5 Irrtümer zur Markenüberwachung

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Viele Markenanmelder sehen keine Notwendigkeit zur Überwachung der eigenen Markenrechte. Viele Irrtümer und fachlische Misverständnisse verstärken die Meinung, dass eine Markenüberwachung teuer und die eigenen Markenrechte jeden Anmelder vor einer gleichen Markenanmeldung abschrecken.Die täglichen Auseinandersetzungen zwischen Markeninhabern und die Widersprüche beim DPMA zeigen deutlich wie sinnvoll eine Markenüberwachung sein kann.

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Irrtum 1

Das Amt überwacht neue MarkenDie Patent- und Markenämter prüfen immer nur die Eintragungsfähigkeit einer Marke nach dem Markengesetz. Selbst bei einer Markenanmeldung einer überaus bekannten Marke (beispielsweise – Getränk- oder Sportschuh-Marke), die jeder Konsument kennt, würde keine Mitteilung an den Anmelder gehen, ob er seiner Sache ganz sicher sei?

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Irrtum 2

Die Eigenüberwachung reicht ausGanz sicher? Manuell müsste immer zu einem festen Zeitpunkt und das am besten an jedem Tag eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden. Für eine deutsche Marke würde dies bedeuten: Täglich die Meldungen des DPMA, des Harmonisierungsamtes und der IR Marken auf Ähnlichkeiten zu untersuchen. Die freien Systeme des HABM (Harmonisierungsamtes) und die IR-Markendatenbank lassen keine Ähnlichkeitsrecherchen zu.

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Irrtum 3

Nur ein Anwalt kann überwachenDas ist nicht richtig. Anwälte bieten die Leistung der Markenüberwachung innerhalb der anwaltlichen Beratung rund um die Marke an. Sie können sich aber auch ohne Anwalt an einen Recherchedienstleister wenden und eine Markenüberwachung in Auftrag geben.

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Irrtum 4

Es wird immer vorab recherchiertSind Sie sicher das wirkliche alle Anmelder vorab recherchieren? Viele Markenanmelder führen sicherlich vor der Anmeldung eine Markenrecherche durch. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob die Recherche auf Ähnlichkeit durchgeführt und auch Ihre Marke dabei aufgefunden wurde. Zum guten Schluss mag der potenzielle Gegner seine eigene Markenkreation noch lange nicht ähnlich zu Ihrer Marke sehen.

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Irrtum 5

Eine Markenüberwachung ist teuerStimmt nicht! Die Kosten für die Verteidigung der eigenen Markenrechte gegen eine bereits eingetragene Marke sind weitaus höher als die Jahresgebühren für eine Markenüberwachung.

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Markenüberwachung

Das sollten Sie einfach wissenEine Marke wird nach erfolgreicher Eintragung nicht vom Markenamt überwacht. Auch Ihr betreuender Anwalt übernimmt dies nicht ohne Auftrag automatisch. Vertrauen Sie ebenso wenig darauf, dass Neuanmelder eine Recherche vornehmen lassen. Ebenso legt jeder Anmelder den Begriff „Ähnlichkeit“ auf seine Weise aus. Bei erfolgreicherÜberwachung bekämpfen Sie gegnerische Marken direkt im Widerspruchsverfahren. Das ist deutlich günstiger als eine später notwendige Löschungsklage. Bauen Sie einen ersten Schutz Ihrer Markenrechte wirksam durch eine Überwachung auf.

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Markenüberwachung Markenüberwachung Markenüberwachung Markenüberwachung ---- unser Serviceunser Serviceunser Serviceunser Service• Überwachung von Marken weltweit (mehr als 165 Länder verfügbar)• Wortmarken-Überwachung• Reine Bildmarken-Überwachung (Logo usw.)• Wort/Bildmarken Überwachung• Identitäts- und Ähnlichkeitsüberwachung• Weit gefasster Ähnlichkeitsalgorhytmus• Unverzüglicher Ergebnisversand per E-Mail• Komplette Reports mit allen Angaben zur gegnerischen Marke

• Schnelle und einfache Schaltung direkt Online• Festpreis für 12 Monate (unabhängig von der Treffermenge)• Keine automatische Verlängerung nach 12 Monaten (Rücksprache)

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Fragen?

Gerne helfen wir weiterDie Schaltung einer Markenüberwachung nach erfolgreicher Anmeldung und Eintragung einer eigenen Marke sollte Ihr persönlicher Standard werden. Wir beraten Sie gerne, welche Länder oder Überwachungsansätze für Sie in Frage kommen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Am besten per E-Mail mit den Angaben zu Ihrer Marke, dann erstellen wir umgehend ein passendes Angebot.

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