Auswahl des Betreuers und Vorstellungen zu dessen Auswahl des Betreuers und Vorstellungen zu dessen Amtsführung.Amtsführung.

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Was kann in einer Betreuungsverfügung Was kann in einer Betreuungsverfügung alles geregelt werden?alles geregelt werden?

Inhalt hängt grundsätzlich von der individuellen Lebenssituation ab Inhalt hängt grundsätzlich von der individuellen Lebenssituation ab bspw. können geregelt werden: bspw. können geregelt werden:

Person des einzusetzenden BetreuersPerson des einzusetzenden BetreuersRegelung von Vermögensangelegenheiten (was soll mit Haus Regelung von Vermögensangelegenheiten (was soll mit Haus geschehen? Vermögen verbrauchen, um Lebensstandard zu geschehen? Vermögen verbrauchen, um Lebensstandard zu halten?...)halten?...)persönliche Angelegenheiten: (Geschenke an Angehörige…)persönliche Angelegenheiten: (Geschenke an Angehörige…)Wohnungs- und Heimangelegenheiten:Wohnungs- und Heimangelegenheiten:(wer soll mich pflegen? Möchte ich wenn möglich in meiner (wer soll mich pflegen? Möchte ich wenn möglich in meiner gewohnten Umgebung bleiben? Soll ggf. mein Haus verkauft und gewohnten Umgebung bleiben? Soll ggf. mein Haus verkauft und der Erlös verwendet werden, um mich in eine Seniorenwohnanlage der Erlös verwendet werden, um mich in eine Seniorenwohnanlage einzukaufen und meinen Aufenthalt dort zu finanzieren? Bestimmtes einzukaufen und meinen Aufenthalt dort zu finanzieren? Bestimmtes Heim? Wo möchte ich auf keinen Fall hin? Welche Möbel möchte Heim? Wo möchte ich auf keinen Fall hin? Welche Möbel möchte ich mitnehmen usw., soll das restliche Mobiliar wohltätigen Zwecken ich mitnehmen usw., soll das restliche Mobiliar wohltätigen Zwecken zur Verfügung gestellt werden?...) zur Verfügung gestellt werden?...)

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Ist das Gericht an die in der Ist das Gericht an die in der Betreuungsverfügung bestimmte Auswahl Betreuungsverfügung bestimmte Auswahl

des Betreuers gebunden?des Betreuers gebunden?

Das Vormundschaftsgericht muss die Bestellung Das Vormundschaftsgericht muss die Bestellung der genannten Personen aussprechen, wenn der genannten Personen aussprechen, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen.nicht zwingende Gründe dagegen sprechen.

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2525

Muss der Betreuer meinen Willen Muss der Betreuer meinen Willen beachten?beachten?

Der Betreuer muss sich bei seinen Der Betreuer muss sich bei seinen Entscheidungen an meinem Wohl Entscheidungen an meinem Wohl orientieren und muss sich daher nach orientieren und muss sich daher nach meinen Wünschen richten, wenn Sie auch meinen Wünschen richten, wenn Sie auch objektiv in meinem Interesse sind. objektiv in meinem Interesse sind.

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2626

Vorsorgevollmacht oder Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?Betreuungsverfügung?

Betreuer unterliegt der Aufsicht des Vormundschaftsgerichts, der Betreuer unterliegt der Aufsicht des Vormundschaftsgerichts, der Inhaber der Vorsorgevollmacht nicht (Ausnahme: riskanter ärztlicher Inhaber der Vorsorgevollmacht nicht (Ausnahme: riskanter ärztlicher Heileingriff; geschlossene Unterbringung oder andere Heileingriff; geschlossene Unterbringung oder andere freiheitsbeschränkende Maßnahme)freiheitsbeschränkende Maßnahme)Höherer Verwaltungsaufwand für die gewählte PersonHöherer Verwaltungsaufwand für die gewählte PersonWenn Person vorhanden, zu der ein uneingeschränktes Vertrauens-Wenn Person vorhanden, zu der ein uneingeschränktes Vertrauens-verhältnis besteht verhältnis besteht und die die erforderlichen Kenntnisse hat (!):und die die erforderlichen Kenntnisse hat (!): Vorsorgevollmacht zu empfehlen, da für diese einfacher zu Vorsorgevollmacht zu empfehlen, da für diese einfacher zu handhaben; aber: der Bevollmächtigte unterliegt dann auch grds. handhaben; aber: der Bevollmächtigte unterliegt dann auch grds. keiner Kontrolle. keiner Kontrolle. Missbrauchsgefahr!Missbrauchsgefahr! (allerdings kann Vormundschaftsgericht, (allerdings kann Vormundschaftsgericht, wenn Anlass gegeben ist, eine Kontrollperson bestellen, die nur die wenn Anlass gegeben ist, eine Kontrollperson bestellen, die nur die Aufgabe hat, den Bevollmächtigten zu überwachen)Aufgabe hat, den Bevollmächtigten zu überwachen)

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Fazit:Fazit:

Wegen der Missbrauchsgefahr kann vor der pauschalen Wegen der Missbrauchsgefahr kann vor der pauschalen Verwendung von Formularen zur Vorsorgevollmacht nur Verwendung von Formularen zur Vorsorgevollmacht nur gewarnt werden. gewarnt werden. Vor Unterzeichnung einer Vorsorgevollmacht sollte in Vor Unterzeichnung einer Vorsorgevollmacht sollte in jedem Fall fachkundiger juristischer Rat eingeholt jedem Fall fachkundiger juristischer Rat eingeholt werden, um im konkreten Einzelfall abzuklären, ob eine werden, um im konkreten Einzelfall abzuklären, ob eine Vorsorgevollmacht in diesem Fall besser ist, als die Vorsorgevollmacht in diesem Fall besser ist, als die Anordnung einer Betreuung (Kriterium: fachliche Anordnung einer Betreuung (Kriterium: fachliche Eignung und besonderes Vertrauensverhältnis) und Eignung und besonderes Vertrauensverhältnis) und wozu der Bevollmächtigte berechtigt sein soll.wozu der Bevollmächtigte berechtigt sein soll.In jedem Fall das der Vollmacht zugrunde liegende In jedem Fall das der Vollmacht zugrunde liegende Innenverhältnis mit dem Bevollmächtigten klar in einer Innenverhältnis mit dem Bevollmächtigten klar in einer gesonderten Vereinbarung regeln. gesonderten Vereinbarung regeln.

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Patientenverfügung Patientenverfügung

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PatientenverfügungPatientenverfügung

Darlegung eigener Wünsche in Bezug auf Darlegung eigener Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege bei schwerster medizinische Behandlung und Pflege bei schwerster aussichtsloser Erkrankung, insbesondere in der aussichtsloser Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, wenn keine eigene letzten Lebensphase, wenn keine eigene Willensäußerung mehr möglich ist.Willensäußerung mehr möglich ist.

(Notwendige) Ergänzung der Betreuungsverfügung (Notwendige) Ergänzung der Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht.oder Vorsorgevollmacht.

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Exkurs: Wer entscheidet über Art Exkurs: Wer entscheidet über Art und Umfang der ärztlichen und Umfang der ärztlichen

Versorgung?Versorgung?

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Patient, so lange er einwilligungsfähig ist, auch wenn für Patient, so lange er einwilligungsfähig ist, auch wenn für ihn eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Gesund-ihn eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Gesund-heitsfürsorge angeordnet wurde.heitsfürsorge angeordnet wurde.Wenn diese Entscheidungsfähigkeit aber nicht mehr Wenn diese Entscheidungsfähigkeit aber nicht mehr gegeben ist: Bevollmächtigter oder Betreuer; dieser, wie gegeben ist: Bevollmächtigter oder Betreuer; dieser, wie auch der Arzt in Eilfällen, entscheidet nach dem auch der Arzt in Eilfällen, entscheidet nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten.mutmaßlichen Willen des Patienten.Um den betr. Personen die Entscheidung zu erleichtern, Um den betr. Personen die Entscheidung zu erleichtern, welche Behandlung der Patient gewählt hätte, welche Behandlung der Patient gewählt hätte, Vorstellungen für medizinische Behandlung möglichst in Vorstellungen für medizinische Behandlung möglichst in einer umfassenden einer umfassenden PatientenverfügungPatientenverfügung niederlegen. niederlegen.

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Rechtsgrundlagen der Rechtsgrundlagen der PatientenverfügungPatientenverfügung

Aktuelle Rechtslage: Aktuelle Rechtslage: Bisher keine spezielle gesetzliche RegelungBisher keine spezielle gesetzliche RegelungAllgemeine Regeln des Zivil- und StrafrechtsAllgemeine Regeln des Zivil- und Strafrechts

Geplant:Geplant:Nach dem Koalitionsvertrag soll eine gesetzliche Nach dem Koalitionsvertrag soll eine gesetzliche Regelung kommen; Regelung kommen; Das Gesetz soll u.a. regeln, wie eine gültige Das Gesetz soll u.a. regeln, wie eine gültige Patientenverfügung aussehen soll. Umstritten ist Patientenverfügung aussehen soll. Umstritten ist aber die Kernfrage, ob der Patientenwille in aber die Kernfrage, ob der Patientenwille in jedem Fall beachtet werden muss. jedem Fall beachtet werden muss.

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Inhalt der PatientenverfügungInhalt der Patientenverfügung

Sollte nicht nur allgemeine Formulierungen sondern Sollte nicht nur allgemeine Formulierungen sondern konkrete Wünsche darüber enthalten, in welcher konkrete Wünsche darüber enthalten, in welcher Situation welche Behandlung gewollt oder nicht gewollt Situation welche Behandlung gewollt oder nicht gewollt ist.ist.Sollte in regelmäßigen Abständen überprüft und Sollte in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert werden. Auf der Verfügung mit Datum und aktualisiert werden. Auf der Verfügung mit Datum und Unterschrift vermerken, dass die dort festgelegten Unterschrift vermerken, dass die dort festgelegten Wünsche noch immer aktuell sind.Wünsche noch immer aktuell sind.Wenn Sie bereits an einer schweren Erkrankung leiden, Wenn Sie bereits an einer schweren Erkrankung leiden, sollte die Verfügung nur in Abstimmung mit dem sollte die Verfügung nur in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt formuliert und Behandlungswünsche behandelnden Arzt formuliert und Behandlungswünsche für konkrete Krankheitsverläufe festgelegt werden.für konkrete Krankheitsverläufe festgelegt werden.

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Sind die in meiner Sind die in meiner Patientenverfügung Patientenverfügung

festgelegten Anweisungen für festgelegten Anweisungen für den Arzt verbindlich?den Arzt verbindlich?

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Die in der Patientenverfügung festgelegten Die in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche sind für den Arzt verbindlich, Wünsche sind für den Arzt verbindlich, wenn durch sie die Einstellung des wenn durch sie die Einstellung des Patienten zu einer ärztlichen Patienten zu einer ärztlichen Heilmaßnahme eindeutig ist und der Wille Heilmaßnahme eindeutig ist und der Wille des Patienten sicher festgestellt werden des Patienten sicher festgestellt werden kann. kann. Je aktueller und konkret krankheits-Je aktueller und konkret krankheits-bezogener die Patientenverfügung bezogener die Patientenverfügung formuliert ist desto verbindlicher ist sie.formuliert ist desto verbindlicher ist sie.

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Exkurs: aktuelle Exkurs: aktuelle Gesetzesinitiative Gesetzesinitiative

Ziel: Rechtssicherheit durch Ziel: Rechtssicherheit durch eine gesetzliche Regelung zur eine gesetzliche Regelung zur

PatientenverfügungPatientenverfügung

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Welche Inhalte werden diskutiert?Welche Inhalte werden diskutiert?

Regelungen zur Form der Regelungen zur Form der PatientenverfügungPatientenverfügung

Beratungspflicht beim Hausarzt Beratungspflicht beim Hausarzt verbindlich?verbindlich?

Muss die Patientenverfügung alle fünf Muss die Patientenverfügung alle fünf Jahre überprüft werden?Jahre überprüft werden?

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Hauptstreitpunkt bei der Hauptstreitpunkt bei der Erörterung im Bundestag: Erörterung im Bundestag:

Grenzen der Verbindlichkeit Grenzen der Verbindlichkeit der Patientenverfügungder Patientenverfügung

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3939

Im Wesentlichen zwei Im Wesentlichen zwei gegensätzliche Ansätze:gegensätzliche Ansätze:

In jedem Fall verbindlichIn jedem Fall verbindlich

Argument: Das Grundgesetz Argument: Das Grundgesetz begründe keine Pflicht zu leben, begründe keine Pflicht zu leben, der Staat dürfe daher das Leben der Staat dürfe daher das Leben nie gegen den erklärten nie gegen den erklärten Patientenwillen schützenPatientenwillen schützen

Patient soll den Abbruch Patient soll den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen lebenserhaltender Maßnahmen auch dann verfügen können, wenn auch dann verfügen können, wenn Erkrankung nicht zwingend zum Erkrankung nicht zwingend zum Tod führt.Tod führt.Vormundschaftsgerichte sollen nur Vormundschaftsgerichte sollen nur dann einschreiten, wenn Arzt und dann einschreiten, wenn Arzt und Betreuer des Patienten Betreuer des Patienten unterschiedlicher Auffassung unterschiedlicher Auffassung seien. seien.

Wunsch des Patienten nach Wunsch des Patienten nach einem Behandlungsabbruch sei einem Behandlungsabbruch sei nur dann verbindlich, wenn die nur dann verbindlich, wenn die Krankheit einen unumkehrbaren Krankheit einen unumkehrbaren tödlichen Verlauf genommen tödlichen Verlauf genommen habe.habe.Argument: es müsse einen Argument: es müsse einen Ausgleich zwischen dem Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und der Einzelnen und der Lebensschutzpflicht des Staates Lebensschutzpflicht des Staates gefunden werden. gefunden werden. „Im Zweifel für das Leben“„Im Zweifel für das Leben“

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4040

Relevanz des Streits in folgendem Relevanz des Streits in folgendem Beispiel:Beispiel:

Wachkomapatient hat im gesunden Wachkomapatient hat im gesunden Zustand in einer Patientenverfügung Zustand in einer Patientenverfügung erklärt, dass er in dieser Situation erklärt, dass er in dieser Situation keine Magensonde bekommen keine Magensonde bekommen möchte. Darf ihm dann gleichwohl möchte. Darf ihm dann gleichwohl eine Magensonde eingesetzt eine Magensonde eingesetzt werden?werden?

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Kann ich mich sowohl bei der Kann ich mich sowohl bei der Vorsorgevollmacht, als auch bei Vorsorgevollmacht, als auch bei

Patientenverfügung eines Patientenverfügung eines Formulars bedienen?Formulars bedienen?

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4242

Benötige ich neben einer Patientenverfügung Benötige ich neben einer Patientenverfügung überhaupt eine überhaupt eine

Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung, wenn es Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung, wenn es mir im Wesentlichen darum geht, meine mir im Wesentlichen darum geht, meine

Behandlungswünsche bei schwerster Erkrankung Behandlungswünsche bei schwerster Erkrankung festzulegen?festzulegen?

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Ist es sinnvoll, mich beim Verfassen der Ist es sinnvoll, mich beim Verfassen der Patientenverfügung ärztlich beraten zu lassen und Patientenverfügung ärztlich beraten zu lassen und

dies auf der Patientenverfügung auch zu dies auf der Patientenverfügung auch zu dokumentieren?dokumentieren?

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FazitFazit

Eine Patientenverfügung ist in jedem Fall sinnvoll, weil sie den Eine Patientenverfügung ist in jedem Fall sinnvoll, weil sie den Angehörigen schwerwiegende Entscheidungen erleichtern.Angehörigen schwerwiegende Entscheidungen erleichtern.Die Patientenverfügung sollte in jedem Fall mit dem behandelnden Die Patientenverfügung sollte in jedem Fall mit dem behandelnden Hausarzt durchgesprochen werden, damit die z.T. schwierigen Hausarzt durchgesprochen werden, damit die z.T. schwierigen medizinischen Hintergründe erläutert werden können. Andernfalls medizinischen Hintergründe erläutert werden können. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Betr. gar nicht genau weiß, was seine besteht die Gefahr, dass der Betr. gar nicht genau weiß, was seine Verfügung bedeutet oder Dritte haben Zweifel daran, ob sich der Verfügung bedeutet oder Dritte haben Zweifel daran, ob sich der Betr. überhaupt über die Konsequenzen seiner Erklärung bewusst Betr. überhaupt über die Konsequenzen seiner Erklärung bewusst war. Außerdem werden sich widersprechende Erklärungen war. Außerdem werden sich widersprechende Erklärungen vermieden. Die Beratung durch den Hausarzt sollte m.E. auf der vermieden. Die Beratung durch den Hausarzt sollte m.E. auf der Patientenverfügung dokumentiert werden.Patientenverfügung dokumentiert werden.Wenn geeignete Person vorhanden, sollte Patientenverfügung Wenn geeignete Person vorhanden, sollte Patientenverfügung durch Vorsorgevollmacht ergänzt werden, da der Patient im Ernstfall durch Vorsorgevollmacht ergänzt werden, da der Patient im Ernstfall ggf. gar nicht mehr in der Lage ist, selbst eine Entscheidung zu ggf. gar nicht mehr in der Lage ist, selbst eine Entscheidung zu treffen. treffen.

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