51. Jahrgang – Nr. 11 – 27. Juni 2008 – Postverlagsort ... · Inhalt Öffentliche...

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Inhalt Öffentliche Bekanntmachungen Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 416: Amels- büren – Davertstraße / Zur Wind- mühle / Am Dornbusch / Böcken- horst Offenlegung des Entwurfs der 18. Änderung des fortgeschriebe- nen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Übergangsbereich zwischen den Stadtteilen Sentrup und Meck- lenbeck im Bereich Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner- Klimke-Weg Offenlegung des Entwurfs des vor- habenbezogenen Bebauungsplans Nr. 473: Haus Kump – Mecklen- becker Straße / Reiner-Klimke-Weg Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 484: Mecklenbeck – Entlastungs- straße zwischen Mecklenbecker Straße und GAD Offenlegung des Entwurfs des Be- bauungsplans Nr. 508: Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen Beschluss zur Aufstellung des Be- bauungsplans Nr. 515: Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus (Kristiansandstraße / Westhoff- straße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh) Offenlegung des Entwurfs des Be- bauungsplans Nr. 516: Gievenbeck – Austermannstraße, Parkanlage Kinderbachtal Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 520: Steinfur- ter Straße / York-Ring / Gassel- stiege Beschluss zur Aufstellung des vor- habenbezogenen Bebauungsplans Nr. 521: Kinderhaus – westlich Gasselstiege / nördlich Wilkinghege Amtsblatt Nr. 11 vom 27. 6. 2008 77 51. Jahrgang – Nr. 11 – 27. Juni 2008 – Postverlagsort 48127 Münster – H 1208 B Öffentliche Bekanntmachungen Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 416: Amels- büren – Davertstraße / Zur Wind- mühle / Am Dornbusch / Böcken- horst Der Rat der Stadt Münster hat am 18. 6. 2008 folgenden Beschluss gefasst: Der Bebauungsplan Nr. 416: Amelsbüren – Davertstraße / Zur Windmühle / Am Dorn- busch / Böckenhorst ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich westlich Davert- straße / nördlich Wildenkamp zu ändern. Innerhalb dieses Gebietes liegen die fol- genden Grundstücke: Gemarkung Amelsbüren, Flur 21, Flurstücke 656-662, 671-677, 688, Teil des Flurstücks 690. Die Abgrenzung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 416 ist aus dem abgedruckten Übersichtsplan Nr. 1 zu ersehen. Umlegungsgebiet U 10: Grevener Straße / Steinfurter Straße / York- Ring Umlegungsgebiet U 13: Wolbeck- Nord Tierseuchenverordnung zum Schutz gegen die Varroatose Öffentliche Bekanntmachung ge- mäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Öffentliche Bekanntmachung ge- mäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anmeldung von Eigentumsrechten Stadtwerke Münster GmbH Mitglieder des Aufsichtsrates Mitteilung der Stadtwerke Münster GmbH Übersichtsplan Nr. 1 M. 1 : 5.000 Abgrenzung des Bereiches der 1. Ände- rung des Bebauungsplanes Nr. 416

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Inhalt

Öffentliche Bekanntmachungen• Beschluss zur 1. Änderung des

Bebauungsplans Nr. 416: Amels-büren – Davertstraße / Zur Wind-mühle / Am Dornbusch / Böcken-horst

• Offenlegung des Entwurfs der 18. Änderung des fortgeschriebe-nen Flächennutzungsplans derStadt Münster im Stadtbezirk Westim Übergangsbereich zwischenden Stadtteilen Sentrup und Meck-lenbeck im Bereich Haus Kump –Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg

• Offenlegung des Entwurfs des vor-habenbezogenen BebauungsplansNr. 473: Haus Kump – Mecklen-becker Straße / Reiner-Klimke-Weg

• Inkrafttreten des BebauungsplansNr. 484: Mecklenbeck – Entlastungs-straße zwischen MecklenbeckerStraße und GAD

• Offenlegung des Entwurfs des Be-bauungsplans Nr. 508: Albachten –Osthofstraße / Sendener Stiege /Bahnlinie Münster-Recklinghausen

• Beschluss zur Aufstellung des Be-bauungsplans Nr. 515: Kinderhaus– Erweiterung Zentrum Kinderhaus(Kristiansandstraße / Westhoff-straße / Langebusch / Erlenkamp /Am Burloh)

• Offenlegung des Entwurfs des Be-bauungsplans Nr. 516: Gievenbeck –Austermannstraße, ParkanlageKinderbachtal

• Beschluss zur Aufstellung desBebauungsplans Nr. 520: Steinfur-ter Straße / York-Ring / Gassel-stiege

• Beschluss zur Aufstellung des vor-habenbezogenen BebauungsplansNr. 521: Kinderhaus – westlich Gasselstiege / nördlich Wilkinghege

Amtsblatt Nr. 11 vom 27. 6. 2008 77

51. Jahrgang – Nr. 11 – 27. Juni 2008 – Postverlagsort 48127 Münster – H 1208 B

Öffentliche Bekanntmachungen

Beschluss zur 1. Änderung desBebauungsplans Nr. 416: Amels-büren – Davertstraße / Zur Wind-mühle / Am Dornbusch / Böcken-horstDer Rat der Stadt Münster hat am 18. 6.2008 folgenden Beschluss gefasst:

Der Bebauungsplan Nr. 416: Amelsbüren –Davertstraße / Zur Windmühle / Am Dorn-busch / Böckenhorst ist gemäß §§ 2 (1)und 1 (8) i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch(BauGB) im Bereich westlich Davert-straße / nördlich Wildenkamp zu ändern.

Innerhalb dieses Gebietes liegen die fol-genden Grundstücke:

Gemarkung Amelsbüren, Flur 21,Flurstücke 656-662, 671-677, 688, Teil des Flurstücks 690.

Die Abgrenzung der 1. Änderung desBebauungsplans Nr. 416 ist aus demabgedruckten Übersichtsplan Nr. 1 zuersehen.

• Umlegungsgebiet U 10: GrevenerStraße / Steinfurter Straße / York-Ring

• Umlegungsgebiet U 13: Wolbeck-Nord

• Tierseuchenverordnung zum Schutzgegen die Varroatose

• Öffentliche Bekanntmachung ge-mäß § 3a des Gesetzes über dieUmweltverträglichkeitsprüfung(UVPG)

• Öffentliche Bekanntmachung ge-mäß § 3a Satz 2 des Gesetzes überdie Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG)

• Anmeldung von Eigentumsrechten

• Stadtwerke Münster GmbHMitglieder des Aufsichtsrates

• Mitteilung der Stadtwerke MünsterGmbH

Übersichtsplan Nr. 1 M. 1 : 5.000Abgrenzung des Bereiches der 1. Ände-rung des Bebauungsplanes Nr. 416

78 Amtsblatt Nr. 11 vom 27. 6. 2008

Der vorstehende Beschluss des Ratesder Stadt Münster wird hiermit öffentlichbekanntgemacht.

Münster, den 26. Juni 2008

Dr. TillmannOberbürgermeister

Offenlegung des Entwurfs der 18.Änderung des fortgeschriebenenFlächennutzungsplans der StadtMünster im Stadtbezirk West imÜbergangsbereich zwischen denStadtteilen Sentrup und Mecklen-beck im Bereich Haus Kump –Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-WegDer Rat der Stadt Münster hat am 18. 6.2008 gemäß dem Baugesetzbuch für denoben bezeichneten Teil des Stadtgebie-tes Münster den Entwurf zur 18. Ände-rung des wirksamen Flächennutzungs-plans nebst Begründung aufgestellt.

Die Abgrenzung des Bereichs der 18. Än-derung des Flächennutzungsplans istaus dem abgedruckten ÜbersichtsplanNr. 2 zu ersehen.

Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch wird hier-mit bekanntgegeben:

Der Entwurf zur 18. Änderung des Flä-chennutzungsplans liegt vom 11. 8. biszum 11. 9. 2008 zur Einsichtnahmeöffentlich aus. Die Offenlegung erfolgtwährend der Dienststunden bei derStadtverwaltung Münster, im Kunden-zentrum Planen - Bauen - Umwelt imErdgeschoss des Stadthauses 3, Albers-loher Weg 33.

Während dieser Auslegungsfrist könnenzum Plan schriftlich Stellungnahmen vor-gebracht oder beim Amt für Stadtent-wicklung, Stadtplanung und Verkehrspla-nung zur Niederschrift erklärt werden.Nicht fristgerecht abgegebene Stellung-nahmen können bei der Beschlussfas-sung über die Flächennutzungsplanän-derung unberücksichtigt bleiben.

Offengelegt werden

- die Entwürfe des Plans und der Be-gründung einschließlich Umweltberichtzur Änderung des Flächennutzungs-plans,

- die vorhandenen umweltbezogenenInformationen zu den SchutzgüternMenschen, Pflanzen und Tiere / biolo-gische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima /Luft, Landschaft, Kulturgüter undsonstige Sachgüter,

- die wesentlichen vorliegenden um-weltbezogenen Stellungnahmen derBehörden und sonstigen Träger öffent-licher Belange.

Neben der Offenlegung im Kundenzen-trum des Stadthauses 3 kann der Ent-wurf der Flächennutzungsplanänderung(nur Plan und Begründungentwurf) auchim Internet unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung eingesehen werden.

Münster, den 26. Juni 2008

Der OberbürgermeisterI. V.

SchultheißStadtdirektor

Offenlegung des Entwurfs desvorhabenbezogenen Bebauungs-plans Nr. 473: Haus Kump – Meck-lenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg

Gemäß dem Baugesetzbuch wurde fürden oben bezeichneten Teil des Stadtge-bietes Münster der Entwurf des vorha-benbezogenen Bebauungsplans Nr. 473nebst Begründung aufgestellt.

Innerhalb des Plangebiets liegen die fol-genden Grundstücke:

Gemarkung Münster

Flur 26, Teile der Flurstücke 74, 91Flur 27, Flurstück 37, Teile der Flurstücke36, 38Flur 229, Flurstück 84, Teile der Flur-stücke 80, 85, 100, 113

Die Abgrenzung des Bereichs des vorha-benbezogenen Bebauungsplans Nr. 473ist aus dem abgedruckten Übersichts-plan Nr. 3 zu ersehen.

Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch wird hier-mit bekanntgegeben:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Be-bauungsplans Nr. 473 liegt vom 11. 8.bis zum 11. 9. 2008 zur Einsichtnahmeöffentlich aus. Die Offenlegung erfolgtwährend der Dienststunden bei derStadtverwaltung Münster, im Kundenzen-trum Planen - Bauen - Umwelt im Erdge-schoss des Stadthauses 3, AlbersloherWeg 33.

Während dieser Auslegungsfrist könnenzum Plan schriftlich Stellungnahmen vor-gebracht oder beim Amt für Stadtent-wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanungzur Niederschrift erklärt werden. Nichtfristgerecht abgegebene Stellungnahmenkönnen bei der Beschlussfassung überden Bebauungsplan unberücksichtigtbleiben.

Offengelegt werden

- die Entwürfe des Plans und der Be-gründung einschließlich Umweltberichtzum Bebauungsplan,

- die vorhandenen umweltbezogenen In-formationen zu den Schutzgütern Men-schen, Pflanzen und Tiere / biologi-sche Vielfalt, Boden, Wasser, Klima /Luft, Landschaft, Kulturgüter und son-stige Sachgüter,

- die wesentlichen vorliegenden umwelt-bezogenen Stellungnahmen derBehörden und sonstigen Träger öffent-licher Belange.

Übersichtsplan Nr. 2 M. 1 :15.000Abgrenzung des Bereiches der 18. Ände-rung des Flächennutzungsplanes

Übersichtsplan Nr. 3 M. 1 :15.000Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 473

Neben der Offenlegung im Kundenzen-trum des Stadthauses 3 kann der Ent-wurf des Bebauungsplans (nur Plan undBegründungsentwurf) auch im Internetunter www.muenster.de/stadt/stadtpla-nung eingesehen werden.

Es wird auf den § 47 (2 a) Verwaltungs-gerichtsordnung hingewiesen. Hiernachist in einem späteren Normenkontrollver-fahren der Antrag einer Person zu einemBebauungsplan unzulässig, wenn die denAntrag stellende Person nur Einwendun-gen geltend macht, die sie im Rahmender öffentlichen Auslegung nicht oderverspätet geltend gemacht hat, aberhätte geltend machen können.

Münster, den 26. Juni 2008

Der OberbürgermeisterI. V.

SchultheißStadtdirektor

Inkrafttreten des BebauungsplansNr. 484: Mecklenbeck – Ent-lastungsstraße zwischen Meck-lenbecker Straße und GAD

Der vom Rat der Stadt Münster am 18. 6.2008 als Satzung beschlossene Bebau-ungsplan Nr. 484 wird gemäß § 10 (3)Baugesetzbuch bekanntgemacht.

Mit dem Tage dieser Bekanntmachungtritt der Bebauungsplan Nr. 484 in Kraft.

Bei der Stadtverwaltung Münster, imKundenzentrum Planen - Bauen - Um-welt im Erdgeschoss des Stadthauses 3,Albersloher Weg 33, können während derDienststunden

- der Bebauungsplan,- die Begründung zum Bebauungsplan

und- die zusammenfassende Erklärung über

die Art und Weise, wie die Umweltbe-lange und die Ergebnisse der Öffent-lichkeits- und Behördenbeteiligung indem Verfahren berücksichtigt wurdenund aus welchen Gründen der Plannach Abwägung mit den geprüften, inBetracht kommenden anderweitigenPlanungsmöglichkeiten gewählt wurde,

eingesehen werden.

Mit dem Inkrafttreten des Bebauungs-planes Nr. 484 tritt der BebauungsplanNr. 412 „Mecklenbeck – Ossenkamp-stiege / Schürbusch“ teilweise außerKraft.

Die Abgrenzung des Bereiches desBebauungsplanes Nr. 484 ist aus demabgedruckten Übersichtsplan Nr. 4 zuersehen.

Auf die Rechtsfolgen der nachstehendenBestimmungen des Baugesetzbuchesund der Gemeindeordnung NW wird hin-gewiesen:

1. Baugesetzbuch § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4:

“(3) Der Entschädigungsberechtigtekann Entschädigung verlangen,wenn die in den §§ 39 bis 42 be-zeichneten Vermögensnachteileeingetreten sind. Er kann dieFälligkeit des Anspruchs dadurchherbeiführen, dass er die Leistungder Entschädigung schriftlich beidem Entschädigungspflichtigenbeantragt.

(4) Ein Entschädigungsanspruch er-lischt, wenn nicht innerhalb vondrei Jahren nach Ablauf des Ka-lenderjahres, in dem die in Absatz3 Satz 1 bezeichneten Vermögens-nachteile eingetreten sind, dieFälligkeit des Anspruchs herbei-geführt wird.”

2. Baugesetzbuch § 215 Abs. 1:

„Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1bis 3 beachtliche Verletzung derdort bezeichneten Verfahrens- undFormvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verlet-zung der Vorschriften über dasVerhältnis des Bebauungsplansund des Flächennutzungsplansund

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beacht-liche Mängel des Abwägungsvor-gangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahresseit Bekanntmachung des Flächen-nutzungsplans oder der Satzungschriftlich gegenüber der Gemeindeunter Darlegung des die Verletzungbegründenden Sachverhaltes geltendgemacht worden sind. Satz 1 gilt ent-sprechend, wenn Fehler nach § 214Abs. 2a beachtlich sind.“

3. Gemeindeordnung NW 1994 § 7 Abs.6 Satz 1:

“Die Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften dieses Gesetzeskann gegen Satzungen, sonstige orts-rechtliche Bestimmungen und Flä-chennutzungspläne nach Ablauf einesJahres seit ihrer Verkündung nichtmehr geltend gemacht werden, es seidenn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigungfehlt oder ein vorgeschriebenesAnzeigeverfahren wurde nichtdurchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrecht-liche Bestimmung oder derFlächennutzungsplan ist nicht ord-nungsgemäß öffentlich bekanntge-macht worden,

c) der Bürgermeister hat den Rats-beschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangelist gegenüber der Gemeinde vorhergerügt und dabei die verletzteRechtsvorschrift und die Tatsachebezeichnet worden, die den Mangelergibt.”

Münster, den 26. Juni 2008

Dr. TillmannOberbürgermeister

Offenlegung des Entwurfs desBebauungsplans Nr. 508: Albach-ten – Osthofstraße / SendenerStiege / Bahnlinie Münster-Reck-linghausen

Gemäß dem Baugesetzbuch wurde fürden oben bezeichneten Teil des Stadtge-bietes Münster der Entwurf des Bebau-ungsplans Nr. 508 nebst Begründung alsvereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Bau-gesetzbuch aufgestellt.

Innerhalb des Plangebiets liegen die fol-genden Grundstücke:

Gemarkung Albachten, Flur 10

Flurstücke 1351, 1352, 1365-1367, 1432,1433, 1626

Amtsblatt Nr. 11 vom 27. 6. 2008 79

Übersichtsplan Nr. 4 M. 1 :15.000Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 484

80 Amtsblatt Nr. 11 vom 27. 6. 2008

Die Abgrenzung des Bereichs des Be-bauungsplans Nr. 508 ist aus dem abge-druckten Übersichtsplan Nr. 5 zu erse-hen.

Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch wird hier-mit bekanntgegeben:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 508liegt vom 11. 8. bis zum 11. 9. 2008 zurEinsichtnahme öffentlich aus. Die Offen-legung erfolgt während der Dienststun-den bei der Stadtverwaltung Münster, imKundenzentrum Planen - Bauen - Umweltim Erdgeschoss des Stadthauses 3,Albersloher Weg 33.

Während dieser Auslegungsfrist könnenzum Plan schriftlich Stellungnahmen vor-gebracht oder beim Amt für Stadtent-wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanungzur Niederschrift erklärt werden. Nichtfristgerecht abgegebene Stellungnahmenkönnen bei der Beschlussfassung überdie Bebauungsplanänderung unberück-sichtigt bleiben.

Offengelegt werden im vereinfachten Ver-fahren die Entwürfe des Plans und derBegründung.

Neben der Offenlegung im Kundenzen-trum des Stadthauses 3 kann der Ent-wurf des Bebauungsplans auch im Internet unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung eingesehen werden.

Es wird auf den § 47 (2a) Verwaltungsge-richtsordnung hingewiesen. Hiernach istin einem späteren Normenkontrollver-fahren der Antrag einer Person zu einemBebauungsplan unzulässig, wenn die den

Antrag stellende Person nur Einwendun-gen geltend macht, die sie im Rahmender öffentlichen Auslegung nicht oderverspätet geltend gemacht hat, aberhätte geltend machen können.

Münster, den 26. Juni 2008

Der OberbürgermeisterI. V.

SchultheißStadtdirektor

Beschluss zur Aufstellung desBebauungsplans Nr. 515: Kinder-haus – Erweiterung Zentrum Kin-derhaus (Kristiansandstraße /Westhoffstraße / Langebusch /Erlenkamp / Am Burloh)

Der Rat der Stadt Münster hat am 18. 6.2008 folgenden Beschluss gefasst:

Für den Bereich der Westhoffstraße zwi-schen Kristiansandstraße und NeuerHeidkamp im Stadtteil Kinderhaus istgemäß § 2(1) Baugesetzbuch ein Bebau-ungsplan zur Festsetzung von Art undMaß der baulichen Nutzung, der über-baubaren Grundstücksflächen und derVerkehrsflächen aufzustellen.

Innerhalb dieses Gebietes liegen folgen-de Grundstücke:

Gemarkung Münster

Flur 86 Flurstücke 16, 17, 37, 39, 105, 152, 153,208, 209, 407, 408, 450 Teile des Flurstücks 446

Flur 87 Flurstücke 179, 503, 504, 506, 621, 622Teile des Flurstücks 740

Flur 90 Teile des Flurstücks 1126

Flur 91Flurstücke 622, 691 Teile der Flurstücke 538, 549, 677, 679,690

Flur 95Teile des Flurstücks 209

Die Abgrenzung des Bereiches des auf-zustellenden Bebauungsplans Nr. 515 istaus dem abgedruckten ÜbersichtsplanNr. 6 zu ersehen.

Der vorstehende Beschluss des Ratesder Stadt Münster wird hiermit öffentlichbekanntgemacht.

Münster, den 26. Juni 2008

Dr. TillmannOberbürgermeister

Offenlegung des Entwurfs desBebauungsplans Nr. 516: Gieven-beck – Austermannstraße, Park-anlage KinderbachtalGemäß dem Baugesetzbuch wurde fürden oben bezeichneten Teil des Stadtge-bietes Münster der Entwurf des Bebau-ungsplans Nr. 516 nebst Begründungaufgestellt.

Innerhalb des Plangebiets liegen die fol-genden Grundstücke:

Gemarkung Münster

Flur 64 Flurstücke 32, 34, 64 – 67, 69, 70 Teile der Flurstücke 57, 68, 74

Flur 67 Flurstücke 237, 283 – 286 Teile der Flurstücke 282, 287, 288

Die Abgrenzung des Bereichs des Be-bauungsplans Nr. 516 ist aus dem abge-druckten Übersichtsplan Nr. 7 zu ersehen.

Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch wird hier-mit bekanntgegeben:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 516liegt vom 11. 8. bis zum 11. 9. 2008 zurEinsichtnahme öffentlich aus. Die Offen-legung erfolgt während der Dienststun-den bei der Stadtverwaltung Münster, imKundenzentrum Planen - Bauen - Umweltim Erdgeschoss des Stadthauses 3, Al-bersloher Weg 33.

Während dieser Auslegungsfrist könnenzum Plan schriftlich Stellungnahmen vor-gebracht oder beim Amt für Stadtent-wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanungzur Niederschrift erklärt werden. Nicht

Übersichtsplan Nr. 5 M. 1 :15.000Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 508

Übersichtsplan Nr. 6 M. 1 :15.000Abgrenzung des aufzustellenden Bebau-ungsplanes Nr. 515

fristgerecht abgegebene Stellungnahmenkönnen bei der Beschlussfassung überden Bebauungsplan unberücksichtigtbleiben.

Offengelegt werden

- die Entwürfe des Plans und der Be-gründung einschließlich Umweltberichtzum Bebauungsplan,

- die vorhandenen umweltbezogenenInformationen zu den SchutzgüternMenschen, Pflanzen und Tiere / biolo-gische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima /Luft, Landschaft, Kulturgüter und son-stige Sachgüter,

- die wesentlichen vorliegenden um-weltbezogenen Stellungnahmen derBehörden und sonstigen Träger öffent-licher Belange.

Neben der Offenlegung im Kundenzen-trum des Stadthauses 3 kann der Ent-wurf des Bebauungsplans (nur Plan undBegründungsentwurf) auch im Internetunter www.muenster.de/stadt/stadtpla-nung eingesehen werden.

Es wird auf den § 47 (2 a) Verwaltungs-gerichtsordnung hingewiesen. Hiernachist in einem späteren Normenkontrollver-fahren der Antrag einer Person zu einemBebauungsplan unzulässig, wenn die denAntrag stellende Person nur Einwendun-gen geltend macht, die sie im Rahmender öffentlichen Auslegung nicht oderverspätet geltend gemacht hat, aberhätte geltend machen können.

Münster, den 26. Juni 2008

Der OberbürgermeisterI. V.

SchultheißStadtdirektor

Beschluss zur Aufstellung desBebauungsplans Nr. 520:Steinfurter Straße / York-Ring /Gasselstiege

Der Rat der Stadt Münster hat am 18. 6.2008 folgenden Beschluss gefasst:

Für den Bereich Steinfurter Straße / York-Ring / Gasselstiege ist gemäß § 2 (1)Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbe-zogener bzw. vertragsgebundener Be-bauungsplan zur Festsetzung von Artund Maß der baulichen Nutzung, derüberbaubaren Grundstücksflächen undder Verkehrsflächen aufzustellen.

Innerhalb dieses Gebietes liegen folgen-de Grundstücke:

Gemarkung Münster

Flur 70 Teil des Flurstücks 974

Flur 71 Flurstück 739 Teil des Flurstücks 740

Die Abgrenzung des Bereiches des auf-zustellenden Bebauungsplans Nr. 520 istaus dem abgedruckten ÜbersichtsplanNr. 8 zu ersehen.

Der vorstehende Beschluss des Ratesder Stadt Münster wird hiermit öffentlichbekanntgemacht.

Münster, den 26. Juni 2008

Dr. TillmannOberbürgermeister

Beschluss zur Aufstellung desvorhabenbezogenen Bebauungs-plans Nr. 521: Kinderhaus – west-lich Gasselstiege / nördlich Wil-kinghege

Der Rat der Stadt Münster hat am 18. 6.2008 folgenden Beschluss gefasst:

Für den Bereich westlich Gasselstiege /nördlich Wilkinghege im Stadtteil Kinder-haus ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 12 Bau-gesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezo-gener Bebauungsplan zur Festsetzungvon Art und Maß der baulichen Nutzung,der überbaubaren Grundstücksflächenund der Verkehrsflächen aufzustellen.

Innerhalb des Gebietes liegen die folgen-den Grundstücke:

Gemarkung MünsterFlur 77 Flurstücke 496, 498, 531-536 Teile der Flurstücke 168, 524, 527

Die Abgrenzung des Bereiches des auf-zustellenden vorhabenbezogenenBebauungsplans Nr. 521 ist aus demabgedruckten Übersichtsplan Nr. 9 zuersehen.

Der vorstehende Beschluss des Ratesder Stadt Münster wird hiermit öffentlichbekanntgemacht.

Münster, den 26. Juni 2008

Dr. TillmannOberbürgermeister

Amtsblatt Nr. 11 vom 27. 6. 2008 81

Übersichtsplan Nr. 7 M. 1 :15.000Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 516 Übersichtsplan Nr. 8 M. 1 :15.000

Abgrenzung des aufzustellenden Bebau-ungsplanes Nr. 520

Übersichtsplan Nr. 9 M. 1 :15.000Abgrenzung des aufzustellenden Bebau-ungsplanes Nr. 521

82 Amtsblatt Nr. 11 vom 27. 6. 2008

Umlegungsgebiet U 10: GrevenerStraße / Steinfurter Straße / York-RingNach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) wirdbekannt gemacht, dass die durch Be-schluss des Umlegungsausschusses am27. 5. 2008 nach § 76 BauGB beschlos-sene Vorwegnahme der Entscheidung fürdie Einwurfsgrundstücke

ON 1.2Grevener Straße, Gemarkung Münster,Flur 71, Flurstück 738

ON 1.3Grevener Straße 51, GemarkungMünster, Flur 71, Flurstück 37 undGrevener Straße 53, 55, GemarkungMünster, Flur 71, Flurstücke 25, 29, 30,736

ON 10Gasselstiege 18, Gemarkung Münster,Flur 71, Flurstück 23

ON 11Gasselstiege 18, Gemarkung Münster,Flur 71, Flurstück 413

ON 38.1Grevener Straße 57, 59, GemarkungMünster, Flur 71, Flurstück 735 und

ON 38.2das Zuteilungsgrundstück GrevenerStraße 53, 55, Gemarkung Münster, Flur71, Flurstück 741

am 7. 6. 2008 unanfechtbar geworden ist.

Nach § 72 Abs. 1 BauGB wird mit derBekanntmachung der bisherige Rechts-zustand durch den in der Vorwegrege-lung vorgesehenen neuen Rechtszustandersetzt. Die Bekanntmachung schließtdie Einweisung der Eigentümerinnen undEigentümer in den Besitz der zugeteiltenGrundstücke ein.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Beteiligten können gegen die Be-kanntmachung der Unanfechtbarkeit An-trag auf gerichtliche Entscheidung stel-len. Über den Antrag entscheidet dasLandgericht Arnsberg, Kammer für Bau-landsachen. Wer vor dem LandgerichtAnträge zur Hauptsache stellen will,muss sich durch eine Rechtsanwalt-schaft vertreten lassen.

Der Antrag ist innerhalb von sechs Wo-chen, nachdem die Unanfechtbarkeit be-kannt gemacht worden ist, schriftlichoder mündlich zur Niederschrift bei derGeschäftsstelle des Umlegungsaus-schusses der Stadt Münster (Postan-schrift: Umlegungsausschuss der StadtMünster, 48127 Münster, Hausanschrift:Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155Münster) zu erklären. Die öffentliche Be-kanntmachung ist mit Ablauf des Erschei-nungstages des Amtsblattes vollzogen.

Der Antrag muss die Bekanntmachungder Unanfechtbarkeit bezeichnen, gegendie er sich richtet. Er soll die Erklärungenthalten, inwieweit die Bekanntmachungder Unanfechtbarkeit angefochten wirdund einen bestimmten Antrag enthalten.Er soll die Gründe sowie die Tatsachenund Beweismittel angeben, die zur Recht-fertigung des Antrages dienen.

Der Nachtbriefkasten befindet sich amStadthaus 1, Eingang Klemensstraße.

Wird die Frist durch das Verschuldeneiner bevollmächtigten oder vertretendenPerson versäumt, so wird deren Verschul-den den vertretenen Beteiligten zuge-rechnet.

Münster, den 19. Juni 2008

Umlegungsausschussder Stadt Münster

L.S.

ScheerVorsitzender

Umlegungsgebiet U 13: Wolbeck-NordNach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) wirdbekannt gemacht, dass die durch denUmlegungsausschuss am 27. 5. 2008nach § 76 BauGB beschlossene Vor-wegnahme der Entscheidung für dieGrundstücke

ON 1 Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel, Flur 6,Flurstück 350

ON 47Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel, Flur 6,Flurstück 293

am 10. 6. 2008 unanfechtbar gewordenist.

Nach § 72 (1) BauGB wird mit der Be-kanntmachung der bisherige Rechtszu-stand durch den in der Vorwegregelungvorgesehenen neuen Rechtszustandersetzt. Die Bekanntmachung schließtdie Einweisung der neuen Eigentümerin-nen in den Besitz der zugeteilten Grund-stücke ein.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Beteiligten können gegen die Be-kanntmachung der Unanfechtbarkeit An-trag auf gerichtliche Entscheidung stel-len. Über den Antrag entscheidet dasLandgericht Arnsberg, Kammer für Bau-landsachen. Wer vor dem LandgerichtAnträge zur Hauptsache stellen will, musssich durch eine Rechtsanwaltschaft ver-treten lassen.

Der Antrag ist innerhalb von sechs Wo-chen, nachdem die Unanfechtbarkeit

bekannt gemacht worden ist, schriftlichoder mündlich zur Niederschrift bei derGeschäftsstelle des Umlegungsaus-schusses der Stadt Münster (Postan-schrift: Umlegungsausschuss der StadtMünster, 48127 Münster, Hausanschrift:Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155Münster) zu erklären. Die öffentliche Be-kanntmachung ist mit Ablauf des Erschei-nungstages des Amtsblattes vollzogen.

Der Antrag muss die Bekanntmachungder Unanfechtbarkeit bezeichnen, gegendie er sich richtet. Er soll die Erklärungenthalten, inwieweit die Bekanntma-chung der Unanfechtbarkeit angefochtenwird und einen bestimmten Antrag ent-halten. Er soll die Gründe sowie die Tat-sachen und Beweismittel angeben, diezur Rechtfertigung des Antrages dienen.

Der Nachtbriefkasten befindet sich amStadthaus 1, Eingang Klemensstraße.

Wird die Frist durch das Verschuldeneiner bevollmächtigten oder vertretendenPerson versäumt, so wird deren Verschul-den den vertretenen Beteiligten zuge-rechnet.

Münster, den 19. Juni 2008

Umlegungsausschussder Stadt Münster

L.S.

ScheerVorsitzender

Tierseuchenverordnung zumSchutz gegen die Varroatose

Aufgrund der

- §§ 2, 18 und 23 Tierseuchengesetz(TierSG) in der Neufassung vom 22. 6.2004 (BGBl. I S. 1260), zuletzt geän-dert durch Gesetz vom 13. 12. 2007(BGBl. I S. 2930)

- §§ 1 und 4 des Ausführungsgesetzeszum Tierseuchengesetz (AGTierSG-NW) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 29. 11. 1984 (GV. NW S.754), zuletzt geändert durch Gesetzvom 11. 12. 2007 (GV. NRW S. 662)

- § 15 der Bienenseuchen-Verordnungin der Neufassung vom 3. 11. 2004(BGBl. I S. 2738), zuletzt geändertdurch Verordnung vom 20. 12. 2005(BGBl. I S. 3499)

wird folgendes verordnet:

§ 1

(1) Alle Bienenvölker im Gebiet der StadtMünster sind in der Zeit vom 19. 7.bis zum 17. 8. 2008 gegen Varroa-milben zu behandeln.

(2) Die Herbstbehandlung aller Bienen-völker gegen Varroamilben ist in derZeit vom 20. 9. bis zum 19. 10. 2008durchzuführen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach derVerkündung in Kraft.

Münster, den 11. Juni 2008

Stadt Münster als KreisordnungsbehördeDer OberbürgermeisterI. V.

PaalStadtrat

Öffentliche Bekanntmachung ge-mäß § 3a des Gesetzes über dieUmweltverträglichkeitsprüfung(UVPG)

Die Oerlikon Accotex Texparts GmbH,Robert-Bosch-Str. 10, 48153 Münster hatam 28.4.2008 einen Antrag zur Errich-tung und zum Betrieb einer Anlage zumVulkanisieren von Synthesekautschukunter Verwendung von Schwefel oderSchwefelverbindungen mit einem Einsatzvon weniger als 25 Tonnen Kautschuk jeStunde auf dem Grundstück in 48153Münster, Gustav-Stresemann-Weg, Ge-markung Münster, Flur 178, Flurstücke329 und 667 vorgelegt.

Gegenstand des Antrages ist die kom-plette Neuerrichtung der genannten An-lage die unter Nr. 10.3.2 der Anlage 1des UVPG fällt (Anlage zum Vulkanisierenvon Natur- und Synthesekautschuk unterVerwendung von Schwefel oder Schwe-felverbindungen mit einem Einsatz vonweniger als 25 Tonnen Kautschuk jeStunde).

Gemäß der 4. Verordnung zur Durchfüh-rung des Bundes-Immissionsschutzge-setzes (Verordnung über genehmigungs-bedürftige Anlagen) und den Bestimmun-gen des Bundes-Immissionsschutzge-setzes (BImSchG) bedarf das beantragteVorhaben einer Genehmigung nach die-sen Vorschriften.

Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungs-verfahren (Screening) zur Feststellungdes Erfordernisses einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung gemäß §§ 3a-c des Ge-setzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung durchgeführt.

Im Rahmen dieses Verfahrens wurdefestgestellt, dass es einer weiteren Um-weltverträglichkeitsprüfung als unselb-ständiger Teil des Genehmigungsverfah-rens nicht bedarf, da u.a. erheblichenachteilige Umweltauswirkungen durchdas Vorhaben nicht zu besorgen sind.

Die Bekanntmachung der Feststellungerfolgt nach § 3a UVPG in entsprechen-der Anwendung des § 10 Abs. 3 Satz 1des BImSchG.

Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Münster, den 23. Juni 2008

Der OberbürgermeisterI. V.

PaalStadtrat

Öffentliche Bekanntmachung ge-mäß § 3a Satz 2 des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) Das Tiefbauamt der Stadt Münster hatfür die Vorhaben „Gewässerausbau derHunnebecke“, „Polderanlage im BereichHaus Coerde und naturnahe Umgestal-tung der Münsterschen Aa und des Kin-derbaches“, sowie für das Vorhaben„Naturnahe Umgestaltung und ökologi-sche Verbesserung des Lohausbaches“Anträge auf Erteilung von Plangenehmi-gungen gemäß § 31 des Gesetzes zurOrdnung des Wasserhaushaltes(Wasserhaushaltsgesetz- WHG) in derderzeit gültigen Fassung gestellt.

Da diese Vorhaben in den Anwendungs-bereich des UVPG in Verbindung mitdem Gesetz über die Umweltverträglich-keitsprüfung im Land Nordrhein- West-falen (UVPG NW) fallen, habe ich für je-des Vorhaben eine Vorprüfung des Ein-zelfalls gemäß §§ 3aff. UVPG in Verbin-dung mit Anlage 2 UVPG NW durchge-führt. Diese Prüfungen haben ergeben,dass von den Vorhaben keine erheb-lichen nachteiligen Umweltauswirkungenzu erwarten sind. Es besteht für die Vor-haben daher keine Verpflichtung zurDurchführung einer Umweltverträglich-keitsprüfung.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen,dass diese Feststellung nicht selbststän-dig anfechtbar ist (§ 3a Satz 3 UVPG).

Münster, den 23. Juni 2008

Der OberbürgermeisterI. V.

PaalStadtrat

Anmeldung von EigentumsrechtenFolgende beim Amt für Bürgerangelegen-heiten – Fundbüro – abgegebene undheute noch lagernde Fundsachen sollennach Ablauf der gesetzlichen Aufbewah-

rungsfrist am 5. 9. 2008 versteigert wer-den:

Fahrräder, Schmuck, Uhren, Geldbörsen, Mopeds, Taschen, Schirme und anderes.

Zur Vermeidung von Rechtsverlustenwerden die Empfangsberechtigten gem.der §§ 976 und 980 BGB aufgefordert,ihre Rechte bis zum 4. 9. 2008 beim Amtfür Bürgerangelegenheiten der StadtMünster, Klemensstr. 10, Zimmer 159,während der Dienststunden montags bisdonnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr, frei-tags und samstags von 8 bis 12 Uhranzumelden.

Münster, den 16. Juni 2008

Der OberbürgermeisterI. A.

Schlenker

Amtsblatt Nr. 11 vom 27. 6. 2008 83

84 Amtsblatt Nr. 11 vom 27. 6. 2008

Stadtwerke Münster GmbHMitglieder des AufsichtsratesAm 5. 6. 2008 fand die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der StadtwerkeMünster GmbH gem. DrittelbG statt. Der Aufsichtsrat hat nunmehr folgende Mandats- undErsatzmitglieder:

Mandatsträger Ersatzmitglied

Stefan Weber RatsherrVorsitzender

Heinz Röhricht Arbeitnehmervertreter1. Stellvertretender Vorsitzender

Joachim Tonn Ratsherr2. Stellvertretender Vorsitzender

Frank Baumann Ratsherr

Helga Bickeböller Stadtkämmerin

Wilhelm Breitenbach Ratsherr

Ulrich Eisenack Ratsherr

Inge Jachmann Sachkundige Bürgerin

Dr. Michael Jung Ratsherr

Günther Kronberg Arbeitnehmervertreter

Klaus Langebröker Arbeitnehmervertreter Ludger Brockmeyer

Dieter Maager Sachkundiger Bürger

Antonio Machado Arbeitnehmervertreter Petra Middendorf

Andreas Nicklas Ratsherr

Robert Otte Ratsherr

Carsten Peters Ratsherr

Michael Weidekamp Arbeitnehmervertreter Udo Schumann

Rolf Wischer Arbeitnehmervertreter Andrea Bleckmann

Münster, den 5. Juni 2008

Stadtwerke Münster GmbH

Dr. Norbert Ohlms Dr. Henning Müller-Tengelmann

Mitteilung der Stadtwerke Münster GmbH

Amtsblatt Nr. 11 vom 27. 6. 2008 85

86 Amtsblatt Nr. 11 vom 27. 6. 2008

Amtsblatt Nr. 11 vom 27. 6. 2008 87

88 Amtsblatt Nr. 11 vom 27. 6. 2008

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