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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2379 N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-01-27_ptk.wpd – [10.10.01] 789 www.bl.ch Protokoll 68. Sitzung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 27. Januar 2011 10.00–12.00 / 14.00 – 17.10 Uhr

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2379

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789www.bl.ch

Protokoll

68. Sitzung des Landratesdes Kantons Basel-Landschaft

Liestal, 27. Januar 2011

10.00–12.00 / 14.00 – 17.10 Uhr

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112380

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Abwesend Vormittag:Holinger Peter, Münger Daniel, Steiner Christian, StohlerMyrta, Strub Susanne und Wirz Hansruedi

Abwesend Nachmittag:Helfenstein Andreas, Holinger Peter, Münger Daniel,Stohler Myrta und Strub Susanne

KanzleiMundschin Walter

Protokoll:Imwinkelried Barbara, Laube Brigitta, Klee Alex, EngesserMichael und Schaub Miriam

IndexMittteilungen 2383Traktandenliste, zur 2383Persönliche Vorstösse 2416Überweisungen 2397

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2381

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Traktanden

1 2010/430Berichte des Regierungsrates vom 14. Dezember 2010und der Petitionskommission vom 18. Januar 2011: 10Einbürgerungsgesuchebeschlossen 2383

2 2011/001Berichte des Regierungsrates vom 4. Januar 2011 undder Petitionskommission vom 18. Januar 2011: 10 Ein-bürgerungsgesuchebeschlossen 2384

3 2011/002Berichte des Regierungsrates vom 4. Januar 2011 undder Petitionskommission vom 18. Januar 2011: 16 Ein-bürgerungsgesuchebeschlossen 2384

4 2011/003Berichte des Regierungsrates vom 4. Januar 2011 undder Petitionskommission vom 18. Januar 2011: 15 Ein-bürgerungsgesuchebeschlossen 2384

5 2011/004Berichte des Regierungsrates vom 4. Januar 2011 undder Petitionskommission vom 18. Januar 2011: Erteilungdes Kantonsbürgerrechts im Einbezug in die Einbürgerungder Elternbeschlossen 2384

6 2011/005Berichte des Regierungsrates vom 11. Januar 2011 undder Petitionskommission vom 18. Januar 2011: 10 Ein-bürgerungsgesuchebeschlossen 2384

7 2011/006Berichte des Regierungsrates vom 11. Januar 2011 undder Petitionskommission vom 18. Januar 2011: 12 Ein-bürgerungsgesuchebeschlossen 2385

8 2010/235Berichte des Regierungsrates vom 15. Juni 2010 und derFinanzkommission vom 29. November 2010: FormulierteVerfassungsinitiative vom 9. Juli 2009 «Einfachere Steu-ern im Baselbiet». 2. Lesungbeschlossen zh. Volksabstimmung 2385

9 2010/319Berichte des Regierungsrates vom 21. September 2010und der Finanzkommission vom 22. Dezember 2010:Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer; Änderungder Veranlagungsbehörde. 2. Lesungbeschlossen (mit 4/5-Mehr) 2386

10 2010/317Berichte des Regierungsrates vom 14. September 2010und der Bau- und Planungskommission vom 13. Januar2011 sowie Mitbericht der Finanzkommission vom 13.Januar 2011: Übernahme der Sekundarschulbauten und -anlagen durch den Kanton. 1. Lesungabgeschlossen 2387

11 2009/379Interpellation von Jürg Wiedemann vom 10. Dezember2009: Übernahme der Sekundarschulbauten, deren Haus-warte und dem Reinigungspersonal. Schriftliche Antwortvom 23. März 2010erledigt 2392

12 2010/324Berichte des Regierungsrates vom 21. September 2010und der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 12.Januar 2011: Konzept Weiterbildung Basel-Landschaftbeschlossen 2393

13 2010/349Berichte des Regierungsrates vom 19. Oktober 2010 undder Bau- und Planungskommission vom 13. Januar 2011:Formulierte Gesetzesinitiative “Für eine Umfahrungsstras-se Allschwil”; Unterbrechung bzw. Verlängerung der Be-handlungsfristbeschlossen 2395

14 2010/269Berichte des Regierungsrates vom 29. Juni 2010 und derBau- und Planungskommission vom 13. Januar 2011: H2Pratteln-Liestal (HPL); Zusatzkredit Gesamtprojektbeschlossen 2406

15 2010/424Motion von Martin Rüegg vom 9. Dezember 2010: H2Zusatzkredit: Finanzierungabgelehnt 2409

17 2010/199Berichte des Regierungsrates vom 11. Mai 2010 und derJustiz- und Sicherheitskommission vom 10. Januar 2011:Gesetz über die Information und den Datenschutz(Informations- und Datenschutzgesetz) und Änderung der§§ 55 und 56 Kantonsverfassung. 1. Lesungabgeschlossen 2409

18 Fragestundealle Fragen (10) beantwortet 2397

19 2009/298Motion von Hanni Huggel vom 29. Oktober 2009: Ände-rung der Verordnung zum Gesetz über die politischenRechte: § 3 Stimm- und Wahlzettelals Postulat überwiesen 2411

20 2009/323Postulat von Karl Willimann vom 12. November 2009:Einheitliche formelle Struktur im Berichts- und Vorlagen-bereich an den Landratüberwiesen und abgeschrieben 2412

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112382

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21 2009/305Postulat von Hans-Jürgen Ringgenberg vom 29. Oktober2009: Erhöhung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit fürKrankenkassenprämienabgelehnt 2413

22 2010/014Postulat von Marianne Hollinger vom 14. Januar 2010:Krankheitsabzüge machen Steuerabteilungen kranküberwiesen 2414

23 2010/017Postulat von Isaac Reber vom 14. Januar 2010: Grund-sätzliche Überprüfung der Unternehmensbesteuerungüberwiesen und abgeschrieben 2414

24 2010/016Postulat von Elisabeth Schneider vom 14. Januar 2010:Simulation Kanton Baselüberwiesen 2414

Nicht behandelte Traktanden

25 2009/369Postulat von Beatrice Herwig vom 9. Dezember 2009:Massnahmen zur Vermeidung eines Pflegenotstandes

26 2009/374Interpellation von Klaus Kirchmayr vom 9. Dezember2009: Grundlagen-Transparenz bei der Erhöhung vonKrankenkassenprämien. Schriftliche Antwort vom 16.März 2010

27 2009/375Motion der FDP-Fraktion vom 10. Dezember 2009: Vor-wärtsstrategie gegen Arbeitslosigkeit

28 2010/021Postulat von Stephan Grossenbacher vom 14. Januar2010: Ein Unternehmensgründungs-Zentrum für die Fren-ketäler?

29 2010/024Interpellation von Pia Fankhauser vom 14. Januar 2010:Welchen Stellenwert haben Mütterberaterinnen im KantonBaselland?. Schriftliche Antwort vom 7. Dezember 2010

30 2010/025Interpellation von Daniele Ceccarelli vom 14. Januar 2010:Vollkanton Basel-Landschaft. Schriftliche Antwort vom 14.September 2010

31 2010/027Interpellation von Rita Bachmann vom 14. Januar 2010:Katastrophenübung im Auhafen. Schriftliche Antwort vom16. März 2010

32 2010/028Interpellation von Elisabeth Augstburger vom 14. Januar2010: Sans-Papiers. Schriftliche Antwort vom 23. März2010

33 2010/123Motion der SVP-Fraktion vom 25. März 2010: Standes-initiative Kanton Basel-Landschaft zur Frage der SansPapiers

34 2010/032Parlamentarische Initiative von Simon Trinkler vom 14.Januar 2010: Ungleichbehandlung verschiedener Ver-anstalter beim Kostenersatz von Polizeieinsätzen

35 2010/053Interpellation von Werner Rufi vom 28. Januar 2010: Ge-walt bei Sportanlässen in der Region Nordwestschweiz.Schriftliche Antwort vom 2. November 2010

36 2010/071Postulat von Klaus Kirchmayr vom 11. Februar 2010: Stär-kung der IGPKs

37 2010/077Postulat von Karl Willimann vom 11. Februar 2010:Rechtsgrundlage für nichtöffentliche Raucherclubs schaf-fen

38 2010/091Interpellation von Georges Thüring vom 11. März 2010:Bewusste Demontage der Gemeindepolizei?. SchriftlicheAntwort vom 17. August 2010

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2383

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Nr. 2384

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) heisst die An-wesenden zur heutigen Landratssitzung herzlich willkom-men.

Mitteilungen

Sie teilt mit, dass heute Abend der Besuch der Ausstel-lung «2°– Das Wetter, der Mensch und sein Klima» statt-finden wird. Die Angemeldeten möchten sich um 18.15Uhr im Kunstfreilager Dreispitz einfinden. Eintritt und Füh-rung sind gratis.

Entschuldigungen

Vormittag: Holinger Peter, Münger Daniel, SteinerChristian, Stohler Myrta, Strub Susanneund Wirz Hansruedi

Nachmittag: Helfenstein Andreas, Holinger Peter,Münger Daniel, Stohler Myrta und StrubSusanne

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

*

Nr. 2385

Zur Traktandenliste

Felix Keller (CVP) stellt namens der CVP/EVP-Fraktionden Antrag, das Traktandum 16, Vorlage 2010/281, Ge-samtplanung neue Birsbrücke Laufen, Planungs- undProjektierungskredit, abzusetzen und das Geschäft vor-läufig zu sistieren. An seiner letzten Sitzung hat der Land-rat beschlossen, einen «Think Tank» einzusetzen. NachMeinung der Fraktion sollten die Resultate dieses Gremi-ums vorliegen, bevor das Geschäft diskutiert wird. Es sollin einem halben Jahr erneut aufgebracht werden.

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) bittet, die-sem Antrag nicht stattzugeben.

Aufgrund des Laufentalvertrags hat der Kanton dieAufgabe, die Verkehrssituation im Laufental zu lösen.Gemeinsam mit der Stadt Laufen hat er das Projekt entwi-ckelt. Er hat ein grosses Interesse daran, das Projektaufzunehmen, nicht zuletzt wegen der schwierigen Situati-on vor dem Bahnhof Laufen, für die eine bessere Lösunggesucht werden soll; auch soll der ÖV weiter entwickeltwerden. Eine Variantenstudie ist bereits erfolgt, in derenRahmen die beste Variante eruiert wurde. Diese soll nunaufgearbeitet werden und rechtzeitig, bevor das Projektfertiggestellt ist, der Bau- und Planungskommission vor-gelegt werden. Das Ganze muss vorangetrieben werden,um zur Entscheidung kommen zu können, ob und wanndas Bauvorhaben realisiert werden soll.

Keine weiteren Wortbegehren.

://: Der Landrat spricht sich mit 60:20 Stimmen bei einerEnthaltung dafür aus, das Traktandum abzusetzen.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.04]

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 2386

1 2010/430

Berichte des Regierungsrates vom 14. Dezember 2010

und der Petitionskommission vom 18. Januar 2011: 10

Einbürgerungsgesuche

Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP) erklärt,die Petitionskommission unterbreite dem Landrat 10 Ein-bürgerungsgesuche von Ausländerinnen und Ausländern.Die Petitionskommission hat die Gesuche geprüft und istzum Schluss gekommen, dass diese einwandfrei sind. Siebeantragt dem Landrat einstimmig, den Einbürgerungs-gesuchen zuzustimmen und die Gebühren gemäss denregierungsrätlichen Vorschlägen festzusetzen.

Josua Studer (SD) erinnert daran, im letzten Mai einenVorstoss eingereicht zu haben [2010/211, Motion vonJosua Studer vom 20. Mai 2010, Separate Abstimmungs-vorlagen für Einbürgerungsanträge von Teilen einer Fami-lie]. Darin forderte er, dass Einbürgerungsgesuche, wel-che nur einzelne Familienmitglieder betreffen und nichteine Komplettierung des schweizerischen Bürgerrechts fürdie ganze Familie ermöglichen, separat zur Abstimmungvorlegt werden sollen. Bis jetzt ist das Geschäft im Land-rat noch nicht traktandiert worden. Er wäre dankbar, wenndies bald einmal geschehen würde, so Josua Studer, underklärt zum Hintergrund des Vorstosses, dass in Familiendie Frauen zu wenig Deutschkenntnisse haben und des-halb nicht eingebürgert werden können. Es wäre deshalbvon Vorteil, zu erfahren, ob es sich um Vervollständigun-gen oder um Teileinbürgerungen handelt.

Letztes Mal hat der Landrat 47 Einbürgerungen vor-genommen; heute liegen 74 Einbürgerungsgesuche vor.Bei diesen 74 ist bei mehr als 10% nicht eindeutig ersicht-lich, dass es sich um eine Vervollständigung handelt.

Keine weiteren Wortbegehren.

://: Der Landrat beschliesst mit 58:11 Stimmen bei 10Enthaltungen, allen Bewerberinnen und Bewerberndas Kantonsbürgerrecht zu erteilen und die Gebührengemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen fest-zulegen.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.07]

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112384

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Nr. 2387

2 2011/001

Berichte des Regierungsrates vom 4. Januar 2011 und

der Petitionskommission vom 18. Januar 2011: 10

Einbürgerungsgesuche

Wie Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP)mitteilt, beantragt die Petitionskommission mit 6:0 Stim-men bei einer Enthaltung, dem Bericht zuzustimmen.

Keine Wortbegehren.

://: Der Landrat beschliesst mit 61:12 Stimmen bei 8 Ent-haltungen, allen Bewerberinnen und Bewerbern dasKantonsbürgerrecht zu erteilen und die Gebührengemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen fest-zulegen.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.08]

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 2388

3 2011/002

Berichte des Regierungsrates vom 4. Januar 2011 und

der Petitionskommission vom 18. Januar 2011: 16

Einbürgerungsgesuche

Wie Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP)bekannt gibt, beantragt die Petitionskommission mit 5:1Stimmen bei einer Enthaltung, dem Bericht zuzustimmen.

://: Der Landrat beschliesst mit 56:12 Stimmen bei 9 Ent-haltungen, allen Bewerberinnen und Bewerbern dasKantonsbürgerrecht zu erteilen und die Gebührengemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen fest-zulegen.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.09]

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 2389

4 2011/003

Berichte des Regierungsrates vom 4. Januar 2011 und

der Petitionskommission vom 18. Januar 2011: 15

Einbürgerungsgesuche

Die Petitionskommission empfiehlt laut Kommissionsprä-

sidentin Agathe Schuler (CVP) einstimmig, den Bewerbe-rinnen und Bewerbern das Kantonsbürgerrecht zu ertei-len.

Keine Wortbegehren.

://: Der Landrat beschliesst mit 60:9 Stimmen bei 10 Ent-haltungen, allen Bewerberinnen und Bewerbern dasKantonsbürgerrecht zu erteilen und die Gebührengemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen fest-zulegen.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.10]

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 2390

5 2011/004

Berichte des Regierungsrates vom 4. Januar 2011 und

der Petitionskommission vom 18. Januar 2011: Er-

teilung des Kantonsbürgerrechts im Einbezug in die

Einbürgerung der Eltern

Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP) erläutert,dass in dieser Familie ein Kind geboren ist, nachdem dieVorlage 2010/222 bereits erstellt worden war. Das Gesuchwurde am 24. Juni 2010 im Landrat zurückgestellt, damitdas Neugeborene auch in die Einbürgerung einbezogenwerden kann. In der Zwischenzeit ist alles Erforderlicheabgewickelt worden, und die Familie, zu der nunmehrzwei Kinder zählen, kann eingebürgert werden. Die Peti-tionskommission stimmt einstimmig zu.

Keine weiteren Wortbegehren.

://: Der Landrat beschliesst mit 68:4 Stimmen bei 6 Ent-haltungen, dem gesuchstellenden Ehepaar und des-sen Kindern das Kantonsbürgerrecht zu erteilen unddie Gebühren gemäss den regierungsrätlichen Vor-schlägen festzulegen.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.12]

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 2391

6 2011/005

Berichte des Regierungsrates vom 11. Januar 2011

und der Petitionskommission vom 18. Januar 2011: 10

Einbürgerungsgesuche

Die Petitionskommission beantrage dem Landrat mit 6:1Stimmen, dem Vorschlag zuzustimmen, so Kommissions-

präsidentin Agathe Schuler (CVP).

://: Der Landrat beschliesst mit 55:12 Stimmen bei 7 Ent-haltungen, allen Bewerberinnen und Bewerbern dasKantonsbürgerrecht zu erteilen und die Gebührengemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen fest-zulegen.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.13]

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2385

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Nr. 2392

7 2011/006

Berichte des Regierungsrates vom 11. Januar 2011

und der Petitionskommission vom 18. Januar 2011: 12

Einbürgerungsgesuche

Wie Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP)bemerkt, hat die Petitionskommission sehr viele Einbürge-rungsgesuche studiert. Sie durfte feststellen, dass dieGesuche bzw. die Gesuchspakete durch die AbteilungBürgerrecht der Sicherheitsdirektion mustergültig vorberei-tet waren. Den Mitarbeiterinnen sei an dieser Stelle aucheinmal herzlich für deren gute Arbeit gedankt.Ferner macht die Kommissionspräsidentin darauf auf-merksam, dass jedes Landratsmitglied die Möglichkeit hat,die Gesuche selber zu studieren. Diese stehen am Sit-zungstag jeweils zur Verfügung. Somit kann sich der inter-essierte Landrat oder die interessierte Landrätin selberdarüber informieren, warum beispielsweise nicht die gan-ze Familie eingebürgert wird. Häufig ist es so, dass derandere Teil der Familie bereits im Besitz des SchweizerBürgerrechts ist. Die Petitionskommission nimmt sichdieses Problems stets an und schaut die Fälle jeweilsgenau an.Die Petitionskommission beantragt einstimmig, den Ein-bürgerungsgesuchen gemäss der Vorlage 2011/006 zu-zustimmen.

Keine Wortbegehren.

://: Der Landrat beschliesst mit 61:9 Stimmen bei 6 Ent-haltungen, allen Bewerberinnen und Bewerbern dasKantonsbürgerrecht zu erteilen und die Gebührengemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen fest-zulegen.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.15]

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 2393

8 2010/235

Berichte des Regierungsrates vom 15. Juni 2010 und

der Finanzkommission vom 29. November 2010: For-

mulierte Verfassungsinitiative vom 9. Juli 2009 «Ein-

fachere Steuern im Baselbiet». 2. Lesung

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) hat in einer Be-richterstattung über die letzte Sitzung gelesen, dass derLandrat beschlossen habe, einen Gegenvorschlag auszu-arbeiten. Er präzisiert, dass die Finanzkommission bereitseinen Gegenvorschlag ausgearbeitet hat. Sie hat bewusstdieses verkürzte Verfahren gewählt, weil sie im Grundsatzder gleichen Meinung war wie die Initianten. Deshalb hatsie § 133a Abs. 1 der Initiative für den Gegenvorschlagübernommen. Die Finanzkommission hat lediglich zweiSätze in Abs. 2 gestrichen. Sie beantragt also definitiv, dieFassung des Gegenvorschlags, welcher dem Kommis-sionsbericht angehängt ist, zu beschliessen.

Ruedi Brassel (SP) kommt auf § 133a Abs. 1 des Gegen-vorschlags zu sprechen. Der zweite Satz lautet: «DasAusfüllen der Steuererklärung erfordert wenig Zeit undihre Überprüfung wenig Kontrollaufwand.» Es handelt essich lediglich um eine Erweiterung des ersten Satzes –fügt also keine neuen Inhalte hinzu – und ist nicht geset-zeskonform formuliert. Die SP-Fraktion beantragt, denzweiten Satz von Absatz 1 zu streichen.

Michael Herrmann (FDP) erklärt, dass der Initiativtext,der von rund 4'300 Bürgerinnen und Bürger unterschrie-ben worden ist, und der Gegenvorschlag grundsätzlich aufder Linie der FDP liegen. Allerdings erachtet die FDP denInitiativtext als konkreter und griffiger. Sie macht demLandrat beliebt, den ursprünglichen Initiativtext anzuneh-men. Den Antrag von Kollege Brassel bittet er abzuleh-nen.

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) weist daraufhin, dass Wortmeldungen zu allfälligen Anträgen bei denentsprechenden Paragrafen im Rahmen der zweiten Le-sung erfolgen sollten. Sie leitet zur zweiten Lesung über.

– Zweite Lesung

Titel und Ingress keine WortbegehrenI. keine Wortbegehren

§ 133 a Abs. 1

Ruedi Brassel (SP) kommt auf seinen Antrag zurück. Dererste Satz von Absatz 1 lautet: «Das Steuergesetz isteinfach, leicht verständlich und nachvollziehbar». Derzweite Satz des Absatzes lautet: «Das Ausfüllen der Steu-ererklärung erfordert wenig Zeit und ihre Überprüfungwenig Kontrollaufwand.» Dieser ist nicht verfassungs-konform formuliert und inhaltlich bereits im ersten Satzenthalten. Er bittet, den zweiten Satz zu streichen. In derFinanzkommission ist dieser Satz zwar diskutiert worden,aber es wurde nicht darüber abgestimmt. Auch im Kom-missionsbericht steht nichts darüber geschrieben, wes-halb der Punkt erst jetzt im Plenum thematisiert wird.

Daniele Ceccarelli (FDP) kann Ruedi Brassels Argumen-tation nicht folgen. Der zweite Satz ist nicht im ersten Satzenthalten.Der erste Satz bezieht sich auf das Steuergesetz, daseinfach, verständlich und nachvollziehbar sein solle.Der zweite Satz zielt auf die Zeitkomponente im Zusam-menhang mit dem Ausfüllen der Steuererklärung. Es han-delt sich um einen Grundsatz, der im Gesamtkontext derVereinfachung von Steuern durchaus Verfassungscharak-ter haben kann. Darum erscheint es angemessen, diesenzu belassen.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) geht mit Ruedi Brasseleinig, dass die Formulierung so nicht richtig ist, entsprichtdiese doch eher einer Feststellung als einem Gesetzes-text. Eigentlich muss es heissen: «Das Ausfüllen derSteuererklärung soll wenig Zeit und ihre Überprüfungwenig Kontrollaufwand erfordern.»

Keine weiteren Wortbegehren.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112386

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Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) stellt die An-träge Ruedi Brassels (Streichen des zweiten Satzes inAbsatz 1) und Hans-Jürgen Ringgenbergs (Modifikationdes zweiten Satzes in Absatz 1) einander gegenüber undlässt darüber abstimmen.

://: Mit 36:40 Stimmen bei 5 Enthaltungen spricht derLandrat sich für den Antrag Hans-Jürgen Ringgen-bergs aus.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.23]

In einer weiteren Abstimmung wird der Antrag Hans-Jür-gen Ringgenbergs dem Kommissionsantrag gegenüber-gestellt.

://: Mit 5:74 Stimmen bei 3 Enthaltungen spricht derLandrat sich für den Antrag Hans-Jürgen Ringgen-bergs aus.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.24]

Keine weiteren Wortbegehren.

II. keine Wortbegehren

III. keine Wortbegehren

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt der Verfassungsänderung mit78:2 Stimmen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.25]

– Detailberatung Landratsbeschluss

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I.

Michael Herrmann (FDP) schlägt namens seiner Fraktionfolgende Formulierung vor: «Der formulierten Verfas-sungsinitiative ‹Einfachere Steuern im Baselbiet› wirdzugestimmt.»

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) erklärt, eineMehrheit der Finanzkommission unterstütze den Gegen-vorschlag, weil die formulierte Verfassungsinitiative sehrviel Interpretationsspielraum aufweise und der zusätzlicheErklärungsbedarf gross sei. Es soll vermieden werden,bereits im Rahmen der Volkabstimmung auf die verschie-denen Varianten und Möglichkeiten hinweisen zu müssen.

Keine weiteren Wortbegehren.

Der Antrag Michael Hermanns wird dem Kommissions-antrag in einer Abstimmung gegenübergestellt.

://: Mit 33:50 Stimmen spricht sich der Landrat für denKommissionsantrag aus.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.27]

II. keine Wortbegehren

III. keine Wortbegehren

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betref-fend «Formulierte Verfassungsinitiative vom 9. Juli2009 ‹Einfachere Steuern im Baselbiet› und Gegen-vorschlag des Landrates» einstimmig mit 81:0 Stim-men zu.Damit werden die Verfassungsinitiative, sofern diesenicht zurückgezogen wird, und der Gegenvorschlagdes Landrates dem Stimmvolk vorgelegt werden.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.28]

Verfassung des Kantons Basel-Landschaft

vom 27. Januar 2011

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17.Mai 1984 wird wie folgt geändert:

§ 133a Einfaches, leicht verständliches und nachvoll-ziehbares Steuergesetz

Das Steuergesetz ist einfach, leicht verständlich und1

nachvollziehbar auszugestalten. Das Ausfüllen der Steu-ererklärung soll wenig Zeit und ihre Überprüfung wenigKontrollaufwand erfordern.Die Kantonsbehörden setzen sich für eine Vereinfachung2

der Bundesgesetzgebung im Sinne von Absatz 1 ein.

II.Diese Verfassungsänderung bedarf der Gewährleistungdurch den Bund.

III. InkrafttretenDie Änderung tritt am Tage nach der Volksabstimmung inKraft.

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 2394

9 2010/319

Berichte des Regierungsrates vom 21. September

2010 und der Finanzkommission vom 22. Dezember

2010: Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer;

Änderung der Veranlagungsbehörde. 2. Lesung

Nachdem Kommissionspräsident Marc Joset das Wort

nicht begehrt, leitet Landratspräsidentin Beatrice Fuchs(SP) direkt zur zweiten Lesung über.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2387

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-01-27_ptk.wpd – [10.10.01]

– Zweite Lesung

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren

§ 120 Absätze 1 und 2 keine Wortbegehren

II. keine Wortbegehren

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat heisst die Änderung des Steuergesetzesin der von der Finanzkommission beantragten Fas-sung einstimmig mit 80:0 Stimmen gut.Da die 4/5-Mehrheit erreicht ist, kommt es nicht zueiner obligatorischen Volksabstimmung.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.30.03]

– Detailberatung Dekret

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren

§ 27 keine Wortbegehren

II. keine Wortbegehren

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat heisst die Änderung des Dekrets zumSteuergesetz in der von der Finanzkommission be-antragten Fassung einstimmig mit 82:0 Stimmen gut.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.30.54]

Beilage 1 (Änderung Steuergesetz)

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

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Nr. 2395

10 2010/317

Berichte des Regierungsrates vom 14. September

2010 und der Bau- und Planungskommission vom 13.

Januar 2011 sowie Mitbericht der Finanzkommission

vom 13. Januar 2011: Übernahme der Sekundarschul-

bauten und -anlagen durch den Kanton. 1. Lesung

Der Präsident der Bau- und Planungskommission (BPK),

Rolf Richterich (FDP), bemerkt, die lange erwartete Vor-lage liege nun auf dem Tisch – in einer Fassung, bei dermittlerweile fast alle Steine aus dem Weg geräumt worden

sind und die Teile aufweist, welche von allen Seiten unbe-stritten sind.Es handelt sich um eine wohl einmalige Übungsanlage indieser Grössenordnung im Kanton. In der BPK ist dieFrage aufgetaucht, was denn eigentlich der Mehrwertdieser knapp 200 Mio. Fr. sei, die jetzt allenfalls beschlos-sen werden. Es handelt sich um eine Frage, die nichtganz einfach zu beantworten ist und jedenfalls im Raumstehen bleibt.Es geht um die 19 Sekundarschulstandorte, die rund 100Gebäude mit einem Wert von rund 195 Mio. Fr. umfassen.Die BPK hat eine Anhörung des Verbandes Baselland-schaftlicher Gemeinden (VBLG) durchgeführt, in derenRahmen die Bewertung der Immobilien unbestritten war.Sowohl seitens VBLG wie auch seitens der Verwaltungerging ein Lob an das Hochbauamt für die Art und Weise,wie diese Vorlage ausgearbeitet wurde, und für derenInhalt. Dieser Teil war unbestritten.Noch nicht «gegessen» war hingegen das Kapitel 8, Aus-gleich der Aufgabenverschiebung, das auch relativ spät indie Vorlage aufgenommen worden war. Kanton und Ge-meinden konnten sich in dieser Frage noch nicht finden,wie auch in den Anhörungen deutlich wurde. Die BPK hatdeshalb beschlossen, die Finanzkommission um einenMitbericht zum Kapitel 8 anzugehen. Die Frage des Aus-gleichs der Aufgabenverschiebung ist – sowohl retrospek-tiv als auch prospektiv betrachtet – keine einfache Frage.Zum Mitbericht und zum Kapitel 8 wird der Präsident derFinanzkommission, Marc Joset, sich äussern.Auch das Thema «Rückkaufsrecht» wurde angesprochen.Die vorgeschlagene Dauer von 30 Jahren ist wahrschein-lich nicht unbestritten, wie die Verlautbarungen des VBLGund verschiedener Gemeinden gezeigt haben. Die BPKhat den Rechtsdienst des Regierungsrates angefragt, obdas Rückkaufsrecht im Grundbuch eingetraen werde, wasdieser verneint hat. Es handle sich um ein öffentlich-recht-liches Rückkaufsrecht, das unbefristet festgelegt werdenkönne. Die Frage, ob dies einer Rechtsprüfung standhal-te, sei damit allerdings nicht geklärt. Die BPK kam trotz-dem mehrheitlich zum Schluss, dass ein unbefristetesRückkaufsrecht gelten solle.Ein weiteres Thema, das zu reden gab, war das Erforder-nis von Beschlüssen der Gemeindeversammlungen. Zu-nächst war ausgeführt worden, dass es im Prinzip keinemehr brauche. Im Laufe der Beratungen wurde allerdingsgesagt, es sei möglicherweise besser, wenn ein Be-schluss der Gemeindeversammlung vorliege, da die Ge-meinden zwar Geld erhalten, aber immerhin auch Eigen-tum an den Kanton abgeben. Es ist also den Gemeindenüberlassen, nach der Landratsdebatte Beschlüsse zufassen.In der Detailberatung ist eine neue Ziffer 5 im Landrats-beschluss aufgenommen worden, welche von der Finanz-kommission stammt. Die Ziffer 5 bezieht sich auf die Fra-ge der Rückerstattung. Die BPK hat den Formulierungs-vorschlag der Finanzkommission insofern abgeändert, alsallfällige Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes, diesich im Zuge der weiteren Beratungen im Landrat erge-ben, auf den gleichen Zeitpunkt, nämlich auf den 1. Au-gust 2011, in Kraft treten sollen.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112388

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Es war in der BPK unbestritten, die zusätzliche Ziffer 5 inden Landratsbeschluss aufzunehmen. Der Entscheid, einunbefristet geltendes Rückkaufsrecht festzulegen, fiel mit9:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen. In der Schlussabstim-mung hat sie den abgeänderten Landratsbeschluss mit12:0 Stimmen gutgeheissen.

Der Kommissionspräsident der Finanzkommission, Marc

Joset (SP), schickt voraus, die Finanzkommission habesich nur mit dem Kapitel 8 betreffend Lastenausgleichzwischen Kanton und Gemeinden befasst. Sie hat dazueine Vertretung des VBLG angehört. Diese ist davon aus-gegangen, dass mit dem revidierten Finanzausgleichs-gesetz und der Vereinfachung der Finanzströme zwischenKanton und Gemeinden auch das Thema «Lastenaus-gleich» bzw. «Rückerstattung im Zusammenhang mit denRealschulbauten» erledigt sei. Darum sei der VBLG über-rascht gewesen, als im Kapitel 8 der Vorlage die Kompen-sationsforderungen durch den Kanton gestellt wordensind. Dies sei in der Arbeitsgruppe nie diskutiert worden.Die Finanzkommission hat sich auch den Standpunkt derRegierung nochmals erläutern lassen, wie er in der Vorla-ge in Kapitel 8 ausführlich beschrieben ist. Nach der An-hörung beider Seiten hat die Finanzkommission festge-stellt, dass einerseits der Kanton bei der Änderung desBildungsgesetzes von einer dauerhaften zusätzlichenKompensation der Unterhalts- und Kapitalkosten im Be-reich der Realschulbauten ausgegangen ist. Die Gemein-den andererseits interpretierten den entsprechenden Pa-ragrafen – die sogenannte Übergangslösung – als Rege-lung, welche nur bis Ende 2008 Gültigkeit hatte. So heisstes in § 112q Abs. 2: «Er [der Regierungsrat] wirkt daraufhin, dass die §§ 112o und 112p [betreffend Rückerstat-tung] auf den 31. Dezember 2008 hin aufgehoben wer-den.»Die Finanzkommission nahm zur Kenntnis, dass derGrundsatz der Kostenneutralität bei Aufgabenverschie-bungen zwischen Kanton und Gemeinden allseits unbe-stritten ist.Die Befristung in § 112q des Bildungsgesetzes kann alsAbsichtserklärung interpretiert werden. Die Abgeltung istim neuen Finanzausgleichsgesetz nicht ausdrücklich auf-gehoben, aber eben auch nicht ersetzt worden.Die zeitliche Verzögerung bei der Erarbeitung der definiti-ven Übernahmeregelung und der inzwischen verabschie-dete neue Finanzausgleich haben die Angelegenheit ver-kompliziert. Es sind also zwei Prozesse in Gang gekom-men, welche die Unklarheiten hervorgebracht haben.Die Finanzkommission war allerdings erstaunt darüber,wie viele Unklarheiten bei diesen Diskussionen im Raumgestanden sind und wie viel anscheinend aneinandervorbei geredet worden ist.In der Finanzkommission war Verständnis sowohl für dieHaltung der Regierung als auch für jene der Gemeindenvorhanden. Eine Kommissionsmehrheit sprach sich gegendas Herauslösen des Kapitels 8 aus der Vorlage aus, weildas Kapitel 8 in einem sachlichen Zusammenhang zurübrigen Vorlage stehe.Die Finanzkommission einigte sich mit 11:1 Stimmen beieiner Enthaltung auf folgende Empfehlung an die Bau-und Planungskommission:

«Der Landratsbeschluss ist um eine neue Ziffer 5 zu ergänzen.Darin wird der Regierungsrat beauftragt, § 15a FAG (Kapitel 8der Vorlage 2010/317) mit den Gemeinden nochmals zu verhan-deln und dem Landrat innerhalb eines Jahres eine Vorlage dazuzu unterbreiten.»

Die BPK hat die Empfehlung als Antrag übernommen und,wie von Rolf Richterich erwähnt, ergänzt. Ohne nochmalsmit der Finanzkommission Rücksprache genommen zuhaben, geht Marc Joset davon aus, dass diese Ergänzungim Sinne der Kommissionsmehrheit sei, welche die Emp-fehlung an die BPK gerichtet hatte.

BPK-Präsident Rolf Richterich (FDP) erklärt zum Hinter-grund der neuen Ziffer 5, obwohl ein innerer Zusammen-hang zwischen der Übernahme der Sekundarschulbautenund dem Kapitel 8 bestehe, habe die BPK es als sinnvollerachtet, den Übergang per Ende des Schuljahres zuvollziehen, denn schliesslich sei dadurch beim Kantonziemlich viel blockiert. Innert Jahresfrist soll dann auch diefinanztechnische Frage im Landrat restlos geklärt werden,ohne dass der jetzige Beschluss ein Präjudiz für die eineoder andere Haltung darstellt.

– Eintretensdebatte

Martin Rüegg (SP) teilt mit, seine Fraktion sei für Ein-treten und für die Verabschiedung dieses Geschäftes,welches den Kanton und die Gemeinden seit mehr alseinem Jahrzehnt in Atem halte.Er führt drei Gründe an, warum das Geschäft verabschie-det werden sollte.1. Die Budgetierungs- und Planungsunsicherheiten beim

Kanton und bei den Gemeinden müssen nun ein En-de haben. Es sollen keine Übergangslösungen mehrgelten. Vielmehr besteht der Wunsch, endlich Nägelmit Köpfen zu machen – zum Wohle des Kantons, derGemeinden, der Schulen und nicht zuletzt zum Wohleder Schülerinnen und Schüler.

2. Die Schulbauten dürfen nicht länger sich selber über-lassen sein. Die zum Teil dringend anstehenden Sa-nierungen müssen jetzt an die Hand genommen wer-den, was nur möglich ist, wenn das Geschäft endlichverabschiedet wird. Die Schülerinnen und Schüler,aber auch die Lehrpersonen haben ein Recht darauf,in den guten Schulen Basellands auch gut gewarteteSchulräume anzutreffen.

3. Mit der Übernahme der Sekundarschulbauten wirdeine wichtige Voraussetzung zur erfolgreichen Umset-zung von Harmos erfüllt.

Noch ein Wort zu den beiden umstrittenen Punkten, näm-lich zum Rückkaufsrecht und zu den Kompensationszah-lungen von 13,4 Mio. Franken: Die SP-Fraktion unterstütztgeschlossen und mit Nachdruck den in den Kommissio-nen ausgehandelten Kompromiss, das Kapitel 8 mit denGemeinden zu verhandeln, weil dieses offenbar nochnicht gemeinsam besprochen worden ist. Die Fraktionappelliert an beide Parteien, möglichst bald eine einver-nehmliche Lösung zu unterbreiten, damit das GeschäftEnde dieses Jahres endgültig verabschiedet werdenkann.Bezüglich der Frage, ob ein gegenseitiges unbefristetesRückkaufsrecht zu gewähren sei, ist die Fraktion der Mei-nung, dass es richtig ist, den Gemeinden ein Stück weitentgegenzukommen. Es ergibt mit Sicherheit keinen Sinn,sich stur stellen zu wollen und damit die ganze Vorlage zugefährden.Ein weiterer Punkt, der auch in der BPK angesprochenwurde, betrifft das Hauswarts- und Reinigungspersonal,welches zum Kanton wechseln und deshalb mit Lohnein-bussen rechnen muss. Nach Ansicht der SP darf es nicht

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011

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sein, dass jene Mitarbeitenden in einem Schulhaus, wel-che die tiefsten Löhne haben, nach diesem Abtausch-geschäft als Verliererinnen und Verlierer da stehen. DieFraktion erwartet von der Regierung, dass bei diesemSchulträgerwechsel nicht nur für die Lehrkräfte der Besitz-stand in Sachen Lohn gewahrt bleibt, sondern auch fürdas übrige Personal.Es sei schliesslich davor gewarnt, heute noch substanziel-le Änderungen in diesem Landratsbeschluss erwirken zuwollen. Es liegt nun – bis auf das Kapitel 8 – ein fein aus-tariertes Lösungspaket vor, das in langen Verhandlungengeschnürt worden ist.An dieser Stelle dankt Martin Rüegg der Bau- und Um-weltschutzdirektion, welche unter der Leitung von Kan-tonsarchitektin Marie-Theres Caratsch schwierige Ver-handlungen geführt und erfolgreich zum Abschluss ge-bracht hat.Die SP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und wird denSammelkredit von 195 Mio. Fr. sowie die weiteren Be-schlusspunkte gutheissen.

Gerhard Hasler (SVP) erklärt, er könne es kurz machen,da sein Vorredner vieles schon gesagt habe, das er ei-gentlich auch habe erwähnen wollen.Es handelt sich um eine sehr grosse Vorlage, bei der esum eine hohe Summe geht und die schon seit langer Zeitin Ausarbeitung sei. In der Beratung war die BPK nichteinverstanden mit den Vorschlägen hinsichtlich der Abgel-tung und hinsichtlich des Rückkaufsrechts. Mit dieserModifikation, wie sie nun vorgeschlagen wird, ist die SVP-Fraktion einverstanden.Mit Blick auf die weiteren Verhandlungen appelliert Ger-hard Hasler an die Kantonsverwaltung, sie möge mit denGemeinden ein ungetrübtes und einvernehmliches Ver-hältnis wahren. Die Gemeinden sind wichtige Partner indiesem Geschäft und haben eine wichtige Aufgabe imganzen Bildungswesen zu erfüllen, weshalb es wichtig ist,sie anzuhören.Die SVP-Fraktion ist grossmehrheitlich für die Vorlage,wie sie nun unterbreitet ist, und wird dieser so zustimmen.

Petra Schmidt (FDP) schickt voraus, dass auch ihreFraktion der Vorlage in der nun unterbreiteten Form zu-stimmen kann. Allerdings will sie noch ein wenig zurück-blenden: Wie Martin Rüegg erwähnt hat, handelt es sichum ein riesiges Geschäft sowohl für den Kanton als auchfür die Gemeinden. Die Verhandlungen mit den Gemein-den gestalteten sich für den Kanton nicht einfach. Alleinschon herauszufinden, wem in diesen Schulhäusern und-anlagen eigentlich was gehört, entsprach einer Sisyphus-Arbeit, die den Verantwortlichen ein tiefes Graben in denvergangenen Jahren abverlangte. Petra Schmidt schliesstsich daher dem bereits ausgesprochenen Dank an.Bei den Verhandlungen, die mit den einzelnen Standort-gemeinden und im Rahmen der Arbeitsgruppe geführtwerden mussten, sind sehr viele Dinge aufgebracht wor-den, was weiss Gott nicht einfach war. Den Anfang hat dieBKSD gemacht, die eigentliche Knochenarbeit aber hatdie BUD leisten müssen. Es ergeht auch ein grosser Dankan sie.Die Übernahme der Sekundarschulbauten an sich ist ei-gentlich unbestritten, kommt man damit ja der Umsetzungdes «neuen» Bildungsgesetzes – mittlerweile ist diesesbald wieder uralt – einen Schritt näher. Diskussionen aus-gelöst, auch in der FDP-Fraktion, hat die geforderte Kom-

pensationszahlung von 13,4 Mio. Franken. Hier ist fest-zustellen, dass wahrscheinlich aneinander vorbei geredetwurde. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass dieserPunkt innerhalb eines klaren Zeitrahmens nochmals ge-meinsam angeschaut werden sollte und dass dabei deut-lich ausgesprochen wird, wer was und wie gemeint hat.Es ist zu empfehlen, dass diese Gespräche innerhalb dergleichen Gremien, in welchen bereits die früher geführtenGespräche stattfanden, aufgenommen werden. Die FDP-Fraktion ist also klar dafür, dass entsprechend dem Lö-sungsweg, wie er in den Anträgen des Landratsbeschlus-ses enthalten ist, vorgegangen wird.Was den zweiten Streitpunkt, das Rückkaufsrecht, an-geht, ist die FDP damit einverstanden, dass dieses unbe-fristet gelten solle. Wie das Ganze dereinst dann ausge-legt werden wird, wird sich weisen.Die FDP unterstützt das Geschäft in der vorliegendenForm.

Felix Keller (CVP) gibt bekannt, dass auch die CVP/EVP-Fraktion für Eintreten auf dieses Geschäft sei.Seit 14 Jahren ist der Prozess betreffend Übernahme derSekundarschulbauten und -anlagen im Kanton im Gange,und dieser Prozess wird heute in politischer Hinsicht ab-geschlossen werden. Für die CVP/EVP-Fraktion ist eswichtig, dass damit auf politischer Ebene ein Schluss-strich gezogen werden kann. Das Geschäft geht aller-dings weiter; anschliessend werden die Gemeinden undder Kanton gemeinsam gefordert sein, die ganzen Über-nahmeregelungen zu treffen. Eigentlich hätte die Über-nahme bereits per 1. August 2010 erfolgen sollen; nunwird dies erst 2011 geschehen. Eine weitere Verzögerungdarf nicht eintreten. Für die Schülerschaft und für dieLehrkräfte ist es wichtig zu wissen, woran sie sind. Siemüssen ihre Ansprechpartner bezüglich Unterhalt, Bewirt-schaftung und Reinigung der Schulbauten und -anlagenkennen.Hätten die Baselbieter Stimmbürger gewusst, welchenProzess sie im Zusammenhang mit dem neuen Bildungs-gesetz auslösen würden, dann hätten sie sich wohl zwei-mal überlegt, wofür sie stimmen. Die CVP/EVP-Fraktion ist nach wie vor davon überzeugt,dass es richtig ist, dass Liegenschaften sowie Grund undBoden an den Kanton übergehen und dass die Entflech-tung zwischen Kanton und Gemeinden nun vollzogenwird. Es ist klar, dass dies einen langen Prozess bedingt,und die Fraktion zeigt volles Verständnis dafür.Drei Punkte dieser Vorlage seien hervorgehoben:1. Die CVP/EVP-Fraktion begrüsst es, dass der Kanton

die Bewirtschaftung der Liegenschaften übernimmtund dass kein «Outsourcing» an Drittfirmen erfolgt,wie dies in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschla-gen worden war. Es ist richtig, dass nach wie vor einHauswart für die Liegenschaften zuständig ist, damitSchüler- und Lehrerschaft einen Ansprechpartnerhaben.

2. Den Antrag der BPK, ein unbefristetes Rückkaufs-recht im Bildungsgesetz zu verankern, kann dieCVP/EVP-Fraktion voll und ganz unterstützen. Damitkann den Forderungen einiger Gemeinden entspro-chen werden.

3. Das Kapitel 8 ist der eigentliche Schönheitsfehlerdieser Vorlage. Es ist schlichtweg falsch bzw. garnicht miteinander kommuniziert worden. Dass einigeGemeinden darüber nicht glücklich bzw. sogar darü-

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ber erzürnt sind, stösst bei der CVP/EVP-Fraktionauf volles Verständnis. Für die Fraktion ist eswichtig, dass das Kapitel 8 in der Vorlage ver-bleibt, denn es besteht ein direkter Zusammen-hang zwischen den Realschulbauten und derÜbernahme der Sekundarschulbauten. Die Frakti-on ist davon überzeugt, dass mit dem Vorschlagfür die neue Ziffer 5 eine Kompromisslösung ge-funden werden konnte, die mehrheitsfähig seinsollte. Die CVP/EVP-Fraktion möchte der Regie-rung den Auftrag geben, innerhalb eines Jahresmit den Gemeinden zu verhandeln, um eine guteLösung zu finden und um die Unstimmigkeitenaus dem Weg zu räumen.

Schliesslich dankt die CVP/EVP-Fraktion der Verwaltung,dass sie dieses riesige Geschäft bearbeitet hat. Das Gan-ze ist noch nicht abgeschlossen und geht weiter – dieVerwaltung wird mit der eigentlichen Übernahme erstrecht gefordert sein. Die Fraktion dankt in diesem Sinneder Kantonsarchitektin, Marie-Theres Caratsch, sehr fürdas Geleistete und bedauert ihren Weggang.

Isaac Reber (Grüne) verweist darauf, dass die Bevölke-rung in der Volksabstimmung im Jahre 1997 deutlich Stel-lung genommen hatte, weshalb auch klar war, wie derAuftrag lautete. Rückblickend sind einige kritische Anmer-kungen anzubringen:Der Kanton Baselland ist bereits ein relativ zentralistischerKanton. Nun wird eine weitere Aufgabe von der Stufe derGemeinden auf die Stufe des Kantons verschoben. Obdies langfristig einer guten Entwicklung für den Kantonentspricht, sei dahingestellt – persönlich glaubt IsaacReber, dass dies nicht der Fall ist.Auch die Abwicklung des Geschäftes hat nie wirklichFreude gemacht. Zu Beginn des neuen Jahrtausendswurde das neue Bildungsgesetz in Kraft gesetzt. IsaacReber bedauert, dass dies damals geschehen ist, ohnedass die wichtige und zentrale Frage des Übergangs derSchulhäuser abschliessend geklärt worden ist.Die Leidensgeschichte dieses Geschäftes war lang, dor-nenreich und in dieser Art und Weise nicht unbedingtnötig. Immerhin darf festgestellt werden, dass besondersseitens Hochbauamt sehr gute Arbeit geleistet worden ist– dies ist ausdrücklich zu verdanken. Diese Arbeit bietetdie Grundlage, damit der Landrat das Geschäft nun ab-schliessen kann.Zwei Korrekturen seitens der Kommission gegenüber derLandratsvorlage waren nötig:Die eine Korrektur betrifft das Kapitel 8. Isaac Reber hates als stossend empfunden, dass die Frage der Kompen-sationszahlung von 13,4 Mio. Fr. zwischen Gemeindenund Kanton umstritten war und offensichtlich nicht aus-reichend geklärt worden ist. Es ist wichtig, dass nun derAuftrag für eine Nachverhandlung dieses Punktes erteiltwird. Die Verabschiedung der Vorlage ist aber keinesfallsals Präjudiz in Bezug auf das Ergebnis dieser Nachver-handlungen zu verstehen – damit wird also kein Auftrag indie eine oder andere Richtung erteilt. Der Auftrag aller-dings, die Verhandlungen innert vernünftiger Frist zu ei-nem guten Abschluss zu bringen, ist zu unterstützen, da-mit das Geschäft dann definitiv ad acta gelegt werdenkann.

Was das Rückkaufsrecht angeht, so zeigt sich Isaac Re-ber froh über die von der Kommission vorgeschlageneLösung. Es handelt sich um eine sachgerechte und faireLösung. Auch ist es fair gegenüber den Gemeinden, dassauf die Befristung verzichtet wird.Er habe, so Isaac Reber weiter, den Punkt «Baurecht»aufgebracht; auch diverse Gemeinden hätten dies zuvorgetan. Dies deshalb, weil er der Meinung war, dass es vordem Hintergrund der aktuellen Finanzlage des Kantons zueiner Entlastung gekommen wäre, wenn nicht ganz so vielGeld hätte bezahlt werden müssen. Allerdings war dies inder Kommission kein Thema mehr, weshalb an dieserStelle nicht erneut darauf eingegangen werden soll.Heute geht es darum, einen Beschluss zu fassen, und esist erfreulich, dass der Landrat soweit gekommen ist, dasGeschäft weitgehend abschliessen zu können – die grüneFraktion macht jedenfalls dabei mit.

Für das Protokoll:Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei

*

Fortsetzung

Marianne Hollinger (FDP) bemerkt vorweg, sie äusseresich als Einzelsprecherin. Auch sie bedankt sich für dieausgezeichnete und wertvolle Arbeit von Marie-TheresCaratsch in Bezug auf die für die Kommissionssitzungenbeigebrachten Bewertungen. Zu Punkt 8 betreffend denAusgleich der Aufgabenverschiebung erläutert sie, warumdie Gemeinden nun dazu kommen, dass diese Angele-genheit erledigt ist und nicht mehr diskutiert werden muss.Der bisherige § 112 q im Bildungsgesetz hielt fest, dassdie als Übergangslösung fest gelegten Ausgleichszah-lungen mit der definitiven Übernahme aufgehoben sind.Konkret heisst das für sie, dass die Ausgleichszahlungengänzlich aufgehoben sind und nicht nur ein bisschen, sowie auch die Aufhebung eines Parkverbots bedeute, dassdas Parkverbot ganz aufgehoben ist.Trotz dieses an sich korrekten Verständnisses des betref-fenden Paragrafen nun zeigen sich die Gemeinden – ganzim Sinne der Aufgabenteilung – bereit und bieten demKanton Hand zum Gespräch, um eine einigermassengerechte Lösung zu finden. Beschliesst der Landrat aberentsprechend dem vorliegenden Gesetzestext, so werdedieses Verhandlungsergebnis bereits vorweggenommen.Denn mit der Bestimmung in § 15, dass die Gemeindendazu verpflichtet werden, dem Kanton die CHF 13,4 Mio.zu zahlen, werde bereits das Finanzausgleichsgesetzgeändert. Ein solches Vorgehen lasse sich im Übrigen miteinem Autokauf vergleichen, bei dem man vor der verein-barten Verhandlung über den Kaufpreis vom Garagistendazu aufgefordert werde, den Kaufvertrag zu einem be-stimmten Preis zu unterzeichnen. Das würde wohl kaumjemand tun.Das Verhandlungsergebnis soll nicht vorweggenommenwerden, wenn man tatsächlich ernsthafte Verhandlungenanstrebt. Daher: Verhandeln ja, aber das Finanzaus-gleichsgesetz soll erst nach Ablauf der Verhandlungenund entsprechend den Ergebnissen innert Jahresfristabgeändert werden. Sie wird daher in der Detailberatungeinen Antrag auf vorläufige Nichtänderung des Finanzaus-gleichsgesetzes stellen. Per Landratsbeschluss sollgleichzeitig die Regierung aufgefordert werden, mit den

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Gemeinden zu verhandeln und innert Jahresfrist das Er-gebnis zu präsentieren.

Ueli Halder (SP) ging grundsätzlich davon aus, dass sichdie Fraktionen betreffend Kernproblem einig sind underlaubt sich daher, eine minder bedeutungsvolle Frageaufzunehmen, die nun trotzdem geklärt werden müsse. Erspricht als Mitglied der Redaktionskommission, dieser“geheimen Kommission, welche versucht, die Papierelesbar zu machen”. Im vorhergehenden Geschäft habeman nicht so gut abgeschnitten, diesmal glaubt er aber,schon. Denn vergleicht man den roten Text – welcher hiernun offenbar definitive Grundlage sein soll – mit dem ur-sprünglichen Text, der noch heute Vormittag in der Frak-tionssitzung diskutiert wurde, so lässt sich nicht ein redak-tioneller, sondern ein inhaltlicher Unterschied feststellen.In der ursprünglichen Fassung von § 102 b Absatz 1heisst es: «Der Kanton verlangt von den Gemeinden fürdie Einräumung der Möglichkeit der Beanspruchung einerausserschulischen Nutzung der Schulanlagen eine nichtkostendeckende Gebühr.» Im roten Text lautet derselbeAbsatz 1 aber: «...von den Gemeinden für ausserschu-lische Nutzungen eine nicht kostendeckende Gebühr.»Nun sei es nicht Sache der Redaktionskommission, inhalt-lich etwas zu ändern. Diese beiden Fassungen unter-scheiden sich aber inhaltlich. Hier wäre von Seiten Bil-dungsdirektor eine Klärung notwendig. Was gilt nun: Müs-sen die Gemeinden eine nicht kostendeckende Gebührzahlen, damit sie lediglich die Möglichkeit haben, um ir-gend einem Verein die Schulanalgen zur Verfügung zustellen, oder müssen sie dem Kanton erst etwas abliefern,wenn die Schulanlagen entsprechend genutzt werden?

Auch Klaus Kirchmayr (Grüne) äussert sich als Einzel-sprecher. Er bestreitet Eintreten auf die Vorlage aus fol-genden Gründen: Zwar ist es richtig, dass der Zahlendeauch befiehlt. Und im Moment befiehlt in der Sekundar-schule der Kanton, also gehören auch die Schulhäuserlogischerweise dorthin. Damit, dass der Kanton in denSekundarschulen befehlen soll, ist er aber nicht einver-standen. Die Sekundarschulen seien beim Kanton amfalschen Platz, meint er. Sie gehören seines Erachtens,wie in weiten Teilen der Schweiz, zu den Gemeinden. Dasermöglicht massgeschneiderte Lösungen; solche sindbilliger und ermöglichen eine höhere Autonomie dieserSekundarschulen. Er hätte es begrüsst, wenn man dieSchulhäuser und Entscheide im Schulwesen nicht vonden Gemeinden zum Kanton transferiert hätte, sondernvom Kanton in die Gemeinden. Es ei falsch, den Zentralis-mus im Kanton weiter zu treiben. Das koste Geld undbringe nichts.

Rolf Richterich (FDP) stellt zum Antrag Hollinger fest,dass nach Meinung der BPK mit der jetzigen Regelung inder Vorlage die Ausgangslage geregelt wird und nicht dasErgebnis; von einem Präjudiz könne nicht die Rede sein.Schon Isaac Reber habe es angetönt und die Meinung derBPK vollständig damit getroffen. Die Frage der Aufnahmedieser Bestimmung wurde in der Kommission ebenfallsdiskutiert und schliesslich befürwortet, um einmal eineForm der Regelung zu haben. Sollte sich bei den Ver-handlungen eine andere Lösung ergeben, so wird diesemit der verlangten Vorlage in einem Jahr auf dem Tischsein. Er bittet, der von der BPK vorgeschlagenen Lösungzuzustimmen.

FIK-Präsident Marc Joset (SP) bemerkt zum Votum vonMarianne Hollinger, in welchem so unterschiedliche recht-liche Situationen miteinander verglichen werden wie Auto-kauf und Parkverbotsaufhebung, dass man sich hier nichtam Gericht befinde. Vielmehr habe der Landrat mit seinenKommissionen politische Entscheide zu fällen. Nun seienim Verlauf dieses Geschäfts derart unterschiedlicheStandpunkte aufeinander geprallt, es sei zuweilen auchaneinander vorbei geredet worden, weil verschiedeneGremien über verschieden Dinge verhandeln mussten.Prozesse sind – teilweise ohne Verbindung untereinander– zeitlich verschoben parallel gelaufen. Nun brauche eseinen politischen Entscheid des Parlaments. Und denhabe man. Es sei zudem ein sehr weiser Entscheid, dendie beiden Kommissionen beantragen; dass nämlich alleParteien sich neu an einen Tisch setzen und neu verhan-deln.

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) hält vorwegfest, dass es sich beim vorliegenden Geschäft um daswohl komplexeste Geschäft handelt, mit welchem dieBUD je betraut war. Sehr gern nimmt er den Dank fürseine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegen, die sichin den letzten dreieinhalb Jahren unter seiner Begleitungdafür eingesetzt haben. Er leitet den Dank gerne weiter.Dass nun hier und heute Landrat Kirchmayr das Bildungs-gesetz noch einmal ändern will, hält er für stossend. SeinTipp: Machen Sie eine Initiative, dann machen wir dasGanze vielleicht wieder rückgängig!

Zu den Detailfragen von Landrätin Hollinger und LandratUeli Halder nimmt Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) Stel-lung. Petra Schmidt habe bereits darauf hingewiesen,dass die Bedeutung und Komplexität des Geschäfts sichin der Tatsache äussert, dass in den letzten Jahren grund-sätzlich drei Direktionen ‘im Rennen’ waren. Sein Privilegals Bildungsdirektor war es, die Übergangslösung mit denGemeinden aufgleisen zu dürfen sowie den Grundsatzent-scheid über die Schulstandorte zu vertreten. Richtiger-weise wurden die baulichen Fragen – Übernahmepreis,‘Meccano’ für faire Bedingungen gegenüber den Gemein-den, die Vorleistungen erbracht haben, Bewirtschaftung –von der Baudirektion bearbeitet und gelöst. Sollte nun derEindruck entstehen, die Gemeinden seien damit sehrschlecht behandelt worden, so ist darauf hinzuweisen,dass man etwa von einem Spektrum zwischenCHF 120 Mio. – für den Kanton die ideale Variante – bisCHF 200 Mio. als Worst Case-Szenario ausgegangen ist.Nun konnte der Rat zur Kenntnis nehmen, dass man mitder jetzigen Lösung aus Sicht des Kantons beim WorstCase angelangt ist. Also dürfte dies für die Gemeindenbedeuten, dass sie sehr nahe am Best Case liegen!Als dritte Direktion war richtigerweise die Gemeindedirek-tion involviert, da die Fragen des Finanzausgleichs nichtbei den einzelnen Fachdirektionen angesiedelt sind, son-dern immer die Gesamtsicht berücksichtigt wird. Vor die-sem Hintergrund nimmt der Bildungsdirektor nochmalskurz Stellung, nicht zuletzt, da er sich wohl am längstenmit dem Thema auseinander gesetzt habe.Zu Diskussionen Anlass gab nicht das Thema der Über-nahmepreise, sondern die Frage des Finanzausgleichs.Bis jetzt konnte von niemandem der Beleg erbracht wer-den, dass der Finanzausgleich für den Teil Infrastruktur-kosten der Realschulbauten irgendwann einmal erfolgt ist.Zudem trifft es nicht zu, dass dies irgendwie über die Hin-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112392

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tertüre in die Vorlage eingebracht worden sei. SeinesErachtens wäre es sachlich nicht begründet gewesen, dieRückerstattungsdiskussion in die Frage der Preisverhand-lungen über die Häuser hinein zu mischen und damit ver-schiedene Ebenen miteinander zu vermengen. Es seidaher richtig gewesen, Übernahmepreis und Bewirt-schaftsungsfragen unter der Federführung der Baudirekti-on zu bearbeiten.Die Aussage, die Gemeinden seien nicht einbezogenworden, ist falsch. Er selbst habe an zwei relativ grossenGesprächsrunden mit Gemeindedelegationen zum ThemaRückerstattung teilgenommen. Die Tatsache, dass dieGemeinden dabei involviert waren, ist daran abzulesen,dass die heute vorliegende Regelung nicht der ursprüng-lich in der Vernehmlassung noch vorgesehenen ent-spricht, welche eine Verlinkung mit dem EL-Schlüsselvorsah. Gestützt auf die Gemeindeinterventionen wurdedas vorliegende, kostenmässig gut eingrenzbare Modellgewählt. Denn der EL-Schlüssel ist etwas sehr dynami-sches und könnte sich plötzlich völlig von den realen Kos-ten abkoppeln.Mit dem gewählten Modell haben die Gemeinden einenfesten Betrag; sie werden nicht mit der Teuerung kon-frontiert. Dieser definierte Betrag ist auch sehr zweckmäs-sig in Bezug auf den bevorstehenden Strukturwechsel von5 auf 6 Primarschuljahre – zumindest ein Teilerfolg fürKlaus Kirchmayr. Der dannzumalige Finanzausgleich wer-de eine gute Plattform sein, um die Fr.13 Mio. in das Ge-samtpaket einzubringen.Dass nun gemäss Antrag der Finanz- sowie der Bau- undPlanungsdirektion die Verhandlungen mit den Gemeindenvertieft geführt werden, findet Regierungsrat Urs Wüthrichzweckmässig.Zur Redaktionskommission: Nach seinem Dafürhaltenbringt die Formulierung auf dem roten Tischpapier dieAbsicht verständlicher zum Ausdruck; restlose Klarheitwerde im Weiteren die Verordnung schaffen. Werden dieKantonsschulanlagen in Zukunft durch Vereine der Ge-meinden genutzt, so müssen die Zusatzkosten, die demKanton dadurch entstehen – speziell Energie- und Reini-gungskosten – wenigstens zum Teil rückerstattet werden.Wichtig ist, dass es sich um eine «nicht kostendeckende»Gebühr handelt im Sinne der realen Zusatzkosten, diedem Kanton entstehen.

Beatrice Fuchs (SP) wird zuerst über Eintreten abstim-men lassen, anschliessend wird die erste Lesung anhanddes roten Tischpapiers durchgeführt.

://: Mit 79 : 1 Stimme(n) bei 2 Enthaltungen tritt der Land-rat auf die Vorlage ein.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.17]

Rolf Richterich (FDP) fasst kurz die Änderungen gegen-über der von der Baukommission vorgelegten Fassungzusammen:– In § 102 Miete von Schulanlagen heisst es neu «Be-

nötigen der ...», eine rein sprachlich-redaktionelleVereinfachung

– § 102b wurde bereits besprochen und entspricht derFormulierung in der Vorlage auf Seite 21; eine klareVerdeutlichung

– In § 112c Absatz 2 Erwerbspreis wurden zur Verdeut-lichung die Worte «einerseits» und «andererseits»eingefügt.

Beatrice Fuchs (SP) bedankt sich beim Kommissionsprä-sidenten für die Erläuterungen, welche die ganze Sacheein bisschen vereinfachen.

1. Lesung

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren

§ 102 keine Wortbegehren

§ 102 a. b. c. d. e.zu allen Punkten keine Wortbegehren

Untertitel nach § 112

II. keine Wortbegehren

§ 112 a. b. c. d. e. f. g. h. i. j. k. l. m. n. o. p. q.zu allen Punkten keine Wortbegehren

II. keine Wortbegehren

Abschnittstitel nach § 15

Marianne Hollinger (FDP) stellt, wie bereits angekündigt,Antrag auf ersatzlose Streichung von § 15 respektive§ 15 a Leistung der Einwohnergemeinden, da damit dasErgebnis quasi bereits fest gelegt wird. Dies soll aber erstdann geschehen, wenn die Verhandlungen geführt sind,also spätestens in einem Jahr.

://: Der Landrat lehnt den Antrag Hollinger mit 60 Nein- :19 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen ab und spricht sichsomit für die Kommissionsfassung (rotes Papier) aus.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.21]

III. keine Wortbegehren

://: Damit ist die erste Lesung beendet.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 2396

11 2009/379

Interpellation von Jürg Wiedemann vom 10. Dezember

2009: Übernahme der Sekundarschulbauten, deren

Hauswarte und dem Reinigungspersonal. Schriftliche

Antwort vom 23. März 2010

Beatrice Fuchs (SP) fragt den Interpellanten an, ob er mitder Antwort zufrieden ist, eine kurze Erklärung abgebenmöchte oder die Diskussion verlangt.

Jürg Wiedemann (Grüne) bedankt sich bei der Regierungfür die schriftliche Kurzbeantwortung der Fragen, welche

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2393

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-01-27_ptk.wpd – [10.10.01]

durch die zusätzlichen mündlichen Ausführungen für ihnzufriedenstellend ergänzt worden seien. Seines Erachtenskonnte nun für den Kanton eine durchaus sinnvolle undvernünftige Lösung gefunden werden.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 2397

12 2010/324

Berichte des Regierungsrates vom 21. Septem-

ber 2010 und der Bildungs-, Kultur- und Sportkommis-

sion vom 12. Januar 2011: Konzept Weiterbildung

Basel-Landschaft

Kommissionspräsident Karl Willimann (SVP) führt aus:Die Vorlage geht zurück auf eine FDP-Motion aus demJahr 1998 betreffend Regelung der Weiter- und Erwach-senenbildung im Bildungsgesetz. Zielsetzung der Vorlageist es, die Ausrichtung des staatlichen Handelns im Be-reich der so genannt quartären Stufe in der Bildung (Er-wachsenenbildung) für die nächsten Jahre zu definieren.Die Verwaltung hat für diese ‘Übung’ für die Jahre 2010 –2014 einen Kostenbedarf von CHF 1,45 Mio. ermittelt.In der Beratung hielt Regierungsrat Urs Wüthrich fest,dass dem Kanton in erster Linie eine Art Drehscheiben-funktion zukomme. Allen Baselbieterinnen und Baselbie-tern soll ermöglicht werden, sich eine rasche Übersichtüber die Weiterbildung zu verschaffen. Wie gesagt wurdedas Konzept ursprünglich mit einem (jährlichen) Finanzbe-darf von CHF 290'000.– eingegeben; die Regierung hataber aufgrund der momentan gespannten Finanzlage denBetrag gestrichen, was im Landratsbeschluss zum Aus-druck kommt. Gemäss Regierungsrat Urs Wüthrich be-deutet diese Streichung, dass geplante Vorhaben nichtdurchgeführt werden können und Prioritäten gesetzt wer-den müssen. Der hauptsächliche Finanzbedarf ergebesich aufgrund der Anlage eines Monitoring-Datenbank-systems inklusive daraus folgender Datenerhebung.Alle Fraktionen traten auf das Geschäft ein. Ein Antragder SP-Fraktion auf Einfügung einer neuen Ziffer mit un-ten stehendem Wortlaut, wurde mit 7 : 3 Stimmen bei2 Enthaltungen von der Kommission abgelehnt:Für die Umsetzung des Weiterbildungskonzeptes Basel-land genehmigt der Landrat CHF 1,35 Mio., verteilt auf dieJahre 2012 – 2016, also CHF 265'000.– pro Jahr.Ziffer 1 des Landratbeschlusses (Kenntnisnahme) stimmtedie Bildungskommission einstimmig mit 12 : 0 Stimmenzu, der Abschreibung des FDP-Vorstosses mit 11: 0 Stim-men bei einer Enthaltung ebenfalls. Die BKSK beantragtdem Landrat Kenntnisnahme des Konzepts Weiterbildungund Abschreibung der Motion 1998/112 der FDP.

Christoph Hänggi (SP) von Seiten SP-Fraktion begrüsstdas Konzept Weiterbildung und spricht sich für Eintretenund Kenntnisnahme aus. Mit dem vorliegenden Konzept,welches Massnahmen und Handlungsfelder im Bereichder quartären Weiterbildung aufzeigt, ist man einverstan-den. Der Kanton hat im Bereich der Erwachsenenbildung

koordinierende und subsidiäre Aufgaben, welche wahr-genommen werden müssen. Denn speziell in der Weiter-bildung gelte das Matthäus-Prinzip, mit dem dazu gehöri-gen Nachsatz: «Wer hat, dem wird gegeben. – Und wernicht hat, dem wird auch genommen, was er hat.» Sokommen Leute mit gutem Bildungsrucksack – die insofernschon viel haben – in der Regel sehr schnell und problem-los in den Genuss von Weiterbildungsprogrammen undkönnen sogar von Firmen so bei Laune gehalten werden.Auf der andern Seite gibt es die Leute mit sehr schlech-tem Zugang zu Weiterbildungsangeboten. Hier muss derKanton einen Ausgleich mit Informationsmöglichkeitenund Transparenz für weniger Gebildete schaffen. Er mussneutrale Anlaufstelle sein und wenn nötig Angebote in-itiieren können, wo diese von den privaten Weiter-bildungsanbietern nicht geboten werden, weil diese sichnatürlich automatisch auf den bestens funktionierendenWeiterbildungsmarkt für gut ausgebildete Leute stürzen.Bereits erwähnt wurde der von der SP-Fraktion in derKommission gestellte Antrag; denn alle diese Aufgabenhaben ja auch ein Preisschild. Auf eine nochmalige An-tragstellung wird verzichtet. Er betont aber, dass es u.a.eine Auswirkung der bürgerlich dominierten Finanzpolitikder letzten Jahre sei, dass nun bei derart wichtigen Ange-legenheiten keine Mittel bewilligt werden können. Er bittet,die Bereitschaft der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion,die Umsetzung in gewissen Bereichen auch ohne zusätzli-che Mittel in die Wege zu leiten, als echten Sparbeitrag zuanerkennen. In diesem Sinne begrüsst die SP das Kon-zept, nimmt es zur Kenntnis und ist auch mit der Abschrei-bung der Motion einverstanden.

Oskar Kämpfer (SVP) erinnert daran, dass der Ursprungdes vorliegenden Konzepts ins Jahr 1998 zurück reicht,eine Zeit, in welcher der Kanton BL eine ganz andereVerfassung und andere Voraussetzungen hatte. Basis desvorliegenden Konzeptes ist der Verfassungsauftrag; derKanton hat die Ausbildung zu fördern, und daraus leitensich auch die entsprechenden Gesetze ab. Ganz offen-sichtlich gibt es aber unterschiedliche Interpretationen,inwieweit das Gesetz angewendet werden soll. Es sei nunein Irrtum zu glauben, dass das vorliegende Konzept mit18 Massnahmenpunkten kein Geld koste, auch wenn mannun keines bewillige! – Insofern müsse er seinem Vorred-ner vehement widersprechen.Der Aufwand muss selbstverständlich trotz allem getrie-ben werden, und zwar nicht nur in der Verwaltung sondernauch in der Industrie, beim Gewerbe und den Anbieterendieser Dienstleistungen. Denn das Angebot kann natürlichnur gebündelt und präsentiert werden gegenüber denen,die es in Anspruch nehmen wollen, wenn man die Infor-mation auch erhält; und die kommt nicht von selbst, son-dern man wird sie fordern. Das heisst, die ‘Staatsquote’,der Teil, den man dem Staat wieder bringen muss anInformationen, wird seines Erachtens erneut dramatischsteigen, insbesondere, wenn man aktuell sein will. Daherhat eine Mehrheit der SVP überhaupt keine Freude andem Konzept. Am liebsten würde sie es beerdigen mit-samt seinen 18 Massnahmen, denn der privatwirtschaftli-che Markt und die vorhandenen Informationen seien abso-lut ausreichend.

Auch die FDP nimmt Kenntnis von der Vorlage, stimmt zu

und ist für Abschreibung, so Regina Vogt (FDP) – undzwar, wie bereits vom Kommissionspräsidenten ausge-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112394

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führt, ohne Mehrmittel und übers ordentliche Budget. Sieweist, wie bereits in den Kommissionsberatungen, auf dasBIZ als kantonale Stelle hin, welche Bildung anbietet. DasBIZ verfüge über einen immensen Fundus, und mit einerentsprechenden Anpassung für den quartären Bereichwäre ihres Erachtens sehr rasch eine grosse Anzahl vonInfos dort abrufbar.

Auch wenn der Ursprung für das vorliegende Konzepttatsächlich sehr weit zurück liegt, findet die CVP/EVP-

Fraktion das Konzept sehr gut und umfassend, meint Bar-

bara Peterli (CVP). Allerdings habe man in der Kommissi-on erfahren, dass sich bereits 56 % der Baselbieter Bevöl-kerung weiter bilden; daher sieht man aktuell keinen gros-sen Handlungsbedarf. Als wichtig erachtet man die Schaf-fung einer elektronischen Plattform, die einen Überblicküber das bestehende Angebot im Bereich Weiterbildunggibt. Das wäre sicherlich eine gewisse Erleichterung undmit relativ geringen Mitteln machbar. Dies soll aber ge-mäss Konzept mit dem ordentlichen Budget abgedecktsein. Vom Bund soll zudem – so war in der Kommissionzu erfahren – ein neues Weiterbildungskonzept folgen;wann ist allerdings offen. Die CVP/EVP-Fraktion nimmtdaher das Konzept zur Kenntnis und ist der Meinung,dass die Massnahmen im Rahmen des ordentlichen Bud-gets zu realisieren sind. Die Motion der FDP-Fraktionkann abgeschrieben werden.

Jürg Wiedemann (Grüne) seitens grüne Fraktion unter-stützt das Konzept sehr, welches viele wichtige und sinn-volle Punkte im quartären Bildungsbereich aufzeigt, dieauch Geld kosten. 290'000 Franken pro Jahr wären not-wendig; er bedauert, dass das Geld nicht vorhanden istund zeigt sich erfreut, dass die Bildungsdirektion bereit ist,auch ohne finanzielle Mittel möglichst Vieles davon um-zusetzen; gerade für die ältere Generation sei dieser Be-reich auch wichtig. Auch er bittet, dies als Sparmassnah-me im Bildungsbereich zu anerkennen, insbesondere inBezug auf die anstehenden Verhandlungen in der Regie-rung.

Laut Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) nimmt der KantonBaselland eine Spitzenposition in Sachen Erwachsenen-bildung ein – ein sehr positiver Indikator, zu dem es Sorgezu tragen gilt als entscheidender Faktor für die zukünftigeStärke unserer Wirtschaftsregion. Er sei wohl nicht alleinmit seiner Haltung, dass der Wettbewerb unter den Regio-nen vor allem über die Bildung entschieden wird, unddazu gehört auch die Weiter- und Erwachsenenbildung.Dies gelte vor allem für Regionen, die weder über Meer-Anstoss noch über Bodenschätze verfügen.Selbstverständlich wäre er froh gewesen, hätte mangleichzeitig mit Bestellzettel und Preisschildern auch denScheck in Empfang nehmen können. Man weiss, dassdies im Moment nicht möglich ist. Aber immerhin hat mannun einen wichtigen Orientierungsrahmen für die Mitarbei-terinnen und es können so Prioritäten gesetzt werden. Esgibt Vorgaben für die konzeptgestützte Arbeit. Daher hatdas Ganze einen Wert gegen innen, aber auch einenNutzen gegen aussen, indem es ein Positionsbezug desBildungskantons Basel-Landschaft ist. Auch wenn dieKonsequenz ist, dass man nicht alles machen kann undwenn neue Aufgaben aufgenommen werden, andere auf-gegeben werden müssen.

Er ist dankbar, wenn mit der Verabschiedung dieserGrundlage auch der Auftrag vorläufig erledigt werdenkann, obwohl es sich grundsätzlich um einen Dauerauf-trag handelt. Regina Vogts Votum nimmt der Bildungs-direktor zustimmend zur Kenntnis. Denn man bewege sichin einem Netzwerk verschiedenster Anbieter. Neben denprivaten Anbietern, die den Hauptteil der Erwachsenen-bildung leisten, sind die Berufsinformationszentren derBerufs- und Studienberatung ein sehr wichtiger Stütz-punkt. Dies sei erwähnt, weil 50 % der Beratungen in denBerufsberatungsstellen für Erwachsene durchgeführt wer-den; also noch knapp die Hälfte der Ratsuchenden sindJugendliche! Dies ist nicht zuletzt ein Hinweis darauf,dass die meisten heutigen Berufsbiografien nicht mehrsehr linear sind, und man sich im Leben womöglich mehr-mals neu orientiert, sei dies freiwillig oder als Folge vonUmstrukturierungen in der Wirtschaft.

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) weist daraufhin, dass sich der Landratsbeschluss auf Seite 9 der Re-gierungsvorlage befindet. Da Eintreten unbestritten ist,wird direkt über den Landratsbeschluss abgestimmt.

Landratsbeschluss

Titel und Ingress keine Wortbegehren

Ziffer 1 keine Wortbegehren

Ziffer 2 keine Wortbegehren

Rückkommen wird nicht verlangt.

Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem Konzept Weiterbildung sowieder Abschre ibung der Mot ion 1998/112 mit66 : 7 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.39]

Landratsbeschlussbetreffend Konzept Weiterbildung Basel-Landschaft

vom 27. Januar 2011

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Vom „Konzept Weiterbildung Basel-Landschaft“ wirdKenntnis genommen.

2. Die (modifizierte) Motion 1998-112 „Für ein Konzeptzur beruflichen Fort- und Weiterbildung (Erwachse-n e n b i ld ung) im neuen B i ldungsgese tz“ d e rFDP-Fraktion vom 28. Mai 1998 wird als erfüllt abge-schrieben.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2395

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-01-27_ptk.wpd – [10.10.01]

Nr. 2398

13 2010/349

Berichte des Regierungsrates vom 19. Oktober 2010

und der Bau- und Planungskommission vom 13. Janu-

ar 2011: Formulierte Gesetzesinitiative “Für eine Um-

fahrungsstrasse Allschwil”; Unterbrechung bzw. Ver-

längerung der Behandlungsfrist

BPK-Präsident Rolf Richterich (FDP) führt aus: Die In-itiative wurde in Zusammenhang mit dem kantonalenRichtplan eingereicht, der Anfang 2009 beschlossen wur-de. Damals war die Südumfahrung aus der Beschluss-fassung heraus genommen worden unter der Bedingung,dass innerhalb von 5 Jahren für diesen Raum eine neueVerkehrsplanung vorliegt, die dann in den Richtplan auf-genommen werden kann.Über die vorliegende Initiative hätte grundsätzlich bis zum28. November 2010 abgestimmt werden müssen. Nunwurde mit den Initianten eine Sistierung vereinbart, sodass bis maximal 31. Dezember 2011 noch eine Abstim-mung durchgeführt werden kann. Eigentlich wäre es derBPK am liebsten, über die Initiative erst abzustimmen,wenn die Entwicklungsplanung Leimental–Birseck– All-schwil (ELBA) vorliegt, also ungefähr im Jahr 2015. Eineso lange Sistierung ist aber nicht möglich; nun habe dasInitiativkomitee immerhin Hand geboten bis Ende diesesJahres. Daher spricht sich die Bau- und Planungskommis-sion mit 10 : 1 Stimmen für den vorliegenden Beschlussaus.

Gemäss Martin Rüegg (SP) hält sich die Freude der SP-Fraktion über die initiative in Grenzen. Denn sie fordertden unverzüglichen Bau der Umfahrung von Allschwil,welche bekanntlich an die Nordtangente Basel an-geschlossen werden soll. Er erinnert daran, dass dieNordtangente mit CHF 1,5 Mia. das teuerste Strassen-stück der gesamten Schweiz ist, also noch teurer alsdie H2 und der Chienbergtunnel zusammen. Einmal mehrsoll ein Verkehrsproblem mit weiteren teuren Strassengelöst werden. Wie soll dies gezahlt und wie der spätereUnterhalt finanziert werden? Sicher gehe es heute nichtum den Inhalt der Initiative, aber wenn über die Verhand-lungsfrist gesprochen wird, kann jener nicht einfach igno-riert werden. Die Freude hält sich auch in Grenzen, wennes um die Verlängerung der Behandlungsfrist geht. Wiewill das Projekt ELBA einen Rückzug der Initiative errei-chen, ohne mehr oder weniger selbst die Umsetzung desAnliegens vorzuschlagen? Oder was, wenn die InitiantenEnde des Jahres dem Rückzug nicht zustimmen und mit-ten im ELBA-Prozess Abstimmungen erzwingen? Wärees also nicht vernünftiger, möglichst bald Klarheit zuschaffen, wenn es schon nicht möglich ist, erst 2015 darü-ber abzustimmen? So schwebt die Initiative wie ein Damo-klesschwert über dem hoffnungsvollen Prozess, vernünfti-ge Lösungen für die Region zu finden. Diese und andereFragen haben die SP-Fraktion beschäftigt. Zur Zeit siehtman keinen andern Weg, als das Spiel mitzuspielen, inder Hoffnung, dass die Ergebnisse von ELBA Ende Jahrdie Initianten, aber auch die SP-Fraktion, so weit zufrie-den stellen, dass tatsächlich auf die Initiative verzichtetwerden kann. In diesem Sinn ist die SP für Eintreten undstimmt dem vorgelegten Beschluss zu.

Daniela Gaugler (SVP) und die SVP-Fraktion unterstüt-zen den Antrag der Regierung, die Behandlungsfrist fürdie Initiative zu verlängern, zumal auch das Initiativko-mitee damit einverstanden ist. Für die Abstimmung ist essicher von Vorteil, wenn dann Ende Jahr mehr Fakten zurEntwicklungsplanung ELBA vorliegen.

Auch die FDP-Fraktion unterstützt die Verlängerung der

Behandlungsfrist, vermeldet Petra Schmidt (FDP), zumalauch das Initiativkomitee mit der Sistierung respektiveVerlängerung einverstanden ist. Dass von Seiten SP kei-ne grosse Freude herrscht und man dort die Sache amliebsten so schnell als möglich vom Tisch hätte, sei klar.Es könnte aber auch durchaus anders heraus kommen.Daher sei eine saubere Grundlagenabklärung richtig.

Felix Keller (CVP) nimmt als Allschwiler und Fraktions-präsident vorweg, dass die CVP/EVP-Fraktion mehrheit-lich die Sistierung der Behandlungsfrist der Initiative unter-stützt. Wie gehört, läuft zur Zeit das Projekt ELBA, und esmache wohl durchaus Sinn, nun vor einer Abstimmungeinmal die ersten Resultate abzuwarten. Man möchtekeinen Entscheid vorweg nehmen, sei dies ein Ja oderNein. Alle möglichen Lösungen sollen auf den Tisch. Ineinem Jahr wird man mehr wissen, dann kann die Initiati-ve diskutiert und dem Volk vorgelegt werden.

Simon Trinkler (Grüne) findet es eine gute Idee, dass dieRegierung mit dem “radikalen Initiativkomitee” [Heiterkeit]verhandelt und damit eine Lösung für die Abwendungeines Totalschadens sucht. Mehr Fakten brauche man imMoment nicht. Man weiss bereits, dass es die Initiativenicht braucht, da sie unglaublich viel Geld kosten wird undman dies nie und nimmer wird stemmen können. Es istalso nicht anzunehmen, dass die “wirklich radikalen” In-itianten, nachdem ihnen in einem Jahr sicherlich verschie-dene sehr gute Lösungsansätze präsentiert werden, dieInitiative zurück ziehen werden. Vielmehr glaubt er, wirddie “scharfe” Initiative weiterhin stehen gelassen, umDruck auf das Amt auszuüben, damit man die Vorschlägeauch wirklich hinein kriegt. Angst vor der Initiative hättendie Grünen keine. Ihrer Überzeugung nach hat dasStimmvolk bereits erkannt, dass man sich in Zukunft sol-che Luxusprojekte wirklich nicht leisten kann, weil dieFinanzen fehlen.Er appelliert an den Rat, das Stimmvolk wenn möglichnoch in diesem Frühjahr über die Initiative abstimmen zulassen und damit das Damoklesschwert, das über einersicherlich guten und sinnvollen Lösung schwebt, kontrol-liert abzuhängen. Er bittet um Ablehnung des Landrats-beschlusses.

Hanspeter Frey (FDP), als Präsident der genannten radi-kalen Gruppe angehörend – genau so wie die Landrats-präsidentin, alle sieben Allschwiler Gemeinderatsmitglie-der und sämtliche Parteien, abgesehen von den “unver-nünftigen” Grünen, die den “Pöck” immer noch nicht se-hen – hält vorweg fest, dass die Initiative am 17. Febru-ar 2009, also vor ungefähr zwei Jahren, eingereicht unddaraufhin bereits am 22. Mai 2009 mit über 2'200 Unter-schriften für gültig erklärt wurde. Alles, was jetzt komme,sei nichts anderes als Verzögerungstaktik. Das Spiel vomHin- und Herschieben sei genauso im Ergolztal abgelau-fen. Im Übrigen seien ca. CHF 2,2 Mio. ausgegeben wor-den für eine Machbarkeitsstudie /Nutzungsanalyse über

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112396

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eine Südumfahrung, welche dann leider, wie vom Kom-missionspräsidenten erwähnt, aus dem Richtplan fiel. Nunsei es einmal so, dass diese Südumfahrung, welche Si-mon Trinkler und gewissen anderen von vis-à-vis nichtpasst, halt einfach gegenüber dem ÖV obsiegt habe alsbeste Lösung. Und was hat man gemacht? Sie wurdewieder bekämpft und rausgeschmissen. Das sei letztlichder Grund für die Initiative.Zum Zeitplan: Gegenüber Regierung und Bau- und Um-weltschutzdirektion hat das Initiativkomitee Hand geboten,ELBA abzuwarten, obwohl er beim derzeitigen Verlauf derDinge befürchtet, dass letztlich vor dem Jahr 2020 nichtspassieren wird... Er erinnert daran, dass am 25. Januar2010 unter Anwesenheit des heutigen Regierungsprä-sidenten in der Bau- und Umweltdirektion eine Bespre-chung stattgefunden hat. Damals hiess es, in zwei bis dreiMonaten werde ELBA aufgegleist. Neuster Stand ist, dassab sofort mit der Aufgleisung von ELBA begonnen wird.Die Gemeinden wurden eingeladen, interessierte Kreiseusw., auch hier wieder ein Jahr Verzögerung! ELBA sollteeinmal ins zweite Agglomerationsprogramm (2014) aufge-nommen werden. Dazu müsste aber bis im Jahr 2012zumindest eine Vorprojektstudie vorhanden sein. Machenwir so weiter, erreichen wir nichts! ärgert er sich.Lässt man die Initiative bis Ende 2011 stehen, so ist erüberzeugt, dass die Verwaltung Planungsstudien mitHand und Fuss vorlegen kann, so dass man sagen kann,was es genau braucht. Im Übrigen erinnert er daran, dassAllschwil im Richtplan ein Gebiet von kantonaler Bedeu-tung ist. In Allschwil sind moderne, hoch dotierte Bio-/Life-Sciences-Unternehmen angesiedelt, die im Vollaus-bau ungefähr 4'000 bis 5'000 qualifizierte Arbeitsplätzebieten. Mit der jetzigen Erschliessung kann man nichtpunkten. Als starke Wirtschaftsregion muss man die nöti-ge Verkehrsinfrastruktur bereit stellen, wozu auch eineAnbindung an die vielleicht teure Nordtangente als Hoch-leistungsstrasse gehört.Beim Agglomerationsprogramm sei von Elsässer Seite herzu hören gewesen, warum man denn nicht eine Umfah-rungsstrasse baue, wenn immer alle darüber fluchen,dass der Autoverkehr durch die Dörfer geschleust wird. Erbittet das Ratsplenum um Unterstützung für die Initiative.Die Umfahrung Allschwil soll klar und deutlich bei derPlanung mit berücksichtigt werde. Der Termin per En-de 2011 ist stehen zu lassen, so dass im Frühjahr 2012über das weitere Vorgehen entschieden werden kann.Denn mache man jetzt weiter auf Verzögerung, so werdeman langsam zur Lachnummer in der Schweiz...

Christine Gorrengourt (CVP) spricht als Vereinsmitglieder IG-Südumfahrung, vor allem aber als Bewohnerin deshinteren Leimentals. Alle Leimentaler Gemeinden wurdenaufgefordert mitzumachen beim Projekt Leimental – Bir-seck – Allschwil, also auch Allschwil! Im Variantenfächerist die Südumfahrung fest eingeplant. Nun beginnt maneine Fünfjahresplanung. Wird dann aber bereits wiedernach einem Jahr über etwas abgestimmt, das man ganzsicher drin haben will, so kann mit der Planung wieder vonvorn begonnen werden, da man nun eine fixe Vorgabehat. Damit werden aber all jene übergangen, denen einegesamthafte Planung zugesagt wurde, von der die Süd-umfahrung zwar ein Teil ist, die aber auch noch andereTeile beinhaltet. Die Umfahrung Allschwil ist nichts ande-res als ein fester Bestandteil der Südumfahrung.

Daher kann und soll ihres Erachtens auch sofort und nichterst in einem Jahr über die Initiative abgestimmt werden.Das sei keine Verschiebungstaktik, sondern im Gegenteil,damit werde ein klarer Entscheid getroffen darüber, wasman eigentlich will.

Josua Studer hält Simon Trinkler entgegen, wenn etwasradikal sei, so dessen Meinung, und die sei radikal falsch.Der Genannte wohne natürlich beinahe in Basel und perVelo fahre er wohl nicht sehr oft hinauf ins Dorf oder durchdie Quartiere, sonst wüsste er, wie sich die dortige Ver-kehrssituation präsentiert. Wie kommt man dazu, Leuteals radikal zu bezeichnen, die die Interessen der Bevölke-rung vertreten? – Und hier handle es sich um das Inter-esse der Allschwiler Bevölkerung. Wird nun der Wunschauf Verschiebung des Abstimmungstermins zugunstenguter Abklärungen an das Initiativkomitee gestellt, so solldiesem bitte stattgegeben werden. Und was wäre nun,wenn man sofort abstimmt und es resultiert ein Ja?

Siro Imber (FDP) weist darauf hin, dass Klaus Kirchmayrvon den Grünen heute in der Fragestunde (Frage 5) dieSitzverlegung der Firma Solvatec aus dem Kanton BL wegin den Kanton Basel-Stadt thematisiert. Der Wegzug wirdmit dem angeblich wirtschaftsfeindlichen Klima in unse-rem Kanton begründet. Nun leiste man genau solchenProblemen Vorschub, wenn man die Umfahrungsstrassebekämpfe und damit das wichtigste Gebiet im Kantonnoch mehr vom Verkehr abhänge. Und es werde wohlnicht nur die Firma Solvatec den Kanton verlassen, son-dern andere Unternehmen könnten folgen.

Simon Trinkler (Grüne) repliziert Josua Studer, es handlesich um den Wunsch eines Teils der Allschwiler Bevölke-rung, der gewissermassen unter dem Verkehr leidet. Si-cherlich gebe es aber auch andere Lösungen für diesesProblem. Für den milliardenteuren Wunsch fehle nun ein-fach das Geld – eine schon einigermassen verrückte Si-tuation.

Landratsbeschluss

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betref-fend Unterbrechung der Behandlungsfrist für die for-mulierte Gesetzesinitiative «Für eine Umfahrungs-strasse Allschwil» mit 56 : 19 Stimmen bei 6 Enthal-tungen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 11.59]

Landratsbeschlussüber die Unterbrechung der Behandlungsfrist für dieformulierte Gesetzesinitiative „Für eine Umfahrungs-strasse Allschwil“

vom 27. Januar 2011

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Die Behandlungsfrist für die formulierte Gesetzesinitiative„Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil“ wird im Einver-nehmen mit dem Initiativkomitee bis am 31. Dezember2011 unterbrochen bzw. verlängert.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2397

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Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) wünscht alleneinen guten Appetit. Im Foyer des Landratssaals kannübrigens am TV das Tennismatch mit Roger Federer mit-verfolgt werden. Allerdings sehe es im Moment nicht sehrgut aus für den Schweizer Tennis-Star...

Mit dem Hinweis auf die um 13.40 Uhr stattfindende Büro-sitzung schliesst Beatrice Fuchs die Vormittagssitzung umpunkt 12.00 Uhr.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

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Nr. 2399

Überweisungen des Büros

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs gibt Kenntnis vonfolgenden Überweisungen:

2010/434Bericht des Regierungsrates vom 21. Dezember 2010:Bericht zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Luft-reinhalteplans der Kantone Basel-Stadt und Basel-Land-

schaft 2010; an die Umweltschutz- und Energiekom-

mission

2011/007Bericht des Regierungsrates vom 11. Januar 2011: Inter-kantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Aus-

bildungsbeiträgen (“Stipendien-Konkordat”); an die

Bildungs-, Kultur- und Sportkommission

2011/019Bericht des Regierungsrates vom 18. Januar 2011: Sam-melvorlage betreffend 15 Schlussabrechnungen von Ver-pflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Juni 2009 - Juni

2010; Genehmigung; an die Finanzkommission

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

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18 Fragestunde

1. Marie-Theres Beeler: Bedarfsplanung Alters- und

PflegeheimeZurzeit werden in vielen Gemeinden des Kantons Alters-und Pflegeheime umgebaut und erweitert (Muttenz, Orma-lingen etc.). Dabei gewährt der Kanton Investitionsbeiträ-ge in der Höhe von CHF 200'000.- für jedes neu geschaf-fene Bett. Es stellt sich die Frage, ob diesem Effort ge-eignete Bedarfsabklärungen zugrunde liegen, die demGrundsatz «ambulant vor stationär» gerecht werden.

Die Fragen werden von Regierungsrat Peter Zwick (CVP)beantwortet.

Frage 1Gibt es im Kanton Baselland neben der «Bestätigung derGemeinden über die geplante Bettenzahl» (Verordnungüber das Gesetz für die Betreuung und Pflege im Alter)bei einer Gesuchseingabe weitere Instrumente im Hinblickauf eine kantonal koordinierte Bedarfsabklärung?

AntwortDie Gemeinden erstellen für ihre Einwohnerinnen undEinwohner ein Konzept zur Betreuung und Pflege im Alterund sorgen auf der Basis der kantonalen Grundlagen füreine ausreichende ambulante und stationäre Betreuungs-und Pflegestruktur im Alter für ihre Einwohnerinnen undEinwohner.Mit der Projekteingabe wird auch die Zweckbestimmunggeprüft. In der Projektvorlage ist nachzuweisen, dass dasProjekt unter Angabe des Standorts und des Einzugs-gebiets einem tatsächlichen Bedarf entspricht. Die Ein-wohnerzahl des Gebietes und bereits bestehende Ein-richtungen mit ähnlicher Zweckbestimmung sind aufzufüh-ren. Der Bedarf wird vom Gemeinderat mit einem Gemein-deratsbeschluss bestätigt. Wenn mehrere Gemeindeninvolviert sind, sind Beschlüsse jedes Gemeinderatesbeizulegen.Sofern sich die Angaben der Projekteingabe durch dieinterne Prüfung bestätigen, kann der Investitionsbeitraggemäss § 20 GeBPA verfügt werden.

Frage 2Wie wird bei der Bedarfsabklärung die Höhe der Pflege-stufen einbezogen, die den BewohnerInnen zustehen?

AntwortSofern der Pflegebedarf der Bewohner einer Region aucheine Auswirkung auf die Infrastruktur hat, wird dies be-rücksichtigt. Die Gemeinden prüfen insbesondere, inwie-fern sich ein Bedarf an Alterswohnungen, Pflegeabtei-lungen und Abteilungen für Demenzkranke gemäss derdemographischen Entwicklung in Zukunft ergeben wird.Obwohl es für Alterswohnungen keine kantonalen Investi-tionsbeiträge gibt, fördern die Gemeinden diese Wohn-form. Bei dieser Wohnform wird ein allfällig notwendigerPflegebedarf der Bewohner auch durch die ambulantePflege (Spitex) geleistet.

Marie-Theres Beeler (Grüne) dankt für die Antworten undstellt folgende

ZusatzfrageIst es wahr, dass einfach nur aufgrund der Aussage einerGemeinde, es bestehe ein Bedarf, die kantonale Subven-tion ausgezahlt wird? Bräuchte es nicht einen ganz klarenBedarfsnachweis?

AntwortNachzuweisen von der Gemeinde sind das Projekt, derStandort, das Einzugsgebiet und der Bedarf. Zudem istder Nachweis zu erbringen, ob es nicht schon Einrichtun-gen mit ähnlicher Zweckbestimmung, beispielsweise pri-vate Pflegeheime, gibt. Dies alles ist dann Grundlage zurÜberprüfung durch den Kanton.

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112398

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2. Patrick Schäfli: Kulturengagement der Baselland-

schaftlichen KantonalbankIn der Vorlage der Regierung zur Erhöhung der Theater-subventionen an Basel-Stadt ist u.a. erwähnt, dass dieBasellandschaftliche Kantonalbank BLKB als 100%-igeStaatsbank bisher namhafte Beiträge ans Ballett desTheater Basel entrichtet. Da der Landrat die Oberaufsichtüber die Kantonalbank hat, bitte ich im Sinne der Trans-parenz um Beantwortung der folgenden Fragen.

Ein einzelnes Sponsoring-Engagement sei eigentlich nichtgerade Flughöhe der parlamentarischen Oberaufsicht,

meint Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) vorweg. Den-noch beantworte er die Fragen mit der gebotenen Zurück-haltung wie folgt:

Frage 1Welche Beträge hat die Basellandschaftliche Kantonal-bank bisher pro Jahr an das Theater Basel bzw. an des-sen Ballett entrichtet?

AntwortDie beiden Parteien haben in ihrem Vertrag Stillschweigenüber die Höhe des Sponsoringengagements vereinbart –wie das bei solchen Verträgen allgemein üblich ist. ZurGrössenordnung des Engagements hält die BLKB fest:Das gesamte Sponsoringbudget der Bank beträgt CHF1,2 Mio. pro Jahr. Aus diesem Budget fliessen rund zweiDrittel der Sponsoringgelder in Projekte und an Institutio-nen im Kanton Basel-Landschaft. Ein Drittel geht an Pro-jekte und Institutionen in Basel-Stadt und anderen Kanto-nen. In dieses Drittel fällt auch das Sponsoring des BallettBasel.

Frage 2Seit wann besteht dieses Engagement zugunsten desTheaters Basel?

AntwortEs handelt es sich nicht um ein Engagement der BLKB fürdas gesamte Theater Basel, sondern um ein Sponsoringdes Balletts Basel. Sponsoring bedeutet, dass das BallettBasel für die BLKB konkrete Gegenleistungen erbringt. Sofand vor wenigen Tagen eine geschlossene Vorstellungdes Balletts «Giselle» für die Kundinnen und Kunden derBLKB statt. Das gesamte Theater war bis auf den letztenPlatz gefüllt. Damit konnte die BLKB Kundenpflege aufhohem Niveau betreiben. Die Kundenreaktionen warensehr positiv bis überschwänglich.Daneben werden vom Ballett Basel der BLKB Werbeflä-chen und Inserateraum zur Verfügung gestellt. Danebenerbringen die Tänzerinnen und Tänzer verschiedene wei-tere Leistungen – wie zum Beispiel Gastauftritte anBLKB-Veranstaltungen oder Teilnahme an Fotoshootings.Das Sponsoring des Ballett Basel besteht seit 2006. Da-mals wurde das bestehende Gesamtsponsoring desTheaters Basel um beinahe die Hälfte reduziert.

Frage 3Sind allfällige Erhöhungen bzw. Veränderungen des Bei-trags der BLKB ans Theater Basel geplant?

AntwortDer geltende Sponsoringvertrag läuft bis ins Jahr 2012.

Frage 4Ist es so, dass die Basellandschaftliche Kantonalbank dergrösste Sponsor des Theater Basel bzw. des dortigenBalletts ist?

AntwortÜber die übrigen Sponsoringverträge des Theaters Baselhat der Regierungsrat keine Kenntnis.

Frage 5Erfordert das Kulturengagement der BLKB ans TheaterBasel jeweils einen Beschluss des Bankrates oder nurdes Managements?

AntwortDas Sponsoringbudget ist ein Teil des Gesamtbudgetsder Bank und wird vom Bankrat verabschiedet. Über ein-zelne Sponsoring-Engagements entscheidet die operativeFührung.

Patrick Schäfli (FDP) dankt für die Beantwortung seinerFragen und ist bezüglich Flughöhe der Meinung, dass voreiner Abstimmung wie der kommenden Transparenz herr-schen müsse. Diese ist nun hergestellt: Man kann davonausgehen, dass die BLKB dem Theater jährlich rund CHF400'000 zahlt, und feststellen, dass aus dem Baselbietschon heute beträchtliche Summen nach Basel fliessen.

Karl Willimann (SVP) stellt zwei Zusatzfragen:

ZusatzfrageIst der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass dieseGeheimniskrämerei der Abstimmungsvorlage zur Theater-subventionierung einen Bärendienst erweise?

AntwortDas muss jeder selbst beurteilen. Der Finanzdirektor istnicht befugt, Zahlen der BLKB öffentlich bekanntzugeben.Es ist absolut üblich, dass solche Sponsoringverträgenicht offengelegt werden. Im Vertrag selbst ist Stillschwei-gen vereinbart.

ZusatzfrageIst das Ballett nun, wovon bisher immer ausgegangenwurde, eine Sparte des Dreispartenhauses «Theater Ba-sel» oder eine separate Einrichtung?

AntwortDas Ballett ist Teil des Theaters Basel. Die Bank legt aberWert darauf, ausdrücklich als Sponsor des Balletts auf-zutreten.

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3. Sara Fritz: Stipendien für SchülerInnen der FMS

für die Zeit des Erlangens der FachmaturitätDas Fachmaturitätszeugnis kann in den BerufsfeldernPädagogik (P), Gesundheit (G), Soziales (S) und Kunst(K) erworben werden und berechtigt zum Studium an derFachhochschule. Dafür muss nach dem Erwerb des Fach-mittelschul-Ausweises (= Abschluss der 3-jährigen FMS)je nach Berufsfeld ein (entlöhntes) Praktikum, ein Vorkursoder eine zusätzliche Ausbildung mit Prüfung (für FHP)absolviert werden. In jedem Fall gehört dazu das Verfas-sen einer Fachmaturitätsarbeit im gewählten Berufsfeld,

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2399

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die auch mündlich präsentiert werden muss.Nach heutiger Praxis werden vom Amt für Ausbildungs-beiträge BL SchülerInnen der FMS für die Zeit des Er-langens des Fachmaturitätszeugnisses keine Stipendienausbezahlt. Dies ist insbesondere beim Berufsfeld Päd-agogik, bei welchem während eines Semesters der Fach-maturitätskurs Pädagogik mit Abschlussprüfung absolviertwerden muss, nicht nachvollziehbar.

Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet folgendeFragen:

Frage 1Ist der Regierung diese Problematik bekannt?

AntwortDie Regierung hat sich bisher nicht mit dieser Thematikbefassen müssen, da bis heute noch nie Beschwerde indieser Sache geführt wurde. Da ihr auch sonst keine Kla-gen zugetragen wurden, hat sie dies nicht als problema-tisch sehen können.Wie schon in den Ausführungen zur Frage angedeutet,absolviert ein Grossteil der Absolventinnen und Absolven-ten der Fachmittelschule auf dem Weg zur Fachmaturitätein Praktikum und erhält dabei neben einem Einblick indie Berufswelt auch eine Entschädigung der Praxisarbeit-geberin. Eine Ausnahme bilden die Schülerinnen undSchüler des Berufsfeldes Pädagogik, die ihre Allgemein-bildung in einem Semesterkurs mit noch zwanzig Wo-chenlektionen Präsenz erweitern.Aufgrund dieser vergleichsweise geringen Präsenzpflichthat es die zuständige Abteilung für Ausbildungsbeiträge inAnalogie zu anderen Ausbildungsgängen als sinnvoll an-gesehen, die Zumutbarkeit eines Nebenverdienstes an-zunehmen.

Frage 2Gibt es Erhebungen, wie viele SchülerInnen von dieserProblematik betroffen sind?

AntwortStatistische Erhebungen zu dieser Frage wurden bishernicht vorgenommen. Da die zuständige Abteilung für Aus-bildungsbeiträge alle Absolventinnen und Absolventen derFachmittelschule unabhängig vom gewählten Typus gleichbehandelt, wird das jeweilige Berufsfeld statistisch nichtseparat erfasst.Immerhin dürfte es sich aufgrund der bekannten Zahl derFachmittelschuldiplome jährlich um höchstens ein Dut-zend Betroffene handeln, die – sofern sie die übrigengesetzlichen Bestimmungen erfüllen – überhaupt vonStipendien profitieren könnten.

Frage 3Ist die Regierung bereit, Stipendienbeiträge zukünftigauch für die Zeit des Erlangens des Fachmaturitätszeug-nisses zu gewähren?

AntwortDerzeit sieht der Regierungsrat hier keinen akuten Hand-lungsbedarf, insbesondere auch deshalb, weil der Part-nerkanton Basel-Stadt die gleiche Haltung vertritt undzudem die Zusprechung von Stipendien für diese Ziel-gruppe auch bei solchen von anderen Ausbildungsgängenmit teilzeitlichem Charakter ebenfalls zu neuen Ansprü-chen führen könnte.

Sara Fritz (EVP) dankt dem Regierungsrat für die Ant-worten.

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4. Thomas de Courten: SNB-Gewinnausschüttungen

für das Geschäftsjahr 2011Mit meiner Interpellation 2010/232 habe ich mich nachden finanziellen Auswirkungen für den Kanton Basellandaus den Euro-Stützungskäufen der schweizerischen Na-tionalbank (SNB) erkundigt. In seiner Antwort vom 21.September 2010 ging der Regierungsrat noch davon aus,dass die jährliche SNB-Ausschüttung an die Kantone (fürden Kanton BL rund 58 Mio. Franken) «für die nahe Zu-kunft» gewährleistet sein sollte.Mittlerweile kündigt die SNB für das Jahr 2010 eine Jah-resverlust von 21 Mia. an. Für die Kantone bedeutet dies,dass die SNB-Gewinnausschüttung lediglich noch für dasJahr 2010 gewährleistet bleibt. Bereits für das Geschäfts-jahr 2011 schliesst die SNB nicht aus, dass die Gewinn-ausschüttung an die Kantone vollständig ausgesetzt wird.Zudem soll die bisherige Grundlage der SNB-Gewinnaus-schüttung, die sogenannte Ausschüttungsvereinbarung2008-2017, überprüft werden, wodurch auch auf mittlerebis lange Sicht mit reduzierten oder gar keinen SNB- Ge-winnausschüttungen mehr zu rechnen ist.

Die Fragen werden von Regierungsrat Adrian Ballmer(FDP) beantwortet.

Frage 1Aufgrund der neuen Ausgangslage frage ich den Regie-rungsrat, ob die Beantwortung meiner Interpellation heutenoch gleich ausfallen würde wie im September 2010.

AntwortUnsere schriftliche Antwort vom 21. September 2010 stelltdie Fakten umfassend, differenziert und korrekt dar. DerRegierungsrat stellte darin auch fest, dass «eine dauer-hafte Gewinnbeteiligung im heutigen Umfang nicht alsgegeben zu betrachten» ist. Ferner hiess es:

«Die Ausschüttungsreserve betrug Ende 2009 nach Gewinn-verwendung rund 19 Milliarden Franken. Wie sich die die Aus-schüttungsreserve in den kommenden Jahren entwickeln wird,ist schwer abzuschätzen. Die Wechselkursentwicklung derAnlagewährungen, die Goldpreisentwicklung, die Entwicklungder Aktienpreise sowie die Zinsentwicklung beeinflussen dasGeschäftsergebnis der SNB und somit indirekt auch die Aus-schüttungsreserve. In Anbetracht der gegenwärtigen Höhe derAusschüttungsreserve sollte für die nahe Zukunft die jährlicheAusschüttung an Bund und Kantone in der Höhe von 2.5 Milliar-den Franken jedoch gewährleistet sein.»

Am 14. Januar 2011 überraschte die SNB mit derMitteilung «Nationalbank erwartet einen Jahresverlust von21 Mrd. Franken für 2010 – Gewinnausschüttung wirdbeibehalten». Die Einschätzung des Regierungsratesgegenüber dem 21. September 2010 hat sich insofernverändert, als er «nahe Zukunft» heute noch enger inter-

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pretieren würde als vor vier Monaten. Die 2008 ausgelösteweltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat ihn unter ande-rem gelehrt, wie rasch und tiefgreifend Entwicklungenverlaufen können – insbesondere negativ, aber auch posi-tiv.

Frage 2Mit welchen Konsequenzen rechnet der Regierungsratbezüglich künftiger SNB-Gewinnausschüttungen für denKanton Baselland?

AntwortDer Regierungsrat respektiert einerseits die Unabhängig-keit der Nationalbank in der Erfüllung ihrer Kernaufgaben.Andererseits sieht er keine Notwendigkeit, heute öffentlichzuhanden des Bundes und der Nationalbank zu erklären,er erwarte künftig gar keine oder nur stark reduzierte Ge-winnausschüttungen. Er will den Gesprächen von SNBund Eidgenössischem Finanzdepartement nicht vorgreifenund die Position der Kantone nicht schwächen.Der Bundesrat hat – wie schon in der Interpellationsbeant-wort am 21. September 2010 festgehalten – in der Bot-schaft zu einem Massnahmenpaket zur Stärkung desschweizerischen Finanzsystems vom 5. November 2008bereits ausgesagt, dass im Falle einer Reduktion oderSistierung der jährlichen Gewinnausschüttung zusammenmit den Kantonen eine «faire» Lastenverteilung erarbeitetwürde. Der Regierungsrat hat in seiner Finanzplanungreagiert und eine schrittweise Reduktion des Ertrags ausder Gewinnausschüttung der SNB von heute CHF 58 Mio.eingestellt: 2012 CHF 48 Mio., 2013 CHF 38 Mio. und ab2014 CHF 23 Mio.

Frage 3Wie beurteilt der Regierungsrat aus seiner Sicht die um-strittene Währungsstützungspolitik der SNB?

AntwortWie gesagt, respektiert der Regierungsrat die Unabhän-gigkeit der Nationalbank in der Erfüllung ihrer Kernaufga-ben. Zur Kernaufgabe gehören die makroökonomischenZiele, nicht die Gewinnausschüttung an Bund und Kanto-ne. Dieser Respekt gebietet auch Zurückhaltung in derKommentierung. Was richtig ist, wissen ohnehin nur dieHistoriker im Nachhinein.Da der Franken nach Expertenmeinung eher überbewertetist, könnte der Euro-Kurs sich ja auch wieder anders ent-wickeln. Vor einer Woche hat Dr. Klaus Wellershoff aneiner Veranstaltung in Muttenz Anlegern empfohlen, Eu-ros zu kaufen.

Frage 4Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, dassauch die kantonalen Interessen des Baselbiets in die Neu-verhandlung der Auschüttungsvereinbarung zwischendem eidgenössischen Finanzdepartement und der SNBeinfliessen?

AntwortZur Neuverhandlung der Ausschüttungsvereinbarungzwischen Nationalbank und Eidgenössischem Finanzde-partement wird die Konferenz der kantonalen Finanzdirek-toren angehört, deren Mitglied Adrian Ballmer ist. Ein li-mitierterer Einfluss ist auch möglich über die Generalver-sammlung der SNB, deren Aktionär der Kanton Basellandist.

Karl Willimann (SVP) stellt die folgenden zwei Zusatz-fragen:

ZusatzfrageDie Eigentümer der Nationalbank sind die Kantone. Wiewollen sie ihren Einfluss geltend machen?

AntwortEigentümer der Nationalbank sind Bund, Kantone undPrivate. Selbstverständlich haben die Kantone als Aktio-näre ein gewisses Interesse an der Ausschüttung. Aberdie primäre Aufgabe der SNB muss erfüllt sein, bevor sieGewinn ausschütten kann.

ZusatzfrageKlaus Wellershoff hat empfohlen, Euros zu kaufen. Aberwar dieser Herr nicht ursprünglich einmal Chefökonom derUBS?

AntwortKlaus Wellershoff war tatsächlich UBS-Chefökonom. Da-mals ging es der Bank noch sehr gut. [Heiterkeit]

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5. Klaus Kirchmayr: Sitzverlegung Firma SolvatecEnde 2010 hat die in Muttenz domizilierte Firma Solvatec,welche sich auf die Projektierung und Installation vonPhotovoltaikanlagen spezialisiert hat, ihren Firmensitz vonMuttenz nach Basel verlegt. Bei Solvatec handelt es sichum eine der grösseren Firmen in der Schweiz, welche indiesem Sektor tätig ist. Der Firmeneigentümer hat öffent-lich das «wirtschafts- und innovationsfeindliche» Klimades Kantons, speziell für seine Branche, beklagt. Dies seiim Nachbarkanton deutlich besser, wo Wirtschaft, Gewer-be, Verwaltung und Politik an einem Strang ziehen wür-den.

Die Beantwortung der Fragen übernimmt Regierungsrat

Peter Zwick (CVP).

Frage 1War sich die Regierung der Unzufriedenheit der FirmaSolvatec bewusst, und was wurde dagegen unternom-men?

AntwortBesagter Betrieb, mit dem drei Direktionen zu tun hattenund mit dem der Wirtschaftsdelegierte direkt Kontakt undder er seine Unterstützung angeboten hatte, informierteden Regierungsrat nicht über seine Absichten.Den medialen Äusserungen des Eigentümers folgend istseine Standortentscheidung offenbar auf eine persönlicheUnzufriedenheit mit der Baselbieter Energiepolitik zurück-zuführen: Die Förderbedingungen für Massnahmen imBereich kostendeckender Einspeisevergütungen für er-neuerbare Energien seien im Kanton Basel-Stadt nach-weislich viel lukrativer. Staatliche Förderbedingungen sindoffenbar ein zentraler Erfolgsfaktor für dieses Geschäfts-modell.Demnach ist der Standortwechsel auf das Dreispitzarealeine unternehmerische Entscheidung zur besseren Markt-und Wettbewerbspositionierung dieses Betriebes mit sei-nen 15 Arbeitsplätzen. Der Inhaber besitzt drei Firmen,deren zwei weiterhin im Baselbiet ansässig sind.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2401

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Ob im Kanton Basel-Landschaft dieselben energiepoliti-schen Rahmenbedingungen vorherrschen sollen odermüssen wie in Basel-Stadt, bedarf einer politischenGrundsatzdiskussion. Ohne entsprechende Rechtsgrund-lagen ist der Handlungsspielraum des Regierungsrates fürMassnahmen im Sinne der Erwartungen dieses Unterneh-mers nicht vorhanden.Daraus aber ein generelles wirtschafts- und innovations-feindliches Klima im Kanton Basel-Landschaft ableiten zuwollen, erscheint doch zu weit hergeholt.

Frage 2Was unternimmt die Regierung, um zukünftig die Abwan-derung von innovativen Unternehmen zu verhindern?

AntwortZu- und Abwanderungen von Unternehmungen sind Aus-druck einer gesunden volkswirtschaftlichen Dynamik.Dazu gehören aufgrund der engen wirtschaftlichen Ver-flechtungen unseres Wirtschaftsraumes auch Standort-wechsel zwischen benachbarten Kantonen. Wenn jemandim Baselbiet 4'000 oder 5'000 m² Fläche am Stück sucht,wird es schon schwierig.Dafür verantwortlich sind vorwiegend räumliche oder re-präsentative Standortbedürfnisse und Mietpreisüberlegun-gen. Aber auch finanzielle Vorteile aus Steuererleichterun-gen können einen Kantonswechsel massgeblich begüns-tigen.Stimmen jedoch die Standortvoraussetzungen und er-möglichen sie den Unternehmungen eine betrieblicheEntfaltung weitgehend frei und unbelastet von staatlicherEinflussnahme, besteht keine Veranlassung für ansässigeBetriebe, einen Standortwechsel in Betracht ziehen zumüssen. So konnten auch in wirtschaftlich schwierigenZeiten eine mittelgrosse Firma im Diegtertal über die Run-de gebracht werden, die nun Investitionen von über CHF40 Mio. tätigt; im Raum Allschwil konnte eine Firma neuangesiedelt werden, deren Investitionen sogar über CHF70 Mio. betragen und die rund 200 neue Arbeitsplätzegeschaffen hat. Die Baselbieter Wirtschaftspolitik greiftalso.Es ist dem Regierungsrat deshalb ein Kernanliegen, denBaselbieter Lebensraum und Wirtschaftsstandort so at-traktiv wie möglich zu gestalten. In diesem Sinne unter-nimmt er im Rahmen seiner Wirtschafts- und Standort-politik auch weiterhin grosse und gezielte Anstrengungen– über alle Direktionen hinweg –, um bestehende Stand-ortvorteile laufend zu stärken, neue zu schaffen undNachteile sukzessive zu beseitigen.

Frage 3In der vor kurzem neu veröffentlichen regionalen Wirt-schaftsstudie (Füeg-Studie) wird ersichtlich, dass dasWertschöpfungswachstum im Kanton BL deutlich geringerist als im Rest der Region. Welche Gründe sieht die Re-gierung für diese Entwicklung?

AntwortDiese Feststellung erstaunt. Der Verfasser dieser Studiewurde deshalb um eine klärende Antwort gebeten. Seineüberraschende Auskunft lautete:

«Ende letztes Jahr hatte mich Herr Kirchmayr gebeten, aus derWirtschaftsstudie Beschäftigungs- und Wertschöpfungsdatennach Teilregionen über einen längeren Zeitraum hinweg zu-sammenzustellen.Aus diesen Daten geht klar hervor, dass seit 1995 sowohl die

Bevölkerung als auch die Zahl der Arbeitsplätze als auch dieWertschöpfung im Baselbiet stärker gewachsen ist als in derNordwestschweiz. Einzig in der Periode 2008/2009 ist die Wert-schöpfung in BL minimal stärker zurückgegangen als in derRegion insgesamt, was mit dem geringeren Anteil Pharma zutun hat. Die Differenz ist allerdings derart klein, dass sie nichtsignifikant ist.Es ist mir unverständlich, wie Herr Kirchmayr aus der Wirt-schaftsstudie Nordwestschweiz herauslesen kann, dass dasBaselbiet deutlicher geringer gewachsen sei als die Nordwest-schweiz.»

Klaus Kirchmayr (Grüne) dankt für die Antworten undstellt folgende

ZusatzfrageVor zweieinhalb Jahren hat der Landrat die Motion2008/132 von Thomas Schulte überwiesen. Darin wird dieFörderung von Anbietern von Strom aus erneuerbarenEnergien verlangt. Wo steht die Bearbeitung der entspre-chenden Vorlage und weshalb hat sie so lange auf sichwarten lassen?

AntwortDiese Antwort wird von der Bau- und Umweltschutzdirekti-on nachgeliefert.Die Firma Solvatec ist aber nicht aus den vom Fragestel-ler genannten Gründen weggezogen. Es gibt andereGründe, welche die Regierung aufgrund des Amtsgeheim-nisses aber nicht öffentlich machen kann.

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6. Pia Fankhauser: Entwicklung von E-HealthDer Regierungsrat plant die Auslagerung der Kantons-spitäler. Erforderlich dafür ist eine gewisse «Fitness» derSpitäler. Im Jahresprogramm 2008-11 wurde unter3.09.03 (Kantonsspital Bruderholz) der schrittweise Aus-bau der elektronischen Patientenakte geplant. Im Jahres-programm 2011 unter 3.09.08 noch kurz erwähnt, findetdieser Punkt keine Erwähnung beim KS Laufen und Lies-tal.

Die Fragen werden von Regierungsrat Peter Zwick (CVP)beantwortet.

Frage 1Wurde zusammen mit dem Kantonsspital Bruderholz eineelektronische Patientenakte entwickelt?

AntwortBei der Entwicklung bzw. Einführung der elektronischenPatientenakte arbeiten die Kantonsspitäler Bruderholz undLiestal eng zusammen (gleiches System, gemeinsamesSteuerungsgremium). Das Kantonsspital Laufen hatschon vor Jahren wichtige Elemente einer eigenen elek-tronischen Patientenakte realisiert.

Frage 2Wo steht der Kanton Baselland bei der Entwicklung vonE-Health?

AntwortDie Kantonsspitäler Baselland verfolgten die Entwicklun-gen von eHealth Schweiz von Beginn weg sehr genau.Das KSB ist Partner im Modellversuch Nordwestschweiz(Teilprojekt von eHealth Schweiz).

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112402

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Frage 3Wird die Auslagerung und die Zusammenlegung der Kan-tonsspitäler die Entwicklung von E-Health beeinflussen?

AntwortNein.

Frage 4Wenn ja, in welcher Art?

Antwort---

Frage 5Wie sieht die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt aus?

AntwortAls Teilnehmer am Modellversuch Nordwestschweiz stehtdas Kantonsspital Bruderholz in engem Kontakt mit demUniversitätsspital Basel, welches ebenfalls am Modell-versuch Nordwestschweiz teilnimmt. Vor dem Hintergrundder Architektur von eHealth Schweiz wurden und werdenauf der operativen Ebene schon Teilelemente realisiert,damit der Datenaustausch (z.B. Röntgenbilder, Laborre-sultate, Berichte) zwischen den Spitälern rascher undbesser geschehen kann.Damit hat einerseits der Patient resp. die behandelndenStellen bei Verlegungen Vorteile, und andererseits kanndadurch die praktische Umsetzung von eHealth Schweizund deren Machbarkeit überprüft werden.

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7. Pia Fankhauser: PflegefinanzierungPflegeheimbewohnerinnen und -bewohner haben nun dieersten Rechnungen erhalten. Es kommt teilweise zu mas-siven Erhöhungen der Preise, obwohl in den Modellrech-nungen immer von Senkungen die Rede war.

Regierungsrat Peter Zwick (CVP) gibt Antwort auf dieFragen, und zwar nach folgenden Vorbemerkungen:

Heute war in der «Basler Zeitung» zu lesen, dass derRegierungsrat ein Geschenk an die Krankenkassen be-schlossen habe. Dem ist so. Die Tarifvereinbarungen hatder Bund abgeschlossen und nicht die Kantone.

Frage 1Hat die Zeiterfassung zur Abgrenzung von Pflege/Betreu-ung/Administration schon begonnen?

AntwortDie «Modellrechnungen» der VGD gingen von der An-nahme aus, dass die Heime keine Taxerhöhungen vor-nehmen. In der Kommission hat die Vertretung der Alters-heime keine solchen Erhöhungen angekündigt. Zudemwurde der Effekt der Umstellung von 4 auf 12 Pflegestu-fen ausgeblendet, weil er nicht simulierbar war. Dies wur-de gegenüber der VGK auch klar deklariert.Tatsächlich scheinen die nun eingetretenen Erhöhungender Nettokosten für viele Bewohnerinnen und Bewohnermassgeblich auf diese Effekte zurückzuführen sein, wel-che keinen direkten Zusammenhang zur neuen Pflege-finanzierung resp. zu den umstrittenen Normkosten fürPflegeleistungen aufweisen.

Während die Finanzierung der Pflegeleistungen durchVersicherer, Ergänzungsleistungen und neu auch durchdie Gemeinden mit der neuen Pflegefinanzierung verbes-sert wurde, stieg gleichzeitig der Gesamtpreis (Hotellerie,Betreuung und Pflege) für einen Pflegetag in vielen Alters-und Pflegeheimen im zweistelligen Prozentbereich an.Diese Taxerhöhungen und umstellungsbedingten Effektehaben die Heime veranlasst, nicht der Kanton.Das Projekt der Zeiterfassung wurde bereits im Dezember2010 gestartet. Die eigentlichen Zeiterfassungen sollengemäss Zeitplan in Etappen zwischen März und Septem-ber 2011 durchgeführt werden.

Frage 2Wann sind die Resultate zu erwarten, und wie werden siekommuniziert?

AntwortDer Abschluss des Projekts ist für November 2011 ge-plant. Da die beteiligten Verbände der Gemeinden (VBLG)und der Heime (BAP) in der Projektgruppe vertreten sind,haben diese jederzeit Kenntnis von den Zwischenergeb-nissen. Über eine Kommunikation nach aussen müssensie sich noch einigen.

Frage 3Hat der Regierungsrat Kenntnis von Beschwerden, die dieRechnungen betreffen?

AntwortDer Regierungsrat respektive die VGD haben bis heutezwei Eingaben erhalten, bei denen unklar ist, ob es sichum formelle Beschwerden handelt. Zudem gab es einigeformlose Anfragen per E-Mail oder Telefon. Insgesamthielt sich die Resonanz der Heimbewohnerinnen und -be-wohner und deren Angehörigen auf die neue Pflegefinan-zierung aber bisher in engen Grenzen.

Frage 4Wo und wie können Heimbewohnerinnen und - bewohnerbzw. ihre Angehörigen Beschwerde einreichen (Adresse)?

AntwortDie Rechnungen werden, zumindest wenn sie bestrittenwerden, vom Heim als Verfügung mit Rechtsmittelbeleh-rung ausgestellt. Rechtsmittelinstanz ist der Regierungs-rat; seine Adresse lautet: Rathausstrasse 2, 4410 Liestal.

Frage 5Was geschieht mit den Rechnungen bis zur Beurteilungder Beschwerden?

AntwortBeschwerden haben in der Regel aufschiebende Wirkung.Dies bedeutet, dass die Rechnungen nicht bezahlt werdenmüssen, solange das Beschwerdeverfahren nicht rechts-kräftig abgeschlossen ist. Sinnvollerweise sollten jedochAkontozahlungen, beispielsweise in der Höhe des unbe-strittenen Teils der Rechnung, gemacht werden. Nötigen-falls können im Rahmen des Beschwerdeverfahrens auchvorsorgliche Massnahmen getroffen werden, z.B. hinsicht-lich solcher Akontozahlungen.

Frage 6Beabsichtigt der Kanton, Rückstellungen für evtentuelleRückzahlungen zu machen?

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2403

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AntwortDie Regierung hat Vereinbarungen getroffen mit den Ge-meinden und dem Altersheim-Verband. Darin war ur-sprünglich eine Vergütung vorgesehen für den Fall, dassdie Preise tatsächlich weit auseinanderklaffen sollten. Daswurde aber von den Gemeinden wie auch von den Hei-men als zu kompliziert abgelehnt. Die Gemeinden ver-langten für den Fall, dass sie zu viel bezahlen, ebenfallseine Rückvergütung.Beim Preis, d.h. dem Stundenansatz herrscht Einigkeit;strittig sind die Prozentanteile von Pflege und Betreuung.Diese sollen nun überprüft werden. Schon dem Bundesratgelang es nicht, diese Prozentanteile festzulegen. Er hatdie Aufgabe deshalb an die Kantone weitergegeben. Werin der Kommission die Diskussionen miterlebt hat, weiss,wie weit die verschiedenen Standpunkte auseinander-klaffen. Mit den anstehenden Messungen kann diesesProblem hoffentlich gelöst werden.Die Grauen Panther haben bekanntgegeben, dass siebegonnen hätten, Rechnungen zu sammeln. Sie solltendabei darauf achten, ob die Heimtarife erhöht worden sindoder nicht; das ist nämlich der entscheidende Faktor.

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8. Elisabeth Augstburger: Definition «behindert» im

Kanton BLIm Zusammenhang mit Verhandlungen einer Leistungs-vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft(vertreten durch die Fachstelle für Sonderschulung, Ju-gend- und Behindertenhilfe) und der Stiftung Mosaik zeig-te sich, dass der Kanton Basel-Landschaft «behindert»anders definiert als der Bund.Für das BSV sind alle Personen beitragsberechtigt, wel-che Anspruch auf eine Rente der IV oder eine andere IV-Leistung (Taggeld, Hilfsmittel, berufliche Massnahmenetc.) haben (dies sogar rückwirkend auf die letzten 10Jahre bezogen).Die gesetzliche Grundlage für die Beratung Behinderter istim Kanton Basel-Landschaft die Verordnung über dieBehindertenhilfe. Diese definiert die behinderten Erwach-senen abschliessend in § 2 Absatz 1 als volljährige Perso-nen, welche gemäss ATSG als invalid gelten und eineRente der Invalidenversicherung beziehen.Die aktuelle Formulierung von § 2 der Verordnung überdie Behindertenhilfe schliesst damit all diejenigen Behin-derten von kantonalen Beiträgen aus, welche keine Renteder IV, aber sonstige Leistungen der IV beziehen.

Die Fragen werden beantwortet von Regierungsrat Urs

Wüthrich (SP), der zuvor noch einige Vorbemerkungenmacht:Die Leistung der Beratung für behinderte Personen ge-mäss Bundesrecht fällt mit der Neugestaltung des Finanz-ausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund undKantonen (NFA) in die Zuständigkeit des Bundes. DerBund hat einen entsprechenden Leistungsvertrag mit denDachorganisationen der Behindertenhilfe abgeschlossen.Die Dachorganisation Pro Infirmis hat die Beratung fürbehinderte Personen aus dem Kanton Basel-Landschaftwiederum mit einem Unterleistungsvertrag an die StiftungMosaik in Liestal übertragen.

Die Regelung von Angebot und Finanzierung der Bera-tung für die im Sinne des Bundesrechtes behindertenPersonen ist damit Aufgabe des Bundes und nicht derKantone.Die Kantone können spezifische, auf ihre Bedürfnissezugeschnittene Leistungen der Beratung anbieten odereinkaufen. Dies ist im Kanton Basel-Landschaft der Fall.Auf der Grundlage des Gesetzes über die Sozial-, Ju-gend- und Behindertenhilfe und des Bildungsgesetzes hatdie Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion nur ausgesuchteund damit spezifische kantonale Leistungen bei der Stif-tung Mosaik eingekauft. Dazu wurde eine Leistungsver-einbarung mit der Stiftung Mosaik für die Leistungen derBeratungsstelle für Behinderte abgeschlossen. Die soeingekauften Leistungen entsprechen etwa einem Fünftelder Gesamtkosten der Leistungen der Beratungsstelle fürBehinderte.Die vom Kanton eingekauften spezifischen Leistungenbeziehen sich entgegen der Vermutung der Fragestellerinnicht ausschliesslich auf behinderte Erwachsene. Zusätz-lich erbringt die Stiftung Mosaik beispielsweise Leistungenfür das Verbundsystem der privaten Heime und Informa-tionen für Sonderschulen im Kanton Basel-Landschaft.

Frage 1Warum hat der Kanton Baselland in der Verordnung überdie Behindertenhilfe eine so enge Definition für «behin-dert» gewählt und nicht diejenige des Bundes übernom-men?

AntwortDas Sozialversicherungsrecht des Bundes kennt denBegriff der «invaliden Personen». Im Rahmen der NFAwurden den Kantonen Aufgaben zugewiesen. Dabei wur-de es notwendig, den Begriff der «invaliden Personen»kantonalrechtlich zu präzisieren und zum Teil einzugren-zen, aber auch zu erweitern. Dazu zwei Beispiele:– Personen mit beruflichen Massnahmen der Invaliden-

versicherung fallen in die Zuständigkeit der eidgenös-sischen Invalidenverscherung und nicht in die Zustän-digkeit der Kantone. Gemäss NFA ist der Bund für dieberufliche Eingliederung von Personen zuständig(zum Beispiel mit Beratung, IV-Taggeld, Ausbildungund Arbeitstraining).

– Betagte Menschen mit Behinderung fallen bundes-rechtlich nicht unter die invaliden Personen, könnenaber kantonalrechtlich Leistungen der Behinderten-hilfe beziehen, wenn sie vor Eintritt in das AHV-Alterbehindert waren.Bei der Definition des kantonalrechtlichen Begriffes

«behinderte Erwachsene» hat sich der Regierungsrat anden bundesrechtlichen Vorgaben sowie an den vor derNFA durch die Invalidenversicherung erbrachten bisheri-gen Leistungen orientiert.

Frage 2Wäre der Regierungsrat bereits, diese Verordnung wiederabzuändern analog Bund?

AntwortDie Definition «behinderte Erwachsene» gilt nicht nur fürdie Leistung «Beratung», sondern für alle Leistungen vonanerkannten Wohnheimen, Tagesstätten, Werkstättenund ambulanten Diensten. Eine Erweiterung der bisheri-gen Definition würde den Zugang zu allen Leistungen derBehindertenhilfe erweitern.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112404

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Für die Änderung der Verordnung über die Behinderten-hilfe besteht keine Notwendigkeit. Der Kanton Ba-sel-Landschaft erfüllt den bundesrechtlichen Auftrag inder Behindertenhilfe. Über eine Erweiterung der Zielgrup-pe kann selbstverständlich diskutiert werden. Diese Fragewird im Rahmen des Projektes «Umsetzung des Konzep-tes der Behindertenhilfe in den Kantonen Basel-Land-schaft und Basel-Stadt» geprüft werden, insbesondere inBezug auf die Schnittstelle zwischen Krankheit und Behin-derung. Eine Erweiterung der Zielgruppe würde beträcht-liche zusätzliche Mittel erfordern und die Gesamtkostender Behindertenhilfe erheblich erhöhen. Das Bereitstellenvon zusätzlichen finanziellen Mitteln durch Regierung undParlament wäre eine Grundvoraussetzung für eine Er-weiterung der Zielgruppe.Die Ergebnisse der Prüfung werden, sofern diese geset-zesrelevant sind, im Rahmen der vorgesehenen Revisionder kantonalen Rechtsgrundlagen der Behindertenhilfe miteiner Gesetzesvorlage dem Regierungs- und dem Landratunterbreitet und zur Diskussion gestellt werden. Dannkann das Parlament den Bestellzettel und das Preisschildbesprechen und allenfalls auch den nötigen Scheck aus-füllen.

Elisabeth Augstburger (EVP) bedankt sich für die Ant-worten.

***

9. Hans-Jürgen Ringgenberg: Sicherheit an Fuss-

gängerstreifenAufgrund entsprechender Meldungen besteht der Ein-druck, dass Unfälle auf Fussgängerstreifen zunehmen.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet dieFragen.

Frage 1Stimmt diese Wahrnehmung mit der Realität überein?

AntwortNein. Die Verkehrsunfallstatistik der Polizei Basel-Land-schaft der letzten sechs Jahre zeigt keine Unfallschwer-punkte auf Fussgängerstreifen. Obwohl das Jahr 2010noch nicht ganz ausgewertet ist, kann keine zunehmendeTendenz von Verkehrsunfällen auf Fussgängerstreifenfestgestellt werden. Die Unfallzahlen auf Fussgänger-streifen bewegen sich durchschnittlich bei 38. JährlicheSchwankungen sind dabei nicht aussergewöhnlich.

Frage 2Wenn ja, was sind die Gründe dafür?

AntwortWie gesagt: Es gibt keine zunehmende Tendenz von Un-fällen auf Fussgängerstreifen.

Frage 3Wäre zur Behebung allfälliger Sicherheitsmängel nicht dieWiedereinführung des Handzeichens angebracht?

AntwortNein. Der Regierungsrat ist gegen die Wiedereinführungdes Handzeichens. Das hat er in der Stellungnahme zumPostulat 2009/089 von Hans-Jürgen Ringgenberg ausführ-lich dargelegt.Hier noch einmal die wichtigsten Gründe:– Alle Länder Westeuropas haben das Handzeichen

abgeschafft. Die Basis bildet das Wiener Überein-kommen über den Strassenverkehr, dem die Schweiz1992 beigetreten ist.

– Die Fachleute sind gegen die Wiedereinführung desHandzeichens: Die Verkehrsteilnehmer glauben näm-lich, dass man mit dem Handzeichen den Fussgän-gerstreifen immer ohne Gefahr benutzen kann. Daskönnte eher zu mehr Unfällen führen.

– Die meisten Unfälle passieren auf der zweiten Hälftedes Fussgängerstreifens, so dass die Einführung desHandzeichens nichts nützen würde.

Frage 4Sind andere Massnahmen nötig oder geplant?

AntwortAuf unseren Kantonsstrassen gibt es keine Fussgänger-streifen, die gravierende Mängel aufweisen. Hinweise ausder Bevölkerung, von Gemeindebehörden oder anderenInstitutionen nimmt die Sicherheitsdirektion gerne ent-gegen und sucht zusammen mit dem Tiefbauamt nachOptimierungsmöglichkeiten. Diese Bereitschaft hat derRegierungsrat in der Beantwortung der Interpellation2009/245 von Simon Trinkler signalisiert.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) dankt für die Antwor-ten, ist glücklich darüber, dass die Unfälle offenbar nichtzugenommen haben, und stellt eine

ZusatzfrageKönnten die Fussgängerstreifen allenfalls mit Bodenstrah-lern versehen werden, damit sie auch nachts für Autofah-rer gut sichtbar sind?

AntwortDie Bau- und Umweltschutzdirektion wäre bereit, dies zuprüfen, sofern dafür Geld vorhanden wäre. [Heiterkeit]

Auch Christine Koch (SP) stellt eine

ZusatzfrageWie hat sich die Zahl der Unfälle auf Fussgängerstreifenim Verhältnis zur Gesamtzahl der Verkehrsunfälle entwi-ckelt?

AntwortEnde März 2011 wird die Unfallstatistik erscheinen, dieallenfalls diese Frage beantwortet.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2405

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10. Isaac Reber: Warum kommt das Sparpaket erst

jetzt?Bei der Baselbieter Bevölkerung besteht eine grosse Ver-unsicherung bezüglich des angekündigten Sparpakets,welches nun Ende März offengelegt werden soll.Die Grüne Fraktion hat bereits 2008 und 2009 die Rück-weisung der unbefriedigenden Budgets beantragt und miteiner im Dezember 2009 publizierten Analyse aufgezeigt,dass der Baselbieter Finanzhaushalt ein massives struktu-relles Finanzproblem aufweist, das sich auch bei bessererKonjunktur nicht von alleine löst. Dieser Sachverhalt hatsich mittlerweile nicht nur bestätigt, sondern stark akzen-tuiert.

FrageWeshalb hat die Baselbieter Regierung nicht schon früherdamit begonnen, ein Sparpaket zu knüpfen?

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) verweist einleitendauf die am 8. Dezember 2010 im Landrat abgegebeneStellungnahme bzgl. Finanzplan und Finanzstrategie2011-2014. Die Berichterstattung der Basler Zeitung undderen Kommentar vom 14. Januar 2011 sowie die Stras-senumfrage von TeleBasel sind sehr irritierend: Es wirdunrecherchiert unterstellt, für den Regierungsrat gäbe esdie Wahlmöglichkeit, das Sparpaket entweder vor odernach den Wahlen zu publizieren. Der Zeitpunkt der Publi-kation des Entlastungspakets hängt aber gar nicht mit denWahlen zusammen. Der Regierungsrat hat keine Wahl,denn das Paket liegt noch nicht vor. Der ganze Prozessist sehr anspruchsvoll hinsichtlich Entlastungsvolumenund Termine.2009 ist – nach Vorliegen des Finanzplans – die Über-prüfung der Aufgaben im Sinne von § 129 KV eingeleitetworden. Im Übrigen haben die Rechnungen der Jahre2005 bis 2008 mit einem Überschuss abgeschlossen, und2008 begann dann die weltweite Finanz- und Wirtschafts-krise. Trotzdem hat Baselland bereits 2009 eine Aufga-benüberprüfung eingeleitet, wobei man sich nicht an der«Rasenmäher-Methode», sondern an strategischen Vor-gaben orientiert. Diese sind erarbeitet und vom Regie-rungsrat definiert worden, indem über 100 strategierele-vante Dokumente aus allen Direktionen mittels einerSWOT-Analyse (Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken)untersucht worden sind. In der Folge sind die Direktionenund Dienststellen beauftragt worden, ihre Aufgaben zuden strategischen Zielen zu überprüfen.Den Schlussbericht zu diesen Arbeiten konnte der Regie-rungsrat Ende November 2010 zur Kenntnis nehmen.Dieser bildete die Grundlage für die Entlastungsziele in-nerhalb der Direktionen und gab Hinweise für zu erarbei-tende Entlastungsmassnahmen. Mit dem RRB vom14. Dezember 2010 sind die Entlastungsziele für die Di-rektionen beschlossen worden, wobei nun die Vorschlägeder Direktionen in Erarbeitung sind. Der Terminplan ist«sehr sportlich» in Bezug auf den ganzen Prozess.Bei einem Entlastungspaket ist eine Opfersymmetrie nö-tig. Die Bereitschaft jedes einzelnen zu sparen ist nurvorhanden, wenn alle sparen – die Notwendigkeit zu spa-ren ist selbstverständlich von allen anerkannt. EinzelneMassnahmen können darum nicht isoliert bewertet wer-den, sondern nur im Rahmen eines Entlastungspakets.Also kann inhaltlich erst über das Paket informiert werden,wenn dieses gesamthaft vorliegt.

Dies wird gemäss Projektplanung, welche sich auf dasBudget 2012 ausrichtete, im Frühling 2011, d.h. AnfangMai, der Fall sein.Am 13. Januar 2011 hat der Landrat das Postulat2010/373 überwiesen. Der Einbezug eines «Think-Tank»mit Fraktionsvertretern ist sinnvoll, braucht aber ebenfallsZeit und ist nur wirklich sinnvoll, wenn dieser mitwirkt,bevor der Regierungsrat das Entlastungspaket definitivverabschiedet. Angesichts der bevorstehenden Ferien-termine werden sich mögliche Sitzungstermine nicht ein-fach finden lassen.Inzwischen liegen die Nominationen aller Fraktionen vor:Ruedi Brassel (SP), Karl Willimann (SVP), Peter Scha-froth (FDP), Franz Meyer (CVP/EVP), Klaus Kirchmayr(Grüne). Ein erstes Treffen mit externen Experten ist fürden 14. Februar 2011 vorgesehen – am Valentinstag, dem«Tag der Blumen und Geschenke» [Erheiterung].Die beiden, am 13. Januar 2011 überwiesenen Vorstösse2010/373 und 2010/412 veranlassen den Regierungsratzwar, den straffen und ambitiösen Projektterminplan zuüberprüfen. Aber der eine Vorstoss bezieht sich auf einenmöglichst frühen Zeitpunkt und der andere auf einen spä-teren. Eine Alternative, das Entlastungspaket vor denWahlen zuhanden des Parlaments zu verabschieden,stellt sich dem Regierungsrat überhaupt nicht ernsthaft:«Zu Unmöglichem ist niemand verpflichtet» pflegten dieJuristen im alten Rom zu sagen.

Isaac Reber (Grüne) bittet darum, seine Frage genau zulesen. Er hat gefragt, wieso erst jetzt mit dem Sparpaketbegonnen worden ist. Es ist klar, dass es nun nicht mehrmöglich ist, dieses innert nützlicher Frist offenzulegen.Seine Fraktion hat am 8. Dezember 2010 öffentlich undunwidersprochen aufgezeigt, dass es im BaselbieterHaushalt ein strukturelles Defizit von CHF 100 Millionenpro Jahr hat. Offensichtlich hätte man also schon vor ei-nem Jahr zu sparen beginnen können und müssen.

An dieser Stelle unterbricht Landratspräsidentin Beatrice

Fuchs (SP) den Votanten, nachdem dieser auch nacheiner zweiten Aufforderung keine konkrete Zusatzfragegestellt hat.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) bittet seinen Vorred-ner ebenfalls, zuzuhören und zu analysieren. Der ent-sprechende Auftrag für die Aufgabenüberprüfung ist wieerwähnt im Herbst 2009 erteilt worden, also bevor dieGrünen diese Idee gehabt haben.

Siro Imber (FDP) stellt folgende

ZusatzfrageKönnen der Öffentlichkeit Zwischenergebnisse des nunlaufenden Prozesses bekannt gegeben werden?

Antwort

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) verweist auf dieMedienmitteilung, die in den nächsten Tagen veröffentlichtwerden solle und den Prozess noch etwas detaillierterdarstellen werde. Tatsächliche Ergebnisse werden dannintegral als Paket bekannt gegeben werden.

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112406

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Nr. 2400

14 2010/269

Berichte des Regierungsrates vom 29. Juni 2010 und

der Bau- und Planungskommission vom 13. Januar

2011: H2 Pratteln-Liestal (HPL); Zusatzkredit Gesamt-

projekt

Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) weist nocheinmal auf die im Bericht erwähnten, zu beachtendenKosten- und Finanzierungsfragen hin. Er geht davon aus,dass die Endkostenprognose, wie sie vom Kantonsinge-nieur aufgezeigt worden ist, wohl eingehalten oder sogarunterschritten werden können wird, weil sie mit entspre-chend vergebenen Projektteilen hinterlegt ist.

Martin Rüegg (SP) weist darauf hin, dass dieses Traktan-dum mit Traktandum 15 eng verknüpft sei, weshalb er imSinne einer hohen Effizienz zu beiden Geschäften Stel-lung nehme. Wie vom Kommissionspräsident erwähnt,muss unterschieden werden zwischen den Kosten fürdieses Grossprojekt und deren Finanzierung.1995 wurden vom Landrat CHF 248 Millionen für den Bauder H2 zwischen Pratteln und Liestal bewilligt. Und auchdie Gesetzesvorlage von 2006 erwähnte Kosten von CHF267 Millionen. Mitte 2007 musste dann die BUD mitteilen,dass die HPL CHF 400-500 Millionen kosten werde, undim März 2009 sind dann Kosten von CHF 554 Millionen inAussicht gestellt worden. Weil gewisse Risikozuschlägenicht beansprucht worden sind, wird der Bau der HPL nunzum ersten Mal billiger als prognostiziert. Zur Finanzie-rung wird der Bund CHF 168 Millionen übernehmen, unddie Aufhebung des Verkehrssteuerrabatts wird CHF 200Millionen beitragen – 2006 wären alleine das 75% derdamals veranschlagten Kosten gewesen. Würde es beidiesem Beitrag aus der Verkehrssteuer bleiben, so wärendas noch 37% der aktuell prognostizierten Endkosten vonCHF 541 Millionen. Rechnet man die im Bericht erwähn-ten, einzelnen Beiträge zusammen, bleibt eine Differenzvon CHF 36 Millionen zwischen Endkostenprognose undSumme der Finanzierungsbeiträge. Dieser Unterschied istalso noch durch den Vorsteher der BUD zu erklären. Imschlechtesten Fall muss der Kanton also noch CHF 103Millionen bezahlen.Der Ausbau der Rheinstrasse, welcher integraler Bestand-teil dieses Projekts ist, ist übrigens in diesen Kosten abernoch nicht inbegriffen. Deshalb stellt sich die Frage, obdieser Betrag vom Kanton allein beglichen werden muss.Aufgrund der finanziellen Lage des Kantons kann eigent-lich niemand so etwas befürworten.Die unter Traktandum 15 aufgeführte Motion gäbe demRegierungsrat die Freiheit und Möglichkeit, wenigstenseinen Teil der noch offenen Kosten über die Aufhebungdes Verkehrssteuerrabatts zu finanzieren. Die um bis zufünf weitere Jahre verlängerte Aufhebung brächte bis zuCHF 100 Millionen zusätzlich. Würde die Motion überwie-sen, müsste sich auch die entsprechende, für die Kan-tonsfinanzen zuständige Konferenz damit befassen.Der Staatshaushalt kann unmöglich in einem Jahr umCHF 120 Millionen und erst noch nur ausgabenseitig sa-niert werden. Auch mehr Einnahmen sind nötig für dieBewältigung der anstehenden, milliardenteuren Aufgaben.Aus Sorge um die Baselbieter Finanzen soll man deshalbJa zur Motion sagen.

Und mit einer 4/5-Mehrheit im Landrat könnte sehr schnelleine Gesetzesänderung herbeigeführt werden.Die SP stimmt dem beantragten Zusatzkredit zu, denn esist nicht sinnvoll, diesen abzulehnen. Aber sie befürwortetauch die Motion 2010/424, um die Finanzierung der HPLfür den Kanton erträglicher zu machen.

Daniela Gaugler (SVP) erwähnt, dass sich ihre Fraktionfür den beantragten Zusatzkredit ausspreche, da es sichum eine Investition handle. Das Projekt ist begonnen wor-den, und der Volkswille, diese Strasse endlich zu bauenund auch fertigzustellen, soll unterstützt und umgesetztwerden. Es hat viele Gründe, warum der Bau teurer wirdals ursprünglich angenommen. Dies haben die Vertreterder Verwaltung in der BPK bestens erklärt.Die erwähnte, heute unter Traktandum 15 aufgeführteMotion wird hingegen abgelehnt. Bis und mit 2011 werdendie motorisierten Verkehrsteilnehmer CHF 100 Millionenbeigesteuert haben. Und eine Verlängerung der Aufhe-bung des Verkehrssteuerrabatts um weitere fünf Jahre istvom Regierungsrat offenbar bereits erlassen worden.Damit bezahlen die Verursacher an den Bau der H2CHF 200 Millionen. Das Volk hat diesem Finanzierungs-gesetz 2006 mit grossem Mehr zugestimmt. Eine Verlän-gerung um noch weitere fünf Jahre stand nie zur Debatte.Und so etwas würde wohl von der Bevölkerung nicht will-kommen geheissen.

Romy Anderegg (FDP) meint, es sei wohl unbestritten,dass der beantragte Zusatzkredit über CHF 140 Millionenzu bewilligen sei. Die H2 soll endlich im Dezember 2013eröffnet werden. Diese wird für viel investiertes Geld vielNeues bringen: einen Tunnel nach den neusten Richt-linien des Bundesamts für Strassen (ASTRA), eine neueErgolz-Brücke usw. Laufende Änderungen kosten ebenZeit und Geld. Ihre Fraktion will dieses 40jährige Projektvorantreiben und abschliessen und stimmt der Vorlageeinstimmig zu.Bzgl. der schon mehrmals erwähnten Motion ist zu sagen:Wer weiss in der heutigen, schnelllebigen Zeit schon, wiees dem Kanton finanziell 2017 gehen wird? Vielleicht istschon in fünf Jahren wieder so viel Geld vorhanden, dassder Bevölkerung der Rabatt zurückerstattet werden kann.Keine Firma plant heute so viele Jahre im Voraus: Erstenskommt alles anders, und zweitens als man denkt. Die FDPlehnt die Motion unter Traktandum 15 einstimmig ab.

Franz Meyer (CVP) hält die Endkostenprognose für «rela-tiv genau» und den für die Fertigstellung der HPL bean-tragten Zusatzkredit für nötig. Der Zusatzkredit hat keineErhöhung der Betriebs- und Unterhaltskosten zur Folge.Seine Fraktion stimmt deshalb dem Kredit einstimmig zu.Bezüglich der Motion 2010/424 ist zu sagen, dass es auchfür seine Fraktion heute keinen Anlass für eine Verlänge-rung der Aufhebung des Verkehrssteuerrabatts über dieursprünglich vorgesehenen maximal zehn Jahre hinausgibt. Deshalb lehnt auch seine Fraktion diese Motion ab.

Isaac Reber (Grüne) meint mit Blick auf die «happigenMehrausgaben» bei diesem Projekt, seine Fraktion werdesich bei diesem Geschäft der Stimme enthalten. Die Grü-nen haben die zusätzlichen Mehrausgaben in der Höhevon CHF 140 Millionen aus zwei Gründen nicht zu verant-worten. Wäre das Projekt nach den Vorstellungen derGrünen und des Baselbieter Regierungsrats verlaufen,

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2407

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wäre eine weitaus günstigere Variante ausgeführt worden.Zudem haben die Grünen der Bevölkerung in SachenKosten nie etwas vorgespielt, aber der Regierungsratdieses Kantons schon.Erinnert sei an die Abstimmung von 2006 bzgl. Finanzie-rung dieses Projekts. Anlässlich eines Podiums damals imHotel Engel in Liestal hat der Votant die vergleichbarenZahlen zur Umfahrung Sissach benutzt, um eine Kosten-prognose für die HPL abzugeben, wobei er auf den Wertvon ca. CHF 400-500 Millionen gekommen ist. Im Vorfeldder Abstimmung zur Finanzierung fand diese Schätzungkein Gehör, weil man dem Stimmvolk weis machen wollte,das Projekt koste nur CHF 300 Millionen.Um auf das Thema Volkswille zurückzukommen: Die Be-völkerung erklärte sich einmal bereit, CHF 300 Millionenfür dieses Projekt auszugeben. Mittlerweilen ist man beiden genannten CHF 540 Millionen angelangt. Deshalb istanzunehmen, dass die Bevölkerung einmal mehr nichtwirklich gewusst hat, zu was sie eigentlich Ja sagt. Sogesehen ist es auch vertretbar und richtig, die schonmehrfach angesprochene Sonderfinanzierung im Rahmender effektiven Kosten zu verlängern.

Christoph Buser (FDP) meint zur Motion 2010/424,Triebfeder derselben sei das «auf der linken Seite so oftgehätschelte Verursacherprinzip», damit die Autofahren-den die von ihnen gewollte HPL selbst bezahlen. Ein ähn-licher, auch von Martin Rüegg unterstützter Vorstoss [Mo-tion 2009/106] ist aber bereits im vergangenen Mai ge-scheitert.Kollege Rüegg blendet mit seiner Argumentation elegantaus, dass Kostensteigerungen bei der HPL zu einem er-heblichen Teil durch die ständig neuen Störmanöver derrot-grünen Baselbieter Parteien und Parlamentarier mit-verursacht worden sind. Denn hätte man die HPL Mitteder 1990er-Jahre bereits nach der zweiten, schon damalsklar zugunsten der Umfahrung ausgefallenen Abstimmungin Angriff genommen, hätte diese deutlich günstiger und –für die vom Lärm geplagte Anwohnerschaft der Rhein-strasse – deutlich früher gebaut werden können.Rot-Grün hat damals die Idee eines Ausbaus der Rhein-strasse eingebracht, welche erstaunlicherweise immernoch vorgebracht wird, welche das Problem aber schlichtnicht lösen würde. Diese Idee hat bekanntlich die Projek-tierung um zehn Jahre verzögert und verteuert, wobei esauch einen Fehlentscheid der damaligen BUD-Leitunggegeben hat. Hinzu kamen immer neue Auflagen desBundes, die zum aktuellen Kostenstand geführt haben.Er persönlich war froh, als der neue BUD-Vorsteher dieaktuellste Kostenschätzung vorgelegt hatte. Bei einerZustimmung des Volkes von 75% und dessen klarer For-derung nach dieser Strasse und nach Anwendung derOpfersymmetrie – die Autofahrer sollen während maximalzehn Jahren auf den Rabatt verzichten – muss nun nichtwieder versucht werden, das Gesetz durch neue Störma-növer noch einmal zu ändern und weitere Verzögerungenauszulösen, da das nur mehr Kosten auslösen wird. Willman das Verursacherprinzip konsequent anwenden,müsste vielleicht auch gefragt werden, wer für Verzöge-rungen und Kostensteigerungen verantwortlich gewesenist. Und vielleicht wollen sich die rot-grünen Parteien andiesen Kosten beteiligen. Die Motion ist auf jeden Falldeutlich abzulehnen.

Franz Hartmann (SVP) meint an die Adresse von IsaacReber, dass dieser sich nicht so schnell aus der Verant-wortung für den heute leider zu sprechenden und auchvon der SVP unterstützten Kredit verabschieden dürfe.40 Jahre lang ist um die H2 bzw. frühere J2 gekämpftworden. Als er noch in Frenkendorf gewohnt hat, habendie Leute dort Vorschläge zu Linienführung und Projektengemacht, während der damalige Baudirektor Eduard Bel-ser sich gegen den Bau der Strasse ausgesprochen hat.Die Verantwortung für die Mehrkosten ist also solchenVerzögerern zuzuschieben. Und heute würde dann, wenndie Strasse schon gebaut wäre, über einen Kredit zurModernisierung derselben diskutiert, denn die verschärf-ten Vorschriften des ASTRA haben zur Kostensteigerungbeigetragen.

Hanspeter Weibel (SVP) erinnert ebenfalls nochmals andie damalige Abstimmung, die eine Aufhebung des Ver-kehrssteuerrabatts für fünf Jahre und eine Option aufVerlängerung der Aufhebung um weitere fünf Jahre vor-sah. Deshalb kann diese Frist nicht einfach so locker, wiedies Isaac Reber gedenkt zu tun, verlängert werden, weilder Volkswille nur insgesamt zehn Jahre dafür vorsah.Ausserdem sind die Motorfahrzeugsteuern heute in Basel-land unattraktiv hoch. Es gibt bereits Klagen über Fahr-zeuge, die zwar hauptsächlich in Baselland benutzt wer-den, aber mit Kontrollschildern anderer Kantone ausge-stattet sind, weil deren Steuern günstiger sind. Die AktionAufhebung des Verkehrssteuerrabatts führte also insge-samt zu weniger Verkehrssteuern, weshalb es eine Illusi-on wäre zu glauben, eine weitere Verlängerung der Auf-hebung führe zu mehr Mitteln.

Ruedi Brassel (SP) staunt über die Rechnungen undVorschläge, die nun von «der anderen Seite» angestelltwerden. Der damalige Vorschlag zum Ausbau der Rhein-strasse, der abgelehnt worden ist, wäre massiv günstigerund zielführender gewesen. Insofern ist es absurd, dieVerantwortung für die eingetretenen Verzögerungen heuteauf jene abschieben zu wollen, die diesen Vorschlag da-mals verteidigt haben. So kann nur argumentiert werden,wenn man «mit dem Rücken zur Wand» steht und sichgegen sinnvolle, entlastende, verursachergerechte Fi-nanzierungsvorschläge zu wehren versucht.Man kann und muss dazu stehen, dass der Motorfahr-zeugverkehr den Bedarf nach Strassen weckt – und nichtdie Leute, die sich eine Verkehrsberuhigung wünschen.Aus diesem Grund sollen die Kosten auch durch die ent-sprechende Seite gedeckt werden – die andere Variantewäre die vollständige Abschaffung des Rabatts. Tatsacheist, dass der Strassenbau bestimmte Investitionskostenverursacht, weshalb die Kosten auch durch die Nutznies-ser gedeckt werden sollen.

Isaac Reber (Grüne) repliziert auf Hanspeter Weibel,dass bei jener Abstimmung tatsächlich die erwähntenFristen von fünf Jahren mit Option auf weitere fünf Jahreso gewünscht worden seien, aber eben bei einem Preisvon CHF 300 Millionen. Wenn schon ein Rabatt ge-wünscht wird, müssen auch günstige Projekte entworfenwerden. Solche liegen aber nicht vor. Zu Christoph Buserund Franz Hartmann ist zu sagen, dass der Vorschlag, dieRheinstrasse auszubauen, eine Idee des Baselbieter Re-gierungsrats gewesen sei und nicht der links-grünen Rats-seite.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112408

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Patrick Schäfli (FDP) hält die Worte von Ruedi Brasselfür eine völlige Umdeutung der Tatsachen. VerschiedeneAbstimmungen in den letzten 40 Jahren brachten immersehr deutliche Resultate zugunsten der H2. Dann kamenrot-grüne Kreise mit dem Vorschlag, die Rheinstrasseauszubauen, womit aber nur ein neues Nadelöhr geschaf-fen worden wäre. Auch damit wäre das Verkehrsproblemvor Ort nicht gelöst worden.Natürlich kann man nach der Verelendungstheorie denStau immer grösser werden lassen, damit dann die Leuteauf die Busse umsteigen, die dann auch im Stau stehenwerden. Aber so kann man in diesem Kanton nicht politi-sieren: Dass die H2 nun mehr kostet, ist nicht zuletzt eineFolge der rot-grünen Verhinderungs- und Einsprachen-politik. Vielmehr möge die rot-grüne Ratsseite bitte zurKenntnis nehmen, dass sich die betroffenen Gemeindenimmer für den Bau der H2 ausgesprochen haben. Die H2ist für die Bevölkerung im Raum Liestal-Pratteln nötig.

Siro Imber (FDP) meint mit Blick auf das Protokoll derLandratssitzung vom 11. Mai 2006 und auf Isaac Reber,dass damals die Zustimmung zum «Deckel», der ge-schätzte Zusatzkosten von CHF 35 Millionen +/-20% aus-löste, auch von Seiten kam, die heute die Verteuerungdes Projekts beklagen. Aufgrund dieser Anpassung muss-te das gesamte Projekt stark überarbeitet werden. Eingrosser Teil der Kosten wird allerdings bezahlt durch dieAutomobilisten mittels der Aufhebung des Rabatts unddurch Bundesbeiträge.

Martin Rüegg (SP) weist darauf hin, dass nun nur nochdie Finanzierung der H2 diskutiert werden solle, nicht aberdas Projekt selbst – die SP unterstütze grossmehrheitlichden Zusatzkredit.Die Staatsfinanzen haben sich seit Einreichen der Motion2009/106 durch Urs Hintermann massiv verschlechtert,weshalb dieser Punkt nochmals diskutiert werden muss.Er ist bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln,wenn der vorgesehene «Think-Tank» solche Fragenernsthaft prüfen will. Es muss eine Möglichkeit geschaffenwerden, weitere CHF 20 Millionen oder noch mehr zubeschaffen, um die fehlenden CHF 67-103 Millionen zufinanzieren. Der Landrat möge über seinen eigenenSchatten springen und für eine geeignete Finanzierungder H2 sorgen.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) hat den Eindruck,dass teure Strassen ein Wahlkampfthema der Linkenseien. Dabei wird doch, wie bereits erwähnt, im Fall derH2 ein grosser Teil der Kosten durch die Benützer selbstfinanziert. Im Gegensatz dazu ist im öffentlichen Verkehrder durch Beiträge von Seiten der Benützer erreichte Kos-tendeckungsgrad viel schlechter. Und es stellt sich dieFrage, was geschehen würde, wenn die ÖV-Benützerumgerechnet gleich viel bezahlen müssten wie die Auto-fahrer.

Rolf Richterich (FDP) ist froh um die etwas andere Per-spektive, die man vom Platz des Referenten aus gewinnt.Er staunt, «wie viele Male leeres Stroh gedroschen wer-den kann». Er möchte bei den Fakten bleiben und dieDiskussion einfach halten: Die Differenz von CHF 36 Mil-lionen ist auf S. 12 der Vorlage erwähnt und ergibt sichaus dem Rückbau der Rheinstrasse, welcher separatfinanziert werden wird.

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) ist erstauntund überrascht über die Frage von Martin Rüegg, da die-ser Mitglied der BPK sei und in dieser das Thema zurGenüge diskutiert worden sei. Wenn die Strasse vor40 Jahren gebaut worden wäre, wäre es sicher günstigergewesen. Aber wegen der erhöhten Sicherheitsbestim-mungen müsste sie entsprechend erneuert werden, wasauch teuer wäre.Er selbst hat das Projekt am 1. Juli 2007 übernommenund dann kostenmässig aktualisiert. Die Endkostenpro-gnose ist stichhaltig, und der Kredit konnte verkleinertwerden. Wenn weiterhin wie bisher gearbeitet wird, kön-nen die veranschlagten Kosten eingehalten werden oderwird das Projekt sogar günstiger als geplant. Er möchtenicht zu weit in die Zukunft blicken, aber es ist vorgese-hen, laufend über das Projekt zu informieren. Für denRückbau der Rheinstrasse stehen die Gelder aus derAufhebung des Verkehrssteuerrabatts nicht zur Verfü-gung. Wenn etwas anderes gewünscht wird, ist dafürallenfalls z.B. eine neue Initiative zu lancieren.

://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.

– Detailberatung LRBKeine Wortmeldungen.

://: Der Landrat stimmt dem Antrag von Regierungsratund Bau- und Planungskommission mit 63:4 Stimmenbei 17 Enthaltungen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.32]

Landratsbeschlussbetreffend die Bewilligung eines zusätzlichen Ver-pflichtungskredites (Zusatzkredit) für das Projekt H2Pratteln – Liestal, HPL.

Vom 27. Januar 2011

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der für die Fertigstellung der H2 Pratteln – Liestal(inklusive Abschnitt Rheinstrasse) erforderliche Ver-pflichtungskredit (Zusatzkredit) vonCHF 139'800'000.-- inkl. Mehrwertsteuer von zurzeit7.6 Prozent wird bewilligt.

2. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungengegenüber der Preisbasis Oktober 2008 werden be-willigt.

3. Der Landrat nimmt Kenntnis von einer Kostengenau-igkeit für diesen Verpflichtungskredit von +/-10%.

4. Der Landrat nimmt Kenntnis von einer Kostengenau-igkeit für den Gesamtkredit von +/-10%.

5. Der Landrat nimmt Kenntnis davon, dass der Zusatz-kredit keine Erhöhung der durchschnittlichen Betriebs-und Unterhaltskosten – ohne Kosten für Kapitaldienst– zu Folge hat. Die durchschnittlichen jährlichen Be-triebs- und Unterhaltskosten belaufen sich somit wei-terhin auf insgesamt CHF 6.5 Mio.

6. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss§ 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassungder fakultativen Volksabstimmung.

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2409

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Nr. 2401

15 2010/424

Motion von Martin Rüegg vom 9. Dezember 2010: H2

Zusatzkredit: Finanzierung

Gemäss Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) lehntder Regierungsrat den Vorstoss ab.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt, dass derVorstoss in derselben Art abgelehnt werden solle, wiedies der Regierungsrat und der Landrat am 6. Mai 2010schon mit der Motion 2009/106 zum gleichen Thema ge-tan haben. Das Gesetz über den unverzüglichen Bau derH2 ist am 24. September 2006 mit 76,5% angenommenworden, wobei der Verkehrssteuerrabatt ab Januar 2007für maximal 10 Jahre aufgehoben werden soll. Eine gros-se Mehrheit der Stimmberechtigten hat sich wegen derklaren Befristung für diese Finanzierung der H2 ausge-sprochen. Zudem hat der Votant am 27. November 2008den Landrat bei der Anpassung des Dekrets zum Gesetzüber die Verkehrsabgaben darauf hingewiesen, dass dieVerkehrssteuern alleine nicht mehr reichen werden, fallsdie Kosten für die H2 wesentlich ansteigen sollten.Auch heute werden Strassen teilweise von Steuerzahlernbezahlt, weil Verkehrssteuern und LSVA allein für dieFinanzierung der Verkehrsinfrastruktur nicht reichen. DieMotion steht im Widerspruch zum Volkswillen, weshalbsie abzulehnen ist. Er, Regierungsrat Adrian Ballmer,hatte die Idee zur Finanzierungsart gehabt, und er hatauch die Frist von 5 (+ max. weiteren 5) Jahren verspro-chen, was dann auch der Grund für den Baubeginn gewe-sen ist. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, aber seineAussagen sind nach fünf Jahren noch nicht verjährt.

Martin Rüegg (SP) möchte nach dem Votum von Regie-rungspräsident Jörg Krähenbühl klarstellen: Es fehlen nunalso CHF 103 Millionen. Der Kanton steht vor einerschwierigen finanziellen Situation, weshalb zu prüfen ist,wie er zu mehr Geld kommt. Der Votant ist bereit, seinenVorstoss in ein Postulat umzuwandeln. Dieses ist aberernsthaft zu prüfen, weshalb dessen Überweisung bittezugestimmt werden möge.

Oskar Kämpfer (SVP) ist auch der Meinung, es besteheeine schwierige finanzielle Situation. Dies betrifft aber dasBudget und die Laufende Rechnung, nicht die Verschul-dung. Gerade an der letzten Landratssitzung hätte dieMöglichkeit bestanden, die Verschuldung zu limitieren,was aber auch von seinem Vorredner abgelehnt wordenist. Es geht nicht an, von der Laufenden Rechnung zusprechen und die Verschuldung zu meinen.

Rolf Richterich (FDP) ruft angesichts der Forderung vonMartin Rüegg in Erinnerung, dass die Kostenbeteiligungder Automobilisten in der Höhe von CHF 200 Millionen beider aktuellen Endkostenprognose für die H2 Pratteln-Lies-tal bei 37% liege. Würde die Aufhebung des Verkehrs-steuerrabatts um weitere fünf Jahre verlängert, stiegedieser Wert auf 50% oder mehr. Würde diese Beteiligungz.B. auch auf das anstehende ÖV-Projekt HerzstückRegio-S-Bahn angewandt, wäre dann spannend zu hören,ob die Seite von Martin Rüegg die gleiche Forderung stel-len würde. Die «Roten» vielleicht schon, aber nicht dieGrünen: Diese wollen mittlerweile ja nicht einmal mehr

das Herzstück, weil sie wahrscheinlich nur die Kosten,aber nicht den Nutzen sehen. Dieser Denkfehler wird hierim Landrat aber vielfach gemacht: Man sieht nur die Kos-ten und zieht den Nutzen überhaupt nie in Betracht bzw.bringt diesen nicht in die Diskussion ein.

://: Der Landrat lehnt die Überweisung des in ein Postulatgewandelten Vorstosses 2010/424 mit 51:29 Stimmenbei 2 Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.38]

Für das Protokoll:Michael Engesser, Landeskanzlei

*

Nr. 2402

17 2010/199

Berichte des Regierungsrates vom 11. Mai 2010 und

der Justiz- und Sicherheitskommission vom 10. Janu-

ar 2011: Gesetz über die Information und den Daten-

schutz (Informations- und Datenschutzgesetz) und

Änderung der §§ 55 und 56 Kantonsverfassung.

1. Lesung

Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) erklärt, dasvorliegende Geschäft gehe auf ein Postulat zurück, dasdie Einführung des Öffentlichkeitsprinzips im Kanton Ba-selland bezweckt habe. Die Entstehungsgeschichte vonder Idee zum vorliegenden Gesetz ist sehr ausführlich aufden ersten Seiten der Vorlage beschrieben. Interessanter-weise wurde Ende 2004 auf Bundesebene das Bundesge-setz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung ver-abschiedet. Im Weiteren wurde aus der Einsicht, dass inden beiden eng verzahnten Kantonen Baselland undBasel-Stadt zwei verschiedene Gesetze keinen Sinn ma-chen, ein gemeinsamer Gesetzesentwurf der beiden Kan-tone erarbeitet.Einige Erläuterungen zum Paradigmawechsel vomGeheimhaltungs- zum Öffentlichkeitsprinzip: Unter demheutigen Geheimhaltungsgrundsatz besteht kein generel-les Recht der Bürgerinnen und Bürger, Informationen überdie Arbeit der staatlichen Verwaltung zu erhalten. Nur inganz bestimmten Fällen besteht ein Anspruch auf Zugangzu amtlichen Informationen. Dafür braucht es ein begrün-detes Gesuch. Demgegenüber beauftragt die Kantons-verfassung in Paragraph 56 die kantonalen und kommu-nalen Behörden, die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit zuinformieren. Ob oder welche Informationen veröffentlichtwerden, liegt heute aber weitgehend im Ermessen derBehörden. Mit dem Wechsel zum Öffentlichkeitsprinzip wird der Staatverpflichtet, Dokumente seiner Verwaltung grundsätzlichallen Personen offenzulegen. Die Maxime soll eine hoheTransparenz des staatlichen Handelns sein. Natürlichkann der Informationszugang nicht völlig schrankenlosgelten. Informationen, die im öffentlichen und privatenInteresse geheim gehalten werden müssen, sind nichtöffentlich, so beispielsweise Ermittlungsakten der Polizei,landrätliche Kommissionsprotokolle oder des NachbarsSteuererklärung. Die Einschränkungen müssen aber aufGesetzesstufe ausdrücklich vorgesehen werden.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112410

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Der Kommissionspräsident fasst die im Kommissions-bericht dargelegte Beratung in der Justiz- und Sicherheits-kommission zusammen.Aus den dargelegten Gründen beantragt die Justiz- undSicherheitskommission dem Landrat einstimmig, erstensder Änderung der Kantonsverfassung zuzustimmen, zwei-tens das Gesetz in der von der JSK verabschiedetenForm zu beschliessen und drittens das Postulat 2001/163als erfüllt abzuschreiben.

– Eintretensdebatte

Regula Meschberger (SP) erklärt, die SP-Fraktion steheklar hinter dem Öffentlichkeitsprinzip. Das Öffentlichkeits-prinzip macht das öffentliche Handeln für den einzelnenBürger und die einzelne Bürgerin transparenter. Es istklar, dass es dabei Schranken braucht, was gesetzlichgeregelt werden muss. Die Regelung im Datenschutzge-setz macht Sinn.Die SP-Fraktion wird jedoch einen Antrag zu § 31 Absatz4 stellen. Das Schlichtungsverfahren wurde von der Re-gierung vorgesehen mit der Begründung der Nieder-schwelligkeit. Nun ist das Schlichtungsverfahren nichtmehr vorgesehen. Deshalb ist es gerechtfertigt, die Nie-derschwelligkeit so zu erhalten, dass das Anfechten inerster Instanz, also beim Regierungsrat, kostenlos ist.Die SP-Fraktion wird bezüglich ihrer Forderung, die Da-tenschutzstelle administrativ aus der Sicherheitsdirektionherauszulösen, keinen Antrag stellen, aber auf diesesThema zurückkommen.

Dominik Straumann (SVP) erklärt, die SVP-Fraktionstehe hinter vorliegendem Gesetzesentwurf. Den Antragder SP-Fraktion wird man nicht unterstützen und begrüsst,dass das Schlichtungsverfahren heraus gekippt wordenist.

Siro Imber (FDP) erklärt, auch die FDP-Fraktion stehehinter dem Grundsatz des Öffentlichkeitsprinzips. Sie kamzur Überzeugung, dass der vorliegende Entwurf nicht zumehr Bürokratie führen wird, wird den Antrag der SP-Frak-tion ablehnen und begrüsst, dass das Schlichtungsverfah-ren gestrichen worden ist.

Christine Gorrengourt (CVP) erinnert, das Anliegen seivon ihrem früheren Fraktionskollegen Remo Franz ange-stossen worden. Die CVP/EVP-Fraktion wird dem Ge-setzesentwurf in der von der JSK modifizierten Fassungzustimmen.

Rahel Bänziger (Grüne) meint, auch die Grünen würdensich über den Paradigmawechsel vom Geheimhaltungs-zum Öffentlichkeitsprinzip freuen und würden dem neuenDatenschutzgesetz zustimmen. Der Antrag der SP-Frakti-on wird leider nur halb befürwortet, was sie persönlichbedaure, denn das niederschwellige Verfahren wäre wich-tig.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt für diegute Aufnahme des Gesetzes und der Verfassungsände-rung. Seit Langem praktiziert der Kanton – auch unterdem bisherigen Geheimhaltungsgrundsatz – eine offeneInformationspolitik und Auskunftstätigkeit. Selbstverständ-lich wird akzeptiert, dass die Beibehaltung des Geheim-haltungsgrundsatzes offenbar nicht mehr als zeitgerecht

empfunden wird. Die Sicherheitsdirektorin erklärt, sie seimit den beantragten Änderungen der Justiz- und Sicher-heitsdirektion einverstanden. Sie bittet jedoch um Ableh-nung des Antrags der SP-Fraktion. Die vorgeschlageneLösung ist aus Sicht des Regierungsrats nicht sachge-recht sowie nicht notwendig. Gesuchsteller/innen, die sichungerecht behandelt fühlen, können kostenlos den Om-budsman anrufen. Danach stünde immer noch das Be-schwerdeverfahren an den Regierungsrat zur Verfügung.Wegen der kostenlosen Überprüfungsmöglichkeit bei derOmbudsstelle ist nicht ersichtlich, weshalb das Beschwer-deverfahren an den Regierungsrat zusätzlich kostenlossein solle. Die mit der Einführung des Öffentlichkeitsprin-zips beabsichtigte Kostenneutralität könnte sonst wohlkaum beibehalten werden.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Erste Lesung Verfassungsänderung

I.

§ 55

II.III.IV. Zu allen Punkten keine Wortbegehren

://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.

– 1. Lesung Gesetz über die Information und den Da-tenschutz (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG)

Titel und IngressA. Allgemeine Bestimmungen§§ 1, 2, 3 keine Wortbegehren

B. Allgemeine Grundsätze für den Umgang mit Informa-tionen

§§ 5, 6, 7, 8 keine Wortbegehren

C. Besondere Grundsätze für den Umgang mit Perso-nendaten

§§ 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 keine Wortbegehren

D. Bekanntgabe von Informationen

§§ 17, 18, 19, 20, 21, 22 keine Wortbegehren

E. Informationszugangsrecht und andere Rechtsansprü-che

§§ 23, 24, 25, 26 keine Wortbegehren

F. Einschränkungen bei der Bekanntgabe von und beimZugang zu Informationen

§§ 27, 28 keine Wortbegehren

G. Verfahren auf Zugang zu Informationen

§§ 29, 30 keine Wortbegehren

§ 31 Entscheid

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2411

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-01-27_ptk.wpd – [10.10.01]

Antrag der SP-Fraktion

1. Änderung (Ergänzung) von § 31 «Entscheid», Absatz4

§ 31 Absatz 4:(...) Das Beschwerdeverfahren beim Regierungsrat istunter Vorbehalt von § 20 Absatz 2 des Verwaltungs-verfahrensgesetzes kostenlos.

2. Änderung (Ergänzung) von § 50 «Änderung des bis-herigen Rechts», zusätzliche Ziffer 7a

7a. Verwaltungsverfahrensgesetz

Das Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaftvom 13. Juni 1988 wird wie folgt geändert:

§ 20a Absatz 5, neuer Buchstabe j Das Beschwerdeverfahren ist unter Vorbehalt von5

§ 20 Absatz 2 dieses Gesetzes kostenlos bei:j. Beschwerden gegen Verfügungen gemäss § 31Absatz 4 des Informations- und Datenschutzge-setzes (IDG)

://: Der Landrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion mit52:24 Stimmen ohne Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.58]

§§ 32, 33, 34 keine Wortbegehren

H. Die oder der Datenschutzbeauftragte

§§ 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48keine Wortbegehren

I. Strafbestimmungen

§ 49 keine Wortbegehren

J. Änderung und Aufhebung des bisherigen Rechts

§ 50

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) bemerkt, dassder Antrag der SP-Fraktion zu § 50 Ziffer 7a mit Ableh-nung des Antrags auf Ergänzung des Paragraphen 31Absatz 4 obsolet geworden sei.

§ 51 keine Wortbegehren

K. Schlussbestimmungen

§§ 52, 53 keine Wortbegehren

://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.

Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

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Nr. 2403

19 2009/298

Motion von Hanni Huggel vom 29. Oktober 2009: Än-

derung der Verordnung zum Gesetz über die politi-

schen Rechte: § 3 Stimm- und Wahlzettel

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) erklärt dieablehnende Haltung der Regierung: Erstens sei die Über-weisung des Vorstosses in der Form einer Motion nichtmöglich, da die Änderung einer Verordnung in den Kom-petenzbereich des Regierungsrats falle. Zweitens sind beiMajorzwahlen im Gegensatz zu Proporzwahlen immer alleStimmberechtigten, und nicht nur die offiziell oder offiziösvorgeschlagenen, wählbar. Drittens gibt es nur bei denkantonalen Bezirksgerichts- und Friedensrichterwahlenein amtliches Informationsblatt mit den Namen der Kandi-dierenden. Auf dieses Blatt kommen die Namen der Per-sonen, die bis zum 48. Tag vor dem Wahltag bei der Lan-deskanzlei angemeldet worden sind. Diese Regelungwurde eingeführt, weil bei diesen Wahlen die Möglichkeitder Stillen Wahl besteht und diese Wahlen in der Öffent-lichkeit bzw. in den Medien nur geringe Resonanz findenund weil insbesondere im Bezirk Arlesheim nicht wenigerals 18 Mitglieder des Bezirksgerichts aufs Mal gewähltwerden müssen. Bei allen anderen kantonalen Majorz-wahlen – denjenigen für den Regierungsrat und für denStänderat – ist die Möglichkeit der Stillen Wahl ausge-schlossen. Es gibt darum auch kein Anmeldeverfahren miteiner verbindlichen Frist wie bei den Proporzwahlen oderden Bezirksgerichts- und Friedensrichterwahlen. Ein Ver-fahren, wie dies der Vorstoss vorschlägt, ist hier gar nichtmöglich.

Motionärin Hanni Huggel (SP) geht nicht ganz einig mitder Antwort, sie erklärt sich aber mit der Umwandlung inein Postulat einverstanden. Das Anliegen ist aber nachwie vor wichtig, denn es geht um eine Service- und Hilfe-leistung an die Stimmbürger/innen. An Standaktionenkann immer wieder festgestellt werden, dass sehr vieleLeute das Vorgehen beim Wählen nicht verstehen, wes-halb sie auch nicht zur Urne gehen.Es könnte auch eine Frist, beispielsweise 48 Tage, ge-setzt werden; dies könnte auch auf dem Verordnungsweggeregelt werden. Selbstverständlich müsste auf diesemHinweiszettel ein Vermerk angebracht werden, dass esjeder Person möglich sei, sich noch aufstellen zu lassen.Für viele Leute wäre es eine grosse Hilfe, wenn aufgelis-tet würde, dass von der FDP Sabine Pegoraro und AdrianBallmer, von der SVP Jörg Krähenbühl, von der CVP Pe-ter Zwick, von der SP Pia Fankhauser und Urs Wüthrichund von der Grünen Partei Isaac Reber aufgestellt wordensind. Zum Argument, die Umsetzung wäre für kleinereGemeinden schwierig, kann gesagt werden, dass eineSoll-Formulierung und nicht ein «Muss» gewählt wordenist. Wenn der Wille da ist, wäre es möglich, diese Erleich-terung für die Stimmbürger zu machen.

Werner Rufi (FDP) erklärt, die FDP-Fraktion stehe derÜberweisung kritisch gegenüber. Ein grosser Teil derFraktion sieht keine Notwendigkeit für diese Änderung, einkleiner Teil zeigt Verständnis für das Anliegen. Letztlichmuss auch die Aufgabe der Parteien bei den Majorzwahl-verfahren beachtet werden: Die Parteien haben die Auf-gabe, die Personen zu portieren und dies entsprechend

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112412

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-01-27_ptk.wpd – [10.10.01]

zu kommunizieren. Es ist nicht Aufgabe des Staates, kor-rigierend einzuwirken. Diese Regelung würde auch Be-nachteiligungen für jene schaffen, die sich im letzten Mo-ment für eine Kandidatur entscheiden.

Karl Willimann (SVP) persönlich zeigt grösstenteils Ver-ständnis für die Argumentation von Hanni Huggel. Mansoll doch einmal die Leute auf der Strasse nach dem Un-terschied zwischen einem Ständerat und einem Landratfragen – da kommt man auf die Welt. Für viele Stimm-bürger wäre diese Leistung eine Hilfe.

Urs von Bidder (EVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktionerachte den Vorschlag als willkommenen Dienst an dieKunden, der nicht viel Aufwand verlangen würde. Wo einWille ist, ist auch ein Weg – und wenn damit ein paarPersonen mehr zur Urne gehen, würde ein schönes Zielerreicht.

Rahel Bänziger (Grüne) meint, die grüne Fraktion würdedas Anliegen auch als Motion überweisen, da es Sinnmacht. Es wäre hilfreich, die Namen übersichtlich aufeiner Liste zu haben. Diese Erleichterung könnte positiveAuswirkungen auf die Stimmbeteiligung haben. Fernersteht nicht jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürgereiner Partei nahe und erkundigt sich demzufolge nachderen Aufstellung.

Hannes Schweizer (SP) meint zu den vorgebrachtenBedenken, für kleinere Gemeinden würde der Handlungs-spielraum geschmälert. Die Situation ist für kleine Ge-meinden anders, weshalb der Vorschlag keine verbindli-che Wirkung haben darf. Eine Gemeinde muss dies selbstfestlegen können, damit diese Regelung keine Behinde-rung darstellt. Aus diesen Gründen bittet er um Überwei-sung des Postulats.

Hanspeter Wullschleger (SVP) erklärt, die Ausführungendes Regierungspräsidenten seien einleuchtend gewesen,weshalb die SVP-Fraktion die Überweisung ablehne.

Ruedi Brassel (SP) erachtete die Äusserungen des Re-gierungspräsidenten als überhaupt nicht überzeugend. Esgibt keinen rechtlichen Grund, weshalb das, was für Be-zirksrichterwahlen geht, nicht auch für andere im Majorz-verfahren gewählte Gremien umsetzbar sein sollte. Sowäre es weiterhin möglich, im letzten Moment noch je-manden aufzustellen. Dies ist kein Grund, eine Regelungabzulehnen, die für die Bürger und Bürgerinnen mehrTransparenz und mehr Sicherheit bringt. Im Weitern istnicht zu befürchten, dass die Parteien ihre Aufgabe, ihreKandidaten bekannt zu machen, nicht wahrnehmen.

Christa Oestreicher (FDP) erzählt aus der Praxis, Ersatz-wahlen im Majorzverfahren könnten je nach Gremiumdringlich sein. Manchmal hat man nur wenige WochenZeit, ein neuer Kandidat zu finden. Die 48 Tage hätten indiesem Falle nicht gereicht.

Jürg Degen (SP) berichtet aus seiner Wohngemeinde. Inkleinen Gemeinden wären viele Einwohner froh, ihnenwürde etwas Hilfe zur Verfügung gestellt.

://: Der Landrat überweist die in ein Postulat umgewan-delte Motion 2009/298 mit 54:23 Stimmen ohne Ent-haltungen.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.15]

Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

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Nr. 2404

20 2009/323

Postulat von Karl Willimann vom 12. November 2009:

Einheitliche formelle Struktur im Berichts- und Vorla-

genbereich an den Landrat

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) erklärt, derRegierungsrat sei zur Entgegennahme des Postulats be-reit und beantrage die gleichzeitige Abschreibung.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 2.

Karl Willimann (SVP) erklärt sich mit der Abschreibungnicht einverstanden. Sein Vorstoss habe nichts mit Partei-politik zu tun, sondern stelle eine Investition in einen geis-tigen Verpflichtungskredit dar. Die Landratsvorlagen kom-men völlig uneinheitlich strukturiert daher und entspre-chen in keiner Art und Weise den Vorgaben der Verord-nung des Regierungsrats. Aufgrund der Forderung derBildungs-, Kultur- und Sportkommission wurde diesesAnliegen bei der BKSD umgesetzt. Bei den Vorlagen ausden anderen Direktionen herrscht ein wildes Durcheinan-der zwischen Zielsetzungen, Massnahmen, Erläuterun-gen, Vernehmlassungen usw. Eine korrekte Gliederungnach analytischer Denkweise ermöglicht einem die Arbeitals Landrat. Es stimmt nicht, dass das Anliegen, wie vonder Regierung behauptet, bereits erfüllt ist. Der Postulantbittet um Überweisung ohne Abschreibung.

Klaus Kirchmayr (Grüne) erklärt, auch die Grüne Frakti-on sei gegen die Abschreibung des Postulats. In Ergän-zung zu Karl Willimann ist hinzuzufügen, dass insbeson-dere der Finanzteil stark zu wünschen übrig lässt. Ins-besondere muss klar hervorgehen, welche Investitionen inwelchen Budgetperioden wirksam werden und welcheProjekte allenfalls nach hinten verschoben würden. Esgibt noch starken Verbesserungsbedarf, weshalb dasPostulat überwiesen werden soll ohne Abschreibung.

Agathe Schuler (CVP) meint, die Regierung habe offen-bar Verbesserungspotential erkannt, weshalb sie für Ent-gegennahme des Vorstosses sei. Zu verbesserndePunkte wurden deponiert. Im Sinne der Arbeitseffizienz istnicht ersichtlich, weshalb das Postulat stehen gelassenwerden soll. Die CVP/EVP-Fraktion wird für Abschreibungstimmen.

Werner Rufi (FDP) meint, auch seitens der FDP-Fraktionsei man der Ansicht, dass das Postulat überwiesen undals erledigt abgeschrieben werden könne. Die Investitionin den geistigen Verpflichtungskredit ist ersichtlich, aberletztlich müssen auch die Individualitäten der Verfassergewahrt bleiben.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2413

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-01-27_ptk.wpd – [10.10.01]

Gewisse Richtlinien sind nötig, aber ein Spielraum mussbestehen bleiben.

Mirjam Würth (SP) unterstützt den Antrag von Karl Willi-mann sehr, die Landratsvorlagen sind teilweise unüber-sichtlich und das Anliegen würde die Arbeit der Landräteerleichtern. Trotzdem wird die SP-Fraktion für Überwei-sung und Abschreibung stimmen, aber klar mit dem Auf-trag, die Vorlagen so zu strukturieren, dass sie leichter zulesen sind.

Klaus Kirchmayr (Grüne) meint in Richtung seiner Vor-rednerinnen, man könne nicht abschreiben mit dem Auf-trag der Verbesserung. Abschreiben bedeutet: Das Anlie-gen ist erfüllt! Das Anliegen ist aber einfach nicht erfüllt.

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) erklärt, dieGrundlage bilde das Landratsgesetz. In den Direktionenwie in den Kommissionen werden die Vorlagen kritischbegutachtet und Inputs werden aufgenommen. Der Regie-rungsrat hat die Diskussion zur Kenntnis genommen undbittet um Abschreibung des Postulats. Man wird das Anlie-gen anschauen und auf eine Verbesserung hinarbeiten.

Karl Willimann (SVP) meint, unter analytischer Betrach-tungsweise zeige sich, dass unter der Stellungnahme derRegierung die Massnahmen fehlen würden.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2009/323 mit37:35 Stimmen bei 4 Enthaltungen und schreibt esgleichzeitig als erfüllt ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.24]

Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

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Bei dieser Gelegenheit begrüsst Landratspräsidentin

Beatrice Fuchs (SP) alt Landratspräsidentin und Natio-nalrätin Elisabeth Schneider auf der Tribüne.

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Nr. 2405

21 2009/305

Postulat von Hans-Jürgen Ringgenberg vom 29. Okto-

ber 2009: Erhöhung der steuerlichen Abzugsmöglich-

keit für Krankenkassenprämien

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt die ableh-nende Haltung der Regierung: Der Abzug für Versiche-rungsprämien ist das letzte Mal im Rahmen der Steuerge-setzrevision zur Entlastung von Familien und tiefen Ein-kommen per 1. Januar erhöht worden. Die Erhöhung be-trug bei Erwachsenen 80, bei Kindern 125 Prozent: DerSteuerabzug wurde von CHF 2'400 auf CHF 4'000 fürVerheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebendePersonen, CHF 1'200 auf CHF 2'000 für die übrigen Steu-erpflichtigen und von CHF 200 auf CHF 450 für Kindererhöht. Sei Inkraftsetzung dieser Reform bezahlt fast jedefünfte steuerpflichtige Person im Kanton Basel-Landschaft

keine Einkommenssteuer mehr. Bei rund 20 Prozent derSteuerkunden und -kundinnen fällt eine Erhöhung derAbzüge somit ins Leere. Solche Personen erhalten zudemregelmässig Prämienverbilligungen. Bei tiefen Einkommenbesteht somit kein Handlungsbedarf. Für eine steuerlicheEntlastung des Mittelstands oder von hohen Einkommenwäre eine Erhöhung des Versicherungsabzugs ein be-schränkt taugliches Mittel mit Entlastung nach dem Giess-kannenprinzip. Eine bessere Wirkung lässt sich durcheine Veränderung respektive Senkung der Progressions-kurve erreichen. Der Regierungsrat wird eine solche Sen-kung der Progressionskurve vorschlagen mit der angekün-digten Reform der Anpassung der Vermögens- und Ein-kommenssteuertarife. Diese Vorlage wird dem Landratvorgelegt, sobald das Entlastungspaket steht.

Postulant Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) zeigt sichein Stück weit von der Antwort des Regierungsrats be-friedigt, möchte aber trotzdem noch einige Anmerkungenanbringen: Jeder vierte Einwohner des Kantons erhaltePrämienverbilligungen. Diese Zahl hat Rudolf Schaffneran der Sitzung der Finanzkommission präsentiert. Für dieEinkommensschwächsten ist also gesorgt.Die explodierenden Krankenversicherungsprämien habenim Jahr 2009 zur Einreichung dieses Vorstosses geführt.Die Krankenversicherungsprämien treffen in der Tat denMittelstand und dies gleich doppelt: Einerseits trägt auchder Mittelstand die Prämienverbilligungen mit und zwei-tens leidet er unter den ansteigenden Prämien. Mit diesemVorstoss soll kein Steuerwettbewerb lanciert werden,sondern es geht um eine steuerliche Entlastung des Mit-telstands. Auch die schlechte Finanzlage sollte kein Hin-derungsgrund für Verbesserungen darstellen. Gespartwerden soll auf der Ausgaben- und Aufgabenseite.Der Postulant hat gerne zur Kenntnis genommen, dassman sich im Rahmen des Sparpakets Gedanken in dieseRichtung macht, weshalb er nicht versteht, weshalb dieRegierung nicht zur Entgegennahme bereit ist.

Mirjam Würth (SP) erklärt, die SP-Fraktion könne sichden Ausführungen der Regierung anschliessen und lehnedie Überweisung ab.

Daniela Schneeberger (FDP) meint, auch die FDP-Frakti-on teile die Argumentation der Regierung, wenn wohlauch aus anderen Gründen als die SP-Fraktion. Der Mit-telstand muss sicherlich entlastet werden, es ist aber rich-tig, wenn dies über eine Korrektur des Tarifs erfolgt. Manhat zur Kenntnis genommen, dass mit der Vermögens-und Einkommenssteuerrevision das Anliegen aufgenom-men wurde. Eventuell kann die Regelung über den Tarifnoch zu einer Vereinfachung der Steuern führen. In die-sem Sinne lehnt die FDP-Fraktion die Überweisung ab.

Urs Berger (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion unter-stütze die Begründung des Regierungsrats und lehne dieÜberweisung ab.

Lotti Stokar (Grüne) meint, auch die grüne Fraktion lehnedie Überweisung dieses Vorstosses ab. Ein Blick auf dieSteuergesetze anderer Kantone zeigt, dass der KantonBaselland mit der geltenden Höhe der Abzüge durchausim Rahmen liegt. Die steigenden Krankenversicherungs-prämien sind vor allem für Menschen mit tiefen und mitt-leren Einkommen ein Problem. Die grüne Fraktion hat im

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112414

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Herbst, zusammen mit anderen Fraktionen, ein Postulateingereicht, dessen Dringlichkeit knapp abgelehnt wurde.Dies wäre die Möglichkeit gewesen, sich dem Thema zuwidmen und dringlich die Anpassung der Krankenversi-cherungsprämien zu prüfen.

Ruedi Brassel (SP) fragt Regierungsrat Adrian Ballmer,ob zusätzlich zur erwähnten Vermögenssteuersenkungauch eine Einkommenssteuersenkung geplant sei.

Dies sei der Fall, so Regierungsrat Adrian Ballmer(FDP). Die Vorlage ist dreiteilig: Vermögenssteuer undEinkommenssteuer, ein dritter Teil umfasst Kapitalleistun-gen aus der zweiten Säule.Die Entlastung des Mittelstands erreicht man nicht durchUmverteilung, sondern am besten mit Reduzierung desStaatsaufwands. Der Finanzdirektor meint: «Niemandweiss eigentlich so genau, wer seine Hände in wessenTaschen steckt und wessen Hände in seiner Tasche ste-cken. Es ist auch für den gut informierten Staatsbürgerder Mittelklasse nicht einfach herauszufinden, ob er perSaldo im Umverteilungsprozess zur Gruppe der Zahleroder der Empfänger gehört und ob und inwiefern er dasGemeinwesen alimentiert oder auf dessen Kosten lebt».

://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulats2009/305 mit 55:18 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.36]

Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

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Nr. 2406

22 2010/014

Postulat von Marianne Hollinger vom 14. Januar 2010:

Krankheitsabzüge machen Steuerabteilungen krank

://: Das Postulat 2010/014 wird stillschweigend überwie-sen.

Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

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Nr. 2407

23 2010/017

Postulat von Isaac Reber vom 14. Januar 2010: Grund-

sätzliche Überprüfung der Unternehmensbesteuerung

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) erklärt, derRegierungsrat sei bereit, das Postulat entgegenzunehmenund beantrage gleichzeitig dessen Abschreibung.

Begründung des Regierungsrats vgl. Beilage 3.

://: Das Postulat 2010/017 wird stillschweigend überwie-sen und abgeschrieben.

Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

Nr. 2408

24 2010/016

Postulat von Elisabeth Schneider vom 14. Januar

2010: Simulation Kanton Basel

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt, weshalb dieRegierung dem Anliegen ablehnend gegenüberstehe: DieKantonsverfassung gehe von Kooperation und nicht mehrvon Wiedervereinigung aus. Der Vorstoss besitzt keinverfassungsmässiges Fundament. Zur Erinnerung: DieJubiläumsinitiative wurde von allen Baselbieter Gemein-den hochkant abgelehnt. Im Kanton Basel-Stadt wurdendie gleichen Initiativen haushoch angenommen. Man ticktleicht anders. Das Volkseinkommen pro Kopf ist in Basel-Stadt doppelt so hoch wie im Baselbiet. Der Kantonsstati-stiker konnte bestätigen, dass bei einer Fusion der Fi-nanzausgleich nicht flussabwärts, sondern flussaufwärtsfliessen würde. Heute werden erhebliche Beträge an Zen-trumslasten geleistet, bei einer Fusion sähe es leicht an-ders aus.Die Partnerschaft wird durch «Wiedervereinigungs-gespenster» belastet. Zwar wird immer wieder versichert,die Wiedervereinigung sei kein Thema mehr. Aber siewird immer wieder propagiert und steht dauernd im Raum.Die Verhandlungen werden nicht gefördert, wenn die Ver-handlungspartner unterschiedliche Vorstellungen haben.Die Partnerschaft funktioniert jedoch trotz aller Ungemachsehr gut und geräuschlos. Im Jahr 2003 wurde ein Part-nerschaftsbericht verfasst. Die grundsätzlichen Aussagenstimmen auch heute noch und stellen eine Auslegeord-nung dar. In gewissen Bereichen lohnt sich eine intensiveAuseinandersetzung, bei welchen man sich nach denKriterien fragen muss, und man findet sich in der Regelauch.Man muss sich bewusst sein, dass die Strukturen sehrunterschiedlich sind: Auf der einen Seite ein Stadtstaat mitzwei Gemeinden, welche keine wirkliche «Gemeindekul-tur» haben, auf der anderen Seite das Baselbiet mit 86Gemeinden. Im Weiteren ist das Niveau von Service Pub-lic sehr unterschiedlich. Im Baselbiet setzt man mehr aufEigenverantwortung und auf Familienstrukturen und pri-vate Strukturen oder allenfalls auf die Gemeinden. Auchdas Kostenniveau ist deutlich anders. Dieser Unterschiedist nicht nur im Falle von Basel, sondern allgemein bei denStädten der Fall.Der Hauptgrund für die ablehnende Haltung ist, dass manim Baselbiet keine Ressourcen, keine Zeit und kein Geldfür nutzlose akademische Übungen hat. Dies käme aufeinen siebenstelligen Betrag und die Verwaltung wäre inhohem Masse beschäftigt.

Thomas de Courten (SVP) meint, die SVP-Fraktion steheselbstverständlich hinter der Argumentation des Finanzdi-rektors. In Anbetracht der Geschichte handelt es sich umeinen Vorstoss der Unbelehrbaren. Das Ziel des Vorstos-ses ist die Wiedervereinigung. Dieser Vorstoss hat nichtnur keine verfassungsmässige Grundlage, er ist sogarverfassungswidrig. In der Verfassung steht, «der KantonBasel-Landschaft ist ein eigenständiger Kanton derSchweizerischen Eidgenossenschaft». Dies soll auch sobleiben, die Wiedervereinigung ist weder ein Thema nochein Ziel. Der Regierung dafür einen Auftrag zu erteilen,kann man sich tatsächlich nicht leisten. Es ist erstaunlich,dass sich die CVP ausgerechnet im Wahlkampfjahr als

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2415

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Wiedervereinigungspartei profilieren will. Die neue CVP-Nationalrätin hat sich schon so weit vom Baselbiet ent-fernt, dass ihr die Heimat nicht mehr wichtig ist.Wenn man die Wiedervereinigung anstrebt, dann soll diedahinter stehende Arbeit selbst erledigt werden. Auch derVorwurf einer polemischen Diskussion ist übertrieben, daes eine Herzensangelegenheit ist, für das Baselbiet ein-zustehen. Seitens der SVP-Fraktion wird man weiterhinemotional sowie mit sachlichen Argumenten für die Selb-ständigkeit kämpfen. Im Weiteren zweifelt der Fraktions-präsident an der Unabhängigkeit der Institutionen undfragt, wie eine neutrale Bewertung erfolgen solle.Ferner kann man es sich zurzeit schlicht nicht leisten, eineenorme Summe für ein «Sandkastenspiel» auszugebenohne ernsthaften Auftrag, ohne ernsthaftes Ziel und politi-schen Schwerpunkt. Aus diesem Grund bittet man ein-dringlich um Ablehnung des Postulats.

Felix Keller (CVP) fragt, seit wann ein Postulat eine ver-fassungsmässige Grundlage brauche. Jeder Landrat kannein Postulat einreichen, dafür braucht es doch keine ver-fassungsmässige Grundlage.Seit 175 Jahren diskutiert man über die Wiedervereini-gung und wird dies vermutlich noch weitere 175 Jahre tun.Dabei diskutiert man mehr mit dem Bauch als mit demKopf – weil schlichtweg die Fakten fehlen. Es ist nichtverständlich, weshalb die Regierung den Vorstoss nichtentgegennehmen möchte. Was eine Fusion bedeutet, sollzu Papier gebracht werden. Somit hätte man fundierteFakten und wüsste, wovon man spricht. Es sollte eine ArtSWOT-Analyse gemacht werden: Damit sollen die Stär-ken, Schwächen, Chancen und Risiken einer Fusion auf-gezeigt werden.Wenn die Kantonsfusion noch in weiter Ferne liegt, ver-spricht sich die CVP/EVP-Fraktion, dass mit dieser StudieMöglichkeiten aufgezeigt werden können, wo eine engePartnerschaft mit Basel-Stadt möglich und notwendig ist.Man kommt nicht um die Partnerschaft herum, sei es inder Spitalpolitik, in den Bereichen Bildung, Verkehr undKultur. Felix Keller zeigt sich überzeugt, dass mit demAufzeigen der Synergien Geld gespart werden kann.Für eine solche Studie können siebenstellige Beträgeausgegeben werden, aber diese Aufgabe könnte auchvon einer Universität oder Fachhochschule in Form einerDiplomarbeit erledigt werden.Es ist zu bemerken, dass im Jahr 1938 eine Fusion inbeiden Basler Kantonen Zustimmung gefunden hat, diedann aufgrund des Kriegs auf Eis gelegt wurde. Vielleichtwären heute oder in zwanzig Jahren die Meinungen wie-der anders. Übrigens ist ein gleichlautender Vorstossauch im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt eingereichtworden. Dieser wurde nach zwei Monaten diskussionslosdurchgewunken.Man soll sich nun einen Ruck geben und in die Zukunftschauen. Vielleicht ergibt sich die Möglichkeit, weitereSynergien zu nutzen. Aus diesen Gründen macht FelixKeller beliebt, das Postulat zu unterstützen.

Ruedi Brassel (SP) meint ironisch, gemäss den Gegnerndes Postulats handle es sich um eine verfassungswidrigeMotivation heimatmüder Personen, die ein unsinniges,fundamentloses Postulat in die Welt gesetzt hätten, womiterst noch etwas simuliert werden solle – wahrscheinlichhandle es sich dabei auch noch um Simulanten.

Aus der Begründung des Postulats geht aber hervor, dassmit dieser Simulation die Diskussion versachlicht werdensoll. Dazu sagt Ruedi Brassel schlichtweg «jänu». DemAnliegen soll nüchtern zugestimmt werden. Es ist gut, dieWelt einmal aus einer anderen Blickrichtung zu betrach-ten. Ein solcher Auftrag kann eine Universität durchausals Forschungsauftrag entgegennehmen. Wie viel derKanton dafür bezahlen muss, soll noch offen gelassenwerden. Möglicherweise landet man ganz woanders als ineinem wiedervereinigten Kanton Basel – auch dafür mussman offen sein. Die Diskussion muss in eine andere Rich-tung als Wiedervereinigung laufen. Die Gedanken könnenaber einmal verfolgt werden.Wie Finanzdirektor Adrian Ballmer ausführte, würden dieFinanzströme anders laufen, vielleicht hätte man nacheiner sorgfältigen Untersuchung andere Argumentarienzur Hand. Vielleicht bringt das einen auf neue politischeKonzepte, vielleicht kommt man mit dem Partnerschafts-modell zwei Schritte vorwärts – nicht zwingend in Rich-tung Wiedervereinigung. Die Wiedervereinigung ist nichtein politisches Thema, der Horizont muss weitergefasstwerden. Eine Studie kann dabei helfen. Deshalb stimmtdie SP-Fraktion der Überweisung dieses Vorstosses zu.

Josua Studer (SD) meint an alle, die stolz auf die Ge-schehnisse in Bad Bubendorf seien: Dabei soll es bleiben.Man soll für seinen Kanton da sein. Weshalb muss mansich mit jemandem vermählen wollen, wenn man schonweiss, dass man nicht zusammenpasst? Dies zeigt sichbei den Abstimmungen und den partnerschaftlichen Ge-sprächen. Josua Studer ist froh, dass die CVP noch nichtauf die Idee gekommen ist, Allschwil mit Basel zu vermäh-len.

Klaus Kirchmayr (Grüne) meint, er sehe die Angelegen-heit eher sachlich und denke, es sei sehr weise, in diesemBereich etwas gescheiter zu werden. So ist es allen –auch in der SVP – bewusst, dass das Verhältnis zu Basel-Stadt auf eine andere Basis gestellt werden muss. Dabeikann eine sachliche Grundlage nur hilfreich sein. Dassdies in einer Wiedervereinigung mündet, wird wohl derunwahrscheinlichste Fall darstellen. Vielmehr müsste manschauen, wie man die gemeinsamen Projekte künftig bes-ser gestalten kann oder ob man Gewisses künftig nichtmehr gemeinsam angeht oder sogar in der Region Nord-westschweiz gemeinsam regelt. Wenn sich eine Studie indiese Richtung bewegt, kann man nicht nur langfristig,sondern auch kurzfristig in der anstehenden Spardebattevon diesen Ergebnissen profitieren. In diesem Sinne wirddie grüne Fraktion der Vorlage zustimmen.

Daniele Ceccarelli (FDP) würde lieber eine Stop- als eineSWOT-Analyse durchführen. Selbstverständlich folgt dieFDP-Fraktion mit möglichst wenigen Enthaltungen derArgumentation des Regierungsrats. Es besteht kein An-lass zu einer Fusion zwischen Basel-Stadt und Basellandund demzufolge auch zu keiner Simulation.Im Jahr 2005 hat der Kanton Basel-Stadt den Wiederver-einigungsartikel aus der Verfassung gestrichen. Das ist inKenntnis der Gründe geschehen. In der Baselbieter Ver-fassung gibt es eine weitere Bestimmung: Paragraph 1Absatz 3, welcher besagt, dass die Baselbieter Behördendarauf hinarbeiten, dass aus dem Kanton Baselland einVollkanton wird. Dies stellt den impliziten Auftrag gegeneine Wiedervereinigung dar. Was eine Zusammenarbeits-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 20112416

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-01-27_ptk.wpd – [10.10.01]

simulation vor diesem Hintergrund bringen soll, ist nichtersichtlich. Die Kosten dafür werden hoch sein.Im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe an die Uni-versität und Fachhochschule – vielleicht wäre es auch gut,wenn Praktiker bei dieser Studie mitreden würden.Daniele Ceccarelli wird den Eindruck nicht los, es handlesich bei diesem Postulat um den Versuch, dem Regie-rungsrat eine Beschäftigungstherapie zu verabreiche.Dies ist in der heutigen Situation überhaupt nicht notwen-dig.

Karl Willimann (SVP) erinnert sich an einen Radio-Eriwan-Witz: «Frage an Radio Eriwan: Sind Basel-Stadtund Baselland schon wiedervereinigt?». Antwort: «ImPrinzip nein, aber es wird immer wieder versucht».1979 fand eine Abstimmung statt mit klarem Resultat, vorwenigen Jahren wurden die Jubiläumsinitiativen lanciert.Dabei beabsichtigte man die Zusammenlegung der wich-tigsten Bereiche, um danach ein Grund für die Kantons-zusammenlegung zu finden. Die Jubiläumsinitiativen wur-den mit 70 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt, was aucheinen Hinweis darstellt, was das Volk von einem erneutenVersuch der Wiedervereinigung hält. Im Grunde genom-men muss man der CVP dankbar sein, indem kurz vor denLandratswahlen klar ist, wer für das Baselbiet einsteht undwer es verkaufen will.

Oskar Kämpfer (SVP) meint, bei Einreichung des Vor-stosses habe man wohl nicht damit gerechnet, dass derVorstoss so kurz vor den Wahlen behandelt wird. AlleMitglieder des Landrats haben bei ihrem Amtsantritt aufdiese Verfassung geschworen. Ein Ziel dieser Verfassungist der Vollkanton, ein anderes ist, dass man selbständigbleiben will. Wer nicht dafür einstehen kann, soll auchkeinen Schwur auf die Verfassung leisten.Das Argument von Klaus Kirchmayr, es fehlten die Argu-mente, ist vordergründig – bei einer Wiedervereinigungwäre die linke Mehrheit noch viel stärker, weshalb dasBestreben verständlich ist.

Andreas Giger (SP) erklärt, es sei kein Widerspruch, sichmit dem Herzen für einen starken Kantons Baselland ein-zusetzen, aber mit Kopf und Gehirn einen Blick auf dieEntwicklungen der nächsten Jahrzehnte zu richten.

Marc Joset (SP) erachtet es als störend, dass die Verfas-sung so stark in Vordergrund gestellt werde. In den letzten175 Jahren wurde die Verfassung einige Male geändert.Allenfalls stellt dies einen Anfang dar. Die Verfassung istda, damit man sie ändern kann, ansonsten wäre der Land-rat nicht da, da er laufend über Verfassungsänderungendebattiert. Dies kann mit einem harmlosen Postulat begin-nen, bei dem Fakten gesammelt werden. Das Resultatkönnte ganz anders als von den Gegnern befürchtet he-rauskommen.

Monica Gschwind (FDP) meint, man rede die ganze Zeitvon Sparen und Aufgabenüberprüfung. Genau in diesemMoment soll ein Vorstoss überwiesen werden, der vielkostet. Heute ist der falsche Zeitpunkt für eine Überwei-sung.

Agathe Schuler (CVP) hat den Eindruck, gewisse Votan-ten, die mit Verfassungsverstoss und dem Vorwurf, mansei gegen das Baselbiet, argumentierten, hätten Angst vor

dieser Simulation. Bei dieser Simulation könnte jedochauch etwas herauskommen, das genau Wasser auf dieMühlen der Wiedervereinigungsgegner geben könnte.Deshalb sollte man dem Postulat unbefangen zustimmen.

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) scherzt, ihreKolleginnen und Kollegen müssten jetzt weder die Verfas-sung ändern noch schwören oder geloben, sondern nurüber die Überweisung des Postulats abstimmen.

://: Der Landrat stimmt mit 38:37 Stimmen bei 4 Enthal-tungen für Überweisung des Postulats 2010/016.[Namenliste einsehbar im Internet; 17.06]

Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

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Nr. 2409

Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 2410

2011/022Motion von Beatrice Herwig vom 27. Januar 2011: Unter-stützung von pflegenden Angehörigen - jetzt müssen wirhandeln!

Nr. 2411

2011/023Postulat von Hansruedi Wirz vom 27. Januar 2011: Be-schränkung des Engagements der Stromversorgungs-unternehmen im Bereich der energetischen Sanierungen

Nr. 2412

2011/024Postulat von Michael Herrmann vom 27. Januar 2011:Braucht der Kanton eigene Landwirtschaftsbetriebe? Mög-liche Chance für einen Junglandwirt?

Nr. 2413

2011/025 Interpellation von Jürg Wiedemann vom 27.Januar 2011: Werden unsere Universitäten künftig weni-ger attraktiv?Es werden keine Begründungen der persönli-chen Vorstösse gewünscht.

Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

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Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) dankt denLandratsmitgliedern, verweist auf den Treffpunkt für dieTeilnehmenden der Führung durch die Ausstellung «2Grad» und schliesst die Sitzung um 17.10 Uhr.

Für das Protokoll:Miriam Schaub, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011 2417

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2011-01-27_ptk.wpd – [10.10.01]

Die nächste Landratssitzung findet statt am

9. Februar 2011

Für die Richtigkeit des Protokolls

Im Namen des Landrats

die Präsidentin:

der Landschreiber: