3. Kontenrahmen und Kontenplan
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3. Kontenrahmen und Kontenplan
3.1 Kontenrahmen
3.2 Kontenplan
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3. Kontenrahmen und Kontenplan
Nach den GoB soll die Buchführung geordnet und übersichtlich sein.
Für die EDV müssen die Konten datengerecht gestaltet sein und die Bedürfnisse der einzelnen Wirtschaftszweige müssen berücksichtigt werden. Diesen vielfältigen Anforderungen kann nur nachgekommen werden, wenn die Buchführung nach einheitlichen Grundsätzen aufgebaut ist.
Es bedarf eines Kontenordnungssystems, das die Buchführungskonten nach bestimmten Kriterien gliedert und einheitlich bezeichnet.
Kontenrahmen als Grundlage des Kontenordnungssystems
Grundlage hierfür ist der Kontenrahmen
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3.1 Kontenrahmen
Sind Organisationspläne, die Ordnung und Übersicht in die Vielzahl der Buchungskonten bringen
Unterschiedliche Kontenrahmen für bestimmte Wirtschaftszweige und verschiedene Branchen (z.B. Groß- und Außenhandel, Einzelhandel, Industrie, Handwerk, Versicherungen, Banken, Vereine, usw.)
Kontenrahmen ist ein Ordnungsschema für die Zuordnung von Sachkonten
Besteht aus 10 Kontenklassen, die wiederum in Kontengruppen aufgeteilt sind; innerhalb der Kontengruppen gibt es eine weitere Untergliederung in Kontenarten
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Klasse 0Anlagevermögen, Eigenkapital, langfristige Verbindlichkeiten, RAP
Klasse 0Anlagevermögen
Klasse 1Umlaufvermögen, Verbindlichkeiten, Privatkonten
Klasse 1Umlaufvermögen
Klasse 2Außerordentliche sowie sonst. betr. Aufwendungen und Erträge
Klasse 2Kapital
Klasse 3Wareneingangs- und Warenbestandskonten
Klasse 3Rückstellungen, Verbindlichkeiten
Klasse 4 Betriebliche Aufwendungen
Klasse 4Umsatzerlöse, sonst. betr. Erträge
Klasse 5 Frei
Klasse 5Materialaufwand
Klasse 6 Frei
Klasse 6Personalaufwand, sonst. betr. Aufwendungen
Klasse 7Unfertige Erzeugnisse, halbfertige Arbeiten
Klasse 7Finanzergebnis, a.o. Ergebnis, Steuern, Gewinnverwendung
Klasse 8Erlöskonten
Klasse 8 Frei
Klasse 9Vortrags- und Abschlusskonten
Klasse 9Vortrags- und Abschlusskonten
SKR 03 SKR 04
Beispiel für zwei Kontenrahmen
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3.2 Kontenplan
Aus dem branchenbezogenen Kontenrahmen entwickelt jedes Unternehmen seinen individuellen Kontenplan
Enthält die Konten, die im Unternehmen tatsächlich gebraucht werden Konten die für das Unternehmen ohne Bedeutung sind, können gelöscht werden
Je umfangreicher der Kontenplan, desto aussagekräftiger
Darauf Achten dass bei zu vielen Konten die Übersichtlichkeit nicht verloren geht!
„ruhende Konten“ = in Eröffnungsbilanz angelegt und dann bis zum Jahresabschluss nicht mehr bebucht
Kontenplan gehört zu Organisationsunterlagen und Arbeitsanweisungen
->Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre (§ 257 Abs.4 HGB und §147 Abs.3 AO)
Sachkonten
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3.2 Kontenplan
Neben Sachkonten werden auch Personenkonten eingerichtet
Vorteil: Unternehmen hat Überblick über seine Kunden und Lieferanten
Debitorenkonten ; „kreditorischer Debitor“
Kreditorenkonten ; „debitorischer Kreditor“
Für bestehende Überzahlungen auf einem Personenkonto am Bilanzstichtag (offene Gutschrift, Doppelzahlung), besteht Saldierungsverbot
OPOS- Listen = Liste der offenen Posten/ offene Salden
Personenkonten
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Danke!
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