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5001 Schalltechnische Untersuchung Bebauung „Bauhofareal/Ooswinkelin Baden-Baden 5526 BS Ingenieure Verkehrsplanung Straßenplanung Schallimmissionsschutz Messstelle nach § 26 BImSchG Schalltechnische Untersuchung der Geräuscheinwirkungen durch Straßenverkehr und Sport auf geplante Wohnbebauung auf dem Bauhofareal in Baden-Baden/Ooswinkel Projektnummer: 5526 Auftraggeber: Stadt Baden-Baden Fachbereich Planen und Bauen Fachgebiet Stadtplanung Marktplatz 2 76530 Baden-Baden Projektleitung: Wolfgang Schröder Bearbeitung: Dominik Wörn, B.Eng. Ludwigsburg, 28. Juli 2017 Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg Fon 07141.8696.42 Fax 07141.8696.34 [email protected] www.bsingenieure.de Auszug OFFENLAGE

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5001

Schalltechnische Untersuchung

Bebauung „Bauhofareal/Ooswinkel“ in Baden-Baden 5526

BS Ingenieure

Verkehrsplanung Straßenplanung Schallimmissionsschutz Messstelle nach § 26 BImSchG

Schalltechnische Untersuchung der Geräuscheinwirkungen durch Straßenverkehr und Sport auf geplante Wohnbebauung auf dem Bauhofareal in Baden-Baden/Ooswinkel

Projektnummer: 5526

Auftraggeber: Stadt Baden-Baden Fachbereich Planen und Bauen Fachgebiet Stadtplanung Marktplatz 2 76530 Baden-Baden

Projektleitung: Wolfgang Schröder

Bearbeitung: Dominik Wörn, B.Eng.

Ludwigsburg, 28. Juli 2017

Wettemarkt 5

71640 Ludwigsburg

Fon 07141.8696.42

Fax 07141.8696.34

[email protected]

www.bsingenieure.de

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INHALT

1. AUFGABENSTELLUNG 3

2. AUSGANGSDATEN 42.1 Plangrundlagen 42.2 Örtliche Gegebenheiten 4

2.3 Gebietsnutzung und Immissionsorte 52.4 Emission Öffentliche Straßen nach RLS-90 52.5 Emission Aumattstadion 6

2.5.1 Emission Fußballtraining 62.5.2 Emission Fußballspiel 7

2.5.3 Emission Lautsprecher 72.5.4 Emission Parkvorgänge 82.5.5 Spitzenpegel 8

3. SCHALLTECHNISCHE ANFORDERUNGEN 93.1 DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau 93.2 DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau 10

3.3 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnunginkl. Zweite Verordnung zur Änderung der 18.BImSchV 11

4. GERÄUSCHIMMISSIONEN 144.1 Berechnungsverfahren 144.2 Berechnungsergebnisse Straßenverkehrsgeräusche (RL210) 16

4.3 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 164.4 Berechnungsergebnisse Sportgeräusche 174.5 Lärmminderungsmaßnahmen 18

5. ZUSAMMENFASSUNG 20

LITERATUR 22ANHANG OFFENLA

GE

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5. ZUSAMMENFASSUNG

Von der Stadt Baden-Baden wurden wir beauftragt, für den städtebaulichen Entwurf zur Bebauung „Bauhofareal/Ooswinkel“ eine schalltechnische Untersuchung durch-zuführen. Zu beurteilen sind Straßenverkehrsgeräusche (B 500) und Sportgeräu-sche (Aumattstadion). Die Planung sieht den Neubau von zwei Gebäudekomplexen mit Wohnungen und einer Gewerbefläche vor.

Für die Berechnung der Geräuschimmissionen wurde ein dreidimensionales Be-rechnungsmodell erarbeitet, das die bestehende Topografie, die vorhandene umge-bende sowie die geplante Bebauung und die maßgebenden Schallquellen abbildet.

Straßenverkehrsgeräusche

Die Orientierungswerte nach DIN 18005-1 werden durch Straßenverkehrsgeräusche um bis zu 14 dB(A) in den Zeitbereichen tags (06.00 bis 22.00 Uhr) und nachts (22.00 bis 06.00 Uhr) für die fünfgeschossige Bebauung überschritten. Es sind da-her Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind unse-rer Auffassung nach aus städtebaulichen Gründen nicht zu vertreten. Es sind daher passive Schallschutzmaßnahmen vom Grundsatz her vorzusehen. Dies geschieht durch die Ausweisung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109. Die Berechnungen haben ergeben, dass vom 1. Obergeschoss bis zum 4. Obergeschoss Lärmpegel-bereich V auftritt. Ein Nachweis der Luftschalldämmung ist nach DIN 4109 ab LPB III durchzuführen.

Sportgeräusche Die maßgebenden Schallimmissionen aus dem Aumattstadion ergeben sich durch Fußballtraining Werktags abends sowie durch Fußballspiele am Sonntag. Es ist nicht auszuschließen, dass bei Spielen die Lautsprecheranlage eingesetzt wird. Die Beurteilung der Immissionen nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV – kommt zu dem Ergebnis, dass die schalltechnischen Anforderungen für das Fußballtraining Werktags, sowie für Fußballspiele ohne Lautsprechereinsatz am Wochenende eingehalten werden. Für Fußballspiele an Sonntagen mit Lautspre-chereinsatz werden die schalltechnischen Anforderungen nicht eingehalten. Die Immissionsrichtwerte werden um bis zu 3,6 dB(A) überschritten. Lärmminderungs-maßnahmen werden daher erforderlich.

Lärmminderungsmaßnahmen Sportlärm

In Abstimmung mit der Stadt Baden-Baden wurde ein neues Lautsprecherkonzept mit der Firma Bose entwickelt. Die Lautsprecher werden demnach so platziert und betrieben, dass im Zusammenwirken mit den anderen der Sportanlage zuzuordnen-den Schallquellen die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärm-schutzverordnung) eingehalten werden.

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Aufgestellt durch:

BS Ingenieure

Ludwigsburg, 28. Juli 2017

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Dominik Wörn, B.Eng.

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