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6 Verglasungs-Richtlinien

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6.1 Allgemeines

6.2 Technische Regelwerke

6.3 Richtlinie zumUmgang mitMehrscheiben-Isolierglas

6.4 Zusatzanforderungen

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6.1 Allgemeines 285

6.1.1 Geltungsbereich 2856.1.2 Aufgabe 2856.1.3 Beschaffenheits- und Haltbarkeits-

garantie für INTERPANE Isolierglas 285

6.2 Technische Regelwerke 286

6.3 Richtlinie zum Umgangmit Mehrscheiben-Isolierglas 287

6.4 Zusatzanforderungen 290

6.4.1 Verglasungen, die außerordentlichenthermischen und/oder dynamischenBelastungen ausgesetzt sind 290

6.4.2 Verglasungen von beschichtetenund in der Masse eingefärbtenGläsern in Schiebetüren oder-fenstern 290

6.4.3 Transport und Einbau inHöhenlagen 290

6.4.4 Umwehrungen 2916.4.5 Isolierglas mit freiliegendem

Randverbund 2916.4.6 Durchbiegungsbegrenzung für

INTERPANE Isolierglas 2916.4.7 Stoßfugenausbildung bei

Isolierglas 2916.4.8 Kleinformatige Isolierglasscheiben 2926.4.9 iplus-Warmglas 2926.4.10 ipasol-Sonnenschutz-Isolierglas 2936.4.11 iplus/ipaphon

Schallschutz-Isolierglas 2936.4.12 INTERPANE Sprossen-Isolierglas 2946.4.13 ipasafe-Sicherheits-Isolierglas

und Alarmglas 2956.4.14 ipacolor-Brüstungselemente 2996.4.15 Farbabweichungen 3016.4.16 Glasbruch 3016.4.17 Oberflächenschäden am Glas 3026.4.18 Verbundglas mit freiliegender

Glaskante 3036.4.19 Werterhaltung 303

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6 Verglasungs-Richtlinien

6.1

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Diese Verglasungs-Richtliniengelten für INTERPANE Glaspro-dukte, die zum Einbau in Fenster-rahmen, Fassadensysteme undsonstige bewährte Systeme zurGlashalterung aus erprobten,üblichen Materialien und Profilenim Hochbau bestimmt sind. Sieergänzen bzw. erweitern die

Die Einhaltung der INTERPANEVerglasungs-Richtlinien ermög-licht technisch und bauphysika-

(1)Gegenüber unserem unmittel-baren Vertragspartner über-nehmen wir für die Verwen-dung unseres Isolierglases inGebäuden für die Dauer von5 Jahren nach Auslieferungab Werk die Beschaffenheits-und Haltbarkeitsgarantie, dassunter normalen Bedingungendie Scheibenoberflächen imScheibenzwischenraum derIsolierglaseinheiten nicht be-schlagen.

(2) Sofern der Erstabnehmer oderein weiterer Abnehmer Isolier-glaseinheiten exportiert, giltunsere Garantie nur, wenn diesezuvor von uns ausdrücklichschriftlich bestätigt worden ist.

(3) Unsere Garantie berechtigt unszur Nachbesserung und ver-pflichtet uns ggf. zur Ersatzlie-ferung.

(4) Mängel, die innerhalb derGarantiezeit erkennbar sind,müssen unverzüglich nachErkennen/Erkennbarkeit schrift-lich geltend gemacht werden.

6.1 Allgemeines6.1.1 Geltungsbereich

6.1.2 Aufgabe

6.1.3Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantiefür INTERPANE Isolierglas

Anforderungen an die Dauerhaf-tigkeit, die in den jeweiligenGlasproduktnormen gestellt wer-den.

Die Einhaltung der INTERPANEVerglasungs-Richtlinien bildetdie Voraussetzung für jeglicheSachmängelhaftung und Garan-

tieleistung. Insbesondere dürfenweder Scheiben noch Randver-bund durch Bearbeitung und/oder Beschädigung eine nach-trägliche Änderung erfahren.Stand Januar 2011 – technischeÄnderungen vorbehalten.

lisch einwandfreie Verglasungenund ist die notwendige Voraus-setzung zur Erhaltung der vielfäl-

tigen Funktionen der Glas-produkte und zur Vermeidungvon Schäden.

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6.2

6 Verglasungs-Richtlinien

6.2 Technische Regelwerke

286

Die folgenden technischenRegelwerke sind Bestandteileder INTERPANE Verglasungs-Richtlinien.

Normen

DIN 4109Schallschutz im Hochbau

DIN 18361VOB Vergabe- und Vertragsord-nung für Bauleistungen – Teil C;Allgemeine Technische Vertrags-bedingungen (ATV); Verglasungs-arbeiten

DIN 1055Einwirkungen auf Tragwerke

DIN 7863Nichtzellige Elastomer-Dicht-profile im Fenster- und Fas-sadenbau

E DIN 18 055Anforderungen und Empfehlun-gen an Fenster und Außentüren

DIN 18 516Außenwandbekleidungen, hin-terlüftet

DIN 18 545Abdichten von Verglasungen mitDichtstoffen

DIN 18 008Glas im Bauwesen – Bemes-sungs- und Konstruktionsregeln

DIN EN 10 204Metallische Erzeugnisse – Artenvon Prüfbescheinigungen

EN 572Glas im Bauwesen – Basiser-zeugnisse aus Kalk-Natronglas

EN 1096Glas im Bauwesen – Beschich-tetes Glas

EN 1279Glas im Bauwesen – Mehrschei-ben-Isolierglas

EN 1863Glas im Bauwesen – Teilvorge-spanntes Kalknatronglas

EN 12 150Glas im Bauwesen – Thermischvorgespanntes Kalknatron-Ein-scheibensicherheitsglas

EN 14 179Glas im Bauwesen – Heißgelager-tes thermisch vorgespanntesKalknatron-Einscheibensicher-heitsglas

EN 14 449Glas im Bauwesen – Verbundglasund Verbund-Sicherheitsglas

Anerkannte Regeln derTechnik(gem. VOB, Teil B, § 4, 2. (1))

� Richtlinie zum Umgang mitMehrscheiben-Isolierglas(BF-Merkblatt 002/2008)

� Beanspruchungsgruppen fürdie Verglasung von Fenstern,ift-Richtlinie VE 06/01

� Rosenheimer Richtlinie, Ver-glasung von Holzfensternohne Vorlegeband

� Technische Richtlinien desBundesinnungsverbands desGlaserhandwerks, Hadamar

� Richtlinie zur Beurteilung dervisuellen Qualität von Glas fürdas Bauwesen(BF-Merkblatt 006/2009)

� Richtlinie zur Beurteilung dervisuellen Qualität für Systemeim Mehrscheiben-Isolierglas(BF-Merkblatt 007/2010)

� Kompass für geklebte Fenster(BF-Merkblatt 001/2007)

� Glasstöße und Ganzglaseckenin Fenster und Fassaden(VFF-Merkblatt V.07)

� Leitfaden zur Verwendung vonDreifach-Wärmedämmglas(BF-Merkblatt 003/2008)

� Richtlinie für Einbruchmelde-anlagen – Planung und Einbau(VdS SchadenverhütungGmbH, Köln)

� VDI 2719 – Schalldämmungvon Fenstern und derenZusatzeinrichtungen

� Richtlinie zur Beurteilung dervisuellen Qualität von email-lierten und siebbedrucktenGläsern

� Merkblatt zur „Materialverträg-lichkeit rund um dasIsolierglas”, BundesverbandFlachglas, Troisdorf

� Merkblatt zur „Reinigung vonGlas”, Bundesverband Flach-glas, Troisdorf

� Technische Regeln für dieVerwendung von linienförmiggelagerten Verglasungen(TRLV)

� Technische Regeln für dieVerwendung absturzsichern-der Verglasungen (TRAV)

� Technische Regeln für dieBemessung und die Ausfüh-rung punktförmig gelagerterVerglasungen (TRPV)

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6 Verglasungs-Richtlinien

6.3

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6.3 Richtlinie zum Umgang mit Mehrscheiben-IsolierglasSchwerpunkt: Transport, Lagerung und Einbau

0.0 Einleitung

Ein Mehrscheiben-Isolierglas be-steht aus mindestens zwei Glas-scheiben, die über einen Rand-verbund miteinander verbundensind, der den eingeschlossenenScheibenzwischenraum gegendas Umfeld hermetisch ab-schließt.

Mehrscheiben-Isolierglas ist einevoll konfektionierte Komponentezur Verwendung im Bauwesen,mit durchgehend linienförmiger,mindestens zweiseitiger Lage-rung (1); (2). Der Hersteller desFensters oder der Fassade istgrundsätzlich für die Funktionsfä-higkeit seines Produktes bei be-stimmungsgemäßem Gebrauchverantwortlich.

Diese Richtlinie setzt voraus, dassder Transport, die Lagerung undder Einbau nur von fachkundigenPersonen durchgeführt werden.

1.0 Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für

x Transportx Lagerungx Einbau

zur Verwendung von Mehrschei-ben-Isolierglas nach EN 1279.

Diese Richtlinie beschreibt dienotwendigen Maßnahmen, umdie Dichtheit bzw. Funktionsfä-higkeit des Randverbundes dau-erhaft zu erhalten.

Bauphysikalische Funktionen,mechanische Eigenschaften, Ein-bauten im Scheibenzwischen-raum, optische Merkmale sowieGlasbruch sind nicht Gegenstanddieser Richtlinie.

Diese Richtlinie ist rechtsverbind-lich, wenn der Mehrscheiben-

Isolierglas-Hersteller oder Ver-tragspartner in den AGBs auf sieBezug nimmt oder sie für denEinzelfall vereinbart.

Sie ersetzt nicht Normen, einge-führte technische Regeln odergesetzliche Bestimmungen zumEinsatz von Mehrscheiben-Iso-lierglas. Einige wesentliche Fach-informationen sind am Ende die-ser Richtlinie aufgelistet.

2.0 GrundsätzlicheForderungen

Der Randverbund darf nicht be-schädigt werden. Sein Schutz istunbedingte Voraussetzung für dieAufrechterhaltung der Funktion.Sämtliche schädigenden Einflüssesind zu vermeiden. Dies gilt ab demTag der Lieferung für Lagerung,Transport und Einbau.

Schädigende Einflüsse könnenunter anderem sein:

– andauernde Wasserbildungauf dem Randverbund

– UV-Strahlung– außerplanmäßige mechani-sche Spannungen

– unverträgliche Materialien– extreme Temperaturen.

Der Bereich „a“ (seitliche Glas-randabdeckung zur Wetterseite)ist die Höhe, die vom Glasrandbis an den Durchsichtbereich desIsolierglases verläuft.

Unabhängig von Norm-Anfor-derungen an den Glaseinstandmuss verhindert werden, dass imeingebauten Zustand natürlichesTageslicht auf die Bereiche „a“oder „b“ einwirken kann. Gege-benenfalls ist das Mehrscheiben-Isolierglas mit einem „UV-bestän-digen Randverbund“ zu bestellenbzw. der Randverbund vor UV-Strahlung zu schützen.

3.0 Transport, Lagerung undHandhabung

Üblich ist der Transport auf Ge-stellen oder mit Kisten.

3.1 Transport auf GestellenDie Glasscheiben sind auf denGestellen für den Transport zusichern. Dabei darf durch dieSicherungseinrichtung kein unzu-lässiger Druck auf die Glasschei-ben einwirken.

3.2 Transport mit KistenFür Kisten als Leichtverpackun-gen, die nicht für die Einwirkung

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6 Verglasungs-Richtlinien

6.3

von statischen oder dynami-schen Lasten ausgelegt sind, istim Einzelfall sorgfältig zu prüfen,wie die Handhabung der Kistenerfolgen kann oder z. B. Trans-portseile verwendet werden kön-nen.

Die Lagerung oder das Abstellendarf nur in vertikaler Lage aufgeeigneten Gestellen oderEinrichtungen erfolgen.

Wenn mehrere Scheiben gesta-pelt werden, sind Zwischenlagen(z. B. Zwischenpapier, Zwischen-puffer, Stapelscheiben) notwen-dig.

Generell ist Mehrscheiben-Isolierglas am Bau vor schädi-genden chemischen oder physi-kalischen Einwirkungen zu schüt-zen.

Mehrscheiben-Isoliergläser sindim Freien vor länger anhaltenderFeuchtigkeit oder Sonnenein-strahlung durch eine geeignete,vollständige Abdeckung zuschützen.

4.0 Einbau

Jedes gelieferte Glaselement istvor dem Einbau auf Beschä-digung zu überprüfen. Beschä-digte Elemente dürfen nicht ver-arbeitet werden.

Mehrscheiben-Isoliergläser sindim Regelfall ausfachende Ele-mente, d. h. ohne tragendeFunktion. Ihr Eigengewicht unddie auf sie einwirkenden äußerenLasten müssen an den Rahmenoder die Glashaltekonstruktionweitergegeben werden.

Abweichende Verglasungssyste-me, wie z. B. punktförmig gehal-tene oder geklebte Systeme,werden von dieser Richtlinie nicht

erfasst. An sie werden ggf.weitergehende Anforderungenbezüglich der Randverbund-Kon-struktion gestellt.

5.0 Klotzung

Der Verglasungsklotz ist dieSchnittstelle zwischen Glas undRahmen. Die Klotzungstechnikwird in (3) dargelegt.

Die Klotzung soll einen freienGlas-Falzraum zur Aufrechter-haltung des Dampfdruckausglei-ches (Langzeitkondensation), derBelüftung und ggf. der Entwäs-serung gewährleisten.

Generell sind beim Einbau vonMehrscheiben-Isoliergläsern ge-eignete Verglasungsklötze bzw.Klotzbrücken zu verwenden. Esmüssen alle Scheiben einesMehrscheiben-Isolierglases nachden anerkannten Regeln derTechnik (3) geklotzt werden.

Die Anordnung, Materialien,Größe und Form werden in Richt-linien (3) oder durch Aussagender Klotzhersteller festgelegt.

Klötze können aus geeignetemHolz, geeignetem Kunststoff oderanderen geeigneten Materialienhergestellt sein, müssen eineausreichende, dauerhafte Druck-

festigkeit besitzen und dürfen anden Glaskanten keine Absplitte-rungen verursachen.

Klötze dürfen ihre Eigenschaftenund die des Mehrscheiben-Isolierglases im Nutzungszeit-raum nicht funktionsmindernddurch die verwendeten Dicht-und Klebstoffe sowie durchFeuchtigkeit, extreme Tempera-turen oder sonstige Einflüsse ver-ändern.

6.0 MechanischeBeanspruchungen

Im eingebauten Zustand wirkenauf das Mehrscheiben-Isolierglasdynamische und Dauerlasten ausWind, Schnee, Menschenge-dränge etc. ein. Diese Lastenwerden in die Auflagerprofile(Rahmen) eingeleitet, wodurcheine Durchbiegung der Auflager-profile und des Glasrandeserfolgt.

Diese Durchbiegung führt zuScherkräften im Randverbunddes Mehrscheiben-Isolierglases.Damit die dauerhafte Dichtheitdes Randverbundes nicht gefähr-det ist, sind folgende Begren-zungen zu beachten:

Die Durchbiegung des Mehr-scheiben-Isolierglas-Randver-

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6 Verglasungs-Richtlinien

6.3

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bundes senkrecht zur Platten-ebene im Bereich einer Kantedarf bei max. Belastung nichtmehr als 1/200 der Glaskanten-länge betragen, jedoch max.15 mm. Die Rahmen müssendafür ausreichend bemessensein.

7.0 Glasfalz, Abdichtung undDampfdruckausgleich

Es haben sich Verglasungssys-teme bewährt, die den Glasfalz-raum vom Raumklima trennen.Für mitteleuropäische Verhältnis-se erfolgt eine Glasfalzraum-Belüftung zur Wetterseite. DerLuftaustausch von der Raumseitein den Glasfalzraum ist weitge-hend zu verhindern.

8.0 Normen, Richtlinien,Regelwerke (in ihrerjeweils gültigen Fassung)

(1) TRAV – Technische Regelnzur Verwendung von ab-sturzsichernden Verglasun-gen, DIBt Berlin

(2) TRLV – Technische Regelnzur Verwendung von linien-förmig gelagerten Vergla-sungen, DIBt Berlin

(3) Technische Richtlinie Nr. 3 –Klotzung von Verglasungs-einheiten, Institut desGlaserhandwerks, Hadamar

(4) Technische Richtlinie Nr. 17– Verglasen mit Isolierglas,Institut des Glaserhand-werks, Hadamar

(5) EN 1279-5 Glas im Bauwe-sen, Mehrscheiben-Isolier-glas, Konformitätsbewer-tung

(6) DIN 18545-1 Abdichten vonVerglasungen mit Dichtstof-fen; Anforderungen an Glas-falze Verglasungen mitDichtstoffen

(7) DIN 18545-3 Abdichten vonVerglasungen mit Dichtstof-fen; Verglasungssysteme

(8) Beanspruchungsgruppenfür die Verglasung vonFenstern, ift-RichtlinieVE 06/01

(9) „Richtlinie zur Beurteilungder visuellen Qualität vonGlas für das Bauwesen“,Bundesverband Flachglas,Troisdorf

(10) Merkblatt zur „Reinigungvon Glas“, BundesverbandFlachglas, Troisdorf

Dieses Merkblatt wurde erarbeitet von:

© Bundesverband Flachglas e. V.,Mülheimer Straße 1,D-53840 Troisdorf,Telefon: 0 22 41 / 87 27-0,Telefax: 0 22 41 / 87 27-10,e-Mail: [email protected]: www.bundesverband-flachglas.de

Unter der Mitwirkung von:

Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,Hadamar · Fachverband Glas Fenster FassadeBaden-Württemberg, Karlsruhe · Verband derFenster- und Fassadenhersteller, Frankfurt a. M.

Veröffentlichung, auch auszugsweise, nur mitGenehmigung des BF

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6.4

6 Verglasungs-Richtlinien

290

6.4.1 Verglasungen, die außerordentlichen thermischenBelastungen ausgesetzt sind

Bei örtlichen Temperatureinwir-kungen auf Glasscheiben und ins-besondere auf Isolierglas könnensich durch die ungleiche Län-genänderung des Glases Span-nungen ergeben, welche unterUmständen bei Überlagerung mitanderen Belastungen zum Bruchführen können. Aus diesemGrunde sollten über die Fläche derVerglasungseinheit ungleichmäßigeinwirkende Temperaturbelastun-gen (z.B. nachträglich angebrachteSonnenschutzeinrichtungen) mög-lichst vermieden werden.

Verglasungsschäden, deren Ur-sache in einer außerordentlichenthermischen oder dynamischenBelastung liegen, fallen nicht unterdie Sachmängelhaftung desHerstellers.

Daher ist folgendes zu beachten:

Folien, Farben, Innenjalousien

Das nachträgliche Aufbringen vonabsorbierenden Folien und Farbensowie die zum Wärmestau führen-de raumseitige Anbringung vonJalousien usw. kann beiSonneneinstrahlung zu thermi-schen Sprüngen führen.

Vor Ausführung derartiger nach-träglicher Veränderungen derVerglasungseinheit ist Rückspra-che zu nehmen.

Gussasphaltverlegung

Bei Verlegung von Gussasphalt inRäumen, auf Balkonen undTerrassen mit verglasten Fensternkommt es zu starker, un-gleichmäßiger, einseitiger Er-wärmung der Gläser. Vor diesenEinflüssen sind die Isolierglas-Einheiten mit geeigneten Mitteln zuschützen.

Heizkörper

Zwischen Heizkörper und Isolier-glas-Scheiben muss ein Min-destabstand von 30 cm eingehal-ten werden. Bei Isolierglas inKombination mit Einscheiben-Sicherheitsglas innen kann derMindestabstand auf 15 cm redu-ziert werden. Zugleich sollte derHeizkörper dem Breitenmaß derIsolierglaseinheit entsprechen, umeine gleichmäßige Erwärmung derScheiben zu gewährleisten. Wer-den Hitzeschilde zwischen Heiz-körper und Verglasung eingesetzt,vermindern sie Wärmeverluste undverringern die thermische Belas-tung der Isolierglasscheibe. DerAbstand zwischen Hitzeschutz-schild und Verglasung muss dannmindestens 10 cm betragen.

6.4.2 Verglasungen von beschichteten und in der Masseeingefärbten Gläsern in Schiebetüren oder -fenstern

Bei Verglasungen mit beschich-tetem Warmglas und ipasol-Sonnenschutzglas sowie einge-färbten Gläsern muss auf ausrei-chende Be- und Entlüftung des

Raums zwischen den Schiebe-elementen geachtet werden,damit sich die Scheiben beiSonneneinstrahlung nicht unzu-lässig hoch aufheizen. Ist eine

ausreichende Be- und Entlüf-tung des Raums zwischen bei-den Schiebeelementen nichtsichergestellt, empfiehlt sich dieVerwendung von ESG oder TVG.

6.4.3 Transport und Einbau in HöhenlagenIsolierglas wird bei der Fabri-kation beim jeweils herrschen-den Luftdruck verschlossen. InHöhenlagen ist dann der äußereLuftdruck geringer als derjenigeim Scheibenzwischenraum desIsolierglases. Dies führt zumAusbauchen der Scheiben undzur Überbeanspruchung desIsolierglas-Elements.

Der Einbau und/oder Transportvon Isolierglas in Höhenlagen,die mehr als etwa 800 Meterüber dem Fabrikationsort desIsolierglases liegen, machenMaßnahmen für einen Druck-ausgleich notwendig.

Bei beschichteten Gläsern mithoher Absorption oder in der

Masse eingefärbten Gläsern, beikleinformatigen Isolierglas-Ele-menten mit einem Seitenverhältnisvon > 2:1 und bei asymmetrischenGlasaufbauten ist bei einemTransport bzw. Einbau ab einerHöhendifferenz von mehr als400 m Rücksprache erforderlich.Bei der Anfrage/-Bestellungbesteht Hinweispflicht.

6.4 Zusatzanforderungen

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6 Verglasungs-Richtlinien

6.4.4

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� DIN 18 361, Abs. 3.5, findetfür diese Isolierverglasungkeine Anwendung.

� Die Verarbeitungs- und Anwen-dungshinweise der Dichtstoff-hersteller, die entsprechendenRegeln der Technik sowie dasMerkblatt V0.7 „Glasstöße undGanzglasecken in Fernster undFassaden“ vom VFF sind zubeachten (s. Kap. 7.3.14).

6.4.4 UmwehrungenINTERPANE Glaselemente kön-nen ohne innere Geländer alsUmwehrungen eingesetzt wer-den. Es ist jedoch grundsätzlicheine Verglasungseinheit mit VSG

bzw. ESG vorgeschrieben. Fürdie Dimensionierung der ent-sprechenden Glasdicken, dieAuswahl der erforderlichenGlasarten sowie die Anforde-

6.4.5 Isolierglas mit freiliegendem RandverbundFür Anwendungsbereiche mit frei-er Glaskante kann INTERPANEspezielle Sondergläser mit UV-beständigem Randverbund lie-fern (Silikon).

Auch hier bewährt sich dasSystem der doppelten Dichtung.Allerdings wird statt der üblichenSekundärdichtung ein speziellerSilikondichtstoff verwendet.

Isolierglas-Scheiben mit freilie-gendem Randverbund werdenstandardmäßig mit Luftfüllunggeliefert. Mit einer speziellenRandverbund-Ausbildung (its)sind auch argon- und krypton-gefüllte Isoliergläser mit freilie-gendem Randverbund möglich.

Da bei beschichteten Isolier-gläsern im Bereich des Rand-

verbundes die Beschichtungentfernt wird, kann bei freiliegen-dem Randverbund die Grenzevon beschichtetem und unbe-schichtetem Bereich in Form vonFarbeffekten in der Fassadesichtbar werden. Dies ist pro-duktionstechnisch und physi-kalisch bedingt und daher keinReklamationsgrund.

6.4.7 Stoßfugenausbildung bei IsolierglasWerden vertikale Verglasungen ausIsolierglas in ihrer Ebene oder ineinemWinkel direkt nebeneinanderohne jeglichen Einstand in einemGlasfalz verglast, d. h., die Isolier-glas-Einheiten werden stumpf ge-stoßen, sind folgende konstruktiveHinweise zu beachten:

� Mindestfugenbreite (Abstandvon Glaskante zu Glaskante)8 mm.

� Ein Dampfdruckausgleichder Randverbundzone beinicht mit Dichtstoff vollsatt

ausgefülltem Fugenraum istzu gewährleisten.

� Die Materialverträglichkeit vonDichtstoff mit Randverbund-material und Folie ist sicherzu-stellen.

� Stoßverbindungen werden inder Regel bei der stati-schen Berechnung nichtberücksichtigt. Soll die Stoß-fuge statische Funktionenübernehmen, ist eine entspre-chende Dimensionierung not-wendig.

rungen an die Glashalte-konstruktion sind die Vorga-ben gem. Kap. 7.3.5 zu beach-ten.

6.4.6 Durchbiegungsbegrenzung für INTERPANE IsolierglasDurchbiegungsbegrenzung für den Isolierglasrandverbund

EinbausituationLagerungdes Isolierglas-Randverbundes

Vertikallagerung geneigte Verglasunggem. TRLV

linienförmig l/100 l/200max. 15 mm max. 15 mm

frei l/100 * l/200max. 15 mm

Die zulässigen Durchbiegungen gelten für die ungünstigste Laststellung.* Wegen ausschließlicher Kurzzeitbelastung keine Begrenzung der absoluten Durchbiegung.

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6.4.8

6 Verglasungs-Richtlinien

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6.4.8 Kleinformatige IsolierglasscheibenUnter „kleinformatig“ sind alleIsolierglas-Elemente mit einerKantenlänge von < 50 cm (2fachIsolierglas) und < 70 cm (3fachIsolierglas) anzusehen.

Bei derartigen Scheiben sind dieBiegebelastung des Glases so-wie die Beanspruchung desRandverbunds gegenüber nor-malformatigem Isolierglas er-höht.

Bei der Isolierglas-Fertigung wirdder Scheibenzwischenraum her-metisch abgeschlossen, d. h.,die am jeweiligen Produktionsortvorhandenen Luftdruck- undTemperaturbedingungen werdenim SZR eingeschlossen.

Durch Temperatur- und Luft-druckschwankungen (z. B. beiWetterveränderung oder beiTransport in eine andere geogra-phische Höhe) verändern sichauch die Druckverhältnisse imSZR.

Dies führt zu Spannungen imGlas und im Randverbund. Bei

großformatigen Scheiben kön-nen diese Spannungen durchScheibendeformation abgebautwerden.

Bei kleinformatigen Scheibenkönnen Druckänderungen je-doch nicht durch Scheiben-deformation abgebaut werden,da kleine Scheiben sich inScheibenmitte weniger durch-biegen können.

Dies führt zu großen Span-nungen im Glas und im Rand-verbund. Bei asymmetrischemGlasaufbau, vergrößertem SZR,z. B. bei Schallschutz-Isolier-gläsern und 3fach Isolierglas mit2 x SZR > 16 mm treten dieseBelastungen verstärkt auf. Unterungünstigen Bedingungen kanndies zum Glasbruch führen.

Zudem dehnt sich derRandverbund aufgrund derhohen Belastungen derart, dasssich der „Diffusionsspalt“ vergrö-ßert. Dadurch ist die Gefahr derhöheren Wasserdampfdiffusiongegeben.

Diesem bei kleinformatigen Iso-lierglas-Scheiben auftretendenRisiko sollte daher bereits in derPlanungsphase entgegengewirktwerden. So ist zu empfehlen,gemeinsam mit dem Isolierglas-Hersteller die erforderliche Dimen-sionierung vorzunehmen, wennnicht grundsätzlich auf dieseKleinscheiben verzichtet werdenkann. Als interessante Alter-native bietet sich die WienerSprosse an, die einer Echt-sprossenverglasung optisch ent-spricht.

Bei einem ungünstigen Seiten-verhältnis (≥ 1 : 3) sowie bei gro-ßen Scheibenzwischenräumenempfiehlt sich bei Isolierglas,grundsätzlich die bruchgefähr-dete(n) Scheibe(n) in ESG aus-zuführen.

6.4.9 iplus-Warmglasiplus Warmglas erhält seine tech-nischen Eigenschaften durch dieBeschichtung der Glasoberflächeim SZR. Die technischen Datensind zum Teil von der Einbaulagedieser Schicht abhängig. Daherwird für die Montage auf die rich-tige Einbauposition durch einenAufkleber hingewiesen.

Wird iplus mit Drahtglas ge-wünscht, entfällt die Beschaf-fenheits- und Haltbarkeitsgaran-tie (s. Kap. 6.1.3).

Die Kombination von iplus miteingefärbten Gläsern erfor-dert eine eingefärbte Scheibeaus ESG oder TVG.

Beschichtetes Warmglas istbeim Transport und bei derLagerung im Freien vor längeranhaltender Feuchtigkeit oderSonneneinstrahlung durch ge-eignete Abdeckung zu schützen.

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6 Verglasungs-Richtlinien

6.4.10

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6.4.10 ipasol-Sonnenschutz-IsolierglasGrundsätzlich erfolgt die Ver-glasung von beschichtetemSonnenschutz-Isolierglas ipasolnach den gleichen Grundsätzenwie bei INTERPANE Isolierglas.

Wegen der erhöhten thermi-schen Belastung sollte der Glas-einstand auf max. 15 mm be-schränkt werden.

ipasol Sonnenschutz-Isolierglaserhält seine technischen Eigen-

schaften durch die Beschich-tung der Glasoberfläche im SZR.Die technischen Daten sind zumTeil von der Einbaulage dieserSchicht abhängig. Daher wird fürdie Montage auf die richtigeEinbauposition durch einen Auf-kleber hingewiesen.

Wird Sonnenschutzglas mit Draht-glas gewünscht, entfällt dieBeschaffenheits- und Haltbar-keitsgarantie (s. Kap. 6.1.3).

Beschichtetes Sonnenschutzglasist beim Transport und bei derLagerung im Freien vor längeranhaltender Feuchtigkeit oderSonneneinstrahlung durch geeig-nete Abdeckung zu schützen.

6.4.11 iplus/ipaphon-Schallschutz-Isolierglas

Die volle Wirksamkeit von iplus/ipaphon Schallschutz-Isolierglasist nur durch eine optimale Rah-menkonstruktion zu erreichen.Deshalb nachfolgend einigeEmpfehlungen zur Verglasung:� Grundsätzlich unterliegt die

Verglasung von iplus/ipa-phon Schallschutz-Isolierglasden gleichen Grundsätzen wieINTERPANE Isolierglas.

� Bei Verglasungen mit iplus/ipaphon Isolierglaseinheitenmit Folie muss die Verträg-lichkeit der verwendeten Kom-ponenten sichergestellt sein.

� Schallschutzglas hat in derRegel ein hohes Flächen-gewicht. Deshalb ist auf dieAusführung und Stabilitätder Rahmen, Beschläge undKlotzung zu achten.

� Die gute Schalldämmung voniplus/ipaphon Schallschutz-glas kann nur dann voll zurGeltung kommen, wenn dasgesamte Fensterelement einehohe Dichtigkeit aufweist.

Bei Verglasungssystemen mitDichtlippenprofilen sind dichte

Ecken erforderlich. Ab der Schall-schutzklasse 4 gemäß VDI 2719sind zwischen Flügel- und Blend-rahmen zwei Dichtebenen erfor-derlich, die nach Möglichkeit ge-geneinander versetzt sein sollten.Auf den Bauwerksanschluss istbesonders zu achten. Aus-führungshinweise gibt die VDI2719. Die in dieser Richtlinie und inder DIN 4109 gefordertenVorhaltemaße decken nur Ferti-gungstoleranzen am Fenster-element ab. Durch nicht sorgfältigeMontage können zusätzlicheEinbußen in der Schalldämmungentstehen.

Bei Messungen am Bau werdenin diesen Fällen nicht mehr diegeforderten Schalldämm-Maßeerreicht.

� Schwachstellen in der Schall-dämmung können durch dasAnbringen von Rollladenkäs-ten, Brüstungen und Lüf-tungseinrichtungen entste-hen. Deren Konstruktion mussauf das gefordete Schall-dämm-Maß der Außenwandabgestimmt sein.

� Generell ist der Aufbau voniplus ipaphon-Schallschutz-glas asymmetrisch. Die Ein-bauposition der dickerenScheibe ist für die Funktiondes Schallschutzes uner-heblich. Jedoch sollte ausstatischen und optischenGründen die dickere Scheibeaußen angebracht werden.

� Die in der VDI-Richtlinie 2719angeführten Schallschutz-klassen und die damit ver-bundenen Schalldämmwertebeziehen sich immer auf diekomplette Fenstereinheit(Glas und Rahmen einschließ-lich Mauerwerksanschluss).

� Bekanntlich sind kleinforma-tige Isolierglasscheiben mitungünstigem Seitenverhält-nis hinsichtlich des Iso-lierglas-Effekts besondersgefährdet. Bei einem SZR>16 mm oder zwei SZR á> 12 mm und einem ungün-stigen Seitenverhältnis emp-fehlen wir grundsätzlich, diedünnere Scheibe in ESG zuverwenden (s. Kap. 6.4.8).

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6.4.12

6 Verglasungs-Richtlinien

294

6.4.12 INTERPANE Sprossen-Isolierglas

Diese Sprossen sind im Schei-benzwischenraum (standardmä-ßig 16 mm) eingebaut, so dassdie Scheiben mühelos gereinigtwerden können.

Durch den vergrößerten Schei-benzwischenraum (SZR=16 mm)wird die bei üblichen Sprossen-konstruktionen auftretende raum-seitige Tauwasserbildung nahezuausgeschlossen. Unter beson-deren Bedingungen kann estrotz des verbreiterten SZRgelegentlich zu einem zeitweisenAnliegen der Sprossen bzw. zueiner leichten Geräuschbildungkommen, was herstellungsmä-ßig nicht zu vermeiden ist.

Leichte Farbabweichungen vonder RAL-Palette sowie hand-werklich bedingte kleine Un-ebenheiten an den Kreuz-punkten können gelegentlichauftreten und sind kein Grundzur Beanstandung.

Wiener Sprosse

Passend zu den im SZR eingear-beiteten Profilen werden vonaußen vom Verarbeiter Spros-sen aufgebracht.

Durch den vergrößerten Schei-benzwischenraum (SZR=16 mm)wird die bei üblichen Sprossen-konstruktionen auftretende raum-seitige Tauwasserbildung nahe-zu ausgeschlossen. Unter be-sonderen Bedingungen kann estrotz des verbreiterten SZR ge-legentlich zu einem zeitweisenAnliegen der Abstandhalter-profile bzw. zu einer leichtenGeräuschbildung kommen, washerstellungsmäßig nicht zu ver-meiden ist.

Schweizer Kreuz,Filigran Sprosse

Beispiel: Wiener Sprosse

Leichte Farbabweichungen vonder RAL-Palette sowie hand-werklich bedingte kleine Un-ebenheiten an den Kreuz-punkten können gelegentlichauftreten und sind kein Grundzur Beanstandung.

Empfehlungen für das Aufbringender aufgeklebten Sprosse:

� Aufbau

Die Breite des Klebebandes(z. B. Butylband) ergibt sichaus der Breite der Sprosse.

Das Klebeband hat die Auf-gabe, die Sprosse zu fixie-ren, ein Verrutschen derSprosse beim anschließen-den Versiegeln zu verhindernund den Mindestabstandvon 2 mm zwischen Scheibeund Sprosse zu gewährleis-ten. Dieser Abstand darfnicht unterschritten werden,denn bei einer unterschied-lichen Durchbiegung vonScheibe zu Sprosse kommt

diesem Zwischenraum einePufferwirkung zu. Doppel-seitig klebendes Teppich-band ist nicht geeignet.

� Verarbeitungshinweis

Alle Haftflächen müssentrocken, fett- und staubfreisein. Öl- bzw. Fettrückständeauf der Scheibe oder derSprosse sind mit geeigne-ten Lösemitteln zu ent-fernen.

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6 Verglasungs-Richtlinien

6.4.13

295

6.4.13 ipasafe-Sicherheits-Isolierglas und AlarmglasBei Isolierglas-Kombinationenmit ipasafe-Sicherheitsglas ESG,TVG und VSG gelten prinzipielldie gleichen Grundsätze für dieVerglasung wie bei INTERPANEIsolierglas.

Für die Verglasung von ipasafe-VSG sind je nach Klassifizierungbesondere Bedingungen zusätz-lich zu beachten:

� Die Klotzung schwererIsolierglas-Einheiten hat unterbesonderer Sorgfalt zu erfol-gen. Bei Elementgewichtenvon über 100 kg wird eineKantenbearbeitung der tra-genden Kante empfohlen.Bei der Auftragserteilung istdaher die tragende Kante zuspezifizieren.

� Die Klötze sollen eine ShoreA-Härte von 60 bis 70 auf-

weisen, um eine punktuelleKantenbelastung zu vermei-den.

� Als Verglasungssysteme sindnur Konstruktionen mit dicht-stofffreiem Falzraum zugelas-sen.

� Die Verträglichkeit des Folien-verbunds und der verwende-ten Verglasungsmaterialienmuss sichergestellt sein.

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6.4.13

6 Verglasungs-Richtlinien

1. Beschreibung der Alarmgläser

1.1 ipasafe Alarm-Isolierglas (G 103139)

ipasafe Alarm-Isolierglas enthält eine thermisch vorgespannte Scheibe (ESG) mit einer eingebrann-ten elektrisch leitenden Alarmschleife.

Die Alarmschleife befindet sich auf der dem Angriff zugewandten Scheibe der Isolierglaseinheit imScheibenzwischenraum. Die ESG-Alarmscheibe ist stets zur Angriffseite hin einzubauen.

Wird diese Scheibe an irgendeiner Stelle beschädigt, zerbricht die Scheibe sofort über die gesamteFläche und unterbricht dabei auch die stromführende Alarmschleife.

Als Folge dieser Unterbrechung der Alarmschleife wird über die angeschlossene Alarmanlage derAlarm ausgelöst.

1.2 ipasafe VSG-Alarmglas (G 192005)

ipasafe VSG-Alarmglas besteht aus einer thermisch vorgespannten Scheibe (ESG) mit einer einge-brannten elektrisch leitenden Alarmschleife und einer Scheibe mit Floatqualität. Beide Scheibensind mittels PVB-Folie zu einer Vebundsicherheitsglasscheibe (VSG) verbunden.

Die ESG-Scheibe von diesem Verbundglas ist stets zur Angriffseite hin einzubauen.

Wird die ESG-Scheibe an irgendeiner Stelle beschädigt, zerbricht sie sofort über die gesamteFläche. Dabei wird auch die stromführende Alarmschleife unterbrochen. Durch Unterbrechung derAlarmschleife wird über die angeschlossene Alarmanlage der Alarm ausgelöst.

Für beide ipasafe Alarmgläser gelten folgende Kriterien:

Zum Anschluss der Alarmschleife an die Alarmanlage befindet sich an der ipasafe Alarmglas-Scheibeeine ca. 30 cm lange vieradrige, flexible und einfarbige Rundleitung entsprechend den Vorgaben derVdS Schadenverhütung GmbH in Köln (VdS).

Der Querschnitt der Einzeladern beträgt je 0,14 mm2. Werksseitig ist das Anschlusskabel mit einemFlachstecker ausgerüstet.

Optional kann ein ca. 5 m oder 10 m langes Verlängerungskabel mit passender Buchse zur elektrischenVerbindung geliefert werden.

Die elektrischen Widerstände R müssen folgende Werte aufweisen (siehe Zeichnung auf S. 254):

6 Ö ± 3 Ö für die Schleife> 20 MÖ zwischen Schleife und Mittelkontakt bzw. Mittelleitern< 1,0 Ö zwischen den Anschlüssen des Mittelkontaktes bzw. den Mittelleitern.

Jede Scheibe trägt ein Etikett mit dem in der Warenausgangsprüfung gemessenemSchleifenwiderstand.

Die maximal zulässige Stromstärke für die Alarmschleife ist 0,5 Ampere.

Richtlinie für die Verglasung von ipasafe Alarm

296

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6 Verglasungs-Richtlinien

6.4.13

297

2. Forderung an Verglasung und Anschluss der Alarmgläser

Da es zur Zeit keine Norm für Alarmgläser bzw. Einbruchmeldeanlagen gibt, sind die folgendenForderungen angelehnt an die „Richtlinie für Einbruchmeldeanlagen – Planung und Einbau“ der VdSSchadenverhütung GmbH in Köln zu berücksichtigen.

x Die ipasafe Alarmscheiben dürfen bei der Lagerung, dem Transport und der Montage nicht auf dieKabelanschlussstellen gestellt werden.

x Die Verglasung der ipasafe Alarm-Isoliergläser hat entsprechend der jeweils gültigen INTERPANEVerglasungs-Richtlinien zu erfolgen.

Die Verglasung von ipasafe Alarm-Isolierglas darf nur in Verglasungssystemen mit belüftetem, dicht-stofffreiem Falzraum erfolgen. Dies gilt auch für Holzfenster.

Die Verglasungssysteme müssen der Beanspruchungsgruppe Vf 5 der Rosenheimer-Tabellen entspre-chen. Alle Dichtmaterialien müssen mit den in Kontakt kommenden Materialien verträglich und elek-trisch nichtleitend sein.

x Die ESG-Alarmscheibe ist stets zur Angriffseite hin einzubauen. Scheibenkennzeichnung beachten!

x Jede ipasafe Alarmscheibe ist vor und nach dem Verglasen durch Messung des elektrischenWiderstandes von Alarmschleife, Mittelkontakt bzw. Mittelleitern sowie bezüglich Erdschluss auf ihreFunktion zu prüfen und mit dem Widerstandswert auf dem Aufkleber zu vergleichen.

x Der Einbau der Alarmgläser muss so erfolgen, dass eine Demontage von außen nur erschwert mög-lich ist (Glashalteleisten innen). Wenn dies nicht möglich ist, muss sichergestellt werden, dass dasHerausnehmen der Gläser zur Meldung führt.

x Alarmgläser müssen – soweit möglich – allseitig gefasst sein. Im Einzelfall vorhandene freiliegendeGlasstöße müssen elektrisch auf Durchgriff mit Hilfswerkzeugen überwacht werden.

x Alle bauseitigen Kabelverbindungsstellen müssen sicher gegen Feuchtigkeit geschützt sein. DieVerbindung des Anschlusskabels mit dem Verlängerungskabel im Fassadenbereich erfolgt mit einerFlachsteckerverbindung, die bei sachgerechter Ausführung sicher gegen Feuchtigkeitseinwirkungschützt.

Vor dem Zusammenfügen von Stecker und Buchse sind der Stopfen bzw. die Kappe zu entfernen.Nach dem Zusammenfügen der Flachsteckerverbindung ist darauf zu achten, dass die an der Buchseangebrachte Verriegelung im Stecker einrastet.

x Es ist darauf zu achten, dass die obere Eckklotzung nicht im Bereich der Alarmschleife liegt. BeiDreh- bzw. Dreh-/Kippflügel sollte die Alarmschleife deshalb von vornherein an der Bandseite geplantwerden.

x Beim ipasafe Alarm-Isolierglas darf die Alarmschleife oben rechts oder links bzw. unten rechtsoder links eingebaut werden. Beim ipasafe VSG-Alarmglas darf die Alarmschleife nur oben linksoder rechts eingebaut werden.Bei der Bestellung muss die Position der Alarmschleife angegeben werden.

x Das Falzspiel sollte mindestens 7 mm betragen, um ein scharfes Abknicken des Kabels zu vermeiden.An der Isolierglaskante, an der die Alarmschleife positioniert ist, muss die Glasfalzhöhe mindestens20 mm betragen, damit der Abstandhalter vom Isolierglas nicht in die lichte Fensteröffnung ragt.

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6.4.13

6 Verglasungs-Richtlinien

verdeckt

Widerstand R der Schleife 6Ö ± 3ÖWiderstand R vom Mittelkontakt/-leiter < 1,0ÖWiderstand R zwischen der Schleife und dem Mittelkontakt/-leiter > 20MÖ

298

01/11

x Bei der bauseitigen Kabelmontage sind folgende Punkte zu beachten:

– Die Anschlussstellen von ipasafe Alarmgläsern dürfen mechanisch nicht belastet werden.

– Beim Durchgang des Kabels durch Rahmenprofile muss das Kabel vor Beschädigungen geschütztsein (z. B. durch Kabeldurchführungen).

– Die raumseitige Kabeldurchführung im Rahmenprofil muss abgedichtet werden.

– Die Kabelführung muss so erfolgen, dass eine nachträgliche Kabelverletzung durch Schrauben,Quetschungen usw. auszuschließen ist.

x Der gesamte Widerstand aller Alarmschleifen darf pro Primärleitung (einschließlich Leitungswider-stand) maximal 150 % der zur Auslösung erforderlichen Widerstandsänderung betragen.

Elektrische Widerstände der Alarmschleife

VdS-Nr. G 192005 VdS-Nr. G 103139

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6 Verglasungs-Richtlinien

6.4.14

6.4.14 ipacolor-Brüstungselementeipacolor Brüstungselementewerden klassifiziert in

� Brüstungsplatten und

� Brüstungspaneele.

Bei den Brüstungsplatten han-delt es sich um einscheibigeoder zweischeibige (Isolierglas)Verglasungselemente, die ausESG-H bestehen. Verwendungfinden die Brüstungsplatten beihinterlüfteten Außenwandkons-truktionen (Kaltfassade).

Brüstungspaneele bestehen ausein- oder zweischeibigen Brüs-tungsplatten, die auf der Rück-seite mit einer Wärmedämmungversehen sind. Der Einsatzbe-reich ist die Warmfassade.

Allgemeine Forderungen andie Verglasung

Die Verglasung der zweischeibi-gen Brüstungsplatten und derBrüstungspaneele hat nach dengleichen Grundsätzen wie beiINTERPANE Isolierglas zu erfol-gen. Es ist zu beachten, dass dieVerglasungselemente allseitigvom Rahmen gefasst sind. Zwei-scheibige Brüstungsplatten kön-nen auch zweiseitig gelagertwerden. Bei kleinformatigenzweischeibigen Brüstungsele-menten (< 800 mm) kann eineerhöhte Dichtstoffauflage erfor-derlich werden. Dies hat zurFolge, dass sich der Glaseinstanderhöht. Aus diesem Grunde istfrühzeitig Abstimmung mitINTERPANE erforderlich.

Grundsätzlich gelten für alleBrüstungselemente, ob ein-oder zweischeibig, folgendeMaßgaben:

� Für den Heißlagerungstestsind die Vorgaben derBauregelliste einzuhalten (s.Kap. 5.11.1).

� Vor der Montage sind alleVerglasungselemente aufKantenbeschädigungen zuprüfen. Nach aktueller TRLVdürfen nur Scheiben verar-beitet werden, bei denenKan tenbeschäd igungennicht tiefer als 5 % derGlasdicke der jeweiligenEinzelscheibe in das Glas-volumen eingreifen.

� Für die Bemessung der Glas-dicke sind die Belastungenentsprechend DIN 18 516Teil 1 heranzuziehen, fallsnicht objektbezogen erhöhteBelastungen vorgegebensind. Die Mindestglasdickebeträgt 6 mm.

� Die Scheiben müssen zwän-gungsarm gelagert werden.

� Unter Last- und Temperatur-einfluss darf kein KontaktGlas/Metall, Glas/Glas oderGlas/Wand auftreten.

� Die Lagerung muss nach demStand der Technik dauerhaftund witterungsbeständigsein. Eine elastische La-gerung muss sichergestelltsein. Diese besteht in derRegel aus Elastomeren.

� Der Abstand zwischen Falz-grund und Scheibenkantebeträgt mindestens 5 mm.

� Bei einer Lagerung mit Ver-siegelung auf Vorlegebandmuss die Dicke der beidseiti-gen Dichtstoffvorlage mindes-tens jeweils 4 mm betragen.

Zusätzliche Anforderungenan die Verglasung von Brüs-tungsplatten – einscheibig –nach DIN 18 516 Teil 4

� Bei allseitiger Lagerungder Brüstungsplatten beträgtder minimale Glaseinstand10 mm.

� Bei zwei- oder dreiseitigerlinienförmiger Scheibenlage-rung muss der Glaseinstandmindestens der Glasdicke +1/500 der Stützweite ent-sprechen (Mindestglasein-stand 15 mm).

Ein Verrutschen der Brüs-tungsplatte muss durch Dis-tanzklötze verhindert werden.

Evtl. produktionsbedingteAufhängepunkte bei ESGmüssen sich an einer gela-gerten Kante befinden.Hierauf muss bei Auftrags-erteilung seitens des Bestel-lers vorab hingewiesen werden.

Bei Lagerung mit freier unte-rer Kante muss die Brüstungs-platte unten rechts und linksunterstützt sein. Die Glasauf-standsfläche zur Aufnahmeder Eigenlast muss rechteckigsein und mindestens dieAbmessungen »Glaseinstandx Glasdicke« aufweisen. DieGlasaufstandsfläche muss eineShore A-Härte von 60 bis 80aufweisen.

� Bei punktförmiger Scheiben-lagerung muss die glasüber-deckende Klemmfläche min-destens 1000 mm2 großsein. Die Glaseinstandstiefemuss mindestens 25 mmbetragen.

Bei Halterungen, die im un-mittelbaren Scheibeneckteilangeordnet sind, ist dieKlemmfläche asymmetrischauszubilden. Dabei mussdas Verhältnis der Seiten-längen einer die Scheiben-ecke umfassenden recht-winkligen Halterung min-destens 1 : 2,5 betragen.

299

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6.4.14

6 Verglasungs-Richtlinien

Die Tragfähigkeit kleinerer Klemm-flächen ist durch Bauteilver-suche nach DIN 18 516 Teil 1nachzuweisen.

Werden punktförmige Klemm-halterungen außerhalb der Schei-benecken angeordnet, muss dieBrüstungsplatte durch eineformschlüssige Verbindung gesi-chert werden.

Der Abstand einer Scheiben-bohrung von der Scheibenkante,gemessen vom Bohrungsrand,muss mindestens der 2fachenScheibendicke, jedoch mindes-tens auch dem Lochdurch-messer entsprechen.

Bei Bohrungen im Scheibeneck-bereich dürfen die Randabstän-de nicht gleich groß sein. DieMaßdifferenz muss mindestens15 mm betragen.

300

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6 Verglasungs-Richtlinien

6.4.15

6.4.15 FarbabweichungenAlle bei Glaserzeugnissenverwendeten Materialien habenrohstoffbedingte Eigenfarben,welche mit zunehmender Dickedeutlicher werden können. Umdie gesetzlichen Anforderungenim Hinblick auf Energie-einsparung zu erfüllen, werdenbeschichtete Gläser eingesetzt.Auch beschichtete Gläser habeneine Eigenfarbe. Diese Eigen-

farbe kann in der Durchsichtund/oder in der Aufsicht unter-schiedlich erkennbar sein.Schwankungen des Farb-eindruckes sind aufgrunddes Eisenoxidgehalts desGlases, des Beschichtungs-prozesses, der Beschichtungsowie durch Veränderung derGlasdicken, des Scheiben-aufbaus und des Betrach-

tungswinkels möglich und nichtzu vermeiden (s. Kap. 7.3.15).

Bei Nachbestellungen von be-schichteten Gläsern ist aus pro-duktionstechnischen Gründeneine absolute Farbgleichheitnicht immer möglich. DerartigeFarbabweichungen können nichtals Beanstandung anerkanntwerden.

6.4.16 GlasbruchGlas als unterkühlte Schmelzegehört zu den spröden Ma-terialien, die keine plastischenVerformungen (wie z.B. Metalle)zulassen. Das Überschreiten derElastizitätsgrenze durch thermi-sche und/oder mechanischeEinwirkungen führt unmittelbarzum Scheibenbruch.

Aufgrund heutiger Fertigungs-methoden werden Eigenspan-nungen weitestgehend vermie-den. Glasbruch entsteht in derRegel durch Fremdeinflüsse undist deshalb grundsätzlich keinSachmangel. Das Bruchrisikoträgt immer derjenige, in dessenObhut sich das Glas zum Bruch-zeitpunkt befindet. Schützen Siedaher Ihre Verglasungs-Einhei-ten durch geeignete Maß-nahmen.

Drahtgläser und absorbierendeGläser in Kombination mit Iso-lierglas unterliegen aufgrund ihrerbesonderen physikalischenEigenschaften bei mechanischenund thermischen Belastungeneiner erhöhten Bruchgefahr. Dienachstehenden Empfehlungensollten daher Beachtung finden.

Absorbierende Gläser nehmenSonnenstrahlung stärker auf alsnormal helle Gläser. Dabei werdenWärmespannungen erzeugt, diedurch

� Kühlwirkungen von Abde-ckungen des Glases und vonSchlagschatten sowie durch

� Wärmestau infolge unzurei-chender Hinterlüftung ent-stehen.

Diese Spannungen können unterungünstigen Voraussetzungenzu Einläufen vom Scheibenrandher führen.

Deswegen müssen, insbeson-dere bei Verglasungen, die direktbesonnt werden, folgende Hin-weise beachtet werden:

� Die Gläser sollen schattenfreioder ganz beschattet sein.

� Eine ausreichende, unbehin-derte Hinterlüftung ist sicher-zustellen.

� Das Rahmenmaterial und dieHalteleisten sollten dem Ab-sorptionsgrad des Glasesangepasst sein.

� Die Dehnungs- und Bewe-gungsmöglichkeiten der Glä-ser müssen erhalten bleiben.Einspannung muss zuverläs-sig vermieden werden.

Lassen sich im speziellen An-wendungsfall bei Verglasungendie genannten Kriterien nichteinhalten, kann die erhöhteBruchgefahr bei absorbierendenGläsern durch die Verwendungvon vorgespanntem Glas gemin-dert werden.

Bei einer Energieabsorption≥ 55% bzw. ≥ 50% bei von derVertikalen (90 °) abweichenderNeigung empfehlen wir, dieScheibe(n) vorzuspannen, umdas Risiko eines thermischenBruchs zu vermeiden, dabeihandelt es sich um keine festeGrenze sondern um einenGrenzbereich.

Zusätzlich sollte bei kleinforma-tigen Scheiben mit einemSZR > 16 mm oder zwei SZR á> 12 mm und einem ungünstigenSeitenverhältnis bei asymmetri-schem Scheibenaufbau die dünne-re Scheibe aus ESG bestehen.

301

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6.4.17

6 Verglasungs-Richtlinien

6.4.17 Oberflächenschäden am GlasOberflächenschäden am Glaskönnen durch mechanische,thermische und chemische Ein-wirkungen entstehen.

Verätzungen durch alkalischeEinwirkungen

Durch Mörtelspritzer, Zement-schlämme und Auswaschungenaus Faserzementplatten bzw.unbehandelten Betonoberflächenkönnen alkalische Bestandteileauf Glasoberflächen gelangen,die zu Verätzungen der Glas-elemente führen.

Insbesondere im Bauzustandsind bereits eingebaute Ver-glasungseinheiten vor derartigenEinwirkungen zu schützen.Während frische Mörtelspritzerund noch nicht abgebundeneZementschlämme mit Wasserentfernt werden können, sind imgünstigsten Fall die durchVerätzungen eingetretenen Glas-schäden durch spezielle Putz-mittel, wie Essigsäure, Schlämm-kreide und Ceroxid, zu entfer-nen. Langzeitschäden sind inder Regel nicht mehr behebbar.

Schweißperlen bzw. Funkendurch Schleif- und Trenn-scheiben

Wenn in der Nähe von Glas-flächen Schweiß- oder Schleif-arbeiten durchgeführt werden,kann es zu nicht mehr zu entfer-nenden Einbränden von Schweiß-bzw. glühenden Schleifpartikelnkommen.

Fassadenreinigungsmittel

Häufig sind Fassaden – vorallem Mauerwerk – während desBaufortganges stark verunrei-nigt. Auch kann es zu Aus-blühungen kommen. Zur Reini-gung der Flächen werden dannhäufig flusssäurehaltige Fas-sadensteinreiniger verwendet,deren Bestandteile die Glas-oberfläche verätzen können.Dies kann durch Abdecken derGläser mit Folie verhindert wer-den.

Instandhaltungsarbeiten

Nach Fertigstellung der Bau-maßnahmen werden für In-standhaltungsarbeiten mögli-cherweise folgende Mittel wiez. B. Beizen, Holzschutzmittel,

Fassadenversiegelung oderMittel gegen Schimmel- undPilzbefall verwendet. DieGlasoberflächen können durchdie chemischen Bestandteiledieser Mittel angegriffen werden.Die Herstellerangaben sind zubeachten.

Schlierenbildung durchAbrieb vonVerglasungsdichtstoffen

Durch die Verwendung vonungeeigneten Dichtstoffen kannes bei der Reinigung zu Abriebkommen, der sich in Form einerSchlierenbildung auf der Schei-benoberfläche, i. d. R. nebender Scheibenversiegelung zeigt.

Vor den genannten Einflüssen istdas Glaselement zu schützen,da Beanstandungen dieser Artbauseitig zu vertreten sind.

Schutzmaßnahmen können in-folge der Verschiedenartigkeit derUrsachen nicht generell aufge-führt werden. Sie sind in jedemeinzelnen Fall zu beurteilen, zuveranlassen und bereits in derPlanung zu berücksichtigen.

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6 Verglasungs-Richtlinien

6.4.18

303

6.4.18 Verbundglas mit freiliegender GlaskanteFür Anwendungsbereiche mitfreiliegender Glaskante darf Ver-bundglas und Verbund-Sicher-heitsglas nur mit

x gesäumter Kante,x geschliffener Kante,x polierter Kante oderx Gehrungskante

verwendet werden.

Die gewünschte Kantenqualitätist bei der Bestellung vorzuge-ben. Optische Effekte an der Ab-stellkante sowie Folienreste imSaumbereich und Folienüber-stände bei VSG-Festmaßen sind

fertigungstechnisch nicht ver-meidbar.

Bei Außenverglasungen mit per-manenter Feuchtebelastung derFolie an der Glaskante könnenin einer Randzone von ungefähr15 mm optische Veränderungenauftreten. Diese Veränderungensind zulässig.

Um diesen optischen Effekt zuunterbinden, sollte die Kon-struktion so ausgeführt werden,dass eine permanente Feuch-tebelastung der Folie auf derGlaskante konstruktiv oderdurch eine ausreichende Belüf-

tung vermieden wird. Im Bereichvon Vordächern kann dies z. B.durch eine Ausführung in Formeines Stufenverbund-Sicher-heitsglases erfolgen.

Um die Eigenschaften desVerbundglases über den gesam-ten Nutzungszeitraum zu erhal-ten, ist eine fachgerechteReinigung der Glaskanten ingeeigneten Zeitintervallen Vor-aussetzung.

6.4.19 WerterhaltungAlle Baustoffe, wie Fenster-rahmen, Anstriche, Dichtstoffebzw. Profildichtungen, unterlie-gen einem natürlichen Alte-rungsprozess.

Zur Aufrechterhaltung der Her-stellergarantie und zur Ver-längerung der Lebensdauer des

Isolierglases ist es unumgäng-lich, regelmäßige Funktions-prüfungen durchzuführen. Allenotwendigen Wartungsarbeiten,wie Erneuerung des Fenster-rahmenanstrichs, Überprüfungder Abdichtung „Fensterrah-men-Isolierglas“, der Lüftungs-und der Dampfdruckausgleichs-

öffnungen usw., müssen recht-zeitig und regelmäßig vorge-nommen werden.

Insbesondere ist zur Werterhal-tung der Isoliergläser eine regel-mäßige Reinigung empfehlens-wert (s. Kap. 7.3.10).