55. Ordentlicher e.V. Verbandstag 2019 · 2020-05-20 · Badminton–Events für Mädchen, Frauen...

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Deutscher Badminton-Verband e.V. 55. Ordentlicher Verbandstag 2019 Berichtsheft (Ausschnitt) - Rechenschaftsberichte - Haushalt (Ausschnitt) - Anträge Kurzniederschrift incl. Anlagen 1-5 Stand: 04.09.2019

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55. Ordentlicher

Verbandstag

2019

Berichtsheft (Ausschnitt) - Rechenschaftsberichte

- Haushalt (Ausschnitt)

- Anträge

Kurzniederschrift incl. Anlagen 1-5

Stand: 04.09.2019

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55. Ordentlicher Verbandstag 2019Einladung, Tagesordnung

Aufgrund des DBV-Präsidiumsbeschlusses vom 10.12.2018 habe ich gemäß § 13 der Satzung in der zurzeit gültigen Fassung zur Ordentlichen Sitzung des Verbandstages zu Samstag, 22.6.2019, um 9.30 Uhr in das Sporthotel Neuburg, Am Eichet 8, 86633 Neuburg, eingeladen.

Tagesordnung

1. Begrüßung

2. Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer/innen und deren Stimmenzahl

3. Beschlussfassung über die Zulassung evtl. vorliegender Dringlichkeitsanträge

4. Ehrungen

5. Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

6. Bericht der Kassenprüfer

7. Genehmigung des Rechnungsergebnisses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2018

8. Genehmigung des Nachtragshaushaltes für das laufende Haushaltsjahr 2019

9. Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Haushaltsjahr 2020

10. Satzungsänderungen

11. Ordnungsänderungen

12. Wahl eines/r Wahlleiters/in und zweier Wahlhelfer/innen

13. Entlastung der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. bis 4. der Satzung

14. Neuwahl des Verbandsgerichts (Vorsitzende/r, ein/e Ersatzbeisitzer/in)

15. Neuwahl eines/r Good Governance-Beauftragten

16. Bestätigung des/der von der Bundesligavollversammlung gewählten Vorsitzendendes Verbandsausschusses für Bundesligaangelegenheiten

17. Weitere Anträge

18. Vergabe von Meisterschaften für die Spielsaison 2020/2021

19. Bestimmung des ausrichtenden Landesverbandes für den57. Ordentlichen Verbandstag 2021

20. Verschiedenes

Thomas Born/Präsident

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Bericht des/der Seite

Präsidenten Born 9 - Präsidiumsbeauftragter für Ehrungen und Archiv 11 - Präsidiumsbeauftragter für Internationale Aufgaben 12 und Kommunikation

Vizepräsidenten Gredner 13

Referates Spielbetrieb O19 14

Vizepräsidenten Liedke 15

Vizepräsidenten Michaelis 16

Vizepräsidenten Schaaf 17

Vizepräsidenten Zwiebler 19 - Referat Frauensport 22 - Referat Breitensport 23 - Referat Schulsport 25 - Referat Behindertensport 29

Präsidiumsmitgliedes Poste 32 - Referat Lehre und Ausbildung 34

Geschäftsführers Herres 38

Verbandsausschusses für Jugend 39

Verbandsausschusses für Bundesligaangelegenheiten 41

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

PRÄSIDENT

Sehr geehrte Delegierte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein nunmehr bereits drittes Amtsjahr als Präsident des DBV war erneut geprägt von Veränderung und einer Vielfalt an Aufgaben und Verpflichtungen.

Die im letzten Jahr erfolgte Erweiterung des Präsidiums verbunden mit Neubesetzungen hat sich insgesamt bewährt. Es muss weiterhin unser Ziel sein, die Aufgabenbereiche für Ehren- und Hauptamtliche auf ein leistbares Maß zu reduzieren, um für die Zukunft gerüstet zu sein. Dafür ist neben systematischer Gewinnung von Ehrenamtlichen auch die Schaffung von zusätzlichen hauptamtlichen Stellen unumgänglich. Zudem muss durch gezielte Konzepte und Strategien zur Personalentwicklung sowie zum Qualitätsmanagement mehr personelle und strukturelle Kontinuität erreicht werden. Für den Bereich Leistungssport hat hierzu auf meine Initiative hin ein erstes Arbeitstreffen der Hauptverantwortlichen im März 2019 am BSP Saarbrücken stattgefunden.

Die YONEX German Open waren auch 2019 eine sehr gelungene Veranstaltung, die sich bei Zuschauern und Teilnehmern großer Beliebtheit erfreut. Als Beleg dafür erhielt das Turnier in diesem Jahr die Auszeichnung "Host of the year" des Badminton-Weltverbandes BWF. Die erneut zahlreich vertretenen Ehrengäste aus Sport und Politik waren beindruckt von den gezeigten Leistungen und der Qualität der Ausrichtung.

In den Bereichen Marken- und Imagebildung sind leider noch keine konkreten Ergebnisse erzielt worden, erste Fortschritte sind jedoch erkennbar. DBV-Vizepräsident Frank Liedke hat mit den Planungen der Bundesliga-Endrunde "Final Four" 2020 in Berlin, der Anschaffung von Material und Mobiliar zur Präsentation des DBV bei Veranstaltungen, der Erstellung eines Imagefilms sowie der Schaffung der technischen Voraussetzungen zur Produktion und Live-Übertragung unserer Veranstaltungen (Bundesliga, Länderspiele, Meisterschaften u.a.m.) im Internet seinen Aufgabenbereich in Angriff genommen.

Die Arbeit im Bereich Leistungssport ist leider nach wie vor auch von notwendigen personellen und strukturellen Veränderungen geprägt, da uns zum einen qualifizierte Trainer aufgrund persönlicher Lebensumstände oder beruflicher Alternativen verlassen haben, aber auch, weil immer wieder sich verändernde Rahmenbedingungen Anpassungen erforderlich machen. Als uneingeschränkt positiv muss dabei die Verpflichtung der ehemaligen Weltklassespielerin Wen Hsing Cheng für unser Bundestrainer-Team bewertet werden.

Aufgrund der verzögerten Umsetzung der Reform der Leistungssportstruktur für den deutschen Sport, die von der Mitgliederversammlung des DOSB am 03.12.2016 in Magdeburg beschlossen wurde, gibt es leider noch immer keine Planungssicherheit bezüglich der Bundesmittelförderung für die kommenden Jahre. Die damit verbundene erhebliche finanzielle Ungewissheit für den DBV bleibt also bestehen und wirkt sich belastend auf unsere Haushaltsberatungen und -beschlussfassungen aus.

Aus sportlicher Sicht ist der Gewinn der Silbermedaille bei der Mixed-Team-Europa-meisterschaft im Februar 2019 in Kopenhagen/Dänemark als herausragender Erfolg der letzten Monate zu werten und zeigt neben kontinuierlich guten Ergebnissen unserer Top-Spieler/innen, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind.

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

PRÄSIDENT

Die Vereine der Badminton-Bundesliga haben am 19.11.2016 den Deutschen-Badminton-Ligaverband e.V. (DBLV) gegründet. Ziel des DBLV ist es, mehr Eigenständigkeit unter dem Dach des DBV zu erreichen. Und gemeinsames Ziel aller muss es sein, die "Marke Bundesliga" zu entwickeln. Dafür ist es aber notwendig, dass man auch zu Veränderungen bereit ist. Das im letzten Jahr aus Vertretern der Landesverbände, der Bundesliga und des Präsidiums gebildete Verhandlungsgremium hat in mehreren Sitzungen und mit einer Vielzahl von E-Mails zu einem nach meiner Einschätzung sehr guten Kompromiss gefunden. Dies vornehmlich auch deshalb, weil alle Interessenvertreter bereit waren, aufeinander zuzugehen und nicht auf Fundamentalpositionen zu beharren. Dafür möchte ich allen Beteiligten meinen herzlichen Dank und meine Hochachtung aussprechen! Ich hoffe sehr, dass nun auch die Delegierten des Verbandstages bereit für neue Wege sind und diesem Kompromiss zustimmen können.

Nach langwierigen, umfangreichen Vorarbeiten und Diskussionen ist seit Anfang des Jahres ein gänzlich neues Jugendwettkampfsystem auf DBV- und Gruppenebene installiert worden. Die Ebenen der Landesverbände werden ab 01.01.2020 folgen. Noch sind nicht alle technischen Fragen - insbesondere in Bezug auf kontinuierlich aktuelle Datenübermittlung, automatisierte Datenverarbeitung und Erstellung von Ranglisten sowie ein Online-Meldeportal - vollumfänglich gelöst. Dies führt derzeit noch zu arbeits- und zeitintensiven Vor- und Nachbereitungen. Dem DBV-Jugendwart, Thomas Lohwieser, sowie Bernd Wessels und Wilfried Jörres vom Landesverband NRW gebührt hier besonders großer Dank für die zuverlässige und engagierte Arbeit!

Der vom DBV-Präsidium verfasste und mit den Präsidenten/Vorsitzenden der Badminton-Landesverbände beratene und abgestimmte DBV-Strategieplan 2017 - 2020 befindet sich weiterhin in der Umsetzung. Viele Themen wurden mit bereits guten Ergebnissen oder deutlichen Fortschritten bearbeitet, andere Aufgabenfelder werden nach diesem Verbandstag mit Nachdruck in Angriff genommen. Jeweils aktuelle diesbezügliche Informationen haben die Präsidenten/Vorsitzenden der Landesverbände regelmäßig erhalten.

Es ist ganz natürlich, dass bei einer so großen Anzahl von handelnden und verantwortlichen Personen, die mit ihren unterschiedlichen Persönlichkeiten, Voraussetzungen und Arbeits(um)feldern im DBV zusammenwirken, auch immer mal Unzufriedenheiten und Differenzen entstehen. Dabei sollte aber stets das uns verbindende Ziel nicht aus den Augen verloren werden, den Badmintonsport in Deutschland voranzubringen. In diesem Sinne wünsche ich mir, dass es uns in Zukunft vielleicht in der einen oder anderen Situation noch besser gelingt, als gegenseitige Unterstützer und nicht als "Fehlerfinder" im Umgang miteinander aufzutreten. Etwas mehr Verständnis und Toleranz für die vermeintlichen Unzulänglichkeiten des jeweils Anderen täte uns mitunter gut.

Mein Dank gilt zum Abschluss allen, die - an welcher Stelle auch immer - im DBV, in den Landesverbänden, in den Vereinen oder als anderweitige Partner unseren Sport unterstützen und voranbringen. Den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im DBV danke ich zudem sehr herzlich für die engagierte und verlässliche Arbeit sowie für die allgemein gute bis sehr gute Zusammenarbeit.

gez. Thomas Born

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Präsidiumsbeauftragter für Ehrungen und Archiv

Im Berichtsjahr 2018 konnten wieder alle relevanten Daten, wie Meistertitel, internationale Erfolge und Ehrungen, sowie auch die Daten der ehrenamtlichen Mitarbeiter zeitnah erfasst werden. Die Bestände in der Bibliothek sind ebenfalls auf den aktuellen Stand gebracht.

Zahlreiche Funktionäre wurden für langjährige Verdienste um den Badmintonsport geehrt. Die DBV-Ehrenadel gemäß § 6 der DBV EO erhielten: Volker Jung (BLV Saarland), Iris Bardenhorst und Michael Clauß (beide BLV Niedersachsen). Mit der Ehrenplakette gemäß § 5 der DBV EO wurden ausgezeichnet: Ulrich Schaaf (BLV Nordrhein-Westfalen) und Hans Werner Niesner (BLV Niedersachsen). Die ehemaligen DBV-Vizepräsidenten Dietrich Heppner (BLV Nordrhein-Westfalen) und Gerd Pigola (BLV Sachsen) wurden auf dem DBV-Verbandstag 2018 in Braunschweig zu Ehrenmitgliedern gemäß § 3 der DBV EO ernannt.

Auch besondere Ehrungen für sportliche Leistungen sind zu vermelden. So erhielt Lukas Resch (BLV Nordrhein-Westfalen) die Goldene Leistungsnadel gemäß § 9 der DBV EO für den Gewinn der Bronzemedaille mit dem Gemischten Team „THETA“ bei den Olympischen Jugendspielen 2018 in Buenos Aires (Argentinien). Die Damen Linda Efler, Johanna Goliszewski, Luise Heim, Lara Käpplein (alle BLV Nordrhein-Westfalen) und Olga Roj (BLV Saarland) wurden ebenfalls mit der Goldenen Leistungsnadel ausgezeichnet - für den Gewinn der Silbermedaille bei den Damen Team-Europa Meisterschaften 2018 in Kasan (Russland)

22 Länderspiele wurden 2018 ausgetragen und in die Länderspielstatistik eingearbeitet; darunter sechs Spiele der Damen-Nationalmannschaft und fünf Spiele der Herren-Nationalmannschaft bei den Team Europa Meisterschaften in Kasan (Russland). Je drei Spiele der Damen- (Uber Cup Team) und Herrenmannschaft (Thomas Cup Team) wurden ausgetragen, bei den Teamweltmeisterschaften 2018 in Bangkok (Thailand).

Im Dezember 2018 trug unsere gemischte Mannschaft drei Qualifikationsspiele zur Team-Europameisterschaft 2019 in Erlangen aus. Der DBV hat in seiner Verbandsgeschichte bis zum Jahresende 2018 jetzt insgesamt 653 Länderspiele ausgetragen. 4 Spieler konnten im Jahr 2018 ihr Debüt im Nationalteam feiern. Alexander Roovers debütierte am 13. Februar in der Partie gegen Island bei der Herren Teameuropameisterschaft in Kasan (Russland), Stine Küspert und Daniel Hess konnten ihr Debüt im Freundschaftsspiel gegen die Niederlande am 18. September in Bremen feiern, Jan-Colin Völker hatte sein erstes Länderspiel am 19.September in Brokdorf ebenfalls gegen die Niederlande.

Zwei Länderspiel-Jubilare gab es im Berichtsjahr, das 50. Länderspiel bestritt Carla Nelte am 20. Mai im Uber Cup-Team bei der Team-Weltmeisterschaft in Bangkok gegen Thailand.Luise Heim konnte ihr 25. Länderspiel am 7. Dezember feiern beim EM Qualifikationsspiel gegen Slowenien in Erlangen. Die entsprechenden Leistungsnadeln mit Ziffer gem. § 11 der DBV EO wurden verliehen.

Zum Schluss noch ein Tipp für die Landesverbände: Das Präsidium unseres Verbandes ehrt gerne verdienstvolle Mitarbeiter in ihren Reihen, welche besondere und langjährige Verdienste um den Badmintonsport erbracht haben. Im aktuellen DBV-Druckwerk Satzung/Ordnungen/Spielregeln befindet sich innerhalb der Ehrenordnung auf Seite 148 ein entsprechendes Antragsformular. Die erforderlichen Bedingungen zu den Ehrungen finden Sie ebenfalls in der Ehrenordnung. Vielleicht sollten Sie einmal überprüfen, ob es in Ihrem Verband nicht langjährige Mitarbeiter gibt, welche eine Ehrung durch den DBV einmal verdient hätten.

gez. Horst Rosenstock

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Präsidiumsbeauftragter für Internationale Aufgaben und Kommunikation

In meiner Eigenschaft als Präsidiumsbeauftragter für Internationale Aufgaben und Kommunikation unterstütze und berate ich das Präsidium des Deutschen Badminton-Verbandes im Rahmen allgemeiner und spezieller Themen in der Zusammenarbeit sowie den Beziehungen mit/zu den internationalen Fachverbänden (vorrangig Badminton Europe und Badminton World Federation).

Dies beinhaltet nach Festlegung durch das Präsidium des Deutschen Badminton-Verbandes u.a. die Wahrnehmung nachfolgender Aufgaben:

Sichtung von Schriftverkehr mit den internationalen Fachverbänden und Empfehlungzur weiteren Verfahrensweise bzw. Zuordnung der Zuständigkeit/Federführung imDeutschen Badminton-Verband oder

Bewertung von Sachverhalten, welche durch die internationalen Fachverbände initiiertwerden und Empfehlung für eine mögliche Vorgehensweise.

Als ein Beispiel sei hier die Empfehlung für die Umsetzung der durch die Badminton World Federation vorgenommenen Änderung der Aufschlagregel für den Bereich des DBV genannt.

Aufgrund der Benennung als Referee für die European Games 2019 in Minsk durch Badminton Europe stehe ich nicht für eine Teilnahme an dem diesjährigen DBV-Verbandstag zur Verfügung.

gez. Carsten Koch

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

VIZEPRÄSIDENT GREDNER

Anlässlich des DBV-Verbandstages am 09.06.2018 in Braunschweig wurde ich zum Vizepräsidenten (Zuständigkeitsbereich Bundesliga) gewählt.

Im Bereich Bundesliga ging das abgelaufene Jahr viel mit vertrauensbildender Kommunikation einher. Die vor dem Verbandstag in Braunschweig angespannte Stimmung in den zuständigen Gremien der Bundesliga, des DBV und der Landesverbände führte dazu, dass zukunftsgerichtete Gespräche innerhalb dieser Gremien festgefahren waren.

Neue Impulse mussten gesetzt und neue Personalien mussten gefunden werden.

Übergangsphase AfBL Juni bis Oktober 2018

Das Präsidium setzte mich als kommissarischen Vorsitzenden des AfBL nach dem Verbandstag ein, da der Vorsitzende Arno Schley vom Verbandstag in seinem Amt nicht bestätigt wurde.

Mit Unterstützung von Bernd Mohaupt konnte die neue Saison vorbereitet und organisiert werden.

Anfang Oktober lud ich zu einer außerordentlichen Sitzung des AfBL ein, bei der Arno Schley wieder zum Vorsitzenden des AfBL gewählt wurde.

In dieser Sitzung präsentierten Detlef Poste und ich einen Faktencheck für die Bereiche Vermarktung, Selbständigkeit der Bundesliga, Rechte für Bewegtbilder und Rechte für Nutzung der Werberechte und Werbemöglichkeiten. Der Vortrag befasste sich mit dem derzeitigen Status Quo der Bereiche. Die Sichtweise des DBV-Präsidiums wurde ebenfalls dargestellt.

Arbeitsgruppe Bundesliga

Die Arbeitsgruppe Bundesliga wurde mit neuen Personen besetzt, um die zuvor erfolglosen Gespräche wieder aufzunehmen. Wolfgang Wienefeld und Guido Schänzler sind die Vertreter der Landesverbände, Andreas Kruse und Klaus Rotter sprechen als Vertreter der Bundesligisten und Detlef Poste und ich vertreten das DBV-Präsidium in dieser Arbeitsgruppe.

Das Startgespräch im Januar 2019 verlief harmonisch und wir haben gemeinsam eine Basis für weitere Gespräche gefunden. Inhaltlich tauschten wir gegenseitig die Argumente aus, wägten die einzelnen Positionen ab und konnten uns auf Kompromisse verständigen. Auch wurden vergangene Gesprächsrunden hinterfragt, jeweilige Sichtweisen erläutert und fehlende Informationen nochmals in die neue Gesprächsrunde gegeben. Eine Verlautbarung über dieses Gespräch wurde dann im März 2019 an die beteiligten Gremien verschickt.

Ein zweites Gespräch im März dieses Jahres hatte dann im Ergebnis eine abgestimmte Vereinbarung über die Bundesliga, die an alle beteiligten Gremien verschickt wird. Nun ist es an den Gremien, die Themenblöcke für sich zu bewerten und zu diskutieren. Für den Bereich Bundesliga wünsche ich mir, dass die Gremien den Mut haben eine Entscheidung herbeizuführen, die uns zukünftig in die Lage versetzt, einen gemeinsamen Weg zu gehen.

Die doch harten Verhandlungen in der Arbeitsgruppe Bundesliga zeigten, dass alle beteiligten Parteien konstruktiv und miteinander an die zukünftigen Aufgaben herangehen, um die zukünftigen Herausforderungen erfolgreich zu gestalten.

Allen im DBV, in den Landesverbänden und in den Vereinen, die sich inhaltlich mit dem Bereich Bundesliga beschäftigen, danke ich für ihr ehrenamtliches Engagement und für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Zudem möchte ich mich für die gute und harmonische Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr bei meinen Präsidiumskollegen und den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle bedanken.

gez. Uwe Gredner

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Referat Spielbetrieb O19

Wie immer, werden unsere Aufgaben zum Großteil von der Spielordnung und Satzung vorgegeben. Wobei die wichtigste Aufgabe in der Planung und Durchführung von Meisterschaften und Ranglistenturnieren besteht.

Die Deutschen Einzelmeisterschaften wurden wiederum in Bielefeld ausgetragen. Um die Veranstaltung noch interessanter zu machen, wurde erstmals ein Center-Court aufgebaut. Der Zeitplan wurde auch etwas abgeändert und so wurden am Samstag nur noch die Halbfinalspiele auf dem Center-Court ausgetragen.

Die Meisterschaften der Junioren wurden in Bonn-Beuel ausgetragen.

Die Deutschen Meisterschaften der Senioren fanden im Saarland statt und wurden vom TV Völklingen ausgerichtet. Die Meldungen waren wiederum sehr zahlreich und es nahmen wieder über 500 Teilnehmer an den Meisterschaften teil. Die Veranstaltung war vom Ausrichter sehr gut organisiert und durchgeführt. Die 32. Meisterschaften sind an den FC Langenfeld (NRW) vergeben worden.

Die Ranglistenturniere fanden in Bonn-Beuel, Elmshorn, Baruth und Solingen statt. Es wird immer schwieriger, Ausrichter für die Turniere zu finden. Für die kommende Saison 2019/2020 haben sich gerade 4 Ausrichter gefunden. Die Teilnehmerzahlen sind weiterhin leicht rückläufig gegenüber den letzten Jahren.

In der 1. Bundesliga haben sich der 1. BC Bischmisheim und TV Refrath direkt für das Final Four qualifiziert, das im April in Willich ausgetragen wird. Im Viertelfinale spielen der 1. BV Mülheim gegen TSV Freystadt und 1. BC Beuel gegen SCU Lüdinghausen. In der 2. BL Nord wurde BC Hohenlimburg Meister und im Süden sehr souverän der TSV Neuhausen.

Die Sportwartetagung fand wiederum nach dem Verbandstag statt. Der Terminplan für die Saison 2019/2020 konnte diesmal wieder nicht besprochen werden, da die Termine der internationalen Turniere noch nicht feststanden.

Zum Schluss möchte ich mich bei meinem Referatsmitarbeiter Kay Pfennighaus für seine geleistete Arbeit bedanken.

gez. Bernd Mohaupt

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

VIZEPRÄSIDENT LIEDKE

Meinen ersten Bericht zur Aufgabenstellung Marketing und Medien möchte ich gerne mit einer Einschätzung bezüglich Sportsponsoring beginnen.

Die Werbelandschaft auf allen Ebenen ist im Umbruch. Diese Entwicklung hat bereits vor drei Jahren begonnen und nimmt massiv an Fahrt auf. Bedingt durch den Ausbau von Angeboten auf unterschiedlichen Medienplattformen und die zielgerechte Analyse der Zielgruppen werden die bisherigen klassischen Werbebotschaften mehr und mehr ausgeblendet. Die frühere Form der Werbemöglichkeiten über erfolgreiche Verbände oder Vereine im Leistungssport wird durch die Unternehmen massiv zurückgefahren. An ihre Stelle tritt der Breitensport mit Eventcharakter, wie z. B. Laufveranstaltungen. Der „Werbekuchen“ am Markt wächst zwar kontinuierlich und ein Ende ist nicht in Sicht, jedoch wird er kleinteiliger und bewusst zielorientierter. Streuverluste sollen ausgeblendet werden, um den Fokus auf den richtigen Endverbraucher zu legen.

Eine erste Analyse über den Deutschen Badminton-Verband beschäftigt sich mit den Themen Vermarktung, Image, Wiedererkennung, Zielgruppen, Produktaffinität und mediale Wiedererkennung der Sportart.

Die hieraus resultierenden Ergebnisse sollten in ein Konzept/Strategiepapier einfließen. Die Ergebnisse der einzelnen Untersuchungen waren mehr als ernüchternd. Zusammengefasst: Unsere Sportart ist auf dem Werbemarkt nicht vorhanden. Ein parallel vorliegendes Angebot einer etablierten Hamburger Agentur für eine zukünftige Zusammenarbeit kommt in ihrer ersten Bewertung zur gleichen Schlussfolgerung. Anlässlich der Deutschen Meisterschaft in Bielefeld wurden die Schwerpunkte für einzelne Bereiche und Investoren den Vorsitzenden/Präsidenten der Landesverbände vorgestellt.

Im Vordergrund steht hierbei die Marken- bzw. Imagebildung. Darüber hinaus soll das Thema Bewegtbild Live Streaming stark forciert werden. Hierzu wird der DBV eigenes technisches Broadcast-Material anschaffen. Mit der Eigenproduktion wollen wir zukünftig German Open, SaarLorLux Open, Deutsche Meisterschaften, Final Four und Länderspiele abdecken. Mit einem Imagetrailer über das gesamte Portfolio des DBV in Bezug auf Messeauftritt und Sponsoringpräsentationen bilden wir erstmalig die gesamten Facetten des Badmintonsports ab.

Für eine Vielzahl von Veranstaltungen/Events/Messen wird dem DBV zukünftig ein modularer Messestand zur Verfügung stehen. Dabei ist vorgesehen, auch in Kombination mit den Landesverbänden, dass Auftritte an den verschiedenen Standorten möglich sind. Auch für interne Veranstaltungen der Verbände soll der Messestand mit eigenem Branding bereitgestellt werden. Das Final Four soll zukünftig zu einer Dachmarke des DBV ausgebaut werden. Mit der Präsentation des Finales in Eigenregie und in Kooperation mit den Landesverbänden wird das Ziel verfolgt, in jedem Landesverband die Veranstaltung einmal zu platzieren. Der Rahmen der Ausstattung des Events bedarf eines hohen Qualitätsanspruches und dient zur Akquise/Kontaktaufnahme mit neuen Partnern/Unternehmen.

Die Vermarktung des DBV in seiner Gesamtheit scheitert derzeit an dem geringen Potenzial an Möglichkeiten, für nationale Unternehmen entsprechende Werbeflächen zu erhalten. Die Frage, inwieweit die Bundesliga als fester Bestandteil des DBV in die Aktivitäten einbezogen werden kann und soll, ist derzeit noch unbeantwortet.

gez. Frank Liedke

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

VIZEPRÄSIDENT MICHAELIS

Liebe Delegierte des DBV-Verbandstages, liebe Sportfreunde,

seit dem Verbandstag 2018 und der direkten anschließenden Festlegung der Zuständigkeiten innerhalb des DBV-Präsidiums beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Bereich Organisation, Recht, Verwaltung und Personal im DBV.

Eine Frage, die mir seit meiner Wahl berechtigt gestellt wurde; behandelte das Thema, welche Rechtsgebiete und genauen Aufgaben auf mich zugekommen sind.

Die Frage hätte besser heißen sollen: Welche nicht? Wobei auch diese Frage ins Nichts führt, denn die Antwort kann derzeit nur heißen: Eigentlich alle!

Aus meiner persönlichen rückwirkenden Betrachtung war mein Haupttätigkeitsschwerpunkt die Beratung des Präsidiums und der Geschäftsstelle des DBV. Praktisch kann man sich es so vorstellen, dass eine „ein Mann“ Rechtsabteilung in einem „non Profit“ Unternehmen unter dem Motto „Legal as a Service“ (mit der Erwartungshaltung schnellstmöglich, proaktiv und mit konkretem Mehrwert für den entsprechenden Bereich oder den gesamten DBV) aufgebaut wurde.

Ich beantworte Fragen und gebe persönliche Einschätzungen zur Auslegung und Anwendung von Rechtsvorschriften, prüfe Verträge und unterstütze bei der Formulierung von rechtsrelevanten Schreiben etc. Dabei ist eine besondere Herausforderung vor allem das gewachsene regulatorische Umfeld und auch die Bedeutung von Compliance.

Abschließen möchte ich meinen kurzen Tätigkeitsbericht mit einem Zitat aus einem Buch von Edmund Wild.

Dort heißt es: „Das schwerste Wort heißt nicht Popocatépetl wie der Berg in Mexiko und nicht Chichicastenango wie der Ort in Guatemala und nicht Ouagadougou wie die Stadt in Afrika. Das schwerste Wort heißt für viele: „Danke“

In diesem Sinne: Danke für das Vertrauen, die Unterstützung und die bisher entgegengebrachte Wertschätzung!

Ein besonderer Dank geht an Dominik Meyer (PSB für Informationstechnik im DBV), der mit seinen Ideen und der sofortigen Umsetzung von IT-Projekten eine wertvolle Bereicherung ist.

gez. Ralf Michaelis

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

VIZEPRÄSIDENT SCHAAF

Beim DBV-Verbandstag am 9.6.2018 in Braunschweig wurde ich als Vizepräsident in das Präsidium des Deutschen-Badminton-Verbandes gewählt. Bei der konstituierenden Präsidiumssitzung wurden mir die Bereiche Badminton Germany, Altersklassen O35-O75 und Projekte/Strategieplan zugeordnet.

Projekt: Jugend-Wettkampf-System (JWS)

Planmäßig nach der Deutschen Meisterschaft U19 am 2. Dezember in Wesel wurde die Abschlussrangliste für das Jahr 2018 fertiggestellt und am 6.12.2018 veröffentlicht.

Die erste Rangliste 2019 wurde in der KW 3 veröffentlicht. In die Wertung sind ein B-RLT in der Gruppe SüdOst und die Estonian International aus der 2. KW eingeflossen.

Seit dem 25.1.2019 ist auf badminton.de die Seite „Jugend-Wettkampf Struktur“ eingestellt. Man findet sie unter dem Menüpunkt der Spalte „DER DBV“.

Die jeweils aktuelle Rangliste der KW steht immer unter diesem Link im Netz

https://dbv.turnier.de/ranking/ranking.aspx?rid=238

Zusätzlich liegt die jeweils aktuelle RL zurzeit auch als Exceldatei mit den regionalen Filtern vor. Sobald die Darstellung bei turnier.de diese regionalen Angaben auch enthält, entfällt die Notwendigkeit dieser Exceldatei. Bis dahin muss diese Datei erstellt, verschickt und auch auf der Homepage zeitnah dargestellt werden. Das soll möglichst an jedem Donnerstag geschehen.

Es wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, an die Fehler oder Auffälligkeiten gemeldet

werden können. Diese Adresse lautet:

[email protected]

In einem weiteren Teilprojekt wurde das Meldeverfahren deutscher Spieler zu internationalen Turnieren fertiggestellt. Das Meldeverfahren bringt eine Erleichterung der Meldungen sowohl für die Vereine als auch für die DBV-Geschäftsstelle.

Diese Form der Meldung hilft, das spätere Zuspielen der Punkte aus den internationalen Einsätzen deutlich zu vereinfachen. Den Zugang zu dem Meldeportal findet man unter:

https://meldung.badminton.de

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

VIZEPRÄSIDENT SCHAAF

Nächste Schritte/Ausblick

Die höchste Priorität der jetzt noch offenen Punkte hat der Einbau der regionalen Filter (Gruppe, LV, Bezirk) auch an der Quelle bei turnier.de. Dazu kommen noch ein paar Anzeigeverbesserungen bei SpielerID, Club und ClubID auf bestimmten Seiten.

Parallel wird an dem Aufbau eines Onlinemeldeverfahrens (Leitung Edi Klein) gearbeitet sowie an der Weiterführung der Umsetzung der Pflege/Lieferung der Spieler- und Vereinsdaten durch die LV über "nu" (Andreas Schuch, Stephan Frind), von dort automatisiert per Schnittstelle nach Badminton Germany. Hierzu sind aus diversen Gründen, bei den LV und bei den Umsetzern, noch einige Hürden zu nehmen. Die bisher weitgehend manuelle Pflege der benötigten Spieler, wie sie ersatzweise in der "ruhigen" Zeit der Spielerwechsel begonnen wurde, um das JWS überhaupt an den Start zu bringen, ist auf Dauer v.a. in der Zeit der Vereinswechsel über die Sommermonate unmöglich lange fortzuführen. Ohne eine funktionierende und nutzbare Stammdatenbank der Spieler & Vereine ist ein Onlinemeldeverfahren, was ja auf diese Spieler über Vereinsrechte zugreifen soll, nicht denkbar.

Das Gesamtprojekt wäre ohne die Unterstützung von zahlreichen Mitarbeitern nicht möglich. An erster Stelle möchte ich hier Bernd Wessels und Wilfried Jörres nennen. Aber auch Andreas Schuch, Stephan Frind, Hans-Bernd Ahlke, Edi Klein, Dominik Meyer, Franz Engl, Thomas Lohwieser, Tanja Kruppa, Matthias Hütten und einige andere haben in das Projekt viel Zeit investiert. Ich bedanke mich bei allen recht herzlich für die Unterstützung.

Altersklasse O35-O75

In den letzten Jahren war es schwer, Ausrichter für die Deutsche Meisterschaft zu finden. Das Problem konnte aber für die nächsten Jahre gelöst werden. Für 2020 haben wir mit der VT Rinteln einen Ausrichter gefunden und für 2021 liegt eine Bewerbung vor. Mit Klaus Buschbeck und Conny Ern haben wir zwei engagierte Mitarbeiter, die den Bereich hervorragend bearbeiten. Sie versorgen die Altersklassenspieler mit allen notwendigen Informationen und stehen als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

Zum Abschluss gilt mein Dank meinen Präsidiumskollegen und den Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Landesverbände, die mich bei meiner Arbeit stets unterstützt haben.

gez. Ulrich Schaaf

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55. Ordentlicher Verbandstag 2019TOP 5

Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

VIZEPRÄSIDENT ZWIEBLER

Ein sehr ereignisreiches Jahr mit vielen Entwicklungen in allen Referaten im Bereich Breitensport liegt hinter mir. Die vielfältigen Aufgaben wären ohne Unterstützung durch ein "schlagkräftiges" Team nicht möglich - daher ein besonderes Dankeschön für die sehr gute Zusammenarbeit und geleistete Arbeit an meine/n Referatsleiterinnen/-leiter und die Referatsmitarbeiterinnen/-mitarbeiter.

An dieser Stelle ebenfalls ein großer Dank an die Damen der DBV-Geschäftsstelle, vor allem an Frau Kruppa, meine Präsidiumskollegen und die zahlreichen Unterstützerinnen/Unter-stützer auf den verschiedensten Ebenen.

Referat Behindertensport (Para- und Special Olympics)

(siehe jeweiligen Rechenschaftsbericht von Wilhelm Seibert und Ulrich Grill)

Als Vertreter des Deutschen Badminton-Verbandes e.V. war ich auch in diesem Jahr bei der Ehrung der Behindertensportlerinnen/-sportler des Jahres 2018 durch den Deutschen Behindertensportverband am 24. November in Düsseldorf in der Rheinterrasse anwesend und konnte viele interessante Gespräche mit Vertreterinnen/Vertretern anderer Sportverbände bzw. aus Politik und Wirtschaft führen.

Es ist dringende Empfehlung des von DOSB und BMI, den Bereich Para-Badminton in den DBV einzugliedern. Zwei Gesprächsrunden fanden statt:

Roland Herres/Karl-Heinz Zwiebler beim Deutschen Behindertensportverband (DBS)

Martin Kranitz/Karl-Heinz Zwiebler im Bundesministerium des Inneren (BMI)

Bei beiden Treffen wurden vornehmlich thematisiert:

möglicher Termin der Eingliederung

Anpassung des 2015 zwischen DBV und DBS geschlossenen Kooperationsvertrages

Einrichtung einer Bundestrainer-/Referentenstelle

Vereinbart wurden weitere Gespräche, um den sinnvollen Eingliederungsprozess zu aller Zufriedenheit in die Wege zu leiten.

Referat Breitensport

(siehe Rechenschaftsbericht von Petra Schröder und Bericht Gabriele Poste)

Am Wochenende vom 29.06. bis 01.07.2018 war der Deutsche Badminton-Verband Partner auf der BaSpo in Dortmund anwesend.

Mit einem neuen Messestand und in Zusammenarbeit mit der Firma YONEX (vielen Dank an Boris Reichel), die einen original Badminton-Court zur Verfügung stellte, präsentierte sich der DBV hervorragend den über 11.000 sportbegeisterten Besucherinnen/Besuchern.

Betreut wurde der YONEX-Court von Vereinsmitgliedern des 1. BC Dortmund und einigen Para-Badmintonspielerinnen/-spielern. Sie standen den Messebesucherinnen/-besuchern als Sparringspartnerinnen/-partner bzw. für Informationen zur Verfügung. Zahlreiche Nationalspielerinnen/-spieler unterstützten ebenfalls den Messeauftritt durch Showein-lagen/Interviews. Ein herzliches Dankeschön an Bernhard Osterath für die hervorragende Moderation.

Die BaSpo 2019 findet nicht statt.

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

VIZEPRÄSIDENT ZWIEBLER

Im Rahmen der YONEX German Open trafen sich am 02. März 2019 14 Teil-nehmerinnen/Teilnehmer aus verschiedenen Landesverbänden/Zuständigkeitsbereichen zu Arbeitsgesprächen unter dem Thema "Vereins-/Breitensport".

Schwerpunkte dieses Treffens waren:

Moderne Beitragsstrukturen für innovative, zukunftsorientierte Badmintonvereine

Vereinsmanagement und Breitensport

Schulsport

(Näheres siehe Rechenschaftsbericht von Petra Schröder)

Referat Frauensport

(siehe Rechenschaftsbericht von Carla Strauß)

Carla Strauß und Moritz Anderten wurden als Präsidiumsbeauftragte für den Bereich "sexualisierte Gewalt" berufen und stehen allen Verbandsmitgliedern als Ansprechpartner zur Verfügung.

Referat Schulsport

Schulsportaktion „Mach mit - spiel Dich fit!“

(siehe Rechenschaftsbericht von Markus Kerst)

Shuttletime

(siehe Rechenschaftsbericht von Heinz Kelzenberg)

Hochschulsport (u.a. Lehreraus- und Lehrerfortbildung)

(siehe Rechenschaftsbericht von Daniel Hoffmann)

Als DBV-Vertreter in der Deutschen Schulsportstiftung (DSSS) nahm ich an allen Sitzungen teil; erwähnenswert:

Geschäftsstelle der DSSS

Am 01.07.2018 wurde im Berliner Olympiapark die neue Geschäftsstelle der Deutschen Schulsportstiftung (DSSS) eröffnet. Das Geschäftsstellenteam unter der Leitung von Friederike Sowislo besteht aus insgesamt vier Personen.

Die Geschäftsstelle wird sich unter anderem mit den folgenden Aufgaben befassen:

Organisation/Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen

Sponsorenakquise und -pflege

Gestaltung der neuen Website der DSSS

Weiterentwicklung der Wettbewerbe

Neues Logo/neuer Titel

Die Titel "Jugend trainiert für Olympia" und "Jugend trainiert für Paralympics“ wurden unter folgendem Logo zusammengeführt:

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

VIZEPRÄSIDENT ZWIEBLER

Planungen für das 50-jährige Jubiläum des Schulsportwettbewerbes JTFO in 2019

Folgende Punkte stehen u.a. im Mittelpunkt der Kampagne:

Termine* Eroffnungsfeier des Jubilaumsjahres am 23. September 2019 im Rahmen

des Herbstfinales* Endveranstaltung am 09.Mai 2020 im Rahmen des Frühjahrfinales

50 Jahre - 50 SportlerNeuausrichtung und Erweiterung des bestehenden Botschafter-/Patenprogramms:Aus einem mehrere Sportlerinnen/Sportler umfassenden Vorschlag des DBV wurden vonder DSSS gewählt:

* Nicole Grether und Lukas Resch als Jubiläumsbotschafterin/-botschafter* Ann-Kathrin Spöri und Lukas Resch als Jubiläumspatin/Jubiläumspate

50 Jahre – Bus Roadshow durch DeutschlandZum Jubiläum soll ein Doppeldecker-Bus (Information, Fotomotiv, Verkauf vonMerchandise-Artikeln) zu 50 für den Wettbewerb bedeutsamen Orten durch Deutschlandtouren.

50 Jahre – TV-DokumentationIm Jubilaumsjahr wird eine verstarkte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit angestrebt; überdie letzten 50 Jahre JTFO soll eine TV-Dokumentation produziert werden.

50 Jahre – Das Jubilaumsmagazin

Es soll eine Image- und Vermarktungsbroschüre zur Historie des Wettbewerbs erstelltwerden. Die Veröffentlichung und Vorstellung des Magazins soll im Sommer 2020erfolgen.

gez. Karl-Heinz Zwiebler

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Referat Frauensport

Badminton–Events für Mädchen, Frauen und speziell Trainerinnen im Nachwuchsbereich zu etablieren, ist eines meiner langfristigen Ziele.

Dazu fand 2018 das 2. Badminton Girls Camp mit Unterstützung des DBV statt. Wie im Jahr zuvor, kann das Camp, aus Sicht der Spielerinnen, als Erfolg bewertet werden. Das Interesse war groß und die Anfrage größer als die zur Verfügung stehenden Plätze. Mit 35 Spielerinnen der Altersklassen U11-U15 wurde die Teilnehmerinnenanzahl des Vorjahres übertroffen und zeigt das große Interesse an Veranstaltungen mit weiblicher Zielgruppe.

Zum Austausch zwischen Nachwuchsspielerinnen und Top-Athletinnen und Inspiration der Teilnehmerinnen konnte Miranda Wilson gewonnen werden, die die Spielerinnen in einer Einheit begleitete und Fragen zu ihrer eigenen Zeit im Nachwuchs beantwortete.

Anders als zunächst geplant, fand keine parallel stattfindende Fortbildung für Trainerinnen im Nachwuchsbereich statt. Mit Ella Diehl und Nina Kuntz konnten hervorragende Referentinnen gewonnen werden. Aufgrund mangelnder Teilnehmerinnenanzahl wurde die Fortbildung allerdings abgesagt. Über Gründe kann vorerst nur spekuliert werden, jedoch spielten u.a. die Terminlage sowie auch die Kombination mit den Girls Camps eine Rolle. Nicht jede Trainerin begleitet Spielerinnen, die das Camp besuchen würden und somit erhöht sich die Schwelle zur Teilnahme.

Weitere Anstrengungen auf regionaler Ebene oder mit Bezug zu systemischen Änderungen zur Förderung von Nachwuchstrainerinnen konnten von meiner Seite bisher nicht unternommen werden. Meines Erachtens ist ohne den Blick auf die regionalen Entwicklungen und eine Erörterung systeminhärenter Barrieren eine Erhöhung des Engagements von Frauen im Badminton nur schwer vorstellbar.

gez. Carla Strauß

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Referat Breitensport

Im vergangenen Jahr sind wir mit der Planung von Treffen der Verantwortlichen im Breitensport insoweit weitergekommen, dass im Januar 2019 ein informatives Treffen und im März 2019 eine Kurztagung stattfinden konnte. Dazu mehr im nächsten Rechenschaftsbericht.

Immer noch ist der Aufruf aktuell, Berichte von gelungenen Veranstaltungen an mich zu schicken, damit sie auf die Homepage kommen und für alle eine Anregung sein können. Genauso offen bin ich gegenüber Anregungen und Wünschen im Bereich Breitensport. Gerne diskutieren wir auf den nächsten Treffen der Breitensportverantwortlichen darüber und suchen Wege, möglichst viel davon umzusetzen.

Städtetour 2018

Im Jahr 2018 fand auch wieder die BARMER Städtetour statt. Vereine aus dem Umkreis der Veranstaltung konnten sich dort präsentieren und vielen Spielern Badminton näherbringen. Dieses Mal aber schon unter anderen Vorzeichen. Die BARMER macht es mehr und mehr in Eigenregie und in etwas veränderter Form. Hoffentlich finden die Interessierten auch den Weg in die Badmintonvereine, um dort weiter zu spielen. Die Stationen waren:

12./13.07.2018 in Weiden/Oberpfalz (BAY)

01.–03.10.2018 in Berlin (BBB)

Im nächsten Jahr wird es die Städtetour in der Form nicht mehr geben. Ob etwas anderes entsteht, bei dem sich unsere Sportart präsentieren kann, ist noch nicht klar. Deshalb meine Bitte an alle Verantwortlichen aus den Landesverbänden: Nehmt die Angebote der Landessportbünde bzw. –verbände wahr, um Badminton bekannt zu machen.

Spiel- und Sportabzeichen

Auch im vergangenen Jahr gab es wieder viele Anfragen für die beiden beliebten Abzeichen. Zusammen waren es rund 800 Abzeichen, die angefordert wurden. Vielen Dank auch hier an die BARMER, die uns durch die kostenlose Bereitstellung von Postern, Ausschreibungen und Urkunden unterstützt.

Ein Dankeschön von mir an dieser Stelle an Karl-Heinz Zwiebler für die gute Zusammenarbeit.

gez. Petra Schröder

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Referat Breitensport

Bericht Gabriele Poste

Am 25. Februar 2019 nahm ich als DBV-Vertreterin am DOSB-Fachforum „Sport der Älteren“ in Hannover teil. Im Rahmen dieser Tagung hielt ich ein Kurzreferat mit dem Thema "Leuchttürme des Badminton-Landesverbandes NRW - Lebenslang Badminton".

Für die Durchführung des im nachfolgenden Bericht erwähnten AFT-Tests und des dazugehörigen Praxisprogramms wurde ich autorisiert.

"... Die knapp 40 Vertreter/innen der DOSB-Mitgliedsorganisationen am Sportfachforum diskutierten über die Weiterentwicklung von Sport- und Bewegungsangeboten für Ältere. Sie tauschten sich über aktuelle Schwerpunkte und zukünftige Herausforderungen im Sport der Älteren aus.

In der älter werdenden Gesellschaft sind die Älteren eine wichtige Zielgruppe der Sportvereine, nicht nur wegen der immer größer werdenden Zahl potentieller Mitglieder, sondern auch aufgrund der hohen Bedeutung der Bewegung für die Gesundheit im Alter. Norbert Engelhardt vom Landessportbund Niedersachsen verwies als diesjähriger Ausrichter des Fachforums in seiner Begrüßung auf die lange Tradition der Veranstaltung, die bereits seit vielen Jahren wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Sport- und Bewegungsangebote für Ältere gebe.

Neben der Information zur Situation im DOSB wurden die aktuellen Schwerpunkte der Arbeit der Mitgliedsorganisationen durch Poster-Präsentationen dargestellt und die künftigen Herausforderungen im Sport der Älteren an Thementischen diskutiert. Deutlich wurde in den Diskussionen, dass die Älteren bis ins höchste Alter von Gesundheitssportangeboten profitieren. Gleichzeitig müsse es aber auch darum gehen, die Sportarten so attraktiv weiter zu entwickeln, dass auch ältere Menschen noch möglichst lange ihren Sport betreiben könnten.

Referentin Dr. Uta Engels stellte das vom Landessportbund Niedersachsen entwickelte „AFT PraxisProgramm“ vor, ein attraktives und nach neuesten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entwickeltes Dauerprogramm, das auf dem vom DOSB veröffentlichten Alltags-Fitness-Test (AFT) begründet ist. Ute Blessing, im DOSB zuständig für den Sport der Älteren, begrüßte diese Initiative des LSB unter Leitung von Nina Panitz: “Ich freue mich, dass der LSB sein neuestes Programm auch anderen interessierten Landessportverbänden zur weiteren Nutzung anbietet“, sagte Blessing. Somit ist das gemeinsame Vorgehen der DOSB-Mitgliedsorganisationen für mehr Bewegung und Sport im Alter vorbildlich im Sinne einer nachhaltigen Sportentwicklung."

(Quelle: DOSB)

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Referat Schulsport

DBV-Schulsportaktion „Mach mit – spiel Dich fit“: Besuch bei den Gewinnerschulen

Im Rahmen der DBV-Schulsportaktion „Mach mit – spiel Dich fit“ wurden in den letzten Wochen die Schulsportsets der Firma VICTOR an die Gewinnerschulen verteilt. Dabei konnte die Übergabe der Sets an einigen Schulen persönlich vorgenommen werden. So ließ es sich Nicol Bittner nicht nehmen, die Schüler und Lehrer der Rudolf-Koch-Schule in Offenbach mit einem der begehrten Sets zu überraschen. Auch die Städtische Realschule in Mülheim an der Ruhr durfte sich über einen Besuch freuen. Daniel Pacheco Calderón war hier Überbringer der freudigen Nachricht. Glück bei der Verlosung hatten gleich zwei Schulen aus Hemsbach. Für die Carl-Engler-Realschule sowie die Friedrich-Schiller-Gemeinschaftsschule übernahm Karlheinz Hohenadel die persönliche Übergabe.

Auch wenn die Teilnehmerzahl im abgelaufenen Schuljahr mit gut 8.000 Teilnehmern etwas hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, so war es insgesamt jedoch wieder einmal eine gelungene Aktion mit vielen spannenden Spielen. Und natürlich mit glücklichen Gewinnerschulen.

Nicol Bittner (re.) mit den Schülern der Rudolf-Koch-Schule in Offenbach.

gez. Markus Kerst

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Referat Schulsport

DBV-Koordinator „Shuttle Time“

Vier Jahre Shuttle Time in Deutschland – eine Zwischenbilanz

Das weltweite Badminton-Schulsportprojekt ist Ende 2014 in Deutschland angekommen und seit gut vier Jahren sind wir als eine der führenden Badmintonnationen in Europa „mit dabei“. Weltweit gibt es inzwischen bereits 132 Länder, in denen Shuttle Time umgesetzt wird.

Seit dem Start in Deutschland sind inzwischen bundesweit 249 Tutoren lizensiert, die als potenzielle Multiplikatoren in Richtung der Schulen anzusehen sind und die Lehrerfortbildungen durchführen könnten.

Bisher haben es jedoch noch nicht einmal 25 Tutoren geschafft, eine oder mehrere Lehrerfortbildungen durchzuführen. Dieses Ergebnis ist nicht befriedigend!

Es lag nahe, auch die Universitäten und Studienseminare der Referendare mit ins Boot zu holen. Seit 2016 werden an der Deutschen Sporthochschule Köln und am Studienseminar Hameln Fortbildungen durchgeführt.

Jeder fortgebildete „Shuttle Time Teacher“, egal ob Student, Referendar oder Lehrer, ist ein potenzieller Multiplikator für unsere Sportart. Bisher wurden in 46 Lehrerfortbildungen knapp 850 Lehrerinnen und Lehrer fortgebildet. Leider wurde die 1000er-Grenze noch nicht überschritten!

11 Lehrerfortbildungen bei nur 7 Tutoren in ganz Deutschland ist einfach kein zufriedenstellendes Ergebnis für ein komplettes Jahr!!

In der Tat bestehen für unsere Arbeit in Deutschland im europäischen Vergleich erhebliche strukturelle Nachteile, da sich das Projekt bei uns quasi selbst finanzieren muss. Das heißt, während in Skandinavien, Italien oder Österreich vom Verband bezahlte Mitarbeiter die Lehrer in Shuttle Time fortbilden, müssen bei uns die Lehrer diese Fortbildungen selbst bezahlen, da sonst der Leiter/Referent leer ausgehen würde. Können an diesem Punkt die Landesverbände unterstützen?

Ich sehe viele gute Ansätze, doch leider sehe ich auch, dass das Potenzial eines Projektes wie Shuttle Time, unsere Sportart perfekt multiplizieren zu können, nur mit wesentlich höherem finanziellen Einsatz in Deutschland auszuschöpfen wäre.

Es bleibt am Ende das Problem der Werbung und Umsetzung in Richtung der Schulen in Deutschland. Jeder Landesverband sollte überlegen, inwieweit er Lehrerfortbildungen zentral für Shuttle Time anbieten könnte. Es gibt flächendeckend genügend Tutoren, die diese durchführen könnten. Die Organisation und Werbung für diese Lehrerfortbildungen sollte jedoch Landesverbänden besser gelingen als Einzelpersonen.

Seit Januar 2017 gibt es die Aktion „Schule des Monats“, bei der die Schule mit den meisten fortgebildeten Lehrern ein kostenloses Schulsportset bekommt. Diese Aktion wird weiterhin gut angenommen.

Inzwischen existiert auch eine aktuelle Webpräsenz des Projektes unter www.shuttletime-germany.de sowie ein Facebook-Auftritt.

gez. Heinz Kelzenberg

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Referat Schulsport

Badminton in der Lehreraus- und Lehrerfortbildung

Kontakt zu Hochschulen

Entwicklung und Organisation von Schulsportaktionen

Ich bin als Referatsmitarbeiter im Referat Schulsport tätig und dort aktuell zuständig für die Bereiche „Badminton in der Lehreraus- und Lehrerfortbildung“, „Kontakt zu Hochschulen“ und „Entwicklung und Organisation von Schulsportaktionen“.

Im Jahr 2018 erfolgte die dritte Teilnahme des Deutschen Badminton-Verbandes mit einem Aktions- und Informationsstand beim Olympic Day am 26.06.2018 im und rund ums Deutsche Sport & Olympia Museum in Köln. Betreut wurde der Badmintonaktionsstand durch zwei Studierende, die zahlreichen der insgesamt circa 3.000 Schülerinnen und Schüler eine aktive Auseinandersetzung und erste Erfahrungen mit der Sportart ermöglichten.

Für das Jahr 2019 ist die erneute Teilnahme mit einem Aktionsstand beim Olympic Day angemeldet. Ein Austausch mit Vizepräsident Karl-Heinz Zwiebler über eine Erweiterung des Angebotes (Infomaterial, Roll-Ups u.a.) fand im Rahmen des „Final Four“ in Willich statt. Der Olympic Day findet in diesem Jahr am 26. Juni in Köln statt.

Im vergangenen Jahr gab es mehrere Treffen der Arbeitsgruppe Schulsport und die Entwicklung der neuen Schulsportaktion für Grundschulen in Anlehnung an das Badminton-Spielabzeichen wurde abgeschlossen. Die Aktion wird unter dem Titel „Badmintonabenteuer mit Toni“ erscheinen. Aktuell werden letzte redaktionelle Änderungen vorgenommen, die Sponsorensuche steht vor dem Abschluss.

gez. Daniel Hoffmann

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Referat Schulsport

Organisationsleiter „Jugend trainiert für Olympia“ – Badminton-Bundesfinale 2018

Nach zwei Jahren in unterschiedlichen Sporthallen kehrte das Badminton-Bundesfinale nun wieder in die Max-Schmeling-Halle zurück, was den Vorteil hatte, dass auf 12 Spielfeldern gespielt werden konnte und noch zwei Ersatzfelder zur Verfügung standen, falls Spiele länger dauerten und der Zeitplan nicht eingehalten werden konnte. Hiervon wurde jedoch nur sehr wenig Gebrauch gemacht.

Entsprechend den guten Erfahrungen aus den letzten beiden Jahren wurden am Finaltag erneut die Plätze 5 bis 8 ausgespielt und nicht, wie in der Vergangenheit, nur Halbfinale und die Endspiele. Durch die doppelte Anzahl an Spielern und Zuschauern entstand auch wieder eine den Finals würdige Stimmung in der Halle.

In Vorbereitung auf das Turnier wurden wieder Setzplatzvorschläge von beteiligten Trainern und Betreuern erstellt, anhand derer die Auslosungen für die beiden Wettkampfklassen erstellt wurden. Für die Mitarbeit hierbei danke ich Julian Degiuli (Rheinland-Pfalz) und Arnd Vetters (Hessen) für die Vorschläge zur WK III sowie Lukas Gunzelmann (Bayern) und Thies Wiediger (Nordrhein-Westfalen) für die Eingaben zur WK II.

Das Bundesfinale konnte wieder problemlos durchgeführt werden, hauptsächlich bedingt durch das hervorragende Helferteam, das bereits seit mehreren Jahren in ähnlicher Besetzung auftritt und gut aufeinander eingespielt ist. Diesen Helfern gebührt besonderer Dank, dass sie teilweise sogar Urlaub nehmen, um den Spielerinnen und Spielern eine so gut organisierte Veranstaltung darzubieten.

Erstmals wurden auch alle Spielergebnisse bei turnier.de veröffentlicht, ein zusätzlicher Service, der von allen beteiligten Mannschaften gerne angenommen wurde und auch künftig beibehalten werden wird.

Mein Glückwunsch geht an die Luisenschule Mülheim, die in diesem Jahr in beiden Wettkampfklassen im Finale stand und sich jeweils mit 4:3 gegen die Stadtteilschule Alter Teichweg aus Hamburg durchsetzen konnte.

Und ein letzter Dank geht an alle beteiligten Spielerinnen, Spieler und Betreuer für ihr faires Verhalten auf den Feldern, es musste kein einziges Mal ein Schiedsrichter eingesetzt werden.

Sämtliche Ergebnisse und Platzierungen können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.turnier.de/sport/tournament.aspx?id=B2049F43-1B0F-440C-9605-B8F55EE15158

gez. Christian Neumann

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Referat Behindertensport

Die Professionalisierung im Para-Badminton hat auch im letzten Jahr noch einmal deutlich zugenommen. Im Hinblick auf die erste Teilnahme von Para-Badminton bei den Paralympischen Spielen 2020 in Tokio haben in 2018 die Anzahl und das Niveau der internationalen Turniere noch einmal deutlich zugelegt.

Das deutsche Para-Badminton-Team habe ich im letzten Jahr zu den Turnieren in Spanien, Irland, Thailand, Japan und Frankreich begleitet. Darüber hinaus haben einzelne Sportler – zum Teil auf eigene Kosten – an den Turnieren in Brasilien, Dänemark und Australienteilgenommen. Als Lohn der Anstrengungen finden sich viele deutsche Athleten auf vorderen Rängen der Weltrangliste wieder. Mit dem Beginn des olympischen Qualifikationszeitraums in 2019 werden hier sicher die Karten noch einmal neu gemischt, aber zumindest die Ausgangsposition ist für das deutsche Para-Badminton-Team vielversprechend.

Auf nationaler Ebene hat sich der Para-Badminton-Landesstützpunkt in Niedersachsen etabliert. Hier sind hervorragende Trainingsmöglichkeiten und Betreuung in Hannover geschaffen worden. Allein die Anzahl der dort trainierenden Sportler ist sicher noch ausbaufähig. In NRW – dem zweiten leistungsstarken Bundesland im Para-Badminton – konnte bislang kein offizieller Landesstützpunkt eingerichtet werden und dies trotz intensiver Bemühungen von vielen Seiten.

Die Teilnehmerzahlen bei den Deutschen Meisterschaften im Para-Badminton sind in den letzten Jahren leider weiter rückläufig. Unter diesem Aspekt stellte die DM 2018 in Hannover sicher einen Tiefpunkt dar. Allerdings stehen die Zeichen gut, dass mit der nächsten DM in Dortmund dieser Trend umgekehrt werden kann.

Aus sportlicher Sicht bildete die Individual-Europameisterschaft im französischen Rodez sicher den Höhepunkt des Jahres 2018 für das deutsche Para-Badminton. Mit insgesamt 15 Medaillen (davon 5 EM-Titel) war das deutsche Team hier überaus erfolgreich.

Im Spitzenbereich zeigt sich das deutsche Para-Badminton also weiterhin als absolut international konkurrenzfähig. Da damit zu rechnen ist, dass das Niveau international weiter anziehen wird, sollten auf nationaler Ebene im Trainingsbetrieb Qualität und Quantität weiter gesteigert werden.

Darüber hinaus darf man aber auch den Unterbau nicht vernachlässigen. Nur wenn es hier gelingt, eine gewisse Breite aufzubauen, kann auch langfristig die Spitze gehalten werden. Hier sehe ich nach wie vor Ausbaufähigkeiten im Bereich der Nachwuchssichtung.

gez. Wilhelm Seibert

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Referat Behindertensport

Special Olympics

Liebe Badmintonfreunde,

vor mehr als 10 Jahren (2009) hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Danach geschah zunächst einmal – von einzelnen Aktionen/Projekten einmal abgesehen – nichts. Erst in den letzten Jahren rückte das hiermit verbundene Thema der Inklusion gesellschaftlich mehr und mehr in den Vordergrund. Leider stehen sich in vielen Fällen hierbei die vielen fachspezifischen Behindertenorganisationen mit ihren individuellen Sportangeboten in vielen Fällen selbst im Wege.

Hier steuert der DBV mit seinen Kooperationen mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS) im Bereich Para-Badminton und mit Special Olympics Deutschland (SOD) entgegen.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass es hier – will man die Entwicklung nicht „verschlafen“ – seitens der Politik und der Gesellschaft deutlichen Nachholbedarf gibt.

Die Entwicklung im Para-Badminton hin zu einer vollwertigen paralympischen Sportart ist mit der Teilnahme an den kommenden sowie den darauffolgenden Paralympics sicherlich nicht abgeschlossen, jedoch auf einem ausgesprochen positiven Weg.

Auch im Bereich der Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan. Sowohl in Mannschafts- als auch in diversen Individualsportarten bietet Special Olympics mit dem Programm des „Unified Sports®“ die Möglichkeit, dass Menschen mit und ohne geistige Behinderung gemeinsam Sport erleben. Dieses Programm richtet sich ausdrücklich auch an Sportvereine. Die Regeln und Richtlinien zu Alters- und Leistungseinteilung stellen sicher, dass alle Sportler eine wichtige, sinnvolle und geschätzte Rolle in ihrer Mannschaft spielen können. Im Vordergrund steht dabei – unabhängig von der individuellen bzw. spielerischen Stärke – der Gedanke der gemeinsamen Teamleistung.

Der Bereich des Behindertensports für Menschen mit intellektuellen Einschränkungen wurde zu Beginn des Jahres durch den Saisonhöhepunkt, den Special Olympics World Summer Games in Abu Dhabi, geprägt. Die beiden einzigen deutschen Vertreter im Badminton, Nicole Bergmann und Doron Gaul, kamen beide aus Schlitz in Hessen. Dieses kleine deutsche Team um Cheftrainerin Andrea Mönch und Trainer Stefan Schmidt konnte sich während der Special Olympics World Summer Games 2019 in Abu Dhabi eindrucksvoll in Szene setzen. Nachdem Nicole Bergmann (Hessen) im Dameneinzel den vierten Platz erreichte, Doron Gaul im Herreneinzel in seiner Klasse die Goldmedaille gewann, sicherten sie sich zum Abschluss in der Mixed-Konkurrenz die Bronzemedaille.

Ein weiterer Höhepunkt war sicherlich auch der durchgehende, bisher als schwierig oder als unmöglich betrachtete Einsatz von Menschen mit intellektuellen Einschränkungen - teilweise im Rollstuhl - als Technische Offizielle (Linienrichter).

Anlässlich der Special Olympics World Games 2019 in Abu Dhabi haben BWF-Präsident Poul-Erik Høyer und Drew Boshell, SOI Senior VP of Sport and Health, am 18. März vor Ort im Abu Dhabi National Exhibition Centre ein „Memorandum of Understanding“ zwischen der BWF - Badminton World Federation und Special Olympics International unterzeichnet.

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Referat Behindertensport

Ziel ist es, gemeinsam neue Möglichkeiten für Sportler, Trainer und Mitarbeiter zu schaffen und die Einbindung in den Badmintonsport zu maximieren.

Mit der Abschlussfeier im Zayed Sports City Stadium gingen die Special Olympics World Games 2019 in Abu Dhabi zu Ende. Insgesamt nahmen an den Weltspielen für Menschen mit geistiger Behinderung in Abu Dhabi ca. 7.500 Athletinnen und Athleten sowie Unified Partner aus mehr als 190 Ländern teil. 2.500 Trainer betreuten die Aktiven, ca. 20.000 freiwillige Helfer, darunter mit Dr. Pia Hermanns und mir zwei Technische Offizielle des DBV, unterstützten diese Großveranstaltung.

Übrigens werden die nächsten Special Olympics World Summer Games nach einer erfolgreichen Kampagne von Special Olympics Deutschland 2023 in Berlin ausgetragen. Hierzu werden seitens des Ausrichters zahlreiche ehrenamtliche Helfer, darunter auch Technische Offizielle für die Badmintonwettbewerbe, benötigt.

gez. Ulrich Grill

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PRÄSIDIUMSMITGLIED POSTE

Anlässlich der konstituierenden Präsidiumssitzung nach dem DBV-Verbandstag am 9.6.2018 wurde ich als für den Leistungssport zuständiges Präsidiumsmitglied in das DBV-Präsidium berufen. Aus meiner Sicht hat sich die Satzungsänderung zur Aufnahme einer der verantwortlichen, hauptamtlichen Personen aus dem Bereich Leistungssport (Cheftrainer oder Sportdirektor) in das Präsidium bewährt. Die Anliegen des Leistungssports können nunmehr direkt im Präsidium vertreten werden.

Das abgelaufene Jahr (Juni 2018 bis Berichterstellung im April 2019) war im Bereich Leistungssport im Wesentlichen von den nachfolgend kurz dargestellten Themen und Ereignissen geprägt:

Umstrukturierung der Bundesstützpunkte O19 Die Umstrukturierung der Bundesstützpunkte O19 (Einzel nach Mülheim, Doppel/Mixed nach Saarbrücken) ist eine wichtige Systemänderung für den DBV, die mehr Vor- als Nachteile für uns mit sich bringt. Der Prozess mit allen Anpassungen hat sich weit in das Jahr 2018 gezogen. Insbesondere das Zusammenführen der „neuen“ Trainingsgruppen und das Ausscheiden einiger Führungsspieler hat im Hinblick auf den Aufbau einer Top-Leistungssportkultur mehr Arbeit mit sich gebracht als erwartet. Auch 2019 sind wir damit an beiden Bundesstützpunkten noch beschäftigt.

Überarbeitung Förderkriterien/Leistungsbewertung/Konzepte Die gewünschte Leistungssportkultur abzustimmen, zunächst im Trainingsalltag einzubringen und schließlich zu verschriftlichen war und ist eines der großen Themen in diesem Olympiazyklus und in diesem Jahr. Zum 1.7.2019 sollen die Förderkriterien für die Bundeskader O19 und die damit zusammenhängende, systematische Leistungsbewertung vorgestellt und eingeführt werden. Tenor ist, dass wir die Athleten künftig noch klarer darin ausbilden, für das Erreichen hoher internationaler Ziele zu kämpfen. Dies erfordert von allen Beteiligten noch größere Anstrengungen als bisher, vielleicht werden einige der aktuellen Bundeskaderspieler/innen nicht bereit sein, so viel zu investieren. Für das Ziel „Weltspitze“ ist der Weg aus meiner Sicht aber alternativlos. Die internationale Konkurrenz zeigt, wo es langgeht! Zudem gab es u.a. durch die veränderten Förderbedingungen im Rahmen der DOSB-Leistungssportreform viel Arbeit mit der Fortschreibung des Strukturplans und diverser anderer leistungssportlicher Konzeptionen. Über Regionale Zielvereinbarungsgespräche an den Standorten der Bundes- und Nachwuchsstützpunkte, die im KJ 2019 begonnen haben, soll eine stringente Umsetzung der leistungssportlichen Richtlinien gewährleistet und die regionale Förderung gesichert werden.

Entwicklung im Leistungssportpersonal Die Unsicherheiten/Ärgernisse im Zuge der Diskussion und Umsetzung der DOSB-Leistungssportreform sowie private und berufliche Gründe, aber auch zusätzliche Bundesmittel für Personalstellen, führten zu zahlreichen strukturellen und personellen Änderungen im Bereich des Leistungsportpersonals. Diese Vorgänge waren mit sehr viel Arbeit verbunden, die man normalerweise gerne mit Beginn des Olympiazyklus abgeschlossen hat, um sich dann voll und ganz auf die Entwicklung mit dem bestehenden Team zu konzentrieren. Leider haben wir einige sehr gute deutsche Trainer verloren, allerdings ist uns z. B. mit der Anstellung von Wenhsing Cheng als Doppel-Bundestrainerin ein unerwarteter Coup gelungen! Fazit: Es gibt einiges zu tun, um den Beruf des Badmintontrainers in Deutschland attraktiver zu machen! Im Rahmen einer von P Born Anfang März 2019 initiierten Arbeitsgruppe wurden erste Maßnahmen eingeleitet, in der Folge sollen weitere Lösungsvorschläge und das Modell für das Leistungssportpersonal ab 2021 entwickelt werden.

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

PRÄSIDIUMSMITGLIED POSTE

Entwicklungen im Bundeskader/Ergebnisse Nicht nur beim Leistungssportpersonal, auch bei den Bundeskaderathlet/innen gab es leider Veränderungen. Topspieler/innen wie z. B. Carla Nelte, Raphael Beck, Olga Konon und zum Jahresende 2018 Josche Zurwonne haben aus unterschiedlichen Gründen ihr Karriereende bekannt gegeben. Dennoch verlauft der Aufbau der „neuen Generation“ nach den Olympischen Spielen 2016 gut, aber nicht so schnell und unkompliziert wie erhofft. Insbesondere die Verletzungsmisere unseres besten Herreneinzelspielers Fabian Roth tut weh! Dennoch gab es erkennbare Fortschritte und Erfolge, wie z. B. den überraschenden Gewinn der Silbermedaille bei den MX-Team Europameisterschaften 2019 in Dänemark sowie diverse Topplatzierungen bei internationalen Wettkämpfen. Ab dem 1.5.2019 wird die Olympiaqualifikation begonnen haben, unmittelbar nach dem Verbandstag starten die European Games in Minsk, bei denen unsere Spieler/innen hoffentlich viele Punkte sammeln können. Nicht zu vergessen auch der Bereich U19 mit insgesamt 3 Bronzemedaillen bei der U19 EM 2018 sowie dem Gewinn der Bronzemedaille im gemischten Teamwettbewerb der Olympischen Jugendspiele durch Lukas Resch. Dazu gab es auch hier, trotz der enormen Konkurrenz aus Asien, einige gute Ergebnisse bei internationalen Turnieren.

Blick nach vorn Vom 28.-30.6.2019 wird der alljährliche Leistungssport-Workshop in Ruit (BAW) stattfinden. Dort wird der DBV die Leistungssportverantwortlichen aus den Landesverbänden wie üblich über die aktuellen Entwicklungen informieren und Ideen/Konzepte für einen international konkurrenzfähigen deutschen Badminton-Leistungssport vorstellen. Eine sehr wichtige Stellschraube wird m.E. sein, den Umfang und die Qualität der Kinder- und Jugendausbildung in den Vereinen zukünftig deutlich zu verbessern. Neben Mitteln für Trainer/Übungsleiter in den Vereinen sind dafür aber auch zusätzliche Gelder für Leistungssportpersonal in den Landesverbänden und im DBV notwendig, um das vorhandene Wissen zu bündeln, aufzubereiten und an die Basis zu vermitteln.

Es gibt viel zu tun, um auch zukünftig internationale Erfolge zu erzielen, vereinzelt mit unseren Top-Athleten in die Weltspitze vorzudringen und dann auch Olympische und WM-Medaillen gewinnen zu können. Dafür hoffe ich auf die Unterstützung aller Landesverbände, ihre Anstrengungen im Bereich Leistungssport kontinuierlich auszuweiten, denn nur gemeinsam können wir etwas erreichen!

AG Bundesliga Ende 2018 wurde ich vom DBV-Prasidium neben VP Gredner in die „Arbeitsgruppe Bundesliga“ berufen. Dort konnte nach harten Verhandlungen, für mich überraschend, ein Kompromiss erzielt werden. Ich hoffe, dass alle beteiligten Parteien diesen als positiv bewerten, so dass der diesjährige DBV-Verbandstag die Zustimmung geben kann und damit für die nächsten Jahre die Basis für ein konstruktives Miteinander von DBV, BLV und Bundesligavereinen geschaffen wird (mehr Informationen siehe Bericht VP Gredner).

Mein Dank geht an alle im DBV und den Landesverbänden, die sich für den Leistungssport einsetzen und ihn fördern! Ich hatte viele sehr positive Kontakte und Gespräche mit Trainer/innen und Funktionären aus BLV und DBV und hoffe, dass möglichst viel in die Praxis umgesetzt werden kann. Zudem möchte ich mich für die gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr bei meinen Präsidiumskollegen, den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle und insbesondere beim DBV-Trainerteam bedanken.

gez. Detlef Poste

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Referat Lehre und Ausbildung

Die Bildung und Qualifizierung der Hauptakteure unseres Badmintonsports, nämlich der Athlet/-innen (im weiteren Verlauf vereinfacht nur noch die männliche Form) und Trainer,

stellt das wesentliche Element unserer aktuellen Arbeit dar. Es birgt riesiges Potenzial! Das vergangene Jahr im Ressort Bildung (Referat für Lehre & Ausbildung) zeigt nach wie vor, dass bei allen Beteiligten (DBV, Badminton-Landesverbände/BLV, Trainer/-innen, Spieler/-innen) eine hohe Motivation zur Weiterentwicklung unserer Sportart und Verbesserung unserer Leistungen vorhanden ist. Die vielfältigen Themen und Herausforderungen, die wichtige und notwendige regelmäßige Kommunikation in Form von Austauschangeboten, diversen Medien und bilateralen Gesprächen zeigen jedoch auch, dass die hohen Aufwände nur mit qualifiziertem Personal (haupt- wie ehrenamtlich) durchzuführen sind, wenn wir unseren Ansprüchen gerecht werden wollen. Viele Beteiligte arbeiten und leben hier in einem gefährlichen Grenzbereich, dem mit cleveren, langfristigen und rentablen Lösungen zu begegnen ist. Eine große Herausforderung ist die Differenzierung in Leistungs- und Breitensport, denn gerade in der Grundlagenaus- und -weiterbildung sind diese Formate weniger entscheidend. Sie sollten auch nicht als reines hierarchisches System betrachtet werden, weshalb wir diesbezüglich auch an neuen Strukturen (z. B. B-Trainer Breitensport) arbeiten. Das Personal im Ressort Bildung wurde zu Jahresbeginn durch zwei neue geringfügige Beschäftigungen (Tobias Wadenka, Daniel Pacheco) ergänzt, da ich auf die Stelle des Bundesstützpunktleiters gewechselt bin. Der Bedarf an (zusätzlichen) Ressourcen ist aufgrund der gesteckten Ziele und auch der hohen Motivation aller (direkt) Beteiligten uneingeschränkt hoch. Eine Zusammenfassung der Bereiche im Überblick:

Aus- und Weiterbildung (für Trainer) Ein – sicherlich schwer messbares – Ziel im Rahmen der vielen Angebote ist die Stärkung der Hauptmotivation von Trainern (und Spielern), sich weiterbilden zu wollen, damit stetig (neues) Wissen in die Praxis einfließen kann. Lizenzen und Zertifikate sowie deren Verlängerung gehören dazu, sind aber nicht alles und sollten schon gar nicht die alleinige Hauptmotivation sein. Diese Kultur versuchen wir von DBV-Seite vorzuleben.

A-Trainerausbildung 2017/18 Im Jahr 2018 haben insgesamt 28 neue A-Trainer ihre Lizenz erhalten. Die Ausbildung war geprägt von Neuerungen im Bereich der Basisausbildung und insbesondere der onlinebasierten Begleitung. Es war sehr erfreulich zu sehen, dass die Gruppe bis zum Ende sehr gut harmonierte. Wir hoffen, dass alle Teilnehmer nun zu weiteren Multiplikatoren aktuellen Wissens in Badminton-Deutschland werden. Zudem schaffen wir aktuell Transferangebote, durch die Beispiele in die Breite getragen werden (Veröffentlichung Trainingsprojekte). Für die Jahre 2019/20 ist die nächste Ausbildung in Planung, mit Start im Spätsommer 2019.

B-Trainerausbildungen 2017-2019 Im Badminton-Landesverband NRW konnten wir Ende 2018 16 neue B-Lizenzinhaber beglückwünschen. Im Juli 2018 startete eine weitere B-Ausbildung Süd im BLV Baden-Württemberg mit insgesamt 21 Teilnehmer/-innen, welche im Mai 2019 ihren Abschluss finden wird. 24 angehende B-Trainer/-innen absolvieren gerade die B-Trainerausbildung Nord, welche Ende 2018 begann und im gesamten Norden über das Jahr 2019 stattfinden wird. Hierfür konnten wir neben den üblichen internationalen Großturnieren in Deutschland auch die YONEX German Junior 2019 in Berlin erfolgreich in ein Ausbildungsformat einbinden. Somit sind/waren im letzten Kalenderjahr ca. 50 B-Trainer in Ausbildung. Der BLV NRW plant zudem eine B-Trainerausbildung Breitensport, das Konzept ist mit dem DBV abgestimmt und wird in absehbarer Zeit in eine Pilotphase gehen.

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Referat Lehre und Ausbildung

C-Trainerausbildungen (Breitensport/BS und Leistungssport/LS) Auf den gemeinsamen Tagungstreffen wurde wiederholt der Wunsch nach einer einheitlichen Ausbildungsstruktur geäußert. Die Herausforderung liegt hier ganz eindeutig auf einem regelmäßig stattfindenden, gemeinsamen Austausch der zuständigen Referenten zu aktuellem Wissen und Vermittlungswegen. Mit der Durchführung des DBV-Referentenworkshops wurde dazu ein wichtiger Schritt getan. Weitere müssen folgen. Der DBV arbeitet derzeit gemeinsam mit einer kleinen Arbeitsgruppe aus den Landesverbänden an einem Ausbildungskonzept/Curriculum, das nach Fertigstellung aber auch in die Praxis übertragbar sein und auch transportiert werden muss. Hier gilt derzeit das Motto „Mühsam ernahrt sich das Eichhornchen“, was in Teilen nicht immer befriedigend ist, da der Bedarf aktuell und akut vorhanden ist. Erfreulich sind Beispiele von Weiterentwicklungen der Ausbildungsformate mit modernen Strukturen. So bildet der Trainerassistent in immer mehr BLV eine willkommene, relativ niederschwellige Einstiegshürde zum C-Trainer, der sich für eine einheitliche Ausbildungsstruktur anbietet, nämlich:

1. Grundlagenausbildung DBV-Trainerassistent

2. Aufbauausbildung C-Trainer mit „Spezialisierungsmoglichkeiten“ (BS, LS, dazuTalentscout)

DBV-Talentscout Die Ausbildung samt Zertifikat zum DBV-Talentscout wurde Anfang 2019 „wiederbelebt“. Mit einem schlüssigen Konzept konnten schnell interessierte BLV gefunden werden, die die Ausbildung nun bereits in 2019 durchführen wollen. Neben zwei Präsenzmodulen (je 15 LE) wird es einen großen eLearning-Bereich geben, der gerade durch den DBV entwickelt und erarbeitet wird. Schnittstellen zu Inhalten der C-Trainerausbildung sind ebenfalls angedacht, so dass Sinn, Zweck und vor allem Attraktivität dieser Zusatzausbildung eine runde Sache ergeben.

Fort- und Weiterbildungen Das Angebot an lizenzverlängernden Fortbildungen und vor allem interessanten Weiterbildungen ist stetig auf der DBV-Homepage aktuell einsehbar. Wir suchen aktuell weitere attraktive Möglichkeiten aus, um viele Trainer, deren Lizenz ggf. schon (lange) abgelaufen ist oder die noch gar keine haben, für uns zu gewinnen. In 2018 gab es über ganz Deutschland und darüber hinaus verteilt insgesamt 18

Fortbildungsangebote für A- und B-Trainer/-innen, welche in großen Teilen auch zufriedenstellend angenommen wurden. In 2019 sind bisher ca. zehn Veranstaltungen bereits durchgeführt, ausgeschrieben oder in Planung.

Weitere Veranstaltungen

Der seit langem jährlich im Sommer stattfindende DBV-Leistungssportworkshop ist ein wichtiges Element, um insbesondere im Spitzenbereich (Elite und Nachwuchs) ein Austauschformat des DBV’s mit den Landesverbanden zu haben. Hier werden aktuelle Themen intern wie auch extern durch hochrangige Referenten präsentiert und diskutiert. Das Ressort Bildung verstärkt seine unterstützende Arbeit dabei, da die Bereiche Spieler- und Trainerausbildung noch enger miteinander verzahnt werden sollen.

Neben der jährlich anlässlich der Deutschen Meisterschaft in Bielefeld stattfindenden DBV-

Lehrwartetagung konnte Ende November 2018 erstmals ein DBV-Referentenworkshop erfolgreich durchgeführt werden. Hierfür konnten erstklassige externe Referenten gewonnen werden, die u. a. klar darlegten, dass das Thema Qualifizierung von Referenten in der

Traineraus- und -weiterbildung ebenfalls eine zentrale Herausforderung darstellt. Die Veranstaltung ist für Ende 2019 wieder in Planung und soll mindestens jährlich fortgesetzt werden.

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Referat Lehre und Ausbildung

Langfristig könnte es auch eine DBV-Bildungskonferenz – eingebettet z. B. in eine Turniergroßmaßnahme – geben, um wirklich alle Stakeholder wie auch Jedermann als Interessent für ein solch offenes Symposium zu gewinnen und zu vereinen. Die Umsetzung erfordert weitere Anstrengungen.

Digitalisierung im Ressort Bildung Die Verwaltung der Trainerlizenzen mit der Umstellung inzwischen fast aller C-Lizenzen auf das DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) ist weiter fortgeschritten. Es fehlen nur noch zwei BLV aufgrund von Schnittstellenherausforderungen in Zusammenhang mit der Abwicklung über deren jeweiligen Landessportbünde. Somit lässt sich die gesamte Lizenzverwaltung inzwischen aber gut und übersichtlich über ein gemeinsames Steuerungsinstrument einsehen. Die aktuellen Herausforderungen liegen in der Nutzung, in dem Bearbeiten einiger Altlasten sowie der notwendigen Weiterentwicklung des Systems, z. B. der Einbettung unserer Zertifikate wie der Vorstufenqualifikation Trainerassistent oderdem DBV-Talentscout.

Aktuelle Zahlen (Stand 09.04.2019):

- 176 A-Trainer (davon 34 Trainerinnen) – ungültig: 44 von 176

- 419 B-Trainer (davon 69 Trainerinnen) – ungültig: 115 von 419 Zu beachten: jede A-Lizenz erhält im LiMS eine verknüpfte B-Lizenz, so dass diese Statistik erhöht wurde

- 2887 C-Leistungssport-Lizenzen (davon 719 Trainerinnen) – ungültig: 1084 von 2887

- 1485 C-Breitensport-Lizenzen (davon 461 Trainerinnen) – ungültig: 658 von 1485 Die Anzahl der ungültigen Lizenzen konnte reduziert werden, ist jedoch nach wie vor sehr hoch. Es gibt Überlegungen für „Wiedereinsteiger-Kurse“, die aber aktuell haufig auch bereits in Einzelfallentscheidungen lösungsorientiert umgesetzt werden können.

Die DBV Lehr-/Lernplattform ist seit ca. einem Jahr offiziell und für jedermann zugänglich. Die strukturierte, regelmäßige und qualitative Content-Aufbereitung nimmt ebenfalls weiter Fahrt auf, wenngleich ihre regelmäßige Aktualisierung und Weiterentwicklung sehr hohen zeitlichen Aufwand erfordert. Eine Namensgebung ist ebenfalls geplant, so dass wir mit der Plattform den digitalen Weg konsequent weiter beschreiten werden. Weitere Tools für Webinare und Online-Konferenzen finden bereits sehr erfolgreich in der Praxis Anwendung. An dieser Stelle gilt der Dank dem IT-Beauftragten des DBV, Dominik Meyer, der durch schnelles Handeln bereits viele tragfähige Lösungen auf die Beine gestellt hat. Der DBV-Newsletter aus dem Bereich Bildung & Wissenschaft findet regelmäßig Fortsetzung mit aktuellen Themen rund um den Badmintonsport und darüber hinaus.

Personalentwicklung im DBV – Bereich Leistungssport und Bildung In 2018/19 wurden vier individuell abgestimmte Elitetrainerausbildungen fortgeführt, die größtenteils ihren Abschluss finden werden. Für das Format von Mentoringprojekten gibt es bereits neue Interessensbekundungen, die letztlich in den wichtigen Bereich der DBV-Personalentwicklung fallen. Neben der Planung von Spielerkarrieren gilt es, Perspektiven, Ideen und Themen (junger) Trainertalente mit hoher Priorität gemeinsam und strukturiert festzuhalten und zu koordinieren. Eine entsprechende Bewerbung für den DOSB-Innovationsfonds 2019/20 mit dem Thema „Personalentwicklung“ wurde erneut Ende April 2019 gestellt. Daneben konnten wir dank der Initiative „digital.engagiert“ und einem gemeinsamen Projektantrag mit dem Badminton-Landesverband NRW weitere 10.000 € Drittmittel zur Verbesserung der Online-Ressourcen gewinnen.

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Referat Lehre und Ausbildung

Wissenschaft im DBV Wir beschäftigen uns aktuell intensiv und zu allen wissenschaftlichen Themen mit dem Transfer in die Praxis speziell in die Aus- und Weiterbildungen von Trainer/-innen und Spieler/-innen. Der jährlich stattfindende DBV-Wissenschaftstag mit allen Partnern hilft dabei, eine erste Kanalisierung der Themen vorzunehmen. Die Schwerpunkte liegen aktuell auf den Themen „Schnelligkeit/Reaktion/Wahrnehmung“ und Blickstrategien (BISp-Projekte an den DBV-NSP/RSP), dem (individuellen) Regenerationsmanagement sowie den Hüftverletzungen im Badmintonsport.

Mein Dank geht an alle Kollegen im DBV-Leistungssport und aus dem Ressort Bildung für das gute Miteinander und an alle Landesverbandsvertreter für ihren Einsatz in diesem

Bereich. Abschließend einen herzlichen Dank an Wilfried Beckord, der sich mit dem diesjährigen Verbandstag aus dem Tätigkeitsbereich des DBV verabschiedet. Seine jahrzehntelange Arbeit im Bereich Lehre & Ausbildung verdient allerhöchste Anerkennung und Respekt!

Das Ressort Bildung ist ein wichtiger und elementar notwendiger Hebel zur Weiterentwicklung unserer Sportart mit all ihren aktuellen, gesellschaftlichen Herausforderungen. Themen und Bereiche wie der Schulsport oder die Inklusion sind bis heute noch nicht richtig angekommen, gehören aber genau in die Vernetzung dieser Bereiche mit hinein.

Das Potenzial ist riesig! Wir haben den langen Hebel angefasst, lasst ihn uns gemeinsam in die Zukunft ziehen!

gez. Hannes Käsbauer

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

GESCHÄFTSFÜHRER

Rückblickend zu den üblichen Geschäftsabläufen beinhaltet das Berichtsjahr die Veränderung im Präsidium und eine längere Ausfallzeit in der Buchhaltung. Für den DBV habe ich Außenvertretungen bei Zuschussgebern, Organisationen des DOSB, Spitzenverbänden und Badminton Europe wahrgenommen, die wichtiger Bestandteil der Vernetzungsarbeit sind.

1. Finanzen

Das Jahr 2018 ist im Rechnungsergebnis durch zwei Tendenzen geprägt. Die Bewertung der Spitzenverbande entsprechend der Attribute der „Leistungssportreform“ ist für die Sommerverbände mit Wirksamwerden ab KJ 2021 verschoben worden. Gegenüber seiner Weigerungshaltung der letzten beiden Jahre hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereits für Ende 2018 erste Aufstockungen beim Stellenschlüssel des DBV zugestimmt. Das erleichtert die Planungen im Leistungssporthaushalt bis einschließlich 2020 erheblich. Dagegen konnten die guten Vermarktungseinnahmen der letzten zwei Jahre erwartungsgemäß nicht gehalten werden. Insgesamt schließt das Rechnungsergebnis 2018 mit einem Überschuss von 15.714,31 €. Aufgrund von Kostensteigerungen musste der NPL 2019 neu im Allgemeinen Haushalt (AH) allerdings auf ein Defizit von ca. 19.000 € korrigiert werden. Erläuterungen/Details sind dem Etatbericht zu entnehmen. Die auf dem 54. OVT 2018 beschlossene Umlage für Marketingmaßnahmen ist aufgrund einer fehlenden Planungs-grundlage für 2018 nicht in Rechnung gestellt worden.

2. Recht/Organisation/VerwaltungDie neue EU-Datenschutzvereinbarung hat bei allen Beteiligten einige Fragen offengelassen, die zu Unsicherheiten geführt haben. Inzwischen sind Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Dienstleistern und BLV geschlossen worden, um die für den Sportbetrieb notwendige Übermittlung von persönlichen Daten zu regeln. Auch der Dokumentationsbedarf für die Arbeit im DBV hat erheblich zugenommen und wird uns auch weiterhin beschäftigen. Im Prozess der Umsetzung der neuen Jugendwettkampfreform wächst auch die Erkenntnis, dass ein modernes Wettkampfsystem für einen großen Sportverband ohne fortschreitende Digitalisierung ehrenamtlich nicht mehr zu stemmen ist. Es muss in nächster Zeit eine Hauptaufgabe sein, diese Entwicklungen voranzutreiben und erleichternde Systeme für den Spielbetrieb- und die Verwaltungsarbeit zu verwirklichen.

3. Arbeitssituation in der DBV-GeschäftsstelleDie Arbeitssituation in der Geschäftsstelle verschärft sich aufgrund stetig wachsender und neuer Aufgabenbereiche für das Geschäftsstellenpersonal. Es müssen Aufgabengebiete aus dem Ehrenamt überführt werden; es entstehen neue Aufgaben und in anderen Bereichen potenziert sich einfach die Häufigkeit der Vorgänge. Manche Aufgabenbereiche aus dem Ehrenamt wurden durch Minijoblösungen extern abgefangen. Für die nahe Zukunft müssen Aufgabenbereiche beschrieben, Personalbedarf ermittelt und die Finanzierung gesichert werden, um weiterhin ein leistungsstarkes Backup für den DBV zu sichern.

4. Rück-/AusblickDie Ausfallzeit in der Buchhaltung hat sicherlich die Grenzen der Belastbarkeit für die DBV-Geschäftsstelle aufgezeigt. Aufgrund der Tiefe und Vielfalt der Aufgabenbereiche konnte auch nicht kurzfristig Unterstützung eingekauft werden. Ich möchte mich herzlich bei Tanja Kruppa und Sabine Pfeifer bedanken, die trotz Vakanz mit Fleiß, Extraarbeit, Erfahrung und wachsamen Auge den monetären Betriebsablauf und die fristgemäße Abwicklung des Jahresabschlusses zuverlässig sichergestellt haben.

gez. Roland Herres

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Verbandsausschuss für Jugend

In den Jahren 2018 und 2019 erlebte und erlebt die Badmintonjugend des DBV die aus meiner Sicht größten Veränderungen seit Bestehen des Verbandes. Nach der Änderung des Terminkalenders - die Deutschen Meisterschaften U13 sowie U15/U17/U19 finden nunmehr am Ende des Kalenderjahres statt - folgte zum 1. Januar 2019 das neue DBV-Ranglistensystem mit einer den gesamten U11- bis U19-Bereich umfassenden Ranglistenwertung und diversen weiteren Neuerungen. Um keinem Jahrgang eine Deutsche Meisterschaft „wegzunehmen“, war 2018 ein Jahr mit zwei Deutschen Meisterschaften in jeder Altersklasse. Das DBV-Turnierprogramm wurde komprimiert, die vier Gruppen im DBV mussten ihr Programm ebenfalls den besonderen Erfordernissen des Übergangsjahres anpassen und die Landesverbände mussten sich all den neuen Anforderungen stellen. Und nebenbei mussten all die Neuerungen irgendwie in eine Form gebracht werden, die es allen erlaubt, nicht nur heute, sondern auch in Zukunft nachzulesen, wie das alles mit dem neuen Ranglistensystem zu verstehen ist. Kurzum: Das war für alle Beteiligten ein Mammutprogramm, für manche sogar ein sehr extremes.

Ich bedanke mich bei meinen Kollegen im DBV-Ausschuss für Jugend für ihre Arbeit. Ohne die Unterstützung und vielen Ratschläge von Andreas Kuhaupt, Horst Böttger, André Müller und Rainer Rohde wäre vieles nicht möglich gewesen. Wie schon in den Jahren zuvor, haben sie mir damit den Rücken freigehalten.

Nicht vergessen möchte ich, nochmals das Augenmerk auf den Bundestrainer Jugend, Matthias Hütten, zu richten, der, auch mit Unterstützung von Dirk Nötzel, in den vergangenen drei Jahren nicht lockergelassen und das neue Wettkampfsystem (wie es auch genannt wird) immer wieder vorangetrieben hat. Vielen Dank dafür.

Seit Jahresbeginn konnten und mussten wir etliche Erfahrungen mit dem neuen Ranglistensystem machen. Dabei mussten wir auch lernen, dass (noch) nicht alles so funktioniert, wie man es erhofft hatte. Es wird weiterhin Aufgabe des DBV-AfJ sein, aus diesen Erfahrungen heraus die richtigen Schlüsse zu ziehen und Entscheidungen zu treffen, um das System zu optimieren. Das betrifft sowohl die Verschriftung der Regelungen, aber insbesondere auch die Umsetzung. Und das auch im Bereich der DBV-A-Ranglistenturniere U11 und U13. Hier gibt es unübersehbare Anzeichen, dass der DBV-AfJ bestimmte Standards festsetzen sollte bzw. muss.

Alle Änderungen der DBV-Ranglistenbestimmungen können seit 1.1.2019 nur auf einer DBV-Jugendvollversammlung beschlossen werden. Und das ist für mich die bedeutsamste Erkenntnis: Der AfJ hat nicht mehr die Möglichkeit, kurzfristig auf erkannte Probleme gezielt und sachgerecht zu reagieren, um an wichtigen Stellen Änderungen am neuen System vorzunehmen. Diese Möglichkeit haben wir uns genommen. Gerade das wäre im 1. Jahr der neuen Bestimmungen sicherlich sehr hilfreich gewesen.

Ich musste leider auch feststellen, dass genau das eingetreten ist, auf das ich in den vergangenen Jahren der Diskussion um die Entstehung des neuen Systems deutlich mahnend hingewiesen habe: eine deutliche Zunahme der DBV-Turniere, die Zahl der Wochenenden Jahr wird sich nicht verändern (ohne die Sommerferien- und Vorweihnachtszeit bleiben 44 Wochenenden), ein immenser Arbeitsaufwand für den DBV-AfJ und die Verantwortlichen für die Ranglistenführung sowie systembedingt oftmals auch eine erst spät eintretende Planungssicherheit, insbesondere für die Landesverbände.

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Verbandsausschuss für Jugend

Die deutlich gestiegene Zahl der DBV-Turniere zeigt sich aktuell im Übrigen weiterhin als Problem. Es gibt leider unverändert nicht genügend Ausrichter, die ein DBV-Turnier ausrichten wollen. Ich hoffe sehr, dass sich dieses, uns seit Jahren begleitendes Phänomen, bis zum DBV-Verbandstag leicht verringert hat. Die Hoffnung stirbt zuletzt, doch leider belehrt uns die Realität oftmals doch eines Besseren.

Im Jahr 2020 müssen vom DBV dreizehn Veranstaltungen vorbereitet und durchgeführt werden: acht DBV-A-RLT U15 und U17/U19, zwei Deutsche Meisterschaften (U13 und U15/U17/U19), ein U11-Masters-Finale, eine Deutsche Mannschaftsmeisterschaft (U15 und U19) und das Turnier German Junior. Bei insgesamt zur Verfügung stehenden 44 Wochenenden bedeutet das rechnerisch alle 3,4 Wochen ein DBV-Turnier. Im Jahr 2021 erhöht sich die Zahl der Turniere insgesamt auf fünfzehn; dann findet alle 2,9 Wochen ein DBV-Turnier statt. Nicht berücksichtigt sind dabei die insgesamt zehn DBV-A-RLT U11/U13.

Bedanken möchte ich mich bei den Vereinen, die seit dem DBV-Verbandstag 2018 erneut im Dienste der Badmintonjugend tätig waren und mit vielen Ideen, Energie und großem Engagement DBV-Turniere ausgerichtet haben. Dabei gab es unzählige Momente, die insbesondere unseren jungen Athletinnen und Athleten lange in Erinnerung bleiben werden.

Eines der größten und besten Jugendturniere der Welt fand Anfang März zum nunmehr 11. Male in Berlin statt. Das Teilnehmerfeld war erneut hochkarätig. Niemals vergessen darf man, welcher Zeit- und Arbeitsaufwand notwendig ist, um dieses Großereignis über Monate hinweg vorzubereiten und dann erfolgreich durchzuführen. Die maßgeblich Verantwortlichen genießen - wie bei allen anderen DBV-Turnieren auch - für ihren unermüdlichen Einsatz meine allergrößte Wertschätzung. Die Erfahrungen aus der diesjährigen Veranstaltung führten zu der Erkenntnis, das Turnier ab 2020 auf nunmehr fünf Wettkampftage auszuweiten.

Nachdem ich von der DBV-Jugendvollversammlung 2018 für weitere zwei Jahre zum Vorsitzenden des DBV-AfJ gewählt wurde, beabsichtige ich, nach dieser, nunmehr 11. Amtszeit, bei der nächsten DBV-JVV im November 2020 nicht mehr für eine weitere Amtszeit als Jugendwart zur Verfügung zu stehen.

Abschließend bedanke ich mich bei allen Mitstreitern im DBV, sei es hauptamtlich in der Geschäftsstelle oder im Trainerstab sowie bei den unzähligen Ehrenamtlichen für das gemeinsame Wirken im Interesse aller Jugendlichen des Deutschen Badminton-Verbandes und seiner Landesverbände. Ein großer Dank gilt Wilfried Jörres und Bernd Wessels, ohne die es die wöchentlich neuen Ranglistentabellen so nicht gegeben hätte. Vielen Dank für die zahlreichen Fehlerkorrekturen, die aufgrund einer noch lange nicht optimalen Datenqualität notwendig waren. Es bleibt abzuwarten, wie zukünftig Hans-Bernd Ahlke - Dank auch an ihn - allein diese umfangreichen Arbeiten erledigen kann. Eine große Hilfe wäre es, wenn alle wesentlich mehr Sorgfalt bei der Qualität von Daten an den Tag legen würden.

In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten konnte sehr viel bewegt werden. Die sportlichen Erfolge in der Vergangenheit und auch in der heutigen Zeit belegen, dass in vielen Bereichen doch eine ganze Menge richtig gemacht wurde. Im Jugendbereich begannen die goldenen Zeiten 1999, daran kann ich mich zusammen mit vielen anderen noch sehr gut erinnern. Klar ist aber auch, alles muss sich weiterentwickeln. In der Vergangenheit waren wir immer gut beraten, zur richtigen Zeit wichtige Schritte zu machen.

Denn: Auch kleine Schritte bringen uns nach vorne. Man muss sie nur machen.

gez. Thomas Lohwieser

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Verbandsausschuss für Bundesligaangelegenheiten

Nach dem Verbandstag in Braunschweig wurde ich vom Präsidium zum kommissarischen Vorsitzenden des AfBL eingesetzt, da der Vorsitzende Arno Schley vom Verbandstag in seinem Amt nicht bestätigt wurde.

Diese Aufgabe übernahm ich bis zur außerordentlichen Sitzung des AfBL Anfang Oktober.

Hauptaufgabe während dieser Zeit waren die Vorbereitung und Organisation der neuen Bundesligasaison. Durch Unterstützung von Bernd Mohaupt, bei dem ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken möchte, konnte dieses Themenfeld zügig behandelt werden.

Weiterhin war die Vorbereitung für eine erneute Sitzung des AfBL inhaltlich abzustimmen. In zahlreichen Gesprächen konnte ich Meinungen, Kritik und Ideen sammeln, um einen neuen Weg der Bundesliga mit dem DBV im Sinne des Badmintonsports zu ebnen.

gez. Uwe Gredner

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Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

Verbandsausschuss für Bundesligaangelegenheiten

Ich wurde erstmals am 20. Februar 1997 zum Vorsitzenden des Ausschusses für Bundesliga im DBV gewählt und hatte dieses Amt ununterbrochen bis zum Datum des letztjährigen DBV-Verbandstages am 09. Juni 2018 inne. Zwanzig sog. „Rechenschaftsberichte“ wurden somit von mir in dieser langen Zeit zum jeweiligen DBV-Verbandstag vorgelegt. Dies war für mich immer Selbstverständlichkeit. Auf Grund der außergewöhnlichen Umstände des letzten Jahres ist mir eine Berichterstattung diesmal aber äußerst schwer gefallen. Also habe ich mich zuerst einmal damit beschaftigt, was überhaupt „Rechen-schaftsbericht“ bedeutet und wem ich eigentlich Rechenschaft schuldig bin. Gemäß der Literatur zum Thema ist der Vorstand eines Vereins in der Mitgliederversammlung gegenüber den Mitgliedern zur umfassen-den Auskunft verpflichtet. Den Rechenschaftsbericht muss der Vorstand gemäß § 26 BGB abgeben. „Der Bericht ist die Basis, auf der die Mitglieder dem Vorstand die Entlastung erteilen.“ „Rechenschaft ablegen bedeutet, dass jemand (meist schriftlich) darlegen muss, aus welchem Grund Handlungen (nicht) ausgeführt wurden oder wie mit Dingen, Geld und Sachwerten umgegangen wurde bzw. wo sie verblieben sind.“ Die Satzung des DBV sieht die Entlastung der DBV-Organe vor. Unter Entlastung versteht man „die Billigung der Geschäftstätigkeit eines Organs durch die dazu durch Gesetz oder Vertrag berufenen Aufsichtsgremien. Die Billigung wird üblicherweise nachträglich für einen definierten Zeitraum ausgesprochen (z. B. ein Geschäftsjahr). Nach „innen“ wirkt die Entlastung als Vertrauensbeweis („gut gemacht“) und als Vertrauenskundgabe in die Zukunft („weiter so“).“ „Da die Mittel, über die der Vorstand verfügt, nicht ihm gehören, aber andererseits nicht über jede einzelne Verwendung detailliert Anweisung durch die Mitglieder-versammlung erteilt werden kann, wird dem Vorstand durch die Entlastung im Nachhinein bestätigt, dass alles, was er mit den Mitteln des Vereins gemacht hat, in dessen Sinn war und durch diesen (nicht mehr durch den Vorstand persönlich) verantwortet wird.“ Dazu sei angemerkt, dass der DBV-Verbandstag 2018 den AfBL einstimmig entlastet hat. Ich bitte den Verbandstag um Verständnis für diese doch etwas ungewöhnliche Bericht-erstattung, aber „besondere Umstande erfordern besondere Maßnahmen“. Wem bin ich also Rechenschaft schuldig? Nach meiner Meinung doch zuerst einmal denen, die mich gewählt haben, also der Gemeinschaft der Bundesligavereine in der BLVV. Bin ich eigentlich auch denen Rechenschaft schuldig, die mich im letztjährigen DBV-Verbandstag sozusagen „abgesetzt haben“? Die Beantwortung dieser Frage überlasse ich anderen. In einer außerordentlichen Bundesligavollversammlung wurde ich am 03. Oktober 2018 erneut zum Vorsitzenden des AfBL gewählt. Seitdem versuche ich, wie in der langen Zeit zuvor, alles in meiner Macht Stehende zu tun, damit die Badminton-Bundesliga organisatorisch best-möglich abläuft. Dies geschieht gemeinsam mit den von der BLVV gewählten Beisitzern Manfred Kehrberg, Heinz Kelzenberg, Andreas Kruse und Helmut Ruppert sowie insbesondere mit dem Bundesligaspielleiter Bernd Mohaupt, mit welchem ich das umfangreiche „Tages-geschaft Bundesliga“ in harmonischer Zusammenarbeit seit vielen Jahren bewaltige. Ausdrücklich Dank sagen will ich auch unserer Geschäftsstelle, Herrn Herres, Frau Pfeifer und Frau Schweichler, für die Unterstützung gerade in Anbetracht der schwierigen Umstände. Gerne und bewusst zitiere ich aus meinem Bericht des Vorjahres: „Abschließend darf ich meiner Hoffnung auf eine weiterhin positive Entwicklung der Badminton-Bundesliga und unseres Sportes insgesamt durch konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem DBV, den Badminton-Landesverbänden und den Vereinen der Badminton-Bundesliga Ausdruck geben.“

gez. Arno Schley

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Haushaltsangelegenheiten

Seite

6. Bericht der Kassenprüfer 45

Etatbericht 46

Bilanz zum 31.12.2017 53 - Aktiva / Passiva - Gewinn- und Verlustrechnung - Kontennachweis Aktiva / Passiva - Anlagenspiegel

Vereinsrechnung (DBV-Haushalt) 60 - Inhaltsverzeichnis

7. Genehmigung des Rechnungsergebnisses für das 123 abgelaufene Haushaltsjahr 2018

8. Genehmigung des Nachtragshaushaltsplanes 123 für das laufende Haushaltsjahr 2019

8a Neu Finanzanträge 124

9. Genehmigung des Haushaltsplanes für das 126 kommende Haushaltsjahr 2019

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55. Ordentlicher Verbandstag 2019TOP 6

Bericht der Kassenprüfer

Für das Geschäftsjahr 2018 des Deutschen Badmintonverbandes wurde die Kassenprüfung am 29. März 2019 durch die Kassenprüfer Tobias F. Oertel und Werner Orth durchgeführt.

Folgende Unterlagen wurden für die Prüfungen vorgelegt:

Bilanz zum 31.12.2018 nebst Anlagen

DBV-Vereinsrechnung und aktuelle BWA

Summen- und Saldenliste, OPOS-Listen

Rücklagen- und Rückstellungsnachweis zum 31.12.2018

Vollständige Belege, Buchungskonten und Kontoauszüge für das Jahr 2018

Auskünfte wurden durch die Geschäftsführer Herrn Roland Herres sowie Frau Pfeifer erteilt. Fragen zur Buchhaltung und zu den Belegen konnten zu unserer vollsten Zufriedenheit beantwortet werden. Bei der Prüfung wurden die vorgelegten Unterlagen stichprobenartig geprüft. Es ergaben sich keinerlei Beanstandungen. Wir bestätigen daher eine ordnungsgemäße Buchführung.

Alle Rücklagen und Rückstellungen zum 31.12.2018 sind nachvollziehbar und begründet.

Die Haushaltsansätze für 2019 wurden unter Beachtung der kaufmännischen Vorsicht aufgestellt und stellen daher eine realistische Planung dar.

Aufgrund der Prüfungsergebnisse schlagen wir dem Verbandstag vor, das Präsidium zu entlasten.

Wir stehen einer angedachten Reduzierung auf nur noch einen verpflichtenden Kassenprüfungstermin offen gegenüber.

Mülheim an der Ruhr, 29. März 2019

Tobias F. Oertel Werner Orth Kassenprüfer DBV Kassenprüfer DBV

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55. Ordentlicher Verbandstag 2019TOP 6

Etatbericht

Geschäftsführer

Rückblick 2018

Das Rechnungsergebnis 2018 weist in der Vereinsrechnung, die dem 55. OVT 2019 nach der DBV-Satzung in der zur Zeit gültigen Fassung vom Präsidium gemäß Beschluss vom 27.04.2019 zur Genehmigung vorliegt, einen Überschuss in Höhe von 15.714,31 € aus und ist identisch mit dem in der Bilanz ausgewiesenen Gewinn. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 465.183,32 €. Aufgrund von Zuwendungen aus Bundesmitteln in Höhe von rund 887.620 € betrug der Anteil der Bundesmittel an den tatsächlichen Gesamtausgaben 53,95%. Somit fällt der DBV auch im KJ 2018 unter das Besserstellungsverbot.

Bei einer getrennten Betrachtung der Einnahmen und Ausgaben in den Haushalten - Allgemeiner Haushalt (AH) und Haushalt Leistungssport (HL) - zeigt sich folgendes Bild:

Der Überschuss in der Vereinsrechnung des AH beträgt 15.681,02 €.

Der Überschuss in der Vereinsrechnung des HL beträgt 33,29 €.

Der Nachweis über die Rücklagen per 31.12.2018 (siehe Seite 61 der Haushaltsunterlagen) weist eine Summe von 142.471 € aus (Rücklagenzuführung 90.841,82 €, Rücklagen-entnahme 95.800 €). Der Rücklagenbestand wurde damit um 4.958 € vermindert. Der größte Teil der Rücklagenzuführung wurden im Bereich Leistungssport (45.350 €) mit Schwerpunkt für die Olympiavorbereitung Tokio und im Bereich Bundesliga (21.941,82 €) vorgenommen. Außerdem wurden für Installation und Verwaltung der Jugendwettkampfreform ein Betrag in Höhe von 18.300 € in eine Rücklage geführt. Dem DBV steht unverändert die Freie Rücklage in Höhe von 51.630 € als variable Mittel zur Verfügung.

Fazit: Trotz sinkender Einnahmen aus der Vermarktung weist das Rechnungsergebnis 2018 ein positives Ergebnis aus. Mehreinnahmen und Einsparungen im Bereich der Personalkosten haben eine ähnlich hohe Rücklagenzuführung wie im Vorjahr ermöglicht. Erfreulich und bereits bemerkbar ist der spät im Jahr einsetzende Aufwuchs für die Förderung beim Leistungssportpersonal. Hierdurch entsteht für diesen Bereich bis Ende 2020 mehr Planungssicherheit.

Überblick 2019

Der vom Präsidium im schriftlichen Verfahren am 27.04.2019 beschlossene Nachtragshaushalt (NPL) 2019 weist gegenüber der Erstplanung einen gegenläufigen Trend aus. Der anfänglich noch mit einem Defizit ausgewiesene Leistungssporthaushalt weist nun eine ausgeglichene Planung aus. Aufgrund einer vorsichtigen Ausgabenpolitik im Jahr 2018 und den dadurch möglich gewordenen Rücklagen und der o.a. Aufwuchs haben zu dieser Veränderung geführt. Dagegen weist der allgemeine Haushalt aufgrund von Kostensteigerungen ein Defizit aus. Besonders in den Bereichen Personal und Reisekosten waren Anpassungen notwendig. Hier spiegelt sich u.a. wieder, dass der Aufwand in einigen Verbandsausschüssen gestiegen ist.

Unerfreulich ist der Trend der sinkenden Vermarktungseinnahmen, die sich aufgrund steigender Kosten im Rahmen der Professionalisierung der Badmintonturniere ergibt. Hier muss zukünftig daran gearbeitet werden, dass die Optimierung der Veranstaltungen auch durch die Rechteverwertung finanziell besser genutzt werden kann.

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Etatbericht

Geschäftsführer

Wie in den letzten Jahren liegen für die Projektmittel noch keine Bewilligungen vor und sind somit noch nicht ausgewiesen. Da hier die Ausgaben entsprechend der Bewilligung angepasst werden, ist das ein Nullsummenspiel. Für einen sinnvollen Vergleich der Haushaltszahlen AH und HL mit dem Vorjahr sind die erwarteten Projektmittel im HL in der Zusammenstellung eingerechnet. Aufgeteilt in AH und HL ergibt sich zurzeit für den NPL 2019 im Vergleich zum Vorjahr folgendes Bild:

Ansatz 2019 % Ansatz 2018 % Differenz

AH Ausgaben 657.860 € 32,81 589.130 € 33,21 68.730 €

HL Ausgaben 1.347.000 € 67,19 1.184.830 € 66,79 162.170 €

Summe Aus 2.004.860 € 1.773.960 € 230.900 €

AH Einnahmen 638.700 € 32,16 589.130 € 33,21 49.570 €

HL Einnahmen 1.347.000 € 67,84 1.184.830 € 66,79 162.170 €

Summe Ein 1.985.700 € 1.773.960 € 211.740 €

Ansatz 2019 Überschuss/Verlust (-) 19.160 €-

Bei den steigenden Zahlen für den HL darf nicht übersehen werden, dass hier nur die Bedingungen für den Spitzenbereich verbessert werden können. Für die Verbesserung der wichtigen Nachwuchsförderung sind weiterhin mehr Eigenmittel notwendig, da die Bundesförderung hier nicht greift.

Auch die Anpassungen im Jugendwettkampfbereich und der erfreulich zunehmende Turnierkalender bedürfen technischer und personeller Lösungen für eine Entlastung auf den Geschäftsstellen und im Ehrenamt. Investitionen und weitere hauptberufliche Entlastung sind notwendig, um den gesellschaftlichen Erwartungen an den organisierten Sport zu genügen. Auch das muss für weitere Planungen berücksichtigt werden.

Fazit: Die nun (endlich) einsetzende Erhöhung der Förderung für das Leistungssportpersonal gibt mehr Planungssicherheit für den HL. Hierdurch kann auch der geforderten Professionalisierung zumindest im Bereich Spitzenleistungssport besser Rechnung getragen werden. Insgesamt muss aber festgehalten werden, dass die Anforderungen in allen Bereichen wachsen und der erhöhte Bedarf durch ehrenamtliches Engagement nicht mehr abgefangen werden kann. Um notwendige Ressourcen finanzieren zu können, muss die Einnahmeseite gestärkt werden.

Ausblick 2020

Für den Ausblick 2020 gelten die Bedingungen wie oben angeführt. Die Förderzusagen des Bundes können bis Ende 2020 erwartet werden. Der ausgewiesene Fehlbetrag im HL erklärt sich aus noch nicht gesicherter Zusagen und einer sehr vorsichtigen Planung, wenn diese Zuflüsse doch nicht erfolgen sollten. Der Fehlbetrag im AH entspricht der Größe aus 2019 und bedarf der stetigen Aufmerksamkeit.

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Etatbericht

Geschäftsführer

Die Terminplanung zur Vorlage des NPL 2020 sowie zum Haushaltsplan 2021 sieht folgendermaßen aus:

a) Letzte Präsidiumssitzung des Jahres 2019 (voraussichtlich November/Dezember):Erste Besprechung des NPL 2020;

b) Anfang Januar 2020:Versand vorläufiges Ergebnis der Vereinsrechnung zum 31.12.2019 sowie NPL 2020 andie BLV-Schatzmeister und Präsidenten/Vorsitzende;

c) Erste Präsidiumssitzung des Jahres 2020 (voraussichtlich Januar):Weitere Besprechung des NPL 2020, Diskussion Haushaltsplan 2021;

d) Zusammenkunft PS-BLV am Samstag, 01.02.2020 in Bielefeld:Aktuelle Berichterstattung über den NPL 2020;

e) Dritte Präsidiumssitzung des Jahres 2020 (voraussichtlich April):Beschlussfassung des Rechnungsergebnisses 2019, des NPL 2020 sowie desHaushaltsplanes 2021 zur Vorlage an den 56. OVT 2020 zur dortigen Besprechung/Beschlussfassung.

An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen, die zu einer zeitnahen Bearbeitung und Steuerung der Haushaltsangelegenheiten beitragen. Ausschussvorsitzende, Referatsleiter und DBV-Funktionsträger. Für die Unterstützung auch Dank bei Kassenprüfern und den Schatzmeister der BLV. Ein herzlicher Dank geht hier speziell an Frau Pfeifer und Frau Kruppa, denen es gelingt trotz schwieriger Bedingungen zeitnah und ordnungsgemäß alle Anfragen, Abrechnungen und Buchungen abzuwickeln.

gez. Roland Herres

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Etatbericht

Geschäftsführer

Anlage 1: Entwicklung des DBV-Kapitalvermögens vom 1.1.2004 bis 1.1.2019

Die nachstehende Übersicht zeigt die Weiterentwicklung des Eigenkapitals seit 2004. Die Entwicklung des Eigenkapitals seit dem 29. OV 1988 in Schwäbisch-Gmünd wurde letztmals im Berichtsheft zum 43. OV 2007 in Saarbrücken abgelichtet.

Bestand Kapital per 1.1.2004 laut Bilanz 15.996,25 € Überschuss in 2004 (Gewinn) 36.475,02 €

Bestand Kapital per 1.1.2005 52.471,27 € Überschuss in 2005 (Gewinn) 28.900,16 €

Bestand Kapital per 1.1.2006 81.371,43 € Überschuss in 2006 (Gewinn) 304,68 €

Bestand Kapital per 1.1.2007 81.676,11 € Überschuss in 2007 (Gewinn) 34.987,09 €

Bestand Kapital per 1.1.2008 116.663,20 € Überschuss in 2008 (Gewinn) 28.616,98 €

Bestand Kapital per 1.1.2009 145.280,18 € Überschuss in 2009 (Gewinn) 5.126,53 €

Bestand Kapital per 1.1.2010 150.406,71 € Überschuss in 2010 (Gewinn) 2.754,01 €

Bestand Kapital per 1.1.2011 153.160,72 € Überschuss in 2011 (Gewinn) 501,69 €

Bestand Kapital per 1.1.2012 153.662,41 € Fehlbedarf in 2012 (Verlust) - 14.003,11 €

Bestand Kapital per 1.1.2013 139.659,30 € Fehlbedarf in 2013 (Verlust) - 5.912,89 €

Bestand Kapital per 1.1.2014 133.746,41 € Fehlbedarf in 2014 (Verlust) - 2.029,22 €

Bestand Kapital per 1.1.2015 131.717,19 € Überschuss in 2015 (Gewinn) 16.794,76 €

Bestand Kapital per 1.1.2016 Überschuss in 2016 (Gewinn)

148.511,95 € 22.578,00 €

Bestand Kapital per 1.1.2017 Überschuss in 2017 (Gewinn)

171.089,95 € 30.430,57 €

Bestand Kapital per 1.1.2018 Überschuss in 2018 (Gewinn)

201.520,52 € 15.714,31 €

Bestand Kapital per 1.1.2019 217.234,83 €

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Etatbericht

Geschäftsführer

Anlage 2: Jahresplanungsmaßnahmen 2008 bis 2019

Lfd.

Nr.

Bezeichnung

der Maßnahmen

2008

(€)

2009

(€)

2010

(€)

2011

(€)

2012

(€)

2013

(€)

2014

(€)

2015

(€)

2016

(€)

2017

(€)

2018

(€)

2019

(€)

A B C D E F G H I J K L M N

1 Sportveranstaltungen Ausland (alle Kader) 60.575 74.100 68.350 67.100 55.200 67.800 63.450 62.700 56.400 49.300 46.900 73.000

2 Sportveranstaltungen Inland (alle Kader) 6.700 0 1.350 0 8.100 750 0 0 0 0 0 0

3 Lehrgänge In- und Ausland (alle Kader) 13.705 16.500 19.500 16.000 17.400 14.200 12.400 13.000 18.000 9.000 11.000 6.700

4 Trainerfortbildung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

5 Schiedsrichterfortbildung 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500

6 Trainerhonorare für Bundeshonorartrainer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

7 Reisekosten für Leistungssportpersonal 0 0 0 0 0 1.500 7.000 6.300 6.300 7.000 8.000 9.800

8 Stützpunkttraining OSP, BSP 23.000 23.500 32.000 31.300 34.000 37.700 39.000 40.000 44.000 24.000 24.000 0

9 Sichtungsveranstaltungen 1.720 1.500 1.200 1.000 800 1.750 1.350 1.500 0 0 0 0

10 Mitwirkung in internationalen

Sportfachverbänden (IBF, EBU) 3.800 1.500 2.700 2.700 2.600 1.000 1.500 1.200 0 1.200 600 1.000

Zwischensumme A. Sockel 111.000 118.600 126.600 119.600 119.600 126.200 126.200 126.200 126.200 92.000 92.000 92.000

11

Teilnahme an Welt- und

Europameisterschaften(bis 2006 inkl.

Zusatzprojekte, Psychologiemaßnahmen)

99.735 79.800 131.000 92.430 79.575 102.960 105.204 139.255 79.800 110.250 154.950 114.750

Zwischensumme B. WM/EM 99.735 79.800 131.000 92.430 79.575 102.960 105.204 139.255 79.800 110.250 154.950 114.750

12 Zusatzprojekte 130.750 160.000 175.000 165.000 193.900 168.100 191.500 202.095 204.520 235.360 194.860 263.000

13 Olympiasonderförderprogramm 35.400 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Zwischensumme C. Projekte 166.150 160.000 175.000 165.000 193.900 168.100 191.500 202.095 204.520 235.360 194.860 263.000

Gesamtausgaben A+B+C 376.885 358.400 432.600 377.030 393.075 397.260 422.904 467.550 410.520 437.610 441.810 469.750

I. Eigenmittel DBV 21.000 21.000 21.000 12.600 12.600 12.600 12.600 12.600 12.600 12.600 12.600 12.600

II. Eigenanteile SportlerInnen 0 3.600 3.600 2.000 2.000 2.400 2.400 2.400 2.400 1.560 1.560 1.560

III. Sockelbetrag Bundeszuwendung 95.669 94.000 102.000 105.000 105.000 111.200 111.200 111.200 111.200 77.840 77.840 77.840

Zwischensumme Jahresplanung 116.669 118.600 126.600 119.600 119.600 126.200 126.200 126.200 126.200 92.000 92.000 92.000

IV. Sonderfinanzierung WM, EM, Projekte 260.216 239.800 306.000 257.430 273.475 271.060 296.704 341.350 284.320 345.610 349.810 377.750

Gesamtsumme Jahresplanung 376.885 358.400 432.600 377.030 393.075 397.260 422.904 467.550 410.520 437.610 441.810 469.750

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Anlage 3:

Vereine und Mannschaften 2010 bis 2019

Geschäftsführer

Etatbericht

TOP 6

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TOP 6

Etatbericht

Geschäftsführer

Anlage 4: DBV-Beiträge 2003 bis 2019

Landes-

verband

2003

(€)

2004

(€)

2005

(€)

2006-

2007

(€)

2008

(€)

2009-

2013

(€)

2014

(€)

2015

(€)

2016

(€)

2017

(€)

2018

(€)

2019

(€)

BAW 45.590 44.660 45.954 44.285 46.180 48.180,30 48.406,00 50.069,40 50.623,90 51.178,40 54.007,00 54.007,00

BAY 47.120 46.429 46.624 45.282 43.880 47.477,70 49.108,10 50.795,90 51.358,50 51.921,10 52.299,50 52.299,50

BBB 10.987 10.661 11.226 13.974 12.476 14.084,20 16.102,10 16.643,90 16.824,40 17.005,00 17.036,00 17.036,00

BR 3.820 3.623 3.570

BRE 6.471 6.478 6.370 6.054 6.280 6.711,90 7.039,30 7.266,30 7.342,10 7.417,70 7.349,20 7.349,20

HAM 12.123 11.510 10.504 9.920 9.547 10.895,70 10.104,10 10.437,60 10.548,70 10.659,90 11.637,60 11.637,60

HES 37.530 36.889 36.467 36.086 35.794 38.274,30 39.950,00 41.319,80 41.776,30 42.232,90 43.048,10 43.048,10

MVP 3.965 3.387 3.849 3.743 3.080 3.334,40 3.068,90 3.158,00 3.187,80 3.217,50 3.586,80 3.586,80

NIS 68.732 68.509 64.648 65.586 66.838 71.159,50 65.411,00 67.664,80 68.416,20 69.167,40 66.793,40 66.793,40

NRW 112.306 108.281 105.831 104.224 106.697 117.402,70 117.082,10 121.130,20 122.479,60 123.828,80 119.734,60 119.734,60

RHP 15.445 14.193 15.007 16.998 16.158 16.434,30 16.213,70 16.759,30 16.941,20 17.123,00 17.082,00 17.082,00

RHL 10.134 9.643 8.963 8.768 8.536 8.210,30 8.182,20 8.449,00 8.537,80 8.626,70 8.752,60 8.752,60

SAA 10.726 9.694 9.598 10.157 10.391 10.057,40 11.159,80 11.529,90 11.653,30 11.776,70 10.950,60 10.950,60

SAC 14.489 14.745 14.475 14.292 13.508 15.170,10 14.243,00 14.720,20 14.879,20 15.038,30 15.687,40 15.687,40

SAH 5.841 5.642 5.430 5.237 4.419 4.242,00 6.552,80 6.762,90 6.832,90 6.903,00 6.980,00 6.980,00

SLH 21.319 20.517 20.247 20.309 21.423 21.437,80 20.582,20 21.279,50 21.512,00 21.744,40 21.698,70 21.698,70

THÜ 5.828 5.630 6.004 5.788 5.401 6.927,40 6.794,70 7.013,30 7.086,20 7.159,00 8.356,80 8.356,80

Summe 432.426 420.491 414.767 410.703 410.608 440.000 440.000 455.000 460.000 464.999 465.000 465.000

28

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Bilanz zum 31. Dezember 2018

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55. Ordentlicher Verbandstag 2019

Bilanz zum 31. Dezember 2018

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Bilanz zum 31. Dezember 2018

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55. Ordentlicher Verbandstag 2019

Bilanz zum 31. Dezember 2018

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55. Ordentlicher Verbandstag 2019

Bilanz zum 31. Dezember 2018

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Bilanz zum 31. Dezember 2018

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55. Ordentlicher Verbandstag 2019

Bilanz zum 31. Dezember 2018

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55. Ordentlicher Verbandstag 2019

TOP 6, 7, 8, 8a, 9

Inhaltsverzeichnis DBV-Haushalt

I. Zusammenfassung Gesamthaushalt S. 1 II. Übersicht Allgemeiner Haushalt (AH) S. 3 III. Übersicht Haushalt Leistungssport (HL) S. 5

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A B C D E F G

Zusammenfassung Gesamthaushalt

I. Allgemeiner Haushalt (AH) 608.410 638.700 583.310 589.130 620.563,60

II. Haushalt Leistungssport (HL) 761.150 938.250 717.140 1.184.830 1.256.448,26

Einnahmen Gesamthaushalt 1.369.560 1.576.950 1.300.450 1.773.960 1.877.011,86

A IDEELLER BEREICH 1.249.110 1.451.000 1.176.950 1.652.460 1.753.729,29

B VERMÖGENSVERWALTUNG 114.200 119.700 117.250 115.250 115.830,30

C WIRTSCH. ZWECKBETRIEB 500 500 500 500 262,25

D WIRTSCH. GESCHÄFTSBETR. 5.750 5.750 5.750 5.750 7.190,02

Rechnungs-

ergebnis

2018

(€)

KSt.Bezeichnung

Einnahme

Ansatz

2019

bisher

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Ansatz

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Ansatz

2019

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Ansatz

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A B C D E F G

Zusammenfassung Gesamthaushalt

I. Allgemeiner Haushalt (AH) 627.610 657.860 583.310 589.130 604.882,58

II. Haushalt Leistungssport (HL) 807.455 938.250 767.055 1.184.830 1.256.414,97

Ausgaben Gesamthaushalt 1.435.065 1.596.110 1.350.365 1.773.960 1.861.297,55

Summe der Einnahmen 1.369.560 1.576.950 1.300.450 1.773.960 1.877.011,86

Summe der Ausgaben 1.435.065 1.596.110 1.350.365 1.773.960 1.861.297,55

Überschuss/Fehlbetrag (-) -65.505 -19.160 -49.915 0 15.714,31

Zusammenstellung

A IDEELLER BEREICH 1.434.565 1.595.610 1.349.865 1.773.460 1.859.741,56

B VERMÖGENSVERWALTUNG 0 0 0 0 0,00

C WIRTSCH. ZWECKBETRIEB 500 500 500 500 1.177,57

D WIRTSCH. GESCHÄFTSBETR. 0 0 0 0 378,42

Überschuss/Fehlbetrag (-) aufgeteilt auf die 4 Bereiche:

A IDEELLER BEREICH -185.455 -144.610 -172.915 -121.000 -106.012,27

B VERMÖGENSVERWALTUNG 114.200 119.700 117.250 115.250 115.830,30

C WIRTSCH. ZWECKBETRIEB 0 0 0 0 -915,32

D WIRTSCH. GESCHÄFTSBETR. 5.750 5.750 5.750 5.750 6.811,60

SUMME -65.505 -19.160 -49.915 0 15.714,31

Rechnungsergebnis Stand 30.04.2019

Bezeichnung

Ausgabe

Ansatz

2019

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(€)

Ansatz

2019

neu

(€)

Ansatz

2018

(€)

Rechnungs-

ergebnis

2018

(€)

KSt.

Ansatz

2020

(€)

DBV-Haushalt Seite 2 von 62

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A B C D E F G

Rechnungs-

ergebnis

2018

(€)

KSt.Bezeichnung

Einnahme

Ansatz

2019

bisher

(€)

Ansatz

2018

(€)

Ansatz

2019

neu

(€)

Ansatz

2020

(€)

I. Allgemeiner Haushalt (AH) 608.410 638.700 583.310 589.130 620.563,60

A IDEELLER BEREICH 519.360 549.650 494.260 500.080 531.031,03

a. Hauptverwaltung1. Personalkostenzuschüsse 0 0 0 0 0,00

2. Sachkosten 0 0 0 0 365,32

3. Sonstige Einnahmen 0 0 0 0 20,95

4. Beiträge der Landesverbände 465.000 465.000 465.000 465.000 465.000,36

5. Verbandstag 0 0 0 0 0,00

6. Anteilsfinanzierung HL 0 0 0 0 0,00

Summe Hauptverwaltung 465.000 465.000 465.000 465.000 465.386,63

b. Präsidium

1. Sach- und Reisekosten 960 800 960 480 370,00

2. Präsidiumsbeauftragte 0 0 0 0 0,00

3. Repräsentation Präsidium 0 0 0 0 0,00

4. Verbandsgericht 100 100 100 100 250,00

5. Kassenprüfungen 0 0 0 0 0,00

6. Funktionsbereich Medien/Marketing 0 0 0 0 0,00

Summe Präsidium 1.060 900 1.060 580 620,00

c. Verbandsausschüsse1. Jugend (AfJ) 20.000 39.050 0 0 20.749,40

2. Wettkampfsport (AfW) 3.300 3.300 1.200 1.200 3.750,00

3. Breitensport (AfB) 3.000 7.500 3.000 9.300 11.850,00

4. Bundesligaangelegenheiten (AfBL) 27.000 33.900 24.000 24.000 28.675,00

Summe Verbandsausschüsse 53.300 83.750 28.200 34.500 65.024,40

B VERMÖGENSVERWALTUNG 88.300 88.300 88.300 88.300 87.580,30

C WIRTSCH. ZWECKBETRIEB 500 500 500 500 262,25

D WIRTSCH. GESCHÄFTSBETR. 250 250 250 250 1.690,02

DBV-Haushalt Seite 3 von 62

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A B C D E F G

Bezeichnung

Ausgabe

Ansatz

2019

bisher

(€)

Ansatz

2019

neu

(€)

Ansatz

2018

(€)

Rechnungs-

ergebnis

2018

(€)

KSt.

Ansatz

2020

(€)

I. Allgemeiner Haushalt (AH) 627.610 657.860 583.310 589.130 604.882,58

A IDEELLER BEREICH 627.110 657.360 582.810 588.630 603.326,59

a. Hauptverwaltung1. Personalkosten 266.600 266.600 255.600 255.600 245.346,87

2. Sachkosten 27.250 27.250 25.050 24.670 22.993,55

3. Sonstige Kosten 31.810 31.810 31.310 31.310 35.580,14

4. Beiträge der Landesverbände 0 0 0 0 0,00

5. Verbandstag 3.600 3.600 3.200 3.200 2.772,50

6. Anteilsfinanzierung HL 143.500 143.500 143.500 143.500 143.500,00

Summe Hauptverwaltung 472.760 472.760 458.660 458.280 450.193,06

b. Präsidium

1. Sach- und Reisekosten 28.200 28.000 28.200 27.600 24.916,87

2. Präsidiumsbeauftragte 2.600 2.600 2.600 3.100 3.346,50

3. Repräsentation Präsidium 6.050 6.050 5.450 5.450 7.143,70

4. Verbandsgericht 500 500 500 500 383,49

5. Kassenprüfungen 1.000 1.000 1.000 1.000 497,30

6. Funktionsbereich Medien/Marketing 15.000 15.000 15.000 15.000 13.513,24

Summe Präsidium 53.350 53.150 52.750 52.650 49.801,10

c. Verbandsausschüsse1. Jugend (AfJ) 31.500 50.550 10.300 10.300 32.606,66

2. Wettkampfsport (AfW) 31.700 31.700 26.300 26.300 28.477,93

3. Breitensport (AfB) 10.800 15.300 10.800 17.100 13.572,84

4. Bundesligaangelegenheiten (AfBL) 27.000 33.900 24.000 24.000 28.675,00

Summe Verbandsausschüsse 101.000 131.450 71.400 77.700 103.332,43

B VERMÖGENSVERWALTUNG 0 0 0 0 0,00

C WIRTSCH. ZWECKBETRIEB 500 500 500 500 1.177,57

D WIRTSCH. GESCHÄFTSBETR. 0 0 0 0 378,42

Überschuss/Fehlbetrag (-) AH -19.200 -19.160 0 0 15.681,02

DBV-Haushalt Seite 4 von 62

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A B C D E F G

Rechnungs-

ergebnis

2018

(€)

KSt.Bezeichnung

Einnahme

Ansatz

2019

bisher

(€)

Ansatz

2018

(€)

Ansatz

2019

neu

(€)

Ansatz

2020

(€)

II. Haushalt Leistungssport (HL) 761.150 938.250 717.140 1.184.830 1.256.448,26

A IDEELLER BEREICH 729.750 901.350 682.690 1.152.380 1.222.698,26

a. Leistungssportpersonal (BMI) 561.650 561.650 429.350 429.350 461.520,36

b. Eigenmittel1. Personalkostenzuschüsse 15.000 30.000 36.000 36.000 33.549,99

2. Verwaltung 0 0 0 0 0,00

3. Eigenfinanzierte Maßnahmen 153.100 219.700 127.500 246.900 236.177,91

Nachrichtlich:

Verschiedene 100.000 133.350 100.000 112.500 112.500,00

NK1 Kader (O19) 0 6.000 0 0 4.485,00

NK1/NK2 Kader (U19-17, TT U16 und NSP) 0 0 6.500 30.550 28.772,91

Talentteam U15-14 21.000 27.120 0 28.830 21.640,00

Talentprojekt U13 17.000 25.030 0 21.020 14.410,00

Sportmedizin, Antidoping 0 0 0 0 0,00

Aktivenvertretung 0 0 0 0 0,00

Lehre und Ausbildung 15.100 28.200 21.000 54.000 54.370,00

Summe Eigenmittel 168.100 249.700 163.500 282.900 269.727,90

c. Sportfördermittel des Bundes1. Grundförderung 0 75.840 75.680 76.160 76.270,00

2. EM/WM 0 0 0 154.950 184.450,00nachrichtlich: Ansatz neu: (184.450)

3. Projektmittel 0 0 0 194.860 215.760,00nachrichtlich: Ansatz neu: (184.450)

4. Zuschüsse 0 14.160 14.160 14.160 14.970,00

5. Sondermittel Folgejahr 0 0 0 0 0,00

Summe Jahresplanung 0 90.000 89.840 440.130 491.450,00

B VERMÖGENSVERWALTUNG 25.900 31.400 28.950 26.950 28.250,00

C WIRTSCH. ZWECKBETRIEB 0 0 0 0 0,00

D WIRTSCH. GESCHÄFTSBETR. 5.500 5.500 5.500 5.500 5.500,00

DBV-Haushalt Seite 5 von 62

65

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A B C D E F G

Bezeichnung

Ausgabe

Ansatz

2019

bisher

(€)

Ansatz

2019

neu

(€)

Ansatz

2018

(€)

Rechnungs-

ergebnis

2018

(€)

KSt.

Ansatz

2020

(€)

II. Haushalt Leistungssport (HL) 807.455 938.250 767.055 1.184.830 1.256.414,97

A IDEELLER BEREICH 807.455 938.250 767.055 1.184.830 1.256.414,97

a. Leistungssportpersonal (BMI) 569.800 561.600 470.400 470.400 480.656,03

b. Eigenmittel1. Personalkosten 89.200 89.200 85.700 93.300 86.021,63

2. Verwaltung 34.100 37.500 33.400 38.760 33.960,42

3. Eigenfinanzierte Maßnahmen 114.355 160.450 88.255 142.660 152.783,32

Nachrichtlich:

Verschiedene 800 800 800 800 34.401,93

NK1 Kader (O19) 7.855 13.500 7.855 7.855 6.546,11

NK1/NK2 Kader (U19-17, TT U16 und NSP) 16.600 23.500 18.600 29.855 27.756,61

Talentteam U15-14 40.000 49.200 20.000 47.150 39.941,93

Talentprojekt U13 25.000 30.150 8.600 31.300 24.221,49

Sportmedizin, Antidoping 7.600 7.600 7.600 7.600 6.196,36

Aktivenvertretung 500 500 500 500 204,60

Lehre und Ausbildung 16.000 35.200 24.300 17.600 13.514,29

Summe Eigenmittel 237.655 287.150 207.355 274.720 272.765,37

c. Sportfördermittel des Bundes1. Grundförderung 0 89.500 89.300 89.900 87.884,42

2. EM/WM 0 0 0 154.950 184.554,02nachrichtlich: Ansatz neu: (184.450)

3. Projektmittel 0 0 0 194.860 230.555,13nachrichtlich: Ansatz neu: (122.400)

4. Zuschüsse 0 0 0 0 0,00

5. Sondermittel Folgejahr 0 0 0 0 0,00

Summe Jahresplanung 0 89.500 89.300 439.710 502.993,57

B VERMÖGENSVERWALTUNG 0 0 0 0 0,00

C WIRTSCH. ZWECKBETRIEB 0 0 0 0 0,00

D WIRTSCH. GESCHÄFTSBETR. 0 0 0 0 0,00

Überschuss/Fehlbetrag (-) HL -46.305 0 -49.915 0 33,29

DBV-Haushalt Seite 6 von 62

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55. Ordentlicher Verbandstag 2019TOP 8a neu

Bewilligung einer Umlage ab 1.1.2020 bis zunächst 31.12.2020

Antrag-Nr. Antragsteller Seite

A B C D

1 Fortführung der Umlage zur Finan-zierung des Bundestrainers U15-13

DBV-Präsidium

2009 wurde die Stelle des BT Talententwicklung für die Altersstufe U13 und jünger eingeführt. 2017 wurde, u.a. mangels finanzieller Möglichkeiten, die Zuständigkeit auf die Altersstufe U15 ausgeweitet und die bislang existierende Minijobstelle für U15 abgeschafft. 2018 wurde aufgrund der dringenden sportfachlichen Notwendigkeit der Umfang der int. Wettkampfmaßnahmen und die Zahl der betreuten Spieler/innen deutlich erhöht. Diese Konstellation hat durch die notwendigen Erweiterungen 2017/ 2018 mehr und mehr zu einer Überforderung des Trainers und zu Qualitätseinbußen in den vielfältigen Aufgaben- bereichen geführt. Die Situation war für den DBV als Arbeitgeber, den Trainer als auch für den BLV-NRW als Haupt-Geldgeber nicht weiter tragbar.

Auf Anfrage des DBV hatte sich der BLV-NRW bereit erklärt, die Arbeitszeit für die von/ über ihn einfließenden Mittel auf ca. 12 Stunden pro Woche zu reduzieren, wenn die übrigen 15 BLV einen Gesamtbetrag 15.000 Euro p.a. für 2019 und 2020 übernehmen. Die anteilige Arbeitszeit für DBV U15/13 würde damit deutlich (um über 10 Stunden pro Woche) ansteigen können. Eine Fortführung ab 2021 wird in Aussicht gestellt.

Für den Zeitraum 07/2018 bis 12/2019 haben die BLV diese Unterstützung zugesagt und Aufgabenprofil, Arbeitszeiten und Finanzierungskonzept der Stelle BT Talententwicklung wurden angepasst. Die BLV hatten ihre Zusage bis Ende 2019 begrenzt, um eine angekündigte Option einer weiteren BT-Stelle in Hamburg für den U15-Bereich prüfen zu können. Eine Fortführung bis 12/2020 wurde bei unveränderten Bedingungen in Aussicht gestellt.

Für die Sicherung der bestehenden Finanzierung des BT U15/13 wird eine Umlage in Höhe von 15.000 € für 2020 von den 15 Badminton-Landesverbänden (ohne BLV-NRW) beantragt.

Fortsetzung nächste Seite

14

124

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54. Ordentlicher Verbandstag 2018TOP 8a neu

Bewilligung einer Umlage ab 1.1.2020 bis zunächst 31.12.2020

Antrag-Nr. Antragsteller Seite

A B C D

1 Fortführung der Umlage zur Finan-zierung des Bundestrainers U15-13

DBV-Präsidium

Gemäß § 9 Absatz 3 Satzung erfolgt die Berechnung der Umlage nach dem Beitragsschlüssel, wobei die Differenz aus dem für das KJ 2019 festgelegten Beitrag (465.000,30 Euro) abzgl. des NRW-Anteils von 119.734,60 Euro = 345.265,70 Euro und dem für das KJ 2020 um 15.000 Euro erhöhten Beitrag (360.265,70 Euro) zu bilden ist.

BLV

Beitrag-SOLL

(ohne NRW)

360.265,70

Beitrag-IST

(ohne NRW)

345.265,70

Umlage2020

(ohne NRW)

15.000 Anteil %

BAW 56.353,32 54.007,00 2.346,32 15,64%

BAY 54.571,64 52.299,50 2.272,14 15,15%

BBB 17.776,13 17.036,00 740,13 4,93%

BRE 7.668,48 7.349,20 319,28 2,13%

HAM 12.143,19 11.637,60 505,59 3,37%

HES 44.918,32 43.048,10 1.870,22 12,47%

MVP 3.742,63 3.586,80 155,83 1,04%

NIS 69.695,23 66.793,40 2.901,83 19,35%

NRW 0,00 0,00 0,00 0,00%

RHP 17.824,12 17.082,00 742,12 4,95%

RHL 9.132,85 8.752,60 380,25 2,54%

SAA 11.426,35 10.950,60 475,75 3,17%

SAC 16.368,94 15.687,40 681,54 4,54%

SAH 7.283,24 6.980,00 303,24 2,02%

SLH 22.641,40 21.698,70 942,70 6,28%

THÜ 8.719,86 8.356,80 363,06 2,42%

360.265,70 345.265,70 15.000,00 100,00%

* Beitrag-IST: 465.000,30 - 119.734,60 (NRW) = 345.265,70 Euro.

* Beitrag-SOLL für Umlage 15.000: 345.265,70 + 15.000,00 = 360.265,70 Euro.

Begründung: Mit dem Beschluss vom 54. OVT 2018 zur Umlage für die Finanzierung des Bundestrainers U15-13 konnte diese Stelle dem aktuelle Aufgabenprofil (Ziel Europaspitze mit U15/13) angepasst und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers entsprochen werden. Dies führte zu einer deutlichen Optimierung im Bereich Talententwicklung. Aufgrund der eventuellen Option, eine weitere BT-Stelle für den U15-Bereich über den Hamburger Badminton-Verband schaffen zu können, wurde o.a. Umlage, die für den ganzen Olympiazyklus beantragt wurde, bis Ende 2019 befristet. Da es die Option auf Finanzierung einer weiteren Stelle nicht gibt, wird die Fortführung der Umlage bis Ende 2020 beantragt.

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55. Ordentlicher Verbandstag 2019TOP 10

Satzungsänderungen

(Anträge auf Satzungsänderungen) Die bei den Anträgen selbst genannten Normen und Antragsteller beziehen sich jeweils auf DBV-Bestimmungen bzw. DBV-Organe, soweit nichts anderes genannt ist.

Antrag-Nr.

§§ DBV-Satzung Antragsteller Seite Inkraft-treten

A B C D E

S1 § 4 Abs. 1 und 4 neu und§ 10a-e neu Satzung

DBV-Präsidium 129

S2 §§ 17 und 23 Satzung DBV-Präsidium 132

S3 § 24 und 25 Satzung DBV-Präsidium 133

Notizen

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129

Antrag-Nr.: S1 Antragsteller: Präsidium

Änderungen der DBV-Satzung zur Aufnahme des DBLV als außerordentliches Mitglied (zunächst zeitlich befristet) im DBV

Neue Fassung (neue Texte in fett und gestrichene Texte grau unterlegt gestrichen) Seite 18/19 im Druckwerk 2018/2019

§ 4 (Mitglieder) Abs. 1 und neuer Abs. 4

(1) Dem DBV gehören folgende BLV als ordentliche Mitglieder an: …

(4) Der Deutsche Badminton-Ligaverband e.V. (DBLV) gehört dem DBV, zunächst zeitlich befristet, als außerordentliches Mitglied an. Die außerordentliche Mitgliedschaft ist gekop-pelt an eine Vereinbarung zwischen DBV und DBLV, deren wesentliche Inhalte für DBV-Satzung und Ordnungen in den §§ 10a ff. aufgeführt sind.

Seite 21 im Druckwerk 2018/2019

NEUER Abschnitt 3a

Abschnitt 3a Rechte und Pflichten des DBLV und seiner Mitglieder

§ 10aAllgemeine Bestimmungen

1. Der DBLV ist die juristisch selbständige Organisation der Vereine und Kapitalgesellschaftender 1. und 2. Badminton-Bundesliga.

2. Die besonderen Rechte und Pflichten des DBLV und seiner Mitglieder sind in den nachfol-genden Bestimmungen (§§ 10b bis 10e) geregelt.

3. Der DBLV regelt seinen eigenen Geschäftsbereich durch Satzung und Ordnungen sowieEntscheidungen seiner Organe unter Beachtung der DBV-Satzung und der den DBV binden-den Statuten und Regelungen von BWF und BEC.

§ 10bRechte

Der DBLV nimmt die nachstehenden im Einzelnen aufgeführten Rechte, Aufgaben und Befugnis-se eigenverantwortlich wahr:

1. Er ermittelt in Wettbewerben der 1. und 2. Bundesligen den Deutschen MannschaftsmeisterO19 des DBV und den Teilnehmer am Europa-Cup der BEC, indem er die sich aus § 2 Abs. 2Ziff. 4 ergebende, ihm zur Nutzung überlassene Aufgabe des DBV betreibt.

2. Für die Sportrechtsprechung und das Schiedsrichterwesen verpflichtet sich der DBLV zurAnerkennung/Nutzung der Organe und Einrichtungen des DBV nach dessen Regelungen.Dem Schiedsrichterwesen sind durch den DBLV rechtzeitig seine Regelungen zur Abwick-lung des Bundesligaspielbetriebs zur Kenntnis zu geben.

3. Die sich aus Nr. 1. ergebenden Vermarktungsrechte werden in einer Vereinbarung zwischenDBV, Vermarktungsgesellschaft Badminton Deutschland mbH (VBD) und DBLV geregelt.

4. Der DBLV erteilt die Lizenzen an Vereine und Kapitalgesellschaften für die Teilnahme amWettbewerb der Ligen der 1. und 2. Bundesligen in eigener Verantwortung nach sportlichen,organisatorischen und wirtschaftlichen Kriterien. Er regelt auch die Lizenzerteilung an dieSpieler, die zusätzlich zur Spielberechtigung besteht.

5. Die Erstellung des Rahmenterminplans erfolgt im Einvernehmen mit den zuständigen Orga-nen des DBV.

6. Der DBLV hat einen Betrag von 24.000 Euro pro Spielsaison als Beitrag an den DBV zu ent-richten. Der DBLV erhält für Verbandstage ein Stimmrecht von insgesamt 20 Stimmen.

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130

Antrag-Nr.: S1 Antragsteller: Präsidium

Änderungen der DBV-Satzung zur Aufnahme des DBLV als außerordentliches Mitglied im DBV

-Fortsetzung-

Neue Fassung (neue Texte in fett und gestrichene Texte grau unterlegt gestrichen)

§ 10cPflichten

Der DBLV hat in seiner Satzung und seinen Ordnungen sowie beim Handeln seiner Organe si-cherzustellen, dass die nachstehenden Pflichten von ihm, seinen Mitgliedern, deren Einzelmit-gliedern sowie deren Organen und Mitarbeitern beachtet werden:

1. Der DBLV hat zu gewährleisten, dass zwischen der 1. Bundesliga und der 2. Bundesliga so-wie zwischen der 2. Bundesliga und der Regionalliga ein ausreichender Auf- und Abstiegi.S.v. § 3 BLO in Verbindung mit Anlage II zur BLO stattfindet. Ein entsprechender Text ist fürden Zeitraum des Außerkrafttretens der BLO nebst Anlagen in das Regelwerk des DBLV ver-pflichtend aufzunehmen.

2. Er hat Spieler zur Bildung der deutschen Badminton-Nationalmannschaft und weiterer Aus-wahlmannschaften unter der Verantwortung des DBV sowie für internationale Turniere frei-zustellen.

3. Er ist verpflichtet, sich an der Entwicklung, Betreuung und Förderung des gesamten Bad-mintonsports in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der Nachwuchsförderung,zu beteiligen.

4. Er ist verpflichtet, das Dopingverbot zu beachten und entsprechend den vom DBV erlasse-nen Bestimmungen durchzusetzen.

5. Er ist verpflichtet, das Gebot der Integrität des sportlichen Wettbewerbs, insbesondere dieRegelungen §°2 Abs. 2, Nrn. 7 bis 9, zu beachten und entsprechend die vom DBV erlassenenBestimmungen durchzusetzen.

Die Ausgestaltung dieser Verpflichtungen wird in den entsprechenden Ordnungen des DBLV geregelt.

§ 10dMitgliedschaft im DBLV

1. Vereine der Bundesligen bzw. Kapitalgesellschaften mit den in sie ausgegliederten wirt-schaftlichen Geschäftsbetrieben erwerben die Mitgliedschaft im DBLV mit Erteilung der Li-zenz durch den DBLV.

2. Ein Verein kann nur eine Lizenz für die Bundesligen und damit die Mitgliedschaft im DBLVerwerben, wenn er rechtlich unabhängig ist, das heißt auf ihn kein Rechtsträger einen recht-lich beherrschenden oder mitbeherrschenden Einfluss ausüben kann, über eine eigeneBadmintonabteilung verfügt und sportlich für die Teilnahme an einer Lizenzliga qualifiziertist.

3. Eine Kapitalgesellschaft kann nur eine Lizenz für die Bundesligen und damit die Mitglied-schaft im DBLV erwerben, wenn ein Verein mehrheitlich an ihr beteiligt ist, der über eine ei-gene Badmintonabteilung verfügt und der im Zeitpunkt, in dem sie sich erstmals für eine Li-zenz bewirbt, sportlich für die Teilnahme an einer Bundesliga qualifiziert ist. Der Verein(„Mutterverein“) muss rechtlich unabhängig im Sinne des § 10d Ziff. 2. sein.

Der Mutterverein ist an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt („Kapitalgesellschaft“), wenner über 50 % der Stimmenanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmenanteils in derVersammlung der Anteilseigner verfügt. Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien muss derMutterverein oder eine von ihm zu 100 % beherrschte Tochter die Stellung des Komplemen-tärs haben. In diesem Fall genügt ein Stimmenanteil des Muttervereins von weniger als 50 %,wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass er eine vergleichbare Stellung hat, wie ein ander Tochtergesellschaft mehrheitlich beteiligter Gesellschafter. Dies setzt insbesondere vo-raus, dass dem Komplementär die kraft Gesetzes eingeräumte Vertretungs- und Geschäfts-führungsbefugnis uneingeschränkt zusteht.

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Antrag-Nr.: S1 Antragsteller: Präsidium

Änderungen der DBV-Satzung zur Aufnahme des DBLV als außerordentliches Mitglied im DBV

-Fortsetzung-

Neue Fassung (neue Texte in fett und gestrichene Texte grau unterlegt gestrichen)

§ 10eZeitliche Regelungen

1. Die Mitgliedschaft des DBLV beginnt am 01.01.2020 und endet am 30.06.2023, nach dem Ab-schluss der Saison 2022/2023.

2. Die Organisation des Spielbetriebs für die 1. und 2. Bundesligen durch den DBLV gilt für dreiSaisons: 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023. Die Bundesligaordnung (BLO) sowie die Durch-führungsbestimmungen und alle Anlagen treten mit Ende der Spielsaison 2019/2020, zum 30.06.2020, bis Ende der Spielsaison 2022/2023 (30.06.2023) außer Kraft.

Für den gleichen Zeitraum treten alle in DBV Satzung/Ordnungen enthaltenen Hinweise und/oder Querverweise auf z.B. den Ausschuss für Bundesligaangelegenheiten, BLVV, BLO nebst Durch-führungsbestimmungen und Anlagen außer Kraft bzw. werden in die Zuständigkeit des DBLV übertragen. Aufgrund der zunächst zeitlich befristeten Mitgliedschaft des DBLV wird auf eine Streichung/Änderung im DBV Satzungswerk aus Gründen der Ökonomie verzichtet.

3. Die Beitragszahlung an den DBV gilt für die o.g. drei Spielzeiten. Der Gesamtbeitrag für diejeweilige Saison ist zum 30.09. zu entrichten, erstmals am 30.09.2020 für die Saison 2020/2021.

4. In Anlehnung an die Beitragszahlung ist der DBLV drei Jahre als außerordentliches Mitgliedbeim Verbandstag mit seiner Stimmenzahl von 20 Stimmen vertreten, erstmals beim Verbands-tag 2020. Für die Verbandstage 2020, 2021 und 2022 verfügt der DBLV über ein Antragsrecht und somit ist der DBLV für die Konferenz vor den o.g. Verbandstagen analog zu den BLV teilnahme-berechtigt und kann Vorschläge zur Tagesordnung unterbreiten. Die Kosten für seine Delegier-ten übernimmt der DBLV.

5. Die Laufzeit der Vereinbarung zwischen DBV und DBLV ist abhängig von der Laufzeit des TV-Vertrages zwischen DBV und der Sportrechte- und Marketing-Agentur GmbH, München (SportA) (01.01.2020 bis 31.12.2023). Sofern SportA von seiner einseitigen Verlängerungsoption bis zum 31.12.2024 Gebrauch macht, verlängern sich alle o.g. Regelungen um jeweils ein Jahr.

6. Alle Regelungen in DBV Satzung und Ordnungen, die im Zusammenhang mit der außeror-dentlichen Mitgliedschaft des DBLV eingeführt wurden, treten automatisch mit dem Ende der zunächst zeitlich befristeten, außerordentlichen Mitgliedschaft des DBLV im DBV außer Kraft, sofern nicht spätestens ein Jahr vor Ende der Mitgliedschaft beim Verbandstag eine grundsätzli-che Regelung oder eine eventuelle Verlängerung zur befristeten, außerordentlichen Mitglied-schaft beschlossen wurde.

Begründung: Am 20.11.2016 wurde von der Bundesliga-Vollversammlung einstimmig die Gründung des Deut-schen Badminton-Ligaverbandes e.V. (DBLV) beschlossen. Ein Antrag des Präsidiums des Deut-schen Badminton-Verbandes für die Aufnahme des DBLV als außerordentliches Mitglied des DBV wurde beim Verbandstag 2017 zurückgezogen. Dem im Rahmen einer Arbeitsgruppe gefundenen Kompromiss für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen DBV und DBLV wurde Ende April/Anfang Mai 2019 vom DBV-Präsidium, den Präsiden-ten/Vorsitzenden der BLV sowie den Bundesligavereinen im Rahmen einer Sitzung des DBLV je-weils mehrheitlich zugestimmt. Mit der Aufnahme in den DBV als außerordentliches Mitglied soll, zusammen mit der Vereinbarung zwischen DBV und DBLV, die Anbindung an den DBV mit Festle-gung der jeweiligen Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten vollzogen werden. Siehe auch Antrag O31.

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132

Antrag-Nr.: S2 Antragsteller: Präsidium

Änderungen der DBV-Satzung zur Vergabe von Meisterschaften

Neue Fassung (neue Texte in fett und gestrichene Texte grau unterlegt gestrichen) Seite 23 im Druckwerk 2018/2019

§ 17Verbandstag, Aufgaben

Der Beschlussfassung des Verbandstages unterliegen insbesondere:

… (Nrn. 1 bis 8 unverändert)

9. die Vergabe von Meisterschaften. Ausgenommen sind kommerziell ausgerichtete und inter-nationale Meisterschaften, die durch das Präsidium vergeben werden. In begründeten Aus-nahmefällen kann das Präsidium im Einzelfall auch die Vergabe von nicht-kommerziellen Meister-schaften vornehmen.

Seite 26 im Druckwerk 2018/2019

§ 23Aufgaben, Rechte und Pflichten des Präsidiums

… (Abs. 1 und 2 sowie 4 und 5 unverändert)

(3) Auf Vorschlag des zuständigen Ausschusses beschließt das Präsidium die Vergabe der DBV-Veranstaltungen, von Meisterschaften gemäß jedoch nur ausnahmsweise (§ 17 Nr. 9), vorbehaltlich anderer Regelungen.

Begründung: Anpassung an das tatsächliche Prozedere bei den kommerziellen Meisterschaften (DM O19, Final Four, German Open, SaarLorLuxOpen) und Erweiterung auf alle internationalen Meisterschaften (German Junior und neue internationale Meisterschaften/Wettkämpfe wie z.B. German Junior U17), da bei diesen Veranstaltungen längerfristige Entscheidungen/Vergaben notwendig sind und/oder Regeln/Fristen von BWF/BEC beachtet werden müssen. Siehe auch Antrag O29.

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133

Antrag-Nr.: S3 Antragsteller: Präsidium

Änderungen der DBV-Satzung zur Einführung eines hauptamtlichen Referatsleiters Leistungssport U19

Neue Fassung (neue Texte in fett und gestrichene Texte grau unterlegt gestrichen) Seite 26-28 im Druckwerk 2018/2019

§ 24 Ausschüsse und Referate

(4) Die Referatsleiter der Ausschüsse gemäß Absatz 1 Nr. 1 bis 3, die Referatsmitarbeiter – aus-genommen der Referatsleiter Aktivenvertretung (Aktivensprecher) und dessen Referatsmitarbeiter (Stellvertretender Aktivensprecher) – werden durch das Präsidium berufen und abberufen. Die Kandidaten werden dem Präsidium von dem jeweils zuständigen Vizepräsidenten vorgeschlagen.

Der Ausschuss für Jugend benennt jeweils eines seiner Mitglieder als Referatsleiter für Spielbe-trieb U19 im Ausschuss für Wettkampfsport, als Referatsleiter für Leistungssport U19 im Ausschuss für Leistungssport und als Mitarbeiter im Referat Breitensport im Ausschuss für Breitensport.

Der Ausschuss für Bundesligaangelegenheiten benennt eines seiner Mitglieder als Mitarbeiter im Referat Spielbetrieb O19 im Ausschuss für Wettkampfsport.

(7) Die Amtszeit der Referatsleiter der Ausschüsse gemäß Absatz 1 Nr. 1 bis 3, der Referatsmit-arbeiter – ausgenommen der Referatsleiter Aktivenvertretung (Aktivensprecher) und dessen Refe-ratsmitarbeiter (Stellvertretender Aktivensprecher) – endet mit dem Ablauf der regulären Amtszeit des jeweils zuständigen Präsidiumsmitglieds als Ausschussvorsitzendem.

Die Amtszeit der Beisitzer im Ausschuss für Jugend und damit auch die Amtszeit des Referatslei-ters Leistungssport U19 im Ausschuss für Leistungssport, des Referatsleiters Spielbetrieb U19 im Ausschuss für Wettkampfsport und des vom Ausschuss für Jugend benannten Referatsmitarbeiters im Referat Breitensport endet mit Ablauf der regulären Amtszeit des Vorsitzenden des Ausschus-ses für Jugend.

Die Amtszeit der Beisitzer im Ausschuss für Bundesligaangelegenheiten und damit auch die Amts-zeit des vom Ausschuss für Bundesligaangelegenheiten benannten Referatsmitarbeiters im Referat Spielbetrieb O19 im Ausschuss für Wettkampfsport endet gemäß § 2 Absatz 2 der Anlage I zur Bundesligaordnung nach der zweijährigen Amtszeit, spätestens jedoch mit Ablauf der regulären Amtszeit des Vorsitzenden des Ausschusses für Bundesligaangelegenheiten.

§ 25 Aufgaben und Pflichten der Ausschüsse

(4) Der Ausschuss für Jugend ist verantwortlich für die gesamte Jugendarbeit nach der JO inner-halb des DBV auf Bundesebene. Er benennt dazu aus dem Ausschuss für Jugend in den Aus-schuss für Leistungssport den Referatsleiter Leistungssport U19, in den Ausschuss für Wettkampf-sport den Referatsleiter Spielbetrieb U19 und in den Ausschuss für Breitensport in das Referat Brei-tensport einen Referatsmitarbeiter. Begründung: Im Zuge der DOSB-Leistungssportreform wurden hauptberufliche Bundesstützpunktleiterstellen u.a. für die Vorgabe und Umsetzung der Leitlinien im Nachwuchsleistungssport eingerichtet. Mit der Bewilligung dieser Stellen für den DBV soll – analog zum Sportdirektor für den Bereich O19 – die Referatsleitung Leistungssport U19 durch den Bundesstützpunktleiter Mülheim erfolgen und durch das Präsidium berufen werden. Siehe auch Antrag O30.

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134

Organigramm DBV Satzungswerk

Bisherige Fassung

Neue Fassung laut Antrag Nr. S3

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136

55. Ordentlicher Verbandstag 2019 TOP 11

Ordnungsänderungen

(Anträge auf Ordnungsänderungen) Die bei den Anträgen selbst genannten Normen und Antragsteller beziehen sich jeweils auf DBV-Bestimmungen bzw. DBV-Organe, soweit nichts anderes genannt ist.

Antrag-Nr.

§§ DBV-Ordnungen Antragsteller Seite Inkraft-treten

A B C D E

O1 § 4 Abs. 1 DBV-Finanzordnung

DBV-Präsidium 138

O2 § 3 Abs. 1, Abs. 2 DBV- Trainerordnung Teil A

Ausschuss für Leistungssport

139

O3

§ 3 Abs. 3 DBV- Trainerordnung Teil A

Ausschuss für Leistungssport

140

O4

§ 4 Abs. 1 DBV- Trainerordnung Teil A

Ausschuss für Leistungssport

141

O5

§ 4 Abs. 2, Abs. 5 DBV- Trainerordnung Teil A

Ausschuss für Leistungssport

142

O6

§ 5 Abs. 4, Abs. 7. Abs. 8 DBV- Trainerordnung Teil A

Ausschuss für Leistungssport

143

O7

§ 6 Abs. 2 ff DBV- Trainerordnung Teil A

Ausschuss für Leistungssport

144

O8

§ 7 Abs. 1 DBV- Trainerordnung Teil A

Ausschuss für Leistungssport

145

O9

§ 8 Abs. 4 DBV- Trainerordnung Teil A

Ausschuss für Leistungssport

146

O10

§ 13 Abs. 2 DBV- Trainerordnung Teil A

Ausschuss für Leistungssport

147

O11

§ 14 Abs. 5, Abs. 10 DBV- Trainerordnung Teil A

Ausschuss für Leistungssport

148

O12

§ 15 Abs. 1 DBV- Trainerordnung Teil A

Ausschuss für Leistungssport

149

O13

§ 1 Abs. 1, Abs. 3 Anlage II zur TrO-AO

Ausschuss für Leistungssport

150

O14

§ 2 Anlage II zur TrO-AO

Ausschuss für Leistungssport

151

O15

§ 1 Abs. 1 DBV- Trainerordnung Teil B

Ausschuss für Leistungssport

152

O16

§ 2 Abs. 5 DBV- Trainerordnung Teil B

Ausschuss für Leistungssport

153

O17

§ 3 Abs. 5 DBV- Trainerordnung Teil B

Ausschuss für Leistungssport

154

O18

§ 3 Abs. 2-9 DBV- Trainerordnung Teil B

Ausschuss für Leistungssport

155

O19

§4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 8, Abs. 9, Abs. 12 DBV- Trainerordnung Teil B

Ausschuss für Leistungssport

156

O20

§ 5 Abs. 1, Abs. 2 DBV- Trainerordnung Teil B

Ausschuss für Leistungssport

157

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137

O21

§ 5 Abs. 7 DBV- Trainerordnung Teil B

Ausschuss für Leistungssport

158

O22

§ 6 DBV- Trainerordnung Teil B

Ausschuss für Leistungssport

159

O23

§ 7 Abs. 3-5 DBV- Trainerordnung Teil B

Ausschuss für Leistungssport

160

O24

§ 7 Abs. 6-12 DBV- Trainerordnung Teil B

Ausschuss für Leistungssport

161

O25

§ 8 DBV- Trainerordnung Teil B

Ausschuss für Leistungssport

162

O26

§ 9 Abs. 1 DBV- Trainerordnung Teil B

Ausschuss für Leistungssport

163

O27

§ 10 Abs. 2 DBV- Trainerordnung Teil B

Ausschuss für Leistungssport

164

O28

§ 11 Abs. 1 DBV- Trainerordnung Teil B

Ausschuss für Leistungssport

165

O29

§ 1 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 DBV-Spielordnung - DB

DBV-Präsidium 166

O30

§ 7 und § 8 Abs. 1 DBV-Spielordnung - DB

DBV-Präsidium 167

O31

Einleitung DBV-Bundesligaordnung (BLO)

DBV-Präsidium 168

Notizen

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138

Antrag-Nr.: O1 Antragsteller: Präsidium

§ 4 Abs. 1 Finanzordnung (FO) Kassenprüfer

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 117 im Druckwerk 2018/2019

(1) Die Kassenprüfer haben wenigstens

zweimal im Haushaltsjahr die DBV-Kasse einer Revision zu unterziehen und hierüber einen Prüf-bericht zu erstellen. Eine dieser Kassenprüfun-gen muss rechtzeitig vor dem Verbandstag statt-finden.

(1) Die Kassenprüfer haben wenigstens einmal im Haushaltsjahr die DBV-Kasse einer Revision zu unterziehen und hierüber einen Prüfbericht zu erstellen. Die Kassenprüfung muss rechtzeitig vor dem Verbandstag statt-finden.

Begründung: Aufgrund der Belastungen im Ehrenamt ist auch nach Einschätzung des Gremiums der BLV Schatzmeister (Arbeitsgespräch Finan-zen) die Reduzierung zeitgemäß. Weitere Prü-fungen werden ja nicht ausgeschlossen.

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139

Antrag-Nr.: O2 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil A §3 Abs. 1, Abs. 2 Übersicht über Ausbildungsgänge

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 162 im Druckwerk 2018/2019 (1) Ausbildung nach DOSB-Rahmenrichtlinien

Lizenzstufe Bezeichnung1) Ausbildungsumfang2) Ausbildungsdauer3) Vorstufen-

Qualifikation Trainer-assistent 60 12 Monate

1. Lizenz (Tr-C/B)

Trainer-C Breitensport 120 LE 24 Monate

1. Lizenz (Tr-C/L)

Trainer-C Leistungssport 120 LE 24 Monate

2. Lizenz (Tr-B/L)

Trainer-B Leistungssport

110 LE für Tr-C/L 16 Monate

140 LE für Tr-C/B 24 Monate 3. Lizenz (Tr-A/L)

Trainer-A Leistungssport 160 LE 24 Monate

4 Lizenz

Diplom-Trainer

lt. Curriculum der Trainerakademie Köln des DOSB (TAK)

TAK-Absolventen können an der Deutschen Sporthochschule (DSHS) in Köln, ein Aufbaustudium belegen, mit universitärem Abschluss zum Bachelor of Science 5)

(2) Ausbildung nach DBV-Ausbildungskonzeption

Zertifikats-stufe Bezeichnung1) Ausbildungsumfang2) Ausbildungsdauer3)

Stufe 1

Schülermentor (angelehnt an Modell BAW) 40 LE 1 Woche

Stufe 2

Juniortrainer (angelehnt an Modell NRW) 80 LE 12 Monate

Stufe 3

Elitetrainer (Modell DBV-

Leistungssport) 30 LE 12 Monate

1) Zur Vereinfachung der Darstellung ist die Bezeichnung

„Trainer“ gewählt. Gemeint sind immer „Trainer/Trainerinnen“.

2) Mindestanzahl von Lerneinheiten (LE). Zeiten für Prü-fungen sind nicht enthalten.

3) Zeitraum, in dem die Ausbildung absolviert sein muss.

4) Zertifikat-Vordrucke können beim RfLA bezogen wer-

den. 5) "Bachelor of Science" ist ein international anerkannter

Abschluss und qualifiziert für weitere Studiengänge, z. B. "Master", auch im Ausland.

(1) Ausbildung nach DOSB-Rahmenrichtlinien

Lizenzstufe Bezeichnung1) Ausbildungsumfang2) Ausbildungsdauer3) Vorstufen-

Qualifikation Trainer-assistent 60 12 Monate

1. Lizenz (Tr-C/B)

Trainer-C Breitensport 120 LE 24 Monate

1. Lizenz (Tr-C/L)

Trainer-C Leistungssport 120 LE 24 Monate

2. Lizenz (Tr-B/B)

Trainer-B Breitensport 60 LE 36 Monate

2. Lizenz (Tr-B/L)

Trainer-B Leistungssport

110 LE für Tr-C/L 16 Monate

3. Lizenz (Tr-A/L)

Trainer-A Leistungssport 160 LE 24 Monate

4 Lizenz

Diplom-Trainer

lt. Curriculum der Trainerakademie Köln des DOSB (TAK)

TAK-Absolventen können an der Deutschen Sporthochschule (DSHS) in Köln, ein Aufbaustudium belegen, mit universitärem Abschluss zum Bachelor of Science 4)

1) Zur Vereinfachung der Darstellung ist die Bezeichnung

„Trainer“ gewählt. Gemeint sind immer „Trai-ner/Trainerinnen“.

2) Mindestanzahl von Lerneinheiten (LE). Zeiten für Prü-fungen sind nicht enthalten.

3) Zeitraum, in dem die Ausbildung absolviert sein muss. 4) "Bachelor of Science" ist ein international anerkannter

Abschluss und qualifiziert für weitere Studiengänge, z. B. "Master", auch im Ausland.

Begründung:

Ergänzung des B-Trainer Breitensport als wei-terer Bestandteil der DBV-Trainerausbildung

Stringentere Trennung Breitensport- und Leis-tungssportschiene

Zertifikate aus der Ordnung entnommen, da nicht zwingend notwendig und Verweis auf DBV-Ausbildungskonzeption (noch) nicht mög-lich

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Antrag-Nr.: O3 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil A §3 Abs. 3 Übersicht über Ausbildungsgänge

Bisherige Fassung Vorgeschlagene Neue Fassung Seite 162 im Druckwerk 2018/2019 (3) Die innere Struktur der Ausbildungsgänge ist in der TrO-AFK erläutert.

1. Die 120 LE umfassende Ausbildung zum Trainer-C Breitensport und Trainer-C Leis-tungssport kann in zwei zeitgleiche Abschnit-te, mit oder ohne Zwischenprüfung, unterteilt werden.

2. Beendet ein Teilnehmer eine Ausbildung zur Erlangung der 1. Lizenz nach dem ersten Ab-schnitt entsprechend Absatz 4, erhält dieser Ausbildungsgang die Bezeichnung „Trai-nerassistent”.

3. Zum Abschluss eines eigenständigen Ausbil-dungsganges zum Trainerassistent entspre-chend Absatz 1, ist eine Prüfung nicht erfor-derlich.

4. Für Absolventen der Ausbildung zum Trainer-C Breitensport werden vor Aufnahme einer Ausbildung zum Trainer-B Leistungssport wesentliche Inhaltsunterschiede aus einer Ausbildung zum Trainer-C Leistungssport vermittelt. Danach erfolgt eine Umschreibung der Lizenz zum Trainer-C Leistungssport.

(3) Die Struktur der Ausbildungsgänge ist nachfol-gend erläutert.

1. Die 120 LE umfassende Ausbildung zum Trainer-C Breitensport und Trainer-C Leis-tungssport kann in zwei zeitgleiche Abschnit-te, mit oder ohne Zwischenprüfung, unterteilt werden.

2. Beendet ein Teilnehmer eine Ausbildung zur Erlangung der 1. Lizenz nach dem ersten Ab-schnitt entsprechend Absatz 4, erhält dieser Ausbildungsgang die Bezeichnung „Trai-nerassistent”.

3. Zum Abschluss eines eigenständigen Ausbil-dungsganges zum Trainerassistent entspre-chend Absatz 1, ist eine Prüfung nicht erfor-derlich.

4. Für Absolventen der Ausbildung zum Trainer-C Breitensport ist vor Aufnahme einer Aus-bildung zum Trainer-B Leistungssport ei-ne erfolgreiche Aufbauausbildung mit ei-nem Mindestumfang von 30 LE durchzu-führen. Danach erfolgt die zusätzliche Aus-stellung der Lizenz zum Trainer-C Leis-tungssport.

5. Für Absolventen der Ausbildung zum Trainer-C Leistungssport ist vor Aufnah-me einer Ausbildung zum Trainer-B Brei-tensport eine erfolgreiche Aufbauausbil-dung mit einem Mindestumfang von 30 LE durchzuführen. Danach erfolgt die zusätz-liche Ausstellung der Lizenz zum Trainer-C Breitensport.

Begründung:

Anpassung durch Ergänzung des Trainer-B Breitensport, der als Voraussetzung die Trainer-C Breitensport Lizenz hat.

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Antrag-Nr.: O4 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil A §4 Abs. 1 Zulassung zur Ausbildung

Bisherige Fassung Vorgeschlagene Neue Fassung Seite 163 im Druckwerk 2018/2019

(1) Voraussetzungen für die einzelnen Lizenzstufen

1. Vorstufen-Qualifikation (DOSB): Trainerassistent a) Mindestens Vollendung des 14. Lebensjahres. b) Grunderfahrungen im Sportspiel Badminton. c) Mitgliedschaft in einem, dem BLV angeschlosse-

nen Badmintonverein. d) Schriftliche Anmeldung gemäß den Festlegungen

der jeweiligen Ausbildungsausschreibung. 2. Erste Lizenzstufe (DOSB): Trainer-C Breitensport,

Trainer-C Leistungssport a) Mindestens Vollendung des 16. Lebensjahres. b) Ausreichende Erfahrungen im Sportspiel Badmin-

ton. c) Mitgliedschaft in einem, dem BLV angeschlosse-

nen Badmintonverein. d) Schriftliche Anmeldung gemäß den Festlegungen

der jeweiligen Ausbildungsausschreibung. 3. Zweite Lizenzstufe (DOSB): Trainer-B Leistungssport

a) Besitz der gültigen Lizenz als Trainer-C Leistungs-sport

b) Nachweis über eine mindestens zweijährige Tätig-keit als Trainer-C Leistungssport, davon mindes-tens 12 Monate nach Erwerb der ersten Lizenzstu-fe.

c) Mitgliedschaft in einem, dem BLV angeschlosse-nen Badmintonverein.

d) Schriftliche Anmeldung gemäß den Festlegungen der jeweiligen Ausbildungsausschreibung.

[weitere Lizenzstufen und Zertifikate folgend]

5. Vierte Lizenzstufe (DOSB): Diplomtrainer a) Mindestens Vollendung des 22. Lebensjahres. b) Besitz einer gültigen Lizenz als Trainer-A Leis-

tungssport. c) Mitgliedschaft in einem, dem BLV angeschlosse-

nen Badmintonverein. d) Schriftliche Anmeldung zum Studium. Diese ist an

die DBV-Geschäftsstelle zu richten, mit vollständi-gen Unterlagen gemäß den Vorgaben der Aus-schreibung der TAK. Befürwortung des zuständi-gen Badminton-Landesverbandes, mit Angaben zum geplanten Einsatzgebiet.

6. Erste DBV-Stufe: Schülermentor a) Mindestens Vollendung des 16. Lebensjahres. b) Mitgliedschaft in einem, dem BLV angeschlosse-

nen Badmintonverein. 7. Zweite DBV-Stufe: Juniortrainer

a) Mindestens Vollendung des 13. Lebensjahres. b) Grunderfahrungen im Sportspiel Badminton. c) Mitgliedschaft in einem, dem BLV angeschlosse-

nen Badmintonverein. d) Schriftliche Anmeldung gemäß den Festlegungen

der jeweiligen Ausbildungsausschreibung. 8. Dritte DBV-Stufe: Elitetrainer

a) Die Ausbildung zum Elitetrainer ist in vier Module nach Leistungsstufen gegliedert und auf eine Dau-er von 12 bis 14 Monaten ausgelegt. Die regulären Ausbildungsgänge vom Trainer-Assistent bis Trainer-A werden dadurch nicht er-setzt, diese bleiben Grundlage der Ausbildungs-stufen im DBV.

b) Mitgliedschaft in einem, dem BLV angeschlosse-nen Badmintonverein.

c) Schriftliche Einladung/Bestimmung gemäß den Festlegungen der jeweiligen Ausbildungs-vereinbarung des AfL beziehungsweise des Chef-BT/Technischen Direktors.

(1) Voraussetzungen für die einzelnen Lizenzstufen 1. Vorstufen-Qualifikation (DOSB): Trainerassistent

a) Mindestens Vollendung des 14. Lebensjahres. b) Grunderfahrungen im Sportspiel Badminton. c) Mitgliedschaft in einem, den Landessportbünden

(LSB) angeschlossenen Verein.

d) Schriftliche Anmeldung gemäß den Festlegungen der jeweiligen Ausbildungsausschreibung.

2. Erste Lizenzstufe (DOSB): Trainer-C Breiten-sport, Trainer-C Leistungssport a) Mindestens Vollendung des 16. Lebensjahres. b) Ausreichende Erfahrungen im Sportspiel Badmin-

ton. c) Mitgliedschaft in einem, den Landessportbünden

(LSB) angeschlossenen Verein.

d) Schriftliche Anmeldung gemäß den Festlegungen der jeweiligen Ausbildungsausschreibung.

3. Zweite Lizenzstufe (DOSB): Trainer-B Breiten-sport a) Besitz der gültigen Lizenz als Trainer-C Brei-

tensport b) Nachweis über eine mindestens zweijährige

Tätigkeit als Trainer-C Breitensport, davon mindestens 12 Monate nach Erwerb der ersten Lizenzstufe

c) Mitgliedschaft in einem, den Landessportbün-den (LSB) angeschlossenen Verein.

d) Schriftliche Anmeldung gemäß den Festlegun-gen der jeweiligen Ausbildungsausschreibung

4. Zweite Lizenzstufe (DOSB): Trainer-B Leistungssport

a) Besitz der gültigen Lizenz als Trainer-C Leistungs-sport

b) Nachweis über eine mindestens zweijährige Tätig-keit als Trainer-C Leistungssport, davon mindes-tens 12 Monate nach Erwerb der ersten Lizenzstu-fe.

c) Mitgliedschaft in einem, dem BLV angeschlosse-nen Badmintonverein.

d) Schriftliche Anmeldung gemäß den Festlegungen der jeweiligen Ausbildungsausschreibung.

[weitere Lizenzstufen und Zertifikate in der Nummerierung angepasst folgend]

6. Vierte Lizenzstufe (DOSB) Diplomtrainer

a) Mindestens Vollendung des 22. Lebensjahres. b) Besitz einer gültigen Lizenz als Trainer-A Leis-

tungssport. c) Mitgliedschaft in einem, dem BLV angeschlossenen

Badmintonverein. d) Schriftliche Bewerbung/Anmeldung zum Studi-

um an das RfLA mit vollständigen Unterlagen gemäß den Vorgaben der Ausschreibung der TAK.

Zertifikatsstufen ersatzlos streichen

Begründung:

Ergänzung des B-Trainer Breitensport als weiterer Bestandteil der DBV-Trainerausbildung

Vereinsmitgliedschaft von BLV auf LSB für den Bereich Trainerassistent und Trainer C ausgewei-tet, um noch mehr (Privat-) Personen erreichen zu können, den Versicherungsschutz aber gewähr-leisten zu können. Eine mögliche Kostenstaffelung obliegt den BLV

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Antrag-Nr.: O5 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil A §4 Abs. 2, Abs. 5 Zulassung zur Ausbildung

Bisherige Fassung Vorgeschlagene Neue Fassung Seite 164 im Druckwerk 2018/2019

(2) Die in den RRL vorgesehenen Ausbildun-gen zum Übungsleiter-C Breitensport, zum Übungsleiter-B Breitensport (mit Prävention und Rehabilitation), zum Trainer-B Breiten-sport und zum Trainer-A Breitensport werden zum aktuellen Zeitpunkt nicht in die TrO über-nommen. Bei ausreichendem Bedarf wird ei-ne Übergangsordnung erstellt. 5) Das Präsidium kann für Trainer-A Leis-tungssport beziehungsweise die BLV können für Trainerassistent, Trainer-C Breitensport, Trainer-C Leistungssport und Trainer-B Leis-tungssport, in besonders gelagerten Einzelfäl-len Ausnahmen von den in Absatz 1 geforder-ten Voraussetzungen zulassen. Anträge hierzu sind den zuständigen Präsi-denten/Vorständen zuzuleiten und zu doku-mentieren.

(2) Die in den RRL vorgesehenen Ausbil-dungen zum Übungsleiter-C Breitensport, zum Übungsleiter-B Breitensport (mit Prä-vention und Rehabilitation), und zum Trai-ner-A Breitensport werden zum aktuellen Zeitpunkt nicht in die TrO übernommen. Bei ausreichendem Bedarf wird eine Über-gangsordnung erstellt. 5) Das RfLA kann für Trainer-A Leistungs-sport und Trainer-B-Leistungssport bezie-hungsweise die BLV können für Traineras-sistent, Trainer-C Breitensport, Trainer-C Leistungssport und Trainer-B Breitensport, in besonders gelagerten Einzelfällen Aus-nahmen von den in Absatz 1 geforderten Voraussetzungen zulassen.

Begründung:

Anpassung aus der Praxis sowie Ergän-zung Trainer-B Breitensport.

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143

Antrag-Nr.: O6 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil A §5 Abs. 4, Abs. 7, Abs. 8 Anerkennung anderer Ausbildungslehrgänge

Bisherige Fassung Vorgeschlagene Neue Fassung Seite 164/165 im Druckwerk 2018/2019

(4) Die Anerkennung von Teilgebieten der Aus-bildung oder der Gesamtausbildung zum Trai-ner-C Leistungssport und Trainer-B Leistungs-sport ist nur auf Antrag des Bewerbers über den zuständigen BLV an das RfLA möglich. (7) Grundlage für die Anerkennung zum Trainer-C Leistungssport ist der erfolgreiche Abschluss aus einer Prüfung zu badmintonspezifischen Teilen aus der Ausbildung. Die Prüfungsinhalte werden in Einzelfällen vom zuständigen BLV zusammengestellt. (8) Grundlage für die Anerkennung zum Trainer-B Leistungssport ist der erfolgreiche Abschluss einer Prüfung entsprechend den Prüfungsrichtli-nien der TrO-AO für Trainer-B Leistungssport.

(4) Die Anerkennung von Teilgebieten der Aus-bildung oder der Gesamtausbildung zum Trai-ner-C Breitensport und Leistungssport und Trainer-B Breitensport und Leistungssport ist nur auf Antrag des Bewerbers über den zustän-digen BLV an das RfLA möglich. (7) Grundlage für die Anerkennung zum Trainer-C Breitensport und Trainer-C Leistungssport ist der erfolgreiche Abschluss aus einer Prüfung zu badmintonspezifischen Teilen aus der Ausbil-dung. Die Prüfungsinhalte werden in Einzelfällen vom zuständigen BLV zusammengestellt. (8) Grundlage für die Anerkennung zum Trai-ner-B Breitensport und Trainer-B Leistungs-sport ist der erfolgreiche Abschluss einer Prü-fung entsprechend den Prüfungsrichtlinien der TrO-AO für Trainer-B Breitensport und Trai-ner-B Leistungssport. Begründung:

Ergänzung des B-Trainer Breitensport als weiterer Bestandteil der DBV-Trainerausbildung sowie Breitensport grundsätzlich

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144

Antrag-Nr.: O7 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil A §6 Abs. 2ff Prüfungskommission

Bisherige Fassung Vorgeschlagene Neue Fassung Seite 165 im Druckwerk 2018/2019 (2) Die Ernennung der PK und Bestimmung ih-res Vorsitzenden für an BLV delegierte Ausbil-dungen obliegt den zuständigen Gremien der BLV. Die benannte PK ist dem RfLA vor Beginn des Prüfungslehrganges mitzuteilen. (3) Zu Ausbildungsreihen für Trainer-A Leis-tungssport schlägt das RfLA dem Präsidium die Prüfungskommission einschließlich ihres Vorsit-zenden vor. (4) Die Prüfungskommission besteht mindestens aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern sowie gegebenenfalls Ersatzbeisitzern. Diesem Gremium muss ein Badminton-Trainer-A und ein Mitglied des RfLA beziehungsweise ein Vor-standsmitglied des zuständigen BLV angehören. (5) Wird die Prüfungskommission im Rahmen eines Kooperationsmodells durch einen Partner gebildet, muss dem Gremium als Fachprüfer mindestens ein Badminton-Trainer-A angehö-ren, der vom ausrichtenden BLV bestimmt wird. (6) Einzelne Prüfungsteile beziehungsweise Teilprüfungen können von weiteren Fachprüfern (Badminton-Trainer-A), die von der Prüfungs-kommission benannt werden, abgenommen werden. In diesem Fall muss außer dem/den Fachprüfer/-n mindestens ein Mitglied der Prü-fungskommission anwesend sein.

(2) Die Ernennung einer Prüfungskommission und Bestimmung ihres Vorsitzenden für an BLV delegierte Ausbildungen obliegt den zuständigen Gremien der BLV. (3) Zu Ausbildungsreihen für Trainer-A (Leis-tungssport) und Trainer-B (Leistungssport) obliegt es dem RfLA, in Abstimmung mit be-teiligten BLV, eine Prüfungskommission zu bilden. (4) Eine Prüfungskommission besteht aus ei-nem Vorsitzenden und mindestens einem Bei-sitzer. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 20 Abs. 1 DBV-GO) (5) Einzelne Prüfungsteile beziehungsweise Teilprüfungen können von weiteren Fachprüfern (Badminton-Trainer-A), die von der Prüfungs-kommission benannt werden, abgenommen werden. In diesem Fall muss außer dem/den Fachprüfer/-n mindestens ein Mitglied der Prü-fungskommission anwesend sein. Begründung:

Anpassung und Vereinfachung aus Erfah-rung der Praxis

Ergänzt nach Drucklegung

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Antrag-Nr.: O8 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil A §7 Abs. 1 Zulassung zur Prüfung

Bisherige Fassung Vorgeschlagene Neue Fassung Seite 165 im Druckwerk 2018/2019 (1) Zulassungsvoraussetzungen 1. Zwischenprüfung zum Trainerassistent

a) Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Ausbildungsprogramm bis zur Been-digung des Ausbildungsabschnittes.

2. Trainer-C Breitensport, Trainer-C Leistungs-sport a) Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme

am gesamten Ausbildungsprogramm. b) Frühestens nach Vollendung des 16. Le-

bensjahres. c) Nachweis über die erfolgreiche Teilnah-

me an einer „Erste-Hilfe-Grundausbildung“. Diese muss eine Min-destdauer von 9 LE haben und darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

3. Trainer-B Leistungssport a) Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme

am gesamten Ausbildungsprogramm. b) Ein Praktikum und der Besuch eines in-

ternational besetzten Badminton-Turniers unter der Leitung eines Badminton-Trainer-A, vorzugsweise DBV-Projekttrainer, im Gesamtumfang von mindestens 20 LE.

4. Trainer-A Leistungssport a) Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme

am gesamten Ausbildungsprogramm. b) Termingerechte Vorlage der schriftlichen

Studienarbeit, vergleiche § 8, Absatz 5 Nr. 2.

(1) Zulassungsvoraussetzungen 1. Zwischenprüfung zum Trainerassistent

a) Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Ausbildungsprogramm bis zur Been-digung des Ausbildungsabschnittes.

2. Trainer-C Breitensport, Trainer-C Leistungs-sport a) Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme

am gesamten Ausbildungsprogramm. b) Frühestens nach Vollendung des 16. Le-

bensjahres. c) Nachweis über die erfolgreiche Teilnah-

me an einer „Erste-Hilfe-Grundausbildung“. Diese muss eine Min-destdauer von 9 LE haben und darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

3. Trainer-B Breitensport a) Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme

am gesamten Ausbildungsprogramm. b) Vereinspraktikum und damit verbundene

Lehrpraxis. 4. Trainer-B Leistungssport

a) Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am gesamten Ausbildungsprogramm.

b) Ein Praktikum und der Besuch eines in-ternational besetzten Badminton-Turniers unter der Leitung eines Badminton-Trainer-A, vorzugsweise DBV-Projekttrainer, im Gesamtumfang von mindestens 20 LE.

5. Trainer-A Leistungssport a) Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme

am gesamten Ausbildungsprogramm. b) Termingerechte Vorlage der schriftlichen

Studienarbeit, vergleiche § 8, Absatz 5 Nr. 2

Begründung:

Ergänzung des B-Trainer Breitensport als weiterer Bestandteil der DBV-Trainerausbildung gemäß aktuellem Pi-lot-Konzept (Abstimmung mit BLV NRW)

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Antrag-Nr.: O9 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil A §8 Abs. 4 Prüfungsanforderungen

Bisherige Fassung Vorgeschlagene Neue Fassung Seite 166 im Druckwerk 2018/2019 (4) Die Prüfung zum Trainer-B Leistungssport besteht aus folgenden Teilen: 1. Demonstration der wichtigen badmintonspe-

zifischen Lauf- und Schlagtechniken und Nachweis zuverlässiger Schlagsicherheit und Zuspielfähigkeit im Rahmen von Kom-plexübungen mit Spielern.

2. Ausgewählte Kenntnisse aus den Inhalten der Ausbildung zum Trainer-C Leistungssport und Trainer-B Leistungssport, entnommen aus den Ausbildungshandbüchern, in Form einer mindestens 2-stündigen schriftlichen Prüfung.

3. Nachweis der Regelfestigkeit durch: a) erfolgreiche Teilnahme an einer schriftli-

chen Prüfung oder b) b) erfolgreiche Teilnahme an einem

Schiedsrichterlehrgang.

(4) Die Prüfung zum Trainer-B Breitensport besteht aus folgenden Teilen: 1. erfolgreiches Erstellen und Durchführen

einer Lehrprobe. 2. Ausgewählte Kenntnisse aus den Inhalten

der Ausbildung zum Trainer-C Breiten-sport und Trainer-B Breitensport in Form einer mindestens 1-stündigen Theorieprü-fung.

(5) Die Prüfung zum Trainer-B Leistungssport besteht aus folgenden Teilen: 1. Demonstration der wichtigen badmintonspezi-

fischen Lauf- und Schlagtechniken und Nachweis zuverlässiger Schlagsicherheit und Zuspielfähigkeit im Rahmen von Kom-plexübungen mit Spielern.

2. Ausgewählte Kenntnisse aus den Inhalten der Ausbildung zum Trainer-C Leistungssport und Trainer-B Leistungssport, in Form einer mindestens 2-stündigen schriftlichen Prüfung.

3. Nachweis der Regelfestigkeit durch: a) erfolgreiche Teilnahme an einer schriftli-

chen Prüfung oder b) erfolgreiche Teilnahme an einem

Schiedsrichterlehrgang.

Begründung:

Ergänzung des B-Trainer Breitensport als weiterer Bestandteil der DBV-Trainerausbildung gemäß aktuellem Pi-lot-Konzept (Abstimmung mit BLV NRW)

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Antrag-Nr.: O10 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil A §13 Abs. 2 Lizenzierung, Zertifizierung

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 169 im Druckwerk 2018/2019 (2) Erfolgreiche Absolventen der einzelnen Aus-bildungsstufen nach § 3 Absatz 2 erhalten ein Zertifikat. Dieses ist dem Bewerber nach Be-kanntgabe des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung umgehend zuzuleiten. Darin wird die Zulassung beurkundet, in der erworbenen Aus-bildungsstufe tätig sein zu können.

(2) entfällt Begründung:

Zertifikate aus der TrO entfernt

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Antrag-Nr.: O11 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil A §14 Abs. 5, Abs. 10 Ausstellung, Lizenzvordrucke

Bisherige Fassung Vorgeschlagene Neue Fassung Seite 169 im Druckwerk 2018/2019 (5) Absolventen der Ausbildung zum Trainer-B Leistungssport erhalten die Lizenz des DOSB, ausgestellt vom DBV, auf Antrag des ausrich-tenden BLV beziehungsweise DBV. Sie ist im gesamten Bundesgebiet gültig. (10) Der Antrag zur Ausstellung einer Lizenz muss enthalten:

- Nachweis über ordnungsgemäße Durch-führung von Ausbildung und bestandener Prüfung,

- Datum des letzten bestandenen Prü-fungsteiles,

- die handschriftlich unterzeichnete Erklä-rung zum Ehrenkodex, sofern diese aus vorangegangenen Ausbildungen noch nicht vorliegt,

- Name, Vorname, - Geburtsdatum, - vollständige postalische und elektroni-

sche Anschriften, - Nummer der Lizenz als Trainer-C Leis-

tungssport bei Ausstellung einer Lizenz zum Trainer-B Leistungssport.

(5) Absolventen der Ausbildung zum Trainer-B Breitensport und Trainer-B Leistungssport er-halten die Lizenz des DOSB, ausgestellt vom DBV, auf Antrag des ausrichtenden BLV bezie-hungsweise DBV. Sie ist im gesamten Bundes-gebiet gültig. (10) Der Antrag zur Ausstellung einer Lizenz muss enthalten:

- Nachweis über ordnungsgemäße Durch-führung von Ausbildung und bestandener Prüfung,

- Datum des letzten bestandenen Prü-fungsteiles,

- eine handschriftlich unterzeichnete Erklä-rung zum Ehrenkodex, sofern diese aus vorangegangenen Ausbildungen noch nicht vorliegt,

- Name, Vorname, - Geburtsdatum, - vollständige postalische und elektroni-

sche Anschriften, - Nummer der Lizenz als Trainer-C (Brei-

tensport/Leistungssport) bei Ausstel-lung einer Lizenz zum Trainer-B (Brei-tensport/Leistungssport).

- Nummer der Lizenz als Trainer-B (Breitensport/Leistungssport) bei Ausstellung einer Lizenz zum Trainer-A (Leistungssport).

Begründung:

Modernisierung der Verwaltung

Formelle Anpassungen

Ergänzung des B-Trainer Breitensport als weiterer Bestandteil der DBV-Trainerausbildung

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Antrag-Nr.: O12 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil A §15 Abs. 1 Entzug von Lizenzen / Zertifikaten

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 170 im Druckwerk 2018/2019 (1) Der DBV kann, auch auf Antrag der BLV, Lizenzen beziehungsweise Zertifikate entziehen, wenn der Inhaber schwerwiegend gegen Sat-zung, Ordnungen und Bestimmungen sowie ethischmoralische Grundsätze des DBV und/oder des jeweiligen BLV schuldhaft verstößt oder seine Stellung missbraucht.

(1) Der DBV kann, auch auf Antrag der BLV, Lizenzen entziehen, wenn der Inhaber schwer-wiegend gegen Satzung, Ordnungen und Best-immungen sowie ethischmoralische Grundsätze des DBV und/oder des jeweiligen BLV schuldhaft verstößt oder seine Stellung missbraucht. Begründung: Zertifikate aus der TrO entfernt

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Antrag-Nr.: O13 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

Anlage II zur TrO-AO Ehrenkodex §1 Abs. 1, Abs. 3 Übergabe und Dokumentation

Bisherige Fassung Vorgeschlagene Neue Fassung Seite 175 im Druckwerk 2018/2019 (1) Mit dem Ehrenkodex dokumentieren Trainer, dass sie sich der persönlichen Verantwortung stellen und die Umsetzung der grundsätzlichen Positionierung des DBV zum Schutz anvertrauter Personen vor Gewalt in jeglicher Form mittragen (vergleiche Teil A: Ausrichtung der DBV Trainer-ordnung sowie § 13 Absatz 3 TrO-AO und § 14 Absatz 10 TrO-AO). Die Dokumentation des Ehrenkodex erfolgt in Form einer handschriftlich unterschriebenen Er-klärung nach Aus- und/oder Fortbildungen. Eine Erklärung wird nur einmal ausgestellt und über-geben. (3) Ohne Vorlage der Erklärung zum Ehrenkodex

- wird keine Lizenz beziehungsweise kein Zertifikat ausgestellt,

- wird keine Verlängerung einer Lizenz vorgenommen.

(1) Mit dem Ehrenkodex dokumentieren Trainer, dass sie sich der persönlichen Verantwortung stellen und die Umsetzung der grundsätzlichen Positionierung des DBV zum Schutz anvertrauter Personen vor Gewalt in jeglicher Form mittragen (vergleiche Teil A: Ausrichtung der DBV Trainer-ordnung sowie § 13 Absatz 3 TrO-AO und § 14 Absatz 10 TrO-AO). Die Dokumentation des Ehrenkodex erfolgt in Form einer handschriftlich unterschriebenen Er-klärung nach Aus- und/oder Fortbildungen in der jeweiligen (digitalisierten) Akte der ursprüngli-chen lizenzverwaltenden Stelle. (3) Ohne Vorlage der Erklärung zum Ehrenkodex

- wird keine Lizenz ausgestellt,

- wird keine Verlängerung einer Lizenz vorgenommen.

Begründung:

Modernisierung der Verwaltung

Das deutsche Zivilprozessrecht kennt keine rechtlichen Schranken für die Beweisfüh-rung mit Hilfe elektronischer Dokumente. Elektronische Dokumente sind zulässige Beweismittel. Sie unterfallen dem Augen-scheins- und dem Sachverständigenbe-weis.

Sichere Archivierung/Speicherung mit Schutz vor Dritten (Zugriffs- und Ausfallsi-cherheit durch Backup-Konzepte)

Eine gemeinsame EKo-Plattform kann an-geboten werden

Zertifikate aus der TrO entfernt

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Antrag-Nr.: O14 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil A Anlage II §2 Ablage

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 175 im Druckwerk 2018/2019 (1) Zu Beginn von Aus- und Fortbildungsmaß-nahmen wird der DBV-Vordruck der Erklärung den Teilnehmern – wenn gewünscht auch in doppelter Ausführung – übergeben, vergleiche § 1 Absatz 2 Anlage II zur TrO-AO. (2) Ein handschriftlich unterschriebenes Exemplar erhält die jeweilige lizenzverwaltende Stelle des DBV beziehungsweise BLV,

- zusammen mit den Antragsunterlagen zur Ausstellung eines Dokumentes (ver-gleiche § 14 Absatz 10 TrO-AO), bezie-hungsweise

- zusammen mit den Antragsunterlagen zur Verlängerung eines Dokumentes (vergleiche § 5 Absatz 7 TrO-FO).

(3) Ein zweites, handschriftlich unterschriebenes Exemplar verbleibt – sofern auf Wunsch über-geben – beim Lizenzinhaber. (4) Die lizenzverwaltenden Stellen des DBV und der BLV registrieren den Eingang der Erklärung in der jeweiligen Trainerkartei und übergeben das Original der jeweils zuständigen Geschäfts-stelle, die dieses in geeigneter Form für einen Zugriff möglicher rechtlicher Recherchen ver-fügbar hält, vergleiche Hinweise in Richtlinie II.1 und II.2 TrO-AFK. (5) Die Haltefrist endet mit dem Datum der erlo-schenen Lizenz. Der Ablauf der Gültigkeit wird den Geschäftsstellen von der jeweiligen lizenz-verwaltenden Stelle mitgeteilt, vergleiche § 8 Absatz 2 beziehungsweise Absatz 3 TrO-FO..

(1) Zu Beginn von Aus- und Fortbildungsmaß-nahmen wird der DBV-Vordruck der Erklärung den Teilnehmern bereitgestellt, vergleiche § 1 Absatz 2 Anlage II zur TrO-AO. (2) Ein handschriftlich unterschriebenes Exemplar erhält die jeweilige lizenzverwaltende Stelle des DBV beziehungsweise BLV,

- zusammen mit den Antragsunterlagen zur Ausstellung eines Dokumentes (ver-gleiche § 14 Absatz 10 TrO-AO), bezie-hungsweise

- zusammen mit den Antragsunterlagen zur Verlängerung eines Dokumentes (vergleiche § 5 Absatz 7 TrO-FO).

(3) Die lizenzverwaltenden Stellen des DBV und der BLV registrieren den Eingang der Erklärung in der jeweiligen Trainerlizenz (Eingangsbestäti-gung und Datum der Unterschrift) und überge-ben das Dokument der jeweils zuständigen Ge-schäftsstelle/Lizenzverwaltung, die dieses in geeigneter Form für einen Zugriff möglicher rechtlicher Recherchen verfügbar hält. (4) Die Haltefrist endet mit dem Datum der erlo-schenen Lizenz, vergleiche § 8 Absatz 2 bezie-hungsweise Absatz 3 TrO-FO Begründung:

Modernisierung der Verwaltung

TrO Teil C (AFK) nicht bindend und ist zu überarbeiten

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Antrag-Nr.: O15 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil B Fortbildungsordnung §1 Abs. 1 Träger der Fortbildungen

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 177 im Druckwerk 2018/2019

(1) Träger der Fortbildung von Inhabern gültiger Lizenzen beziehungsweise Zertifikaten ist der DBV. Er kann einzelne Fortbildungsmaßnahmen an BLV oder andere Institutionen delegieren.

(1) Träger der Fortbildung von Inhabern gülti-ger Lizenzen ist der DBV. Er kann einzelne Fortbildungsmaßnahmen an BLV oder andere Institutionen delegieren. Begründung:

Zertifikate aus der TrO entfernt

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Antrag-Nr.: O16 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil B Fortbildungsordnung §2 Abs. 5 Zuständigkeiten

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 178 im Druckwerk 2018/2019

(5) Fortbildungen für Trainer-B Leistungssport (2. Lizenzstufe), können - in Abstimmung mit dem RfLA - von BLV oder vom DBV durchgeführt wer-den. Die Lizenzverwaltung erfolgt ausschließlich durch das RfLA.

(5) Fortbildungen für Trainer-B Breitensport und Trainer-B Leistungssport (2. Lizenzstufe), können - in Abstimmung mit dem RfLA - von BLV oder vom DBV durchgeführt werden. Die Lizenzverwaltung erfolgt ausschließlich durch das RfLA. Begründung:

Ergänzung des B-Trainer Breitensport als weiterer Bestandteil der DBV-Trainerausbildung

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Antrag-Nr.: O17 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil B Fortbildungsordnung §3 Abs. 5 Gültigkeit und Gültigkeitszeitraum

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 178 im Druckwerk 2018/2019

(5) Die Lizenz für Trainer-B Leistungssport hat einen Gültigkeitszeitraum von 3 Jahren und für Trainer-A Leistungssport von 2 Jahren.

(5) Die Lizenz für Trainer-B Breitensport und Trainer-B Leistungssport hat einen Gültigkeits-zeitraum von 3 Jahren, sowie für Trainer-A Leistungssport von 2 Jahren.

Begründung:

Ergänzung des B-Trainer Breitensport als weiterer Bestandteil der DBV-Trainerausbildung

Nach Drucklegung Antrag wird zurückgezogen.

RL Lehre und Ausbildung

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155

Antrag-Nr.: O18 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil B: Fortbildungsordnung §3 Abs. 2-9

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 178 im Druckwerk 2018/2019

(2) Ein Zertifikat für Ausbildungsgänge nach TrO-AO, § 3 Absatz 2, ist im gesamten Bereich des DBV gültig. (3) Die Gültigkeit eines Zertifikates beziehungs-weise einer Lizenz beginnt mit dem Datum, an dem der letzte Ausbildungs- beziehungsweise Prüfungsteil sowie die jeweiligen Fortbildungs-maßnahmen zur Lizenzverlängerung erfolgreich absolviert wurden. Damit beginnt der Gültigkeits-zeitraum. Zertifikate werden in Karteien mit dem Status „G“ geführt. (4) Die Lizenzen als Trainerassistent, Trainer-C Breitensport und Trainer-C Leistungssport haben einen Gültigkeitszeitraum von 4 Jahren. (5) Die Lizenz für Trainer-B Leistungssport hat einen Gültigkeitszeitraum von 3 Jahren und für Trainer-A Leistungssport von 2 Jahren. (6) Für Diplomtrainer gilt der Gültigkeitszeitraum der Lizenz als Trainer-A Leistungssport entspre-chend Absatz 5. (7) Die Gültigkeit des Zertifikats der Stufe 1 endet mit Abschluss der Schulausbildung beziehungs-weise mit dem Erwerb einer DOSB-Lizenz der 1. Stufe. (8) Ein Zertifikat der Stufe 2 hat einen Gültigkeits-zeitraum von 3 Jahren. Die Gültigkeit endet mit Vollendung des 20. Lebensjahres beziehungswei-se mit dem Erwerb einer DOSB-Lizenz der 1. Stu-fe. (9) Ein Zertifikat der Stufe 3 hat einen begrenzten Gültigkeitszeitraum, der vom Ausschuss für Leis-tungssport festgelegt wird.

(2) entfällt (2) Die Gültigkeit einer Lizenz beginnt mit dem Datum, an dem der letzte Ausbildungs-, bezie-hungsweise Prüfungsteil erfolgreich absolviert wurde. Damit beginnt der Gültigkeitszeitraum. (4) – (9) entfallen

Begründung:

Zertifikate aus der TrO entfernt

Entfernung von Doppelungen, siehe TrO B3 §5 Verlängerung innerhalb des Gül-tigkeitszeitraums

Ergänzung nach Drucklegung

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156

Antrag-Nr.: O19 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil B: §4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 8, Abs. 9, Abs. 12 Fortbildung, Weiterbildung

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 178/179 im Druckwerk 2018/2019

(1) Mit dem Erwerb eines Zertifikates beziehungs-weise einer Lizenz ist der Ausbildungsprozess für einen Badmintontrainer nicht abgeschlossen. Vielmehr soll durch den Besuch von Fortbil-dungsmaßnahmen das eigene Trainerprofil ge-stärkt und die Fachkompetenz erhöht werden.

(2) Damit der Gültigkeitszeitraum eines Zertifikates beziehungsweise einer Lizenz verlängert werden kann, ist die Teilnahme an Maßnahmen mindes-tens im Fortbildungsumfang nach Absatz 9, inner-halb des Gültigkeitszeitraums nachzuweisen. (8) In allen Ausschreibungen zu Fortbildungsmaß-nahmen müssen die Stufen der Zertifikate bezie-hungsweise Lizenzen aufgeführt sein, für die eine Anerkennung zwecks Verlängerung der Gültigkeit gesichert ist. (9) Fortbildungsumfang Zertifikatsstufe Umfang mind.

2.Stufe 10 LE Lizenzstufe Umfang mind.

Trainerassistent 10 LE 1. Stufe 15 LE 2. Stufe 15 LE 3. Stufe 15 LE (12) Die Zulassung zu Fortbildungen erfolgt in der Reihenfolge des Meldeeinganges. Der zeitliche Abstand zum Ablaufdatum der Gültigkeit eines Zertifikates beziehungsweise einer Lizenz wird dabei berücksichtigt.

(1) Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Ausbil-dungsprozess für einen Badmintontrainer nicht abgeschlossen. Vielmehr soll durch den Be-such von Fortbildungsmaßnahmen das eigene Trainerprofil gestärkt und die Fachkompetenz erhöht werden.

(2) Damit der Gültigkeitszeitraum einer Lizenz verlängert werden kann, ist die Teilnahme an Maßnahmen mindestens im Fortbildungsum-fang nach Absatz 9, innerhalb des Gültigkeits-zeitraums nachzuweisen. (8) In allen Ausschreibungen zu Fortbildungs-maßnahmen müssen die Stufen der Lizenzen aufgeführt sein, für die eine Anerkennung zwecks Verlängerung der Gültigkeit gesichert ist. (9) Fortbildungsumfang

Lizenzstufe Umfang mind.

Trainerassistent 8 LE 1. Stufe 15 LE 2. Stufe 15 LE 3. Stufe 15 LE (12) Die Zulassung zu Fortbildungen erfolgt in der Regel in der Reihenfolge des Meldeein-ganges. Der zeitliche Abstand zum Ablaufda-tum der Gültigkeit einer Lizenz kann dabei Berücksichtigung finden.

Begründung:

Vereinfachung für die Praxis (1 Fortbildungstag)

Geringere Einstiegshürde

Keine Vorgaben aus den DOSB RRL

Zertifikate aus der TrO entfernt

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Antrag-Nr.: O20 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil B: Fortbildungsordnung §5 Abs. 1, Abs. 2 Verlängerung innerhalb des Gültigkeitszeitraums

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 180 im Druckwerk 2018/2019

(1) Zertifikate verlängern sich um den im Absatz 2 angegebenen Zeitraum, gerechnet vom 01.01. nach Ablauf des jeweiligen Gültigkeitszeitraums. DOSB-Lizenzen (A, B, C im DBV) verlängern sich um den im Absatz 2 angegebenen Zeitraum nach Ablauf des jeweiligen Gültigkeitszeitraums oder ab dem in TrO Teil B, §3 Abs. 3 beschriebenen Zeit-punkt der Fortbildungsmaßname. (2) Verlängerungszeiträume Lizenzstufe Zeitraum

Trainerassistent 3 Jahre 1. Stufe 4 Jahre 2. Stufe 3 Jahre 3. Stufe 2 Jahre Zertifikatsstufe Zeitraum

1. DBV-Stufe vergl. TrO-FO, §3 Abs. 7 2. DBV-Stufe 3 Jahre 3. DBV-Stufe vergl. TrO FO, §3 Abs. 9

(1) DOSB-Lizenzen (A, B, C, Trainerassistent im DBV) verlängern sich um den im Absatz 2 an-gegebenen Zeitraum nach Ablauf des jeweili-gen Gültigkeitszeitraums (2) Verlängerungszeiträume Lizenzstufe Zeitraum

Trainerassistent 4 Jahre 1. Stufe 4 Jahre 2. Stufe 3 Jahre 3. Stufe 2 Jahre

Begründung:

Angleichung an die C-Lizenz als ge-wünschter, einheitlicher Ausbildungspro-zess

Keine Vorgaben aus den DOSB RRL

Zertifikate aus der TrO entfernt

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Antrag-Nr.: O21 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil B: Fortbildungsordnung §5 Abs. 7 Verlängerung innerhalb des Gültigkeitszeitraums

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 180/181 im Druckwerk 2018/2019

(7) Dem Antrag zur Verlängerung eines Zertifika-tes beziehungsweise einer Lizenz (zur Zuständig-keit vergleiche § 2) ist beizufügen: - Teilnahmenachweis/e mit Angabe von Da-

tum, Inhalt, Referent/en, Dauer der besuch-ten Fortbildung in LE. Dies kann auch gebün-delt durch den Fortbildungsveranstalter oder den/die Referenten/-in erfolgen.

- Angaben zur aktuellen postali-schen/elektronischen Anschrift (in Form einer gültigen Liste -möglichst inklusive E-Mailkontaktdaten)

- Bei Wohnortwechsel: Information über Änderungen der Kontaktda-ten im Lizenzmanagementsystem durch die betroffenen lizenzverwaltenden Stellen.

- Beim Wechsel in einen Bereich eines ande-ren BLV: Angaben zum Verbleib oder Wechsel der Verbandszugehörigkeit

- Das Original der handschriftlich unterzeichne-ten Erklärung zum Ehrenkodex auf dem Vor-druck des DBV, vergleiche § 14 Absatz 9 TrO-AO, sofern diese aus Ausbildungen und/oder vorangegangenen Fortbildungen noch nicht übergeben wurde (betroffen sind abgeschlossene Ausbildungen vor 2012).

(7) Dem Antrag zur Verlängerung einer Lizenz (zur Zuständigkeit vergleiche § 2) ist beizufü-gen: - Teilnahmenachweis/e mit Angabe von Da-

tum, Inhalt, Referent/en, Dauer der besuch-ten Fortbildung in LE. Dies kann auch ge-bündelt durch den Fortbildungsveranstalter oder den/die Referenten/-in erfolgen.

- Angaben zur aktuellen postali-schen/elektronischen Anschrift (in Form ei-ner gültigen Liste -möglichst inklusive E-Mailkontaktdaten)

- Bei Wohnortwechsel: Information über Änderungen der Kontakt-daten im Lizenzmanagementsystem durch die betroffenen lizenzverwaltenden Stellen.

- Beim Wechsel in einen Bereich eines an-deren BLV: Angaben zum Verbleib oder Wechsel der Verbandszugehörigkeit und aktuelle DOSB-Lizenznummer

- Die unterzeichnete Erklärung zum Ehren-kodex auf dem Vordruck des DBV, verglei-che § 14 Absatz 9 TrO-AO, sofern diese aus Ausbildungen und/oder vorangegan-genen Fortbildungen noch nicht übergeben wurde (betroffen sind abgeschlossene Ausbildungen vor 2012).

Begründung:

Die DOSB-Lizenznummer als einzigartige Kennung der Lizenzinhaber/-in ist Such-kriterium für den Umzug innerhalb des Li-zenzmanagementsystems.

Vereinfachung des Prozesses

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Antrag-Nr.: O22 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil B: Fortbildungsordnung §6 Ablauf der Gültigkeit

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 181 im Druckwerk 2018/2019

(1) Bei Verstreichen der Gültigkeitsfristen, ohne erfolg-reichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung laut § 4 Absatz 9, verliert ein Zertifikat die Gültigkeit, mit Wirksamkeit ab dem 01. 01. Des Jahres nach Ablauf des jeweiligen Gültigkeitszeitraums. Bei Verstreichen der Gültigkeitsfristen, ohne erfolgrei-chen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung laut § 4 Absatz 9, verliert eine DOSB-Lizenz nach Ablauf des jeweiligen Gültigkeitszeitraums ihre Gültigkeit. (2) Verantwortlich für die Einhaltung aller Fristen und für die unmittelbare Mitteilung einer Anschriftenände-rung, ist der Inhaber eines Zertifikates beziehungswei-se einer Lizenz selbst. (3) Die zuständigen lizenzverwaltenden Gremien des DBV und der BLV sind jedoch verpflichtet, die Gültig-keit ausgegebener Zertifikate und Lizenzen zu überwa-chen, vergleiche TrO-AO, § 2 Absatz 10. (4) Verliert ein Zertifikat beziehungsweise eine Lizenz laut Absatz 1 die Gültigkeit, werden diese mit dem Da-tum der Wirksamkeit „ungültig”. Hierzu ist ein Eintrag in der Kartei vorzunehmen: Status „E”, vergleiche § 7 Absatz 2. (5) Wird die Lizenz der 3. Lizenzstufe ungültig, kann auf Antrag eine Rückstufung in die 2. Lizenzstufe vor-genommen werden. Dies gilt analog von 2. auf 1. Li-zenzstufe. (6) Die in der Folge aus erfolgreichen Besuchen von Fortbildungsveranstaltungen zu einer höheren Lizenz-stufe automatisch verlängerten Lizenz der 1. Stufe verliert ihre Gültigkeit nicht, vergleiche § 5 Absatz 4. (7) Voraussetzung für die Weiterführung dieser Lizenz der 1. Stufe ist der erfolgreiche Besuch von Fortbil-dungsveranstaltungen im vorgeschriebenen Umfang, vergleiche § 4 Absatz 9 und Zeitraum, vergleiche § 5 Absatz 2. (8) Nach dem Erwerb einer Lizenz der 4. Lizenzstufe geht die Gültigkeit der Lizenz der 3. Stufe nicht verlo-ren. (9) Voraussetzung für die Weiterführung dieser Lizenz der 3. Stufe ist der erfolgreiche Besuch von Fortbil-dungsveranstaltungen im vorgeschriebenen Umfang, vergleiche § 4 Absatz 9 und Zeitraum, vergleiche § 5 Absatz 2.

(1) Bei Verstreichen der Gültigkeitsfristen, ohne erfolg-reichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung laut § 4 Absatz 9, verliert eine DOSB-Lizenz nach Ablauf des jeweiligen Gültigkeitszeitraums ihre Gültigkeit. (2) Verantwortlich für die Einhaltung aller Fristen und für die unmittelbare Mitteilung einer Anschrif-tenänderung, ist der Inhaber einer Lizenz selbst. (3) Die zuständigen lizenzverwaltenden Gremien des DBV und der BLV sind jedoch verpflichtet, die Gültigkeit ausgegebener Lizenzen zu überwachen, vergleiche TrO-AO, § 2 Absatz 10. (4) Verliert eine Lizenz laut Absatz 1 die Gültigkeit, werden diese mit dem Datum der Wirksamkeit „un-gültig”. (5) Wird die Lizenz der 3. Lizenzstufe ungültig, dann erfolgt bei verknüpften Lizenzen eine Rückstufung in die 2. Lizenzstufe. Dies gilt analog von 2. auf 1. Lizenzstufe. (6) Die in der Folge aus erfolgreichen Besuchen von Fortbildungsveranstaltungen zu einer höheren Lizenzstufe automatisch verlängerten Lizenz nied-rigerer Lizenzstufen verlieren ihre Gültigkeit nicht, vergleiche § 5 Absatz 4. (neu7) Nach dem Erwerb des Trainerdiploms geht die Gültigkeit der Lizenz der 3. Stufe nicht verloren.

Begründung:

Vereinfachung für die Praxis

Zertifikate aus der TrO entfernt

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160

Antrag-Nr.: O23 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil B: Fortbildungsordnung §7 Abs. 3-5 Begrenzte Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 178 im Druckwerk 2018/2019

(2) Zum Erhalt (E) eines Zertifikates nach Ablauf der Gültigkeit sind Erhaltungszeiträume vorgese-hen, beginnend am 01. 01. nach Ablauf der Gül-tigkeit. Zum Erhalt einer DOSB-Lizenz im DBV nach Ab-lauf der Gültigkeit sind nach Ablauf der Gültigkeit Erhaltungszeiträume vorgesehen. (3) Erhaltungszeiträume Lizenzstufe Zeitraum

Trainerassistent 2 Jahre 1. Stufe 3 Jahre 2. Stufe 2 Jahre 3. Stufe 2 Jahre Zertifikatsstufe Zeitraum

2.DBV-Stufe 2 Jahre (4) Nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbil-dungsveranstaltungen (FB-VA) innerhalb von Er-haltungszeiträumen werden Zertifikate bezie-hungsweise Lizenzen begrenzt verlängert um Zertifikat/Lizenz 3 Spalten mit Jahresangaben

Trainerassistent x Jahre 1. Stufe x Jahre 2. Stufe x Jahre 3. Stufe x Jahre 2.DBV-Stufe x Jahre (5) Der Fortbildungsumfang innerhalb von Erhal-tungszeiträumen beträgt Zertifikat/Lizenz 3 Spalten mit Jahresangaben

Trainerassistent x Jahre 1. Stufe x Jahre 2. Stufe x Jahre 3. Stufe x Jahre 2.DBV-Stufe x Jahre

(2) Zum Erhalt einer DOSB-Lizenz im DBV nach Ablauf der Gültigkeit sind nach Ablauf der Gül-tigkeit Erhaltungszeiträume vorgesehen. (3) Erhaltungszeiträume Lizenzstufe Zeitraum

Trainerassistent 4 Jahre 1. Stufe 4 Jahre 2. Stufe 3 Jahre 3. Stufe 2 Jahre

(4) Nach dem erfolgreichen Besuch von Fort-bildungsveranstaltungen innerhalb der jeweili-gen Erhaltungszeiträumen, werden Lizenzen rückwirkend zum letzten Lizenzablaufdatum um die jeweilige Gültigkeitsdauer verlän-gert.

(5) Der Fortbildungsumfang innerhalb von Er-haltungszeiträumen beträgt 15 LE. Begründung:

Vereinfachung für die Praxis

Zertifikate aus der TrO entfernt

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Antrag-Nr.: O24 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil B: Fortbildungsordnung §7 Abs. 6-12 Begrenzte Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 182 im Druckwerk 2018/2019

(6) Die begrenzte Verlängerung eines Zertifikates beginnt jeweils am 01. 01. des betreffenden Jah-res im Erhaltungszeitraum. Die begrenzte Verlängerung einer Lizenz beginnt nach Beginn des Erhaltungszeitraums (und somit Ablauf der Lizenzgültigkeit). (7) Wenn erst im 3. Jahr des Erhaltungszeitraums der erfolgreiche Besuch einer Fortbildungsveran-staltung nachgewiesen wurde, wird den betr. BLV dringend empfohlen, eine zusätzliche Praxis-LE unter der Leitung eines Trainers der 2. oder 3. Stufe, mit leistungssportlich orientierten Inhalten, im Zeitraum des folgenden Gültigkeitszeitraums, vorzuschreiben. (8) Anträge zur begrenzten Verlängerung (Zeit-raum E) für Trainerassistenten und für Lizenzen der 1. Stufe sind an den Lehrausschuss des zu-ständigen BLV zu richten, Anträge für Lizenzen der 2. und 3. Stufe an das RfLA. (9) Im formlosen Antrag ist die Überschreitung der Gültigkeit zu begründen. Ferner sind dem Antrag alle Angaben und Unterlagen laut § 5 Absatz 7 beizufügen. (10) Ungültige Zertifikate der Stufe 2 können nur für den Zeitraum bis zur Vollendung des 20. Le-bensjahres verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit gelten diese als erloschen. (11) Zertifikate der Stufen 1 und 3 können nicht verlängert werden. Nach Ablauf der festgelegten Gültigkeit gelten diese als erloschen. (12) Das RfLA beziehungsweise die Lehraus-schüsse der BLV können in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen von der in § 6 Absatz 1 genannten Regelung zulassen. Die Ausnahmeer-teilung muss die Auswirkung auf Regelungen laut § 7 berücksichtigen und diese einhalten.

(6) bis (11) entfallen (neu6) Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer über den jeweiligen Erhaltungszeitraum hinaus können bei entsprechender Nachfrage „Wieder-einsteiger-Programme) mit einem Umfang von mindestens 45 LE angeboten werden. Alternativ ist im Einzelfall die Notwendigkeit einer Wieder-holung der gesamten Ausbildung in Erwägung zu ziehen. (neu7) Das RfLA beziehungsweise die Lehraus-schüsse der BLV können in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen von der in § 6 Absatz 1 genannten Regelung zulassen.

Begründung:

Vereinfachung für die Praxis

Zertifikate aus der TrO entfernt

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162

Antrag-Nr.: O25 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil B: Fortbildungsordnung §8 Löschen ungültiger Zertifikate/Lizenzen

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 183 im Druckwerk 2018/2019

(1) Nach Ablauf von Erhaltungszeiträumen eines ungültigen Zertifikates, ohne Nachweis eines er-folgreichen Besuchs von Fortbildungsveranstal-tungen, gelten diese als erloschen. Maßgebend ist der 01. 01. nach Ablauf des letzten Erhal-tungszeitraums. Nach Ablauf von Erhaltungszeiträumen eines ungültigen Zertifikates beziehungsweise einer ungültigen Lizenz, ohne Nachweis eines erfolg-reichen Besuchs von Fortbildungsveranstaltun-gen, gelten diese als erloschen. Maßgebend ist der Tag nach Ende des jeweiligen Erhaltungszeit-raumes. Mit einer erloschenen Lizenz endet auch die Ab-lagefrist des Ehrenkodex in der zuständigen Li-zenzverwaltung. (2) Das Datum einer erloschenen Lizenz oder eines erloschenen Zertifikats wird der betroffenen Geschäftsstelle von der lizenzverwaltenden Stelle des DBV beziehungsweise BLV mitgeteilt. Damit endet die Haltefrist einer vorliegenden Erklärung zum Ehrenkodex. (3) Das RfLA beziehungsweise die Lehraus-schüsse der BLV können für erloschene Zertifika-te beziehungsweise Lizenzen auf Antrag festle-gen, ob die gesamte Ausbildung, nur Teile davon oder nur die Prüfung zu wiederholen sind. Vorga-ben zum Ehrenkodex sind zu beachten, wenn die Haltefrist beendet ist.

(1) Nach Ablauf von Erhaltungszeiträumen einer ungültigen Lizenz, ohne Nachweis eines erfolg-reichen Besuchs von Fortbildungsveranstaltun-gen, gelten diese als erloschen. Maßgebend ist der Tag nach Ende des jeweiligen Erhaltungs-zeitraumes. Mit einer erloschenen Lizenz endet auch die Ablagefrist des Ehrenkodex in der zuständigen Lizenzverwaltung. (2) Das Datum einer erloschenen Lizenz wird der betroffenen Geschäftsstelle von der lizenz-verwaltenden Stelle des DBV beziehungsweise BLV mitgeteilt. Damit endet die Haltefrist einer vorliegenden Erklärung zum Ehrenkodex. (3) Das RfLA beziehungsweise die Lehraus-schüsse der BLV können für erloschene Lizen-zen auf Antrag festlegen, ob die gesamte Aus-bildung, nur Teile davon oder nur die Prüfung zu wiederholen sind. Vorgaben zum Ehrenko-dex sind zu beachten, wenn die Haltefrist be-endet ist.

Begründung:

Zertifikate aus der TrO entfernt

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163

Antrag-Nr.: O26 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil B: Fortbildungsordnung §9 Abs. 1

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 183 im Druckwerk 2018/2019

(1) Fortbildungen, die vom DBV beziehungsweise BLV mit sportartspezifischen Themenbereichen angeboten werden, werden als gültige Fortbil-dungsmaßnahme zur Verlängerung eines Zertifi-kates beziehungsweise einer Lizenz anerkannt, wenn die Genehmigung der Maßnahme entspre-chend § 4 gesichert ist.

(1) Fortbildungen, die vom DBV beziehungs-weise BLV mit sportartspezifischen Themenbe-reichen angeboten werden, werden als gültige Fortbildungsmaßnahme zur Verlängerung ei-ner Lizenz anerkannt, wenn die Genehmigung der Maßnahme entsprechend § 4 gesichert ist.

Begründung:

Zertifikate aus der TrO entfernt

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164

Antrag-Nr.: 27 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil B: Fortbildungsordnung §10 Abs. 2 Anerkennung anderer Fortbildungen

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 184 im Druckwerk 2018/2019

(2) Der Besuch von Fortbildungen laut Absatz 1 kann auf Antrag als gültige Fortbildungsmaßnah-me zur Verlängerung eines Zertifikates bezie-hungsweise Lizenz anerkannt werden.

(2) Der Besuch von Fortbildungen laut Absatz 1 kann auf Antrag als gültige Fortbildungs-maßnahme zur Verlängerung einer Lizenz anerkannt werden.

Begründung:

Zertifikate aus der TrO entfernt

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165

Antrag-Nr.: 28 Antragsteller: Ausschuss für Leistungssport

TrO Teil B: Fortbildungsordnung §11 Abs. 1 Anerkennung überfachlicher Fortbildungen

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 184 im Druckwerk 2018/2019

(1) Zur Erweiterung der Kompetenz eines Badmin-tontrainers kann der Besuch von Maßnahmen mit überfachlichen Inhalten sinnvoll sein und kann auf Antrag zur Verlängerung eines Zertifikates bezie-hungsweise einer Lizenz anerkannt werden.

(1) Zur Erweiterung der Kompetenz eines Badmintontrainers kann der Besuch von Maß-nahmen mit überfachlichen Inhalten sinnvoll sein und kann auf Antrag zur Verlängerung einer Lizenz anerkannt werden.

Begründung:

Zertifikate aus der TrO entfernt

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166

Antrag-Nr.: O29 Antragsteller: Präsidium

Änderungen der DBV-SpO-DB §1 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 Veranstaltungen

Neue Fassung (neue Texte in fett und gestrichene Texte grau unterlegt gestrichen)

Seite 192 im Druckwerk 2018/2019

(1) Der DBV führt alljährlich als Veranstalter die Deutschen Meisterschaften (§ 2 Nr. 1 bis 3 SpO) und die DBV-Ranglistenturniere (§ 2 Nr. 6 SpO) durch. Der DBV kann Veranstaltungen vergeben. Für die Vergabe ist das Präsidium gemäß § 17 Abs. 9 sowie § 23 Abs. 3 Satzung zuständig.

(2) Die Termine zur Durchführung der Deutschen Meisterschaften (§ 2 Nr. 1 bis 3 SpO), der Tur-niere (§ 2 Nr. 6 SpO) und die Termine der Bundesliga sind vom RfS O19, AfBL, RfL O19 und RfL U19 nach Beratung mit den BLV dem Präsidium zur Entscheidung vorzuschlagen. Deutsche Meis-terschaften sollen i.d.R. schon zwei Jahre vor der Austragung an einen Ausrichter vergeben wer-den. …

(6) Die Ausrichtung der Meisterschaften (§ 2 Nr. 1 bis 3 SpO) hat das Präsidium rechtzeitig auszu-schreiben und zu veröffentlichen (§ 29 der Satzung). Die DBV-Geschäftsstelle hat die eingehenden Bewerbungen dem RfS O19 oder dem AfJ umgehend zur Stellungnahme zuzuleiten. Die Ausrich-tung wird gemäß § 17 Abs. 9 sowie § 23 Abs. 3 Satzung entweder durch den Verbandstag oder durch das Präsidium vergeben.

Begründung: Anpassung an das tatsächliche Prozedere bei den kommerziellen Meisterschaften (DM O19, Final Four, German Open, SaarLorLuxOpen) und Erweiterung auf alle internationalen Meisterschaften (German Junior und neue internationale Meisterschaften/Wettkämpfe wie z.B. German Junior U17), da bei diesen Veranstaltungen längerfristige Entscheidungen/Vergaben notwendig sind und/oder Regeln/Fristen von BWF/BEC beachtet werden müssen. Siehe auch Antrag S2.

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Antrag-Nr.: O30 Antragsteller: Präsidium

Änderungen der DBV-SpO-DB §7 und § 8 Abs. 1 Spielverkehr mit dem Ausland / Meldung/Einberufung

Neue Fassung (neue Texte in fett und gestrichene Texte grau unterlegt gestrichen)

Seite 195 im Druckwerk 2018/2019

§ 7 Spielverkehr mit dem Ausland

Teilnahmemeldungen zu BE/BWF sanktionierten Wettkämpfen (ausgenommen IDM U19) werden auch für Sportler, die nicht zur offiziellen DBV-Delegation gehören, vom DBV (Bereich Leistungs-sport) vorgenommen. Dazu hat der Verein eine schriftliche Meldung bis spätestens zwei Tage vor Meldeschluss an die aktuell gültige E-Mail-Adresse für internationale Meldungen (für den Bereich O19) beziehungsweise an den Referatsleiter Leistungssport U19 (für den Bereich U19) zu sen-den. Voraussetzung für die Meldung zu internationalen Wettkämpfen ist eine Spielernummer des Weltverbandes (BWF-Nummer). Liegt diese noch nicht vor, hat der Verein einen schriftlichen An-trag bis spätestens fünf Tage vor Meldeschluss entsprechend vorzulegen. § 8 Meldung/Einberufung (1) Mannschaften für Länderspiele und Meldungen zu internationalen Veranstaltungen werden vom Cheftrainer/Sportdirektor (für den Bereich O19) sowie vom Bundestrainer Jugend/Referatsleiter Leistungssport U19 (für den Bereich U19) im Einvernehmen mit dem Präsidiumsmitglied für den Bereich Leistungssport aufgestellt beziehungsweise abgegeben. Begründung: Im Zuge der DOSB-Leistungssportreform wurden hauptamtliche Bundesstützpunktleiterstellen u.a. für die Vorgabe und Umsetzung der Leitlinien im Nachwuchsleistungssport eingerichtet. Mit der Bewilligung dieser Stellen für den DBV soll – analog zum Sportdirektor für den Bereich O19 – die Referatsleitung Leistungssport U19 durch den Bundesstützpunktleiter Mülheim erfolgen und über das Präsidium berufen werden. Siehe auch Antrag S3.

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168

Antrag-Nr.: O31 Antragsteller: Präsidium

Bundesligaordnung (BLO) Einleitung

Neue Fassung (neue Texte in fett und gestrichene Texte grau unterlegt gestrichen)

Seite 221 im Druckwerk 2018/2019

Bundesligaordnung (BLO)

Aufgrund des Beschlusses des 55. Ordentlichen DBV-Verbandstages 2019, wird der Deutsche Badminton-Ligaverband e.V. (DBLV), zunächst zeitlich befristet, außerordentliches Mitglied des DBV. Die Organisation des Spielbetriebs für die 1. und 2. Bundesligen wird für den Zeitraum der Mitgliedschaft auf den DBLV übertragen und gilt für drei Saisons: 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023.

Die Bundesligaordnung (BLO) sowie die Durchführungsbestimmungen und alle Anlagen treten mit Ende der Spielsaison 2019/2020, zum 30.06.2020, bis Ende der Spielsaison 2022/2023 (30.06.2023) außer Kraft.

Für den gleichen Zeitraum treten alle in DBV Satzung/Ordnungen enthaltenen Hinweise und/oder Querverweise auf z.B. den Ausschuss für Bundesligaangelegenheiten, BLVV, BLO nebst Durchführungsbestimmungen und Anlagen außer Kraft bzw. werden in die Zuständigkeit des DBLV übertragen. Aufgrund der zunächst zeitlich befristeten Mitgliedschaft des DBLV wird auf eine Streichung/Änderung im DBV Satzungswerk aus Gründen der Ökonomie verzichtet (s. § 10 e Abs. 2 der Satzung).

vom 9. Juni 2018 Gültig ab der Saison 2018/19 Die BLO ist seit der Saison 1998/99 aufgeteilt… Begründung: Am 20.11.2016 wurde von der Bundesliga-Vollversammlung einstimmig die Gründung des Deut-schen Badminton-Ligaverbandes e.V. (DBLV) beschlossen. Ein Antrag des Präsidiums des Deut-schen Badminton-Verbandes für die Aufnahme des DBLV als außerordentliches Mitglied des DBV wurde beim Verbandstag 2017 zurückgezogen. Dem im Rahmen einer Arbeitsgruppe gefundenen Kompromiss für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen DBV und DBLV wurde Ende April/Anfang Mai 2019 vom DBV-Präsidium, den Präsiden-ten/Vorsitzenden der BLV sowie den Bundesligavereinen im Rahmen einer Sitzung des DBLV je-weils mehrheitlich zugestimmt. Mit der Aufnahme in den DBV als außerordentliches Mitglied soll, zusammen mit der Vereinbarung zwischen DBV und DBLV, die Anbindung an den DBV mit Fest-legung der jeweiligen Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten vollzogen werden. Siehe auch Antrag S1.

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170

55. Ordentlicher Verbandstag 2019 TOP 11

Ordnungsänderungen

(Bestätigung von Ordnungsänderungen) Die bei den Anträgen selbst genannten Normen und Antragsteller beziehen sich jeweils auf DBV-Bestimmungen bzw. DBV-Organe, soweit nichts anderes genannt ist.

Antrag-Nr.

§§ DBV-Ordnungen Antragsteller Seite Inkraft-treten

A B C D E

B1

§ 3 Absatz 3 Nr. 3 DBV Spielordnung – DB

Ausschuss für Wettkampfsport

171

B2

§ 4 Abs.1 Nr. 3 DBV Spielordnung – DB

Ausschuss für Wettkampfsport

172

B3

§ 3 neue Nr. 3 DBV Spielordnung – Anlage II

Ausschuss für Wettkampfsport

173

B4

§ 19 Turnierbestimmungen Teil 1 DBV-Spielordnung Anlage III

Ausschuss für Jugend 174

Notizen

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171

Antrag-Nr.: B1 Antragsteller: Ausschuss für Wettkampfsport

DBV Spielordnung – DB § 3 Absatz 3 Nr. 3

Deutsche Badmintonmeisterschaften

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 193 im Druckwerk 2018/2019

3. Die ersten zehn deutschen Spieler der jeweils zum Meldeschluss gültigen höchsten DBV-Rangliste (bereinigte Rangliste) und die ersten acht deutschen Spieler der je-weils zum Meldeschluss gültigen DBV-Rangliste U19 (bereinigte Rangliste). Die Startberechtigung …….(Text wie bisher)

3. Die ersten zehn deutschen Spieler der jeweils zum Meldeschluss gültigen höchsten DBV-Rangliste (bereinigte Rangliste) sowie die ersten acht deutschen Spieler U19 und die ersten zwei deutschen Spieler U17 der jeweils zum Meldeschluss gültigen DBV-Jugendrangliste (bereinigte Rangliste). Die Startberechtigung …..(Text wie bisher) Neuer letzter Satz (Ergänzung): Der Bundestrainer Jugend kann zusätz-lich bis zu insgesamt vier Quotenplätze über alle Disziplinen vergeben. Begründung: Anpassung an die Änderung des Jugend-Wettkampfsystems und Regelung des Umfangs an BT-Quoten für Jugendspieler.

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172

Antrag-Nr.: B2 Antragsteller: Ausschuss für Wettkampfsport

DBV Spielordnung – DB § 4 Abs.1 Nr. 3

Deutsche Badmintonmeisterschaften U22

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 194 im Druckwerk 2018/2019

3. Die ersten zehn deutschen Spieler der jeweils zum Meldeschluss gültigen höchsten DBV-Rangliste (bereinigte Rangliste) und die ersten acht deutschen Spieler der je-weils zum Meldeschluss gültigen DBV-Rangliste U19 (bereinigte Rangliste). Die Startberechtigung…….(Text wie bisher)

3. Die ersten zehn deutschen Spieler der jeweils zum Meldeschluss gültigen höchsten DBV-Rangliste (bereinigte Rangliste) sowie die ersten acht deutschen Spieler U19 und die ersten zwei deutschen Spieler U17 der jeweils zum Meldeschluss gültigen DBV-Jugendrangliste (bereinigte Rangliste). Die Startberechtigung …..(Text wie bisher) Neuer letzter Satz (Ergänzung): Der Bundestrainer Jugend kann zusätz-lich bis zu insgesamt vier Quotenplätze über alle Disziplinen vergeben. Begründung: Anpassung an die Änderung des Jugend-Wettkampfsystems und Regelung des Umfangs an BT-Quoten für Jugendspieler.

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173

Antrag-Nr.: B3 Antragsteller: Ausschuss für Wettkampfsport

DBV Spielordnung – Anlage II § 3 neue Nr. 3

Teilnehmer/Teilnehmerhöchstzahlen

Bisherige Fassung Vorgeschlagene Neue Fassung Seite 201 im Druckwerk 2018/2019

Neue Ziffer

(3) Der Ausrichter eines DBV-Ranglistenturniers kann der Meldeadres-se ein Doppel, ein Einzel und ein Mixed aus der Region melden (so genannte Wildcard). Begründung: Die Ausrichtung von Ranglistenturnieren soll für den Ausrichter noch reizvoller werden.

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174

Antrag-Nr.: B4 Antragsteller: Ausschuss für Jugend

DBV-Spielordnung Anlage III: Turnierbestimmungen Teil 1 § 19

Bisherige Fassung Vorgeschlagene NEUE Fassung Seite 206 im Druckwerk 2018/2019 Kein Spieler darf zu zwei Turnieren melden oder an zwei Turnieren teilnehmen, die für die gleiche Zeit an verschiedenen Orten genehmigt sind oder sich zeitlich überschneiden. Hierbei ist es unerheblich, ob dies nationale oder internationa-le Turniere sind.

Im Doppel darf nicht mit verschiedenen Partnern in der gleichen Disziplin gemeldet werden. Bei einem solchen Verstoß ist der Spieler von der Meldeliste zu streichen. Sollte der Verstoß erst nach den Turnieren festgestellt werden, so kann der DBV disziplinarische Maßnahmen nach dem Satzungs- und Ordnungswerk einleiten.

Kein Spieler darf zu zwei Turnieren melden oder an zwei Turnieren teilnehmen, die für die gleiche Zeit an verschiedenen Orten genehmigt sind oder sich zeitlich überschneiden. Hierbei ist es unerheblich, ob dies nationale oder internationa-le Turniere sind.

Im Doppel darf nicht mit verschiedenen Partnern in der gleichen Disziplin gemeldet werden. Bei einem solchen Verstoß ist der Spieler von der Meldeliste zu streichen. Sollte der Verstoß erst nach den Turnieren festgestellt werden, so kann der DBV disziplinarische Maßnahmen nach dem Satzungs- und Ordnungswerk einleiten.

Ausschließlich für den Spielbetrieb der Al-tersklassen U11 bis U19 ist es zulässig, für zwei oder mehr Turniere, die für die gleiche Zeit an verschiedenen Orten stattfinden oder sich zeitlich überlappen, zu melden. Eine Teilnahme ist jedoch letztendlich nur bei ei-nem der zeitgleich stattfindenden Turniere zulässig. Es besteht daher für die Verant-wortliche/den Verantwortlichen für die Mel-dung/en die Verpflichtung, die notwendige/n Abmeldung/en bzw. Rücknahme/en der Mel-dung/en rechtzeitig vor einer Auslosung vor-zunehmen. Wird gegen diese Verpflichtung verstoßen, so kann der DBV disziplinarische Maßnahmen nach dem Satzungs- und Ord-nungswerk einleiten.

Begründung:

Im gesamten Spielbetrieb der Altersklassen U11 bis U19 hat die Zahl der national und international angebotenen Turnieren deutlich zugenommen. Bei vielen Turnieren sind die Teilnehmerfelder der Disziplinen zahlenmäßig beschränkt und eine Zulassung von Spielern zum Turnier/zur Disziplin hängt von verschiedenen Faktoren, u.a. der Ranglistenplatzierung ab. Für Spieler und Vereine be-steht bis zum Meldeschluss eines Turniers somit nur noch eine geringe Planbarkeit. Das gilt so-wohl für internationale, aber inzwischen auch für nationale Turniere. Diese neue Systematik erfor-dert von allen Seiten eine größere Flexibilität.

Aufgrund der gestiegenen Zahl an Turnieren hat sich der Turnierkalender erheblich verdichtet. Re-gelmäßig finden an einem Wochenende auf verschiedenen Ebenen (national und international) Turniere statt. Parallelveranstaltungen, die sich zwangsweise überlappen, sind nicht mehr zu ver-meiden.

Vor dem leistungssportlichen Gedanken einer zielgerichteten Förderung junger Athletinnen und Athleten nehmen jugendliche Spieler schon lange nicht mehr nur in ihrer eigentlichen Altersklasse an Turnieren teil.

All diese Aspekte erfordern im einheitlichen Gesamtkontext mit dem Leitgedanken des neuen DBV-Ranglistensystem eine Änderung bzw. Ergänzung von § 19 der Anlage III zur DBV-Spielordnung. Die o.g. notwendige Flexibilität bedarf einer modifizierten Regelung in § 19 für den gesamten Be-reich U11 bis U19. Eine Änderung für den Spielbetrieb O19 ist nicht beabsichtigt.

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176

55. Ordentlicher Verbandstag 2019 TOP 12

Ordnungsänderungen

(Bekanntgabe von Ordnungsänderungen) Die bei den Bekanntgaben selbst genannten Normen und Beschlussorgane beziehen sich jeweils auf DBV-Bestimmungen bzw. DBV-Organe, soweit nichts anderes genannt ist.

Lfd. Nr.

DBV-Ordnungen Beschluss durch Seite Inkraft-treten

A B C D E

1 § 1 Austragungsmodus 1. BL DBV – BLO-DB

DBV-Ausschuss für Bundesligaangelegenheiten

177

2

§ 5 Einzelbestimmungen für Spieler DBV – BLO-DB

DBV-Ausschuss für Bundesligaangelegenheiten

179

3

Anlage VI DBV – BLO

DBV-Ausschuss für Bundesligaangelegenheiten

180

4

Anlage I DBV-Jugendspielordnung

DBV-Ausschuss für Jugend

182

Notizen

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177

Bekanntgabe Ordnungsänderungen (lfd. Nr. 1) BLO-DB § 1 Austragungsmodus 1. Bundesliga

Gemäß Beschluss der Bundesligavollversammlung vom 27.04.2019

Neue Fassung (neue Texte in fett und gestrichene Texte grau unterlegt gestrichen) Seite 227 im Druckwerk 2018/2019

(1) Punktspielrunde und Play-off-Runde 1. Bundesliga

Der Wettkampfbetrieb innerhalb der Staffel der 1. BL („Punktspielrunde“) besteht aus einer Hin-und einer Rückspielrunde, wobei jede Mannschaft gegen jede andere je ein Heim- und ein Auswärts-spiel bestreitet. Die Reihenfolge wird gemäß § 12 Abs. 3 ermittelt.

Nach der Punktspielrunde wird eine Play-off-Runde zur Ermittlung des Meisters gespielt.

Die Play-off-Runde zur Meisterermittlung besteht aus:

1. den Viertelfinalbegegnungen 3 gegen 6 und 4 gegen 5 der Abschlusstabelle der Punktspiel-runde.

2. den Halbfinalbegegnungen der beiden ersten der Abschlusstabelle der Punktspielrunde ge-gen die Sieger der Viertelfinalbegegnungen. Dabei spielt die Nummer 1 der Abschlusstabelle gegen den am niedrigsten platzierten Sieger der Viertelfinalspiele.

3. dem Spiel um Platz 3 der Verlierer der Halbfinals.

4. 3. dem Finale der Sieger des Halbfinals.

Alle Play-off-Spiele werden jeweils in einer Begegnung entschieden. Heimrecht hat die in der Schlusstabelle der Punktspielrunde jeweils höher platzierte Mannschaft. Zur Ermittlung der Sieger der Play-off-Begegnungen wird die Gesamtzahl der gewonnenen Spiele herangezogen.

Play-off-Halbfinalspiele , Spiel um Platz 3 sowie Play-off-Finale finden an einem Wochenende an einem Austragungsort statt („Final-Four“). Beide Halbfinals beginnen am Samstag in der Regel um 15.00 Uhr parallel zueinander und werden auf je einem Spielfeld ausgetragen.

Das Spiel um Platz 3 beginnt am Sonntagvormittag in der Regel um 10.00 Uhr und d Das Finale am Sonntagnachmittag beginnt in der Regel um 14.00 Uhr. Dieses beiden Spiele werden wird auf zwei Spielfeldern ausgetragen.

Die Einsatzberechtigung von Spielern regelt § 9 Abs. 7.

Vorstehende Regelung ist gültig ab Spielsaison 2017/18.

(2) Meistertitel und Absteiger 1. Bundesliga

Der Sieger des Play-off-Finalspiels erhält den Titel „Deutscher Mannschaftsmeister“. Der Verlierer ist Deutscher Vizemeister. Die Ehrung erfolgt unmittelbar im Anschluss an das Finale.

Die Verlierer der Halbfinalspiele belegen Platz 3. Diese Ehrung erfolgt unmittelbar nach den Halbfinalspielen.

Absteiger aus der 1. BL sind die Mannschaften auf Platz 9 und 10 der Abschlusstabelle der Punkt-spielrunde.

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Bekanntgabe Ordnungsänderungen (lfd. Nr. 1) BLO-DB § 1 Austragungsmodus 1. Bundesliga

Gemäß Beschluss der Bundesligavollversammlung vom 27.04.2019

Neue Fassung (neue Texte in fett und gestrichene Texte grau unterlegt gestrichen) Seite 228 im Druckwerk 2018/2019

(3) Aufstiegsrunde zur 1. Bundesliga

Mit Wirkung zur Spielsaison 2017/18, das heißt erstmals nach Abschluss der Punktspielrunde

2016/17 der 1. und 2. BL, werden die beiden Aufsteiger in die 1. BL in einer Aufstiegsrunde ermit-telt.

Teilnahmeberechtigt an der Aufstiegsrunde sind die Meister der 2. BL Nord beziehungsweise Süd

sowie die Mannschaft auf Platz 9 der Abschlusstabelle der Punktspielrunde der 1. BL.

Ist ein Meister (oder Vizemeister) nicht teilnahmeberechtigt gemäß § 3 Abs. 1, oder verzichtet er auf die Teilnahme, so geht das Teilnahmerecht auf den Vizemeister (beziehungsweise den Dritt-platzierten) der entsprechenden 2. BL über (sofern dieser gemäß § 3 Abs. 1 teilnahmeberechtigt ist).

Will oder darf aus einer Staffel der 2. BL keine Mannschaft an der Aufstiegsrunde teilnehmen, so geht das Teilnahmerecht auf den Vizemeister oder den Drittplatzierten der anderen Staffel der

2. BL über.

Die Aufstiegsrunde wird im Modus „jeder gegen jeden“ ausgetragen und findet an einem Wochen-ende an einem Austragungsort statt. Die Mannschaft auf Platz 9 der Abschlusstabelle der Punkt-spielrunde der 1. BL spielt das 1. Spiel gegen den Zweitligisten, der der gleichen 2. BL gemäß Gruppenzugehörigkeit zugeordnet ist. Dieses 1. Spiel beginnt in der Regel am Samstag um 13.30 Uhr. Der Gewinner von Spiel 1 bestreitet anschließend auch das 2. Spiel. Dieses 2. Spiel beginnt in der Regel am Samstag um 18.30 Uhr. Das dritte und letzte Spiel beginnt in der Regel am Sonn-tag um 14.00 10.00 Uhr.

Die Reihenfolge der Abschlusstabelle der Aufstiegsrunde wird gemäß § 12 Abs. 3 ermittelt.

Die Einsatzberechtigung von Spielern in den Aufstiegsspielen regelt § 9 Abs. 7.

Begründung: Es macht weder für den Ausrichter noch insbesondere für die teilnehmenden Mannschaften – sie sind ja ohnehin vor Ort – Sinn erst am Sonntagnachmittag zu spielen.

Für den Zuschauerzuspruch sollte sich das Spiel am Sonntagmorgen sogar eher positiv auswirken, da am Sonntagnachmittag andere Aktivitäten (Familie) im Vordergrund stehen.

Für die Mannschaften ist es günstig früher die Heimreise antreten zu können.

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Bekanntgabe Ordnungsänderungen (lfd. Nr. 2) BLO-DB § 5 Einzelbestimmungen für Spieler

Gemäß Beschluss der Bundesligavollversammlung vom 03.10.2018

Neue Fassung (neue Texte in fett und gestrichene Texte grau unterlegt gestrichen) Seite 230 im Druckwerk 2018/2019

(1) Einsatz von Ausländern und Staatenlosen

Jeder Verein darf in den gemeldeten Ranglisten beliebig viele Spieler führen, die Unionsbürger (Artikel 20 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, sogenannter „Lissabon-Vertrag“) sind und/oder einem Nationalverband angehören, der Mitglied der Badminton Eu-rope Confederation (BEC) ist als Spieler führen. Der Einsatz dieser Spieler unterliegt keiner Be-schränkung.

Jeder Verein darf in den Ranglisten maximal drei Spieler ohne Unionsbürgerschaft und ohne Mit-gliedschaft in einem Nationalverband der BEC melden. Er darf jedoch in einer Mannschaft höchstens einen dieser Spieler je Wettkampf einsetzen.

[…]

(3) Starterlaubnis für Ausländer

Die Teilnahme von Ausländern mit oder ohne Unionsbürgerschaft und/oder Mitgliedschaft in einem Nationalverband der BEC bedarf der Zustimmung ihres jeweiligen Nationalverbandes. Die Zustimmung hat der Verein auf seine Kosten einzuholen.

[…]

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Bekanntgabe Ordnungsänderungen (lfd. Nr. 3) BLO Anlage VI

Gemäß Beschluss der Bundesligavollversammlung vom 27.04.2019

Neue Fassung (neue Texte in fett und gestrichene Texte grau unterlegt gestrichen) Seite 258 im Druckwerk 2018/2019

Bundesligaordnung Anlage VI

Mindestanforderungen und Empfehlungen für die Durchführung

von Bundesliga-Wettkämpfen Ausstattung der Sportstätte

Zwei Standardfelder mit Netzen A

Zwei nebeneinander liegende, farbig abgesetzte Spielfelder, die frei von Fremdli-nien sind. Alternativ zwei Spielfeldmatten, die dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen und nebeneinander ausgelegt sind A

Zwei Schiedsrichterstühle mit erhöhter Sitzposition und Schreibplatte A

mindestens eine elektronische Spielstandsanzeige pro Spielfeld. Alternativ eine zentrale Spielstandsanzeige beider Spielfelder via Beamer A

Stühle für Linienrichter (soweit anwesend) A

Zwei Stühle für Trainer je Spielfeld und Spielfeldseite A

Zugelassene Federbälle in ausreichender Anzahl sowie Zugriff auf ein offizielles Verzeichnis der zugelassenen Federbälle A

Aufenthaltsbereich für beide Mannschaften mit Stühlen A

Die Zuschauerkapazität muss in der 1. Bundesliga mindestens 150 Sitzplätze be-tragen

A

Die Zuschauerkapazität muss in der 2. Bundesliga mindestens 50 Sitzplätze betra-gen

A

Die Zuschauerkapazität muss bei Play-off Spielen mindestens 300 Sitzplätze be-tragen.

A

Beschallungsanlage A

Ergebnisanzeige: Beamer (4:3 o.16:9) Mindestbreite ca. 2,5 m oder Flatscreen Mindestbreite ca. 50 Zoll A

Tisch mit Stühlen für Schiedsrichter, Organisation, Moderation und Technik A

PC mit Internetzugang, Drucker für Spielbericht, Mannschaftsaufstellung, Schieds-richterzettel mit BL-Logo oder Tablet A

Ein Werbereiter pro Spielfeld mit BL-Logo A

Die Spielfläche ist in der 1. Bundesliga von einem Wettkampfbereich umgeben, der auf allen Seiten mindestens ca. 1 m breit und von der Spielfläche farblich abgeho-ben gestaltet ist. Der Wettkampfbereich kann mit umlaufenden Werbebanden ab-schließen. B

Ablagebehältnisse für Spielertaschen und für benutzte Bälle C

Empfehlungen Außenwerbung: Großbanner Mindestbreite ca. 3 m vor der Halle mit BL-Logo D

Werbebanden umlaufend D

Rahmenprogramm (bspw. Tanzgruppe, Band, Präsentation anderer Sportart) D

Professioneller Bundesligatrailer vor jedem Spiel (Hymne + Video) D

Livestream mit Einbindung auf der vom DBLV AfBL vorgegebenen Homepage D

Eingabe der Spielstände durch Schiedsrichter mittels kleiner PCs/Touch-Pads D

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Bekanntgabe Ordnungsänderungen (lfd. Nr. 3) BLO Anlage VI

Gemäß Beschluss der Bundesligavollversammlung vom 27.04.2019

Neue Fassung (neue Texte in fett und gestrichene Texte grau unterlegt gestrichen) Seite 259 im Druckwerk 2018/2019

Durchführung des Spieltags

Livescore/Ticker mit Einbindung auf der vom DBLV AfBL vorgegebenen Homepage

A

Hallensprecher Begrüßung, Präsentation, Vorstellung Spieler, Schiedsrich-ter

A

Cafeteria A

Mannschaften in einheitlicher Bekleidung bei Trikots (mit BL-Logo), Hosen, Röcken und Trainingsanzügen

B Logogröße (auf den Trikots hat genau [x*x] cm zu betragen.)

Angabe der geschätzten Zuschauerzahl auf dem Spielbericht durch Heim-verein in Absprache mit Schiedsrichter

C

Plakate mit BL-Logo im Eingangsbereich der Sportstätte C

Programmheft mit BL-Logo auf Titelseite C

Aufruf der einzelnen Begegnungen durch Moderator C

Musikeinspielungen vor dem Spiel, Einlauf, Pausen, nach dem Spiel C

Nach dem Spieltag - Überprüfung durch Bundesliga-Spielleiter und Pressesprecher des DBLV AfBL

Detailergebnismitteilung auf der vom DBLV AfBL mitgeteilten Homepage innerhalb von 60 Minuten nach Spielende

A Perspektivisch: Auto-matische Erstellung durch Livescore/Ticker.

Pressemitteilung vor dem Spieltag zur freien redaktionellen Verwendung aller Medien (Empfänger u.a. Pressesprecher DBLV AfBL) bis 24 Stunden vor Spielbeginn

C Bei Doppelspieltagen genügt ein Vorbericht

Pressemitteilung nach dem Spieltag zur freien redaktionellen Verwendung aller Medien (Empfänger u.a. Pressesprecher DBLV AfBL) bis zum Folge-tag 20 Uhr

B

Bei Doppelspieltagen genügt ein Nachbericht bis zum auf die letzte Partie folgenden Tag 20 Uhr

Abgabe des DBLV AfBL -Medienbogens innerhalb einer Woche nach Ab-schluss der Hin- bzw. Rückrunde

C

Begründung

1) Wir können von niemand ein Urteil darüber verlangen, welche Matten „dem allgemeinen Stand der

Technik entsprechen“.

2) Derzeit ist (noch nicht) der DBLV zuständig sondern der AfBL.

3) Gemäß BLO § 7 müsste ein Verstoß gegen die einheitliche Mannschaftsbekleidung sozusagen

doppelt bestraft werden (das ist natürlich Unsinn) da der Verstoß in § 7, Abs. 1 unter Nr. 5 explizit

aufgeführt ist (Strafe 50 € - als Verstoß gegen BLO-DB § 8, Absatz 7) aber auch unter 4b (Verstoß

gegen Gruppe B) enthalten ist.

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Bekanntgabe Ordnungsänderungen (lfd. Nr. 4) Jugendspielordnung, Anlage I, Ranglistenbestimmungen

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Jugend vom 01.12.2018

Neue Fassung (neue Texte in fett und gestrichene Texte grau unterlegt gestrichen) Seite 273-289 im Druckwerk 2018/2019

Jugendspielordnung Anlage 1, Ranglistenbestimmungen der deutschen Badmintonjugend im DBV vom 07. Juli 2018, in der Fassung vom 01. Dezember 2018 Seite 274 im Druckwerk 2018/2019

§ 4 Wertungsturniere […]

II. Internationale Turniere

U15

von Badminton Europe benannte Turniere, die zum Erstellen der Setzliste für die folgende U15-EM herangezogen werden (INT)

BE U15-Europameisterschaft

Wertung: alle Turniere sind gleichwertig

Anmerkung: Die U15-Europameisterschaft findet nur alle 2 Jahre statt. Nach Bekanntwerden der Turnie-re, die Badminton Europe für das Erstellen der Setzliste für eine U15-EM heranzieht, werden diese als Wertungsturniere in der Ranglistenwertung geführt und zwar für 2 Jahre, bis Badminton Europe ggf. neue Turniere für den genannten Zweck bekanntgibt.

[…]

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Bekanntgabe Ordnungsänderungen (lfd. Nr. 4) Jugendspielordnung, Anlage I, Ranglistenbestimmungen

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Jugend vom 01.12.2018

Neue Fassung (neue Texte in fett und gestrichene Texte grau unterlegt gestrichen) Seite 275/276 bis im Druckwerk 2018/2019

§ 7 Organisatorisches

[…]

(6) Die Ausschreibungen für folgende Wertungsturniere sind auf www.badminton.de zu ver-öffentlichen:

DBV-Turniere: alle DBV-A-RLT, Deutsche Meisterschaften, Masters-Finale Turniere der Gruppen: alle DBV-B-RLT und Gruppen-Meisterschaften.

Die Landesverbände haben für eine bundesweit einsehbare Veröffentlichung der Turniere der Kategorien C, D und E im Internet eigenständig Sorge zu tragen.

(7) Jede Meldung muss nach Einführung eines online-Verfahrens bis zum festgelegten Melde-schluss ausschließlich online erfolgen

(8) Meldungen für die DBV-A-RLT sind entsprechend der Ausschreibung zu richten an: in den Altersklassen U11 und U13: an den ausrichtenden Verein, in den Altersklassen U15, U17 und U19: an den DBV-Ausschuss für Jugend.

(9) Meldungen von internationalen Spielern für die A-RLT U15 (§ 15), U17 (§ 20) und U19 (§ 25) müssen per eMail an den DBV-AfJ erfolgen. Meldungen von internationalen Spielern für die A-RLT U11 und U13 erfolgen direkt an den ausrichtenden Verein.

(10) Über die Höhe des Startgeldes für die DBV-A-RLT U15, U17 und U19 und des Masters-Finale entscheidet der DBV-AfJ. Änderungen treten zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft. Änderungen sind unverzüglich nach Beschlussfassung bekanntzugeben.

(11) Im Hinblick auf eine einheitliche Festlegung und Handhabung von Fristen für Ranglis-tenfreiplätze, für die Erstellung einer Setzliste und zum Festlegen eines Meldeschlusses (§ 29 Abs. 1, § 33 Abs. 1) gelten die dortigen Ausführungen unter zwingender Beachtung des nachstehenden Beispiels:

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184

Bekanntgabe Ordnungsänderungen (lfd. Nr. 4) Jugendspielordnung, Anlage I, Ranglistenbestimmungen

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Jugend vom 01.12.2018

Neue Fassung (neue Texte in fett und gestrichene Texte grau unterlegt gestrichen) Seite 285 im Druckwerk 2018/19

§35 Ranglistenwertungen

[…]

(2) Ranglistenturniere der Kategorie C (Landesverband), der Kategorie D (Bezirke) und der Kate-gorie E (Kreise) sind ab 2020 Bestandteil der DBV-Ranglistenwertung, sofern nachstehende Vo-raussetzung erfüllt ist:

[…]

2. Die Mindestzahl dieser LV-fremden Spieler ist abhängig von der Größe des in den Regularien oder mit der Ausschreibung festgelegten Teilnehmerfeldes in der jeweiligen Disziplin (Spieler, Spielerinnen, Paarungen) und ist wie folgt festgelegt:

a) bis 15 Teilnehmer: 1 b) 16 - 23 Teilnehmer: 2 c) 24 – 31 Teilnehmer: 3 d) ab 32 Teilnehmer: 4

[…]

5. Ein Landesverband kann jederzeit eine höhere Zahl an LV-fremden Spielern bzw. Paarun-gen zulassen.

6. Sofern für Turniere keine LV-fremden Spieler gemeldet werden oder die Teilnahme absagen, hat das keine Auswirkungen auf die Zugehörigkeit zur DBV-Ranglistenwertung.

Seite 289 im Druckwerk 2018/2019

§ 46 Parallele Ranglistenführung

(1) Um einen nahtlosen Übergang von der bisherigen zur neuen Ranglistenführung im laufenden Spielbetrieb zu gewährleisten, führt der DBV im Jahr 2018 folgende DBV-Ranglistentabellen:

a) nach den bisherigen Bestimmungen (Anlage II DBV-JSpO vom 26.6.2004 i.d.F. vom 11.2.2012) und

b) nach den neuen Regelungen dieser Ranglistenbestimmungen.

Die Ranglistentabelle nach § 46 Abs. 1 Buchstabe b) dient am Anfang des Jahres 2019 aus-schließlich als Ausgangsrangliste und wird für das jeweils erste Wertungsturnier jeder Altersklasse der Kategorie A für das Ermitteln der Ranglistenfreiplätze und zum Erstellen der Setzliste genutzt. Nach dem jeweils 1. Wertungsturnier jeder Altersklasse in jeder Disziplin hat die Ausgangrangliste nach § 46 Abs. 1 Buchstabe b) keine Funktion mehr.

Anmerkung zu vorstehendem Absatz: Das bedeutet: Ergebnisse von DBV-B-Ranglistenturnieren, die im Jahr 2019 vor dem 1. DBV-A-RLT einer Altersklasse stattfinden, werden zur Ermittlung von Ranglisten-freiplätzen und Setzplätzen nicht herangezogen. Die Ausrichter der A-RLT U11 und U13 im 1. Quartal 2019 haben bei der Festlegung des Teilnehmerfeldes und der Zulassung bzw. Ablehnung von Spielern nach § 10 Abs. 2 die Ranglistentabellen U11 (Masters) und U13 des Jahres 2018 maßgeblich zu berücksichtigen.

[…]

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Seite: 1

Protokoll 55. OVT 2019 in Neuburg a.d. Donau

KURZNIEDERSCHRIFT

über die Sitzung des 55. Ordentlichen Verbandstages (OVT) des

Deutschen Badminton-Verbandes e.V.

am Samstag, 22.06.2019, in Neuburg an der Donau

Anwesend:

siehe Ausführungen zu TOP 2 der

Tagesordnung und Anlage 2

Dauer der Sitzung:

von 9.30 Uhr bis 11.15 Uhr

TOP 1

Begrüßung

(Seite 4 Berichtsheft)

DBV-Präsident Thomas Born eröffnet als Sitzungsleiter den 55. Ordentlichen DBV-Verbandstag

2019 und begrüßt alle anwesenden Vertreter der Badminton-Landesverbände (BLV) und des DBV

- namentlich Dieter Kespohl (DBV-Ehrenpräsident), Dietrich Heppner und Gerd Pigola (DBV-

Ehrenmitglieder).

Thomas Born stellt fest, dass gemäß DBV-Satzung in der zurzeit gültigen Fassung form- und

fristgerecht eingeladen worden ist. Auf seine Frage hin werden weder Einwendungen gegen die

vorgelegte TO erhoben, noch Änderungen/Ergänzungen dazu gewünscht. Er stellt fest, dass der

Verbandstag gemäß § 14 Absatz 3 DBV-Satzung beschlussfähig ist.

TOP 2

Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer/innen und deren Stimmenzahl

(Seiten 5, 6 Berichtsheft)

Es sind 40 stimmberechtigte Delegierte der Badminton-Landesverbände - darunter drei Person,

die als Funktionsträger ohne Stimmrecht für den DBV tätig sind - sowie neun stimmberechtigte

Delegierte des DBV anwesend, die insgesamt 402 von maximal 439 Stimmen vertreten.

Dazu nehmen 11 DBV-Funktionsträger ohne Stimmrecht an der Sitzung des 55. OV 2019 teil.

Die Delegierten des BLV Bremen (Uhrzeit: 09.51 Uhr) und des BLV Hamburg (09.56 Uhr) sind erst

verspätet eingetroffen. Deshalb sind bei den Abstimmungen zu TOP 3 und TOP 4 nur 38

Delegierte und 382 Stimmen vertreten.

Auf die Anlagen Nr. 1 und Nr. 2 zu dieser Kurzniederschrift wird verwiesen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Zulassung vorliegender Dringlichkeitsanträge

(Seite 7 Berichtsheft)

Hannes Käsbauer (RL Lehre und Ausbildung) erläutert und bittet um Zulassung des vorliegenden

Ordnungsänderungsantrags vom Ausschuss für Leistungssport zur TrO Teil A:

Ausbildungsordnung § 4 (neu) als Dringlichkeitsantrag.

Einstimmiger Beschluss, den o.g. Dringlichkeitsantrag zur Behandlung unter TOP 11 Antrags-Nr.

O3a zuzulassen.

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Seite: 2

Protokoll 55. OVT 2019 in Neuburg a.d. Donau

TOP 4

Ehrungen

(Seite 7 Berichtsheft)

Nachdem Thomas Born bereits am Vorabend die u.a. Ehrungen (DBV-Ehrennadeln und DBV-

Ehrenplaketten) vorgenommen hatte, stellt er den Antrag, Dieter Sichert den DBV-Ehrenring für

außerordentlich hervorragende Verdienste um den Badmintonsport nach § 4 der DBV-Ehrenordnung zu verleihen. Es wird offen abgestimmt und bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen, Dieter Sichert den

DBV-Ehrenring zu verleihen.

Thomas Born würdigt in einer kurzen Rede die Badminton-Vita des Geehrten, dankt für sein

Engagement und gratuliert zur Verleihung des Ehrenrings. Dieter Sichert bedankt sich bei den

Delegierten für diese Auszeichnung.

Am Vorabend zum Verbandstag wurden folgende Verbandsmitglieder geehrt:

a) Verleihung der DBV-Ehrennadel für besondere Verdienste um den Badmintonsport nach

§ 6 Absatz 1 der DBV-Ehrenordnung

- Thomas Dettweiler (BLV Saarland)

b) Verleihung der DBV-Ehrenplakette für besonders hervorragende Verdienste um den

Badmintonsport nach § 5 Absatz 1 der DBV-Ehrenordnung:

- Manfred Hartmann (BLV Bayern)

- Dr. Norbert Möllers (Deutscher Badminton-Verband e.V.)

- Peter Nielsen (BLV Bayern)

c) Wilfried Beckord, der bereits die Ehrennadel und die Ehrenplakette des DBV besitzt, ist

vom DBV-Präsidenten mit Dank für die langjährige Tätigkeit im Bereich Lehre und

Ausbildung ehrenvoll verabschiedet worden.

TOP 5

Rechenschaftsberichte der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2. und 4. der Satzung

(Seiten 9-43 Berichtsheft)

Die Berichte werden einzeln aufgerufen, um zum jeweiligen Berichtsteil eine Wortmeldung zu

ermöglichen.

Zum Bericht von Heinz Kelzenberg (DBV-Koordinator „Shuttle Time“) (Seite 26) fragt Hans-Georg

Weigand (BLV Bayern), was angedacht ist, um die Situation der wenigen Lehrerfortbildungen zu

verbessern. DBV-Vizepräsident Karl-Heinz Zwiebler berichtet von den schwierigen Bedingungen,

da die Lehrer Fortbildungen in ihrer Freizeit und als Selbstzahler durchführen müssen. Es wird

beim DBV überlegt, diese Veranstaltungen noch stärker zu bezuschussen.

Thomas Lohwieser (Vorsitzender DBV-Ausschuss für Jugend) berichtet ergänzend zu seinem

Bericht (Seiten 39, 40) von der schlechten Bewerberlage für die Ausrichtung von Deutschen

Meisterschaften und DBV-Ranglistenturnieren im Jugendbereich. Er appelliert an die Delegierten

der BLV, ihre Vereine für eine Ausrichtung zu motivieren und dabei zu unterstützen.

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Seite: 3

Protokoll 55. OVT 2019 in Neuburg a.d. Donau

Arno Schley (Vorsitzender Ausschuss für Bundesligaangelegenheiten) bittet ergänzend zu seinem

Bericht (Seite 42) um Verständnis für seine emotionalen Äußerungen aufgrund der Vorkommnisse

auf dem letzten Verbandstag. Er stellt klar, dass er in keiner Weise seine Rechenschaftspflicht

gegenüber dem DBV-Verbandstag in Frage stellen wolle und appelliert, nach vorne zu schauen.

Zu den übrigen Rechenschaftsberichten werden keine Wortmeldungen vorgetragen.

TOP 6

Bericht der Kassenprüfer/Etatbericht/Jahresabschluss

(Seiten 45-59 Berichtsheft)

Die Berichte werden einzeln aufgerufen, um zum jeweiligen Berichtsteil eine Wortmeldung zu

ermöglichen. Es werden keine Wortmeldungen vorgetragen.

TOP 7

Genehmigung des Rechnungsergebnisses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2018

(Seiten 60-122 Berichtsheft)

Der Haushalt wird Seite für Seite durchgegangen. Zum Rechnungsergebnis 2018 oder

Nachtragshaushalt 2019 gibt es keine weiteren Fragen/Anmerkungen.

Einstimmiger Beschluss, das Rechnungsergebnis für das abgelaufene Haushaltsjahr 2018 in der

vorgelegten Form und Fassung zu genehmigen.

TOP 8

Genehmigung des Nachtragshaushaltes für das laufende Haushaltsjahr 2019

(Seiten 60-120 Berichtsheft)

Einstimmiger Beschluss, den Nachtragshaushalt für das laufende Haushaltsjahr 2019 zu

genehmigen.

TOP 8a neu

Änderungsantrag-Nr. 1: Bewilligung einer Umlage ab 01.01.2020 bis zunächst 31.12.2020

(Seite 124 Berichtsheft)

CBT Poste erläutert den vorliegenden Änderungsantrag mit den aktuellen Entwicklungen im

Rahmen der DOSB-Leistungssportreform und der damit zusammenhängenden Veränderungen

auch bei der Leistungssportpersonal-Finanzierung des Landes NRW. Es ist möglich, dass Dirk

Nötzel künftig auf einer durch Bundes- und Landesmittel (jeweils 50%) finanzierten Stelle

angestellt wird. Für diesen Fall wurde der ursprüngliche Antrag um die Variante b) erweitert.

Einstimmiger Beschluss, den zweigeteilten Änderungsantrag für eine Umlage in Höhe von maximal

15.000 € für 2020 zur Finanzierung des Bundestrainers U15-13 in der Variante (a) oder (b) mit

folgender maximaler Verteilung (ohne BLV NRW) anzunehmen: BLV BAW 2.346,32; BLV BAY

2.272,14; BLV BBB 740,13; BLV BRE 319,28; BLV HAM 505,59; BLV HES 1.870,22; BLV MVP

155,83; BLV NIS 2.901,83; BLV RHP 742,12; BLV RHL 380,25; BLV SAA 475,75; BLV SAC

681,54; BLV SAH 303,24; BLV SLH 942,70; BLV THÜ 363,06.

Variante (a) ist beschlossen, wenn der bisherige Anstellungs- und Finanzierungsrahmen bis 31.12.2020 bestehen bleibt, und Variante (b), wenn der Stelleninhaber auf eine mit Bundes- und Landesmitteln finanzierte Stelle wechselt. Bei Variante (a) erfolgt die Umlage in oben angeführter Höhe. Bei Variante (b) erfolgt die Umlage nur im Falle eines tatsächlich entstehenden, zusätzlichen Defizits bis zu einer Höhe von 15.000 €. Die Berechnung eines Defizits erfolgt anhand des Rechnungsergebnis 2020 für Leistungssportpersonal. Die Umlage wird per Rechnungstellung erhoben.

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Seite: 4

Protokoll 55. OVT 2019 in Neuburg a.d. Donau

TOP 9

Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Haushaltsjahr 2020

(Seiten 60-120 Berichtsheft)

Da die Auswirkungen des beschlossenen Antrags unter TOP 8a neu für den Haushalt 2020 noch

nicht abzuschätzen sind, ist eine Änderung nicht erforderlich.

Einstimmiger Beschluss, den Haushaltsplan für das kommende Haushaltsjahr 2020 in der

vorgelegten Form und Fassung zu genehmigen.

TOP 10

Satzungsänderungen

(Seite 128 Berichtsheft)

Verwiesen wird auf die Anlage Nr. 3 zu dieser Kurzniederschrift.

Die Anträge zu Satzungsänderungen werden den Versammlungsteilnehmern vor Ort, zusätzlich

zum Abdruck im Berichtsheft, mittels Beamer zur Kenntnis gebracht. Textänderungen/Korrekturen

werden unmittelbar, für alle Anwesenden sichtbar, vorgenommen.

- Zu Antrag Nr. S1 - Änderungsantrag

(Seiten 129-131 Berichtsheft)

Gegenüber dem Berichtsheft wurde der Antrag überabeitet. Den Versammlungsteil-

nehmern werden die Änderungen per Beamer kenntlich gemacht und durch CBT Poste

erläutert.

Mehrheitlicher Beschluss (401 ja-Stimmen und 1 nein-Stimme), diesen Antrag in der

vorgelegten Fassung mit den genannten Anpassungen anzunehmen.

P Born dankt für das Vertrauen der Versammlungsteilnehmer und weist darauf hin, dass

jetzt noch viel Arbeit zur Umsetzung bevorsteht. Hochachtung und Dank spricht er für die

bisherige Arbeit der AG Bundesliga aus.

Arno Schley (Präsident DBLV) beantragt für den Deutschen-Badminton-Ligaverband die

zeitlich befristete Aufnahme in den DBV als außerordentliches Mitglied unter dem Vorbehalt

des Zustandekommens der Vereinbarung zwischen DBV, VBD (Vermarktungsgesellschaft

Badminton Deutschland mbH) und DBLV.

Einstimmiger Beschluss, diesen Antrag ab den 1.1.2020 unter Vorbehalt anzunehmen.

Im Nachgang hat das Präsidium als Antragsteller beschlossen dem Vorschlag von AV AfBL

Schley zu übernehmen und im § 10 b und c den Begriff „Teilnahmeerlaubnis“ gegenüber

„Lizenzen“ auszutauschen.

- Zu Antrag Nr. S2

(Seite 132 Berichtsheft)

Einstimmiger Beschluss, diesen Antrag in der vorgelegten Fassung anzunehmen.

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Seite: 5

Protokoll 55. OVT 2019 in Neuburg a.d. Donau

- Zu Antrag Nr. S3

(Seiten 133, 134 Berichtsheft)

Einstimmiger Beschluss, diesen Antrag in der vorgelegten Fassung anzunehmen.

TOP 11

Ordnungsänderungen

(Seiten 136-168 Berichtsheft)

Verwiesen wird auf die Anlage Nr. 4 zu dieser Kurzniederschrift.

Die Anträge zu Ordnungsänderungen sowie alle vorgenommenen Änderungen werden den

Versammlungsteilnehmern vor Ort mittels Beamer zur Kenntnis gebracht. Textänderungen/

Korrekturen werden unmittelbar, für alle Anwesenden sichtbar, vorgenommen.

P Born schlägt eine Blockabstimmung der Ordnungsanträge O2 bis O28 vor, die alle inhaltlich

Anpassungen der DBV-Trainerordnung beinhalten. Hierzu gibt es keine Einwendung.

- Zu Antrag Nr. O1

(Seite 138 Berichtsheft)

Einstimmiger Beschluss, diesen Antrag in der vorgelegten Fassung anzunehmen.

- Zu Antrag Nr. O2 - O28

(Seiten 139-165 Berichtsheft)

Einstimmiger Beschluss, diese Anträge in der vorgelegten Fassung anzunehmen.

- Zu Antrag Nr. O29

(Seite 166 Berichtsheft)

Achim Riedel (Vorsitzender Verbandsgericht) schlägt gegenüber dem Antrag im

Berichtsheft folgende redaktionelle Änderung im § 1 Abs. 6 DBV-SpO-DB vor:

(6) Die Ausrichtung der Meisterschaften (§ 2 Nr. 1 bis 3 SpO) hat das Präsidium rechtzeitig

auszuschreiben und zu veröffentlichen (§ 29 der Satzung). Die DBV-Geschäftsstelle hat die

eingehenden Bewerbungen dem RfS O19 oder dem AfJ umgehend unverzüglich (ohne schuldhaftes

Zögern) zur Stellungnahme zuzuleiten. Die Ausrichtung wird gemäß § 17 Abs. 9 sowie § 23 Abs. 3

Satzung entweder durch den Verbandstag oder durch das Präsidium vergeben.

Einstimmiger Beschluss, diesen Antrag mit der redaktionellen Änderung anzunehmen.

- Zu Antrag Nr. O30

(Seite 167 Berichtsheft)

Einstimmiger Beschluss, diesen Antrag in der vorgelegten Fassung anzunehmen.

- Zu Antrag Nr. O31

(Seite 168 Berichtsheft)

Einstimmiger Beschluss, diesen Antrag in der vorgelegten Fassung anzunehmen.

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Seite: 6

Protokoll 55. OVT 2019 in Neuburg a.d. Donau

Bestätigung von Ordnungsänderungen

(Seiten 170-174 Berichtsheft)

Verwiesen wird auf die Anlage Nr. 5 zu dieser Kurzniederschrift.

Die zur Bestätigung vorgelegten Anträge auf Ordnungsänderungen sowie alle vorgenommenen

Änderungen werden den Versammlungsteilnehmern vor Ort mittels Beamer zur Kenntnis gebracht.

- Zu Antrag Nr. B1

(Seite 171 Berichtsheft)

Einstimmiger Beschluss, diesen Antrag in der vorgelegten Fassung anzunehmen.

- Zu Antrag Nr. B2

(Seite 172 Berichtsheft)

Einstimmiger Beschluss, diesen Antrag in der vorgelegten Fassung anzunehmen.

- Zu Antrag Nr. B3

(Seiten 173 Berichtsheft)

Einstimmiger Beschluss, diesen Antrag in der vorgelegten Fassung anzunehmen.

- Zu Antrag Nr. B4

(Seite 174 Berichtsheft)

Achim Riedel (Vorsitzender Verbandsgericht) schlägt gegenüber dem Antrag im

Berichtsheft folgende redaktionelle Änderung in der Anlage III DBV SpO vor:

Kein Spieler darf zu zwei Turnieren melden oder an zwei Turnieren teilnehmen, die für dieselbe die

gleiche Zeit an verschiedenen Orten genehmigt sind oder sich zeitlich überschneiden. Hierbei ist es

unerheblich, ob dies nationale oder internationale Turniere sind.

Im Doppel darf nicht mit verschiedenen Partnern in derselben der gleichen Disziplin gemeldet

werden. Bei einem solchen Verstoß ist der Spieler von der Meldeliste zu streichen. Sollte der

Verstoß erst nach den Turnieren festgestellt werden, so kann der DBV disziplinarische Maßnahmen

nach dem Satzungs- und Ordnungswerk einleiten.

Ausschließlich für den Spielbetrieb der Altersklassen U11 bis U19 ist es zulässig, für zwei oder mehr

Turniere, die zur selben1 die gleiche Zeit an verschiedenen Orten stattfinden oder sich zeitlich

überlappen, zu melden. Eine Teilnahme ist jedoch letztendlich nur bei einem der zeitgleich

stattfindenden Turniere zulässig. Es besteht daher für die Verantwortliche/den Verantwortlichen für

die Meldung/en die Verpflichtung, die notwendige/n Abmeldung/en bzw. Rücknahme/en der

Meldung/en rechtzeitig vor einer Auslosung vorzunehmen. Wird gegen diese Verpflichtung

verstoßen, so kann der DBV disziplinarische Maßnahmen nach dem Satzungs- und Ordnungswerk

einleiten.

Einstimmiger Beschluss, diesen Antrag in der vorgelegten Fassung mit den redaktionellen

Anpassungen anzunehmen.

__________ 1

redaktionelle Korrektur: statt „für dieselbe“

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Seite: 7

Protokoll 55. OVT 2019 in Neuburg a.d. Donau

Bekanntgabe von Ordnungsänderungen

(Seiten 176-184 Berichtsheft)

Verwiesen wird auf die Anlage Nr. 5 zu dieser Kurzniederschrift.

Thomas Born weist darauf hin, dass die nachfolgend bekannt gegebenen Ordnungsänderungen,

die gemäß DBV-Satzung und Ordnungen keiner Zustimmung des Verbandstages bedürfen, mit der

Bekanntgabe anlässlich des 55. OV 2019 am 22.06.2019 in Kraft treten, sofern nicht ein früheres

Beschlussdatum bzw. ein früheres Inkrafttreten angegeben ist.

Die Texte werden dennoch, wie üblich, Seite für Seite durchgegangen, um Fragen/Anmerkungen

zu klären und eventuelle Korrekturen vornehmen zu können.

Es werden keine Wortmeldungen vorgetragen.

TOP 12

Wahl eines/r Wahlleiters/in und zweier Wahlhelfer/innen

(Seite 186 Berichtsheft)

Einstimmiger Beschluss, Volkmar Burgold (Präsident BLV Thüringen) zum Wahlleiter sowie

Petra Schröder (DBV) und Michael Claus (BLV Niedersachsen) zur Wahlhelferin und zum

Wahlhelfer zu bestimmen.

TOP 13

Entlastung der DBV-Organe nach § 11 Nrn. 2 bis 4 der Satzung

(Seite 187 Berichtsheft)

Volkmar Burgold beantragt die Entlastung bezüglich der Jahresrechnung und der

Geschäftsführung für das Jahr 2018.

Einstimmiger Beschluss, das Präsidium und die DBV-Organe gemäß § 11 Nrn. 2 bis 4 der Satzung

bezüglich der Jahresrechnung und der Geschäftsführung zu entlasten.

TOP 14

Neuwahl des Verbandsgerichts (Vorsitzende/r, ein/e Ersatzbeisitzer/in)

(Seite 188 Berichtsheft)

Für die Positionen des Vorsitzenden und des Ersatzbeisitzers konnten keine Kandidaten gefunden

werden. Von den Delegierten werden keine Vorschläge gemacht.

Die Zusage von Achim Riedel zur kommissarischen Weiterführung als Vorsitzender und von

Jürgen Krieg als komm. Beisitzer bis zum 56. OVT 2020 bleibt bestehen.

Achim Riedel appelliert, auch zeitnah diese Vakanz zu lösen, um eine Übergabe/Unterstützung

gewährleisten zu können.

TOP 15

Wahl eines/r Good-Governance-Beauftragten

(Seite 188 Berichtsheft)

Es konnte keine Kandidatin/kein Kandidat gefunden werden. Von den Delegierten werden keine

Vorschläge gemacht. Thomas Born bittet die Delegierten, das Präsidium bei der Suche nach einer

geeigneten Kandidatin oder einem geeigneten Kandidaten, auch zeitnah, zu unterstützen.

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Seite: 8

Protokoll 55. OVT 2019 in Neuburg a.d. Donau

TOP 16

Bestätigung des/der von der Bundesligavollversammlung gewählten Vorsitzenden der

Bundesligavollversammlung als Vorsitzende/n des Ausschusses für Bundesliga-

angelegenheiten

(Seite 188 Berichtsheft)

Es wird mehrheitlich beschlossen (387 ja-Stimmen und 15 Enthaltungen), den anlässlich der

außerordentlichen Bundesligavollversammlung am 03.10.2018 in Frankfurt bis zur BLVV 2022

(Anlage I, § 2 Abs. 1 BO) zum Vorsitzenden des Verbandsausschusses für

Bundesligaangelegenheiten gewählten Verbandsangehörigen Arno Schley zu bestätigen.

Aufgrund der beschlossenen Satzungsänderung S1 endet die Amtszeit gegebenenfalls mit dem

Saisonende 2019/2020.

TOP 17

Weitere Anträge

(Seite 189 Berichtsheft)

Es liegen keine weiteren Anträge vor.

TOP 18

Vergabe von Meisterschaften für die Spielsaison 2020/2021

(Seite 190 Berichtsheft)

1. 52. Deutsche Meisterschaften U22

Freitag bis Sonntag, 16. bis 18. April 2021

Einstimmiger Beschluss, dem einzigen Bewerber 1. BC Beuel 1955 e.V. die o.g.

Veranstaltung zur Ausrichtung zu übertragen.

2. 34. Deutsche Meisterschaften O35 bis O75

Freitag bis Sonntag, 14. bis 16. Mai 2021

Mehrheitlicher Beschluss (392 Ja-Stimmen und 10 Enthaltungen), dem fristgerechten

Bewerber DJK Solingen die o.g. Veranstaltung zur Ausrichtung zu übertragen.

3. 3. Internationale Deutsche Meisterschaften U17

Donnerstag bis Sonntag, 4. bis 7. Juni 2020

Einstimmiger Beschluss, dem einzigen Bewerber TV Refrath 1893 e.V. (Abteilung

Badminton) die o.g. Veranstaltung zur Ausrichtung zu übertragen.

4. 9. Deutsche Meisterschaften U13

Samstag/Sonntag, 21./22. November 2020

Einstimmiger Beschluss, dem einzigen Bewerber 1. Badminton Club Saarbrücken-

Bischmisheim e.V. die o.g. Veranstaltung zur Ausrichtung zu übertragen.

5. 49. Deutsche Meisterschaften U15

42. Deutsche Meisterschaften U17

69. Deutsche Meisterschaften U19

Freitag bis Sonntag, 27. bis 29. November 2020

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Seite: 9

Protokoll 55. OVT 2019 in Neuburg a.d. Donau

Einstimmiger Beschluss, dem Bewerber SV Fun-Ball Dortelweil e.V. die o.g. Veranstaltung

zur Ausrichtung zu übertragen. Der Bewerber 1. BC Beuel 1955 e.V. hat seine Bewerbung

zurückgezogen.

6. 38. Internationale Deutsche Meisterschaften U19

Mittwoch bis Sonntag, 10. bis 14. März 2021

Einstimmiger Beschluss, dem einzigen fristgerechten Bewerber SG Empor Brandenburger

Tor 1952 e.V. (Abteilung Badminton) die o.g. Veranstaltung zur Ausrichtung zu übertragen.

7. 56. Deutsche Mannschaftsmeisterschaften U19

47. Deutsche Mannschaftsmeisterschaften U15

Freitag bis Sonntag, 30. April bis 2. Mai 2021

Mit den Vereinen 1. BC Beuel 1955 e.V. und 1. BV Mülheim an der Ruhr e.V. gibt es zwei

fristgerechte Bewerbungen. Nach Empfehlung des BLV NRW wird mehrheitlich

beschlossen, dem Bewerber 1. BC Beuel 1955 e.V. die o.g. Veranstaltung zur Ausrichtung

zu übertragen.

TOP 19

Bestimmung des ausrichtenden Landesverbandes für den

57. Ordentlichen Verbandstag 2021

(Seite 191 Berichtsheft)

Es liegt keine Bewerbung vor.

TOP 20

Verschiedenes

(Seite 192 Berichtsheft)

Anke Bednarzik (BLV NRW) weist auf das erste Angebot einer Trainer B-Ausbildung Breitensport

in NRW hin und verweist auf die ausgelegten Materialien.

Thomas Born bedankt sich für die rege und konzentrierte Mitarbeit und schließt den 55. DBV-

Verbandstag 2019 um 11.15 Uhr.

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Seite: 10

Protokoll 55. OVT 2019 in Neuburg a.d. Donau

45470 Mülheim an der Ruhr,

24. Juli 2019

……………………………… ……………………………

Tagungsleiter Protokollführer

(Thomas Born) (Roland Herres)

………………………………

Vizepräsident

(Karl-Heinz Zwiebler)

Anlagen:

Anlage 1: Stimmenzahl

Anlage 2: Delegierte der BLV

Anlage 3: Satzungsänderungen

Anlage 4: Ordnungsänderungen

Anlage 5: Bestätigung und Bekanntgabe Ordnungsänderungen/Änderungen Spielregeln

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Seite: 1 ANLAGE 1 zum Protokoll 55. OV 2019 in Neuburg a.d. Donau

Anlage 1 zur Kurzniederschrift vom 24.07.2019 über die Sitzung des

55. Ordentlichen Verbandstages (OVT) des Deutschen Badminton-Verbandes e.V. am Samstag, 22.06.2019 in Neuburg an der Donau

Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer/innen und deren Stimmenzahl

Lfd. Nr.

Landesverband

Stimmenzahl § 15 Satzung (Stand 1.5.2009, siehe § 6 Abs. 1

FO)

Zahl der notwendigen Delegierten

Zahl der anwesenden,

stimm- berechtigten Delegierten

Zahl der anwesenden, beratenden Teilnehmer

Innen

Vertretene

Stimmenzahl § 15 Satzung

A

B

C

D

E

F

G

1

Baden-Württemberg

46 5 6 - 46

2

Bayern

45 5 5 - 45

3

Berlin-Brandenburg

17 2 2 - 17

4

Bremen

10 1 1 - 10

5

Hamburg

13 2 1 - 10

6

Hessen

38 4 3 - 30

7

Mecklenburg-Vorpommern

7 1 1 - 7

8

Niedersachsen

56 6* 5 - 56

9

Nordrhein-Westfalen

98 10* 7 - 98

10

Rheinhessen-Pfalz

17 2 1 - 10

11

Rheinland

11 2 2 - 11

12

Saarland

13 2 2 - 13

13

Sachsen

16 2 1 - 10

14

Sachsen-Anhalt

9 1 0 - 0

15

Schleswig-Holstein

21 3 2 - 20

16

Thüringen

11 2 1 - 10

Summe BLV:

428

50

40

-

393

* Gemäß § 15 Abs. 3 DBV-Satzung sind die BLV Niedersachsen und NRW berechtigt, jedem Delegierten bis zu

20 Stimmen zu übertragen. Für alle anderen BLV kann ein Delegierter bis zu 10 Stimmen vertreten.

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Seite: 2 ANLAGE 1 zum Protokoll 55. OV 2019 in Neuburg a.d. Donau

Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer/innen und deren Stimmenzahl

Lfd Nr.

DBV

Stimmenzahl § 15 Satzung (Stand 1.5.2009, siehe § 6 Abs. 1

FO)

Zahl der notwendigen Delegierten

Zahl der anwesenden,

stimm- berechtigten Delegierten

Zahl der anwesenden, beratenden Teilnehmer

Innen

Vertretene

Stimmenzahl § 15 Satzung

A B C D E F G

17

Übertrag Summe BLV:

DBV-Präsidium - Präsident Born - Vizepräsidentin Dr. Hermanns - Vizepräsident Gredner - Vizepräsident Liedke - Vizepräsident Michaelis - Vizepräsident Schaaf - Vizepräsident Zwiebler - Chef-BT Poste - Geschäftsführer Herres

428

1 1 1 1 1 1 1 1 1

50

1 1 1 1 1 1 1 1 1

40

1 1 1 - - 1 1 1 1

-

- - - - - - - - -

393

1 1 1 - - 1 1 1 1

18

Verbandsausschüsse - Vorsitzender Ausschuss für Jugend: Lohwieser - Vorsitzender Ausschuss für Bundesligaangelegenheiten: Schley

1

1

1

1

1 1

- -

1

1

19

- Leiter Funktionsbereich Marketing: Liedke - Leiter Funktionsbereich Medien: Liedke - Leiter Funktionsbereich Organisation/Recht: Michaelis - Referatsleiter/innen - Schiedsrichterwesen n.n. Verbandsausschuss für Leistungssport - Leitungssport O19 Kranitz (n.a.) - Sportmedizin, Anti-Doping Allroggen (n.a.) - Lehre und Ausbildung Käsbauer 1 - Aktivenvertretung Roth (n.a.) - Referatsleiter/innen Verbandsausschuss für Wettkampfsport - Spielbetrieb O19 Mohaupt 2 - Referatsleiter/innen Verbandsausschuss für Breitensport - Breitensport Schröder 3 - Schulsport NN - Behindertensport Seibert (n.a.) - Frauensport Strauß (n.a.) - Kommerzieller Bereich inkl. Beach-Badminton Zwiebler

- - - - - - - - - - - - - -

- - - - - - - - - - - - - -

- - - - - - - - - - - - - -

- - - - - - - - - - - - - -

- - - - - - - - - - - - - -

20

Vorsitzender des Verbandsgerichts (komm.) - Riedel 4

-

-

-

-

-

21

Kassenprüfer - Orth (n.a.) - Örtel 5

- -

- -

- -

- -

- -

22

Ehrenpräsident - Kerst (n.a.) - Kespohl 4

- -

- -

- -

- -

- -

23

Ehrenmitglied Heppner, Dietrich 5 Pigola, Gerd 6 Walter, Klaus (n.a.)

- - -

- - -

- - -

- - -

- - -

24

Präsidiumsbeauftragte - Ehrungen/Archiv Rosenstock 7

- Informationstechnik Meyer 8

- Internationale Aufgaben Koch (n.a.)

- Prävention sexuelle Gewalt Strauß, Anderten, (n.a.)

- - - -

- - - -

- - - -

- - - -

- - - -

25

Sonstige - Pressesprecherin: Dr. Pauli 9 - RM AfBL Kruse 10 - RM SO19 Pfenninghaus 11 - stell. VVG Börner 12

- - - -

- - - -

- - - -

- - - -

- - - -

Gesamtsumme =============

439

61

48

-

402

Einfache Mehrheit 220 202

2/3 Mehrheit 293 268

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Seite: 1 ANLAGE 2 zum Protokoll 55. OV 2019 in Neuburg a.d. Donau

Anlage 2 zur Kurzniederschrift vom 24.07.2019 über die Sitzung des

55. Ordentlichen Verbandstages (OVT) des Deutschen Badminton-Verbandes e.V. am Samstag, 22.06.2019, in Neuburg an der Donau

Stimmberechtigte Delegierte der BLV

Badminton-Landesverband Lfd.Nr. Zuname Vorname Stimmen

Baden-Württemberg 1 Boe Francois 8

2 Hohenadel Karl-Heinz 8

3 Klein Edi 6

4 Kotta Michael 8

5 Mai Bernhard 8

6 Schuch Andreas 8

Badminton-Landesverband Lfd.Nr. Zuname Vorname Stimmen

Bayern 1 Meyer Dominik 9

2 Oertel Tobias 9

3 Sartoris Klaus 9

4 Sichert Dieter 9

5 Weigand Hans-Georg 9

Badminton-Landesverband Lfd.Nr. Zuname Vorname Stimmen

Berlin-Brandenburg 1 Mauer Robert 9

2 Münch Florian 8

Badminton-Landesverband Lfd.Nr. Zuname Vorname Stimmen

Bremen 1 Kuspert Thomas 10

Badminton-Landesverband Lfd.Nr. Zuname Vorname Stimmen

Hamburg 1 Wienefeld Wolfgang 10

Badminton-Landesverband Lfd.Nr. Zuname Vorname Stimmen

Hessen 1 Budesheim Christopher 10

2 Gemmerich Marc 10

3 Kunert Sascha 10

Badminton-Landesverband Lfd.Nr. Zuname Vorname Stimmen

Mecklenburg-Vorpommern 1 Paul Thomas 7

Badminton-Landesverband Lfd.Nr. Zuname Vorname Stimmen

Niedersachsen 1 Bennewitz Markus 10

2 Böhnke Joachim 10

3 Brundiers Michael 16

4 Clauß Michael 10

5 Neumann Rainer 10

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Seite: 2 ANLAGE 2 zum Protokoll 55. OV 2019 in Neuburg a.d. Donau

Stimmberechtigte Delegierte der BLV

Badminton-Landesverband Lfd.Nr. Zuname Vorname Stimmen

Nordrhein-Westfalen 1 Bednarzik Anke 14

2 Drüen Hans Hermann 14

3 Eggers Miles 14

4 Hasse Holger 14

5 Offer Hans 14

6 Schänzler Guido 14

7 Wessels Bernd 14

Badminton-Landesverband Lfd.Nr. Zuname Vorname Stimmen

Rheinhessen-Pfalz 1 Haßlocher André 10

Badminton-Landesverband Lfd.Nr. Zuname Vorname Stimmen

Rheinland 1 Baus Holger 5

2 Michaelis Ralf 6

Badminton-Landesverband Lfd.Nr. Zuname Vorname Stimmen

Saarland 1 Dettweiler Thomas 10

Liedke Frank 3

Badminton-Landesverband Lfd.Nr. Zuname Vorname Stimmen

Sachsen 1 Götz Michael 10

Badminton-Landesverband Lfd.Nr. Zuname Vorname Stimmen

Sachsen-Anhalt

Badminton-Landesverband Lfd.Nr. Zuname Vorname Stimmen

Schleswig-Holstein 1 Klarmann Fries 10

2 Meier Helmut 10

Badminton-Landesverband Lfd.Nr. Zuname Vorname Stimmen

Thüringen 1 Burgold Volkmar 10

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Seite: 1 ANLAGE 3 zum Protokoll 55. OV 2019 in Neuburg a.d. Donau

Anlage 3 zur Kurzniederschrift vom 24.07.2019 über die Sitzung des

55. Ordentlichen Verbandstages (OVT) des Deutschen Badminton-Verbandes e.V. am Samstag, 22.06.2019, in Neuburg an der Donau

Satzungsänderungen

Beschlossene Fassung

ANTRAG Nr. S1 § 4 Abs. 1, und neuer Abs. 4 Satzung Mitglieder (1) Dem DBV gehören folgende BLV als ordentliche Mitglieder an: …

[…]

(4) Der Deutsche Badminton-Ligaverband e.V. (DBLV) gehört dem DBV, zunächst zeitlich befristet, als außerordentliches Mitglied an. Die außerordentliche Mitgliedschaft ist gekoppelt an eine Vereinbarung zwischen DBV und DBLV, deren wesentliche Inhalte für DBV-Satzung und Ordnungen in den §§ 10a bis 10d aufgeführt sind.

[…]

Abschnitt 3a Satzung Rechte und Pflichten des DBLV und seiner Mitglieder

[…]

§ 10a Satzung Allgemeine Bestimmungen

1. Der DBLV ist die juristisch selbständige Organisation der Vereine und Kapitalgesellschaften der 1. und 2. Badminton-Bundesliga.

2. Die besonderen Rechte und Pflichten des DBLV und seiner Mitglieder sind in den nachfolgenden Bestimmungen (§§ 10b bis 10d) geregelt.

3. Der DBLV regelt seinen eigenen Geschäftsbereich durch Satzung und Ordnungen sowie Entscheidungen seiner Organe unter Beachtung der DBV-Satzung und der den DBV bindenden Statuten und Regelungen von BWF und BEC.

§ 10b Satzung Rechte und Pflichten

1. Der DBLV ermittelt in Wettbewerben der 1. und 2. Bundesligen den Deutschen Mannschaftsmeister O19 des DBV und den Teilnehmer am Europa-Cup der BEC, indem er die sich aus § 2 Abs. 2 Ziff. 4 ergebende, ihm zur Nutzung überlassene Aufgabe des DBV betreibt.

2. Für die Sportrechtsprechung und das Schiedsrichterwesen verpflichtet sich der DBLV zur Anerkennung/Nutzung der Organe und Einrichtungen des DBV nach dessen Regelungen. Dem Schiedsrichterwesen sind durch den DBLV rechtzeitig seine Regelungen zur Abwicklung des Bundesligaspielbetriebs zur Kenntnis zu geben.

3. Die sich aus der Durchführung der in Nr. 1 genannten Wettbewerbe ergebenden Vermarktungsrechte werden in einer Vereinbarung zwischen DBV, Vermarktungsgesellschaft Badminton Deutschland mbH (VBD) und DBLV geregelt.

4. Der DBLV erteilt die Teilnahmeerlaubnis an Vereine und Kapitalgesellschaften für die Teilnahme

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Seite: 2 ANLAGE 3 zum Protokoll 55. OV 2019 in Neuburg a.d. Donau

am Wettbewerb der Ligen der 1. und 2. Bundesligen in eigener Verantwortung nach sportlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Kriterien. Er regelt auch die Teilnahmeerlaubnis für die Spieler, die zusätzlich zur Spielberechtigung besteht.

5. Der DBLV hat einen Betrag von 24.000 Euro pro Spielsaison als Beitrag an den DBV zu entrichten. Der DBLV erhält für Verbandstage ein Stimmrecht von insgesamt 20 Stimmen.

6. Der DBLV ist verpflichtet, das Dopingverbot zu beachten und entsprechend den vom DBV erlassenen Bestimmungen durchzusetzen.

7. Der DBLV ist verpflichtet, das Gebot der Integrität des sportlichen Wettbewerbs, insbesondere die Regelungen § 2 Abs. 2, Nrn. 7 bis 9, zu beachten und entsprechend die vom DBV erlassenen Bestimmungen durchzusetzen.

§ 10c Satzung Mitgliedschaft im DBLV

1. Die Mitgliedschaft im DBLV ist Voraussetzung für die Teilnahme am Spielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga in den unter § 10d genannten Spielsaisons. Vereine der Bundesligen bzw. Kapitalgesellschaften mit den in sie ausgegliederten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erwerben die Mitgliedschaft im DBLV mit Erteilung der Teilnahmeerlaubnis durch den DBLV.

§ 10d Satzung Zeitliche Regelungen

1. Die Mitgliedschaft des DBLV beginnt am 01.01.2020 und endet am 30.06.2023, nach dem Abschluss der Saison 2022/2023.

2. Die Organisation des Spielbetriebs für die 1. und 2. Bundesligen durch den DBLV gilt für drei Saisons: 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023. Die Bundesligaordnung (BLO) sowie die Durchführungsbestimmungen und alle Anlagen treten mit Ende der Spielsaison 2019/2020, zum 30.06.2020, bis Ende der Spielsaison 2022/2023 (30.06.2023) außer Kraft.

Für den gleichen Zeitraum treten alle in DBV Satzung/Ordnungen enthaltenen Hinweise und/oder Querverweise auf z.B. den Ausschuss für Bundesligaangelegenheiten, BLVV, BLO nebst Durchführungsbestimmungen und Anlagen außer Kraft bzw. werden in die Zuständigkeit des DBLV übertragen. Aufgrund der zunächst zeitlich befristeten Mitgliedschaft des DBLV wird auf eine Streichung/Änderung im DBV Satzungswerk aus Gründen der Ökonomie verzichtet.

3. In Anlehnung an die Beitragszahlung ist der DBLV drei Jahre als außerordentliches Mitglied beim Verbandstag mit seiner Stimmenzahl von 20 Stimmen vertreten, erstmals beim Verbandstag 2020. Für die Verbandstage 2020, 2021 und 2022 verfügt der DBLV analog zu den BLV über ein Antragsrecht und ist für die Konferenz vor den o.g. Verbandstagen teilnahmeberechtigt. Die Kosten für seine Delegierten übernimmt der DBLV.

4. Die Laufzeit der Vereinbarung zwischen DBV und DBLV ist abhängig von der Laufzeit des TV-Vertrages zwischen DBV und der Sportrechte- und Marketing-Agentur GmbH, München (SportA) (01.01.2020 bis 31.12.2023). Sofern SportA von seiner einseitigen Verlängerungsoption bis zum 31.12.2024 Gebrauch macht, verlängern sich alle o.g. Regelungen um jeweils ein Jahr.

5. Alle Regelungen in DBV Satzung und Ordnungen, die im Zusammenhang mit der außerordentlichen Mitgliedschaft des DBLV eingeführt wurden, treten automatisch mit dem Ende der zunächst zeitlich befristeten, außerordentlichen Mitgliedschaft des DBLV im DBV außer Kraft.

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Seite: 3 ANLAGE 3 zum Protokoll 55. OV 2019 in Neuburg a.d. Donau

ANTRAG Nr. S2 § 17 Satzung Verbandstag, Aufgaben

Der Beschlussfassung des Verbandstages unterliegen insbesondere: … (Nrn. 1 bis 8 unverändert)

(9) die Vergabe von Meisterschaften. Ausgenommen sind kommerziell ausgerichtete und internationale Meisterschaften, die durch das Präsidium vergeben werden. In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium im Einzelfall auch die Vergabe von nicht-kommerziellen Meisterschaften vornehmen.

§ 23 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Präsidiums

… (Abs. 1 und 2 sowie 4 und 5 unverändert)

(3) Auf Vorschlag des zuständigen Ausschusses beschließt das Präsidium die Vergabe der DBV-Veranstaltungen, von Meisterschaften gemäß § 17 Nr. 9, vorbehaltlich anderer Regelungen.

ANTRAG Nr. S3 § 24 Abs 4 und 7 Ausschüsse und Referate

(4) Die Referatsleiter der Ausschüsse gemäß Absatz 1 Nr. 1 bis 3, die Referatsmitarbeiter – ausgenommen der Referatsleiter Aktivenvertretung (Aktivensprecher) und dessen Referatsmitarbeiter (Stellvertretender Aktivensprecher) – werden durch das Präsidium berufen und abberufen. Die Kandidaten werden dem Präsidium von dem jeweils zuständigen Vizepräsidenten vorgeschlagen.

Der Ausschuss für Jugend benennt jeweils eines seiner Mitglieder als Referatsleiter für Spielbetrieb U19 im Ausschuss für Wettkampfsport und als Mitarbeiter im Referat Breitensport im Ausschuss für Breitensport.

Der Ausschuss für Bundesligaangelegenheiten benennt eines seiner Mitglieder als Mitarbeiter im Referat Spielbetrieb O19 im Ausschuss für Wettkampfsport.

(…)

(7) Die Amtszeit der Referatsleiter der Ausschüsse gemäß Absatz 1 Nr. 1 bis 3, der Referatsmitarbeiter – ausgenommen der Referatsleiter Aktivenvertretung (Aktivensprecher) und dessen Referatsmitarbeiter (Stellvertretender Aktivensprecher) – endet mit dem Ablauf der regulären Amtszeit des jeweils zuständigen Präsidiumsmitglieds als Ausschussvorsitzendem.

Die Amtszeit der Beisitzer im Ausschuss für Jugend und damit auch die Amtszeit des Referatsleiters Spielbetrieb U19 im Ausschuss für Wettkampfsport und des vom Ausschuss für Jugend benannten Referatsmitarbeiters im Referat Breitensport endet mit Ablauf der regulären Amtszeit des Vorsitzenden des Ausschusses für Jugend.

Die Amtszeit der Beisitzer im Ausschuss für Bundesligaangelegenheiten und damit auch die

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Seite: 4 ANLAGE 3 zum Protokoll 55. OV 2019 in Neuburg a.d. Donau

Amtszeit des vom Ausschuss für Bundesligaangelegenheiten benannten Referatsmitarbeiters im Referat Spielbetrieb O19 im Ausschuss für Wettkampfsport endet gemäß § 2 Absatz 2 der Anlage I zur Bundesligaordnung nach der zweijährigen Amtszeit, spätestens jedoch mit Ablauf der regulären Amtszeit des Vorsitzenden des Ausschusses für Bundesligaangelegenheiten.

§ 25 Abs. 4 Aufgaben und Pflichten der Ausschüsse

(4) Der Ausschuss für Jugend ist verantwortlich für die gesamte Jugendarbeit nach der JO innerhalb des DBV auf Bundesebene. Er benennt dazu aus dem Ausschuss für Jugend in den Ausschuss für Wettkampfsport den Referatsleiter Spielbetrieb U19 und in den Ausschuss für Breitensport in das Referat Breitensport einen Referatsmitarbeiter.

Organigramm DBV Satzungswerk neu nach Antrag S3:

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Seite: 1 ANLAGE 4 zum Protokoll 55. OVT 2019 in Neuburg a.d. Donau

Anlage 4 zur Kurzniederschrift vom 24.07.2019 über die Sitzung des

55. Ordentlichen Verbandstages (OV) des Deutschen Badminton-Verbandes e.V. am Samstag, 22.06.2019, in Neuburg an der Donau

Ordnungsänderungen

Beschlossene Fassung

ANTRAG Nr. O1

§ 4 Abs. 1 Finanzordnung (FO)

Kassenprüfer

(1) Die Kassenprüfer haben wenigstens einmal im Haushaltsjahr die DBV-Kasse einer Revision zu unterziehen und hierüber einen Prüfbericht zu erstellen. Die Kassenprüfung muss rechtzeitig vor dem Verbandstag stattfinden.

ANTRAG Nr. O2

§3 Abs. 1, Abs. 2 Trainerordnung, Teil A

Übersicht über Ausbildungsgänge

(1) Ausbildung nach DOSB-Rahmenrichtlinien

Lizenzstufe Bezeichnung1) Ausbildungsumfang2) Ausbildungsdauer3)

Vorstufen-Qualifikation Trainerassistent 60 12 Monate

1. Lizenz (Tr-C/B) Trainer-C Breitensport 120 LE 24 Monate

1. Lizenz (Tr-C/L) Trainer-C Leistungssport 120 LE 24 Monate

2. Lizenz (Tr-B/B) Trainer-B Breitensport 60 LE 36 Monate

2. Lizenz (Tr-B/L) Trainer-B Leistungssport 110 LE für Tr-C/L 16 Monate

3. Lizenz (Tr-A/L) Trainer-A Leistungssport 160 LE 24 Monate

4 Lizenz

Diplom-Trainer lt. Curriculum der Trainerakademie Köln des DOSB (TAK)

TAK-Absolventen können an der Deutschen Sporthochschule (DSHS) in Köln, ein Aufbaustudium belegen, mit universitärem Abschluss zum Bachelor of Science 4)

1) Zur Vereinfachung der Darstellung ist die Bezeichnung „Trainer“ gewählt. Gemeint sind immer

„Trainer/Trainerinnen“.

2) Mindestanzahl von Lerneinheiten (LE). Zeiten für Prüfungen sind nicht enthalten.

3) Zeitraum, in dem die Ausbildung absolviert sein muss.

4) "Bachelor of Science" ist ein international anerkannter Abschluss und qualifiziert für weitere Studiengänge, z. B. "Master", auch im Ausland.

(2) (weggefallen)

ANTRAG Nr. O3

§3 Abs. 2 (neu) Trainerordnung, Teil A

Übersicht über Ausbildungsgänge

(2) Die Struktur der Ausbildungsgänge ist nachfolgend erläutert.

1. Die 120 LE umfassende Ausbildung zum Trainer-C Breitensport und Trainer-C Leistungssport kann in zwei zeitgleiche Abschnitte, mit oder ohne Zwischenprüfung, unterteilt werden.

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Seite: 2 ANLAGE 4 zum Protokoll 55. OVT 2019 in Neuburg a.d. Donau

2. Beendet ein Teilnehmer eine Ausbildung zur Erlangung der 1. Lizenz nach dem ersten Abschnitt entsprechend Absatz 4, erhält dieser Ausbildungsgang die Bezeichnung „Trainerassistent”.

3. Zum Abschluss eines eigenständigen Ausbildungsganges zum Trainerassistent entsprechend Absatz 1, ist eine Prüfung nicht erforderlich.

4. Für Absolventen der Ausbildung zum Trainer-C Breitensport ist vor Aufnahme einer Ausbildung zum Trainer-B Leistungssport eine erfolgreiche Aufbauausbildung mit einem Mindestumfang von 30 LE durchzuführen. Danach erfolgt die zusätzliche Ausstellung der Lizenz zum Trainer-C Leistungssport.

5. Für Absolventen der Ausbildung zum Trainer-C Leistungssport ist vor Aufnahme einer Ausbildung zum Trainer-B Breitensport eine erfolgreiche Aufbauausbildung mit einem Mindestumfang von 30 LE durchzuführen. Danach erfolgt die zusätzliche Ausstellung der Lizenz zum Trainer-C Breitensport. Diese muss eine Mindestdauer von 9 LE haben und darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

ANTRAG Nr. O3a

§ 4 (neu) Trainerordnung, Teil A

Referenten

(1) Die Referentenqualität spielt im Rahmen der Aus- und Fortbildung eine wesentliche Rolle. Grundsätzlich sind für die jeweiligen Ausbildungsstufen Qualifizierungen für Referenten vorgegeben.

(2) A-Traineraus- und -weiterbildung - DOSB-Diplomtrainer oder international vergleichbare Lizenz - Experte aus Wissenschaft/Bildung mit Hochschulabschluss oder entsprechender

Berufsausbildung - Bundes- und hauptberufliche Landestrainer mit gültiger DOSB A-Lizenz Badminton oder

international vergleichbare Lizenz - Aktive und ehemalige Spitzen-/ Nationalspieler

(3) B-Traineraus- und -weiterbildung

- Mind. gültige DOSB A-Lizenz Badminton oder international vergleichbare Lizenz - Referentenkreis aus A-Traineraus- und -weiterbildung

(4) C-Traineraus- und -weiterbildung (inkl. Trainerassistent)

- Mind. gültige DOSB B-Lizenz Badminton oder international vergleichbare Lizenz - Vertreter/Experten der Landessportbünde

- Referentenkreis aus A- und B-Traineraus- und -weiterbildung

ANTRAG Nr. O4

§ 5 (bisher 4) Abs. 1 Trainerordnung, Teil A

Zulassung zur Ausbildung

(1) Voraussetzungen für die einzelnen Lizenzstufen

1. Vorstufen-Qualifikation (DOSB): Trainerassistent a) Mindestens Vollendung des 14. Lebensjahres. b) Grunderfahrungen im Sportspiel Badminton. c) Mitgliedschaft in einem, den Landessportbünden (LSB) angeschlossenen Verein. d) Schriftliche Anmeldung gemäß den Festlegungen der jeweiligen

Ausbildungsausschreibung.

2. Erste Lizenzstufe (DOSB): Trainer-C Breitensport, Trainer-C Leistungssport a) Mindestens Vollendung des 16. Lebensjahres. b) Ausreichende Erfahrungen im Sportspiel Badminton. c) Mitgliedschaft in einem, den Landessportbünden (LSB) angeschlossenen Verein. d) Schriftliche Anmeldung gemäß den Festlegungen der jeweiligen

Ausbildungsausschreibung.

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Seite: 3 ANLAGE 4 zum Protokoll 55. OVT 2019 in Neuburg a.d. Donau

3. Zweite Lizenzstufe (DOSB): Trainer-B Breitensport a) Besitz der gültigen Lizenz als Trainer-C Breitensport b) Nachweis über eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Trainer-C Breitensport, davon

mindestens 12 Monate nach Erwerb der ersten Lizenzstufe c) Mitgliedschaft in einem, den Landessportbünden (LSB) angeschlossenen Verein. d) Schriftliche Anmeldung gemäß den Festlegungen der jeweiligen Ausbildungsausschreibung

4. Zweite Lizenzstufe (DOSB): Trainer-B Leistungssport a) Besitz der gültigen Lizenz als Trainer-C Leistungssport b) Nachweis über eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Trainer-C Leistungssport, davon

mindestens 12 Monate nach Erwerb der ersten Lizenzstufe. c) Mitgliedschaft in einem, dem BLV angeschlossenen Badmintonverein. d) Schriftliche Anmeldung gemäß den Festlegungen der jeweiligen

Ausbildungsausschreibung. [weitere Lizenzstufen und Zertifikate in der Nummerierung angepasst folgend] 5. Vierte Lizenzstufe (DOSB) Diplomtrainer

a) Mindestens Vollendung des 22. Lebensjahres. b) Besitz einer gültigen Lizenz als Trainer-A Leistungssport. c) Mitgliedschaft in einem, dem BLV angeschlossenen Badmintonverein. d) Schriftliche Bewerbung/Anmeldung zum Studium an das RfLA mit vollständigen Unterlagen

gemäß den Vorgaben der Ausschreibung der TAK.

ANTRAG Nr. O5

§ 5 (bisher 4) Abs. 2, Abs. 5 Trainerordnung, Teil A

Zulassung zur Ausbildung

(2) Die in den RRL vorgesehenen Ausbildungen zum Übungsleiter-C Breitensport, zum Übungsleiter-B Breitensport (mit Prävention und Rehabilitation), und zum Trainer-A Breitensport werden zum aktuellen Zeitpunkt nicht in die TrO übernommen. Bei ausreichendem Bedarf wird eine Übergangsordnung erstellt.

(…)

5) Das RfLA kann für Trainer-A Leistungssport und Trainer-B-Leistungssport beziehungsweise die BLV können für Trainerassistent, Trainer-C Breitensport, Trainer-C Leistungssport und Trainer-B Breitensport, in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen von den in Absatz 1 geforderten Voraussetzungen zulassen.

ANTRAG Nr. O6

§6 (bisher 5) Abs. 4, Abs. 7, Abs. 8 Trainerordnung, Teil A

Anerkennung anderer Ausbildungslehrgänge

(4) Die Anerkennung von Teilgebieten der Ausbildung oder der Gesamtausbildung zum Trainer-C Breitensport und Leistungssport und Trainer-B Breitensport und Leistungssport ist nur auf Antrag des Bewerbers über den zuständigen BLV an das RfLA möglich. (…) (7) Grundlage für die Anerkennung zum Trainer-C Breitensport und Trainer-C Leistungssport ist der erfolgreiche Abschluss aus einer Prüfung zu badmintonspezifischen Teilen aus der Ausbildung. Die Prüfungsinhalte werden in Einzelfällen vom zuständigen BLV zusammengestellt. Fortsetzung nächste Seite

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(8) Grundlage für die Anerkennung zum Trainer-B Breitensport und Trainer-B Leistungssport ist der erfolgreiche Abschluss einer Prüfung entsprechend den Prüfungsrichtlinien der TrO-AO für Trainer-B Breitensport und Trainer-B Leistungssport.

ANTRAG Nr. O7

§7 (bisher 6) Abs. 2ff Trainerordnung, Teil A

Prüfungskommission

(2) Die Ernennung einer Prüfungskommission und Bestimmung ihres Vorsitzenden für an BLV delegierte Ausbildungen obliegt den zuständigen Gremien der BLV.

(3) Zu Ausbildungsreihen für Trainer-A (Leistungssport) und Trainer-B (Leistungssport) obliegt es dem RfLA, in Abstimmung mit beteiligten BLV, eine Prüfungskommission zu bilden.

(4) Eine Prüfungskommission besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens einem Beisitzer. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 20 Abs. 1 DBV-GO)

(5) Einzelne Prüfungsteile beziehungsweise Teilprüfungen können von weiteren Fachprüfern (Badminton-Trainer-A), die von der Prüfungskommission benannt werden, abgenommen werden. In diesem Fall muss außer dem/den Fachprüfer/-n mindestens ein Mitglied der Prüfungs-kommission anwesend sein.

ANTRAG Nr. O8

§8 (bisher 7) Abs. 1 Trainerordnung, Teil A

Zulassung zur Prüfung

(1) Zulassungsvoraussetzungen

1. Zwischenprüfung zum Trainerassistent a) Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Ausbildungsprogramm bis zur Beendigung

des Ausbildungsabschnittes.

2. Trainer-C Breitensport, Trainer-C Leistungssport a) Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am gesamten Ausbildungsprogramm. b) Frühestens nach Vollendung des 16. Lebensjahres. c) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer „Erste-Hilfe-Grundausbildung“. Diese

muss eine Mindestdauer von 9 LE haben und darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

3. Trainer-B Breitensport a) Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am gesamten Ausbildungsprogramm. b) Vereinspraktikum und damit verbundene Lehrpraxis.

4. Trainer-B Leistungssport a) Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am gesamten Ausbildungsprogramm. b) Ein Praktikum und der Besuch eines international besetzten Badminton-Turniers unter der

Leitung eines Badminton-Trainer-A, vorzugsweise DBV-Projekttrainer, im Gesamtumfang von mindestens 20 LE.

5 Trainer-A Leistungssport a) Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am gesamten Ausbildungsprogramm. b) Termingerechte Vorlage der schriftlichen Studienarbeit, vergleiche § 8, Absatz 5 Nr. 2

ANTRAG Nr. O9

§9 (bisher 8) Abs. 4 und 5 (neu) Trainerordnung, Teil A

Prüfungsanforderungen

(4) Die Prüfung zum Trainer-B Breitensport besteht aus folgenden Teilen: Fortsetzung nächste Seite

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Seite: 5 ANLAGE 4 zum Protokoll 55. OVT 2019 in Neuburg a.d. Donau

1. erfolgreiches Erstellen und Durchführen einer Lehrprobe.

2. Ausgewählte Kenntnisse aus den Inhalten der Ausbildung zum Trainer-C Breitensport und Trainer-B Breitensport in Form einer mindestens 1-stündigen Theorieprüfung.

(5) Die Prüfung zum Trainer-B Leistungssport besteht aus folgenden Teilen:

1. Demonstration der wichtigen badmintonspezifischen Lauf- und Schlagtechniken und Nachweis zuverlässiger Schlagsicherheit und Zuspielfähigkeit im Rahmen von Komplexübungen mit Spielern.

2. Ausgewählte Kenntnisse aus den Inhalten der Ausbildung zum Trainer-C Leistungssport und Trainer-B Leistungssport, in Form einer mindestens 2-stündigen schriftlichen Prüfung.

3. Nachweis der Regelfestigkeit durch: a) erfolgreiche Teilnahme an einer schriftlichen Prüfung oder b) erfolgreiche Teilnahme an einem Schiedsrichterlehrgang.

ANTRAG Nr. O10

§14 (bisher 13) Abs. 2 Trainerordnung, Teil A

Lizenzierung

(2) (weggefallen)

ANTRAG Nr. O11

§15 (bisher 14) Abs. 5, Abs. 10 Trainerordnung, Teil A

Ausstellung, Lizenzvordrucke

(5) Absolventen der Ausbildung zum Trainer-B Breitensport und Trainer-B Leistungssport erhalten die Lizenz des DOSB, ausgestellt vom DBV, auf Antrag des ausrichtenden BLV beziehungsweise DBV. Sie ist im gesamten Bundesgebiet gültig. (…) (10) Der Antrag zur Ausstellung einer Lizenz muss enthalten:

- Nachweis über ordnungsgemäße Durchführung von Ausbildung und bestandener Prüfung, - Datum des letzten bestandenen Prüfungsteiles, - eine handschriftlich unterzeichnete Erklärung zum Ehrenkodex, sofern diese aus

vorangegangenen Ausbildungen noch nicht vorliegt, - Name, Vorname, - Geburtsdatum, - vollständige postalische und elektronische Anschriften, - Nummer der Lizenz als Trainer-C (Breitensport/Leistungssport) bei Ausstellung einer Lizenz

zum Trainer-B (Breitensport/Leistungssport). - Nummer der Lizenz als Trainer-B (Breitensport/Leistungssport) bei Ausstellung einer Lizenz

zum Trainer-A (Leistungssport).

ANTRAG Nr. O12

§ 16 (bisher 15) Abs. 1 Trainerordnung, Teil A

Entzug von Lizenzen

(1) Der DBV kann, auch auf Antrag der BLV, Lizenzen entziehen, wenn der Inhaber schwerwiegend gegen Satzung, Ordnungen und Bestimmungen sowie ethischmoralische Grundsätze des DBV und/oder des jeweiligen BLV schuldhaft verstößt oder seine Stellung missbraucht.

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ANTRAG Nr. O13

§1 Abs. 1, Abs. 3 Anlage II zur TrO-AO Ehrenkodex

Übergabe und Dokumentation

(1) Mit dem Ehrenkodex dokumentieren Trainer, dass sie sich der persönlichen Verantwortung stellen und die Umsetzung der grundsätzlichen Positionierung des DBV zum Schutz anvertrauter Personen vor Gewalt in jeglicher Form mittragen (vergleiche Teil A: Ausrichtung der DBV Trainerordnung sowie § 13 Absatz 3 TrO-AO und § 14 Absatz 10 TrO-AO). Die Dokumentation des Ehrenkodex erfolgt in Form einer handschriftlich unterschriebenen Erklärung nach Aus- und/oder Fortbildungen in der jeweiligen (digitalisierten) Akte der ursprünglichen lizenzverwaltenden Stelle. (…) (3) Ohne Vorlage der Erklärung zum Ehrenkodex

- wird keine Lizenz ausgestellt, - wird keine Verlängerung einer Lizenz vorgenommen.

ANTRAG Nr. O14

§ 2 Anlage II zur TrO-AO Ehrenkodex

Ablage

(1) Zu Beginn von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wird der DBV-Vordruck der Erklärung den Teilnehmern bereitgestellt, vergleiche § 1 Absatz 2 Anlage II zur TrO-AO. (2) Ein handschriftlich unterschriebenes Exemplar erhält die jeweilige lizenzverwaltende Stelle des DBV beziehungsweise BLV,

- zusammen mit den Antragsunterlagen zur Ausstellung eines Dokumentes (vergleiche § 14 Absatz 10 TrO-AO), beziehungsweise

- zusammen mit den Antragsunterlagen zur Verlängerung eines Dokumentes (vergleiche § 5 Absatz 7 TrO-FO).

(3) Die lizenzverwaltenden Stellen des DBV und der BLV registrieren den Eingang der Erklärung in der jeweiligen Trainerlizenz (Eingangsbestätigung und Datum der Unterschrift) und übergeben das Dokument der jeweils zuständigen Geschäftsstelle/Lizenzverwaltung, die dieses in geeigneter Form für einen Zugriff möglicher rechtlicher Recherchen verfügbar hält. (4) Die Haltefrist endet mit dem Datum der erloschenen Lizenz, vergleiche § 8 Absatz 2 beziehungsweise Absatz 3 TrO-FO

ANTRAG Nr. O15

§1 Abs. 1 TrO Teil B Fortbildungsordnung

Träger der Fortbildungen

(1) Träger der Fortbildung von Inhabern gültiger Lizenzen ist der DBV. Er kann einzelne Fortbildungsmaßnahmen an BLV oder andere Institutionen delegieren.

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ANTRAG Nr. O16

§2 Abs. 5 TrO Teil B Fortbildungsordnung

Zuständigkeiten

(5) Fortbildungen für Trainer-B Breitensport und Trainer-B Leistungssport (2. Lizenzstufe), können - in Abstimmung mit dem RfLA - von BLV oder vom DBV durchgeführt werden. Die Lizenzverwaltung erfolgt ausschließlich durch das RfLA.

ANTRAG Nr. O17

zurückgezogen

ANTRAG Nr. O18

§3 Abs. 2-9 Trainerordnung, Teil B Fortbildungsordnung

Anerkennungen von Fortbildungen

(2) entfällt (2) Die Gültigkeit einer Lizenz beginnt mit dem Datum, an dem der letzte Ausbildungs-, beziehungsweise Prüfungsteil erfolgreich absolviert wurde. Damit beginnt der Gültigkeitszeitraum. (4) – (9) entfallen

ANTRAG Nr. O19

§4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 8, Abs. 9, Abs. 12 Trainerordnung, Teil B Fortbildungsordnung

Fortbildung, Weiterbildung

(1) Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Ausbildungsprozess für einen Badmintontrainer nicht abgeschlossen. Vielmehr soll durch den Besuch von Fortbildungsmaßnahmen das eigene Trainerprofil gestärkt und die Fachkompetenz erhöht werden.

(2) Damit der Gültigkeitszeitraum einer Lizenz verlängert werden kann, ist die Teilnahme an Maßnahmen mindestens im Fortbildungsumfang nach Absatz 9, innerhalb des Gültigkeitszeitraums nachzuweisen. (…) (8) In allen Ausschreibungen zu Fortbildungsmaßnahmen müssen die Stufen der Lizenzen aufgeführt sein, für die eine Anerkennung zwecks Verlängerung der Gültigkeit gesichert ist. (9) Fortbildungsumfang Lizenzstufe Umfang mind.

Trainerassistent 8 LE 1. Stufe 15 LE 2. Stufe 15 LE 3. Stufe 15 LE (…) Fortsetzung nächste Seite

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(12) Die Zulassung zu Fortbildungen erfolgt in der Regel in der Reihenfolge des Meldeeinganges. Der zeitliche Abstand zum Ablaufdatum der Gültigkeit einer Lizenz kann dabei Berücksichtigung finden.

ANTRAG Nr. O20

§5 Abs. 1, Abs. 2 Trainerordnung, Teil B: Fortbildungsordnung

Verlängerung innerhalb des Gültigkeitszeitraums

(1) DOSB-Lizenzen (A, B, C, Trainerassistent im DBV) verlängern sich um den im Absatz 2 angegebenen Zeitraum nach Ablauf des jeweiligen Gültigkeitszeitraums (2) Verlängerungszeiträume Lizenzstufe Zeitraum

Trainerassistent 4 Jahre 1. Stufe 4 Jahre 2. Stufe 3 Jahre 3. Stufe 2 Jahre

ANTRAG Nr. O21

§5 Abs. 7 Trainerordnung Teil B: Fortbildungsordnung

Verlängerung innerhalb des Gültigkeitszeitraums

(7) Dem Antrag zur Verlängerung einer Lizenz (zur Zuständigkeit vergleiche § 2) ist beizufügen:

- Teilnahmenachweis/e mit Angabe von Datum, Inhalt, Referent/en, Dauer der besuchten Fortbildung in LE. Dies kann auch gebündelt durch den Fortbildungsveranstalter oder den/die Referenten/-in erfolgen.

- Angaben zur aktuellen postalischen/elektronischen Anschrift (in Form einer gültigen Liste -möglichst inklusive E-Mailkontaktdaten)

- Bei Wohnortwechsel: Information über Änderungen der Kontaktdaten im Lizenzmanagementsystem durch die betroffenen lizenzverwaltenden Stellen.

- Beim Wechsel in einen Bereich eines anderen BLV: Angaben zum Verbleib oder Wechsel der Verbandszugehörigkeit und aktuelle DOSB-Lizenznummer

- Die unterzeichnete Erklärung zum Ehrenkodex auf dem Vordruck des DBV, vergleiche § 14 Absatz 9 TrO-AO, sofern diese aus Ausbildungen und/oder vorangegangenen Fortbildungen noch nicht übergeben wurde (betroffen sind abgeschlossene Ausbildungen vor 2012).

ANTRAG Nr. O22

§6 Trainerordnung Teil B: Fortbildungsordnung

Ablauf der Gültigkeit

(1) Bei Verstreichen der Gültigkeitsfristen, ohne erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung laut § 4 Absatz 9, verliert eine DOSB-Lizenz nach Ablauf des jeweiligen Gültigkeitszeitraums ihre Gültigkeit. (2) Verantwortlich für die Einhaltung aller Fristen und für die unmittelbare Mitteilung einer Anschriftenänderung, ist der Inhaber einer Lizenz selbst. Fortsetzung nächste Seite

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(3) Die zuständigen lizenzverwaltenden Gremien des DBV und der BLV sind jedoch verpflichtet, die Gültigkeit ausgegebener Lizenzen zu überwachen, vergleiche TrO-AO, § 2 Absatz 10. (4) Verliert eine Lizenz laut Absatz 1 die Gültigkeit, werden diese mit dem Datum der Wirksamkeit „ungültig”. (5) Wird die Lizenz der 3. Lizenzstufe ungültig, dann erfolgt bei verknüpften Lizenzen eine Rückstufung in die 2. Lizenzstufe. Dies gilt analog von 2. auf 1. Lizenzstufe. (6) Die in der Folge aus erfolgreichen Besuchen von Fortbildungsveranstaltungen zu einer höheren Lizenzstufe automatisch verlängerten Lizenz niedrigerer Lizenzstufen verlieren ihre Gültigkeit nicht, vergleiche § 5 Absatz 4. (7) Nach dem Erwerb des Trainerdiploms geht die Gültigkeit der Lizenz der 3. Stufe nicht verloren.

ANTRAG Nr. O23

§7 Abs. 2-5 Trainerordnung Teil B: Fortbildungsordnung

Begrenzte Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit

(2) Zum Erhalt einer DOSB-Lizenz im DBV nach Ablauf der Gültigkeit sind nach Ablauf der Gültigkeit Erhaltungszeiträume vorgesehen. (3) Erhaltungszeiträume Lizenzstufe Zeitraum

Trainerassistent 4 Jahre 1. Stufe 4 Jahre 2. Stufe 3 Jahre 3. Stufe 2 Jahre (4) Nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen innerhalb der jeweiligen Erhaltungszeiträumen, werden Lizenzen rückwirkend zum letzten Lizenzablaufdatum um die jeweilige Gültigkeitsdauer verlängert. (5) Der Fortbildungsumfang innerhalb von Erhaltungszeiträumen beträgt 15 LE.

ANTRAG Nr. O24

§7 Abs. 6-12 Trainerordnung Teil B: Fortbildungsordnung

Begrenzte Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit

(6) bis (12) entfallen Neu: (6) Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer über den jeweiligen Erhaltungszeitraum hinaus können bei entsprechender Nachfrage „Wiedereinsteiger-Programme) mit einem Umfang von mindestens 45 LE angeboten werden. Alternativ ist im Einzelfall die Notwendigkeit einer Wiederholung der gesamten Ausbildung in Erwägung zu ziehen. (7) Das RfLA beziehungsweise die Lehrausschüsse der BLV können in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen von der in § 6 Absatz 1 genannten Regelung zulassen.

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ANTRAG Nr. O25

§ 8 Trainerordnung Teil B: Fortbildungsordnung

Löschen ungültiger Lizenzen

(1) Nach Ablauf von Erhaltungszeiträumen einer ungültigen Lizenz, ohne Nachweis eines erfolgreichen Besuchs von Fortbildungsveranstaltungen, gelten diese als erloschen. Maßgebend ist der Tag nach Ende des jeweiligen Erhaltungszeitraumes.

Mit einer erloschenen Lizenz endet auch die Ablagefrist des Ehrenkodex in der zuständigen Lizenzverwaltung. (2) Das Datum einer erloschenen Lizenz wird der betroffenen Geschäftsstelle von der lizenzverwaltenden Stelle des DBV beziehungsweise BLV mitgeteilt. Damit endet die Haltefrist einer vorliegenden Erklärung zum Ehrenkodex. (3) Das RfLA beziehungsweise die Lehrausschüsse der BLV können für erloschene Lizenzen auf Antrag festlegen, ob die gesamte Ausbildung, nur Teile davon oder nur die Prüfung zu wiederholen sind. Vorgaben zum Ehrenkodex sind zu beachten, wenn die Haltefrist beendet ist.

ANTRAG Nr. O26

§ 9 Abs. 1 Trainerordnung Teil B: Fortbildungsordnung

(1) Fortbildungen, die vom DBV beziehungsweise BLV mit sportartspezifischen Themenbereichen angeboten werden, werden als gültige Fortbildungsmaßnahme zur Verlängerung einer Lizenz anerkannt, wenn die Genehmigung der Maßnahme entsprechend § 4 gesichert ist.

ANTRAG Nr. O27

§ 10 Abs. 2 Trainerordnung Teil B: Fortbildungsordnung

Anerkennung anderer Fortbildungen

(2) Der Besuch von Fortbildungen laut Absatz 1 kann auf Antrag als gültige Fortbildungs-maßnahme zur Verlängerung einer Lizenz anerkannt werden.

ANTRAG Nr. O28

§ 11 Abs. 1 Trainerordnung Teil B: Fortbildungsordnung

Anerkennung überfachlicher Fortbildungen

(1) Zur Erweiterung der Kompetenz eines Badmintontrainers kann der Besuch von Maßnahmen mit überfachlichen Inhalten sinnvoll sein und kann auf Antrag zur Verlängerung einer Lizenz anerkannt werden.

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Seite: 11 ANLAGE 4 zum Protokoll 55. OVT 2019 in Neuburg a.d. Donau

ANTRAG Nr. O29

§1 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 Spielordnung - Durchführungsbestimmungen

Veranstaltungen

(1) Der DBV führt alljährlich als Veranstalter die Deutschen Meisterschaften (§ 2 Nr. 1 bis 3 SpO) und die DBV-Ranglistenturniere (§ 2 Nr. 6 SpO) durch. Der DBV kann Veranstaltungen vergeben. Für die Vergabe ist das Präsidium gemäß § 17 Abs. 9 sowie § 23 Abs. 3 Satzung zuständig.

(2) Die Termine zur Durchführung der Deutschen Meisterschaften (§ 2 Nr. 1 bis 3 SpO), der Turniere (§ 2 Nr. 6 SpO) und die Termine der Bundesliga sind vom RfS O19, AfBL, RfL O19 und RfL U19 nach Beratung mit den BLV dem Präsidium zur Entscheidung vorzuschlagen. Deutsche Meisterschaften sollen i.d.R. schon zwei Jahre vor der Austragung an einen Ausrichter vergeben werden. (…)

(6) Die Ausrichtung der Meisterschaften (§ 2 Nr. 1 bis 3 SpO) hat das Präsidium rechtzeitig auszuschreiben und zu veröffentlichen (§ 29 der Satzung). Die DBV-Geschäftsstelle hat die eingehenden Bewerbungen dem RfS O19 oder dem AfJ unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zur Stellungnahme zuzuleiten. Die Ausrichtung wird gemäß § 17 Abs. 9 sowie § 23 Abs. 3 Satzung entweder durch den Verbandstag oder durch das Präsidium vergeben.

ANTRAG Nr. O30

§7 und §8 Abs. 1 Spielordnung - Durchführungsbestimmungen

Spielverkehr mit dem Ausland / Meldung/Einberufung

§ 7 Spielverkehr mit dem Ausland

Teilnahmemeldungen zu BE/BWF sanktionierten Wettkämpfen (ausgenommen IDM U19) werden auch für Sportler, die nicht zur offiziellen DBV-Delegation gehören, vom DBV (Bereich Leistungs-sport) vorgenommen. Dazu hat der Verein eine schriftliche Meldung bis spätestens zwei Tage vor Meldeschluss an die aktuell gültige E-Mail-Adresse für internationale Meldungen zu senden. Voraussetzung für die Meldung zu internationalen Wettkämpfen ist eine Spielernummer des Weltverbandes (BWF-Nummer). Liegt diese noch nicht vor, hat der Verein einen schriftlichen An-trag bis spätestens fünf Tage vor Meldeschluss entsprechend vorzulegen.

§ 8 Meldung/Einberufung

(1) Mannschaften für Länderspiele und Meldungen zu internationalen Veranstaltungen werden vom Cheftrainer/Sportdirektor (für den Bereich O19) sowie vom Bundestrainer Jugend/Referatsleiter Leistungssport U19 (für den Bereich U19) im Einvernehmen mit dem Präsidiumsmitglied für den Bereich Leistungssport aufgestellt beziehungsweise abgegeben.

ANTRAG Nr. O31

Bundesligaordnung (BLO)

Einleitung

Einleitung

Aufgrund des Beschlusses des 55. Ordentlichen DBV-Verbandstages 2019, wird der Deutsche Badminton-Ligaverband e.V. (DBLV), zunächst zeitlich befristet, außerordentliches Mitglied des DBV. Die Organisation des Spielbetriebs für die 1. und 2. Bundesligen wird für den Zeitraum der Mitgliedschaft auf den DBLV übertragen und gilt für drei Saisons: 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023. Fortsetzung nächste Seite

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Seite: 12 ANLAGE 4 zum Protokoll 55. OVT 2019 in Neuburg a.d. Donau

Die Bundesligaordnung (BLO) sowie die Durchführungsbestimmungen und alle Anlagen treten mit Ende der Spielsaison 2019/2020, zum 30.06.2020, bis Ende der Spielsaison 2022/2023 (30.06.2023) außer Kraft.

Für den gleichen Zeitraum treten alle in DBV Satzung/Ordnungen enthaltenen Hinweise und/oder Querverweise auf z.B. den Ausschuss für Bundesligaangelegenheiten, BLVV, BLO nebst Durchführungsbestimmungen und Anlagen außer Kraft bzw. werden in die Zuständigkeit des DBLV übertragen. Aufgrund der zunächst zeitlich befristeten Mitgliedschaft des DBLV wird auf eine Streichung/Änderung im DBV Satzungswerk aus Gründen der Ökonomie verzichtet (s. § 10 e Abs. 2 der Satzung).

Bundesligaordnung (BLO) vom 9. Juni 2018 Gültig ab der Saison 2018/19 Die BLO ist seit der Saison 1998/99 aufgeteilt…

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Seite: 1 ANLAGE 5 zum Protokoll 55. OV 2019 in Neuburg a.d. Donau

Anlage 5 zur Kurzniederschrift vom 24.07.2019 über die Sitzung des

55. Ordentlichen Verbandstages (OV) des Deutschen Badminton-Verbandes e.V. am Samstag, 22.06.2019, in Neuburg an der Donau

Bestätigung von Ordnungsänderungen

Beschlossene Fassung

Bestätigung 1

§ 3 Absatz 3 Nr. 3 DBV Spielordnung – Durchführungsbestimmungen

Deutsche Badmintonmeisterschaften

3. Die ersten zehn deutschen Spieler der jeweils zum Meldeschluss gültigen höchsten DBV-Rangliste (bereinigte Rangliste) sowie die ersten acht deutschen Spieler U19 und die ersten zwei deutschen Spieler U17 der jeweils zum Meldeschluss gültigen DBV-Jugendrangliste (bereinigte Rangliste). Die Startberechtigung gilt nur für die Disziplin, in der der Platz erreicht wurde (Mixed zehn Damen und zehn Herren). Sie kann nicht auf andere Disziplinen übertragen werden. Die Spieler eines Doppelpaares brauchen nicht aus derselben Gruppe sein. Belegen mehrere Spieler den zehnten beziehungsweise achten Platz, sind diese startberechtigt. Der Bundestrainer Jugend kann zusätzlich bis zu insgesamt vier Quotenplätze über alle Disziplinen vergeben.

Bestätigung 2

§ 4 Abs.1 Nr. 3 DBV Spielordnung – Durchführungsbestimmungen

Deutsche Badmintonmeisterschaften U22

3. Die ersten zehn deutschen Spieler der jeweils zum Meldeschluss gültigen höchsten DBV-Rangliste (bereinigte Rangliste) sowie die ersten acht deutschen Spieler U19 und die ersten zwei deutschen Spieler U17 der jeweils zum Meldeschluss gültigen DBV-Jugendrangliste (bereinigte Rangliste). Die Startberechtigung gilt nur für die Disziplin, in der der Platz erreicht wurde (Mixed zehn Damen und zehn Herren). Sie kann nicht auf andere Disziplinen übertragen werden. Die Spieler eines Doppelpaares brauchen nicht aus derselben Gruppe sein. Belegen mehrere Spieler den zehnten beziehungsweise achten Platz, sind diese startberechtigt. Der Bundestrainer Jugend kann zusätzlich bis zu insgesamt vier Quotenplätze über alle Disziplinen vergeben.

Bestätigung 3

§ 3 Abs. 3 DBV Spielordnung – Anlage II

Teilnehmer/Teilnehmerhöchstzahlen

(3) Der Ausrichter eines DBV-Ranglistenturniers kann der Meldeadresse ein Doppel, ein Einzel und ein Mixed aus der Region melden (so genannte Wildcard).

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Seite: 2 ANLAGE 5 zum Protokoll 55. OV 2019 in Neuburg a.d. Donau

Bestätigung 4

§ 19 DBV-Spielordnung Anlage III: Turnierbestimmungen Teil 1

Kein Spieler darf zu zwei Turnieren melden oder an zwei Turnieren teilnehmen, die für dieselbe Zeit an verschiedenen Orten genehmigt sind oder sich zeitlich überschneiden. Hierbei ist es unerheblich, ob dies nationale oder internationale Turniere sind.

Im Doppel darf nicht mit verschiedenen Partnern in derselben Disziplin gemeldet werden. Bei einem solchen Verstoß ist der Spieler von der Meldeliste zu streichen. Sollte der Verstoß erst nach den Turnieren festgestellt werden, so kann der DBV disziplinarische Maßnahmen nach dem Satzungs- und Ordnungswerk einleiten.

Ausschließlich für den Spielbetrieb der Altersklassen U11 bis U19 ist es zulässig, für zwei oder mehr Turniere, die zur selben Zeit an verschiedenen Orten stattfinden oder sich zeitlich überlappen, zu melden. Eine Teilnahme ist jedoch letztendlich nur bei einem der zeitgleich stattfindenden Turniere zulässig. Es besteht daher für die Verantwortliche/den Verantwortlichen für die Meldung/en die Verpflichtung, die notwendige/n Abmeldung/en bzw. Rücknahme/n der Meldung/en rechtzeitig vor einer Auslosung vorzunehmen. Wird gegen diese Verpflichtung verstoßen, so kann der DBV disziplinarische Maßnahmen nach dem Satzungs- und Ordnungswerk einleiten.

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Seite: 3 ANLAGE 5 zum Protokoll 55. OV 2019 in Neuburg a.d. Donau

Bekanntgabe von Ordnungsänderungen

Beschlossene Fassung

Bekanntgabe 1

BLO-DB § 1 Austragungsmodus 1. Bundesliga

Gemäß Beschluss der Bundesligavollversammlung vom 27.04.2019

(1) Punktspielrunde und Play-off-Runde 1. Bundesliga

Der Wettkampfbetrieb innerhalb der Staffel der 1. BL („Punktspielrunde“) besteht aus einer Hin-und einer Rückspielrunde, wobei jede Mannschaft gegen jede andere je ein Heim- und ein Auswärtsspiel bestreitet. Die Reihenfolge wird gemäß § 12 Abs. 3 ermittelt.

Nach der Punktspielrunde wird eine Play-off-Runde zur Ermittlung des Meisters gespielt.

Die Play-off-Runde zur Meisterermittlung besteht aus:

1. den Viertelfinalbegegnungen 3 gegen 6 und 4 gegen 5 der Abschlusstabelle der Punktspielrunde.

2. den Halbfinalbegegnungen der beiden ersten der Abschlusstabelle der Punktspielrunde gegen die Sieger der Viertelfinalbegegnungen. Dabei spielt die Nummer 1 der Abschlusstabelle gegen den am niedrigsten platzierten Sieger der Viertelfinalspiele.

3. dem Finale der Sieger des Halbfinals.

Alle Play-off-Spiele werden jeweils in einer Begegnung entschieden. Heimrecht hat die in der Schlusstabelle der Punktspielrunde jeweils höher platzierte Mannschaft. Zur Ermittlung der Sieger der Play-off-Begegnungen wird die Gesamtzahl der gewonnenen Spiele herangezogen.

Play-off-Halbfinalspiele, sowie Play-off-Finale finden an einem Wochenende an einem Austragungsort statt („Final-Four“). Beide Halbfinals beginnen am Samstag in der Regel um 15.00 Uhr parallel zueinander und werden auf je einem Spielfeld ausgetragen.

Das Finale am Sonntagnachmittag beginnt in der Regel um 14.00 Uhr. Dieses Spiel wird auf zwei Spielfeldern ausgetragen.

Die Einsatzberechtigung von Spielern regelt § 9 Abs. 7.

Vorstehende Regelung ist gültig ab Spielsaison 2017/18.

(2) Meistertitel und Absteiger 1. Bundesliga

Der Sieger des Play-off-Finalspiels erhält den Titel „Deutscher Mannschaftsmeister“. Der Verlierer ist Deutscher Vizemeister. Die Ehrung erfolgt unmittelbar im Anschluss an das Finale.

Die Verlierer der Halbfinalspiele belegen Platz 3. Diese Ehrung erfolgt unmittelbar nach den Halbfinalspielen.

Absteiger aus der 1. BL sind die Mannschaften auf Platz 9 und 10 der Abschlusstabelle der Punktspielrunde.

(3) Aufstiegsrunde zur 1. Bundesliga

Mit Wirkung zur Spielsaison 2017/18, das heißt erstmals nach Abschluss der Punktspielrunde

2016/17 der 1. und 2. BL, werden die beiden Aufsteiger in die 1. BL in einer Aufstiegsrunde ermittelt.

Teilnahmeberechtigt an der Aufstiegsrunde sind die Meister der 2. BL Nord beziehungsweise Süd, sowie die Mannschaft auf Platz 9 der Abschlusstabelle der Punktspielrunde der 1. BL.

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Seite: 4 ANLAGE 5 zum Protokoll 55. OV 2019 in Neuburg a.d. Donau

Ist ein Meister (oder Vizemeister) nicht teilnahmeberechtigt gemäß § 3 Abs. 1, oder verzichtet er auf die Teilnahme, so geht das Teilnahmerecht auf den Vizemeister (beziehungsweise den Drittplatzierten) der entsprechenden 2. BL über (sofern dieser gemäß § 3 Abs. 1 teilnahmeberechtigt ist).

Will oder darf aus einer Staffel der 2. BL keine Mannschaft an der Aufstiegsrunde teilnehmen, so geht das Teilnahmerecht auf den Vizemeister oder den Drittplatzierten der anderen Staffel der 2. BL über.

Die Aufstiegsrunde wird im Modus „jeder gegen jeden“ ausgetragen und findet an einem Wochenende an einem Austragungsort statt. Die Mannschaft auf Platz 9 der Abschlusstabelle der Punktspielrunde der 1. BL spielt das 1. Spiel gegen den Zweitligisten, der der gleichen 2. BL gemäß Gruppenzugehörigkeit zugeordnet ist. Dieses 1. Spiel beginnt in der Regel am Samstag um 13.30 Uhr. Der Gewinner von Spiel 1 bestreitet anschließend auch das 2. Spiel. Dieses 2. Spiel beginnt in der Regel am Samstag um 18.30 Uhr. Das dritte und letzte Spiel beginnt in der Regel am Sonntag um 10.00 Uhr.

Die Reihenfolge der Abschlusstabelle der Aufstiegsrunde wird gemäß § 12 Abs. 3 ermittelt.

Die Einsatzberechtigung von Spielern in den Aufstiegsspielen regelt § 9 Abs. 7.

Bekanntgabe 2

BLO-DB § 5 Einzelbestimmungen für Spieler

Gemäß Beschluss der Bundesligavollversammlung vom 03.10.2018

(1) Einsatz von Ausländern und Staatenlosen

Jeder Verein darf in den gemeldeten Ranglisten beliebig viele Spieler führen, die Unionsbürger (Artikel 20 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, sogenannter „Lissabon-Vertrag“) sind und/oder einem Nationalverband angehören, der Mitglied der Badminton Europe Confederation (BEC) ist. Der Einsatz dieser Spieler unterliegt keiner Beschränkung.

Jeder Verein darf in den Ranglisten maximal drei Spieler ohne Unionsbürgerschaft und ohne Mitgliedschaft in einem Nationalverband der BEC melden. Er darf jedoch in einer Mannschaft höchstens einen dieser Spieler je Wettkampf einsetzen.

(…)

(3) Starterlaubnis für Ausländer

Die Teilnahme von Ausländern mit oder ohne Unionsbürgerschaft und/oder Mitgliedschaft in einem Nationalverband der BEC bedarf der Zustimmung ihres jeweiligen Nationalverbandes. Die Zustimmung hat der Verein auf seine Kosten einzuholen.

(…)

Bekanntgabe 3

BLO Anlage VI

Gemäß Beschluss der Bundesligavollversammlung vom 27.04.2019

Mindestanforderungen und Empfehlungen für die Durchführung von Bundesliga-Wettkämpfen

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Ausstattung der Sportstätte

Zwei Standardfelder mit Netzen A

Zwei nebeneinander liegende, farbig abgesetzte Spielfelder, die frei von Fremdlinien sind. Alternativ zwei Spielfeldmatten, die nebeneinander ausgelegt sind A

Zwei Schiedsrichterstühle mit erhöhter Sitzposition und Schreibplatte A

mindestens eine elektronische Spielstandsanzeige pro Spielfeld. Alternativ eine zentrale Spielstandsanzeige beider Spielfelder via Beamer A

Stühle für Linienrichter (soweit anwesend) A

Zwei Stühle für Trainer je Spielfeld und Spielfeldseite A

Zugelassene Federbälle in ausreichender Anzahl sowie Zugriff auf ein offizielles Verzeichnis der zugelassenen Federbälle A

Aufenthaltsbereich für beide Mannschaften mit Stühlen A

Die Zuschauerkapazität muss in der 1. Bundesliga mindestens 150 Sitzplätze betragen

A

Die Zuschauerkapazität muss in der 2. Bundesliga mindestens 50 Sitzplätze betragen

A

Die Zuschauerkapazität muss bei Play-off Spielen mindestens 300 Sitzplätze betragen.

A

Beschallungsanlage A

Ergebnisanzeige: Beamer (4:3 o.16:9) Mindestbreite ca. 2,5 m oder Flatscreen Mindestbreite ca. 50 Zoll A

Tisch mit Stühlen für Schiedsrichter, Organisation, Moderation und Technik A

PC mit Internetzugang, Drucker für Spielbericht, Mannschaftsaufstellung, Schiedsrichterzettel mit BL-Logo oder Tablet A

Ein Werbereiter pro Spielfeld mit BL-Logo A

Die Spielfläche ist in der 1. Bundesliga von einem Wettkampfbereich umgeben, der auf allen Seiten mindestens ca. 1 m breit und von der Spielfläche farblich abgehoben gestaltet ist. Der Wettkampfbereich kann mit umlaufenden Werbebanden abschließen. B

Ablagebehältnisse für Spielertaschen und für benutzte Bälle C

Empfehlungen

Außenwerbung: Großbanner Mindestbreite ca. 3 m vor der Halle mit BL-Logo D

Werbebanden umlaufend D

Rahmenprogramm (bspw. Tanzgruppe, Band, Präsentation anderer Sportart) D

Professioneller Bundesligatrailer vor jedem Spiel (Hymne + Video) D

Livestream mit Einbindung auf der vom AfBL vorgegebenen Homepage D

Eingabe der Spielstände durch Schiedsrichter mittels kleiner PCs/Touch-Pads D

Durchführung des Spieltags

Livescore/Ticker mit Einbindung auf der vom AfBL vorgegebenen Homepage

A

Hallensprecher Begrüßung, Präsentation, Vorstellung Spieler, Schiedsrichter

A

Cafeteria A

Angabe der geschätzten Zuschauerzahl auf dem Spielbericht durch Heimverein in Absprache mit Schiedsrichter

C

Plakate mit BL-Logo im Eingangsbereich der Sportstätte C

Programmheft mit BL-Logo auf Titelseite C

Aufruf der einzelnen Begegnungen durch Moderator C

Musikeinspielungen vor dem Spiel, Einlauf, Pausen, nach dem Spiel C

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Nach dem Spieltag - Überprüfung durch Bundesliga-Spielleiter und Pressesprecher des AfBL

Detailergebnismitteilung auf der vom AfBL mitgeteilten Homepage innerhalb von 60 Minuten nach Spielende

A Perspektivisch: Automatische Erstellung durch Livescore/Ticker.

Pressemitteilung vor dem Spieltag zur freien redaktionellen Verwendung aller Medien (Empfänger u.a. Pressesprecher AfBL) bis 24 Stunden vor Spielbeginn

C Bei Doppelspieltagen genügt ein Vorbericht

Pressemitteilung nach dem Spieltag zur freien redaktionellen Verwendung aller Medien (Empfänger u.a. Pressesprecher AfBL) bis zum Folgetag 20 Uhr

B

Bei Doppelspieltagen genügt ein Nachbericht bis zum auf die letzte Partie folgenden Tag 20 Uhr

Abgabe des AfBL -Medienbogens innerhalb einer Woche nach Abschluss der Hin- bzw. Rückrunde

C

Bekanntgabe 4

Jugendspielordnung, Anlage I, Ranglistenbestimmungen

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Jugend vom 01.12.2018

Jugendspielordnung Anlage 1 Ranglistenbestimmungen der deutschen Badmintonjugend im DBV vom 07. Juli 2018, in der Fassung vom 01. Dezember 2018

§ 4 Wertungsturniere […]

II. Internationale Turniere

U15

von Badminton Europe benannte Turniere, die zum Erstellen der Setzliste für die folgende U15-

EM herangezogen werden (INT)

BE U15-Europameisterschaft

Wertung: alle Turniere sind gleichwertig

Anmerkung:

Die U15-Europameisterschaft findet nur alle 2 Jahre statt. Nach Bekanntwerden der Turniere, die

Badminton Europe für das Erstellen der Setzliste für eine U15-EM heranzieht, werden diese als

Wertungsturniere in der Ranglistenwertung geführt und zwar für 2 Jahre, bis Badminton Europe

ggf. neue Turniere für den genannten Zweck bekanntgibt.

[…]

§ 7 Organisatorisches

[…]

(6) Die Ausschreibungen für folgende Wertungsturniere sind auf www.badminton.de zu veröffentlichen:

DBV-Turniere: alle DBV-A-RLT, Deutsche Meisterschaften, Masters-Finale

Turniere der Gruppen: alle DBV-B-RLT und Gruppen-Meisterschaften. Die Landesverbände haben für eine bundesweit einsehbare Veröffentlichung der Turniere der Kategorien C, D und E im Internet eigenständig Sorge zu tragen.

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(7) Jede Meldung muss nach Einführung eines online-Verfahrens bis zum festgelegten Meldeschluss ausschließlich online erfolgen

(8) Meldungen für die DBV-A-RLT sind entsprechend der Ausschreibung zu richten an: in den Altersklassen U11 und U13: an den ausrichtenden Verein, in den Altersklassen U15, U17 und U19: an den DBV-Ausschuss für Jugend.

(9) Meldungen von internationalen Spielern für die A-RLT U15 (§ 15), U17 (§ 20) und U19 (§ 25) müssen per eMail an den DBV-AfJ erfolgen. Meldungen von internationalen Spielern für die A-RLT U11 und U13 erfolgen direkt an den ausrichtenden Verein.

(10) Über die Höhe des Startgeldes für die DBV-A-RLT U15, U17 und U19 und des Masters-Finale entscheidet der DBV-AfJ. Änderungen treten zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft. Änderungen sind unverzüglich nach Beschlussfassung bekanntzugeben.

(11) Im Hinblick auf eine einheitliche Festlegung und Handhabung von Fristen für Ranglistenfreiplätze, für die Erstellung einer Setzliste und zum Festlegen eines Meldeschlusses (§ 29 Abs. 1, § 33 Abs. 1) gelten die dortigen Ausführungen unter zwingender Beachtung des nachstehenden Beispiels:

[…]

§35 Ranglistenwertungen

[…]

(2) Ranglistenturniere der Kategorie C (Landesverband), der Kategorie D (Bezirke) und der Kategorie E (Kreise) sind ab 2020 Bestandteil der DBV-Ranglistenwertung, sofern nachstehende Voraussetzung erfüllt ist:

[…]

2. Die Mindestzahl dieser LV-fremden Spieler ist abhängig von der Größe des in den Regularien oder mit der Ausschreibung festgelegten Teilnehmerfeldes in der jeweiligen Disziplin (Spieler, Spielerinnen, Paarungen) und ist wie folgt festgelegt:

a) bis 15 Teilnehmer: 1 b) 16 - 23 Teilnehmer: 2 c) 24 – 31 Teilnehmer: 3 d) ab 32 Teilnehmer: 4

[…]

5. Ein Landesverband kann jederzeit eine höhere Zahl an LV-fremden Spielern bzw. Paarungen zulassen.

6. Sofern für Turniere keine LV-fremden Spieler gemeldet werden oder die Teilnahme absagen, hat das keine Auswirkungen auf die Zugehörigkeit zur DBV-Ranglistenwertung.

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Seite: 8 ANLAGE 5 zum Protokoll 55. OV 2019 in Neuburg a.d. Donau

[…]

§ 46 Parallele Ranglistenführung

(1) Um einen nahtlosen Übergang von der bisherigen zur neuen Ranglistenführung im laufenden Spielbetrieb zu gewährleisten, führt der DBV im Jahr 2018 folgende DBV-Ranglistentabellen:

a) nach den bisherigen Bestimmungen (Anlage II DBV-JSpO vom 26.6.2004 i.d.F. vom 11.2.2012) und

b) nach den neuen Regelungen dieser Ranglistenbestimmungen.

Die Ranglistentabelle nach § 46 Abs. 1 Buchstabe b) dient am Anfang des Jahres 2019 ausschließlich als Ausgangsrangliste und wird für das jeweils erste Wertungsturnier jeder Altersklasse der Kategorie A für das Ermitteln der Ranglistenfreiplätze und zum Erstellen der Setzliste genutzt. Nach dem jeweils 1. Wertungsturnier jeder Altersklasse in jeder Disziplin hat die Ausgangrangliste nach § 46 Abs. 1 Buchstabe b) keine Funktion mehr.

Anmerkung zu vorstehendem Absatz: Das bedeutet: Ergebnisse von DBV-B-Ranglistenturnieren, die im Jahr 2019 vor dem 1. DBV-A-RLT einer Altersklasse stattfinden, werden zur Ermittlung von Ranglisten-freiplätzen und Setzplätzen nicht herangezogen. Die Ausrichter der A-RLT U11 und U13 im 1. Quartal 2019 haben bei der Festlegung des Teilnehmerfeldes und der Zulassung bzw. Ablehnung von Spielern nach § 10 Abs. 2 die Ranglistentabellen U11 (Masters) und U13 des Jahres 2018 maßgeblich zu berücksichtigen.

[…]