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DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE 21450 Deutsche Post AG 61. Jahrgang Nr. 2/ 2009 www.nsgb.de THEMEN Zeitschrift für Ratsmitglieder in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden Spitzenverbände fordern mehr Bürgernähe 36 Prävention: Kommunale Sicherheit ist machbar 50, 52 Themenschwerpunkt: Tourismus Tourismuspolitik für Niedersachsen 41 Qualität in Kurorten erhalten 42 Sieben Inseln im Aufwind 46 Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Lebendiges Neuenkirchen-Vörden

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DIENIEDERSÄCHSISCHE

GEMEINDE

21450 Deutsche Post AG 61. Jahrgang

Nr. 2/ 2009www.nsgb.de

T H E M E N

Zeitschrift für Ratsmitglieder in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden

Spitzenverbände fordern mehr Bürgernähe 36

Prävention: Kommunale Sicherheit ist machbar 50, 52

Themenschwerpunkt: Tourismus

Tourismuspolitik für Niedersachsen 41

Qualität in Kurorten erhalten 42

Sieben Inseln im Aufwind 46

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund

Lebendiges Neuenkirchen-Vörden

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33DNG 2 2009

E D I T O R I A L

B E I L A G E N

Diese Ausgabe enthält eine Beilage des Verlages für die

Deutsche Wirtschaft, Bonn.

Wir bitten um freundliche Beachtung.

A U S D E M I N H A L T

MITGLIEDER STELLEN SICH VORGemeinde Neuenkirchen-Vörden 34

AUS DEM STÄDTE- UND GEMEINDEBUNDSpitzenverbände fordern mehr Bürgernähe 36

Glaubwürdigkeit ist die wichtigste Eigenschaft in der Politik 36

E-Government: Die Musik spielt bei den Kommunen! 37

CeBIT 2009 – ein Erfolg auch für die Städte und Gemeinden 38

THEMENSCHWERPUNKT: TOURISMUS Neues aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe 39

Tourismuspolitik für Niedersachsen 41

Qualität in Kurorten dauerhaft erhalten 42

Standortwettbewerb um regionale Stärken 43

TMN – Dienstleister für die niedersächsische Tourismuswirtschaft 44

Sieben Inseln im Aufwind 46

100 Jahre am Puls der Zeit 46

Ladenöffnung: Benachteiligung von echten Ausflugsorten verhindern 47

ZUR PERSONWahlen und Ernennungen, Ehrungen und Jubiläen, Nachruf 48

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT Kommunale Sicherheit ist machbar! 49

Prävention – eine kommunale Aufgabe auch außerhalb von Gremien 52

Die Lärmminderungsplanung aus Sicht von Städten und Gemeinden 53

ARBEIT UND SOZIALES Meppen unterstützt Bau einer Seniorenwohnsiedlung 55

BAUEN UND WOHNENPPP löst Investitionsstau und erzielt Wirtschaftlichkeitsvorteile 57

Erschließung im Außenbereich 59

WIRTSCHAFT UND TOURISMUS Hirches letzter Auftritt als Wirtschaftminister 61

Robotik – Innovationschancen für den Mittelstand 62

UMWELTSCHUTZ Einleuchtend: Energieeffiziente Stadtbeleuchtung 63

PRESSESPIEGEL Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund im Spiegel der Presse 64

BÜCHERSCHAU 64

Impressum 65

Sponsoring – eine Falle?

Polizei und Staatsanwalt-

schaft im Rathaus: Müssen wir

uns an solche Szenen in Zukunft

in unseren Städten, Gemeinden

und Samtgemeinden gewöh-

nen? Ich hoffe nicht!

Und trotzdem mehren sich in letzter Zeit die Fälle

von Beschlagnahmungen von Akten und Datenspei-

chern. Grund sind nicht etwa persönliche Bereiche-

rungen von Bürgermeistern oder Ratsmitgliedern;

vielmehr geht es um Spenden von Unternehmen und

Privatleuten, die den Städten und Gemeinden für

soziale oder kulturelle Zwecke zur Verfügung gestellt

werden. Denn das Annahmeverbot von Geld- und

Sachleistungen gilt nicht etwa nur für Beamte oder

Politiker – es gilt laut Strafgesetzbuch gleicherma-

ßen, wenn für eine Kommune Gelder entgegen ge-

nommen werden.

Dieser unhaltbare Zustand war für den Nieder-

sächsischen Städte- und Gemeindebund schon seit

geraumer Zeit Anlass, uns für die Aufnahme einer

Regelung in die Niedersächsische Gemeindeordnung

einzusetzen, die Bürgermeister und Rat schützt,

wenn für den Kindergarten, die Feuerwehr oder

eine Grundschule gespendet wird. Gerade bei der

Finanzlage unserer Kommunen sind Gemeinden auf

Drittmittel als legitime Einnahmequellen angewie-

sen; zu stark haben Aufsichtsbehörden freiwillige

Ausgaben unter die Lupe genommen.

Es zeichnet sich ab, dass der Landtag noch vor der

Sommerpause eine entsprechende Ergänzung der

NGO vornimmt. Transparenz ist der Lösungsansatz

der NGO-Änderung, um den Anschein von Korrup-

tion gar nicht erst aufkommen zu lassen. Danach

soll es den Kommunen möglich sein, Spendengelder

entgegen zu nehmen, wenn sie von der Bürgermei-

sterin bzw. dem Bürgermeister entgegengenommen

werden, der Rat die Annahme beschließt und die

Mittel für kommunale Aufgaben ausgegeben werden.

Selbstverständlich ist auch weiterhin jeder Zusam-

menhang zu Aufträgen oder Vertragsabschlüssen

auszuschließen.

Rainer Timmerman

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34 DNG 2 2009

M I T G L I E D E R S T E L L E N S I C H VO R

Neuenkirchen-VördenDie Gemeinde Neuenkirchen-Vörden in

ihrer heutigen Form existiert erst seit dem

1. März 1974. Damals wurden der Flecken

Vörden und die Gemeinden Hinnenkamp

und Hörsten in die Gemeinde Neuenkirchen

(Oldenburg) eingegliedert. Am 1. Oktober

1993 wurde der Gemeindename in „Neuen-

kirchen-Vörden“ geändert.

Seit der Gebietsreform ist die Einwohner-

zahl stetig gestiegen. Zählte die Gemeinde

am 1. Mai 1974 noch 5 721 Einwohner, so wa-

ren am 1. Mai 2008 bereits 7 894 Einwohner

in Neuenkirchen-Vörden gemeldet.

Neuenkirchen-Vörden bietet vielfältige

Einkaufsmöglichkeiten. Große Verbrau-

chermärkte und leistungsstarke Einzel-

handelsbetriebe bieten ein breites Angebot

und Warensortiment. Ärzte, Zahnärzte, eine

Apotheke, Banken, Postagenturen und ver-

schiedene Dienstleistungsbetriebe runden

das Angebot ab.

Die wirtschaftliche Struktur der Ge-

meinde Neuenkirchen-Vörden hat sich in

den letzten Jahren grundsätzlich verändert.

Durch die Ansiedlung von Firmen in neuen

Gewerbe- und Industriegebieten und durch

Vergrößerung bestehender Betriebe hat sich

die Anzahl der sozialversicherungspflichti-

gen Arbeitsplätze in der Gemeinde in den

vergangenen 25 Jahren verdoppelt.

Der Schwerpunkt der gemeindlichen

Wirtschaft liegt im Ernährungsbereich mit

bundes-, europa- und weltweit tätigen Fir-

men. Auch der Gesundheitssektor ist in der

Gemeinde Neuenkirchen-Vörden mit meh-

reren Fachkliniken stark vertreten.

Die Kommunen Neuenkirchen-Vörden,

Rieste, Bersenbrück und Damme arbeiten

kreisgrenzenübergreifend mit der Privat-

wirtschaft zusammen, um den Niedersach-

senpark, ein 412 Hektar

großes interkommunales

Gewerbe- und Industrie-

gebiet, zu entwickeln.

Durch die verkehrs-

günstige Lage direkt

an der gleichnamigen

Anschlussstelle der Au-

tobahn A 1 ist Neuenkir-

chen-Vörden ein attrak-

tiver Wohn- und Gewer-

bestandort. Die Gewer-

begebiete Fehrenkamp

und Hörster Heide und

der Niedersachsenpark

liegen nicht mehr als 500

Meter von der Autobahn entfernt. An das

Streckennetz der Deutschen Bahn ist die

Gemeinde über den Bahnhof Neuenkirchen

angeschlossen.

Das ehemalige Bahnhofsgebäude wurde

von einem Verein mit finanzieller Unter-

stützung von Land und Kommune zu einem

sozio kulturellen Zentrum umgebaut und er-

weitert. Im „Kulturbahnhof“ wird seit dem

Jahr 2006 ein vielschichtiges Kulturpro-

gramm für alle Alters- und Interessengrup-

pen angeboten.

Im Rahmen der Dorferneuerung konnte in

den vergangenen Jahren der Ortskern von

Neuenkirchen neu gestaltet werden. Im Jahr

2008 wurde der Ort Vörden in das Dorfer-

neuerungsprogramm aufgenommen.

Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden

ist Träger zweier Grundschulen und einer

kombinierten Haupt- und Realschule. Die

drei Kindergärten werden von den katho-

lischen Kirchengemeinden in Neuenkirchen

und Vörden getragen. Für die musikalische

Grundausbildung sorgt seit 1993 die Mu-

sikschule Neuenkirchen-

Vörden e. V.

Im Jahr 2006 gründete

sich in Neuenkirchen-

Vörden eine Bürgerstif-

tung mit dem Ziel, nach

dem Motto „Wir für uns“

das Gemeinwohl der in

Neuenkirchen-Vörden

lebenden Menschen

nachhaltig zu fördern

und zu entwickeln.

Die Umgebung von

Neuenkirchen und Vör-

den ist vielfältig und ab-

wechslungsreich. Für

Naturliebhaber ist die

Gemeinde ein attrak-

tiver Urlaubsort, der

mit alten Fachwerk-

häusern, Windmühlen,

Kirchen, urigen Bau-

ernschaften, Baudenk-

mälern, Cafés, Gasthö-

fen und Volksfesten zum Verweilen einlädt.

Für kürzere oder längere Wanderungen

bietet die „Neuenkirchener Bergmark“ mit

dem Aussichtsturm Steigenberg viele Mög-

lichkeiten. Aber auch die Moorgebiete in

Hinnenkamp und Campemoor sowie die

Ortskerne haben ihren Reiz.

Durch private Initiative und mit finanzi-

eller Unterstützung der Gemeinde konnte

das alte Freibad Vörden aus den 1960-er

Jahren in ein attraktives Naturbad umge-

baut werden. Dadurch hat Neuenkirchen-

Vörden heute ein unverwechselbares Bad

mit hohem Freizeitwert.

Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden ist

Mitglied des Zweckverbandes „Erholungs-

gebiet Dammer Berge“. Dadurch sind im Ge-

meindegebiet umfangreiche Investitionen in

die touristische Infrastruktur vorgenommen

worden. Besonders zu erwähnen sind hierbei

der Ausbau des Aussichtsturms Steigenberg,

die Anlegung des Moorerlebnispfades, die

Anlegung von Rast- und Grillplätzen sowie

die Ausweisung des Nordic-Walking-Parks

Dammer Berge.

Durch die Gründung der Tourist-Informa-

tion Dammer Berge im Jahr 1999 konnte die

Vermarktung des touristischen Potentials im

Erholungsgebiet Dammer Berge gebündelt

und damit auffälliger gestaltet werden. Neu-

enkirchen-Vörden ist eine wichtige Station

der Boxenstopp-Route.

Ackerbürgerhaus

Naturbad

Der Niedersachsenpark ist ein neues Gewerbe- und Industriegebiet in Neuen-

kirchen-Vörden

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35DNG 2 2009

„Energieeffizienz lohnt sich!“Eine Ausstellung der E.ON Mitte AG für Kommunen und Landkreise „Energieeffizienz lohnt sich!“ lautet das Motto einer neuen Ausstellung, die E.ON Mitte speziell für den Einsatz bei Kommunen und Landkreisen in ihrem Netzgebiet konzipiert hat. Schautafeln und Exponate informieren umfassend über die Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Die Ausstellung spricht Hauseigentümer und Mieter gleichermaßen an und bietet insbesondere auch für kommunale Einrichtungen wertvolle Anregungen zum sinnvollen Umgang mit Energie. E.ON Mitte möchte mit diesem Informationsangebot das Engagement der Städte und Gemeinden in ihrer Vorbildfunktion bei Klimaschutz und Ressourcenschonung aktiv unterstützen und den Bürgerinnen und Bürgern Entschei- dungshilfen für energierelevante Investitionen im Gebäudebestand geben. Zum Konzept der ein- bis zweiwöchigen Ausstellung gehört neben einer Eröffnungsveranstaltung und der Unterstützung durch E.ON Mitte bei der Öffentlichkeitsarbeit auch das Angebot für persönliche Energieberatungen und ein Vortragsabend zu den Kernaussagen der Ausstellung: „Energieeffizienz bedeutet Sparen ohne Komfort- verzicht“. Zusätzlich wird ein Ausleihservice für Energiemessgeräte- und Lampenkoffer angeboten.

Energieeffizienz bedeutet: Sparen ohne KomfortverzichtMehr Energieeffizienz senkt die Energiekosten, ohne dass dabei auf Komfort verzichtet werden muss. Umweltbelastungen werden vermindert, knappe Energievorräte geschont und auch die regionale Wirt- schaft profitiert von mehr Energieeffizienz. Die Ausstellung zeigt an dem konkreten Beispiel eines Durch- schnittshaushaltes in einem Einfamilienhaus die Energieumsätze in den verschiedenen Verbrauchssek-toren auf und gibt viele praktische Anregungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dabei geht es insbesondere um die Effizienzpotenziale bei der Gebäudehülle, Heizungsanlage, Warmwasserbereitung, Wohnungslüftung sowie bei Rohrleitungen, Haushaltgeräten und der Beleuchtung. Ansprechende, zum Teil interaktive Exponate veranschaulichen realistisch die verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eon-mitte.com

Wertvolle Tipps: Über die Ausstellung zum Thema Energieeffizienz freuen sich von links Duderstadts Sparkassen-Vorstandsvorsitzender Alfons Wüstefeld, Samtgemeindebürgermeister Reinhard Grobecker, E.ON Mitte-RegioNiederlassungsleiter Rolf Bode, Norbert Leineweber, Bürgermeister des Flecken Gieboldehausens und E.ON Mitte-Kommunalberater Peter Schulze.

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36 DNG 2 2009

AU S D E M S TÄ D T E - U N D G E M E I N D E B U N D

Spitzenverbände fordern mehr BürgernäheStädte und Gemeinden wollen weitere Aufgaben übernehmen

„Durch die in den vergangenen Jahren

stetig verbesserte Technikausstattung

der Städte, Gemeinden und Samtge-

meinden ist es jetzt möglich, noch mehr

Verwaltungsaufgaben ortsnah für die

Bürgerinnen und Bürger zu erledigen.

Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern

mehr Service an ihrem Wohnort bieten.

Hierfür müssen nun die gesetzlichen

Vorraussetzungen geschaffen werden“,

erklärten der Präsident des Niedersäch-

sischen Städte- und Gemeindebundes,

Rainer Timmermann, und der Präsident

des Niedersächsischen Städtetages, Ul-

rich Mädge, anlässlich einer Sitzung der

geschäftsführenden Präsidien beider Ver-

bände in Hannover.

Ein ganzes Bündel von Aufgaben, wie

zum Beispiel die Zulassung von Kraftfahr-

zeugen und die Verkehrsüberwachung,

die Erteilung von Baugenehmigungen, die

Bearbeitung von Anträgen auf Elterngeld

und Wohngeld, die Schulträgerschaft für

allgemein bildende Schulen oder die Jagd-

scheinerteilung können nach Ansicht der

beiden Spitzenverbände künftig vor Ort

besser wahrgenommen werden.

„Nach ausführlicher Beteiligung aller

Städte, Gemeinden und Samtgemeinden

und umfassender Vorbereitung und Be-

ratung in den Gremien unserer Verbände

haben wir einen Aufgabenkatalog erar-

beitet, den wir der Landesregierung in

den nächsten Tagen vorlegen werden.

Wir hoffen, dass sich die Landesregie-

rung unsere Forderungen nach mehr

Bürgernähe bei der Aufgabenerledigung

aufgreift, damit wir diesen Service un-

seren Bürgerinnen und Bürgern in Kürze

in den Städten, Gemeinden und Samt-

gemeinden anbieten können“, so Mädge

und Timmermann.

Glaubwürdigkeit ist die wichtigste Eigenschaft in der Politik Umfrage zu politischer Führung und Partizipation

Für die deutsche Bevölkerung hat Glaubwürdigkeit in der

Politik derzeit den mit Abstand höchsten Stellenwert. Bei einer

aktuellen Meinungsumfrage der Forschungsgruppe Wahlen im

Auftrag der Bertelsmann Stiftung rangiert „Glaubwürdigkeit“

mit 71 Prozent vor den Eigenschaften „Sachverstand“ (53 Pro-

zent), „Bürgernähe“ (36 Prozent), „Tatkraft“ (26 Prozent) und

– deutlich abgeschlagen – „Sympathie“ (neun Prozent).

„Lange galten Begriffe wie Fachwissen- und Methodenwis-

sen als die wichtigsten Eigenschaften von Führungskräften in

Politik und Verwaltung“, sagt Dr. Kirsten Witte, Programmlei-

terin „Kommunen und Regionen“ der Bertelsmann Stiftung.

„Unsere Umfrage zeigt jedoch, dass zunehmend persönliche

Charaktereigenschaften und menschliche Werte in den Blick-

punkt rücken.“

An den Fähigkeiten der Führungskräfte in Deutschland hat

die Bevölkerung derzeit erheblichen Zweifel. Auf die Frage,

ob Führungskräfte in der Wirtschaft ihren Aufgaben gerecht

werden, votieren 67 Prozent der Befragten mit nein. Auch

Führungskräfte in der Politik (63 Prozent) und den Gewerk-

schaften (47 Prozent) schneiden nicht viel besser ab. Das größ-

te Zutrauen hat die Bevölkerung zu ihren Bürgermeistern.

72 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass die Spit-

zenpolitiker in den Städten und Gemeinden ihren Aufgaben

gerecht werden.

Vor dem Abstimmungsmarathon im Wahljahr 2009 haben

die Deutschen eine klare Meinung von der Relevanz der un-

terschiedlichen Parlamentsebenen: Entscheidungen, die im

Bundestag getroffen werden, messen die Bürger mit 77 Pro-

zent eine große Bedeutung zu. Es folgen nahezu gleichauf die

Landes- und Kommunalparlamente mit 68 beziehungsweise

67 Prozent. Beschlüsse, die im EU-Parlament gefasst werden,

halten die Deutschen mit 44 Prozent für weniger relevant.

Wenn es ganz allgemein um wichtige politische Entschei-

dungen geht, plädieren zwar 65 Prozent der Befragten grund-

sätzlich für eine direkte Beteiligung der Bürger und nur 31

Prozent für die Entscheidungshoheit bei den hierfür gewählten

Politikern. Doch im Detail unterscheiden die Befragten beim

Thema Mitspracherecht zwischen den politischen Verwal-

tungsebenen: Wenn politisch relevante Sachverhalte zur De-

batte stehen, befürworten auf kommunaler Ebene 78 Prozent

eine direkte Bürgerbeteiligung. Auf Ebene der Länder sind dies

nur noch 60 Prozent, für den Bund 55 Prozent und für Europa

lediglich 40 Prozent.

Für die Umfrage der Bertelsmann Stiftung wurden im Kon-

text der Studie „Demokratie und Integration in Deutschland

– Politische Partizipation und politische Führung aus Sicht

von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund“ von der

Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen in der Zeit vom 17.

November bis zum 2. Dezember 2008 insgesamt 2 000 Bürge-

rinnen und Bürger befragt.

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37DNG 2 2009

AU S D E M S TÄ D T E - U N D G E M E I N D E B U N D

E-Government: Die Musik spielt bei den Kommunen!Interview mit Dr. Christoph Lahmann, Chief Information Officer (CIO) des Landes Niedersachsen auf der CeBIT 2009

DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE: Herr Dr. Lah­

mann, wie wertvoll ist die CeBIT als Leitmesse für die

Informations­ und Kommunikationstechnik für das Land

Niedersachsen und die Kommunen?

Dr. Lahmann:Ich halte die CeBIT für außerordentlich wichtig

für das Land und die Kommunen, insbesondere, da sich durch

den „Public Sektor Park“ in den Hallen 8 und 9 ein klarer Messe-

schwerpunkt für den öffentlichen Sektor herausgebildet hat.

Das Interesse der Kommunen ist auch ungebrochen, wie ich

am wieder sehr gut besuchten CeBIT-Kommunaltag dieses Jahr

selbst feststellen konnte. Für jeden, der sich mit Verwaltungs-

modernisierung befasst, ist die CeBIT meines Erachtens ein

Pflichttermin.

DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE: Wie erklären Sie

sich das große Interesse der Kommunen am E­Government?

Dr. Lahmann: Im kommunalen Bereich spielt buchstäblich die

Musik beim E-Government. Hier liegen maßgebliche Poten tiale,

da die Städte und Gemeinden am dichtesten am Bürger sind.

Technik kann heute viel mehr, als ausschließlich still im Hin-

tergrund zu wirken. Neue Technologien fördern eine geänderte

Umgehensweise des Staates mit seinen Bürgern und auch der

staatlichen Stellen untereinander. Und E-Government kann somit

ein Schlüssel für die moderne Kommunalverwaltung sein.

DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE: Wie kommen

wir mit der Umsetzung voran?

Dr. Lahmann: E-Government ist erwachsen geworden, und

dabei reichen die Visionen heute schon viel weiter als das, was

wir unter den aktuellen Rahmenbedingungen umsetzen können.

Es sind beispielsweise vielfältige Ansätze zu neuen Geschäfts-

modellen für eine leistungsfähige und zugleich kostengünstige

Verwaltung denkbar, wie die Bildung von Kompetenzzentren,

körperschaftsübergreifende Zusammenarbeit oder auch Misch-

verwaltungen, die aber in der aktuellen Rechtsprechung sehr

CeBIT-Kommunaltag 2009: v.l. Dr. Christoph Lahmann, NSGB-Präsident Rainer Timmermann und Edith Heckmann,

Vorsitzende des NSGB-Kreisverbandes Diepholz

kritisch gesehen werden. Oder denken Sie im Hinblick auf medi-

enbruchfreie Verwaltungsprozesse an den sehr uneinheitlichen

Umgang mit dem Schriftformerfordernis und den verschiedenen

Formen der elektronischen Signatur.

DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE: Wie schätzen Sie

die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen ein?

Dr. Lahmann: Die Zusammenarbeit zwischen der Landesver-

waltung und dem kommunalen Bereich ist sehr gut. Sie hat be-

reits vor eineinhalb Jahren deutlich an Kontur gewonnen, als wir

eine Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich

des E-Government zwischen der Landesverwaltung und den drei

kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen haben. Ziel die-

ser Vereinbarung ist es, dass Kommunen und Landesbehörden

ihren „Kunden“ umfassende Möglichkeiten zur elektronischen

Information, Kommunikation und Transaktion bieten. Land und

Kommunen streben an, für geeignete Dienstleistungen der Ver-

waltungen gemeinsam optimierte Online-Verfahren im Internet

bereitzustellen.

DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE: Über kein

E­Government­Vorhaben wird derzeit derartig viel diskutiert

wie über die neue EU­Richtlinie. Manche sehen darin bereits

eine grundlegende Revolution der Verwaltungsorganisation

in Deutschland. Wie ist Ihre Einschätzung?

Dr. Lahmann: Niedersachsen ist für die Umsetzung der EU-

Dienstleistungsrichtlinie gut gerüstet. In Kooperation zwischen

Land und kommunalen Spitzenverbänden wurde gerade der

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38 DNG 2 2009

CeBIT 2009 – ein Erfolg auch für die Städte und GemeindenWirtschaftsminister Rösler und Städte- und Gemeindebund für landesweite DSL-Versorgung

Von Volker Benke, Journalist

Fast 300 Bürgermeister und IT-Verant-

wortliche haben am 4. März den CeBIT-

Kommunaltag des Städte- und Gemein-

debundes besucht und konnten sich bei

Vorträgen und praktischen Führungen

über die Ausstellungen verschiedener

Unternehmen vom Fortschritt und den

alljährlichen Neuerungen in der IT-Tech-

nik überzeugen.

Kurze Vorträge zum demographischen

Wandel, zu E-Learning/E-Government und

zur Dokumentenlogistik für Kommunen

gestalteten den Kommunaltag kurzweilig.

Ganz aktuell konnte der neue niedersäch-

sische Wirtschaftsminister Dr. Philipp

Rösler über die Umsetzung des Konjunk-

turpakets II in Niedersachsen berichten.

Rösler versprach den Kommunalpoliti-

kern, dass das Land zusammen mit den

Kommunen alles daran setzen werde, in

Kürze eine flächendeckende Breitband-

versorgung sicherzustellen. Er nannte

es erfreulich, dass sich endlich auch der

Bund bewege und sich im Zusammen-

hang mit dem Konjunkturpaket II daran

beteiligen werde. Schon seit langem habe

das niedersächsische Wirtschaftsministe-

rium eine entsprechende Strategie von

der Bundesregierung gefordert. Rösler

betonte dabei in seiner Rede, dass die

Versorgung mit schnellen Internetan-

schlüssen auch in ländlichen Gebieten

heute schon „fast“ zum Bereich der klas-

sischen Infrastruktur wie die Wasser-

und Stromversorgung gehöre. Von der

CeBIT 2009 würden die ersten Impulse

für die Anbindung aller Unternehmen und

Haushalte in Niedersachsen ausgehen,

kündigte der Minister an. Das Breitband-

kompetenzzentrum des Landes werde in

Kürze in enger Zusammenarbeit mit den

Kommunen Lösungen für eine flächen-

deckende Breitbandversorgung finden.

Dabei wies er darauf hin, dass bis Ende

2011 die bislang nicht versorgten Gebiete

mit leistungsfähigen Breitbandanschlüs-

Dr. Philipp Rösler beim CeBIT Kommunal-tag des NSGB

Projektauftrag für ein gemeinsames Umsetzungsprojekt auf den

Weg gebracht. Der Projektansatz beinhaltet, dass vorhandene

Basisdienste nur einmal angepasst und dann gemeinsam genutzt

werden. Einige der Basisdienste wie die virtuelle Poststelle oder

ein elektronischer Formularservice sind fast fertig. Besonders

hinweisen möchte ich hierbei auf den „Behörden- und Unter-

nehmensservice“, kurz BUS genannt.

DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE: Wie funktio­

niert der Behörden­ und Unternehmensservice?

Dr. Lahmann: Der BUS liefert an die kommunalen Internet-

auftritte Dienstleistungsbeschreibungen, Informationen zu

Verfahrensabläufen, notwendige Voraussetzungen wie etwa

Dokumente, Rechtsgrundlagen sowie Kontaktinformationen.

Die Beschreibungen werden dabei nach dem „Einer für alle“-

Prinzip einmalig erstellt, redaktionell qualitätsgesichert und

dann übergreifend zur Verfügung gestellt. In den jeweiligen

Internet-Auftritten der Kommunen findet dann lediglich die In-

dividualisierung durch den Zusatz weiterer Informationen statt,

die auf der gemeinsamen Basis aufsetzen.

DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE: Was haben

Bürger und Kommunen vom Behörden­ und Unternehmens­

service?

Dr. Lahmann: Eine enorme Arbeitserleichterung, Zeit- und

Kostenersparnis! Daher sind schon jetzt viele niedersächsische

Städte und Gemeinden bereits in den BUS integriert oder haben

ihre Teilnahme erklärt. Wir gehen davon aus, dass der Mehrwert

einer solchen Verbundlösung dazu führen wird, dass schließlich

alle niedersächsischen Kommunen teilnehmen werden.

DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE: Herr Dr. Lah­

mann, vielen Dank für das Gespräch.

AU S D E M S TÄ D T E - U N D G E M E I N D E B U N D

sen abgedeckt und bis spätestens 2014

75 Prozent aller Haushalte mit Übertra-

gungsraten von mindestens 50 Megabit

pro Sekunde versorgt sein würden. Im

Rahmen der Initiative Niedersachsen

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39DNG 2 2009

AU S D E M S TÄ D T E - U N D G E M E I N D E B U N D

wird der Ausbau der Breitbandinfrastruk-

tur mit 50 Millionen Euro gefördert.

Als Bilanz der CeBIT 2009 lässt sich

feststellen, dass sie für die Städte, Ge-

meinden und Samtgemeinden wohl die

wichtigste Messe des Jahres 2009 war. Mit

der versprochenen und der nun endlich

auf dem Weg gebrachten Breitbandver-

sorgung wird das Leben auf dem Land

attraktiver, und es ist zu hoffen, dass sich

durch die flächendeckende DSL-Versor-

gung auch die wirtschaftliche Entwick-

lung in allen Landesteilen verbessern

wird.

Die anwesenden Führungskräfte aus

den Städten und Gemeinden hatten bei

der CeBIT neben dem Hauptthema Breit-

bandversorgung ganz besonders auch die

Verwaltungsmodernisierung, Angebote

für eine bessere Gesundheitsversorgung,

die Umsetzung der EU-Dienstleistungs-

richtlinie und moderne Bürgerdienste

im Blick. Das umfassende Angebot der

CeBIT als Leitmesse auch für denn öf-

fentlichen Sektor bewährte sich wieder.

Mit richtungsweisenden Impulsen für alle

Verwaltungen.

T H E M E N S C H W E R P U N K T : T O U R I S M U S

Neues aus dem Hotel- und GaststättengewerbeVon Rainer Balke, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Niedersachsen

Der Deutsche Hotel- und

Gaststättenverband Landesver-

band Niedersachsen (DEHOGA

Niedersachsen) ist der Unter-

nehmerverband des Gastgewer-

bes. Mehr als 7 000 Hoteliers

und Gastronomen aus ganz Nie-

dersachsen sind im DEHOGA

Niedersachsen organisiert.

Die rechtliche und betriebswirtschaft-

liche Beratung der Mitglieder ist Aufgabe

des DEHOGA Niedersachsen. Als Arbeit-

geberverband ist er Tarifvertragspartner

der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gast-

stätten (NGG).

Lobbyarbeit zu Themen des Gastge-

werbes – aktuell unter anderem Nicht-

raucherschutzgesetz, Mehrwertsteuer,

Gaststättengesetz, Alkoholpolitik – ist

ein wichtiges Aufgabenfeld des DEHOGA

Niedersachsen.

Präsident des DEHOGA Nie-

dersachsen ist Hermann Kröger

(Krögers Hotel, Esens). Hauptge-

schäftsführer ist Rainer Balke.

Schwarzgastronomie

In vielen niedersächsischen Or-

ten ist es bereits Realität: ländliche

Gebiete ohne Gastronomie. Wel-

che Gründe auch immer im Einzelfall für

die Aufgabe von Gastronomie eine Rolle

gespielt haben mögen, an erster Stelle

steht für die Gastwirte das Problem der

Schwarzgastronomie. Die Zunahme der

privat durchgeführten Veranstaltungen

ohne gaststättenrechtliche Genehmigung

– sei es von Jugendgruppen, Landfrauen,

politischen Parteien oder Kirchen – ist

zu einer existenzbedrohenden Gefahr

für kleinere und mittlere Gastronomie-

betriebe geworden.

Ein weiteres Problem

stellt die ausufernde

Zahl gestatteter gas-

tronomischer Veran-

staltungen dar. Daher

appelliert der DEHOGA

Niedersachsen an alle

Beteilig ten auf kommu-

naler Ebene, restriktiv

mit der Erteilung von

Gestattungen umzu-

gehen, um die Wettbe-

werbsverzerrungen vor Ort nicht weiter

ausufern zu lassen. Eine zu nachsichtige

Umsetzung des § 12 Gaststättengesetz in

Verbindung mit einer nur stichproben-

haften Überwachung vor Ort wird zukünf-

tig zu noch mehr Gastronomie sterben

auf dem Lande führen. Damit verliert die

dörfliche Gemeinschaft ihre Gaststätte als

Kommunikationsort endgültig.

Kampf um Nichtraucherschutz

beendet?

Das auf den 1. Januar 2009 novellierte

Niedersächsische Nichtraucherschutzge-

setz provoziert die Frage, ob damit der

Kampf um den richtigen Nichtraucher-

schutz im Gastgewerbe ausgestanden ist.

Aus Sicht breiter Teile des Niedersäch-

sischen Gastgewerbes ist dies in keiner

Weise feststellbar.

Richtig ist, dass die kleine Einraum-

kneipe in ihrer latenten Existenznot eine

Verschnaufpause erhalten hat. Diese hat

sie sich durch den Verzicht auf den Ver-

kauf zubereiteter Lebensmittel erkauft.

Wer die betriebswirtschaftliche Situ-

ation des kleinen Gastgewerbes kennt,

der weiß, dass damit erneut ein nicht

unbeträchtlicher Umsatzanteil dieser

Kleingaststätten wegbricht. Die Über-

lebensperspektive dieses historisch ge-

wachsenen Gastronomiesegments wird

dadurch nicht unbedingt rosiger.

Rainer Balke

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40 DNG 2 2009

T H E M E N S C H W E R P U N K T : T O U R I S M U S

Der Eindruck, der überwiegende Teil

des Gastgewerbes habe sich zwischen-

zeitlich mit der gesundheitspolitischen

Zwangsregulierung des Marktes in Sa-

chen Nichtraucherschutz arrangiert, ist

berechtigt. Glücklich sind die Verfechter

beider Lager, also diejenigen Gastgewer-

betreibenden, die ein absolutes Rauch-

verbot für die bessere Lösung gehalten

hätten und diejenigen, die allein auf die

Regelung des freien Marktes vertrauen

wollten, aber mit der aktuellen Lösung

nicht.

Zu uneinsichtig stehen sich rauchende

und nichtrauchende Gäste gegenüber.

Es gibt nichtrauchende Gäste, die jetzt

unnachgiebig Rache für die vielen Jahre

ihnen abverlangter Zwangstoleranz for-

dern. Rauchende Gäste können hingegen

nicht verstehen, dass jede Toleranzbereit-

schaft sich auf Dauer abschleift. Der Gast-

wirt steht als Schlichter zwischen diesen

Fronten und muss sich den neuen, durch

das Gesetz vorgegebenen Marktregeln

stellen.

Das novellierte Gesetz produziert aber

auch Schleifspuren bei denen, die als

Adressaten vom Gesetzgeber eigentlich

mit einer positiven Regelung bedient wer-

den sollten.

So sehen viele Auftraggeber von ge-

schlossenen gastronomischen Veranstal-

tungen, egal ob dies Firmen-, Vereins- oder

Privatveranstaltungen sind, nicht ein, wa-

rum der Gesetzgeber ihnen vorschreibt,

was sie innerhalb dieser Veranstaltungen

rauchtechnisch tun dürfen und was nicht.

Dieses Unverständnis vereint Raucher

und Nichtraucher. Es wendet sich in der

Regel gegen den das Gesetz umsetzenden

Gastwirt, der als bloßer Übermittler der

„schlechten Nachricht“ vom Gast „ver-

hauen“ wird.

Dies war auch der Grund, warum der

DEHOGA Niedersachsen als Interessen-

vertreter des niedersächsischen Gastge-

werbes vom Gesetzgeber verlangt hat,

auch geschlossene gastronomische Ver-

anstaltungen aus dem Anwendungsbe-

reich des Rauchverbotes auszunehmen.

Die Politik hatte

parteiübergreifend

ihre Gründe für die

Ablehnung dieser For-

derung. Die Politik

sollte sich nun aber

auch damit auseinan-

dersetzen, wie sie dem

ansonsten mündigen

Bürger erklärt, warum

seine eigene, mündige

Entscheidung in Sa-

chen Rauchen oder

Nichtrauchen nicht erwünscht ist. Ich

denke desillusioniert, dass die Politik

diese Aufgabe einmal mehr gerne dem

handelnden Gastwirt und der das Gesetz

umsetzenden öffentlichen Verwaltung

überlassen wird.

Reiseziel Kulinarik: Regionale

Küche im Aufwind

Regionale Küche liegt im Trend. Sie ist

ein wesentlicher Faktor zur Bewertung

des Urlaubserlebnisses der niedersäch-

sischen Touristen. Diesem Trend trägt der

DEHOGA Niedersachsen Rechnung. Er

wird sich zukünftig verstärkt im Bereich

regionaler Küche engagieren.

Das im Juni 2008 veröffentlichte nie-

dersächsische Sparkassen-Tourismusba-

rometer hat in einem Sondermodul „Rei-

seziel Kulinarik“ vorhandene Angebote

und Entwicklungschancen untersucht.

Die wesentlichen Ergebnisse: Es gibt

bereits viele gute Initiativen regionaler

Küche in den niedersächsischen Rei-

segebieten. Für ein flächendeckendes,

qualitativ hochwertiges Angebot muss

das jedoch ausgebaut werden. Eine Ver-

netzung der Angebote untereinander und

eine stärkere Kooperation der Gastrono-

mie mit Touristik und Produzenten fehlen

bisher.

Hier sieht der DEHOGA Niedersachsen

seine Aufgabe als Katalysator für Ange-

botserweiterung und Kooperationen im

Bereich regionaler Küche. Eine Online-

Datenbank soll die Kooperation von Gas-

tronomie und Produzenten fördern. Work-

shops zur Produktentwicklung werden

angeboten. Für die Kommunikation mit

dem Gast wird es eine Internetplattform

geben, die niedersachsenweit alle Ange-

bote und Veranstaltungen zur regionalen

Küche nach Reisegebieten und Themen

geordnet darstellt. Das Portal wird Lust

auf regionale Küche in Niedersachsen

machen und dem Gast umfassende Infor-

mationen liefern. Ein sehr emotionaler,

ansprechender und innovativer Auftritt

ist geplant. Die Projektumsetzung wird

im Laufe des Jahres 2009 erfolgen.

Greifen Sie nach den Sternen –

Hotel- und Gasthof-Klassifizierung

Seit 1998 nehmen mehr als 8 000 Be-

triebe deutschlandweit an der freiwilligen

Hotelklassifizierung teil. Die Klassifizie-

rung ist drei Jahre gültig, dann erfolgt

eine erneute Prüfung nach den jeweils

aktuellen Kriterien. Für die Einordnung

in eine der international gültigen Kate-

gorien von einem bis zu fünf Sternen

sind sowohl Mindestkriterien zu erfül-

len als auch Mindestpunktzahlen zu

erreichen. Gäste erhalten dadurch eine

sichere und transparente Übersicht über

die Leistungen und Angebote, die ihnen

ein klassifizierter Beherbergungsbetrieb

bietet. Dadurch können sie einfach und

schnell vergleichen, welche Standards sie

in den Betrieben erwarten und was sie

während ihres Aufenthaltes unternehmen

können.

Die Hoteliers erhalten mit der Sterne-

klassifizierung einen deutlichen Wettbe-

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41DNG 2 2009

oder thematische Kooperations- und

Vernetzungsprojekte, die eine engere

Zusammenarbeit der Regionen bewirken

oder zur Realisierung von Investitions-

vorhaben über Gemeindegrenzen hinweg

beitragen.

Für die Auswahl der Projekte, die durch

das Land gefördert werden sollen, gibt

es Qualitätskriterien. So sollen sich die

Projekte positiv auf das regionale Wachs-

tum und die Beschäftigung auswirken

und ökonomisch nachhaltig sein. Zudem

müssen sie zur Qualitätsverbesserung des

touristischen Angebots beitragen. Die

Projekte müssen außerdem innovativ

sein und Kooperation und Vernetzung in

der Region fördern. Für Projekte, die die-

sen Anforderungen entsprechen, wurden

in den Jahren 2007 und 2008 bereits rund

30 Millionen Euro bewilligt. Dies bedeutet

ein Investitionsvolumen von rund 75 Mil-

lionen Euro.

Mit unserer Tourismuspolitik verfolgen

wir im Einzelnen die folgenden inhalt-

lichen Schwerpunkte.

Entwicklung touristischer

Masterpläne für die zentralen tou-

ristischen Regionen

Diese Entwicklungskonzepte beinhal-

ten, bezogen auf die jeweilige Region, eine

Bestands- und Potentialanalyse und eine

mit Marktforschungsdaten hinterlegte

aktuelle Bewertung. Aus diesen Ergeb-

nissen werden Handlungsempfehlungen

zur Infrastrukturausstattung, zur Pro-

duktentwicklung, zur Organisation und

zum Marketing abgeleitet. Im Harz und in

der Lüneburger Heide werden die Master-

pläne bereits umgesetzt, an der Nordsee

wird der Umsetzungsprozess gegenwärtig

eingeleitet. Für das Weserbergland wird

derzeit ein Masterplan erarbeitet.

T H E M E N S C H W E R P U N K T : T O U R I S M U S

werbsvorteil, da sie ihren Gästen klar

präsentieren, welche Standards sie erfül-

len. Gleichzeitig profitieren sie von der

Werbung und der Öffentlichkeitsarbeit

für die Hotelsterne in Deutschland und

Europa.

Im Jahre 2009 stehen die Kriterien der

Deutschen Hotelklassifizierung auf dem

Prüfstand. Wie bereits 1998 und 2003 be-

fragte das Meinungsforschungsinstitut

TNS Infratest im Auftrag des Deutschen

Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHO-

GA) mehr als 1 300 Gäste zu ihren Erwar-

tungen an Hotels der unterschiedlichen

Sternekategorien. Die Umfrage mit dem

Titel „Die Erwartungen der Hotelgäste

2008“ gibt auf mehr als 700 Seiten de-

tailliert Auskunft über die Bedürfnisse

der Gäste, ihre Bewertung einzelner An-

gebote und über ihre Ansprüche an die

einzelnen Sternekategorien.

Wie in den vorangegangen Studien lie-

gen die Merkmale, die zu den Kernkom-

petenzen von Hotels zählen, wie „Dusche/

Bad und WC“ (Platz 1), „Ruhiges Schla-

fen“ (Platz 2) und „Frühstücksbuffet“

(Platz 3), weiter auf den Top-Positionen

des Rankings der Gästeerwartungen. Die

Ausstattungsmerkmale „Fernseher auf

dem Zimmer“ (Platz 4), „Zimmergröße“

(Platz 5) sowie die „Äußere Erscheinung“

(Platz 6) werden von den Hotelbesuchern

darüber hinaus als besonders wichtig an-

gesehen.

Die größten Veränderungen gab es bei

den Kriterien rund um das Thema Wohl-

fühlen/Freizeit. So kletterte das „Hallen-

bad/beheizte Freibad“ von Platz 13 auf

Platz 9. Der Punkt „Sauna/Dampfbad“

rückte um fünf Plätze von Rang 24 auf

19 vor. Die Bedeutung von Wellness-

Angeboten allgemein stieg sogar um elf

Plätze – von Platz 33 auf Platz 22.

Damit die Sterne der Deutschen Hotel-

klassifizierung ihren Glanz nicht verlie-

ren, befasst sich der Ausschuss Hotelklas-

sifizierung in 2009 mit den Konsequenzen

für die Kriterienfortschreibung. Zum

1. Januar 2010 sollen die überarbeiteten

Kriterien dann in Kraft treten.

Tourismuspolitik für NiedersachsenVon Dr. Philipp Rösler, Wirtschaftsminister des Landes Niedersachsen

Dr. Philipp Rösler

Mit fast 37 Millionen

Übernachtungen im Jahr

2008, rund 185 000 Be-

schäftigten und einem

Wertschöpfungsbeitrag

von mehr als 15 Milliar-

den Euro hat der Touris-

mus für Niedersachsen

eine hohe wirtschaft-

liche Bedeutung. Niedersachsen ist die

Nummer zwei der beliebtesten Bundes-

länder für Urlaubsreisen und verzeichnet

ein Wachstum der jährlichen Übernach-

tungen. Das Ziel meiner Tourismuspoli-

tik ist es, die Marktposition der nieder-

sächsischen Tourismuswirtschaft gegen

starke Wettbewerber zu behaupten und

auszubauen.

Bereits in der vergangenen EU-Förder-

periode haben wir große Anstrengungen

unternommen. Wir haben die touri-

stischen Infrastruktureinrichtungen und

Angebote stetig angepasst und neu positi-

oniert. Dies war notwendig, um den allge-

mein steigenden Qualitätsanforderungen

und Markterfordernissen im Wettbewerb

gerecht zu werden. Mit Fördermitteln in

Höhe von rund 137 Millionen Euro wur-

de ein Investitionsvolumen von etwa

275 Millionen Euro ausgelöst.

Im Rahmen der EU-Förderperiode in

den Jahren 2007 bis 2013 setzen wir die-

se Maßnahmen gezielt fort. Gegenstand

der Förderung ist dabei vor allem die

Schaffung von erlebnisorientierten In-

frastruktureinrichtungen, insbesondere

im Bereich Natur- und Kulturtourismus.

Ebenso fördern wir in diesem Rahmen die

Modernisierung von Infrastruktureinrich-

tungen, die für die jeweilige touristische

Region ein besonderes Entwicklungs-

potential besitzen. Zudem unterstützen

wir regionale, zielgruppenorientierte

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42 DNG 2 2009

T H E M E N S C H W E R P U N K T : T O U R I S M U S

Förderung des Aktiv- und

Naturtourismus

Hier steht für uns die Weiterentwicklung

des landesweiten Fernradwegenetzes

(Niedersachsennetz) im Vordergrund.

Ebenso unterstützen wir den Ausbau der

Fernradwanderwege mit Ankerfunktion

für die jeweilige Region und die überregi-

onale Vernetzung von Gewässern für den

Wassertourismus.

Förderung des Kulturtourismus

Unser Ziel ist die steigende Nutzung des

kulturtouristischen Potentials im Städte-

Qualität in Kurorten dauerhaft erhaltenStädte- und Gemeindebund fordert Entfristung der Kurort-Verordnung

Hintergrund ist die gegenwärtig im

Anhörungsverfahren befindliche Verlän-

gerung der Kurort-Verordnung um (ledig-

lich) sechs Jahre. Mit der Kurort-Verord-

nung erhalten die Städte, Gemeinden und

Samtgemeinden das Recht, sich als staat-

lich anerkannter Kur- oder Erholungsort

zu bezeichnen. Die Forderung der Touris-

musfachleute, die Kurort-Verordnung zu

entfristen, ist bisher nicht vorgesehen.

Dem Niedersächsischen Städte- und Ge-

meindebund (NSGB) als Spitzenverband

der kreisangehörigen Städte, Gemeinden

und Samtgemeinden liegt die wirtschaft-

liche Zukunft Niedersachsens und hier

insbesondere die Zukunft des wichtigen

Wirtschaftszweiges Tourismus beson-

ders am Herzen. Grundsätzlich begrüßt

der NSGB die Verlängerung der Kurort-

Verordnung um sechs Jahre. Allerdings

ist eine Verlängerung um nur sechs Jahre

nicht ausreichend. Die Kurort-Verordnung

sollte generell nicht befristet werden. Die

Zukunft der Städte und Gemeinden als

Kur- und Erholungsort sollte nicht immer

wieder in Frage gestellt werden. Eine mit-

tel- und langfristige Planung ist mit einer

Befristung nicht möglich. Die Qualität in

den Kur- und Erholungsorten zu erhalten,

ist nur mit einer unbefristeten Verlänge-

rung der Kurort-Verordnung möglich.

Kritisch sieht der NSGB auch die Pflicht

der Städte und Gemeinden, trotz gültiger

Anerkennung und laufender Kontrollen

durch das Land ein neues Anerkennungs-

verfahren zu durchlaufen. Auch der neue

Entwurf der Kurort-Verordnung sieht vor,

dass alle Kommunen sich bis spätestens

zum 30. April 2010 einer neuen Anerken-

nung unterwerfen müssen.

Mit der Neuanerkennung sind erhebliche

Kosten verbunden: Verfahrenskosten für

die Anerkennung sowie weitere Kosten für

Gutachten und Bescheinigungen im Verfah-

ren. Hier wird landesweit ein erheblicher

Aufwand erzeugt, ohne dass sich an der

Qualität in den Kur- und Erholungsorten

irgend etwas verändert. Der NSGB schlägt

deshalb erneut vor, die Pflicht zur Neua-

nerkennung aus der Kurort-Verordnung

zu streichen.

Der Städte- und Gemeindebund tritt da-

für ein, dass das Geld, das jetzt für eine

Neuanerkennung erforderlich ist, besser

in die touristische Infrastruktur investiert

wird. „Wenn in Niedersachsen zukünftig

nur noch wenige Orte anerkannt sind,

werden viele Kurgäste und Touristen in die

benachbarten Bundesländer abwandern.

Der wirtschaftliche und der Imagescha-

den für Niedersachsen wäre beträchtlich“,

betont Meinhard Abel, Tourismusreferent

des NSGB.

tourismus, die Entwicklung des baulich-

kulturellen und landschaftlichen Erbes

(Schlösser, Parks und Gärten, historische

Sehenswürdigkeiten) zu touristischen

Anziehungspunkten, die Schaffung er-

lebnisorientierter Kultureinrichtungen

mit touristischer Bedeutung sowie die

Erstellung und Umsetzung kulturtouri-

stischer Marketingkonzepte.

Förderung des

Gesundheitstourismus

Den Gesundheitstourismus entwickeln

wir gezielt weiter, in dem wir Gesund-

heitsbäder neu bauen und bestehende

Einrichtungen für Gäste attraktiver ge-

stalten. Zudem optimieren wir Kurmittel-

einrichtungen um die Wettbewerbsfähig-

keit dieses wichtigen touristischen Seg-

ments weiter zu steigern. Im Rahmen der

gesundheitstouristischen Qualitätsoffen-

sive werden alle Kurorte und Heilbäder,

Luftkurorte und Erholungsorte nach den

bundesweit geltenden Begriffsbestim-

mungen des Deutschen Heilbäderver-

bandes überprüft. Alle Orte, die sich nicht

diesem Verfahren bis Ende April 2010 un-

terzogen haben, verlieren ihr derzeitiges

Prädikat und damit beispielsweise die

Möglichkeit, Kur- und Fremdenverkehrs-

beiträge zu erheben.

Förderung von Investitions -

vorhaben im Hotelgewerbe

Im Hotelgewerbe werden wir auch

zukünftig Investitionsvorhaben fördern,

wenn sie zur Festigung oder Erhöhung der

Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und

zur Stärkung der Wirtschaftskraft in den

Tourismusgebieten beitragen. Das zentra-

le Förderkriterium ist die mittelfristige Er-

reichung der Drei-Sterne-Kategorie.

Ich bin sicher, dass es uns mit der kon-

sequenten Umsetzung dieser Maßnah-

men gelingen wird, die Spitzenposition

Niedersachsens im Deutschlandtouris-

mus nicht nur zu halten, sondern weiter

auszubauen.Schloss Marienburg, Landkreis Hildesheim

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T H E M E N S C H W E R P U N K T : T O U R I S M U S

PR-Artikel

Standortwettbewerb um regionale StärkenMit effektivem Dialogmarketing neue Potentiale erschließen

Städte, Kommunen und Regionen kon-

kurrieren heute um Unternehmensansied-

lungen und Fachkräfte genauso wie um

Einwohner und Touristen. Ein effektives

Selbstmarketing wird für Regionen daher

zunehmend wichtiger.

Zur Ansprache der relevanten Ziel-

gruppen nutzen Städte, Kommunen und

Regionen bisher klassische Medien wie

regionale Tageszeitungen, Anzeigenblät-

ter, Stadtmagazine, Lokalfunk oder auch

das Internet. Dialogmarketing ist für viele

dagegen Neuland. Doch gerade Mailings

bieten effektive Möglichkeiten, um gezielt

auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen

Empfänger einzugehen. Denn im Gegen-

satz zur klassischen Werbung ermöglicht

Dialogmarketing die ganz persönliche

Kommunikation mit einem speziell auf den

Empfänger zugeschnittenen Angebot.

Erfolgreiche Kommunikation im

Regionen-Tourismus

Zielgerichtetes Dialogmarketing mit all

seinen Facetten nutzt der Touristikverband

Spreewald e.V. bereits seit Anfang des Jah-

res 2006 für sich.

In einer Partnerschaft mit der Deut-

schen Post setzte der Verband das Kom-

munikationskozept „Erlebnisbonus“ ein.

Bestandteil des Konzeptes ist ein attrak-

tives Bonusheft − mit 84 Seiten voller Infor-

mationen sowie hochwertiger Gutscheine

ausgewählter Spreewälder Betriebe, Ho-

tels, Museen, Gaststätten und Kahnfähr-

vereine. Dieses Gutscheinheft nutzte der

Verband in Kooperation mit einem der

Erlebnisbonus-Netzwerkpartner − der

Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG). Die

BVG begrüßte die Berliner in einer Anzeige

im Postprodukt „Einkaufaktuell“ nach den

Sommerferien 2007 zurück in der Stadt.

Und machte ihnen ein attraktives Ange-

bot: Eine Einladung in den Spreewald, bei

der die zweite Übernachtung für die Gäste

kostenfrei war. Zusätzlich erhielt jeder, der

auf die Anzeige antwortete, das Erlebnis-

bonusheft zugeschickt. Allein über diese

Kampagne konnte die Region Spreewald

1 600 zusätzliche Besucher und einen Um-

satz von etwa 200 000 Euro verzeichnen.

Mailings in sechsstelligen Auflagen mit

weiteren Kooperationspartnern folgten.

Das A und O erfolgreichen Dialogmar-

ketings ist die Auswahl der richtigen

Zielgruppe. So lassen sich Streuverluste

vermeiden, und es können zielgenau die

Empfänger angesprochen werden, für die

ein bestimmtes Thema von besonderem

Interesse ist. Bei der Identifizierung rele-

vanter Zielgruppen und der Entwicklung

individueller Ansprachekonzepte hilft die

Haushaltsdatenbank der Deutschen Post

mit rund 37 Millionen qualitativ hochwer-

tigen Haushaltsadressen. Diese Datenbank

enthält zusätzlich zu den Adressen über

eine Milliarde mikrographische Merkmale.

Konkrete Daten zu Alter, der geografischen

Lage, zur Mediennutzung oder dem sozi-

alen Umfeld verleihen einem Mailing maxi-

male Zielgenauigkeit. Auf diese Weise kann

ein passgenauer Dialog mit verschiedenen

Zielgruppen aufgebaut werden.

Diese Erfahrung machte auch der TV

Spreewald. „Mit dem Start des Projekts

Erlebnisbonus Spreewald gehörten Be-

griffe wie Zielgruppen, Response und vor

allem Dialogmarketing für uns bald zum

Arbeitsalltag“, erklärt Peter Stephan, Ge-

schäftsführer des TV Spreewald. „Dement-

sprechend schärfte sich auch unser Blick

auf die bereits bestehenden Werbemittel.

Im Zuge der erfolgreichen Zusammenar-

beit mit der Post haben wir weitere Opti-

mierungsmöglichkeiten erkannt.“

Unverwechselbares Profil

Das Siegfried Vögele Institut, ein Toch-

terunternehmen der Deutschen Post,

analysierte die gesamten Werbemittel

der Region Spreewald. Das Ergebnis: Die

Prospekte, Broschüren und Flyer waren

vorwiegend von den lokalen Tourismus-

organisationen ohne zentrale Abstimmung

erstellt. Zielgruppen, Produkte und Wer-

bemittel waren daher meist nicht aufei-

nander abgestimmt. Doch wer heute im

Wettbewerb der Regionen erfolgreich sein

möchte, braucht ein unverwechselbares

Profil. Als erstes Ergebnis des Werbemit-

tel- Optimierungsprozesses wurde daher

Ende 2007 ein neues Kulturjournal erstellt,

das die Vielfältigkeit des Spreewalds als

Reiseziel vermittelt. Das Journal bildet die

Basis für das zukünftige Corporate Design

und damit für die Gestaltung aller weiteren

Werbemittel. Dies sorgte auch bei den 2008

in sechsstelliger Auflage versendeten Mai-

lings für einen hohen Wiedererkennungs-

wert. Die erfolgreiche Arbeit wird daher

auch 2009 fortgesetzt.

Die Vielfalt der Tourismus-Region Spreewald spiegelt sich im attraktiven Erlebnisbonusheft wider.

Kontakt:

Dirk Brunst

Keyaccount Manager

Deutsche Post AG

Bereich Öffentlicher Sektor Nord

Ahrensburger Str. 3

30659 Hannover

[email protected]

Telefon 0511 646665-19

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T H E M E N S C H W E R P U N K T : T O U R I S M U ST H E M E N S C H W E R P U N K T : T O U R I S M U S

TMN – Dienstleister für die niedersächsische TourismuswirtschaftVon Carolin Ruh, Geschäftsführerin der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH

Der Tourismus in Niedersach-

sen entwickelt sich seit Jahren

positiv. Im Jahr 2008 wurde ein

Wachstum von über eine Million

Übernachtungen verzeichnet.

Dabei stiegen die Übernach-

tungen in den Städten mit 5,8 Pro-

zent stärker als der Landesdurch-

schnitt (+ 2,8 Prozent). Für 2009 zeigen

die Prognosen der Marktforschung von

der TourismusMarketing Niedersachsen

GmbH (TMN) ein Plus von 5,3 Prozent bei

den Reiseabsichten der Deutschen an.

Ziel der TMN ist es, Menschen für Urlaub

und Reisen in und nach Niedersachsen

zu begeistern und somit die langfristige

Nachfrage zu sichern. Schwerpunkte der

Arbeit sind die Geschäftsfelder Markt-

forschung, Produktentwicklung, Online-

Marketing, ServiceQualität, Marktbear-

beitung Ausland und Deutschland sowie

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Überblick über die

Kooperationsmöglichkeiten

Die TMN bietet ein breites Spektrum

an Kooperationsmöglichkeiten an: Print-

Medien und Online-Angebote für Tou-

rismuswirtschaft und Endverbraucher,

Themenmarketing, Fachveranstaltungen,

Verkaufsförderung sowie Qualitätsent-

wicklung und Presse-Service sind Be-

standteil dieser Kooperationsmöglich-

keiten.

Eine Beteiligungsmöglichkeit für Städ-

te und Gemeinden sind die „Busstops“

der TMN, die einmal im Jahr erscheinen.

Hier werden speziell im B-2-B-Bereich

(Business-to-Business) den Bus- und

Gruppenreiseveranstaltern niedersäch-

sische Ziele und Angebote für die kom-

mende Saison vorgestellt. Für die nächste

Ausgabe „Busstops 2010“, die zur Kölner

Busreise-Fachmesse RDA im Sommer

2009 erscheinen soll, beginnen

ab Mai die inhaltlichen Arbeiten

der TMN.

Ein wichtiges Kommunikati-

onsmittel für die Zusammenarbeit

mit der internationalen Reisewirt-

schaft ist das Verkaufshandbuch

„Destination Niedersachsen“, das

in englischer Sprache erscheint. Es dient

als Grundlage für die Marktbearbeitung

im Ausland. Für die kommende Ausgabe,

die im Januar 2010 erscheinen soll, begin-

nen ab August 2009 die Gespräche zwi-

schen TMN und interessierten Partnern

aus Regionen, Städten und touristischen

Einrichtungen.

Die aktuelle TMN-Broschüre „Stadt-

landschaften – entdecken, erleben und

einkaufen in Niedersachsen“ führte zu

großer Resonanz, so dass an eine Neu-

auflage gedacht wird. In dem Magazin

konnten sich die touristisch relevanten

Städte unter dem Aspekt des Städtetou-

rismus mit ihren Programmen und An-

geboten beteiligen, die TMN vertreibt

das Magazin für den Endverbraucher in

deutscher und englischer Sprache über

ihre Hotline sowie bei Messeauftritten im

In- und Ausland.

Im Themen-Marketing sind aktuell

für das Golfland Niedersachsen neue

Printmedien erschie-

nen. Das „Golfmagazin

Niedersachsen“ und der

„Golf Guide Niedersach-

sen“ stellen Golfplätze

in Regionen und Städten

vor. Ab dem Frühherbst

2009 will die TMN für die

Ausgabe im kommenden

Jahr in die Planungen ge-

hen. Flankiert wird das

Marketing von dem Inter-

netauftritt www.golfland-

niedersachsen.de. Im weiteren Verlauf

des Jahres sollen außerdem weitere Pro-

jekte wie zum Beispiel der Städte- und der

Gesundheitstourismus in Niedersachsen

in Angriff genommen werden.

Die Organisation von Veranstaltungen

und Messeauftritten gehört ebenfalls zu

den umfangreichen Leistungen der TMN

für Tourismusorganisationen. Die jährlich

stattfindende Städtebörse Niedersachsen

der TMN hat sich bereits im sechsten Jahr

etabliert. Bei dem zweitägigen Workshop

Ende Februar kommen Busreiseveran-

stalter aus ganz Deutschland sowie tou-

ristische Vertreter von Städten, Regionen

und Erlebniswelten aus Niedersachsen

zusammen, um konkrete Gespräche

über Destinationen und Arrangements

zu führen. Die TMN besucht auch Fach-

messen wie zum Beispiel die Internati-

onale Tourismus Börse (ITB) in Berlin

oder die Fachmesse vom Internationalen

Bustouristik-Verband RDA. Die TMN or-

ganisiert die gemeinsamen Auftritte der

niedersächsischen Vertreter auf diesen

internationalen Veranstaltungen. Für die

kommende Fachmesse für Busreisen, der

RDA in Köln vom 4. bis 6. August 2009,

sind nur noch wenige Plätze am TMN-

Stand frei. Voraussetzung ist allerdings,

dass die Interessierten Partner Mitglied

Internationale Tourismusbörse 2009

Carolin Ruh

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45DNG 2 2009

T H E M E N S C H W E R P U N K T : T O U R I S M U S

im RDA sind. Für Nicht-Mitglieder bietet

die TMN einen Prospektservice auf der

RDA an, der bis Juli 2009 gebucht wer-

den kann.

Neben Deutschland ist die Bearbei-

tung der internationalen Quellmärkte

eine wichtige Aufgabe der TMN. Hier

ist das schon erwähnte „Destination

Niedersachsen“ wichtiges Instrument

gegenüber den touristischen Fachleuten

aus dem Ausland. Vor allem die Nieder-

lande, die skandinavischen Länder und

Großbritannien sind im Fokus der TMN-

Arbeit. Der Besuch von großen Messen,

die Durchführung von Studienreisen

für Reiseveranstalter, B-2-B-Newsletter,

mehrsprachige Broschüren, Kooperati-

onen und öffentliche Präsenz bei Endver-

brauchern sind Bestandteile der Arbeit

im Ausland. Eigene Internetseiten in ver-

schiedenen Sprachen wie Niederländisch,

Schwedisch, Dänisch und natürlich auch

Englisch unterstützen die Arbeit des Aus-

landsmarketings. Hier wird das Angebot

ständig aktualisiert und erweitert.

Online-Marketing wird ein immer wich-

tigeres Feld. Die TMN hat dies frühzeitig

erkannt und bietet mit ihrer Seite www.

reiseland-niedersachsen.de einen inten-

siven Überblick über die niedersäch-

sischen Reisegebiete und ihre Angebote.

Die Aufteilung nach Regionen und Städ-

ten sowie nach Themen wie „Gaumen-

freuden“ oder „Kultur & Geschichte“ sind

benutzerfreundlich und serviceorientiert.

Viele weitere Informationen, zum Beispiel

zu den Destinationen, Unterkünften und

Veranstaltungen, vervollständigen das

Angebot für Endverbraucher. Hinzu

kommen Newsletter und weitere Online-

Angebote zu Neuigkeiten, Angeboten und

Themen.

Projekt ServiceQualität

Das Schulungs- und Qualitätssiegel-

Programm „ServiceQualität Niedersach-

sen“ ist ein Projekt zur Verbesserung der

Servicequalität in der Tourismus- und

Freizeitbranche, aber auch in der ge-

samten Dienstleistungsbranche. Die TMN

betreut das Projekt und bietet in diesem

Rahmen Schulungen und Fortbildungen

an. Bereits jetzt gibt es über 1 500 Quali-

täts-Coaches in Niedersachsen, Tendenz

steigend. Ganze Städte haben sich dem

Projekt verschrieben. So wollen zum

Beispiel Papenburg und Lüneburg über-

greifend Handel, Hotel- und Gaststätten-

gewerbe und weitere Dienstleister durch

die ServiceQualität stärken und sich so

im Wettbewerb positionieren. Ständig

werden von der TMN Seminare zur Ser-

viceQualität angeboten.

Neuer Service für die Medien

Seit diesem Jahr hat TMN einen neuen

Service für Medienvertreter aufgebaut.

Der „presse-pool Niedersachsen“ richtet

sich als zentrale Anlaufstelle an Journa-

listen, die Themen, Meldungen und Ge-

schichten aus dem Reiseland Niedersach-

sen suchen. Außerdem bietet der „presse-

pool Niedersachsen“ Unterstützung bei

Recherchen und Themensuche sowie

Pressereisen und einen Bilderdienst an.

Die niedersächsischen Tourismusver-

treter können über die Partner und Ge-

sellschafter der TMN ihre touristischen

Meldungen und Angebote, die von über-

regionalem Interesse sind, auf den Seiten

des „presse-pools Niedersachsen“ (www.

presse-niedersachsen.de) platzieren.

Ein weiteres Feld ist die ständige Pflege

der Bilddatenbank für Print- und Online-

Medien, um hier gutes und hochwertiges

Bildmaterial für Journalisten anzubie-

ten. Zukünftig will der „presse-pool Nie-

dersachsen“ den Service für seine Partner

kontinuierlich ausbauen. Das Angebot

wird zum Beispiel um die Beratung und

Unterstützung bei der touristischen Pres-

searbeit erweitert.

Mehr Informationen zu all diesen The-

men gibt es unter www.tourismuspart-

ner-niedersachsen.de oder direkt bei

der TourismusMarketing Niedersach-

sen GmbH, Essener Straße 1, 30173

Hannover, Tel. 0511 270488-0, Fax 0511

270488-88 und E-Mail: info@tourismus-

niedersachsen.de.

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46 DNG 2 2009

T H E M E N S C H W E R P U N K T : T O U R I S M U S

Sieben Inseln im AufwindVon Hans Janssen*, Bürgermeister der Inselgemeinde Langeoog

Hans Janssen

„Die Sieben zum Verlieben“ – das

ist eine der selbst gewählten Be-

zeichnungen der Ostfriesischen In-

seln. Von Westen nach Osten liegen

Borkum, Juist, Norderney, Baltrum,

Langeoog, Spiekeroog und Wan-

gerooge vor der niedersächsischen

Nordseeküste. Alle sieben sind

traditionelle Urlaubsziele in Nie-

dersachsen. Jede Insel hat viele Stammgä-

ste, die die unterschiedlichen Charaktere

der Eilande schätzen und lieben gelernt

haben und diese Zuneigung oft über Ge-

nerationen vererben. Zusätzlich kommen

immer wieder neue Gäste hinzu.

Die Ostfriesischen Inseln stehen wie

andere Urlaubsgebiete im Wettbewerb

mit Reisezielen im In- und Ausland. Auf

jeder Insel wird viel getan, um weiter

vorn mitzumischen. Neben den jährlichen

Renovierungs- und Erweiterungsarbeiten

planen die Verantwortlichen weiter: für

die kommenden Jahre und Jahrzehnte.

Ein Beispiel ist das „Zukunftskonzept

Tourismus Region Nordsee 2015 – Ma-

sterplan“, das unter der Kurzbezeichnung

Masterplan Nordsee bekannt ist. Nach

einer Bestandserhebung auf den Inseln

und an der Küste bietet er die Basis dafür,

dass die nötigen Investitionen in die In-

frastruktur auf den Weg gebracht werden

können. Das Profil soll geschärft werden.

Kernziele sind es, Marktanteile zu sichern

und auszubauen, neue Märkte und Ziel-

gruppen zu erschließen. Die Wertschöp-

fung der Betriebe soll erhöht werden. Die

Initiative für den Masterplan erfolgte vom

Tourismusverband Nordsee e. V. und sei-

nen Mitgliedern, den touristischen Marke-

tinggesellschaften „Die Nordsee GmbH“

und „Ostfriesland Tourismus GmbH“ und

den vier Industrie- und Handelskammern

im Verbandsgebiet.

In die Veränderungen flie-

ßen bekannte Bedingungen

unserer Gesellschaft mit ein.

Ein Beispiel ist der demogra-

phische Wandel. Sein Einfluss

verändert eindeutig die Nach-

frageseite und führt zu not-

wendigen Überlegungen in der

Zielgruppendefinition. Aber

auch auf den Inseln, also beim Urlaubs-

anbieter, werden sich die Strukturen ver-

ändern. Die Verbesserung der Servicequa-

lität beeinflusst die Maßnahmen ebenso

wie das Streben nach Barrierefreiheit.

Existentiell wichtig und wünschens-

wert für alle sieben Ostfriesischen Inseln

ist, dass die Umwelt in der sauberen und

vom Gast beliebten Form erhalten bleibt.

Dazu gehören frische, gesunde Luft (fünf

der sieben Inseln sind autofrei!), ebenso

aber auch ein unverbauter Blick über das

schier endlose Meer. Windkraftanlagen

und Kohlekraftwerke sind in der Diskussi-

on. Auch die Inselbewohner wissen, dass

der Strom nicht nur aus der Steckdose

kommt. Bitter und nicht akzeptabel ist es

für die Inseln und die dort lebenden Men-

schen, dass der Profit aus diesen Anla-

gen in anderen geographischen Regionen

bleibt. Die Last durch Umweltverschan-

delung, Risiken für die Seefahrt (Havarien

mit möglichen Ölkatastrophen) und die

Luftsauberkeit bleiben ernste Sorgen und

Ängste der Inselbewohner und natürlich

auch ihrer Gäste.

Eine permanente Forderung bleibt die

Entzerrung der Ferientermine. Der Gast,

der in sich überlappenden Ferienzeiten

kein Quartier auf der Insel findet, bucht

ein anderes Ziel. Oft ist er dann für län-

gere Zeit verloren.

Die Ostfriesischen Inseln stellen sich

dem nationalen und internationalen Wett-

bewerb mit seinen Herausforderungen.

Dazu brauchen sie aber auch weiterhin

die Unterstützung von staatlicher Seite.

Förderprogramme haben anderen Kü-

stenregionen in Deutschland Hilfestel-

lung gegeben. Die sieben Ostfriesischen

Inseln fordern diese Unterstützung auch

ein und wollen sie im Rahmen des Ma-

sterplans Nordsee umsetzen.

* Hans Janssen ist ebenfalls Werkleiter der Eigenbe-triebe Schiffahrt und Kurverwaltung, Aufsichtsrats-mitglied von „Die Nordsee GmbH“ und Mitglied im Ausschuss für Tourismus des NSGB.

Hundert Jahre am Puls der Zeit Deutscher Tourismusverband setzt auf Qualität und Innovation

Von Silvia Oster, Deutscher Tourismusverband e. V.

Es sagt mehr als tausend Worte: das

Schild mit drei Häusern und gelben Ster-

nen. Statt werblichen Katalogbeschrei-

bungen gibt es nüchtern Auskunft. Mehr

als 7 500 Schilder zieren in Niedersachsen

private Ferienunterkünfte, um dem Gast

Qualität zu bieten. Anders als subjektive

Schilderungen im Prospekt werden die

Sterne nach objektiven Kriterien vergeben.

Für Gäste auf der Suche nach einer Bleibe

eine enorme Erleichterung, für Vermieter

ein wirklicher Wettbewerbsvorteil.

Wo kommen diese Sterne her? Sie sind

recht leicht vom Himmel zu holen, da je-

der Anbieter privater Ferienunterkünfte

mit bis zu acht Betten teilnehmen kann.

Ebenso können sich Vermieter aus dem

Segment Landtourismus, die Mitglieder

der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub

auf dem Bauernhof und Landtourismus

in Deutschland e. V. und der Deutschen

Landwirtschafts-Gesellschaft Frankfurt

am Main sind, klassifizieren lassen. Dies

ist freiwillig und beweist effektives Quali-

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47DNG 2 2009

T H E M E N S C H W E R P U N K T : T O U R I S M U S

Ladenöffnung: Benachteiligung von echten Ausflugsorten verhindern

Das Ladenöffnungsgesetz soll die Einrichtung von verkaufsoffenen Sonntagen

in Großstädten wirksam verhindern. Der Verkauf von Kleidung und Schmuck in

touristischen Orten soll aber weiterhin möglich sein – das ist die Forderung des

Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) an Landtag und Landes-

regierung.

Mit Wirkung zum 1. April 2007 war das Niedersächsische Gesetz über die Laden-

öffnungszeiten in Kraft getreten. Der Städte- und Gemeindebund hatte die neue

Sonn- und Feiertagsregelung – insbesondere auch für Wallfahrts- und Ausflugsorte –

ausdrücklich begrüßt. Mit diesem Gesetz können Ausflugsorte an bestimmten Sonn-

tagen jetzt bis zu acht Stunden öffnen und ein begrenztes Warensortiment – auch

Bekleidungsartikel und Schmuck – verkaufen. Damit wurden lange bestehende Wett-

bewerbsnachteile gegenüber benachbarten Bundesländern wie Schleswig-Holstein

aufgehoben. Aus Sicht des Tourismus – einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in

Niedersachsen – hat sich die neue Regelung grundsätzlich bewährt.

Allerdings hat die Regelung für Ausflugsorte dazu geführt, dass auch in größeren

Städten der Warenverkauf an Sonn- und Feiertagen möglich wurde. Dies muss

nach Ansicht des Städte- und Gemeindebundes korrigiert werden. Aus Sicht des

NSGB darf die Regelung über Ausflugsorte auf Einrichtungen wie beispielsweise

Designer-Outlet-Center oder Einkaufszentren nicht angewandt werden. In diesen

Fällen steht nicht der „Ausflug“, sondern der normale „Einkauf“ im Mittelpunkt.

Dementsprechend waren die früher anerkannten „Ausflugsorte“ auch nur kleinere

überschaubare Einheiten, die in ihrem Kern touristisch ausgerichtet waren.

Zum Schutz der Innenstädte – insbesondere von kleineren und mittleren Städten

und Gemeinden – sollten deshalb große Städte insgesamt oder die Innenstädte von

großen Städten nicht die Möglichkeit erhalten, als „Ausflugsorte“ anerkannt zu

werden. „Statt den Verkauf von Bekleidung und Schmuck in touristischen Orten

zu verbieten und damit neue Wettbewerbsnachteile zu schaffen, sollte das Land

den Mut haben, große Einkaufszentrum vom Anwendungsbereich des Gesetzes

auszuschließen“, betont Meinhard Abel, Touristikreferent des Städte- und Gemein-

debundes.

tätsmanagement. Denn man weiß,

was von Sternen zu erwarten ist.

Hinter den Sternen steht der

Deutsche Tourismusverband e. V.

(DTV). Die Dachorganisation kom-

munaler, regionaler und landes-

weiter Tourismusorganisationen

unterstützt einen zukunftsfähigen

Deutschlandtourismus. Dafür klassifiziert

der DTV nicht nur private Ferienobjekte,

sondern ist in vielen Bereichen des Qua-

litätstourismus tätig.

Silvia Oster

Sterne hier nicht gelb, sondern

glitzern bläulich wie an der Mari-

na Hooksiel im Wangerland – Nie-

dersachsens einzig klassifizierter

Anleger. Im Binnenland müssen

Anleger für die Klassifizierung

eine Voraussetzung erfüllen:

„Blaue Sterne werden hier nur

verliehen, wenn sie die Gelbe Welle er-

halten haben“, erklärt Dirk Dunkelberg,

stellvertretender DTV-Hauptgeschäfts-

führer, verantwortlich für den Bereich

Wassertourismus. Die Gelbe Welle ist

Teil des wassertouristischen Informati-

onssystems und dient Wassertouristen

als Orientierung. Seit ihrer Einführung

2005 schwappen in Niedersachsen über

50 Gelbe Wellen an die Ufer. Ein Verpad-

deln auf der Wasserstraße ist nun nicht

mehr so leicht!

Der DTV lässt nicht nur Sterne regnen:

Touristinformationen, die ihren Service

testen lassen, erhalten ein weißes „i“ auf

rotem Grund. Das deutschlandweit ein-

heitliche Qualitätssiegel „i-Marke“ ziert

fast 400 deutsche Touristinformationen.

66 davon in Niedersachsen – Spitze im

bundesweiten Vergleich.

„Unsere Klassifizierungen und die Zerti-

fizierung von Touristinformationen setzen

Qualitätsoptimierung und

Qualitätssicherung rund um die

touristische Servicekette

„Seit der Gründung 1902 als ,Bund

Deutscher Verkehrsvereine‘ setzt sich

der DTV für die erfolgreiche touristische

Entwicklung in Deutschland ein“, er-

klärt DTV-Präsident Reinhard Meyer

die Hauptaufgaben des DTV. „Wir sind

die unabhängige und föderale Plattform

des Deutschlandtourismus, bündeln für

unsere Mitglieder Erfahrungen unserer

langjährigen Arbeit und wirken als Infor-

mationspool.“

Große Erfahrungen besitzt der DTV bei

der Klassifizierung privater Ferienunter-

künfte – sein renommiertestes Projekt:

Im Auftrag des DTV führen Tourismu-

sorganisationen als Lizenznehmer die

Klassifizierung vor Ort durch und zeich-

neten bisher über 65 000 Objekte in ganz

Deutschland aus. Insgesamt konnten die

Gastgeber seit 1994 fast 220 000 Sterne

vom Himmel holen. Und die Nachfrage

lässt nicht nach.

Doch der DTV klassifiziert mehr. Auch

an Marinas und Sportboothäfen hinter-

lässt er Spuren: Allerdings leuchten die

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48 DNG 2 2009

Herbert Broich, Ge-

meinde Rhauderfehn,

Landkreis Leer, wurde

vom Niedersächsischen

Städte- und Gemeinde-

bund für seine 40-jäh-

rige Mitgliedschaft im

T H E M E N S C H W E R P U N K T : T O U R I S M U S

an der Basis der touristischen Service-

kette an. Allerdings genügt das unserem

Anspruch nicht, als Kompetenzzentrum

für Qualität im Deutschlandtourismus zu

agieren“, so DTV-Hauptgeschäftsführerin

Claudia Gilles. „Deshalb koordinieren wir

mit unseren Partnern die Kooperations-

gemeinschaft ServiceQualität Deutsch-

land.“

Hinter der Initiative „ServiceQualität

Deutschland“ verbirgt sich ein dreistufiges

innerbetriebliches Qualitätsmanagement-

system, das auf Dienstleistungsbetriebe

rund um den Tourismus ausgerichtet ist.

Die Initiative schickt sich an, das Aushän-

geschild für Qualitätsanstrengungen im

Deutschlandtourismus zu werden. Allein

in Niedersachsen arbeiten rund 1 500

ausgebildete Qualitäts-Coaches und fast

200 Betriebe an Maßnahmen zur Service-

optimierung. Dieses Engagement sichert

Arbeitsplätze und stärkt das Reiseland

Deutschland. Denn Service und Qualität

machen den Unterschied!

Politisches Engagement in

Berlin, innovative Eigeninitiative

in Butjadingen

Neben Anstrengungen im Bereich des

Qualitätstourismus, stärkt der DTV den

Deutschlandtourismus auf politischer

Ebene und sucht den Kontakt zu Entschei-

dungsträgern in Politik und Wirtschaft.

„Dank unserer politischen Präsenz und

des nachdrücklichen Auftretens hat die

Bundesregierung unsere Forderung nach

tourismuspolitischen Leitlinien erhört“,

würdigt DTV-Präsident Meyer die poli-

tische Verbandsarbeit. „Diese Leitlinien

signalisieren ein Bekenntnis der Bun-

desregierung zum Dienstleistungssektor

Tourismus, und ihre perspektivische Aus-

richtung zeigt: Die deutsche Tourismus-

branche soll für die Herausforderungen

der Zukunft gestärkt werden.“

„So erfolgreich wir auf politischer Ebe-

ne sind, so wichtig ist das Engagement

eines jeden Deutschlandtouristikers“,

sagt Claudia Gilles. „Wir können Rahmen-

bedingungen schaffen, aber letztendlich

muss vor Ort konti-

nuierlich an der Ser-

viceoptimierung und

der Angebotspalette

gefeilt werden. Dann

bleiben wir auch wei-

terhin erfolgreich.“

Um hier Anreize zu

schaffen, initiierte der

DTV den Deutschen

Tourismuspreis. Der

Preis stachelt die Kre-

ativität der Branche

an und macht neue Ideen bekannt.

Niedersächsische Touristiker zeigten

dabei besonders großen Einsatz und

enorme Leistungsbereitschaft. So setzte

sich die Werbegemeinschaft der Ostfrie-

sischen Inseln 2008 mit ihrer „Stammgast-

Messe“ gegen 74 Bewerber durch. Zudem

war eine weitere niedersächsische Idee

nominiert: die „ffn-Nordseelagune“ der

Tourismus-Service Butjadingen GmbH &

Co. KG. Erfolgreich in der Vergangenheit

war auch der „Erlebnis-Zoo Hannover“,

der 2005 einen Sonderpreis erhielt. „Nie-

dersachsens gutes Abschneiden zeigt: Die

Branche bleibt nie stehen. Vielmehr ist

sie mit dem Herzen dabei, wenn es um

Innovationen geht“, lobt Gilles. „Die Qua-

litäts- und Innovationsanstrengungen, die

das Land leistet, sind bewundernswert.

Hier wird die DTV-Botschaft verstan-

den: Qualität und neue Ideen sind Wett-

bewerbsvorteile und eine Anerkennung

dieser Bemühungen sagt mehr als tau-

send Worte.“

Z U R P E R S O N

Heiner Pott, Oberbürgermeister der

Stadt Lingen (Ems), wurde vom Präsidi-

um des Niedersächsischen Städtetages

(NST) zum Vizepräsidenten gewählt. Er

folgt dem Celler Oberbürgermeister Dr.

Heiner Pott Martin Biermann

Axel Flader (li.), Gemeinde Hermanns-

burg, Landkreis Celle, wurde zum Bür-

germeister der Gemeinde Hermannsburg

gewählt. Er folgt Friedrich-Wilhelm

Kaiser (re.) nach, der sich nach sieben-

jähriger Amtszeit aus gesundheitlichen

Gründen in den Ruhestand begeben hat.

Wahlen und Ernennungen

h.c. Martin Biermann nach, der in den

Ruhestand getreten ist. Präsident des Ver-

bandes bleibt Ulrich Mädge, Oberbürger-

meister von Lüneburg.

Ehrungen und Jubiläen

Page 19: 21450 Deutsche Post AG DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE · weitert. Im „Kulturbahnhof“ wird seit dem Jahr 2006 ein vielschichtiges Kulturpro-gramm für alle Alters- und Interessengrup-pen

49DNG 2 2009

Z U R P E R S O N

Karl-Peter Ludwig, Bür -

germeister der Gemein-

de Rühen, Samtgemein-

de Brome, Landkreis

Gifhorn, wurde für seine

40-jährige Ratsmitglied-

schaft vom Niedersäch-

sischen Städte- und Ge-

meindebund durch den Vorsitzenden des

Kreisverbandes Gifhorn, Jochen Gese,

mit der Ehrennadel in Gold geehrt.

Karl-Peter Ludwig

Heinrich Schoppe, Gemeinde Heinade,

Samtgemeinde Stadtoldendorf, Landkreis

Holzminden, feierte sein 40-jähriges Bür-

germeisterjubiläum. Aus diesem Anlass

überreichte ihm Uwe Schünemann, nie-

dersächsischer Minister für Inneres, Sport

und Integration das Verdienstkreuz am

Bande des Verdienstordens der Bundes-

republik Deutschland. Schoppe gehört

außerdem seit 1976 dem Kreistag und seit

1971 dem Samtgemeinderat der Samtge-

meinde Stadtoldendorf an.

v.l. Heinrich Schoppe, Minister Uwe Schünemann

Foto: Täglicher Anzeiger Holzminden

v.l. Helmut Zeddies, Minister Hans-Heinrich Sander

Foto: Lorenz/Weserbergland-Nachrichten.de

Helmut Zeddies, Flecken Coppenbrüg-

ge, Landkreis Hameln-Pyrmont, erhielt

NachrufHermann Sielker, Ge-

meinde Emsbüren, Land-

kreis Emsland, verstarb

im Alter von 79 Jahren.

Sielker wurde zum 1. Ok-

tober 1965 zum Samt-

gemeindedirektor der

damaligen Samtgemeinde Kirchspiel

Emsbüren gewählt. Nach der Gebiets-

reform 1974 übernahm er das Amt des

Gemeindedirektors der neu gebildeten

Gemeinde Emsbüren. Dieses Amt führte

er bis zum Eintritt in den Ruhestand am

30. September 1990 aus.

Der Niedersächsische Städte- und Ge-

meindebund wird dem Verstorbenen ein

ehrendes Andenken bewahren.v.l. Horst Kuhl, Anton LüchtFoto: Rheiderland Zeitung, Hanken

Horst Kuhl, Gemeinde Bunde, Landkreis

Leer, wurde vom Niedersächsischen Städ-

te- und Gemeindebund für seine 40-jäh-

rige Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde

Bunde mit der Ehrennadel in Gold aus-

gezeichnet. Die Ehrung wurde von Anton

Lücht, stellv. Vorsitzender des Kreisver-

bandes Leer und Mitglied im Präsidium

des NSGB, vorgenommen.

Rat der Gemeinde Rhauderfehn mit der

Ehrennadel in Gold ausgezeichnet. Die

Ehrung wurde von Hartwig Aden, Vor-

sitzender des Kreisverbandes Leer, vor-

genommen.

für sein 40-jähriges kommunalpolitisches

Engagement – unter anderem von 1995

bis 2004 als Bürgermeister des Fleckens

Coppenbrügge – das Verdienstkreuz am

Bande des Verdienstordens der Bundes-

republik Deutschland. Dieses wurde vom

Minister für Umwelt und Klimaschutz,

Hans-Heinrich Sander, überreicht.

Ö F F E N T L I C H E S I C H E R H E I T U N D V E R K E H R

Kommunale Sicherheit ist machbar!Von Bernd Busemann, Justizminister des Landes Niedersachsen

Die Standortqualität einer Kommune

hängt maßgeblich davon ab, ob sich Bür-

gerinnen und Bürger dort sicher fühlen.

Um heute und in Zukunft Sicherheit ohne

Abstriche gewährleisten zu können, brau-

chen Kommunen intelligente und kosten-

günstige Strategien.

Eine Strategie für mehr Sicherheit ist die

Kriminalprävention, ein integrierender und

Ressourcen schonender Ansatz zur Redu-

zierung von Kriminalität und Kriminalitäts-

furcht. Innerhalb der letzten 25 Jahre hat

sich die Kriminalprävention auf kommu-

naler Ebene stark verbreitet und profes-

sionalisiert.

Vorsprung

Der Prävention ist der Gedanke des „Vor-

sprungs“ immanent. Durch vorbeugende

Maßnahmen und Initiativen, die auf Kri-

minalitätsursachen oder Tatgelegenheiten

hinwirken, sollen Ausmaß und Schwere

von Kriminalität vermindert werden, für

Täter wie für Opfer. Die Reduzierung von

Page 20: 21450 Deutsche Post AG DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE · weitert. Im „Kulturbahnhof“ wird seit dem Jahr 2006 ein vielschichtiges Kulturpro-gramm für alle Alters- und Interessengrup-pen

50 DNG 2 2009

Tatgelegenheiten bezieht

sich zumeist auf Orte und

Objekte. Zur Unterschei-

dung der Ebenen, Ziel-

gruppen und Zeitpunkte

präventiven Handelns

hat sich in Deutschland

das Modell der primären,

sekundären und tertiären

Kriminalprävention etabliert:

Primärprävention:

Unspezifische, häufig an Kinder und

Jugendliche adressierte Kriminalpräventi-

on, zum Beispiel Stärkung des Werte- und

Rechtsbewusstseins, Beseitigung sozio-

struktureller Mängellagen, kriminalitäts-

abwehrende Architektur.

Zielgruppen: Allgemeinheit, Zielorte: alle

Orte.

Sekundärprävention:

Vermindern der Möglichkeiten kriminel-

ler Aktivitäten, Reduzierung tatfördernder

Gelegenheiten, zum Beispiel Erziehungs-

beratung, Schulung gefährdeter Personen

(Taxifahrer, Bankangestellte usw.), Video-

überwachung.

Zielgruppen: potentielle Täter und Op-

fer, Zielorte: unsichere Orte, gefährdete

Objekte.

Tertiärprävention:

Wiedereingliederung straffällig gewor-

dener Menschen, Rückfallbekämpfung,

zum Beispiel Therapien, Bewährungshilfe,

Opferschutz, Täter-Opfer-Ausgleich.

Zielgruppen: Verurteilte, verletzte Opfer,

Zielorte: „Hot Spots“.

Furcht vor Straftaten senken

Ein weiteres Ziel von Kriminalprävention

besteht darin, die Furcht der Bürgerinnen

und Bürger vor Straftaten zu senken. Kri-

minalitätsfurcht entwickelt sich beispiels-

weise unter dem Eindruck eines verwahr-

losten öffentlichen Raums – selbst wenn

von diesem keine nachweisbare Krimina-

litätsgefahr ausgeht. Aber auch fehlende

soziale Kontakte und Anonymität im eige-

nen Wohnumfeld können das Angstgefühl

verstärken. Die Befürchtung, Opfer einer

Straftat zu werden, kann die Lebensquali-

Bernd Busemann

Ö F F E N T L I C H E S I C H E R H E I T U N D V E R K E H R

tät nachhaltig beeinträchtigen. Zusätzlich

kann durch unsicheres Verhalten das Risi-

ko einer tatsächlichen Opferwerdung er-

höht werden. Besonders ältere Menschen

leiden unter Kriminalitätsangst und sind

deshalb eine wichtige Zielgruppe von Kri-

minalprävention.

Prävention direkt vor Ort

Kriminalität und Kriminalitätsfurcht

haben deutliche lokale Bezüge und Aus-

prägungen. Die Kommune ist daher der

richtige Ort für die Beseitigung von Krimi-

nalitätsursachen und Tatgelegenheiten. In

Niedersachsen sind derzeit 210 kommunale

Präventionsgremien und Fördervereine

aktiv, und zwar in Großstädten, mittleren

und kleinen Kommunen sowie auf Land-

kreisebene. Die meisten Präventionsgre-

mien sind per Ratsbeschluss legitimierte

Organisationen mit Netzwerkcharakter. Ob

Schulleiter, Polizeibeamte, Sozialarbeiter,

Sucht experten, Jugendrichter, Mitarbeiter

der Kommunalverwaltung (Ordnungsamt,

Jugendamt, Stadtplanung, Sozialamt),

Vertreter der Kirche, des Einzelhandels

– die Zusammenarbeit unterschiedlicher

Fachleute ist Ausdruck von Prävention

als gesamtgesellschaftlichem Anliegen.

Die Mitglieder eines kommunalen Präven-

tionsrates stellen ihre Mitwirkung unter das

gemeinsame Ziel: „Wir wollen mehr Sicher-

heit in unserer Kommune.“ Optimal ist hier-

bei eine aktive Bürgermeisterbeteiligung,

die die Bedeutung der Präventionsarbeit

vor Ort unterstreicht. Die enge Zusammen-

arbeit im Präventionsrat schafft Synergieef-

fekte, fördert Entbürokratisierung, schlan-

ke Dienstwege und eine bessere Abstim-

mung zu Sicherheitsfragen zwischen den

Akteuren. Einige Präventionsräte initiieren

regelmäßig kriminologische Regionalanaly-

sen, die Aufschluss über Problemlagen und

Sicherheitsdefizite in der Kommune geben.

Der Aufwand lohnt sich, denn so kann ganz

gezielt mit Präventionsangeboten auf nega-

tive Entwicklungen reagiert werden.

Was tut das Land Niedersachsen?

Das Land Niedersachsen unterstützt

die kommunale Kriminalprävention über

die Arbeit des Landespräventionsrates

Niedersachsen (LPR). Seit 1995 verfolgt

der LPR das Ziel der Kriminalitätsredu-

zierung und der Verbesserung des Sicher-

heitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger.

Mitglieder des Landespräventionsrates

sind kommunale Präventionsgremien,

landesweit tätige Verbände, Ministerien

und Behörden sowie wissenschaftliche

Institutionen.

Die Geschäftsstelle mit Sitz im Nieder-

sächsischen Justizministerium übernimmt

im Bereich der Kriminalprävention auch

eine Servicefunktion für Kommunen. Zu

ihren Leistungen gehören:

• Vor-Ort-BeratungzuFragenderGrün-

dung eines Präventionsrates, Gestaltung

der Aufbauorganisation, Projektplanung

usw.,

• Moderation von Veranstaltungen und

Workshops,

• Förderung kriminalpräventiver Pro-

jekte,

• „Beccaria-Fortbildung“zurFachkraftfür

Kriminalprävention sowie

• Information und Wissensvermittlung

über elektronischen Rundbrief und

Homepage sowie im Rahmen von Groß-

veranstaltungen.

Der Landespräventionsrat Niedersach-

sen wird in den kommenden Jahren sein

Engagement für die kommunale Prävention

weiter verstärken.

Fazit

Kommunale Sicherheit ist machbar.

Fachleute und Kommunalpolitiker sollten

in ihre sicherheitspolitischen Planungen

nicht nur aktuelle Lagebilder, sondern auch

Prognosen über die zukünftige Kriminali-

tätsentwicklung einbeziehen. Negative

Auswirkungen gesellschaftlicher Trends

können damit bereits heute eingedämmt

werden. Kriminalprävention ist eine gute

Investition in die Zukunft.

Kontakt: Landespräventionsrat Nie-

dersachsen, Niedersächsisches Justizmi-

nisterium, Am Waterlooplatz 5 A, 30169

Hannover, Tel. 0511 120-5255, E-Mail: info@

lpr.niedersachsen.de, www.lpr.niedersach-

sen.de.

Page 21: 21450 Deutsche Post AG DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE · weitert. Im „Kulturbahnhof“ wird seit dem Jahr 2006 ein vielschichtiges Kulturpro-gramm für alle Alters- und Interessengrup-pen

51DNG 2 2009

Das Kommunaltelefon in einer neuen Dimension!KWL und T-Systems schaffen gemeinsame Online-Plattform

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Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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52 DNG 2 2009

Ö F F E N T L I C H E S I C H E R H E I T U N D V E R K E H R

Prävention – eine kommunale Aufgabe auch außerhalb von GremienVon Alice Gerken-Klaas, Bürgermeisterin der Gemeinde Ganderkesee

Alice Gerken-Klaas

Präventionsarbeit nimmt in unserer täg-

lichen Arbeit einen zunehmend größeren

Raum ein. Einerseits leisten vielerorts so

genannte Präventionsräte oder -ausschüs-

se eine hervorragende und effektive Ar-

beit, indem sie Themen vor Ort vernetzen,

Projekte anschieben, diese strategisch

begleiten und evaluieren. Andererseits

findet Präventionsarbeit statt, die sich

in der täglichen Arbeit einer Kommune

zeigt, ohne dass sie bewusst als Präventi-

onsarbeit wahrgenommen oder als solche

besonders publiziert wird.

Präventionsarbeit ist im Bereich der Ju-

gendarbeit geprägt durch ein besonderes

Verhältnis von Nähe und Distanz. Anhand

einer Anekdote von Arthur Schopenhauer

lässt sich dieses gut verdeutlichen:

„Eine Gesellschaft Stachelschweine

drängte sich an einem kalten Wintertag

nahe zusammen, um sich durch die ge-

genseitige Wärme vor dem Erfrieren zu

schützen. Bald jedoch empfanden sie die

gegenseitigen Stacheln und entfernten

sich wieder voneinander. Wenn dann das

Bedürfnis nach Erwärmung sie wieder nä-

her zusammenbrachte, wiederholte sich

das zweite Übel, so dass sie zwischen bei-

den Leiden hin- und hergeworfen wurden,

bis sie eine mäßige Entfernung heraus-

gefunden hatten, in der sie es am besten

aushalten konnten.“

Jugendliche suchen Grenzen, fordern

sie ein und testen das Verhalten Erwach-

sener immer wieder neu aus. Sie suchen

Nähe, Regeln und Halt, wenden sich aber

gleichermaßen schnell wieder ab, um ei-

nen eigenen Weg zu gehen. Ein Hin und

Her zwischen Nähe und Distanz, das auch

in folgenden Beispielen aus der Jugendar-

beit in Ganderkesee eine Rolle spielt.

Wie auch in anderen Kommunen kommt

es hier gelegentlich zu Beschwerden über

alkoholisierte und lärmende Jugendliche.

Mitarbeiter der Gemeindejugendpflege

suchen diese Jugendlichen auf, sprechen

mit ihnen, reflektieren das Verhalten und

bieten konkrete Hilfe und Beratung an. Im

besten Fall wird dadurch erreicht, dass

die Jugendlichen ihr Verhalten hinterfra-

gen, sich mit der Situation auseinander-

setzen und sich die Lage entspannt – bis

zum nächsten Mal – und dann beginnt die

Arbeit von vorn.

Neben vier gut besuchten Jugendein-

richtungen wird Jugendlichen aus dem

NiKo-Projekt1 heraus ein wöchentliches

Jugendcafé angeboten, in dem sie sich

aufhalten, miteinander reden und spielen

können. Beratung und Hilfsangebote neh-

men hier eine zentrale Rolle ein. Gleich-

altrige Jugendliche stehen als Gesprächs-

partner über das Jugendparlament2 zur

Verfügung.

Das Projekt „Nachtwanderer“, das in

Bremen-Nord erfolgreich praktiziert wird,

wurde unter Beteiligung des Gemeindeel-

ternrates angeschoben. Kleine Gruppen

von ehrenamtlichen Helfern suchen dabei

abends das Gespräch mit Jugendlichen,

um Vertrauen aufzubauen, Vorbild zu sein,

Hilfe und Unterstützung anzubieten und

sich – sofern gewünscht – den Problemen

der Jugendlichen anzunehmen.

Ein weiteres neues Projekt ist die „Not-

insel“: In Zusammenarbeit mit ortsansäs-

sigen Geschäften werden Anlaufstellen

für Kinder und Jugendliche eingerich-

tet, die sich bedroht fühlen oder sich in

sonstigen Schwierigkeiten befinden. Die

Geschäfte, die durch entsprechende Auf-

kleber zu erkennen sein

werden, bieten Hilfe an,

indem sie beispielsweise

die Kinder und Jugend-

lichen aufnehmen, tele-

fonieren lassen, die Eltern oder gegebe-

nenfalls die Polizei benachrichtigen.

Da (leider) auch eine Kommune kein

Patentrezept in Sachen Erziehung bieten

kann, können Eltern in speziellen Kursen

„Starke Eltern – Starke Kinder“ Beglei-

tung, Hilfe und Unterstützung für ihre

schwierige Aufgabe finden. Diese Kurse

laufen seit Jahren regelmäßig mit außer-

ordentlich gutem Erfolg.

Diese kurze Aufzählung macht deutlich,

wie vielfältig kommunale Präventions-

arbeit ist. Der Bogen lässt sich beliebig

weiter spannen von Aktionen zur Alko-

holprävention, Streitschlichterseminaren,

Beteiligungsprojekten und Mitternachts-

sport. Alle Projekte werden nicht über ein

Gremium initiiert, sondern ergeben sich

allein aus dem Aufgabenbereich kommu-

naler Arbeit, weil Präventionsarbeit ernst

genommen wird. Unabdingbar dabei: fi-

nanzielle Ressourcen und ein hochmo-

tiviertes Team in der gemeindlichen Ju-

gendarbeit – von der Fachbereichsleitung

über die Gemeindejugendpflege bis hin zu

den Honorarkräften und ehrenamtlichen

Helfern.

Die Arbeit wird kontinuierlich weiterge-

führt. Trotz einzelner Rückschläge – und

damit bin ich wieder bei Schopenhauer: In

der Präventions- und Jugendarbeit geht es

täglich darum, eine Nähe-Distanz-Balance

zwischen Jugendlichen und Erwachsenen

auszuloten und die daraus resultierenden

Herausforderungen anzunehmen. Ich

möchte dafür werben, sich dieser lang-

wierigen und oftmals mühevollen Aufgabe

immer wieder mit neuer Kraft und neuem

Elan zu stellen. Es lohnt sich!

1 Niedersächsischse Kooperations- und Bildungspro-jekte – Förderung von Projekten zur Stärkung von Bildungs-, Erziehungs- und Gesundheitskompetenzen in Kooperation zwischen Jugendhilfe, Schule und Fa-milie an schulischen Standorten.

2 Im Jugendparlament engagieren sich interessierte Jugendliche. Sie nehmen zu unterschiedlichen ge-meindlichen Themen Stellung und sorgen dafür, dass die Belange von Jugendlichen auch bei politischen Diskussionen berücksichtigt werden.

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53DNG 2 2009

Ö F F E N T L I C H E S I C H E R H E I T U N D V E R K E H R

Die Lärmminderungsplanung aus Sicht von Städten und GemeindenVon Peter Meyer, Gemeinde Ganderkesee

Anlass für nachfolgende kritische Aus-

führungen sind die neu formulierten An-

forderungen an Städte und Gemeinden

hinsichtlich der Aufstellung von Lärm-

karten und Lärmaktionsplänen.

Zunächst erfolgt eine Beschreibung

und Bewertung der bisherigen Situati-

on vor Ort. Daraus wird anschließend

eine kritische Beurteilung des neuen

Planungsinstrumentariums „Lärmmin-

derungsplanung“ abgeleitet.

Das Lärmproblem

Das Problem zunehmenden Lärms

und seiner negativen Auswirkungen

ist Städten und Gemeinden bereits seit

Jahrzehnten bekannt. Es hat im Laufe

der Jahre kontinuierlich an Bedeutung

für die örtlichen Gemeinschaften und ihre

Entwicklung gewonnen.

Als Quellen des Lärms sind hauptsäch-

lich zu nennen:

Verkehrslärm

• Straßenverkehrslärm–vorallemvon

klassifizierten Straßen,

• Bahnlärm–vorallemvonDB-Strecken

– insbesondere durch Güterverkehr,

• Fluglärm–vorallemdurchVerkehrs-

flugzeuge und Hobbyfliegerei.

Freizeitlärm

• Sportlärm–vorallemdurchVereins-

sportanlagen wie zum Beispiel Fußball-

plätze,

• Veranstaltungslärm–voralleminOrts-

zentren,

• Gewerbelärm– insbesondere inGe-

mengelagen von Gewerbe und Woh-

nen,

• sonstigeQuellen–Kindergärten,Schu-

len, Spielplätze, Jugendtreffpunkte.

Es kann kein Zweifel daran bestehen,

dass die Belastungen durch Verkehrslärm

seit Jahrzehnten kontinuierlich zuneh-

men, dass immer größere Teile

der Bevölkerung betroffen sind

und die Intensität der Lärmbela-

stung für viele Menschen kontinu-

ierlich angewachsen ist. Deshalb

muss selbst in ländlichen Gemein-

den davon ausgegangen werden,

dass sich Verkehrslärm heute auf

die Wohnruhe großer Teile der Bevölke-

rung – vielfach auch in gesundheitlich be-

denklichem Ausmaß – negativ auswirkt.

Ursache dieser gravierenden Verschlech-

terung in den Lebensbedingungen vieler

Einwohner ist die allgemeine Zunahme

des Straßenverkehrsaufkommens sowohl

im Personen- als auch im Güterverkehr.

Diese Ursache ist naturgemäß durch das

Handeln der örtlichen Gemeinschaften

nur bedingt zu be-

einflussen.

Eine vergleich-

bar gravierende

Verschlechterung

ist bei den anderen

genannten Lärm-

quellen objektiv

hingegen nicht

zu verzeichnen.

Gleichwohl beste-

hen auch hier er-

hebliche Probleme

in den Städten und

Gemeinden, die in

vielen Fällen sicher-

lich auch objektive

Gründe haben, die

jedoch mit zuneh-

mender Häufigkeit

auch ihre Ursache

in sich wandeln-

den Einstellungen

zu Lärmimmissi-

onen – sei es aus

Gewerbetätigkeit,

aus Freizeitaktivität oder aus

der Anwesenheit von Kindern

und Jugendlichen im Wohnum-

feld – haben.

Typische Forderungen zur

Lärmminderung

Aus der Bevölkerung vorgetra-

gene Beschwerden über bestehende oder

befürchtete Lärmbelästigungen führen in

der Regel zu verschiedenen Forderungen,

die im Zusammenhang mit bestimmten

Vorhaben – oder auch ohne einen solchen

konkreten Anlass – erhoben werden. Ge-

fordert werden vorwiegend:

Maßnahmen zur Verkehrsbeeinflus-

sung / Verkehrslenkung, vor allem

Geschwindigkeitsbeschränkungen, Lkw-

PeterMeyer

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54 DNG 2 2009

Fahrverbote, Streckensperrungen, Ein-

bahnstraßenregelungen,

kommunaler Widerstand gegen Fach-

planungen / Schuldzuweisungen an

Nachbargemeinden und Fachplanungs-

träger, Nachforderungen zu Bedarfsnach-

weisen, Trassenführungen, Standortbe-

stimmungen, Prognosen von Projekt-

auswirkungen und Ausgestaltungen des

Vorhabens im Detail,

bei Einzelvorhaben andere Standort-

wahl / Durchführung von Schallschutz-

maßnahmen, Formulierung detaillierter

Anforderungen, Auflagen für Errichtung

und späteren Betrieb.

Bewertung der

Lärmminderungsplanung

Die bestehenden Lärmbelastungen in

den Städten und Gemeinden sind vor Ort

– sowohl bei den Betroffenen als auch bei

Politik und Verwaltung – weitestgehend

bekannt. Die seit vielen Jahren gebote-

ne Auseinandersetzung mit den Belan-

gen des Schallschutzes im Rahmen von

Planungs- und Genehmigungsverfahren

hat dazu geführt, dass ein umfassender

Bestand an Daten und Informationen

vorliegt. Umso mehr stellt sich die Frage

nach dem Sinn einer Generalerhebung,

wie sie im Rahmen der Lärmminderungs-

planung gefordert wird.

Probleme sind nämlich nicht:

• dieunzureichendeKenntnisvonKom-

munen / Fachbehörden über Lärmpro-

bleme,

• dieunzureichendeInformationderBe-

troffenen über Lärmprobleme, oder

• fehlendeIdeenfürtechnischeoderor-

ganisatorische Lösungen von Lärmpro-

blemen.

Tatsächliche Probleme sind

vielmehr:

• dieallgemeinverständlicheVermittlung

der anzuwendenden Regelwerke,

• dieDiskrepanzzwischenRücksichtnah-

megebot und subjektivem Anspruchs-

denken,

• fehlendeEinwirkungsmöglichkeitenin

Gemengelagen,

Immissionen aus dem Verkehr führen zu erheblichen Belastungen der hier wohnenden und arbeitenden

Menschen

Lärmsanierung im Bestand – eine für Städte und Gemeinden meist unlösbare

Aufgabe

Ö F F E N T L I C H E S I C H E R H E I T U N D V E R K E H R

• fehlende Einwirkungsmöglichkeiten

bei kontinuierlichem Zuwachs von

Verkehrslärm,

• das Wissen um Handlungsmöglich-

keiten, aber fehlende Finanzierungs-

möglichkeiten.

Es fehlt also keineswegs an Wissen

um den Lärm und auch nicht an Ideen zu

seiner Bewältigung. Es fehlen ausschließ-

lich und seit Jahren die Mittel, die vorhan-

denen Ideen zur Lärmminderung auch zu

realisieren.

Auch das Instrument der Lärmminde-

rungsplanung wird an dieser misslichen

Situation offenkundig nichts ändern.

Worin aber besteht die Gefahr einer

Lärmminderungsplanung ohne Umset-

zungschancen?

• Benachteiligten werden Hoffnungen

gemacht, die (noch immer) nicht er-

füllbar sind,

• dasAnspruchsdenkenwirdverstärkt

und der Rücksichtnahmegedanke ge-

schwächt,

• das Aufbrechen innergemeindlicher

Konflikte ohne Aussicht auf Bewälti-

gung,

• dieVergeudungvonRessourcenund

Zeit für Planwerke, die letztlich folgen-

los bleiben.

Wie könnte eine sinnvolle Alternative

aussehen ?

• Eine jährliche Pro-Kopf-Zuweisung

eines Betrages zur Lärmsanierung an

jede Kommune,

• dieBindunganeinfache,konzeptio-

nelle Überlegungen zum Mitteleinsatz

(informell),

• dieDurchführungkonkreterMaßnah-

men durch die betroffenen Städte und

Gemeinden.

Beispiele

• FörderungeinerpersönlichenBeratung

von hochbelasteten Eigentümern, Be-

wohnern mit dem Ziel der Lärmmin-

derung durch konkrete bauliche oder

sonstige Maßnahmen am einzelnen

Gebäude oder Grundstück,

• FörderungdesEinbauseinesFlüster-

asphalts, einer modernen Lichtsi-

gnalanlage, sonstiger baulicher oder

technischer Maßnahmen an Verkehrs-

anlagen oder Gewerbeanlagen (ohne

Rechtspflicht),

• Förderung von Grunderwerbs- und

Herstellungskosten etwa für eine Lärm-

schutzwand, eine Sichtschutzpflanzung

(subjektive Wirkung).

Zusammenfassend ist fest-

zustellen, dass sich die Lärm-

minderungsplanung für Städ-

te und Gemeinden nicht als

sinnvoller Beitrag zur Bewäl-

tigung der Lärmproblematik

erweisen wird. Sie wird sich

vielmehr – gerade wegen feh-

lender Umsetzungsmöglich-

keiten – auf die notwendige

Sacharbeit vor Ort und auf das

Miteinander der Menschen in

den Städten und Gemeinden

kontraproduktiv auswirken.

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55DNG 2 2009

A R B E I T U N D S O Z I A L E S

Meppen unterstützt Bau einer Senioren-wohnsiedlungHoher Wohn- und Freizeitwert für Jung und Alt

von Jan Erik Bohling, Bürgermeister der Stadt Meppen

So soll die Seniorenwohnsiedlung aussehen

Meppen bietet aufgrund der

landschaftlich reizvollen Lage

am Zusammenfluss von Ems und

Hase einen hohen Wohn- und

Freizeitwert für Jung und Alt.

Neben einer Vielzahl von Bauge-

bieten entsteht zurzeit eine Wohn-

siedlung mit Einfamilienhäusern

speziell für Senioren.

Besucher erreichen die Stadt über die

Autobahn A 31 oder die Bundesstraßen

B 70 und B 402/E233. Abseits der Hektik

der Großstädte liegt am westlichen Rand

Niedersachsens Meppen, die Kreisstadt

des Emslandes. Als stetig wachsendes

lebendiges Mittelzentrum mit derzeit

gut 35 000 Einwohnern verfügt Meppen

über ein umfangreiches Angebot im

schulischen, kulturellen und sportlichen

Bereich und bietet viel für Handel, Hand-

werk und Industrie. Typisch für die Stadt

sind historische wie moderne Architek-

tur und eine Reihe idyllischer Plätze zum

Entspannen.

Die Meppener Bürger sind mit ihrer

Stadt sehr zufrieden. Dieses Fazit konn-

te aus einer Bevölkerungsbefra-

gung gezogen werden, die im

Juni letzten Jahres durchgeführt

wurde. Die repräsentativen Er-

gebnisse haben gezeigt, dass die

Stadt von ihren Bürgern insge-

samt sehr positiv beurteilt wird.

So lebt die überwiegende Mehr-

heit der Meppener sehr gerne

in ihrer Stadt. Auf einer Skala von eins

(sehr gut) bis fünf (sehr schlecht) lag die

Note bei hervorragenden 1,7. Die Stadt

wurde als sympathisch, grün, ruhig und

gastfreundlich beschrieben.

Kinder- und familienfreundlich

Meppen ist eine kinderreiche und da-

her junge Stadt. Die hohen Geburtenraten

und das daraus resultierende stetige Be-

völkerungswachstum belegen dies. Fa-

milien wissen die hohe Lebensqualität,

die attraktive Lage im Grünen und das

stabile soziale Umfeld zu schätzen. Das

dichte Netz von Kindertagesstätten und

sonstigen Betreuungsangeboten ist ein

wichtiger Standortfaktor und belegt die

Familienfreundlichkeit. Neben Plätzen

für Kinder ab drei Jahren werden auch

Betreuungsplätze für unter dreijährige

Kinder in Krippengruppen oder alters-

übergreifenden Gruppen vorgehalten. Die

Angebote umfassen Vormittags-, Nachmit-

tags- und Ganztagsbetreuung. Außerdem

bestehen in einigen Kindergärten auch

Eingewöhnungs- und Spielgruppen.

Vielfältiges Angebot für das

Wohnen im Alter

Angesichts des demographischen

Wandels ist die Infrastruktur auch den

Bedürfnissen älterer Menschen anzupas-

sen. Meppen hält daher bereits jetzt ein

vielfältiges Angebot für das Wohnen im

Alter vor.

Neben den vorhandenen Senioren-

wohnanlagen sowie den Alten- und

Pflegeheimen wird zurzeit im Südosten

der Stadt eine Wohnsiedlung für Seni-

oren mit kleinen Einfamilienhäusern

errichtet. Es handelt sich nicht um eine

Wohnsiedlung im herkömmlichen Sinne,

sondern um ein geschlossenes Wohnge-

biet für über 60-Jährige. Ideengeber und

Planer des Projektes ist der Architekt

Josef Wulf. Nach seinen Überlegungen

sollten die Zielgruppe selbständige, ältere

Menschen sein, die bisher im Einfamili-

enhaus gewohnt haben. Erste Planungs-

überlegungen wurden der Stadt im Jahr

2001 vorgetragen und im Anschluss daran

den Gremien vorgestellt. Hier herrschte

grundsätzliche Zustimmung. Daher wur-

de 2002 ein Arbeitskreis eingerichtet, der

sich aus Teilnehmern der Politik, der Ver-

waltung sowie der Seniorenvereinigung

Meppen zusammensetzte. Im Jahre 2004

wurden die erforderlichen Bauleitplan-

verfahren durch die städtischen Gremien

Jan Erik Bohling

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56 DNG 2 2009

eingeleitet. Langwierige Grundstücksver-

handlungen und Schwierigkeiten in der

Bauleitplanung führten dazu, dass das

Planverfahren erst im Jahre 2007 abge-

schlossen wurde.

Auf einem Areal von fast 19 000 Quadrat-

metern entsteht nun seit einigen Monaten

der Seniorenpark, der etwa 30 Wohnhäu-

ser inklusive Stellplatz oder Garage um-

fasst. Bei dem Seniorenpark handelt es

sich um eine neuartige Siedlung, die wie

eine Ferienparkanlage angelegt ist. Die

Wohnsiedlung wird von einheimischen

Laubhölzern und Bäumen eingefasst.

Zahlreiche Wanderwege und ein großes

Waldgebiet grenzen an die Wohnsiedlung.

In unmittelbarer Nähe befindet sich das

attraktive Wegenetz des Dortmund-Ems-

Kanals. Das Nahversorgungszentrum Nö-

dike ist in wenigen Minuten zu erreichen.

Mit der Bushaltestelle in unmittelbarer

Nähe ist auch die Anbindung an die Mep-

pener Innenstadt gewährleistet.

Bedürfnisorientierte Planung

Das Projekt bietet vielerlei Vorteile. Die

Senioren können einerseits individuelles

und unabhängiges Wohnen im Eigenheim

genießen, im Bedarfsfall aber auf Wunsch

notwendige fachliche Hilfe und Betreu-

ung in Anspruch nehmen. Die Betreuung

wird individuell angepasst, das heißt, so

erbracht, wie sie benötigt wird. Die Be-

wohner bleiben in ihrer Lebensgestaltung

völlig selbstständig und frei. Sie können

nach Bedarf den Catering-Service oder

Hilfen für die Wohnhaus- und Garten-

pflege oder auch den Einkauf jederzeit

in Anspruch nehmen.

Die Neubauten werden nach den Be-

dürfnissen der Käufer zukunftsorientiert

und behindertengerecht geplant. Den Se-

nioren steht ein zentrales Verwaltungs-

und Betreuungsgebäude zur Verfügung,

wo in Notfällen über Funk von allen

Häusern ärztliche Hilfe oder Betreuung

angefordert werden kann. Der Senioren-

park bietet somit alles Nötige für ein un-

abhängiges Wohnen im Alter.

A R B E I T U N D S O Z I A L E S

Wohnen im Alter – Vernetzung für ein selbstständiges Leben

Das Niedersachsenbüro „Neues Woh-

nen im Alter“ hat jetzt den 1. Niedersäch-

sischen Fachtag „Wohnen im Alter – gut

vernetzt für ein selbstständiges Leben“

durchgeführt.

Wie kann die Lebens- und Versorgungs-

situation älterer Menschen im Wohnvier-

tel verbessert werden, indem die Akteure

vor Ort sowie die Bürgerinnen und Bürger

aktiviert werden und miteinander koope-

rieren? Dieser Fragestellung war Haupt-

thema der Tagung.

Im Grußwort erläuterte die Sozialmi-

nisterin Mechthild Ross-Luttmann ihr

Anliegen, die Weiterentwicklung neuer

Wohnformen und des „normalen“ Wohn-

bestandes für ältere Menschen voran-

zubringen. Darüber hinaus betonte sie,

wie wichtig es sei, dass älteren Menschen

qualifizierte Wohnberatung in erreich-

barer Nähe zur Verfügung stehe.

Ursula Kremer-Preiss vom Kuratorium

Deutsche Altershilfe stellte das bundes-

weite Projekt „Soziales neu gestalten

– SONG“ vor. SONG ist ein Zusammen-

schluss mehrerer Akteure aus der Sozial-

wirtschaft mit dem Ziel, breitenwirksame,

zielgruppenspezifische Rahmenbedin-

gungen für quartiersbezogene Leistungs-

und Wohnangebote zu entwickeln und

daraus sozialpolitische Anforderungen

für deren Verwirklichung zu benennen.

Hierzu wurden vier Projekte untersucht, in

denen Träger der Wohlfahrtspflege einzel-

ne Wohnprojekte zum Ausgangspunkt für

eine Vernetzung von Versorgungsangebo-

ten im umgebenden Wohnviertel nutzen.

Kremer-Preiss fasste zum Schluss die

Voraussetzungen für erfolgreiche Quar-

tierskonzepte zusammen:

• ein Angebot barrierefrei gestalteter,

abgeschlossener Wohnungen in einem

Wohnquartier mit einer guten Infra-

struktur und einem Angebot an Ge-

meinschaftsräumen,

• einspeziellesSozialmanagement,das

Kommunikations- und Lösungspro-

zesse zwischen den Bewohnerinnen

und Bewohnern anstößt,

• Bewältigung von Hilfe- und Pflege-

bedürftigkeit innerhalb des Projektes,

• KooperationderAkteureundMitwir-

kung der Bewohnerinnen und Bewoh-

ner.

Um die Verbreitung dieser Projekte

zu fördern, wird es, so Ursula Kremer-

Preiss, notwendig sein, die bestehende

Versorgungslogik zu ändern: Präventive

Leistungen müssen belohnt werden, eine

Stärkung von Eigeninitiative und gegen-

seitiger Hilfe müsse sich für den Trä-

ger rechnen, die Verwirklichung neuer

Hilfemix-Modelle ist zu erleichtern und

ehrenamtliches Engagement ist besser

zu honorieren. Sozial- und Quartiersma-

nagement sowie die Unterstützung von

neuen Kooperationsformen im Quartier

sind bei Leistungsansprüchen als notwen-

diges Infrastrukturangebot verstärkt zu

berücksichtigen.

Wie ein Quartierskonzept ganz kon-

kret aussehen kann, welche Probleme

möglicherweise damit verbunden sein

können und was für die Vernetzung von

Bedeutung ist, stellte Sabine Petko von

der Bremer Heimstiftung am Beispiel des

Stadtteilhauses OTe in Osterholz-Tenever

dar. Nach der Vorstellung des Konzeptes

machte sie deutlich, dass Vernetzung ei-

nen neutralen Moderator, einen „Küm-

merer“ braucht sowie ein hohes Maß an

Kommunikationsfähigkeit der Akteure

und gegenseitige Akzeptanz. Weitere Aus-

sagen: Vernetzung ist ein Lernprozess und

findet nicht nur am „runden Tisch“ statt,

sondern auch in gemeinsamen Aktionen.

Dabei sollten die Kosten im Verhältnis

zum Nutzen stehen. Arbeit in Netzwerken

bedeutet immer auch eine Gratwande-

rung zwischen Kooperation und Kon-

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A R B E I T U N D S O Z I A L E S

kurrenz. Vernetzung und Stärkung des

Selbsthilfepotentials ist kein Ersatz für

Professionalität.

Ein Beispiel für den ländlichen Bereich

stellte Christine Concilio, Leiterin des So-

zialamtes der Stadt Burgwedel vor. Mit

der Einrichtung eines „Wohnwinkels“

in der Seniorenbegegnungsstätte ist in

Großburgwedel und in den umliegenden

Ortschaften eine Anlaufstelle für ältere

Menschen geschaffen worden, in der sie

Beratung und Unterstützung bekommen

können und die gleichzeitig Ausgangs-

punkt für Aktivitäten ist.

Im Rahmen des Wohnwinkelprojektes

wurde auch eine Ideenwerkstatt durch-

geführt, an der sowohl Burgwedeler Bür-

gerinnen und Bürger teilnahmen als auch

Institutionen, die sich mit dem selbststän-

digen Wohnen älterer Menschen befas-

sen. Als Ergebnis dieser Ideenwerkstatt

bildeten sich Arbeitsgruppen, die sich für

die Verbesserung der Lebenssituation äl-

terer Menschen in Burgwedel einsetzen

und bisher schon gute Ergebnisse erzielt

haben.

Karin Stemmer von den Vereinigten

Wohnstätten 1889 e. G. aus Kassel stellte

den Nachbarschaftsverein „Hand in Hand

e. V.“ vor, der von dem Wohnungsunter-

nehmen initiiert wurde. Ziel des Vereins

ist es, auch hilfe- und pflegebedürftige

Menschen den Verbleib in der vertrauten

Umgebung zu ermöglichen. Mit Hilfe von

hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern wurden ehrenamtliche und

nachbarschaftliche Hilfen mobilisiert und

vier Nachbarschaftstreffs aufgebaut. An-

geboten werden (zugehende) Beratungen,

Alltagshilfen sowie Bildungs- und Freizeit-

veranstaltungen. Das Angebot wird sehr

gut angenommen und der Verein hat mitt-

lerweile 700 Mitglieder.

Den Abschluss der Projektvorstel-

lungen bildete ein selbstorganisiertes

gemeinschaftliches Wohnprojekt in

Hannover-Linden, bestehend aus 16

Wohnungen und einer Gemeinschafts-

wohnung. Ralf Hagen-Ferner berichtete,

dass das Wohnprojekt zusammen mit 64

Einfamilienhäusern und 67 Wohnungen

des Betreuten Wohnens auf einem unbe-

bauten Grundstück quasi als neuer „Stadt-

teil“ neu gebaut wurde. Das Besondere

an dem Wohnprojekt ist, dass die Gruppe

nicht nur für sich ein tragfähiges soziales

Netz geschaffen hat, sondern sich auch

aktiv in den umliegenden Stadtteil ein-

bringt mit unterschiedlichen Aktivitäten,

wie beispielsweise einem gemeinschaft-

lichen Frühstück oder Bastelaktionen für

die Kinder.

Auch das Thema Wohnberatung durfte

nicht fehlen.

Annette Brümmer vom Niedersach-

senbüro gab einen Überblick über das

Arbeitsfeld der Wohnberatung und stellte

dar, welche Akteure in diesem Bereich

tätig sind und wie sie miteinander koo-

perieren können.

Alle Vorträge der Fachtagung können

unter www.neues-wohnen-nds.de unter

der Rubrik „Aktuelles und Termine“ he-

runtergeladen werden.

B AU E N U N D WO H N E N

PPP löst Investitionsstau und erzielt Wirtschaftlich-keitsvorteilevon Dr. Sabine Johannsen, Vorstandsmitglied der NBank

Dr. Sabine Johannsen

Einen kommunalen Investiti-

onsbedarf von jährlich 47 Mil-

liarden Euro hat eine aktuelle

Studie des Deutschen Instituts

für Urbanistik für den Zeitraum

von 2006 bis 2020 errechnet. Mit

Steuermehreinnahmen allein

wird sich dieser Stau nicht auf-

lösen lassen, zumal durch die

globale Finanzmarktkrise eher

einen Rückgang dieser Einnah-

men zu erwarten ist. Public-Private-Part-

nerships (PPP) können die dringend benö-

tigten Investitionen verwirklichen, doch

viele Kommunen bleiben eher skeptisch.

Zu Unrecht: PPPs haben in Niedersachsen

gegenüber der konventionellen Baudurch-

führung Wirtschaftlichkeitsvorteile von

durchschnittlich zwölf Prozent ergeben,

in der Spitze waren es 26 Prozent.

PPP ist keine Privatisierung im eigent-

lichen Sinne. Vielmehr arbeiten Kommune

und Privatwirtschaft auf einer vertraglich

geregelten Basis langfristig zusammen.

Beide planen, bauen, finanzieren und

betreiben partnerschaftlich ein öffent-

liches Hoch- und Tiefbauvorha-

ben, wobei das Eigentum in der

Regel bei der öffentlichen Hand

verbleibt. Bei Bedarf enthält die

Partnerschaft die Verwertung des

Vorhabens. Wesentlich ist: Die

Vorhaben umfassen neben Bau

oder Sanierung immer zumindest

die bauliche Unterhaltung als Teil

des Betriebes, weil gerade die

Übertragung des Betriebes die

größten wirtschaftlichen Vorteile gene-

riert.

Auch geringe Investitionsvolumen

für PPP geeignet

Bislang haben sieben Kommunen in

Niedersachsen Bauvorhaben als PPP

durchgeführt. Mit Wirtschaftlichkeitsvor-

teilen von bis zu 26 Prozent gegenüber der

konventionellen Baudurchführung gelten

allesamt als erfolgreiche Referenzpro-

jekte. Bei dem Vorhaben mit dem genann-

ten Spitzenwert handelt es sich um den

Neubau des Gymnasiums in Twistringen.

Die Vorhaben belegen überdies, dass sich

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58 DNG 2 2009

B AU E N U N D WO H N E N

auch Bauvorhaben mit einem Investitions-

volumen von knapp drei Millionen Euro

als PPP-Projekt eignen können. Es handelt

sich dabei um Neubauten an den Berufs-

bildenden Schulen in Winsen und Buch-

holz mit einem Wirtschaftlichkeitsvorteil

von immerhin acht Prozent. Drei weitere

Vorhaben befinden sich zurzeit in der

Ausschreibungsphase. Acht Kommunen

prüfen gerade die Wirtschaftlichkeit einer

PPP für ihr Bauvorhaben im Rahmen der

notwendigen Wirtschaftlichkeitsuntersu-

chung. Sie dürften von den Erkenntnissen

der Pilotprojekte profitieren, bei denen

das Land über die NBank die Beratungs-

leistungen gefördert hat.

In Niedersachsen strebt die Landes-

regierung entsprechend dem Zielwert der

Bundesregierung mittel- bis langfristig ei-

nen PPP-Anteil von bis zu 15 Prozent der

öffentlichen Investitionen an. Darum hat

sie ein Kompetenznetzwerk PPP initiiert,

dem bis auf wenige Ausnahmen nahezu

alle Ministerien sowie die NBank ange-

hören. Das Netzwerk begleitet die PPP-

Arbeit im Land, denn noch ist für dieses

ehrgeizige Ziel viel Überzeugungsarbeit zu

leisten. Spätestens seit den Erfolgen der

ersten Projekte fallen die Bemühungen

jedoch leichter.

Die in Niedersachsen durchgeführten

Projekte belegen: Für eine PPP eignen

sich grundsätzlich Hochbauprojekte aus

den unterschiedlichsten Bereichen. Am

Anfang steht die Entwicklung von PPP

beim kommunalen Straßenbau. Wirt-

schaftliches Potential ist hier sicherlich

gegeben, jedoch muss sich erst erwei-

sen, ob als PPP nur der Neubau von Teil-

strecken oder auch der von ganzen Netzen

sinnvoll ist. Eine erste in Niedersachsen

durchgeführte Wirtschaftlichkeitsunter-

suchung für ein Straßenbauprojekt mit

einer Ausbaulänge von mehr als fünf Kilo-

metern sowie etlichen Brücken- und Kreu-

zungsbauwerken hat einen Wirtschaft-

lichkeitsvorteil von bis zu acht Prozent

nachgewiesen.

Als Klassiker unter den PPPs darf der

Schulbau gelten. Bei ihm liegt die Mindest-

bausumme für reine Neubaumaßnahmen

bei gegenwärtig ungefähr drei Millionen

Euro. Dies zeigen sowohl die Erfah-

rungen aus den Pilotprojekten als auch

die Entwicklungen am Markt. Vorhaben,

die Sanierungs- und Neubauanteile glei-

chermaßen enthalten, erfordern dagegen

ein Bauvolumen von etwa acht Millionen

Euro. Bei reinen Sanierungsvorhaben ist

im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Vorha-

ben für PPP geeignet ist oder nicht.

Neubau oder Sanierung von Hallen-

und Freibädern

Komplizierter wird es beim Neubau

oder der Sanierung von Sportstätten.

Insbesondere bei Hallen- und Freibädern

existiert nur ein Markt mit wenigen Anbie-

tern. Die Schwierigkeiten liegen bei die-

sen Vorhaben in der Frage der Wirtschaft-

lichkeit, insbesondere in der Frage der

angemessenen Risikoverteilung. Um die

kommunalen Haushalte berechenbar zu

entlasten, insbesondere um die jährliche

Zuschussleistung für ein Bad zu senken

und in einem fest umrissenen Rahmen zu

halten, sollte es das Ziel sein, das Besu-

cher- und Auslastungsrisiko auf den Pri-

vaten zu übertragen. Um zu prüfen, ob sich

dieses Risiko wirklich belastbar übertra-

gen lässt, bedarf es im Vorfeld detaillierter

Untersuchungen des gesamten regionalen

Umfeldes. Die niedersächsischen Bäder-

projekte in Hannover-Misburg und dem-

nächst in Seelze zeigen, wie es gelingen

kann. Sie haben sich vor Beginn der PPP

Fragen gestellt wie:

• WelcheZielgruppensprecheichbis-

her an, welche will ich mit dem neu

zu bauenden Bad ansprechen?

• WelcheBädergibtesinderUmge-

bung?

• WelcheZielgruppenundwelchesEin-

zugsgebiet decken sie ab?

• GibtesmöglicherweiseKonkurrenz-

projekte in unmittelbarer Nähe?

• WiekannichmichvonderKonkur-

renz abheben?

Das heißt, die Kommune muss genau

die Zielgruppen für das Hallenbad bestim-

men und das Wettbewerbsfeld sowie das

Einzugsgebiet eingrenzen. Insgesamt zeigt

sich, dass Freibäder sich allenfalls dann

als PPP durchführen lassen, wenn im

Rahmen des Betriebes ausschließlich die

bauliche Unterhaltung auf den Privaten

übertragen wird.

Breiter Konsens und klare

Zielsetzung erforderlich

Die Beispiele verdeutlichen die Not-

wendigkeit eines einvernehmlichen Wil-

lens von Verwaltung und Politik, sich mit

PPP aus Effizienz- und Wirtschaftlich-

keitsgründen auseinanderzusetzen. Die

häufige Skepsis kommunaler Entscheider,

das Gewinnstreben des privaten Auftrag-

nehmers vertrage sich schlecht mit dem

öffentlichen Anspruch optimaler Lei-

stungserbringung, greift zu kurz. Es ver-

nachlässigt die ebenso bedeutende Chan-

ce, Leistungen durch die Partnerschaft mit

privaten Unternehmen effizienter erbrin-

gen zu können, wie die niedersächsischen

Referenzprojekte nachweisen.

Notwendig sind darüber hinaus eindeu-

tige Zielsetzungen der Verwaltung. Ihr

muss klar sein, was sie mit dem Vorha-

ben erreichen will und was die Kommune

sich finanziell leisten kann. PPP ermögli-

cht kein Bauen und Sanieren ohne Geld.

Einvernehmen muss auch über das Erfor-

dernis einer qualifizierten Beratung herr-

schen, ohne die PPP nicht auskommt.

Für den Erfolg einer PPP ist folglich

nicht nur die unabdingbare Partnerschaft

zwischen öffentlichem Auftraggeber und

privatem Auftragnehmer entscheidend.

Ebenso bedeutsam ist die Partnerschaft

nach innen. Die Beschlüsse, eine PPP

durchführen zu wollen, bedürfen eines

breiten politischen Konsenses. Intern

wird es stets eines Treibers für das Vor-

haben bedürfen. Am Ende müssen Verwal-

tung, Politik und Nutzer der öffentlichen

Einrichtung jedoch an dem Projekt mit-

gewirkt haben, damit alle Beteiligten das

Projekt als ihr Projekt anerkennen. Die

ersten in Niedersachsen durchgeführten

Schulbauvorhaben in Achim und Twistrin-

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59DNG 2 2009

B AU E N U N D WO H N E N

gen sind hervorragende Beispiele dafür,

dass die gelebte Partnerschaft nach innen

und außen dafür gesorgt hat, dass dort

Vorzeigeprojekte entstanden sind.

Erfahrungsgemäß fallen einer Kommu-

ne die notwendigen Beschlüsse leichter,

je moderner ihre Verwaltung aufgestellt

ist. Für Kommunen, die zum Beispiel die

Doppik eingeführt haben, liegt der Mehr-

wert von PPP klar vor Augen. In der Ko-

sten- und Leistungsrechnung der Doppik

werden die eigenen Kosten und somit die

Vorteile langfristiger Projektfinanzierung

erstmals sichtbar. Je mehr daher in einer

Kommune bereits der Gedanke effizienten

Verwaltungshandelns vorherrscht, desto

eher lässt sich ein inhaltlich geeignetes

PPP-Vorhaben umsetzen.

NBank berät interessierte

Kommunen

Ob und unter welchen Voraussetzungen

sich eine PPP für eine Kommune lohnen

kann, welche Verfahrensschritte zu unter-

nehmen und welche spezifischen Voraus-

setzungen zu beachten sind – die Beant-

wortung dieser und anderer Fragen ist Ge-

genstand der Beratung durch die NBank.

Im Rahmen des Kompetenznetzwerks PPP

ist die NBank mit der Eingangsberatung

beauftragt. Ferner begleitet die NBank

die geförderten Pilotprojekte und gibt

die Erfahrungen, die bei der Umsetzung

dieser Vorhaben gesammelt worden sind,

an andere Projektträger weiter. Gemein-

sam mit dem Ministerium für Wirtschaft,

Arbeit und Verkehr ist sie außerdem am

Erfahrungs- und Informationsaustausch

des Föderalen Kompetenznetzwerkes

PPP des Bundes und aller 16 Bundeslän-

der beteiligt.

In Public Private Partnership bietet sich

Kommunen ein geeignetes Werkzeug, den

Investitionsstau mit bemerkenswerten

Wirtschaftlichkeitsvorteilen aufzulösen.

Sicherlich sind die Voraussetzungen sorg-

fältig zu prüfen. Ein berechtigter Grund

zur Skepsis aber besteht nicht, denn viele

Vorurteile erweisen sich bei näherem Hin-

sehen als nicht haltbar.

Erschließung im Außenbereich von RA Rainer Nümann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Hannover

Vorhaben im Außenbereich wie

Ställe, Bodenabbauten, Winde-

nergie- oder Biogasanlagen mit

erheblichem Kraftverkehrauf-

kommen sind gemäß §§ 36 II 2, 35

I BauGB auf gesicherte insbeson-

dere straßenmäßig ausreichende

Erschließung zu prüfen. Fehlent-

scheidungsrisiken sind Ersatzan-

sprüche wegen verneinter Erschließung

oder drohender Erschließungsanspruch

(OVG Koblenz, 1 A 10253/07, BauR 08,

794; einschränkend OVG LG, 11. August

2008, 1 ME 83/08,Juris).

1. Wegen des bundesrechtlichen Er-

schließungsbegriffes (BVerwG, 4 C

54.85, BauR 88,576) stützen die bauord-

nungsrechtlichen Voraussetzungen über

die verkehrsmäßige Zugänglichkeit des

Baugrundstückes (in Niedersachsen §§ 1,

5, 46 NBauO) die Entscheidung über das

Einvernehmen allenfalls mittelbar.

2. Die Mindestanforderungen ausrei-

chender Erschließung ergeben sich in-

dividuell aus dem vorhabenspezifischen

Verkehr (BVerwG, 4 C 48/81, NvwZ 86,38).

Das ist nur mittels vollständigen Antrages

prüfbar (OVG LG, 4 LB 58/07, BauR

08,329). Im Hinblick auf die Unvollstän-

digkeitsrüge der Gemeinde binnen zweier

Monate (§ 36 II 2 BauGB, BVerwG, 4 C

7/03, BauR 05, 509) sind Checklisten und

die Herstellung der in Frage kommenden

Wege vollständig dokumentierende Akten

empfehlenswert.

3. Die ausreichende Erschließung ist

keineswegs stets gesichert, wenn das

Vorhaben unmittelbar an einer befahr-

baren dem öffentlichen Verkehr dienen-

den Straße liegt. Die Frage der möglichen

Erschließungsfunktion ist vorrangig nach

straßenrechtlichen Gesichtspunkten zu

entscheiden (BVerwG, 4 C 2.82, DÖV

85,363).

Liegen Widmungsakte durch die je-

weiligen Straßenbaulastträger

(§ 2 BFernStrG; Land und son-

stige Gebietskörperschaften,

§ 6 I 1 NdsStrG) oder ansonsten

Widmung sonstiger öffentlicher

Straßen, § 6 I 2, 54 NdsStrG; Wid-

mungen mittels Planfeststellungs-

beschluss oder Bebauungsplan, §

6 V NdsStrG oder Widmungsfikti-

on § 6 VI NdsStrG vor?

Bis zum 31. Dezember 1983 konnten

die Gemeinden gemäß § 63 NdsStrG kon-

stitutive Straßenbestandsverzeichnisse

aufstellen; die Aufnahme einer Straße in

sie hatte widmungsgleiche Wirkung (vgl.

unter anderem: OVG LG, 12 ME 95/07,

NdsVbl. 07,197; 12 L 291/90, OVGE 43,402;

VG BS, 6 A 6104/98, NdsVBl. 01,99; VG

GÖ, 1 A 249/03, BauR 05, 1516 ; VG LG,

24. Juli 2002, 5 A 131/01, JURIS). Diese

besteht trotz Aufhebung des § 63 NdsStrG

zum 31. Dezember 2004 fort.

Liegt nichts dergleichen vor, fällt die

historische Recherche unter Beachtung

partikularen Landesrechtes vor Inkraft-

treten des NdsStrGs ausführlicher aus.

Überraschungen sind möglich: zum

Beispiel im Straßenbestandsverzeichnis

eingetragene Straße ohne jeglichen Kon-

takt zum übrigen öffentlichen Straßen-

netz oder im Straßenbestandsverzeichnis

nicht eingetragene Straßenseitenbrücke,

VG GÖ, 1 A 249/03, BauR 05,1516.

Sperren Widmungsbeschränkungen

vorhabenspezifischen Verkehr aus, fehlt

die ausreichende Erschließung. Un-

ter Umständen ist gleichwohl eine der

Gemeinde zumutbare Benutzung einer

beschränkt gewidmeten Erschließungs-

anlage zu gestatten (OVG Saarland, 2 R

58/89, UPR 93, 88).

Unbeschränkte Widmungsakte lassen

keineswegs jeglichen nach der StVO zu-

lässigen Verkehr zu. Vorhandene Wege

sollen nicht überlastet werden und der

Rainer Nümann

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60 DNG 2 2009

Verkehr darf die Straße nicht schädigen

(BVerwG, 4 C 53.74, BRS 30 Nr. 40). Jede

Widmung bezieht sich nur auf den tatsäch-

lichen Ausbauzustand und den dadurch

ermöglichten Verkehr, unter anderem

VGH Mannheim, 5 S 1990/87 NVwZ-RR

1990, 225; OVG LG, 11. Dezember 1995, 12

L 7748/94, Vnb.; OVG Saarland, 1 B 215/07,

unter anderem NVwZ – RR 08,275).

Denn Straßen werden unter bestimmten

Annahmen über die Beschaffenheit der

nutzenden Fahrzeuge (beispielsweise

Achslasten, Gesamtgewicht, Abmes-

sungen, Art der Räder) und die Art des

Fahrens (beispielsweise Geschwindig-

keit, Lenkradien) gebaut und gewidmet.

Die Überschreitung der Parameter ist ge-

eignet, eine Straße mehr als widmungs-

gemäß abzunutzen, zu beschädigen oder

gar zu zerstören.

Das OVG Lüneburg (1 A 5/87, BRS 48

Nr. 79; anschließend 1 ME 325/02, BauR

03,667 und VG Oldenburg, 22. Juli 2004,

5 A 125/03) hat deshalb einen drei Meter

breiten befestigten Weg für

einen Bullen- und Schwei-

nemastbetrieb als unzu-

reichende Erschließung

bewertet.

Die bau- und verkehrs-

technische Beschaffenheit

einer Straße überschreiten-

der Verkehr ist Sondernut-

zung (OVG Saarland, 1 B

215/07, NVwZ-RR 08,275). Il-

legale Sondernutzung durch

ständige Straßenüberla-

stung führt zu Ersatzansprü-

chen des Straßenbaulastträ-

gers (VGH Mannheim, 5 S

1990/87, NVwZ-RR 90,225

zur Parallelvorschrift des

§ 16 NdsStrG). Das Kennt-

lichmachen der verkehrs-

technischen Beschaffen-

heit durch entsprechende

Verkehrsschilder ist kein

Widmungsbestandteil (Saut-

hoff, Straße und Anlieger,

München 03, Rnr. 185).

Maßgebend ist der tatsächliche Aus-

bauzustand im Zeitpunkt der Widmung

(Sauthoff, aaO.). Ein außenbereichs-

privilegiertes Vorhaben scheitert nicht

an mangelnder Erschließung, wenn ein

nach Widmung beschädigter Weg tatsäch-

lich bereits andere landwirtschaftliche

Betriebe erschließt, die Gemeinde aber

von einer Unterhaltung oder Instandset-

zung derartiger Straßen generell absieht

(VG Osnabrück, 27. Februar 2004, 2 A

129/02, Juris).

Durch eine Bundes-, Landes- oder

Kreisstraße ohne Erschließungsfunkti-

on außerhalb der Ortsdurchfahrt (§ 8a

BFStrG, § 20 II NdsStrG) kann ein Bau-

vorhaben nicht erschlossen werden. Die

Erschließungsfunktion ist im Einzelfall

zu würdigen und anzunehmen, wenn

gewichtige Indizien wie etwa ein be-

stimmter Ausbauzustand der Straße oder

insbesondere das Vorhandensein von

Zufahrten zu den anliegenden Grundstü-

cken für eine solche Annahme sprechen.

Ist die Verkehrsfunktion zum Beispiel

einer Landesstraße bereits ganz erheb-

lich zugunsten einer Erschließung der

anliegenden Grundstücke eingeschränkt

worden, fehlt die innere Rechtfertigung

des straßenrechtlichen Anbauverbotes.

Dann kann eine Bauvoranfrage nicht

mangels Erschließung abschlägig be-

schieden werden (VG Osnabrück, 21.

August 1998, 2 A 12/97, Vnb. unter Hin-

weis auf BVerwG, 30. November 1984, 4

C 2.82, DÖV 85, 363).

Es fehlt auch an der Erschließung

eines Vorhabens, wenn die Kapazität öf-

fentlicher Straßen überlastet wird (un-

ter anderem BVerwG, 4 B 253/95, NVwZ

97,389).

Für die Sicherung der Erschließung

sind sowohl die Zugänglichkeit des

Baugrundstücks als auch des Bauvor-

habens selbst ausschlaggebend. Ein von

der öffentlichen Straße weit entferntes

Bauvorhaben ist unter Umständen nicht

ausreichend erschlossen (problematische

Binnenerschließung, BVerwG, 4

B 62/90, ZfBR 90,205).

4. Bauvorhaben, die

nicht an einer öffentlichen

Straße liegen

4.1 Grunddienstbarkeit/Bau-

last

Wegen des bundesrechtlichen

Erschließungsbegriffes reicht

eine im Rang vor den Grund-

pfandrechten eingetragene

Grunddienstbarkeit zur Ver-

mittlung der gesicherten (aus-

reichenden) Erschließung aus

(vgl. Große-Suchsdorf, Rnr. 24

zu § 5 NBauO, 8. A.). Die Wege-

dienstbarkeit verschafft einen

Anspruch auf Wegebaulastbe-

stellung (Schwarz, Baulasten im

öffentlichen und im Privatrecht,

Wiesb. 1995, S. 173 ff.; BGH, 18.

März 1994, V ZR 159/92). Es man-

gelt unter Umständen umgekehrt

an der gesicherten Erschließung,

wenn eine korrespondierende

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61DNG 2 2009

Wegedienstbarkeit fehlt, weil die (Wege-)

Baulast kein zivilrechtliches Nutzungs-

recht gewährt (vgl. i.E. Große-Suchsdorf

u.a., Rnr. 49 zu § 92 NBauO, 8. A., 06).

4.2 Mittelbare Erschließung über

Realverbändewege

Realverbandswege sind nicht durch-

weg öffentliche Straßen. Nach § 7 Abs. 1

RealVerbG kann der Inhaber eines Ver-

bandsanteils das Zweckvermögen Weg

in den Grenzen seiner Zweckbestimmung

benutzen.

Übermäßige Wegenutzung kann er

nicht beanspruchen (OVG LG, 22. Sep-

tember 2008, 10 LA 178/07, Juris). Pla-

nungsrechtlich kann ein Realverbands-

weg also ausreichende Erschließung

vermitteln. Bauordnungsrechtlich muss

unter Umständen von der Baulasteintra-

gung befreit werden.

4.3 Erschließung durch Notwege-

recht?

Zuwegungsnot begründende Baugeneh-

migungen verletzen Nachbarrechte (unter

anderem VG Münster, 16. März 2007, 10 K

2265/05, Juris). § 917 BGB scheidet zur

Sicherung ausreichender Erschließung

aus. Ein ausgeurteiltes Notwegerecht

kann Erschließung gewährleisten (VG

München, 5. Oktober 2006, M 1 SN 06,

3435, Juris; a.A. Große-Suchsdorf u.a.,

Rnr. 25 zu § 5 NBauO, 8. A.), insbeson-

dere bei einer die Zuwegungsnot nicht

intensivierenden Änderung.

5. Sicherung der Erschließung

durch Vertrag

Die Erschließung eines im Außenbe-

reich privilegiert anzusiedelnden Bauvor-

habens kann dadurch gewährleistet wer-

den, dass der Bauherr ein ausreichendes

und der Gemeinde zumutbares Erschlie-

ßungs- und Instandhaltungsangebot un-

terbreitet (unter anderem BVerwG, 4 C

45,88, NVwZ 91, 1976). Eine unbesicherte

Haftungserklärung für entstehende Stra-

ßenschäden sichert Erschließung eines

Hähnchenmaststalles im Außenbereich

nicht (VG Oldenburg, 22. Juli 2004, 5 A

125/03, Juris).

6. Problematik des

diskriminierungsfreien Zuganges

Es besteht kein prinzipieller Kontra-

hierungszwang der Gemeinden, Privat-

grundstücke für die Erschließung zur

Verfügung zu stellen (BGH, V ZR 424/02,

NVwZ 04,377). Die speziell von Windener-

gieanlagenbetreibern propagierte „dis-

kriminierungsfreie“ Zugangsverschaffung

durch Gemeindegrundstücke bedarf ei-

ner eigenen Betrachtung.

B AU E N U N D WO H N E N

W I R T S C H A F T U N D T O U R I S M U S

Hirches letzter Auftritt als Wirtschaftsministervon Volker Benke, Journalist

Der mittlerweile ausgeschiedene

langjährige niedersächsische Wirt-

schaftsminister Walter Hirche hatte

auf der fünften Sitzung des innova-

torsclubs Niedersachsen, der ersten

Sitzung im Jahr 2009, in der Roboter-

Akademie auf dem hannoverschen

Messegelände seinen letzten öffent-

lichen Auftritt als Wirtschaftsmini-

ster. Er absolvierte das in gewohnter

Souveränität und Sachkunde, als er

zum Thema „Innovationsland Nie-

dersachsen“ sprach und einen Aus-

blick auf die Chancen des Landes

in den kommenden Jahren gab.

Es war zugleich eine Bilanz seiner

langjährigen Arbeit für das Land als

Wirtschaftsminister, ein Vermächtnis

und ein optimistischer Blick in die

Zukunft.

Die weiteren Themen der Tagung

drehten sich schwerpunktmäßig um

das weite Feld der Robotertechno-

logie. Der neue Vorstandsvorsitzen-

de der Messe AG, Dr. Wolfram von

Fritsch, sprach über „Die Robotation-

Academy – Mehrwert für Unterneh-

men“. Erweitert wurde das Thema

durch einen Vortrag des Senior Direc-

tors bei Microsoft Deutschland, Dr.

Said Zahedani, der sich dem Thema

„Robotik – Die Kombination lokaler

Kernkompetenzen in einer globalen

Welt“ widmete. Schließlich infor-

mierte Volker Bibelhausen von der

Firma Phoenix Contact GmbH&Co.

KG über „Robotik – Innovationschan-

cen für den Mittelstand“.

Zur Abrundung der Theorie er-

lebten die Teilnehmer am Ende der

Tagung die Demonstration und Hand-

habung von Robotern in der Praxis.

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62 DNG 2 2009

W I R T S C H A F T U N D T O U R I S M U S

Robotik – Innovationschancen für den MittelstandKurzfassung des Vortrages von Volker Bibelhausen, Phoenix Contact GmbH & Co. KG

Die Steigerung der Produktivität und

Qualität ist eine wichtige Voraussetzung

für die Innovationsstärke und Wettbe-

werbsfähigkeit der deutschen Fertigungs-

industrie. Eine Schlüsselrolle fiel dabei

ab Anfang der 1980-er Jahre der Roboter-

technologie zu, mit Konzepten, wie sie

heute in der Robotation Academy auf

dem Hannoveraner Messegelände ver-

mittelt werden. Phoenix Contact hat sich

im Rahmen seiner Kundenprojekte auch

mit Robotik beschäftigt und liefert seit

Anfang der 1990-er Jahre Produkte und

Systeme, die Roboter sowie Werkzeuge

für Roboter ergänzen. Ferner arbeitet das

Unternehmen mit Robotern im Rahmen

seiner eigenen Schulungsprogramme und

setzte auch Roboter in der eigenen Pro-

duktion ein. Über seine Tochterfirma KW-

Software liefert Phoenix Contact zudem

Technologie für Roboter-Steuerungen.

Gleichwohl beziehen sich all diese Akti-

vitäten im Wesentlichen auf Projekte und

Lösungen für die Automobilindustrie.

Die nächsten großen Innovations-

schritte bei Robotern sind in anderen

Feldern zu erwarten. Welche das sind,

wird entscheidend von der kommenden

Generation der Techniker und Ingenieure

abhängen, die sich heute zunehmend mit

Robotik und den hierfür erforderlichen

technischen Grundlagen, also der Kom-

bination von Mechatronik und Informa-

tionstechnologie, beschäftigen. Zu sehen

ist diese sich abzeichnende Entwicklung

2009 in Halle 22 der Hannover Messe, wo

Schulklassen und Studenten ihre selbst

gebauten Roboter testen, in verschie-

denen Wettbewerben zeigen und gegen-

einander antreten lassen. Überhaupt ist

dieses Experimentierfeld, für das man

im Englischen häufig den Begriff „Hob-

biest Robotics“ findet, faszinierend zu

Broschüre „Energieversorgungsnetze“Über die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten und Hauptfragestellungen bei

Auslaufen des Konzessionsvertrages wird in der neuesten Broschüre der Schriften-

reihe des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Heft 67, berichtet.

Dabei geht es nicht nur um den Inhalt und den Abschluss von Konzessionsverträ-

gen, sondern vielmehr zunächst um die grundsätzliche Frage, welche Möglichkeiten

die Gemeinden nach Auslaufen eines Konzessionsvertrages überhaupt haben. Auch

die Gründung von Stadtwerken oder die Übernahme des Energieversorgungsnetzes

kann als Möglichkeit in Betracht kommen.

Interessenten können die Broschüre „Energieversorgungsnetze“ (Heft 67) zum

Preis von 18,50 Euro (zzgl. Porto und Verpackung) bestellen unter: www.nsgb.de

> Schriftenreihe.

beobachten. Für innovative Unterneh-

men findet sich hier die Chance, Ideen

zu sammeln und sich diesem Zukunfts-

markt im wahrsten Sinne des Wortes

spielerisch zu nähern. Folgerichtig wer-

den diese von Schulen und Hochschulen

betriebenen Aktivitäten nicht nur von der

Industrie, sondern zum Beispiel auch von

Bereichen des Militärs aufmerksam be-

obachtet. Aber auch für Mittelständler

könnten sich in Zukunft interessante Ge-

schäftsmöglichkeiten ergeben. Phoenix

Contact hat in den USA mit einem kleinen

Start-up eigene Technologie für diesen

Bereich verfügbar gemacht mit dem Ziel,

das Kreativpotential dieser „Community“

für zukünftige Entwicklungen im Bereich

Robotik nutzbar zu machen. Auch wer-

den von Phoenix Contact Wettbewerbe

gesponsert und Hochschulen mit Tech-

nologie und Lehrmaterial versorgt.

Es zeichnet sich ab, dass neue Kon-

zepte mit und um Robotik auch außerhalb

der Automobilindustrie kommerziell inte-

ressant sind und schrittweise Marktreife

erlangen. In welchen Bereichen der Ge-

sellschaft oder Industrie sich Robotik

als nächstes etabliert, wird vom Verän-

derungspotential abhängen und davon,

ob diese Innovationen in die Breite ge-

tragen werden können. Sonst besteht die

Gefahr, dass es spezialisierte Lösungen

bleiben, die die Produktivität einzelner

Industriesegmente verbessern oder im

Bereich Verteidigung eingesetzt werden

können, aber nicht ausreichend, um ge-

sellschaftliche Impulse zu geben, wie es

etwa das berühmte Mobiltelefon getan

hat. In jedem Fall bieten sich auch für

kleinere, mittelständische Unternehmen

ausgezeichnete Chancen, vorausgesetzt,

sie beschäftigen sich frühzeitig mit diesen

Entwicklungen in der Roboter Commu-

nity.

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63DNG 2 2009

U M W E LT S C H U T Z

Einleuchtend: Energieeffiziente Stadtbeleuchtungvon Florian Unger, Projekt „Klimawandel und Kommunen“

Florian Unger

Steigende Energieko-

sten, technische Innova-

tionen sowie veränderte

Rahmenbedingungen

stellen Kommunen vor

Heraus forderungen zur

Modernisierung der

Stadtbeleuchtung. Bereits die Nutzung

bestehender Potentiale ermöglicht mess-

bare Einsparungen im Energieverbrauch.

Das EU-Projekt EnLight der Bremerha-

vener Energiemanagement-Agentur

GmbH identifizierte beispielhaft erreich-

bare Energieeinspar-Potentiale von 30 bis

50 Prozent, wenn die effizienteste Technik

an der richtigen Stelle eingesetzt wird.1

Die Kommunen sind aufgrund der Ver-

kehrssicherungspflicht für die Beleuch-

tung der Verkehrswege verantwortlich.

Für die Auslegung der Außenbeleuchtung

geben in Deutschland die DIN-Normen

(DIN 5044-1 für die Außenbeleuchtung)

den notwendigen Orientierungsrahmen

vor. Über die Erfüllung dieser Minimal-

anforderungen hinausgehend, wird durch

die kommunale Beleuchtung eine Reihe

weiterer Funktionen wahrgenommen.

Dazu gehören sowohl die Attraktivität

und Belebung der öffentlichen Flächen,

als auch die Vorbeugung von Kriminalität

und die Vermittlung von Sicherheit für die

Anwohner. Die Erfüllung dieser „Beleuch-

tungszwecke“ geht einher mit einem er-

heblichen Energieverbrauch. Nicht selten

macht in vielen kleineren Kommunen der

Anteil der Beleuchtung 20 bis 30 Prozent

der Energiekosten aus. Die folgenden

Kurzbeispiele dreier anonymisierter

Gemeinden aus Niedersachsen verdeut-

lichen das Einsparpotential im Bereich

der kommunalen Beleuchtung. Bereits

ein um potentiell 30 Prozent reduzierter

Energieverbrauch bedeutet für die Bei-

spielgemeinden eine jährliche finanzielle

Entlastung von 5 700 Euro (Gemeinde A),

12 000 Euro (Gemeinde B) und 2 100 Euro

(Gemeinde C).

Auch das Bundesministerium für Um-

welt, Naturschutz und Reaktorsicher-

heit (BMU) forciert im Rahmen der Kli-

maschutzinitiative die Erneuerung der

kommunalen Beleuchtung. Das Ministe-

rium geht davon aus, dass rund ein Drittel

der Anlagen in Deutschland 20 Jahre und

älter sind und nicht mehr dem Stand der

Technik entsprechen. Insgesamt werden

laut BMU in Deutschland drei bis vier

Milliarden Kilowattstunden Strom für

die Beleuchtung von Straßen und Plätzen

verbraucht. Dieser Wert entspricht dem

Energieverbrauch von einer Million Haus-

halten oder einem jährlichen Ausstoß von

zwei Millionen Tonnen CO2.

Ziel: Ausbau energieeffizienter

Stadtbeleuchtung

Zur finanziellen Unterstützung der

Kommunen zur Entwicklung und Umset-

zung innovativer Beleuchtungsprojekte

haben das BMU, die KfW Förderbank

und das Umweltbundesamt (UBA) – im

Rahmen der Klimaschutzinitiative – den

Wettbewerb „Energieeffiziente Stadtbe-

leuchtung“ initiiert. Im ersten Teil des

Wettbewerbs wurden Hersteller aufge-

rufen, energieeffiziente Beleuchtungs-

techniken einzureichen. Die Sammlung

gibt einen Überblick über die auf dem

Markt erhältlichen Systeme. Im zweiten

Teil des Wettbewerbs sind Kommunen

aufgefordert, bis zum 27. Februar 2009

Konzepte mir sehr guter Energieeffizienz

und Wirtschaftlichkeit einzureichen.

Fazit

Im Bereich von innovativen und wirt-

schaftlichen Beleuchtungskonzepten

besteht bundesweit und in Niedersach-

sen noch erheblicher Nachholbedarf.

Aufgrund der finanziell angespannten

Situation herrscht in vielen Kommunen

jedoch ein Investitionsstau. Bei stei-

genden Energiekosten bedeuten ineffi-

ziente Beleuchtungsanlagen jedoch eine

zusätzliche Belastung für die kommu-

nalen Haushalte. Nach Schätzungen des

Zentralverbandes Elektrotechnik- und

Einwohner Leuchten Energieverbrauch Energiekosten*

Gemeinde A 2800 638 200.000 kWh 19.000 Euro

Gemeinde B 1200 216 95.000 kWh 40.000 Euro

Gemeinde C 730 92 35.000 kWh 7.000 Euro

*Annahme 0,20 Euro Cent/kWh

1 Bremerhavener Energiemanagement-Agentur GmbH (2005), Leitfaden für Gemeinden und Betreiber von Straßenbeleuchtungen, EU-Projekt EnLight

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund in Kooperation mit dem

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie

dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung lädt ein zur

Fachkonferenz

Repowering von Windenergie anlagen – kommunale

Handlungsmöglichkeitenam 11./12. Juni 2009 in Bremen.

Einladung und Anmeldung unter www.uan.de, Projekt „Repowering“.

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64 DNG 2 2009

U M W E LT S C H U T Z

V O R S C H A U

DNG 3/2009

Themenschwerpunkt: Familie

Anzeigen- und Redaktionsschluss

am 11. Mai 2009

erscheint am 10. Juni 2009

zur Mitgliederversammlung

Weitere Informationen erhalten Sie

über die Internetseite „Klimawandel

und Kommunen“ unter www.kuk-nds.

de. Ziel des Projektes ist es, die kom-

munalen Klimaschutzaktivitäten der

niedersächsischen Kommunen zu un-

terstützen und verstärkt ins öffentliche

Bewusstsein zu rücken. KuK wird von

den kommunalen Spitzenverbänden

(Nds. Städte- und Gemeindebund, Nds.

Landkreistag, Nds. Städtetag), nieder-

sächsischen Energieversorgern, dem

Sparkassenverband, der Nord LB so-

wie der VGH unterstützt.

Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) beläuft

sich allein für Niedersachsen ein technisch

erreichbares Einsparpotential durch ef-

fizientere Beleuchtungsanlagen auf 320

Millionen Euro jährlich.2 Neben der rein

finanziellen Entlastung durch geringe

Betriebskosten stellt die Erneuerung der

Beleuchtungsanlagen auch eine Verbesse-

rung der Beleuchtungssituation insgesamt

dar. Beide Aspekte zur Beleuchtungser-

neuerung – finanziell und optisch – mün-

den in einen substantiellen Beitrag für den

Klimaschutz auf kommunaler Ebene.

2 ZVEI (2008), Pr-72/2008, Mehr Licht – gleichzeitig weniger Kosten

DörrBescheidkorrektur – Rückforderung – Sozialrechtliche Herstellung

2009, 4., neu bearbeitete Auflage, 280 Seiten, 34,80 Euro, ISBN 978-3-415-04149-3Richard Boorberg Verlag GmbH & Co. KG, Scharrstraße 2, 70563 StuttgartDie zentrale Problematik im Alltag der Sozial-

verwaltung ist die Korrektur von Bescheiden nach den maßgebenden Vorschriften. Die einschlägigen Rechtsinstitute wie Rücknahme, Widerruf, Aufhe-bung, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Berichtigung und Heilung von Form- und Verfahrensfehlern stellt dieses Arbeitshandbuch in seiner vierten Auflage vor. Das Kapitel Rückforderung ist bedeutsam wegen Lei-stungsüberzahlungen von Todes. Der ergänzenden Gesetzgebung folgt die Darstellung zur Rückforde-rung von Sozialleistungen nach überzahlter Abtre-tung oder Pfändung.

ZieglmeierDie Zweitwohnung in der Praxis

2009, 128 Seiten, 19,80 Euro, ISBN 978-3-415-04180-6Richard Boorberg Verlag GmbH & Co. KG, Scharrstraße 2, 70563 StuttgartDas Buch beschäftigt sich zunächst mit den Vo-

raussetzungen und Grenzen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer. Daran anschließend wer-den etwaige Befreiungstatbestände für bestimmte Personengruppen diskutiert. Ein besonderes Au-genmerk gilt dabei der neuen bayerischen Ausnah-meregelung für „Geringverdiener“. Es gibt bereits erste Signale von anderen Bundesländern, die das Einkommensmodell auf ihre Kommunalabgabenge-setze übertragen wollen. Abgerundet wird das Werk durch Hinweise zu den prozessualen Rechtsschutz-möglichkeiten und durch das Datenschutzrecht im Bereich der Zweitwohnungssteuer.

PriceWaterhausCoopers/Haufe Verlag (Hrsg.)Entflechtung und Regulierung in der deutschen Energiewirtschaft Praxishandbuch zum Energiewirtschaftsgesetz

2. Auflage 2008, 609 Seiten, 148 Euro, ISBN 978-3-448-08524-2 Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co KG, Hindenburgstraße 64, 79102 FreiburgDas Handbuch stellt Folgendes praxisorientiert

dar: Grundsätze und Formen der Entflechtung, rechtliche, operationelle, informatorische und buchhalterische Entflechtung, Netzzugang, Unter-nehmensstrategien, Kooperationen, Netzbewertung, Kostenbasierte und anreizorientierte Entgeltbildung, Kompetenzen staatlicher Regulierungsbehörden, Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht, Netzan-schluss und Versorgung.

Auf der DVD: Gesetzessammlungen, Regierungs-begründungen, Videovorträge.

P R E S S E S P I E G E L

Winterferien in Niedersachsen kein Thema

Der Niedersächsische Städte- und Gemein-debund (NSGB) hat Überlegungen eine Ab-sage erteilt, in Niedersachsen Winterferien einzuführen. Von den touristischen Organi-sationen wird eine solche Regelung ebenfalls mehrheitlich abgelehnt, weil sie den nieder-sächsischen Touristengebieten nicht nützt, sondern vor allem schneesichere Ferienge-biete in den Alpen davon profitieren würden. Außerdem könnte die mit der Einführung von Winterferien zwangsläufig verbundene Ver-kürzung der Weihnachts-, Oster- und/oder Herbstferien für die niedersächsischen Tou-rismusregionen, vor allem aber den Harz, zu wirtschaftlichen Einbußen führen. Auch im Kultusministerium ist man nach wie vor skep-tisch und hat bisher aus schulpädagogischen und schulorganisatorischen Gründen darauf verzichtet, weil die Unterrichtskontinuität durch einwöchige Winterferien beeinträch-tigt werde. Ein Vorteil wäre zwar eine längere Erholungsphase für Schüler und Lehrkräfte nach der Ausgabe der Schulhalbjahreszeug-nisse und vor dem Start in das zweite Schul-halbjahr, heißt es im Ministerium. Dann sei allerdings der Unterrichtszeitraum zwischen dem Ende der Weihnachtsferien Anfang Janu-ar und dem Beginn der Osterferien aus schu-lischer Sicht zu kurz. Winterferien gibt es der-

zeit in den neuen Bundesländern und in Berlin sowie in Bayern und im Saarland, wo sie als „Faschingsferien“ laufen. Der NSGB hat sich in diesem Zusammenhang erneut für eine Ent-zerrung der Ferienzeiten eingesetzt und auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordhrein-Westfalen ver-anlasst, sich bei ihrer Landesregierung dafür einzusetzen und die vorgesehene Ferienre-gelung für die Jahre 2011 bis 2017 zu überar-beiten. Ziel der Kommunalverbände ist eine Ausdehnung des Korridors für die Sommerfe-rien auf einen 90-Tage-Gesamtferienzeitraum, damit der derzeitige Durchschnittswert von 82,5 Tagen nicht unterschritten wird. Auch die Wirtschaftsministerkonferenz hatte aus verkehrlichen und ökonomischen Gründen den derzeitig geltenden Beschluss der Kul-tusministerkonferenz (KMK) abgelehnt. Min-destens für das Jahr 2014 will Niedersachsen, abweichend von dem Beschluss der KMK, aus tourismuspolitischen Gründen den Sommer-ferientermin um eine Woche nach hinten ver-schieben, um eine weitergehende Entzerrung mit dem Ferientermin in NRW zu erzielen. Die Sommerferien würden dann vom 31. Juli bis zum 10. September 2014 dauern. NRW ist das Hauptquellgebiet für Touristen vor allem an der niedersächsischen Küste.

rundblick/Nord-Report vom 12.3.2009

Niedersächsischer Städte­ und Gemeindebund im Spiegel der Presse

B ÜC H E R S C H AU

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DNG 2 2009

„Die Niedersächsische Gemeinde“ erscheint sechs mal jährlich. Bezugspreis jährlich 36,- Euro, Einzelpreis 6,- Euro zuzüglich Porto. In sämtlichen Verkaufspreisen sind 7 Prozent Mehrwertsteuer enthalten. Für Mitglieder des Nds. Städte- und Gemeindebundes ist der Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten. Bestellungen an den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, 30159 Hannover, Arnswaldtstr. 28.

Herausgeber: Niedersächsischer Städte-und Gemeinde-bund. Präsident Rainer Timmermann. Chefredakteur: Thorsten Bullerdiek, 30159 Hannover, Arnswaldtstraße 28, Tel. 0511 30285-0, Fax 0511 30285-30, [email protected] · www.nsgb.de.

Redaktion und Anzeigenleitung: Ute Staut meis ter, Tel. 0511 30285-45, Fax 0511 30285-845, E-Mail: [email protected].

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Ge-nehmigung der Schriftleitung gestattet. Mit dem Namen des Verfassers veröffentlichte Aufsätze und Beiträge stel-len nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen.

Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 35.

Gesamtherstellung: WINKLER & STENZEL GmbH Schulze-Delitzsch-Straße 35, 30938 Burgwedel Tel. 05139 8999-0, Fax 05139 8999-50

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