4 Wheels Eliminator - Ausschreibung 2015

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© Racement 2015 1 AUSSCHREIBUNG 4 Wheels Eliminator 2015 Grundlagen der Veranstaltung Der 4 Wheels Eliminator 2015 wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben: Der 4 Wheels Eliminator ist eine lizenzfreie Rennsportveranstaltung für Quad-, ATV- und Side by Side Maschinen. Ausgetragen wird das Rennen auf einem Uphill-Kurs auf Schnee. Das Rennen besteht aus einer Qualifikation und dem Finale. Die Qualifikation wird einzeln ausgefahren. Beim Rennen treten jeweils vier Fahrer gegeneinander an, wobei die zwei Erstplatzierten den nächsten Lauf erreichen. Platz drei und vier scheiden aus. Veranstalter Der Veranstalter ist die Skiarea Heubach - Eiszeit Sport- & Eventmanagement. Die Veranstaltung wird nach den Rahmenbedingungen dieser Ausschreibung durchgeführt. Meldungen der Teilnehmer Die Anmeldung erfolgt per Anmeldeformular, zusenden an die darin enthaltene E-Mail-Adresse. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die Übertragung/Weitergabe eines Startplatzes an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen! Meldeschluss Anmeldeschluss ist am Montag, den 09.02.2015. Bei zu vielen Meldungen behält sich der Veranstalter vor, die Anmeldung zu einem früheren Zeitpunkt zu schließen. Sofern das maximale Kontingent der Teilnehmerzahl nicht ausgeschöpft ist, sind Nachmeldungen vor Ort möglich. Startgebühren Bei Anmeldungen bis zum offiziellen Meldeschluss, beträgt die Startgebühr 20 . Bei Nachmeldungen beträgt die Startgebühr 30 , dies entspricht einer Nachmeldegebühr von 10 . Startnummern Die Reihenfolge der Startnummernvergabe erfolgt nach Eingang der Anmeldungen. Die Startnummernaufkleber müssen gut sichtbar auf dem Fahrzeug angebracht und gut lesbar sein.

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AUSSCHREIBUNG

4 Wheels Eliminator 2015

Grundlagen der Veransta l tung Der 4 Wheels Eliminator 2015 wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben: Der 4 Wheels Eliminator ist eine lizenzfreie Rennsportveranstaltung für Quad-, ATV- und Side by Side Maschinen. Ausgetragen wird das Rennen auf einem Uphill-Kurs auf Schnee. Das Rennen besteht aus einer Qualifikation und dem Finale. Die Qualifikation wird einzeln ausgefahren. Beim Rennen treten jeweils vier Fahrer gegeneinander an, wobei die zwei Erstplatzierten den nächsten Lauf erreichen. Platz drei und vier scheiden aus. Veransta l ter Der Veranstalter ist die Skiarea Heubach - Eiszeit Sport- & Eventmanagement. Die Veranstaltung wird nach den Rahmenbedingungen dieser Ausschreibung durchgeführt. Meldungen der Tei lnehmer Die Anmeldung erfolgt per Anmeldeformular, zusenden an die darin enthaltene E-Mail-Adresse. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die Übertragung/Weitergabe eines Startplatzes an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen! Meldeschluss Anmeldeschluss ist am Montag, den 09.02.2015. Bei zu vielen Meldungen behält sich der Veranstalter vor, die Anmeldung zu einem früheren Zeitpunkt zu schließen. Sofern das maximale Kontingent der Teilnehmerzahl nicht ausgeschöpft ist, sind Nachmeldungen vor Ort möglich. Startgebühren Bei Anmeldungen bis zum offiziellen Meldeschluss, beträgt die Startgebühr 20 €. Bei Nachmeldungen beträgt die Startgebühr 30 €, dies entspricht einer Nachmeldegebühr von 10 €. Startnummern Die Reihenfolge der Startnummernvergabe erfolgt nach Eingang der Anmeldungen. Die Startnummernaufkleber müssen gut sichtbar auf dem Fahrzeug angebracht und gut lesbar sein.

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Start re ihenfo lge Die Startzeiten der Qualifikation werden vor Rennbeginn vom ausrichtenden Veranstalter kommuniziert. Die vor Ort ausgehängten Startzeiten sind verbindlich, bei Verschiebungen oder Unterbrechungen des Rennverlaufes wird die Reihenfolge der Startliste eingehalten. Die Zusammensetzung der Finalläufe richtet sich nach den Ergebnissen der Qualifikation. K lasseneinte i lung Es wird keine Unterscheidung in verschiedenen Klassen vorgenommen. Pf l ichtt ra in ing Alle Teilnehmer müssen vor der Qualifikation einen Pflichttrainingslauf absolvieren, dabei werden Registrierungen am Start vorgenommen. Nur mit der Registrierung werden die Fahrer zur Qualifikation zugelassen. Der Pflichttrainingslauf muss am offiziellen Start beginnen und im Zielbereich enden. Während des offiziellen Trainings sowie beim Pflichttraining müssen alle Fahrer Startnummern und Schutzkleidung tragen. Regelverstöße führen zur Disqualifikation. Schutzbekle idung Alle Teilnehmer müssen im Training, in der Qualifikation und in den Rennläufen übliche Schutzbekleidung bestehend aus Helm, Stiefeln, Handschuhe, langärmliches Fahrerhemd und lange Hose sowie notwendige Protektoren. Der Rennleiter kann die Zulassung zum Start verweigern, wenn die Schutzkleidung nicht zweckentsprechend bzw. ausreichend ist. Zusätzlich wird ein Neck Brace empfohlen. Technischer Zustand Sportgeräte, Ausrüstung und Bekle idung Jeder Teilnehmer ist für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrzeug und auch seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung muss ein Prüfsiegel einer international anerkannten Prüfstelle tragen. Spikes, Ketten, Raupen oder ähnliche rad- und reifenverändernden Modifikationen sind nicht erlaubt. Fahrzeugabnahme/Parc fermé

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Die Fahrzeuge werden vor dem Rennen einer technischen Kontrolle unterzogen. Anschließend befinden sich die Fahrzeuge im Parc fermé. Ein Verlassen der Strecke, des Rückführungswegs und des Parc fermés führt zur Disqualifikation. Beleuchtung oder andere Anbauten (im Sinne der StVO) sind nicht notwendig. Der Veranstalter behält sich vor, Maschinen mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen. Jeder Fahrer darf nur ein Fahrzeug bei der technischen Abnahme vorführen und nur mit dem an den Start gehen. Fahrzeugwechsel während des Rennens sind nicht erlaubt! Das Bestehen der technischen Abnahme garantiert nicht den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs Jeder Fahrer ist dazu verpflichtet, sein Fahrzeug vor dem Rennen auf technisch einwandfreien Zustand zu prüfen! Die Fahrzeuge müssen vollgetankt bei der technischen Abnahme vorgestellt werden. Ein Betanken ist auf dem Veranstaltungsgelände und im Umfeld (Parkplätze etc.) nicht erlaubt. Jeglicher Service und Reparaturen sind innerhalb der Parc fermé Zone durchzuführen. Es sind auch nicht straßenzugelassene Maschinen erlaubt! A l lgemeine Verhal tensregeln Im Veranstaltungsgelände, den Zufahrten, dem Parc fermé und auf dem Rückführungsweg darf aus Sicherheitsgründen nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Verstöße führen zur Disqualifikation. Die Mitnahme eines Beifahrers ist nicht gestattet. Strecke Die Strecke wird auf einem Skihang angelegt. Die Fahrtrichtung ist bergauf. Die Strecke wird mit entsprechendem Absperrmaterial gekennzeichnet, so dass der Verlauf eindeutig ersichtlich ist. Wenn ein Fahrer mit seinem Fahrzeug die Strecke verlässt (z. B. nach einem Sturz, Defekt oder Verbremsen), muss er an gleicher Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen. S iegerehrung Die besten drei werden unmittelbar nach Rennende geehrt. Eine nachträgliche Ausgabe von Pokalen ist ausgeschlossen. E insprachen

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Einsprachen gegen das Ergebnis oder gegen Disqualifikationen sowie Anzeigen zu Regelverstößen sind an die Rennleitung zu richten. Verantwort l ichkeit Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf andere Personen und gegenüber der Umwelt zu nehmen. Für alle rechtlichen Fragen gilt deutsches Recht. Haftungsverz icht Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung gegenüber dem Veranstalter wirksam. Darüber hinaus entstehen keine Ansprüche, insbesondere nicht gegenüber der Eiszeit Sport- & Eventmanagement und der Racement GmbH. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen. Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen. Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind. Zulassung Die Rennleitung behält sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zu den Rennen grundsätzlich vor.

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Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von ihm eingesetzten Personals Folge zu leisten. Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist ausschließlich der Renndirektor des ausrichtenden Veranstalters oder die von ihm beauftragte Vertretung. Datenschutz Die Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung zum Rennen dem Veranstalter personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für Marketingaktivitäten verwendet werden können, auch soweit er selbst abgebildet ist.