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Frohburger Nachrichten 11. Jahrgang – Freitag, den 29. Juni 2018 – Nummer 6 Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen Altmörbitz, Altottenhain, Benndorf, Bubendorf, Dolsenhain, Eckersberg, Elbisbach, Eschefeld, Flößberg, Frankenhain, Frauendorf, Gnandstein, Greifenhain, Hopfgarten, Jahnshain, Kohren-Sahlis, Linda, Meusdorf, Nenkersdorf, Neuhof, Ottenhain, Pflug, Prießnitz, Roda, Rüdigsdorf, Schönau, Streitwald, Tautenhain, Terpitz, Trebishain, Walditz und Wüstenhain Einladung für die Bürger von Jahnshain, Meusdorf, Linda und Kohren-Sahlis zum Workshop Am Donnerstag, dem 28. Juni 2018, um 18:00 Uhr findet in der alten Dorfschule in Jahnshain ein Workshop zu folgendem Thema statt: Alte Dorfschule Jahnshain – Aufbau eines Netzwerkes Multiples Haus im Kohrener Land“ Die Initiatoren des „Bürgerverein JaLiMeu i. G.“ haben die Ein- ladungen dafür bereits in den Haushalten der Ortsteile verteilt und erhoffen sich nun eine rege Teilnahme, Mitwirkung und auch Unterstützung für das Vorhaben. Für die Nichteingeweihten der Hinweis; JaLiMeu steht für die Ortsteile Jahnshain, Linda und Meusdorf. Im Vorfeld der Veranstaltung um 17 Uhr wird mit einem ca. 30-minütigen Hörspiel und Bildern der Aktion „Unser Dorf, unsere Schule, meine Geschichte“ vom letzten Jahr auf diesen Workshop eingestimmt. Für Speis und Trank ist gesorgt. Die Initiative wird vom Landkreis Leipzig und dem Demografie-Förderprogramm des Frei- staates Sachsen begleitet und finanziell unterstützt. Ziel ist, in einer ersten Phase mithilfe des Planungsbüros „rb architekten Leipzig“ ein Praxiskonzept als multiples Haus für die ehemalige Schule in Jahns- hain bis Ende des Jahres zu entwickeln. Gleichzeitig soll geprüft wer- den, inwieweit ein solches Konzept auch auf Nachbarorte in einem „Netzwerk Kohrener Land“ übertragbar wäre. Für die Stadt Frohburg erhoffe ich mir, dass in diesem Netzwerk vielleicht auch sinnvolle Nutzungen und Partner für das nun weitgehend leer stehende Rat- haus Kohren-Sahlis gefunden werden. Als Bürgermeister der Stadt Frohburg unterstütze ich diese Initiative und das Engagement für die Zukunft leer stehender, dem Verfall preisgegebener alter Schulgebäude und für die Dorfentwicklung ausdrücklich. Dies aber auch in der Hoffnung, dass dadurch nicht nur sinnvolle Nut- zungsmöglichkeiten für Gebäude gefunden und Zeichen für die Belebung der Ortsmitte von Jahnshain gesetzt werden können, sondern die Stadt Frohburg personell, finanziell und mittelfristig auch vom Eigentum entlastet wird. Das Vorhaben könnte auch eine Vorbildwirkung anderorts haben. Allerdings haben Grund- stück und Gebäude der alten Schule Jahnshain den erheblichen Vorteil, dass die Stadt alleiniger Eigentümer ist und nicht wie an- derorts von einer Eigentumsauseinandersetzung mit der Kirche abhängig ist. Ich hoffe demgemäß auf eine rege Beteiligung von Bürgern und vielfältige Unterstützungen für diese Initiative. Wolfgang Hiensch, Bürgermeister Fotos: Ilke Schulz Stellenausschreibungen der Stadtverwaltung Frohburg Die Stadtverwaltung Frohburg sucht Mitarbeiter, u. a. einen Leiter für das Sachgebiet Bau- und Planungsamt! Die vollständigen Aus- schreibungen finden Sie unter www.frohburg.de/wirtschaft-arbeit/aktuelle-stellenangebote und in den kommunalen Einrichtungen. Susann Schubinski, Zentralamtsleiterin

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Frohburger

Nachrichten 11. Jahrgang – Freitag, den 29. Juni 2018 – Nummer 6

Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen Altmörbitz, Altottenhain, Benndorf, Bubendorf, Dolsenhain, Eckersberg, Elbisbach, Eschefeld, Flößberg, Frankenhain, Frauendorf, Gnandstein, Greifenhain, Hopfgarten, Jahnshain, Kohren-Sahlis, Linda, Meusdorf, Nenkersdorf, Neuhof, Ottenhain, Pflug, Prießnitz, Roda, Rüdigsdorf, Schönau, Streitwald, Tautenhain, Terpitz, Trebishain, Walditz und Wüstenhain

Einladung für die Bürger von Jahnshain, Meusdorf, Linda und Kohren-Sahlis zum WorkshopAm Donnerstag, dem 28. Juni 2018, um 18:00 Uhr findet in der alten Dorfschule in Jahnshain ein Workshop zu folgendem Thema statt:„Alte Dorfschule Jahnshain – Aufbau eines Netzwerkes Multiples Haus im Kohrener Land“

Die Initiatoren des „Bürgerverein JaLiMeu i. G.“ haben die Ein-ladungen dafür bereits in den Haushalten der Ortsteile verteilt und erhoffen sich nun eine rege Teilnahme, Mitwirkung und auch Unterstützung für das Vorhaben. Für die Nichteingeweihten der Hinweis; JaLiMeu steht für die Ortsteile Jahnshain, Linda und Meusdorf.

Im Vorfeld der Veranstaltung um 17 Uhr wird mit einem ca. 30-minütigen Hörspiel und Bildern der Aktion „Unser Dorf, unsere Schule, meine Geschichte“ vom letzten Jahr auf diesen Workshop eingestimmt. Für Speis und Trank ist gesorgt. Die Initiative wird vom Landkreis Leipzig und dem Demografie-Förderprogramm des Frei-staates Sachsen begleitet und finanziell unterstützt. Ziel ist, in einer ersten Phase mithilfe des Planungsbüros „rb architekten Leipzig“ ein Praxiskonzept als multiples Haus für die ehemalige Schule in Jahns-hain bis Ende des Jahres zu entwickeln. Gleichzeitig soll geprüft wer-den, inwieweit ein solches Konzept auch auf Nachbarorte in einem „Netzwerk Kohrener Land“ übertragbar wäre. Für die Stadt Frohburg erhoffe ich mir, dass in diesem Netzwerk vielleicht auch sinnvolle Nutzungen und Partner für das nun weitgehend leer stehende Rat-haus Kohren-Sahlis gefunden werden. Als Bürgermeister der Stadt Frohburg unterstütze ich diese Initiative und das Engagement für die Zukunft leer stehender, dem Verfall preisgegebener alter Schulgebäude und für die Dorfentwicklung ausdrücklich. Dies aber auch in der Hoffnung, dass dadurch nicht nur sinnvolle Nut-zungsmöglichkeiten für Gebäude gefunden und Zeichen für die Belebung der Ortsmitte von Jahnshain gesetzt werden können, sondern die Stadt Frohburg personell, finanziell und mittelfristig auch vom Eigentum entlastet wird. Das Vorhaben könnte auch eine Vorbildwirkung anderorts haben. Allerdings haben Grund-stück und Gebäude der alten Schule Jahnshain den erheblichen Vorteil, dass die Stadt alleiniger Eigentümer ist und nicht wie an-derorts von einer Eigentumsauseinandersetzung mit der Kirche abhängig ist. Ich hoffe demgemäß auf eine rege Beteiligung von Bürgern und vielfältige Unterstützungen für diese Initiative.

Wolfgang Hiensch, Bürgermeister

Fotos: Ilke Schulz

Stellenausschreibungen der Stadtverwaltung FrohburgDie Stadtverwaltung Frohburg sucht Mitarbeiter, u. a. einen Leiter für das Sachgebiet Bau- und Planungsamt! Die vollständigen Aus-schreibungen finden Sie unter www.frohburg.de/wirtschaft-arbeit/aktuelle-stellenangebote und in den kommunalen Einrichtungen.

Susann Schubinski, Zentralamtsleiterin

Frohburger Nachrichten Nr. 6/20182

Kontaktübersicht und Öffnungszeiten Stadtverwaltung Frohburg Markt 13 - 15 04654 Frohburg E-Mail: [email protected] Tel. 034348 805-0 Internet: www.frohburg.de Fax. 034348 805-39

Bürgermeister Herr Hiensch Sekretariat Frau Kaczmarzyk Amtsleiterin Zentralamt Frau Schubinski Bürgerinformation, Gemeindezentren Frau Dietze IT-Verantwortlicher/Personalamt Herr Morgner Personalamt Frau Wießner-Rühl Öffentlichkeitsarbeit/Homepage/Vereine Frau Kampf Organisationsangelegenheiten Frau Winkler Kindertagesstätten/Schulen Frau Brand Kindertagesstätten/Schulen Frau Taubert Leiterin Standes- und Meldeamt Frau Schuster Standesamt/Jugendclubs Frau Jahn-Pöhlmann Standesamt/Pass- und Meldeamt Frau Atzler Pass- und Meldeamt Herr Spranger Außenstelle Pass- u. Meldeamt Amtsleiterin Finanzverwaltung Frau Koch Controlling Frau Dietze Kassenverwalterin Frau Ledig Mahnung/Vollstreckung, Steuern Frau Schilaske Geschäfts-/Finanzbuchhaltung, Kasse Frau Krasselt Geschäftsbuchhaltung Frau Müller Steuern/Abgaben Frau Kubik Anlagenbuchhaltung Frau Rauschenbach Anlagenbuchhaltung/Aufarbeitung Frau Gottschalk Sachgebietsleiterin Liegenschaften Frau Gallien Mieten/Pachten Frau Golda Mieten/Pachten, Gebäudemanag. Frau Lätzsch Liegenschaften Frau Heimann Liegenschaften Frau Goldammer Amtsleiterin Bau- und Ordnungsamt Frau Vogel Hochbau/Städtebauförderung Frau Schröder Hochbau/Bauverwaltung Frau Schreiber Wirtschaftsförderung/Radwege Frau Schubinski Fördermittel Frau Nonn Tiefbau Herr Häring Tiefbau Herr Schütze Allgemeine Bauverwaltung/Baumschutz Herr Jungnitz Bauhofkoordination Frau Taubert Sachgebietsleiterin Ordnungs-/Rechtsangelegenheiten Frau Schwurack Feuerwehren/Brandschutz Frau Ludwig Straßenverkehrsbeh./Sondernutzung Frau Kertscher Gewerbeamt/Markt/Gemeindevollz. Frau Schlichter Gemeindllicher Vollzugsdienst Herr Zeißler Leiter Naturfreibad/Sportstätten Herr Heinze * Sporthalle * Polizeipräsenzposten * Schiedsstelle Bereitschaftstelefon des „AZV Espenhain“ Bereitschaftstelefon des „AZV Wyhratal“

805-13 805-13 805-23 805-11 805-55 805-17 805-15 805-37 805-70 805-34 805-19 805-69 805-27 805-28 034344 810-13 805-12 805-38 805-21 805-59 805-26 805-56 805-53 805-72 805-62 805-41 805-43 805-73 805-24 805-49 805-32 805-71 805-58 805-29 805-16 805-31 805-61 805-35 / 0176 14654011 805-33 805-48 805-18 805-20 805-22 805-57 805-54 / 51674 0176 14654004 805-74 805-40 0172 2789490 0172 8841022

Einrichtungen der Stadtverwaltung

* Museum „Schloss Frohburg“ 51563 E-Mail: [email protected] Internet: www.schloss-frohburg.de

* Museum Kohren-Sahlis 034344 61547 E-Mail: [email protected]

* Stadtbibliothek Frohburg 51037 E-Mail : [email protected] Internet: www.bibliothek-frohburg.de

* Kommunalarchiv Frohburg 60762 E-Mail: [email protected]

* Historisches Archiv Kohren-Sahlis 034344 62355

* Naturfreibad Frohburg 51674 E-Mail: [email protected]

* Kindertagesstätte Frohburg 51438 E-Mail: [email protected]

* Kinderkrippe „Storchennest“ Frohburg 60982 E-Mail: [email protected]

* Kindertagesstätte Greifenhain 51857 E-Mail: [email protected] 60518

* Kindertagesstätte Eschefeld 51490 E-Mail: [email protected]

* Kindertagesstätte Flößberg 034345 22194 [email protected]

* Kindertagesstätte Prießnitz 034345 22896 E-Mail: [email protected] Internet: www.kinderland-priessnitz.de

* Kindertagesstätte Tautenhain 034341 42295 E-Mail: [email protected]

* Kindertagesstätte Kohren-Sahlis 034344-61228 E-Mail: [email protected]

* Grundschule Frankenhain 034341 43035 E-Mail: [email protected] Internet: cms.sachsen.schule/gsfrankenhain

* Grundschule Frohburg 51333 E-Mail: [email protected]

* Grundschule Kohren-Sahlis 034344 61211 E-Mail: [email protected]

* Oberschule Frohburg 51334 E-Mail : [email protected] Internet: cms.sachsen.schule/msfrohburg/start/

* Hort „Die Einsteins“ 51933 E-Mail: [email protected]

* Hort „SchlauFüchse“ 568565 E-Mail: [email protected]

* Hort Frankenhain 034341 40748 E-Mail: [email protected]

* Außenstelle Hort in GS Kohren-Sahlis 034344-61021 E-Mail: [email protected]

Sprechzeiten der Stadtverwaltung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Sprechzeiten Pass-/Meldeamt Kohren-Sahlis Mo geschlossen Mo 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 – 15:00 Uhr Mo 08:00 -12:00 Uhr/13:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 12:00/13:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 – 15:00 Uhr Sprechzeiten des Polizeipräsenzpostens Do 09:00 - 12:00/13:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 17:30 Uhr Mo 15:00 - 18:00 Uhr bzw. 17:30 Uhr für Standesamt, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Pass- u. Meldeamt Fr 08:00 – 11:00 Uhr

Nr. 6/2018 Frohburger Nachrichten 3

Amtliche Bekanntmachungen

Beschlüsse Technischer AusschussDer Technische Ausschuss der Stadt Frohburg hat in seiner Sit-zung am 22.05.2018 mehr heitlich bzw. einstimmig folgenden Beschluss gefasst, der hier öffentlich bekannt ge macht wird

Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Nut zungsänderung einer ehemals mi-litärisch genutzten Bunkeranlage zur Lagerung py ro tech nischer Erzeugnisse der Lager gruppe 1.3.G auf dem Flurstück Nr. 269/2 der Ge mar kung Dolsenhain.Beschluss-Nr.: TA 42/118/2018

Beschlüsse VerwaltungsausschussDer Verwaltungsausschuss der Stadt Frohburg hat in seiner Sit-zung am 24.05.2018 mehrheitlich bzw. einstimmig folgenden Beschluss gefasst, der hier öffentlich bekannt gemacht wird.

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Spenden, Schen-kungen und ähnlichen Zuwen dun gen vom 09.04.2018 bis 14.05.2018 anzunehmen.Beschluss-Nr.: VA 42/97/2018

Beschlüsse StadtratDer Stadtrat der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 mehrheitlich bzw. einstimmig folgende Beschlüsse gefasst, die hier öffentlich bekannt gemacht werden:Der Stadtrat beschließt …

1. Die Eröffnungsbilanz, einschließlich Anhang und Rechen-schaftsbericht, wird gemäß § 88 b Absatz 2 in Verbindung mit § 131 Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO in der bis 31.12.2017 gültigen Fassung) nach Durchführung der örtlichen Prüfung mit

- einer Bilanzsumme von 75.531.224,17 EUR- einem Anlagevermögen von 68.778.645,22 EUR- einem Umlaufvermögen von 6.752.578,95 EUR

bei einem Bestand an liquiden Mitteln von 2.596.087,16 EUR

- Aktiven Rechnungsabgrenzungs-posten von 0,00 EUR

- einer Kapitalposition von 43.901.266,52 EURbei einem Basiskapital von 43.901.266,52 EUR

- Passiven Sonderposten von 22.927.655,95 EUR- Rückstellungen von 1.812.537,78 EUR- Verbindlichkeiten von 6.888.347,67 EUR- Passiven Rechnungsabgrenzungs-

posten von 1.416,25 EURfestgestellt.

2. Der Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz, des An-hangs sowie des Rechenschaftsberichtes zum 01.01.2012 der BHB Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss-Nr.: STR 44/553/2018

Der Stadtrat beschließt …1. Die öffentliche Ausschreibung für das Vorhaben „Natur- und Baumlehrpfad Frohburg – Streitwald – Kohren-Sahlis“ wird mit folgender Begründung aufgehoben:

Das Ausschreibungsergebnis liegt ca. 43 % über der gemäß Kostenermittlung für den ausgeschriebenen Leistungsumfang. Im Ergebnis liegen damit die vorläufig für das Vorhaben in der Haushaltsplanung einzuplanenden Gesamtkosten bei 93.100 €. Infolge dessen müsste die Stadt zusätzlich 28.000 € Eigenmittel im Nachtragshaushaltsplan 2018 für das Jahr 2018 für dieses Vorhaben einplanen.2. Der Zuwendungsbehörde und dem Regionalmanagement des LEADER-Gebietes „Land des Roten Porphyr“ ist mitzuteilen, dass die bereits bewilligten Fördermittel in Höhe von 32.466,85 € bis 2020 nicht in Anspruch genommen werden und demgemäß der Zuwendungsbescheid aufgehoben werden soll.Beschluss-Nr.: STR 44/554/2018

Der Stadtrat beschließt die Schließung der Außenstelle der Pass- und Meldebehörde im Rathaus OT Kohren-Sahlis zum 03.07.2018.Beschluss-Nr.: STR 44/555/2018

Der Stadtrat beschließt die Beantragung von Kulturraumförder-mitteln für das Museum Schloss Frohburg für das Jahr 2019 als Projektförderung. Die Anlagen zum Fördermittelantrag werden in diesem Zusammenhang bestätigt. Termin für die Antragstel-lung ist der 30.06.2018.Beschluss-Nr.: STR 44/556/2018

Der Stadtrat beschließt …1. Die in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl aufzunehmenden

Personen werden durch Wahl ermittelt.2. Mit der Ermittlung des Wahlergebnisses werden Frau Schwu-

rack und Frau Vogel (Wahlkommission) beauftragt. Die Ein-tragung in die Vorschlagsliste erfolgt in der Reihenfolge des Wahlergebnisses.

Beschluss-Nr.: STR 44/557/2018

Der Stadtrat stimmt dem Erlass der Satzung zur Festlegung des Schulbezirks für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Frohburg (Schulbezirkssatzung) mit Inkrafttreten zum Schuljahr 2019/2020 zu.Beschluss-Nr.: STR 44/558/2018

Der Stadtrat vergibt auf der Grundlage der öffentlichen Ausschrei-bung nach VOB/A und der Angebotsauswertung folgende Bau-leistungen für die Baumaßnahme „KSP-Gebiet Rittergut Prießnitz: Schloss Hauptgebäude und Anbau/Bauabschnitt Sanierung und Umnutzung der Dachgeschosse zum Museumsdepot – Instand-setzung/Sanierung Treppenraum Anbau Schloss Prießnitz:Los 4 Tischlerarbeiten an die Fa. Tischlermeister Ekkehard Land-graf, geschäftsansässig in 04720 Döbeln, Ziegelstraße 10/13, zu einer Bruttosumme von 91.885,85 €Beschluss-Nr.: STR 44/559/2018

Der Stadtrat vergibt auf Grundlage der Öffentlichen Ausschrei-bung nach VOB/A sowie dem Sächsischen Vergabegesetz und der Angebotsauswertung folgende Bauleistungen für die Bau-maßnahme Umbau und Umnutzung zur Sporthalle Eschefeld:Los 7 Fenster und Innentüren an die Firma Sell Fenster und Türen GmbH, geschäftsansässig in 04643 Geithain, Niedergräfenhain Nr. 79 OT Niedergräfenhain, zu einem Bruttopreis von 34.005,44 €Beschluss-Nr.: STR 44/560/2018

Der Stadtrat vergibt auf der Grundlage der Freihändigen Ver-gabe nach VOB/A folgende Leistungen für die Baumaßnahme „Grünes Klassenzimmer“:

Frohburger Nachrichten Nr. 6/20184

Los 1 Zimmererarbeiten an die Firma Holzbau und Innenausbau Hartmut Bohne, geschäftsansässig 04416 Markkleeberg, Hauptstra-ße 130-134, zu einem Bruttopreis von 21.901,95 € und zusätzlich die Oberflächenbehandlung zu einem Bruttopreis von 4.981,34 €Beschluss-Nr.: STR 44/561/2018

Los 2 Außenflächengestaltung an die Firma GTS Geithainer Tief- u. Straßenbau GmbH, geschäftsansässig 04654 Froh-burg, OT Frankenhain, Bergstraße 31, zu einem Bruttopreis von 18.705,46 €Beschluss-Nr.: STR 44/562/2018

Der Stadtrat beschließt, aufgrund der Ergebnisse aus der durch-geführten Lärmkartierung 2017 für die Stadt Frohburg keine Lär-maktionsplanung (Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmeplan) zu erstellen.Beschluss-Nr.: STR 44/563/2018

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstücks Nr. 631/15 Gemarkung Frohburg im „Wohnstandort am Harzberg“Beschluss-Nr.: STR 44/564/2018

Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 631/13 Gemarkung Frohburg im „Wohnstandort am Harzberg“Beschluss-Nr.: STR 44/565/2018

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Baugrundstückes Nr. 5 im „Baugebiet – Am Schützenhaus“, Flurstück Nr. 1052/23 Ge-markung FrohburgBeschluss-Nr.: STR 44/566/2018

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Baugrundstückes Nr. 7 im „Baugebiet – Am Schützenhaus“, Flurstück Nr. 1052/25 Ge-markung FrohburgBeschluss-Nr.: STR 44/567/2018

Der Stadtrat beschließt die Abtretung des Aneignungsrechtes durch die Stadt Frohburg für das Grundstück in Frohburg, Au-gust-Bebel-Straße 30, Flurstück Nr. 233 der Gemarkung FrohburgBeschluss-Nr.: STR 44/568/2018

Sitzungstermine

Im Monat Juli finden nachfolgend genannte Sitzungen des Stadtrates und der Orts aus schüsse statt. Alle interessierten Bürger sind zum jeweils öffentlichen Teil herzlich ein ge la den. Die entsprechenden Tagesordnungs-punkte wollen Sie bitte den öffentlichen Be kannt ma chun gen (Aushänge) entnehmen.

StadtratDonnerstag, den 05.07.2018, 19:00 UhrBürgerzentrum am Rathaus, Veranstaltungssaal, II. OG

Technischer AusschussMontag, den 16.07.2018, 19:00 UhrBürgerzentrum am Rathaus; Veranstaltungsaal, II. OG

VerwaltungsausschussDonnerstag, den 19.07.2018, 19:00 UhrBürgerzentrum am Rathaus; Veranstaltungsaal, II. OG

Ortschaftsrat EulatalMittwoch, den 04.07.2018, 19:00 UhrVereinshaus OT Tautenhain

Ortschaftsrat NenkersdorfMittwoch, den 04.07.2018, 19:30 UhrGemeindehaus Nenkersdorf

Ortschaftsrat RodaDonnerstag, den 05.07.2018, 19:30 UhrDorfgemeinschaftshaus Roda

Ortschaftsrat Kohren-SahlisDienstag, den 03.07.2018, 19:00 UhrRathaus Kohren-Sahlis

Bekanntmachungen der Stadt Frohburg

Satzung zur Festlegung des Schulbezirks für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Frohburg(Schulbezirkssatzung)Auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Frei-staat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62) und des § 25 Abs. 2 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. April 2017 (SächsGVBl. S. 242) geändert worden ist, hat der Stadtrat der Stadt Frohburg in seiner Sitzung am 07.06.2018 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Schulbezirk

(1) Für die in kommunaler Trägerschaft stehende Grundschule „Hans Coppi“ Frankenhain, die Grundschule Frohburg sowie die Grundschule Kohren-Sahlis wird ein gemeinsamer Grundschul-bezirk gebildet, der das Gemeindegebiet der Stadt Frohburg umfasst.(2) Innerhalb des gemeinsamen Grundschulbezirks besteht im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten ein Wahlrecht für die An-meldung der Schulanfänger sowie neuzugezogener Kinder.(3) Alle Kinder im Gemeindegebiet der Stadt Frohburg erhalten einen Platz an einer dieser drei Grundschulen.(4) Über die Schulaufnahme entscheidet die Schulleitung im Ein-vernehmen mit dem Landesamt für Schule und Bildung.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amts-blatt der Stadt Frohburg in Kraft und gilt für alle Neuaufnahmen ab dem Schuljahr 2019/2020. Diese Satzung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Be-standsklassen. Diese werden bis zum Ende ihrer Grundschulzeit nach den bis-her geltenden Grundschulbezirken beschult.

Frohburg, den 08.06.2018

HienschBürgermeister

BekanntmachungsanordnungDer Stadtrat der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 die vorstehende Satzung der Stadt Frohburg be-schlossen (Beschluss Nr. 44/558/2018). Diese Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-

nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der oben genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet

hat oder

Nr. 6/2018 Frohburger Nachrichten 5

2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Kindertagespflege 9 h in €

Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) und Betrag zur An-erkennung der Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII)

475,96 €

durchschnittlicher Erstattungsbe-trag für Beiträge zur Unfallversiche-rung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)

1,86 €

durchschnittlicher Erstattungsbe-trag für Beiträge zur Alterssiche-rung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)

17,24 €

durchschnittlicher Erstattungsbe-trag für Aufwendungen zur Kran-ken- und Pflegeversicherung(§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)

20,08 €

= laufende Geldleistung 515,14 €freiwillige Angabe: weitere Kosten für die Kindertagespflege (z.B. für Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachberatung)

0,00 €

= Kosten Kindertagespflege insge-samt

515,14 €

2.2. Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern rele-vant – der Kosten Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Kindertagespflege 9 h in €

Landeszuschuss 177,78 €Elternbeitrag (ungekürzt) 148,51 €Gemeinde (inkl. Ergänzungspauschale Bund*)

188,85 €

* Ergänzungspauschale nach Artikel 6 des Gesetzes zur Stär-kung der kommunalen Investititionskraft vom 16. Dezember 2015 im Umfang von 5,99 Euro monatlich je 9-h-Kind und 3,99 Euro je 6-h-Kind.

Frohburg, 08.06.2018

HienschBürgermeister

Erläuterungen Stand: Februar 2018

Zu 1. KindertageseinrichtungenZu 1.1 erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monata) erforderliche Personalkosten je Platz und MonatAuf der Basis der durchschnittlichen Personalkosten je vollbe-schäftigter pädagogischer Fachkraft sind unter Anwendung des Personalschlüssels die Personalkosten je Platz zu errechnen. „Erforderlich“ ist für einen Platz dabei Personal gemäß dem Re-gelpersonalschlüssel nach § 12 Abs. 2 SächsKitaG. Gibt es in der Gemeinde eine begründete Abweichung vom Regelper-sonalschlüssel (z.B. wenn die Betriebserlaubnis einer kleinen Einrichtung mehr Personal festschreibt), ist von dem dann gel-tenden Personalschlüssel auszugehen.

b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften ge-genüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-macht worden sind.

Ist eine Verletzung nach Punkt Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung gel-tend machen.

Frohburg, den 08.06.2018

HienschBürgermeister

Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Frohburg für das Jahr 20171. Kindertageseinrichtungen1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Krippe 9 hin €

Kindergarten 9 h in €

Hort 6 hin €

erforderlichePersonalkosten

842,27 € 408,75 € 220,73 €

erforderlicheSachkosten

199,45 € 96,79 € 52,27 €

erforderliche Per-sonal- und Sach-kosten

1.041,72 € 505,54 € 273,00 €

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Per-sonal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).

1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Krippe 9 hin €

Kindergarten 9 h in €

Hort 6 hin €

Landeszuschuss 177,78 € 177,78 € 118,52 €Elternbeitrag (ungekürzt)

199,00 € 107,00 € 66,00 €

Gemeinde(inkl. Eigenanteil freier Träger, Ergän-zungspauschale Bund*)

664,94 € 220,76 € 88,48 €

1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat

Aufwendungenin €

Abschreibungen -Zinsen -Miete -Gesamt -

1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurch-schnitt)

Krippe 9 hin €

Kindergar-ten 9 h in €

Hort 6 hin €

Gesamtaufwendungenje Platz und Monat

- - -

Frohburger Nachrichten Nr. 6/20186

Personalkosten je Vzä 4.100 EUR/Monat

4.100 EUR/Vzä x 1 Vzä : 5,5 Plätze = 745,45 EUR/PlatzLeitungsanteil 10 % + 74,54 EUR/Platz

819,99 EUR/Platzerforderliche Personalkosten je Krippenplatz 9 h 01.09.17 - 31.12.17 = 819,99 EUR/Monat

Durchschnitt 01.01.17 – 31.12.178 Monate x 751,66 Euro/Platz

= 6.013,28 EUR/Platz

4 Monate x 819,99 Euro/Platz

= 3.279,96 EUR/Platz

9.293,24 EUR/Platz : 12 Monate = 774,44 EUR/Monat

erforderliche Personalkosten je Krippenplatz 9 h im Durchschnitt = 774,44 EUR/Monat

b) erforderliche Sachkosten je Platz und MonatWerden in einer Gemeinde die Sachkosten (inkl. der Personal-kosten für sonstiges Personal) getrennt nach den Einrichtungsar-ten je Platz ermittelt, sind die errechneten Werte je Einrichtungs-art anzugeben. Werden die Sachkosten nur insgesamt über alle Einrichtungsarten ermittelt, wird folgende Berechnungsvariante vorgeschlagen:Es wird das Verhältnis zwischen den erforderlichen Personal-kosten (Höhe der Kosten für das Jahr insgesamt für die ganze Gemeinde, ohne zusätzliches Personal für Integration, nur für pädagogisches Personal laut Betreuungsschlüssel, Personal-überhang muss herausgerechnet werden, durch Landespau-schale finanziertes Personal für Schulvorbereitung muss herausgerechnet werden) und erforderlichen Sachkosten (ohne Abschreibungen, Zinsen, Mieten) ermittelt.

erforderliche Personalkosten der Gemeinde 2017 gesamt:

4.730.000 EUR

erforderliche Sachkosten der Gemeinde 2017 gesamt:

1.466.300 EUR

Es entstanden demnach erforderliche Sachkosten in Höhe von 31 % der erforderlichen Personalkosten. Um die erforderlichen Sachkosten je Platz der Einrichtungsarten zu ermitteln werden 31 % der jeweiligen erforderlichen Personalkosten je Platz und Monat berechnet.Für den 6-h-Hort Platz (Beispiel siehe oben) entstehen damit erforderliche Sachkosten in Höhe von 62,91 EUR (31 % von 202,95 EUR).

c) erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Mo-natSumme der erforderlichen Personal- und Sachkosten

Für das Beispiel 6 h Hort:

erforderliche Personal-kosten

202,95 EUR/Platz

erforderliche Sachkosten 62,91 EUR/Platzerforderliche Personal- und Sachkosten

265,86 EUR/Platz

zu 1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monata) Landeszuschuss je Monat01.01.17 – 31.08.179 h Krippe bzw. Kindergarten: 174,17 Euro/Platz6 h Hort: 116,11 Euro/Platz(entspricht dem monatlichen Landeszuschuss auf Basis der Landespauschale in Höhe von 2.165 Euro abzüglich 75 Euro, die zusätzlich mit jeder Pauschale ausgereicht werden zur Finanzie-rung des zusätzlichen Personals für die Schulvorbereitung und die bei der Deckung der regulären Personal- und Sachkosten nicht anzurechnen sind)

01.09.17 – 31.12.179 h Krippe bzw. Kindergarten: 185,00 Euro/Platz6 h Hort: 123,33 Euro/Platz(entspricht dem monatlichen Landeszuschuss auf Basis der Landespauschale in Höhe von 2.295 Euro abzüglich 75 Euro)

Beispiel: erforderliche Personalkosten Hort 6 h

· Personalkosten für pädagogisches Personal im Jahr 2017 in der Gemeinde insgesamt (Krippe, Kindergarten, Hort): 4.920.000 EUR

· Anzahl vollbeschäftigter Erzieher/innen (Krippe, Kindergar-ten, Hort): 100 Vzä

Zur Berechnung der Personalkosten je Vzä kann man entweder die Ist-Kosten durch die Anzahl der Ist-Vzä teilen (einschließlich Kosten und Vzä für ggf. bestehenden Personalüberhang) oder die Kosten für das erforderliche Personal durch die Kosten für die erforderlichen Vzä. Bei beiden Varianten müsste man annä-hernd das gleiche Ergebnis für die Kosten je Fachkraft erhalten.4.920.000 EUR : 100 Vzä = 49.200 EUR je Vzä im Jahr49.200 EUR : 12 Monate = 4.100 EUR je Vzä und MonatPersonalschlüssel Hort 6 h: 0,9 : 20 + 10 % Leitung4.100 EUR/Vzä x 0,9 Vzä : 20 Plätze = 184,50 EUR/Platz

Leitungsanteil 10 % + 18,45 EUR/Platz202,95 EUR/Platz

erforderliche monatliche Personalkosten je Hortplatz 6 h (Jah-resdurchschnitt) = 202,95 EURMöglicherweise sind in einer Gemeinde die Personalkosten ge-trennt nach den Einrichtungsarten bekannt. Z. B., wenn Hort-kinder nicht in kombinierten Kitas, sondern ausschließlich in „reinen“ Horten betreut werden. Dann sollte man für den Hort gesondert die durchschnittlichen Personalkosten je Hort-Vzä er-mitteln und dann mit dem Personalschlüssel „herunterbrechen“ auf einen Platz.Für die Krippen- und Kindergartenkinder erfolgt dann die oben beschriebene Misch-Berechnung, aber ohne Kosten und Vzä des Hortes.

Besonderheiten bei der Berechnung der Personalkosten je Platz im Kindergarten:Bei der Berechnung der erforderlichen Personalkosten für einen Kindergartenplatz ist ebenfalls der Schlüssel nach § 12 Abs. 2 SächsKitaG anzuwenden. Das zusätzliche Personal für die Schulvorbereitung bei Kindern im letzten und vorletzten Kinder-gartenjahr (§ 1 SächsKitaFinVO) ist für die Berechnung der Kos-ten von Kindergartenplätzen gemäß § 14 Abs. 2 SächsKitaG, die der Berechnung der Elternbeiträge zu Grunde liegen, nicht zu berücksichtigen. Die Kosten für dieses Personal trägt pauschal das Land, eine Umlegung der bereits durch die Landespauscha-le finanzierten Kosten auf die Eltern erfolgt nicht.Für die Berechnung der gemeindedurchschnittlichen Personal-kosten je vollbeschäftigter Erzieher/in (siehe oben) müssen die Kosten der Schulvorbereitung jedoch nicht zwingend herausge-rechnet werden. Die entstehenden Personalkosten für zusätzliches Personal zur Schulvorbereitung dürfen in der Summe der insgesamt entste-henden Personalkosten für Kita in der Gemeinde mit enthalten sein. Wichtig ist nur, dass die Summe der in der Gemeinde täti-gen Erzieher/innen (Vzä) dann auch den zusätzlichen Personal-bestand für die Schulvorbereitung enthält.

Besonderheiten bei der Berechnung der Personalkosten je Platz in der Krippe:Für das Jahr 2017 ist zu berücksichtigen, dass sich in der Krip-pe ab dem 1. September 2017 der Personalschlüssel ändert. Zu berechnen sind nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG jedoch durch-schnittliche Kosten (Jahresdurchschnitt). Eine Berechnung des gewichteten Jahresdurchschnitts der Personalkosten je Platz ist wie folgt möglich:01.01.17 – 31.08.17 Personalschlüssel für die Krippe 9 h 1 : 6 + 10 % LeitungPersonalkosten je Vzä 4.100 EUR/Monat

4.100 EUR/Vzä x 1 Vzä : 6 Plätze = 683,33 EUR/PlatzLeitungsanteil 10 % + 68,33 EUR/Platz

751,66 EUR/Platzerforderliche Personalkosten je Krippenplatz 9 h 01.01.17 - 31.08.17 = 751,66 EUR/Monat01.09.17 – 31.12.17 Personalschlüssel für Kindergarten 9 h 1 : 5,5 + 10 % Leitung

Nr. 6/2018 Frohburger Nachrichten 7

Kosten für die konzeptionelle Arbeit der Trägervereinigungen zu übergreifenden organisatorischen und inhaltlichen Fragen für die unterschiedlichen Einrichtungen“ zu verstehen. Der Begriff war jedoch missverständlich und wurde häufig mit Verwaltungs-kostenumlagen verwechselt. Daher wurde er 2005 im Gesetz gestrichen. Dies heißt jedoch nicht, dass die anfallenden Kosten für konzeptionelle Arbeit eines Trägers keine Kosten im Sinne des SächsKitaG sein können. Soweit Kosten für konzeptionel-le Arbeit und auch Verwaltungskostenumlagen übergeordneter Trägervereinigungen erforderlich sind und tatsächlich entstehen, gehören sie zu den für den ordnungsgemäßen Betrieb der Kin-dertageseinrichtung erforderlichen Sachkosten und fließen in die Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge ein.

zu 2. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG je Platz und MonatBekannt zu machen ist hier die gesamte laufende Geldleistung gemäß § 23 Abs. 1 SGB VIII, die von der Gemeinde an die Kin-dertagespflegeperson gezahlt wird. Diese umfasst gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII folgende Bestandteilea. die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflege-

person für den Sachaufwand entstehen (Nr.1),b. einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förde-

rungsleistung (Nr. 2),c. die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge

zu einer Unfallversicherung (Nr. 3),d. die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu

einer angemessenen Alterssicherung (Nr. 3) sowiee. die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu ei-

ner angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung (Nr. 4).

Die Bestandteile nach a) und b) können für die Bekanntmachung zusammengefasst werden, auch wenn beide Bestandteile ge-sondert ermittelt und gegenüber der Kindertagespflegeperson auch getrennt ausgewiesen werden müssen. Anzugeben sind die in der Gemeinde jeweils geltenden Beträge. Sofern in einer Gemeinde differenzierte Beträge für den Sachaufwand (z. B. für eigene Räume oder angemietete Räume) und/oder für die För-derungsleistung gezahlt werden, ist der Durchschnittswert an-zugeben.Die unter c) bis e) genannten Beträge werden i. d. R. bezogen auf die Kindertagespflegeperson und nicht pro Kind gezahlt und sind individuell verschieden. Um diese Aufwendungen aber als durchschnittliche Kind bezogene Leistung berechnen zu kön-nen, wird folgende Verfahrensweise vorgeschlagen:Die entsprechenden Beträge, die für die einzelnen Kinderta-gespflegepersonen gezahlt werden, sind zu addieren, durch 12 Monate zu teilen und diese Summe durch die Anzahl der im Jahresdurchschnitt monatlich in Kindertagespflege betreuten 9-h-Kinder zu dividieren.Beispiel für die Ermittlung der im Jahresdurchschnitt monatlich in Kindertagespflege betreuten 9-h-Kinder:1 Monat x 6 Kinder = 6 Kinder3 Monate x 7 Kinder = 21 Kinder8 Monate x 9 Kinder = 72 Kinder

99 Kinder : 12 Monate = ø 8,25 Kinder

Sofern in der Kindertagespflege auch Kinder anstelle des Kin-dergartens (sog. Ü3-Kinder) betreut werden, sind die Aufwen-dungen für diese Kinder mit anzugeben. Die zu zahlende lau-fende Geldleistung an die Kindertagespflegeperson müsste gleich sein, unabhängig davon, ob U3- oder Ü3-Kinder in Kin-dertagespflege betreut werden. Bei der Deckung der laufen-den Geldleistung gibt es jedoch bei dem Elternbeitrag sowie dem Gemeindeanteil Unterschiede. Hier wäre dann jeweils der Durchschnittswert anzugeben.Beispiel für die Ermittlung des gewichteten Durchschnitts beim Elternbeitrag:7 U3-Kinder x 190,00 EUR Elternbeitrag = 1.330,00 EUR2 Ü3-Kinder x 115,00 EUR Elternbeitrag = 230,00 EUR

1.560,00 EUR1.560,00 EUR : 9 Kinder = ø 173,33 EUR Elternbeitrag pro MonatBeim Gemeindeanteil wäre analog zu verfahren.

Durchschnitt 01.01.17 – 31.12.179 h Krippe bzw. Kindergarten:8 Monate x 174,17 Euro/Platz

= 1.393,36 EUR/Platz

4 Monate x 185,00 Euro/Platz

= 740,00 EUR/Platz

2.133,36 EUR/Platz : 12 Monate = 177,78 EUR/Platz

6 h Hort:8 Monate x 116,11 Euro/Platz

= 928,88 EUR/Platz

4 Monate x 123,33 Euro/Platz

= 493,32 EUR/Platz

1.422,20 EUR/Platz : 12 Monate = 118,52 EUR/Platz

Der durchschnittliche monatliche Landeszuschuss 2017 beträgt für Krippe/Kindergarten 9 h 177,78 EUR und für Hort 6 h 118,52 EUR.

b) Elternbeitrag je Monat (ungekürzt)Anzugeben ist der ungekürzte monatliche Elternbeitrag in der Gemeinde im Jahresdurchschnitt. Falls innerhalb des Jahres Änderungen eingetreten sind, sollte nach folgendem Verfahren gerechnet werden:Bsp: 6 h Hort – Elternbeitrag neun Monate des Jahres 63,00 EUR, drei Monate 65,00 EUR

63,00 EUR/Monat x 9 Monate

= 567,00 EUR

+ 65,00 EUR/Monat x 3 Monate

= 195,00 EUR

762,00 EUR : 12 Monate = 63,50 EUR/Monat

Der jahresdurchschnittliche Elternbeitrag im Hort (6 h) beträgt 63,50 EUR.

c) Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger und Ergänzungs-pauschale Bund)Anzugeben ist jeweils je Einrichtungsart die Differenz zwischen den unter 1.1. berechneten durchschnittlichen Personal- und Sachkosten je Platz und den Einnahmen aus dem durchschnitt-lichen Elternbeitrag und dem durchschnittlichen Landeszu-schuss.

Bsp.: 6 h Hort Personal- und Sachkosten je Platz und Monat

265,86 EUR

abzüglich Elternbeitrag - 63,50 EURabzüglich Landeszuschuss - 118,52 EURGemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) 83,84 EUR

Im Jahr 2017 erhielten die Gemeinden aus Mitteln des Bundes (freigewordene Mittel wegen des für verfassungswidrig erklär-ten Bundesbetreuungsgeldes) eine ergänzende Pauschale für die Kindertagesbetreuung von 71,83 Euro je 9-h-Kind (ent-spricht 5,99 € je Monat für einen 9-h-Platz; 3,99 Euro für einen 6-h-Platz). Ausgezahlt wurden die Mittel über das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investititionskraft vom 16. Dezember 2015. Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Kostende-ckung im Jahr 2017 wird empfohlen, hierfür keinen gesonderten Finanzierungsanteil „Bund“ darzustellen, sondern die Ergän-zungspauschale als im Gemeindeanteil enthalten darzustellen (wie im beiliegenden Musterformular für die Bekanntmachung). Will man dennoch den Finanzierungsanteil „Bund“ gesondert darstellen, würde sich der oben berechnete Gemeindeanteil um diesen Betrag verringern.

zu 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, MieteFür diese Aufwendungen, die nicht in die Berechnung der El-ternbeiträge einfließen dürfen, können die Kosten pro Platz ana-log dem Verfahren zur Ermittlung der Sachkosten nach Ziffer b) ermittelt werden.

Bitte beachten Sie, dass Aufwendungen für sog. „Personalkos-tenumlagen“ nach aktueller Rechtslage nicht mehr gesondert bekannt zu machen sind. Unter Personalkostenumlage im Sinne des SäKitaG von 1996 bzw. des SächsKitaG von 2001 waren

Frohburger Nachrichten Nr. 6/20188

2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Kindertagespflege 9 h in €

Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) und Betrag zur Anerken-nung der Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII)

450,00 €

durchschnittlicher Erstattungsbe-trag für Beiträge zur Unfallversiche-rung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)

1,64 €

durchschnittlicher Erstattungsbe-trag für Beiträge zur Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)

8,42 €

durchschnittlicher Erstattungsbe-trag für Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung(§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)

33,44 €

= laufende Geldleistung 493,50 €freiwillige Angabe: weitere Kosten für die Kindertagespflege (z.B. für Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachberatung)

0,00 €

= Kosten Kindertagespflege insge-samt

493,50 €

2.2. Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern relevant – der Kosten Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Kindertagespflege 9 h in €

Landeszuschuss 177,78 €Elternbeitrag (ungekürzt) 175,25 €Gemeinde (inkl. Ergänzungspau-schale Bund*)

140,47 €

* Ergänzungspauschale nach Artikel 6 des Gesetzes zur Stär-kung der kommunalen Investititionskraft vom 16. Dezember 2015 im Umfang von 5,99 Euro monatlich je 9-h-Kind und 3,99 Euro je 6-h-Kind.

Frohburg, 12.06.2018

HienschBürgermeister

Erläuterungen Stand: Februar 2018Zu 1. KindertageseinrichtungenZu 1.1 erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monata) erforderliche Personalkosten je Platz und MonatAuf der Basis der durchschnittlichen Personalkosten je vollbe-schäftigter pädagogischer Fachkraft sind unter Anwendung des Personalschlüssels die Personalkosten je Platz zu errechnen. „Erforderlich“ ist für einen Platz dabei Personal gemäß dem Re-gelpersonalschlüssel nach § 12 Abs. 2 SächsKitaG. Gibt es in der Gemeinde eine begründete Abweichung vom Re-gelpersonalschlüssel (z.B. wenn die Betriebserlaubnis einer klei-nen Einrichtung mehr Personal festschreibt), ist von dem dann geltenden Personalschlüssel auszugehen.

Gesondert ausgewiesen werden können zudem die ggf. entste-henden weiteren Kosten für die Kindertagespflege, die nicht Bestandteil der laufenden Geldleistung an die Kindertagespfle-geperson sind (z. B. für Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachberatung durch freie Träger). Auch diese Kos-ten wären dann pro Platz und Monat anzugeben. Sofern sol-che weiteren Kosten anfallen, ergeben sich aus diesen sowie der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflegeperson die „Kosten für die Kindertagespflege insgesamt“, die durch Lan-deszuschuss, Elternbeitrag und Gemeindeanteil zu decken sind. Fallen keine solchen weiteren Kosten an, müsste lediglich die laufende Geldleistung für die Kindertagespflegeperson durch Landeszuschuss, Elternbeitrag und Gemeindeanteil gedeckt werden.Hinsichtlich der Deckung der Kosten wird weiterhin auf die Er-läuterungen zu 1.2 verwiesen.

Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Frohburg für das Jahr 2017 für die ehemalige Gemeinde Kohren-Sahlis1. Kindertageseinrichtungen1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Krippe 9 hin €

Kindergarten 9 h in €

Hort 6 hin €

erforderlichePersonalkosten

779,86 € 378,46 € 204,37 €

erforderlicheSachkosten

217,27 € 105,45 € 56,95 €

erforderliche Personal- und Sachkosten

997,13 € 483,91 € 261,32 €

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Per-sonal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).

1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Krippe 9 hin €

Kindergarten 9 h in €

Hort 6 hin €

Landeszuschuss 177,78 € 177,78 € 118,52 €Elternbeitrag (un-gekürzt)

175,25 € 106,62 € 66,22 €

Gemeinde(inkl. Eigenanteil freier Träger, Er-gänzungspauscha-le Bund*)

573,21 € 165,11 € 76,58 €

1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat

Aufwendungenin €

Abschreibungen -Zinsen -Miete -Gesamt -

1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurch-schnitt)

Krippe 9 hin €

Kindergarten 9 h in €

Hort 6 hin €

Gesamtaufwendun-genje Platz und Monat

- - -

Nr. 6/2018 Frohburger Nachrichten 9

Personalkosten je Vzä 4.100 EUR/Monat4.100 EUR/Vzä x 1 Vzä : 5,5 Plätze = 745,45 EUR/PlatzLeitungsanteil 10 % + 74,54 EUR/Platz

819,99 EUR/Platzerforderliche Personalkosten je Krippenplatz 9 h 01.09.17 - 31.12.17 = 819,99 EUR/Monat

Durchschnitt 01.01.17 – 31.12.178 Monate x 751,66 Euro/Platz

= 6.013,28 EUR/Platz

4 Monate x 819,99 Euro/Platz

= 3.279,96 EUR/Platz

9.293,24 EUR/Platz : 12 Monate = 774,44 EUR/Monat

erforderliche Personalkosten je Krippenplatz 9 h im Durchschnitt = 774,44 EUR/Monat

b) erforderliche Sachkosten je Platz und MonatWerden in einer Gemeinde die Sachkosten (inkl. der Personal-kosten für sonstiges Personal) getrennt nach den Einrichtungs-arten je Platz ermittelt, sind die errechneten Werte je Einrich-tungsart anzugeben. Werden die Sachkosten nur insgesamt über alle Einrichtungs-arten ermittelt, wird folgende Berechnungsvariante vorgeschla-gen:Es wird das Verhältnis zwischen den erforderlichen Personal-kosten (Höhe der Kosten für das Jahr insgesamt für die ganze Gemeinde, ohne zusätzliches Personal für Integration, nur für pädagogisches Personal laut Betreuungsschlüssel, Personal-überhang muss herausgerechnet werden, durch Landespau-schale finanziertes Personal für Schulvorbereitung muss herausgerechnet werden) und erforderlichen Sachkosten (ohne Abschreibungen, Zinsen, Mieten) ermittelt.erforderliche Personalkosten der Gemeinde 2017 gesamt:

4.730.000 EUR

erforderliche Sachkosten der Gemeinde 2017 gesamt:

1.466.300 EUR

Es entstanden demnach erforderliche Sachkosten in Höhe von 31 % der erforderlichen Personalkosten. Um die erforderlichen Sachkosten je Platz der Einrichtungsarten zu ermitteln werden 31 % der jeweiligen erforderlichen Perso-nalkosten je Platz und Monat berechnet.Für den 6-h-Hort Platz (Beispiel siehe oben) entstehen damit erforderliche Sachkosten in Höhe von 62,91 EUR (31 % von 202,95 EUR).

c) erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Mo-natSumme der erforderlichen Personal- und SachkostenFür das Beispiel 6 h Hort:

erforderliche Personal-kosten

202,95 EUR/Platz

erforderliche Sachkosten 62,91 EUR/Platzerforderliche Personal- und Sachkosten

265,86 EUR/Platz

zu 1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monata) Landeszuschuss je Monat01.01.17 – 31.08.179 h Krippe bzw. Kindergarten: 174,17 Euro/Platz6 h Hort: 116,11 Euro/Platz

(entspricht dem monatlichen Landeszuschuss auf Basis der Landespauschale in Höhe von 2.165 Euro abzüglich 75 Euro, die zusätzlich mit jeder Pauschale ausgereicht werden zur Finanzie-rung des zusätzlichen Personals für die Schulvorbereitung und die bei der Deckung der regulären Personal- und Sachkosten nicht anzurechnen sind)

01.09.17 – 31.12.179 h Krippe bzw. Kindergarten: 185,00 Euro/Platz6 h Hort: 123,33 Euro/Platz(entspricht dem monatlichen Landeszuschuss auf Basis der Landespauschale in Höhe von 2.295 Euro abzüglich 75 Euro)

Beispiel: erforderliche Personalkosten Hort 6 h

· Personalkosten für pädagogisches Personal im Jahr 2017 in der Gemeinde insgesamt (Krippe, Kindergarten, Hort) : 4.920.000 EUR

· Anzahl vollbeschäftigter Erzieher/innen (Krippe, Kindergar-ten, Hort): 100 Vzä

Zur Berechnung der Personalkosten je Vzä kann man entweder die Ist-Kosten durch die Anzahl der Ist-Vzä teilen (einschließlich Kosten und Vzä für ggf. bestehenden Personalüberhang) oder die Kosten für das erforderliche Personal durch die Kosten für die erforderlichen Vzä. Bei beiden Varianten müsste man annä-hernd das gleiche Ergebnis für die Kosten je Fachkraft erhalten.

4.920.000 EUR : 100 Vzä = 49.200 EUR je Vzä im Jahr49.200 EUR : 12 Monate = 4.100 EUR je Vzä und Monat

Personalschlüssel Hort 6 h: 0,9 : 20 + 10 % Leitung

4.100 EUR/Vzä x 0,9 Vzä : 20 Plätze = 184,50 EUR/PlatzLeitungsanteil 10 % + 18,45 EUR/Platz

202,95 EUR/Platz

erforderliche monatliche Personalkosten je Hortplatz 6 h (Jah-resdurchschnitt) = 202,95 EUR

Möglicherweise sind in einer Gemeinde die Personalkosten ge-trennt nach den Einrichtungsarten bekannt. Z. B., wenn Hort-kinder nicht in kombinierten Kitas, sondern ausschließlich in „reinen“ Horten betreut werden. Dann sollte man für den Hort gesondert die durchschnittlichen Personalkosten je Hort-Vzä er-mitteln und dann mit dem Personalschlüssel „herunterbrechen“ auf einen Platz. Für die Krippen- und Kindergartenkinder erfolgt dann die oben beschriebene Misch-Berechnung, aber ohne Kosten und Vzä des Hortes.

Besonderheiten bei der Berechnung der Personalkosten je Platz im Kindergarten:Bei der Berechnung der erforderlichen Personalkosten für einen Kindergartenplatz ist ebenfalls der Schlüssel nach § 12 Abs. 2 SächsKitaG anzuwenden. Das zusätzliche Personal für die Schul-vorbereitung bei Kindern im letzten und vorletzten Kindergar-tenjahr (§ 1 SächsKitaFinVO) ist für die Berechnung der Kosten von Kindergartenplätzen gemäß § 14 Abs. 2 SächsKitaG, die der Berechnung der Elternbeiträge zu Grunde liegen, nicht zu berücksichtigen. Die Kosten für dieses Personal trägt pauschal das Land, eine Umlegung der bereits durch die Landespauscha-le finanzierten Kosten auf die Eltern erfolgt nicht.Für die Berechnung der gemeindedurchschnittlichen Personal-kosten je vollbeschäftigter Erzieher/in (siehe oben) müssen die Kosten der Schulvorbereitung jedoch nicht zwingend herausge-rechnet werden. Die entstehenden Personalkosten für zusätzli-ches Personal zur Schulvorbereitung dürfen in der Summe der insgesamt entstehenden Personalkosten für Kita in der Gemein-de mit enthalten sein. Wichtig ist nur, dass die Summe der in der Gemeinde tätigen Erzieher/innen (Vzä) dann auch den zusätzli-chen Personalbestand für die Schulvorbereitung enthält.

Besonderheiten bei der Berechnung der Personalkosten je Platz in der Krippe:Für das Jahr 2017 ist zu berücksichtigen, dass sich in der Krip-pe ab dem 1. September 2017 der Personalschlüssel ändert. Zu berechnen sind nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG jedoch durch-schnittliche Kosten (Jahresdurchschnitt). Eine Berechnung des gewichteten Jahresdurchschnitts der Personalkosten je Platz ist wie folgt möglich:01.01.17 – 31.08.17 Personalschlüssel für die Krippe 9 h 1 : 6 + 10 % Leitung

Personalkosten je Vzä 4.100 EUR/Monat4.100 EUR/Vzä x 1 Vzä : 6 Plätze = 683,33 EUR/PlatzLeitungsanteil 10 % + 68,33 EUR/Platz

751,66 EUR/Platzerforderliche Personalkosten je Krippenplatz 9 h 01.01.17 - 31.08.17 = 751,66 EUR/Monat01.09.17 – 31.12.17 Personalschlüssel für Kindergarten 9 h 1 : 5,5 + 10 % Leitung

Frohburger Nachrichten Nr. 6/201810

Kosten für die konzeptionelle Arbeit der Trägervereinigungen zu übergreifenden organisatorischen und inhaltlichen Fragen für die unterschiedlichen Einrichtungen“ zu verstehen. Der Begriff war jedoch missverständlich und wurde häufig mit Verwaltungs-kostenumlagen verwechselt. Daher wurde er 2005 im Gesetz gestrichen. Dies heißt jedoch nicht, dass die anfallenden Kosten für konzeptionelle Arbeit eines Trägers keine Kosten im Sinne des SächsKitaG sein können. Soweit Kosten für konzeptionel-le Arbeit und auch Verwaltungskostenumlagen übergeordneter Trägervereinigungen erforderlich sind und tatsächlich entstehen, gehören sie zu den für den ordnungsgemäßen Betrieb der Kin-dertageseinrichtung erforderlichen Sachkosten und fließen in die Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge ein.

zu 2. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG je Platz und MonatBekannt zu machen ist hier die gesamte laufende Geldleistung gemäß § 23 Abs. 1 SGB VIII, die von der Gemeinde an die Kin-dertagespflegeperson gezahlt wird. Diese umfasst gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII folgende Bestandteile

a. die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflege-person für den Sachaufwand entstehen (Nr.1),

b. einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förde-rungsleistung (Nr. 2),

c. die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung (Nr. 3),

d. die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung (Nr. 3) sowie

e. die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu ei-ner angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung (Nr. 4).

Die Bestandteile nach a) und b) können für die Bekanntmachung zusammengefasst werden, auch wenn beide Bestandteile ge-sondert ermittelt und gegenüber der Kindertagespflegeperson auch getrennt ausgewiesen werden müssen. Anzugeben sind die in der Gemeinde jeweils geltenden Beträge. Sofern in einer Gemeinde differenzierte Beträge für den Sach-aufwand (z. B. für eigene Räume oder angemietete Räume) und/oder für die Förderungsleistung gezahlt werden, ist der Durch-schnittswert anzugeben.Die unter c) bis e) genannten Beträge werden i. d. R. bezogen auf die Kindertagespflegeperson und nicht pro Kind gezahlt und sind individuell verschieden. Um diese Aufwendungen aber als durchschnittliche Kind bezo-gene Leistung berechnen zu können, wird folgende Verfahrens-weise vorgeschlagen:Die entsprechenden Beträge, die für die einzelnen Kinderta-gespflegepersonen gezahlt werden, sind zu addieren, durch 12 Monate zu teilen und diese Summe durch die Anzahl der im Jahresdurchschnitt monatlich in Kindertagespflege betreuten 9-h-Kinder zu dividieren.Beispiel für die Ermittlung der im Jahresdurchschnitt monatlich in Kindertagespflege betreuten 9-h-Kinder:

1 Monat x 6 Kinder = 6 Kinder3 Monate x 7 Kinder = 21 Kinder8 Monate x 9 Kinder = 72 Kinder

99 Kinder : 12 Monate = ø 8,25 Kinder

Sofern in der Kindertagespflege auch Kinder anstelle des Kin-dergartens (sog. Ü3-Kinder) betreut werden, sind die Aufwen-dungen für diese Kinder mit anzugeben. Die zu zahlende lau-fende Geldleistung an die Kindertagespflegeperson müsste gleich sein, unabhängig davon, ob U3- oder Ü3-Kinder in Kin-dertagespflege betreut werden. Bei der Deckung der laufen-den Geldleistung gibt es jedoch bei dem Elternbeitrag sowie dem Gemeindeanteil Unterschiede. Hier wäre dann jeweils der Durchschnittswert anzugeben.Beispiel für die Ermittlung des gewichteten Durchschnitts beim Elternbeitrag:

7 U3-Kinder x 190,00 EUR Elternbeitrag = 1.330,00 EUR2 Ü3-Kinder x 115,00 EUR Elternbeitrag = 230,00 EUR

1.560,00 EUR

Durchschnitt 01.01.17 – 31.12.179 h Krippe bzw. Kindergarten:8 Monate x 174,17 Euro/Platz

= 1.393,36 EUR/Platz

4 Monate x 185,00 Euro/Platz

= 740,00 EUR/Platz

2.133,36 EUR/Platz : 12 Monate = 177,78 EUR/Platz

6 h Hort:8 Monate x 116,11 Euro/Platz

= 928,88 EUR/Platz

4 Monate x 123,33 Euro/Platz

= 493,32 EUR/Platz

1.422,20 EUR/Platz : 12 Monate = 118,52 EUR/Platz

Der durchschnittliche monatliche Landeszuschuss 2017 beträgt für Krippe/Kindergarten 9 h 177,78 EUR und für Hort 6 h 118,52 EUR.

b) Elternbeitrag je Monat (ungekürzt)Anzugeben ist der ungekürzte monatliche Elternbeitrag in der Gemeinde im Jahresdurchschnitt. Falls innerhalb des Jahres Änderungen eingetreten sind, sollte nach folgendem Verfahren gerechnet werden:Bsp: 6 h Hort – Elternbeitrag neun Monate des Jahres 63,00 EUR, drei Monate 65,00 EUR

63,00 EUR/Monat x 9 Monate

= 567,00 EUR

+ 65,00 EUR/Monat x 3 Monate

= 195,00 EUR

762,00 EUR : 12 Monate = 63,50 EUR/Monat

Der jahresdurchschnittliche Elternbeitrag im Hort (6 h) beträgt 63,50 EUR.

c) Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger und Ergänzungs-pauschale Bund)Anzugeben ist jeweils je Einrichtungsart die Differenz zwischen den unter 1.1. berechneten durchschnittlichen Personal- und Sachkosten je Platz und den Einnahmen aus dem durchschnitt-lichen Elternbeitrag und dem durchschnittlichen Landeszu-schuss.Bsp.: 6 h Hort Personal- und Sachkosten je Platz und Monat 265,86 EURabzüglich Elternbeitrag - 63,50 EURabzüglich Landeszuschuss - 118,52 EURGemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) 83,84 EUR

Im Jahr 2017 erhielten die Gemeinden aus Mitteln des Bundes (freigewordene Mittel wegen des für verfassungswidrig erklär-ten Bundesbetreuungsgeldes) eine ergänzende Pauschale für die Kindertagesbetreuung von 71,83 Euro je 9-h-Kind (ent-spricht 5,99 € je Monat für einen 9-h-Platz; 3,99 Euro für einen 6-h-Platz). Ausgezahlt wurden die Mittel über das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investititionskraft vom 16. Dezember 2015. Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Kostende-ckung im Jahr 2017 wird empfohlen, hierfür keinen gesonderten Finanzierungsanteil „Bund“ darzustellen, sondern die Ergän-zungspauschale als im Gemeindeanteil enthalten darzustellen (wie im beiliegenden Musterformular für die Bekanntmachung). Will man dennoch den Finanzierungsanteil „Bund“ gesondert darstellen, würde sich der oben berechnete Gemeindeanteil um diesen Betrag verringern.

zu 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, MieteFür diese Aufwendungen, die nicht in die Berechnung der El-ternbeiträge einfließen dürfen, können die Kosten pro Platz ana-log dem Verfahren zur Ermittlung der Sachkosten nach Ziffer b) ermittelt werden.Bitte beachten Sie, dass Aufwendungen für sog. „Personalkos-tenumlagen“ nach aktueller Rechtslage nicht mehr gesondert bekannt zu machen sind. Unter Personalkostenumlage im Sinne des SäKitaG von 1996 bzw. des SächsKitaG von 2001 waren

Nr. 6/2018 Frohburger Nachrichten 11

in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Frohburg, den 11.06.2018

HienschBürgermeister

Anhang (Text der § 32 bis 34 GVG):§ 32Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind: 1. Personen, die in-folge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu ei-ner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind; 2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentli-cher Ämter zur Folge haben kann. 3. (weggefallen)§ 33Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Per-sonen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; 2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Be-ginn der Amtsperiode vollenden würden; 3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen; 4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind; 5. Personen, die mangels ausreichen-der Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht ge-eignet sind; 6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.§ 34(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:1. der Bundespräsident; 2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung; 3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können; 4. Rich-ter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsan-wälte; 5. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugs-beamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; 6. Religionsdiener und Mitglie-der solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.(2) Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Be-amten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollen.

1.560,00 EUR : 9 Kinder = ø 173,33 EUR Elternbeitrag pro Monat

Beim Gemeindeanteil wäre analog zu verfahren.

Gesondert ausgewiesen werden können zudem die ggf. entste-henden weiteren Kosten für die Kindertagespflege, die nicht Bestandteil der laufenden Geldleistung an die Kindertagespfle-geperson sind (z. B. für Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachberatung durch freie Träger). Auch diese Kos-ten wären dann pro Platz und Monat anzugeben. Sofern sol-che weiteren Kosten anfallen, ergeben sich aus diesen sowie der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflegeperson die „Kosten für die Kindertagespflege insgesamt“, die durch Lan-deszuschuss, Elternbeitrag und Gemeindeanteil zu decken sind. Fallen keine solchen weiteren Kosten an, müsste lediglich die laufende Geldleistung für die Kindertagespflegeperson durch Landeszuschuss, Elternbeitrag und Gemeindeanteil gedeckt werden.Hinsichtlich der Deckung der Kosten wird weiterhin auf die Er-läuterungen zu 1.2 verwiesen.

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagslistezur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Frohburg für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffen-gerichten des Amtsgerichts Borna und den Strafkammern des Landgerichts LeipzigDer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 den Beschluss Nr. STR 44/557/2018 über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Borna und das Landgericht Leipzig gefasst. Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

02.07.2018 bis 09.07.2018zu jedermanns Einsicht im Verwaltungsgebäude der Stadtver-waltung Frohburg, Markt 13 – 15, 04654 Frohburg während der Dienststunden im Bürgerzentrum, Bürgerbüro (EG), zu folgen-den Zeiten aus:

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 UhrDienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 UhrMittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 UhrDonnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 UhrFreitag: 08:00 bis 11:00 UhrGegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Stadtverwaltung Frohburg, Bürgerbüro, Markt 13 -15, 04654 Frohburg) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass

Frohburger Nachrichten

Herausgeber: Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13 - 15, 04654 FrohburgVerlag und Druck:LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg, Telefon (03535) 489-0Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Verantwortlich für den amtlichen Teil:Stadtverwaltung Frohburg, Tel.: (034348) 805-0, Fax: (034348) 805-39, E-Mail: [email protected] für den nichtamtl. Teil:Unterzeichner der ArtikelVerantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:LINUS WITTICH Medien KG,vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg

Erscheint monatlich, k o s t e n l o s an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet - zusätzliche Einzelexemplare sind über die Stadtverwaltung Frohburg zu beziehen.IM

PRES

SUM

Die nächste Ausgabe erscheint am:Freitag, dem 27. Juli 2018

Annahmeschluss für redaktionelleBeiträge und Anzeigen:Donnerstag, der 12. Juli 2018

Frohburger Nachrichten Nr. 6/201812

Nutzungskonzept für Rathaus Kohren-Sahlis gesuchtUm im den Jahren 2016/2017 mit den Verhandlungen zur Ein-gliederung Kohren-Sahlis zum 01.01.2018 überhaupt weiter zu kommen, wurde bewusst von beiden Seiten darauf verzich-tet in der Eingliederungsvereinbarung konkrete Festlegungen oder Standpunkte zu einer Vielzahl von offenen Angelegenhei-ten und Fragen zu treffen. Dass diese Strategie vom Grunde her die einzig Richtige war, wenn man schnell zum Ziel kom-men will, beweist sich mittlerweile tagtäglich in der Verwal-tungsarbeit.Die Verwaltung wird zunehmend mit Angelegenheiten konfron-tiert, die bisher vielfach nicht bekannt waren und deren quali-fizierte Aufarbeitung für die zuständigen Entscheidungsträger vor allem mit erheblichem Aufwand und Zeit verbunden ist. Dabei wird diese Aufarbeitung vielfach nicht damit verbunden sein können, dass Verwaltung und Bürgermeister in jedem Fall Lösungsvorschläge unterbreiten können. Wir können meist nur versuchen, die Sach-, Rechts- und Aktenlage aufzuarbei-ten und dann darüber zu diskutieren und zu entscheiden.Hätte man diese Maßstäbe aber bereits vor der Eingliederung angelegt, so hätte sich diese wohl noch Jahre hingezogen, da eine vorherige Aufarbeitung in der Regel wohl vor allem Ange-legenheit der einzugliedernden Gemeinde gewesen wäre. Eine aufnehmende Stadt muss sich vor der Eingliederung in der Verwaltungsarbeit vor allem auf ihre eigenen Angelegenheiten und die ihrer Bürger konzentrieren. Mit dieser Ausgangslage dürfte wohl jede Stadt, Stadtverwaltung und Eingliederung konfrontiert sein.Seit 01.01.2018 sind nun Bürgermeister, Stadtrat und speziell die Stadtverwaltung für alle Angelegenheiten der ehemaligen Stadt Kohren-Sahlis zuständig und wir bemühen uns, diesbe-züglich Zeichen zu setzen und Lösungsvorschläge zu machen. Um aber die Verwaltung von Arbeit zu entlasten, müssen im Einzelfall zu grundsätzlichen Angelegenheiten Entscheidun-gen getroffen werden, obwohl es noch keine Lösungen oder verbindlichen Ziele gibt. Grundsätzlich widerspricht dies aller-dings der seit Jahren in Frohburg vielfach bewährten, zielori-entierten Arbeit der Stadtverwaltung.In diesem Sinne wird dem Stadtrat vorgeschlagen, im Juli einen Grundsatzbeschluss zur Zukunft des Grundstücks- und Ge-bäudeeigentums des ehemaligen Rathauses Kohren-Sahlis zu fassen. Obwohl in der Eingliederungsvereinbarung vereinbart ist, dass nur das „Haus der Begegnung“ dauerhaft als kom-

munale Einrichtung erhalten bleiben soll wird nun vorgeschla-gen, dass vor allem aufgrund des Grundstückszuschnittes und der funktionellen Zusammenhänge das gesamte Grund-stück einschließlich des Rathauses in kommunaler Hand der Stadt Frohburg bleiben soll. Dies bedeutet aber nicht, dass wir eine Lösung haben, wie der erhebliche Instandsetzungs- und Modernisierungsstau im Rathaus aufgearbeitet und finanziert werden kann oder dass die Zentralisierung der Stadtverwal-tung in Frohburg nun wieder infrage gestellt wird.

Um für das Rathaus überhaupt Lösun-gen prüfen und finden sowie die Hoff-nung auf eine Finanzierung mithilfe von Fördermitteln haben zu können, wird vornehmlich erst einmal ein nachhalti-ges Nutzungskonzept für das Rathaus benötigt. Aus städtebaulicher Sicht soll-te meines Erachtens das Bemühen darin bestehen, das kommunale Grundstück mit Rathaus, Haus der Begegnung und

den dazugehörigen Freiflächen so zu entwickeln, dass die Stadt Frohburg ein Zeichen nach außen zur Stärkung und Wie-derbelebung der Innenstadt von Kohren-Sahlis setzt. Dies in der Hoffnung, dass damit ebenso andere Grundstückseigen-tümer, Gewerbetreibende und Investoren animiert werden, die historische Innenstadt für Gäste und Besucher im „Kohrener Land“ attraktiver und wieder erlebbarer zu machen.In Anbetracht des erheblichen Instandsetzungs- und Moder-nisierungsstaus anderer, im kommunalen Eigentum verblei-bender Gebäude allein in der Innenstadt von Kohren-Sahlis (z. B. Töpfermuseum, Hoffmann‘sche Sammlungen) weiß ich zurzeit nicht, wie die Finanzierung all dieser Maßnahmen in den nächsten Jahren gesichert werden könnte. Es ist aber im-mer noch besser, durch einen Stadtratsbeschluss ein gemein-sames Ziel vor Augen zu haben, als jahrelang nur Leerstand und weiteren Verfall zu dulden. Deshalb wird vorgeschlagen, auf Bemühungen zum Verkauf des Rathauses grundsätzlich zu verzichten und sich lieber darauf zu konzentrieren, für dieses Gebäude sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten als zentralen Ort in der Innenstadt und für umliegende Ortsteile zu finden.

Wolfgang Hiensch, Bürgermeister

Ab dem Schuljahr 2019/2020 gilt ein gemeinsamer Grundschulbezirk in FrohburgBereits in der letzten Ausgabe unseres Amtsblattes vom 26.05.2018 wurde ausführlich über die Idee und Hintergründe zur Bildung eines gemeinsamen Grundschulbezirks Frohburg berichtet. Nachdem das Thema im Mai sämtliche Ortschaftsräte sowie den Verwaltungsausschuss intensiv durchlaufen hat und in einer öffentlichen SPD-Ortsversammlung diskutiert wurde, be-fasste sich der Stadtrat Frohburg in seiner öffentlichen Sitzung am 07.06.2018 mit der diesbezüglichen finalen Entscheidung.Einstimmig beschloss der Stadtrat, ab dem Schuljahr 2019/2020 die bisher geltenden Einzelschulbezirke Frankenhain, Froh-burg und Kohren-Sahlis aufzuheben und einen „gemeinsamen Grundschulbezirk Frohburg“ zu bilden, der das gesamte Ge-meindegebiet und alle drei Grundschulen umfasst. Dazu wird die entsprechende Schulbezirkssatzung verabschiedet, die auf Seite 4 dieses Juni-Amtsblattes gleichzeitig öffentlich bekannt gemacht wird.Wenn im August 2018 die Frohburger Eltern ihre Kinder zur Ein-schulung 2019/2020 anmelden müssen, darf nun unter den drei

Grundschulen im Gemeindegebiet frei gewählt werden. Die El-tern können sich also eine dieser drei Grundschulen aussuchen und müssen ihr Kind auch nur dort anmelden.Für Schulaufnahmen zum Schuljahr 2018/2019 sowie die schon vorhandenen Bestandsklassen hat die Änderung des Grund-schulbezirks bis zum Ende der Grundschulzeit aber keine Aus-wirkungen. Hier bleibt alles beim Alten.

Ein paar wichtige Informationen dazu wollen wir den Eltern gerne noch geben:

1. Eltern sind ab dem Schuljahr 2019/2020 nicht mehr daran gebunden, ihr Kind an einer festen Schule X je nach ihrem Wohnort anzumelden, sondern können im Rahmen freier Schulplätze unter den drei Grundschulen Frankenhain, Froh-burg und Kohren-Sahlis selbst eine für ihr Kind auswählen. Die bisherigen langwierigen Ausnahmeanträge auf Einschu-lung außerhalb des eigentlichen Grundschulbezirks nach § 25 Schulgesetz entfallen.

Nr. 6/2018 Frohburger Nachrichten 13

Sprechtag festgelegt. Anfang des Jahres wurde er rege von den ehemals Kohren-Sahliser Bürgern genutzt, die ihre Personaldo-kumente umschreiben lassen mussten. Die Zahl der Bürger, die jetzt den zusätzliche Sprechtag war nehmen, ist sehr rückläufig. Denn die Mehrheit der Kohren-Sahliser Bürger nutzt seit Jahren die Sprechzeiten der Pass- und Meldebehörde direkt in Froh-burg. Aus diesem Grund ist die Wirtschaftlichkeit und vor allem die Effektivität für diesen zusätzlichen Sprechtag der Pass- und Meldestelle im OT Kohren-Sahlis hier nicht mehr gegeben. Und so hat der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018 beschlossen, die Verwaltungsaußenstelle zu schließen. Der letzte Sprechtag ist am Montag, dem 02.07.2018.Das Pass- und Meldeamt im „Bürgerzentrum am Markt“ in Froh-burg steht ansonsten zu seinen bekannten Sprechtagen diens-tags, donnerstags und freitags den Bürgerinnen und Bürgern gerne zur Verfügung.

Tamara Schuster, Sachgebietsleitung Standes- und Meldeamt

Im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Frohburg wurden bis zum 07.06.2018 folgende Fundsachen abgegeben

- 1 schwarze Damenjacke mit Kapuze, Größe 42 (Gemeinde-zentrum Frankenhain)

- 1 Schlüsselbund (4 Schlüssel + 1 Autoschlüssel (Ford)) + Hundemarke Nr. 373 von 2006 – 2010

- 1 Schlüssel (Fundort: Kirchplatz Frohburg)- 1 Schlüsselbund mit 4 Schlüsseln und Fischanhänger (Geh-

weg im OT Roda)- 1 Schlüsselbund mit 8 Schlüsseln und blauen Band +

1 Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln- 1 Autoschlüssel mit BVB Anhänger + 1 kleiner Schlüssel- 1 silberner Ring- 1 schwarze Armbanduhr- 1 schwarze Damenjacke ( Gemeindezentrum Greifenhain )- 1 Herrenfahrrad- 1 SAMSUNG-Handy (Schloßpark Frohburg)- 1 SAMSUNG-Handy, schwarz (Greifenhainer Str.)- 1 Autoschlüssel (Schlüsseltasche – Autohaus Lohs )- 1 Damenbrille, schwarz- 1 schwarze Damenbrille + 1 Schlüssel mit engelbert strauss

Anhänger (Bürgerfest Streitw.)- 1 schwarze Sporttasche, OT Prießnitz, Bushaltestelle Dreieck- 1 schwarzes Portmonaise mit Bargeld- 1 grünes Herrenfahrrad- 1 blaues Damenfahrrad mit Korb über dem Hinterrad im OT

Kohren-Sahlis- 1 Kinderjacke mit Kapuze, Größe 92 auf dem Marktplatz in

Frohburg

Rückfragen an:Ordnungsamt, Frau Schlichter, Tel.: 034348 80522

Ordnungs- und Rechtsangelegenheiten

Sprechstunde der SchiedstelleDie nächste Sprechstunde der Schiedsstelle findet am Don-nerstag, dem 5. Juli 2018 in der Zeit von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr im Bürgerzentrum im Rathaus Markt 13 – 15 statt.

Marion Schwurack, Sachgebietsleiterin Ordnungs- und Rechtsangelegenheiten

2. Melden Sie Ihr Kind bitte nur an einer dieser drei Grundschu-len an. Es ist nicht möglich, Ihr Kind an zwei oder allen drei Grundschulen im Frohburger Gemeindegebiet anzumelden.

3. Sollten an einer Schule mehr Anmeldungen eingehen, als verfügbare Schulplätze vorhanden sind, erfolgt die Vergabe durch Schulleitung und Landesamt für Schule und Bildung nach weiteren sachgerechten Kriterien wie u. a. Geschwis-terkinder, eng umgrenzten Härtefällen und nach der Länge und Dauer des Schulweges. Nach diesen Kriterien erfolgt dann ggf. auch eine Umlenkung auf eine andere Grundschu-le im Gemeindegebiet.

4. Für die Elternhäuser ist das „Gesamtpaket“ wichtig. Schul-platz, Hortbetreuung und Schülerbeförderung müssen zu-sammenpassen und werden aufeinander abgestimmt.Auch wenn diese drei Bereiche für Eltern untrennbar zu-sammengehören, ist in Sachsen die Zuständigkeit hierfür gesetzlich aufgeteilt:

· Die endgültige Entscheidung, ob ein Kind an der gewünsch-ten Schule aufgenommen werden kann, trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Landesamt für Schule und Bildung.

· Für die Vergabe von Hortplätzen in den Horten „Einsteins“ und „Schlaufüchse“ Frohburg, dem Hort Frankenhain sowie in der Kindertagesstätte Eschefeld ist die Stadt Frohburg als Träger zuständig. Für die Vergabe der Hortplätze im Hort Koh-ren-Sahlis ist der freie Träger, der Johanniter Unfallhilfe e. V., verantwortlich.

· Die Organisation der Schülerbeförderung sowie die Erstat-tung von Schülerbeförderungskosten liegen in der Hand des Landkreises Leipzig.Diese unterschiedlichen Zuständigkeiten sollten Eltern auf jeden Fall beachten und sich bei Fragen an den jeweiligen Ansprechpartner wenden und dort die entsprechenden An-träge termingerecht/rechtzeitig stellen.

5. Wie bisher auch schon, wird die Schulplatzvergabe erst im Frühjahr des Einschulungsjahres beschieden. Es kann durchaus sein, dass auch erst zu diesem Zeitpunkt verbind-liche Zusagen auf einen Hortplatz möglich sind. Die verfüg-baren Hortplätze können erst final vergeben werden, wenn feststeht, welches Kind an welcher Schule tatsächlich ein-geschult wird und gerade in den Horten in Frohburg sowie der Kindertagesstätte Eschefeld sind die Hortplätze knapp.

6. Für die Erstattung der Schülerbeförderungskosten gilt die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbe-förderungskosten des Landkreises Leipzig vom 04.02.2009 i. d. F. der 2. Änderung vom 29.02.2012. Diese sowie weite-re Informationen zur Schülerbeförderung und der Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten finden Sie auf der Homepage des Landkreises www.landkreisleipzig.de.

Ob der gemeinsame Grundschulbezirk Frohburg die gewünsch-ten Effekte (Entlastung der Grundschulen Frohburg und Fran-kenhain und daneben Entlastung der Frohburger Horte) bei ei-nem weitergehenden Wahlrecht der Eltern wirklich erzielen wird, hängt letztlich von der Schulwahl der Eltern ab. In dieser Hin-sicht bleibt es also spannend.

Susann Schubinski, Zentralamtsleiterin

Schließung der Verwaltungsaußenstelle Kohren-Sahlis zum 03.07.2018Die Außenstelle der Pass- und Meldebehörde im Rathaus OT Kohren-Sahlis wird zum 03.07.2018 geschlossen. Seit 2011 wur-de hier immer montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr ein zusätzlicher Sprechtag angeboten. Mit der Ein-gemeindung von Kohren-Sahlis zum 01.01.2018 und dem Umzug der Mitarbeiter ins Frohburger Rathaus ist das Rathaus in Kohren-Sahlis mit Ausnahme dieses Dienstleistungstages unbesetzt. In der Eingliederungsvereinbarung wurde dieser vorübergehende

Frohburger Nachrichten Nr. 6/201814

Auswertung von Verkehrsdaten der Geschwindigkeitsanzeige in der Ortslage Frankenhain

Im Dezember 2017 wurde in der „Geithainer Straße“ in Franken-hain ein LED-Geschwindigkeitsanzeigensystem in Betrieb ge-nommen. Ermöglicht wurde der Kauf der Anlage durch zahlrei-che Spenden von Bürgern, Stadträten und Gewerbetreibenden, bei denen ich mich hiermit herzlichst bedanke.

Mit diesem Anzeigensystem ist es nun möglich, die Verkehrs-daten zu erfassen und auszuwerten. Eine der Auswertungen im Zeitraum vom 12.04.2018, 11:00 Uhr – 20.04.2018, 08:59 Uhr möchte ich hiermit zur Kenntnis geben.

Im genannten Zeitraum wurden insgesamt 7.321 Fahrzeuge ge-messen; das sind ca. 900 Fahrzeuge pro Tag. Die Spitzenzeiten des Fahrzeugverkehrs liegen dabei in den späten Nachmittags-stunden. Die minimalste Geschwindigkeit lag bei 3 km/h – die maximalste bei 145 km/h. Hier ein Ausschnitt aus der Verkehrs-datenerfassung ab 60 km/h Eintrittsgeschwindigkeit.

Geschwindig-keit km/h

60 70 80 90 100 110 größer 110

Fahrzeuge 654 1.567 2.063 1.588 738 234 91

Die Daten werden ca. 40 - 50 m vor der Ortstafel Frankenhain erfasst. Es ist schwer nachvollziehbar, wie Fahrzeugführer die Geschwindigkeit von mehr als 90 km/h auf die vorgeschriebe-nen 50 km/h innerorts reduzieren wollen? Dies ist meines Er-achtens nur mit einem starken Bremsvorgang möglich, welcher wiederum den Nachfolgeverkehr gefährden kann.

Die Errichtung der Geschwindigkeitsanlage in Frankenhain wird von den unmittelbaren Anwohnern sehr positiv eingeschätzt. Es wird jedoch bedauert, dass diese Anlage aller 6 Monate zwi-schen den Standorten Frankenhain und Frohburg „Altenburger Straße“ wechselt. Die finanziellen Mittel zum Kauf einer zwei-ten Anlage stehen noch nicht zur Verfügung, sodass ich hiermit nochmals auf die Notwendigkeit solcher Geschwindigkeitsan-lagen hinweise und die Bürger und Gewerbetreibenden um ihre Spendenbereitschaft bitte.

Ihren Spendenbeitrag zahlen Sie bitte auf folgendes Konto der Stadt Frohburg ein:IBAN: DE56 1203 0000 0001 3069 76 DKB BankStichwort: „Lichtsignalanlage An der Apfelwiese“ oder „Lichtsignalanlage Frankenhain“.

Jeder Spender erhält von der Stadt Frohburg natürlich eine Spendenquittung. Für ihre freundliche Unterstützung danke ich im Voraus.

Simone Kertscher, Straßenverkehrsbehörde/Sondernutzung

Pachtangebote

Verpachtung kommunaler FlurstückeDie Stadt Frohburg verpachtet ab sofort nachfolgend genannte FlurstückeFlurstück: 777/22 der Gemarkung FrohburgLage: Grünfläche „Am Kaplanberg“, neben SpielplatzGröße: ca. 1.500 m² (unentgeltlich, keine Tierhaltung)

Flurstück: 953/14 der Gemarkung GreifenhainLage: Grünfläche alter Sportplatz „Greifenhainer Straße“Größe: ca. 3.000 m² (unentgeltlich)

Flurstück: 534/49 der Gemarkung FrohburgLage: Grünfläche WaldstraßeGröße: ca. 1.300 m² (unentgeltlich, bevorzugt an Anlieger)

Flurstück: 299 der Gemarkung SahlisLage: Grünfläche, bebaut mit Bungalow (An der Putschel)Größe: ca. 527 m², jährliche Pacht 316,00 €, ohne Bungalow

Flurstück: 299 der Gemarkung SahlisLage: Grünfläche, bebaut mit Bungalow (An der Putschel)Größe: ca. 500 m², jährliche Pacht für die Grünfläche 302,00 €,

(Information zum privaten Bungalow, über die Stadtverwaltung Frohburg)

Interessenten für diese Grundstücke melden sich bitte in der Stadtverwaltung Frohburg, Abt. Liegenschaften, Frau Gol-da, Bürgerzentrum 1. Etage, Telefon: 034348 805-43, E-Mail: [email protected] oder [email protected]

Ilona Golda, Liegenschaften

Wie kann ich Ihnen helfen?

Tel.: 0175 2605303Fax: 03535 489238

[email protected]

Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen

Ingolf Otto

Ihr Medienberater vor Ort

Ich bin für Sie da...

Nr. 6/2018 Frohburger Nachrichten 15

Immobilienangebote

Die Stadt Frohburg gewährt Familien mit Kindern bei Erwerb von kommunalen Baugrundstücken und Bestandsimmobilien bei Selbstnutzung einen von der Anzahl der Kinder abhängigen kommunalen Zuschuss.

Sie haben Fragen zu Verkaufsbedingungen, zum kommunalen Kinderzuschuss, möchten mit uns einen Besichtigungstermin vereinbaren oder haben Interesse an kostenfreien Exposés? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Stadtverwaltung Frohburg Sachgebietsleiterin Frau Gallien 034348 / 805-41 034348 / 805-39 [email protected]

Bestandsimmobilien

Straße des Friedens 22/24 im Ortsteil Flößberg (siehe Foto) Straße des Friedens 24: bebaut mit zweigeschossigem, nicht unterkellertem Mehrfamilienhaus, ausgebautes DG, Mietfläche ca. 174 m² und Straße des Friedens 22: bebaut mit einge-schossigem, nicht unterkellertem Nebengebäude, Nutzfläche ca. 270 m² (Altbau ca. 1965, Anbau Jugendclub 1992); Übernahme Geh- und Fahrtrecht; getrennter Verkauf wird in Erwägung gezogen, Kaufpreis gesamt: 60.000,00 EUR

Straße des Friedens 30 im Ortsteil Flößberg Landgasthof mit Saalanbau (Einzeldenkmal) und Nebengebäude (Garage/Schuppen); Miet-/Nutzfläche ca. 709 m²; Vorlage vom Käufer: Nutzungskonzept und Finanzierungs-/Liquiditätsnach-weis zum Kauf u. Sanierung/Modernisierung des Objektes; Grundstücksgröße 2.416 m², Kaufpreis: 82.000,00 EUR

Gnandsteiner Hauptstraße 14 in Gnandstein Erschlossenes Grundstück, bebaut mit Gemeindehaus, Grundstücksgröße 176 m², Verkehrswert: 76.000,00 EUR

Bauerngasse 26 in Gnandstein Verkauf des Flurstückes 669/1 der Gemarkung Gnandstein, erschlossenes Grundstück, Grundstücksgröße: 3.369 m², bebaut mit ehemaligem Gasthof Gnandstein (Denkmalschutz)

Schulberg 2 in Gnandstein Flurstück 679 der Gemarkung Gnandstein, bebaut mit einem denkmalgeschützten ehemaligen Vierseithof, Grundstücksgröße 5.038 m²; das Grundstück ist voll erschlossen.

Bahnhofstraße 70 in Frohburg – RESERVIERT – Bahnhofsgebäude (Empfangsgebäude mit zwei Nebenge-bäuden), leerstehend; Einzeldenkmal, unvermessene Teilfläche ca. 1.600 m², Mindestkaufpreis 25.000,00 EUR

Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.frohburg.de

Baugrundstücke

Am Kirchberg 13 im Ortsteil Tautenhain (siehe Foto) Flurstücke 57/4, 59/a, 59/1 u. 60/3 Gemarkung Tautenhain in Hanglage, Verkauf als Eigenheimstandort zur Eigennutzung; Kita und diverse Vereine im Ort vorhanden; ca. 10 km bis Frohburg; Größe: 850 m², Kaufpreis: 17.850,00 EUR

An der Wyhraaue in Frohburg Flurstück 928/7 der Gemarkung Frohburg; zentrale Lage; Zufahrt über die Straße „An der Wyhraaue“, Größe: 1.864 m², Kaufpreis: 31,00 EUR/m²

Wohnstandort am Harzberg in Frohburg Baubeginn für die direkt an die Straße angrenzenden Bauplätze ab 01.08.2018 möglich, Erschließung u. Baubeginn der übrigen Bauplätze im II. Halbjahr 2019, Grundstückskaufpreis 72,50 EUR/m² - nur noch 1 Bauplatz verfügbar -

Baugebiet – Am Schützenhaus in Frohburg Noch 5 Bauplätze für den Ein- und Zweifamilienhausbau in idyllischer und zentraler Lage verfügbar, verschiedene Größen zwischen 641 m² und 1.385 m²; Kaufpreis 66,98 EUR/m²

Geschwister- Scholl- Weg in Kohren-Sahlis Flurstück 207 der Gemarkung Sahlis mit einer Grundstücksgröße von 902 m², erschlossenes Baugrundstück unweit vom Schmiedeteich

Am Ring 49 im Ortsteil Bubendorf Flurstück 30/2 der Gemarkung Bubendorf; Anbindung an die S 51 (ehem. B 95), Entfernung zur Stadt Frohburg nur ca. 3,5 km und nach Borna ca. 10 km (Leitungs-/Wegerechte sind zu übernehmen); Größe: 1.498 m², Kaufpreis: 11.600,00 EUR

Gewerbegrundstücke

Gewerbegebiet (Süd) - Peniger Straße Frohburg attraktive Grundstücke in verschiedenen Größen zentral zwischen Leipzig u. Chemnitz direkt an der S 51 (ehem. B 95), wenige Fahrminuten zum Anschluss an die A 72; Kaufpreis auf Anfrage

Gewerbegebiet (Nord) – Dolsenhain Flurstücke 293/5 und 295/13 der Gemarkung Dolsenhain, Gesamtgröße 2.265 m², Mindestkaufpreis 12,50 EUR/m²

Frohburger Nachrichten Nr. 6/201816

Sport in der Natur - Aroha und Yoga im Stadtbad FrohburgAroha: Montag, den 23.07.2018, 19:00 UhrAroha und Kaha: Montag, den 03.09. 2018, 18:00 Uhr

- Keine Voranmeldung nötig, einfach kommen.

- 1,00 Euro Eintrittsgeld für’s Bad mit-bringen.

Viel Spaß!

Ihre Physiotherapiepraxis Brit Geier und das Naturfreibad Frohburg

Einladung und Turnierausschreibung für das

13. Frohburger Freibadturnier

Veranstalter: Frohburger Schachclub 1926 u. Stadtverwaltung Frohburg

Turnierleiter: Siegfried Thon, Neue Str. 6, 04654 Frohburg, Tel.: 034348 51184

E-mail: [email protected]

Spielort: Stadtbad Frohburg, Tel.: 034348 51674

Spieltermin: So. 29. Juli 2018, Beginn 10.00 Uhr

Spielmodus: 11 Runden Schweizer System

PC-Auslosung

5 Minuten Bedenkzeit, Blitzschachregeln

Startgeld: Erw. 1,00 €, Jugendliche bis 18 J. 0,50 €

Preise: 1. Platz Pokal, weitere Plätze Sachpreise

Anmeldung: telefonisch, per E-mail oder

am Turniertag bis 10.00 Uhr

Das Frohburger Stadtbad, ein aus einem Steinbruch entstandenes Naturbad, gehört in seiner Art zu den

schönsten Freibädern in Sachsen. Neben dem nassen Element bieten sich viele Freizeitmöglichkeiten wie

Großfreilandschach, Tischtennis oder Feder- &

Volleyball, um nur einige zu nennen.

Für gastronomische Betreuung ist im Badgelände

ebenfalls gesorgt.

Also wäre dieser Sonntag perfekt, das

Schachspielen mit einem Familienausflug

Wir als Veranstalter freuen uns jedenfalls

auf viele Teilnehmer!

Euer Frohburger Schachclub 1926

Impressionen

zu kombinieren.

Frohburger

Schachclub

1926

Kinderfest im Freibad! Auf zur

„Großen Schatzsuche“

Vor zwei Jahren wurden Fix und Fax auf dem großen Fest im Freibad gesehen. Aber wo ist diese

Schatzkiste geblieben? Sie wurde damals nicht geöffnet!

Wir feiern mit euch

am Mittwoch, den 04.07.2018 ab 10 Uhr

im Naturfreibad Frohburg mit Spielen, Bastelangeboten, lustigen Wettbewerben ein kleines

Fest und suchen die Schatzkiste!

Nr. 6/2018 Frohburger Nachrichten 17

Veranstaltungstermine

30.06.2018 09:00 Uhr Exkursion zu den Bienenfressern mit R. Hausch

NABU Sachsen, Treffpunkt Aussichts-punkt MIBRAG Profen

30.06.2018 18:00 Uhr Kino: „Willkommen bei den Hartmanns“ (FSK 12), anschließend Filmgespräche

Jugendclub Frankenhain

30.06.2018 10:00 Uhr Technikausstellung Oldtimer- und Technikver-ein Fockendorf

Oldtimer- und Technikverein Focken-dorf e. V., ehem. Papierfabrik

bis 15.07.2018 Public-Viewing zur WM 2018 Gasthaus Teichhausbis 31.10.2018 während der ÖZ Sonderausstellung „Grimmsche Märchen“ Museum Schloss Frohburg01.07. – 10.08.2018 während der ÖZ Ferienquiz „Gesellenprüfung“ und Porzellan-

malen (auf Voranmeldung)Töpfermuseum Kohren-Sahlis

01.07.2018 10:00 Uhr Stammtisch für alle Mitglieder und Freunde des Oldtimervereins Kohren-Sahlis e. V.

Vereinshaus OV, Terpitz

02.07. – 10.08.2018 während der ÖZ Sommerferienaktion: Preisrätsel für junge Leser

Stadtbibliothek Frohburg

02. – 20.07.2018 08:45 Uhr Schwimmkurs für Kinder Naturfreibad Frohburg02.07. – 08.07.2018 ganztags Sommersingwoche für Kinder - Lehrwoche für

Kinderchorarbeit mit Aufführung eines Musi-cals in der Kohrener Kirche

Evangelisches Zentrum Ländlicher Raum – Heimvolkshochschule Kohren-Sahlis

03.07.2018 14:00 Uhr „Märchen aus dem Schnitzelputzhäusl“ Mär-chensuche mit der Märchentante, Besuch des Zauberlehrlings Leon, Schattentheater

Museum Hofmannsche Sammlung, Kohren-Sahlis

04.07.2018 10:00 Uhr Kinderfest „Große Schatzsuche“ mit Spielen, Bastelangeboten, Wettbewerben, Schatzsuche

Naturfreibad Frohburg

07. – 08.07.2018 ganztags Kreisjungtierausstellung des KV Borna/Geithain

Rassekaninchenzuchtverein S785 Frankenhain, Ausstellungszentrum Tautenhain

10.07.2018 13:00 Uhr Alte Spiele im Museumsgarten neu entdeckt Töpfermuseum Kohren-Sahlis14.07.2018 17:00 Uhr Klassisches Konzert mit Kazumi Hashimoto

(Harfe) und Kae Sugisaki (Querflöte) - Werke von Bach, Telemann, Debussy, Miyagi u. a.

Schwind-Pavillon Rüdigsdorf

22.07.2018 Die Optimisten (Blaskapelle) Gasthaus Teichhaus23.07.2018 19:00 Uhr Sport in der Natur: AROHA Trainung für jeder-

mann mit Brit GeierNaturfreibad Frohburg

24.07.2018 13:00 Uhr Alte Spiele im Museumsgarten neu entdeckt Töpfermuseum Kohren-Sahlis25.07.2018 10:00 Uhr „Dornröschen“ Märchenfilmvorführung und

Besuch der Sonderausstelllung „Grimmsche Märchen“

Stadtbibliothek und Museum Schloss Frohburg

26.07.2018 14:00 Uhr Sommerferienaktion: Filmvorführung „Das Pu-pertier“ (FSK 6) und Preisrätsel

Stadtbibliothek Frohburg

27. – 29.07.2018 ganztags Aquarell- und Pastellmalerei - Sommerkurs „Sehen und verstehen“ mit den Maltechniken Aquarell und Pastell Landschaften und Stadt-ansichten

Heimsvolkshochschule Leipziger Land, Kohren-Sahlis

28.07.2018 10:00 Uhr Technikausstellung Oldtimer- und Technikver-ein Fockendorf

Oldtimer- und Technikverein Focken-dorf e. V., ehem. Papierfabrik

29.07.2018 10:00 Uhr 13. Frohburger Freibadturnier (11 Runden, Schweizer System) des Frohburger Schach-clubs 1926 e. V.

Naturfreibad Frohburg

29.07.2018 14:00 Uhr Spurensuche in der Töpferstadt - Kunstkera-miker Kurt Feuerriegel

Stadt Frohburg, Treffpunkt Bürgerzent-rum

Kultur

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Frohburger Nachrichten Nr. 6/201818

Volkshochschule

Volkshochschule Leipziger Land Geschäftsstelle Borna 04552 Borna Jahnstraße 24a Telefon: 03433 7446330 Telefax: 03433 74463350 E-Mail: [email protected]

Das neue Kursprogramm „Herbst/Winter 2018“ ist bereits buchbar! Das gedruckte Programmheft „Herbst/Winter 2018“ liegt ab sofort kostenlos in den VHS Geschäftsstellen sowie den VHS Außenstellen zur Abholung bereit. Ab dem 20.07.18 ist es ebenfalls an den folgenden Auslagestellen erhältlich: Stadtbibliothek, dem Rathaus, Leipziger Volksbank, Apotheken. Das tagesaktuelle Kursangebot und die Möglichkeit sich bequem online anzumelden finden Sie auf www.vhsleipzigerland.de.

Kursauswahl Frohburg Kurstitel Tag Beginn Zeit UE* Gebühr Kurs-Nr.

Kultur │Gestalten Aquarell- und Pastellmalerei Sommerkurs Fr 27.07.18 17:00 23 129,00 EUR KG20501 Malerei und Grafik Mo 24.09.18 18:15 -20:30 30 102,00 EUR KC20527

Gitarrenkurs für Fortsetzer Mi 15.08.18 18:45 -19:30 12 120,00 EUR KC20849

Gitarrenkurs für Anfänger Di 02.10.18 19:15 -20:00 12 120,00 EUR KC20850

Gitarrenkurs für Fortsetzer Di 02.10.18 18:15 -19:00 12 120,00 EUR KC20851

Keyboard für Anfänger Di 02.10.18 20:00 -20:45 12 120,00 EUR KC20853

Fotografie-Grundkurs Do 27.09.18 17:30 -19:00 20 68,00 EUR KC21115

Kreativ-Nähkurs - Anfänger Mi 26.09.18 19:00 -21:15 15 76,50 EUR KC21430

Kreativ-Nähkurs Fortsetzer Mi 05.12.18 19:00 -21:15 15 76,50 EUR KC21431

Nähen Jahreskurs Do 27.09.18 19:00 -21:15 36 165,60 EUR KC21432

Gesundheit │ Ernährung (Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach Fördermöglichkeiten.) Hatha Yoga Mi 05.09.18 19:30 -21:00 24 96,00 EUR KC30150

Hatha Yoga Do 06.09.18 10:00 -11:30 24 96,00 EUR KC30156

Rückhalt - Gesunde Rückenschule Di 28.08.18 18:00 -19:00 16 73,60 EUR KC30231

Rückhalt - Gesunde Rückenschule Mo 03.09.18 10:00 -11:00 16 73,60 EUR KC30247

Pilates Fr 07.09.18 17:00 -18:00 16 81,60 EUR KC30249

Rückhalt - Gesunde Rückenschule Mo 20.08.18 18:00 -19:00 16 73,60 EUR KC30250

Hatha Yoga Mi 16.01.19 19:30 -21:00 24 96,00 EUR LC30148

Pilates Mo 07.01.19 17:00 -18:00 16 81,60 EUR LC30250

Sprachen Englisch Grundkurs 1 Anfänger Do 20.09.18 20:00 -21:30 30 109,50 EUR KC40607

Englisch Aufbaukurs 4 Di 18.09.18 18:30 -20:00 30 109,50 EUR KC40617

Englisch für die Reise Do 20.09.18 18:30 -20:00 30 109,50 EUR KC40647

Französisch Grundkurs 1 Anfänger Mi 19.09.18 18:30 -20:00 30 109,50 EUR KC40801

Italienisch für die Reise Di 18.09.18 18:30 -20:00 30 109,50 EUR KC40941

Spanisch Grundkurs 1 Anfänger Mo 17.09.18 18:30 -20:00 30 109,50 EUR KC42201

Digitale Welt │Beruf Microsoft Office kompakt Mo 17.09.18 18:00 -21:00 40 168,00 EUR KC50111

Fit mit dem eigenen Laptop Mo 17.09.18 17:00 -18:30 24 132,00 EUR KC50112

Fit mit dem eigenen Laptop für aktive Senioren Mo 17.09.18 15:00 -16:30 24 132,00 EUR KC50113

Einführung in die Welt des Android-Smartphones Sa 08.09.18 09:00 -12:00 12 66,00 EUR KC50114

Einführung in die Welt des Android-Smartphones Sa 29.09.18 09:00 -12:00 12 66,00 EUR KC50115

* UE = Unterrichtseinheit von 45 Minuten

Nr. 6/2018 Frohburger Nachrichten 19

- Erich Fromm „Vom Haben zum Sein“ Wege und Irrwege der Selbsterfahrung

- Bernd Wagner „Die Sintflut in Sachsen“ Wurzen - Mittel-punkt eines Familienlebens

DVDs„Jumanji“; „Star Wars - Die letzten Jedi“

Buchsommerprojekt „Beim Lesen tauch ich ab“Der Buchsommer in Sachsen ist ein Projekt des Landesverban-des Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband e. V.Daran nehmen 93 Bibliotheken des Freistaates Sachsen teil. Die Stadtbibliothek Frohburg beteiligt sich das zweite Mal am Buchsommer. Für Jungs und Mädchen zwischen 11 und 16 Jahren stehen seit dem 18.06. bis zum 10.08.2018 über 80 neue Bücher in einer „Club-Ecke“ zur Auswahl bereit. Fantasy, Liebesgeschichten, Abenteuer- oder Sachbücher- für jeden Geschmack ist etwas dabei.

Neuerwerbungen (Auswahl)

Zitat aus dem Buch “Der Sommer der Blaubeeren“ v. M. Simses„Man sollte nicht erst achtzig werden, bevor man auf sein Leben zurückblickt und sich fragt, ob man die richtigen Entscheidun-gen getroffen hat und wie das eigene Leben vielleicht verlau-fen wäre, wenn man sich für den einen Weg entschlossen hätte, statt für den anderen.“

Belletristik- Rainer Löffler „Blutdämmerung“ Thriller- Christopher Ross „Der Wanderwolf – Folge deinem Herzen“

Abenteuerroman- Sarah Lark „Das Jahr der Delfine“ Roman- Frank Schätzing „Die Tyrannei des Schmetterlings“ ThrillerSachbücher- Erich Fromm „Haben oder Sein“ Die seelischen Grundlagen

einer neuen Gesellschaft

GÄ STE- UND STÄDTFU HRUNGEN Kommen Sie mit uns auf Spurensuche: Spurensuche in der Töpferstadt – Kunstkeramiker Kurt Feuerriegel 29.07.2018 / 26.08.2018 Die Rennstadt Frohburg - Motorengeknatter rund um das Frohburger Schloss 30.09.2018 / 28.10.2018 Teilnehmer: 10 bis 30 Personen (Gruppen auf Anfrage) Dauer: 2 Stunden (14:00-16:00 Uhr) Preis pro Person: 6,50 Euro Treff / Ende: Bürgerzentrum am Markt Frohburg Kostümierte Stadtführung - individuell buchbar: Mit dem Töpfermädchen unterwegs in Frohburg Teilnehmer: 10 bis 30 Personen Dauer: 2 Stunden Preis pro Person: 9,00 € inkl. Kostümaufwand Treff / Ende: Bürgerzentrum am Markt Frohburg

Auskünfte/Anmeldungen/Buchungen:

Stadtverwaltung Frohburg/Bürgerzentrum Markt 13 - 15| 04654 Frohburg | Tel. 034348 805-15 | E-Mail: [email protected]

Tourismusverein Bornaer und Kohrener Land e.V. Markt 2| 04552 Borna | Tel. 03433 873195 | [email protected]

c/o Touristik & Medien Service Raabe | Dipl. Wirt. Ing. (FH) Sabine Raabe | Am Hohlweg 7 | 04603 Windischleuba | Mobil 0172 7984650 | Geprüfte & zertifizierte Gästeführerin „Leipzig Region“ und „Land des Roten Porphyr“

Bibliothek

Frohburger Nachrichten Nr. 6/201820

Ferienveranstaltung und Sonderausstellung

Folgende Ferientermine warten auf viele kleine und große Gäste in Kohren-Sahlis

Dienstag, 03.07.2018 und Dienstag, 07.08. 2018Museum Hofmannsche SammlungBeginn: 14:00 Uhr, Ende: 17:00 Uhr„Märchen aus dem Schnitzelputzhäusel“ Mitmach-Ferien-Projekt, Märchensuche mit der Märchentante, Besuch des Zau-berlehrlings Leon, Märchen-Schattentheater selbst probiert

Dienstag, 10.07.2018 und Dienstag, 24.07.2018Töpfermuseum13:00 Uhr bis 16:30 UhrAlte Spiele im Museumsgarten neu entdeckt

Während der gesamten Ferien während der Öffnungszeiten im Töpfermuseum:

· Ferienquiz „Gesellenprüfung“· Porzellanmalen (nur auf Voranmeldung)

Corinne Schulze, MuseumsleiterinTel.: 034344 61547

Alle interessierten Schülerinnen und Schüler bekommen einen Clubausweis und ein Logbuch. Die gelesenen Medien werden bei der Abgabe in das Logbuch eingetragen.Mindestens 3 Bücher müssen drin stehen, um bei der Ab-schlussparty,die am 16. August 2018, um 17:30 Uhr, stattfindet, ein Zertifikat zu erhalten.Beim Lesen tauch ich ab - mach doch mit!

Birgit Kretzschmar, Stadtbibliothek Frohburg

Filmvorführungen in den Sommerferien

Herzlich eingeladen sind alle Ferienkinder zu zwei Film-vorführungen in unserer Stadtbibliothek:Mittwoch, den 25.07.2018: 10:00 Uhr „Dornröschen“ (FSK 0)Donnerstag, den 26.07.2018: 14:00 Uhr „Das Puber-tier“ (FSK 6)Neben dem Buchsommer, an dem alle 10- bis 16-jährigen Schüler teilnehmen können, liegt während der Ferien ein Preisrätsel für alle kleinen und großen Kinder in der Bibliothek aus.

Beifall für Küf Kaufmann

Viel Applaus spendeten die rund 50 Besucher in der Frohbur-ger Stadtbibliothek, als der Leipziger aus seinem Buch „Wod-ka ist immer koscher“ las. Amüsant und mit viel Witz erzählte Küf Kaufmann Episoden aus seinem Leben und auch Witze, die durch die Vortragskunst des Regisseurs und Kabarettisten be-geistert beim Publikum ankamen.Die Kabarettistische Lesung wurde mitfinanziert vom Kulturraum Leipziger Raum.

Viola Dziuballe, Leiterin Stadtbibliothek

Museen und Schloss

Nr. 6/2018 Frohburger Nachrichten 21

Im Jägerhaus konnten wir uns stärken und im Unterholz des Streitwaldes stromern gehen. Mit zwei PS und Kremser fuhren wir am Nachmittag gemütlich zurück zum Kindergarten. Die Bil-der in unseren Köpfen wurden gleich am nächsten Tag zu Papier gebracht - von diesem wunderschönen Tag zum Wohlfühlen, Genießen, Entspannen.

Die Kinder aus dem „Regenbogenland“ mit ihren Erzieherinnen D. Galisch & S. Rose

Kita Conrad-Felixmüller Tautenhain

Hallo liebe Tautenhainer Bürger,wir Kinder und Erzieher danken allen, die fleißig helfen, dass unsere Altpa-piercontainer immer gut gefüllt sind. So können wir uns hier in der Kita man-chen zusätzlichen Wunsch erfüllen.Wir möchten Sie aber bitten, in den Containern nur Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge zu entsorgen. Nicht hinein gehören: Knüllpapier, Pappkartons, Bücher und dergleichen. Die Verwer-tungsfirma nimmt bei nicht sachgerechter Befüllung die Container nicht ab. Nun müssen wir Sie auf ein weiteres Problem hinwei-sen, was uns in letzter Zeit sehr bewegt. Auf unserem schönen Spielplatz, der auch öffentlich genutzt werden kann, haben wir in letzter Zeit wiederholt Glasscherben, Bierflaschen, Zigaretten-reste und sogar abgebrannte Feuerwerkskörper gefunden. Diese stellen eine hohe Verletzungsgefahr für die Kinder dar.Liebe Bürger, bitte achten Sie mit darauf, dass der Spielplatz nur zweckentsprechend genutzt und nichts mutwillig zerstört oder beschmutzt wird. Dafür danken Ihnen die Kinder und Erzieherin-nen der Kita „C. Felixmüller“ Tautenhain.

C. Stuhlträger, Kita-Leiterin

Junge Reporter

VölkerballturnierAm 02.05.2018 fand in der Turnhalle das Völkerballturnier zwi-schen den Grundschulen Geithain, Narsdorf, Frohburg, Kohren-Sahlis und Frankenhain statt. Die Teilnehmer von Frohburg wa-ren Helene Dorothea Gatzlaff 3a, Paula Fischer 3a, Ileen Steinert 4c, Michelle Naumann 4a, Leni Naumann 4c, Laura Löffler 4a, Lene Rohnke 4b, Leon Martin 4a, Jiyan Taskan 4a, Aaron Ri-chard Singer 4b, Tobias Becker 4b, Sebastian Weber 4c, Jason Heinzmann 4c und Finley Braunert 3b.

Das sind die Platzierungen:1. Platz: Frankenhain 2. Platz: Narsdorf3. Platz: Frohburg 4. Platz: Kohren-Sahlis5. Platz: GeithainHerzlichen Glückwunsch den Siegern!

Junger Reporter Andri Wüste undJunge Reporterin Paula Fischer

Konzert im Schwind-PavillonZu einem Konzert mit Har-fe und Flöte wird am Sa., 14. Juli 2018, 17.00 Uhr in den Schwind-Pavillon nach Rüdigsdorf eingela-den.Die Künstlerinnen Kazumi Hashimoto (Harfe) und Kae Sugisaki (Querflöte) sind beide in Japan ge-boren und studierten an der Musikhochschule in Tokio und anschließend in Deutschland.

PROGRAMMGottfried Heinrich Stölzel (1690 – 1749)

Bist Du bei mir

J. S. Bach (1685 – 1750) Sonate Nr. 4 in C-Dur, BWV 1Andante- Prest, Allegro, Adagio, Menuets

Johann Pachelbel (1653 – 1706):

Kanon in D

Eugène Bozza (1905 – 1991) ImageGabriel Faure (1845 – 1924) Sicilianne opus 78Gioacchino Antonio Rossini (1792 – 1868)

Andante con Variationi

--Pause--Bernard Andres (*1941) Algues

7 pieces

Toshiro Mayuzumi (1953 – 1997)

Rokudan für Harfe solo

Michio Miyagi (1894 – 1956) Haru no umiHendrik Andriessen 1892 – 1981)

Intermezzo for flute and harp

Karten für 12,00 €/10,00 € können im Töpfermuseum Kohren-Sahlis reserviert werden (Tel.: 034344 61547; [email protected]). Hier erhalten Sie auch Informationen zu den folgenden Konzerten. Restkarten erhalten Sie an der Abendkas-se. Eine Konzert-Übersicht finden Sie auch auf www.frohburg.de.

Corinne Schulze, Museumsleiterin

Kita Regenbogenland Greifenhain

Ein Ausflug zum Wohlfühlen, Genießen, EntspannenUnter diesem Motto begaben wir uns auf den Weg von Greifenhain nach Streitwald. Sich einfach mal Zeit nehmen und die Natur genie-ßen. Einmal lauschen was da raschelt, riechen wie der blühende Jasmin duftet, verfolgen wie unsere bunten Papierboote auf der Wyhra dahingleiten und so vieles mehr. Selbst einen Storch konn-ten wir bei der Futtersuche beobachten. Der Baum-pfad wurde von uns ent-deckt und wir spürten wie weich und samtig sich manche Blätter anfühlen oder wie rau und stache-lig sich manche Pflanze an unserer Kleidung festhielt. Die Frohburger Mannschaft (Foto: Grundschule Frohburg)

Frohburger Nachrichten Nr. 6/201822

Gesundheitswesen/Soziales

Wir haben geschlossen

Dr. Kraus 25.06. – 13.07. 2018 UrlaubDr. Kussmann 16.07. – 03.08.2018 Urlaub

Einheitliche Nummer für ärztlichen Notdienst: 116 117 ohne Vorwahl

Die ärztliche Hotline ist für dringende, aber nicht lebensbe-drohliche Situationen außer halb der Praxis-Öffnungszeiten gedacht, zum Beispiel hohes Fieber am Wochenende oder nächtliche Magenverstimmungen. Bei schweren Notfällen bzw. lebensbedrohlichen Zu stän den wie Herzinfarkt, Ohn-macht, Bewusstlosigkeit, heftiger Brustschmerz, schwere Atemnot, bei starken Blutungen sowie schweren Unfällen muss weiterhin die 112 ange rufen werden.

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst tagaktuell unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de.

Notdienstplan der Apotheken Böhlen, Bor-na, Frohburg, Geithain, Groitzsch, Kitzscher, Kohren-Sahlis, Markkleeberg, Neukieritzsch, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha, Zwenkau

Juli 2018

Datum Dienstbereite Apotheke01.07.18 Stadt-Apotheke Regis.Breitingen02.07.18 Kirchplatz-Apotheke Pegau03.07.18 Laurentis-Apotheke Zwenkau04.07.18 Markt-Apotheke Zwenkau05.07.18 Ahorn-Apotheke Markkleeberg,

Apotheke am Markt Frohburg06.07.18 Pelikan-Apotheke Markkleeberg,

Löwen-Apotheke Geithain07.07.18 Apotheke am Park Markkleeberg08.07.18 Stadt-Apotheke Rötha

09.07.18 Rathaus-Apotheke Markkleeberg,Apotheke am Stadtpark Geithain

10.07.18 Römer-Apotheke Markkleeberg,Kohrener Land-Apotheke

11.07.18 Torhaus-Apotheke Markkleeberg,Linden-Apotheke Geithain

12.07.18 Apotheke am Marktkauf Markkleeberg13.07.18 Apotheke am Park Markkleeberg14.07.18 Apotheke im Globus Markkleeberg15.07.18 Apotheke am Markt Rötha16.07.18 Apotheke im Globus Markkleeberg,

Sonnen-Apotheke Frohburg17.07.18 Stadt-Apotheke Borna18.07.18 Löwen-Apotheke Borna19.07.18 Apotheke im Kaufland Borna20.07.18 Apotheke am Krankenhaus Borna21.07.18 Apotheke am Markt Groitzsch22.07.18 Stadt-Apotheke Borna23.07.18 Adler-Apotheke Borna24.07.18 farma-plus-Apotheke an der Marienkirche Borna25.07.18 Galenus-Apotheke Böhlen26.07.18 Ahorn-Apotheke Böhlen27.07.18 Die Engel-Apotheke Kitzscher28.07.18 Arkaden-Apotheke Groitzsch29.07.18 Löwen-Apotheke Borna30.07.18 Linden-Apotheke Neukieritzsch31.07.18 Stadt-Apotheke Regis-Breitingen

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Kinder/Jugend/Schule

Nr. 6/2018 Frohburger Nachrichten 23

Frohburger Turnverein

Vier Frohburger Turnerinnen auf dem SiegerpodestAm 2. Juni wurden die Frohburger Turnerinnen zu einem Freund-schaftswettkampf mit Turbine Leipzig eingeladen. Alle Mädchen konnten sich über sehr gute Platzierungen freuen. In drei ver-schiedenen Altersklassen erturnten Lena Danz, Nele Leichsen-ring und Josephine Madry den 1. Platz. Lina Orban stand mit dem 2. Platz ebenfalls auf dem Siegertreppchen. Den 6. Platz belegten Pia Riedel und Samira Dolk. Bei ihrem allerersten Wettkampf zeigte Jennyfer Heinker an allen Geräten ansprechende Leistungen und belegte Platz 8. Eben-falls Platz 8 erturnte Malika Arsanov. Drei Wochen zuvor waren die Frohburger Turnerinnen beim Rochlitzer Gerätedreikampf mit über 100 Teilnehmern am Start. Siegerin in ihrer Altersklasse wurde Josephine Madry.

Folgende Platzierungen wurden erreicht:4. Platz - Lara Schweizer6. Platz - Nele Leichsenring, Malika Arsanov8. Platz - Samira Dolk9. Platz - Freda Zschille

D. Gey, Frohburger Turnverein e. V.

Seniorennachmittag JuliDie Dorfgemeinschaft Flößberg e. V. führt am Mittwoch, dem 11. Juli 2018, 15:00 Uhr im Gemeinderaum des Pfarrhauses ihren mo-natlichen Seniorennachmittag durch. Wie immer sind dazu alle Flößberger Senioren herzlichst eingeladen. Wir freuen uns auf euer Kommen!

R. Dietrich

Frohburger Wonneproppen

Das Licht der Welt erblickteLinus Oskar Burck am 09.05.2018Söhnchen von Juliane und Stephan Burck, Gnandstein

Der Bürgermeister von Frohburg be-glückwünscht die frisch gebackenen El-tern recht herzlich und wünscht viel Freu-de mit dem Nachwuchs.

Die Veröffentlichung der Neugeborenen erfolgt nur mit vor-heriger Zustimmung durch die Eltern. Eigene Meldungen bitte an Stadtverwaltung Frohburg, Öffentlichkeitsarbeit – Frau Kampf, Tel.: 034348 805–15, E-Mail: [email protected] oder über das Antragsformular auf www.frohburg.de/formularservice.

Geburtstage

Mögen alle deine Himmel blau seinund alle deine Freuden

vollkommen sein,mögen Glück und Lachen alle deine

Tage ausfüllen –heute und immerzu.

Irischer Segensspruch

Allen Jubilaren aus Frohburg und den Ortsteilen, die im Juni 70 Jahre und älter werden bzw. wurden, übermitteln der Bürgermeister und die Ortsvorsteher herzliche Glückwün-sche zum Geburtstag sowie beste Gesundheit und persön-liches Wohlergehen.

W. Hiensch T. Biringer A. Mertin K. Richter S. MohauptBürger-meister

OV Roda OV Nen-kersdorf/Schönau

OV Eulatal

OV Kohren-Sahlis

Ehejubiläen

Das Fest der „Eisernen Hochzeit“ feiern

am 27.06.2018Sonja und Werner Ellenrieder aus Frohburg

Das Fest der „Diamantenen Hochzeit“ feiern

am 07.06.2018Brunhild und Walter Schwarz aus Prießnitz

Das Fest der „Goldenen Hochzeit“ feiern

am 08.06.2018Karin und Horst Külbel aus Gnandstein

am 08.06.2018Ina und Helmut Lietsch aus Frohburg

Der Bürgermeister gratuliert den Ehepaaren ganz herzlichund wünscht alles erdenklich Gute.

Frohburger Nachrichten Nr. 6/201824

Oldtimer-Virus wird oft in der Familie weitergegeben

Bürgermeister Hiensch eröffnet zweiten Lauf zur Sachsenmeisterschaft in Kohren-Sahlis

“Mit dem Oldtimerverein hat die Stadt Frohburg eine Perle be-kommen“, so Bürgermeister Hiensch im Gespräch beim zweiten Lauf der Sachsenmeisterschaft in Kohren-Sahlis. Der Schirm-herr der Veranstaltung freut sich, dass im Oldtimerverein Jung und Alt zusammenkommen und gemeinsam so ein großes Event ausrichten.

Kino im Jugendclub Frankenhain

- am 30. Juni 2018

- um 18 Uhr

- gezeigt wird der Film

,,Willkommen bei den Hartmanns“

(eine aktuelle Komödie)

- anschließend Filmgespräch

- ab 12 Jahre

- für Verpflegung ist gesorgt

In Kooperation mit:

Wir reisen wieder zu Freunden! Kohren-Sahlis - Montottone

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Interessenten!Die Arbeitsgruppe für Städtepartnerschaft Kohren-Sahlis plant in diesem Jahr wieder eine Fahrt in unsere italienische Partner-stadt Montottone und deren Umgebung.Bei einer ausreichenden Anzahl an Mitreisenden aus dem ge-samten Gebiet der Stadt Frohburg soll die Reise mit einem Rei-sebus organisiert werden. Bei geringerer Beteiligung kann man als Fahrer mit eigenem oder als Mitfahrer in anderen privaten Pkw teilnehmen.Nutzen Sie die Gelegenheit, diese interessante italienische Regi-on zu besuchen und um Land und Leute kennenzulernen.Die ersten Kontakte zwischen unseren Kommunen gab es 1996. Seit 1998 besteht die vertragliche Partnerschaft.

Der geplante Reisetermin: (bei Zustandekommen einer Busreise)Abfahrt: Do., 11.10.2018, 00.30 Uhr bisAnkunft: Mo., 15.10.2018, 00.30 Uhr Kohren-Sahlis.Die Reisekosten: ca. 250,00 Euro/Person für Fahrt und Über-nachtung. (Änderungen vorbehalten)Sie möchten mitfahren? Dann melden Sie sich bitte bis zum 15.07.2018 in der Stadtverwaltung Frohburg (Frau Schwurack; Tel. 034348 805-48).

M. Schott, Beauftragter der Städtepartnerschaft

Armin, Arndt, Anett und Alexander Vollprecht haben sich mit drei Fahrzeugen an der Sachsenmeisterschaft in Kohren beteiligt. (Foto: P. Ruf)

Denn 140 Startern haben sich vom heißen und schwülen Wetter nicht abhalten lassen und den zweiten von sechs Läufen zur Sachsenmeisterschaft am Samstag den 9. Juni unter die Räder genommen, Ausgerichtet wurde er vom Oldtimerverein Kohren-Sahlis im ADAC, der nach dem Zusammenschluss von Kohren mit Frohburg das erste Mal den Lauf zur Sachsenmeisterschaft als Stadtteil von Frohburg veranstaltet hat.Armin Vollprecht aus Großpösna ist zum ersten Mal bei der Sachsenmeisterschaft in Kohren selbst mitgefahren. Früher hat der 15-Jährige seinen Vater begleitet. Diesmal startete er als jüngster Teilnehmer mit seinem Moped Habicht, Baujahr 1973. „Ich habe alles selbst zusammengeschraubt. Das Fahren macht einfach Spaß – ich habe das Gefühl der Freiheit, wenn ich auf meinem Moped sitze.“ Armin hat alle Chancen, in seiner Klasse nach der Saison im Herbst Meister zu werden. Denn den ersten Lauf in Görlitz hat er gewonnen, in Kohren kam er immerhin auf den dritten Platz. Er hat den Oldtimervirus von seinen Eltern ge-erbt. Vater Arnd und Mutter Anett sind auch gestartet, der Vater mit einem Motorrad von 1928 und die Mutter mit einem Young-timer aus dem Jahr 1993.Ein breite Palette von Fahrzeugen waren an der Rundfahrt be-teiligt. Da war ein Adler Trumpf Junior, Baujahr 1936. Oder ein Wanderer W24, Caprio Baujahr 1938. Ein Motorrad BMW R2, in Eisenach 1933 gebaut. Oder ein NSU 601, Baujahr 1934. Dieses Motorrad von Dietmar Etzold aus Frohburg hat schon eine lange Reise hinter sich. Ein Bekannter von Etzold hat es in Russland entdeckt. Und er hat den „Schrotthaufen“ dann gekauft und über viele Jahre aufgebaut. Für die Durchführung hat der Oldti-merverein wieder von allen Seiten viel Lob bekommen. „Ich bin immer dabei, wenn der Kohrener Oldtimerverein eine Rundfahrt veranstaltet. Die haben tolle Straßen rausgesucht und alles bes-tens organisiert“, so Jochen Borowy aus Frohnsdorf, der mit sei-ner Tochter und seinem Enkel mit einem Opel P4 Baujahr 1937 dabei war. Er hat den 1. Preis in seiner Klasse in Kohren gewon-nen. Für ihn ist das Schrauben und Reparieren genauso wichtig wie das Fahren. Sein dreijähriger Enkel Jannik ist auch schon vom Oldtimerfieber gepackt. Er hat seinem Opa angekündigt: „Bald sitze ich vorne und du Opa hinten.“Von den 140 Startern waren 83 Autos und 57 Zweiräder. Sechs Jugendliche und sieben Frauen waren unter den Teilnehmern.

Nr. 6/2018 Frohburger Nachrichten 25

Der jüngste Fahrer war 15, der älteste wird in einem Monat 90 Jahre. Sieben Personen waren schon zum 10. Mal dabei, eine sogar 15 Mal. Der weiteste Teilnehmer kam aus der Nähe von Bremen und hatte eine Anfahrt von 410 Kilometern. 15 Starter kamen vom Kohrener Oldtimerverein und drei von ihnen erreich-ten am 9. Juni das Siegerpodest. Michael Sachse, der Leiter der Sportabteilung beim ADAC Sachsen, hat diesmal selbst an der Rallye teilgenommen. „Ich bin überrascht, was unser Mit-glied da auf die Beine gestellt hat. Die sind wirklich gut.“ Klaus Sliwanski, Vorsitzender des gastgebenden Oldtimervereins ist froh, dass alles wieder gut geklappt hat: „Die vielen ehrenamt-lichen Vereinsmitglieder ermöglichen es, dass wir diesen Event stemmen können. Wir waren für einen Tag der Mittelpunkt der Oldtimerszene in Sachsen“ Der Vorsitzende lädt alle schon zu den nächsten großen Oldtimertreffen am 5. August und zum Ab-schluss der Sachsenmeisterschaft nach sechs Wertungsläufen am 31. Oktober nach Kohren-Sahlis ein.

Peter Ruf, Kohren-Sahlis

Abschied und NeubeginnWieder einmal ist ein schönes Dorf- und Vereinsfest in Nenkers-dorf/Schönau zu Ende gegangen und damit auch ein Fest der besonderen „Art“.Es war der letzte öffentliche Auftritt der Frauensportgruppe. 24 Jahre sind ins Land gegangen. Ein Rückblick auf die zurück-liegenden Jahre und Auftritte brachte so manche Erinnerungen und Emotionen zu Tage.Danke an die „Sportweiber“, die sich mit dem Aufdruck auf neu-en T-Shirts und den Ben Zucker Song verabschiedeten („Was für eine geile Zeit“) ja, es war eine geile Zeit. Natürlich findet das wöchentliche Treffen und der Sport der Frauen weiter statt.Auch die zweite Verabschiedung war nicht „ohne“. Der alte Jugendclub übergibt den Staffelstab an die neue Clubleitung. Symbolisch erfolgte das schon mal mit einem großen goldenen Schlüssel. Beim Programm war die neue Clubleitung schon ak-tiv mit dabei.Natürlich wäre es schön, wenn hier die Tradition fortgesetzt wird, was die Veranstaltungen und das Clubleben betrifft. Das Dorf- und Vereinsfest hatte der Club fest im Griff. Es lief gene-ralstabsmäßig.Danke auch hier an die „alte“ Clubleitung, die natürlich, wenn er-forderlich, Unterstützung an die „neue“ Clubleitung geben wird. Viel Erfolg dabei wünscht

Andreas Mertin, im Namen des Ortschaftsrates Nenkersdorf/Schönau

SeniorentreffDie Senioren(in) von Tautenhain treffen sich am 4. und 18. Juli, jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr, in geselliger Runde im Dorf-Gemeinschaftshaus Tautenhain.Die Senioren(in) von Tautenhain sind herzlich eingeladen.

Eberhard Schneidenbach

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