5. Berufungsperiode – UGA V - EMAS · 2019. 7. 17. · 5. die Verbreitung von EMAS zu fördern....

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TÄTIGKEITSBERICHT UMWELTGUTACHTERAUSSCHUSS 5. Berufungsperiode – UGA V 21. Dezember 2007 bis 20. Dezember 2010

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  • TÄTIGKEITSBERICHT UMWELTGUTACHTERAUSSCHUSS

    5. Berufungsperiode – UGA V 21. Dezember 2007 bis 20. Dezember 2010

  • Impressum

    Tätigkeitsbericht des Umweltgutachterausschusses zur fünften Berufungsperiode (UGA V) 21. Dezember 2007 bis 20. Dezember 2010

    Herausgeber: Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses beim Bundes-ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Berlin www.emas.de | www.uga.de

    Redaktion: Veit Moosmayer, Christoph Märtterer (UGA-Geschäftsstelle)

    Stand: Januar 2011

    Mit freundlicher Unterstützung durch Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium.

    UGA-Geschäftsstelle Gertraudenstraße 20 D-10178 Berlin T: +49 30 29 77 32 - 30 F: +49 30 29 77 32 – 39 [email protected] Die UGA-Geschäftsstelle ist EMAS validiert.

    beim Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

    http://www.emas.de/http://www.uga.de/mailto:[email protected]

  • Inhaltsverzeichnis

    1. AUFTRAG UND ZUSAMMENSETZUNG DES UGA V ........................................ 1

    1.1. Gesetzlicher Auftrag des UGA ................................................................................... 1

    1.2. Zusammensetzung des UGA ..................................................................................... 2 1.2.1. Die Mitglieder des UGA V ................................................................................................ 2 1.2.2. Der Vorstand des UGA V ................................................................................................ 5

    2. LEITBILD DES UGA ............................................................................................ 6

    3. ARBEITSORGANISATION DES UGA V .............................................................. 7

    3.1. Plenumssitzungen ...................................................................................................... 7

    3.2. Arbeitsgruppen ........................................................................................................... 8

    3.3. Geschäftsstelle .......................................................................................................... 9

    4. DIE TÄTIGKEITEN DES UGA V IM BERICHTSZEITRAUM .............................. 10

    4.1. Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben ..................................................... 10 4.1.1. Richtlinien für die Auslegung und Anwendung des Umweltauditgesetzes.................... 10 4.1.2. Führen der Prüferliste .................................................................................................... 12 4.1.3. Empfehlungen für die Benennung von Sachverständigen ............................................ 13 4.1.4. Beratung des BMU in Zulassungs- und Aufsichtsangelegenheiten .............................. 13 4.1.5. Förderung und Verbreitung von EMAS ......................................................................... 16

    4.2. Anhörungen des UGA nach dem Umweltauditgesetz .............................................. 22

    4.3. Berichte der Zulassungsstelle .................................................................................. 22

    4.4. EMAS-Register der zuständigen Stelle .................................................................... 23

    4.5. EMAS-Awards .......................................................................................................... 23

    5. AUSBLICK AUF DIE HERAUSFORDERUNGEN DES UGA VI ........................ 24

    5.1. Implementierung von EMAS III ................................................................................ 24

    5.2. Beteiligung an EMAS erhöhen ................................................................................. 24

    5.3. Auseinandersetzung mit anderen Umweltmanagementansätzen ............................ 25

    5.4. Offensive Positionierung von EMAS in der Nachhaltigkeits-Debatte ....................... 25

    5.5. Peer Review der DAU und des UGA ....................................................................... 25

    6. ............................................................................................................ 26ANHANG

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 1/26 Auftrag und Zusammensetzung des UGA V

    1. AUFTRAG UND ZUSAMMENSETZUNG DES UGA V

    Der Umweltgutachterausschuss (UGA) ist ein unabhängiges und plural zusammengesetztes Expertengremium, das unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit (BMU) steht. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts verfügt der UGA über die Rechtssetzungskompetenz, Richtlinien für die Auslegung und Anwendung des Umweltauditgesetzes (UAG) zu erlassen.

    Außerdem berät der UGA das BMU hinsichtlich der Umsetzung von EMAS, dem europäi-schen Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Betriebsprüfung (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009). Er versteht sich als zentrales Dialogforum der verschiedenen, an EMAS be-teiligten gesellschaftlichen Gruppen. Der UGA gibt wichtige Impulse für die Weiterentwick-lung des Gemeinschaftssystems auf nationaler und internationaler Ebene. Er leistet außer-dem Informations- und praktische Unterstützungsarbeit für Politik, Verwaltung, EMAS-Organisationen und für alle anderen, die sich für das europäische Öko-Audit interessieren.

    1.1. Gesetzlicher Auftrag des UGA

    Gemäß § 21 des Umweltauditgesetzes1 (UAG) hat der UGA die Aufgabe,

    1. Richtlinien für die Auslegung und Anwendung der §§ 4 bis 18 UAG und der auf Grund dieser Rechtsvorschriften ergangenen Rechtsverordnungen zu erlassen,

    2. eine Prüferliste für die Besetzung der Prüfungsausschüsse der Zulassungsstelle zu führen,

    3. Empfehlungen für die Benennung von Sachverständigen durch die Widerspruchsbe-hörde auszusprechen,

    4. das BMU in allen Zulassungs- und Aufsichtsangelegenheiten zu beraten,

    5. die Verbreitung von EMAS zu fördern.

    Richtlinien gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 UAG bedürfen der Genehmigung des BMU. Sie werden im Bundesanzeiger (BAnz.) veröffentlicht.

    Der UGA muss ferner angehört werden, wenn die Bundesregierung durch Rechtsverordnung folgende Anforderungen des UAG näher bestimmen will: Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde der Umweltgutachter (§§ 5-7 UAG), Zulassungs- und Prüfungsverfahren für Umweltgutachter und Inhaber von Fachkenntnisbescheinigungen (§§ 11 und 12 UAG), Do-kumentations- und Fortbildungspflichten der Umweltgutachter (§ 15 Abs. 6 und 7 UAG) so-wie Gebühren für Amtshandlungen der Zulassungsstelle und der Widerspruchsbehörde.

    Die Zulassungsstelle (DAU – Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH) erstattet dem UGA halbjährlich Bericht über Umfang, Inhalt und Probleme ihrer Tätigkeiten.

    1 Umweltauditgesetz (UAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4.09.2002 (BGBl. I S 3490), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 11.08.2010 (BGBl. I S. 1163).

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 2/26 Auftrag und Zusammensetzung des UGA V

    1.2. Zusammensetzung des UGA

    Die Zusammensetzung des UGA ist in § 22 UAG festgelegt:

    • 6 Vertreter der Unternehmen oder ihrer Organisationen • 4 Vertreter der Umweltgutachter oder ihrer Organisationen • 2 Vertreter der Umweltverwaltung des Bundes • 1 Vertreter der Wirtschaftsverwaltung des Bundes • 4 Vertreter der Umweltverwaltung der Länder • 2 Vertreter der Wirtschaftsverwaltung der Länder • 3 Vertreter der Gewerkschaften und • 3 Vertreter der Umweltverbände.

    Das BMU beruft die 25 Mitglieder und jeweils einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin, für die Dauer von 3 Jahren im Einvernehmen mit den jeweiligen Bundesdachverbänden bzw. obersten Bundes- und Landesbehörden. Die UGA-Mitglieder unterliegen keinen Weisungen und sind ehrenamtlich tätig. Voraussetzungen, um in dieses Gremium berufen werden zu können, sind gründliche Fachkenntnisse in Angelegenheiten des betrieblichen Umweltschut-zes und mindestens dreijährige praktische Erfahrung.

    1.2.1. Die Mitglieder des UGA V

    Zum Ende der fünften Berufungsperiode zählte der UGA 44 Mitglieder: 23 stimmberechtigte Mitglieder (je ein Sitz nicht besetzt: Umweltverwaltung des Bundes und der Länder) und 21 stellvertretende Mitglieder (je ein Sitz nicht besetzt: Umweltverwaltung des Bundes und der Länder, Wirtschaftsverwaltung des Bundes, Unternehmen).

    In Tabelle 1 und 2 werden die Mitglieder und Stellvertreter vorgestellt. Aus der Auflistung geht auch hervor, dass der UGA mit einer guten Mischung aus langjährig erfahrenen und neuen Kräften arbeitet: 11 UGA-Mitglieder sind bereits von Anfang an (seit 1995) dabei, 16 Personen sind in der fünften Berufungsperiode neu hinzugekommen.

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 3/26 Auftrag und Zusammensetzung des UGA V

    TABELLE 1: DIE MITGLIEDER DES UGA IN DER 5. BERUFUNGSPERIODE

    Name Organisation Interessenvertretung Mitglied seit

    Bauer, Thomas (bis 48. Plenum)

    Ministerium für Wirtschaft des Saarlandes Wirtschaftsverwaltung der Länder UGA III

    Baumann-Jacobsohn, Angela

    Behörde für Wirtschaft und Arbeit; Amt Internationales, Energie, Wirtschaftsförde-rung

    Wirtschaftsverwaltung der Länder UGA V

    Brenk, Franz-Rudolf Aleris Recycling (German Works) GmbH Unternehmen UGA IV

    Calliess, Gunter BMWi – Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

    Wirtschaftsverwaltung des Bundes UGA II

    Crysandt, Hartmut (bis 49. Plenum)

    Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen

    Wirtschaftsverwaltung der Länder UGA II

    Czarnecki, Stephan (von 47. bis 50. Plenum)

    Umweltministerium Baden-Württemberg Umweltverwaltung der Länder UGA V

    Friebel, Matthias VNU – Verband für nachhaltiges Umwelt-management e.V.

    Umweltgutachter UGA I

    Gimpel, Roland IG BCE – Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

    Gewerkschaften UGA IV

    Glatzner, Dr. Ludwig BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

    Umweltverbände UGA I

    Guhle, Wolfgang BBU – Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.

    Umweltverbände UGA I

    Guth, Andreas Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Land-wirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

    Wirtschaftsverwaltung der Länder UGA V

    Heinz, Joachim Ministerium für Umwelt, Energie und Ver-kehr, Saarland

    Umweltverwaltung der Länder UGA IV

    Hepting-Hug, Sibylle (bis 47. Plenum)

    Umweltministerium Baden-Württemberg Umweltverwaltung der Länder UGA IV

    Hirsch, Andreas Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

    Umweltverwaltung der Länder UGA IV

    Hirsch, Dr. Stephan Saar-Lor-Lux Umweltzentrum des Hand-werks

    Unternehmen UGA II

    Hüwels, Dr. Hermann DIHK Brüssel Unternehmen UGA I

    Janson-Mundel, Dr. Ortrun

    TÜV NORD CERT UMWELTGUTACHTER GmbH

    Umweltgutachter UGA V

    Lieback, Dr. Jan Uwe GUT Certifizierungsgesellschaft für Mana-gementsysteme

    Umweltgutachter UGA III

    Pape, Dr. Jens NABU – Naturschutzbund Deutschland e. V. Umweltverbände UGA II

    Peglau, Reinhard UBA – Umweltbundesamt Umweltverwaltung des Bundes UGA II

    Schemmer, Dr. Michael Bombardier Transportation Unternehmen UGA I

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 4/26 Auftrag und Zusammensetzung des UGA V

    Schneider, Dr. Werner DGB Bundesvorstand Gewerkschaften UGA I

    Sollmann, Ulrich Volkswagen AG Unternehmen UGA IV

    Thomas, Angelika IG Metall Vorstand Gewerkschaften UGA IV

    Vogeley, Dirk KEK – Karlsruher Energie- und Klima-schutzagentur gGmbH

    Unternehmen UGA IV

    Weigand, Dr. Matthias Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

    Umweltverwaltung Länder UGA I

    Wohlfarth, Dr. Werner Dr. Wohlfarth INIS GmbH Umweltgutachter UGA I

    TABELLE 2: DIE STELLVERTRETENDEN MITGLIEDER DES UGA IN DER 5. BERUFUNGSPERIODE

    Name Organisation Interessenvertretung Mitglied seit

    Aschenbrenner, Ute Zentralverband des Deutschen Handwerks Unternehmen UGA IV

    Bartels, Holger IG BAU Bundesvorstand Gewerkschaften UGA I

    Bräker, Dr. Stefan Dr. Werner Wohlfarth, Unternehmensbera-tung Umweltschutz

    Umweltgutachter UGA V

    Braune, Dr. Hans-Joachim DB Schenker Rail GmbH Unternehmen UGA III

    Fischer, Peter Peter Fischer Managementberatung Umweltgutachter UGA IV

    Fricke, Cornelia Lloyd's Register Quality Assurance GmbH Umweltgutachter UGA V

    Gläser, Dr. Katrin (bis 46. Plenum)

    Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

    Umweltverwaltung der Länder UGA III

    Heilmann, Micha NGG – Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten

    Gewerkschaften UGA IV

    Heimer, Bettina Unternehmensberatung Quorum Umweltgutachter UGA V

    Höppner, Torsten Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreise Segeberg

    Unternehmen UGA V

    Pohle, Prof. Dr. Horst UBA – Umweltbundesamt Umweltverwaltung Bund UGA II

    Puphal, Thomas Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein

    Umweltverwaltung Länder UGA IV

    Ritter, Dr. Cornelia IHK Dresden Unternehmen UGA V

    Roge, Dr. Gerhard (bis 50. Plenum)

    RAG Aktiengesellschaft Unternehmen UGA V

    Schabronath, Dr. Joachim (ab 52. Plenum)

    RAG Aktiengesellschaft Unternehmen UGA V

    Schott, Bernd Universitätsstadt Tübingen Umweltverbände UGA IV

    Seebauer, Ralf NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. Umweltverbände UGA V

    Senf, Peter (ab 50. Plenum)

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

    Wirtschaftsverwaltung der Länder UGA V

    Spindler, Edmund A. DNR / VNU Umweltverbände UGA I

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 5/26 Auftrag und Zusammensetzung des UGA V

    Wagner, Matthias (ab 50. Plenum)

    Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt

    Wirtschaftsverwaltung der Länder UGA V

    Weichelt, Frank Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Branden-burg

    Umweltverwaltung Länder UGA V

    Wötzel, Uwe ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerk-schaft, Bundesverwaltung

    Gewerkschaften UGA I

    Zielke, Achim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

    Umweltverwaltung der Länder UGA V

    Während der fünften Berufungsperiode schieden 5 Vertreter vorzeitig aus dem UGA aus. Einen tragischen Verlust musste der UGA durch den Tod von Herrn Thomas Bauer hinneh-men, der am 11. August 2009 im Alter von 54 Jahren verstarb.

    1.2.2. Der Vorstand des UGA V

    Die Zusammensetzung des UGA-Vorstands, in dem gemäß § 23 Abs. 2 UAG jeweils ein Vertreter der Unternehmen, der Umweltgutachter, der Verwaltung, der Gewerkschaften und der Umweltverbände vertreten sind, wurde in der konstituierenden Sitzung am 28. Februar 2008 (44. UGA-Plenum) bestimmt (Tabelle 3). Zum Vorsitzenden wählte das Plenum erneut Herrn Dr. Michael Schemmer (Bombardier Transportation, Berlin).

    TABELLE 3: DER VORSTAND DES UGA V

    Name Organisation (Interessengruppe) Funktion im UGA V

    Dr. Michael Schemmer Bombardier Transportation, Berlin (Unternehmen) Vorsitzender

    Wolfgang Guhle BBU – Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V, Hamburg Gruppe (Umweltverbände)

    Stellvertretender Vorsitzender

    Andreas Hirsch Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Erfurt (Verwaltung)

    Stellvertretender Vorsitzender

    Dr. Jan Uwe Lieback GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH, Berlin (Umweltgutachter)

    Stellvertretender Vorsitzender

    Dr. Werner Schneider DGB - Deutscher Gewerkschaftsbund - Bundesvorstand, Berlin (Gewerkschaften)

    Stellvertretender Vorsitzender

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 6/26 Leitbild des UGA

    2. LEITBILD DES UGA

    Der UGA hat sich in der 49. Plenumssitzung folgendes Leitbild gegeben:

    Wer wir sind

    Der Umweltgutachterausschuss (UGA) berät das Bundesumweltministerium in Fragen des europäischen Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystems EMAS und setzt sich für dessen Verbreitung, Förderung und Entwicklung ein. Die gesetzlich übertragenen Aufgaben umfassen außerdem, Richtlinien für die Zulassung, Prüfung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen zu erlassen und eine Prüferliste für die Zulassungsprüfungen der Umweltgutachter zu führen.

    Der UGA hat 25 stimmberechtigte ehrenamtliche Mitglieder mit jeweils einer Stellvertreterin bzw. einem Stellvertreter aus folgenden Gruppen: Umweltgutachter oder ihre Organisatio-nen, Unternehmen oder deren Organisationen, Gewerkschaften, Umweltverbände sowie Umwelt- und Wirtschaftsverwaltungen von Bund und Ländern.

    Wie wir arbeiten

    Der UGA tritt regelmäßig zu teilweise öffentlichen Plenumssitzungen zusammen. Zur fachli-chen Vorbereitung seiner Beschlüsse oder vertieften Beschäftigung mit aktuellen Schwer-punktthemen richtet der UGA Arbeitsgruppen ein. Die Arbeitsgruppen tagen nicht-öffentlich, bei Bedarf werden externe Experten und Sachverständige eingeladen.

    Zur Erreichung seiner Ziele arbeitet der UGA verantwortungsbewusst, sachorientiert und engagiert zusammen und respektiert die Auffassungen aller Mitglieder. Der UGA wird bei seiner Arbeit von einer Geschäftstelle unterstützt, die nach EMAS validiert ist.

    Was wir erreichen wollen

    Unsere Ziele sind:

    • Die EMAS-validierten Unternehmen und Organisationen zur kontinuierlichen Verbesse-rung der Umweltleistung anzuregen und dadurch das Niveau des Umweltschutzes in Deutschland zu erhöhen

    • Die Umweltleistungen von EMAS-Teilnehmern transparent und glaubwürdig vermittel-bar zu machen

    • EMAS als Baustein für die nachhaltige Entwicklung voranzubringen, • Die Qualität der Umsetzung von EMAS in Deutschland zu sichern • Organisationen, insbesondere aus dem gewerblichen Bereich, zur Teilnahme an

    EMAS zu motivieren • Das Umweltmanagementsystem EMAS und seine Potenziale in unserem eigenen Wir-

    kungs- und Einflussbereich bekannt zu machen und weiter zu entwickeln. • Das Bundesumweltministerium bei der Kommunikation über EMAS-Themen mit der

    EU-Kommission und anderen Institutionen zu unterstützen

    Der UGA berichtet am Ende jeder Berufungsperiode über die Umsetzung seiner Ziele.

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 7/26 Arbeitsorganisation des UGA V

    3. ARBEITSORGANISATION DES UGA V

    Die Arbeitsorganisation des UGA ist allgemein im UAG geregelt und ergibt sich im Speziellen aus seiner Geschäftsordnung. Danach werden die Aufgaben im Rahmen von Plenums- und Arbeitsgruppensitzungen sowie durch die UGA-Geschäftsstelle wahrgenommen.

    Zu den gemeinsamen Plenumssitzungen werden alle Mitglieder und Stellvertreter eingela-den. Kann ein Mitglied nicht teilnehmen, ist dessen Stellvertreter stimmberechtigt. Be-schlussfähigkeit und Abstimmungsabläufe sind ebenfalls in der Geschäftsordnung bzw. im UAG geregelt. Die Plenumssitzungen sind in der Regel in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil gegliedert. Zu den nicht öffentlichen Arbeitsgruppensitzungen werden die Mitglieder der AGs sowie alle Vorsitzenden regelmäßig eingeladen.

    Alle Sitzungen werden von der UGA-Geschäftsstelle protokolliert. Die Niederschriften sowie weitere Informationen, Termine, Themen usw. stehen den UGA-Mitgliedern über den inter-nen Bereich der Internetseite www.uga.de zur Verfügung. Die Geschäftsordnung des UGA wurde in der 49. Plenumssitzung aktualisiert, um die Arbeitseffizienz des Plenums und der Arbeitsgruppen zu verbessern.

    3.1. Plenumssitzungen

    Der UGA trat in der fünften Berufungsperiode zu 9 Plenumssitzungen zusammen (Tabelle 4).

    TABELLE 4: DIE PLENUMSSITZUNGEN DES UGA V

    Datum Art der Veranstaltung Ort Sitzungsleitung

    28.02.2008 44. Plenum Konstituierende Sitzung des UGA V

    Deutsches Institut für Normung (DIN), Berlin

    Annette Schmidt-Räntsch / Dr. Michael Schemmer

    29.05.2008 45. Plenum Reguläre Sitzung des UGA V

    Presse und Informationsamt der Bundesregierung, Berlin

    Dr. Michael Schemmer

    30.10.2008 46. Plenum Reguläre Sitzung des UGA V

    Bundesumweltministerium, Berlin Dr. Michael Schemmer

    28.01.2009 47. Plenum Reguläre Sitzung des UGA V

    Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin

    Wolfgang Guhle / Dr. Michael Schemmer

    14.05.2009 48. Plenum Reguläre Sitzung des UGA V

    Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin

    Dr. Michael Schemmer / Dr. Jan Uwe Lieback

    01.10.2009 49. Plenum Reguläre Sitzung des UGA V

    Martin-Gropius-Bau, Berlin Dr. Michael Schemmer

    28.01.2010 50. Plenum Jubiläumssitzung des UGA V

    Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin

    Dr. Michael Schemmer

    06.05.2010 51. Plenum Reguläre Sitzung des UGA V

    Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin

    Dr. Michael Schemmer

    07.10.2010 52. Plenum Letzte Sitzung des UGA V

    Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin

    Dr. Michael Schemmer

    http://www.uga.de/

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 8/26 Arbeitsorganisation des UGA V

    Die 50. Plenumssitzung, zu der auch die ehemaligen Vorsitzenden des UGA und andere Gäste eingeladen wurden, fand in einem festlichen Rahmen statt. Eine Zusammenfassung der Redebeiträge ist diesem Bericht angehängt (Anhang nur in PDF-Version, vgl. Kapitel VI).

    3.2. Arbeitsgruppen

    Zur intensiveren Bearbeitung wichtiger Themen und zur Vorbereitung von Beschlüssen setzt der UGA ständige und/oder zeitlich befristete Arbeitsgruppen (AGs) ein. Der Ausschuss be-stimmt deren Aufgabengebiete und Vorsitzende. Diese werden aus dem Kreis der UGA-Vorsitzenden ausgewählt. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder teilen der Ge-schäftsstelle mit, an welcher AG sie teilnehmen wollen. Sie können sich auch mehreren AGs anschließen. Über jede AG-Sitzung fertigt die UGA-Geschäftsstelle eine Niederschrift an und das Plenum wird regelmäßig über die Arbeitsergebnisse der AGs unterrichtet.

    Auf der konstituierenden Sitzung des UGA V am 28. Februar 2008 wurden drei Arbeitsgrup-pen gebildet und deren Aufgabenschwerpunkte festgelegt (Tabelle 5).

    TABELLE 5: DIE ARBEITSGRUPPEN DES UGA V

    Arbeitsgruppe (AG) Aufgabenschwerpunkte AG-Vorsitz Sitzungen 2008-2010

    AG MKF

    Marketing, Kommunikation und Förderung von EMAS

    • Erarbeitung konkreter Vorschläge für Förder-maßnahmen

    • Begleitung von relevanten Forschungsprojekten (z.B. REMAS, BMU-Projekte „niederschwellige Systeme“)

    • Überprüfung der Wirksamkeit von Anreizen und Fördermaßnahmen, „Statistik“

    • Newsletter und EMAS.de (Redaktionskreis) • Broschüren, Guidelines, Veranstaltungen (Vor-

    schläge, Beobachtung der „Umwelt“)

    Wolfgang Guhle 10 Termine

    AG ZPA

    Zulassung, Prüfung und Aufsicht

    Inhaltliche Fragen der Richtlinien für Zulassung, Prüfung und Aufsicht: • UAG-Fachkunderichtlinie • UAG-Prüferrichtlinie • UAG-Aufsichtsrichtlinie • UAG-Zertifizierungsverfahrensrichtlinie • ggf. Prüfung, ob Bedarf für weitere Richtlinien

    besteht • Begleitung der UAG-Novelle unter Zulassungs-,

    Prüfungs- und Aufsichtsaspekten • Pflege der Prüferliste, insbesondere in den neu-

    en NACE-Bereichen • Empfehlung von Sachverständigen für das Wi-

    derspruchsverfahren • Auswertung der Halbjahresberichte der DAU

    Dr. Werner Schneider 6 Termine

    AG EMAS-Revision Begleitung der Novellierung der EMAS-Verordnung, insbesondere Berücksichtigung strittiger Fragen wie z.B. KPIs, Validierungsfrequenz, weltweites EMAS, Manage-mentsystemansätze, ISO 14005, Rolle der Behörden

    Andreas Hirsch 4 Termine

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 9/26 Arbeitsorganisation des UGA V

    Die AGs MKF und ZPA arbeiteten während der gesamten fünften Berufungsperiode, die AG EMAS-Revision traf sich 2008 zu vier Sitzungen und schloss ihre Arbeit mit einer Stellung-nahme (Anhang in der PDF-Version, vgl. Kapitel VI) zur novellierten EMAS-Verordnung ab, die der UGA dem BMU begleitend zum Mitentscheidungsverfahren auf EU-Ebene übergab.

    3.3. Geschäftsstelle

    Dem UGA steht für die organisatorische Durchführung und inhaltliche Vorbereitung seiner Aufgaben sowie zur Erledigung der laufenden Verwaltung eine Geschäftstelle (GS) zur Seite. Sie untersteht den Weisungen des UGA-Vorsitzenden und umfasst vier Planstellen: Ge-schäftsführung, zwei Referenten und Büroorganisation.

    Parallel zur Berufungsperiode des UGA wird die Trägerschaft der Geschäftsstelle vom BMU alle drei Jahre in einem Ausschreibungsverfahren an einen externen Träger vergeben, der u.a. für die Arbeitsverträge, die Bereitstellung der Büroräume sowie die Verwaltung der Fi-nanzen zuständig ist.

    Mit Übergang von der vierten zur fünften Berufungsperiode wechselte die Trägerschaft der Geschäftsstelle von der Mediation GmbH zur Adelphi Consult GmbH, Berlin. Sie wurde in-nerhalb der Berichtsperiode für die sechste Berufungsperiode bis Ende 2013 verlängert. Die-ser Wechsel brachte nicht nur einen Umzug der GS in die Gertraudenstraße 20, 10178 Ber-lin mit sich. Im Laufe des Jahres 2008 erfolgte auch ein vollständiger Wechsel des Mitarbei-terstabs (Tabelle 6). Ein vom vorigen Träger übernommener Mitarbeiter verließ die GS im Sommer 2008, ebenso wie der neue Geschäftsführer. So war die GS einige Monate lang nur mit zwei Mitarbeiterinnen besetzt. Erst ab November 2008 arbeitete die GS wieder mit der planmäßig vorgesehenen Zusammensetzung.

    TABELLE 6: DIE MITARBEITER DER UGA-GESCHÄFTSSTELLE

    Name Position Tätigkeitszeitraum

    Veit Moosmayer Geschäftsführung Seit November 2008

    Claudia Koch Büroorganisation, EDV Administratorin Seit Januar 2008

    Mario Lodigiani Referent Seit Oktober 2008

    Christoph Märtterer Referent Seit September 2010 (Elternzeitvertretung für Frau Zippel)

    Esther Zippel Referentin Seit Februar 2008

    Karsten Schomaker Geschäftsführung Januar bis Juni 2008

    Andreas Buschhüter Referent Januar bis Juli 2008

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 10/26 Die Tätigkeiten des UGA V im Berichtszeitraum

    4. DIE TÄTIGKEITEN DES UGA V IM BERICHTSZEITRAUM

    Auf seiner konstituierenden Sitzung am 28. Februar 2008 diskutierte der UGA die Aufgaben und Herausforderungen für die anstehende fünfte Berufungsperiode. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben wurde insbesondere die Verstärkung des Engagements für EMAS besprochen. Folgende Zielsetzungen wurden dabei herausgearbeitet:

    • stärkere Einbeziehung aktueller Veränderungen im Umfeld, insbesondere die Be-rücksichtigung der BMU-Schwerpunktthemen und anderer gesellschaftlichen Diskus-sionen wie z.B. „Ökologische Industriepolitik“, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Ressour-cen- und Energieeffizienz, Umweltgesetzbuch;

    • Etablierung von EMAS als modernes Management-Tool, das für eine „Ökologische Industriepolitik“ essentiell ist und die Messlatte für andere Umweltmanagementsys-teme setzt;

    • Darstellung des Zusammenhangs von EMAS mit Innovation, Klimaschutz, Ressour-cen- und Energieeffizienz;

    • aktivere Rolle des UGA in der Zusammenarbeit mit der EU-Kommission;

    • einheitlicheres Auftreten des UGA und Entwicklung eines Leitbildes;

    • innovative Wege und Mittel, um die Öffentlichkeitswirkung zu erhöhen;

    • Bildung von Allianzen mit außereuropäischen Initiativen, z.B. dem National Environ-mental Performance Track der USA oder dem japanischen EcoAction 21;

    • Organisation von und Beteiligung an Veranstaltungen wie z.B. Themenworkshops und EMAS-Konferenzen.

    4.1. Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben

    4.1.1. Richtlinien für die Auslegung und Anwendung des Umweltauditgesetzes

    Der UGA kann Richtlinien für die Auslegung und Anwendung des UAG erlassen oder ändern (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 UAG). Während der fünften Berufungsperiode passte der UGA die Fach-kunderichtlinie und die Prüferrichtlinie den aktuellen Entwicklungen an (Tabelle 7): Insbeson-dere die neue EMAS-III-Verordnung2, aber auch die Veröffentlichung der neuen NACE-Codes3, die Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie4 sowie neue Tätigkeits-felder der EMAS-Umweltgutachter machten diese Anpassungen erforderlich.

    2 Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Ge-meinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 342/1 vom 22.12.2009. In Kraft getreten am 11.01.2010. 3 Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 4 Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 11/26 Die Tätigkeiten des UGA V im Berichtszeitraum

    TABELLE 7: ARBEITEN AN DEN UAG-RICHTLINIEN

    UAG-Richtlinie Aktualisierungen Erforderlich durch Veröffentlicht

    Fachkunderichtlinie Plenumsbeschluss 207/08 vom 29.05.2008:

    Anpassungen und Ergänzungen um spezielle Zulassungsbereiche, die nicht im NACE Code enthalten sind.

    Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechts-vorschriften vom 17. März 2008 Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 (NACE Rev 2)

    Plenumsbeschluss 215/09 vom 01.10.2009:

    Neuer Anhang II (Tätigkeiten aufgrund § 23 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Vergütung von Strom aus Wasserkraft)

    Erneuerbare-Energien-Gesetz

    Plenumsbeschluss 217/10 vom 28.01.2010:

    Bezüge zu EMAS III

    Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III)

    BAnz. Nr. 45 vom 23. März 2010, S. 1093

    Prüferrichtlinie Plenumsbeschluss 208/08 vom 29.05.2008:

    Umschlüsselung der Anlage „Bereiche“ von NACE 1 auf NACE 2 (gleichzeitig Anhang der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung (UAG-ZVV)

    Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechts-vorschriften vom 17. März 2008 Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 (NACE Rev 2)

    Änderungen der UAG-ZVV veröffent-licht am 03.07.2009 (BGBl. I S. 1723)

    Plenumsbeschluss 216/09 vom 01.10.2009

    Nach Veröffentlichung der geänderten UAG-ZVV: Übernahme des Anhangs als Anlage 2 der Prüferrichtlinie.

    Aktualisierte UAG-ZVV

    4.1.1.1. Überarbeitung der UAG-Fachkunderichtlinie

    Die NACE Revision wirkte sich formal und inhaltlich auf die Fachkunderichtlinie5 aus. Die Richtlinie, die Bestimmungen über die erforderliche Fachkunde der Umweltgutachter sowie Inhalte der mündlichen Prüfung enthält, wurde u.a. um spezielle Zulassungsbereiche, die nicht im NACE Code enthalten sind, ergänzt.

    Weitere Aktualisierungen der Fachkunderichtlinie wurden durch die notwendige Anpassung an die neue EMAS-Verordnung erforderlich sowie durch ein neues Tätigkeitsfeld für Umwelt-gutachter im Zuge der Vergütungsvorschriften für Strom aus Wasserkraft im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Umweltgutachter können nun beurteilen und bescheinigen inwiefern sich die Modernisierung von Wasserkraftanlagen auf den ökologischen Zustand auswirkt. Die erforderlichen Fachkundeanforderungen an Gutachter wurden gemeinsam mit Experten des Umweltbundesamtes und Sachverständigen des Gewässerschutzes erarbeitet und in einem neuen Anhang 2 zur UAG-Fachkunderichtlinie festgelegt.

    5 Richtlinie des Umweltgutachterausschusses nach dem Umweltauditgesetz für die mündliche Prüfung zur Feststellung der Fachkunde von Umweltgutachtern und Inhabern von Fachkenntnisbescheinigun-gen vom 28. Januar 2010

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 12/26 Die Tätigkeiten des UGA V im Berichtszeitraum

    Auch die neuen Nachhaltigkeitsverordnungen zu Biomassestrom und Biokraftstoffen er-schließen neue Tätigkeitsfelder für die Umweltgutachter6, weil diese die entsprechenden Nachhaltigkeitsbescheinigungen ausstellen können. Auch hierzu war ein Anhang zur Fach-kunderichtlinie vorgesehen und ein Entwurf wurde von der Geschäftsstelle erarbeitet. Nach-dem in der Sitzung der AG ZPA vom 29. Juni 2009 die hierfür erforderliche Zusammenarbeit mit anwesenden Vertretern der zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) besprochen wurde, kamen diese weiteren Einladungen des UGA nicht mehr nach.

    Umweltgutachter, die über die erforderliche Zulassung in den Bereichen der Land- und Forstwirtschaft verfügen, können gemäß der Übergangsbestimmungen in der BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV bis Ende 2011 die Erfüllung der jeweiligen Verordnung bescheinigen. Danach werden dazu nur noch Zertifizierungsstellen berechtigt sein.

    Mit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien Gesetzes7 am 1. Januar 2009 wurde nicht nur den Umweltgutachtern durch die neuen Vergütungsregelungen neue Tätigkeitsfelder eröff-net. Es wurde auch die Möglichkeit geschaffen, eine EMAS-Registrierung als Zertifizierung anzuerkennen, die für die Strommengenbegrenzung gemäß § 41 EEG für produzierende Unternehmen erforderlich ist.

    4.1.1.2. Überarbeitung der UAG-Prüferrichtlinie

    In der UAG-Prüferrichtlinie8 sind die notwendigen Kriterien an Personen festgelegt, die als Prüfer für Zulassungs-und Bescheinigungsverfahren arbeiten können. In Anlage 1 zur Prüfer-richtlinie werden die einzelnen Zulassungsbereiche gemäß NACE Systematik geordnet. An-lage 1 wurde in Übereinstimmung mit den neuen NACE–Codes gebracht und die Prüfberei-che wurden neu zugeordnet. Dabei wurde ein neuer Prüfbereich 22 „Elektronikindustrie“ ge-schaffen, der die bisher in verschiedene Prüfbereiche (Metall-, Kunststoff- und Holzverarbei-tung) eingeordneten Gruppen von NACE-Codes aus der Elektronikbranche zusammenfasst.

    4.1.2. Führen der Prüferliste

    Der UGA hat die Aufgabe, die Prüferliste für die Besetzung der Prüfungsausschüsse der Zulassungsstelle (DAU GmbH) zu führen. Im Berichtszeitraum gab es nur wenig Bewegung: es wurden eine Neuaufnahme und zwei Streichungen beschlossen. Die Prüferliste umfasst aktuell 157 Prüferinnen und Prüfer.

    6 Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraft-NachV) vom 30. September 2009 (BGBl. I S. 3182); Verordnung über Anforderungen an eine nachhal-tige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV) vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2174) 7 Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 25.10.2008 8 Richtlinie des Umweltgutachterausschusses über die Voraussetzungen der Aufnahme von Bewer-bern in die Prüferliste nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Prüferrichtlinie — UAG-PrüfR) vom 20. September 2002

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 13/26 Die Tätigkeiten des UGA V im Berichtszeitraum

    4.1.3. Empfehlungen für die Benennung von Sachverständigen

    Der UGA hat die Aufgabe, Empfehlungen für die Benennung von Sachverständigen durch die Widerspruchsbehörde auszusprechen. Auch über die Sachverständigen wird eine Liste geführt. Diese enthält zurzeit 85 Einträge.

    4.1.4. Beratung des BMU in Zulassungs- und Aufsichtsangelegenheiten

    4.1.4.1. UAG-Zulassungsverfahrensverordnung

    Durch die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 29 und die Umsetzung im Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften vom 17. März 2008 mussten auch die Zulas-sungsbereiche der Umweltgutachter an die neue NACE Systematik angepasst werden. Nach intensiver Vorarbeit der AG ZPA beschloss das UGA Plenum in seiner Sitzung am 29.5.2008 die Umschlüsselung der Zulassungsbereiche für Umweltgutachter (Anlage 1 der Prüferricht-linie, siehe unter 4.2.4.5) gemäß NACE 2. Diese Anlage diente dem BMU als Grundlage zur Überarbeitung des Anhangs der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung10, der am 3.7.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

    4.1.4.2. EMAS-Revision (EMAS III)

    Der UGA befasste sich bereits während der Entstehungsphase intensiv mit der neuen EMAS Verordnung (EMAS III) und konnte seine Vorschläge über das BMU in den Arbeitstreffen auf EU-Ebene zu Gehör bringen. In zahlreichen Sitzungen und einer speziell eingerichteten Ar-beitsgruppe „EMAS Revision“ wurde die Entwicklung des Verordnungstextes kritisch beglei-tet.

    Dem UGA ist es dabei insbesondere gelungen, das langjährig bewährte Umweltgutachter-system zu erhalten. Das System war durch das von der EU-Kommission und zahlreichen Mitgliedsstaaten betriebene Vorhaben, das Zulassungs- und Aufsichtswesen für die Umwelt-gutachter der neuen EG-Akkreditierungsverordnung11 unterzuordnen, akut gefährdet. Denn die neue Akkreditierungsverordnung sieht keine Akkreditierung von Einzelpersonen vor, wo-durch die zahlreichen Einzelgutachter in Deutschland nicht mehr berechtigt gewesen wären, EMAS-Begutachtungen durchzuführen.

    Durch die Intervention Deutschlands und derjenigen Mitgliedsstaaten, in denen die Möglich-keit besteht Einzelgutachter zuzulassen, wurde eine Ausnahme in der neuen EMAS-Verordnung verankert. So sicherte der UGA das bisherige Gutachtersystem in Deutschland.

    Der UGA legte Ende 2008 in einer ausführlichen Stellungnahme zum damals aktuellen EMAS-Entwurf der EU-Kommission seine Sichtweise dar und formulierte mehrere Verbesse-

    9 NACE: Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne 10 Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorgani-sationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz vom 12. September 2002 11 Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments (EP) und Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermark-tung von Produkten

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 14/26 Die Tätigkeiten des UGA V im Berichtszeitraum

    rungswünsche. Das BMU brachte diese Vorschläge in die Konsultationsgespräche auf EU-Ebene ein. Zahlreiche Änderungsvorschläge wurden in die veröffentlichte Fassung der EMAS-Verordnung (EMAS III) vom 25. November 2009 übernommen. Die ausführliche Stel-lungnahme des UGA findet sich im Anhang (nur in der PDF-Version, vgl. Kapitel VI)

    Nicht durchsetzbar waren zwei pragmatische Empfehlungen zur Anwendung von EMAS in KMU und zu den Kernindikatoren. War es bei EMAS II unter Zustimmung des Gutachters noch möglich, kleinen EMAS-Organisationen einen dreijährigen Begutachtungszeitraum oh-ne zwischenzeitliche Besuche zu ermöglichen, ist diese Praxis mit EMAS III nicht mehr zu-lässig. Die in Artikel 7 der neuen EMAS-Verordnung festgelegten „Erleichterungen“ für kleine Betriebe bedeuten in Verbindung mit Artikel 25 (4) für Organisationen mit weniger als 50 Mit-arbeiter de facto eine Verschärfung der Bestimmungen: Nun ist ein Besuch des Gutachters alle zwei Jahre bei der Validierung der aktualisierten Umwelterklärung erforderlich.

    Der UGA begrüßte die Einführung eines Indikatorensatzes zur Anwendung in der Umweltbe-richterstattung zwar grundsätzlich. Die jetzige Umsetzung mit den starren Formulierungen der neuen Kernindikatoren und deren Bezugsgrößen wurde aber abgelehnt. Stattdessen wurde vorgeschlagen, einen Pool an möglichen Indikatoren, z.B. in Anlehnung an die bereits weit verbreiteten GRI-Kennzahlen, zur Verfügung zu stellen. Aus diesem hätten sich die Or-ganisationen die für sie passenden Kennzahlen flexibel auswählen können. Diesen Anre-gungen ist die Kommission bedauerlicherweise nur eingeschränkt gefolgt. Die anhaltende Kritik an den EMAS-Kernindikatoren und die zu beobachtende Unsicherheit seitens der An-wender sprechen für den ursprünglichen Vorschlag des UGA.

    Nach der Bundestagswahl 2009 gab es personelle Änderungen im BMU, die UGA-Vorsitzenden trafen sich daher im September 2009 mit dem neuen zuständigen Abteilungs-leiter der Abteilung ZG (Zentralabteilung, Grundsatzangelegenheiten des Umweltschutzes), Herrn Dr. Peter Müller. Neben dem persönlichen Kennenlernen diente dieses sehr konstruk-tive Treffen dem Informationsaustausch über die Tätigkeiten des UGA und die Perspektiven von EMAS (z.B. durch die weltweite Öffnung) sowie der Abstimmung künftiger Arbeiten. Eine Fortsetzung dieses hilfreichen Dialogs ist für die VI. Berufungsperiode vorgesehen.

    4.1.4.3. Umsetzung von EMAS III

    Die novellierte EMAS-Verordnung wurde am 25. November 2009 veröffentlicht und trat am 10. Januar 2010 in Kraft. EMAS III wirkt sich auf die Tätigkeiten der Umweltgutachter insbe-sondere durch die weltweite Öffnung von EMAS (EMAS global) sowie die grenzüberschrei-tenden Gruppenregistrierung (corporate registration) aus. Hierzu befasste sich der UGA in-tensiv mit den Anforderungen an die Gutachter, wenn sie weltweit agieren wollen. Auch mit den Konsequenzen, die diese Neuerungen für das gesamte EMAS-System mit sich bringen – z.B. hinsichtlich Umfang und Anspruch der legal compliance in Drittländern – beschäftigte sich der UGA intensiv.

    Die Ergebnisse seiner Beratungen hat der UGA auch hier in Form einer Stellungnahme fest-gehalten, die sowohl dem BMU als auch der EU-Kommission zuging. Die Stellungnahme ist diesem Bericht beigelegt (Anhang nur in PDF-Version, vgl. Kapitel VI).

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 15/26 Die Tätigkeiten des UGA V im Berichtszeitraum

    Die Beratungen zu diesem Themenkomplex sind auf EU-Ebene mit Stand Dezember 2010 noch nicht abgeschlossen. Anfang 2011 soll ein Leitfaden zu EMAS global von der EU-Kommission veröffentlicht werden.

    An der Erstellung der von der Kommission geplanten branchenspezifischen Referenzdoku-mente beteiligte sich der UGA ebenfalls. So nahm der UGA-Geschäftsführer am Auftakt-workshop für den Sektor „öffentliche Verwaltung“ teil. Er versorgte das federführende Büro IPTS (Institute for Prospective Technological Studies, Sevilla) mit umfangreichem, aktuells-tem Informationsmaterial zum Themenkomplex EMAS und öffentliche Verwaltung in Deutschland. Personelle Engpässe im IPTS ließen die Arbeiten stocken und führten dazu, dass dieses Referenzdokument frühestens für Ende 2011 zu erwarten ist. Die vom IPTS vorgestellte Pilotstudie zum Sektor „Einzelhandel“ mit über 300 Seiten hat der UGA kritisch zur Kenntnis genommen. Die Referenzdokumente sind nach dem Verständnis des UGA als Hilfestellung für die EMAS-Anwender gedacht, nicht als detailversessenes, wissenschaftli-ches Kompendium, in dem der UGA z.T. vorrangig Einzelinteressen verwirklicht sieht. Die AG ZPA hat in der Sitzung vom 9. November 2010 ihre Kritik formuliert. Das BMU hat viele Punkte daraus in seine Stellungnahme im Vorfeld der Artikel 49 Ausschusssitzung über-nommen.

    Trotz der überwiegend konstruktiven Kritik an EMAS III, sieht der UGA sich in der Pflicht, die Umsetzung der neuen Verordnung in Deutschland so reibungslos wie möglich im Interesse aller Beteiligten voranzutreiben. So begleitete der UGA die Einführungsphase durch die Ver-öffentlichung verschiedener Informationsmaterialen, die er von der UGA-Geschäftsstelle in gedruckter (Broschüren, Infoblätter etc.) und elektronischer Form (Pressemitteilungen, Newsletter, www.emas.de) vorbereiten und verbreiten ließ. Darüber hinaus informiert die GS auch persönlich und bei diversen Informationsveranstaltungen über die Vorteile des Öko-Audits und die Neuerungen durch EMAS III. Vor diesem Hintergrund hat sie auch eine neue Publikationsreihe, die „EMAS Info“-Blätter aufgelegt (Tabelle 8). Jeweils auf einer Doppelsei-te werden hier aktuelle Themen zu EMAS und dem UGA kurz vorgestellt und erläutert. Im Hinblick auf EMAS global werden ausgewählte Blätter auch ins Englische übersetzt. In ei-nem Sondernewsletter vom April 2009 wurde zudem über die Einigung auf europäischer Ebene über EMAS III und die wichtigsten Inhalte berichtet.

    http://www.emas.de/

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 16/26 Die Tätigkeiten des UGA V im Berichtszeitraum

    TABELLE 8: DIE VERÖFFENTLICHTEN EMAS-INFO-BLÄTTER 2009/2010

    Titel von „EMAS-Info“ Veröffentlichungsdatum

    Die EMAS-Verordnung April 2009 (aktualisiert Februar 2010, englisch Juni 2010)

    Das EMAS-Logo April 2009 (aktualisiert und englisch September 2010)

    Die UGA-Geschäftsstelle April 2009 (aktualisiert Mai 2010)

    Der Umweltgutachterausschuss Oktober 2009 (aktualisiert April 2010, englisch Oktober 2010)

    Das Angebot der EMAS Internetseite Dezember 2009

    EMAS III Januar 2010 (englisch September 2010)

    Linksammlung Umweltrechtsvorschriften Januar 2010

    Die neuen Kernindikatoren März 2010

    EMAS und Beschaffung Mai 2010

    Sport und Umweltmanagement August 2010

    EMAS und Ressourceneffizienz September 2010 (englisch November 2010)

    4.1.5. Förderung und Verbreitung von EMAS

    Der UGA und insbesondere die AG MKF (Marketing, Kommunikation und Förderung von EMAS) haben zu Beginn der Berufungsperiode Schwerpunkte für Maßnahmen beschlossen und in die Wege geleitet, EMAS in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Diese wurden weiterentwickelt und ergänzt. Die wichtigsten werden im Folgenden kurz vorgestellt.

    4.1.5.1. EMAS-Registrierung der UGA-Geschäftsstelle

    Der UGA nimmt seine Vorbildrolle ernst und beschloss, in der Geschäftsstelle EMAS einzuführen. Der Prozess wurde im November 2008 gestartet, unter-stützt durch Adelphi Consult als bereits EMAS-validierte Trägerin der Ge-schäftsstelle. Als Methode wurde EMASeasy gewählt, ein speziell für Kleinun-ternehmen entwickeltes Vorgehen. Hierdurch konnten die bereits von Adelphi erstellten Dokumente und Aufzeichnungsvorlagen weitgehend genutzt werden.

    Das System wurde im Frühjahr 2009 aufgebaut und eingeführt, der Entwurf der gemeinsa-men Umwelterklärung im März erstellt. Am 3. April 2009 wurde die Umwelterklärung vom Umweltgutachter validiert. Die UGA-Geschäftsstelle ist seit dem 07.07.2009 unter der Num-mer D-107-00130 im EMAS-Register eingetragen. Im Rahmen ihrer indirekten Umweltaspek-te erfasst die GS auch die Reisedaten der UGA-Mitglieder, um die sitzungsbedingten CO2-Emissionen via „firstclimate“ klimaneutral zu stellen.

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 17/26 Die Tätigkeiten des UGA V im Berichtszeitraum

    4.1.5.2. Relaunch der Internetauftritte www.emas.de und www.uga.de

    Die Internetseiten des UGA www.emas.de und www.uga.de wurden von der Geschäftsstelle – teilweise unter Zuhilfenahme externer Dienstleister – vollständig überarbeitet. Ziele waren, die Übersichtlichkeit zu verbessern und künftig die erforderlichen Aktualisierungen im Con-tent Managementsystem (typo3) selbst vornehmen zu können. Damit können neue Inhalte schneller und unabhängig von kostenträchtiger Betreuung durch Dritte eingearbeitet werden.

    www.uga.de ist die offizielle Homepage des Umweltgutachterausschusses. Hier werden In-formationen über die Arbeit und die Aufgaben des Umweltgutachterausschusses ebenso bereit gestellt wie der Zugang zu Publikationen, Pressemitteilungen und Stellungnahmen (www.uga.de/allgemeines/veroeffentlichungen/oeffentlichkeit).Die Seite hat auch einen inter-nen, passwortgesicherten Bereich und ist damit Plattform für die papierlose Bereitstellung von Unterlagen zur Vor- und Nachbereitung der UGA-Arbeitssitzungen.

    Die Internetseite www.emas.de ist Deutschlands umfangsreichstes und meistbesuchtes In-formationsportal, das sowohl allgemeine als auch sehr spezifische Informationen zu EMAS enthält. EMAS-Anwendern, Interessierten und Neueinsteigern werden hier nützliche Tools und Features zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören u.a. aktuelle Meldungen, von denen 2009/2010 knapp 140 verfasst wurden, ein umfangreicher Downloadbereich mit zahlreichen Broschüren und anderen Publikationen, ein aktueller Veranstaltungskalender sowie Link-sammlungen beispielsweise zu EMAS-relevanten Umweltvorschriften und Fördermöglichkei-ten. Anfang 2010 wurde zudem eine neue Datenbank für Umwelterklärungen entwickelt, in der mittlerweile über 1.000 Umwelterklärungen online verfügbar sind. Auch der Zugriff auf europäische Ausschreibungen mit EMAS-Bezug wurde ausgebaut.

    Die Zugriffszahlen auf www.emas.de seit dem Onlinestart im Juni 2009 konnten gegenüber der Vorgängerversion mehr als verdoppelt werden (ca. 25.000 Zugriffe pro Monat im Zeit-raum 2009/2010 gegenüber etwa 11.000 Zugriffen pro Monat 2007/2008). Auch konnten Trust/Relevanz bei Google erhöht werden. Bei der allgemeinen Suche und auch bei Google News befinden sich die Inhalte von www.emas.de regelmäßig ganz oben in den Rankings.

    4.1.5.3. Internetkampagne Wir für EMAS (www.wir-für-emas.de)

    Die erfolgreiche Kampagne „Wir für EMAS“ aus dem Jahre 2006, bei der Prominente Befür-worter auf www.wir-für-emas.de und in einer Begleitbroschüre für EMAS Stellung beziehen, wurde 2010 wieder aufgenommen. Vor allem aus der Gruppe der Politikerinnen und Politiker gab es seitdem einen umfangreichen Wechsel in verschiedenen Positionen, sodass neue Amtsträger angesprochen werden mussten. Die Resonanz auf die Anfragen ist durchweg positiv. Es bietet sich an, die Kampagne auch 2011 fortzuführen und mit begleitenden Maß-nahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu flankieren (neue Image-Broschüre, verstärkte Streuung von Pressemitteilungen etc.).

    http://www.emas.de/http://www.uga.de/http://www.emas.de/http://www.uga.de/http://www.uga.de/allgemeines/veroeffentlichungen/oeffentlichkeithttp://www.wir-f%C3%BCr-emas.de/http://www.wir-f%C3%BCr-emas.de/

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 18/26 Die Tätigkeiten des UGA V im Berichtszeitraum

    4.1.5.4. Entwicklung von EMAS-Marketingartikeln („give aways“)

    Der UGA möchte das Bewusstsein für EMAS auch in Form kleiner, kostengünstiger Auf-merksamkeiten mit dem EMAS-Logo stärken. Diese können unter den neuen EMAS-Teilnehmern zur Begrüßung oder auf Veranstaltungen verteilt werden. Die Geschäftsstelle achtet bei der Beschaffung besonders auf den Nutzwert sowie eine möglichst ökologische Herstellung: Baumwolltaschen, USB-Sticks (nur für besondere Zwecke), Anstecknadeln, Ku-gelschreiber und Kaffetassen wurden gut angenommen und fanden Nachahmer.

    4.1.5.5. Präsenz des UGA auf Messen und Fachveranstaltungen, Referententätigkeit

    Der UGA beteiligte sich an den beiden großen EMAS-Konferenzen des BMU im Dezember 2008 in Berlin und des Österreichischen Lebensministeriums in Kooperation mit dem BMU im Juni 2010 in Salzburg, indem UGA-Mitglieder als Redner auftraten und das Informations-angebot ausgestellt wurde. Auch auf der internationalen EMAS-Konferenz im November 2010 in Brüssel wurden Informationsmaterialien des UGA verteilt.

    Häufig scheitert ein Messeauftritt des UGA an den dafür entstehenden Kosten. Teilweise werden daher Beteiligungen des BMU oder UBA genutzt, um an deren Ständen EMAS-Informationsmaterial auszulegen.

    Die UGA-Mitglieder leisten über ihre beruflichen Tätigkeiten häufig Beiträge bei Fachveran-staltungen oder vertreten EMAS in unterschiedlichen Gremien, wie z.B. internationalen Nor-mungsorganisationen. Auch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle werden für Fachvorträge an-gefragt und nehmen diese Aufgabe gerne wahr. So wurde EMAS z.B. bei folgenden Anläs-sen vorgestellt: Energieagentur Rheinland-Pfalz, Mitgliederversammlung des Berufsver-bands für Betriebsbeauftragte, Doktorandennetzwerk der Helmholtzgesellschaft Leipzig, Gutachtertage des Verbands für nachhaltiges Umweltmanagement, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, TU Cottbus, IHK Berlin, Umweltallianz Sachsen, Hochschule für nach-haltige Entwicklung Eberswalde, Umweltkongress der IHKn Brandenburg, Verband deut-scher Schleifmittelhersteller, Treffen der Umweltbeauftragten deutscher Behörden, Internati-onale Umweltmanagementkonferenz Seoul, Jahrestreffen der Umweltpartnerschaften der Bundesländer, EMASeasy Konferenz Berlin, DGB Bildungswerk etc.

    4.1.5.6. Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit über Broschüren, Flyer, Newsletter

    Die Reihe der EMAS-Infoblätter wurde bereits vorgestellt (Tabelle 8). Der EMAS-Newsletter, den die UGA-Geschäftsstelle quartalsweise herausgibt, wurde von der Papierversion auf elektronischen Versand umgestellt. Ein Redaktionsteam des UGA ist an der inhaltlichen Ge-staltung beteiligt. Im Berichtszeitraum wurden elf Newsletter herausgegeben, die alle über http://www.emas.de/aktuelles/newsletter/ öffentlich zugänglich sind. Die GS diskutiert zurzeit, ob der Newsletter auf einen monatlichen Turnus umgestellt werden soll.

    Wichtige neue Veröffentlichungen des UGA waren:

    • Broschüre „7 Gute Gründe für ein Umweltmanagement nach EMAS“. In sieben The-menblöcken (Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Rechtssicherheit, Absatzchancen, Mitarbeiterbeteiligung, Vertrauen, Nachhaltigkeit) werden die Vorteile von EMAS für

    http://www.emas.de/aktuelles/newsletter/

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 19/26 Die Tätigkeiten des UGA V im Berichtszeitraum

    Unternehmen und Organisationen dargestellt, begleitet von thematisch passenden Zi-taten aus Umwelterklärungen (September 2009, zweite Auflage März 2010).

    • Die Broschüre „Fördermöglichkeiten und Privilegierungen für EMAS-Organisationen“ listet nach Bundesländern sortiert, die verschiedenen Angebote und Möglichkeiten auf und wird bei Bedarf aktualisiert (seit Juni 2010).

    • Folder „Mit EMAS Mehrwert schaffen“: überarbeitete Neuauflage von „EMAS-Mehrwert inklusive“, ein Vergleich von EMAS und der ISO 14001 (Oktober 2010).

    • Broschüre „EMAS in Rechts- und Verwaltungsvorschriften“: tabellarische Übersicht aller Umweltvorschriften der EU, des Bundes und der Länder, in denen Bezug auf EMAS genommen wird (seit Dezember 2008, kontinuierliche Aktualisierung, sechste Fassung Dezember 2010).

    • Broschüre „Die EMAS-Umweltgutachter“: Darstellung des Kompetenz- und Tätig-keitsprofils der Umweltgutachter, auch über EMAS hinaus (November 2010).

    • DIN-A5-Flyer „EMAS kompakt“, der eine kurze und anschauliche Übersicht über EMAS bietet. Er wird zurzeit im PDF-Format für die Onlinekommunikation genutzt.

    Ein weiteres Arbeitsfeld der Öffentlichkeitsarbeit ist ein EMAS-Film, zu dem einige UGA-Mitglieder intensive Vorarbeiten geleistet haben. Bei der EMAS-Konferenz in Berlin im De-zember 2008 konnte Kontakt zur Umweltredaktion des ZDF geknüpft werden, die sich ge-genüber einem EMAS-Film grundsätzlich offen zeigte. Eine Delegation des UGA nahm da-raufhin ein Gesprächsangebot in Mainz wahr und unter den EMAS-Organisationen wurde angefragt, ob sie für Filmaufnahmen zur Verfügung zu ständen. Da das ZDF aber trotz mehr-facher Nachfragen den UGA immer wieder hinhielt, wurden schließlich andere Wege gefun-den. So hat der UGA an der TU Ilmenau, Fachgebiet Medienmanagement, einen Drehbuch-wettbewerb für einen EMAS-Kurzfilm ausgelobt, dessen Ergebnisse im Januar 2011 vorlie-gen werden. Auch die Realisation der Filme könnte über eine Projektarbeit an der Hochschu-le erfolgen.

    4.1.5.7. Mehrwert von EMAS in der aktuellen Umwelt- / Nachhaltigkeitsdebatte herausstellen

    Die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik ist sehr dynamisch und das Politikfeld involviert eine Vielzahl von Akteuren und Interessengruppen. Um beim Agenda-Setting nicht die politische Anschlussfähigkeit zu verlieren, muss der UGA die Entwicklungen sehr genau antizipieren. Ziel ist es, die Schnittpunkte mit EMAS bzw. den Mehrwert des Öko-Audits durch eine intelli-gente Positionierung entsprechend herauszuarbeiten. Um wichtige Entwicklungen von politi-schen Moden unterscheiden zu können, muss der UGA neue und bestehende Initiativen kontinuierlich beobachten, bewerten und im Bedarfsfall adäquate Maßnahmen ergreifen.

    So beobachtete der UGA in der fünften Berufungsperiode beispielsweise die internationalen Entwicklungen zu einer Energiemanagementnorm und erarbeitete kurz nach der Veröffentli-chung der DIN EN 16001 eine Gegenüberstellung ihrer Anforderungen mit den Inhalten von EMAS. Das Fazit: Mit EMAS werden nahezu alle Normanforderungen der DIN EN 16001 abgedeckt, wenn der Umweltaspekt „Energie“ als wesentlich eingestuft und die entspre-chenden Maßnahmen und Regelungen im EMAS-System umgesetzt werden. Die Synopse

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 20/26 Die Tätigkeiten des UGA V im Berichtszeitraum

    wurde veröffentlicht, in der englischen Version auch der EU-Kommission übergeben und ist in Teilen im Leitfaden des BMU / UBA zur DIN EN 1600112 abgedruckt.

    Aktuell beschäftigt sich der UGA mit der ISO 26000, deren Veröffentlichung immer weiter verzögert wurde und die letztlich kein zertifizierbarer Standard geworden ist. Dennoch steht zu erwarten und ist auch schon zu beobachten, dass die ISO 26000 ein Thema in der Nach-haltigkeits-Debatte wird. Die Inhalte des Kapitels „Umwelt“, aber auch andere Bereiche mit Bezug zu EMAS (z.B. Mitarbeiterbeteiligung, gesellschaftliche Verantwortung, Einhaltung der Rechtsvorschriften) sollen von der Geschäftsstelle mit den EMAS-Anforderungen abgegli-chen werden, um EMAS in diesem Kontext als ökologische Säule der Nachhaltigkeit zu posi-tionieren. Diese Intention wird auch vom „Aktionsplan CSR“13 der Bundesregierung getragen, der EMAS als wichtigen Baustein zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit von CSR hervorhebt. Vor diesem Hintergrund hat der UGA-Vorstand auch die GS beauftragt, mit einem kleinen Messestand auf dem 7. Deutschen CSR-Forum im April 2011 über EMAS zu informieren und neue Optionen zu erkunden. Strukturelle und inhaltliche Analogien zu EMAS sind außerdem sowohl bei der vom Nachhaltigkeitsrat geplanten Entwicklung eines „Deut-schen Nachhaltigkeitskodex“ erkennbar als auch bei internationalen Projekten zur Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung wie z.B. der Global Reporting Initiative (GRI).

    Wenn auch die nationalen und internationalen Entwicklungen im Bereich CSR und nachhal-tiges Wirtschaften für reichlich Diskussion innerhalb und außerhalb des UGA sorgen, müs-sen sie auch in Zukunft sorgfältig beobachtet werden. Der UGA V konnte sich zu diesem Themenkomplex noch nicht abschließend beraten und positionieren. So ist auch in der sechsten Berufungsperiode mit fruchtbaren Diskussionen zu rechnen, die auf dem pluralisti-schen Kontext und der Praxisnähe dieses Multi-Stakeholder-Gremiums aufbauen können. Insbesondere die Schnittpunkte der EMAS-Umwelterklärung (inklusive Kernindikatoren) mit anderen Systemen der Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten Chancen und Risiko für EMAS zugleich. Auch gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte zu den politischen Megathemen „Klimaschutz“ und „Ressourceneffizienz“. So wird EMAS beispielsweise auch in der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU berücksichtigt und beim „Masterplan 100% Klimaschutz“ sogar explizit gefordert.

    Weil die Ressourceneffizienz mittlerweile zu einem zentralen Politikthema avanciert ist, hat die UGA-Geschäftsstelle erste Sondierungsgespräche mit potenziellen Kooperationspartnern wie dem VDI Zentrum Ressourceneffizienz geführt. Aufgrund der antizipierten Synergien wurde von vielen Seiten die Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert. Die Beratungen im UGA VI werden zeigen, in welche Richtung sich derartige Kooperationen ausbauen lassen. Die heterogene Besetzung des UGA erlaubt prinzipiell einen ständigen inhaltlichen Aus-tausch über diese und andere Themen zwischen den beteiligten Akteuren und interessierten Kreisen. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein ungehinderter Informationsfluss. Dieser könnte im Laufe der sechsten Berufungsperiode optimiert werden.

    12 DIN EN 16001: Energiemanagementsysteme in der Praxis. BMU / UBA, Juni 2010 13 Nationale Strategie zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) – Aktionsplan CSR – der Bundesregierung. Berlin, 6. Oktober 2010.

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 21/26 Die Tätigkeiten des UGA V im Berichtszeitraum

    Ein wichtiges Anliegen des UGA ist auch die umweltfreundliche Beschaffung und die stärke-re Verankerung von EMAS im Bereich der öffentlichen Hand. Die UGA-Vertreter der Bundes- und Landesverwaltungen machen hier ihren Einfluss entsprechend geltend. Auch die neue EMAS-III-Verordnung nimmt EU-Kommission und Mitgliedsstaaten dabei mehr in die Ver-antwortung als bisher. Dies wird vom UGA begrüßt, muss sich aber auch in der praktischen Umsetzung wiederfinden. Das EMAS-Infoblatt „Beschaffung“ stellt die Möglichkeiten der öf-fentlichen Hand, EMAS bei Ausschreibungen zu berücksichtigen, dar. Parallel dazu wurde im Internet das Angebot europäischer Ausschreibungen mit Bezug zu EMAS verbessert. Unter www.emas.de/aktuelles/ausschreibungen-tenders/ werden aktuelle Ausschreibungen gelis-tet, die die Stichworte „ISO 14001“ und/oder „EMAS“ bei den Kriterien für die technische Leistungsfähigkeit enthalten. EMAS-Organisationen haben bei derartigen Ausschreibungen einen kleinen Vorteil gegenüber Unternehmen ohne Validierung.

    Der UGA verstärkte außerdem seine Kooperation mit den Umwelt- und Nachhaltigkeitsinitia-tiven der Bundesländer, sowohl auf der informellen als auch personellen Ebene. Der Ge-schäftsführer wurde zum Jahrestreffen im Oktober 2010 nach Erfurt eingeladen. Dabei wur-de eine verstärkte Zusammenarbeit vereinbart, auch auf Ebene einzelner Bundesländer.

    4.1.5.8. Bezüge von EMAS in anderen Umweltvorschriften deutlich machen

    Eine erste Möglichkeit, für die Berücksichtigung von EMAS in einem neuen Gesetz zu sor-gen, bot sich mit dem Entwurf des - letztlich doch gescheiterten - Energieeffizienzgesetzes im Januar 2009, zu dem der UGA eine Stellungnahme abgab.

    Da innerhalb des UGA die Ansichten zu verschiedenen Rechtssetzungsvorhaben nicht im-mer einheitlich sind und die betroffenen Interessensgruppen häufig ohnehin angehört wer-den, hat der UGA vereinbart, dass zunächst der Vorstand entscheidet, ob eine weitergehen-de Beschäftigung angebracht erscheint. Damit sollen unnötige Diskussionen im Gremium vermieden werden.

    4.1.5.9. Stärkung der EMAS-Community

    Um das „Wir-Gefühl“ und die Vernetzung der EMAS-Organisationen zu stärken, gab es ver-schiedene Ideen: Gründung eines EMAS-Clubs, regionale EMAS-Netzwerke oder ein natio-naler EMAS-Preis nach dem Vorbild der EMAS Awards der EU-Kommission. Diese Ideen konnten jedoch aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Kapazitäten bei UGA und BMU nicht zufriedenstellend angegangen werden. Die Geschäftsstelle bemüht sich im Rah-men ihrer Möglichkeiten, ein „Wir-Gefühl“ wenigstens im Ansatz entstehen zu lassen. Bei-spielsweise mit Begrüßungsschreiben und kleinen EMAS-Geschenken für neu eingetragene EMAS-Teilnehmer. Auch fordert die GS zur Beteiligung an der inhaltlichen Gestaltung der Webseite auf. Sie informiert die EMAS-Community außerdem regelmäßig über aktuelle Ent-wicklungen und hebt gute Praxis-Beispiele hervor via Newsletter, Webseite, Meldungen, Terminhinweise, Awards oder Unternehmensberichte.

    http://www.emas.de/aktuelles/ausschreibungen-tenders/

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 22/26 Die Tätigkeiten des UGA V im Berichtszeitraum

    4.1.5.10. Umwelterklärungen stärker für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen

    Aus dem Budget des UGA wurde die Programmierung einer Datenbank für Umwelterklärun-gen auf der EMAS-Webseite finanziert, die seit Anfang 2010 online ist und nun kontinuierlich ausgebaut wird. Damit wird allen deutschen EMAS-Teilnehmern die Möglichkeit geboten, ihre Umwelterklärungen an einer zentralen Stelle zur Verfügung zu stellen. Viele machen davon schon Gebrauch. Aktuell sind 687 Umwelterklärungen der Jahre 2007-2010 von 332 Organisationen abrufbar. Weitere 321 Umwelterklärungen der Jahre 2006 und früher sind zusätzlich in einem elektronischen Archiv bei der GS hinterlegt. Der UGA könnte künftig ver-stärkt darauf hinwirken, dass alle deutschen EMAS-Organisationen ihre aktuelle Umwelter-klärung in die Datenbank aufnehmen lassen. Die GS untersucht außerdem zurzeit verschie-dene Möglichkeiten, die mit EMAS III eingeführten Umweltleistungskennzahlen aus den Umwelterklärungen zu extrahieren und eine Art Vergleichstabelle zu erstellen. Gelingt dies, könnte EMAS weltweit als Vorreiter in Sachen Transparenz und Vergleichbarkeit etabliert werden und die Idee könnte auch bei anderen EMAS-Staaten Schule machen. Damit könnte EMAS nicht nur qualitativ, sondern auch quantitativ überzeugen. Zum Vergleich: Den euro-paweit 4500 EMAS-Organisationen mit einer vielfachen Zahl von Umwelterklärungen, stehen weltweit im Moment nur ca. 2.500 Nachhaltigkeitsberichte der GRI gegenüber.

    4.2. Anhörungen des UGA nach dem Umweltauditgesetz

    Der UGA wurde gemäß § 11 Abs. 5 Umweltauditgesetz bei der Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung angehört. Der UGA unterstützte das BMU bei der Ände-rung des Anhangs zu § 5 der UAGZVV und sprach sich beim 45. Plenum einstimmig für die beantragte Änderung aus (Beschluss 209/08 vom 29.5.2008).

    4.3. Berichte der Zulassungsstelle

    Die DAU GmbH berichtete dem UGA regelmäßig gemäß § 21 Abs. 2 UAG über Umfang, Inhalt und Probleme der Zulassungs- und Aufsichtstätigkeiten. Vertreter der DAU nahmen durchgehend an den Sitzungen des UGA-Plenums und der Arbeitsgruppen teil. Die Berichte wurden in der Regel von der AG ZPA vorberaten und vom Plenum zur Kenntnis genommen. Im Berichtszeitraum stieg die Zahl der zugelassenen Umweltgutachter und -organisationen von 197 Ende 2007 auf 228 im Dezember 2010. Der deutliche Zuwachs bei den Neuanträ-gen ist hauptsächlich durch Prüfaufgaben der Umweltgutachter in anderen Rechtsbereichen, insbesondere im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2009 (EEG 2009) begründet. Hier sieht die DAU auch künftig einen steigenden Bedarf.

    Die Zulassungsstelle führt ein elektronisches Register der Umweltgutachter (http://www.dau-bonn-gmbh.de/dauAdrList.htm?cid=209) und Fachkenntnisscheininhaber (http://www.dau-bonn-gmbh.de/mddload.htm?id=2115) und erfüllt damit die Informationspflichten gegenüber dem UGA nach § 14 Abs. 1 Satz 4.

    http://www.dau-bonn-gmbh.de/dauAdrList.htm?cid=209http://www.dau-bonn-gmbh.de/dauAdrList.htm?cid=209http://www.dau-bonn-gmbh.de/mddload.htm?id=2115http://www.dau-bonn-gmbh.de/mddload.htm?id=2115

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 23/26 Die Tätigkeiten des UGA V im Berichtszeitraum

    4.4. EMAS-Register der zuständigen Stelle

    Der DIHK als gemeinsame Stelle gemäß § 32 Abs. 2 Umweltauditgesetz führt das EMAS-Register als Datenbank (www.emas-register.de) und übermittelt dem UGA monatlich ein Verzeichnis der Änderungen. Auch die EU-Kommission erhält regelmäßige Updates für das europäische EMAS-Register. Die Daten werden zu statistischen Zwecken und als Grundlage möglicher Arbeitsfelder des UGA ausgewertet und von der GS grafisch aufbereitet. In der Vergangenheit gab es gelegentlich Unstimmigkeiten zwischen dem EMAS-Register des DIHK und der Datenbank der EU. Die EU-Kommission lässt derzeit ein neues EMAS-Register programmieren, das bis zum 31. März 2011 fertig gestellt sein soll. Der DIHK wird aus Kompatibilitäts- und Anpassungsgründen bis zu diesem Termin keine strukturellen Än-derungen mehr an seiner Datenbank vornehmen. Die Registrierungsvorgänge in Deutsch-land werden jedoch nach wie vor im DIHK-Register erfasst.

    4.5. EMAS-Awards

    Eine deutsche Jury wählt aus, welche Kandidaten der Bundesrepublik an den jährlichen EMAS-Awards der EU teilnehmen dürfen. Die UGA-Vorsitzenden sind regelmäßig Teil der deutschen Jury. Sie sichten alle eingegangenen Bewerbungen und küren für jede ausge-schriebene Kategorie einen Favoriten. Ihre Bewertung fließt in die Gesamtbewertung der deutschen Jury ein, in der außerdem noch BMU, UBA, DAU und DIHK vertreten sind. Dass der UGA ein gutes Gespür bei der Nominierung der deutschen Kandidaten hatte, zeigen die Erfolge der Jahre 2008-2010: Die Evangelische Kirchengemeinde Kreuzäcker gewann den EMAS-Award 2008 in der Kategorie „Mikro-Organisationen“. Im Jahr 2009 holte das Um-weltbundesamt den begehrten Preis nach Dessau und 2010 siegte die Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde als "kleine öffentliche Organisation".

    Die deutschen Sieger der EMAS-Awards 2008: Evangelische Kirchengemeinde Kreuzäcker (oben links) 2009: Umweltbundesamt (oben rechts) 2010: Hochschule für Nachhaltige Entwicklung (unten links) Fotos: Privat / EU-Kommission

    http://www.emas-register.de/

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 24/26 Ausblick auf die Herausforderungen des UGA VI

    5. AUSBLICK AUF DIE HERAUSFORDERUNGEN DES UGA VI

    Der UGA VI wird zu seiner konstituierenden Sitzung am 17. Februar 2011 zusammentreffen. Bei diesem Treffen wird nicht nur der neue Vorstand gewählt, sondern es wird auch mit der Beauftragung der Arbeitsgruppen die Richtung des UGA vorgegeben. Ungeachtet der zu treffenden personellen und programmatischen Entscheidungen werden an den UGA VI von außen einige Herausforderungen herangetragen, denen sich der Ausschuss in seiner sechs-ten Berufungsperiode stellen muss.

    5.1. Implementierung von EMAS III

    Der UGA dürfte weiterhin einen Arbeitsschwerpunkt bei der inhaltlichen Umsetzung von EMAS III haben. Dies betrifft insbesondere die weltweite Öffnung von EMAS und die dadurch bedingten Chancen und Risiken von Organisationen und Umweltgutachtern. Die neu ge-knüpften Beziehungen zu an EMAS interessierten Staaten außerhalb der EU, wie z.B. Süd-korea, können für entsprechende Pilotprojekte genutzt und vertieft werden.

    Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Leitfäden zu EMAS global und corporate registration sowie das allgemeine EMAS-Handbuch Anfang 2011 zu veröffentlichen. Die Un-terstützung des BMU bei der inhaltlichen Umsetzung in Deutschland sowie die begleitende Informationsarbeit sind kurzfristig zu erwartende Aufgaben für den UGA.

    Auf formaler Ebene steht durch EMAS III die Novellierung des Umweltauditgesetzes an, wo-durch Anpassungsbedarf bei allen UAG-Richtlinien entsteht, die der UGA bearbeiten muss. Ebenso ist die Aufgabenleitlinie für Umweltgutachter den neuen Anforderungen anzupassen.

    Neben der Erarbeitung sektorspezifischer Referenzdokumente, ist der UGA aufgefordert, sich an der Entwicklung und Kommunikation pragmatischer Anwendungsbeispiele der von EMAS geforderten Kernindikatoren zu beteiligen. Dies ließe sich im Idealfall mit der in der fünften Berufungsperiode eingeschlagenen Richtung kombinieren, EMAS wieder verstärkt dem produzierenden Gewerbe schmackhaft zu machen. Denn dieser Sektor hat mit Blick auf seine Umweltauswirkungen die größte umweltpolitische Relevanz. Dies trifft auch den allge-meinen Trend einer strategischen Ausrichtung in Richtung Ressourceneffizienz.

    5.2. Beteiligung an EMAS erhöhen

    Wie die Auswertung des EMAS-Registers zeigt, hält der leichte Abwärtstrend bei EMAS-Registrierungen an, wenn auch mit starken regionalen und branchenspezifischen Unter-schieden. Am 31.12.2010 waren 1332 Organisationen (2009: 1354) mit 1913 Standorten (2009: 1906) eingetragen. Positive Veränderungen sind über den gesamten Berichtszeitraum gesehen nur in vier Bundesländern zu verzeichnen (BW, BBG, HB, NS). Aktuell aufsteigende Tendenzen zeigen Hessen und Sachsen-Anhalt. Dem stehen zum Teil starke Verluste in mehreren Bundesländern entgegen, zu nennen sind vor allem NRW, MV, TH und SH. Mehr als die Hälfte der Eintragungen entfallen auf Baden-Württemberg und Bayern.

    Die Ursachen dieser Entwicklungen lassen sich nicht einfach benennen. Weder EMAS III noch die Wirtschafts- und Finanzkrise oder die unterschiedliche politische Unterstützung in

  • Tätigkeitsbericht des UGA V – S. 25/26 Ausblick auf die Herausforderungen des UGA VI

    den Ländern kann als eindeutiger Grund für die jeweilige Auf- oder Abwärtsentwicklung an-geführt werden. Dennoch lassen sich aus diesen Entwicklungen bestimmte Ansatzpunkte für UGA-Aktivitäten ableiten, die in der künftigen Berufungsperiode näher zu prüfen sind.

    5.3. Auseinandersetzung mit anderen Umweltmanagementansätzen

    Ein weiteres Tätigkeitsfeld, auf dem der UGA bereits aktiv ist, ist die ungebrochene Tendenz zu neuen, regional- oder branchenspezifischen Managementansätzen. Hier gilt es einerseits überzeugende Argumente für EMAS als das bessere System zu streuen. Andererseits müs-sen Gemeinsamkeiten gefunden werden, um Teilnehmer niederschwelliger Ansätze zum Aufstieg zu EMAS zu bewegen. Es bietet sich an, dazu die begonnene und vielversprechen-de Kooperation mit den Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften der Länder zu nutzen. Auch der Einfluss einzelner UGA-Mitglieder in internationalen Normungsgremien und ande-ren Multi-Stakeholder-Foren kann zur besseren Positionierung von EMAS beitragen.

    5.4. Offensive Positionierung von EMAS in der Nachhaltigkeits-Debatte

    Um die politische und praktische Anschlussfähigkeit von EMAS zu sichern, muss sich der UGA auch künftig mit Themen der aktuellen Nachhaltigkeitsdebatte wie CSR, Reporting, Stakeholder Management etc. auseinandersetzen. Auch wenn es sich hierbei oftmals nur um „alten Wein in neuen Schläuchen“ handelt, ist es wichtig, die Themen sowohl in der politi-schen Gremienarbeit als auch in der Öffentlichkeitarbeit offensiv zu besetzen. Es geht da-rum, EMAS als verlässliche Säule nachhaltigen Wirtschaftens zu etablieren und dabei auf die einzigartige Seriosität, Transparenz und Glaubwürdigkeit des deutschen EMAS-Systems zu verweisen. Hierzu ist ein sachlicher, konstruktiver Dialog mit allen Beteiligten erforderlich – sowohl zwischen den im UGA vertretenen Verbänden und Interessengruppen als auch mit externen Akteuren, einschließlich Politik und Medien.

    5.5. Peer Review der DAU und des UGA

    Der UGA wird, als beteiligtes Gremium im deutschen Zulassungssystem für Umweltgutach-ter, im Jahre 2011 Gegenstand des Peer Reviews der DAU sein, wie es vom europäischen Forum der Akkreditierungs- und Zulassungsstellen (FALB) geplant ist. Umgekehrt beteiligt sich der Geschäftsführer des UGA, wie bereits in der Vergangenheit geschehen (2009 bei COFRAC in Frankreich, 2010 bei LA in Litauen) an den Peer Reviews der Akkreditierungs-stellen anderer Mitgliedsstaaten.

  • Tätigkeitsbericht des UGA V Anhang – S. 26/26

    6. ANHANG

    Hinweis: In der Druckfassung des Tätigkeitsberichts wurde auf die 60 Seiten des Anhangs verzichtet. Alle Dokumente des Anhangs sind in der elektronischen Fassung (PDF-Version) des Berichts enthalten und erhältlich unter:

    www.uga.de/allgemeines/veroeffentlichungen/oeffentlichkeit/

    1. Richtlinie des Umweltgutachterausschusses vom 28. Januar 2010 nach dem Umwel-tauditgesetz für die mündliche Prüfung zur Feststellung der Fachkunde von Umwelt-gutachtern und Inhabern von Fachkenntnisbescheinigungen (UAG-Fachkunderichtlinie – UAG-FkR). Veröffentlicht im BAnz. Nr. 45/2010, S. 1093-1097.

    2. Richtlinie des Umweltgutachterausschusses über die Voraussetzungen der Aufnah-me von Bewerbern in die Prüferliste nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Prüferrichtlinie – UAG-PrüfR). Noch nicht veröffentlicht.

    3. Stellungnahme des Umweltgutachterausschusses vom 03.06.2008 gegenüber der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission zum Thema „Accreditation of EMAS Verifiers“

    4. Stellungnahme des Umweltgutachterausschusses vom 03.12.2008 zum Arbeitsent-wurf der Europäischen Kommission vom 16.07.2008 für eine neue EMAS-Verordnung (EMAS III) – KOM(2008) 402 endgültig.

    5. Stellungnahme des Umweltgutachterausschusses vom 13.03.2009 zum Entwurf der Bundesregierung vom 30.01.2009 für ein Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (Energieeffizienzgesetz – EnEfG)

    6. Stellungnahme des Umweltgutachterausschusses vom 27.05.2010 zum „Draft guidance document on corporate and global registrations“ der Europäischen Kom-mission vom 05.05.2010.

    7. Zusammenfassung der Redebeiträge zum UGA-Jubiläum (50. Plenum 28.01.2010)

    http://www.uga.de/allgemeines/veroeffentlichungen/oeffentlichkeit/

  • Tätigkeitsbericht des UGA V Anhang

    Anhang 1 Richtlinie des Umweltgutachterausschusses vom 28.

    Januar 2010 nach dem Umweltauditgesetz für die mündliche Prüfung zur Feststellung der Fachkunde

    von Umweltgutachtern und Inhabern von Fachkenntnisbescheinigungen (UAG-

    Fachkunderichtlinie – UAG-FkR). Veröffentlicht im BAnz. Nr. 45/2010, S. 1093-1097.

  • Dienstag, 23. März 2010 Amtlicher Teil · Bundesanzeiger Nummer 45 – Seite 1093

    � Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    Bekanntmachungvon Richtlinien

    des Umweltgutachterausschussesnach dem Umweltauditgesetz

    Vom 3. März 2010

    Der beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit gebildete Umweltgutachterausschuss hat am28. Januar 2010 auf Grund des §21 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1des Umweltauditgesetzes (UAG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 399), die Neufassungder Richtlinie für die mündliche Prüfung zur Feststellung derFachkunde von Umweltgutachtern und Inhabern von Fachkennt-nisbescheinigungen (UAG-Fachkunderichtlinie – UAG-FkR) vom22. Juni 2004 (BAnz. S. 18570) beschlossen.Die Neufassung der UAG-Fachkunderichtlinie wird nachfolgendbekannt gegeben (Anlage).

    Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-sicherheit hat den Beschluss des Umweltgutachterausschussesals Aufsichtsbehörde gemäß §27 Absatz 3 Satz 1 UAG gebilligt.

    Berlin, den 3. März 2010

    Bundesministeriumfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    Im AuftragF r a n z

    AnlageRichtlinie

    des Umweltgutachterausschussesnach dem Umweltauditgesetz

    für die mündliche Prüfung zur Feststellung der Fachkunde von Umweltgutachtern und Inhabern

    von Fachkenntnisbescheinigungen(UAG-Fachkunderichtlinie – UAG-FkR)

    vom 28. Januar 20101)I.

    VorbemerkungAblauf und Inhalt der mündlichen Prüfung, in der der Antrag-steller seine Fachkunde nachweisen soll, sind in §11 Absatz 2,§7 Absatz 2 Nummer 2 und §12 des Umweltauditgesetzes (UAG) in der aktuell gültigen Fassung sowie den §§4 bis 7 derUAG-Zulassungsverfahrensverordnung (UAGZVV) in der aktuellgültigen Fassung (zuletzt geändert durch Dritte Verordnung zurÄnderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung vom 3. Ju-li 2009, BGBl I S. 1723) beschrieben. Die Verordnung (EG)Nr. 761/2001/[(EG) Nr. 1221/2009] des Europäischen Parlamen-tes und des Rates vom 19. März 20012)/[25. November 20093)]über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einemGemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Um-weltbetriebsprüfung (EMAS) (im Folgenden EMAS-Verordnunggenannt) enthält in Anhang V Abschnitt 5.2.1/[Artikel 20] dieMindestvoraussetzungen an die fachliche Qualifikation der Um-weltgutachter. Diese Richtlinie legt die oben genannten Bestim-mungen des UAG aus, ordnet die Mindestanforderungen derEMAS-Verordnung Anhang V Abschnitt 5.2.1/[Art. 20] einzel-nen Prüfungsabschnitten zu und trifft eine nähere Bestimmungüber den Inhalt der mündlichen Prüfung im Rahmen von UAGund UAGZVV.Die mündliche Prüfung ist unselbständiger Bestandteil des Zu-lassungsverfahrens und hat die Aufgabe, die Fachkunde des An-tragstellers festzustellen. Sie besteht in der Regel aus einem Kurz-vortrag und einem Prüfungsgespräch (vgl. §5 Absatz 3a UAGZVV).Das Prüfungsgespräch gliedert sich in – einzelne Prüfungsabschnitte zu den in §7 Absatz 2 Nummer 2

    UAG genannten Fachgebieten und – in Fragen zu praktischen Problemen aus der beruflichen Tä-

    tigkeit eines Umweltgutachters (§5 Absatz 2 Satz 3 UAGZVV).Jeder Prüfungsabschnitt entspricht einem Fachgebiet. Die Fragen zu praktischen Problemen werden häufig mehrereFachgebiete berühren. So wird die Prüfung praktischer Problemedes Umweltmanagements auch rechtliche Grundlagen der Unter-nehmensorganisation oder die Stellung des Betriebsbeauftragtenbehandeln. Die Prüfungskommission kann Fragen zu praktischenProblemen auch fachgebietsübergreifend, d.h. zu allen in §7 Ab-satz 2 Nummer 2 Buchstabe a bis d UAG aufgeführten Fachge-bieten stellen. Bei der Bewertung der Leistungen im jeweiligenPrüfungsabschnitt muss sie die in anderen Prüfungsabschnittenerbrachten Leistungen berücksichtigen, soweit die Prüfungsfragenauch diesem Prüfungsabschnitt zuzurechnen sind. Die nachgewiesenen Kenntnisse in den Fachgebieten des §7 Ab-satz 2 Nummer 2 Buchstabe a, b und d UAG werden als branchen-übergreifend gewertet (nachfolgend Prüfungsabschnitt II Num-mer 1, 2 und 4). Dies ist in der Zulassungsurkunde zum Aus-druck zu bringen. Im Prüfungsabschnitt zu dem Fachgebiet des§7 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c UAG sind spezifische Kennt-nisse in den beantragten Zulassungsbereichen nachzuweisen(nachfolgend Prüfungsabschnitt II Nummer 3). Die Prüfungs-kommission soll sich ein Bild darüber machen, ob der Antrag-steller in den beantragten Zulassungsbereichen hinreichendeKenntnisse nachweisen kann. Auf die Möglichkeit, die Dauer derPrüfung der Fachgebiete nach §7 Absatz 2 Nummer 2 Buchsta-be c UAG zu diesem Zweck zu verlängern, wird hingewiesen (§5Absatz 3 Satz 2 UAGZVV).

  • Nummer 45 – Seite 1094 Amtlicher Teil · Bundesanzeiger Dienstag, 23. März 2010

    II.Fachkundeanforderungen

    1. Methodik, Durchführung und Beurteilung der Umweltbetriebs-prüfung

    (Zu §7 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a UAG) Die Fachkundeanforderungen in diesem Prüfungsabschnitt ent-halten die Mindestanforderungen der EMAS-Verordnung An-hang V Abschnitt 5.2.1 Buchstabe f „Kenntnis und Verständnisder Anforderungen an die Umweltbetriebsprüfung und der an-gewandten Methoden“/[Art. 20, Buchstabe h „Anforderungen andie Umweltbetriebsprüfung und angewandte Methoden …“].In diesem Prüfungsabschnitt werden sowohl Kenntnisse der all-gemeinen Durchführung und Methodik der Umweltbetriebsprü-fung als auch der Vorgehensweise des Umweltgutachters bei derUntersuchung der technischen Eignung/[Angemessenheit] derUmweltbetriebsprüfung geprüft.Die EMAS-Verordnung definiert „Umweltbetriebsprüfung“ als:„ein Managementinstrument, das eine systematische, dokumen-tierte, regelmäßige und objektive Bewertung der Umweltleistungder Organisation, des Managementsystems und der Verfahrenzum Schutz der Umwelt umfasst und folgenden Zielen dient: – Erleichterung der Managementkontrolle von Verhaltenswei-

    sen, die eine Auswirkung auf die Umwelt haben können; – Beurteilung der Übereinstimmung mit der Umweltpolitik der

    Organisation, einschließlich ihrer Umweltzielsetzungen und-einzelziele (Anhang II)“.

    [EMAS III definiert „Umweltbetriebsprüfung“ als: „die systema-tische, dokumentierte, regelmäßige und objektive Bewertung derUmweltleistung einer Organisation, des Managementsystems undder Verfahren zum Schutz der Umwelt“.]Die Anforderungen an die Umweltbetriebsprüfungen sind imEinzelnen in Anhang II/[Artikel 9 und Anhang III] der EMAS-Verordnung festgelegt. Die erforderlichen Kenntnisse der Um-weltgutachter zur Methodik und Durchführung der Umweltbe-triebsprüfung müssen daher folgende Aspekte der Umweltbe-triebsprüfung umfassen:A) Allgemeine Anforderungen B) Zielsetzungen C) Umfang der Umweltbetriebsprüfung D) Organisation und Ressourcen E) Planung und Vorbereitung der Umweltbetriebsprüfung F) Tätigkeiten der Umweltbetriebsprüfung G) Berichterstattung über die Erkenntnisse und Schlussfolge-

    rungen der Umweltbetriebsprüfung H) Folgemaßnahmen I) Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfungen.Der Antragsteller hat in diesem Prüfungsabschnitt Wissen überVerknüpfung und Anwendung fachlicher Inhalte entsprechendden Anhängen I, II und VI/[Anhänge I, II und III] der EMAS-Ver-ordnung, einschließlich zugehöriger Leitlinien und Referenzdo-kumente der Kommission, nachzuweisen. Der Umweltgutachter muss darlegen können, wie folgende Ele-mente in Verbindung stehen: A) Anforderungen an Umweltmanagementsysteme B) Fragen, auf die an EMAS teilnehmende Organisationen einge-

    hen müssen/[Von EMAS-Teilnehmerorganisationen anzuge-hende zusätzliche Fragen]

    C) Anforderungen an die interne Umweltbetriebsprüfung D) Umweltaspekte.Nach Anhang V Abschnitt 5.4.1/[Artikel 18 Absatz 3 und 4] derEMAS-Verordnung ist es Aufgabe des Umweltgutachters, insbe-sondere die technische Eignung/[Angemessenheit] der Umwelt-betriebsprüfung mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt zuuntersuchen. Dabei prüft der Umweltgutachter, ob die Ergebnisseder internen Umweltbetriebsprüfung zuverlässig sind. Im Rahmendieses Prüfungsabschnitts werden daher Kenntnisse der generel-len Vorgehensweise bei der Untersuchung der technischen Eignungder Umweltbetriebsprüfung erwartet, insbesondere der stichpro-benartigen Prüfung der Zuverlässigkeit ihrer Ergebnisse.

    2. Umweltmanagement und die Begutachtung von Umweltin-formationen/Umweltberichterstattung (Umwelterklärung so-wie Ausschnitte aus dieser)

    (Zu §7 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b UAG) Die Fachkundeanforderungen in diesem Prüfungsabschnitt ent-halten die Mindestanforderungen der EMAS-Verordnung An-hang V Abschnitt 5.2.1 Buchstabe a Teilaspekt „Kenntnis undVerständnis der allgemeinen Funktionsweise des Umweltmana-gementsystems“/[Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe b „allgemeineFunktionsweise von Umweltmanagementsystemen] und Buch-stabe g „Kenntnis der Begutachtung von Informationen (Umwelt-erklärung)“/[Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe i „Begutachtung vonUmweltinformationen, Umwelterklärung und aktualisierter Um-welterklärung…“].In diesem Prüfungsabschnitt hat der Antragsteller nachzuweisen,dass er sowohl die Aufgaben und Funktionsweisen des Umwelt-managementsystems, einschließlich dazugehöriger Normen undLeitlinien der Europäischen Kommission, als auch die Grundlagenüber die Begutachtung von Umwelterklärung und Umweltinfor-mationen nach Anhang III Abschnitt 3.5/[Anhang IV und Arti-kel 10 Absatz 5] der EMAS-Verordnung kennt und versteht. Die spezifischen Anforderungen an Aufbau und Funktionsweisedes Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnungsind in Anhang I/[Anhang II] in Verbindung mit Anhang VI undVII/[Anhang I] EMAS-Verordnung festgelegt und müssen be-herrscht werden (vgl. auch Anhang V Abschnitt 5.4.1/[Artikel 18Absatz 1 bis 4] der EMAS-Verordnung). Die in der EMAS-Verord-nung enthaltenen Vorschriften über die Ausstattung, Anwen-dung und Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystemsmüssen angewendet werden können.Das betrifft insbesondere die in der Norm DIN EN ISO 14001:2004niedergelegten Elemente: – Umweltpolitik,– Planung,– Verwirklichung und Betrieb,– Überprüfung und– Managementbewertung.Um die richtige Anwendung zu gewährleisten, muss der Antrag-steller die Definitionen dieser Elemente durch die Norm kennensowie die besondere Ausprägung dieser Elemente durch die Defi-nitionen der EMAS-Verordnung beherrschen. Der Umweltgutachter muss in der Lage sein, die korrekte Umset-zung des Systems in der Organisation, auch im Hinblick auf dieErfüllung der einschlägigen Anforderungen des Anhang I B/[An-hang II Teil B] der EMAS-Verordnung, zu überprüfen. Dazu ge-hört die Fähigkeit zu beurteilen, ob das Managementsystem derOrganisation in der Lage ist, die Anforderungen im Hinblick auf – die Umweltprüfung,– die Einhaltung von Rechtsvorschriften, – die Umweltleistung, – die externe Kommunikation