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5. Jahrgang Donnerstag, 20. Februar 2020 767 | Nr. 8/2020 V L - aktuell G Verbandsgemeinde Leiningerland Amtsblatt der #T2 Öffnungszeiten an Fastnachtdienstag An Fastnachtdienstag, 25.02.2020, sind die Dienstgebäude der Verbandsgemeinde Leiningerland in Grünstadt und Hettenlei- delheim sowie die Tourist-Information in Bockenheim bis 13.00 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Die Außenstelle der Kfz-Zulassung schließt um 12:30 Uhr. Besuchen Sie unsere Faschingsveranstaltungen! Näheres erfahren Sie im Innenteil Willkommen in der 5. Jahreszeit! Redaktionsschluss vorverlegt Wegen Fastnacht wird der Redaktionsschluss für die 9. Kalenderwoche (Erscheinungstag 27. Februar.) vorverlegt auf Freitag, 21. Februar, 9:00 Uhr Später eingehende Texte können nicht mehr berücksichtigt werden. Ihre Amtsblattredaktion

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5. Jahrgang

Donnerstag, 20. Februar 2020

767 | Nr. 8/2020

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Amtsblatt der

#T2

Öffnungszeiten an FastnachtdienstagAn Fastnachtdienstag, 25.02.2020, sind die Dienstgebäude der Verbandsgemeinde Leiningerland in Grünstadt und Hettenlei-delheim sowie die Tourist-Information in Bockenheim bis13.00 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet.Die Außenstelle der Kfz-Zulassung schließt um 12:30 Uhr.

Besuchen Sie unsere Faschingsveranstaltungen!

Näheres erfahren Sie im Innenteil

Willkommen in der 5. Jahreszeit!

Redaktionsschluss vorverlegtWegen Fastnacht wird der Redaktionsschluss für die

9. Kalenderwoche (Erscheinungstag 27. Februar.) vorverlegt auf

Freitag, 21. Februar, 9:00 Uhr

Später eingehende Texte können nicht mehr berücksichtigt werden.Ihre Amtsblattredaktion

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Ausgabe 8/2020 - 2 - 20. Februar 2020

Wichtiges auf einen Blick

› Verbandsgemeindeverwaltung LeiningerlandVerwaltungsstelle GrünstadtIndustriestr. 11, 67269 GrünstadtVerwaltungsstelle HettenleidelheimHauptstr. 45, 67310 HettenleidelheimTel. ............................................................. 06359 8001-0, Fax 06359 8001-8001E-Mail Verwaltung: ............................................................................ [email protected] Amtsblatt: .................................................................... [email protected]Öffnungszeiten Verwaltungmontags bis freitags 8:30 - 12:00 Uhrmontags und dienstags 13:30 - 16:00 Uhrdonnerstags 13:30 - 18:00 UhrÖffnungszeiten Bürgerservice Grünstadtmontags und dienstags 07:30 Uhr - 16:00 Uhrmittwochs und freitags 07:30 Uhr - 12:00 Uhrdonnerstags 07:30 Uhr - 18:00 UhrÖffnungszeiten Bürgerservice Hettenleidelheimmontags bis mittwochs und freitags 08:30 Uhr – 12:00 Uhrdonnerstags 12:00 Uhr – 18:00 UhrAußenstelle Tourist-Info/LandwirtschaftWeinstraße 92, 67278 BockenheimTel. ...........................................................................06359 8001-3001 oder -3002(Öffnungszeiten sh. „Öffnungszeiten Verwaltung“)Außenstelle Kreisverwaltung Kfz-ZulassungIndustriestraße 11, 67269 GrünstadtTel. ..................................................................................................06359 8001-4141Öffnungszeitenmontags 7:30 - 12:30 Uhr + 14:00 - 15:30 Uhrdienstags, mittwochs 7:30 - 12:30 Uhrdonnerstags 7:30 - 12:30 Uhr + 14:00 - 17:30 Uhrfreitags 7:30 - 11:30 UhrAnnahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Ende der ÖffnungszeitenBürgermeisterFrank RüttgerSekretariat/TerminvereinbarungFrau Neufeld ........................................................................ Tel. 06359 8001-4611Erster Beigeordneter Bernd Findt ...........................Tel.06359/8001-4562Beigeordneter KarlMeister............................................... 06359/8001-4561Beigeordneter Johannes PeterSchwalb ...................... 06359/8001-4551Beigeordneter RolandWerner ......................................... 06359/8001-4552Gleichstellungsbeauftragteder Verbandsgemeinde Leiningerland und der Stadt GrünstadtAndrea BreßlerTel. .......................................................................................................06359 805-105Mail: .................................................................. [email protected] nach Vereinbarung bei der Stadtverwaltung GrünstadtKoordinatorin für Asyl und EhrenamtMonika GrundmannTel. .................................................................................................. 06359 8001-4041Mail: ......................................................................... [email protected] und IntegrationsbeauftragterKarlheinz ChristTel. ........................................................................................................ 0162 2948115Mail: ..................................................................... [email protected] LeiningerlandKurt Mauntz (Schiedsbezirk 1 =Gebiet ehem. VG Grünstadt-Land) ......................................... Tel. 06359 2519Wolfgang Heinrich (Schiedsbezirk 2 =Gebiet ehem. VG Hettenleidelheim) .............................. Tel. 06356 6080281Fax .......................................................................................................06356 6080282Mail: ................................................................ [email protected] BezirksbeamterJoachim Mollemeyer ....................................................... Tel. 06359 8001-5171Sprechtag donnerstags 14.00 - 16.00 Uhr,Außenstelle der VG in Hettenleidelheim, Zimmer 0.12Bürgerbus „Max“Kostenlose Fahrten dienstags und donnerstags von 08:00 - 18:00 UhrAnmeldung am Vortag montags und mittwochs von 14:00 - 16:00 Uhr unter Tel. 06359 8001-7777Bürgerbus „Moritz“Kostenlose Fahrten dienstags und donnerstags von 08:00 - 18:00 UhrAnmeldung am Vortag montags und mittwochs von 15:00 - 17:00 Uhr unter Tel. 06359 8001-7888Schwimmbäder (nur während der Badesaison)Schwimmbad Hettenleidelheim .........................................Tel. 06351 124174Burgschwimmbad Altleiningen .........................................Tel. 06356 919067

› Rufbereitschaft außerhalb der üblichen Dienst-stunden

Wasserversorgung VerbandsgemeindewerkeLeiningerland .........................................................................Tel. 06359 919786Abwasserbeseitigung Verbandsgemeindewerke LeiningerlandAltleiningen, Battenberg, Bockenheim,Carlsberg, Ebertsheim, Hettenleidelheim,Kindenheim, Mertesheim, Obersülzen,Obrigheim, Quirnheim, Tiefenthal, Wattenheim ..........Tel. 06359 919786Bissersheim, Dirmstein, Gerolsheim,Großkarlbach, Kirchheim, Kleinkarlbach,Laumersheim, Neuleiningen ................................................Tel. 06233 371246StromversorgungPfalzwerke Netz AG Maxdorf .......................................Tel. 0800 7977777Altleiningen, Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Carlsberg, Ebertsheim und Rodenbach, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Tiefenthal, QuirnheimStadtwerke Frankenthal .................................................Tel. 06233 602444Dirmstein, GerolsheimStadtwerkeGrünstadt ......................................................... Tel. 06359 85563NeuleiningenKEEP ........................................................................................ Tel. 06351 407-107Hettenleidelheim, Obrigheim, Wattenheim(außerhalb der regulären Arbeitszeit).............................. Tel. 0800 7759000ErdgasversorgungPfalzgas Frankenthal .......................................................Tel. 0800 1003448Altleiningen, Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Carlsberg, Dirmstein, Ebertsheim und Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Hettenleidelheim (KEEP), Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Tiefenthal, Wattenheim, QuirnheimStadtwerke Grünstadt ....................................................... Tel. 06359 85563Neuleiningen, ObrigheimKreisverwaltung BadDürkheim .......................................Tel. 06322 961-0PolizeiinspektionGrünstadt ............................................ Tel. 06359 93120Die Polizei wird tätig, soweit die Abwehr einer Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.

NotfallrufePolizei/Notruf ......................................................................................................... 110Feuerwehr .............................................................................................................. 112Rettungswagen ..................................................................................06359 19222Kreiskrankenhaus Grünstadt ...........................................................06359 809-0Vergiftungsfälle ....................................................... 06131 232466 oder 19240Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale amKreiskrankenhausGrünstadt ......................................................... Tel. 116117(ohne Vorwahl)Mo. 19.00 Uhr - Di. 07.00 Uhr, Di. 19.00 Uhr - Mi. 07.00 Uhr,Mi. 14.00 Uhr - Do. 07.00 Uhr, Do. 19.00 Uhr - Fr. 07.00 Uhr,Fr. 16.00 Uhr - Mo. 07.00 Uhr; an Feiertagen: vom VorabendFeiertag 18.00 Uhr bis Folgetag 07.00 UhrAugenärztlicherNotdienst ......................................................Tel. 06232 1330ZahnärztlicherNotdienst .........................................................Tel. 06359 1231oder ................................................................................................... 06305 7150414TierärztlicherNotdienst.................................................... Tel. 0152 03740813Apothekenbereitschaftsdiensterfahren Sie unter Service-Nr. 01805-258825+ Postleitzahl des WohnortesAltleiningen .........................................................................01805-258825-67317Battenberg .......................................................................... 01805-258825-67271Bissersheim ..........................................................................01805-258825-67281Bockenheim ...................................................................... 01805-258825-67278Carlsberg ............................................................................. 01805-258825-67316Dirmstein ............................................................................ 01805-258825-67246Ebertsheim...........................................................................01805-258825-67280Gerolsheim .........................................................................01805-258825-67229Großkarlbach ..................................................................... 01805-258825-67229Hettenleidelheim ..............................................................01805-258825-67310Kindenheim .........................................................................01805-258825-67271Kirchheim ............................................................................ 01805-258825-67281Kleinkarlbach .................................................................... 01805-258825-67271Laumersheim ..................................................................... 01805-258825-67229Mertesheim ....................................................................... 01805-258825-67271Neuleiningen ......................................................................01805-258825-67271Obersülzen ...........................................................................01805-258825-67271Obrigheim ........................................................................... 01805-258825-67280Quirnheim ........................................................................... 01805-258825-67280Tiefenthal .............................................................................01805-258825-67311Wattenheim ........................................................................01805-258825-67319

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Ausgabe 8/2020 - 3 - 20. Februar 2020

Veranstaltungen

Veranstaltungskalender20.02. – 05.03.2020

Datum Uhrzeit Ort Veranstaltung20.02. Bockenheim Bockrumer Wingertshexen, Altweiberfastnacht – Hexen treiben ihr

Unwesen auf den Straßen20.02. 19:31 Carlsberg Die Berghexen, Altweiberfasching, Bürgerhaus20.02. 20:11 Dirmstein KVD, Damensitzung, Festhalle20.02. 19:19 Gerolsheim TuS, Schmutziger Donnerstag20.02. Gerolsheim Dürk/Schöppler, Monatsfahrt20.02. 14:00-17:00 Kirchheim LandFrauen, Seniorennachmittag, Friedrich-Diffiné-Haus20.02. Kirchheim MG, Närrische Singstunde20.02. 17:11 Obersülzen LandFrauen, Altweiberfasching „1920-2020 Komm mit uns auf

die Narren-Zeit-Reise“,Eintritt 15 € inkl. Essen und Getränke, Einlass 16:45 Uhr, Reservierung: Tel: 06359 81737

20.02. 14:30 Obrigheim-Colgenstein Seniorenclub, Seniorentreff, Ev. Gemeindehaus20.02. 10:00 Tiefenthal LandFrauen, Närrisches Frühstück21.02. 15:33 Dirmstein KVD, Seniorensitzung, Festhalle21.02. 19:11 Ebertsheim Damensitzung, TSV-Vereinsheim21.02. 19:00 Großkarlbach Gemeinde, Bürgerempfang, Bürgerhaus21.02. 14:11 Obrigheim Pro Seniore, Fastnachtsfeier, Rosengarten21.02. 20:11 Obrigheim SG Unteres Eistal, Fasnachtsparty mit Kalli Kobold, SG Halle22.+23.02. Bockenheim Förderverein Blaues Rathaus, Weintreff im Blauen Rathaus22.02. 17:00 Dirmstein Kolpingfamilie, Schlachtfest, Kath. Pfarrheim22.02. 10:00-18:00 Ebertsheim EBI e.V., Bier brauen – Workshop 1. Teil22.02. 19:00 Hettenleidelheim Gemeinde, Fastnacht mit Freunden, Festhalle22.02. 19:11 Kindenheim TVK, Prunksitzung, Sport-und Freizeithalle22.02. 14:11 Wattenheim UVW, Kindermaskenball, Gemeindefesthalle23.02. 14:11 Bockenheim BCV, Kindermaskenball, Emichsburg23.02. 14:00-18:00 Ebertsheim EBI e.V., Bier brauen – Workshop 2. Teil23.02. 14:11 Hettenleidelheim KV Feuerio e.V., Großer Karnevalsumzug,Ortsstraßen und Festhalle23.02. Kindenheim Weingut Henkel, Glühweintreff Winzeralm23.02. 14:11 Obrigheim TV Colgenstein, Kinderfasching, Hans-Stein-Turnhalle24.02. 19:11 Dirmstein Dirmsteiner Hexen, Rosenmontagsparty,Festhalle24.02. Gerolsheim Gemeinde, Rathaus-Senioren24.02. 19:51 Hettenleidelheim VFR, Rosenmontags-Prunksitzung, Festhalle24.02. 20:11 Neuleiningen TSV, Fastnachtsveranstaltung, Sportheim24.02. 20:11 Obrigheim TV Colgenstein, Rosenmontagsparty mit Live-Band „K-Towns“, Hans-

Stein-Turnhalle24.02. 16:00-18:00 Wattenheim Gemeinde, Dorfcafé, Gemeindefesthalle25.02. 14:31 Carlsberg TuS, Kinderfasching, Sportheim25.02. 19:11 Hettenleidelheim KV Feuerio e.V., Lumpenball, Festhalle25.02. 14:31 Hettenleidelheim KV Feuerio e.V., Kinderfasching, Festhalle25.02. 14:11 Kindenheim TVK, Kinderfasching, Sport-und Freizeithalle25.02. 10:00 Neuleiningen Kita, Faschingssingen der Kindergartenkinder im Dorf26.02. 18:00 Bockenheim GV, Heringsessen, Emichsburg26.02. 18:00 Carlsberg TuS, Heringsessen, Sportheim26.02. 17:00 Dirmstein Narrengilde, Heringsessen, Seniorenlodge26.02. 18:00 Ebertsheim RVER, Heringsessen26.02. 17:00 Kirchheim LandFrauen, Heringsessen, Friedrich-Diffené-Haus26.02. 17:00 Laumersheim TuS, Heringsessen26.02. 15:00 Mertesheim Gemeinde, Seniorennachmittag, DGH(ehemals Kita)26.02. 18:00 Obersülzen Heringsessen, DGH26.02. 17:00 Obrigheim-Colgenstein SPD, Heringssessen, Ev. Gemeindehaus26.02. 18:00 Tiefenthal LandFrauen, Heringsessen, DGH26.02. 18:00 Wattenheim CDU, Heringsessen, Gemeindefesthalle27.02. 14:00-17:00 Kirchheim LandFrauen, Seniorennachmittag, Friedrich-Diffiné-Haus27.02. 19:30 Mertesheim Gemeinde, Strick-, Spiel-, Erzähl-, Skat-, Schafskopf-, Schachabend etc.

im Ratskeller28.02. 19:00 Ebertsheim TSV, Mitgliederversammlung, Vereinsheim29.02. 17:00 Altleiningen Burgspiele Altleiningen, Theatercafé „Hurtig Kinder, kommt zu

Tisch“ – Gedichte, Lieder und Texte rund ums Essen und Trinken, Ein-lass 16 Uhr, Eintritt 12 € inkl. Kaffee, Tee, Kuchen, Vorverkauf: Mo + Di 17-19 Uhr unter 06356 8800 oderwww.burgspiele-altleiningen.de

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Ausgabe 8/2020 - 4 - 20. Februar 2020

Verantwortlichamtlicher Teil: Frank Rüttger, Bürgermeister

nichtamtlicher Teil: Dietmar Kaupp, VerlagsleiterAnzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin

ImpressumHerausgeber: Verbandsgemeinde Leiningerland, 67269 Grünstadt, Industriestr. 11Druck: Druckhaus WITTICH KGVerlag: LINUS WITTICH Medien KGAnschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)

Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den VerlagReklamation Vertrieb: Tel. 06502 9147-800 [email protected]

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

29.02.+01.03. 13:00-18:00 Obrigheim-Colgenstein Bauernhof Ilgen, Oster-Frühlingsmarkt mit verschiedenen Ausstel-lungen und Kaffee und Kuchen in beheizter Scheune, Kirchstr. 16

01.03. 14:00-16:00 Bissersheim Gemeinde,Bürgerempfang, Sängerhalle

01.03. ??? Bockenheim VG/Pfalztouristik e.V.,Einweihung Verlängerung „Pfälzer Mandelpfad“ am Haus der Dt. Wstr. mit Führung „Spaziergang unter Mandelbäumen“ durch den Kultur-und Weinbotschafter Dieter Schlottmann 12:30 Uhr

01.03.-26.04. Bockenheim ROSA Leuchten – märchenhafte Inszenierung entlang der Deutschen Weinstraße, Haus der Dt. Weinstraße www.mandelbluete-pfalz.de

01.03. ??? Bockenheim Ausstellung und Vortrag – 1250 Jahre Bockenheim,Vortrag: Auf Graf Emrichs Spuren, Blaues Rathaus

01.03. Kindenheim Hundesportverein LL, Begleit-Schutz- und Fährten-hundeprüfung01.03. ??? Kirchheim Kirchheimer Konzertwinter, Kirchheimer DübenConsort - Alte

Musik aus der Dübensammlung01.03. 13:00-18:00 Obrigheim-Colgenstein Bauernhof Ilgen, Oster-Frühlingsmarkt mit verschiedenen Ausstel-

lungen und Kaffee und Kuchen in beheizter Scheune, Kirchstr. 1601.03. 14:00-16:00 Obrigheim Sylvia Zilles, Kräuterführung „Frühlingserwachen in Obrig-

heim“, Treffpunkt: Hauptstr. 94, Kosten 20 € pro Person, Tel: 06359 9293615www.kraeuterweibleins-kreationen.de

02.03. 20:00 Hettenleidelheim Kolpingfamilie, Kirche im Gespräch, Pfarrheim02.03. 14:30 Obrigheim-Colgenstein Landfrauen,

Landfrauentreff, Ev. Gemeindehaus03.03. 15:00 Ebertsheim KZV Rodenbach, 1250 Jahre Rodenbach,

Seniorennachmittag, Hasenheim03.03. 20:00 Hettenleidelheim Gemeinde, Vereinsstammtisch, Alte Schule03.03. Kindenheim SPD, Mitgliederversammlung04.03. 14:00 Großkarlbach Gemeinde, Seniorennachmittag, Dorfmühle04.03. Kindenheim Landfrauen, Heringsessen04.03. 9:00 Höningen Landfrauen. Frauenfrühstück Bäckerei Gillen, Hettenleidelheim

,Anmeldung 06356/563705.03. 19:00 Carlsberg Start in die „Carlsberger Garten- und Pflanzsaison“, Treffen der Arbeits-

gruppen Biodiversität/Grünflächen, Interessierte Gartenfreunde sind herzlich willkommen, Bürgerhaus

05.03. 19:00 Dirmstein Landfrauen,Vortrag: Hygieneunterweisung nach § 42 und § 43 des Infektions-schutzgesetzes, Schulküche

05.03. 14:00-17:00 Kirchheim Landfrauen, Seniorennachmittag Plauderstunde05.03. 14:30 Obrigheim-Colgenstein Seniorenclub, Seniorentreff, Ev. Gemeindehaus05.03. 19:00 Wattenheim MVV, Vereins- und Projektstammtisch, Vereinsheim05.03. 19:00 Carlsberg Start in die Carlsberger Garten Pflanzsaison, Zukunftswerkstatt Klima-

schutz

Haus der Deutschen Weinstraße in BockenheimTel.: 06359 8001-3002, Fax: 06359 8001 8309,

e-mail:[email protected]

Wir bitten alle Vereine, bei Änderungen der gemeldeten Termine, uns rechtzeitig zu informieren.

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Ausgabe 8/2020 - 5 - 20. Februar 2020

- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der BundeswehrSoweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m. §58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienange-hörige der meldepflichtigen Person angehörenSie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Par-teien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und AbstimmungenSie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs.1 BMG widersprechen.- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder RundfunkSie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an AdressbuchverlageSie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.§ Hinweis auf Einrichtung einer AuskunftssperreNach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönlicher Freiheit oder ähnlich schutzwürdiger Belange.Ein berechtigtes Interesse ist schriftlich glaubhaft zu machen und wird ab dem Tag der Beantragung auf 2 Jahre befristet. Über die Eintragung entscheidet die Meldebehörde.Bisher eingetragene Übermittlungs- und Auskunftssperren bleiben bestehen.Anträge zur Beantragung einer Auskunfts- oder Übermitt-lungssperre können Sie im Bürgerservice der Verbandsge-meinde Leiningerland erhalten oder sind auszudrucken überhttps://www.vg-l.de/verbandsgemeinde/downloadsBei Fragen wenden Sie bitte an den Bürgerservice der Ver-bandsgemeinde Leiningerland unter der Telefonnummer 06359/80014130 oder per Email: [email protected]

› Notarsprechtag in HettenleidelheimDer Sprechtag von Notar Dr. Gunther Phillippsen (Grünstadt) findet jeden ersten Donnerstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeinde Leiningerland (Außenstelle Rathaus Hettenleidelheim, Hauptstr. 45, Besprechungszim-mer UG 01) statt.Voranmeldung beim Notariat, Tel.: 06359 83041

Nichtamtlicher Teil

› Energieregion Rhein-Haardt e.V.KlimaEvent in der Region Rhein-HaardtDer Verein Energieregion Rhein-Haardt e.V. plant für den 6. April 2020 ein großes Klimaevent in der Grünstadter Filmwelt. Gezeigt wird der Film „AUTARK. Leben mit der Energiewende 4.“ von Regisseur Frank Farenski.Der Regisseur selber wird an diesem Abend anwesend sein und für eine Diskussion nach dem Film zu Verfügung stehen. In seinem fünften Kinofilm zeigt Farenski gelungene Beispiele von Menschen, die sich unabhängig machen von den großen Energieversorgern, den Konzernen, den Unternehmen und der Politik.

Amtlicher Teil

› 2. Sitzung des Tourismus- und Wirtschaftsausschusses der Verbandsgemeinde Leiningerland

SitzungstagDonnerstag, 27.02.2020 , 18:00 UhrSitzungsort Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestr.

11,67269 Grünstadt, Sitzungssaal (5. OG)Tagesordnungöffentliche Sitzung1. Vorstellung von Frau Sandra Schnober, neue Touristikfach-

kraft der VG2. Durchführung einer VG-Fahrradtour; Antrag der FDP /

Stadtradeln3. Earth Hour 2020hier: mündlicher Bericht4. Projekte „Nachhaltiges Reiseziel – Deutsche Weinstraße“

und „Audio-Visuelle Touren im Leiningerland“hier: münd-liche Berichte

5. Anfragen und MitteilungenGez. Johannes Peter Schwalb, Beigeordneter

› 11. Sitzung des Werkausschusses der Ver-bandsgemeinde Leiningerland

Sitzungstag: Donnerstag, 27.02.2020 , 19:00 UhrSitzungsort: Verbandsgemeinde Leiningerland, Industrie-str. 11,67269 Grünstadt, Sitzungssaal (5. OG)Tagesordnungöffentliche Sitzung1. Kanalsanierung in Ebertsheim und Obrigheim; offene

BauweiseVergabe der Bauleistungen

2. Kanalsanierung in Ebertsheim und Obrigheim; geschlos-sene BauweiseVergabe der Bauleistungen

3. Erneuerung Rechenanlage Kläranlage HettenleidelheimVergabe der Bauleistungen

4. Ertüchtigung Kläranlage Eistal-WestHonorarerweiterung Ingenieurbüro eepi GmbHAuftragsvergabe

5. TV-Inspektion und Erstellung Kanalsanierungskonzept für die Ortsgemeinden Gerolsheim und Neuleiningen;Vergabe der Ingenieurleistungen

6. Grundwasserbewirtschaftung; Sachstandsmitteilung7. Anfragen und Mitteilungennichtöffentliche SitzungPersonalangelegenheiten, Anfragen und Mitteilungen

gez. Frank Rüttger, Bürgermeister

› Wohnung zu vermietenDirmstein, Affenstein 4 a, 3 Zimmer, Küche, Dusche/WC, Abstellraum, Kellerraum, Wohnfläche 59,15 qm, Erdgeschoss, Gasheizung, ab 01.04.2020, Kaltmiete 330,00 €, Kaution 2 Monatsmieten.Schriftliche Bewerbungen bis 25.02.2020 an die Verbandsge-meinde Leiningerland, Industriestr. 11, 67269 Grünstadt, Frau Zake, Tel.: 06359 8001-4212 oder E-Mail: [email protected]

› Auskunfts- und ÜbermittlungssperreDie Meldebehörde ist nach den Vorschriften des Bundes-meldegesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeiten, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meld-ebehörde erheben zu können, hinzuweisen. Sofern Sie Wider-spruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.

Verbandsgemeinde Leiningerland

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Ausgabe 8/2020 - 6 - 20. Februar 2020

Zu der Sondervorstellung in der Grünstadter Filmwelt (Von-Ketteler-Ring 14) um 20.00 Uhr können bereits Karten im online Ticketshop des Kinos erworben werden. Ein Link dazu sowie zu weiteren Informationen sind auch auf der Webseite www.klimaevent.energieregion-rhein-haardt.de zu finden.Bereits für 18.00 Uhr lädt der Verein zu seinem 3. Grünstadter E-Car-Treff auf den Kinovorplatz ein. Willkommen sind vor allem private Elektroauto-, Elektromotorrad- oder E-Bike-Fahrer*innen mit ihren Fahrzeugen zum Treffen, Austauschen und Fachsimpeln.

Kreisvolkshochschule

› VHS Hettenleidelheim in der Kvhs Bad Dürkheim

Leiterin: Irmi SchabackerAnsprechpartner für Anmeldungen: Petra WaffenschmidtTel.: 06359 8001-4042, Email: [email protected]äude: Hettenleidelheim, Hauptstraße 54Älter werden - ich gestalte meine Zukunft (Vortrag)Mit dem wachsenden Anteil älterer Menschen in der Gesell-schaft nimmt die Bedeutung der Auseinandersetzung mit diesem Lebensabschnitt zu. Welche Möglichkeiten und Chan-cen bietet das Älterwerden vor dem Hintergrund der eigenen Lebensgeschichte und den Optionen die uns die Gesellschaft bietet? Welchen Herausforderungen sehe ich mich gegenüber und wie kann ich sie bewältigen? Diese Fragen werden einge-bettet in einen informativen Rahmen aus Erkenntnissen aus der wissenschaftlichen Forschung und Beispielen zu aktiven „Alten“ und Tipps zu Informationsquellen.S1060301HE Hettenleidelheim, VHS Gebäude, Raum 1Susanne GehleMi. 26.02.2020, 19.30 bis 21.00 Uhr, 12 EuroMit Basenfasten entschlacken und entsäuernTun Sie Ihrem Körper etwas Gutes und werfen Sie beim basi-schen Fasten winterlichen Balast ab. Das Frühjahr ist eine ide-ale Zeit zur inneren Reinigung, Anregung des Stoffwechsels und zum Ausgleich des Basenhaushaltes. Ihre „persönlichen“ Schüsslersalze können Sie zusätzlich dabei unterstützen. Basisch Fasten ist für Menschen geeignet, die keine strenge Fastenkur durchführen können oder wollen, denn während des Fastens darf gegessen werden.S3055001HE Hettenleidelheim, VHS Gebäude, Raum 1Elisabeth KörnerDo. 27.02.2020 bis 06.03.2020, 3 Abende, 19.30 bis 21.00 Uhr, 22 EuroMischtechniken - experimenteller Umgang mit verschie-denen Farben und MaltechnikenWir begeben uns auf eine Entdeckungsreise in die Welt des freien Malens OHNE Bewertung, Leistungsdruck oder einen-gende Zielvorstellungen. Stattdessen haben wir Spaß und Freude am Experimentieren mit Farben. Wir schalten das rati-onale Denken aus. Der Malprozess als solches steht im Vorder-grund. Wir halten inne und vertrauen unserer Intuition.Mitzubringen: Materialliste wird bei Anfrage bzw. nach Anmel-dung zugesandtS2073303HE Hettenleidelheim, VHS Gebäude, Raum 1Marion SchachtSa. 29.02.2020 und So. 01.03.2020, 10.00 bis 15.00 Uhr, 60 EuroAfrikanisches Trommeln für Anfänger und FortgeschritteneIn Afrika ist das Trommeln Ausdruck von Lebensfreude. Es gibt kaum einen Anlass bei dem nicht getrommelt wird. Der Umgang mit der afrikanischen „Djembe“ wird spielerisch näher gebracht. In einer lockeren Atmosphäre, in der auch gesungen und gelacht wird, werden die unterschiedlichen Anschlagtechniken vermittelt und einfache Grundrhythmen erlernt. Der Rhythmus des Trommelns kann auch entspan-nend wirken. Trommeln werden zur Verfügung gestellt.S2133001HE Hettenleidelheim, VHS Gebäude, Raum 3Horst Müller

Di. 03.03.2020 bis 12.05.2020, 10 Vormittage, 9.30 bis 11.15 Uhr, 84 EuroS2131002HE Hettenleidelheim, VHS Gebäude, Raum 3Horst MüllerMi. 04.03.2020 bis 13.05.2020, 10 Abende, 19.00 bis 20.45 Uhr, 84 EuroZeit für mich - Entspannungskurs Basis 1Es ist gut, engagiert den Alltag zu meistern und mit Intensität all dies zu tun, was getan werden „muss“.Dies führt jedoch häufig zu An- und Verspannungen des Kör-pers. Doch wie können Sie diese Anspannung wieder lösen? Indem Sie sich Zeit gönnen, Entspannung erleben undlernen, Stress und Hektik loszulassen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.Mitzubringen: bequeme Kleidung (gerne in heller Farbe), Yoga-oder Gymnastikmatte, Yogakissen oder kleines Kissen, leichte Kuscheldecke, KuschelsockenS3019102HE Wattenheim, Gymnastikhalle der GrundschuleKäthe RaspDi. 03.03.2020 bis 07.04.2020, 6 Abende, 19.00 bis 20.30 Uhr, 43 EuroZeig, wer in Dir steckt - die ganzheitliche Farb-, Stil- und TypberatungWollten Sie schon immer herausfinden, wie Sie Ihre Einzigar-tigkeit optimal durch Ihre Kleidung, Make up und Accessoires zur Geltung bringen, ohne das Gefühl zu haben verkleidet zu sein? In diesem Kurs geht es darum, persönliche Charakter- und Schönheitsmerkmale selbst besser zu erkennen und ins rechte Licht zu rücken.Sie gewinnen mehr Sicherheit bei der Kleiderauswahl, Fehlein-käufe können künftig vermieden werden.(1. Tag) Farbanalyse, Make up, individuelles Kombinieren mit Hilfe des Farbpasses.(2. Tag) Stilanalyse, kombinieren von eigener mitgebrachter Kleidung.Bitte mitbringen:aufstellbarer Tischspiegel, Kosmetik / Make up.Ein Farbpass kann bei der Dozentin für 18 € erworben werden.S1113101HE Hettenleidelheim, VHS Gebäude, Raum 1Marliese Birk-SchweitzerFr. 06.03.2020 und Sa. 07.03.2020, 2 Nachmittage, 14.00 bis 18.00 Uhr, 76 EuroFrauen ticken anders... als Männer! (Vortrag)Viele Frauen sind hochqualifiziert, motiviert, engagiert und zuverlässig. Trotzdem finden sie sich aber auch immer in für sie unbefriedigenden Situationen.Ihre beruflichen und persönlichen Kompetenzen werden nicht entsprechend anerkannt und wertgeschätzt.In diesem Vortrag geht es darum, wie sich Frauen im berufli-chen Umfeld besser positionieren können.Dabei werden Themen wie Definition eigener Zielsetzungen, Umgang mit beruflichen und privaten Restriktionen, weibli-che Stärken und Fähigkeiten und Umgang mit den eigenen Glaubenssätzen angesprochen.S1106501HE Hettenleidelheim, VHS Gebäude, Raum 1Susanne GehleFr. 06.03.2020, 1 Abend, 19.30 bis 21.00 Uhr, 12 EuroTöpfern - für Anfänger und FortgeschritteneSie erlernen die verschiedenen Aufbautechniken, das Glasie-ren und Brennen. Ein Töpfchen, eine Vase, ein Krug oder eine kleine Skulptur, alles ist möglich.S2083003HE Carlsberg, Werkraum in der GrundschuleHeidi SchmidbergerDi. 10.03.2020 bis 14.04.2020, 4 Abende, 19.00 bis 21.30 Uhr, 38 EuroS2083004HE Carlsberg, Werkraum in der GrundschuleHeidi SchmidbergerDo. 12.03.2020 bis 16.04.2020, 4 Abende, 19.00 bis 21.30 Uhr, 38 Euro

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Ausgabe 8/2020 - 7 - 20. Februar 2020

› Forstamt Bad DürkheimIm Wald droht weiterhin GefahrDie letzten Sturmtiefs haben die heimischen Wälder ordentlich durchgerüttelt. Im Wald herrschen derzeit erhöhte Gefahren. Darauf macht das Forstamt aufmerksam und rät aus Sicher-heitsgründen vom Waldbesuch in den ein bis zwei Wochen ab. Schrägstehende, teils entwurzelte Bäume könnten jeder-zeit umfallen, abgebrochene Äste herunterbrechen.Was die Sache kritisch macht, ist, dass vor allem die Baumart Fichte betroffen ist – der Windwurf wird also die Borkenkä-ferproblematik verschärfen. „Wir arbeiten zunächst daran die Wege wieder frei und sicher begehbar zu machen“, so der Forstamtsleiter.

› Landwirtschaftskammer Rheinland-PfalzLandesprämierung Brände und LiköreUm die Erzeugung qualitativ hochwertiger Brände und deren Absatz zu fördern, ruft die Landwirtschaftskammer Rhein-land-Pfalz einmal jährlich zur Landesprämierung rheinland-pfälzischer Edelbrände auf. Interessierte Brenner können sich vom 1. - 15. April anmelden.Die Prämierungshinweise auf den Flaschen stellen eine Ein-kaufshilfe für die Freunde hochwertiger Erzeugnisse dar. Die ausgezeichneten Brände sind an dem runden, in der Farbe der erzielten Auszeichnung gehaltenen Kennzeichen auf der Flasche zu erkennen. Die Ergebnisse werden in einem Prämie-rungsverzeichnis veröffentlicht, das bei der Zentrale der LWK oder bei den Weinbauämtern bezogen werden kann. Weitere Einzelheiten können den Prämierungsbestimmungen ent-nommen werden. Diese sind genau wie das Anmeldeformular auf der Internetseite der Kammer unter https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/wein/braendepraemierung/ zu finden.Für die Region Rheinhessen/Pfalz ist das Weinbauamt Neu-stadt an der Weinstraße zuständig. Die Proben zur Prämierung können an allen Dienststellen der Landwirtschaftskammer eingereicht werden.Weitere Auskünfte erteilen für die Region Rheinhessen/Pfalz Rainer Göhl, Telefon 06321/9177-648, E-Mail [email protected].

› Agentur für ArbeitBundespolizei informiertAm Donnerstag, den 27. Februar, informiert die Einstellungs-beratung der Bundespolizeiakademie Schüler*innen sowie junge Erwachsene über die Laufbahnen im mittleren und gehobenen Dienst, die Einstellungsvoraussetzungen und die Ausbildung bei der Bundespolizei. Die einstündigen Vorträge finden im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Landau, Johannes-Kopp-Str. 2 in Landau statt und beginnen um 15.00 und um 16.30 Uhr. Es ist keine Anmeldung erforderlich.Informationen zur Vortragsreihe und weitere Veranstaltungen im Internet in der Veranstaltungsdatenbank auf www.arbeits-agentur.de

› Zweckverband Schienenpersonennahverkehr RLP Süd

Zum Fastnachtsumzug in Weisenheim am Sand am Sonn-tag, dem 23. Februar werden zusätzliche Regionalbahnen eingesetzt: Ab dem Eiswoog (Abfahrt 12:01 Uhr), mit Halt in Ebertsheim, Mertesheim, Asselheim, Grünstadt-Nord und Grünstadt (Ankunft 12:28 Uhr) geht es um 12:30 Uhr umstei-gefrei weiter über Kirchheim u. a. nach Weisenheim (Ankunft 12:46 Uhr). Zusätzlich besteht noch Fahrtmöglichkeit um 11:55 Uhr ab Grünstadt und 13:05 Uhr ab Freinsheim.Rückfahrtmöglichkeiten in Richtung Grünstadt und Ramsen bestehen um 16:13 Uhr und 17:13 Uhr. Nach Freinsheim fah-ren insgesamt vier Zusatzzüge und zwar um 14:47 Uhr, 15:47 Uhr, 16:47 Uhr und um 17:47 Uhr ab Weisenheim.Alle Fahrplanangaben ohne Gewähr.

Mitteilungen der Kreisverwaltung

› Kreishaus an Fastnachtsdienstag bis 13 Uhr offen

Am Fastnachtsdienstag, 25. Februar 2020, ist das Kreishaus Bad Dürkheim ebenso wie das Gesundheitsamt in Neustadt bis 13 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle im Kreishaus schließen bereits um 11 Uhr, Annahmeschluss für Anträge ist 10.30 Uhr.Der Rosenmontag bringt für den Dienstbetrieb der Kreisver-waltung keine Änderungen mit sich.WertstoffhöfeDas Abfallwirtschaftszentrum Grünstadt hat über die Faschingstage regulär geöffnet.

Mitteilungen anderer Behörden und Institutionen

› Gleichstellungsbeauftragte der VG Leiningerland

Bauchtanz Workshop mit SemiraWenn Sie Lust haben – wie die Akteurinnen des Films „Die mit dem Bauch tanzen“ – einmal Bauchtanz auszuprobieren, wenn Sie versuchen wollen, Ihre Hüften kreisen zu lassen, gleich ob Sie jung oder alt sind, dick oder dünn, dann ist der Workshop das Richtige für Sie.Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie bereits im Bauchtanz Erfahrung haben oder eine scheinbar unbewegliche Anfängerin sind.Mit Freude wird Sie die Tanzpädagogin Semira vom Tanzstu-dio Orientale zu den Bewegungen des Bauchtanzes hinführen.Der Workshop findet am Samstag, den 7. März 2020 von 10.00 bis 15.00 Uhr im Farbkasten im Weinstraßen-Center, Turn-straße 7 in Grünstadt statt.Die Teilnahmegebühr beträgt 10 Euro.Info und Anmeldung bis 4. März bei der Gleichstellungsbeauf-tragten Stadt Grünstadt/VG Leiningerland, Tel. 06359 -805105, [email protected] oder der Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen Grünstadt, Tel. 06359-84740, [email protected]

Internationaler Frauentag 2020

Couleur des Femmes – Frauen in Ton und Tanz

Am 8. März 2020 feiern wir mit Couleur des Femmes – Frauen in Ton und Tanz am Internationalen Frauentag 2020 die vielseitige Weiblichkeit. Drei junge gut ausgebildete Künstlerinnen - Sarah Funk (Gesang), Julia Rinderle (Flügel) und Laura Noll (Choreographie und Tanz) - entführen Sie musikalisch und tänzerisch in Klangwelten bekannter

Komponistinnen und an Orte der Phantasie.

Neben Liedern über Frauen – Eva, der Urfrau schlechthin, einer vor Liebe platzenden Mutter, einer erbarmungslosen Zigeunerin oder einer im Wahnsinn versinkenden Ophelia – hören Sie auch Lieder von Clara Schumann und Fanny Hensel.

Hören und erleben Sie die Vielfalt der Weiblichkeit.

Die Veranstaltung findet am 8. März 2020 um 15 Uhr im Weinstraßen Center, Turnstraße 7 in Grünstadt statt. Veranstalterinnen sind die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Grünstadt/Verbandsgemeinde Leiningerland und die Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen Grünstadt.

Der Eintritt beträgt 10 Euro. Info und Anmeldung : Gleichstellungsbeauftragte Stadt Grünstadt/VG Leiningerland, Tel. 06359 – 805 105 oder [email protected]

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Ausgabe 8/2020 - 8 - 20. Februar 2020

Stellenausschreibungen

Die Verbandsgemeinde Leiningerland beabsichtigt, ihr Aufgabengebiet Klimaschutz um den Aspekt Umwelt- und Naturschutz zu erweitern.

Im Fachbereich 2 -Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen- ist daher zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einerSachbearbeitung

im Klima-, Natur- und Umweltschutz (m/w/d)zu besetzen.

Aufgabenbereiche:Klimaschutz- Sachbearbeitung aller Klimaschutzthemen, z. B. Weiterentwicklung des bestehenden Klimaschutzkonzeptes, Durchfüh-

rung von Projekten zum Klimaschutz und Umweltmanagement, Initiierung Energieeinspar- und Effizienzmaßnahmen für Private inkl. Gewerbe, Information, Kommunikation, Koordination und Öffentlichkeitsarbeit, Klimaschutzaktionen in Bildungs-einrichtungen

- Fortführung der Energie- und CO²-Bilanzen / Fortführung des Energie-monitioringsystems- Teilnahme am Arbeitskreis Klimaschutz des Landkreises und sonstigen Netzwerken- Initiierung und Umsetzung von Baumaßnahmen an Gebäuden der Verbandsgemeinde und deren 21 Ortsgemeinden zur

Verbesserung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung im Team

Umweltplanung, Landschaftspflege und Grünflächen- Anlegung und Verwaltung der Ökokonten der VG und der Ortsgemeinden, Evaluierung des Erhaltungszustandes der

Ökokontoflächen und anderer Flächen mit naturschutzrechtlicher Bindung inkl. Umsetzung von ökologischen Aus-gleichs- und Renaturierungsmaßnahmen, Steuerung und Beauftragung der Flächenpflege, Abstimmung mit den Natur-schutzbehörden und sonst. Fachbehörden sowie Prüfung und Begleitung externer Planungen

- Fachliche Begleitung und Erstellung von Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung und sonstigen Baumaßnahmen- Fachliche Begleitung im Bereich öffentliches Grün (Grünanlagen, Baumpflege, Gewässer, Freiflächen im Innenbereich usw.)- Bearbeitung von landschaftsplanerischen sonstigen Aufgaben

Breitbandversorgung- Wurde von allen Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde übertragen, Betreuung des Kreisclusters und weiterer Glas-

fasermaßnahmen privater Anbieter („Glasfaser in jedes Haus“)

Allgemein, für alle vorstehenden Aufgabenbereiche- Technische Bearbeitung von Förder- und Genehmigungsanträgen- Erarbeitung von Vorlagen mit komplexem Inhalt aus den vorstehenden Bereichen für die Gremien und Informationsver-

anstaltungen inkl. deren Vorstellung- Außendienst, auch Abendveranstaltungen, Dienstwagen steht zur Mitbenutzung zur Verfügung

Wir erwarten/Ihre Voraussetzungen:- Abgeschlossenes Studium der Umweltwissenschaften, Landespflege mit Schwerpunkt Naturschutz oder einer vergleich-

baren Fachrichtung- Berufserfahrung in den Bereichen Landespflege und Umwelt, möglichst in der Verwaltung- Vertiefte Kenntnisse im Bau-, Planungs-, Naturschutz- und Umweltrecht sowie in Fauna und Flora- Fähigkeit zur sicheren, verständlichen Darstellung planerischer und sonstiger Belange, der attraktive Arbeitsplatz bein-

haltet vielfältige Öffentlichkeitsarbeit- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen, auch in schwierigen Situationen- Klares, strukturiertes und wirtschaftliches Arbeiten- Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit im sehr motivierten Team in dem technisch geprägten Bereich mit mehreren

Mitarbeitern- Flexibilität und sicherer Umgang mit MS-Office- Führerschein Klasse BEs handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.Die Eingruppierung erfolgt -je nach Qualifikation- bis Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD); eine abschließende Stellenbewertung liegt noch nicht vor.Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Wassner unter der Tel-Nr.: 06359 8001-4221 gerne zur Verfügung.Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 29. Februar 2020 an:

Verbandsgemeinde LeiningerlandFachbereich 1

Industriestraße 11, 67269 GrünstadtBitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein, da eine Rücksendung aus Kostengründen nicht erfolgt.

Gut informiert durch Ihr Amts- oder Mitteilungsblatt!

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Ausgabe 8/2020 - 9 - 20. Februar 2020

Bei der Verbandsgemeinde Leiningerland ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich 1, Sach-gebietsgruppe Finanzen, die Stelle eines

Finanzwirtes / Steuerfachwirtes (m/w/d)für den Aufgabenschwerpunkt Umsatzsteuerrecht und Einführung des § 2b UStG

zu besetzen.

Aufgabenbereiche• Steuerung, Organisation und Koordination der Umstellung auf die neue Rechtslage gem. § 2b UStG und Beurteilung

unterschiedlicher steuer-relevanter Sachverhalte in diesem Zusammenhang• Erarbeitung, Bewertung und Umsetzung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten• Laufende Bearbeitung steuerrechtlicher Fragen• Fertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Jahressteuererklärungen sowie Bearbeitung von Körperschafts-

steuererklärungen bzw. Gewerbesteuererklärungen• Beratung / Betreuung der Fachbereiche in steuerrechtlichen Fragestellungen zu der geänderten Rechtslage und lau-

fende Steuerung der Umsetzung des § 2b UStG• Abstimmung steuerrechtlicher Sachverhalte mit der Finanzverwaltung (z. B. Einholung von verbindlichen Auskünften)• Prüfung bestehender Verträge und Beratung beim Abschluss neuer Verträge mit umsatzsteuerrechtlichen Sachverhalten• Erarbeitung von Sitzungsvorlagen zu steuerlichen Fragestellungen und Herbeiführung von erforderlichen Beschlüssen

durch die GremienDie endgültige Aufgabenabgrenzung bleibt der Dienststellenleitung vorbehalten.

Wir erwarten/Ihre Voraussetzungen• Laufbahnbefähigung für das dritte Einstiegsamt - Fachrichtung Verwaltung und Finanzen oder abgeschlossenes Studium

zum Diplom Finanzwirt (FH) (m/w/d) oder ein vergleichbarer Abschluss (betriebswirtschaftliches Studium mit Schwer-punkt Steuerrecht, Steuerfachwirt (m/w/d), geprüfter Bilanzbuchhalter (m/w/d)

• umfassende Steuerfachkenntnisse, insbesondere in den Gebieten Umsatz- und Ertragssteuerrecht und im Bereich der Betriebe gewerblicher Art sowie im allgemeinen Abgaben- und Verwaltungsrecht

• gute buchhalterische Kenntnisse• Entscheidungs- und Verhandlungsgeschick innerhalb der Verwaltung und der Finanzverwaltung• Hohes Verantwortungsbewusstsein, überdurchschnittliches Engagement, Kommunikationsfähigkeit• Zuverlässigkeit, Genauigkeit sowie OrganisationsgeschickWir bieten• Unbefristete Vollbeschäftigung• eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem kompetenten Team• Vergütung nach Besoldungsgruppe A 10 LBesG bzw. Entgeltgruppe 9b TVöD; eine abschließende Stellenbewertung liegt

noch nicht vor.Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.Für weitere Auskünfte steht Ihnen Büroleiter Esser unter der Tel-Nr.: 06359 8001 4581 gerne zur Verfügung.Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 29. Februar 2020 an:

Verbandsgemeinde LeiningerlandFachbereich 1

Industriestraße 11, 67269 GrünstadtBitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein, da eine Rücksendung aus Kostengründen nicht erfolgt.

Die Verbandsgemeinde Leiningerland sucht für ihre Freibäder Altleiningen und Hettenleidelheim jeweils eine

Reinigungskraft (m/w/d/)Es handelt sich um zwei befristete Teilzeitstellen von April bis September (Badesaison). Die durchschnittliche regel-mäßige Wochenarbeitszeit beträgt 15 Stunden pro Stelle.

Die Eingruppierung erfolgt gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Entgeltgruppe 1.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 29. Feb-ruar 2020 an die

Verbandsgemeindeverwaltung LeiningerlandFachbereich 1

Industriestraße 1167269 Grünstadt

Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein, da eine Rücksendung aus Kostengründen nicht erfolgt.

Nähere Auskünfte erteilt der Vorstand der Anstalt des öffentlichen Rechts der Schwimmbäder Altleiningen und Hettenleidelheim, Herr Hoffmann, Tel.: 06359/ 8001-5501.

Bei der Ortsgemeinde Kindenheim ist zum 1. Juni 2020 die Stelleeines staatlich anerkannten Erziehers (m/w/d) odereiner Fachkraft (m/w/d) mit vergleichbarem Berufsab-schlusszu besetzen.

Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle. Die durchschnitt-liche regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden.

Die Eingruppierung erfolgt gemäß dem Anhang zur Anlage C (VKA) zum TVöD (Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst).

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 06.03.2020 an die

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland,Fachbereich 1,

Industriestraße 11, 67269 Grünstadt.

Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein, da eine Rücksendung aus Kostengründen nicht erfolgt.

Nähere Auskünfte erteilt die Leitung der Kindertagesstätte, Frau Nitsche, Tel.: 06359- 40300.

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Ausgabe 8/2020 - 10 - 20. Februar 2020

AltleiningenOrtsbürgermeister: Gunther SchneiderAltleiningen, Tel. mobil: 0170 5921165 Sprechstunden montags 17.00 - 18.30 Uhrim Rathaus, Hauptstraße 47Tel. während der Sprechstunde 06356 283

Amtlicher Teil

› Friedhofssatzungder Ortsgemeinde Altleiningen vom 24.01.2020Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Altleiningen hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in der Sitzung am 27.11.2019 fol-gende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:Inhaltsübersicht:1. Allgemeinde Vorschriften§ 1 Geltungsbereich§ 2 Friedhofszweck/Bestattungsanspruch§ 3 Schließung und Aufhebung2. Ordnungsvorschriften§ 4 Öffnungszeiten§ 5 Verhalten auf dem Friedhof§ 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten3. Allgemeine Bestattungsvorschriften§ 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit§ 8 Särge§ 9 Grabherstellung§ 10 Ruhezeit§ 11 Umbettungen4. Grabstätten§ 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten§ 13 Reihengrabstätten§ 13 a Gemischte Grabstätten§ 14 Wahlgrabstätten§ 15 Urnengrabstätten§ 15 a Wiesenurnengrabstätten§ 16 Ehrengrabstätten5. Gestaltung der Grabstätten§ 17 Allgemeine Gestaltungsvorschriften6. Grabmale§ 18 Gestaltung der Grabmale§ 19 Errichten und Ändern von Grabmalen§ 20 Standsicherheit der Grabmale§ 21 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale§ 22 Entfernen von Grabmalen7. Herrichten und Pflege von Grabstätten§ 23 Herrichten und Instandhalten von Grabstätten§ 24 Vernachlässigte Grabstätten8. Leichenhalle§ 25 Benutzen der Leichenhalle9. Schlussvorschriften§ 26 Alte Rechte§ 27 Haftung§ 28 Ordnungswidrigkeiten§ 29 Gebühren§ 30 I nkrafttreten

1. Allgemeine Vorschriften§ 1

GeltungsbereichDiese Satzung gilt für die im Gebiet der Ortsgemeinde Altlei-ningen gelegenen Friedhöfe, die in der Trägerschaft der Orts-gemeinde Altleiningen stehen.

§ 2Friedhofszweck/Bestattungsanspruch

1. Der Friedhof im Sinne des § 1 der Satzung dient der Bestattung von

Bei der Verbandsgemeinde Leinin-gerland ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich 3 -Bürger-

dienste- die Stelle einesStandesbeamten (m/w/d)

zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst die eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Angelegenheiten im Bereich des Personenstandswesens sowie die Bearbeitung der Fried-hofsangelegenheiten im Vertretungsfalle.

Wir erwarten/Ihre Voraussetzungen- Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

oder die Angestelltenprüfung 1- ein erfolgreich absolvierter Einführungslehrgang für

Standesbeamte sowie einschlägige Kenntnisse im Per-sonenstandswesen wären wünschenswert.Sollte eine Ausbildung zum Standesbeamten (m/w/d) nicht bereits vorliegen, sind entsprechende Fortbil-dungsmaßnahmen zu besuchen.

- Gute EDV-Kenntnisse- zuverlässige und selbständige Arbeitsweise, Eigeniniti-

ative, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie Flexibilität und Teamfähigkeit

- ein freundlicher und souveräner Umgang mit Bürgerin-nen und Bürgern wird vorausgesetzt

- Durchführung von Eheschließungen auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten, insbesondere an Samstagen

- Führerschein Klasse B

Wir bietenEine unbefristete Vollzeitstelle; die Stelle kann auch in Teil-zeit, mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentli-chen Arbeitszeit von 29,25 Stunden, besetzt werden.

Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 8 des Tarif-vertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Gauch unter der Tel-Nr.: 06359 8001-4091 gerne zur Verfügung.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 29. Februar 2020 an:

Verbandsgemeinde Leiningerland,Fachbereich 1,

Industriestraße 11, 67269 Grünstadt

Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein, da eine Rücksendung aus Kostengründen nicht erfolgt.

Die Stadt Grünstadt / Der Verein Offene Jugendarbeit Leinin-gerland e.V. sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt einenSozialpädagogen/Sozialarbeiter B.A. (m/w/d)für Streetwork/Mobile JugendarbeitundSozialpädagogen/Sozialarbeiter B.A. (m/w/d) oderstaatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage http://www.gruenstadt.de in der Rubrik „Rathaus“.

Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern:

06502/9147-800

Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:[email protected]

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Ausgabe 8/2020 - 11 - 20. Februar 2020

§ 5Verhalten auf dem Friedhof

1. Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.

2. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Beglei-tung Erwachsener betreten.

3. Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kin-derwagen und Rollstühle, Behindertenfahrräder oder ähnliche Hilfsmittel sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen,b) Waren und Leistungen aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten und hierfür zu werben,c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestat-tung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten aus-zuführen,d) Druckschriften zu verteilen,e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen,f ) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzu-laden,g) Tiere – ausgenommen Blindenhunde – mitzubringen,h) Zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind,i) gewerbsmäßig oder andere als eigene Grabstätten zu fotografieren oder zu filmen, es sei denn,aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtig-ten liegt vor oderbb) der Friedhofsträger hat zugestimmt. Für das Verwal-tungsverfahren gilt § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend.

4. Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden.

§ 6*Ausführen gewerblicher Arbeiten

1. Bildhauer, Steinmetze und Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für die Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Rege-lungen, der vorherigen Zustimmung durch die Friedhofs-verwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestim-mungen über die Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maß-gabe Anwendung, dass die Frist nach § 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprech-partner in Verwaltungsangelegenheiten vom 27.10.2009, GVBI. S. 355, in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt werden.

2. Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuver-lässig sind. Die Zulassung kann befristet werden.

3. Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechti-gungskarte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewer-betreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.

4. Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Vor-aussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Ermahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssat-zung verstoßen.

a) Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes Einwohner der Gemeinde waren,b) Personen, die ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben,c) Tot- oder Fehlgeburten nach § 8 Abs. 2 Satz 2 und 3 BestG; soweit diese in der Gemeinde geboren wurden bzw. wenn ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist oderd) Personen, die ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind.

2. Auf einem Friedhof soll ferner bestattet werden, wer frü-her in der Gemeinde gewohnt hat und seine Wohnung hier nur wegen der Aufnahme in eine auswärtige Alten-pflege- oder ähnliche Einrichtung oder wegen Verlegung des Wohnsitzes zu auswärts wohnenden Angehörigen zur Vermeidung der Aufnahme in einer der genannten Ein-richtungen aufgegeben hat.

3. Die Bestattung anderer Personen kann auf Antrag von dem Friedhofsträger zugelassen werden.

§ 3Schließung und Aufhebung

1. Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzung gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) – vgl. § 7 BestG -.

2. Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtig-ten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weite-ren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätte in der Gemeinde zur Verfügung gestellt.Soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, kann er in diesen Fällen die Umbettung dahin verlangen.

3. Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren.Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Beigesetzten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten Beigesetzten werden, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kos-ten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet.

4. Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem eine schriftliche Benachrichtigung, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist.

5. Umbettungstermine werden spätestens einen Monat vor-her öffentlich bekannt gemacht.Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrab-stätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihengrabstätten oder Urnenreihengrabstätten – soweit möglich – einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt.

6. Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kos-ten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobe-nen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet.Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nut-zungsrechts.

2. Ordnungsvorschriften§ 4

Öffnungszeiten1. Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aus-

hang bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Fried-hof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.

2. Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten des Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vor-übergehend untersagen.

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Ausgabe 8/2020 - 12 - 20. Februar 2020

3. Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.

4. Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Koste durch den Nut-zungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten.

§ 10Ruhezeit

Die Ruhezeit für Leichen beträgt 30 Jahre.Die Ruhezeit für Aschen beträgt 15 Jahre.

§ 11Umbettungen

1. Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.2. Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbe-

schadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften*), der vorherigen Zustimmung des Friedhofsträgers. Die Zustim-mung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Gemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines drin-genden öffentlichen Interesses.Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/Urnenreihen-grabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihen-grabstätte sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.*) Die Ausgrabung oder Umbettung einer Leiche oder der Asche eines Verstorbenen ist nur mit schriftlicher Geneh-migung der örtlichen Ordnungsbehörde zulässig (§ 17 Abs. 1 S. 1 BestG)

3. Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung des Fried-hofsträgers in belegte Grabstätten ausgebettet werden.

4. Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnen-reihengrabstätten die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnen-wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Gemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.

5. Umbettungen werden vom Friedhofsträger durchgeführt. Er kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmens bedienen. Er bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.

6. Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.

7. Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.

8. Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbet-tungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden.

4. Grabstätten§ 12

Allgemeines, Arten der Grabstätten1. Die Grabstätten werden unterschieden in

a) Reihengrabstättenb) Wahlgrabstättenc) Urnengrabstätten als Reihengrabstätten und Wahlgrab-stättend) Ehrengrabstättene) Wiesenurnengrabstätten und anonyme Wiesenurnen-reihengrabstätten

2. Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigen-tümers. An ihnen könne Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungs-rechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.

5. Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materi-alien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an den Stellen gelagert werden, an denen sie nicht hin-dern. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen, bei Unterbrechung der Tagesarbeiten müssen die Arbeits- und Lagerplätze in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden. Die Gewerbetreibenden dürfen auf dem Friedhof keinerlei Abraum ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes gereinigt werden.

*) Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden, vorüberge-henden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondere auf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 18. März 2016 (BGBI. I S509) und auf die §§ 4 ff. der Gewerbeordnung verwiesen.

3. Allgemeine Vorschriften§ 7

Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit

1. Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beiset-zung von Aschen gilt § 15 Abs. 4.

2. Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte bean-tragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.

3. Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest.

4. Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Ein-äscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt.

5. In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, eine Mutter/einen Vater mit ihrem/seinem nicht über ein Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung kön-nen auch Geschwister im Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg bestattet werden.

§ 8Särge

1. Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlos-sen ist. Särge und Urnen, die in der Erde beigesetzt wer-den, dürfen nicht aus schwer verrottbarem Material sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. Eine Bestattung im Leichentuch kann im Einzelfall aus religiösen Gründen von der Genehmigungsbehörde gestattet werden, wenn nachgewiesen ist, dass keine gesundheitlichen oder hygienischen Bedenken bestehen. Die Überführung zum Bestattungsplatz hat in einem Sarg zu erfolgen. § 13 BestG bleibt unberührt.

2. Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen grö-ßere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsver-waltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen.

3. Für die Bestattung in vorhandenen Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen, die luftdicht verschlossen sind.

§ 9Grabherstellung

1. Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt.

2. Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdober-fläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindes-tens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern (§ 14 Abs. 3) beträgt die Tiefe bis zur Grabsohle 2,20 m.

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Ausgabe 8/2020 - 13 - 20. Februar 2020

Wird bis zum Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des Verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:a) auf den überlebenden Ehegattenb) auf die Kinderc) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter bzw. Mütterd) auf die Elterne) auf die Geschwisterf ) auf sonstige ErbenInnerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt.

7. Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung des Friedhofsträgers das Nutzungsrecht auf eine andere Person mit deren Zustimmung übertragen. Der Rechtsnach-folger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf umschreiben zu lassen.

8. Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege zu entscheiden.

9. Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit zurückgegeben werden. Das Nutzungsrecht an belegten Grabstätten, bei denen die letzte Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, kann nur auf Antrag und mit Geneh-migung der Friedhofsverwaltung zurückgegeben werden. In diesem Fall wird für die verbleibenden Jahre, bis zum Ablauf der letzten Ruhefrist, eine Gebühr lt. Friedhofsge-bührensatzung erhoben.Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

§ 15Urnengrabstätten

1. Aschen dürfen beigesetzt werdena) in Urnenreihengrabstätten (eine Asche), in anonymen Wiesenurnenreihengrabstätten (s. § 15 a)b) in Reihengrabstätten (eine Asche)c) in Urnenwahlgrabstätten (zwei Aschen)d) in Wahlgrabstätten (bis zu zwei Aschen)e) in Wiesenurnengrabstätten (s. § 15 a)

2. Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhe-zeit zur Beisetzung abgegeben werden.

3. Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird.

4. Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden.Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamt-lichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizu-fügen.

5. Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten.

§ 15 aWiesenurnengrabstätten

1. Wiesenurnengrabstätten sind Aschenstätten auf dem speziell hierfür angelegten Wiesenurnengräberfeld. Auf Antrag wird für die Dauer der Ruhefrist 15 Jahre ein Nut-zungsrecht verliehen.

2. In Wiesenurnengrabstätten dürfen bis zu 2 Aschen nur in leicht verrottbaren (biologisch abbaubaren) Urnengefä-ßen beigesetzt werden.

Wiesenurnengrabstätten erhalten eine Länge von 1,0 m und eine Breite von 1,0m.

3. Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten.

§ 13Reihengrabstätten

1. Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen oder Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu bestattenden schriftlich zugeteilt werden.Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihen-grabstätte ist nicht möglich.

2. In jeder Reihengrabstätte darf – außer in den Fällen des § 7 Abs. 5, des § 13a sowie bei gleichzeitig zu bestattenden Personen/Familienangehörigen mit Tieferlegung oder mindestens einer Urnenbestattung mit Zustimmung des Friedhofsträgers – nur eine Leiche bestattet werden.

3. Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild auf dem betreffen-den Grabfeld bekannt gemacht. Die Nutzungsberechtigten der Grabstätte, soweit bekannt, sind vor Veröffentlichung über den Ablauf der Grabstätte zu benachrichtigen.

§ 13aGemischte Grabstätten

1. Ein Einzelgrabfeld nach § 13 kann durch Beschluss des Ortsgemeinderates in ein Grabfeld mit gemischten Grab-stätten umgewidmet werden.

2. Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestat-tung belegte Reihengräber (§ 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann.Die Grabstätte gilt hinsichtlich der zweiten Bestattung als Urnenwahlgrabstätte.

3. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängert sich ab dem Zeitpunkt der Beisetzung der Asche um die Ruhezeit nach § 10.

§ 14Wahlgrabstätten

1. Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht auf die Dauer von 30 Jahren (Nutzungs-zeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird.

2. Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungs-rechts enthält, ausgestellt.Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes.

3. Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grab-stätten, als Einfach- oder Tiefgräber oder in Form der §§ 15 und 15a vergeben.

4. Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist.

5.

6

Das Nutzungsrecht kann für die gesamte Wahlgrabstätte wiederverliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestim-mungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren.Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist auch für weni-ger als 30 Jahre möglich, sie muss jedoch mindestens 5 Jahre betragen. Die Gemeinde hat die Möglichkeit, einer Verlängerung wegen gestalterischen Maßnahmen nicht zuzustimmen.Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nut-zungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nut-zungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen.

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Ausgabe 8/2020 - 14 - 20. Februar 2020

4. Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jah-res nach Einreichen der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist.

§ 20Standsicherheit der Grabmale

Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den Richt-linien des Bundesinnungsverbandes (BIV) des Deutschen Steinmetz-, Stein und Holzbildhauerhandwerks für das Funda-mentieren und Versetzen von Grabdenkmälern in der jeweils geltenden Fassung zu fundamentieren und befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benach-barter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.

§ 21Verkehrssicherungspflicht für Grabmale

1. Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen sind dau-ernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen und zwar in der Regel jährlich zweimal - im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst - . Verantwortlich dafür ist bei Reihengrab-stätten wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte (§ 13) gestellt hat; bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.

2. Scheint die Standsicherheit eines Grabes, einer sonsti-gen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflich-tet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

3. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswid-rige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Fried-hofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewah-ren. § 22 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwort-liche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentli-che Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grab-stätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.

§ 22Entfernen von Grabmalen

1. Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Fried-hofsverwaltung entfernt werden. Stimmt die Friedhofsver-waltung einer Einebnung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit (nach entsprechendem Antrag des Nutzungsbe-rechtigten) zu, so wird für die verbleibenden Jahre der Ruhe-zeit eine Gebühr lt. Friedhofsgebührensatzung erhoben.

2. Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Dies bedeutet: Entfernung der Bepflanzung, baulichen Anlage, Grabstein, Einfassung, vorhandene Fun-damente müssen komplett ausgegraben werden. Alles muss ordnungsgemäß entfernt und entsorgt werden. Die Entsorgung auf dem Friedhof/Friedhofsgelände ist nicht gestattet. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nut-zungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hin-gewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal/die Einfassung/etc. nicht binnen drei Monaten abholen, geht es entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über. Sofern Grabstätten von der Friedhofsver-waltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflich-tete die Kosten zu tragen.

3. Grabmale in Form einer Schriftplatte sind nur in liegender Form zulässig. Die Größe der Platten für Wiesenurnengrab-stätten und Wiesengrabstätten für Erdbestattungen beträgt 60 x 40 x 4 cm. Das Einbringen der Inschrift ist vertieft oder bündig mit der Oberfläche der Platte vorzunehmen und kann ansonsten vom Nutzungsberechtigten individuell gestal-tet werden. Die Schriftplatte ist niveaugleich und im von der Friedhofsverwaltung vorgegebenen Bereich in der Wie-senfläche zu verlegen. Anlässlich der Beisetzung aufgestellt Holzkreuze und Blumenschmuck müssen innerhalb von 6 Wochen nach der Beisetzung entfernt werden.

4. Wiesengrabstätten dürfen nicht bepflanzt werden! Blu-menschmuck darf nur an der dafür vorgesehenen Stelle zentral abgelegt werden. Das Einfrieden oder Abgrenzen der Grabstätte in jeglicher Form ist nicht gestattet. Die Pflege der Rasenfläche unterliegt ausschließlich der Ortsgemeinde!

5. Wiesenurnenreihengrabstätten für anonyme Beisetzun-gen werden auf einer speziell bereit gestellten Fläche durch die Ortsgemeinde zugewiesen. Die Nutzungszeit beträgt 15 Jahre. Das Grabfeld wird als einheitliche Rasen-fläche angelegt. In Wiesenurnenreihengrabstätten darf nur eine Asche, nur in einer leicht verrottbaren (biologisch abbaubaren) Urne beigesetzt werden. Die Grabstätte wird nicht kenntlich gemacht. Die Aufstellung von Grabsteinen, Kreuzen oder Tafeln ist nicht möglich. Wiesenurnenreihen-grabstätten dürfen nicht bepflanzt werden.Die Pflege der Rasenfläche unterliegt auch hier ausschließ-lich der Ortsgemeinde.

§ 16Ehrengrabstätten

Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.

5. Gestaltung der Grabstätten§ 17

Allgemeine GestaltungsvorschriftenJede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzel-nen Teilen und in seiner Gesamtheit gewahrt wird.Grababdeckungen/Grabplatten sind bis zu 100% der Grabflä-che zulässig. Bepflanzungen dürfen andere Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüch-sige Sträucher (Höhe nicht über 1,20 m, die Bepflanzung darf nicht über die Grabfläche hinausragen).

6. Grabmale§ 18

Gestaltung der GrabmaleDie Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf Grabfeldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt.Die Grabmale auf Grabstätten für Erdbestattungen sollten eine Höhe von 1,20 m nicht übersteigen. Die Grabmale dürfen nur innerhalb der Grabfläche errichtet werden und müssen der Umgebung angepasst sein.

§ 19Errichten und Ändern von Grabmalen

1. Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vorhaben der gültigen Friedhofssatzung entspricht.

2. Der Anzeige sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung.

3. Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollständigen Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung in dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die Friedhofssatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf des Monats darf begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung schriftlich die Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofssatzung bestätigt.

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Ausgabe 8/2020 - 15 - 20. Februar 2020

§ 27Haftung

Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungs-widrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Ein-richtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.

§ 28Ordnungswidrigkeiten

1. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des § 4 betritt,2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes ent-sprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofs-personals nicht befolgt (§ 5 Abs. 1),3. gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 3 Satz 1 verstößt,4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulas-sung ausübt (§ 6 Abs. 1),5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11),6. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstat-tungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 19),7. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§ 22 Abs. 1),8. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssi-cherem Zustand hält (§§ 20, 21 und 23),9. Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel ver-wendet (§ 23 Abs. 6),10. Grabstätten vernachlässigt (§ 24),11. die Leichenhalle entgegen § 25 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt12. andere als auf dem Friedhof entstandene Abfälle jeg-licher Art in den Abfallbehältern des Friedhofes entsorgt.

2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 EUR geahndet werden. Das Gesetz über Ord-nungswidrigkeiten (OwiG) vom 24.05.1968 (BGBI. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.

§ 29Gebühren

Für die Benutzung der von der Gemeinde verwalteten Fried-höfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.

§ 30Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung vom 26.09.1974 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 15.10.2010 außer Kraft.

Ortsgemeinde Altleiningen, den 24.01.2020gez. Gunther Schneider, Ortsbürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemeindeordnungSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,

die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntma-chung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe-hörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verlet-zung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Grünstadt, 24.01.2020gez. Frank Rüttger, Bürgermeister

7. Herrichten und Pflege der Grabstätten§ 23

Herrichten und Instandhalten von Grabstätten1. Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften

der §§ 17, 18 hergerichtet und dauernd instandgehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.

2. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Rei-hengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verant-wortlicher gemäß § 9 BestG), bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich.

3. Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen.

4. Reihengrabstätten müssen innerhalb von sechs Mona-ten nach der Bestattung, Wahlgrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden.

5. Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärt-nerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung.

6. Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbe-kämpfungsmitteln ist nicht gestattet.

§ 24Vernachlässigte Grabstätten

1. Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflich-tung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grab-stätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen oder vorzeitig einebnen.

2. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder in angemesse-ner Frist nicht zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntma-chung und ein Hinweis auf der Grabstätte.

8. Leichenhalle§ 25

Benutzen der Leichenhalle1. Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur

Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsver-waltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z.B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind.

2. Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen.

3. Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestim-mungen meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besich-tigung der Leiche bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes.

9. Schlussvorschriften§ 26

Alte Rechte1. Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung

bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.

2. Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer von mehr als 40 Jahren werden auf eine Nutzungs-zeit nach § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 3 oder § 15a Abs. 1 a) und b) und Abs. 5 dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche

3. Im Übrigen gilt diese Satzung.

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Ausgabe 8/2020 - 16 - 20. Februar 2020

be) eine Wiesenurnengrabstätte 43,00 EURbf) Pflege einer Wiesenurnengrabstätte/Jahr 17,00 EURSoweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr nach dem abgelaufenen Teil des Jahres.c) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden Gebühren wie nach Buch-stabe a) erhoben.d) Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der ersten Nutzungszeit ist auch für einen kürzeren Zeitraum möglich. Sie muss jedoch mindestens 5 Jahre betragen. Die Gebühren bestimmen sich nach Ziff. II b).III. Ausheben und Schließen der Gräber (lt. Vertrag mit der beauftragten Firma)bei normaler Grabtiefe 773,50 EURbei einem Tiefgrab 928,20 EURbei einem Urnengrab 261,80 EURbei einem Grabplatz für Personenunter 5 Jahren (Kindergrab) 416,50 EURZuschlag für Grabaushuban Sonn- und Feiertagen 178,50 EURZuschlag für Samstag 164,22 EURZuschlag für notwendigen Bodenaustausch 101,15 EURfür sonstige Arbeiten, die vorstehend nicht genannt sind,erhält der Auftragnehmer eine Vergütung nach tatsächlichenEinzelnachweisen. Hierzu geltenStundenlohnsätze von 53,55 EURAbtransport der Erde außerhalbdes Friedhofs pauschal 47,60 EURMit dem Ausheben und Schließen der Gräber beauftragt die Gemeinde ein gewerbliches Unternehmen. Die zwischen der Ortsgemeinde und dem Unternehmen vereinbarten, unter Punkt III dieser Anlage genannten Gebührensätze werden von dem Unternehmen dem Gebührenschuldner in Rechnung gestellt. Anstelle des Unternehmens kann die Gemeinde die Gebühren erheben und an das Unternehmen abführen.IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und AschenDas Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind vom Gebührenschuldner als Aus-lage zu ersetzen.V. Benutzung der Leichenhalle1. für die Aufbewahrung einer Leiche(bis zu 4 Tagen) 230,00 EUR(inkl. Kühlung, Trauerfeier und Reinigung)für jeden weiteren Tag 20,00 EUR2. für die Aufbewahrung einer Urne(bis zu 10 Tagen) 230,00 EUR(inkl. Trauerfeier und Reinigung)für jeden weiteren Tag 20,00 EUR3. nur für die Trauerfeier (ohne Aufbewahrung) 150,00 EUR(inkl. Reinigung)VI. Grabräumungen:für die vorzeitige Grabräumung vor Ablauf der letzten Ruhe-frist wird eine Pflegegebühr erhoben.Diese Gebühr beträgt pro Grabstelle pro Jahr bis zum Ablauf der letzten Ruhefrist 25,00 EURVII. AuswärtigenzuschlagDer Auswärtigenzuschlag beträgt 100 %. Es wird eine geson-derte Vereinbarung getroffen. Als Auswärtige gelten nicht die Personen nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung.VIII. GenehmigungsgebührenFür die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern,Abdeckungen, Gedenkplatten und Einfassungen werden erhoben 25,00 EURHinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemeindeordnungSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

› Satzungüber die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Altleiningen vom 24.01.2020Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeinde-ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Sitzung am 27.11.2019 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

§ 2Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind:1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem

Recht die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller.

2. Bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antrag-steller.

§ 3Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsab-hängigen Leistungen mit der Antragstellung.

2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 4Inkrafttreten

1. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

2. Gleichzeitig treten die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 07.12.2001, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Fried-hofsgebühren vom 06.12.2013 und die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofs-gebühren vom 15.12.2016 außer Kraft.

Altleiningen, den 24.01.2020gez. Gunther Schneider, Ortsbürgermeister

Anlage zur FriedhofsgebührensatzungI. Reihengrabstätten1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung für Verstorbenea) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 450,00 EURb) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 900,00 EUR2. Überlassung einer Urnenreihengrabstättean Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung 500,00 EUR3. Überlassung einer anonymenWiesenurnenreihengrabstätte 325,00 EUR4. Pflege der Gräber zu Ziffer 3(für die Dauer der Nutzungszeit) 500,00 EURII. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstättena) Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach§ 2 der Friedhofssatzung füraa) eine Einzelgrabstätte 900,00 EURab) eine Doppelgrabstätte 1.500,00 EURac) jede weitere Grabstätte 900,00 EURad) eine Urnengrabstätte 480,00 EURae) eine Wiesenurnengrabstätte 650,00 EURaf ) Pflege einer Wiesenurnengrabstätte(für die Dauer der Nutzungszeit) 500,00 EURb) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchstabe a)bei späteren Bestattungen für jedes volle Jahr fürba) eine Einzelgrabstätte 30,00 EURbb) eine Doppelgrabstätte 50,00 EURbc) jede weitere Grabstätte 30,00 EURbd) eine Urnengrabstätte 32,00 EUR

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Ausgabe 8/2020 - 17 - 20. Februar 2020

Top 2 TätigkeitsberichtTop 3 KassenberichtTop 4 Bericht der KassenprüferTop 5 Entlastung des VorstandesTop 6 Wünsche und Anträge

– Wünsche und Anträge sind schriftlich, bis zum 02.03.2020, bei Frau Sabine Stegmann, Hönin-gen einzureichen.

Top 7 Verschiedenes

› TuS AltleiningenHeringsessen26. Februar 2020 beim TuS Altleiningen um 18.00 UhrUm Voranmeldung wird gebeten unter 06356/8330

Amtlicher Teil

› Jagdgenossenschaft BattenbergJagdgenossenschaftsversammlungAm Mittwoch, den 04.03.2020 um 19.00 Uhr findet in Bat-tenberg in der Burg Battenberg(Gutsschenke) eine Versamm-lung der Jagdgenossenschaft Battenberg statt. Zu dieser Versammlung werden hiermit die Jagdgenossen des gemein-schaftlichen Jagdbezirks, der Kleinkarlbacher und Battenber-ger Waldjagd sowie die Battenberger Jagdpacht eingeladen.Tagesordnung1. Begrüßung, Geschäfts- und Kassenbericht2. Entlastung für die Geschäfts- und Kassenführung3. Neuwahlen des Jagdvorstandes4. Beschluss über den Auskehranspruch5. Anfragen, Wünsche, Anträge6. Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpacht-

Reinerlöses (nur Battenberg betreffend)7. Verschiedenes, Wünsche, Anträge der Battenberger

AnteilnehmerEs wird darauf hingewiesen, dass bei An- und Verkäufen sowie Tausch von Grundstücken die Änderung im Jagdkataster beim Jagdvorsteher vorgenommen werden muss.Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

gez. Schraut, JagdvorsteherJagdvorsteher

Nichtamtlicher Teil

› SPD Ortsverein Kleinkarlbach-Battenberg-Kirchheim-Neuleiningen

Mitgliederversammlung am 27.02.2020Veröffentlichung sh. unter Kleinkarlbach

BissersheimOrtsbürgermeister: Elmar ReichertBissersheim, Tel. 06359 87925Sprechstunde nach Bedarf [email protected]

Amtlicher Teil

› Der Bürgermeister informiert:1. Breitbandausbau aktueller Stand:Sowohl Inexio wie auch die Deutsche Glasfaser werden in Bis-sersheim den Breitbandausbau anbieten.

Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,

die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntma-chung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe-hörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verlet-zung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Grünstadt, den 24.01.2020gez. Frank Rüttger, Bürgermeister

Nichtamtlicher Teil

› LandfrauenVerein HöningenDorftreffAm 26.02.2020 findet wieder unser DorfTreff statt. Beginn wie immer um 18:00 Uhr in der Dorfmitte Höningen. Wir würden uns freuen, die Einwohner von Höningen und Altleiningen zahlreich begrüßen zu dürfen. Es wird auch wieder einen klei-nen Imbiss geben. Für Getränke ist bestens gesorgt.JahreshauptversammlungHiermit möchten wir nach der Vereinssatzung zur Jahres-hauptversammlung einladen. Die Jahreshauptversammlung wurde festgesetzt auf folgenden Termin:Montag, 16. März 2020, um 20:00 Uhr im Bürgerhaus Höningen.Wir bitten sehr höflich darum, an dieser Veranstaltung persön-lich zu erscheinen und damit Ihr Interesse am LandFrauenver-ein zu dokumentieren.Die Tagesordnungspunkte werden sein:Top 1 Eröffnung und Begrüßung

– Bericht der Vorsitzenden und Totenehrung

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Ausgabe 8/2020 - 18 - 20. Februar 2020

› Förderverein Blaues Rathaus BockenheimWeintreff im Blauen RathausWir möchten Sie auch in diesem Monat wieder zu unserem Weintreff am Samstag, den 22. Februar, 14 Uhr und am Sonntag, den 23. Februar, 14:30 Uhr zu einem Glas Wein, Kaffee und selbstgebackenen Kuchen und kleinen Speisen ins Blaue Rathaus zu einem gemütlichen Beisammensein einladen.

› Gesangverein 1847 Bockenheim e.V.HeringsessenDer Gesangverein Bockenheim lädt zum traditionellen Heringsessen am Aschermittwoch 26. Februar, ab 18 Uhr in die Festhalle Emichsburg ein. Bitte möglichst ein Gedeck mitbringen. Der Gesangverein wird an diesem Abend auch wieder zu hören sein, schon deswegen ist ein Besuch emp-fehlenswert.ProjektchorMensch, sing mit ! Egal ob jung oder alt. Das einzige was zählt, ist die Gemeinschaft und die Musik. Denn: ‚Music was my first Love and it will be my last.‘Das ist das Motto, das sich der Gesangverein Bockenheim auf seine Fahne geschrieben hat. Dazu gibt es ab März einen Pro-jektchor. Infos und Probestart am Mittwoch, 4. März um 19 Uhr im Sängerheim, Weinstraße 53 ( rotes Rathaus ).Am 26. September ist ein Auftritt in der Lambertskirche vor-gesehen.Wir bieten: - hochqualifizierte Chorleitung - fundiertes Ein-studieren mehrstimmiger Chorsätze – Stimmbildung - Spaß in der Gruppe Kommt doch mal unverbindlich vorbei. Wir freuen uns ! Jeden Mittwoch 19:00 - 20:00 Uhr, weitere Info bei Chorleiterin Lena Lissy Tel. 015751908729 oder über [email protected]

› Kultur- und Verkehrsverein Bockenheim e.V.Der vom Kultur- und Verkehrsverein ausgeschriebene Wettbe-werb zur Findung eines Namens für seinen Ausschankwagen hatte sehr große Resonanz, Bevölkerung und Rebenpaten des Patenweinbergs haben über 70 Namensvorschläge ein-gereicht. Vorstand und Beirat des Vereins haben mit großer Mehrheit den Namen „Schorle Xpress“ ausgewählt, der von Marlene Klingel aus Bockenheim vorgeschlagen wurde. Mar-lene Klingel darf sich nun über eine einjährige Rebenpaten-schaft im Patenweinberg freuen. Der Ausschankwagen erhält einen entsprechenden Schriftzug.

› VdK BockenheimMitgliederversammlungam Freitag, dem 13.03.2020 um 17.00 Uhr im Weingut Hei-ser-Buchner, Burggraben 11 in Bockenheim.Tagesordnung:1. Begrüßung, Gedenkminute2. Bericht Vorsitzende3. Bericht Kassenverwalter4. Bericht Kassenprüfer5. Entlastung Vorstand6. Ehrung langjähriger Mitglieder7. Sonstiges (Fragen, Anregungen etc.)Alle Mitglieder des Ortsverbandes Bockenheim sind hierzu recht herzlich eingeladen.

› TSV BockenheimAbt. TischtennisTSV Herren I : TTC Dreisen 8 : 4Punkte holten im Doppel: Griebel/Usner (1) Jonas/Weinmann (1)Im Einzel: Griebel (2) Usner (3) Weinmann (1)TSV Herren II : SV Kirch`bolanden IV 4 : 8Punkte holten Doppel: Weinmann/Wallerab (1)Im Einzel: Kapp (1) Torwesten (1) Wallerab (1)

Das bedeutet für uns als Bürger, wir können uns den Anbieter wählen, der für unsere Bedürfnisse das beste Angebot macht.2. Termine:Am 1.3.2020 Bürgerempfang um 14 Uhr in der Sängerhalle.Am 22.3.2020 Stabaus um 10 Uhr in der Ostergewanne3. Bitte um Beachtung:Hunde sind beim Ausgehen an der Leine zu führen, auch wenn die Hunde sehr lieb sind und nicht beißen.

Elmar Reichert, Ortsbürgermeister

Bockenheim an der WeinstraßeOrtsbürgermeister: Gunther Bechtel Bockenheim, Tel 06359 946410Sprechstunde mittwochs 18.00 – 19.00 UhrÖffnungszeiten Gemeindebüro:montags-donnerstags 10:30 - 12:00 Uhr

Amtlicher Teil

› Gemeindebüro geschlossenDas Büro der Ortsgemeinde ist wegen Urlaub vom 24. bis 28.02.2020 geschlossen.Es findet auch keine Bürgersprechstunde statt.

› Erreichbarkeit und Zuständigkeit des Beigeordneten Karsten Vautz

Herr Vautz ist für die Bereiche Landwirtschaft, Friedhof und Festhalle „Emichsburg“ zuständig.Tel.-Nr. 0162 26 68 770 oder e-mail: [email protected] Belegungswünsche für die Festhalle „Emichsburg“ bitte unter Angabe Ihrer Kontaktdaten an [email protected].

Nichtamtlicher Teil

E i n l a d u n g z u m

K i n d e r - M a s k e n b a l l

am 23. Februar 2020 um 14:11 Uhr

m i t M a s k e n p r ä m i e r u n g

sowie vielen carnevalistischen Einlagen

Festhalle Emichsburg

in Bockenheim Eintritt: 3,00 €

Bockenheimer Carneval-Verein von 1964 e.V.

ockenheimer arneval

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Ausgabe 8/2020 - 19 - 20. Februar 2020

› Grünschnittsammelstelle 2020Zur Grünschnittsammlung in der Ortsgemeinde Carlsberg wird an folgenden Terminen ein Container am Bauhof in der Friedhofstraße, jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr, bereitgestellt:Frühjahr 2020: 07.03.2020, 21.03.2020 und 04.04.2020Herbst 2020: 10.10.2020, 24.10.2020 und 07.11.2020Es werden nur Grünschnitt, Zweige und Äste bis zu einem max. Durchmesser von 15 cm entgegengenommen. Die Anlieferung von Wurzelstöcken, Bauholz, gewerblichen Grün-abfällen u. ä. wird abgewiesen.

Nichtamtlicher Teil

• .. .. •

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Kinderfasnacht

beim TuS

--- ._ . -······ ..

Am Faschingsdienstag, - " ···...

den 25. Februar 2020

Beginn: 14:31 Uhr

Eintritt frei

Für Spiele, Spaß und

Unterhaltung ist gesorg ..

Bringt gute Laune und Eure

Eltern mit !!

Omas, Opas und Freunde

sind herzlich willkommen

Der TuS Hertlingshausen

freut sich auf Euch!

Heringsessen

Am Aschermittwoch

ab 18.00 Uhr lädt der TuS Hertlingshausen

zum Heringsessen

im Sportheim ein.

Anmeldungen werden gerne entgegen

genommen unter der

Tel. Nr. 06356-1825,

es liegt aber auch eine Liste

im TuS-Sportheim aus_.

TSG Grünstadt IV : TSV Herren II 8 : 3Punkte holten im Doppel: Weinmann/Bohrmann (1)Im Einzel: Bohrmann (1) Torwesten (1)Die nächsten Spiele:Fr. 28.02.20 20:00 TSV Herren I : TTV Bobenheim IIIFr. 28.02.20 20:00 TSV Herren II : TTF Großniedesheim VI

CarlsbergOrtsbürgermeister: Dr. Werner MajunkeCarlsberg, Tel. Mobil: 0162 8583535E-Mail: [email protected] dienstags 18.30 - 19.30 Uhr, im Bürgerhaus sowie tel. nach Vereinbarung,Tel. während der Sprechstunde 06356 1520

Amtlicher Teil

› 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Ortsgemeinde Carlsberg

Ortsgemeinde CarlsbergSitzungstag Samstag, 29.02.2020, 09:30 UhrSitzungsort Ortstermin; Treffpunkt: Friedhof

Tagesordnungöffentliche Sitzung1. Verschiedene Ortstermine2. Anfragen und Mitteilungen

gez. Dr. Werner Majunke, Ortsbürgermeister

› Der Ortsbürgermeister informiertLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,ich möchte noch einmal erinnern an die Umfrage im letzten Amtsblatt - wir sind dankbar, wenn Sie sich einige Minuten Zeit nehmen, um diese zu beantworten und uns damit zu helfen, nach besseren Informationsmöglichkeiten für Sie zu suchen.Achtung: Fahrt nach Leißling anlässlich des 25jährigen Jubiläums unserer Partnerschaft.Vor 25 Jahren wurde die Partnerschaftsvereinbarung mit Leiß-ling an der Saale abgeschlossen. Dies wollen wir mit unseren Freundinnen und Freunden dort feiern.Wir bereits angekündigt, fahren wir am Freitag, dem 17. Juli los.Wir übernachten im Hotel. (Wer bei Freunden zum Übernach-ten eingeladen ist und kein Hotelzimmer braucht möge mir das bei Anmeldung bitte mitteilen.)Am Samstag, dem 18. Juli ist in Leißling die Jubiläumsfeier (am Programm wird gearbeitet) und am Sonntag ein Früh-schoppen mit den „Original Leißlinger Balsmusikanten“.Rückfahrt ist am Dienstag, dem 21. Juli (wir verlängern um einen Tag gegenüber der Planung im Veranstaltungskalender).Rund um die Jubiläumsfeier wollen wir unter anderem- einen Rundgang an der schönen Saale machen,- die „Arche Nebra“ besichtigen, wo die weltberühmte

Himmelsscheibe gefunden wurde,- der Sektkellerei einen Besuch abstatten,- einen Tag einen geführten Ausflug nach Leipzig

machen ...Ohne der Entscheidung des Gemeinderates vorzugreifen gehe ich davon aus, dass - wie in all den Jahren, in denen wir zum „Eierbetteln“ fuhren - die Ortsgemeinde die Fahrtkosten übernimmt und jede(r) für die eigene Übernachtung und Ver-pflegung aufkommt. Dazu folgen noch Preisangaben.Es wäre ganz toll, wenn wir aus Anlass des Jubiläums mit einer schönen großen Gruppe nach Leißling fahren könnten. Es wäre auch sehr erfreulich, wenn aus unseren örtlichen Chö-ren zusammen genügend Sängerinnen und Sänger mit dabei wären, dass wir bei der Jubiläumsfeier zwei gemeinsame Lie-der vortragen könnten. Ich bitte alle, die dies lesen, für unsere Jubiläumsreise zu werben.

Werner Majunke, Ortsbürgermeister

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Ausgabe 8/2020 - 20 - 20. Februar 2020

Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, BV-Nr. 10/0395/19, Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung einer überdachten Abstellfläche mit LagerDie Ortsgemeinde erteilt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Nichtamtlicher Teil

› Landfrauenverein DirmsteinVortrag „Lebensmittelhygiene - BasishygienemaßnahmenFür alle, die bei Vereinsfesten Essen anbieten oder beruflich mit Lebensmitteln zu tun haben, findet am Donnerstag, 5. März 2020 eine Unterweisung nach § 42 und § 43 des Infektions-schutzgesetzes statt. Beginn ist um 19.00 Uhr in der Schulküche.Referentin: Brigitte Rohmann, LaumersheimMitglieder € 10,--, Nichtmitglieder € 15,--, inkl. Teilnahme-bestätigung.Eine Anmeldung ist bis spätestens 26. Februar 2020 bei Ellen-ruth Schultz, Tel. 06238/98024 erforderlich.

› TC GW DirmsteinDamen 50Postverein TA Neustadt - TC Dirmstein 12:2Es punktete im Einzel Monika Norenberg.

› TuS DirmsteinJahreshauptversammlung:Am 03.04.2020 findet die jährliche Hauptversammlung in den Räumen des TuS Dirmstein statt. Beginn der Versamm-lung ist ab 19 Uhr.Veranstaltung:Am 24.02. findet in den Räumen des TuS Dirmstein eine Rosenmontag - Party statt. Beginn wird ab 18 Uhr sein und der Eintritt ist frei.Es sind alle herzlich eingeladen.

DirmsteinOrtsbürgermeister: Bernd EberleDirmstein, Tel 06238 667Sprechstunde dienstags 19.00 - 20.00 UhrE-Mail: [email protected]

Amtlicher Teil

› Einladung zur Informationsveranstaltung „Schnelles Internet“ Dirmstein

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH plant in unserer Gemeinde Glasfaserleitungen bis in Ihr Wohngebäude für schnelle Internetverbindungen zu verlegen.Am Dienstag, 3. März 2020 um 19.00 Uhr, findet hierzu eine Informationsveranstaltung in der Festhalle am Kellergarten statt.Ich lade Sie schon heute zu dieser Veranstaltung ein und bitte Sie, den Termin vorzumerken.

Ihr Ortsbürgermeister Bernd Eberle

› Wohnung zu vermietenDirmstein, Affenstein 4 a, 3 Zimmer, Küche, Dusche/WC, Abstellraum, Kellerraum, Wohnfläche 59,15 qm, Erdgeschoss, Gasheizung, ab 01.04.2020, Kaltmiete 330,00 €, Kaution 2 Monatsmieten.Schriftliche Bewerbungen bis 25.02.2020 an die Verbandsge-meinde Leiningerland, Industriestr. 11, 67269 Grünstadt, Frau Zake, Tel.: 06359 8001-4212 oder E-Mail: [email protected]

› Gemeindebüro geschlossenDas Gemeindebüro ist am Rosenmontag, 24.02.2020 und Faschingsdienstag, 25.02.2020 geschlossen.In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Verbands-gemeinde Leiningerland, Tel. 06359 8001-0.

› Sprechstunden entfallenAn Fastnachtsdienstag, 25. Februar und am Dienstag 3. März 2020, wegen der Informationsveranstaltung zum „Schnellen Internet“ in der Festhalle am Kellergarten, entfallen die Sprechstunden des Bürgermeisters und der Beigeordneten.In dringenden Fällen können Sie jedoch über das Gemeinde-büro, bei Frau Prillwitz einen Gesprächstermin vereinbaren.

› Bericht über die 4. Sitzung des Gemeinderates Dirmstein vom 11.12.2019

öffentliche Sitzung1. Änderungssatzung der Satzung für die Katholische Hos-pitalstiftung Dirmstein/PfalzDie 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Katholische Hospitalstiftung Dirmstein/Pfalz wird in der vorgelegten Form beschlossen.

› Bericht über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bau- und Verkehrsangelegenheiten Dirmstein vom 04.12.2019

öffentliche SitzungEntscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, BV-Nr. 10/0392/19, Antrag auf Baugenehmi-gung, Wohnhausanbau, Errichtung von 2 WohneinheitenDie Ortsgemeinde erteilt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB.Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, BV-Nr. 10/0393/19, Bauvoranfrage, Klärung der Bebaubarkeit - Neubau eines ZweifamilienwohnhausesDie Ortsgemeinde erteilt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB.Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, BV-Nr. 10/0394/19, Antrag auf Baugenehmi-gung mit Befreiungsantrag, Errichtung eines GerätehausesDie Ortsgemeinde erteilt die Zustimmung zu der beantragten Abweichung gem. § 69 LBauO i.V.m. § 88 Abs. 7 LBauO.

Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern:

06502/9147-800

Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:[email protected]

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Ausgabe 8/2020 - 21 - 20. Februar 2020

Die Geldspende wurde im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Restaurant „Sonnenberg“, in Neuleiningen, an die Leiterin der Kita, Frau Amodeo im Beisein des Ortsbürgermeisters übergeben.

(Markus Wersch, Kita-Leiterin Claudia Amodeo, Ortsbürgermeis-ter Bernd Findt)(Foto: OG Ebertsheim)

Nach den 5.000 Euro durch die „Youtuber“ Timo Schulz und Simon Bechtold, war dies die zweite große Spende an unsere Kita, die sehr zur Entlastung der Finanzen der Ortsgemeinde beiträgt und für die Kinder zusätzliche Annehmlichkeiten bereithält.Sie zeigt auch die Anteilnahme und Verbundenheit der Spen-der an ihrem Heimat- und Geburtsort. Herzlichen Dank!

› Genehmigung zur Errichtung des Grünabfallplatzes erteilt

Am Mittwoch letzter Woche wurde mir von der Unteren Baubehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim telefonisch mitgeteilt, dass die Genehmigung zur Errichtung des Grün-abfallsammelplatzes zwischen Ebertsheim und dem Ortsteil Rodenbach ( Gelände hinter den Tennisplätzen des TSV ) erteilt worden wäre. Nach einem über zweijährigen Genehmigungs-marathon können wir im Frühjahr mit der Herstellung des Platzes endlich beginnen. Über die Voraussetzungen der Nut-zung und sonstiger Gegebenheiten werden wir uns mit der Unteren Abfallbehörde und dem Abfallwirtschaftsbetrieb in nächster Zeit noch abstimmen müssen. Ich werde Sie über die weitere Vorgehensweise und den Fortschritt der Maßnahme zeit-nah über das Amtsblatt informieren. Freuen wir uns zunächst, dass die „bürokratischen Hürden“ erfolgreich überwunden werden konnten! Anfügen möchte ich noch, dass die Anliefe-rung von Grünabfall erst nach offizieller Eröffnung durch die Ortsgemeinde erfolgen darf.

Ihr Bernd Findt, Ortsbürgermeister

Nichtamtlicher Teil

› Ebertsheimer Bildungsinitiative e. V. (EBI)Wald-Pflanzaktion mit Försterin Isabelle BehretDie Försterin Isabelle Behret hat im letzten Jahr die Öffentlich-keit um Unterstützung gebeten, weil ihr der Zustand unserer umliegenden Wälder Sorgen bereitet.EBI unterstützt ihren Aufruf mit etwa 300 Setzlingen verschie-dener Baumarten aus eigener Sammlung und lädt zu einem Pflanztag für Wald und Klima am „Kahlen Berg“ ein.Ein besonderes Naturerlebnis für Groß und Klein: seid dabei, helft mit und genießt mit uns nach getaner Arbeit ein gemein-sames Picknick selbst mitgebrachter Stärkungen!Termin: Samstag 29.02.2020, 11 UhrTreffpunkt: Altleiningen, Bahnhofsstraße / Kerweplatz

Ortsbürgermeister: Bernd FindtEbertsheim, Tel. 06359 2412Sprechstunde dienstags 18 - 19 [email protected]

Ebertsheim

Amtlicher Teil

› Kita „3L“ Ebertsheim

Kids 2nd Hand Basar29. Februar 2020 14:00 bis 16:00 UhrDer Elternbeirat der Kindertagesstätte „3L“ Ebertsheim veran-staltet am Samstag, den 29. Februar 2020, von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Schulturnhalle der Grundschule Ebertsheim einen Second-Hand-Basar. Angeboten werden: Spielzeug, Kinderbe-kleidung und alles weitere rund ums Kind. Für das leibliche Wohl ist mit Kaffee, Crepes und Kuchen gesorgt. Kuchen kann gerne auch mitgenommen werden. Der Erlös kommt der Kin-dertagesstätte zu Gute. Anmeldungen unter 0172-6156531. Die Standgebühr beträgt 6 Euro mit, und 8 Euro ohne Kuchen-spende. Wir freuen uns auf Sie.

› Lions Club Grünstadt spendet 4.000 Euro an unsere Kita 3 L

Am 12. Februar 2020 konnte der Förderverein unserer Kin-dertagesstätte 3 L von dem Präsidenten des Lions Club Grün-stadt, Herrn Markus Wersch, eine Geldspende in Höhe von 4.000 Euro entgegennehmen.Die Spende ist zweckgebunden für die waldpädagogische Außengruppe (Waldkita) zu verwenden.Die Spende des Lions Club kam auf Vermittlung des ehema-ligen Beigeordneten der Ortsgemeinde Ebertsheim, Herrn Hans Richard Lohr zustande, der seit den siebziger Jahren Mit-glied im Lions Club Grünstadt ist. Die Ortsgemeinde Eberts-heim sowie die Kita 3 L bedanken sich recht herzlich bei Herrn Lohr für seinen Einsatz für unsere Kita-Kinder.

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Ausgabe 8/2020 - 22 - 20. Februar 2020

Nichtamtlicher Teil

› Förderverein des Kindergarten Naseweis Gerolsheim e. V.

Frühjahrsflohmarkt „Rund um’s Kind“Am 07.03.2020 findet im Dorfgemeinschaftshaus Gerolsheim von 12 – 14 Uhr der Frühjahrsflohmarkt „Rund um’s Kind“ statt. Einlass für Schwangere ist bereits ab 11:30 Uhr.

› Landfrauen GerolsheimMittwoch, 26. Februar, 19 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus, gemeinsames Heringsessen für Mitglieder und Partner mit Anmeldung bei Helma Weyer. Damit sich der Spülaufwand in Grenzen hält, bitte eigenes Gedeck mitbringen.Mittwoch, 4. März, 19 Uhr, ev. Gemeindehaus, Kreativkurs „Osterdeko“: mit Handnähtechnik freche Accessoires herstel-len. Bitte mitbringen: Schere, Nähnadeln (versch. Stärken), Stecknadeln, Nähgarn (versch. Farben), Bleistift, Kugelschrei-ber, gute Stoffschere, festes Papier oder Karton zum Abzeich-nen der Schnitte (bei Bedarf ). Als Stoff eignet sich ein fester Patchworkstoff oder abgelegte Blusen, Hemden, Tischdecken, Bettwäsche.Mittwoch, 29. April, 18 Uhr, Neustadt (Aula DLR): Kreisver-bandveranstaltung zum Thema „Naturnahes und bienen-freundliches Gärtner“. Anmeldung über Helma WeyerFreitag, 15. Mai, 15 Uhr Mannheim Rheinvorlandstraße1, Kreisveranstaltung „Alle Frauen an Bord – das Leben einer Schifferfamilie auf dem Rhein“, Anmeldung über Helma Weyer

› Förderverein ,,St. Florian„ e.V. 2004 der Freiwilligen Feuerwehr Gerolsheim

JahreshauptversammlungHiermit laden wir unsere Mitglieder am Freitag den 13.03.2020 um 19.00 Uhr, in den kleinen Saal im DGH, zur ordentlichen Mitgliederversammlung recht herzlich ein.Anschließend mit gemütlichem Zusammensein.Tagesordnung:1. Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden und Gedenken an

unseren verstorbenen 1. Vorsitzenden Hans-Jürgen Heil2. Protokoll der Hauptversammlung 20183. Jahresbericht des 2. Vorsitzenden4. Bericht des Wehrführers5. Bericht des Jugendwartes6. Kassenbericht7. Bericht des Kassenprüfers8. Aussprache über die Berichte9. Anträge10. Entlastung des Vorstandes11. Neuwahl der Vorstandschaft12. Vorschau auf das neue Vereinsjahr 202013. VerschiedenesErgänzende Anträge sind innerhalb der satzungsmäßig vor-gesehenen Frist beim Vorstand bitte schriftlich einzureichen.

GroßkarlbachOrtsbürgermeister: Paul SchläferGroßkarlbach, Tel. 06238 926414Sprechstunde montags 18 - 19 Uhr (Dorfmühle)E-Mail: [email protected]

Amtlicher Teil

› Bürgerempfang der GemeindeAm Freitag, den 21.2. findet um 19:00 Uhr im Bürgerhaus „Wiesengrund“ der Bürgerempfang der Gemeinde statt.Wir werden einen Rückblick geben und über die Themen spre-chen, die wir für dieses Jahr planen.

Baum-des-Jahres-Pflanzaktion für den neuen Bürger-Baumlehrpfad Ebertsheim-RodenbachEBI hat in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ebertsheim-Rodenbach ein neues Gemeinschafts-Projekt ins Leben gerufen: ab diesem Jahr pflanzen wir gemeinsam mit den beim Neujahrsemp-fang unter allen interessierten BürgerInnen ausgelosten Paten den Baum des Jahres, woraus in den kommenden Jahren ein Baumlehr-pfad entlang der neuen Eisbach-Renaturierung entstehen wird. 2020 ist dieser Baum die Robinie, und das Los der Pflanzpatin ging an Emma Campen aus Ebertsheim. Außerdem wird ein zweiter Baum anlässlich des 1250-jährigen Jubiläums des Ortsteils Rodenbach gepflanzt. Eine herzliche Einladung an alle Interessierten mit Hand anzulegen, beim kurzen Rahmenprogramm Wissenswertes und Erstaunliches über die Robinie zu erfahren, und natürlich auch beim kleinen Umtrunk mitzuhelfen die Jungbäume zu begießen!Termin: Sonntag 01.03.2020, 11 - ca.12:30 UhrTreffpunkt: neuer Parkplatz der Eisbach-Renaturierung in

Ebertsheim (Ende Wassergasse)Die Teilnahme ist kostenlos!Weitere Informationen: 06359-9613103 oder [email protected]

› Förderverein des Gemeindekindergartens Ebertsheim e.V.

Außerordentliche MitgliederversammlungAm Mittwoch, den 4. März 2020 um 18.30 Uhr in der Kinder-tagesstätte „Lachend Leben Lernen“.Tagesordnungspunkte:Neuwahlen des Schriftführers und des KassenprüfersAktuelle Besetzung der Ämter:1. Vorsitzende: Frau Claudia AmodeoKassenwart: Frau Evi RichtsfeldSchriftführerin: Frau Michaela StuppyKassenprüfer: Herr Markus Erlacher und Frau Michaela KnobelJahresabschluss/ KassenbuchVerschiedenesBitte Anträge drei Tage vorher schriftlich einreichen.

› Radfahrverein EINIGKEIT Rodenbach 1910 e.V.HeringsessenZum Heringsessen an Aschermittwoch, lädt der Radfahrerver-ein recht herzlich ein. Das Radlerheim ist ab 17:30 Uhr geöffnet.Jahreshauptversammlung

Tag: Freitag, 20. März 2020Ort: Radlerheim in RodenbachZeit: 19.00 Uhr

Tagesordnung:1. Eröffnung und Begrüßung2. Information aus dem Vereinsgeschehen3. Berichte: der Abteilungen4. Kassenbericht5. Bericht der Kassenprüfer6. Antrag auf Entlastung der Vorstandschaft7. Wahl der Kassenprüfer8. Wahl eines Kassenwart9. Ehrung von Mitglieder ab 10jähriger Mitgliedschaft10. a. Ausgabe der Lizenzen

b. Ausgabe der Wertungskarten11. Sonstiges: Wünsche und Anträge

GerolsheimOrtsbürgermeister: Erich WeyerGerolsheim, Tel. 06238 705Sprechstunde mittwochs 17:30 - 18:30 UhrE-Mail: [email protected]

Amtlicher Teil

› Es liegen keine amtlichen Mitteilungen vor

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Ausgabe 8/2020 - 23 - 20. Februar 2020

HettenleidelheimOrtsbürgermeister: Steffen BlagaHettenleidelheim, Tel. 06359 8001-5611,Tel. Mobil 0163 7019716, Sprechstunde:donnerstags 18.00 - 18.30 Uhr u. nach tel. VereinbarungE-Mail: [email protected]

Amtlicher Teil

› Bebauungsplanentwurf „2. Änderung des Bebauungsplanes Ransenäcker – Änderung II mit Erweiterung I“

hier: Bekanntmachung Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGBDer Gemeinderat der Ortsgemeinde Hettenleidelheim hat in seiner Sitzung am 13.11.2019 den Bebauungsplan „2. Ände-rung des Bebauungsplanes Ransenäcker -Änderung II mit Erweiterung I“ einschließlich der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der aktuellen Fassung i. V. m. § 24 Gemeindeordnung als Satzung beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Textfestsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes durch die nun vorliegende Änderung des Bebauungsplanes „2. Änderung des Bebauungsplanes Ran-senäcker -Änderung II mit Erweiterung I“ nicht berührt werden und unverändert bleiben.Der Bebauungsplan, einschließlich der Begründung, kann ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer-Nr. 107, wäh-rend der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Aus-kunft erlangen.Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan schwarz umrandet dargestellt.

Der Bebauungsplan „2. Änderung des Bebauungsplanes Ransenäcker -Änderung II mit Erweiterung I“ tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

Hettenleidelheim, 13.02.2020gez. Steffen Blaga, Ortsbürgermeister

Hinweise:1. Diese Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften

des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3. Novem-ber 2017 (BGBl. I S. 3634), beinhaltet auch die förmliche Bekanntmachung der örtlichen Bauvorschriften nach § 88 Abs. 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Arti-kel 1 des Gesetzes vom 15.06.2015 (GVBl. S. 77).

2. Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) werdena. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verlet-zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften;

Die Vertreter von Vereinen, Verbänden und Initiativen werden sich vorstellen und über ihre Arbeit berichten.Die Bewirtung erfolgt an diesem Abend durch die Pfadfinder.Alle Bürger und Bürgerinnen sind herzlich eingeladen.

Paul Schläfer, Ortsbürgermeister

› Baum- und Heckenschnitt in „Weißer Hohl“Am Dienstag, den 25.2. kann es im Bereich des Hohlwegs zum Wingertsheisel zeitweise zu Behinderungen wegen Hecken- und Baumschnittarbeiten kommen.Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihr Ortsbürgermeister Paul Schläfer

Nichtamtlicher Teil

Sa, 22.2.20, 20 Uhr Altes Weingut, Hauptstr. 23

Großkarlbach

06238/3868 [email protected] - www.siebenmuehlen.de

› Landfrauen GroßkarlbachDie Teilnehmer der Fahrt in die Schweiz werden gebeten, die Anzahlung von 50.- € pro Person wie gewohnt zu entrichten.Sollte es noch Interessenten geben die mitreisen möchten, können sich diese bei Frau Hild Tel: 2583 melden.Vorschau:Am Montag, den 2.03.2020 findet, um 19:00 Uhr in unserem Vereinsraum, der Kurs zum Torten verzieren statt.

Datenschutz geht uns alle an...Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämt-liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine.

blog.wittich.deDiskutieren Sie mit uns über dieses Thema!

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Ausgabe 8/2020 - 24 - 20. Februar 2020

b. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhält-nis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans;c. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verlet-zung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

3. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan - §§ 39 - 42 BauGB - und über das Erlö-schen möglicher Entschädigungsansprüche wird hinge-wiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögens-nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird)

4. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448) gelten Satzun-gen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenna. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntma-chung der Satzung verletzt worden sind, oderb. vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver-halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel-tend gemacht hat.

Grünstadt, 13.02.2020gez. Frank Rüttger, Bürgermeister

› Hettenleidelheimer Straßenfastnacht (Umzug)

Aufgrund der Hettenleidelheimer Straßenfastnacht wird am Sonntag, den 23.02.2020 von 12:00 Uhr bis ca. 15:30 Uhr die Umzugsstrecke für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Umzugsstrecke erfolgt über:Wattenheimer Straße – Brunnenwiesenstraße – Hauptstraße – Altleininger Straße – Turnhallenstraße bis zur Festhalle „Gut Heil“.Ferner ist die Turnhallenstraße von Einmündung Im Windeck bis Einmündung Am Kreuzweg von 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt.Die Umleitungsstrecke wird rechtzeitig durch Beschilderung angekündigt.Der Anliegerverkehr wird soweit als möglich gewährleistet.Für evtl. Beeinträchtigungen während der Sperrung wird die Bevölkerung um Verständnis gebeten.

Ihre Straßenverkehrsbehörde

› Vollsperrung PoststraßeAufgrund von Anschlussarbeiten wird die Poststraße in Het-tenleidelheim in Höhe der Hausnummer 24 vom 27.02.2020 bis einschließlich 06.03.2020 für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt.Die Umleitung erfolgt über die Tiefenthaler Straße – B47 – Poststraße und umgekehrt.Die Bevölkerung wird auf die Vollsperrung aufmerksam gemacht und für evtl. Beeinträchtigungen um Verständnis gebeten.

Fachbereich 3-Straßenverkehrsbehörde-

Samstag,07.03.2020 Von 10:00 bis 13:00Uhr Gut Heil Halle Hettenleidelheim Schwangere können eine halbe Stunde früher rein!

Helfer sind uns jederzeit willkommen,. Oder Sie unterstützen uns mit einer Kuchenspende. Bitte kurzer Anruf in der Kita 06351 37034 Elternbeirat + Kita Am Alten Steinbruch - Hettenleidelheim

www.wittich.de

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Ausgabe 8/2020 - 25 - 20. Februar 2020

› VfR HettenleidelheimHELAU, ihr lieben Turnermäd,wir treffen uns am schmutzigen Donnerstag, den 20.02.2020, ab 19 Uhr zum gemütlichen Beisammensein im Hallchen.Außerdem feiern wir Fastnacht, wie jedes Jahr, am Fastnachts-dienstag, den 25.02.20 ab 11 Uhr mit unserem närrischen Frühstück. Alle Turnerinnen sind herzlich dazu eingeladen.

Nichtamtlicher Teil

Hettrumer Straßenfasnacht

Am 23.2.2020 findet wieder der traditionelle Fasnachtsumzug in Hettenleidelheim statt.

Feiern Sie auch dieses Jahr wieder mit uns in den Straßen von Hettenleidelheim und im Anschluss an der Festhalle.

Wir laden alle Gruppen und Personen recht herzlich ein, aktiv am Umzug teilzunehmen.

Interessenten bitten wir, sich noch bei Thomas Rös, Tel. 0157-37328619, email: [email protected] zu melden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

KKVV FFeeuueerriioo ee.. VV.. HHeetttteennlleeiiddeellhheeiimm

…damit auch die „Kleinen“ nicht zu

„kurz“ kommen!

Dienstag, 25.02.2020, 14.31Uhr

(Festhalle Gut-Heil, Hettenleidelheim)

Eintritt Tageskasse: 4,00€ / Kinder bis 14Jahre: frei!

Dienstag, 25.02.2020, 19.11 Uhr

(Festhalle Gut-Heil Hettenleidelheim)

…für jeden „Narr“ ein Muss, beim Feuerio is

Fasnacht bis zum „Schluss“!

Freier Eintritt

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Ausgabe 8/2020 - 26 - 20. Februar 2020

› SPD Ortsverein Kleinkarlbach-Battenberg- Kirchheim-Neuleiningen

Mitgliederversammlung am 27.02.2020Veröffentlichung sh. unter Kleinkarlbach

› SV KirchheimJahreshauptversammlungFreitag, den 6. März 2020 um 20:00 Uhr Vereinsheim „Zum Römer“ in Kirchheim, Weisenheimer Str. 3

TagesordnungTOP 1 BegrüßungTOP 2 Bericht des Vorstands

1) Bericht des 1. Vorsitzenden2) Bericht des Kassenwartes3) Bericht der Kassenprüfer4) Entlastung des Vorstandes

TOP 3 Berichte aus den AbteilungenDiskussion der Berichte und zukünftige Aktivitäten

TOP 4 Anpassung der Satzung an aktuelle RechtsprechungTOP 5 Verabschiedung Informationsbogen zur Datenschutz-

verordnungTOP 6 Anträge der Vorstandschaft und ordentlichen MitgliederTOP 7 Stand der Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-

SachstandTOP 8 Neuwahlen des VorstandesTOP 9 VerschiedenesAnträge an die Vorstandschaft müssen bis zum 21.2.2020 an den Vorstand gestellt werden.

Abteilung TischtennisSV Kirchheim I - DJK Limburgerhof II 7:9SV Kirchheim II - KSV Breunigweiler I 9:2

KleinkarlbachOrtsbürgermeister: Daniel KraußKleinkarlbach, Tel. 06359 3188Sprechstunde dienstags 18.00 - 19.00 UhrE-Mail: [email protected]

Amtlicher Teil

› Jagdgenossenschaft Battenberg

Jagdgenossenschaftsversammlung am 04.03.2020Veröffentlichung siehe amtlicher Teil Battenberg

› Bekanntmachungder Ortsgemeinde Kleinkarlbach zur Haushaltssatzung für die Jahre 2020 und 2021 mit Haushaltsplan und sei-nen Anlagen1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2020 und 2021 mit Haushaltplan und seinen Anlagen2. Möglichkeit zur Einreichung von VorschlägenDer Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2020 und 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 20.02.2020 dem Ortsgemeinderat Kleinkarlbach zugeleitet.1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2020 und

2021 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbands-gemeindeverwaltung Leiningerland, 67269 Grünstadt, Industriestraße 11, Zimmer 202, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

KindenheimOrtsbürgermeister: Albrecht WiegnerKindenheim, Tel. 06359 40357 / Rathaus 4252Sprechstunde dienstags 18.30 - 19:30 UhrE-Mail: [email protected]

Amtlicher Teil

› Es liegen keine amtlichen Mitteilungen vor

Nichtamtlicher Teil

› Landfrauen KindenheimMittwoch, 04.03.20, 19 UhrHeringsessen in der Freizeithalle.Bitte Gedeck mitbringen.Anmeldungen bitte bis 28.02.20 bei Ilona Vierling, Tel. 4090290.

Kirchheim an der WeinstraßeOrtsbürgermeister: Kay KronemayerKirchheim, Tel.: 0162 2477050Sprechstunde donnerstags 18.00 - 19.00 Uhr im RathausE-Mail: [email protected]

Amtlicher Teil

› Es liegen keine amtlichen Mitteilungen vor

Nichtamtlicher Teil

KirchheimerKonzertwinterProt. Kirche Kirchheim/Wstr.

1. März 2020 | 17:00 Uhr

Freundeskreis für Kirchenmusik in Kirchheim e.V. in Zusammenarbeit mit der Prot. Kirchengemeinde

Dübenmusik Alte Musik aus der Dübensammlung

Kirchheimer DübenConsortDominik Wörner (Bern) | Bass

Jörg-Andreas Bötticher (Basel) | Leitung

› Landfrauen KirchheimHeringsessenAm Mittwoch dem 26.02.2020 findet ab 17.00 Uhr das Heringsessen der Landfrauen Kirchheim statt. Eine Anmel-dung ist nicht erforderlich.

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Ausgabe 8/2020 - 27 - 20. Februar 2020

Nichtamtlicher Teil

amHeringsessen

AschermittwochDie Turnerfrauen des TuS Laumersheim

laden herzlich ein, die närrische Zeit

in froher Runde zu beenden,

beim Heringsessen am

26. Februar 2020 ab 18:00 Uhr

im Bürgerhaus Laumersheim

Außer Heringen gibt es Hausmacher Wurst

und Quark mit Pellkartoffeln.

Wir freuen uns auf viele Gäste

Voranmeldung ist nicht erforderlich

Amtlicher Teil

› Jagdgenossenschaft Mertesheim-QuirnheimJagdgenossenschaftsversammlungAm Mittwoch, 04. März 2020, findet um 19.00 Uhr in der Gaststätte „Museumsschänke“ Kleine Wust 11, 67280 Quirn-heim, eine Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdge-nossenschaft Mertesheim-Quirnheim statt, zu der hiermit eingeladen wird.Tagesordnung:1. Begrüßung2. Jahresbericht3. Kassenbericht4. Entlastung der Vorstandschaft5. Beschlussfassung über den Auskehranspruch6. Verwendung der Jagdpacht

a) Anteil Jagdpacht Quirnheimb) Anteil Jagdpacht Mertesheim

7. Vorzeitige Verlängerung der Jagdpacht8. Verschiedenes, Wünsche und AnträgeEs wird darauf hingewiesen, dass bei An- und Verkäufen sowie Tausch von Grundstücken die Änderung im Jagdkata-ster beim Jagdvorsteher, Herrn Karl-Heinz Lang, Tanzgasse 7, 67280 Quirnheim, vorgenommen werden muss.

Quirnheim, 06. Februar 2020Jagdgenossenschaft Quirnheim-Mertesheim

Sitz: 67280 Quirnheimgez.: Lang, Jagdvorsteher

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, in 67269 Grünstadt, Industriestraße 11, Vor-schläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2020 und 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anla-gen, einzureichen.Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeinde-verwaltung Leiningerland zu richten. Der Ortsgemeinde-rat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Kleinkarlbach, den 20.02.2020Krauß, Ortsbürgermeister

Nichtamtlicher Teil

› SPD Ortsverein Kleinkarlbach- Battenberg-Kirchheim-Neuleiningen

MitgliederversammlungWir laden ein zur Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 27.02.2020, um 19.30 Uhr in Kleinkarlbach TVK Sport-heim, Jahnstr. 44.Tagesordnung:1. Begrüßung; Feststellung der Tagesordnung2. Jahresrechnung 2019 und Entlastung des Vorstandes3. Vorstellung unseres MdL Christoph Spies4. Delegiertenwahlen für die Nominierungsversammlungen

a) Landratswahl 2020 am 21.3.2020 in DÜW/Grüb) Landtagswahl 2021 am 25.4.2020 in Erpolzheimc) Landesliste 2021 am 28.11.2020

5. Aktuelles aus den Gemeinden6. Ehrungen7. Verschiedenes, Mitteilungen

LaumersheimOrtsbürgermeister: Arno WieberLaumersheim, Tel. 06238 675Sprechstunde mittwochs 18.00 - 19.00 UhrE-Mail: [email protected]

Amtlicher Teil

› 3. Sitzung des Sport- und Kulturausschusses Laumersheim

Ortsgemeinde LaumersheimSitzungstag Donnerstag, 27.02.2020, 19:30 UhrSitzungsort Rathaus Laumersheim

Tagesordnungöffentliche Sitzung1. Kerwe 20202. Anfragen und Mitteilungen

gez. Arno Wieber, Ortsbürgermeister

Reklamationen wegen Nichtzustellungdes Amtsblattes nimmt der Verlag entge-

gen unter folgenden Nummern:06502/9147-800

Die neue E-Mail-Adressefür Reklamationen ist:

[email protected]

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Ausgabe 8/2020 - 28 - 20. Februar 2020

Traditionelles Heringsessen am AschermittwochAm 26.2. ab 18 Uhr laden die Landfrauen zum Heringsessen ins DGH ein.Mitgliedsbeitrag 2020Der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von 30,00 € war im Januar fällig. Wir bitten die offenen Beiträge entweder in bar bei Lidia Lösch oder per Überweisung auf das Konto mit der IBAN: DE34 5465 1240 0010 1315 48 zu begleichen.

› SV 1970 Obersülzen e.V.Sport am kommenden WochenendeSamstag, 22.2.202013.00 Uhr Mädchen U 16 - Wormatia Worms16.00 Uhr 1. Mannschaft - AlsenbornSportergebnisseSVO - Ebertsheim 4:2SVO II - Weinsheim 2:2Vereinsgaststätte „Sülzer Tor“

- Sonntag 23.2. ab 9.11 Uhr Pfälzer Stammtisch; ab 14.11 Uhr Stammtisch Comtesse

- Rosenmontag 24.2. ab 17.11 Uhr Gerlinde kommt- Fasnachtsdienstag ab 11.11 Uhr Närrisches Leberknödel-

esse mit Party bis die Pann kracht.- 30.4. Tanz in den Mai

Obrigheim (Pfalz)

Ortsbürgermeister: Stefan MuthObrigheim, Tel. 06359 2429Sprechstunde dienstags 18:30 - 19:30 UhrE-Mail: [email protected]

Amtlicher Teil

› 9. Sitzung des Gemeinderates ObrigheimSitzungstag Donnerstag, 27.02.2020, 19:30 UhrSitzungsort Ev. Gemeindehaus Colgenstein

Tagesordnungöffentliche Sitzung1. Einwohnerfragestunde2. Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds3. Erhebung einer 2. Vorausleistung auf den Erschließungs-

beitrag im Baugebiet „Baumgarten“4. Sanierung Grundschule Obrigheim; Bodenbelagsarbeiten

hier: Beratung und Entscheidung der weiteren Maßnahmen5. jährliche Baumkontrolle

hier: Auftragserteilung6. Ergänzungswahl für den Rechnungsprüfungsausschuss7. Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO; Annahme einer Spende8. Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO; Annahme einer Spende9. Jährliche Unterrichtungspflicht über abgeschlossene Verträge10. Anfragen und Mitteilungennichtöffentliche SitzungAnfragen und Mitteilungen

Gez. Stefan Muth, Ortsbürgermeister

› Jagdgenossenschaft ObrigheimJagdgenossenschaftsversammlungAm Dienstag den 10.03.2020 um 19.30 Uhr, findet in der Gaststätte des TV Colgenstein die jährliche Mitgliederver-sammlung der Jagdgenossenschaft Obrigheim statt. Zu die-ser wir hiermit einladen.Tagesordnung:1. Verlesen der Niederschrift2. Kassenbericht3. Bericht des Kassenprüfers

› Informationen des OrtsbürgermeistersAußenstelle der Kindertagesstätte nach MertesheimDie Einrichtung der Kita Ebertsheim hat eine Betriebserlaub-nis für 70 Kinder, wird aber zurzeit von 85 Kindern besucht. Des-halb soll in Mertesheim in der ehemaligen Kindertagesstätte eine Außenstelle eingerichtet werden. Derzeit muss ein in Abstim-mung mit der Kreisverwaltung ein Konzept erarbeitet werden.Ich denke für unsere Kinder ist das eine gute Nachricht.Termine bitte vormerken!

- Seniorennachmittag am Mittwoch, den 26.2.2020 ab 15 Uhr im DGH mit einmarinierten Heringen, Pellkartoffeln und Quark

- Spiel-, Strick-, Erzähl-, Skat-, Schafskopf, Schachabend etc. am Donnerstag, 27.2.2020 ab 19:30 Uhr im Rathauskeller

Kurt Waßner, Ortsbürgermeister

NeuleiningenOrtsbürgermeister: Franz AdamNeuleiningen, Tel. 06359 2315Sprechstunde dienstags 19.00 -20.00 Uhr

Amtlicher Teil

› Es liegen keine amtlichen Mitteilungen vor

Nichtamtlicher Teil

› SPD Ortsverein Kleinkarlbach- Battenberg-Kirchheim-Neuleiningen

Mitgliederversammlung am 27.02.2020Veröffentlichung sh. unter Kleinkarlbach

› TSV NeuleiningenFasching beim TSVAm Montag, den 24.02.2020 steigt im Sportheim auf dem Eisenkopf traditionell die Rosenmontagssitzung des TSV. Ein bunt gemischtes Programm aus Büttenreden, sowie Tanz- und Gesangseinlagen verspricht einen kurzweiligen Abend. Nach dem „offiziellen“ Programm darf getanzt werden. Der Eintritt für die Veranstaltung kostet 5,- €, Beginn ist um 20.11 Uhr.

ObersülzenOrtsbürgermeister: Andreas LehmannObersülzen, Tel. 06359 2360Sprechstunde dienstags 19.00 - 20.00 UhrE-Mail: [email protected]

Amtlicher Teil

› Vermietung Dorfgemeinschaftshaus Obersülzen

Ansprechpartnerin für die Vermietungen und Überlassungen des Dorfgemeinschaftshauses ist Frau Sabine Kutschke.Sie ist unter der Telefonnummer 06359 81758 erreichbar.

Nichtamtlicher Teil

› Landfrauen ObersülzenAltweiberfasching am 20.2.20:Um 17.11 Uhr geht es wieder los! Unter dem Motto „1920-2020, kommt mit uns auf Narren-Zeitreise“ bieten wir euch wieder ein tolles und abwechslungsreiches Programm mit super Stimmung. Männer sind ebenfalls herzlich eingeladen! Der Eintrittspreis beträgt 15 € inkl. Essen und Tischgeträn-ken. Tischreservierungen nimmt Peggy Marsch entgegen. Tel. 81737.

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Ausgabe 8/2020 - 29 - 20. Februar 2020

Es wird darauf hingewiesen, daß bei An- und Verkäufen sowie Tausch von Grundstücken die Änderung im Jagdkataster beim Jagdvorsteher, Herrn Karl-Heinz Lang, Tanzgasse 7, 67280 Quirnheim, vorgenommen werden muss.

Quirnheim, 06. Februar 2020Jagdgenossenschaft Quirnheim-Mertesheim

Sitz: 67280 Quirnheimgez.: Lang, Jagdvorsteher

Nichtamtlicher Teil

› Närrisches FrühstückAm Samstag, 22.02.2020 um 09:00 Uhr laden wir unsere Seniorinnen und Senioren zum „Närrischen Frühstück“ am Sportplatz in Quirnheim ein.Anmeldungen nehmen Vanessa Grathwohl 0172 / 1365317 oder Jenny Siegel 0172 / 3066599 entgegen. Sollten Sie eine Fahrgelegenheit benötigen, geben Sie dies gerne mit an.

TiefenthalOrtsbürgermeister: Edwin GaubTiefenthal, Tel. 06351 8195Sprechstunden nach Vereinbarung

Amtlicher Teil

› Gemeinsames Mittagessen am Samstag, 29. Februar 2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,die Gemeinde Tiefenthal lädt zum nächsten gemeinsamen Mittagessen am Samstag, den 29. Februar um 12.00 Uhr ins Gemeindehaus ein. An diesem Tag bieten wir Ihnen Zigeu-nerspieß mit Soße , Reis und gemischten Salat. Das Essen wird von der Metzgerei Speeter, Hettenleidelheim geliefert. Preis für das Mittagessen beträgt 7,50 €.Wenn Sie am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen möch-ten, füllen Sie bitte die nachstehende Anmeldung aus und werfen sie bis Mittwoch, 26. Februar in den Briefkasten am Gemeindehaus Hauptstraße 30 ein.Eine Anmeldung per E-Mail , WhatsApp oder Telefon ist auch möglich:Thomas Mann [email protected] Telefon : 0176 83770081Edwin Gaub [email protected] Telefon : 06351 8195Wir würden uns freuen, wenn recht viele Mitbürger und Mit-bürgerinnen an dem Mittagessen teilnehmen.Gerne holen wir Sie auch zum gemeinsamen Mittagessen ab.Gerne kann das Essen auch abgeholt werden, wenn Sie es zu Hause einnehmen möchten.Thomas Mann Edwin GaubBeigeordneter Ortsbürgermeister

Anmeldung zum gemeinsamen Mittagessenam Samstag 29.Februar

um 12:00 Uhr im GemeindehausAm gemeinsamen Essen der Ortsgemeinde Tiefenthal werde ich mit

__________ Person(en) teilnehmen.

Name, Vorname: __________________________________

__________ x Zigeunerspieß mit Soße , Reis und gemischten SalatPreis pro Essen 7,50 €Abholung von zu Hause gewünscht -

Bitte ein Kreuz zwischen (_______)

✂4. Entlastung des Jagdvorstandes5. Beschlussfassung über den Auskehrungsanspruch6. Verwendung des Jagdpachtreinertrages7. Verschiedenes

Der Jagdvorstandgez. Meng

Nichtamtlicher Teil

› SPD ObrigheimHeringessenHiermit laden wir Sie / Euch recht herzlich zu unsrem traditio-nellen Heringessen am Aschermittwoch in das Ev. Gemeinde-haus Colgenstein ein. Ab 17.00 Uhr bieten wir selbst eingelegte Heringe mit Pellkartoffeln und Getränke aller Art an.

› SG Unteres EistalTischtennisHerren 1TTF Großniedesheim II : SG Unteres Eistal 9:6Die Spiele gewannen das Doppel Paul Scheufling/Manuel Schmitt und die Einzel Paul Scheufling, Manuel Schmitt, Hel-mut Schmitt, Gabriel Schmitt und Helmut Wagner.Herren 2TuS Sausenheim : SG Unteres Eistal II 8:2Die Punkte holten die Einzel Helmut Wagner und Uli Debus.Herren 3SG Unteres Eistal III : TTF Großniedesheim III 1:8Den Ehrenpunkt erkämpfte das Doppel Patrick Henß/Willi Henß.

› TV Colgenstein-Heidesheim e.V.Abteilung TischtennisTV Colgenstein 1 : SV Pfingstweide 1 3:9Die Punkte holten D. Eichholdtz 2 im Einzel und T. Stumpf/D. Weber im Doppel.TV Colgenstein 2 : TTV Bobenheim 1 5:9Die Punkte holten M. Schalk 2, F. Hotz 1 im Einzel sowie die DoppelM. Schalk/E. Hertel 1 und F. Hotz/J. Scheu 1.TV Colgenstein 3 : TV Lambsheim 4 8:4Die Punkte holten G. Sohn 1, J. Scheu 1, D. Schön 2 und C. Diehl 2 im Einzel sowie G. Sohn/J. Scheu und D. Schön/C. Diehl im Doppel.

QuirnheimOrtsbürgermeister: Rainer MerzQuirnheim, Tel. 06359 85382Sprechstunde nach Vereinbarung

Amtlicher Teil

› Jagdgenossenschaft Mertesheim-QuirnheimJagdgenossenschaftsversammlungAm Mittwoch, 4. März 2020, findet um 19.00 Uhr in der Gast-stätte „Museumsschänke“ Kleine Wust 11, 67280 Quirnheim, eine Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Mertesheim-Quirnheim statt, zu der hiermit eingeladen wird.Tagesordnung:1. Begrüßung2. Jahresbericht3. Kassenbericht4. Entlastung der Vorstandschaft5. Beschlussfassung über den Auskehranspruch6. Verwendung der Jagdpacht

a) Anteil Jagdpacht Quirnheimb) Anteil Jagdpacht Mertesheim

7. Vorzeitige Verlängerung der Jagdpacht8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

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Ausgabe 8/2020 - 30 - 20. Februar 2020

Projekte haben. Die wichtigsten Themen werden u.a. sein: Rückblick auf die Fastnacht, Kerwe, Spielfest. Ich freue mich auf Ihren Besuch.

Einladung zum Arbeitskreis Veranstaltungen JubiliäumsjahrGanz herzlich möchte ich bereits jetzt alle interessierten Bür-gerinnen und Bürger sowie Vereinsvorstände und Gruppen einladen, die sich bei der Planung und Durchführung des Dorfjubiläums engagieren möchten.Am 10.03.2020 um 19:30 findet im Sitzungsaal in der Gemein-defesthalle eine Besprechung statt. Es geht an diesem Abend nochmal um die grundsätzliche Terminplanung und die Auf-taktveranstaltung. Wir wollen dann auch die Arbeitsgruppen bilden, die sich um die konkreten Einzelveranstaltungen federführend kümmern werden.Eine gute Zeit und ein närrisches Helau!

Carsten Brauer, Ortsbürgermeister

- Dorfcafé Wattenheim –

Im "Dorfcafé" begegnen sich seit 27. Oktober 2014 Wattenheimer Bürgerinnen und Bürger, jeder Altersklasse

Freuen Sie sich auf Kaffee, Kuchen, u.a. und gönnen Sie sich eine kleine Auszeit vom Alltag!

Am Montag, 24.02.2020 von 16:00 bis 18:00 Uhr in der Gemeindefesthalle in Wattenheim

Seien Sie gespannt auf spannende Gespräche, eine Büttenrede usw.

Falls auch Sie etwas zum Nachmittag beitragen möchten; wir freuen uns über Ihr Engagement. Sprechen Sie uns während des Dorfcafés an oder wenden Sie

sich an Petra Hofmann oder Ute Armbrust.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Ortsgemeinde und das SPD Dorfcafè Team

Nichtamtlicher Teil

› Dorfladen Wattenheim e. V.MitgliederversammlungEinladung zur Mitgliederversammlung am Dienstag, dem 10. März 2020 um 19:30 Uhr im Musikvereinsheim, Hauptstr. 28, WattenheimTagesordnung:1. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung3. Feststellen der Beschlussfähigkeit4. Genehmigung der Tagesordnung5. Berichte

– des Vorstandes,– des Kassierers,– der Revisoren

6. Entlastung des Kassierers7. Entlastung des Vorstandes8. Verschiedenes

› CDU WattenheimHeringsessenDie CDU lädt ein zum traditionellen Heringsessen am Ascher-mittwoch den 26.02.20 ab 18:00 Uhr in die Gemeindefesthalle Wattenheim.

› Neues aus dem Jugendraum TiefenthalLiebe Tiefenthaler Kinder und Jugendliche,der Jugendraum hat am Freitag, 28.02.2020, zwischen 17:00 Uhr und 18:30 Uhr für euch geöffnet.Wir möchten mit euch eine lustige Faschingsparty feiern. Lasst euch überraschen, es warten viele lustige Angebote auf euch.Wer möchte, kann verkleidet kommen.Es freuen sich auf euch Karola, Felix und Sarah

Nichtamtlicher Teil

› Landfrauenverein TiefenthalHeringsessenAm Aschermittwoch, 26. Februar 2020 um 18.00 Uhr laden die Landfrauen zu dem traditionellen Heringsessen ins Dorf-gemeinschaftshaus ein. Gäste sind herzlich willkommen.Verbindliche Anmeldungen nehmen Else Ulbrich, Tele-fon 06351/2526 und Regina Gaub, Telefon 06351/2374 bis 23.2.2020 entgegen.KrimilesungDonnerstag, 5. März 2020 im 19.00 Uhr im Dorfgemein-schaftshaus Tiefenthal, Hauptstraße 30, 67311 Tiefenthal.Gäste sind herzlich willkommen.

WattenheimOrtsbürgermeister: Carsten BrauerWattenheim, Tel. 0163/5465124Sprechstunde dienstags 18.00 - 19.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung, Gemeindefesthalle, 1. OG Bürgermeisterzimmer, E-Mail: [email protected]: www.wattenheim.de

Amtlicher Teil

› 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gemeinsam mit der 4. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Energie und Dorfentwicklung der Ortsgemeinde Wattenheim

Sitzungstag Freitag, 28.02.2020, 19:00 UhrSitzungsort Sitzungssaal der Gemeindefesthalle Watten-

heim

Tagesordnungöffentliche Sitzung1. Beschluss einer neuen Geschäftsordnung2. Anfragen und Mitteilungennichtöffentliche SitzungGrundstücksangelegenheiten, Anfragen und Mitteilungen

gez. Carsten Brauer, Ortsbürgermeister

› Der Ortsbürgermeister informiert:Danke an Helferinnen und HelferBei unseren beiden Räumaktionen im und am Haus Fernekeß konnten wir die gesamten Flächen leerräumen. An beiden Samstagen war eine ausreichend große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern die geholfen haben anwesend. Vielen Dank allen Helfern für deren Einsatz.

Sprechstunde an Fastnachtsdienstag fällt ausDie Sprechstunde am Dienstag 25. Februar fällt aus. Die Sprech-stunde findet wieder wie gewohnt ab Dienstag 3. März statt.

Termin Vereins- und ProjektstammtischAm 5. März findet der 1. Vereins- und Projektstammtisch statt. Er startet um 19 Uhr im Vereinsheim des Musikvereins Watten-heim in der Hauptstraße. Von allen Vereinen sind 1-2 Vertreter des Vorstandes eingeladen. Zusätzlich alle, die zu den anste-henden Themen beitragen möchten oder Ideen für eigene

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Ausgabe 8/2020 - 31 - 20. Februar 2020

› Prot. Pfarramt Kirchheim-Kleinkarlbach für die Prot. Kirchengemeinden Battenberg, Bissersheim, Kirchheim und Kleinkarlbach

Sonntag, 23.02.202009:00 Uhr Gottesdienst, Prot. Kirche Kirchheim10:15 Uhr, Gottesdienst, Prot. Kirche BattenbergSamstag, 29. Februar 2020

› 18:00 Uhr regionaler Konfi-Eltern-Wegbegleiter-Godi in der Prot. Kirche Bissersheim Prot. Kirchengemeinde Sausenheim-Neuleiningen

AllgemeinMittwoch, 26.02.202019:30 Uhr Taizé-Singkreis, Sausenheim, PfarrgemeindehausProt. Kreuzkirche Neuleiningen:Sonntag, 23.02.202010:00 Uhr, ökumenischer KindergottesdienstProt. St.-Peters-Kirche Sausenheim:Sonntag, 23.02.202010:11 Uhr, Faschingsgottesdienst

› Prot. Kirchengemeinde Obrigheim - Colgenstein

Sonntag, 23.02.202010:00 Uhr Gottesdienst in Colgenstein, Pfarrerin Astrid Waitschies

› Prot. Kirchengemeinde Wattenheim-Hettenleidelheim-Tiefenthal

Urlaub Pfarrerin Minor/ Urlaub PfarrsekretärinPfarrerin Minor ist bis einschl. 29.02. in Urlaub. Die Vertretung übernimmt Pfarrer De Auraujo, Carlsberg, Tel. 06356-201. Das Pfarrbüro ist bis einschl. 27.02. geschlossen.Sonntag, 23.02.20209:15 Uhr Gottesdienst in Tiefenthal (Lektor Keim)10:15 Uhr Gottesdienst in Wattenheim (Lektor Keim)Die Kollekten sind für den Kirchentag bestimmt.Donnerstag, 27.02.202019:30 Uhr Singkreis im Prot. Pfarrhaus WattenheimSonntag, 01.03.20209:15 Uhr Gottesdienst in Hettenleidelheim (Lektorin Weldner)Dienstag, 03.03.202019:00 Presbyter-Sitzung im Prot. Pfarrhaus Wattenheim

› Kath. Kirchengemeinde St. Leodegar, Gerolsheim

GottesdiensteFreitag, 21. Februar 202009:00 Uhr Eucharistiefeier.Samstag, 22. Februar 202018:00 Uhr Vorabendmesse/Amt.Samstag, 29. Februar 202018:00 Uhr Wortgottesdienst.

› Kath. Pfarrei Hl. Elisabeth GrünstadtDonnerstag, 20.02.18.00 Uhr Rosenkranz, Obrigheim18.30 Uhr Heilige Messe, Obrigheim18.30 Uhr Heilige Messe, Dirmstein18.30 Uhr Heilige Messe, KirchheimFreitag, 21.02.9.00 Uhr Heilige Messe, Sausenheim18.30 Uhr Amt, Grünstadt18.30 Uhr Heilige Messe, Laumersheim, TurmkapelleSamstag, 22.02.17.00 Uhr Beichtgelegenheit, Grünstadt18.00 Uhr Vorabendmesse, BockenheimSonntag, 23.02.9.00 Uhr Amt, Sausenheim

Als Alternative bieten wir Hausmacher Wurst oder Quark mit Pellkartoffeln an.Zur Planung wird um Voranmeldung bis zum 22.02.20 bei Frank Häckel 06356-5867 oder Irmgard Fell 06356-712 gebeten.

Aus den Kirchengemeinden

› Prot. Kirchengemeinde Asselheim-Albsheim-Mühlheim

Sonntag, 23. Februar, Protestantische Stephanskirche Albsheim10.10 Uhr Gottesdienst - Pfarrer Martin Theobald

› Prot. Kirchengemeinde BockenheimSonntag, 23. Februar 202010.00 Uhr Gottesdienst in der LambertskircheMittwoch, 26. Februar 202014.30 Uhr Treffen Seniorenkreis im Sälchen. Referent: Herr SchubingDonnerstag, 27. Februar 202019.30 Uhr Treffen Frauenweltgebetstagteam in der Lamberts-kirche

› Prot. Kirchengemeinde Carlsberg-Hertlings-hausen mit Altleiningen und Höningen

Samstag, 22.02.202018.00 Uhr Gottesdienst in Höningen mit Lektor Dietmar HambelSonntag, 23.02.202014.00 Uhr Gottesdienst mit anschl. Kirchencafé in Carlsberg mit Lektor Ernst-Jürgen SchierMittwoch, 26.02.202014.30 Uhr Freundeskreis im ev. Gemeindehaus in Carlsberg,Die Ersthelfer der Feuerwehr

› Prot. Pfarramt Dirmstein für die Prot. Kirchengemeinden Gerolsheim und Dirmstein

Gottesdienste:Sonntag, 23.02.202009.00 Uhr Gottesdienst in Dirmstein (Lektorin Schweizer)10.00 Uhr Gottesdienst im Gemeindehaus Gerolsheim (Lekto-rin Schweizer)Samstag, 29.02.202018.00 Uhr Filmgottesdienst im Gemeindehaus Gerolsheim „Gemeinsam anders“ (Pfarrerin Fang)Presbyterium DirmsteinDonnerstag, 27.02.2020, 19.30 Uhr Sitzung des Presbyteriums im Prot. Gemeindehaus

› Prot. Pfarramt Ebertsheim mit Mertesheim, Kindenheim und Quirnheim

Donnerstag, 20.02.202015.00 Uhr Gottesdienst im Boßweilerhof zur JahreslosungSonntag, 23.02.2020 Estomihi09.00 Uhr Gottesdienst in der Martinskirche Quirnheim10.15 Uhr Gottesdienst in der Martinskirche Kindenheim

› Prot. Kirchengemeinde Großkarlbach, Lau-mersheim, Obersülzen

Sonntag, 23.2.2020um 09.00 Uhr Gottesdienst in Laumersheim,um 10.00 Uhr Gottesdienst in Großkarlbachzum Sonntag vor der Passionszeit (Pfr.in E.Heck)Dienstag, 25.2.2020keine Präparanden und Konfirmandenstunde (Fastnacht)Vorankündigung:Samstag, 29.02., um 15.00 Uhr Seniorennachmittag in Ober-sülzenFreitag, 06.03., um 18.30 Uhr Weltgebetstag der Frauen in Obersülzen

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Ausgabe 8/2020 - 32 - 20. Februar 2020

Sonntag, 23.02.202019:00 Uhr – Gott begegnen – Musik, Gebet und mehr!Mittwoch, 26.02.202019:00 Uhr – GemeindegebetWährend der Winterferien finden keine Gruppenstunden der Royal Rangers statt!

09.00 Uhr Amt, Boßweiler10.00 Uhr Ökumenischer Kindergottesdienst, Kreuzkirche Neuleiningen10.30 Uhr Taufgottesdienst für die Pfarrgemeinde, Grünstadt, mit Nova Cantica10.30 Uhr Amt, DirmsteinMittwoch, 26.02.2020 - Aschermittwoch17.00 Uhr Wortgottesdienst für Kinder, Grünstadt19.00 Uhr Amt für die Pfarrfamilie mit Segnung und Aufle-gung der Asche, Grünstadt19.30 Uhr Ökumenischer Taizé-Singkreis „Laudate“, prot. Gemeindehaus SausenheimDonnerstag, 27.02.202018.30 Uhr Amt, Mertesheim18.30 Uhr Heilige Messe, Dirmstein18.30 Uhr Heilige Messe, Kirchheim

› Kath. Pfarrei hl. Lukas HettenleidelheimFreitag 21.02.2020 Hl. Petrus Damiani, Bischof, Kirchenlehrer17.15 Uhr Rosenkranzgebet in Hettenleidelheim18.00 Uhr Hl. Messe in HettenleidelheimSamstag 22.02.2020 KATHEDRA PETRI, FestKollekte für die Pfarrei17.30 Uhr Vorabendmesse in Hertlingshausenfür Jürgen Müller zum JahrgedächtnisSonntag 23.02.2020, 7. Sonntag im JahreskreisKollekte für die Pfarrei09.00 Uhr Sonntagsmesse in Eisenberg09.00 Uhr Sonntagsmesse in Ramsen10.30 Uhr Sonntagsmesse in HettenleidelheimFamiliengottesdienst zur Fastnacht (Kinder dürfen gerne verkleidet kommen)für Ulli WeibelMontag 24.02.2020 Hl. MATTHIAS, Apostel, Fest09.15 Uhr Hl. Messe in Tiefenthal17.30 Uhr Hl. Messe in Wattenheim Festmesse zu Ehren des Hl. Matthiasals Stiftsmesse für Anton und Gertrud Meißnermit Segnung des SalzesDienstag 25.02.2020 Hl. Walburga, Äbtissin10.00 Uhr Hl. Messe in Eisenberg, DSK-Seniorenzentrum10.30 Uhr Hl. Messe in Hettenleidelheim, SonnenhofDIE QUADRAGESIMA - Fastenzeit - Österliche BußzeitWir laden ein zu den Gottesdiensten an Aschermittwoch.In allen Gottesdiensten wird die Asche gesegnet und aufgelegt.Mittwoch 26.02.2020, Aschermittwoch, Fast- und Absti-nenztag09.00 Uhr Aschermittwochsgottesdienst der KITA Ramsen16.00 Uhr Wort-Gottes-Feier zu Aschermittwoch in Eisenberg im Rahmen der Kommunionvorbereitung18.00 Uhr Hl. Messe in Eisenberg18.00 Uhr Hl. Messe in HettenleidelheimDonnerstag 27.02.202018.00 Uhr Hl. Messe in RamsenAktuelles für die Pfarrei- Heringsessen der Kolpingfamilie Hettenleidelheim an Aschermittwoch, 26.02.2020 um 19.00 Uhr im kath. Pfarrheim Hettenleidelheim. Anmeldung bitte bis Donnerstag, 20.02. bei Frau Jutta Diehl (Tel.-Nr. 06351/3374).- Unsere Jugendlichen sind herzlich eingeladen zum Jugend-gottesdienst am Samstag, den 29.02.2020 um 18.00 Uhr in der Kath. Kirche Eisenberg. Wir suchen „Verstärkung“ für die Vorbereitung und Durchführung des Gottesdienstes. Inter-essierte Jugendlichen melden sich bitte im Kath. Pfarramt in Hettenleidelheim (Tel. 06351/7467 oder [email protected]). Wir freuen uns auf Euch!

› Freie christliche GemeindeTreffpunkt Leben Carlsberg

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Ausgabe 8/2020 - 34 - 20. Februar 2020

IHRE Gesundheit IN BESTEN HäNDEN

Kopfschmerzen haben vielfältige UrsachenDer eine wacht bereits morgens mit einem heftigen Pochen hin-ter den Schläfen auf. Anderen brummt der Kopf nach einem langen Arbeitstag. Kopfschmer-zen können ganz unterschiedli-che Ursachen haben.Der häufigste Kopfschmerz in der Allgemeinbevölkerung ist der Spannungskopfschmerz. Dabei kommt es zu einem drücken-den Gefühl im Kopf. Oftmals hilft es dann, Sport zu treiben oder ausreichend Flüssigkeit zu trinken. Bei Migräne leiden Pa-

tienten unter wiederkehrenden Schmerzattacken, die hinter den Augen, im Schläfenbereich, aber auch im Nacken sitzen können. Häufige Begleiter: Übelkeit, Er-brechen, Licht- oder Lärmemp-findlichkeit. Die genauen Ursa-chen der Migräne sind bis heute nicht geklärt. Zwar ist die Migrä-ne nicht heilbar, aber es stehen zahlreiche Therapieoptionen zur Verfügung, um die Lebensqua-lität der Betroffenen zu verbes-sern und Beeinträchtigungen im Alltag zu minimieren. akz-o

Mehr Schutz fürs FrauenherzHerz-Kreislauf-Erkrankungen sind in Deutschland die häufigs-te Todesursache.Männer sind im Schnitt etwa zehn Jahre früher betroffen als Frauen, die bis zu den Wechsel-jahren durch ihre körpereigenen Östrogene recht gut vor Arte-riosklerose geschützt sind. Fällt dieser Schutz nach der Meno-pause weg, wird es höchste Zeit, die größten Risikofaktoren - Rauchen, Übergewicht, Bewe-

gungsmangel, zu hohe Blut-druck- und Cholesterinwerte, Diabetes, Stress – mit gesun-der Lebensweise und eventuell ärztlicher Behandlung zu be-kämpfen. Wird wegen Wechsel-jahresbeschwerden wie Hitze-wallungen und Schlafstörungen eine Hormontherapie verordnet, etwa mit einem Östradiol-Do-siergel, kann diese als Zusatz-effekt auch den Gefäßschutz unterstützen. djd

Wirkstoffpflaster auf keinen Fall zerschneidenWirkstoffpflaster sollte man auf intakte, unbehaarte Haut am Rücken, Bauch oder Oberarm kleben – und die Stelle bei jeder Anwendung wechseln. Vorher empfiehlt es sich, die Stelle mit Wasser, aber ohne Seife zu rei-nigen. „Nicht eincremen oder rasieren“, rät Apotheker Dr. Philipp Saiko aus Wien im Ge-sundheitsmagazin „Apotheken Umschau“. Denn Cremes ver-schlechtern die Klebefähigkeit, und eine Rasur kann Verletzun-gen verursachen, die die Wirk-

stoffaufnahme erhöhen. „Auch Seife und Kosmetika können die Haut reizen und gefährlich erhöhte Wirkstoffspiegel her-vorrufen“, erläutert der Apothe-ker. Beklebte Stellen sollte man vor Wärmeeinwirkung schüt-zen, beispielsweise durch Son-neneinstrahlung, Wärmekissen und die Sitzheizung im Auto. „Sonst werden vermehrt Wirk-stoffe freigesetzt, was bei star-ken Schmerzmitteln lebensge-fährlich sein kann“, warnt Saiko.

ots/Wort und Bild

Bluthochdruck erkennenTückischerweise macht ein zu hoher Blutdruck anfangs oft lan-ge keine Beschwerden, sodass er häufig erst spät bemerkt wird. Deshalb sollte man den Blut-druck regelmäßig checken las-sen. Mögliche Anzeichen für ei-nen überhöhten Blutdruck können Schwindelgefühle und Ohrensau-sen, (morgendliche) Kopfschmer-zen, Herzrasen oder -stolpern

oder ein Engegefühl in der Herz-gegend sein. Weitere Warnsignale sind Schweißausbrüche, ein ge-rötetes Gesicht, Schlafstörungen sowie Nervosität und Reizbarkeit. Auch bei wiederholtem Nasenblu-ten und Atemlosigkeit ist Vorsicht geboten. Bei häufiger oder län-ger andauernd auftretenden Be-schwerden sollte immer ein Arzt aufgesucht werden. djd

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Ausgabe 8/2020 - 35 - 20. Februar 2020

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Der Erkältung eins auf die Mütze geben

Es ist unvermeidlich: In der kalten Jahreszeit rollen die Er-kältungswellen nur so durchs Land - und die Ansteckungsge-fahr ist groß. Das Einzige, was uns bestmöglich vor lästigem Husten, Schnupfen und Co. schützen kann, sind starke Ab-wehrkräfte. Und dafür lässt sich einiges tun. Das beginnt mit viel Bewegung an der frischen Luft, Stressausgleich, vitamin- und mineralstoffreicher Ernährung sowie ausreichend Schlaf.Einfache Hygienemaßnahmen sind der zweite Schritt. Linda Apotheker Dirk Vongehr aus Köln empfiehlt hierzu: „Da die Erreger grippaler Infekte größtenteils über die Hände übertragen wer-

den, ist es angeraten, diese häu-fig und gründlich mit Seife zu wa-schen.“ Niesen solle man in die Ellenbeuge statt in die Hand und außerdem darauf achten, sich möglichst wenig mit den Fingern ins Gesicht zu fassen. Aber das Immunsystem lässt sich auch noch gezielt stärken. „Rund 70 Prozent unserer Abwehrzellen sitzen im Darm“, erklärt der Ex-perte. „Darum ist es sinnvoll, für eine intakte Darmflora zu sorgen - beispielsweise mit einem Prä-parat, das natürliche und aktive Darmbakterien enthält.“ Auch Inhaltsstoffe wie rechtsdrehen-de Milchsäure unterstützen das Organ effektiv, ebenso Vitamin C und Zink. djd 62737

Foto: djd/Linda AG/Peter Lindemann

Eine Ernährungsberatung kann beim Abnehmen helfenWer mit seinen Abnehm-Versu-chen bisher keinen Erfolg hatte, könnte von einer Ernährungs-beratung profitieren. „Wenn Sie übergewichtig sind, viel Bauch-fett und vielleicht Typ-2-Diabetes in der Familie haben, nehmen Sie am besten so früh wie mög-lich eine Ernährungsberatung in Anspruch“, sagt Dr. Astrid Tom-bek, Ernährungswissenschaft-lerin und Diabetesberaterin am Diabetes Zentrum Mergentheim, im Apothekenmagazin „Diabe-tes Ratgeber“. Beachten sollte man, dass Ernährungsberater in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung ist.Die gesetzlichen Krankenkas-sen bezuschussen eine Ernäh-rungsberatung aber nur, wenn der Berater ein abgeschlossenes Studium oder eine vergleichbare

Ausbildung hat – etwa zum Di-ätassistenten – und von einem Berufsverband zertifiziert ist. Der Hausarzt und der Diabetologe helfen bei der Suche, ebenso die Krankenkassen.Worauf bei der Ernährungsum-stellung besonders geachtet wird, richtet sich nach der Situ-ation des Patienten. An erster Stelle geht es deshalb um eine Bestandsaufnahme, zum Bei-spiel mithilfe einer Analyse der Blutzucker- und Blutfettwerte beim Arzt. Zusätzlich führt man als Patient ein ausführliches Ernährungsprotokoll, denn die Essgewohnheiten spielen na-türlich eine besonders wichtige Rolle. Aus diesen Daten geht hervor, an welchen „Schrauben“ gedreht werden kann.

ots/Wort und Bild

Zucker unter KontrolleDiabetes Typ 2 ist oft mit Risi-kofaktoren wie Übergewicht, falscher Ernährung und Bewe-gungsmangel verbunden. Zur Behandlung gehören deshalb Änderungen des Lebensstils. Be-troffene sollten auf eine gesun-de Ernährung mit Gemüse und Vollkornprodukten statt Zucker, Limonade oder Weißbrot ach-ten. Auch auf eine gute Magne-

siumversorgung sollte geschaut werden, denn der Mineralstoff ist wichtig für den Zuckerstoff-wechsel. Bei Magnesiummangel kann eine Nahrungsergänzung sinnvoll sein. Neben guter Ernäh-rung ist regelmäßige Bewegung eine entscheidende Säule der Behandlung. Wer dann noch auf Alkohol und Rauchen verzichtet, hat viel Gutes für sich getan. djd

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Ausgabe 8/2020 - 36 - 20. Februar 2020

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Ausgabe 8/2020 - 37 - 20. Februar 2020

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Ausgabe 8/2020 - 38 - 20. Februar 2020

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Ausgabe 8/2020 - 40 - 20. Februar 2020

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