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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1761 E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01] 789 www.bl.ch Protokoll 52. Sitzung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 27. März 2014 09.00–12.10 / 14.00 – 17.35 Uhr

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1761

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789www.bl.ch

Protokoll

52. Sitzung des Landratesdes Kantons Basel-Landschaft

Liestal, 27. März 2014

09.00–12.10 / 14.00 – 17.35 Uhr

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141762

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Abwesend Vormittag:Geiser Martin, Müller Peter H., Schäfli Patrick und Tü-scher Alain

Abwesend Nachmittag:Geiser Martin, Hess Urs, Müller Peter H., Stohler Myrta,Tüscher Alain und Wullschleger Hanspeter

KanzleiMäder Andrea

Protokoll:Bertsch Jörg. Imwinkelried Barbara, Zurschmiede Damian,Zingg Peter, Engesser Michael und Löliger Thomas

Index

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1763

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Traktanden

1 2014/002Bericht der Landeskanzlei vom 13. Januar 2014: Nachrü-cken in den Landrat / Anlobung von Jacqueline Wundererangelobt 1767

2 2014/058Bericht der Landeskanzlei vom 31. Januar 2014: Anlo-bung der neu gewählten Richterinnen und Richter für dieAmtsperiode vom 1. April 2014 bis 31. März 2018 (Anlo-bung der am 20. Februar 2014 noch nicht angelobtenRichterinnen und Richter)angelobt Ivanov, Scheuner und Zwicky 1767

3 2014/003Berichte des Regierungsrates vom 14. Januar 2014 undder Petitionskommission vom 25. Februar 2014: 14 Ein-bürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehöri-genbeschlossen 1767

4 2014/004Berichte des Regierungsrates vom 14. Januar 2014 undder Petitionskommission vom 25. Februar 2014: 12 Ein-bürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehöri-genbeschlossen 1767

5 2014/031Berichte des Regierungsrates vom 21. Januar 2014 undder Petitionskommission vom 25. Februar 2014: 11 Ein-bürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehöri-genbeschlossen 1768

6 2014/059Berichte des Regierungsrates vom 4. Februar 2014 undder Petitionskommission vom 25. Februar 2014: 6 Ein-bürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehöri-genbeschlossen 1768

7 2014/061Berichte des Regierungsrates vom 11. Februar 2014 undder Petitionskommission vom 25. Februar 2014: 17 Ein-bürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehöri-genbeschlossen 1768

8 2013/273Bericht des Regierungsrates vom 20. August 2013: For-mulierte Gesetzesinitiative «Für sicheren und sauberenStrom – 100% Zukunft ohne Atomkraft»; Unterbrechungder Behandlungsfristbeschlossen 1769

9 2014/076Bericht des Regierungsrates vom 18. Februar 2014:Rechtsgültigkeit der formulierten Verfassungsinitiativevom 30. Oktober 2013 «Für eine vernünftige staatlichePersonalpolitik»beschlossen 1770

10 2013/413Berichte des Regierungsrates vom 26. November 2013und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissionvom 20. Januar 2014: Verpflichtungskredit zur Finanzie-rung der Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärz-ten bis zum ersten Facharzttitel in den Privatspitälern desKantons Basel-Landschaft für die Jahre 2014 bis 2016beschlossen 1770

11 2013/414Berichte des Regierungsrates vom 26. November 2013und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissionvom 20. Januar 2014: Verpflichtungskredit zur Finanzie-rung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistun-gen des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB)für die Jahre 2014 und 2015 (Partnerschaftliches Geschäft)beschlossen 1771

12 2014/032Berichte des Regierungsrates vom 21. Januar 2014 undder Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 5.März 2014: Änderung des Gesundheitsgesetzes: Verlän-gerung der Übergangsfrist für die Mitfinanzierung derHaus- und Heimgeburten durch die Gemeinden; Zwi-schenbericht zur Motion 2013/155 von Marie-Theres Bee-ler: Faire Entschädigung ambulant tätiger Hebammen (1.Lesung)abgeschlossen / 2.Lesung beschlossen (mit 4/5-Mehr)

1772

13 2013/202Berichte des Regierungsrates vom 11. Juni 2013 und derFinanzkommission vom 27. Februar 2014: AnpassungErgänzungsleistungen zur AHV und IV (Vermögensver-zehr) (1. Lesung)abgeschlossen 1774 und 1776

14 2013/466Berichte des Regierungsrates vom 17. Dezember 2013und der Bau- und Planungskommission vom 26. Februar2014: Gymnasium Münchenstein; Nutzungsanpassungund Instandsetzungen Baukreditvorlage Teilprojekt TP 02.2beschlossen 1776

15 2013/283Berichte des Regierungsrates vom 27. August 2013 undder Umweltschutz- und Energiekommission vom 20. Fe-bruar 2014: Subventionen an geschützte oder zu schüt-zende Kulturdenkmäler; Beiträge an Gutachten und Ex-pertisen für denkmalpflegerische Massnahmen; Verpflich-tungskredit für die Jahre 2014-2015beschlossen 1779

17 2013/415Berichte des Regierungsrates vom 26. November 2013und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 19.Februar 2014: Bericht zum Postulat 2011/289 von Ste-phan Grossenbacher vom 20. Oktober 2011 betreffend«Solarkraftwerk auf den Dächern der Arxhof-Gebäude»beschlossen 1781

18 2013/418Berichte des Regierungsrates vom 26. November 2013und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 24.Februar 2014: Bericht zum Postulat 2011/165 von Landrä-tin Sarah Martin vom 19. Mai 2011 betreffend Investitio-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141764

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nen in Energieeffizienzbeschlossen 178219 2013/378Berichte des Regierungsrates vom 22. Oktober 2013 undder Justiz- und Sicherheitskommission vom 12. Februar2014: Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesge-setz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG)vom 19. September 1996 (2. Lesung)beschlossen 1783

21 2014/044Berichte des Regierungsrates vom 28. Januar 2014 undder Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 5.März 2014: Bericht zum Postulat 2011/360 von Marie-Theres Beeler: Für eine echte Qualitätssicherung inSpitex-Organisationen und Alters- und Pflegeheimenbeschlossen 1783

22 2014/045Berichte des Regierungsrates vom 28. Januar 2014 undder Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 5.März 2014: Bericht zum Postulat 2012/123 der SP-Frakti-on: Kantonales Pilotprojekt für eine ganzheitliche Versor-gungsintegration und Netzwerk für chronisch kranke undalte Menschenbeschlossen 1786

65 2014/096Interpellation von Regula Meschberger, SP-Fraktion: Aus-zahlung von Überzeitbeantwortet 1788

64 2014/095Postulat der Geschäftsprüfungskommission: Revision derVerordnung zur Arbeitszeit betreffend die Überzeit in denLohnklassen 10 bis 1: keine Streichung von § 29 Abs. 3 AZVoüberwiesen 1792

16 Fragestundealle Fragen (1) beantwortet 1794

24 2012/325Postulat der FDP-Fraktion vom 1. November 2012: NeuesAbgeltungssystem für ausländische Studierende anSchweizer Universitätenüberwiesen und abgeschrieben 1795

25 2012/305Interpellation von Karl Willimann vom 18. Oktober 2012:Neue Fakultät Architektur an der Uni Basel – hat die Poli-tik Einflussmöglichkeiten? Antwort des Regierungsratesbeantwortet 1795

26 2012/389Postulat von Hans Furer vom 12. Dezember 2012: Abgel-tung des ausgewiesenen Mehrbedarfs beim Theater Baseldurch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaftüberwiesen 1796

20 2012/018Berichte des Regierungsrates vom 24. Januar 2012, derJustiz- und Sicherheitskommission vom 20. März 2014und Mitbericht der Finanzkommission vom 15. August2013: Teilrevision des Gesetzes über die Organisationund die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz)und der Geschäftsordnung des Landrates (1. Lesung)

abgeschlossen 1798 und 1802

Traktanden vom 27. März 2014, die nicht behandelt

worden sind.

Tr. 27 - 63

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1765

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Nr. 1827

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) begrüsstdie anwesenden Landrätinnen und Landräte, die Vertreterder Presse sowie die Gäste auf der Tribüne zu der heuti-gen Landratssitzung, die, im Zeichen der Aufarbeitung vonPendenzen, schon um 9.00 Uhr beginnt.

– Parlamentarische Gruppe Sport

Es liegt ein schöner Bericht der parlamentarischen Grup-pe Sport vor, die am 22. Februar im Wasserfallengebietihren Schneesporttag durchführte. Immerhin zehn Prozentdes Parlaments haben daran teilgenommen. Die Stim-mung war [wie ein auf der Anzeigetafel ersichtliches Bildzeigt] sehr gut, obwohl die angepeilte Beiz wegen Be-triebsferien geschlossen war [Heiterkeit]. Was die Gruppesonst noch alles erlebt hat, ist in einem Gedicht nachles-bar, das im CUG aufgeschaltet ist. Ein herzlicher Dankgeht an Regina Werthmüller und Barbara Imwinkelried,die die Organisation innehatten.

– FC Landrat

Im Anschluss an die Landratssitzung vom 10. April spieltdas Team des FC Landrat auf dem Gitterli in Liestal ge-gen das Team der Basler Sportjournalisten. Anschlies-send gibt es einen Imbiss. Anmeldungen können noch biszum 1. April bei der Landeskanzlei eingereicht werden.

– Entschuldigungen

Vormittag: Geiser Martin, Müller Peter H., SchäfliPatrick und Tüscher AlainRR Wüthrich Urs

Nachmittag: Geiser Martin, Hess Urs, Müller PeterH., Stohler Myrta, Tüscher Alain undWullschleger Hanspeter

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1828

Zur Traktandenliste

Weil Regierungsrat Urs Wüthrich am Vormittag abwesendist, werden die Traktanden 23 bis 36 erst am Nachmittag

behandelt. Man sehe an dieser Planung, merkt die Prä-

sidentin an, dass im Büro ein ungebrochener Optimismushinsichtlich des Vorankommens während der Vormittags-sitzung herrscht.

Zu Traktandum 20 (Teilrevision des Landratsgesetzesund der Geschäftsordnung des Landrates, 2012/018)merkt die Präsidentin an: Der Bericht der Justiz- und Si-cherheitskommission ist einen Tag zu spät eingetroffen.Die Präsidentin möchte dem Rat beliebt machen, dasGeschäft trotzdem nicht abzusetzen.

Dominik Straumann (SVP) teilt mit, die SVP-Fraktion seifür Absetzen des Geschäfts und, falls dies nicht stattfin-den sollte, wenigstens für Rückweisung an die Kommissi-on. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Einerseits be-dauert die SVP, dass bei diesem doch recht umfangrei-chen und für die zukünftige Arbeit des Landrats wichtigenGeschäft die Frist zur Behandlung und Diskussion so kurzbemessen ist. Inhaltlich fehlt der SVP eine synoptischeDarstellung, die einen 1:1-Vergleich zwischen alter undneuer Fassung ermöglichen würde. In der Kommissionwar eine solche Darstellung noch vorhanden, jetzt aberwurde sie leider nicht mitpubliziert. Sollte jedoch auf dasGeschäft heute eingetreten werden, so wird die SVP eineBeige von Anträgen stellen, rund 35 an der Zahl. So hofftdie SVP, dass das Geschäft spätestens dann zurück indie Kommission geht, damit dort nochmals darüber disku-tiert werden kann. Der Revisionsvorschlag so, wie er jetztvorliegt, entspricht der SVP nicht.

Kathrin Schweizer (SP) stellt fest, die SP sei dafür, dasGeschäft heute zu behandeln. Es geht um eine erste Le-sung. Anscheinend verwechselt Dominik Straumann Ab-setzen mit Rückweisen, worüber allenfalls in einemnächsten Schritt zu entscheiden wäre. Jetzt geht es dar-um, ob man überhaupt über das Geschäft diskutieren soll.Alle Fraktionen haben ihre Vertreter in der Kommission,die SVP sogar deren drei. Die SP jedenfalls fühlt sichvorbereitet und möchte das Geschäft behandeln.

Philipp Schoch (Grüne) teilt mit, seine Fraktion sei eben-falls für Beratung in der heutigen Sitzung. Denn am 10.Februar 2011 wurde über genau diese Punkte abge-stimmt. Es ginge jetzt nur noch um den gesetzlichen Voll-zug in Detailfragen. Inhaltlich hat sich nur ganz weniggeändert. Es bringt nichts, wenn man das Geschäft jetztzurückweist oder absetzt oder den Rat mit 35 Anträgenbombardiert. Die Sachlage ist ganz klar. Man muss sie nurnoch im Gesetz nachvollziehen. Der Votant möchte gernwissen, welches die Motivation der SVP ist, nun dieseVerzögerung hereinzubringen.

Felix Keller (CVP) hält fest, in seiner Fraktion habe mansich zwar geärgert, dass der Bericht wieder einmal zu spätkam. Es ist einfach bemühend, wenn Berichte für wichtigeGeschäfte zu spät kommen und man dann Ausnahmenmachen muss. Für die CVP/EVP-Fraktion ist jedoch auchwichtig, dass man in diesem Geschäft vorwärts endlichkommt. Per 1. Juli 2015 muss das Gesetz stehen. DieCVP/EVP-Fraktion ist daher gegen Absetzen und für Ein-treten.

Marc Bürgi (BDP) stellt fest, auch die BDP/glp-Fraktionsei nicht für Absetzen. Sie will das Gesetz heute behan-deln. Da es sich um eine 1. Lesung handelt, kann ja dieSVP ihre 35 Anträge stellen. Dies ist allerdings etwasspeziell, da das Gesetz bereits durch zwei Kommissionengegangen ist und die SVP dort keine Vorstösse gebrachthat.

Rolf Richterich (FDP) stellt zunächst fest, der Bericht seizweifellos zu spät gekommen; man könne aber im vorlie-genden Fall Fünf gerade sein lassen, dies aus zwei Grün-den. Ersten fängt man nicht bei null an; die ganze Thema-tik der Optimierung der Landratsarbeit war schon mehr-fach auf dem Tisch. Zweitens gibt es noch eine zweite

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141766

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Lesung, und man kann zwischen erster und zweiter Le-sung nach allen Seiten hin noch gescheiter werden. DasGeschäft sollte heute behandelt werden. Es ist wichtig,dass es endlich einmal erledigt wird.

Dominik Straumann (SVP) erwidert auf das Votum vonKathrin Schweizer, der SVP sei der Unterschied zwischenAbsetzen und Rückweisen sehr wohl bewusst. Die Abset-zung hätte den Vorteil, dass man die SVP-Anträge zwi-schenzeitlich den anderen Fraktionen zustellen könnte,die sich dann intern beraten und anschliessend ihre Posi-tionen in eine nächste Kommissionsberatung einfliessenlassen könnten. Anderenfalls gibt es eine Kommissions-beratung hier im Plenum. Wie sich die bisherigen Votenanhören, wird es nicht zu einer Absetzung kommen. DerVotant zieht seinen Antrag dennoch nicht zurück, und dieSVP wird nachher auf Rückweisung plädieren.

Oskar Kämpfer (SVP) hält es für erforderlich, einigengefallenen Voten zu widersprechen. Es sei zwar richtig,dass man schon 2011 begonnen habe, das Geschäft zudiskutieren. Aber seither haben sich die Rahmenbedin-gungen ein bisschen verändert; unter anderem hat maneinen neuen Landschreiber. Es wäre daher nicht unsinnig,wenn man dessen Ideen und erste Erfahrungen in denRevisionsprozess einbeziehen würde. Dies würde demLandrat mit Sicherheit nicht schaden. Zudem hat mandamals, im Jahr 2012, eine Thematik schlicht vergessen,nämlich die Frage der Amtsgeheimnisverletzung, die der-zeit nicht sauber definiert ist.

Sara Fritz (EVP) stellt fest, sie möchte nun doch ihremUnverständnis über das Vorgehen der SVP Ausdruckverleihen: Es mag sein, dass man bereits im Jahr 2011über das Geschäft diskutiert hat. Aber die Kommissions-beratung liegt noch nicht so lange zurück. Das Geschäftist in beiden Kommissionen einstimmig über die Bühnegegangen. Und so erstaunt es die Votantin doch ziemlich,wenn nun im Parlament noch 35 Anträge eingebrachtwerden und auf Rückweisung plädiert wird. Die Votantinist definitiv nicht für Absetzen und auch nicht für Rück-weisen [Beifall].

Ruedi Brassel (SP) hält, an Oskar Kämpfer gewandt,fest, es bestreite niemand das Recht, 35 oder auch 87Anträge zu stellen. Diese werden sicher entgegengenom-men, wenngleich es empfehlenswert wäre, derartige An-träge in die Kommissionsarbeit einzubringen. Wenn aberdie SVP nur deshalb, weil sie ihre Hausaufgaben zu spätgemacht hat, Absetzung des Traktandums verlangt, diesunter dem Vorwand, der Bericht sei einen Tag zu spätvorgelegen - dann ist das fadenscheinig.

Werner Rufi (FDP) teilt mit, als Verfasser des Berichtsübernehme er die volle Verantwortung für das Datum 20.März, an welchem der Bericht publiziert wurde. Er möchtesich dafür entschuldigen; es waren auch persönlicheGründe, die zu dieser Verzögerung führten. In der Sacheselbst hält er fest, es gebe in dieser Sache grundsätzlichverschiedene Haltungen zwischen der VGK und der GPK.Dies wurde in der JS berücksichtigt und so kam man zudem jetzt unterbreiteten Vorschlag. Der Votant vermutet,dass die von der SVP in Aussicht gestellten 35 Anträgezum Teil diese Thematik betreffen. Der Votant als Kom-missionspräsident fände es schade, wenn man angesichts

vieler anderer, ebenfalls wichtiger und dringlicher Ge-schäfte heute in dieser Angelegenheit im Landrat eineKommissionsberatung führen würde. Er selbst ist flexibelund offen sowohl dafür, das Geschäft in die Kommissionzurückzunehmen, wie auch dafür, die Diskussion heute imLandratsplenum während mehrerer Stunden zu begleiten[Beifall].

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) stellt fest,dass es für die Abstimmung über die Absetzung des Trak-tandums 20 ein 2/3-Mehr braucht, sie lässt deshalb dieAnwesenheit kontrollieren.

://: Der Landrat lehnt des Antrag der SVP-Fraktion, dasGeschäft 2012/018 abzusetzen, mit 58:21 Stimmenbei 1 Enthaltung ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 09.11]

Es gibt auf Anfrage der Präsidentin keine weiteren An-träge zur Traktandenliste.

://: Die Traktandenliste ist stillschweigend genehmigt.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1829

Mitteilungen

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) teilt demLandrat eine Neuerung mit, die das Büro gestern, auf derReise nach Fribourg zum Gegenbesuch beim Gastkanton,entschieden hat. Das Büro konnte dort einige Vereinfa-chungen in den parlamentarischen Abläufen zur Kenntnisnehmen, auf die es zu einem späteren Zeitpunkt zurück-kommen wird. Eine kleinere Änderung wird bereits abheute eingeführt. Die Präsidentin hat soeben vor der elek-tronischen Abstimmung, letztmals gesagt «...und wer sichenthaltet, drückt gelb.» Dies wird künftig weggelassen, inder Annahme, dass es allen klar ist. Die Präsidentin wirdalso künftig nur noch nach «ja» oder «nein» fragen unddie entsprechende Farbe – rot oder grün – dazu angeben.Büromitglied Hannes Schweizer hat ausgerechnet, dassman auf diese Weise bis zu drei Stunden Sitzungszeit proJahr einsparen kann [Heiterkeit und Beifall].

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1767

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Nr. 1830

1 2014/002

Bericht der Landeskanzlei vom 13. Januar 2014: Nach-

rücken in den Landrat / Anlobung von Jacqueline

Wunderer

Die Staatsweibelin führt Jacqueline Wunderer in den Saal.

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) teilt mit,dass Jacqueline Wunderer als Erstnachrückende auf derListe der SVP im Wahlkreis Laufen für den zurückgetrete-nen Guido Halbeisen in den Landrat nachrückt und dieAnnahme des Mandats erklärt hat. Die Präsidentin bittetdie Anwesenden, sich zu erheben. Die Präsidentin weistdie Nachrückende darauf hin, dass sie, bevor sie ihr Amtantreten könne, gem. § 3 des Landratsgesetzes gelobenmüsse, die Verfassung und die Gesetze zu beachten unddie Pflichten Ihres Amtes gewissenhaft zu erfüllen.

Jacqueline Wunderer spricht der Präsidentin die Wortenach: «Ich gelobe es.»

Die Präsidentin wünscht der neu Angelobten in ihrem Amtalles Gute, heisst sie im Landrat willkommen und gratuliertihr persönlich per Handschlag.

://: Jacqueline Wunderer ist als Mitglied des Landratesangelobt.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1831

2 2014/058

Bericht der Landeskanzlei vom 31. Januar 2014: Anlo-

bung der neu gewählten Richterinnen und Richter für

die Amtsperiode vom 1. April 2014 bis 31. März 2018

(Anlobung der am 20. Februar 2014 noch nicht ange-

lobten Richterinnen und Richter)

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) erinnertdaran, dass in der letzten Sitzung noch nicht alle neuenRichterinnen und Richter angelobt werden konnten. Dieswird heute nachgeholt für Daniel Ivanov, Vizepräsidentdes Strafgerichts, sowie für Daniel Scheuner und MargotZwicky, beide Mitglieder des Zivilkreisgerichts West. DieAnlobung von Karin Jeitzinger als Friedensrichterin musszu einem späteren Zweitpunkt stattfinden. Die Staatswei-belin führt die drei heute Anzulobenden in den Saal. DieAnwesenden erheben sich auf Bitte der Präsidentin vonihren Sitzen. Die Präsidentin weist die Anzulobendendarauf hin, dass sie, bevor sie ihr Amt antreten könne,gem. § 59 der Kantonsverfassung geloben müsse, dieVerfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflich-ten Ihres Amtes gewissenhaft zu erfüllen.

Daniel Ivanov, Daniel Schuner und Margot Zwicky spre-chen der Präsidentin einzeln die Worte nach: «Ich gelobees.»

Die Präsidentin wünscht den neu Angelobten in ihrenÄmtern alles Gute, und gratuliert ihnen persönlich perHandschlag.

://: Daniel Ivanov ist als Vizepräsident des Strafgerichts,Daniel Scheuner und Margot Zwicks sind als Richterinund Richter beim Zivilkreisgericht West angelobt.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 1832

3 2014/003

Berichte des Regierungsrates vom 14. Januar 2014

und der Petitionskommission vom 25. Februar 2014:

14 Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staats-

angehörigen

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) teilt mit, es gehein diesem Traktandum um die Einbürgerung von 14 aus-ländischen Staatsangehörigen. Zum Zwecke der Effizienz-steigerung nimmt er zugleich auch zu den Traktanden 4bis 7 Stellung, wo es ebenfalls um Einbürgerungsvorlagengeht. Alle Anträge sind von der Petitionskommissiongrossmehrheitlich zur Empfehlung gutgeheissen worden.Der Kommissionspräsident wird sich daher zu den Trak-tanden 4 bis 7 nicht mehr gesondert äussern.

://: Der Landrat beschliesst mit 49:10 Stimmen bei 9 Ent-haltungen, den Gesuchstellern das Kantonsbürger-recht zu erteilen und die kantonalen Gebühren ent-sprechend den Anträgen des Regierungsrats fest-zusetzen.[Namenliste einsehbar im Internet; 09.18]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1833

4 2014/004

Berichte des Regierungsrates vom 14. Januar 2014

und der Petitionskommission vom 25. Februar 2014:

12 Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staats-

angehörigen

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) teilt mit,der Kommissionspräsident habe keine Wortmeldung.

://: Der Landrat beschliesst mit 52:12 Stimmen bei 6 Ent-haltungen, den Gesuchstellern das Kantonsbürger-recht zu erteilen und die kantonalen Gebühren ent-sprechend den Anträgen des Regierungsrats fest-zusetzen.[Namenliste einsehbar im Internet; 09.19]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141768

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Nr. 1834

5 2014/031

Berichte des Regierungsrates vom 21. Januar 2014

und der Petitionskommission vom 25. Februar 2014:

11 Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staats-

angehörigen

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) teilt mit,der Kommissionspräsident habe keine Wortmeldung.

://: Der Landrat beschliesst mit 53:12 Stimmen bei 9 Ent-haltungen, den Gesuchstellern das Kantonsbürger-recht zu erteilen und die kantonalen Gebühren ent-sprechend den Anträgen des Regierungsrats fest-zusetzen.[Namenliste einsehbar im Internet; 09.20]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1835

6 2014/059

Berichte des Regierungsrates vom 4. Februar 2014

und der Petitionskommission vom 25. Februar 2014: 6

Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staats-

angehörigen

Franz Hartmann (SVP) teilt mit, er habe als Ersatzmit-glied der Petitionskommission an der Beratung teilgenom-men. Er hat ein bisschen gestaunt, wie bei diesem Ge-schäft allen Antragstellern bedenkenlos zugestimmt wor-den ist, obwohl doch einer davon einiges auf dem Kerb-holz habe. Darüber wurde hinweggegangen. DieSVP-Fraktion wird mehrheitlich mit nein stimmen.

Marco Born (FDP) stellt namens der FDP-Fraktion denAntrag, das Gesuch Nr. 5 herauszulösen und separat zubehandeln.

://: Der Landrat beschliesst mit 41:36 Stimmen bei 2 Ent-haltungen, das Gesuch Nr. 5 aus dem Geschäft2014/059 herauszulösen und separat zu behandeln.[Namenliste einsehbar im Internet; 09.22]

Marco Born (FDP) beantragt, das herausgelöste GesuchNr. 5 an die Kommission zurückzuweisen.

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) lässt zu-nächst über die restlichen 5 zum Geschäft 2014/059 ge-hörenden Gesuche abstimmen.

://: Der Landrat beschliesst mit 68:7 Stimmen bei 5 Ent-haltungen, den Gesuchstellern Nr. 1 bis 4 und 6 dasKantonsbürgerrecht zu erteilen und die kantonalenGebühren entsprechend den Anträgen des Regie-rungsrats festzusetzen.[Namenliste einsehbar im Internet; 09.24]

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) lässt nunüber den Rückweisungsantrag von Marco Born betr. Ge-suchsteller Nr. 5 entscheiden.

Martin Rüegg (SP) fragt an, ob man wissen dürfe, wes-halb dieses Gesuch an die Kommission zurückgewiesenwerden soll [Heiterkeit auf der linken Seite].

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) findet es nachdem vorangegangenen Herauslösungsbeschluss richtig,dieses Gesuch in die Kommission zurückzunehmen. Erfände es falsch, wenn nun im Landrat über eine Einzelper-son eine Einzelabschlachtung stattfinden würde. Daskönnte sehr problematisch werden.

Hanspeter Weibel (SVP) erinnert an einen Bundesge-richtsentscheid, wonach ein Antrag auf Ablehnung einerEinbürgerung begründet werden müsse. Der Votant ver-bittet sich daher, dass, falls nun hier im Rat eine solcheBegründung vorgebracht werden sollte, irgend jemandanfängt, sich lautstark über Amtsgeheimnisverletzung zubeschweren. Eine solche Begründung wäre eine zulässi-ge und notwendige Voraussetzung dafür, dass ein allfäl-liger Ablehnungsantrag korrekt behandelt werden könnte.Der Votant möchte diese Bemerkung einfach präventivgemacht haben. Auch der Kommission weist er darauf hin,dass sie, falls sie zu einem ablehnenden Entscheid kom-men sollte, sich über dessen Begründung Gedanken ma-chen sollte.

://: Der Landrat beschliesst mit 76:2 Stimmen bei 3 Ent-haltungen, das Gesuch Nr. 5 aus Geschäft 2014/059an die Petitionskommission zurückzuweisen.[Namenliste einsehbar im Internet; 09.27]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1836

7 2014/061

Berichte des Regierungsrates vom 11. Februar 2014

und der Petitionskommission vom 25. Februar 2014:

17 Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staats-

angehörigen

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) teilt mit,der Kommissionspräsident habe keine Wortmeldung.

://: Der Landrat beschliesst mit 63:9 Stimmen bei 6 Ent-haltungen, den Gesuchstellern das Kantonsbürger-recht zu erteilen und die kantonalen Gebühren ent-sprechend den Anträgen des Regierungsrats fest-zusetzen.[Namenliste einsehbar im Internet; 09.28]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Page 9: 789 - Kilchberg, Basel-Landschaft · 2017-11-06 · 2014: Änderung des Einführungsgeset zes z um Bunde sge-setz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) vom 19. September 1996

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1769

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Nr. 1837

8 2013/273

Bericht des Regierungsrates vom 20. August 2013:

Formulierte Gesetzesinitiative «Für sicheren und sau-

beren Strom – 100% Zukunft ohne Atomkraft»; Unter-

brechung der Behandlungsfrist

– Eintretensdebatte

Christoph Buser (FDP) verweist auf den in der Vorlageenthaltenen Bericht über das Zustandekommen der jetzi-gen Situation. Die Initiative «Für sicheren und sauberenStrom - 100% Zukunft ohne Atomkraft» habe die Rechts-gültigkeitsprüfung bereits hinter sich. Die Vorlage wurde inder UEK diskutiert. Wie bei den allermeisten energiepoliti-schen Geschäften hat man auch hier gesagt, man wolledie anstehende Totalrevision des Energiegesetzes abwar-ten. Der Votant hält es jedoch für falsch, auch bei dervorliegenden Vorlage so vorzugehen. Wenn man nämlichdie Initiative mit ihren inhaltlich sehr weitgehenden Forde-rungen so stehen lässt, so hat man bei der Beratung desEnergiegesetzes ständig das Damoklesschwert dieserInitiative über sich. Der Votant bittet daher, der beantrag-ten Sistierung nicht stattzugeben; das Volk soll über dieInitiative abstimmen, damit man mit reinem Tisch an dieTotalrevision des Energiegesetzes herangehen kann.Sollte das Volk der Initiative zustimmen, dann weiss derLandrat, was es bezüglich der Totalrevision geschlagenhat.

Andi Trüssel (SVP) teilt mit, die SVP sei gleicher Mei-nung wie sein Vorredner und werde ebenfalls für Nicht-sistierung stimmen.

Thomas Bühler (SP) stellt fest, die SP-Fraktion sei indieser Frage ganz klar der gleichen Meinung wie die Re-gierung. Wenn man jetzt anfängt, einzelne Vorlagen ausdem Gesamtkonsens herauszubrechen, dann wird esschwierig. Dann muss man jede einzelne Vorlage darauf-hin anschauen, ob sie zuerst im Landrat behandelt wer-den muss, oder ob die dem Volk vorgelegt werden muss.Es gibt eine ganze Menge Fragen, darunter auch sehrsubstanzielle, aus dem Bereich Energie, die man für denMoment zurückgestellt hat bis zur Gesamtrevision desEnergiepakets. Wenn man jetzt einzelne Vorlagen heraus-löst, dann muss man sich bei ganz vielen anderen Fragenauch überlegen, ob man sie nicht zumindest im Landratzur Sprache bringen müsste, damit die Verwaltung, resp.die Kommission nachher klar sieht, in welche Richtung esgehen soll. Für den Votanten ist es undenkbar, jetzt ein-zelne Fragen herauszubrechen und dem Volk vorzulegen;denn dann muss man tatsächlich von der Verwaltungeiner Auslegeordnung darüber machen lassen, was sonstnoch alles vorwegentschieden werden muss, bevor manmit der Revision des Energiegesetzes weitermachenkann. Der Votant bittet daher, dem Sistierungsantrag zu-zustimmen.

Christine Gorrengourt (CVP) teilt mit, auch dieCVP/EVP-Fraktion wolle das Geschäft zusammen mit derRevision des Energiegesetzes behandeln. In der Energie-strategie sind alle diese Initiativen und Vorstösse aufge-führt. Die Regierungsvorlage zum Energiegesetz ist prak-tisch fertig und wird demnächst in die Vernehmlassung

gehen. Auch dort kann man sich nochmals einbringen.Dann soll das Gesetz beraten werden, und je nachdem,was dort herauskommt, kann die Initiative dann vielleichtsogar zurückgezogen werden, und es gibt eine Abstim-mung weniger.

Florence Brenzikofer (Grüne) kündigt auch für die grüneFraktion Zustimmung zum Antrag der Regierung an. Re-gierungsrätin Sabine Pegoraro habe in der Fragestundeam 13. Februar mitgeteilt, die Totalrevision des Energie-gesetzes werde schon bald kommen. Im April werde derEntwurf in die Vernehmlassung gehen, und die Diskussio-nen im Rat sollen im September stattfinden. Die Votantinfragt hiermit nochmals an, ob an diesem Fahrplan fest-gehalten wird.

Daniel Altermatt (glp) hält fest, Christoph Buser habeeine sehr schöne Analyse der Problematik dieser Initiativevorgenommen. Dieser Analyse könne die BDP/glp - Frak-tion eigentlich voll zustimmen, allerdings leite sie darauseine genau gegenteilige Konklusion ab. Weil die Initiativeeben problematisch ist, sollte man sie jetzt nicht zur Ab-stimmung bringen, sondern auf das Energiegesetz warten.Man sollte dahingehend pokern, dass man die Initiativeloswird, indem man die Problematik im Energiegesetzsauber löst. Die BDP/glp-Fraktion ist daher für Sistieren.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) bestätigt auf dieFrage von Florence Brenzikofer, dass die Vorlage sichjetzt im internen Mitbericht befindet, dann in die Regierungkommt und sodann im April zuhanden der externen Ver-nehmlassung verabschiedet werden soll. Je nachdem, wiedie eingehenden Rückmeldungen ausfallen, gibt es dannnoch Anpassungen; und im zweiten Semester kommt dieVorlage in den Landrat.

://: Das Eintreten ist unbestritten.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt dem Antrag des Regierungsrates,die Behandlungsfrist der formulierten Gesetzesinitiati-ve «Für sicheren und sauberen Strom – 100% Zukunftohne Atomkraft» bis zum Vorliegen des Landratsbe-schlusses zur Totalrevision des kantonalen Energie-gesetzes zu unterbrechen, mit 45:33 Stimmen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 09.36]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Page 10: 789 - Kilchberg, Basel-Landschaft · 2017-11-06 · 2014: Änderung des Einführungsgeset zes z um Bunde sge-setz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) vom 19. September 1996

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141770

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Nr. 1838

9 2014/076

Bericht des Regierungsrates vom 18. Februar 2014:

Rechtsgültigkeit der formulierten Verfassungsinitiati-

ve vom 30. Oktober 2013 «Für eine vernünftige staatli-

che Personalpolitik»

– Eintretensdebatte

Roman Klauser (SVP) stellt fest, darüber, was dieseInitiative inhaltlich bedeutet, könnte man einen halbenMorgen diskutieren. Jetzt geht es aber nur um die Rechts-gültigkeit, und diese steht gemäss der Vorlage ausserZweifel. Die SVP-Fraktion wird daher zustimmen.

://: Das Eintreten ist unbestritten.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat erklärt die formulierte Verfassungsinitiati-ve «Für eine vernünftige staatliche Personalpolitik»einstimmig, mit 80:0 Stimmen, als rechtsgültig.[Namenliste einsehbar im Internet; 9.38]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 1839

10 2013/413

Berichte des Regierungsrates vom 26. November 2013

und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissi-

on vom 20. Januar 2014: Verpflichtungskredit zur Fi-

nanzierung der Weiterbildung von Assistenzärztinnen

und -ärzten bis zum ersten Facharzttitel in den Privat-

spitälern des Kantons Basel-Landschaft für die Jahre

2014 bis 2016

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) er-innert daran, dass der Landrat über die gemeinwirtschaftli-chen Leistungen schon im vergangenen Jahr, im Zusam-menhang mit dem Kantonsspital und der Psychiatrie Ba-selland, intensivst diskutiert habe. Hier geht es nun um diePrivatspitäler, und dort um die Weiterbildung von Assi-stenzärztinnen und Assistenzärzten. Alle sind ja daraninteressiert, dass diese Ausbildungen tatsächlich statt-finden. Es geht um Kosten, die nicht KV-pflichtig sind unddeshalb stehen bleiben. Es geht nicht unmittelbar um dieAusbildung der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte,sondern um die Finanzierung der weiterbildungsbedingtenAbwesenheiten. Es geht um einen Betrag von Fr. 15'000pro Vollzeitäquivalent. Diesen Betrag hat nicht der KantonBaselland erfunden, sondern das wird von der Gesund-heitsdirektorenkonferenz gesamtschweizerisch so festge-legt. Gesamthaft macht dies bei den Baselbieter Privat-spitälern einen Betrag von Fr. 1'035'000 aus für die Jahre1914 bis 1916. Die VGK beantragt dem Landrat einstim-mig, dem Verpflichtungskredit zuzustimmen.

– Eintretensdebatte

Peter Brodbeck (SVP) verweist darauf, dass man in derSchweiz, wie allgemein bekannt, zu wenige Ärzte habe.Man muss daher alles unternehmen, um die Ausbildungzu fördern. Es werden weitere Studienplätze an der Uni-versität geschaffen. Und damit muss man auch dafür sor-gen, dass die Ausbildung durchgehend gewährleistetwerden kann. Darum ist es richtig und gut, alle Ressour-cen in Anspruch zu nehmen. Es ist schön, dass auch diePrivatspitäler einen Beitrag leisten und Assistenzärzte zuFachärzten ausbilden. Die SVP stimmt dem Antrag zu.

Pia Fankhauser (SP) teilt mit, auch die SP-Fraktion seidafür, den Betrag zu sprechen. Da die Weiterbildung derAssistenzärztinnen und Assistenzärzte nun quasi in dreiVorlagen aufgeteilt wird, schlägt die SP vor, dass die Ar-beitsbedingungen und Entschädigungen ab und zu kon-trolliert werden, so dass in allen Spitälern Gleichstandherrscht. Es ist ein Anliegen der SP-Fraktion, dass man indiesen Dingen – etwa bei der Überzeit – genau hinschaut.

Sven Inäbnit (FDP) hält fest, auch die FDP sei gleicherMeinung wie die beiden Vorredner. Die Fraktion schätztes, dass immerhin 23 Ausbildungsplätze in den Privat-spitälern angeboten werden, auch wenn dies im Verhält-nis nicht so viele sind wie im Kantonsspital, wo immerhin175 Assistenzarzt-Ausbildungsstellen zur Verfügung ste-hen. Mittelfristig könnte die ganze Finanzierung dieserAusbildungsstellen ein Problem werden, wenn man esgesamtschweizerisch betrachtet. Es ist nicht ganz un-umstritten, dass die Kantone diese Kosten bis hin zumFacharzttitel finanzieren müssen; aber das steht hier nichtzur Debatte, sondern es geht darum, für die nächsten dreiJahre diese Kompensation im Rahmen der gemeinwirt-schaftlichen Leistungen zu sprechen. Die FDP stimmt zu.bhe£ kündigt für die CVP/EVP-Fraktion vorbehaltloseZustimmung zur Vorlage an. Es sei richtig und wichtig,dass auch Privatspitäler an der Weiterbildung der Ärzteteilnehmen.

Rahel Bänziger (Grüne) teilt mit, auch die Grünen würdendem Verpflichtungskredit für die Weiterbildung zustim-men. Ihnen ist es auch wichtig, dass damit einem Vorurteilein wenig entgegengewirkt werden kann. Auch Privat-spitäler wirken an der Weiterbildung von Assistenzärztin-nen und -ärzten mit, nicht nur das Kantonsspital.

Marie-Therese Müller (BDP) kündigt auch für dieBDP/glp-Fraktion Zustimmung an. Wenn man eigene,selbst ausgebildete Ärzte will, muss man dieses Geld zurVerfügung stellen.

://: Das Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung

keine Wortbegehren

Page 11: 789 - Kilchberg, Basel-Landschaft · 2017-11-06 · 2014: Änderung des Einführungsgeset zes z um Bunde sge-setz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) vom 19. September 1996

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1771

E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01]

– Beschlussfassung

://: Der Landrat bewilligt einstimmig, mit 73:0 Stimmen,für die Jahre 2014 bis 2016 einen Verpflichtungskreditvon CHF 1'035'000 für die Abgeltung der Weiterbil-dung von Assistenzärztinnen und -ärzten bis zumersten Facharzttitel in den Privatspitälern des KantonsBasel-Landschaft.[Namenliste einsehbar im Internet; 09.45]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 1840

11 2013/414

Berichte des Regierungsrates vom 26. November 2013

und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissi-

on vom 20. Januar 2014: Verpflichtungskredit zur Fi-

nanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonde-

ren Leistungen des Universitäts-Kinderspitals beider

Basel (UKBB) für die Jahre 2014 und 2015 (Partner-

schaftliches Geschäft)

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) weisteinleitend darauf hin, dass es sich um ein partnerschaftli-ches Geschäft handelt, und teilt mit, dass der Grosse RatBasel-Stadt diesem Kredit am 19. Februar zugestimmthat.

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) teiltmit, auch hier gehe es um gemeinwirtschaftliche Leistun-gen, allerdings um mehr als nur um die Weiterbildung vonAssistenzärztinnen und -ärzten. Es geht um die finanzielleUnterdeckung bei spitalambulanten Leistungen, um so-zialdienstliche Leistungen sowie um Koordinationskostenbei Transplantationen. Eine Spezialität ist zu vermerken:Bis jetzt waren auch die Schulkosten in diesen gemein-wirtschaftlichen Leistungen enthalten, und zwar Schul-kosten für diejenigen Kinder, die längere stationäre Auf-enthalte haben. Bei ihnen ist es ja wichtig, dass sie nachdem Spitalaufenthalt den Anschluss an die Schule wiederfinden. Diese Kosten von 350'000 Franken wurden insBKSD-Budget transferiert. Darum ist der Kredit für diegemeinwirtschaftlichen Leistungen tiefer als im Jahr 2013.Es gab auch eine leichte Reduktion bei der Weiterbildungder Assistenzärztinnen und -ärzte und bei den spitalambu-lanten Leistungen.Total geht es um einen Kredit von 10,9 Millionen Frankenfür die Jahre 2014 und 2015. Die Kommission beantragtdem Landrat einstimmig, diesem Kredit zuzustimmen.

– Eintretensdebatte

Peter Brodbeck (SVP) weist darauf hin, dass der grössteAnteil des Kredits mit 4,6 Millionen Franken auf die spita-lambulanten Leistungen entfalle, für beide Kantone zu-sammen also über 10 Millionen. Es ist erfreulich, dass dasKinderspital Ausstrahlung weit über die Grenzen der bei-den Kantone hinaus hat. Allerdings ist es in diesem Zu-sammenhang stossend, dass die beiden Trägerkantonedie ungedeckten Leistungen allein tragen müssen. Die

SVP begrüsst es daher, dass man, wie aus der Vorlageersichtlich ist, mit den umliegenden Kantonen den Kontaktaufnehmen und eine Lösung finden will. Es stellte sichdann noch die Frage, wie es mit ausländischen Kindernaussieht. Das UKBB hatte 1'896 Besuche von Kindernaus Deutschland und 793 aus Frankreich, insgesamt3'096. Das macht einen Ausländeranteil von 4% aus.Diesbezüglich erhielt man jedoch die erfreuliche Auskunft,dass für ausländische ambulante Patienten die Leistun-gen kostendeckend verrechnet werden können.Die SVP kann der Vorlage daher zustimmen.

Pia Fankhauser (SP) weist auf einen Vorteil hin, den dieBehandlung ausländischer Kinder im UKBB für den Kan-ton habe: Sie muss nicht mit 55% vom Kanton subventio-niert werden, wie für die Patienten aus dem Kanton derFall ist. Auch wollte man ja explizit, dass in diese hochspezialisierte Klinik auch Kinder aus dem Ausland kom-men. Dass man ungedeckte Kosten hat, hat auch damitzu tun, dass die Krankenkassen sich bis jetzt weigern,kostendeckende Tarifverträge abzuschliessen. Das ist seitJahren ein Thema, das die Votantin immer wieder an-spricht. Aber es gibt in dieser Sache keine Entwicklung.Der einzige Weg, dem beizukommen, wäre aus Sicht derSP die Einheitskasse; aber bei diesem Stichwort jaulenwahrscheinlich andere auf. So aber landet das Problembei den nicht gedeckten Kosten, die der Staat überneh-men muss.Die Votantin möchte den Fokus daher wenigerauf die ausländischen Kinder legen, als vielmehr auf diesewirtschaftliche Seite und darauf, dass es mit den erwähn-ten Tarifverträgen endlich vorwärts gehen muss.

Christoph Buser (FDP) kündigt namens seiner FraktionZustimmung zur Vorlage an. Was die von Pia Fankhauserangesprochene wirtschaftliche Seite angeht, so ist fest-zustellen, dass beim UKBB - das zweifellos gute Arbeitauf hohem Niveau leistet - die gemeinwirtschaftlichenKosten prozentual relativ hoch liegen. Da spielen ver-schiedene Effekte. Einer davon ist, dass man in Baselallgemein etwas teurer produziert. Zudem handelt es sichum ein universitäres Spital mit spitzenmedizinischen Lei-stungen, die eben auch mit höheren Kosten verbundensind. Es kommt zu Quersubventionierungen. Dies ist derGrund, weshalb sich die Versicherungen wehren. Man hatmittlerweile auch keine Vergleichsmöglichkeiten mehr,weil heute sämtliche kindermedizinischen Leistungen inBasel abgehandelt werden. Es ist kurz gesagt festzustel-len, dass ein Spital, das eigentlich super aufgestellt undauch ausgelastet ist, nach wie vor in keiner Weise wirt-schaftlich ist - und der Kanton muss nachzahlen. Der Vo-tant ist der Meinung, man müsste sich an Benchmarks mitanderen Spitälern orientieren - das tun nämlich die Versi-cherungen auch - anstatt zu sagen: Die bösen Versiche-rungen sollen mehr zahlen. Man wird mit dem SonderfallBasel die Versicherungen nicht schweizweit zu einer Än-derung bewegen können.

Beatrice Herwig (CVP) kündigt für die CVP/EVP-FraktionZustimmung an. Sie finde es störend, dass der Tar-med-Tarif nicht ausreicht, die spitalambulanten Kosten zudecken. Zwar muss man die spezielle Kostenstruktur be-rücksichtigen, und speziell in Bezug auf das UKBB be-steht auch die Situation, dass es auf dem freien Marktpraktisch keine Spezialisten gibt. Aber es muss dringendeine Lösung gefunden werden, nicht nur für das UKBB,

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141772

E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01]

sondern auch für die ambulanten Leistungen in den ande-ren Spitälern, die ja auch nicht gedeckt sind. Das Problembesteht schweizweit und es ist erkannt.

Marie-Theres Beeler (Grüne) teilt mit, auch die grüneFraktion werde den Verpflichtungskredit unterstützen. DieProblematik der ambulanten Leistungen, die Baselland alsStandortkanton betreffen, muss auch nach Meinung derGrünen dringend angegangen werden.

Marie-Therese Müller (BDP) hält fest, auch dieBDP/glp-Fraktion finde es nicht toll, dass der Kanton im-mer automatisch dieses Defizit decken muss. Es handeltsich beim UKBB um eine neue Situation, die sich hoffent-lich bessern wird. Die BDP/glp stimmt der Vorlage zu.

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) weistin Bezug auf die Frage der Wirtschaftlichkeit darauf hin,dass die Unterstützung der spitalambulanten Leistungenim Jahr 2014 immerhin um 360'000 Franken günstiger zustehen komme als im 2013.

Regierungsrat Thomas Weber (SVP) bedankt sich für diegute Aufnahme der Vorlage. Er hat die kritischen Zwi-schentöne gehört. Man muss sich der angesprochenenThematik annehmen. Erfreulich ist zwar die Tendenz zusinkenden Kosten. Auf der anderen Seite steht ein hohesKostenniveau und damit auch das Problem der kalkulato-risch richtigen Trennung und Steuerung von universitärenmedizinischen Leistungen einerseits und der Grundversor-gung andererseits. Dort ist durchaus ein Potenzial vorhan-den, wohnortnah die Grundversorgung zu gewährleistenund die universitäre Medizin dort zu konzentrieren, wo sieerbracht wird. Diese Thematik wird die Politik weiterhinbeschäftigen.Gleichwohl ist zu sagen, das UKBB macht einen hervorra-genden Job und hat diese Unterstützung verdient.

://: Das Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung

keine Wortbegehren

– Beschlussfassung

://: Der Landrat genehmigt mit 76:0 Stimmen bei 1 Ent-haltung den Verpflichtungskredit für die Finanzierungder gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistun-gen des Universitäts-Kinderspitals beider Basel(UKBB) für die Jahre 2014 und 2015 gemäss unver-ändertem Landratsbeschluss.[Namenliste einsehbar im Internet; 9.58]

Landratsbeschlussbetreffend Verpflichtungskredit zur Finanzierung dergemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungendes Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB)für die Jahre 2014 und 2015

vom 27. März 2014

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und be-sonderen Leistungen des Universitäts-Kinderspitals beiderBasel (UKBB) wird für die Jahre 2014 und 2015 ein Ver-pflichtungskredit von CHF 10'902'012 bewilligt.

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt einer analo-gen Beschlussfassung durch den Grossen Rat des Kan-tons Basel-Stadt.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 1841

12 2014/032

Berichte des Regierungsrates vom 21. Januar 2014

und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissi-

on vom 5. März 2014: Änderung des Gesundheitsge-

setzes: Verlängerung der Übergangsfrist für die Mit-

finanzierung der Haus- und Heimgeburten durch die

Gemeinden; Zwischenbericht zur Motion 2013/155 von

Marie-Theres Beeler: Faire Entschädigung ambulant

tätiger Hebammen (1. Lesung)

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) führtin das Thema ein. Es geht um die Änderung von § 85 desGesundheitsgesetzes - Übergangsbestimmungen betref-fend Finanzierung von Haus- und Heimgeburten. Bis jetztwar dort festgehalten, dass während fünf Jahren ab In-krafttreten des Gesetzes die Gemeinden sich weiterhin anden durch die Krankenkassen nicht gedeckten Kosten vonHaus- und Heimgeburten beteiligen. Es geht vor allem umdas sogenannte Wartegeld der Hebammen, die in Bereit-schaft sind, aber in dieser Zeit keine KVG-pflichtigen Lei-stungen erbringen können. Diese Beteiligung der Gemein-den wurde auf fünf Jahre festgesetzt, weil man gemeinthatte, in dieser Zeitspanne könnten alle Tarifverhandlun-gen zwischen Krankenkassen und Hebammenverbandstattfinden, sodass man dann aufgrund gesicherter Tarifeweiter entscheiden könne. Es hat sich gezeigt, dass diesnicht realistisch ist. Man hat noch keine Einigung erzielt.Darum hat der Regierungsrat beantragt, die Frist um wei-tere drei Jahre zu verlängern. Hiergegen wehrten sich dieGemeinden. Was heute auf dem Tisch liegt, ist ein Kom-promiss. Es geht um weitere zwei Jahre. Deshalb ist inder neuen Übergangsbestimmung von sieben Jahren dieRede: Das sind die vorigen fünf plus die zwei zusätzlichenJahre. Die VBG ist der Meinung, diese Zeitspanne müsstenun genügen, um die Tarifverhandlungen erfolgreich ab-zuschliessen und dann eine saubere Regelung für denKanton einzuführen.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1773

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De facto geht es also nur um die Verlängerung der Über-gangsfrist von fünf auf sieben Jahre. Die Kommissionunterstützt dies einstimmig.

– Eintretensdebatte

Franz Hartmann (SVP) stellt fest, dass es sich in derKommission wie auch in der SVP-Fraktion um ein unbe-strittenes Geschäft gehandelt habe, vor allem, weil zu-gesichert wurde, dass innerhalb dieser zwei Jahre eineLösung gefunden werden könne. Die SVP stimmt zu. DerVotant empfiehlt zudem, dass der Landrat entweder – wieschon die Kommission – auf eine zweite Lesung verzich-tet, oder dass anderenfalls die zweite Lesung heute Nach-mittag durchgeführt wird.

Andreas Giger (SP) teilt mit, seine Fraktion befürworteeinstimmig die Verlängerung dieser Übergangsfrist umzwei Jahre, wobei man auf das Versprechen der VGDsetze, dass die Frist jetzt genutzt wird, um eine neue Lö-sung zu finden, die der zunehmenden Bedeutung vonHaus-und Heimgeburten gerecht wird.

Sven Inäbnit (FDP) kündigt an, dass auch die FDP derÄnderung vorbehaltlos zustimme. Bei dieser Gelegenheitwolle man der Wertschätzung für die Arbeit der ambulan-ten Hebammen Ausdruck verleihen. Sie erfüllen einewichtige Aufgabe im Gesundheitswesen, zumal nach wievor der Grundsatz "ambulant vor stationär" gilt. Nichtglücklich ist die FDP, dass hier fünf Jahre ergebnislos insLand gezogen sind; das widerspiegelt aber vielleicht auchdas Kräfteverhältnis Versicherungen-Hebammenverband.Die verlängerte Frist muss nun gut genutzt werden.

Beatrice Herwig (CVP) teilt mit, auch die CVP /EVP -Fraktion stimme der Verlängerung zu. Es ist zu hoffen,dass in diesen zwei Jahren nun etwas geschieht. Es istnicht einzusehen, dass gerade in diesem Bereich derHeim- und Hausgeburten, wo kostengünstig gearbeitetwird, nicht endlich eine Lösung gefunden werden kann.mbe£ kündigt auch für die grüne Fraktion einstimmigeZustimmung an. Sie danke dem Regierungsrat für diespeditive Behandlung des Vorstosses. Haus- und Heim-geburten sind eine Bereicherung und tragen auch zurkostenmässigen Entlastung des Gesundheitswesens bei.Es muss in jeder Richtung unterstützt werden, dass siemöglich bleiben. Man muss die Finanzierung unabhängigvom Tarif ganzheitlich betrachten und eine Lösung auchfür die nicht rein medizinischen Leistungen im ambulantenBereich rund um die Geburt finden. Man hat im Baselbietnun darauf gewartet, dass es eine schweizerische Lösunggibt, das ist nicht gelungen. So muss jetzt eine kantonaleLösung gefunden werden. Die vorgesehene Zweijahres-frist werten die Grünen auch als Zeichen für die Entschie-denheit und Bereitschaft der Regierung, im Notfall einTariffestsetzungsverfahren durchzuführen.

Marie-Therese Müller (BDP) teilt mit, dass auch dieBDP/glp-Fraktion der Vorlage zustimmt, wie sie seinerzeitauch die Motion unterstützt hat. Es handelt sich um einwichtiges Anliegen und es ist sehr störend, dass es sie-ben Jahre dauern muss, bis man in Verhandlungen zueinem Ziel kommt.

://: Das Eintreten ist unbestritten

– Erste Lesung: Änderung des Gesundheitsgesetzes

Es gibt keine Wortbegehren.

– Beschlussfassung

://: Die erste Lesung ist beendet.

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) fragt an,ob die zweite Lesung gemäss Antrag von Franz Hartmannangeschlossen werden soll. § 66 des Dekrets zum Gesetzüber die Organisation und Geschäftsführung des Landra-tes besagt einerseits in Absatz 1: "Alle Vorlagen für Ver-fassungsänderungen und Gesetze oder Gesetzesände-rungen werden zweimal beraten." Im Absatz 2 heisst esdann: "Die beiden Lesungen finden in der Regel an zweiverschiedenen Sitzungstagen statt." Die Präsidentin gehtdavon aus, dass man von dieser Regel abweichen kannund das man die zweite Lesung, wenn das Plenum diesso beschliesst, auch unmittelbar anschliessend durch-führen kann.

Siro Imber (FDP) stellt fest, es habe gute Gründe, wes-halb zwei Lesungen an zwei verschiedenen Tagen vor-gesehen sind. Ohne grosse Not sollte man nicht davonabweichen. Man sollte sich grundsätzlich an dieses Ver-fahren halten, auch wenn es einem zum Teil lästig ist.Viele Verfahrensbestimmungen sind oft lästig, aber siehaben ihren Grund. Wenn man nun im vorliegenden Fallabweicht - wieso dann nicht auch in vielen anderen Fäl-len? Am Ende reisst das immer mehr ein.

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) bittet dar-um, die jetzt begonnene Diskussion darüber, ob man diezweite Lesung sofort anschliessen solle, nicht länger zuführen, als es dauernd würde, die zweite Lesung sofort zuverschieben [Heiterkeit].

Rosmarie Brunner (SVP) teilt mit, angesichts der gros-sen Übereinstimmung sei es vor zehn Minuten eine Spon-tanidee von ihr gewesen, die zweite Lesung aus Effizienz-gründen sofort anzuschliessen. Man müsste dann dasPapier nicht nochmals zur Hand nehmen und hätte in dernächsten Sitzung ein Traktandum frei. Sie bittet um Zu-stimmung.

Franz Hartmann (SVP) erinnert daran, dass man auch inanderen Fällen schon Ausnahmen gemacht habe, wennnicht mit einer sofort angeschlossenen zweiten Lesung,dann in der Weise, dass die erste Lesung am Vormittag,die zweite am Nachmittag durchgeführt wurde. Letzteresschlägt er auch jetzt vor.

Kathrin Schweizer (SP) findet, in dringenden Fällen kön-ne man durchaus einmal von dem Prinzip abweichen,dass beide Lesungen an zwei verschiedenen Tagen seinmüssen. Beim vorliegenden Geschäft bestehe jedochkeine Dringlichkeit. Sie plädiert daher dafür, das Geschäftin der nächsten Sitzung nochmals zu traktandieren. Wennes dann ohne Wortmeldungen über die Bühne geht, ist esschnell erledigt.

Page 14: 789 - Kilchberg, Basel-Landschaft · 2017-11-06 · 2014: Änderung des Einführungsgeset zes z um Bunde sge-setz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) vom 19. September 1996

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141774

E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01]

://: Der Landrat beschliesst mit 58:18 Stimmen bei 2 Ent-haltungen, die zweite Lesung des Geschäf ts2014/032 unmittelbar anzuschliessen.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.10]

– Zweite Lesung: Änderung des Gesundheitsgesetzes

Es gibt keine Wortbegehren.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen beantragt.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt der Änderung des Gesundheits-gesetzes gemäss dem Antrag der Volkswirtschafts-und Gesundheitskommission in der von der Redak-tionskommission bereinigten Fassung mit 78:0 Stim-men bei 1 Enthaltung zu. Das 4/5-Mehr ist erreicht.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.12]

Beilage 1 (Gesetzesänderung)

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1842

13 2013/202

Berichte des Regierungsrates vom 11. Juni 2013 und

der Finanzkommission vom 27. Februar 2014: Anpas-

sung Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (Vermö-

gensverzehr) (1. Lesung)

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) führt in die The-matik ein. Beim sogenannten Vermögensverzehr gehe esdarum, dass das Vermögen von Personen, die in einemAltersheim wohnen, bei den Ergänzungsleistungen an-teilsmässig angerechnet wird. Die Kantone können denVermögensverzehr abweichend von den Bundesvorgabenfestlegen, jedoch höchsten auf einen Fünftel. Diese Spiel-raum möchte der Regierungsrat ausnützen und den Ver-mögensverzehr im Kanton Basel-Landschaft auf einenFünftel, also 20% erhöhen. Diese Massnahme war auchBestandteil des Entlastungsrahmengesetzes, welches dasVolk im Juni 2012 abgelehnt hat. Die gleiche Anpassungdes Vermögensverzehrs, wie sie die Regierung jetzt vor-schlägt, ist im Budget 2014 bereits berücksichtigt. WasIV-Rentnerinnen und -Rentner anbelangt, hat sich dieFinanzkommission an ihrer Sitzung vom 18. Januar 2012– also noch im Hinblick auf das Entlastungspaket – dafürausgesprochen, den Vermögensverzehr unverändert bei15% zu belassen. Das steht heute nicht mehr zur Diskus-sion. Aber damals schon hat sich die Finanzkommissionmit dem gleichen Inhalt der Vorlage, wie sie heute dieRegierung beantragt, auseinandergesetzt. Darum hat vorallem das Vorgehen der Regierung Anlass zu Diskussio-nen gegeben. Es war von "fehlendem Respekt gegenüberdem Volkswillen" oder von "wenig Fantasie" die Rede.Aber die Kommission ist auf die Vorlage eingetreten, undsie musste zur Kenntnis nehmen, dass der Kanton Ba-

sel-Landschaft einer der ganz wenigen Kantone ist, dieeinen Vermögensverzehr von nur 10% kennen. Die meis-ten Kantone haben einen höheren. Die Kommission hatdann geprüft, ob sich die Vorlage modifizieren lässt, undsie liess sich von der FKD drei Varianten berechnen: Er-stens Anhebung des Vermögensverzehrs in einem Schrittvon 10% auf 20%, zweitens Anhebung in einem Schrittvon 10% auf 15%, drittens eine gestaffelte Anhebung übereinen Zeitraum von fünf Jahren von 10% auf 20%. In derTabelle auf Seite 2 des Kommissionsberichts sind dieentsprechenden Berechnungen aufgelistet mit den jeweili-gen Einsparungen beim Kanton und den Gemeinden. Diegrosse Mehrheit der Kommission befürwortet die Variante2, also die Anhebung auf 15% als Kompromiss, ein Teilder Kommission tut dies "schweren Herzens". Die Kom-mission hat sich auch davon überzeugen lassen, dasseine rückwirkende Inkraftsetzung dieser Gesetzesände-rung, also auf den 1. Januar 2014, nicht sinnvoll ist. Esmüssten von über 800 Personen Zahlungen zurückge-fordert werden.Die Finanzkommission beantragt mit 11:2 Stimmen, demvon ihr abgeänderten Landratsbeschluss zuzustimmenund den Vermögensverzehr neu auf 15% festzusetzen.

– Eintretensdebatte

Dieter Epple (SVP) rekapituliert, die Regierung habe 20%vorgeschlagen, die Finanzkommission habe sich für 15%entschieden. 10% gelten bis jetzt im Kanton Baselland; 22Kantone haben bereits einen Satz von 20%. Das Entla-stungspaket, in dem zu viel verpackt war, ist vom Volkabgelehnt worden. Dass der Regierungsrat einzelne Spar-ten wieder rechnen muss, ist verständlich, und so liegtnun auch dieser Antrag vor. Der Vermögensverzehrkommt nicht nur zur Anwendung, wenn jemand Ergän-zungsleistungen bezieht - und das betrifft Personen, die ineinem Heim oder Spital wohnen, dies durchschnittlichknapp ein Jahr lang. Mit Ergänzungsleistungen wird auchdie Existenz von Personen sichergestellt, die AHV und IVnicht abdecken, aber andererseits ein Vermögen aus-weisen. Jeder Steuerzahler muss sich doch fragen, ob eswirklich gerecht ist, dass der Kanton zusätzlich belastetwerden soll, wenn einerseits Ergänzungsleistungen bezo-gen werden und gleichzeitig das Vermögen nicht entspre-chend berücksichtigt wird. Sicher freuen sich die Hinter-bliebenen, die mehr erben können - und der Kantonschaut einmal mehr in den Mond. Jede Landrätin undjeder Landrat muss sich der finanziellen Lage des Kan-tons bewusst sein. Es geht um eine Sparmassnahme, undzwar um eine vernünftige Sparmassnahme, die dem Kan-ton und dem Steuerzahler zugutekommt. Baselland möch-te die Vorgabe des Bundes übernehmen, die bereits in 22Kantonen sogar mit 20% angewendet wird.Die SVP ist mehrheitlich für diese vernünftige und vertret-bare Erhöhung.

Ruedi Brassel (SP) stellt fest, dieser Teil aus dem Entla-stungspaket sei vom Regierungsrat in unveränderter Formwieder aufgetischt worden. Dies ist auf sehr wenig Gegen-liebe gestossen. Trotzdem ist es richtig, nochmals genauhinzusehen. Man muss schauen, ob diese Massnahmenfinanziell nötig sind, was sie genau bringen, ob es Varian-ten und Alternativen dazu gibt, und was eigentlich derMechanismus dieser Massnahme ist.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1775

E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01]

Es geht um Vermögensverzehr, und zwar für diejenigenAHV-Bezügerinnen und -bezüger, die Ergänzungsleistun-gen beziehen. Es heisst immer: "Spare in der Zeit, so hastdu in der Not." Genau das kann man hier jetzt anwenden.Wer [keine] Ersparnisse hat und in der Not ist, den Le-bensunterhalt mit der normalen Rente nicht bestreiten zukönnen, der darf auf Ergänzungsleistungen zurückgreifen.Das ist ein Anspruch, den jeder hat. Die Ergänzungslei-stungen werden aus Steuergeldern finanziert, und das istgut so. Wer aber gespart hat und etwas auf der Seite hatund auf diese Steuergelder zurückgreift, bei dem darf mansich fragen, in welchem Mass eine Anrechnung erfolgensoll und wo die richtige Grenze zu ziehen ist. Im KantonBaselland liegt sie jetzt bei 10%. Die Regierung schlägt20% vor. Diese hat das Volk abgelehnt. Darum ist dieFinanzkommission auf eine Mittellösung mit 15% gekom-men, die sachlich zu rechtfertigen ist. Sie bringt dem Kan-ton Ersparnisse von 3 Millionen Franken und den Gemein-den von 1,5 Millionen Franken pro Jahr. Diese Kompro-misslösung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass dieAufenthaltsdauer in Altersheimen abnimmt und deshalbauch der Vermögensverzehr geringer ist als früher. Einweiterer Grund ist die Annäherung an das eidgenössischeDurchschnittsniveau, das zwar mit 15% noch nicht erreichtist, aber man hat doch immerhin etwas unternommen.Die SP stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu.

Monica Gschwind (FDP) erinnert ebenfalls daran, dasses sich hier um eine der berüchtigten Vorlagen handle, diebereits mit dem Entlastungsrahmengesetz im Juni 2012abgelehnt wurden. Die FDP-Fraktion war damals bereit,die verschiedenen Massnahmen zum ganzen Paket zuakzeptieren, obwohl viele davon nicht ihrer liberalen Sichtentsprachen. Schon damals hat die FDP aber in der Ver-nehmlassung gesagt, dass sie sich, falls diese Sparmass-nahmen wieder einzeln zur Diskussion stehen sollten,nicht mehr verpflichtet fühlen werde zuzustimmen. Heuteist es jetzt so weit, dass die FDP auf dieses Votum zu-rückkommen muss. Obwohl sie noch immer vehementdafür plädiert, dass der Kanton das Entlastungsziel von180 Millionen Franken erreichen muss, und auch wenn sieimmer grundsätzlich bereit ist, den Konsens zu suchen, istsie heute nicht bereit, den von der Finanzkommissionvorgeschlagenen Kompromiss einzugehen.Ihr Credo "liberal" steht unter anderem für Eigenverant-wortung. Liberal heisst für die FDP, dass jeder Bürger undjede Bürgerin selbst für sich sorgt und nach Möglichkeitspart, damit im Alter davon gezehrt werden kann. Heutesind weniger als ein Drittel der Bewohnerinnen und Be-wohner von Alters- und Pflegeheimen in der Lage, ihreHotellerie- und Betreuungskosten selbst zu berappen.Das heisst, mehr als zwei Drittel leben ganz oder teilweiseauf Kosten des Staates, bzw. der Steuerzahler in einemHeim. Und sie leben genau gleich gut, werden genaugleich gut verpflegt, haben das genau gleich grosse Zim-mer, haben die gleichen Möglichkeiten für Aktivitäten unddie gleich gute Betreuung wie die, die ihr Leben lang ge-spart haben und sich ein kleines oder mittleres Vermögenbewahren konnten. Wo liegt denn da der Anreiz zum Spa-ren, zum eigenverantwortlichen Handeln? Soll denn gera-de der Mittelstand, der während des ganzen Lebens Steu-ern gezahlt und damit auch die Ergänzungsleistungenalimentiert hat, nun nochmals zusätzlich bestraft werden,indem sein Vermögen im Pflegefall noch schneller dahin-schmilzt? Die FDP-Fraktion ist der Ansicht, dass dies ein

falscher Ansatz ist. Sie befürchtet, dass der Effekt kontra-produktiv sein wird. Obwohl Schenkungen unbeschränktund rückwirkend wie ein Vermögensverzehr an die Ergän-zungsleistungen angerechnet werden, ist zu bedenken,dass gemäss Bundesgericht die Lebensführungskostennicht kontrolliert werden dürfen. Die Quintessenz wirdsein, dass im hohen Alter noch vorhandene Vermögeneinfach schneller verschwinden und die Ergänzungslei-stungen noch mehr ansteigen werden. Die Erhöhung desVermögensverzehrs für Heimbewohner auf neu 15% kanndarum nicht die richtige Lösung sein. Vielmehr muss diePflegefinanzierung von Grund auf hinterfragt werden, undes muss gesamtschweizerisch eine Lösung gefundenwerden, die sicherstellt, dass Eigenverantwortung im Pfle-gefall nicht zu einem Eigengoal wird.Die FDP-Fraktion wird darum heute den roten Knopf drü-cken und die Vorlage ablehnen.

C la udio Bott i (CVP )te i l t vo ra b m i t , da s s d ieCVP/EVP-Fraktion auf die Vorlage eintreten werde. Stos-send sei, dass es sich um eine Massnahme aus demdamaligen Sparpaket handelt. Das sollte nun irgendwanneinmal abgeschlossen sein. Gleichwohl darf man dieseVorlage einzeln betrachten. Die CVP/EVP-Fraktion ist derMeinung, dass diejenigen, die Ergänzungsleistungen be-ziehen und gleichzeitig etwas auf der Seite haben, etwaszur Entlastung der Allgemeinheit beitragen sollen. Es istaber richtig, nicht alles abzuschöpfen, sondern einen Zwi-schenschritt vorzunehmen. Die 15% sollten eigentlicherträglich sein. Die CVP/EVP-Fraktion wird der Vorlageso, wie sie von der Finanzkommission abgeändert wurde,zustimmen.

Lotti Stokar (Grüne) schliesst sich im Grossen und Gan-zen dem Votum von Ruedi Brassel an. Dieses Geschäftsei nicht in erster Linie eine Sparvorlage, auch wenn es imEntlastungspaket enthalten war. Letztlich muss man im-mer und beständig schauen, wo es Optimierungsmöglich-keiten gibt. Man weiss, dass die Ergänzungsleistungen inden letzten Jahren enorm zugenommen haben und dieBudgets sowohl des Kantons wie der Gemeinden starkbelasten. Daher besteht in diesem Bereich ständigerHandlungsbedarf. Wenn Monika Gschwind für eine grund-sätzliche Neuregelung plädiert, so ist das sicher auchrichtig. Aber es geht jetzt darum, das eine zu tun und dasandere nicht zu lassen. Nach Auffassung der Grünen istes aus demokratischer Sicht nicht gerade günstig, dieVorlage so, wie sie im Entlastungspoket drin war, wiederzu bringen. Sie sind daher froh, dass die Finanzkommissi-on eine Lösung vorschlägt, die sich dem annähert, wasdie grosse Mehrheit der Kantone bereits praktiziert, diesich aber dich nicht auf dem Niveau bewegt, welches dasVolk bereits abgelehnt hat. Die Grünen stimmen darumder Vorlage in der Fassung der Kommission zu.

Gerhard Schafroth (glp) hält fest: Wenn jemand arbeitetund fürs Alter spart, dann sei die Idee eigentlich, dass erdas Geld, das er dann hat, auch fürs Alter braucht. Dassman spart, um den Erben möglichst viel weiterzugeben,dieser Meinung kann man zwar sein, aber das ist nachMeinung des Votanten nicht Ausdruck von Selbstverant-wortung, wie dies Monika Gschwind als Haltung einerliberalen FDP darstellt. Nach Meinung des Votanten undder BDP/glp-Fraktion wären die von 22 Kantonen bereitspraktizierten 20% die angebrachtere Lösung. 15% ist ein

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141776

E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01]

Kompromiss - Basel-Stadt hat ebenfalls diesen Satz. Sohat wenigstens eine regionale Grösse, die Sinn macht.Die BDP/glp-Fraktion ist dafür, den Kompromiss einzuge-hen, auch wenn sie 20% für angebrachter hielte.Einen von Monika Gschwind eingebrachten Gedankenfindet der Votant jedoch beachtenswert: Wenn diejenigen,die die Leistungen selbst bezahlen, genau gleich behan-delt werden, wie die, die während ihrer aktiven Zeit ein-fach tolle Ferien gemacht und ihr Geld verbraucht oderverschenkt haben, dann ist das unfair. Man muss deshalbfür die Zukunft überlegen, ob man diesbezüglich nichtunterschiedliche Lösungen findet - zwar selbstverständlichnicht im pflegerischen Bereich, aber durchaus in der Ho-tellerie.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) erklärt, als Mitglied derFinanzkommission sei es ihm ein Anliegen, einige Sätzezu diesem Geschäft zu sagen.

Als verantwortungsvolle Politiker müssen die Mitglie-der des Landrates die Finanzsituation des Kantons, wel-che alles andere als rosig ist, im Auge behalten. Vor die-sem Hintergrund stellt sich die Frage, ob sich der KantonBaselland eine Vermögensverzehr-Quote von 10% erlau-ben kann, die gesamtschweizerisch fast einzigartig ist. 22Kantone kennen eine Quote von 20%. Für ihn ist die Ant-wort relativ klar.

Für die SVP war zudem klar, dass sie nicht einer Quo-te zustimmen wollte, die im Rahmen der Volksabstim-mung zum Entlastungspaket abgelehnt worden war. EineQuote von 20% kam deshalb nicht in Frage. Insofern han-delt es sich bei den 15% um einen gangbaren Kompro-miss, mit dem ein kleiner Schritt in Richtung zusätzlicheEinnahmen bei den Staatsfinanzen gemacht werden kann.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob der Steuerzah-ler für Kosten aufkommen soll, die jemand eigentlich sel-ber finanzieren kann. Es liesse sich sagen, der Vermö-gensverzehr sei eine Art Steuererhöhung, wie auch schonbehauptet worden ist. Immerhin ist daran zu erinnern,dass jemand das Geld für eine Leistung einsetzt, die er imAltersheim selber beansprucht. Zudem ist die Aufenthalts-dauer in den Altersheimen im Schnitt noch ein Jahr. Alsogeht es um einen Vermögensverzehr von einem Jahr, dernun um 5% höher ausfallen wird als bisher.

Der verantwortungsvolle Sparer spart doch eigentlichim Hinblick auf sein Alter, damit er sich noch einiges leis-ten kann, nicht eine Schiffsreise, sondern den Aufenthaltin einem Heim.

Nicht einverstanden ist Landrat Ringgenberg mit derFDP. Bis jetzt ging er davon aus, die FDP habe das Cre-do, man solle dem Staat wenn nötig nicht zur Last fallen –offenbar ist diese nun anderer Meinung.

Die Erhöhung des Vermögensverzehrs ist natürlichnicht etwas, das der SVP Freude bereitet, aber die Fi-nanzsituation des Kantons darf nicht ausser Acht gelas-sen werden. So sollte berücksichtigt werden, dass Basel-land mit 15% immer noch eine tiefere Quote hat als 22andere Kantone. Insofern erscheint der Kompromiss ver-tretbar; die SVP wird diesem grossmehrheitlich zustim-men.

://: Eintreten ist unbestritten.

– 1. Lesung

Titel und IngressI.§ 2dII.

keine Wortbegehren

://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

*

Nr. 1844

Mitteilungen

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) teilt im

Sinne eines Nachtrags mit, dass Regierungsrat Isaac

Reber (Grüne) heute Morgen abwesend sei. Es ist mög-lich, dass er am Nachmittag etwas später eintreffen wird,da er den Kanton Baselland bei der Eröffnung von «Basel-world» vertritt. Wie zu vernehmen war, hat er beim Mittag-essen einen wichtigen Platz: Er sitzt zwischen zwei «Ue-lis», nämlich zwischen Ueli Vischer und Bundesrat UeliMaurer.

Sollte der Landrat bereits vor dem Mittagessen zuTraktandum 20 kommen, müsste es auf den Nachmittagverschoben werden.

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

*

Nr. 1845

14 2013/466

Berichte des Regierungsrates vom 17. Dezember 2013

und der Bau- und Planungskommission vom 26. Fe-

bruar 2014: Gymnasium Münchenstein; Nutzungs-

anpassung und Instandsetzungen Baukreditvorlage

Teilprojekt TP 02.2

Wie Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) ausführt,weist die Schulanlage des Gymnasiums Münchensteinaus dem Jahr 1972 verschiedene Mängel am Gebäude,an der Infrastruktur und an der Haustechnik auf.

Am 28. Oktober 2010 hat der Landrat deshalb für dieFassadensanierung als Teilprojekt 01 bereits einen Bau-kredit in der Höhe von 22.2 Mio. Fr. gesprochen. Zudemhat er einem Planungskredit von 1.86 Mio. Fr. zugestimmt,um ein Bauprojekt für die Nutzungsanpassung und dieInstandsetzung des Hauptgebäudes zu realisieren.

Die Realisierung der Projekte war ursprünglich für dieJahre 2010 bis 2015 geplant gewesen. Wegen der an-gespannten Finanzlage hat der Regierungsrat entschie-den, die Realisierung der Projekte auf die Jahre 2020 bis2022 zu verschieben. Allerdings musste man jetzt ein-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1777

E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01]

sehen, dass nicht so lange zugewartet werden kann. Neusollen beide Teilprojekte parallel in den Jahren 2014 bis2019 realisiert werden.

Das Teilprojekt 02, über das heute abgestimmt wird –Nutzungsanpassung und Instandsetzung – sieht vor, dassim Sockeltrakt verschiedene Anpassungen im Bereich derAula und der Klassenzimmer vorgenommen werden,Gruppenräume eingebaut werden und neue Räumlich-keiten für die Schulleitung/das Sekretariat und Lehrer-arbeitsplätze erstellt werden.

Im Haupttrakt erfolgt die Sanierung und die Anpas-sung an heutige Standards, was den Fachschaftsunter-richt angeht, ferner die Erdbebenertüchtigung, eine Bau-schadstoffsanierung sowie Anpassungen im Brandschutz.Die Kosten für das ganze Teilprojekt belaufen sich aufrund 22.999 Mio. Fr. und sollen zusätzlich zum bestehen-den Planungskredit bewilligt werden.

Bei der Beratung in der Kommission konnte verständ-lich aufgezeigt werden, dass ein Neubau als Alternativekeinen Sinn ergibt und dass das dafür notwendige Bau-land auch nicht vorhanden wäre.

Weiter haben in der Kommission vor allem Kosten-steigerungen gegenüber der Kostenvorhersage aus demJahre 2009 von rund 7.25 Mio. Fr. zu reden gegeben. DieMehrkosten resultieren einerseits aus dem Umstand, dassdie Fachunterrichtsräume im Betrag von 3.48 Mio. Fr. inder ursprünglichen Vorlage nicht enthalten gewesen wa-ren. Damals war man davon ausgegangen, dass die Sa-nierung dieser Räume über den jährlichen Unterhalt hät-ten abgedeckt werden sollen. Weitere Faktoren, die zuhöheren Kosten geführt haben, sind gesteigerte gesetzli-che Anforderungen infolge des 2010 in Kraft getretenenEnergiegesetzes und verschärfte Vorgaben zur Erfüllungder Erdbebensicherheit.

Für die Details seien auf den Bericht der Bau- undPlanungskommission vom 26. Februar 2014 und auf dieVorlage selbst hingewiesen.

Die Bau- und Planungskommission (BPK) empfiehltdem Landrat einstimmig, mit 12:0 Stimmen, gemäss Land-ratsbeschluss zu entscheiden und dem Verpflichtungs-kredit von rund 23 Mio. Fr. zuzustimmen sowie gleichzeitigdas Postulat 2012/360, «Vorziehen der Sanierung Gym-nasium Münchenstein», und die Petition 2013/136, «Schu-le ohne Schutzhelm / Gymnasium Münchenstein», alserfüllt abzuschreiben.

– Eintretensdebatte

In der Ecke der Mensa hockende Schüler, mit dem Ess-enstablett auf den Knien, völlig überfüllte Schulräume, amAnfang eiskalte Temperaturen, dann während des Unter-richts heiss bis ziemlich heiss, chaosartige Zustände inSachen Platzverhältnisse in der Chemie und im Biologie-labor, Lehrer, die in engen Lagerräumen, zuhinderst ineiner Ecke, an ihren Laptops arbeiten – diese Situationhat die Bau- und Planungskommission anlässlich ihresBesuchs des Gymnasiums Münchenstein angetroffen, wie

Sandra Sollberger (SVP) anschaulich schildert.Das ist der momentane Zustand, und dieser ist klar

nicht haltbar. Die SVP spricht sich deutlich dafür aus, dasProjekt jetzt anzupacken, und stimmt der Vorlage für dieInstandsetzung und Nutzungsanpassung des Gymnasi-ums Münchenstein zu.

Die Nutzungsanpassung und die Instandsetzung seien

dringend nötig – man sei sich einig, so Christine Koch(SP). Die BPK war vor Ort und hat sich ein Bild gemacht.Schade, war sie nicht zur Mittagszeit dort, um wirklich zusehen, was in der Mensa abgeht.

Der BUD wurden durch recht kritische Fragen auf denZahn gefühlt. Zu Beginn war die Kommission sehr kritischund unsicher; dies hat sich im Laufe der Besichtigunggeändert. Der Kredit muss dringend gesprochen werden,und die SP unterstützt die Kreditvorlage einstimmig.

Gemäss Andreas Dürr (FDP) kann man es kurz machen:Auch die FDP hat an der Besichtigung teilgenommen undhat die Zustände gesehen; diese sind aufgrund der Posi-tionen kantonsweit mindestens bekannt. Damit gibt esnichts weiter auszuführen und zu beschönigen. Die Schil-derung der Zustände war sehr blumig und bildlich – sokann man es sehen.

Die Schwierigkeit des Gymnasiums Münchenstein istes letztlich, dass dieses in einem grundwassergeschütz-ten Bereich steht und es sich um das einzige Grundstückhandelt, über das der Kanton dort verfügt. Das Gymnasi-um kann nicht abgerissen und parallel neu gebaut wer-den. Wenn es weiterhin an diesem Ort bestehen soll,muss es dort und wie vorgeschlagen saniert werden.

Die FDP stimmt zu.

Felix Keller (CVP) erklärt, er sei auch bei dieser Bege-hung dabei gewesen. Bereits vor rund sieben Jahren hatteeine Begehung stattgefunden; zwischenzeitlich sei mannicht gescheiter geworden. Schon im Jahre 2008 ist eindringender Handlungsbedarf erkannt worden.

Der Bau stammt aus den 70er Jahren. Damals gehör-te «Minergie» noch nicht zum allgemeinen Vokabular, undauch die Erdbebentauglichkeit hatte eine geringere Be-deutung. Heute ist man gescheiter; es wird auch haushäl-terischer mit der Energie umgegangen. Auch in SachenErdbebentauglichkeit und Brandschutz gibt es neue Er-kenntnisse, die einfliessen sollten.

Das Bildungssystem hat sich ebenfalls geändert. Inden letzten zehn Jahren hat sich mittlerweile ein zusätzli-cher Raumbedarf von über einem Drittel ergeben.

All das wird durch das Projekt ausgelöst, und derLandrat hat bereits 2010 ausgiebig darüber diskutiert undJa zu diesem Schulhaus gesagt. Wenn man A sagt, mussman auch B sagen. Daher steht die CVP/EVP-Fraktionhinter dieser Vorlage.

Allerdings entstehen angesichts dieser VerzögerungMehrkosten von 7 Mio. Franken. Wenn zugewartet wird,wird es nicht billiger, sondern teurer. Es braucht zusätzli-che Provisorien, Normen ändern sich wieder, aus denenhöhere Anforderungen resultieren. Daher ist dafür zu plä-dieren, jetzt vorwärts zu machen und das Vorhaben um-zusetzen.

Es sei allen in diesem Saal klar, dass das GymnasiumMünchenstein saniert werden müsse – die Vorrednerinnenund Vorredner hätten dies schon sehr gut dargelegt, so

Christoph Frommherz (Grüne).Als er 1979 dort die Matura gemacht hat, gab es we-

sentlich weniger Schüler. Fast alle stammten aus demBirseck, und die meisten konnten über Mittag nach Hausegehen. Heute hat es sehr viel mehr Schüler, und dieSchule macht eher den Eindruck einer Gesamtschule. Eshat eine Mensa, welche über Mittag die Pausenhalle ver-stopft. Die Zustände sind absolut nicht optimal und sollten

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141778

E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01]

endlich geändert werden.Dass das Traktandum bereits heute auf der Tages-

ordnung steht, hat mit einer Petition zu tun – von Schüle-rinnen und Schülern, welche die Zustände in ihrem Schul-haus sehr wahrscheinlich gut kennen. Die Petition ver-langte vom Regierungsrat, das Projekt von der langenBank zu nehmen und nach vorne zu befördern. Gerade fürjene Schülerinnen und Schüler, die sich dort engagierthaben, war dies eine ausgezeichnete Gelegenheit zurpolitischen Bildung. Er wage fast zu behaupten, dasseinige von denen, die sich besonders engagiert haben,früher oder später im Landrat sitzen werden, so ChristophFrommherz.

Im Namen der grünen Fraktion legt er den Kollegin-nen und Kollegen ans Herz, dem Kredit zuzustimmen.

Marc Bürgi (BDP) stellt fest, eigentlich sei es ein leidigesThema. Das Sparen ist wichtig und, besonders in derheutigen Zeit, unvermeidlich, aber damals wurde eindeutigein Fehler gemacht. Beim Bau des Gymnasiums Mün-chenstein in den 70er Jahren wurde auf eine Fassaden-isolation verzichtet, die damals rund 10 Mio. Fr. gekostethätte. Das Resultat war, dass bereits im ersten Winter dieFenster innen gefroren sind, wie ihm gesagt wurde – ge-geben habe es ihn damals leider noch nicht, so Marc Bür-gi. Somit wäre ein gut isoliertes Schulhaus, das heute 22Mio. Fr. kostet, damals für 10 Mio. Fr. zu haben gewesen.Addiert man die Differenz von 12 Mio. Fr. mit den Kostenvon 22 Mio. Franken – diese sind nötig, die Schüler frierenund haben eine Petition eingereicht –, dann ergeben sichKosten von 34 Mio. Franken. Rechnet man noch die Heiz-kosten dazu, dann kann man wirklich nur noch – um mitBundesrat Leuenberger zu sprechen – den Kopf schüt-teln.

Die BDP/glp-Fraktion stimmt dieser Bauvorlage zu,möchte aber erwähnen, dass die Bildung allein nicht beider Infrastruktur anfängt, sondern in erster Linie bei derQualität des Unterrichts und der Lehrkräfte, deren Aus-bildung und den Mitteln, die ihnen zur Verfügung gestelltwerden, und schliesslich bei den Freiräumen, die sie zwin-gend brauchen.

Die Fraktion dankt der BPK für die ausführlichen Ab-klärungen dieses Geschäftes, einschliesslich der Besichti-gung vor Ort.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) stellt fest, nach-dem der Landrat von den apokalyptischen Zuständen amGymnasium Münchenstein gehört habe, könne er wohlgar nicht anders, als diesem Kredit zuzustimmen.

Mit Freude darf aber festgestellt werden, dass dasGymnasium Münchenstein trotz dieser Zustände guteAbsolventinnen und Absolventen hat und – dies mit Blickauf Landrat Christoph Frommherz – etwas aus ihnen ge-worden ist [Schmunzeln].

Die Baudirektorin dankt für die gute Aufnahme desGeschäfts. Es ist klar, dass saniert werden muss, unddem Wunsch, das Projekt vorzuziehen, wird nun entspro-chen. Sie bittet den Landrat, dem Kredit zuzustimmen.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Titel und IngressZiffern 1 bis 4 keine Wortbegehren

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt dem Baukredit für Nutzungsan-passungen und Instandsetzungen am GymnasiumMünchenstein gemäss dem von der Bau- und Pla-nungskommission unterbreiteten Landratsbeschlusseinstimmig, mit 68:0 Stimmen, zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.51]

Landratsbeschlussüber Gymnasium Münchenstein; Nutzungsanpassun-gen und Instandsetzungen Baukreditvorlage Teilpro-jekt TP 02.2

vom 27. März 2014

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für die Nutzungsanpassung und Instandsetzung TP02.2 am Gymnasium Münchenstein wird bis 2019 einVerpflichtungskredit (Baukredit) von CHF 22'999'777(inkl. Mehrwertsteuer von zurzeit 8.0%) mit einer Kos-tengenauigkeit von +/-10% bewilligt.

2. Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber derPreisbasis des Kredites unter Ziffer 1 werden mitbe-willigt und sind in der Abrechnung nachzuweisen(Preisbasis Baupreisindexes Nordwestschweiz, Hoch-bau, vom April 2013).

3. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss §31,Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung derfakultativen Volksabstimmung.

4. Das Postulat 2012/360 "Vorziehen der SanierungGymnasium Münchenstein" und die Petition 2013/136"Schule ohne Schutzhelm/Gymnasium Münchensteinwerden als erfüllt abgeschrieben.

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

*

Nr. 1846

15 2013/283

Berichte des Regierungsrates vom 27. August 2013

und der Umweltschutz- und Energiekommission vom

20. Februar 2014: Subventionen an geschützte oder zu

schützende Kulturdenkmäler; Beiträge an Gutachten

und Expertisen für denkmalpflegerische Massnah-

men; Verpflichtungskredit für die Jahre 2014-2015

Wie Kommissionspräsident Philipp Schoch (Grüne) fest-stellt, steht die Kantonale Denkmalpflege immer wieder imGegenwind. Viele Leute kennen negative Beispiele ausden verschiedensten Bereichen der Denkmalpflege.

In der heute zur Diskussion stehenden Vorlage gehtes aber nicht um die Finanzierung der Kantonalen Denk-malpflege, sondern um Beiträge an Private, die vom Kan-ton Subventionen zur Sanierung geschützter Objekte er-halten.

Page 19: 789 - Kilchberg, Basel-Landschaft · 2017-11-06 · 2014: Änderung des Einführungsgeset zes z um Bunde sge-setz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) vom 19. September 1996

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1779

E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01]

Über den Umfang des Verpflichtungskredits diskutier-te der Landrat bereits im Rahmen der Budgetdebatte imDezember 2013, und das heute beantragte Niveau derBeiträge entspricht in etwa diesem Umfang.

Der Umweltschutz- und Energiekommission (UEK) istes wichtig, dass geschützte Objekte auch den heutigenBedürfnissen nach Sanierungen genügen müssen. Somüssen beispielsweise Fenster heute ganz neue Eigen-schaften erfüllen, als dies noch vor einigen Hundert Jah-ren der Fall war. Technisch sind denkmalpflegerisch ad-äquate Lösungen sicher möglich. Vielleicht muss einfachder entsprechende Handwerker sorgfältiger ausgesuchtwerden, und es kann nicht der erstbeste genommen wer-den.

Die UEK beantragt dem Landrat einstimmig, den Ver-pflichtungskredit zu genehmigen.

Im Kanton Baselland gebe es rund 850 Gebäude unter

kantonalem Denkmalschutz, so Elisabeth Augstburger(EVP). Es gibt zahlreiche besondere Objekte zu bestau-nen. Subventionen sind wichtig, weil sie in vielen Fällenerst die Bereitschaft zum fachgerechten Unterhalt ausge-lösen. Ohne Subventionen würden diese Massnahmenverschoben werden oder sogar unterbleiben. Der Bestanddes Kulturguts wäre gefährdet. Die historischen Objektesollen für die Nachwelt erhalten werden.

Für ihre Fraktion ist es aber auch wichtig, dass dieBedürfnisse der Nutzer der denkmalgeschützten Räum-lichkeiten berücksichtigt werden. Alte Häuser und Scheu-nen sollen wieder bewohnt werden können. Viele privateEigentümer werden vermutlich ihr schutzwürdiges Eigen-tum entsprechend pflegen, wenn sie wissen, dass es auchals geschütztes Objekt weiterhin genutzt werden kann.

Bei der Sanierung ist es auch wichtig, in die Energie-effizienz zu investieren; es besteht die Möglichkeit dafür.

Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt den Beitrag und dieAnträge der UEK.

Hansruedi Wirz (SVP) findet, es habe sich um eine span-nende Vorlage gehandelt. Betrachtet man den einstimmi-gen Antrag der Kommission, könnte man meinen, dieVorlage sei völlig unbestritten gewesen. Dem sind aberdoch recht intensive Diskussionen vorangegangen. Dieeinen wollten den Beitrag erhöhen, die anderen wolltenihn kürzen, schliesslich wurde er so belassen.

In der ganzen Geschichte bewegt man sich natürlichin einem Spannungsfeld. Am Vortag, beim Rundgang inBennwil, waren allerdings schöne Sachen zu besichtigen.Wenn man das gesehen hat, kann man der Vorlage auchgut zustimmen. Deshalb wird die SVP-Fraktion die Vorla-ge, wie sie vorliegt, unterstützen.

Stefan Zemp (SP) bemerkt, tatsächlich sei man sich, wievon Hansruedi Wirz bereits erwähnt, in der Kommissionnicht ganz einig gewesen. Es kam fast das Gefühl auf, eshandle sich nicht um eine denkmalpflegerische Vorlage,sondern um eine «Lex Oberbaselbiet».

Als Oberbaselbieter erlaubt er sich auf die gestrigeBegehung Bennwils hinzuweisen; auch in Sissach undWintersingen gibt es sehr positive Beispiele dafür, wie dieDenkmalpflege mit dem Umbau von Scheunen umgeht –sei es in energetischer Hinsicht oder bezüglich der Licht-verhältnisse, so dass in diesen Baudenkmälern auch ge-lebt werden kann. Es gibt durchaus Beispiele, wie dieseZiele auf sinnvolle Art verwirklicht werden können.

Nicht glücklich ist die SP damit, dass die Beiträgedauernd gekürzt werden, betreffen diese doch privateBauherren, die gewillt sind, die historische Bausubstanzzu erhalten. Das hat auch damit zu tun, dass die Hand-werker ein Wissen pflegen und weitergeben, das seitmehreren Hundert Jahren besteht.

Wenn er die Geschichte der «Kunsti» Sissach an-schaue, so habe er in die Baukunst der letzten zwanzigJahre nicht sehr viel Vertrauen, so Landrat Zemp.

Es ist durchaus sinnvoll, den denkmalgeschütztenLiegenschaften jene Wertschätzung entgegenzubringen,die sie verdienen. Die SP unterstützt diesen Verpflich-tungskredit einstimmig.

Rahel Bänziger teilt mit, die grüne Fraktion stimme demVerpflichtungskredit für die denkmalpflegerischen Mass-nahmen zu. Allerdings weist sie darauf hin, dass bei denSanierungsmassnahmen pragmatisch vorgegangen wer-den sollte, damit die Eigentümer der Denkmäler nicht zusehr vergrault werden. Es ist wichtig, dass historischeBauten für die Nachfahren erhalten werden. Trotzdemsollten diese Bauten bewohn- und benutzbar bleiben,damit die Eigentümer die nötige Motivation aufbringenkönnen, um die Renovationsarbeiten auch wirklich durch-zuführen.

Gerade auf Energiesanierungsmassnahmen sollte einbesonderes Augenmerk gerichtet werden; dabei solltenicht nur auf das Aussehen des Gebäudes, sondern aufdie Umwelt und die Gesundheit der Hausbewohner be-sondere Rücksicht genommen werden.

Die Grünen stimmen dem Kredit zu, bedauern aberdessen massive Kürzung.

Hanspeter Weibel (SVP) durfte als UEK-Ersatzmitgliedder Diskussion beiwohnen.

Grundsätzlich ist die Denkmalpflege nicht umstritten.Die Kritik richtet sich gegen die Umsetzung der Denkmal-pflege in der Praxis. Es sind verschiedene Beispiele ge-nannt worden, mit denen glaubhaft dargelegt worden ist,dass die Art und Weise, wie die Denkmalpflege das Gan-ze abwickelt und mit den Bauherren umgeht, sehr über-prüfenswert wäre. Der Bauherr selber muss weitaus mehrin einen solchen Umbau investieren, dass das Haus wei-terhin bewohnbar ist. Er hat einen Anspruch darauf, dassdiese Investitionen kosteneffizient erfolgen können unddass nicht irgendwelche fragwürdigen oder unsinnigenVorgaben der Denkmalpflege in einem solchen Prozesszum Ausdruck kommen.

Es erscheint Landrat Weibel empfehlenswert, dasnochmals mit den Verantwortlichen zu diskutieren.

Christoph Buser (FDP) teilt mit, dass auch die FDP derVorlage zustimmt.

Er ist froh, dass in den letzten Voten auch die kriti-schen Stimmen zum Ausdruck gekommen sind, die in derKommission durchaus vorhanden waren. Allein aus demeigenen Fundus konnten die Kommissionsmitglieder dieeine oder andere Blüte an Überlegungen schildern, wel-che die Denkmalpflege anstellt. So hehr das Ziel ist, istdoch nüchtern und neutral festzuhalten, dass sehr ähnli-che Probleme mit der Fachstelle und der Kommissionbestehen, wie Basel sie mit der Stadtbildkommission überlange Zeit hatte.

Stossend sind die massiven Verzögerungen und Ver-teuerungen mit dem Resultat, dass die Gebäude gar nicht

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141780

E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01]

mehr bewohnt und benutzt werden. Die Reglemente sindschon in Ordnung, aber es sind das fehlende Augenmassund der fehlende gesunde Menschenverstand in der prak-tischen Umsetzung, die zu schlechten Resultaten führen.

Wie erwähnt, allein in der Kommission war von meh-reren Fällen zu hören. Würde hier ein Aufruf gemachtwerden, kämen noch einige mehr dazu – allerdings imWissen darum, dass es auch viele andere Fälle gibt.Trotzdem sollte es doch, gerade auch im Zusammenhangmit den energetischen Sanierungen, gelingen, die negati-ven Fälle zu vermeiden. Persönlich glaubt er nicht, dassdies mit den gleichen Personen gelingen wird wie heute.Es geht um eine Denkweise, die nicht kompatibel ist mitder Denkweise einer Generation, welche eine modernereNutzung befürwortet [beifälliges Klopfen].

Als Besitzer eines solchen Objektes meint Siro Imber(FDP) zum Hohelied, das nun im Zusammenhang mitdiesen Beiträgen angestimmt worden ist: Eine Totalsanie-rung kostet weit mehr als jener Betrag, der insgesamtgesprochen wird. Wie soll das für den Einzelnen ein An-reiz sein, Hunderte von Auflagen, die für ein solches Ob-jekt bestehen, einzuhalten?

Wenn es, wie gehört, 850 denkmalgeschützte Objektegibt, dann entfällt durchschnittlich auf jedes Objekt einBeitrag von 350 bis 400 Franken. Für einen Eigentümereines denkmalgeschützten Objektes gilt, dass es Decken-höhen von 1.90 Meter gibt, die nicht verändert werdenkönnen, es gibt Dächer, die nicht isoliert werden dürfen,weil sie sonst offenbar zu hoch werden würden, es gibtLärm und Erschütterungen, die nicht behoben werdenkönnen. Das Objekt muss dann aber auch noch vermietetwerden können, und es gelingt nicht, die Mieteinnahmenzu erzielen, die es bräuchte, um das Objekt erhalten zukönnen. Je radikaler die Auflagen der Gemeinden sind –Landrat Imbers Gemeinde ist sehr radikal –, desto weni-ger wird investiert.

Letztlich geht es doch bei der Denkmalpflege darum,die Objekte zu erhalten, damit sie nicht abgerissen wer-den. Darum ging es ursprünglich in den 70er Jahren. Heu-te werden um einzelne Millimeter gerungen, um Türfallen,um die Breite von Fenstersparren etc. Jeder wünscht sicheinen ästhetischen Anblick, aber es wird so sehr über-trieben, dass nicht mehr investiert und die Objekte nichtwirtschaftlich genutzt werden können. Wenn es soweitgekommen ist, fängt die Verlotterung an.

Landrat Imber fordert die Ratskolleginnen und -kolle-gen auf, einmal durch den Dorfkern von Allschwil zu spa-zieren und einen Blick auf den Zustand der Gebäude zuwerfen. Niemand ist mehr bereit, wirklich Geld in die Handzu nehmen und zu investieren.

Das Gesetz würde es zulassen, die Objekte mit weni-ger Auflagen zu nutzen. Aber in der heutigen Konstellationvon Fachstelle und Kommission ist das nicht möglich.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) ist es ein Anliegen,auch von Seiten des Hauseigentümerverbandes, dem erselber angehört – sein Sitznachbar, Markus Meier, istsogar Präsident des Hauseigentümerverbandes Baselland–, zum Ausdruck zu bringen, dass ein grosser Unmutbesteht. Es besteht der Eindruck, dass sich nichts ver-bessert, sondern dass im Gegenteil die Eigentümer schi-kaniert werden. Das Ziel muss es sein, die Objekte so gutund so schnell wie möglich bewohnbar zu machen undeben nicht die Eigentümer zu schikanieren.

Persönlich wird er ebenfalls in Kürze ein Gesuch beider Denkmalpflege einreichen und dann schauen können,wie das Ganze funktioniert. Beim Hauseigentümerverbandgehen derzeit jedenfalls sehr viele Klagen ein.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt zunächsteinmal für die gute Aufnahme der Vorlage. Sie hat sichgedacht, dass es eine Diskussion zum Denkmal- undHeimatschutz geben würde. Auf der anderen Seite isterwähnt worden, dass am Vortag die Aufnahme Bennwilsin das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder derSchweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) gefeiert werdenkonnte. Es hat sich gezeigt, wie eindrücklich es ist, wennes gelingt, historische Dorfkerne mit solchen Bauten wirk-lich zu erhalten. In Bennwil waren aber auch Objekte zusehen, bei denen die Renovation nicht gut herausgekom-men ist, weil damals noch nicht so genau hingeschautworden war. Das Ziel ist es, dass die Objekte insgesamtin die Ortsbilder hineinpassen und es schön aussieht.

Jemand, der ein historisches Objekt erwirbt, weissgenau, dass er nicht die gleichen Ansprüche und Erwar-tungen an dieses Objekt haben kann wie an einen Neu-bau. Die Denkmalpflege kommt in Bezug auf die Bedürf-nisse soweit wie möglich entgegen, aber alles geht ebennicht. Es handelt sich nicht nur um die Vorschriften derDenkmalpflege – dies an die Adresse Landrat Ringgen-bergs –, sondern auch um die Ortsbildreglemente derGemeinden.

Allerdings weiss die Baudirektorin um das Span-nungsfeld, das sich aufgrund der unterschiedlichen Vor-stellungen von Besitzern bzw. Architekt einerseits und derDenkmalpflege andererseits ergeben kann. Es wird immerein Kompromiss gesucht, und in den allermeisten Fällengelingt das. Wenn dann wirklich ein schönes Produkt auseiner Renovation hervorgeht, haben alle Freude. In demSinne bittet sie den Landrat, nicht alles zu verteufeln, dasvon der Denkmalpflege kommt, und dem Kredit zuzustim-men.

Urs-Peter Moos (BDP) möchte doch noch an das eineoder andere Votum, das gefallen ist, anknüpfen. SeineErfahrungen im Zusammenhang mit dem BinningerSchloss und auch bei anderen anstehenden Grossprojek-ten sind, dass sich die Denkmalpflege oft in Dinge ein-mischt, die mit ihr nichts zu tun haben.

Gleichzeitig kümmert sie sich dann nicht um jene Dinge,die bei denkmalgeschützten Objekten relevant sein soll-ten. Das Binninger Schloss ist dafür ein gutes Beispiel.

Daher wäre ein Umdenken der Denkmalpflege be-grüssenswert, und zwar in dem Sinne, dass sie sich wie-der auf ihren Kernauftrag konzentriert.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Titel und IngressZiffern 1 bis 3

keine Wortbegehren

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1781

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– Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt dem beantragten Verpflichtungs-kredit für die Jahre 2014 bis 2015 gemäss dem vonder UEK unterbreiteten, unveränderten Landratsbe-schluss einstimmig, mit 77:0 Stimmen, zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.11]

Landratsbeschlussüber Subventionen an geschützte oder zu schützendeKulturdenkmäler sowie Beiträge an Gutachten undExpertisen für denkmalpflegerische Massnahmen,Verpflichtungskredit für die Jahre 2014 - 2015

vom 27. März 2014

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für die Subventionierung von Renovationen, Restau-rierungen und Konservierungen von geschützten oderzu schützenden Kulturdenkmälern für die Jahre 2014- 2015 wird ein Verpflichtungskredit von CHF 600'000(jährlicher Richtwert CHF 300'000) bewilligt (Pro-fit-Center 2308, KoA 3637 0 000, IA 501 279).

2. Für die Beiträge an Gutachten und Expertisen fürdenkmalpflegerische Massnahmen wird für die Jahre2014 - 2015 ein Verpflichtungskredit von CHF120'000 (jährlicher Richtwert CHF 60'000) bewilligt(Profit-Center 2308, KoA 3132 0 000, IA 501 279).

3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegengemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsver-fassung dem fakultativen Finanzreferendum.

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

*

Nr. 1847

17 2013/415

Berichte des Regierungsrates vom 26. November 2013

und der Umweltschutz- und Energiekommission vom

19. Februar 2014: Bericht zum Postulat 2011/289 von

Stephan Grossenbacher vom 20. Oktober 2011 betref-

fend «Solarkraftwerk auf den Dächern der Arxhof-Ge-

bäude»

Kommissionspräsident Philipp Schoch berichtet, dass imPostulat die Fragen gestellt worden seien, ob und wieman ein Solarkraftwerk auf den Dächern des Arxhof in-stallieren könnte. Grundsätzlich ist dies eine gute Idee.Auch die Regierung spricht in ihrer Vorlage davon, dasseine Umsetzung möglich wäre.

In der Frage, wie dies genau passieren soll, sind sichUEK und Regierungsrat nicht ganz einig. Letzterer siehteine Finanzierung durch eigene Mittel vor und hat dies alsbeste Variante bewertet. Die UEK hingegen würde sichein Contracting wünschen. Die Idee, auf Dächern vonkantonseigenen Gebäuden Solaranlagen zu errichten, wiesie in diesem Postulat aufgeworfen wurde, soll weiter-entwickelt werden.

Zu diesem Zweck wurde auch ein Vorstoss einge-reicht. Dieser soll die ursprüngliche Idee ausdehnen und

weiterentwickeln. Weiter soll die Frage, wie ein solchesVorhaben mittels alternativer Finanzierungsmodelle reali-siert werden könnte, nochmals aufgegriffen werden. Dadie UEK einen neuen Vorstoss aus dem Postulat gemachthat, ist sie auch der Meinung, dass diese Vorlage so heu-te abgeschrieben werden kann.

– Eintretensdebatte

Hannes Schweizer erklärt, dass die SP-Fraktion dieserAbschreibung einstimmig zustimme.

Stephan Grossenbacher bedankt sich für den Berichtder BUD, welcher fundiert auf seine Fragen eingegangenund vorbildlich in allen Details behandelt worden sei. Dankgilt auch allen Mitarbeitenden in der Verwaltung, die daranmitgearbeitet haben.

Dank der hohen Qualität des Berichts steht das Kon-zept für die Dächer des Arxhofs praktisch schon. Dort sollein Solarkraftwerk erstellt werden. Zur Umsetzung fehltnoch eine juristische Person. Hierfür könnte eine Genos-senschaft oder auch eine AG gegründet werden. Ange-sichts der kantonalen Finanzen wäre wohl eine Public-Private-Partnership angebrachter. Der Votant zeigt sichüberzeugt, dass es im Kanton Basel-Land viele Leute gibt,die gerne in ein solches Projekt investieren würden. Dadie Idee weiterverfolgt wird, ist einer Abschreibung zu-zustimmen.

Christoph Buser teilt mit, dass sich auch die FDP füreine Abschreibung aussprechen werde. Es wurde geprüftund berichtet. Der Votant möchte noch ein Wort zum Vor-gehen des Kommissionspräsidenten, mit dem er nichteinverstanden ist, äussern. In der Vorlage schreibt derRegierungsrat auf S. 7:

«Ein allfälliges Projekt “Solarkraftwerk auf den Dächern derArxhof Gebäude” müsste wie all anderen Investitionsvorhabenvor Aufnahme in das Investitionsprogramm entsprechend dengeltenden Regelungen priorisiert werden. Nach der Aufnahmein das Investitionsprogramm würde dem Landrat ein Verpflich-tungskredit zur Finanzierung des Vorhabens beantragt wer-den.»

Im Kommissionbericht wird dann über die Meinungdes Regierungsrates gegenüber einem solchen Vorhabengemutmasst:

«Insbesondere wurde aber von Seiten der Verwaltung der in derUEK aufgekommene Eindruck bestätigt, dass der Regierungs-rat ein Projekt, wie es mit dem Postulat indirekt angeregt wurde,als sinnvoll erachte. (...) Die UEK anerkannt, dass das Postulatformal erfüllt sei und deshalb abgeschrieben werden könne.Eine Kommissionsmehrheit sieht generellen Handlungsbedarfin diesem Bereich und wird zu diesem Zweck einen politischenVorstoss einreichen. Damit sollen dem in der Antwort zum Pos-tulat zum Ausdruck kommenden guten Willen des Regierungs-rates auch konkrete Taten folgen.»

Der Votant findet es nicht gut, dass versucht wird, imKommissionbericht – gemeinsam mit der Verwaltung –Mutmassungen über die Absichten des Regierungsrateszu Wahrheiten anzustellen. Gleichzeitig soll eine Kommis-sionsmehrheit einen Vorstoss einreichen wollen, welchenPhilipp Schoch mit drei weiteren Kommissionsmitgliedernam 20. Februar 2014 eingereicht hat. Erstaunlicherweisebesteht die UEK aus 13 Personen. Somit hat auch keineKommissionsmehrheit den Vorstoss unterzeichnet. Inseinem Vorstoss (2014/081) schreibt Herr Schoch:

«Mit der Vorlage 2013/415 wurde das Potenzial für Strom ausFotovoltaik-(FV-)Anlagen auf den Dächern der Arxhof-Gebäudeaufgezeigt. Der Regierungsrat zeigte sich gewillt, dafür Investi-tionen vorzunehmen. Aus verschiedenen Gründen (siehe Kom-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141782

E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01]

missionsbericht dazu) will die UEK die Frage aber ganz-heitlich und nachhaltig beantworten.»

Hier wurde irgendein Konstrukt aus einer Aussageeiner Vorlage gemacht und versucht, diese mit einer an-geblichen Meinung aus der Verwaltung – welche von Aus-sagen des Regierungsrates abgeleitet wurde – zu plausi-bilisieren. Dies steht so im Kommissionsbericht undkommt nun dieser Form in den Landrat. Der Votant findet,dass dieses Vorgehen der Sistierung vorigen Initiativeähnelt. Auch dort lag kein Beschluss der UEK vor. Er wärefroh, dass in künftigen UEK-Berichten die tatsächlichenDiskussionen und Abstimmungsmehrheiten abgebildetwerden.

Christine Gorrengourt erklärt, dass sich auch die CVP-EVP-Fraktion für eine Abschreibung ausspreche. In derKommission wurde vor allem über die Fragestellung desContractings diskutiert. Nach einer projektbezogenenPrüfung könnte der Kanton seine Dächer zur Verfügungstellen. Zurzeit stehen viele Gebäude der kantonalen Ver-waltung vor einer energetischen oder einer anderen Sa-nierung. Hinzu kommen die vielen Schulhäuser in Kan-tonsbesitz, die umgebaut und saniert werden müssen.

Dort, wo die Sanierungen bereits durchgeführt wordenoder in Planung ist, werden voraussichtlich in den nächs-ten 20 Jahren keine Dachsanierungen mehr anfallen. Undgerade dort würde es Sinn machen, die Errichtung vonFotovoltaikanlagen zu prüfen. Es ist wichtig, dass manweiss, wie Contractings funktionieren. Die Vorlage istwichtig, um dies grundsätzlich zu prüfen – auch weil derKanton voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht überdie nötigen finanziellen Mittel verfügen wird, um auf jedemseiner Dächer, selber entsprechende Anlagen zu errich-ten.Die CVP-EVP-Fraktion ist für Abschreibung und wartet aufdie Motion.

Susanne Strub berichtet, dass die SVP-Fraktion einstim-mig für die Abschreibung dieses Postulats sei.

://: Das Eintreten ist unbestritten.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt einer Abschreibung des Postulats2011/289 stillschweigend zu.

Für das Protokoll:Damian Zurschmiede, Landeskanzlei

*

Nr. 1848

18 2013/418

Berichte des Regierungsrates vom 26. November 2013

und der Umweltschutz- und Energiekommission vom

24. Februar 2014: Bericht zum Postulat 2011/165 von

Landrätin Sarah Martin vom 19. Mai 2011 betreffend

Investitionen in Energieeffizienz

Kommissionspräsident Philipp Schoch berichtet, dassdieses Postulat einen ökonomischen Hebel für eine ver-besserte Energieeffizienz habe einbauen wollen. In der

Vorlage steht, dass die Kantone für die Energieeffizienzzuständig seien. Was dies jedoch für den Kanton Basel-Landschaft bedeutet, wird offen gelassen und nicht nähererläutert. Man kennt heute das Energiepaket und dieEnergieberatung. Dies ist dann auch schon alles, was derKanton im Bezug auf Energieeffizienz macht.

Der Regierungsrat äussert sich nicht zum ThemaStromeffizienz, obschon es in diesem Postulat auch dar-um gehen würde. Der Handlungsbedarf bleibt folglichbestehen. Nur die Frage nach dem «Wie» bleibt weiterunklar. Die UEK folgt mehrheitlich dem Regierungsrat undempfiehlt dem Landrat die Abschreibung des Postulats.

– Eintretensdebatte

Thomas Bühler teilt mit, dass die SP-Fraktion einstimmigfür die Abschreibung dieses Postulats sei. Dies aus dreiGründen: Erstens liegt ein Bericht vor, zum Postulat wur-de von der Regierung berichtet. Zweitens geht es umeinen Vorstoss, der in die Handlungsautonomie der Ener-gieunternehmen eingreifen möchte. Dies ist in einem libe-ralisierter Markt relativ schwierig. Drittens handelt es sichum ein Thema, welches im Rahmen der Revision desEnergiegesetzes wahrscheinlich nochmals diskutiert wird.Die SP-Fraktion ist für die Abschreibung heute.

Hansruedi Wirz erklärt, dass er die von seinem Vorrednergemachten Äusserungen unterstützen könne. Auch dieSVP-Fraktion hat diese Punkte diskutiert. Das Energiepa-ket ist eine gute Geschichte und befindet sich auf gutemWeg. Zusammen mit dem Energiegesetz ist in diesemBereich genug in Bewegung. Darum kann dieses Postulatauch guten Gewissens abgeschrieben werden.

Elisabeth Augstburger sieht den Auftrag der Stromunter-nehmen darin, den Strom zu liefern und nicht den Kundenetwas vorzuschreiben. Zum Beispiel die EBL und EBMführen regelmässig Veranstaltungen durch, an denen sieauf erneuerbare Energien hinweisen. Auch mit Hilfe vonMerkblättern machen sie auf Massnahmen zur Stromein-sparung aufmerksam. Auf Bundesebene sind zudem ver-pflichtende Effizienzziele für die Stromlieferanten geplant.Gleich lange Spiesse für alle Marktteilnehmer führen si-cher besser zum Ziel als eine «Insellösung Basel-Land»zu haben. Zurzeit wird einiges im Energiebereich ge-macht. Die Votantin denkt hier an das Energiepaket undauch an die Energiestrategie. Positiv ist, dass es im Kan-ton Energieberatungsstellen gibt, welche die Bevölkerungauf Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienzhinweisen und auch zum Stromsparen motivieren.

Aus diesen Gründen ist die CVP-EVP-Fraktion ein-stimmig für die Abschreibung des Postulats.

Rahel Bänziger stellt fest, dass der Regierungsrat in derVorlage ein wenig mutlos aufzeige, dass man den Strom-bezügern keine Vorschriften bezüglich dem Kauf elektro-nischer Geräte machen könne. Diese Feststellung ist zwarrichtig. Dennoch könnten nach Meinung der Grünen Frak-tion in diesem Bereich mehr Information oder Anreiz ge-schaffen werden – vor allem im Rahmen des Energiepa-kets Basel-Landschaft.

Die Grüne Fraktion ist aus diesen Gründen gegenAbschreibung dieses Postulats. Der Regierungsrat zeigt inseiner Antwort ganz klar auf, dass die Aufgabe des Bun-des die Stromproduktion ist und die der Kantone der effi-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1783

E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01]

ziente Einsatz dieser Energie. Hierzu möchte die Votantinwissen, was die konkrete Idee des Regierungsrates be-züglich dem effizienten Einsatz von Energie ist und wie erden Auftrag der Kantone versteht.

Daniel Altermatt findet, es handle sich hier leider wiedereinmal mehr um einen Vorstoss, mit dem man an der Rea-lität, den Möglichkeiten und der Zuständigkeit in diesemBereich vorbeischiesse. Dies ist schade. Man möchteetwas wissen und machen, was man gar nicht kann. DerRegierungsrat hat dies dargelegt. Aus diesen Gründen istdas Postulat abzuschreiben.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro dankt für die gute Auf-nahme und bittet, das Postulat abzuschreiben. Wie be-reits mehrmals gesagt worden sei, ging es darum, zu prü-fen und zu berichten. Dies wurde getan. Der Regierungs-rat hat in der Vorlage dargelegt, was er machen könneund was nicht. Entsprechend ist der Auftrag erfüllt. Auf dieFrage von Landrätin Bänziger, wo der Regierungsrat dieAufgabe des Kantons in der Energieeffizienz sieht, ist aufdie verabschiedete Energiestrategie zu verweisen. In derUEK wurde ausführlich dargelegt, was der Kanton ma-chen kann.

Es ist nun mal ein Fakt, dass der Kanton im BereichEnergieeffizienz für die Gebäudesanierungen zuständigzeichnet und dort – mit dem Gebäudesanierungs-programm – auch sehr erfolgreich ist. Alles andere fälltnicht in die Kompetenz des Kantons oder ist Sache derEVUs. Die Votantin unterstreicht, dass es nicht die Auf-gabe des Kantons sein kann, den Konsumenten vorzu-schreiben, welchen Kühlschrank sie kaufen müssen.

://: Das Eintreten ist unbestritten.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat beschliesst mit 61:11 Stimmen, das Pos-tulat 2011/165 abzuschreiben.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.27]

Für das Protokoll:Damian Zurschmiede, Landeskanzlei

*

Nr. 1849

19 2013/378

Berichte des Regierungsrates vom 22. Oktober 2013

und der Justiz- und Sicherheitskommission vom 12.

Februar 2014: Änderung des Einführungsgesetzes

zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Kon-

kurs (EG SchKG) vom 19. September 1996 (2. Lesung)

Kommissionspräsident Werner Rufi äussert sich zu ei-nem Anliegen von Siro Imber aus der 1. Lesung betref-fend der Zuständigkeiten. Hierzu müsste ein anderer Er-lass überprüft werden. Dies ist nicht Bestandteil dieser EGSchKG.

– 2. Lesung EG SchKG

I. kein Wortbegehren

§ 6 kein Wortbegehren

II. kein Wortbegehren

– Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt mit 72:0 Stimmen der Änderungzum Gesetz vom 19. September 1996 über die Ein-führung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibungund Konkurs (EG SchKG) zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.29]

Beilage 2 (Gesetzesänderung)

Für das Protokoll:Damian Zurschmiede, Landeskanzlei

*

Nr. 1850

21 2014/044

Berichte des Regierungsrates vom 28. Januar 2014

und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissi-

on vom 5. März 2014: Bericht zum Postulat 2011/360

von Marie-Theres Beeler: Für eine echte Qualitäts-

sicherung in Spitex-Organisationen und Alters- und

Pflegeheimen

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger berichtet,dass allen bewusst sei, dass die Qualitätssicherung inSpitex-Organisationen und Alters- und Pflegeheimen pri-mär in den Aufgabenbereich der Gemeinden falle. Dies istim Gesetz auch entsprechend festgehalten. Dass diesüberhaupt auf Kantonsebene ein Thema wurde hat damitzu tun, dass es offensichtlich nicht ganz so gut funktio-niert, wie es wünschenswert wäre – vor allem für jeneMenschen, welche die Leistungen der Spitex und derAlters- und Pflegeheime in Anspruch nehmen. Die meis-ten dieser Einrichtungen im Kanton haben sich auf einQualitätssicherungssystem geeinigt und führen die ent-sprechenden Massnahmen und Kontrollen durch.

Die Probleme stellen sich immer dort, wo es um dasControlling, die Überprüfung geht, wenn man Mängel fest-stellt und diesen nicht nachgeht. Die Problematik bei die-ser Geschichte ist auch, dass in fast allen Stiftungsrätender Alters- und Pflegeheimen natürlich auch Gemeinde-vertreterinnen und -vertreter Einsitz haben. So kommt eszur Situation, dass sich Kontrollierte selber kontrollieren.Darin besteht in dieser ganzen Diskussion die Schwierig-keit – welche auch in den Beratungen der VGK festgestelltwerden konnte. Die Kommission sieht es als berechtigtan, dass die Kontrollen tatsächlich stattfinden und einegute Qualität der erbrachten Leistungen besteht.

Diskutiert wurde unter anderem auch, dass die Be-triebsbewilligung – als ein mögliches Instrument der Quali-tätssicherung des Kantons – regelmässig überprüft wer-den müsste. Der VGK ist jedoch auch klar, dass man dieheutige Situation nicht einfach ändern kann. Es handeltsich um Aufgaben der Gemeinden und die Rolle des Kan-tons müsste allenfalls noch definiert werden. Bei der Ge-samtrevision des Gesetzes über die Betreuung und Pflegeim Alter wird dies sicher auch ein Thema sein.

Die Kommission ist daher der Auffassung, dass man

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141784

E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01]

diese Revision abwarten sollte. Danach können die Dis-kussionen – auch im Bezug auf Governance – geführt unddas Postulat abgeschrieben werden. Dies soll kein Miss-trauensvotum gegenüber den Alters- und Pflegeheimensein, von denen ein Grossteil wirklich gut funktioniert.Tatsache ist es jedoch so, dass es auch Ausnahmen gibtund dass die Politik die Augen vo diesen nicht verschlies-sen darf. Die Kommission beantragt dem Landrat, ent-gegen der Meinung des Regierungsrates, das Postulatstehen zu lassen.

Marianne Hollinger nutzt die Gelegenheit, um Nationalrä-tin Susanne Leutenegger Oberholzer auf der Besucher-tribüne zu begrüssen.

– Eintretensdebatte

Franz Hartmann bemüht das Sprichwort «Vertrauen istgut, Kontrolle ist besser». Wie eben gehört, sei es nicht soeinfach, die Kontrollen durchzuführen – vor allem wennsich die Gemeinden selber kontrollieren müssen. Daherist es gut, die Revision des Gesetzes über die Betreuungund Pflege im Alter abzuwarten. Die SVP-Fraktion istdafür, dieses Postulat stehen zu lassen.

Pia Fankhauser teilt mit, dass auch die SP-Fraktion dafürsei, dieses Postulat stehen zu lassen. Es werden immerwieder Fälle bekannt, die heftigst diskutiert werden. Manmuss bei diesem Thema selbstkritisch anmerken, dassdie Politik nicht fit genug gewesen ist, neben den Finan-zen all die nachgelagerten Prozesse ordentlich zu regeln.Daher möchte die SP-Fraktion das Postulat so als Inputstehen lassen, damit es bei der Revision des Gesetzesüber die Betreung und Pflege im Alter aufgenommen wird.Die Pflege, sei es zu Hause oder in einer Institution, sollso angeschaut werden, dass sie auch im Sinne von Cor-porate Governance vorgenommen werden kann.

Sven Inäbnit erklärt, dass die FDP-Fraktion natürlichgrundsätzlich gegenüber einer Kontrollflut immer ein we-nig skeptisch sei. Hier jedoch teilt sie die Meinung deranderen Fraktionen. Es handelt sich um sensitives Patien-tengut, bei dem flankierende Massnahmen nötig sind. DiePatienten können sich nicht selber wehren. Daher brauchtes gewisse Lenkungsmassnahmen. Die bestehendenInstrumente erachtet auch die FDP-Fraktion als ungenü-gend. Auf die Selbstkontrolle kann man sich nicht verlas-sen. Man hat die Tendenz, zu überprüfen, ob gewisseProzesse schriftlich festgehalten sind, jedoch nicht, ob sietatsächlich ausgeführt werden. Für diese Überprüfungbestehen zurzeit nicht ausreichend Ressourcen.

Die FDP-Fraktion ist auch der Meinung, dass es hiernoch Arbeit brauche und dass das Postulat stehen gelas-sen werden sollte. Bei der Revision des bereits oben er-wähnten Gesetzes wird sich die Fraktion dafür einsetzen,eine gute Lösung zu finden – ohne eine «Kontrollitis» vonSeiten des Kantons aufbauen zu müssen.

Beatrice Herwig hält fest, dass man mit Qualitätssiche-rungssystem «Qualivista» grundsätzlich ein gutes Systemhabe. Es werden zusätzlich auch auswärtige Auditsdurchgeführt. Nichtsdestotrotz hat der Bericht zu diesemPostulat mehr Fragen aufgeworfen, als Antworten gege-ben. Die Votantin hätte sich Erläuterungen zu den folgen-den Themen gewünscht: Strukturen in den Alters- und

Pflegeheimen, Kompetenzabgrenzung zwischen Kantonund Gemeinden, Kontrollmöglichkeiten des Kantons, dieRolle von Aufsichtsbehörden, Leistungsvereinbarungenals Kontroll- und Steuerungselement, Vorgehen bei nichtgenügender Qualität oder Betriebsbewilligungen, die un-begrenzt erteilt werden etc.

Aus all diesen Gründen ist die CVP-EVP-Fraktion derMeinung, dass der Landrat dieses Postulat stehen lassensollte. Im Rahmen der geplanten Revision des Gesetzesüber die Betreuung und Pflege im Alter können die obenaufgezählten Punkte vertieft betrachtet und allenfalls ge-setzliche Regelungen erlassen werden.

Marie-Theres Beeler berichtet, dass auch die GrüneFraktion sich dem einstimmigen Entscheid der VGK an-schliesse, das Postulat nicht abzuschreiben, bis die darinformulierten Anliegen im Gesetz über die Betreuung undPflege im Alter einen Niederschlag gefunden haben. Esgeht nicht, dass der Kanton nur feststellt. Es existierenQualitätssicherungssysteme. Es geht darum, dass derKanton, der im Bereich Gesundheit für die Qualität garan-tiert und auch Bewilligungen an öffentliche und privateAnbieter erteilt, die Qualität auch kontrollieren könnenmuss.

Ein Qualitätssicherungskonzept zu haben ist ein wich-tiges Instrument. Jedoch kann die Qualität erst festgestelltwerden, wenn dieses Instrument auch zufriedenstellendeingesetzt werden kann. Auch wer ein Pannendreieckoder ein Arzneikasten im Auto mitführt ist immer nochangehalten, sorgfältig zu fahren.

Die Grüne Fraktion erachtet die Klärung zwischen derKontroll- und Aufsichtsfunktion auf Gemeinde- und Kan-tonsebene gewissenhaft vorgenommen wird als wichtig.Dies weil in vielen Fällen Gemeindevertreterinnen und -vertrer auch gleichzeitig Leistungserbringer sind, wenn siein Verwaltungsräten von Alterheimen Einsitz nehmen.Neben der Klärung dieser Frage der Zuständigkeit mussauch die Frage nach Modus und Umfang der Qualitäts-sicherung, die Tätigkeiten der Qualitätssicherung desKantons abgeklärt werden.

Marie-Therese Müller führt aus, dass die Alters- undPflegeheime in vielen Fällen gewachsene Organisationenseien. Beginnend mit einer Genossenschaft haben sichviele mit der Zeit zusammengeschlossen. Diese Organisa-tionen genügen den neuen Standards und Vorschriftennicht mehr. Die meisten Altersheime sind heute Stiftun-gen. So lange es gut läuft – wie in den meisten Fällen – istdies kein Problem. Doch wenn es nicht mehr gut läuft undzum Beispiel die Zuständigkeiten im Stiftungsrat nichtmehr klar sind, gibt es Probleme.

Aufgrund dieser Überlegungen ist auch die BDP-GLP-Fraktion dafür, die Revision des Gesetzes über die Be-treuung und Pflege im Alter abzuwarten und dann allen-falls Ergänzungen anzubringen. Danach kann dieses Pos-tulat immer noch abgeschrieben werden.

Monica Gschwind sagt, sie wehre sich dagegen, wenndie VGK in ihrem Bericht schreibe, dass sich die Gemein-den im Hinblick auf die Qualitätskrontrolle in den Alters-heimen selber überwachen würden, da sie es verpassthätten, sich in einem sich verändernden Umfeld neueStrukturen zu geben und die Kontrollen offensichtlich nichtfunktionieren würden.

Die Gemeinden haben die ihnen vom Gesetz gestell-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1785

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ten Aufgaben umgesetzt und eine paritätische Qualitäts-kommission des VBLG und des BAP ins Leben gerufen,die nichts mit den einzelnen Trägerschaften, also deneinzelnen Gemeinden zu tun hat. Vielmehr handelt es sichum eine Kommission von zwei Verbänden, die kürzlichkürzlich ein Qualitätsdokument erstellt hat, welches ISO-9001-kompatibel ist und laufend überprüft wird. Das Kon-zept besteht aus einer Selbstdeklaration des Heims, wel-ches als Grundlage für den Besuch einer professionellenFirma dient. Es handelt sich um eine seriöse und hochprofessionelle Kontrolle mit hohen Vorgaben.

Die Votantin fragt sich, wo hier Handlungsbedarf be-stehen soll. Falls die VGK Zweifel an diesem Konzeptgehabt haben sollte, wäre es doch sehr wünschenswertgewesen, wenn sie zumindest die Qualitätskommissionangehört und nach der Funktionsweise des Systems ge-fragt hätte. Wenn man schon von veralteten Strukturenspricht, sollte man dies auch bei der Gesellschaftsformtun. Marie-Therese Müller hat dies bereits angesprochen.

Die Form der Stiftungen sind heute nicht mehr zeitge-mäss. Die Stiftungen sind sehr schwerfällig zu führen undentsprechen nicht mehr dem heutigen Gedankengut. DieVotantin hofft, dass sich die VGD in diesem Bereich beider Revision des Gesetzes über die Betreuung und Pflegeim Alter Gedanken machen wird und prüft, ob es allenfallsMöglichkeiten gibt, die Stiftungen in eine zeitgemässeForm zu überführen.

Marie-Theres Beeler betont, dass es nicht darum gehe,ein bewährtes Qualitätssicherungsinstrument in Frage zustellen. Vielmehr geht es darum, den Link zwischen derQualitätssicherung durch die Institutionen und den Rap-port gegenüber dem Kanton, als Aufsichtsorgan im Ge-sundheitsbereich, näher zu betrachten. Die Votantin sel-ber ist Mitglied in einem Berufsverbund. Auch dort gibt esein Qualitätssicherungssystem. Alle drei Jahre muss siedem Berufsverband ausweisen, in welcher Art und Weisesie am Qualitätssicherungsprozess teilgenommen hat undwas die Resultate gewesen sind.

Mit dem Stehen lassen dieses Postulats geht es wirk-lich um die Klärung des Reporting, der Situationen, indenen es Reklamationen gegeben hat, die Zuständig-keiten und die Frage nach der Rolle des Kantons. Im Mo-ment ist es so, dass gerade letzteres überhaupt nicht klarist. Es gibt Lücken. Wer zum Beispiel eine private Spitexgründet bekommt eine Bewilligung und wird nie mehrinterviewt. Das kann nicht sein.

Regierungsrat Thomas Weber erklärt, dass – wie bereitsrichtig gesagt – die Betreuung und Pflege im Alter im Kan-ton Basel-Landschaft eine kommunale Aufgabe sei. DieGemeinden sind in diesem Bereich in der Verantwortungund sollen es auch künftig bleiben, da sie dezentral undnahe an der Bevölkerung sind. Sie sind auch auf demWeg ihre Strukturen anzupassen und beginnen in funk-tionalen Räumen zu denken. Ein Stichwort ist hier dieCharta von Muttenz. Für die Gemeindeautonomie wird derUmgang mit dem ganzen Alterwesen der Prüfstein sein.

Dies schliesst jedoch nicht aus, dass der Kanton Rah-menbedingungen – die im Gesetz über die Betreuung undPflege im Alter geregelt werden sollen – vorgibt. Es istinhaltlich nicht so, dass es mit dieser Revision auf eineZentralisierung und Kantonalisierung dieser Aufgabe hin-ausläuft. Dies war auch nicht Absicht der Kommission.Dieses Missverständnis soll hiermit auch bei den letzten

Anwesenden ausgeräumt werden. Hingegen soll – wiebereits richtig angesprochen – die ganze Governance-Frage im Kanton geführt worden. Speziell im Alterswesensoll diese Diskussion auf Gemeindeebene geführt werden.

Der Kanton möchte Rahmenbedingungen schaffen,welche eine wohnortsnahe und den Qualitätsstandardsentsprechende Pflege ermöglichen soll, ohne staatlicheAltersheiminspektoren einsetzen zu müssen. Mit demStehen lassen des Postulats kann der Votant, wie bereitsin der Kommission erwähnt, gut leben. Im Rahmen deranstehenden Gesetzesrevision werden diese Fragen auf-genommen.

Der Votant möchte noch speziell auf ein ganz wesent-liches Element der Qualitätssicherung hinweisen, die Om-budsstelle. Dem Kanton muss es endlich gelingen, dieGemeinden und die Leistungserbringer in diesem Jahrzusammenzubringen und diese Stelle ins Leben zu rufen.Hier bittet der Votant, den Landrat auch weiterhin so spe-ditiv zu arbeiten. Die beiden Vorstösse, Traktandennum-mer 46 und 47 (2012/048 und 2013/373) müssen vomLandrat – wenn möglich noch an der heutigen Sitzung –behandelt werden, bevor der VBLG aktiv wird und derKanton einen wesentlichen Schritt in Richtung Qualität inder Alterspflege gehen kann.

://: Das Eintreten ist unbestritten.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt stillschweigend dafür, das Postu-lat 2011/360 stehenzulassen.

Für das Protokoll:Damian Zurschmiede, Landeskanzlei

*

Nr. 1851

22 2014/045

Berichte des Regierungsrates vom 28. Januar 2014

und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissi-

on vom 5. März 2014: Bericht zum Postulat 2012/123

der SP-Fraktion: Kantonales Pilotprojekt für eine

ganzheitliche Versorgungsintegration und Netzwerk

für chronisch kranke und alte Menschen

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger berichtet,dass der Regierungsrat in seinen Abklärungen daraufhinweise, dass die Behandlungskette Akutgeriatrie-Reha-bilitation im Kanton Basel-Landschaft sichergestellt sei.Weiter hält er fest, dass es in der Versorgungskette lau-fend geplante Projekte gibt, welche die Steuerung derkantonalen und kommunalen Aufgaben bei dieser inte-grierter Versorgung verbessern sollen. Beispiele dafürsind Palliative Care, die Revision des Gesetzes über dieBetreuung und Pflege im Alter und die bi-kantonale Um-setzung der nationalen Demenzstrategie.

In der Diskussion in Kommission wurde auch vieleBespiele aufgezählt worden, die zeigen, dass die durch-gehende Behandlungskette nicht immer funktioniert. Ver-schiedene Faktoren tragen dazu bei. Zum Beispiel dieneue Spitalfinanzierung, welche dazu führt, dass zuneh-mend Ferienbetten in den Alters- und Pflegeheimen in

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141786

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Anspruch genommen werden müssen, weil es in der Ketteeben Lücken gibt.

Weiter zeigte sich in der Kommission, dass eine sta-tistische Erhebung von Langzeitbetten nicht existiert. Esgibt wenig Datenmaterial. Trotzdem wurde der Kommissi-on bewusst, dass eine qualitative Datenanalyse gerade indiesen Bereichen äusserst komplex ist und einen grossenAufwand erfordern würde. Die Kommission ist mit einerMehrheit zum Schluss gekommen, das Postulat abzu-schreiben. Dies unter der Voraussetzung, dass die VGDdie Schnittstellen zwischen den verschiedenen Leistungs-erbringern in der Behandlungskette von chronisch Kran-ken und alten Menschen genau betrachtet und herauszu-finden versucht, wo und warum Angebote an Wirkungverlieren.

Auch dies ist ein Thema, welches mit dem Gesetzüber die Betreuung und Pflege im Alter zusammenhängt.Die VGD hat sich offen gezeigt, diese Thematik näher zubetrachten. Und unter dieser Voraussetzung empfiehlt dieKommissionsmehrheit dem Landrat, das Postulat abzu-schreiben.

– Eintretensdebatte

Franz Hartmann erklärt, dass die Kommissionspräsiden-tin bereits geschildert habe, wo die Probleme liegen. AmAnfang der Diskussion in der Kommission herrschte dieMeinung, dass man das Postulat nicht abschreiben soll.Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass dieSchnittstellen näher betrachtet werden und die Erkennt-nisse daraus künftig in den Gesetzen miteinbezogen wer-den. In diesem Sinn kann die SVP-Fraktion der Abschrei-bung zustimmen.

Pia Fankhauser teilt mit, dass sich auch die SP-Fraktionnicht gegen eine Abschreibung wehre. Die Votantin möch-te einfach noch einmal auf die Schnittstellen hinweisen.Es ist sicher richtig, dass man nun einmal eine Auslege-ordnung gemacht hat. Es ist auch wichtig, dass der Land-rat begreift, dass mit dem Wechsel der Kostenträger sehrviel passiert. Die Spitäler werden anders finanziert alsPflegeheime. Wie jeder Gemeindevertreter weiss, ist diesim Gesundheitswesen ganz elementar.

Man muss verhindern, dass es zu Fehlanreizenkommt und man zum Beispiel Patienten aus Kostenüber-legungen zu früh aus dem Spital entlässt und in der Folgeeine finanzielle Mehrbelastung auf Seite der Gemeindenanfällt – welche wiederum versuchen, die Kosten auf diePatienten abzuwälzen. Wenn jeder in seinem BereichKosten optimiert, fallen diese letztlich bei jenen an, welchesich nicht wehren können. Der SP-Fraktion ist es ganzwichtig, dass dies erkannt wurde. Es wurde schriftlichfestgehalten, dass die ganze Problematik der Kosten-trägerwechsel neben der Governance-Fragen auch näherbetrachtet werden soll.

Die SP-Fraktion kann in guter Hoffnung dieses Ge-schäft auch abschreiben.

Beatrice Herwig erinnert an die Forderung des Postulats,ein Pilotprojekt zu starten, um die ganzheitliche Versor-gungskette aufzuzeigen. Es habe sich herausgestellt,dass dies nicht möglich sei, aufgrund eines zu geringenMengengerüsts. Die Schnittstellenproblematik wurde be-reits angesprochen. Diese besteht tatsächlich – nicht nurzwischen den einzelnen Institutionen sondern auch auf-

grund der verschiedenen Finanzierungen. Pia Fankhauserhat dies vorhin bereits erwähnt.

Die CVP-EVP-Fraktion ist zuversichtlich, dass sich dieVGD dieser Problematik im Rahmen der Revision desGesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter anneh-men wird und ist mit der Abschreibung dieses Postulatseinverstanden.

Rahel Bänziger findet, die Antwort des Regierungsratessei ein wenig ernüchtern gewesen. Man ist sich des Pro-blems bewusst aber vertraut einfach darauf, dass diebereits heute überlasteten Ärztinnen und Ärzte sich demannehmen werden oder dass die kranken und alten Per-sonen hoffentlich Angehörige haben, welche sich ihnenannehmen und sich um sie kümmern. Es wurde im Postu-lat zwar nicht ausdrücklich verlangt, dennoch hätte einestichprobenartige Prüfung einzelner Fälle sicherlich gehol-fen, einige der Problemstellen zu identifizieren und zuanalysieren. Da dies jedoch nicht gemacht wurde, mussder Landrat den Ausführungen der VGD einfach vertrau-en.

Die Fraktion der Grünen ist nicht sonderlich erfreutüber die Antwort. Dennoch werden sie einer Abschreibungzustimmen und vertrauen darauf, dass sich der Regie-rungsrat den erkannten Problemen annehmen wird, wel-che in seinem Einflussbereich liegen.

Sven Inäbnit erklärt, dass man anhand der heute behan-delten Geschäfte aus der VGK sehe, wie harmonischdiese Kommission funktioniere. Dies wird nicht immer sosein. Jedoch heute hatte man fast überall die gleiche Mei-nung. Daher stimmt auch die FDP-Fraktion für die Ab-schreibung dieses Postulats.

Es ist ein wenig die Quadratur des Kreises, welchedas Postulat gefordert hat. Eine solche Behandlungsketteist keine einfache lineare Geschichte, sondern es gibtviele Aspekte und Schnittstellen, die beachtet werdenmüssen. Bis das Postulat hätte erfüllt werden können,wäre wahrscheinlich bei allen Landrätinnen und Landrätendie Amtszeitbeschränkung in Kraft getreten. Darum ist dieFDP-Fraktion der Meinung, dass die oben erwähnteSchnittstellenproblematik punktuell weiterverfolgt werdenmuss. Die Leistungserbringer können dort einbezogenwerden. Gewisse von ihnen würden aus Eigeninteressemithelfen.

Jedoch liegt ein kantonales Case-Management, selbstin einem Pilotprojekt, liegt nicht im Bereich des Möglichen.Wenn dies so einfach wäre, wären schon etliche andereProbleme im Gesundheitswesen national und kantonalgelöst. Ein bisschen lustlos aber mit einer gewissen reali-tätsbezogenen Kapitulation ist auch die FDP-Fraktiondafür, das Postulat abzuschreiben.

://: Das Eintreten ist unbestritten

– Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt einer Abschreibung des Postulats2012/123 stillschweigend zu.

Für das Protokoll:Damian Zurschmiede, Landeskanzlei

*

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1787

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Nr. 1852

Frage der Dringlichkeit:

2014/095

Revision der Verordnung zur Arbeitszeit betreffend die

Überzeit in den Lohnklassen 10 bis 1: keine Strei-

chung von § 29 Abs. 3 AZVo

Landratspräsidentin Marianne Hollinger gibt bekannt,dass der Regierungsrat bereit ist, das Postulat als dring-lich entgegenzunehmen. Sie fragt an, ob die Dringlichkeitvon Seiten des Landrats bestritten werde.

Kathrin Schweizer fragt rhetorisch, warum dieses dring-liche Postulat auf dem Tisch liege und gibt sogleich dieAntwort: Einmal mehr drangen Informationen aus einerlandrätlichen Kommission direkt an die Medien. Das Amts-geheimnis wurde verletzt. Der Regierungsrat hat gehan-delt und den ersten Punkt des Postulats insofern ent-schärft, indem er die Streichung von § 29 Abs. 3 AZVosistiert hat. Daher ist dieser Punkt nicht dringlich. Derzweite behandelt etwas, das man nicht einfach schnellüber das Knie brechen sollte. Die SP-Fraktion ist mehr-heitlich gegen die Dringlichkeit.

Hanspeter Weibel erklärt, er möchte einige Vorbemer-kung machen. Die GPK habe dieses Geschäft bereits seitüber einem Jahr begleitet und an sich als erledigt betrach-tet, nachdem vom Personalamt das Signal gekommen sei,dass sie die Unsitte der Barauszahlung einstellen würden.Erst als die GPK im Februar 2014 vernommen hat, dassder Regierungsrat die entsprechende Verordnungsände-rung per 1. April in Kraft setzen möchte, ist die GPK aktivgeworden.

Für die Dringlichkeit sprechen drei Gründe. Erstenshandelt es sich um eine bereits beabsichtigte, publizierteund instruierte Verordnungsänderung. Die GPK ist derMeinung, dass möglichst rasch Rechtssicherheit geschaf-fen werden muss. Im Moment ist die Streichung lediglichauf unbestimmte Zeit sistiert. Das heisst, dass der Regie-rungsrat die Verordnung jederzeit wieder in Kraft setztenkann. Zweitens muss die bisherige unzulässige Handhabein der Praxis rasch möglichst, im Sinne der Rechtssicher-heit korrigiert werden. Drittens muss die Frage nach demUmgang mit bereits geleisteten Zahlungen und die damitverbundenen Verjährungsfristen beantwortet werden.

Der Votant verurteilt die Indiskretion scharf. Die GPKhatte beschlossen, dem Regierungsrat dieses Postulatoffiziell am 24. März 2014 zuzustellen– was auch gesche-hen ist.

Klaus Kirchmayr erklärt, dass das Postulat aus Sicht derFraktion der Grünen mehrheitlich nicht dringlich sei. Er-stens ist der Termindruck bezüglich der Inkraftsetzung derVerordnung nach dem Regierungsentscheid nicht mehrgegeben. Zweitens wurde entschieden, dass künftig keinesolche Auszahlungen bewilligt werden.

Wären diese beiden Gründe umgekehrt gelagert,hätte die Grüne Fraktion der Dringlichkeit des Postulatszugestimmt. Nun liegt der richtige Weg jedoch darin, inder Personalkommission dieses Problem aufzuarbeitenund eine Lösung zu finden. Der Regierungsrat wird wohlzustimmen, dass er nicht von sich aus die Verordnungwieder Kraft setzten wird, bevor nicht eine Lösung auf

dem Tisch liegt,.Der Votant erlaubt sich an dieser Stelle eine Aussage

über die Dimension dieses Problems zu machen: Im letz-ten Jahr wurden bei einer Lohnsumme von ca. sFr. 900Mio. lediglich sFr. 58'000 ausbezahlt. Angesichts dieserZahlen ist die Dringlichkeit dieses Postulats für die GrüneFraktion nur schwer einzusehen.

Rolf Richterich teilt mit, dass die FDP-Fraktion von die-ser weiteren Indiskretion schockiert sei. Die Situation istlangsam dramatisch. Die FDP-Fraktion unterstützt dieDringlichkeit von beiden Geschäften (2014/095 und2014/096).

Felix Keller möchte sich seinem Vorredner anschliessen.Die CVP-EVP-Fraktion sieht die Dringlichkeit nicht gege-ben, da der Regierungsrat aktiv sei. Wie man aus denMedien entnehmen konnte, ist Punkt 1 bereits erfüllt, dieStreichung sistiert.

Die in der Interpellation (2014/095) gestellten Fragengehören in die Personalkommission und müssen nicht imLandrat diskutiert werden. Auch bei diesem Geschäft istdie Dringlichkeit fraglich. Wenn jedoch der Regierungsratdies möchte, wird sich die CVP-EVP-Fraktion nicht da-gegen wehren.

Urs-Peter Moos findet die Äusserungen von linker Rats-seite merkwürdig. Er fragt rhetorisch, wer denn besserberteilen könne als der Regierungsrat, ob man diesesGeschäft dringlich behandeln müsse oder nicht. Die Linkewiderspricht sich also selber. Die Dringlichkeit ist klargegeben.

Marc Joset sagt, er sei auch der Meinung, dass dieDringlichkeit nicht gegeben sei. Der erste Punkt des Pos-tulats ist obsolet geworden. Der zweite suggeriert, dassunrechtmässig Auszahlungen von Taggeldern vorgenom-men wurden. Dies ist noch nicht hieb- und stechfest. Esgibt hier verschiedene Interpretationsmöglichkeiten. Dar-um braucht es fundierte Abklärung und eine neue Formu-lierung. Dies müsste in einer Motion, welche von der Fi-nanzkommission zurzeit vorbereitet wird, gefordert wer-den. Es sollte darum gehen, eine hieb- und stichfesteFormulierung zu finden.

Urs-Peter Moos stellt fest, dass seine Kollegen Joset undKirchmayr, welche die Dringlichkeit bestreiten, hier bereitsbeginnen, eine inhaltliche Debatte zu führen. Dies ver-deutliche nur, dass man sich diesem Thema annehmenmüsse.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt mit 54:27 der Dringlichkeit zu. Dasnötige Zweidrittelmehr wurde erreicht.[Namenliste einsehbar im Internet; 12.07]

Für das Protokoll:Damian Zurschmiede, Landeskanzlei

*

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141788

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Nr. 1853

Frage der Dringlichkeit:

2014/096 Dringliche Interpellation betreffend Auszah-

lung von Überzeit

Landratspräsidentin Marianne Hollinger gibt bekannt,dass der Regierungsrat bereit ist, das Postulat als dring-lich entgegenzunehmen.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt mit 65:15 bei 1 Enthaltung derDringlichkeit der Interpellation zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 12.08]

Für das Protokoll:Damian Zurschmiede, Landeskanzlei

*

Schluss der Vormittagssitzung 12'10 Uhr

Nr. 1854

65 2014/096

Interpellation von Regula Meschberger, SP-Fraktion:

Auszahlung von Überzeit

Am Samstag, 22. März 2014, schrieb die Basler Zeitungunter dem Titel "Baselbieter Regierung will Lohn-Skandalvertuschen", es seien an Kadermitarbeitende in den letz-ten drei Jahren mindestens CHF 400'000.- zu UnrechtÜberzeitentschädigungen ausbezahlt worden. Noch amgleichen Tag hat sich der Regierungsrat in einer Medien-mitteilung gegen die Anschuldigungen gewehrt. In ver-schiedenen Medienberichten wird das Thema seitheraufgegriffen, wobei Regierung und Kadermitarbeitendeangegriffen werden.

Als Landrätinnen und Landräte tragen wir die Verant-wortung für eine von Respekt und Vertrauen geprägtePersonalpolitik mit. Es muss deshalb dem Parlament undder Öffentlichkeit gegenüber Klarheit geschaffen werden,inwiefern die geäusserte Kritik berechtigt ist.

Regierungsrat Anton Lauber (CVP) beantwortet die Fra-gen und weist einleitend darauf hin, zu diesem Thema seiin den Zeitungen bereits viel zu lesen gewesen. Es sollniemand kritisiert werden. Das ist nicht die Aufgabe einesRegierungsrates. Es sei aber trotzdem erlaubt daraufhinzuweisen, dass es nicht einfach ist, Antworten zu ge-ben auf Fragen von denen nicht bekannt ist, wer sie ge-stellt hat. Das macht eine Kommunikation schwierig. Es istzu wünschen, dass in Zukunft zwischen Regierung undden Kommissionen [Der Votant betont den Plural] einekonstruktive Zusammenarbeit möglich ist.

Die Ausgangslage ist nicht erhärtet. Der Sachverhaltist weder juristisch noch nummerisch geprüft. Das ist nichtgut. Die Zahlen können und müssen hinterfragt werden.Sie müssen diskutiert werden. Der Prozess ist von derFinanzkommission gut aufgegleist worden. Eine Übergabean die Personalkommission hat stattgefunden. Dort ist die

Thematik am richtigen Ort deponiert.Es bestand die Bereitschaft, die Dringlichkeit zu ak-

zeptieren. Dies nicht, weil die Meinung besteht, dasssachlich-objektiv eine Dringlichkeit gegeben wäre, son-dern weil es aus Sicht des Votanten richtig ist, wenn dasThema heute im Landrat politisch diskutiert werden kann.

Es gilt einen Vorbehalt zu machen zu den folgendenAusführungen. Im Laufe der Diskussion in der Personal-kommission kann sich aus juristischer oder nummerischerSicht noch einiges ändern. Die Zahlen werden zurzeitüberprüft. Diese Überprüfung ist nicht ganz einfach.

Regula Meschberger hat verschiedene Fragen gestelltzum Thema. Die Antworten sind sehr umfangreich ausge-fallen. Es wird im Landrat eine gekürzte Form wiederge-geben. Allfällige Ergänzungen sind danach in der Diskus-sion möglich.

Frage 1Um welche rechtlichen Grundlagen handelt es sich? Wieleitet sich die Auslegung in der Praxis durch die Regie-rung ab? Offenbar bestehen hierzu verschiedene Inter-pretationen.

AntwortDas ist richtig. Es geht um § 29 Abs. 3 der Verordnungüber die Arbeitszeit. Darin steht, dass die Lohnklassen10–1 keinen Anspruch auf Barvergütungen haben. Es istunbestritten, dass die Auslegung von § 29 Abs. 3 immerbestritten gewesen ist. § 29 Abs. 3 besteht seit dem Jahr2000. Die Fussnote in der Arbeitszeitverordnung trägt dieJahreszahl 2013. Das ist einfach zu begründen. Der Ab-satz ist nicht dann eingefügt worden, sondern er ist zumdamaligen Zeitpunkt formell redigiert worden. Die alteFassung lautete:

«In den Lohnklassen 10-1 eingereihte Beschäftigte haben kei-nen Anspruch auf Barvergütung.»

Auf den 1. Januar 2013 wurde der Absatz angepasst:«In den Lohnklassen 10-1 eingereihte Mitarbeiterinnen undMitarbeiter haben keinen Anspruch auf Barvergütung.»

Dies zur Klarstellung.

Frage 2Wie begründet der Regierungsrat die getätigten Auszah-lungen?

AntwortIn § 28 der Verordnung zur Arbeitszeit heisst es, dass inder Regel Überzeit durch Freizeit kompensiert werdensoll. Der Ausdruck «in der Regel» deutet klar darauf hin,dass Ausnahmen möglich sind. Die Regierung hat dieAusnahme für sich in Anspruch genommen. Das darfdiskutiert und kritisiert werden.

Es ist aber nicht die grosse Ausnahme, wie allgemeinangenommen werden könnte. Als erstes sei § 46 Absatz 4der Personalverordnung zitiert:

«Ist der Ferienbezug aus betrieblichen oder anderen wichtigenGründen nicht vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses mög-lich, so kann die Anstellungsbehörde eine Entschädigung fürnicht bezogene Ferientage gewähren. Berechnungsgrundlagefür die Auszahlung ist das Jahresgehalt exklusive aller Zula-gen.»

Zumindest bei den Ferien darf bei geschäftlicher Notwen-digkeit eine Auszahlung gemacht werden.

Des Weitern wurden in den Vorlagen immer daraufhingewiesen – nachzuschauen beispielsweise in denERP-Vorlagen I, II und III –, dass Mehrarbeit, die im Zu-sammenhang mit dem Projekt anfällt, kompensiert werden

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1789

E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01]

könne. Eine ähnliche Lösung gibt es im Sozialstellenplan.Wenn der Sozialstellenplan zur Anwendung kommt, kannÜberzeit ausbezahlt werden. Diesen Ausführungen seiangefügt, dass es gilt, den Gesamtrahmen zu betrachten.

Es ist richtig, dass es unterschiedliche Interpretatio-nen gegeben hat. In diesem Zusammenhang ist anzumer-ken, dass die Kompetenz für den Erlass einer Verordnungbeim Regierungsrat liegt. Die Kompetenz für die Anwen-dungspraxis liegt ebenfalls beim Regierungsrat. Entspre-chend geht auch die Kritik an den Regierungsrat.

Frage 3Wie wird in den personalrechtlichen Grundlagen des Kan-tons Überzeit definiert und wie ist die Abgrenzung gegen-über Mehrleistungen im Rahmen der gleitenden Arbeits-zeit festgelegt?

AntwortDas ist ein relativ komplexes Thema. Das ist in der Ver-ordnung zur Arbeitszeit geregelt. Als Überzeit gilt alle Zeit,die über die wöchentliche Soll-Arbeitszeit hinaus angeord-net worden ist. Der Kanton kennt eine 42-Stundenwoche.Entsprechend wird davon ausgegangen, dass alle Stun-den, die über die 42 Stunden pro Woche hinaus angeord-net geleistet werden, als Überzeit deklariert werden.

Auf eine Ausführung zur Unterscheidung von Über-stunden und Überzeit im Privatrecht wird an dieser Stelleverzichtet. Es gilt jedoch festzuhalten, dass es im KantonBasel-Landschaft grundsätzliche keine Überstunden gibt.Der Kanton kennt die Gleit- und Jahresarbeitszeit. Ent-sprechend sind Überstunden in der Gleitarbeitszeit zukompensieren. Es wird also nur von Überzeit gesprochen.Überzeit kann nur zwischen 20:00 bis 06:00 Uhr und amSonntag geltend gemacht werden. Wird am Samstaggearbeitet, wird die geleistete Zeit als Gleitarbeitszeit er-fasst.

Frage 4Welche Praxis hat der Regierungsrat in diesem Zusam-menhang bisher verfolgt?

AntwortDie Praxis war in etwa die, wie sie vorher bezüglich derFerien zitiert wurde. Es kann vorkommen, dass eine be-triebliche Notwendigkeit besteht, dass Überzeit ausbe-zahlt wird. Wenn ein Projekt läuft, unter Zeitnot steht undunbedingt realisiert werden muss, kann eine spezielle,betriebliche Notwendigkeit geltend gemacht werden, umdas Projekt abzuschliessen.

Wenn jemand in Pension geht, im Falle eines norma-len Austritts oder angeordnet sehr viel Überzeit liefernmuss, kann es sich für den Staat rechnen und ist auchgerechtfertigt, wenn geleistete Überzeit ausbezahlt wird.

Es muss auch eine Nettobetrachtung gemacht wer-den. Oft werden externe Aufträge an Dritte abgegeben.Diese Verträge müssen sistiert oder gekündigt werdenund entsprechend nachher wieder hochgefahren werden.Das ist ebenfalls mit Kosten verbunden. Es gilt deshalb,beide Seiten zu berücksichtigen. Das ist ein Thema, dasweiter diskutiert werden wird.

Unbestritten ist, dass die Anwendungspraxis in denAnstellungsbehörden sehr heterogen ist. Das ist nichtsNeues. Es ist ohnehin das Ziel, dass die Zentralgewaltdes Personalamts im Sinne einer einheitlichen Anwen-dungspraxis gestärkt werden soll.

Frage 5Wie viele Mitarbeitende sind betroffen, und um welcheBeträge handelt es sich?

AntwortIm Jahr 2013 sind – unbereinigt; es ist nicht bekannt, wieviel Anteil Ferien etc. dabei sind – rund 57'000 Frankenausbezahlt worden. Das ist enorm wenig im Verhältnis zueiner Gesamtlohnsumme von 900 Millionen. Der Sach-verhalt wird aber noch genauer überprüft.

Es stellt sich weiter die Frage, wer überhaupt Überzeitausbezahlt bekommen soll. Es wurde argumentiert, dassdem Kader keine Überzeit ausbezahlt werden soll. Darü-ber kann gerne diskutiert werden. Es gilt dabei auch zuüberlegen, wer das Kader ist. Der Kanton hat rund 3000Verwaltungsangestellte. Von den 3000 Verwaltungsange-stellten ohne Lehrer sind 1000 in den Lohnklassen 1 bis10 eingereiht. Das ist eine enorm hohe Zahl von soge-nannten Kaderangestellten.

Wenn das Arbeitsgesetz in die Betrachtung mitein-bezogen wird, ist mit Erstaunen festzustellen, wie hochder Titel Kaderangestellter vom Bundesgericht eingestuftwird. Das Ziel des Regierungsrates war es, eine rechts-einheitliche Praxis generieren zu können.

Wie bereits erwähnt, geht es um in etwa 1'000 Perso-nen ohne Lehrkräfte, die in Frage kämen. Es gilt festzu-halten, dass Überstunden immer Geld kosten. Es wurdegesagt, der Staat sei geschädigt worden. Der Staat kostetimmer Geld. Ob nun die Arbeit, die geliefert wurde ausbe-zahlt oder kompensiert wird. Letztendlich sind es immerLohngelder, die entweder über Kompensation oder überdie Auszahlung zum Tragen kommen. Das ist wichtig fürdas Verständnis.

Frage 7In welcher Absicht hat der Regierungsrat eine Änderungder kritisierten Bestimmung in der Arbeitszeitverordnungper 1. April 2014 in Aussicht genommen?

AntwortDie Diskussion war bekannt. Es wurde auch vorher be-reits von Urs-Peter Moos gesagt, dass es eine unter-schiedliche Auslegung gab. Wichtig ist, dass nun eineAuslegung gemacht wird, die pro futura für alle zur glei-chen Praxis führen soll. Die Regierung ist nachwievor derMeinung, dass weiterhin die Notwendigkeit zur Ausbezah-lung von Überzeit besteht. Damit ist nicht gesagt, dasseine Änderung hätte gemacht werden sollen für den altenTatbestand. Grundsätzlich geht der Regierungsrat davonaus, dass bei betrieblicher Notwendigkeit die Auszahlungvon Überstunden möglich sein sollte.

Es gibt eine strenge Personaldecke, die eingehaltenwerden muss. Faktisch besteht ein Personalstop, wäh-rend dem die Aufgabenlast deutlich zunimmt. Es ist nichtim Interesse des Kantons und nicht im Interesse der Re-gierung, dass mehr Drittaufträge erteilt werden. Das istvielfach die Konsequenz. Die Arbeitsüberlastung wirdexportiert. Schlussendlich geht es auch um die Demotivat-ion der Mitarbeitenden.

Frage 8Wie stellt sich der Regierungsrat zum Vorwurf der Vertu-schung?

AntwortDieses Thema ist nicht nachvollziehbar. Die juristische

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141790

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Antwort ist, dass die Verordnung zur Arbeitszeit per 1.April 2014 in Kraft hätte treten sollen. Sie hätte ihre Gel-tung ab dem 1. April 2014 nur pro futuro gehabt. Das hatmit der Vergangenheit, wie es diskutiert wurde, in Tat undWahrheit nichts zu tun. Damit kann nicht von Vertuschunggesprochen werden. Die Verordnung zur Arbeitszeit wur-de ins Netz gestellt und wurde im Amtsblatt publiziert.Damit war die Möglichkeit zur Einsprache und Beschwer-de gegeben.

Es ist richtig, dass nach der Honorar-Affäre vielleichtmehr Fingerspitzengefühl angebracht gewesen wäre.Dessen ist sich der Regierungsrat bewusst. Es sei abererlaubt zu sagen, dass wegen der Honorar-Affäre nichtjedes Mal das Okay des Landrats abgeholt werden kannfür Beschlüsse, die in der Kompetenz des Regierungsratsliegen. Die Regierung stellt sich aber jeder Zeit der Kritik.

Frage 9Wie sieht der Regierungsrat das weitere Vorgehen? Wiewird der Landrat in die Beratung miteinbezogen?

AntwortAus Sicht der Regierung ist das weitere Vorgehen sehrgut aufgegleist. Es fand die Diskussion in der Finanzkom-mission statt. Nach der Diskussion in der Finanzkommissi-on hat der Regierungsrat entschieden, das Inkrafttretender Verordnung zu sistieren. Der Entscheid dazu wurdeam Dienstag 25. März 2014 gefällt. Die Thematik soll nunin der Personalkommission aufgearbeitet werden. Es sollsowohl die Vergangenheit als auch die Zukunft betrachtetwerden. Das läuft bereits. Am Montag 24. März 2014 fanddie erste Sitzung statt, wobei das noch kein zentralesThema war.

Der Regierungsrat wünscht sich, dass pro futuro eineLösung gefunden wird, die einigermassen flexibel ist undder Leistungsbereitschaft des Personals gerecht wird.Damit ist auch gesagt, dass die Finanzkommission, dieGeschäftsprüfungskommission und die Personalkommis-sion mit einbezogen sind. Es ist also fast der gesamteLandrat miteinbezogen. Die Thematik wird sicherlich nochintensiv diskutiert werden.

Frage 6In welchem Umfang wird beim Kanton jährlich Überzeit-arbeit ohne Kompensation und ohne Abgeltung geleistet?In welchem Umfang werden jährlich Gleitzeitsaldi gestri-chen und welchem Gegenwert entspricht dies?

AntwortDie Frage wurde in der Beantwortung bis jetzt ausgelas-sen. Es hat einige Mühe bereitet, die entsprechendenZahlen zusammenzustellen. Die Zahlen sind ohne Ge-währ. Sie müssen noch verifiziert werden. Es wird mit derNennung der Zahlen ein gewisses Risiko eingegangen:

– Saldo Gleitzeit in Stunden: 48'126 für den ganzenKanton– Saldo Ferien in Tagen: 15'567, die verbucht sind.– Saldo Überzeit in Stunden: 22'277– Saldo Kapp-Stunden: 6'540Kapp-Stunden sind die Stunden, die Ende Jahr auf 80

Stunden gekappt werden [vgl. § 7 Abs. 4 Verordnung zurArbeitszeit].

Das entspricht bei einer durchschnittlichen Lohnklas-se von 14 rund 300'000 Franken pro Jahr. Insgesamt sind961 Personen betroffen. Die 961 stehen zusammen mitden Gerichten und der Landeskanzlei im einem Verhältnis

zu 2'221. Darauf beziehen sich die vorher genannten Zah-len.

Marc Joset (SP) sagt, aus der Antwort von RegierungsratAnton Lauber ginge hervor, dass das Thema sehr kom-plex und umfangreich ist. Eine differenzierte Betrachtungerscheint als angebracht. Das ist auch der Grund, wes-halb der Votant materiell zum Geschäft keine Stellungnehmen wird. Das Geschäft ist ein laufendes Geschäft inden Kommissionen. Sämtliche Zahlen müssen überprüftwerden. Die Interpretationen müssen angeschaut und dieBetroffenen angehört werden. Es muss geschaut werden,welche Vorgesetzten aufgrund welcher ÜberlegungenAusnahmen bewilligt haben.

Diese Arbeit ist zur Hälfte gemacht. Die Betroffenenwurden allerdings noch nicht angehört. Es erscheint alswichtig, dass die Informationen noch nicht herausgehen,solange ein Bericht noch nicht abgeschlossen ist.

Die Finanzkommission hat erwartet, dass die Regie-rung das Inkrafttreten zurücknimmt, was auch geschehenist. Es ist angedacht, einen Gesetzesartikel zu schaffen,der nicht mehr interpretationsbedürftig ist. Es soll einegewisse Flexibilität enthalten, aber er muss hieb- undstichfest sein. Das soll in Absprache mit der Personal-kommission geschehen. Die Regelung sollte allenfalls aufGesetzesstufe angehoben werden.

Sowohl die GPK als auch die Finanzkommission wer-den gemäss ihrem Auftrag die Vergangenheit bewältigen.Die Finanzkommission hat die Pendenz von der Finanz-kontrolle Ende Februar 2014 nochmals angemahnt be-kommen. Der Subkommission wurde ein entsprechenderAuftrag erteilt. Nach der Sistierung wird diese Arbeit wei-tergeführt.

Nun ist ein Teil an die Öffentlichkeit gezogen worden.Dies geschah mit Hilfe der einen Zeitung. Das ist sehrschade. Der Votant behält sich vor, Klage gegen unbe-kannt wegen Amtsgeheimnisverletzung einzureichen.Gemäss Aussage des Journalisten waren die Informatio-nen aus Landratskreisen gekommen. Es ist bekannt, dassdie Zeitung die Personen mit sehr fragwürdigen Methodenbefragt hat und sie deshalb evtl. unwillentlich zum Spre-chen gebracht hat. [Gelächter] Die, die sich betroffen füh-len, greifen sich an den Kopf. Es gilt zu bedenken, dassam dünnen Ast der Glaubwürdigkeit der Politik, auf demalle Mitglieder des Landrats sitzen, gesägt wird, wennsolche Dinge passieren. Es muss möglich sein, in denKommissionen vertraulich arbeiten zu können.

Die Nachbetrachtung zeigt, dass die Finanzkommissi-on bei der Honorar-Affäre 100 Prozent richtig gearbeitethat. Es wurde in einem kleinen Kreis gehalten. Es wurdeintensiv gearbeitet. Danach sind die Mitglieder des Land-rats via Press an die Öffentlichkeit getreten. Und nicht diePresse hat durch tröpfchenweise erhaltene Informationendie Arbeit der Kommission im Voraus bruchstückweiseveröffentlichen. Das ist keine gute Arbeit.

Allerdings hat der Chefredaktor der besagten Zeitungdie Geisteshaltung bewiesen. Er sagt, der Auftrag an dieJournalisten sei, die Politik des Baselbiets «aus den An-geln zu heben.» Die anwesenden Journalisten werdendas nicht befolgen. Diesen kann vertraut werden, aberleider nicht allen von dieser Zeitung.

Bezüglich der Geisteshaltung des Chefredaktors darfeigentlich gar nicht von Geist gesprochen werden.

Die Subkommission der Finanzkommission wird wei-ter am Thema arbeiten. Dies wird eine Absprache mit der

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1791

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GPK geben. Danach wird das Thema wieder in den Land-rat kommen, wenn die Finanzkommission ihren Berichtabgeschlossen hat und wenn für die Zukunft eine neueLösung im Personalgesetz gefunden worden ist.

Daniela Gaugler (SVP) entschuldigt sich bei RegulaMeschberger. Sie wäre eigentlich zuerst an der Reihegewesen. Regula Meschberger wird angefragt, ob sie mitder Antwort von Regierungsrat Anton Lauber zufrieden seioder ob eine Diskussion gewünscht wird. [Gelächter]

Regula Meschberger (SP) bemerkt, dass die Diskussionindirekt schon bewilligt worden sei.

Die Votantin bedankt sich bei Regierungsrat AntonLauber für die Beantwortung. Es ist an der Grenze derZumutbarkeit, so viele Fragen zu stellen. Es ist deshalbtoll, dass es trotzdem möglich war, die Fragen an derheutigen Sitzung zu beantworten.

Die Idee für diese Interpellation hätte es gar nichtgegeben, wenn nicht in den Medien über den Sachverhaltberichtet worden wäre. Als ehemalige Präsidentin derPersonalkommission hat sich die Votantin angesprochengefühlt. Es kann nicht sein, dass so etwas einfach stehengelassen wird. Es prägt die öffentliche Meinung. Esbrauchte deshalb seriöse Antworten auf die offenen Fra-gen. Es sind drei Kommissionen an der Arbeit in Bezugauf dieses Thema. Die Kommissionen sollen nun arbeiten.Der Landrat prüft danach die Resultate. Es besteht dieÜberzeugung, dass das Thema vor allem in der Personal-kommission intensiv diskutiert werden wird.

Es ist wichtig, dass eine saubere Auslegeordnunggemacht wird. Zudem muss der Landrat wissen, was dieAbsichten des Regierungsrates sind. Das wurde nun klar-gestellt.

Urs-Peter Moos (BDP) sagt, dass wenn sich jemandvergaloppiert habe, dann sei es der Präsident der Finanz-kommission gewesen. Seine Äusserungen und persönli-chen Wertungen sind eigentlich mit dem Amt als Präsi-dent der Finanzkommission nicht vereinbar.

Werner Rufi (FDP) ist der Meinung, dass dem kantonalenPersonalamt mehr Mittel und Stärke gegeben werdenmüsse, um solche Vorgänge kontrollieren zu können. Daskommt klar zum Ausdruck in diesem Fall. Es wurde be-reits mehrmals angeschaut. Die einzelnen Direktionenhaben nicht immer die gleichen Regeln angewendet. Esmuss geschaut werden, dass das zukünftig sauber kon-trolliert wird. Das ist der Moment, in dem eine einheitlicheHandhabung eingeführt werden sollte. Es geht nicht nurum die Überzeit. Es gibt viele andere Themen, die auchbetrachtet werden müssen. Als Beispiele seien hier dieLohneinreihungen und andere Einstufungen genannt. Dassollte nun einheitlich angewendet werden, damit Sicher-heit und Stabilität besteht. Dafür sollten der FKD bzw.dem Personalamt die nötigen Mittel und Möglichkeiten zurVerfügung gestellt werden, damit sie für die Durchsetzungsorgen können. Das Anliegen bestand zwischen 2008 und2011, als der Votant Präsident der Personalkommissionwar. Es ist nun an der Zeit, dass nun aufgrund der aufge-deckten Fälle, die Umsetzung vorgenommen wird. DiePersonen vom Personalamt und den Personaldiensten inden Direktionen sollten sich zusammensetzen und nachgeeigneten Lösungen suchen.

://: Die Interpellation 2014/096 ist somit beantwortet.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

*

Nr. 1855

Mitteilungen

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) begrüsstdie Klasse M3E vom KV Reinach mit ihrem Lehrer MarkusTolusso.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

*

Nr. 1856

64 2014/095

Postulat der Geschäftsprüfungskommission: Revision

der Verordnung zur Arbeitszeit betreffend die Überzeit

in den Lohnklassen 10 bis 1: keine Streichung von

§ 29 Abs. 3 AZVo

Kommissionspräsident Hanspeter Weibel (SVP) ist froh,dass die Möglichkeit bestehe, ein paar Erklärungen ab-zugeben. Auf eine Reaktion zur Interpellation wurde be-wusst verzichtet.

Die folgenden Ausführungen folgen der Terminologievon Regierungsrat Anton Lauber. Er hat die Kommunikati-on angesprochen. Der Votant ist zu tief betroffen undentsetzt, dass – offensichtlich – ein Mitglied einer Kom-mission – es wird an dieser Stelle darauf verzichtet, dieKommission zu benennen – etwas an die Öffentlichkeitgetragen hat. In der Geschäftsprüfungskommission wurdegemeinsam vereinbart, dass bis am Morgen des 27. März2014 eine Informationssperrfrist gilt. Es wurde ebenfallsvereinbart, dass der Regierungsrat am Montag 24. März2014 über das einzureichende Postulat informiert wird.Diese Information ist erfolgt. Die Kommunikation war so-weit richtig aufgegleist und korrekt. Es sollte nicht eineganze Kommission verunglimpft werden, weil sich einMitglied – es ist in etwa bekannt, wer es gewesen seinkönnte – nicht korrekt verhalten hat. Der Sachverhalt wirdgenauer untersucht. Das kann die GPK nicht auf sichsitzenlassen. So viel zum Thema Indiskretion.

Niemand von der GPK hat von Vertuschung gespro-chen. Das ist auch im Postulatstext nicht zu finden. Fürdiesen Vorwurf ist die GPK nicht verantwortlich. Das mussan dieser Stelle festgehalten werden.

Zur Sache: Der GPK liegt ein Bericht der kantonalenFinanzkontrolle vom 17. Dezember 2012 vor. Der Sach-verhalt wurde damals bereits von der Finanzkontrolle an-gemahnt. Im Bericht wird auch ein Vorschlag gemacht,wie zukünftig damit umgegangen werden soll. Im Berichtist zu lesen, dass das Personalamt einverstanden ist mit

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141792

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diesen Vorschlägen. Es steht ebenfalls im Bericht, dassdie angesprochene Stelle, die Erledigung meldet.

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) entziehtHanspeter Weibel das Wort mit der Begründung, demPräsidium sei ein Fehler passiert. Das Wort hätte zuerstRegierungsrat Anton Lauber erteilt werden müssen. DerRegierungsrat wird für die Überweisung des Postulatsplädieren. Insofern kann die Diskussion an dieser Stelleabgeschlossen werden.

Hanspeter Weibel (SVP) merkt an, er habe sich in derDebatte zur Interpellation 2014/096 zurückgehalten. In derDebatte wurden einige Dinge gesagt, die einer Richtig-stellung bedürfen. Diese Möglichkeit zur Richtigstellungsollte dem Präsidenten der Geschäftsprüfungskommissioneingeräumt werden.

Regierungsrat Anton Lauber (CVP) erklärt, der Regie-rungsrat sei bereit das Postulat entgegenzunehmen. DerRegierungsrat nimmt das Postulat zum Prüfen und Be-richten entgegen; das heisst ergebnisoffen. Im Postulatsteht der Antrag, auf die Streichung sei zu verzichten.Wichtig ist, dass eine offene Diskussion geführt werdenkann.

Der Votant weist darauf hin, dass die im Postulat an-gesprochenen drei Monate problematisch seien. DieDringlichkeit wurde nun zwar gewährt. Es soll hier abernochmals gesagt werden, dass es nicht möglich sein wird,hierzu innerhalb dreier Monate eine Antwort zu liefern.

Der Regierungsrat ist aber bereit die Thematik zuprüfen und zu berichten.

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) fragt, objemand gegen die Überweisung des Postulats sei?

Balz Stückelberger (FDP) merkt an, es sei ein wichtigesThema. Natürlich könne das Postulat einfach so überwie-sen werden. Allerdings wäre es sinnvoll, dass die Möglich-keit zu Wortmeldungen eingeräumt wird, damit die Mit-glieder des Landrats dem Regierungsrat Ideen mit auf denWeg geben können. Es ist schade, dass zu einem sowichtigen Thema nichts gesagt werden kann. Wenn dasPostulat überwiesen wird, kann diese Diskussion in denKommissionen stattfinden.

Dominik Straumann (SVP) ist befremdet, dass demKommissionspräsident für Erläuterungen im Namen derKommission das Wort nicht erteilt werde.

Der Votant ist deshalb aus formellen Gründen gegendie Überweisung des Postulats. Damit ist die Diskussionmöglich.

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) merkt an,der Landrat befinde sich auf der Gratwanderung der Effi-zienz. Es geht nun um die Überweisung. Zu einem späte-ren Zeitpunkt wird der Landrat die Beantwortung diskutie-ren. Aber selbstverständlich entscheidet der Landrat, wieer vorgehen will. Damit wird nun über die Überweisungabgestimmt. Voten zum Thema sind entsprechend mög-lich.

Oskar Kämpfer (SVP) bringt seinen Unmut über die Ge-sprächsführung zum Ausdruck. Es kann nicht sein, dasszur Interpellation unziemliche und sehr lange Äusserun-

gen möglich sind und bei diesem Postulat soll nun derEffizienz in ungebührlicher Art und Weise Vorschub gege-ben werden.

Hanspeter Weibel (SVP) ist der Meinung, dass die Mög-lichkeit zu Bemerkungen bestehen sollte.

Der Votant führt seine Ausführungen von vorhin fort:Aufgrund der Diskussion mit der GPK hat die Finanzkon-trolle zusätzliche Abklärungen getroffen. Der GPK wurdenZahlen zur Verfügung gestellt. Es steht im Postulat, dassdie Zahlen vom Personalamt sind. Wenn RegierungsratAnton Lauber die Zahlen der Personalamts in Frage stellt,muss die Frage erlaubt sein, was eigentlich noch gültig ist.Die Einschränkungen zu den Zahlen sind ebenfalls aufge-führt. Des Weiteren wurde durch die GPK ermittelt, wasdas Potenzial für Auszahlungen ist. Es kann nicht nur vonCHF 57'000 im Jahr 2013 gesprochen werden, wenn be-kannt ist, dass per 31.12.2013 Überzeitguthaben im Wertvon 600'000 Franken aufgelaufen sind. Diese Zahlen wur-den der GPK so übermittelt. Der Votant bittet darum, dassdie Finanzkontrolle, die in der Wahrnehmung der GPKeinen sehr guten Job macht, nicht immer wieder mit ge-wissen Bemerkungen in Frage gestellt wird. Das ist nichtangemessen.

Es wurde auch festgehalten, dass es in der Kompe-tenz des Regierungsrates liegt, die Verordnung zu ändern.Es gilt festzuhalten, dass es beim diesem Postulat nichtum Prüfen und Berichten geht. Das Postulat bezieht sichauf § 35 Abs. 1 lit. b des Landratsgesetztes:

«den Regierungsrat in seinem eigenen Kompetenzbereich zueinem bestimmten Vorgehen oder Verhalten einladen.»

Entsprechend handelt es sich beim Postulat um eine Ein-ladung.

Die GPK weiss aufgrund der Zahlen und Abklärungen,dass die Handhabung von Überzeit im Bereich Kader vonDirektion zu Direktion unterschiedlich ist. Das ist ein wei-terer Grund, weshalb eine Bereinigung angebracht ist. Esgibt Personen, die sich komisch vorkommen, wenn sieerfahren, dass andere offenbar Überzeit ausbezahlt be-kommen.

Es geht nicht um Löhne von CH 3'000 im Monat – diees übrigens nicht gibt –, sondern es geht um Jahressaläreab CHF 150'000 aufwärts. Da schenkt Überzeit ein.

In der GPK wurde auch diskutiert, ob nicht generellauf Überzeit im Kaderbereich verzichtet werden sollte.Das Stichwort ist hier Vertrauensarbeitszeit. Die GPK istzum Schluss gekommen, dass dies keine oberaufsichts-rechtliche Frage sei. Sie ist deshalb nicht im Postulat ent-halten. Diese politische Frage muss zu einem anderenZeitpunkt diskutiert werden.

Der Votant bittet darum, dem Antrag von Dominik

Straumann (SVP) sei nicht stattzugeben.

Sandra Sollberger (SVP) vergleicht den Landrat mit denFans des FCB. Weil einzelne nicht wissen, wie es sich zubenehmen gilt und aus der Kommission Informationen andie Medien weitergeben, müssen nun alle Leiden.

Klaus Kirchmayr (Grüne) möchte nicht weiter auf dasVorgehen eingehen. Zukunftsorientiert ist die Sache rich-tig aufgegleist. Die Personalkommission hat den entspre-chenden Auftrag.

Es wird angeregt, dass Überlegungen angestellt wer-den, ob ab Lohnklasse 6 oder ab Stufe Abteilungsleiterüberhaupt noch die Arbeitszeit erfasst werden sollte. Esstellt sich die Frage, ob der Anspruch auf Überzeit nicht

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1793

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generell als im Lohn enthalten verstanden werden müsste.Das ist ernsthaft zu prüfen. Die Grünen würden dabeisicher nicht im Wege stehen.

Hanni Huggel (SP) ist in der Diskussion aufgefallen, dassoffenbar drei Kommissionen in dieser Frage aktiv seien.Die Geschäftsprüfungskommission ist eine Oberaufsichts-kommission. Die Finanzkommission ist eine Switch-Kom-mission. Die Personalkommission ist die eigentlich zu-ständige Kommission. Es wird deshalb gebeten, dass füreine gut funktionierende Kommunikation zwischen denKommissionen gesorgt wird. Es muss sauber aufgegleistsein. Zudem müssen klare Vorgaben gegeben werden,wie das Thema bearbeitet werden soll.

Hanspeter Weibel (SVP) informiert als Antwort auf dieAussagen von Hanni Huggel, die GPK sei von der Finanz-kontrolle darauf aufmerksam gemacht worden, dass sichauch die Subko III der Finanzkommission mit dem Themabeschäftigen würde. Monica Gschwind wurde darauf hinkontaktiert um sie zu informieren, dass sich die GPKebenfalls mit dem Thema beschäftigt.

Für die GPK ist der Fall mit der Überweisung erledigt.Die GPK wird zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls dieUmsetzung überprüfen.

Regierungsrat Anton Lauber (CVP) bedankt sich für dieDiskussion. Zwei Dinge sollten kurz kommentiert werden.Das ist eine, ist die Diskussion um die aufgelaufene Über-zeit von CHF 600'000. Die Zahl ist so nicht verifiziert. DerRegierungsrat hat allerdings nicht nur die Sistierung be-schlossen. Auch die Auszahlungen wurden sistiert. Es istalso sichergestellt, dass aktuell keine Auszahlungen ge-tätigt werden.

Balz Stückelberger konnte vorher nicht sprechen, hataber eine gute Idee, wie die Thematik gelöst werden

könnte. Die Idee ist dem Votanten bekannt. Klaus Kirch-mayr hat es ebenfalls bereits angetönt. Es sollte innovativgedacht werden. Es braucht eine Lösung. Die Lösungsollte einfach und klar sein, damit in 4,5 Jahren nicht überdas gleiche diskutiert werden muss.

Dominik Straumann (SVP) ist von den Argumenten über-zeugt und zieht seinen Antrag deshalb zurück.

://: Das Postulat 2014/095 wird stillschweigend überwie-sen.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

*

Nr. 1857

Mitteilungen

– Entschuldigungen

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) informiert,Peter H. Müller sei krankheitshalber ganztätig entschul-digt.

– Gutachten Amtsgeheimnis / Vertraulichkeit vs. Öffent-lichkeitsprinzip

Dem Büro liegt ein Gutachten vor. Das Gutachten wurdeauf Grund der Vorkommnisse in der letzten Zeit in Auftraggegeben. Dem Büro war wichtig, die Frage «Amtsgeheim-nis vs. Öffentlichkeitsprinzip» zu klären. Dies insbesonde-re in Bezug auf die Arbeit in und die Dokumente der Kom-missionen betrifft. Das Gutachten des Rechtsdienstesliegt nun vor. Es wurde auf der Homepage aufgeschaltet.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

*

Nr. 1858

16 Fragestunde

1. Rolf Richterich: Schliessung Gynäkologie- und Ge-

burtsabteilung Kantonsspital Laufen

Regierungsrat Thomas Weber (SVP) beantwortet dienachstehenden Fragen.

Frage 1Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser Entwicklung?

AntwortMit Blick auf das laufende Verfahren kann nur folgendesgesagt werden: Die Frage der aufschiebenden Wirkung istGegenstand des laufenden Verfahrens. Die zuständigeGerichtsinstanz hat über die verfahrensleitenden Mass-nahmen noch nicht entschieden.

Frage 2Wieso nimmt der Regierungsrat seine politische Verant-wortung nicht wahr und lässt die Arbeiten sistieren?

AntwortDas Kantonsspital Baselland berichtet zur Frage des aktu-ellen Umbauprojekts am Standort Laufen, dass der Um-bau den Bereich der Rehabilitation und die Räumlichkei-ten der inneren Medizin betrifft und explizit nicht den Teildes Bereiches Gynäkologie/Geburtshilfe. Eine Sistierungdieser Arbeiten beurteilt der Regierungsrat deshalb alsunzweckmässig, weil genau das Projekt der Weiterent-wicklung des Spitalstandorts Laufen dient. Eine Sistierungwurde sich gegen die Interessen des Laufentals und sei-nes Spitalstandorts stellen.

Rolf Richterich (FDP) bedankt sich für die Beantwortung.Wenn alle Fragen so schnell beantwortet würden, wäreein deutlich höherer Durchsatz in der Fragestunde mög-lich. Die erste Zusatzfrage bezieht sich auf die Beantwor-tung der Frage 2: Bedeutet das, dass keine Fakten ge-schaffen werden mit den Umbauplanungen, die nachhereinem Entscheid gegen die Aufhebung widersprechenwürden? Die zweite Zusatzfrage lautet wie folgt: Wie stelltsich der Regierungsrat zur Aussage des InterimsleiterKSB anlässlich seines Antrittsbesuchs in Laufen zur Fra-ge aus dem Plenum nach der Zukunft der Geburtenstation– er hat gesagt, ein solch teures Hobby kann er sich nichtleisten. – und zur Aussage des Standortleiters, dass dieAbteilung auch ohne endgültigen Beschluss per Ende2014 geschlossen werde?

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141794

E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01]

Regierungsrat Thomas Weber (SVP) antwortet auf dieZusatzfrage 1, dass die Umsetzung der gültigen Be-schlüsse erfolge. Das Spital setzt die Beschlüsse um, dieihm der Verwaltungsrat vorgegeben hat. Indirekt sind esauch die Beschlüsse des Landrats, die umgesetzt werdenund zurzeit Gegenstand eines Verfahrens sind. Die Ent-scheidung ist allerdings noch ausstehend. Entsprechendsind die Beschlüsse gültig.

Die Aussage der operativen Spitalverantwortlichen istgenau darauf zurückzuführen. Sie haben die Vorgabenumzusetzen, die ihnen gemacht wurden. Der Antrag fürdie Schliessung, die im Landrat sehr lange diskutiert wur-de, wurde vom Kantonsspital Baselland an Regierung undLandrat herangetragen. Im Landrat wurde eine Entschei-dung getroffen. Dass sie sich nun in diesem Rahmenbewegen, ist klar.

://: Alle Fragen (1) wurden beantwortet.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

*

Nr. 1859

23 2013/410

Berichte des Regierungsrates vom 19. November 2013

und der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom

3. März 2014: Bericht zum Postulat 2011/202 von Eva

Chappuis, SP-Fraktion, vom 23. Juni 2011: «Das Thea-

ter Basel braucht das Baselbiet – und umgekehrt!»

Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) wird sich kurzfassen. Der Bericht der Kommission umfasst nur eineSeite. Das Geschäft wurde in der Sitzung vom 6. Februar2014 sehr zügig behandelt. Die Kommission hat nacheiner sehr kurzen Diskussion mit 13:0 Stimmen beschlos-sen, dem Antrag der Regierung zu folgen und die Ab-schreibung zu beantragen.

– Eintretensdebatte

Georges Thüring (SVP) sagt, die SVP-Fraktion schliessesich der BKSK an. Der Landrat wird gebeten, das Postulat

Chappuis abzuschreiben. Sowohl bei diesem Vorstoss alsauch als beim Postulat unter Traktandum 26 geht es umdas Gleiche. Es geht um mehr Geld für das Theater Ba-sel. Beide Vorstösse sind nichts anderes als eine Zwän-gerei. Beide Vorstösse missachten darüber hinaus denklaren Entscheid des Baselbieter Volkes, welches sich am13. Februar 2011 gegen eine Erhöhung der laufendenBeiträge des Kantons Basel-Landschaft an das TheaterBasel ausgesprochen hat. Die Regierung weist in derVorlage zum Postulat Chappuis richtigerweise auf dielaufende Subventionsperiode hin, in der dem TheaterBasel aus der Kulturpauschale jährlich CHF 4,3 Mio. be-zahlt werden. Die Frage nach dem Theaterbeitrag stelltsich erst für die nächste Periode wieder, welche in derSpielzeit 2015/2016 beginnt. Nach Einschätzung der SVP-Fraktion besteht überhaupt kein Handlungsbedarf, denVerhandlungen des Regierungsrats über die neue Bei-tragsperiode vorzugreifen.

Christoph Hänggi (SP) erklärt, es sei eine Sache, auf diezwei verschiedene Sichtweisen möglich seien. GeorgesThüring hat die eine nun vertreten. Der Votant möchte dieDiskussion versachlichen. Die Verhandlungen für eineneue Subventionierungsperiode sind in Vorbereitung.Diese Nachricht ist der Antwort des Regierungsrates zuentnehmen. Das Postulat – es war das letzte der ge-schätzten Kollegin Eva Chappuis – hat sich überlebt undkonnte seine Wirkung nicht entfalten. Das wird von derSP-Fraktion akzeptiert. Das hat auch die Postulantin da-mals gewusst, als sie das Postulat geschrieben hat.

Was aber in Erinnerung bleiben soll und kann, ist derTitel des Postulats. «Das Theater Basel braucht das Ba-selbiet – und umgekehrt!» Das «und umgekehrt» ist wich-tig. Das Theater ist ein Leuchtturm. Das sollte nie verges-sen werden. Das Baselbiet profitiert auch von der Aus-strahlung, welche das Theater Basel hat. Es ist kein staat-liches Theater, es ist eine Genossenschaft. Alle könnendas Theater nutzen. Es besteht Verständnis, dass mitdiesem Postulat keine grosse Aktion ausgelöst wird. Ent-sprechend ist die SP-Fraktion mit der Abschreibung ein-verstanden.

Michael Herrmann (FDP) verweist auf das deutliche Re-sultat bei der Abstimmung in der Kommission. Es war einesehr eindeutige Geschichte. Das Postulat hat sich über-lebt, wie Christoph Hänggi bereits angemerkt hat.

Das Postulat ist nach der Abstimmung über die zu-sätzlichen Theatersubventionen entstanden. Wahrschein-lich wird unter Traktandum 26 nochmals darüber diskutiertwerden. Hier scheint es aber klar, dass sich das Postulatüberlebt hat. Entsprechend stimmt die FDP-Fraktion derAbschreibung zu.

Christine Gorrengourt (CVP) erklärt, dass auch dieCVP/EVP-Fraktion für Abschreiben sei. Dies weil die Ver-handlungen nun im Gang seien.

://: Eintreten ist unbestritten

– Beschlussfassung

://: Das Postulat 2013/410 wird stillschweigend abge-schrieben.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

*

Nr. 1860

24 2012/325

Postulat der FDP-Fraktion vom 1. November 2012:

Neues Abgeltungssystem für ausländische Studieren-

de an Schweizer Universitäten

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) erklärt,der Regierungsrat nehme das Postulat entgegen undbeantrage Abschreibung.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 3

://: Das Postulat 2012/325 wird stillschweigend überwie-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1795

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sen und abgeschrieben.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 1861

25 2012/305

Interpellation von Karl Willimann vom 18. Oktober

2012: Neue Fakultät Architektur an der Uni Basel – hat

die Politik Einflussmöglichkeiten? Antwort des Regie-

rungsrates

Laut Aussage des Rektors der UNI Basel wird die Errich-tung einer neuen Fakultät Architektur an der Universitätgeplant. Zu dieser Absicht gibt es offene Fragen. Einer-seits die Notwendigkeit aufgrund der Nachfrage, die Fi-nanzierung und die Beteiligung der Politik an diesem Ent-scheid. Die Notwendigkeit eines zusätzlichen Angebotesin der Nordwestschweiz im Bereich Architektur darf be-zweifelt werden, wenn man bedenkt, dass an der ETHZürich eine weltweit renommierte Abteilung für Architekturvorhanden ist und an der FHNW in Muttenz das FachArchitektur mit Masterstudium angeboten wird. BezüglichFinanzierung der neuen Fakultät ist anzunehmen, dassdie Erweiterung des Leistungsauftrages finanzielle Konse-quenzen für die Trägerkantone haben wird. Hier stellt sichdas Problem, ob die Parlamente der beiden Trägerkanto-ne zur neuen Fakultät etwas zu sagen haben, bevor sie imneuen Leistungsauftrag quasi vor vollendete Tatsachengestellt werden. Die Frage ist berechtigt, wie lange wir unseinen mit staatlichen Mitteln finanzierten Hochschulwett-bewerb unkontrolliert leisten können.

Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet dieFragen.

Frage 1Ist dem Regierungsrat die Absicht zur Errichtung einerneuen Fakultät Architektur an der UNI Basel bekannt -und wenn ja: Wurde er um Zustimmung ersucht?

Frage 2Wie beurteilt der Regierungsrat die Notwendigkeit einesneuen Angebotes aufgrund der Nachfrage in der Nord-westschweiz und der bereits vorhandenen Angebote ander ETH Zürich und der FHNW in Muttenz?

AntwortenZu den Fragen 1 und 2 ist festzuhalten und in Erinnerungzu rufen, dass es der Universitätsrat ist, der als oberstesEntscheidungsorgan der Universität nicht nur die Aufsichtausübt – das ist im Universitätsvertrag so festgehalten –sondern er definiert auch, in Zusammenarbeit mit denFakultäten und der Regenz, die strategische Ausrichtung.Der Universitätsrat legt die Entwicklungsschwerpunktefest und ist verantwortlich für die Umsetzung des Lei-stungsauftrags. Die Mitwirkung der Trägerkantone funktio-niert über die Einsitznahme der beiden Bildungsdirektorenim Universitätsrat.

In der Strategie der Universität müssen Entwicklungenmöglich sein. Es müssen Entwicklungen gedacht werden

können, die nicht innerhalb kurzer Fristen umgesetzt wer-den müssen, sondern über das Jahr 2021 hinausgehenkönnen. In der Strategie ist das auch so formuliert wor-den. Im Zusammenhang mit dem Bereich Architektur giltes anzumerken, dass nicht eine Parallelität zu bestehen-den Angeboten an Fachhochschule oder ETH aufgebauthätte werden sollen.

Es ist allen Beteiligten völlig klar gewesen, dass einArchitekturstudium an der Universität Basel nicht mit An-geboten an der Fachhochschule, die in Muttenz diesenSchwerpunkt anbietet, in Konkurrenz treten soll. EineMöglichkeit wäre gewesen, dass Absolventinnen undAbsolventen als Weiterentwicklung ein Angebot angebo-ten worden wäre. Jede Form von Doppelspurigkeiten mitden bestehenden Angeboten wurde von Anfang an ausge-schlossen.

Aus Sicht des Regierungsrates ist es wichtig, dass zueinem frühen Zeitpunkt Potenzial erkundet wird. Es müs-sen Überlegungen gemacht werden, wie sich die Universi-tät weiterentwickeln kann. Es gilt hier aber auch klarzu-stellen, dass der Antrag des Universitätsrats an die beidenTrägerkantone für den Globalbeitrag 2014-2017, der vomLandrat verabschiedet worden ist, keine Anträge umfasstfür zusätzliche Mittel umfasst hat. Im Rahmen der Finanz-planung 2014-2017 sind gewisse Projektmittel eingestellt,die verwendet werden könnten. Für die Verwendung mussaber die Voraussetzung erfüllt werden, dass die Mitteldurch Drittmittel verdoppelt würden.

Frage 3Hat die Politik einen Einfluss auf diesen Entscheid, oderist dafür nur der UNI-Rat zuständig?

AntwortDer Entscheid über das Lehr- und Forschungsportfolio ist– entsprechend dem Staatsvertrag – beim Universitätsratangesiedelt. Die Politik bringt sich in einem dialogischenProzess über die Mitwirkung im Universitätsrat ein. Wiebereits gesagt, wurden im aktuellen Leistungsauftrag kei-ne Trägermittel eingestellt für die Schaffung eines Archi-tekturstudiums.

Frage 4Braucht es eine Erweiterung des bestehenden Leistungs-auftrages an die UNI und wann ist mitder Vorlage an die Parlamente zu rechnen?

AntwortDer Leistungsauftrag äussert sich nicht auf der Detail-ebene von Studiengängen. Diese werden ausschliesslichdurch den Universitätsrat festgelegt. Eine Erweiterung desLeistungsauftrages 2014 ist deshalb, bei Projekten wie sieaktuell diskutiert werden, nicht vorgesehen und nicht nö-tig.

Frage 5Welche finanziellen Konsequenzen ergeben sich durchdie neue Fakultät für die Trägerkantone?

AntwortenEs entstehen keine finanziellen Konsequenzen für denKanton Basel-Landschaft aus den Diskussionen im Zu-sammenhang mit diesem Projekt.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141796

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://: Damit ist die Interpellation 2012/305 beantwortet.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

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Nr. 1862

26 2012/389

Postulat von Hans Furer vom 12. Dezember 2012: Ab-

geltung des ausgewiesenen Mehrbedarfs beim Thea-

ter Basel durch die Kantone Basel-Stadt und Basel-

Landschaft

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) fragt, objemand die Entgegennahme des Postulats ablehne.

Gemäss Georges Thüring (SVP) lehnt seine Fraktion dieÜberweisung dieses Postulats «klar» ab, weil das Basel-bieter Volk diesbezüglich «klar entschieden» habe. Es willkeine höheren Beiträge ans Theater Basel bezahlen. Die-sen demokratisch gefällten Entscheid gilt es zu respektie-ren.

Der Postulant will diesen Entscheid aber offensichtlich«unterlaufen». Gegen diese «Salamitaktik» verwahrt sichaber die SVP «ganz entschieden». Schliesslich wird sichder Landrat im Rahmen der nächsten Vertragserneuerungmit Fragen u.a. bzgl. Beitrag zum Theater Basel beschäfti-gen. Vorher gibt es keinen Handlungsbedarf. Auch darfdie Unterstützung des Theaters Basel nicht losgelöst vonder eigenen Kulturförderung betrachtet werden. In Basel-land gibt es immer noch genügend Handlungsbedarf.

Die SVP bittet den Landrat, den Volkswillen zu re-spektieren und in der Folge das Postulat nicht zu über-weisen.

Michael Herrmann (FDP) hat ein wenig gestaunt über dieBereitschaft des Regierungsrats, dieses Postulat entge-gennehmen zu wollen. Gerade eben wurde unter Traktan-dum 23 ein ähnlich gelagertes Postulat abgeschrieben,weil es dabei vor allem um «Frustbewältigung» aus derAblehnung von zusätzlichen Theatersubventionen ging.Weil es mit dem neuerlichen Postulat um die gleiche Fra-ge geht, versteht der Votant nicht, warum dieser Vorstossentgegengenommen werden solle.

Jetzt befindet man sich mitten in der Diskussion fürdie neue Leistungsperiode, welche 2015 beginnt. Insofernist nicht klar, wieso dieser Vorstoss überwiesen werdensoll. Denn dieser ändert nichts mehr, wie auch das Volkentschieden hat und auch die Abstimmungsverlierer jenenEntscheid akzeptiert haben. Darum hat die Überweisungeines Vorstosses, der sich auf Vergangenes bezieht, kei-ne Berechtigung.

Christoph Hänggi (SP) meint, es gibt auch noch älterePendenzen zu anderen Geschäften, die der Landrat auchirgendwann einmal noch zu behandeln habe.

Seit der Abstimmung ist einige Zeit vergangen, undwie heute morgen gehört, wird auch im Zusammenhangmit anderen Geschäften nach einer gewissen Zeit darübernachgedacht, ob ein früherer Volksentscheid neu inter-pretiert werden dürfe. Darum geht es aber nicht, sondernum eine neue Finanzierungsperiode für das Theater Ba-sel. Man sollte allerdings nicht bei neuen Verhandlungen

keine Gesprächsbereitschaft zeigen, sondern über dasweitere Vorgehen der verschiedenen Sponsoren (BS, BL,Dritte) sprechen. Im Postulat werden eigentlich nur Mass-nahmen gefordert, die vom Regierungsrat selbstverständ-lich ergriffen werden müssten, wenn dieser «eine gewisseHöflichkeit an den Tag legen» will. Darum ist eine Über-weisung legitim, die auch von seiner Fraktion unterstütztwird.

Hans Furer (glp) zeigt sich ein wenig überrascht, dass derRegierungsrat sein Postulat entgegennehmen will. DerUnterschied zwischen seinem Vorstoss und jenem, derunter Traktandum 23 behandelt wurde, ist allerdings dieTatsache, dass letzterer tatsächlich «kalter Kaffee» ist.Das neue Postulat will aber dem Regierungsrat «den Rü-cken stärken».

Bekanntlich erfolgt die Subvention des Theaters Baselgrundsätzlich aus den Geldern der Kulturpauschale. DerMehrbedarf ist ein allfälliger Zusatzbeitrag, wobei mit demPostulat ausgedrückt werden soll, dass dessen möglicheZahlung geprüft und darüber berichtet werden soll. Dennder Betrieb eines Theaters auf diesem Niveau benötigtgewisse Mittel. Ob sich aufgrund solcher Verhandlungendann wirklich ein Zusatzbeitrag ergibt, ist eine andereFrage. Aber ein solcher, überwiesener Vorstoss hat einengewissen Einfluss auf das Verhandlungsresultat, wobeimit dem Postulat ein allfälliger Mehrbedarf geprüft und dievorhandenen Möglichkeiten aufgezeigt werden sollen.

Balz Stückelberger (FDP) wird sich wegen seines Man-dats für den Baselbieter Regierungsrat im Verwaltungsratdes Theaters Basel nie an Diskussionen und Abstimmun-gen zum Thema «Theater Basel» beteiligen, um einemallfälligen Interessenkonflikt vorzubeugen – «ausser esfragt ihn jemand».

Michael Herrmann (FDP) will seinen Vorredner jetztnichts fragen... [Erheiterung]. Auf Hans Furer repliziert er,dass er den Eindruck habe, dass das Postulat dennochein Resultat jener Abstimmung sei, denn so ist es auchformuliert (Bezug auf die CHF 17 Mio mit der Möglichkeit,einen kleineren Betrag in Betracht zu ziehen). Die gleicheAntwort, wie sie im Traktandum 23 abgegeben wurde,könnte ehrlicherweise auch hier angeführt werden. Nunliegt es aber an den Verantwortlichen, die den neuen Lei-stungsauftrag aushandeln, solche Stimmen ernst zu neh-men – daran kann aber dieses Postulat nichts mehr än-dern. Wenn aber aus der Kulturvertragspauschale mehrGeld ans Theater Basel fliessen soll, muss auch geklärtwerden, wer weniger erhalten soll. Denn die Pauschalevon 1% ist begrenzt durch die Höhe der Steuereinnah-men. Der Votant selbst beantragt, das Postulat entgegen-zunehmen und sodann abzuschreiben.

Oskar Kämpfer (SVP) hält es für angebracht, Vorstösse,die tatsächlich «kalten Kaffee» beinhalten, gerade deswe-gen abzulehnen.

Georges Thüring (SVP) ist angesichts der aktuellen fi-nanziellen Möglichkeiten des Kantons erstaunt, dass einjährlicher Beitrag ans Theater Basel von CHF 4,3 Millio-nen als zu gering betrachtet werde. Er selbst will nichtmehr als das eine Prozent für Kulturförderung ausgeben,aber er will das Theater Basel auch nicht schwächen.Dennoch muss mit den vorhandenen Mitteln das best-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1797

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mögliche erreicht werden.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) erwähnt den Swisslos-Fonds, aus dem letztes Jahr CHF 600'000 separat ansTheater Basel bezahlt worden seien, wobei für 2014 be-reits wieder CHF 350'000 zugunsten des Theaterfestivalsbewilligt worden seien. Der im Postulat geforderte Zu-satzbeitrag ist also nicht «das Ende der Fahnenstange»:Immer wieder fliessen neben der erwähnten Pauschale –auch z.B. von der BLKB – separate Zahlungen an ein-zelne Produktionen des Theaters. Das Theater Basel wirdalso von Baselland nicht schlecht behandelt.

Siro Imber (FDP) erinnert daran, dass Baselland aus derKulturvertragspauschale jährlich rund CHF 10 Millionen für«Zentrumskultur» verwende. Nach der bekannten Ab-stimmung wurde immer wieder betont, dass mit dem Bei-trag von rund CHF 4,5 Millionen ans Theater Basel dieobere Grenze erreicht sei. Betont wurde damals auch,dass eine Kulturvertragspauschale für die Förderung sol-cher Zentrumskultur verwendet werden sollte, wobei da-ran vor allem das Theater Basel beteiligt ist, aber auchandere Kulturinstitutionen davon profitieren.

Er fragt den Postulanten, ob er dessen Vorstoss rich-tig verstanden habe, wenn er darin die Absicht entdecktzu haben glaubt, den für das Theater Basel verwendetenAnteil an der Kulturvertragspauschale zu erhöhen, sodass andere Institutionen entsprechend weniger erhaltenwürden. Dann wäre das Postulat anders zu interpretieren,als wenn es um einen zusätzlichen Kredit gehen würde.

Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) meint, zwi-schen den Postulaten 2012/389 und 2011/202 (sieheTraktandum 23) Unterschiede feststellen zu können. Inseinen Augen fordert der jüngere Vorstoss keine Nach-verhandlungen für die aktuelle Leistungsperiode, sonderneine Klärung der Frage, wie sich der Finanzbedarf desTheater Basels seither entwickelt habe bzw. entwickelnwerde, um über die nötige Datenbasis zu verfügen. Basel-Stadt investiert übrigens rund CHF 60 Millionen in denBereich der Infrastruktur sowie auch grosse Beiträge indie Pensionskasse des Theaters. Aufgrund revidierterZahlen ist zu prüfen, ob dem Landrat eine neue Vorlagemit einem tieferen Mittelbedarf als zum Zeitpunkt der Ab-stimmung zu unterbreiten ist. An aufdatierten Zahlen undeiner neuerlichen Vorlage sollte der Landrat interessiertsein.

Für Siro Imber (FDP) ist es ein wesentlicher Unterschied,ob die Mittel dem ordentlichen Budget oder der Kulturver-tragspauschale entnommen werden. Letztere wird ohne-hin ausgegeben werden, aber mit einem Zusatzkredit wirddie Frage relevant für die Jahresrechnung des Kantons.

Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) meint, derBericht zum Postulat könne Informationen enthalten, wiesie soeben gewünscht worden seien. Es können allfälligeVerschiebungen innerhalb der Kulturvertragspauschaledargelegt werden, wie auch ein neuer Zusatzbeitrag aus-serhalb der Pauschale beantragt werden kann. Auchkönnte der Prozentwert der Pauschale diskutiert werden.Letzteres ist momentan vom Regierungsrat nicht vorgese-hen.

Michael Herrmann (FDP) meint, Informationen zu Lei-

stungen, Mehrbedarf etc. gehören in die Vorlage betref-fend den nächsten Leistungsauftrag, der nach Einschät-zung des Votanten wohl bereits in Erarbeitung ist. DieWorte seines Vorredners versteht er selbst dahingehend,dass nicht zuletzt mit dem Postulat auch geprüft werdensolle, ob Baselland bereit ist, zusätzliche Subventionen zugewähren, was aber in jener Abstimmung vom Volk abge-lehnt worden ist. Wenn dem so ist, ist der Vorstoss «umsogefährlicher». Im Fall einer Überweisung sollte diesersogleich abgeschrieben werden.

://: Der Landrat stimmt der Überweisung des Postulats2012/389 mit 41:30 Stimmen zu[Namenliste einsehbar im Internet; 15.18]

://: Der Landrat lehnt die Abschreibung des Postulats2012/389 mit 38:36 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.19]

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

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Nr. 1863

20 2012/018

Berichte des Regierungsrates vom 24. Januar 2012,

der Justiz- und Sicherheitskommission vom 20. März

2014 und Mitbericht der Finanzkommission vom 15.

August 2013: Teilrevision des Gesetzes über die Orga-

nisation und die Geschäftsführung des Landrats

(Landratsgesetz) und der Geschäftsordnung des

Landrates (1. Lesung)

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) heisstRegierungsrat Isaac Reber herzlich willkommen zur Bera-tung dieses Geschäfts.

Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) will angesichtsvon anstehenden formellen Anträgen nicht zu stark in dieMaterie des Geschäfts eindringen und die Resultate derEintretensdebatte abwarten.

Ein grosser Teil der angekündigten Anträge von Sei-ten SVP ist nicht in der Kommission beraten worden. Ent-sprechend erachtet er als heikel, dies im Landratsplenumnachzuholen. In der Thematik sind Haltungen von ver-schiedenen Kommissionen aufgenommen und von einerMehrheit der JSK beschlossen worden. Der Votant selbstist bereit, das Geschäft notfalls zurück in die JSK zu neh-men. Wesentlich ist, dass u.a. Aspekte des Controllings inder Vorlage enthalten sind, wofür auch der Mitberichterstellt worden ist. Entsprechend gut überlegt muss derEntscheid des Landrats sein. Aber es wäre schade, wennjetzt Themen diskutiert würden, die in der Kommission nieberaten worden sind, denn das wäre der Qualität undEffizienz der Plenumsberatung nicht förderlich.

Von Seiten Büro des Landrats liegt ein Antrag betref-fend Spesen vor. Dieser Punkt konnte von der JSK auszeitlichen Gründen nicht behandelt werden. Weil dieseFrage sehr wichtig ist, wiederholt er seine Bereitschaft,das Geschäft zurück in die JSK zu nehmen, denn in dieBeratung müssen Landschreiber und 2. Landschreibereinbezogen werden. Dieses Thema tangiert allerdings die

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141798

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Vorlage nicht direkt.

FiK-Kommissionspräsident Marc Joset (SP) fasst denMitbericht der FiK zusammen. Er erinnert daran, dass imZusammenhang mit der Verordnung über das Controllingder Beteiligungen ein umfangreicher Bericht erstellt wor-den ist, der viele interessante Details über die Beteiligun-gen enthält. § 10 dieser Verordnung schreibt vor, dass derRegierungsrat für jede Beteiligung eine individuelle Eigen-tümerstrategie zu erlassen hat. Die FiK bekräftigt die Be-deutung dieser Führungsinstrumente und hält es deshalbfür folgerichtig, dass diese Frage auf Gesetzesstufe ver-ankert wird.

– Eintretensdebatte

Laut Dominik Straumann (SVP) will seine Fraktion heuteeinige Anträge stellen, weil sie in der Kommissionsbera-tung die Tragweite gewisser Entscheide noch nicht erken-nen konnte.

Befremdlich im Zusammenhang mit der Vorlage wardas Fehlen der synoptischen Darstellung, denn damitwären Änderungen leichter erkennbar gewesen. Markantist auch die Tatsache, dass die Beratung in der Kommissi-on im letzten August stattfand und nun eine neue Leitungder Landeskanzlei ins Amt kommt, die sich auch nochdazu äussern können soll.

Hauptsächlich störend beim Thema Geschäftsleitung– neben dem Präsidium und den zwei Vizepräsidien kom-men noch die Fraktionspräsidien dazu – ist deren Zusam-mensetzung, die nicht wie grundsätzlich gefordert propor-tional zu den Verhältnissen im Landrat sein kann. Bei achtPersonen ist dies nicht möglich, wenn Präsidium, eventu-ell turnusgemäss ein Vizepräsidium und noch entspre-chende Fraktionspräsidien von den «Mitte-Parteien»(BDP, glp, EVP) besetzt werden können. Diese möglichenAuswirkungen sind in der JSK so nicht diskutiert worden.Vielmehr ging man davon aus, dass «grundsätzlich diegrossen Parteien vermutlich mehrheitlich» den Vorsitz derGeschäftsleitung innehaben werden. Über eine Periodevon 12 bis 16 Jahren können sich aber ganz andere Kon-stellationen ergeben. Seine Fraktion spricht sich klar dafüraus, dass dem Proporz des Landrats auch in der Ge-schäftsleitung Rechnung getragen wird. Diese Frage kannz.B. entweder über das bisherige System von Büro undRatskonferenz oder durch die Beteiligung der Stimmen-zähler gelöst werden. Die Geschäftsleitung wird aufgrunderweiterter Kompetenzen zum Führungsorgan des Land-rats, weswegen es störend wäre, wenn am Ende derLandrat eine andere Haltung einnähme als seine eigeneGeschäftsleitung, nur weil sich diese parteipolitisch pro-portional anders zusammensetzt als der Landrat. Weitersollen die Fragen betreffend Amtsgeheimnis/Zuständig-keiten in Kommissionen nochmals diskutiert werden kön-nen.

Aus all diesen Gründen soll die Vorlage an die JSKzurückgewiesen werden, um diese Anträge dort und nichtim Landrat diskutieren zu können. Der Zeitplan sollte esnach Rücksprache mit JSK-Präsident Werner Rufi zulas-sen, dass dieses Geschäft noch im Juni vom Landratabgeschlossen werden kann und das entsprechende Ge-setz also noch vor der nächsten Legislatur in Kraft tretenkönnte. Sollte die SVP für ihren Antrag auf Rückweisungkeine Mehrheit finden, wird sie der Gesetzesänderungnicht zustimmen. Das hätte eine Volksabstimmung zur

Folge, was insofern komisch wäre, als der Landrat demStimmvolk u.a. erklären müsste, warum er mitten in einerPhase des Sparens die Fraktionsgelder neu festlegen will– das soll, wenn möglich, vermieden werden.

Im letzten Sommer verpasste es die JSK, über dieseDinge zu diskutieren, wobei der Votant einen Teil derSchuld auch auf sich nimmt, weil er die langfristige Trag-weite der Änderungen damals nicht erkannt hat. Darummöge das Geschäft noch einmal von der JSK beratenwerden können.

Regula Meschberger (SP) kann die Worte ihres Vorred-ners nachvollziehen, hat aber dennoch grosse Mühe da-mit. Denn die zu behandelnde Vorlage wurde in der aktu-ellen Fassung mit 13:0 Stimmen von der JSK verabschie-det, so dass man jetzt doch nicht mit Argumenten z.B.betreffend Geschäftsleitung eine Rückweisung verlangenkann. Ihr wie allen anderen JSK-Mitgliedern waren dieangesprochenen Folgen so klar, dass nicht weiter darüberdiskutiert werden musste.

Die Ausgestaltung der Geschäftsleitung in der vor-geschlagenen Form war ein bewusster Entscheid, wasaufgrund der Gegebenheiten im Landrat auch als demo-kratisch legitimiert betrachtet wurde, wobei die Zusam-mensetzung der Geschäftsleitung sich auch verändernkann. Im Übrigen hat ihre Fraktion diese Fragen währendder laufenden Debatte behandelt. Und auch wenn andereFraktionen dies anders handhaben, stellt sich die Fragenach dem Sinn unzähliger JSK-Sitzungen, wenn jetzt dieVorlage wegen angeblich neuer Erkenntnisse zurückge-wiesen werden soll. Für sie selbst gibt es keinen sachlichvertretbaren Grund für eine Rückweisung. Eine Volks-abstimmung wird es wegen der Verfassungsänderungohnehin geben. Aber sie hat keine Angst zu erklären,warum z.B. die Fraktionsentschädigungen – minim! –erhöht werden sollen.

Die JSK hat seriös und intensiv an dieser Vorlagegearbeitet, und entsprechend soll der Landrat damit um-gehen. Es ist nicht dessen Problem, wenn einzelne Frak-tionen gewissen Aspekten zu wenig Beachtung geschenkthaben. Darum möge die 1. Lesung der Gesetzesrevisionheute beginnen.

Für Philipp Schoch (Grüne) tönt es tatsächlich so, alshandle es sich um ein ganz neues, plötzlich auf der politi-schen Agenda erschienenes Thema, das allen Landrätenden Kopf verdrehe. Dem ist nicht so: Daran wird «schonewig» gearbeitet. Darum ist der Rückweisungsantrag derSVP «sehr befremdend», da sich zuletzt ja zwei Landrats-kommissionen damit befasst haben, in denen die SVP mitinsgesamt sechs Personen vertreten ist und wo sie den-noch ihre Anliegen nicht platziert haben können solle.

Er fragt die SVP, welche neuen Erkenntnisse sich fürsie in den letzten sieben Tagen ergeben haben, denn dasist dem Votanten nicht klar. Ausserdem will er wissen, wieviele der angekündigten 35 Anträge sachlich wirklich neusind. Aber schlussendlich hält er es für sehr problema-tisch, wenn die SVP droht, die Politik ins Lächerliche zie-hen und das Geschäft mit einer Volksabstimmung be-drohen zu wollen. Es ist «nicht sehr geschickt», das Volkmit solchen Abstimmungen zu belasten, denn das wärefür die Baselbieter Politik und die anstehenden Wahlensicher kein gutes Zeichen.

Felix Weber (BDP) schliesst sich dem Votum von Regula

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1799

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Meschberger an. Auch er hat kein Verständnis für eineRückweisung, nachdem sich zwei Kommissionen mit demGeschäft befasst haben. Seine Fraktion kann keinenGrund erkennen, der für eine Rückweisung des Geschäftsspricht.

Siro Imber (FDP) gibt zu, dass es ungeschickt sei, gewis-se Probleme erst jetzt zu erkennen. Aber solche Fehlersind schon allen Fraktionen unterlaufen – darum mussman sich jetzt nicht auf Kosten der SVP profilieren wollen.Das Wesentliche sind deren Anträge, die nicht «völlig ausder Luft gegriffen» und genauer zu betrachten sind. Dar-um würde seine Fraktion den Rückweisungsantrag unter-stützen, auch wenn das für eine leichte Verzögerung sor-gen würde.

Sara Fritz (EVP) erinnert an die lange Zeit der Vorberei-tung für dieses Geschäft. Zwei Kommissionen haben die-ses jeweils einstimmig verabschiedet, weshalb es jetzt dieVotantin «doch sehr verwundert», dass die SVP noch 35Anträge stellen will. Das Gesetz enthält wichtige Änderun-gen, und es besteht ein gewisser zeitlicher Druck, um esauf die nächste Legislatur hin in Kraft zu setzen. DieMehrheit ihrer Fraktion möchte diese Änderungen undunterstützt die Revision, wobei sie auch Anträge einbrin-gen wird. Aber auf jeden Fall sollte jetzt auf die Vorlageeingetreten werden, um dann das Gesetz und allfälligeAnträge behandeln zu können. Die einzige, wirklich neueErkenntnis stellt der Antrag dar, den das Büro des Land-rats stellen wird, weshalb ihre Fraktion nicht einstimmiggegen Rückweisung der Vorlage votieren wird.

Hanspeter Weibel (SVP) hat den Eindruck, gewisse Mit-glieder des Landrats wollen die Veränderungen der letztenzwei Jahre nicht zur Kenntnis nehmen und deshalb dieVorlage auch nicht zurückweisen.

Formell schlecht ist die fehlende synoptische Dar-stellung der alten und neuen Gesetzgebung, um die Ände-rungen feststellen zu können. Auch wenn seine Fraktionaus der JSK Informationen erhalten hat, ist mit der jetzi-gen Vorlage die Änderung schwierig nachzuvollziehen. Sosollen z.B. Quoren anders ermittelt werden (Stimmendeanstatt Anwesende, Einbezug von Enthaltungen), aberdazu wird im JSK-Bericht nichts erwähnt. Aufgrund derVorlage kann das Geschäft gar nicht seriös behandeltwerden. In der Vorlage müssten verschiedene, weitereThemen berücksichtigt werden. Denn der Landrat hat z.B.neue Erfahrungen mit der Landeskanzlei gemacht, wobeidiese eine neue Leitung hat, und diese muss in diesenProzess einbezogen werden. Ausserdem mutet der Land-rat eigentlich nur wegen der Frage des zweiten Vizepräsi-diums dem Volk eine Abstimmung zu. Aber wenn gewisseElemente der Vorlage nicht geändert werden, kann dieSVP dieser auch nicht zustimmen.

Aus all diesen Gründen muss die Vorlage noch einmalvon der JSK behandelt werden, damit auch die von derSVP vorbereiteten Anträge diskutiert werden können.

Paul Wenger (SVP) kennt als BKSK-Präsident die Erfah-rung, Geschäfte auch nach langen Kommissionsberatun-gen vom Landrat zur Überarbeitung zurückgewiesen zuerhalten. Er hat aufgrund der Voten nicht den Eindruck,dass das Geschäft nicht bis Ende der Legislatur abge-schlossen werden können sollte. Wenn der JSK-Präsidentbereit ist, die hängigen Fragen zu bereinigen, dann verzö-

gert sich das Geschäft nur um ein paar Wochen. Darummöge der Rückweisung zugestimmt werden.

Klaus Kirchmayr (Grüne) macht darauf aufmerksam,dass zu unterscheiden sei zwischen bekannten und kom-plett neuen Änderungswünschen. Materiell neue Aspektemüssen seines Wissens in Vernehmlassung geschicktwerden. Und da es durchaus denkbar ist, dass in denAnträgen auch materielle Fragen tangiert werden, müssteauch eine Vernehmlassung durchgeführt werden. Dieswürde aber eine Einführung der Revision vor Ende derLegislaturperiode verunmöglichen. Nur weil man nichteinverstanden ist mit gewissen Elementen des revidiertenGesetzes, spricht dies nicht für eine Rückweisung. Viel-mehr sollen die entsprechenden Anträge eingebrachtwerden

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) weist darauf hin, dassdie FiK nur einen kleinen Teil der Vorlage beraten habe.Sie hat sich also nicht genau mit jenen Aspekten befasst,die nun von der SVP in Frage gestellt werden. Darum isteine Rückweisung sinnvoll.

Regula Meschberger (SP) schliesst sich betreffend allen-falls neuer Aspekte der Haltung von Klaus Kirchmayr be-züglich erneuter Vernehmlassung an. Im Weiteren siehtsie einen Widerspruch in den Aussagen, dass einerseitseine erneute Behandlung in der JSK relativ schnell abge-schlossen werden könnte und andererseits aber die neueLeitung der Landeskanzlei einbezogen werden müsse –für sie sind diese zwei Dinge nicht miteinander vereinbar,weil sich Landschreiber und 2. Landschreiber erst in dieMaterie einarbeiten müssen, so dass es mehr als nur eineKommissionssitzung dafür brauchen würde. Im Übrigenhandelt es sich bei der Gesetzesrevision ohnehin umeinen politischen Entscheid, der schliesslich im Landratgefällt werden muss.

Sie kann die Probleme, die sich aus dem Fehlen derSynopse ergeben haben, gut verstehen. Aber der Vorlagedes Regierungsrats lag eine Synopse bei, mit welcher inder JSK natürlich gearbeitet wurde. Aber es ist durchausüblich – siehe Behandlung des Polizeigesetzes –, demLandrat nur den Gesetzestext vorzulegen. Dies kann nichtals Vorwurf eingebracht werden.

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) fragt andieser Stelle, ob jemand das Eintreten auf die Vorlagebestreiten möchte. Denn Voten dagegen hat sie bis jetztkeine vernommen.

://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.

– Rückweisungsantrag

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) erklärtnamens des Büros des Landrats, dass dieses dem Land-rat beantrage, das Geschäft zurückzuweisen. Beim Büroist eine Anfrage betreffend Offenlegung der individuellenSitzungsgelder der einzelnen Landratsmitglieder einge-gangen. Damit befindet sich der Landrat im Spannungs-feld von Transparenz und Schutz von persönlichen Daten.Deshalb hat das Büro vom Rechtsdienst von Regierungs-rat und Landrat eine Beurteilung erstellen lassen, gemässwelcher der Personenschutz höher zu gewichten sei alsdas öffentliche Interesse. Diese erste Beurteilung wurde

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141800

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den Fragestellern mitgeteilt.Öffentlich bekannt sind die Grundlage für die Ent-

schädigung der Ratsmitglieder (Höhe der Grundentschädi-gung, Stundenansätze für die Teilnahme an Sitzungenund Anlässen etc.) wie auch die Höhe der durch denLandrat verursachten Kosten. Nicht öffentlich sind bisherdie Angaben zu den individuellen Abrechnungen, weshalbsich nun die Frage stellt, ob dies wie bis anhin gehand-habt werden solle oder das Verfahren geändert werdensolle. Aufgrund der aktuellen Situation und der Vorkomm-nisse Ende letzten Jahres meint das Büro, dass dieserEntscheid im Landrat politisch gefällt werden solle. DieBevölkerung ist stark sensibilisiert hinsichtlich Fragen zurTransparenz, so dass ein politischer Entscheid an-gebracht ist. Das Büro wünscht sich eine einfache, prag-matische Lösung, die rasch und unkompliziert eine klareGrundlage für das weitere Vorgehen schafft. Weil dieseFragestellung in die Revision des Landratsgesetzes inte-griert werden kann, soll «die Gunst der Stunde» dafürgenutzt werden. Damit dies aber seriös bearbeitet werdenkann, soll dies nicht im Plenum geschehen, sondern dieseFragen sollen an die JSK zurückgegeben werdenmit derBitte, für den Landrat einen entsprechenden Vorschlagauszuarbeiten. Die JSK möge eine Bestimmung ins Ge-setz aufnehmen, welche regelt, ob die individuellen Spe-senbezüge und Sitzungsabrechnungen der Landratsmit-glieder gemäss Öffentlichkeitsprinzip bekannt gegebenwerden oder ob diese explizit vom Öffentlichkeitsprinzipausgenommen werden sollen. Bis Ende Juni möge dieJSK zuhanden des Landrats einen kurzen Bericht zu die-ser Frage erstellen.

Weiter möchte das Büro den Landrat aufmuntern,diese Chance, Verantwortung zu übernehmen, auch tat-sächlich wahrzunehmen und diesen Entscheid zu treffen.Es gibt andere politische Instrumente für einen solchenEntscheid, aber der einfachste und schnellste Weg ergibtsich aus dieser zufälligen Konstellation, indem dieses nunzu beratende Gesetz dafür zurückgewiesen wird.

Aus diesen Überlegungen heraus bittet das Büro denLandrat, dieses Geschäft zurückzuweisen mit der Bitte andie JSK um eine möglichst baldige Neutraktandierung,spätestens bis Ende Juni 2014.

JSK-Präsident Werner Rufi (FDP) weist im Zusammen-hang mit gewissen Vorwürfen aus der Eintretensdebatteebenfalls nochmals darauf hin, dass von Seiten Regie-rungsrat eine synoptische Darstellung zur Verfügung ge-stellt worden ist. Die JSK hat ihrerseits in ihrem Berichtauf jene Bestimmungen hingewiesen, welche geändertworden sind. Daraus kann man sich ein Bild von der Vor-lage machen. Falls eine synoptisch Darstellung ge-wünscht wird, wird dieser Wunsch gerne ans Kommis-sionssekretariat weitergeleitet werden. Dennoch sind aufder Basis von Vorlage und Bericht eine Beratung und einBeschluss möglich.

Wenn, wie von Klaus Kirchmayr angesprochen, jetztAnliegen vorgebracht werden, die im Rahmen einer Bera-tung hätten erkannt werden können, dann kann nun imLandrat ein entsprechender Antrag gestellt werden. Han-delt es sich aber um fundamental neue Haltungen, ist esheikel, diese im Plenum zu behandeln. Insofern kann erdie diesbezügliche Qualität der angekündigten Anträgenicht beurteilen. Auf jeden Fall ist eine Volksabstimmungein anderes Thema und sollte eine solche die Beratungdes Geschäfts nicht erschweren.

In seinen Augen betrifft der Antrag des Büros einenvöllig anderen Bereich. Die Beratung der Vorlage wirdschwierig, wenn diese zwei Dinge nun miteinander ver-mischt werden – bei allem Verständnis für die Absicht desBüros, sein Anliegen durch die JSK abgestützt zu wissen.Er selbst hat das Gefühl, diese Frage könnte noch in einereigenen Vorlage beraten werden. Erfolgt die Rückweisungder Vorlage aus anderen Gründen, würde dieses Themanatürlich im Sinne der Effizienz ebenfalls behandelt wer-den. Zeitlich besteht tatsächlich noch ein gewisser Spiel-raum, dass eine überarbeitete Vorlage bis EndeMai/Anfang Juni sollte vorliegen können. Er selbst wirdsich bei der Frage der Rückweisung der Stimme enthal-ten.

Laut Dominik Straumann (SVP) will seine Fraktion eineRückweisung nach wie vor unterstützen. Er zeigt noch-mals die schon zuvor erwähnte Problematik bzgl. Ge-schäftsleitung auf, deren Leitung nach einem über Jahrefestgelegten Turnus bestimmt würde und zu Situationenführen könnte, die nicht dem Proporz im Landrat entspre-chen, was aber dem diesbezüglichen Grundsatz zuwiderlaufen würde. Weil u.a. dieser Mangel übersehen wurde,muss die Vorlage überarbeitet werden. Unter den zahlrei-chen Anträgen befinden sich einige Anträge bzgl. Vor-stössen, die nicht berücksichtigt worden sind, und aucheinige Folgeanträge, die sich aus vorangegangenen undgenehmigten Anträgen bzw. Grundsatzentscheiden er-geben. Gut wäre es auch, die Folgen des Parteienpropor-zes für die Geschäftsleitung über eine längere Zeit an-hand eines konkreten Beispiels in der JSK studieren zukönnen.

Regula Meschberger (SP) bestreitet nicht das Recht derSVP, nun noch Anträge einzubringen. Aber ihre eigeneFraktion hat das intern diskutiert und war sich dieser mög-lichen Folgen bewusst.

Für ihre Fraktion ist aber auch der Antrag des Büroskein Grund, das Geschäft zurückzuweisen, weil die Frageder Spesen wohl diskutiert werden kann, aber nicht jetztmit der Revision des Landratsgesetzes kombiniert werdensoll. Muss dies wirklich auf Gesetzesstufe geregelt wer-den? Und muss die Frage im Landratsgesetz oder imInformations- und Datenschutzgesetz geregelt werden?Für die Beantwortung dieser Fragen braucht es eine sau-bere und sorgfältige Auslegeordnung und entsprechendeFormulierungen, was nicht so schnell geschehen kannund unter Umständen mit der jetzigen Revision nichts zutun hat.

Rolf Richterich (FDP) vermerkt, dass seine Fraktion, wievon Siro Imber erwähnt, bereit wäre für eine Rückweisungim Sinne der SVP, um deren Frage in der JSK erörtern zukönnen, aber den Rückweisungsantrag des Büros ableh-ne. Zum einen betrifft diese Frage nicht das Öffentlich-keitsprinzip bzw. kann dieses Thema genau damit beant-wortet werden, denn die Mitglieder seiner Fraktion sehensich nicht als Angestellte des Kantons, sondern als ge-wählte Mitglieder des Landrats, die ihrer WählerschaftAuskunft schulden, nicht nur über den Landrat als Gremi-um, sondern auch über dessen einzelne Mitglieder. SeineFraktion hat keine Mühe damit, die Spesenbezüge öffent-lich zu machen. Auch hat er angesichts der nicht ausge-prägten Spesenhöhe im Vergleich zu anderen Trägernvon öffentlichen Ämtern keine Angst, dass die Öffentlich-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1801

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keit dies falsch auffassen könnte. Im Gegenteil: Es scha-det der Politik, wenn man diesbezüglich nicht mit offenenKarten spielt, denn so kolportieren die Medien allenfallsirgendwelche Gerüchte.

Zum anderen hat der Landrat keine Möglichkeit, injedem Gesetz, welches das Öffentlichkeitsprinzip betrifft,eine entsprechende, explizite Regelung einzufügen. Viel-mehr muss das generell festgeschriebene Öffentlichkeits-prinzip interpretiert werden. Die vom Büro behandelteFrage fällt nach Einschätzung seiner Fraktion unter dasÖffentlichkeitsprinzip, wobei man bei gegenteiliger Ansichtdagegen klagen kann. Aber dafür braucht es keinen ex-pliziten Gesetzesparagrafen an einer allenfalls fragwürdi-gen Stelle. Vielmehr muss man Vernunft und Anstandwalten lassen und öffentlich Auskunft über Bezüge desLandrats geben.

Der Antrag des Büros erleichtert Agathe Schuler (CVP)den Entscheid bzgl. Rückweisung. Sie will das Landrats-gesetz jetzt trotz vieler Anträge behandeln, denn nachihrer Einschätzung verlängert die Klärung der vom Bürogestellten Frage die Behandlung dieses Geschäfts ent-scheidend. Und die Spesenfrage wird ohnehin kontroversdiskutiert werden, wobei sich dieses Problem ja vielleichtauch von selbst löst.

Philipp Schoch (Grüne) kann sich für einmal vollumfäng-lich der Haltung von Rolf Richterich anschliessen. [Erhei-terung.] Er selbst versteht nicht, wozu der Landrat, der jadie Gesetze verfasst, die Landeskanzlei beiziehen sollte –bis jetzt wurde das auch immer abgelehnt.

Sehr unglücklich erscheint die Vermischung der Fragebetreffend Offenlegung von Entschädigungen mit anderenThemen. Auch muss das sicher nicht auf Gesetzesebenegeregelt werden.

Die SVP befürchtet offenbar, dass die grossen Partei-en mit der neuen Regelung bzgl. Geschäftsleitung zu kurzkommen könnten. Aber in den letzten Jahren haben diesewohl von der aktuellen Regelung «mehr wie genug profi-tiert», während die kleinen Parteien nur selten zum Zuggekommen sind. Wenn es für einmal in die andere Rich-tung ginge, wäre das wohl «nicht mehr als gerecht».

Daniel Altermatt (glp) spricht sich namens seiner Frakti-on «ganz dezidiert» gegen die Rückweisung im Sinne desAntrags von Seiten Büro aus. Die Reorganisation und dasÖffentlichkeitsprinzip haben nichts miteinander zu tun.Müsste letzteres Thema tatsächlich im Landrat behandeltwerden, wäre dafür ein separater Antrag zu stellen. DieRückweisung im Sinne des Büros – wie auch gemässAntrag der SVP – ist abzulehnen. Der von der SVP be-mängelte Fehler soll durch einen Antrag seiner Fraktionbehoben werden, gemäss welchem § 27 lit. a. zu strei-chen sei, weil die Geschäftsleitung gar nicht gewählt wird.

Laut Ruedi Brassel (SP) ist die neue Zusammensetzungder Geschäftsleitung schon vor Jahren so diskutiert wor-den in der Parlamentsreformkommission, die 2003 einge-setzt wurde und während zweier Legislaturen aktiv war.Das Präsidium dieser Kommission lag bei der SVP, undzugleich wurde damals bewusst entschieden, dass dieParlamentsleitung, d.h., die Geschäftsleitung, entpolitisiertwerden soll, indem sie vom Proporz und «Machtgehabeder Parteien» ausgenommen wird, um – was heute «nöti-ger denn je» ist – eine Arbeits- und Betriebskultur zu ent-

wickeln, auf deren Basis man konstruktiv zusammenarbei-ten kann. Die für die Geschäftsleitung vorgesehene Lö-sung ist geeignet, alle Parteien gleichwertig einzubinden –Politik nach Kräften wird anschliessend im Landratsple-num gemacht.

Von Seiten SP ist dieser Entscheid sehr bewusstinitiiert und unterstützt worden, aber wenn dieses Wissenin der SVP in der Zwischenzeit verloren gegangen ist, istdas bedauerlich. Nur: Diese Frage kann auch im Plenumbehandelt werden, denn es geht auch um die Frage, zuwas sich der Landrat als Gremium «zusammenraufen»will. In diesem Sinne mögen die Rückweisungsanträgenicht unterstützt werden.

Urs-Peter Moos (BDP) glaubt, nach den Meldungen überSpesenbezüge von Regierungsräten und Kadermitglie-dern der kantonalen Verwaltung wäre es angezeigt, dassder Landrat mit gutem Beispiel voranginge und seine Be-züge offenlegte. Darum ist der Antrag des Büros abzuleh-nen, denn bis zur 2. Lesung kann ein entsprechenderParagraf formuliert werden.

Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) möchte angesichtsder angekündigten Anträge festhalten, dass das Geschäftin der JSK weitgehend unbestritten gewesen sei. Die Vor-lage wurde am 24. Januar 2012 an den Landrat überwie-sen, so dass genügend Zeit für deren Beratung vorhandenwar.

Im ersten Teil der Vorlage geht es um die Organisati-on des Landrats. Diese Frage muss der Landrat selbstän-dig entscheiden. Der zweite Teil behandelt das Controllingder Beteiligungen – ein Anliegen, das schon lange nachKlärung verlangte und jetzt umgesetzt werden soll. DieRolle des Landrats in diesen Gremien soll damit geklärtund gestärkt werden. Aber auch diese Frage muss derLandrat für sich selbst beantworten.

In der JSK wurde auch noch die Frage diskutiert, wel-che Kommission zuständig sein solle für die inzwischenaus der kantonalen Verwaltung ausgelagerten Spitäler.Aber auch hier muss der Landrat entscheiden, wo dieseVerantwortung richtigerweise anzusiedeln ist.

Formal ist in aller Deutlichkeit festzuhalten, dass die-ser Vorlage eine synoptische Darstellung von alter undneuer Gesetzgebung beiliegt. Dem Kommissionsberichtist kein entsprechendes Dokument beigefügt worden.Allerdings muss man sich fragen, ob die relativ geringeZahl von durch die JSK vorgenommenen Änderungeneine neue Synopse gerechtfertigt hätte oder nicht.

Auch betreffend Antrag des Büros liegt der Entscheidbeim Landrat, ob die beim Büro eingegangen Anfrage viaVerfügung durch Büro oder Ratskonferenz oder mit ge-setzlichen Grundlagen beantwortet werden solle.

Es ist also wichtig, dass der Landrat die notwendigenEntscheide trifft, denn diese braucht es für all diese Fra-gen.

://: Der Landrat lehnt die Rückweisung der Vorlage mit45:37 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.17]

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141802

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– 1. Lesung

Dominik Straumann (SVP) wird die angekündigten An-träge schriftlich einreichen. Er hofft, dass für die zweiteLesung eine synoptische Darstellung vorliegt. Damit sollteeine sinnvolle Debatte über die Anträge möglich sein.

Werner Rufi (FDP) stellt die synoptische Darstellung imHinblick auf die zweite Lesung in Aussicht. Er wäre froh,wenn die SVP-Fraktion ihre Anträge bis Freitag abgebenkönnte. Dann hätte er übers Wochenende Zeit, diese zustudieren und könnte sie am Montag gleich in der nächs-ten Kommissionssitzung zur Sprache bringen.

Für die nun folgende Detailberatung möchte er noch-mals auf den Kommissionsbericht hinweisen und betonen,dass die gegenüber der Regierungsvorlage geändertenPunkte auf den Seiten 2 und 3 aufgeführt sind. Ebensowird dort auf die Änderung der Kantonsverfassung hinge-wiesen. Diese ist identisch mit der Regierungsvorlage.

Zu den finanziellen Auswirkungen: Diese halten sichim Rahmen. Es geht um die Fraktionsentschädigungen,die neu von 10'000 auf 15'000 erhöht werden sollen. Bei 6Fraktionen bedeutet das Mehrkosten von jährlich 30'000Franken. Die Schaffung eines zweiten Vizepräsidiums undeiner Geschäftsleitung anstelle des Büros und der Rats-konferenz wäre kostenneutral.

Die Kommission empfiehlt die Änderungen einstim-mig, mit 13:0 Stimmen. Die mit der Vorlage verbundenenvier Vorstösse werden zur Abschreibung empfohlen.

Ausserdem sei auf den Mitbericht der Finanzkommis-sion verwiesen, der schon lange vor dem Hauptberichtbereit gelegen hat. Die Verzögerung in der Justiz- undSicherheitskommission ist auf Grund von vielen neuenAnträgen entstanden, welche alle zuerst diskutiert werdenmussten.

Marianne Hollinger (FDP) ist froh, dass nicht jetzt überdie angekündigten Anträge der SVP abgestimmt werdenmuss. Gleichzeitig ist es aber nicht im Sinne einer zweitenLesung, dass derart viele Anträge erst dann vorgelegtwerden. De facto wird diese dann zur ersten Lesung. Diesist unglücklich.

Marie-Therese Müller (BDP) findet es eine spezielle er-ste Lesung, wenn die Anträge erst in der zweiten Lesungkommen. Wenn das so sein sollte, bittet sie die SVP dieFraktionen wenigstens vorgängig über die Anträge zuinformieren und nicht erst in der Landratssitzung. Siekommt sich ein wenig verschaukelt vor.

Klaus Kirchmayr (Grüne) macht darauf aufmerksam,dass es jedem Landrat frei stehe, nach einer zweiten Le-sung noch eine dritte Lesung zu verlangen.

Agathe Schuler (CVP) nimmt diese Information gerne zuKenntnis. Nach der so genannten zweiten Lesung muss jazunächst geschaut werden, welche Anträge zueinanderpassen.

Sie wäre froh, wenn alle Anträge, die nun in der Luftliegen, vorgängig eingereicht werden können, nicht nurjene der SVP.

Ruedi Brassel (SP) erinnert daran, dass die heutigeDurchführung der ersten Lesung beschlossen worden sei.In dieser sollen die Anträge angemeldet werden. Eine

Diskussion darüber soll aber nicht stattfinden. Immerhinkönnte aber der Umfang der Anträge abgeschätzt werden.Dies sollte zumindest bei den Initialanträgen gemachtwerden, nicht unbedingt bei den Konsequenzanträgen.Also überall dort, wo eine ganz neue Organisation ange-dacht wird. Diese sollen heute mündlich und danachschriftlich eingereicht werden.

Rolf Richterich (FDP) bekommt den Eindruck, dass die-ses Parlament zum ersten Mal eine Gesetzesrevisiondurchführe. Es ist ein normaler Vorgang, dass in der er-sten Lesung Anträge angekündigt und im Hinblick auf diezweite Lesung schriftlich eingereicht werden. Er findet dasgut. Es ist nicht das erste und es wird nicht das letzte Malsein. Diesmal sind es einfach einige mehr. Wenn die An-träge heute kämen, gäbe es ein Chaos, da die Anträgesehr grundsätzliche Fragen aufwerfen. Wenn man zumBeispiel eine andere Geschäftsleitung möchte, hat dasAuswirkungen auf ganz viele Paragraphen. Die Rückwei-sung wurde abgelehnt, damit muss nun der ordentlicheWeg beschritten werden.

Die von Ruedi Brassel verlangte Tour d’Horizon kanner unterstützen.

Hanspeter Weibel (SVP) sagt, dass es eine synoptischeDarstellung gegeben habe, auf deren Grundlage die SVP-Fraktion ihre Anträge formuliert hat. Die Synopse war abermöglicherweise nicht aktuell. Darum hat die SVP-Fraktionangekündigt, die Anträge erst in der zweiten Lesung zustellen. Damit kann sichergestellt werden, dass die Syno-pse aktuell ist.

Regina Werthmüller (Grüne) wäre froh, wenn die SVP-Fraktion ihre 35 Anträge heute stellen würde. Diskutiertwürde erst während der zweiten Lesung. Es wäre aberklar, was einen dann erwartet.

Dominik Straumann (SVP) sagt, dass sich die SVP-Frak-tion nicht gegen diesen Vorschlag wehre. Heute Morgenwurde verlangt, das Gesetz abzusetzen. Die SVP-Fraktionhätte damit die Gelegenheit gehabt, ihre Anträge schrift-lich zu stellen und alle hätten diese studieren können, imHinblick auf eine erste Lesung an der nächsten Sitzung.Dies wurde ebenso abgelehnt, wie eine Rückweisung andie Kommission. Die Anträge werden bis am 7. April allenFraktionen zugestellt. Damit haben alle Fraktionen Zeit,sich vorgängig damit zu befassen und einer zweiten Le-sung steht nichts im Weg. Es ist schade, dass nun so vielZeit für die Abarbeitung dieser Anträge verwendet wird,obwohl man dies besser in einem kleineren Gremiumgemacht hätte.

Regina Werthmüller (Grüne) stellt in Abrede, dass dieAnträge bereits schriftlich verfasst sind. Sie beantragt,dass die SVP-Fraktion ihre Anträge in der ersten Lesungstellt.

Verfassung

Titel und Ingress keine WortbegehrenI keine Wortbegehren

§68

Dominik Straumann (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1803

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beantrage, dass es an Stelle von zwei Vizepräsidien nurein Vizepräsidium geben soll.

Marianne Hollinger (FDP) sagt, dass dieser Antrag alsInformation zu Kenntnis genommen werde.

Gerhard Schafroth (glp) fragt Werner Rufi, ob bei An-nahme des Antrages gar keine Verfassungsabstimmung

nötig wäre, was Werner Rufi (FDP) bestätigt.

Marianne Hollinger (FDP) erinnert daran, dass die SVP-Fraktion nach der Abweisung der Rückweisung bekanntgegeben habe, dass sie ihre Anträge im Hinblick auf diezweite Lesung allen zustellt, als Grundlage für die Ab-stimmung. Sie schlägt vor, dabei zu bleiben – entgegendem Antrag von Regina Werthmüller.

Bereits vorbereitete Anträge sollen in der 1. Lesunggestellt werden. Darüber würde auch abgestimmt.

Claudio Botti (CVP) stellt fest, dass das Chaos komplettist. Es wäre wohl besser gewesen, die Anträge in kleinemKreis zu diskutieren. Über jeden Antrag muss noch 15Minuten diskutiert werden. Damit wird die erste Lesungheute sicher nicht mehr beendet.

Dominik Straumann (SVP) stellt klar, dass die Anträgevon der SVP-Fraktion bereits eingereicht worden sind. Sieliegen also vor. Es kann einzig einige kleine Fehler in denAnträgen drin haben, weil die Synopse, welche als Grund-lage diente, nicht 100%-aktuell war.

Mit dem von Marianne Hollinger skizzierten Vorgehenist er einverstanden.

Rolf Richterich (FDP) bemerkt, dass man nach einer 10-minütigen Runde nun wieder gleich weit sei, wie zuvor.Wer einen Antrag stellen möchte, muss sich überlegen,wann und wie er den Antrag stellen möchte. Dies gehörtauch zum Ratsbetrieb. Wenn die SVP-Fraktion der Mei-nung ist, dass sie keine Geschäftsleitung möchte, dannmuss sie heute den Antrag am richtigen Ort stellen. Dannkann der Rat darüber heute eine Grundsatzdebatte füh-ren. Wenn der Antrag abgelehnt wird, dann kann die De-tailberatung normal weiter stattfinden. Wenn der Landrat– wider erwarten – die Geschäftsleitung nicht möchte,dann muss eine Rückweisung beantragt werden, weil dieseinen Rattenschwanz an Änderungen zur Folge hätte.

Er bittet Dominik Straumann den Antrag am richtigenOrt zu stellen. Dies würde auch eine gehaltvolle ersteLesung garantieren. [Applaus]

II keine WortbegehrenIII keine Wortbegehren

Marianne Hollinger (FDP) begrüsst die Mitglieder desBüros des Grossen Rates Baselstadt, welche sich auf derTribüne eingefunden haben. Es ist zum Glück nicht dieRegel, dass sich der Landrat andauernd mit solchen Pro-blemen beschäftigen muss. Sie ist zuversichtlich, dassnoch eine Lösung gefunden wird und hofft, es sei für dieDamen und Herren GrossrätInnen spannend und unter-haltend, dem restlichen Verlauf der Debatte folgen zudürfen.

Aus dem Plenum erreichte sie die Frage, ob Mundartauf der Tribüne verstanden werde. [Heiterkeit]

Landratsgesetz

Titel und Ingress keine WortbegehrenI keine Wortbegehren§§ 4, 6, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 16 keine Wortbegehren

§ 16a

Dominik Straumann (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktionden Antrag stelle, § 16a zu streichen. Büro und Ratskon-ferenz sollen beibehalten werde, mit allen Konsequenzen.

Eine Diskussion wird zum jetzigen Zeitpunkt nichtgewünscht.

://: Der Landrat lehnt die Streichung von § 16a mit 47:28Stimmen bei 1 Enthaltung ab.[Namensliste einsehbar im Internet; 16.41)

§§17,19, 21, 26 keine Wortbegehren

§27

Daniel Altermatt (glp) sagt namens der glp/BDP-Fraktion,dass diese die Streichung von § 27 Absatz 1 Buchstabe averlange. Dieser macht keinen Sinn.

Ausserdem beantragt die Fraktion eine Änderung vonAbsatz 3. So wie Absatz 3 im Moment formuliert ist, sagter nicht das aus, was er aussagen sollte. Die Idee ist –liess er sich sagen –, dass der Turnus 16 Jahre dauernsoll. So wie die Formulierung nun lautet, würde der Pro-porz über 16 Jahre gemittelt.Vorgeschlagen wird die folgende Formulierung: «Der Tur-nus bei der Bestellung des Landratspräsidiums und derVizepräsidien dauert 12 Jahre und richtet sich soweit wiemöglich nach der Stärke der Parteien».

Damit ist gesagt, dass innerhalb von 12 Jahren alleFraktionen mindestens einmal an der Reihe gewesen seinmüssen und die Stärke der Parteien berücksichtigt wird.Die Dauer von 12 Jahren ermöglicht es, dass die 4 gros-sen Parteien zwei Mal an die Reihe kämen, die kleinen jeeinmal. Die kleinen Parteien wären damit nicht überver-treten.

Klaus Kirchmayr (Grüne) findet den ersten Antrag sinn-voll. Zum zweiten Antrag: Die Idee in der Kommissions-beratung war nicht die, dass jede Partei alle 16 Jahre andie Reihe kommt, sondern nur dann, wenn sie die ent-sprechenden Proporzstärken erreicht, welche für ein Prä-sidium nötig ist. Er empfiehlt, den zweiten Antrag zurückzu nehmen und auf die zweite Lesung aufzusparen. Bisdahin könnte aufgezeigt werden, was es für welche Parteibedeuten würde, wenn die von der Kommission vorge-schlagene Regelung implementiert würde. Damit könntendie 16 mit den 12 Jahren verglichen werden. Gefühlsmäs-sig denkt er, dass die grossen Parteien überdurchschnitt-lich benachteiligt würden.

Hanspeter Weibel (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktionden Antrag ablehne. Es ist gefährlich, eine solche Rege-lung auf Grund der aktuellen Zusammensetzung desLandrates zu fällen. In den letzten Jahren wuchs die Zahlder Parteien fast schon inflationär. Es ist nicht auszu-schliessen, dass dieser Trend weitergeht. Es bestündedann die Gefahr, dass der Proporz missachtet würde.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141804

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Ruedi Brassel (SP) sagt, dass die SP die Anträge ableh-ne. Sie gehen in sich selber nicht auf. Es braucht § 27Absatz 1 Buchstabe a, nicht weil die Fraktionspräsidiendort zu wählen sind, sondern weil der Anspruch auf Präsi-dien und Vizepräsidien nach proportionalem Anspruch zuberechnen sind.

Dass für die Berechnung 16 Jahre berücksichtigt wer-den, hat seinen guten Grund. Es braucht einen langenZeitraum, damit nicht nur die grossen zum Zug kommen.Ausserdem ist die Zusammensetzung nach Fraktionennicht fix. Es könnte auch sein, dass plötzlich 10 bis maxi-mal 18 Fraktionen à 5 Leute gebildet werden. Dann könn-te die Regelung nicht eingehalten werden. Daher brauchtes die Proportionalität bei der Zusammensetzung derGeschäftsleitung.

Wenn nun willkürlich etwas «geschräubelt» wird undder Turnus verkürzt wird, dann wird das Ganze nicht de-mokratischer.

Daniel Altermatt (glp) stellt klar, dass im Antrag von Frak-tionen und nicht von Parteien die Rede sei. Damit bestehtdas angesprochene Problem von der Fraktionierung desLandrates nicht.

Er bleibt dabei: Buchstabe a ist nicht nötig. Weil dieproportionale Berücksichtigung bei Präsidium und Vize-präsidium in Buchstabe b geregelt wird.

Die 16-Jahre-Regelung richtet sich klar gegen diekleinen Parteien. Diese haben während Jahrzehnten kei-ne Chance, in ein Vizepräsidium gewählt zu werden. Da-her drängt er auf einen relativ fixen Turnus, innerhalbdessen alle Parteien einen Anspruch auf eine Berück-sichtigung haben. Bei 12 Jahren wäre dies der Fall: Die 4grossen Parteien würden je zweimal berücksichtigt, die 4kleinen je einmal. Statt 12 Jahre könnte er sich auch 16Jahre vorstellen. Dann kämen die grössten zwei Parteienje drei Mal an die Reihe, die nächsten zwei Mal und diekleinsten nur einmal.

Wichtig ist der glp/BDP-Fraktion ein fester Turnus.

Dominik Straumann (SVP) bemerkt, dass es bei denRichterwahlen ein Gentlemen-Agreement gebe, bei demauch eine Zeitdauer von 16 Jahren massgebend sei. Erhat heute mit Gerhard Schafroth die Zeitdauer diskutiert.Für alles, was innerhalb einer Session geschieht, soll dieFraktionsstärke massgebend sein, für alles, was über eineSession hinausgeht, ist die Parteistärke massgebend.

Er ist gegen einen festen Turnus. Die SVP oder dieGrünen mussten auch viele Jahre warten, bis sie einenPräsidenten stellen durften.

Die genaue Berechnung ist schwierig und kann durch-aus nochmals diskutiert werden. Eine Momentaufnahmealle vier Jahre zu korrigieren, ist aber sicher wenig sinn-voll. Dann besteht die Gefahr, dass gewisse Parteien nieberücksichtigt werden. Klaus Kirchmayr hat ja schon ge-sagt, dass eine Berechnung nötig wäre, um die Folgen fürdie nächsten vier oder acht Jahre abschätzen zu können.

Felix Keller (CVP) hat eine kleine «Milchbüech-lirechnung» gemacht. Bei einem Turnus von 12 Jahrenbräuchte man einen Wähleranteil von 8.3% um einmal fürdas Präsidium berücksichtigt zu werden. Bei 16 Jahrenwären es nur 6.2 %. In seinen Augen kommen 16 Jahreden kleinen Parteien also mehr entgegen als 12 Jahre.

Für Gerhard Schafroth (glp) ist es völlig unklar, wie bei

der jetzigen Formulierung von § 27 Abs. 3 die Auswahlaussehen würde. Gäbe es ein «Geknobbel» unter denaktuellen Parteipräsidenten? Oder wäre es ein mathemati-sches Vorgehen nach einem berechenbaren Raster?

Über die genaue Berechnung kann diskutiert werden.Fundamental ist, dass es ein klares, berechenbares Ras-ter gibt, welches alle Parteien berücksichtigt. Der vorlie-gende Textvorschlag ist schlicht nicht verständlich.

Klaus Kirchmayr (Grüne) ist auch der Meinung, dass einklarer Berechnungsmechanismus vorliegen muss. DieKommission hat einen solchen Mechanismus ausgearbei-tet, sowohl für 12 als auch für 16 Jahre. Das Papier, wel-ches den Mechanismus erklärt, kann gerne weitergege-ben werden.

Weil die grossen Parteien in den letzten Jahren sehrhäufig zum Zuge kamen, ist die Chance gross, dass inden nächsten Jahre die kleinen Parteien – vor allem sol-che, die schon länger im Landrat vertreten sind, wie zumBeispiel die EVP – die Möglichkeit haben werden, einenPräsidenten zu stellen.

Werner Rufi (FDP) stellt in Aussicht, dass diese Berech-nungen der angekündigten Gesetzessynopse beigelegtwerden.

Die Streichung von § 27 Absatz 1 Buchstabe a wärenicht korrekt. Es geht dort um die Wahl der Geschäfts-leitungsmitglieder. In Buchstabe b ist von den Kommissio-nen die Rede. Das darf nicht verwechselt werden. WürdeBuchstabe a gestrichen, entstünde eine Lücke beimWahlprozedere.

Daniel Altermatt (glp) gibt bekannt, dass er den Antragzur Streichung von § 27 Absatz 1 Buchstabe a zurückzie-he.

://: Der Landrat lehnt den Antrag der glp/BDP-Fraktionbetreffend Neuformulierung von § 27 Abs. 3 mit 70:6Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. [Namensliste ein-sehbar im Internet; 16.55]

§§ 29, 30, 31, 33, 37, 38, 42, 43, 46a, 48, 49keine Wortbegehren

§ 51

Gerhard Schafroth (glp) bemerkt, dass es hier gegen-über der alten Formulierung inhaltlich keine Neuerungengebe. Er stellt keinen Antrag, möchte aber einige Bemer-kungen zur Sanktionierung von Ratsmitgliedern anbrin-gen.

Wenn jemand den Ratsbetrieb stört, kann er sofortvom Ratsbetrieb ausgeschlossen werden. Dies ist klarund das ist richtig. Aber: Kommen Massnahmen zum Zu-ge, die nicht sofort wirken, ist das Verwaltungsverfahrens-recht massgebend. Dies wurde vom Büro bislang nicht zuKenntnis genommen. Wenn eine Massnahme gegen einMitglied des Landrates ergriffen wird, muss dies in Formeiner Verfügung erfolgen und dem Betroffenen ist recht-liches Gehör zu gewähren. Es besteht ebenfalls Akten-einsichtsrecht. Es gibt auch Ausstandspflichten der Be-troffenen. Bislang wurde dies nicht sauber gehandhabt.Die Räte haben die Minimalstandards des Verwaltungs-verfahrensrechts einzuhalten. Materialien dazu sind vor-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1805

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handen, damit sollte in Zukunft alles klar sein.

Urs-Peter Moos (BDP) hat diesbezüglich vor einiger Zeiteinen Vorstoss eingereicht. Er fragt, inwiefern dieser in dieKommissionsberatung eingeflossen sei.

Werner Rufi (FDP) antwortet, dass der Vorstoss separatin Behandlung sei. Er kündigt an, dass im Hinblick auf diezweite Lesung, das Verfahrensrecht erläutert werden soll.Das Verwaltungsverfahrensgesetz ist anwendbar. DieGrundsätze des rechtlichen Gehörs oder der Aktenein-sicht sind zu gewähren. Es gibt aber ein Ermessen beimAblauf und der praktischen Umsetzung. Dies gilt es vonder betroffenen Person zu respektieren.

Die vorliegende Regelung wurde nur formell redigiert.

Isaac Reber (Grüne) sagt, dass der Vorstoss von Urs-Peter Moos jünger sei als die hier zu beratende Vorlage.Er wird im Hinblick auf die zweite Lesung abklären, wieweit die Antwort zum Vorstoss schon gediehen ist.

Hanspeter Weibel (SVP) erinnert daran, dass das Einrei-chen eines Vorstosses noch nicht heisst, dass er auchüberwiesen oder behandelt ist.

Urs-Peter Moos (BDP) kann das bestätigen. Er findet esaber merkwürdig, dass ein angeblicher Zeitdruck ins Feldgeführt wird. In seinen Augen handelt es sich hier umeinen permanenten Prozess.

§§52, 54, 55, 56, 58, 60, Untertitel nach § 60keine Wortbegehren

§ 61

Hanspeter Weibel (SVP) stellt im Auftrag der ganzenGPK den Antrag, die Klammerbemerkung «(ausgenom-men den Bericht des Kantonsspitals Baselland und derPsychiatrie Baselland)» in Absatz 1 b zu streichen. DieseBemerkung macht keinen Sinn und stellt eine Ausnahmevon einem Grundsatz dar. Ansonsten müssten auch ande-re Berichte an andere Kommissionen überwiesen werden.

Die GPK ist der Meinung, dass einer vorberatendenKommission oft die nötige Distanz fehle oder fehlen kann,wenn sie solche Berichte beurteilen muss.

Regula Meschberger (SP) erinnert daran dass die Justiz-und Sicherheitskommission hier einen Antrag derVolkswirtschafts- und Gesundheitskommission aufgenom-men hat. Das Oberaufsichtsrecht der GPK soll in keinerArt und Weise beschnitten werden. Es geht hier um einenFachbericht, bei dem es fundierte Kenntnisse der ganzenSituation braucht. Die VGK hat dieses Hintergrundwissen.So wie der Kantonalbank-Bericht in der Finanzkommissionbesprochen wird, sollen die Spitalberichte in der VGKbesprochen werden. Überprüfungen kann die GPK weiter-hin anstellen. Daher beantragt sie, die Klammerbemer-kung nicht zu streichen.

Hanspeter Weibel (SVP) entgegnet, dass die GPK sehrwohl das nötige Fachwissen besitze. Dazu gibt es dieentsprechende Subkommission. Es stört ihn, wenn gesagtwird, die Subko-Mitglieder hätten dieses Wissen nicht.

Es geht ihm auch um Effizienz. Es ist unsinnig, dassdie VGK die Verantwortlichen zu einem Hearing einlädt,

im selben Zeitraum wie die GPK.Die Finanzkommission hat übrigens auch Oberauf-

sichtsfunktionen. Daher ist der Bericht der Kantonalbankdort auch am richtigen Ort.

Oberaufsichtsfunktionen und Funktionen der vorbera-tenden Kommissionen dürfen nicht vermischt werden. Mitdieser Klammerbemerkung besteht aber genau dieseGefahr. Daher wehrt sich die GPK vehement dagegen.

Jürg Degen (SP) unterstützt den Präsidenten der GPK.Wenn das angeführte Fachwissen entscheidend sein sollfür die Beurteilung von Berichten, dann müssen nochganz viele Berichte an die zuständige Kommission über-wiesen werden. Er muss als GPK-Subkopräsident – zu-ständig für die BUD – den Geschäftsbericht des Sicher-heitsinspektorat begutachten. In der oben angeführtenLogik müsste dann aber die Umweltschutz- und Energie-kommission den Bericht begutachten. Amtsberichte derGerichte gingen dann an die Justiz- und Sicherheitskom-mission.

Bislang galt der Grundsatz, dass Berichte, welche dieArbeit rückwirkend beurteilen, von der GPK oder der Fi-nanzkommission geprüft werden. Das Fachwissen warbislang zweitrangig. Von der Systematik her ist es daherrichtig, die Klammerbemerkung zu streichen.

Agathe Schuler (CVP) unterstützt ihre beiden Vorredner.Es ist für sie klar, dass die Jahresberichte der Spitäler BLund der Psychiatrie BL in die GPK gehören. Daher ist dieKlammer zu streichen. Das nötige Fachwissen ist in derGPK vorhanden.

Sie erinnert daran: Bis zur Verselbständigung derInstitutionen war es selbstverständlich, dass die GPK imRahmen des Amtsberichts auch den Spitalbericht und denPsychiatriebericht untersucht hat. Nur durch eine Pannesind die Berichte dieses Mal der VGK zugewiesen wor-den.

Sie bittet darum, das Altbewährte weiterzuführen.

Für Klaus Kirchmayr (Grüne) muss die Effizienz berück-sichtigt werden. Die GPK ist in seiner Wahrnehmung zufest beschäftigt mit Standardgeschäften. Er versteht diePolitik des GPK-Präsidenten so, dass er spezifischer undmehr in die Tiefe prüfen möchte. Er unterstützt dies.

Die Prüfung der Jahresberichterstattung hatte in denletzten Jahren nicht mehr sehr viel mit Oberaufsicht zutun. Man liest die Berichte und macht ein oder zwei An-merkungen. Die Berichte sind auf einem sehr hohen ag-gregierten Niveau, so dass wirkliche Verbesserungsvor-schläge selten hervorkommen. Ganz im Gegensatz dazustehen die spezifischen GPK-Berichte, welche sich aufeine Dienststelle oder einen Prozess beschränken. Dortist mehr möglich und er fände es gut, wenn die GPK sichmehr auf solche Berichte konzentrieren könnte. Dahertendiert er dazu, den Antrag abzulehnen und der VGK zuermöglichen, die Jahresberichterstattung der Spitäler zuprüfen.

Rein von der Systematik her gesehen, kann Regula

Meschberger (SP) das Gesagte nachvollziehen. Hiergeht es aber um mehr als nur um einen Jahresbericht.

Die VGK beschäftigte sich in mehreren Sitzungen mitThemen wie gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Dieskann die GPK nie in diesem Ausmass machen, sie musses auch nicht.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141806

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Mit der Verselbständigung der Spitäler ist die Aus-gangslage eine andere. Es gibt nicht mehr nur einen Jah-resbericht mit Jahresrechnung, der zu begutachten ist.Der Jahresbericht ist die Grundlage für allfällige Strategie-diskussionen, auch Diskussionen über die Eignerstrate-gie. Die Fragestellungen sind also ganz anders als vor derVerselbständigung. Die VGK hat sich ständig mit diesenFragen beschäftigt und es ist daher richtig, dass sie die-sen Bericht beurteilt.

Hanspeter Weibel (SVP) ist erstaunt zu hören, wie sichNicht-GPK-Mitglieder über die GPK-Arbeit äussern. DiePrüfung des Jahresberichtes ist immer ein Anlass, sichmit einer Institution vertieft auseinander zu setzen. Darausergeben sich oft Themen, welche in aller Tiefe behandeltwerden müssen.

Das Problem der GPK besteht darin, dass sie nichtalles, was sie behandelt auch in den Landrat tragen kann.Die GPK erstellt immer wieder Berichte mit Empfehlungennur zu Handen der verantwortlichen Stellen. Es gibt auchimmer wieder der Fall, dass Sachkommissionen die GPKbitten, gewisse Sachverhalte zu prüfen, weil diese mehrKompetenzen hat, dieser Sache nach zu gehen.

Systematisch gehört die Ausnahme nicht ins Gesetz.Solche Ausnahmen sollen auch nicht geschaffen werden.Die Systematik soll nicht durchbrochen werden.

Pia Fankhauser (SP) bittet darum, den Fokus auf dieOrganisation und nicht auf die Personen zu richten. Diehier zu beratende Vorlage soll ja für die Zukunft Gültigkeithaben. Das Gesundheitswesen ist eine der dynamisch-sten Branchen, die es zurzeit gibt. Die Argumentation,dass es schon immer so war, und dass es gut war, reichtihr da nicht. Die Klammer zu streichen, mag gut sein.Klammern in einem Gesetz werfen häufig ja mehr Fragenauf, als dass sie zur Klärung beitragen. Das heisst abernoch lange nicht, dass die Berichte der Spitäler und derPsychiatrie von der GPK behandelt werden müssen. Fürdiese Berichte müssen spezifische Lösungen gefundenwerden. Sie möchte nicht über die Kompetenzen diskutie-ren sondern darüber, was die beste Lösung für die Zu-kunft ist. Die VGK hat das nötige Fachwissen. In der VGKgab es viele personelle Wechsel und es wurde dabei im-mer wieder sichtbar, wie viel Wissen verloren geht, unddass gewisse Begriffe wie Kostengewicht oder Fallpau-schale aufs Neue erklärt werden müssen. Sie ist nichtsicher, ob die GPK-Subkos sich immer wieder damit aus-einander setzen möchten.

Oskar Kämpfer (SVP) bittet darum, ehrlich zu sein. Zualleroberst in der Organisation steht eine Systematik. Undwer schon einmal eine Organisation aufgebaut hat, weiss,dass diese Systematik nicht allzu häufig durchbrochenwerden soll, wenn es nicht unbedingt nötig ist. Die Ober-aufsicht ist eine dieser grundlegenden Systematiken. DieGPK kann sich das nötige Fachwissen aneignen.

Die GPK betrachtet die Institutionen aus einem ganzanderen Blickwinkel, wie es eine Fachkommission tut.Wer dies ändern möchte, schwächt die Oberaufsichts-aufgabe des Landrates. Darum gehört die Klammer gestri-chen.

Marc Bürgi (BDP) bittet Werner Rufi zu erklären, wie dieJSK diese Klammerbemerkung begründet. Er sieht zweiArgumentationen im Raum stehen. Die glp/BDP-Fraktion

könnte es verstehen, wenn der Bericht neu von der VGKgeprüft wird, weil die Spitäler ausgelagert wurden. Wennhingegen die Begründung lautet, dass die VGK mehrFachwissen habe, dann würde seine Fraktion den Antragvon Hanspeter Weibel dezidiert unterstützen.

Werner Rufi (FDP) verweist auf Seite 3 des Kommis-sionsberichts. Die Regierung hat diese Frage in ihrer Vor-lage übrigens nicht behandelt.

Die VGK hatte der JSK die hier debattierte Änderungbeantragt, weil sie über das nötige Fachwissen verfügeund im Sinne der Einheit der Materie weiter über die ge-nannten Berichte und Rechnungen beraten wolle.

Die JSK argumentiert nicht in erster Linie mit demFachwissen. Ihr geht es um die einheitliche Prüfung derFragen rund um die Spitäler. Daher wurde die besagteKlammerbemerkung ins Gesetz aufgenommen. Im Berichtwurde aber auch klar gestellt, dass die Oberaufsichts-funktion der GPK in keiner Art und Weise eingeschränktwerden soll. Diese soll aber ergänzend sein. Die GPKkann in freiem Ermessen Schlüsse ziehen und entspre-chend vorgehen. Neu ist geplant, dass zwei Gremien dieBerichte prüfen. Die eine bekommt den Bericht direkt, dieandere im Rahmen der Oberaufsicht.

Eigentlich müsste dieser Sachverhalt im Spitalgesetzfestgeschrieben werden. Dies wurde aber nicht gemacht.

Marc Bürgi (BDP) befürchtet, dass die vorliegende For-mulierung der Willkür Tür und Tor öffnet. Das wäreschlecht. Auch die Bau- und Planungskommission könntedann zum Beispiel den Anspruch stellen, die Berichte derRheinhäfen oder des Flughafens prüfen zu können. Erbittet darum, dem Antrag von Hanspeter Weibel zu folgen.

Peter Küng (SP) ist Mitglied der angesprochenen GPK-Subko.

Er möchte noch eine weitere Überlegung anstellen,die bislang zu kurz gekommen ist. Regierungsrat ThomasWeber hat angekündigt, dass die Regierung sich überlegt,sich aus den Verwaltungsräten der Spitäler zurück zuziehen. Die GPK hätte dann die Aufgabe, die Regierungals Eignerin zu kontrollieren. Daher macht er beliebt, denAntrag der GPK zu unterstützen und danach im Gesprächmit der VGK das weitere Prozedere nochmals zu bespre-chen.

Werner Rufi (FDP) antwortet Marc Bürgi dass es ebennicht um Willkür gehe. Die beiden Ausnahmefälle sinddefiniert. Und es wird bei diesen zwei bleiben. Die JSKmöchte keine weiteren Ausnahmen. Diese beiden sindaber sachlich begründet und nicht vergleichbar mit ande-ren angesprochenen Beispielen. Wenn die Klammer ge-strichen wird, ist alles wieder unklar. Und das wäre nichtsinnvoll.

://: Der Landrat stimmt mit 41:32 Stimmen bei 2 Enthal-tungen dem Antrag der GPK zu, die Klammerbemer-kung «(ausgenommen den Bericht des KantonsspitalsBaselland und der Psychiatrie Baselland)» zu strei-chen.[Namensliste einsehbar im Internet; 17.24]

§§ 61a, 65, 68, 69 keine WortbegehrenII keine Wortbegehren§3 keine Wortbegehren

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014 1807

E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01]

III keine WortbegehrenUntertitel zu §25, § 27, Untertitel zu § 27a, § 35,Untertitel zu §47, § 47a keine WortbegehrenIV keine Wortbegehren

://: Somit ist die erste Lesung abgeschlossen.

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

*

Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 1865

2014/097Motion von Marie-Theres Beeler vom 27. März 2014: Be-trieb eines Schulheims für weibliche Jugendliche für eineausgewiesene Nachfrage auf deutschweizerischer Ebene

Nr. 1866

2014/098Postulat von Pia Fankhauser vom 27. März 2014: Menschmobil - Fahrten für Behinderte und Betagte in den ÖVintegrieren

Nr. 1867

2014/099Postulat von Christoph Buser vom 27. März 2014: Wirt-schaftsoffensive: Perspektiven für das Löli-Gebiet

Nr. 1868

2014/100Interpellation von Christoph Buser vom 27. März 2014:Auswirkungen der Mindestlohn-Initiative

Nr. 1869

2014/101Interpellation von Stephan Grossenbacher vom 27. März2014: Tieflöhne im Kanton Basel-Landschaft

Nr. 1870

2014/102Interpellation von Jürg Degen vom 27. März 2014: Min-destlöhne im Kanton Baselland 2

Nr. 1871

2014/103Interpellation von Andreas Giger vom 27. März 2014: Min-destlöhne im Kanton Baselland 1

Nr. 1872

2014/104Interpellation von Regina Werthmüller vom 27. März 2014:Löst ein zeitlich gestaffelter Arbeitsbeginn bei kantonalen

Institutionen und Schulen das Pendlerproblem?

Nr. 1873

2014/105Interpellation von Claudio Botti vom 27. März 2014: Lehr-plan 21

Nr. 1874

2014/106Interpellation von Hannes Schweizer vom 27. März 2014:Wirtschaftsoffensive wie weiter?

Nr. 1875

2014/107Interpellation von Stefan Zemp vom 27. März2014: Wie geht der Kanton Baselland um mit den sichändernden Verhältnissen in der globalen und nationalenCannabis-Politik?

Nr. 1876

2014/108Interpellation von Hansruedi Wirz vom 27. März 2014:Aktueller Stand der Umstellung auf Strom aus erneuer-baren Energien

Nr. 1877

2014/109 Interpellation von Caroline Mall vom 27. März2014: Aufschlüsselung der Kosten pro Schüler / Schülerin

Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

*

Nr. 1878

Mitteilungen

– Verabschiedung Andrea Mäder

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) informiert,dass Andrea Mäder am 31.3.2014 ihren letzten Arbeitstaghabe. Heute möchte sie Andrea Mäder darum verabschie-den.

Andrea Mäder wurde vom Regierungsrat am 25. Okto-ber 2011 als 2. Landschreiberin gewählt und hat ihre Stel-le am 2. Januar 2012 angetreten. Sie hatte nach einerBankausbildung und einem Geschichts- und Politologies-tudium bei der EFTA in Brüssel, bei den Parlamentsdien-sten des Bundes in Bern und beim SECO gearbeitet.

Rasch hat sie sich in die vielfältigen Aufgaben zu-gunsten des Regierungs- und des Landrates eingearbeitetund ein grosses Netzwerk inner- und ausserhalb der Kan-tonsverwaltung aufgebaut. Für die Mitarbeitenden derLandeskanzlei war sie als Personalchefin rasch eine wich-tige Ansprech- und Vertrauensperson.

Andrea Mäder legte stets ein grosses Engagement anden Tag und überzeugte durch effizientes, kompetentes,und professionelles Arbeiten sowie durch ihre sympathi-

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 20141808

E:\lr_2014-03-27_ptk.wpd – [10.10.01]

sche Herzlichkeit. Aber auch an ihr sind die Turbulenzen,denen die Landeskanzlei in den letzten Monaten ausge-setzt war, nicht spurlos vorübergegangen, so dass siesich letzten Herbst zur Kündigung entschlossen hat. Dieswird sehr bedauert.

Andreas Mäder war die richtige Frau zum falschenZeitpunkt.

Dieser Entscheid hat sich aber nicht negativ auf ihrenEinsatzwillen ausgewirkt. Ganz im Gegenteil. Hat sie dochdas letzte halbe Jahr – während der Vakanz auf der Posi-tion des Landschreibers – die Verantwortung für die Füh-rung der Landeskanzlei alleine getragen und diese Auf-gabe sehr gut gemeistert, unterstützt von ihrem Team,welches sie zu ausserordentlichen Leistungen motivierenkonnte.

Nun gilt es Abschied zu nehmen. Wir, der Landrat unddie Regierung, danken Andrea ganz herzlich für ihre gros-se Arbeit zugunsten unseres Kantons und wünschen ihrfür ihre private und berufliche Zukunft nur das Beste!

Dankeschön Andrea, und mach’s ganz guet![Alle Landrätinnen und Landräte erheben sich. Lang

anhaltender Applaus.]

Andrea Mäder bedankt sich für die letzten zwei Jahre. Eswar nicht immer einfach, aber sie hat viel gelernt in dieserZeit. Von Seiten des Landrates hat sie immer sehr vielWertschätzung gespürt. Dafür bedankt sie sich ganz herz-lich. Sie würde sich sehr freuen, die eine oder den ande-ren bei Gelegenheit wieder zu treffen.

– Schluss der Sitzung

Marianne Hollinger (FDP) begrüsst ganz herzlich Christi-an Egeler, Grossratspräsident Basel-Stadt und seine Kol-leginnen und Kollegen vom Büro des Grossen Rates. ImAnschluss werden die beiden Büros eine gemeinsameSitzung abhalten und danach im Landhof in Pratteln ge-meinsam essen. Sie freut sich auf den Abend.

Sie erinnert an die anschliessenden Sitzungen derRatskonferenz und schliesst die Landratssitzung um17.35 Uhr.

Für das Protokoll:Thomas Löliger, Landeskanzlei

Die nächste Landratssitzung findet statt am

10. April 2014

Für die Richtigkeit des Protokolls

Im Namen des Landrats

die Präsidentin:

der Landschreiber: