32. Jahrgang Donnerstag, den 30. August 2018 · 2018. 11. 6. · bis 7. Oktober 2018 Stadtmuseum im...

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32. Jahrgang Donnerstag, den 30. August 2018 Nummer 35 KW 35 Herausgeber: Stadt Staufen i. Br. • Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Michael Benitz, Für den Anzeigenteil/ Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach Telefon: 07771 9317-11 • Telefax: 9317-40, E-Mail: [email protected] • Homepage: www.primo-stockach.de

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  • 32. Jahrgang Donnerstag, den 30. August 2018Nummer 35 KW 35

    Herausgeber: Stadt Staufen i. Br. • Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Michael Benitz,Für den Anzeigenteil/ Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333 StockachTelefon: 07771 9317-11 • Telefax: 9317-40, E-Mail: [email protected] • Homepage: www.primo-stockach.de

  • Donnerstag, 30. August 2018

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    01.09. 11:00 Uhr Orgelmusik zur Marktzeit, Frau Christiane Lux mit Ensemble, Kirche St. Martin Staufen. 06.09. 19:30 Uhr Platzkonzert der Stadtmusik Staufen, Campingplatz Staufen. Regelmäßige Veranstaltungen Dienstag: 10:00 Uhr Wanderung mit dem Schwarzwaldverein Gruppe 1: Dienstags-Wanderung (21. und 28 08.) Treffpunkt: Oberer Schladererplatz (Busparkplatz) Gehzeit: etwa 3 Stunden, Wander-km: ca. 10 - 12, Ansprechpartner: Erwin Staroske, Tel. 07633 82530 und Irmtrud Krause, Tel. 07634 2479 Gäste sind jederzeit herzlich willkommen. Sie werden gebeten, sich bei einem der Ansprechpartner telefonisch anzumelden. Gruppe 2: Senioren-Wanderung (21.08.) Treffpunkt: Anna-Brücke Gäste willkommen! Bitte melden unter Tel. 07633 5575 oder 07633 6579. Mittwoch: 16:30 Uhr Stadtführung durch Staufen Treffpunkt vor dem Rathaus am Marktplatz. Anmeldung: Tourist-Info Staufen, Tel. 805-36. Mittwoch, 10:30 Uhr, und Donnerstag, 14:30 Uhr Führung durch die Schwarzwälder Hausbrennerei Schladerer Anmeldung erforderlich unter Tel. 832-56. Mittwoch und Samstag: 8:30 bis 13:00 Uhr Staufenener Wochenmarkt auf dem Marktplatz Donnerstag: 16:00 Uhr Weinprobe mit kleiner Kellerführung im Weingut Landmann; Anmeldung unter Tel. 5510. Alemannenbad Staufen täglich geöffnet von 9:00 bis 20:00 Uhr (Kassenschluss 19:15 Uhr) Bei zu schlechter oder zu kalter Witterung öffnet das Bad nur zu den Kernzeiten von 9 bis 11 Uhr und von 17 bis 19 Uhr. Bei vorhergesagten Tageshöchsttemperaturen von unter 15 °C schließt das Bad den ganzen Tag.

    Aktuelle Veranstaltungen Aktuelle AusstellungenAktuelle Ausstellungen

    Stubenhaus StaufenPeter Huchel und Erhart Kästner Literarische Daueraussstellung Geöffnet Samstag und Sonntag von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Haus der Modernen KunstBallrechter Str. 19, Tel. 07633 / 929441, Fax 07633 / 500692www.hausdermodernenkunst.deÖffnungszeiten: Do., Fr., Sa. und So. + Feiertage 15 – 18 Uhr, oder nach telef. Vereinbarung.

    Kunstsommer 2018 Julius Bissier, Jürgen Brodwolf, Armin Göhrin-ger, Alfonso Hüppi, Karl Manfred Rennertz, Dirk Sommer, David Stegmann und Raymond Waydelich u. a. bis 16. September 2018

    Keramikmuseum StaufenZweigstelle des BLMWettelbrunner Str. 3, 79219 Staufen i. BrsgTel. 07633 / 6721, www.landesmuseum.de

    Öffnungszeiten des Keramikmuseums Staufen: Mittwoch bis Samstag 14:00 - 17:00 Uhr Sonntag 12:00 - 17:00 Uhr Sonderausstellung 2018 des Badischen Landesmuseums: Magische Kristalle bis 30. November 2018

    Studioausstellung im Keramikmuseum

    Antje Scharfe - Still leben Gefäße bis 7. Oktober 2018

    Stadtmuseum im RathausFernrohr in die Vergangenheitgeöffnet zu den regulären Öffnungszeiten des Rathausessowie am Sonntag von 14:00 bis 17:00 Uhr Historischer Ratssaal, 1. OG sowie im EG

    Tango- und Bandoneonmuseum Staufen e.V. Grunerner Str. 1, 79219 Staufen i. Br. Im Kapuzinerhof, Tel. 0172 / 7453626 Öffnungszeiten: Sonntag 15 – 18 Uhr mit Führungen durch Axel Steinhart Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung

    KUNSTHALT! presents Auf dem Graben 3 (in der Passage, frei zugänglich!) Philosophie im Alltag: Heraklit und Demokrit eine Ausstellung von Jean-Marie Clarke bei Kunsthalt!

    Foto: Manuela Holewik

  • Donnerstag, 30. August 2018

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    Bereitschaftsdienste

    Öffnungszeiten der öffentlichen Bibliothekim Faust-Gymnasium, Krichelnweg, Tel.: 81822

    Die. 10.00 - 14.00 Uhr 15.00 - 19.00 UhrMi.: 10.00 - 12.00 Uhr 15.00 - 17.00 UhrDo.: 10.00 - 12.00 Uhr 15.00 - 19.00 UhrFr. 10.00 - 13.00 UhrWährend den Sommerferien (26.07. bis 07.09.2018): Dienstag 15:00-19:00 Uhr Mittwoch 10:00-12:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr Donnerstag 15:00-19:00 UhrKatalog und Infos unter: https://web-opac.kivbf.de/staufen/index.asp

    Bereitschaftsdienste

    DRK-Rettungsdienst (ohne Vorwahl) 112

    Ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr, 116 117an Werktagen: Mo-Do 18.00-08.00 Uhr, Fr 16.00-08.00 Uhr

    Augenärztlicher Notfalldienst 0180 6075311 Kinderärztlicher Notdienst Kindernotfallpraxis im St. Josefskrankenhaus 0180 6076111 Freiburg, (kostenfrei) erreichbar zu den selben Zeiten wie der ärztl. Notdienst

    Zahnärzte Den zahnärztlichen Notfalldienst erfahren Sie beim Deutschen Roten Kreuz unter Telefon 0180 322255540

    Tierarzt Den tierärztlichen Notfalldienst Markgräflerland erfahren Sie unter Telefon 07631 36536

    Sozialstation Südlicher Breisgau e.V. Pflegerische Notfälle an Wochenenden und Feiertagen 07633 12219

    Dorfhelferinnenstation Münstertal Einsatzleitung: Bürgermeisteramt Münstertal, 07636 707-24 oder in dringenden Fällen außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Rathauses, Tel. 0 76 36/79 14 95

    Notrufe Notruf Feuerwehr + Notarzt 112 Feuerwehrgerätehaus (nicht ständig besetzt) 6033Notruf 110Polizeiposten Staufen nach Dienstschluss: 07633 923690Polizeirevier Müllheim 07631 17880Krankentransporte 0761 19222Vergiftungs-Informationszentrale Uni-Klinik Freiburg 0761 19240 BRH-Rettungshundestaffel Oberrhein 07621 19222Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder 0800 1110222

    David Janssen, Notar in Staufen 07633 9885100Grunerner Straße 9, [email protected]

    StörungsdiensteWasser Stadtwerke MüllheimStaufen 0800 5889690 Gas: Badenova 0800 2767767 Strom: Energiedienst Netze GmbH 07623 921818 Unitymedia 0221 46619100Stadtwerke MüllheimStaufenAlemannenStrom - Gas - Wasser Ihr Kundenbüro 07633 9332240 Am Schießrain 1a - 79219 Staufen, Fax: 07633 [email protected], www.alemannenenergie.de

    AbfallwirtschaftLandkreis Breisgau-Hochschwarzwald - www.breisgau-hochschwarzwald.de Fragen zu Gebühren + Behälterbestellung 0761 21878819

    STADT VERWALTUNGE-Mail: [email protected] - Internet: www.staufen.de

    Sprechstunden der DienststellenMo.: 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 UhrDi. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags nach VereinbarungSprechstunden des Bürgermeisters nach Vereinbarung.

    Öffnungszeiten des BürgerbürosWie die der Stadtverwaltung und zusätzlichDienstag und Donnerstag, nachmittags 14:00 - 16:30 Uhr

    Sommer-Öffnungszeiten der Tourist-Information Montag – Freitag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

    Ansprechpartner im Rathaus Tel.Telefonzentrale/Fundbüro Monika Schulz 805-0 Fax 505-93

    Sekretariat Bürgermeister/ Carmen Malinverno 805-21Redaktion Rathausblatt Fax 805-50Tourist-Information Thilo Kühnle Josianne Schmid Daniela Lautenbach 805-36

    Kultur, Stadtarchiv, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Jörg Martin 805-30Hauptverwaltung u.a. Amtsleiter 805-24 Grundstücksverkehr, Breitband Konrad EhrlerHauptverwaltung Ordnungswesen/Liegenschaften Andreas Grethler 805-22Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Martina Wenzl, Esther Kiefer, Roswitha Merkt 805-35 Standesamt/Renten/Friedhofswesen Hannelore van Steenis 805-29 Gemeindevollzugsdienst Elvira Götz 805-34Personal, Organisation, Amtsleiterin Schulen, Jugend/Soziales Isabella Schuhmann 805-25 EDV, Personal, Beiträge Stefanie Ortlieb 805-28 Jugendreferat Carsten Meurer 938456Integration/Koordination Flüchtlinge Cornelia Jakob 805-23Finanzverwaltung/ Amtsleiterin Kämmerei Gerlinde Riesterer 805-57Steueramt/Kämmerei Sandra Seywald 805-58Stadtkasse Manuela Blattmann 805-26 Julia Wiesler 805-26

    Stadtbauamt AmtsleiterHochbau, Stadtplanung Michael Kübler 805-40Hochbau, Bauunterhaltung Karl-Heinz Schätzle 805-47 Jens Schleinig 805-41Bauverwaltung Monika Ortlieb 805-38Sekretariat Petra Küster 805-39 Schlichtungsstelle/ Sekretariat Ursula Harrs 805-62

    Stadtbauamt Amtsleiter Tiefbau Dr. Peter Schalk 805-37

    Bauhof/ Stadtgärtnerei Markus Pfefferle 929747Wasserwerk Andreas Weber 0170 916 4344 Herbert Keller 933224-51

    VHS, Bereich Staufen Sabine Steck 805-52

  • Donnerstag, 30. August 2018

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    Sitzungen

    Bauausschuss am Mittwoch, 12. September 2018, 17:30 Uhr Verwaltungsausschuss am Montag, 17. September 2018, 18:00 Uhr (Termin geändert!) Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 26. September 2018, 19:00 Uhr Alle Sitzungen finden im Erhart-Kästner-Saal des Stubenhauses im 1. OG statt.

    Die jeweiligen Tagesordnungspunkte der Sitzungen finden Sie, neben dem Aushang am Rathaus, auch im Internet unter https://staufen.ratsinfomanagement.net. Dort sind auch die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen einsehbar.

    Arbeitskreis Klimaschutz Staufen – für eine klimaneutrale Stadt bis 2050

    Ein Abend für die Energiewende am 24. September in der Castellberghalle Ballrechten-Dottingen Im Rahmen der Energiewendetage 2018 der Landesregie-rung veranstalten die Arbeitskreise Klimaschutz Bad Krozingen und Staufen und der Verein Energieversorgung der Zukunft Ball-rechten-Dottingen einen Informationsabend. Die Veranstaltung findet am 24. September 2018, 19:30 Uhr in der Castellberg-halle von Ballrechten-Dottingen statt. Frau Holz, Leiterin des Kompetenzzentrums Energiewende im Regierungspräsidium Freiburg, stellt die Schwerpunkte ihrer Be-hörde dar.

    Herr Professor Dr. Henning vom Freiburger Fraunhoferinstitut ISE wird die Möglichkeiten der effektiven Kopplung und Steue-rung von Energiegewinnung und Verbrauch in den verschiede-nen Sektoren Wohnen, Verkehr, Gewerbe, etc. darstellen und ein Energiemanagement ohne Verbrauch endlicher Ressourcen und ohne vermehrte CO2 Erzeugung erläutern. Frau Gabi Rolland, SPD MDL und Mitglied des Umweltausschus-ses im Landtag berichtet über die aktuellen Zielsetzungen der Landesregierung. Herr Koger, Bürgermeister von Weil am Rhein stellt Planung und Durchführung der Sanierung des Nahwärmenetzes eines Wohn-gebietes vor. Die Bürgermeister und Ratsmitglieder der Gemeinden Bad Kro-zingen, Staufen, Münstertal, Ballrechten-Dottingen, Sulzburg und Heitersheim, sowie die Bürgerinnen und Bürger der Gemein-den sind herzlich eingeladen. Ihre Mitarbeit im AK Klimaschutz ist willkommen. Wir treffen uns alle vierzehn Tage um 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses Stau-fen. Nächstes Treffen: 14.08.2018 Kontakt:Bertram Staude, Tel. 812-6022, www.klimaschutz-staufen.de

    ZUSTELLUNG DES RATHAUSBLATTES IN GRUNERN

    Wegen Urlaub konnte keine Vertretung für die Zustellung des Rathausblattes für die nächste Woche (KW 36)

    in Grunern gefunden werden. Das Rathausblatt kann zu den Öffnungszeiten

    im Dorfladen in Grunern abgeholt werden.

    Danke für Ihr Verständnis.

    Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell

    ■ Notfalldienste der Apotheken01.09. Hense´sche Apotheke, Luisenstr. 2, Badenweiler Batzenberg-Apotheke, Basler Str. 82, Schallstadt-Wolfenweiler 02.09. Zollmatten-Apotheke, Poststr. 22, Heitersheim Blauen-Apotheke, Freiburger Str. 15, Schliengen

    ■ Sprechstunden RentenversicherungDie Sprechstunden der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehe-mals BFA, Herr Rees) am 2. Montag im Monat und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (ehemals LVA, Herr Krix) am 4. Dienstag im Monat finden nur noch nach Absprache statt. Terminvereinbarung unter Tel. 805-0 oder 805-35 (Bürgerbüro)

    ■ AbfallbeseitigungGelbe Säcke Dienstag, 4. September 2018, ab 06:00 Uhr in Grunern Mittwoch, 5. September 2018, ab 06:00 Uhr in Staufen und Wettelbrunn

    Papiertonne in Staufen, Grunern und Wettelbrunn Mittwoch, 5. September 2018, ab 6:00 Uhr, in der Innenstadt ab 9:00 Uhr

    Biotonne (keine grauen Tonnen und keine Müllsäcke) Mittwoch, 5. September 2018, ab 6:00 Uhr

    Graue Tonne und zugelassene Müllsäcke des Landratsamtes Freitag, 7. September 2018, ab 6:00 Uhr

    Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und der Grünschnittsammelstelle in Staufen an der Kirchhofener Straße (beim Bauhof) Mittwoch von 14:00 – 18:00 Uhr Freitag von 15:00 - 18:00 Uhr Samstag von 09:00 – 12:00 Uhr

    Beim Wertstoffhof werden auch Schrott und Elektrogeräte, CDs und DVDs (ohne Hüllen) angenommen.

    Selbstanlieferung von SperrmüllSie können Ihren Sperrmüll auch selbst in einer der unten aufgeführten Anlagen abliefern, bringen Sie dazu ihre ausgefüllte Karte bei der Anliefe-rung mit. Wichtig: maximal zwei cbm bzw 300 Kg sind kostenfrei.Wo? im Regionalen Abfallzentrum im Gewerbepark Breisgau in Eschbach: Mo. + Di., 09.00 – 15.00 Uhr Do. + Fr., 12.00 – 18.00 Uhr Sa., 08.00 – 12.00 Uhr

    Amtliche Bekanntmachungen

  • Donnerstag, 30. August 2018

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    Fundgrube Wir weisen darauf hin, dass in den Geschäften, Banken etc. lie-gengebliebene Fundsachen baldmöglichst auf dem Fundbüro abgegeben werden sollten, da die Verlierer sich dort nach verlo-renen Gegenständen erkundigen. Zu verschenken:• KETTLER-Damenfahrrad Alu 2600 Silber, Dreigang-Torpedo-

    Schaltung, wenig gefahren, mit guter Bereifung (platt) Tel. 5859

    • Schreibtisch-/Zeichenplatte (kiefer massiv) und 2 Böcke (175 x 80 x 75 cm L/B/H) - Tel. 7901

    Günstig abzugeben:• DIAMANT-Herrenrad „Geronimo“ blau, 21 Gänge, Shimano-

    Nexave-Schaltung, wenig gefahren; mehrere Traktor-, Bauma-schinen- und Automodelle, nicht bespielt, wegen Aufgabe der Sammlung - Tel. 5859

    • Kinderhochstuhl (Kunststoff), Trip-Trap (Massivholz), Bobby Car, Laufrad, Doppelbett (140 x 200 cm, Massivholz, mit Latten-rost, ohne Matratze); Bett (90 x 200 cm, Massivholz Kiefer, mit Lattenrost u. Matratze), Beistelltisch rund (Massivholz Kiefer), Esstisch quadratisch (Massivholz Kiefer, ausziehbar), Katzen-transportkorb - Tel. 982228

    • 5 Schallplattenboxen schwarz, massiv, neuwertig – Tel. 7901• IKEA-Büroregal weiß zur Aufbewahrung von Hängeregistratur-

    Mappen, Maße gesamt: H:174,5 / B: 84,0 cm / T: 42,5 cm, 3 Teile mit Hängeregistratur-Auszug, 1 Teil mit Schubladen (Höhe 25 cm und Höhe 12,5 cm), Selbstabholer – Tel. 07633-9198222

    Historisches Gebäude zu verkaufen Die Stadt Sulzburg verkauft das Gebäude der ehemaligen Schule/Rathaus/Ortsverwaltung in Laufen, Weinstraße 6, mit 673 qm. Einzelheiten siehe Homepage: www.sulzburg.de/aktuelles

    Der Helferkreis für Flüchtlinge in Staufen Im Herbst 2014 gründete sich der Helferkreis für Flüchtlinge in Staufen. Seither sind wir aktiv in den unterschiedlichsten Bereichen. Die Suche nach Wohnungen gehört auch dazu. Wir bitten Sie deshalb um Ihre Unterstützung. Sollten Sie frei-en Wohnraum zur Verfügung haben oder einen Arbeitsplatz anbieten können, wenden Sie sich bitte an die Stadt Staufen, Frau Cornelia Jakob, Tel. 805-23, [email protected] Wenn Sie unsere Arbeit und somit die Flüchtlinge in Staufen mit einer Spende (steuerabzugsfähig) unterstützen möchten, können Sie eines der Konten der Stadtkasse Staufen, Stich-wort „Spende Flüchtlingshilfe“, nutzen: Volksbank Staufen eG IBAN: DE94 6809 2300 0000 0323 01; BIC: GENODE61STF Sparkasse Staufen-Breisach IBAN: DE17 6805 2328 0009 0006 62; BIC: SOLADES1STF Kontakt: https://www.hkf-staufen.de mit Informationen und aktuellen Terminen E-Mail: [email protected]

    Jugendeinrichtungen in Staufen im Kapuzinerhof, Grunerner Straße 3, 79219 Staufen

    Offene Treffs und Veranstaltungen im Jugendzentrum, Ge-meinwesenarbeit, Projektarbeit, Gruppenarbeit, Unterstüt-zung und Beratung für Jugendliche Öffnungszeiten Montag 16 bis 18 Uhr (9 bis 15 Jahre) Mittwoch 16 bis 18 Uhr (9 bis 15 Jahre) Freitag 19 bis 22 Uhr (ab 15 Jahre) Großveranstaltungen laut Aushang und Werbung Sprechzeit: Dienstag 15 bis 17 Uhr Carsten Meurer Tel. 07633 938456 oder 0174 9591688 (auch WhatsApp) E-Mail: [email protected] facebook: Jugendreferent Carsten Meurer

    Eine Kooperation der Stadt Staufen mit dem SOS-Kin-derdorf e.V. (SOS-Kinderdorf Schwarzwald)

    Kontaktaufbau zu Jugendlichen an iIhren Treffpunkten in der Stadt, Projektarbeit, Gruppenarbeit, Unterstützung und Bera-tung für Jugendliche Mitternachtssport in der Sporthalle Kapuzinerhof Der Mitternachtssport 2018 findet an folgenden Terminen von 19:30 Uhr bis spätestens 23:30 Uhr statt: 05.10., 09.11., und 07.12. Bitte beachtet, dass der Mitternachtssport in den Ferien nicht stattfinden kann, in diesem Fall wurden Ersatztermine festge-legt. Jugendliche unter 18 Jahren bringen bitte Erlaubnis und die Notfallkontaktnummer eines Erziehungsberechtigten mit. Das Sportangebot wird von Corinna Famulla, der mobilen Ju-gendarbeiterin in Staufen, begleitet. Ich freue mich auf euch! Corinna Famulla Im Kapuzinerhof, Grunerner Str. 3 Telefon: 0176 12606447 E-Mail: [email protected] facebook: Corinna Famulla Mja Staufen

    PLATZHIRSCH? Wussten Sie...... dass Sie auf www.primo-stockach.de alle Ver-einsberichte der Heimatblätter auch ONLINE lesen können?

  • Donnerstag, 30. August 2018

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    Öffentliche Bekanntmachung

    über den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. §13a BauGB zum Bebauungsplan „Schlade-rer-Areal Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften und über die Durchführung der Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

    In seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2017 hat der Gemeinde-rat der Stadt Staufen i.Br. beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens „Schladerer-Areal Süd“, mit örtlichen Bauvorschriften, im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB zu fassen. Ferner hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.07.2018 beschlossen, die Offenlage des Planentwurfs ge-mäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Für den Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes „Schladerer-Areal Süd“ ist der nachfolgende, überarbeitete Planentwurf des Büros fsp.stadtplanung vom 25.07.2018 maßgebend:

    Die Schwarzwälder Hausbrennerei Alfred Schladerer plant eine Neuordnung Ihrer Betriebsflächen. In diesem Zusammenhang soll eine Teilfläche des Betriebsgeländes für eine kommunale Nutzung mit ergänzender Wohnbebauung zur Verfügung ge-stellt werden. Mit dem Bebauungsplan „Schladerer-Areal Süd“ möchte die Stadt Staufen die Umsetzung der Ideen des Siegerentwurfs aus dem Realisierungsteil des bereits geführten Wettbewerbsverfahrens hinsichtlich der Wohnbebauung ermöglichen. Auf dem kom-munalen Grundstück soll ein Bürgerhaus mit Veranstaltungssaal und Mediathek sowie die hierzu notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage errichtet werden. Das Plangebiet schließt direkt an die historische Altstadt von Staufen an und ist über die südlich angrenzende „Schladerer-straße“, nordöstlich liegende „Albert-Hugard-Straße“, sowie im Westen durch die Straße „Am Schließrain“ an das öffentliche Ver-kehrsnetz der Stadt Staufen i.Br. angebunden.

    Der Bebauungsplan „Schladerer-Areal Süd“ sieht ein urbanes Ge-biet vor. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

    Der Planentwurf mit Stand vom 25.07.2018 wird mit - Cover - Satzung - Planzeichnung - Bebauungsvorschriften - Begründung - Artenschutzfachlicher Relevanzprüfung - Zwischenbericht CEF Maßnahmen Fledermauskästen - Ergänzender Stellungnahme des Freiburger Instituts für ange-

    wandte Tierökologie - Geotechnischem Gutachten - Ergänzender geotechnischer Stellungnahme - Altlastenerkundung - Schallgutachten

    in der Zeit vom 07. September 2018 bis einschließlich 08. Oktober 2018 beim Bürgerbüro der Stadt Staufen, Hauptstr. 53, Zimmer Nr. E.01, 79219 Staufen i.Br., während der üblichen Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo. von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    sowie Di. und Do. von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

    öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

    Ferner werden die vorstehend genannten Unterlagen auf der Website der Stadt Staufen (www.staufen.de) unter „Bauen & Pla-nen / Bebauungspläne“ zusätzlich zur Einsicht bereitgestellt. Es besteht auch die Gelegenheit, beim o.g. Bürgerbüro, Anregun-gen und Stellungnahmen unter Angabe der vollen Anschrift und betroffenen Grundstücke vorzubringen. Anregungen werden auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn Sie dieser Bitte nicht entsprechen. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Aus-legungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas-sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben kön-nen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normen-kontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Ein-wendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Staufen i.Br., den 30.08.2018 Helmut Zimmermann 1. Bürgermeister-Stellvertreter

    Neubau der Ortsumfahrung Staufen beginnt im September

    Spatenstich durch Verkehrsminister Hermann // Regierungspräsidium: Einschränkungen für den Verkehr während der Bauzeit Im Rahmen seiner diesjährigen Sommertour wird Verkehrsmi-nister Winfried Hermann am Dienstag, 4. September, den Spa-tenstich für den Neubau der Ortumfahrung Staufen vollziehen. Bereits einen Tag vorher beginnt das Regierungspräsidium (RP)

  • Donnerstag, 30. August 2018

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    Freiburg mit den ersten Vorbereitungen. Dazu gehört der Bau einer neue Geh- und Radwegunterführung westlich der Neuma-genbrücke. Da diese noch im Bereich der jetzigen Landesstraße liegt, wird der Verkehr über eine provisorische Baustellenumfah-rung geleitet. Weil der tiefste Punkt der Unterführung unterhalb des Grundwasserspiegels liegt, werden zu Beginn der Arbeiten zwei Brunnen gebohrt, damit die Baugrube trocken bleibt. In den ersten Wochen der Bauarbeiten wird die Fahrbahn einge-engt. Der Verkehr wird per Ampel geregelt. Danach kann der Ver-kehr, mit reduzierter Geschwindigkeit ungehindert am Baufeld vorbei fließen. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis April 2019 andauern. Ebenfalls im September beginnen die Arbeiten an einem Durch-lassbauwerk für den Tunseler Graben westlich des Baugebiets „Rundacker II“, da dieser zukünftig unter der neuen Landesstraße die Fahrbahn quert. Die Arbeiten finden auf der „grünen Wiese“ statt. Der Verkehr wird also nicht beeinträchtigt. Das Bauwerk soll noch vor dem Winter fertig sein. Im Oktober wird dann die Kleingartenanlage „Spitzäcker“ neben der Wettelbrunner Straße (L 129) erweitert, da einige Parzellen der Neubaustrecke weichen müssen. Hier kann es dann ebenfalls zu Verkehrsbehinderungen kommen. Beispielsweise muss eine Ampel aufgestellt werden, wenn der neue Parkplatz an die L 129 angeschlossen wird. Sobald die neuen Parzellen gerichtet sind, können die Gartenfreunde dann in ihre Gärten umziehen. Im Be-reich der Nunnenmacher Teiche werden neue Biotopstrukturen errichtet. Hierbei kommt es ab Mitte Oktober zu Baggerarbeiten an einem Graben und den angrenzenden Feldern. Die Gesamtkosten für die Umfahrung Staufen belaufen sich auf ca. 14 Millionen Euro.

    Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald- untere Flurbereinigungsbehörde -

    Öffentliche BekanntmachungFlurbereinigung Staufen (L 123)

    Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung(Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz)sowie Bekanntgabe eines Kaufangebotes des Unter-nehmensträgers für die für die Umgehungsstraße benötigten Flächen vom 15.08.2018

    Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Staufen (L 123) liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligtenim Rathaus Staufen (Bürgerbüro) vom 10.09.2018 bis 28.09.2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

    Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt aufDonnerstag, den 20.09.2018, 19 Uhr im Foyer der Belchen-halle, Krichelnstr. 1, Staufen.

    Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen.

    Ein Beauftragter des Landratsamts -untere Flurbereinigungsbe-hörde- wird im Anhörungstermin die Ergebnisse der Wertermitt-lung erläutern.Zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung wird zusätz-lich ein Mitarbeiter des Landratsamts Breisgau-Hochschwarz-wald, Fachbereich Flurneuordnung und Landentwicklung am Dienstag, den 25.09.2018 und am Mittwoch, den 26.09.2018 je-weils von 8:30 bis 16:00 Uhr im Ratssaal, Rathaus Staufen anwe-send sein. Dazu bitten wir Interessierte, einen Termin zu verein-baren (Ansprechpartner: Herr Terhorst Tel.: 0761/2187 5427 und Herr Johner Tel.: 0761/2187 5433).

    Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfah-ren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Die Einwendungen werden vom Landratsamt -untere Flurbereini-gungsbehörde- geprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird je-doch nicht mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Einwendun-gen stellt das Landratsamt -untere Flurbereinigungsbehörde- die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungs-beschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich des Er-gebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass1. gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

    nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb von 1 Mo-nat Widerspruch erhoben werden kann,

    2. die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Flurbereinigungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unan-fechtbar geworden ist, für alle Beteiligte bindend.

    Das zugestellte Verzeichnis der in das Flurbereinigungsgebiet eingebrachten Grundstücke ist zum Erläuterungsund zum Anhö-rungstermin mitzubringen.

    Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte ge-wünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erfor-derlich.

    Ein Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist es, den Flächenbe-darf für die Umgehungsstraße und die Ausgleichsmaßnahmen bereit zu stellen. Diese Flächen werden über einen Landabzug aufgebracht. Um diesen Landabzug weiter zu senken, ist der Unternehmensträger (Regierungspräsidium Freiburg) bereit, Flächen im Umfang der benötigten Flächen aufzukaufen. Die Ei-gentümer, die auf eine Abfindung in Land verzichten, erhalten eine Geldabfindung entsprechend der in der Wertermittlung er-mittelten Werte.Interessierte Eigentümer werden gebeten sich an die untere Flur-bereinigungsbehörde zu wenden.

    Zusätzlich kann diese Bekanntmachung mit dazugehörenden Karten und Wertrahmen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren(www.lgl-bw.de/3220) eingesehen werden.

    gez. Reuter, VR

    Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - untere Flurbereinigungsbehörde -

    Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Staufen (L 123)

    Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung (Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz)

    sowie Bekanntgabe eines Kaufangebotes des Unternehmens-trägers für die für die Umgehungsstraße benötigten Flächen vom 15.08.2018 Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Flurbereinigungsgebiets der

    Flurbereinigung Staufen (L 123) liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten

    im Rathaus Staufen (Bürgerbüro) vom 10.09.2018 bis 28.09.2018 während der allgemeinen

    Öffnungszeiten aus.

    Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf

    Donnerstag, den 20.09.2018, 19 Uhr im Foyer der Belchenhalle, Krichelnstr. 1, Staufen.

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    Merkblattfür die Teilnehmer der Flurbereinigungsverfahren

    Die Flurbereinigung hat - außer der Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung - insbesondere dieAuf-gabe, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft durch Erschließungsmaßnahmen und durch die zweckmäßige Neugestaltung der Wirtschaftsflächen (Zusam-menlegung zu hinreichend großen, möglichst gut geformten Grundstücken) zu verbessern.

    Diese Neuordnung in tatsächlicher Hinsicht (Lage, Form und Grö-ße der Grundstücke) kann oftmals mit einer Bereinigung recht-licher Art (Eigentum und Grundstücksbelastungen) verbunden werden.

    Für diese Grundbuchbereinigung sollen die folgenden Hinweise eine Handhabe bilden. Darüber hinaus wird jedes Grundbuch-amt gerne Auskunft erteilen und Sie über die zu unternehmen-den Schritte und evtl. Kosten aufklären.

    A) Löschung gegenstandsloser Rechte:

    1. Gegenstandslos können sein: Leibgedinge (= Altenteile), Nießbrauchrechte (= Nutznießungsrechte), Reallasten (z. B. monatliche Geldrenten, Verköstigungsansprüche, Ansprü-che auf andere wiederkehrende Leistungen), beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (Wohnungsrechte, Benüt-zungsrechte), wenn der Berechtigte gestorben ist oder sich verheiratet hat und damit eine Beendigung der Berechti-gung eingetreten ist.

    2. Die Löschung kann unmittelbar beim Grundbuchamt bean-tragt werden. Antragsberechtigt ist der Grundstückseigen-tümer. Er muss Nachweise der Unrichtigkeit (z. B. amtliche Sterbe- oder Heiratsurkunden) vorlegen, die von den Ge-meindebehörden ausgestellt werden.

    3. Für die Aufnahme des Antrages werden keine Gebühren er-hoben. Für die Löschung im Grundbuch werden in der Re-gel keine Gebühren erhoben (§ 70 Abs. 1 KostO).

    B) Löschung von Hypotheken und Grundschulden:

    1. Vielfach sind im Grundbuch noch Hypotheken oder Grund-schulden eingetragen, deren Sicherungszweck längst schon überflüssig geworden ist, weil dem eingetragenen Gläubiger keinerlei Ansprüche oder Forderung mehr zuste-hen (z. B. Elterngüter, Gutabstandsgelder oder Übergabe-schillinge, die bereits bezahlt sind, Sicherungshypotheken oder -grundschulden für nicht mehr benötigte Kontokor-rentkredite usw.).

    Ferner finden sich verhältnismäßig häufig im Grundbuch alte Reichsmark- oder Goldmarkrechte, deren Forderungen tatsächlich nur mehr zu einem verschwindend geringen Bruchteil (1/50 oder noch weniger) bestehen. Die Rückzah-lung derartiger Rechte würde bestimmt keine Schwierigkei-ten bereiten.

    In beiden Fällen wäre es angebracht, eine Löschung der Rechte im Grundbuch herbeizuführen. Dies geschieht nicht auf einfachen Antrag des Gläubigers, wie häufig angenommen wird.

    2. Die Löschung muss vom Gläubiger bewilligt werden. Der Eigentümer hat ihr zuzustimmen und sie beim Grundbuch-amt zu beantragen.

    Die Bewilligung des Gläubigers und die Zustimmung des Ei-gentümers müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein, oder vor dem Grundbuchamt abgegeben werden.

    3. Für die öffentliche Beglaubigung bzw. das amtliche Proto-koll sowie für die Eintragung der Löschung im Grundbuch fallen Gebühren an, die sich nach der Höhe der zu löschen-den Rechte richten.

    C) Berichtigung der Eigentumsverhältnisse:

    1. Nicht zuletzt sei noch darauf hingewiesen, dass verschie-dentlich bei Erbfällen keine Grundbuchberichtigung - ent-sprechend der eingetretenen Erbfolge - beantragt wird, die Erbfolge aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist und dem-zufolge das Grundbuch oft jahrelang mit der wirklichen Rechtslage nicht übereinstimmt. In derartigen Fällen wäre entweder ein Antrag auf Grundbuchberichtigung oder eine baldige Auseinandersetzung bzw. Übergabe, in der die Rechtsverhältnisse der Beteiligten untereinander gegensei-tig geregelt werden, wohl angebracht.

    2. Die Grundbuchberichtigung kann unter Vorlage eines Erb-scheins oder unter Bezugnahme auf Nachlassakten unmit-telbar bei dem Grundbuchamt beantragt werden. Für die Beurkundung der Auseinandersetzung bzw. der Übergabe ist der Notar zuständig.

    3. Der Antrag auf Grundbuchberichtigung kostet nichts. Die Kosten für die Eintragungen im Grundbuch und die Beur-kundung von Verträgen richten sich nach dem Wert des Grundbesitzes bzw. nach den Vereinbarungen der Beteilig-ten.

    Ganz allgemein sei geraten, mit diesem Merkblatt bei dem Grundbuchamt vorzusprechen, dort Ihr Grundbuchblatt einzu-sehen und sich kostenlos beraten zu lassen.

    Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - untere Flurbereinigungsbehörde -

    Energieeinsparung beim Bauen und Sanieren Digitale Bauherrenmappe neu auf der Homepage des Landratsamts Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beteiligt sich seit Anfang 2015 am „European Energy Award“. Neueste Maßnah-me für Bauherren und Sanierungsinteressierte ist eine digitale Bauherrenmappe auf der Internetseite des Landkreises unter der Adresse www.breisgau-hochschwarzwald.de. In den sechs Kapiteln „Rechtliches/Organisatorisches“, „Neubau“, „Sanierung“, „denkmalgeschützte Gebäude“, „Energie, Wärme und Raumkli-ma“ sowie „Fördermöglichkeiten recherchieren“ finden sich viele Informationen zu wichtigen Gesetzen, energierelevanten The-men, Förder- oder Beratungsmöglichkeiten sowie weitere Flyer und Broschüren zum Download. Die Aktualität der Informatio-nen wird regelmäßig durch die Energieagentur Regio Freiburg überprüft. Bei dem Zertifizierungsprozess „European Energy Award“ für Städte, Gemeinden und Landkreise geht es um die Entwicklung von Maßnahmen und Projekten zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz in sechs Bewertungskategorien. Mit dem „externen Audit“, der Bewertung durch einen unabhängigen Prüfer im

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    kommenden Dezember, ist der Landkreis jetzt in die Zielgerade eingebogen. Wissensvermittlung an die Kreisgemeinden steht ebenfalls im Arbeitsprogramm des European Energy Awards. Bei einem kürz-lich von Landratsamt zusammen mit der Energieagentur Regio Freiburg veranstalteten „Kommunalforum Klimaschutz“ konnten sich interessierte Gemeinden im Vorfeld selbst die Themen aus einem langen Katalog auswählen. Zwölf Städte und Gemeinden nahmen das Angebot wahr und diskutierten einen Nachmittag lang die kommunalen Ansatzmöglichkeiten beim Klimaschutz.

    Befreiung von Schutzbestimmungen der SchALVO im WSG Krozinger Berg

    und im Nitratproblemgebiet WSG Hausen In den Trinkwasserschutzgebieten Baden-Württembergs werden mit der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO), über die Regeln der guten fachlichen Praxis bei der Düngung und dem Pflanzenschutz hinaus, zusätzliche Anforderungen an eine gewässerschonende Bewirtschaftung gestellt. Im Wasserschutzgebiet Krozinger Berg und im Nitratproblemge-biet Hausen besteht allerdings die Möglichkeit einer Befreiung von Schutzbestimmungen der SchALVO bezüglich Düngung und Bodenbearbeitung.

    Wasserschutzgebiet Krozinger Berg Gemäß der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald vom 23.07.2008 können für landwirtschaft-liche Flächen Befreiungen von den Schutzbestimmungen in Anspruch genommen werden. Diese Inanspruchnahme einer Befreiung von den Schutzbestimmungen ist nur zulässig, wenn ein Rest-Nmin-Wert der Fläche im Herbst unter 45 kg N/ha (0-90 cm) vorliegt. Liegt diese Bedingung vor, so können folgende Befreiungen in Anspruch genommen werden.1. Befreiung von der spätenNmin-Methode für die Kultur Saat-

    mais nach den Vorfürchten Saatmais oder Körnermais sowie für Körnermais als Monokultur.

    2. Befreiung von den vorgeschriebenen Bodenbearbeitungs-terminen 01.02. bzw. 01.03. auf den 15.12. für Saatmais und Frühkartoffeln nach den Vorfürchten Saatmais und Körner-mais.

    Zu beachten ist, dass für eine Inanspruchnahme dieser Befrei-ungen alle vorgesehenen Bewirtschaftungseinheiten mittels dem amtlichen Vordruck bis spätestens 01.10.2018 (Aus-schlussfrist) dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Landwirtschaft, anzuzeigen sind. Für jede o.g. Bewirtschaftungseinheit muss ein Nmin-Untersu-chungsergebnis aus der amtlichen Herbstaktion vorliegen. Die Beprobung der gemeldeten Standorte erfolgt im Rahmen der Herbstaktion des Landes (15.10.2018 bis 15.11.2018). Die Inanspruchnahme dieser Befreiungen hat die Kürzung von beantragten Ausgleichsleistungen der SchALVO zur Folge.

    Nitratproblemgebiet im WSG Hausen Im Nitratproblemgebiet des Wasserschutzgebietes Hausen kann bei Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen auf Antrag eine Befreiung von den Schutzbestimmungen der SchALVO erfolgen. Folgende Befreiungen von den Schutzbestimmungen der SchAL-VO sind möglich:1. Befreiung von der späten Nmin-Methode bei Mais.2. Befreiung von der Mulchsaat zu Wintergetreide nach Mais.

    3. Befreiung von den frühmöglichsten Bodenbearbeitungs-terminen 01.02. bzw. 01.03. auf den 15.12. für Körner- und Saatmais.

    4. Befreiung vom frühestmöglichen Bodenbearbeitungstermin 01.02. auf den 01.01. bei Spargel.

    Eine der o.g. Befreiungen kann in der Regel nur dann erteilt wer-den, wenn der Rest-Nmin-Wert der zu befreienden Fläche im Herbst 2018 höchstens 40 kg N/ha(0-90 cm) beträgt (Ausnah-men siehe Befreiungsantrag). Die Beprobung der gemeldeten Standorte mit folgenden Nmin-Untersuchungsergebnissen erfolgt im Rahmen der Herbstaktion des Landes (15.10.2018 bis 15.11.2018). Zu beachten ist, dass der Befreiungsantrag für 2018/2019 von Schutzbestimmungen der SchALVO für das Nitratproblemgebiet im WSG Hausen bis spätestens zum 15.10.2018 (Auschluss-frist) beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbe-reich Landwirtschaft, einzureichen ist. Die Erteilung einer wasserrechtlichen Befreiung von den Schutz-bestimmungen der SchALVO ergeht unter der aufschiebenden Bedingung (Voraussetzung), dass der Nmin-Wert der Herbstkon-trolle unter 40 kg N/ha liegt, durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Umweltrecht. Mit Übermittlung der Ergebnisse der Herbstkontrollaktion bis zum 15.12.2018 durch den Fachbereich Landwirtschaft, wird mitgeteilt, ob der Nmin-Wert eingehalten ist und ob die Befreiung in Anspruch ge-nommen werden darf. Für die Erteilung einer Befreiung wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Allgemeine Hinweise Für beide o.g. Möglichkeiten der Befreiungen im WSG Krozinger Berg und im Nitratproblemgebiet im WSG Hausen ist zu beach-ten, dass die übrigen Bestimmungen der SchALVO einzuhalten sind. Zudem können Verstöße gegen die Festsetzungen der SchALVO eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Die benötigten Formulare (Anzeige bzw. Antrag) stehen Ih-nen auf der Homepage des Landratsamtes oder unter www.landwirtschaft-bw.info > Dienststellen > Landratsämter > Breisgau-Hochschwarzwald > Fachinformationen > Wasserschutz zur Verfü-gung. Für weitere Fragen steht Ihnen der Fachbereich Landwirtschaft telefonisch unter der Nummer 0761/2187 9580 oder per E-Mail: [email protected] zur Verfügung.

    Informationen des Landratsamtes zur Ausnahmeregelung beim

    Gemeinsamen Antrag (FAKT, Direktzahlungen) in Verbindung mit Trockenheit

    Aufgrund der anhaltenden außergewöhnlichen Trockenheit lie-gen auch im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Voraus-setzungen für die folgenden Ausnahmeregelungen im Bereich Futternutzung von Zwischenfrüchten und Bracheflächen im Jahr 2018 vor: Ausnahmeregelung für FAKT- Maßnahmen Bei landwirtschaftlichen Viehhaltungsbetrieben ist bereits eine Futterknappheit eingetreten bzw. ist für die kommenden Winter-monate noch zu erwarten. Um diesen Futtermangel zumindest teilweise zu kompensieren, besteht die Möglichkeit des Anbaus von für die Verfütterung geeigneten Zwischenfrüchten nach der Getreideernte.

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    Bei den FAKT-Maßnahmen E1.1 Begrünung im Acker-/ Garten-bau, E1.2 Begrünungsmischungen im Acker-/ Gartenbau und F1 Winterbegrünung ist in der Regel keine Nutzung des Aufwuch-ses zulässig. Mit der Ausnahmeregelung besteht die Möglichkeit, den Verpflichtungsumfang für 2018 zu reduzieren, um auf diesen Flächen Ansaaten zur Erzeugung von Futter durchführen zu kön-nen. Hierbei ist auch eine Abgabe des Aufwuchses dieser ersatz-weise angesäten Futterzwischenfrüchte an Dritte unentgeltlich möglich. Zu beachten ist, dass für die o.g. FAKT-Begrünungsmaßnahmen eine Unterschreitung des Verpflichtungsumfangs für das laufen-de Antragsjahr 2018 der unteren Landwirtschaftsbehörde nach Nummer 4.9 der Verwaltungsvorschrift zum FAKT vom 27. Januar 2016 (GABl. S. 102) als Fall außergewöhnlicher Umstände schrift-lich innerhalb von 15 Werktagen formlos angezeigt werden muss. Eine Zahlung für die abgemeldeten Begrünungsflächen kann für das Jahr 2018 nicht gewährt werden, Rückforderungen werden, aufgrund der außergewöhnlichen Umstände, in den Vorjahren nicht vorgenommen. Ausnahmeregelung ÖVF Brache Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat eine Allgemeinverfügung (AV) erlassen, bei der der Aufwuchs von ÖVF-Bracheflächen durch Beweidung mit Tieren oder Schnittnutzung für Futterzwecke in 2018 genutzt werden kann. Die Anzeige der Anwendung dieser Ausnahmeregelung erfolgt über das Formular „Anzeige über die Futternutzung von ÖVF-Bra-cheflächen im Rahmen der Ausnahmeregelung nach § 25 Absatz 2 der DirektZahlDurchfV im Jahr 2018“ welches auf der Home-page des LRA eingestellt ist. ÖVF - Zwischenfrüchte Derzeit wird auf Bundesebene eine Änderung der Rechtsgrund-lagen mit dem Ziel die Nutzung von ÖVF-Zwischenfrüchten für die Futternutzung zuzulassen, bearbeitet. Bei ggf. Inkrafttreten der Änderung wird die Nutzung der Zwischenfrüchte frühestens Ende September möglich sein. Dabei ist zu beachten, dass der Zwischenfruchtbestand ab der Aussaat mindestens acht Wochen auf der Fläche stehen muss, wobei hier voraussichtlich der letzte Aussaattermin im Betrieb zählt. Interessierte Landwirte sollen sich zum einen mit dem Landrat-samt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Landwirtschaft, in Verbindung setzten und zum anderen vorsorglich die Aussaat sowie bereits erfolgte Aussaaten auf ihren Flächen mit ÖVF-Zwischenfruchtmischungen in geeigneter Weise dokumentieren (z.B. Fotos mit automatischer Ort- und Datumsangabe). Für weitere Fragen steht Ihnen der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamtes telefonisch unter der Nummer 0761 2187-9580 oder auch auf Anfragen per E-Mail an die Adresse [email protected] zur Verfügung.

    Letzte Chance zur Teilnahme an der EVS 2018 Noch bis Mitte September 2018 können sich interessierte Haus-halte für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 anmelden. Die EVS ist die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik und findet nur alle fünf Jahre statt. Sie lie-fert unverzichtbare Informationen über die Lebensverhältnisse in Deutschland. Die Ergebnisse werden unter anderem bei der

    Berechnung der Inflationsrate, der Festlegung des Regelbedarfs für das Arbeitslosengeld II und der Ermittlung der Lebenshal-tungskosten von Kindern benötigt. Teilnehmende Haushalte profitieren doppelt! Bei der EVS führen die teilnehmenden Haushalte drei Monate lang ein Haushaltsbuch. Dadurch verschaffen sie sich einen gu-ten Überblick über ihre persönliche Haushaltskasse und erhalten als Dankeschön für ihre wertvolle Unterstützung eine Geldprä-mie von 100 €. Das Statistische Landesamt bittet um Mithilfe im vierten Quartal 2018! Zahlreiche Haushalte in Baden-Württemberg beteiligen sich be-reits an der EVS 2018. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhal-ten, ist es aber wichtig, dass sich möglichst viele und auch die un-terschiedlichsten Haushalte an der Erhebung beteiligen. Deshalb suchen wir aktuell insbesondere noch:• Paarhaushalte mit einem Teenager im Alter von 14 bis 17 Jah-

    ren• Mehrgenerationenhaushalte• Haushalte mit einem Nettoeinkommen unter 1 700 Euro und

    über 4 000 Euro• Haushalte von Selbstständigen• Haushalte von Arbeiterinnen und Arbeitern• Haushalte von Nichterwerbstätigen, wenn sie nicht bereits im

    Ruhestand sind Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik werden sämtliche Angaben streng vertraulich behandelt und ausschließlich in anonymisierter Form für statistische Zwecke verwendet.

    Falls Sie teilnehmen möchten, können Sie sich im Internet un-ter www.evs2018.de (über „Zum Teilnahmeformular“, dann bei Baden-Württemberg) oder telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0006720 anmelden. Weitere Informationen zur EVS finden Sie auch in unserem Inter-netangebot unter www.statistik-bw.de.

    Geschichtliches Die Produktion ausreichender Nahrungsmittel bereitete der heimischen Landwirtschaft im letzten Kriegsjahr 1918 nicht nur wegen der fehlenden Arbeitskräfte zunehmend Schwierigkeiten. Hinzu kam noch ein ungewohnt hohes Aufkommen an Feldmäu-sen. Also rief das Staufener Bürgermeisteramt zur Feldmäuse-Ver-tilgung auf, indem Gift auf den Feldern ausgelegt werden sollte. Allerdings war Vorarbeit zu leisten: Die Bewirtschafter der Felder werden aufgefordert, die Mäuselöcher zuzutreten, um zu erkennen, welche Löcher noch bewohnt sind. (...) An die Einwohnerschaft, ins-besondere an die Landwirtschaft treibende männliche und weibli-che Bevölkerung, richten wir das Ersuchen, sich im eigenen Interesse und gegen gute Bezahlung an dem Auslegen des Giftes zu beteili-gen. (...) Wer der Aufforderung keine Folge leistet, wird auf Grund des § 39 der Feldpolizei-Ordnung mit Geld bis zu 20 Mark bestraft. Eine Woche später wurde vermeldet: Der Aufforderung zur Arbeitsmel-dung zum Vertilgen der Feldmäuse ist erfreulicherweise recht zahl-reich Folge geleistet worden. Seit Freitag ist eine erhebliche Anzahl von Frauen und größeren Kindern fleißig am Legen des Giftes und man kann schon jetzt ein starkes Nachlassen dieser Plage beobach-ten. Gift in Kinderhände war vor 100 Jahren wohl kein Problem. Lesenswerte Beiträge zur Staufener Geschichte, auch bestens geeignet als Geschenke zu allen Anlässen, sind erhältlich in der Tourist-Info und in der Goethe-Buchhandlung.

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    - Michael Sattler aus Staufen von W. Schäffner - Thaddäus Rinderle aus Staufen von W. Schäffner - September 1848, der Struve-Putsch in Staufen - Meister Hans Sixt von Staufen von W. Schäffner - Die Heilige Anna – Stadtpatronin von Staufen von W. Schäffner - Wer war Dr. Faust? von Günther Mahal - Schulzeiten in Staufen von Wolfgang Petter - Die Gusseisenbrücke von Staufen im Breisgau von Gerd Schwartz - Die Münstertalbahn von August Villinger - 800 Jahre Wettelbrunn - Wie Luther doch noch nach Staufen kam von Gerd Schwartz

    Wolfgang Petter

    Stellenausschreibung der Gemeinde Eschbach Die Gemeinde Eschbach mit rund 2.700 Einwohner sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Persönlichkeit als Leitung des Rechnungs- und Personalamts. Den vollständigen Text der Stellenausschreibung mit weiteren Informationen finden Sie unter https://www.gemeinde-eschbach.de/aktuell.php

    Senden Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 14.09.2018 an die Gemeinde Eschbach, Personalamt, Hauptstr. 24, 79427 Esch-bach. Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung auch im pdf-Format als Anlage einer E-mail entgegen: [email protected]. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Sabine Werner unter Tel. 07634 5504-16 gerne zur Verfügung.

    Freiwillige FeuerwehrSeptember 2018 03.09. 19:00 Uhr Zugübung Gruppe 1 und 2 07.09. 18:30 Uhr Zusammenkunft Jung- Senioren Mehr Informationen zur Feuerwehr, Mitarbeit in der Feuerwehr, Jugendfeuerwehr unter: www.feuerwehr-staufen.de

    kirchliche Nachrichten

    Kirchengemeinde Staufen-St. Trudpert St. Martin, Staufen St Agatha, Grunern St. Vitus, Wettelbrunn St. Trudpert, Münstertal Öffnungszeiten des Pfarramtes, St.-Johannesgasse 16: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 10 bis 12 Uhr Mittwochnachmittag 16 bis 18 Uhr Donnerstagnachmittag 15 bis 17 Uhr Telefon 07633 924970, Fax 07633 9249711 E-mail: [email protected] Homepage: www.kath-staufen-muenstertal.de Kath. Pfarramt St. Martin , Telefon 07633 924970

    Gottesdienste vom 31. August bis 7. September 2018

    Freitag, 31.08. St. Martin 10.30 Uhr Hl. Messe im Altenpflegeheim St. Margareten St. Trudpert 18.45 Uhr Rosenkranzgebet 19.15 Uhr Hl. Messe

    Samstag, 01.09. St. Martin 11.00 Uhr Orgelspiel zur Marktzeit (Christiane Lux) St. Agatha 18.30 Uhr Vorabendmesse St. Vitus 18.30 Uhr Vorabendmesse St. Trudpert 13.30 Uhr Trauung der Brautleute Jacqueline Ohnemus und Sebastian Muckenhirn 17.00 Uhr Beichtgelegenheit [keine Vorabendmesse in St. Trudpert! Siehe Grunern oder Wettelbrunn] Sonntag, 02.09. St. Martin 10.00 Uhr WortGottesFeier 10.30 Uhr Hl. Messe im Altenpflegeheim St. Margareten St. Trudpert 10.00 Uhr Rosenkranzgebet 10.30 Uhr Hl. Messe Kloster 09.00 Uhr Hl. Messe 18.00 Uhr Vesper Montag, 03.09. Kloster 06.15 Uhr Hl. Messe Dienstag, 04.09. Kloster 06.15 Uhr Hl. Messe Mittwoch, 05.09. AWO Staufen 10.00 Uhr WortGottesFeier St. Martin 10.30 Uhr Hl. Messe im Altenpflegeheim St. Margareten Donnerstag, 06.09. Sebastiansk. 18.30 Uhr Rosenkranzgebet 19.00 Uhr Hl. Messe Kloster 18.00 Uhr Vesper mit Anbetung und Gebet

    um Geistliche Berufungen Freitag, 07.09. St. Trudpert 18.45 Uhr Rosenkranzgebet 19.15 Uhr Hl. Messe, anschl. Anbetung

    Seniorenwerk St. Martin Staufen Kath. Seniorengemeinschaft Wettelbrunn

    Einladung zur Dekanatswallfahrt mit den Senioren der Seelsorgeeinheit an den Kaiserstuhl nach Oberrotweil am Mittwoch, dem 5. Septem-ber 2018, Abfahrt: 12.45 Uhr, Wettelbrunn, Oberdorf, 12.50 Uhr Milchhäusle, 13.00 Uhr, Staufen, Bonneville-Platz. Anschl. gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen Unkosten: Buskosten €uro 9,00 (werden im Bus eingezogen) Anmeldungen: bei Brigitte Schweizer, Tel. 500037 und Helma Al-brecht, Tel. 6100.

    Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG), Stamm St. Martin Staufen

    Um die Philosophie der Pfadfinderschaft „Lernen durch Erleben“ umzusetzen, treffen sich die einzelnen Pfadfindergruppen im Al-ter zwischen 7 und 20 Jahren einmal in der Woche im Martins-heim. Der Stamm freut sich über jedes neue Mitglied! Genauere Auskunft gibt es über Johanna Fürst, Tel. 0157 84028061, oder unter www.dpsg-staufen.de

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    Evangelisches Pfarramt

    Münstertäler Straße 8 | 79219 Staufen | Tel 07633. 52 93 [email protected] | www.ekistaufen.de

    Öffnungszeiten des PfarrbürosMo, Do, Fr, 9.00–12.00 Uhr, Mi, 14.30–17.30 Uhr

    Evangelischer Gottesdienst im Altenpflegeheim St. Margareten

    jeden Samstag um 10:30 Uhr

    Termine Donnerstag, 06.09.2018, um 15.00 Uhr im Martin-Luther-Haus in Staufen Seniorenkreis: „Fröhgliches Singen“ Leitung Pfr. i.R. Günter Bußmann

    Dienstag, 11.09.2018, um 18:00 Uhr in der Caféteria der AWO: Wochengottesdienst mit Herrn Pfarrer i. R. Mürle.

    Immer dienstags: FrauenDienstag um 20:00 Uhr im Martin-Luther-Haus in Staufen (nicht in den Ferien)

    Immer mittwochs: Kirchenchorprobe um 19:30 Uhr im Martin-Luther-Haus (nicht in den Ferien) Immer donnerstags: CVJM-Jugendgruppe von 19 bis ca. 21 Uhr für Jugendliche ab 13 Jahre (nicht in den Ferien). Ansprechpartner: Florian Böcher, Gemeindediakon, Tel. 07633 981597, [email protected]

    Wochenspruch: Lobe den Herrn, meine Seele, und vergiss nicht, was er dir Gutes getan hat (Psalm 103,2).

    Neuapostolische Kirche in Bad KrozingenAm Alamannenfeld 12

    Gottesdienstzeiten: sonntags um 9:30 Uhr (mit Kindergottesdienst) mittwochs um 20:00 Uhr (siehe auch Schaukasten vor der Kirche)

    Vineyard Christengemeinde Staufen -Evangelische Freikirche- Grunerner Straße 3, Staufen

    www.vineyard-staufen.de

    Herzliche Einladung zu unserem Gottesdienst am 02.09.2018 um 10 Uhr Parallel zu unserem Gottesdienst Kindergottesdienst für 0-12-Jährige. Unsere Veranstaltungen unter der Woche machen Ferien. Wir starten wieder in der ersten Woche des Schulanfangs. Bibelvers für den Monat: Gott ist Liebe, und wer in der Liebe bleibt, bleibt in Gott und Gott bleibt in ihm. (1.Joh. 4,16)

    Schulnachrichten

    Schulanfang Thaddäus-Rinderle-Schule Staufen Klassen 2-4 Der Unterricht beginnt nach den Ferien am Montag, 10. September 2018 Für Ganztagskinder findet der Unterricht von 7.50 – 15.50 Uhr verpflichtend statt. (Kernzeitbetreuung G1 nach der GTS ab dem 1. Tag für angemel-dete Kinder) Für Halbtagskinder findet der Unterricht von 8.40 Uhr – 12.15 Uhr verpflichtend statt. (Kernzeitbetreuung 1. und 6. Stunde ab dem 1. Tag für angemel-dete Kinder) Außenstelle Grunern Klassen 1-3 Der Unterricht nach den Ferien beginnt am Montag, 10. September 2018 um 8.35 Uhr und endet um 12.10 Uhr.(Kernzeitbetreuung in Grunern ab dem 1. Tag für angemel-dete Kinder) Einschulung und Schulanfang für alle Erstklässler Einschulungsgottesdienst: Freitag, 14. September 2018 um 17.00 Uhr in der evang. Kirche in Staufen Einschulungsfeier: Samstag, 15. September 2018 um 10.00 Uhr in Staufen (Belchenhalle), 10.00 Uhr in Grunern (Grundschule) Bitte parken Sie zu dieser Veranstaltung auf dem Parkplatz der Bel-chenhalle . Der Unterricht beginnt für die Erstklässler: In Staufen für GTS Kinder am Montag, 17. September 2018 um 7.50 Uhr – 15.50 Uhr für Halbtags-Kinder am Montag, 17. September 2018 um 8.40 Uhr – 12.15 Uhr In Grunern am Montag, 17. September 2018 um 08.35 Uhr – 12.10 Uhr

    Gottesdienste Sonntag, 02.09.2018, 14. Sonntag nach Trinitatis 9.00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl in der Friedenskirche in Münstertal mit Pfarrer i.R. Bernecker 10.10 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl in der Martin-Luther-Kirche in Staufen mit Pfarrer i.R. Bernecker Aktuelle Informationen finden Sie immer auf unserer Homepage: www.ekistaufen.de.

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    Unterrichtsbeginn nach den Ferien an der Johanniterschule Heitersheim

    Der Unterricht an der Johanniterschule Heitersheim beginnt für die Klassen 6 bis 10 am Montag, 10. September 2018 um 7:35 Uhr, für die Klassen 2 bis 4 um 8:20 Uhr. Unterrichtsende ist für alle Klassen um 12 Uhr. Die Busse fahren nach Unterrichtsende. Die Einschulungsfeier und Klasseneinteilung der neuen Fünft-klässler findet am Dienstag, 11. September 2018, um 15:00 Uhr in der Malteserhalle statt. Dazu sind auch die Eltern herzlich ein-geladen. Für die Planung der Hausaufgaben erhalten die neuen Schüler/innen vom Freundes- bzw. Förderkreis der Johanniter-schule den schuleigenen Schulplaner geschenkt. Die Erstklässler begrüßen wir am Samstag, 15. September 2018, um 10:00 Uhr in der Malteserhalle Heitersheim. Dirk Lederle, Rektor Matthias Goldschmidt, Konrektor Schulleiter Stellv. Schulleiter

    Aus den Vereinen/ Organisationen

    Staufener Tafel e. V. Was ist die Tafel? Viele Menschen müssen mit wenig Einkommen ihren Lebensun-terhalt bestreiten, obwohl wir in einer Wohlstandsgesellschaft leben, die beherrscht wird von Überfluss. Brot und Brötchen vom Vortag, Lebensmittel kurz vor Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums, nicht verkauftes Gemüse und Obst, Nahrungsmittel, die überproduziert wurden und vieles mehr: Das alles ist einwandfreie Ware, die gegen ein geringes Entgelt abgegeben werden kann! Wenn auch Sie – weil Sie arbeitslos sind, alleinerziehend, gering-verdienend, kinderreich oder mit kleiner Rente – Monat für Mo-nat mit wenig Geld auskommen müssen, dann können Sie in der Staufener Tafel günstig Lebensmittel einkaufen. Unsere Öffnungszeiten im Kapuzinerhof Staufen,Grunerner Straße 3/Ecke Münstertäler Straße, im Erdge-schoss: immer mittwochs und freitags von 15 bis 15:30 Uhr Weitere Informationen: Tel. 9231561

    Schützengesellschaft Staufen 1665 e. V. Öffnungszeiten des Schützenhauses: Sonntag von 10 bis 18 Uhr Montag von 13 bis 22 Uhr Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 13 bis 18 Uhr Samstag Ruhetag oder Vermietung Das Schützenhaus kann für Feste, Feiern und Tagungen gemietet werden. Nähere Informationen erteilt Frau Steiger unterTel. 0174 1807839 oder direkt im Schützenhaus, Tel. 07636 1834. Bei Vermietung bleibt das Schützenhaus am Freitag und/oder Sonntag geschlossen.

    Stadtseebouler (Pétanque) Übungszeiten: Dienstag und Freitag 19:00 Uhr Mittwoch (ab März) und Samstag: 14:00 Uhr Sonntag 10:00 Uhr

    Fußball in Staufen Termine des Staufener SC und der Spielgemeinschaften Samstag, 01.09. 11:00 Uhr SC Freiburg U17 – Freiburger FC U17 Spielort: Grunern Sonntag, 02.09. 12:30 Uhr Staufener SC 2 - DJK Schlatt 2 15:00 Uhr Staufener SC 1 - DJK Schlatt 1 Kurzfristige Terminänderungen auf unseren Homepages www.staufenersc.de.

    Turnverein Staufen 1895 e.V. „Männer Sportgruppe Neues Angebot des TV Staufen: Montags von 20-22 Uhr bietet der TV Staufen in der Belchenhalle in Staufen eine Jedermann-Gruppe für Männer Ü30 an. Schwerpunkte im Training sind ein Zirkeltraining und im Anschluss verschiedene Ballspiele (Fußball, Basketball, Volleyball, Badminton). Fragen könnt ihr gerne an fol-gende Adresse senden: [email protected]“. „TV Staufen bietet Capoeira an! Der TV Staufen bietet ab dem neuen Schuljahr innerhalb der Turn-Abteilung eine neue Modalität: Capoeira, ein ausdrucks-starker brasilianischer Kampftanz, der zwischen zwei Spielern in einem Kreis von Musik begleitet stattfindet. In den Übungsstunden werden aufeinander aufbauend Grund-schritte, Verteidigungsbewegungen und Angriffstechniken trai-niert, die von Anfang an im paarweisen spielerischen Kampf angewendet werden. Die Musik (Perkussion, Klatschen, Gesang) gibt dabei den Rhythmus vor und fördert die Synchronisation der Bewegungen. Es gibt keinerlei Grundvoraussetzung für das Praktizieren der Capoeira. Man sollte lediglich Spaß an Bewegun-gen und am gemeinsamen Musizieren mitbringen. Das Training für Frauen und Männer ab 16 Jahren findet ab dem 16.09. immer Sonntags 17:00 – 19:00 Uhr im Kapuzinerhof statt. Weitere Infos gibt es hier: [email protected]“.

    Tischtennis-Club Staufen Tischtennis für jedermann Jeden Montag von 19:00 - 21:00 Uhr in der Turnhalle des Kapuzi-nerhofs. Egal ob Sie schon gespielt haben oder einfach nur Spaß haben wollen. Kommen Sie vorbei und spielen Sie mit. Tischtennis für Kinder von 8-12 Jahren Jeden Mittwoch von 17:30 - 19:00 Uhr in der Turnhalle des Ka-puzinerhofs. Betreutes Training für Kinder die Tischtennis spielen möchten.

  • Donnerstag, 30. August 2018

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    Tauschring Münstertal-Staufen Sie fahren in den „Nachferien“- Urlaub und der Nachbar kann das Haus nicht versorgen? Vertrauen Sie einem bisher unbekanntem Nachbarn aus dem Münstertal oder Staufen - wir haben im Tau-schring einige Mitglieder, die sich gerne und gewissenhaft um Ihr Zuhause kümmern, damit Sie sorglose Ferien haben werden. Wir sind unbürokratisch und helfen uns gegenseitig ohne Geld auf der Basis von „Zeit“. Wollen Sie auch Nachbarschaftshilfe auf neue Art kennen lernen, dann kommen Sie vorbei. Entweder auf www.tauschring-muenstertal-staufen.de oder real bei einem un-serer Treffen. Kontakt: Günther Winterhalder, Tel. 07633 50871.

    MITSPIELEN - MITMACHEN – MITHELFEN Lust auf Zeitreise? Die Probenphase für die 15. Staufener Zeitrei-se beginnt Es dauert nicht mehr lange, dann werden vom 21. - 23.Septem-ber 2018 die STAdtGESchichten 2018 in Szene gesetzt. ! Möchtest Du mitten drin dabei sein, wenn die Staufener Ge-schichte auf Straßen und Plätzen zum Leben erweckt wird? Dann nichts wie los! Wir freuen uns auf zahlreiche weitere Mitspieler, Stadtwächter, Musikanten, Helfer an vielen Orten. Über eintau-send Akteure haben bei den bisherigen Zeitreisen mit ihrer Spiel-freude und vielerlei anderer Unterstützung zu diesem einzigarti-gen Stadtfest beigetragen. Weitere Informationen über die Auswahl der Stücke, Proben, Rol-lenverteilung und mehr gibt es beim SPIELERTREFFEN am Dienstag, den 4. September 2018 in der Lilienhofschule Beginn 19:00 Uhr. Wer zu diesem Termin verhindert ist oder wegen der Ferienzeit zu spät davon erfährt, kann gerne eine Nachricht an [email protected] schreiben oder einfach bei einem der vielen Probentermine an den Aufführungsorten vorbeischauen. Die Probentermine für die verschiedenen STAdtGESchichten und weitere Informationen gibt es unter www.stadtgeschichten-staufen.de Kommt herbei! Wir freuen uns auf Dich - und auf Euch alle! Bis dahin wünschen wir Euch allen eine Gute Reise Euer Team der STAdtGESchichten 2018

    Voices inTakt, Frauenchor Staufen Die Sommerferien sind für uns vorbei und am 6. September be-ginnen wieder unsere regelmäßigen Proben am Donnerstag von 20 - 22 Uhr in unserem Proberaum, dem Pfarrheim St. Agatha in Grunern. Unser Chorleiter Fabian Weithoff hat fleißig gearbeitet – das musikalische Programm für das Jahreskonzert 2019 ist fast komplett! Jetzt ist eine gute Möglichkeit, als neue Sängerin ein-zusteigen. Wir freuen uns auf Sie, ganz besonders über die eine oder andere Alt-Stimme. Kommen Sie einfach zu einer Schnup-perprobe vorbei.

    Schwarzwaldverein Ortsgruppe Staufen-Bad Krozingen

    Sonntag 09.09.: Der Kandelhöhenweg – ohne Höhenangst - Von St. Peter nach Freiburg – Aussichtsreiche Tour vom Klos-terdorf zur Münsterstadt St. Peter (745) – Langeckhof (755) – Am Flaumser (805) – Streckereck (688) – Rosskopf Turm (735) – Freiburg (267) Gesamthöhenmeter: ca. 400 auf- und 445 abwärts. Gehzeit: 5 – 5 ½ Stunden, Wander-Km: ca. 20 Treffpunkt: Staufen, Bonneville-Platz 9.00 Uhr, Bad Krozingen, Im Grün 9.10 Uhr. Rückkehr: etwa 18.00 Uhr. Fahrtkosten: für Mitglieder 8,00 €, für Gäste 12,00 € Für die Rückfahrt mit der DB ab Freiburg HBf wird die Regio- oder Punktekarte zusätzlich benötigt. Anmeldung: Bis Freitag 11.00 Uhr in Staufen bei Schreibwaren Villinger oder in Bad Krozingen bei der Sparkasse am Lammplatz. Führung: Rosemarie Berndt, Tel. 076337630 Bemerkung: Rucksackverpflegung, Einkehr am Ende der Tour fa-kultativ im Feierling Biergarten – Gäste sind herzlich willkommen!

    Theaterfahrten der Besuchergemeinschaft Staufen nach Freiburg

    Für das Theater Freiburg steht die neue Saison 2018/2019 vor der Tür und ist gut vorbereitet. Die Auswahl der Stücke ist getroffen. Die Theaterfahrten nach Freiburg sind ABWECHSLUNGSREICH – PREISGÜNSTIG – LIVE. Folgende Aufführungen stehen auf dem Spielplan: 1. EIN SOMMERNACHTSTRAUM; Schauspiel von Willian Shake-

    speare2. DIE FLEDERMAUS; Operette von Johann Strauß3. EUGEN ONEGIN; Oper von Peter Tschaikowsky4. ONKEL WANJA; Schauspiel von Anton Tschechow5. DON GIOVANNI; Oper von Wolfgang Amadeus Mozart6. PELLÉAS UND MÉLISANDE; Oper von Claude Debussy Zu diesen vorgenannten Aufführungen fährt jeweils mittwochs ein Theaterbus. Abfahrt nach Fahrplan ab Bonnevilleplatz. Der Bus fährt über Grunern-Staufen-Bad Krozingen (jeweils Zustei-gemöglichkeit) nach Freiburg. Auskünfte und Anmeldungen bei: Bertram Heißler, Heubachstr. 16, 79219 StaufenTel. 07633 82932 Über weitere Zusatzangebote, Mieten und Aufführungstage er-halten Sie ebenfalls Auskunft. Prospekt-Unterlagen sind auch bei der Tourist-Info im Rathaus erhältlich. Anmeldeschluß ist der 8. September 2018. ... aus der Region bequem und günstig ins Theater ...

    IST IHRE HAUSNUMMER GUT ERKENNBAR?Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein!

  • Donnerstag, 30. August 2018

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    Beratung im Sozialrecht Der nächste Sprechtag der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH in-Müllheim mit Andrea Biehler findet am Dienstag, den 11. Sep-tember von 14 bis 17 Uhr im Rathaus, Bismarckstraße 3 statt. Die Sprechtage der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH in Freiburg finden montags statt von 08:30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr in der VdK-Servicestelle in der Bertoldstraße 44 (Aufzug vorhan-den). Die Beratung und rechtliche Vertretung umfasst die Rechtsge-biete aller gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung). Ebenso werden Mitglieder sowohl im Schwerbehinderten- und sozialen Entschä-digungsrecht als auch in der Grundsicherung für Arbeitssuchen-de und im Alter vertreten. Eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 0761 50449-0 ist erforderlich.

    Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Ortsverein Staufen

    „Kess – erziehen: Abenteuer Pubertät“ Ein Elternbildungskurs nach Kess (Kooperativ, ermutigend, sozial und situationsorientiert) für Eltern, Mütter, Väter von Jugendli-chen im Alter von 11-16 Jahren. Mit vielen praktischen Tipps für den Erziehungsalltag. Umfang: 6 Termine Wann: 20.09./27.09./04.10./11.10./18.10./25.10.2018 Uhrzeit: 18:00-20:00 Uhr Wo: SKF Staufen e. V., Lammplatz 3, 79189 Bad Krozingen Die Teilnahmegebühr für den gesamten Kurs beträgt 50,- €, für Menschen in besonderen Lebenslagen ist er kostenfrei. Nähere Informationen und Anmeldung: Andrea Bellin, Tel. 0174 7766291 oder [email protected]

    Erweiterte Öffnungszeiten DRK-Kleiderladen in Heitersheim

    Der DRK-Kreisverband Müllheim e. V. erweitert auf Grund der steigenden Nachfrage ab 1. September die Öffnungszeiten um den Samstag von 10 bis 13 Uhr. Weitere Zeiten sind Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und am Mittwoch und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr. Kommen Sie vorbei und lernen Sie unsere Räumlichkeiten und unser Sortiment kennen wir freuen uns auf Sie. Im Kleiderladen werden dem DRK gespendete Kleidungsstücke sortiert und gegen ein geringes Entgelt zum Wiederverkauf an-geboten. Jede und jeder kann im Kleiderladen etwas nach sei-nem Geschmack finden — auch Menschen, die nur ein kleines Budget für Kleidung haben. Die Erlöse aus dem Verkauf dienen ausschließlich zur Deckung der Kosten für den Unterhalt des La-dens, sowie für satzungsgemäße Aufgaben des DRK KV Müllheim e. V. – transparent und nachvollziehbar.

    Stadtwerke MüllheimStaufen

    Informationen zum AlemannenWasser:Messung vom: 20.08.2018Gesamthärte °dH Staufen 9Die Staufener Wasserwerte gelten auch für die Ortsteile Grunern und Wettelbrunn.

    Die Härtegrade sind nach der EG Verordnung und § 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in folgende Bereiche unterteilt:Härtebereich weich 0 bis 8,4 °dH entspricht 0 bis 1,5 mmol/lHärtebereich mittel 8,4 bis 14 °dH entspricht 1,5 bis 2,5 mmol/lHärtebereich hart 14 bis 28 °dH entspricht 2,5 mmol/l

    und mehrUm entsprechende Beachtung in Industrie und Haushalt, insbe-sondere beim Einsatz von Spül- und Waschmittel, wird gebeten.

    Es grüßt Sie herzlich Ihr TechnikteamStadtwerke MüllheimStaufen GmbHMarktstraße 1-3, 79379 Müllheim Tel. 07631 93608 55, Fax 07631 93608 [email protected]

    Haben Sie noch Fragen zu Ihrem Strom- und Gastarif? Gerne beraten wir Sie hierzu in unserem Kundenbüro in Staufen.Tel. 07633 933224 0, [email protected]

    AussaatBis Mitte September können Sie noch Feldsalat, Spinat oder Löffelkraut aussäen. Lockern Sie die Erde zunächst mit einem Rechen, verteilen Sie den Samen in Reihen und in einem Abstand von 20 cm, jedoch nicht zu tief in die Erde, gießen Sie anschließend gut an.

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    Neu: Trüffelflammenkuchen

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    Studienreise in den Iran Der Kulturkreis Ringsheim führt vom 25. Oktober bis 03. November 2018 einefaszinierende Studienreise in den Iran durch. Der Iran, das sagenumwobene Persien, bietet dem Besucher eine Fülle an Ent-deckungsmöglichkeiten. Die Schätze an frühgeschichtlichen, antiken und isla-mischen Sehenswürdigkeiten, wie beispielsweise in Teheran oder Isfahan, sindeinzigartig. Die abwechslungsreichen Landschaften mit schneebedeckten Ber-gen, Wüsten und fruchtbare Ebenen beeindrucken. Erleben Sie ein ungewöhnliches und faszinierendes Land mit seinen gastfreund-lichen Menschen. Der Iran ist ein sicheres Reiseland.

    Ausführliche Informationen und Reiseprospekte sind erhältlich bei EstherDixa, Tel. 07822/896761, Fax 896763 oder E-Mail: [email protected].

    Weitere Studienreisen führen 2018/19 nach Südafrika, Vietnam, Peru und zum Balkan.

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