902255 773101 3177 Zinnspachtel ABSCHNITT 1: Bezeichnung ...€¦ ·...

17
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt 902255_773101_3177_Zinnspachtel Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 1 von 17 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 902255_773101_3177_Zinnspachtel 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Füller und Spachtelmasse. Nur für gewerbliche Verbraucher. Es liegen keine Informationen vor. Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Technolit GmbH Firmenname: Straße: Industriestr. 8 Ort: D-36137 Großenlüder Telefon: Telefax: +49 (0) 66 48 / 69-0 +49 (0) 66 48 / 69-5 69 [email protected] E-Mail: www.technolit.de Internet: 24-Stunden-Notrufnummer des GIZ-Nord +49 (0) 551 / 19240 1.4. Notrufnummer: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien: Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 3 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Reproduktionstoxizität: Repr. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT wdh. 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3 Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Atemwege reizen. Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Styrol Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische Signalwort: Gefahr Druckdatum: 06.09.2019 D - DE Revisions-Nr.: 7

Transcript of 902255 773101 3177 Zinnspachtel ABSCHNITT 1: Bezeichnung ...€¦ ·...

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 1 von 17

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

902255_773101_3177_Zinnspachtel

1.1. Produktidentifikator

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen

abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/des Gemischs

Füller und Spachtelmasse.

Nur für gewerbliche Verbraucher.

Es liegen keine Informationen vor.

Verwendungen, von denen abgeraten wird

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Technolit GmbHFirmenname:

Straße: Industriestr. 8

Ort: D-36137 Großenlüder

Telefon: Telefax:+49 (0) 66 48 / 69-0 +49 (0) 66 48 / 69-5 69

[email protected]:

www.technolit.deInternet:

24-Stunden-Notrufnummer des GIZ-Nord +49 (0) 551 / 192401.4. Notrufnummer:

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrenkategorien:

Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 3

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2

Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2

Reproduktionstoxizität: Repr. 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT wdh. 1

Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3

Gefahrenhinweise:

Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

Verursacht Hautreizungen.

Verursacht schwere Augenreizung.

Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

Kann die Atemwege reizen.

Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

2.2. Kennzeichnungselemente

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrbestimmende Komponenten zur EtikettierungStyrol

Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische

Signalwort: Gefahr

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 2 von 17

Piktogramme:

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

H335 Kann die Atemwege reizen.

H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Gefahrenhinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen

fernhalten. Nicht rauchen.

P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P405 Unter Verschluss aufbewahren.

P501 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

Sicherheitshinweise

Dieser Stoff/ diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1% oder höher, die

entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar

(vPvB) eingestuft sind.

2.3. Sonstige Gefahren

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.2. Gemische

Gemisch.

Enthält: Harz

Chemische Charakterisierung

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 3 von 17

Gefährliche Inhaltsstoffe

AnteilBezeichnungCAS-Nr.

EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.

GHS-Einstufung

20 - <25 %100-42-5 Styrol

202-851-5 601-026-00-0 01-2119457861-32

Flam. Liq. 3, Repr. 2, Acute Tox. 4, Skin Irrit. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3, STOT RE 1, Asp. Tox. 1,

Aquatic Chronic 3; H226 H361d H332 H315 H319 H335 H372 H304 H412

1 - <3 %7429-90-5 Aluminiumpulver (phlegmatisiert)

231-072-3 01-2119529243-45

Flam. Sol. 2; H228

1 - <3 %64742-95-6 Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische

265-199-0 01-2119455851-35

Flam. Liq. 3, STOT SE 3, STOT SE 3, Asp. Tox. 1, Aquatic Chronic 2; H226 H335 H336 H304

H411

<0,1 %123-31-9 1,4-Dihydroxybenzol; Hydrochinon; Chinol

204-617-8 604-005-00-4 01-2119524016-51

Carc. 2, Muta. 2, Acute Tox. 4, Eye Dam. 1, Skin Sens. 1, Aquatic Acute 1 (M-Factor = 10),

Aquatic Chronic 1 (M-Factor = 10); H351 H341 H302 H318 H317 H400 H410

Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder

Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Schuhe/ Alle

kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen. Symptome können

auch erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens bis 48 Stunden nach dem

Unfall.

Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! Benutzung von Schutzkleidung.

Allgemeine Hinweise

Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten . Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand

künstliche Beatmung einleiten. Sofort Arzt hinzuziehen.

Nach Einatmen

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife . Schuhe/ Beschmutzte, getränkte

Kleidung ausziehen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Nach Hautkontakt

Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen , dann sofort

Augenarzt konsultieren. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

Nach Augenkontakt

Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Kein Erbrechen

herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.

Nach Verschlucken

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Atemwege reizen. Kann vermutlich

das Kind im Mutterleib schädigen. Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 4 von 17

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Symptomatische Behandlung. Symptome können auch erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche

Überwachung mindestens bis 48 Stunden nach dem Unfall.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel

Kohlendioxid (CO2), Löschpulver, Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum.

Geeignete Löschmittel

Wasservollstrahl.

Ungeeignete Löschmittel

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Beim Erhitzen oder im Brandfall Bildung giftiger Gase möglich.

Bei unvollständiger Verbrennung entsteht: (Gefährliche Zersetzungsprodukte) Kohlenmonoxid; Kohlendioxid;

unverbrannte Kohlenwasserstoffe (Rauch).

Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Persönliche Schutzausrüstung

verwenden.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht

in die Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den

behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

Zusätzliche Hinweise

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende

Verfahren

Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Personen in Sicherheit bringen. Für ausreichende Lüftung sorgen.

Besondere Vorsicht in geschlossenen Räumen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Kontakt mit Haut,

Augen und Kleidung vermeiden. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.

Mechanisch aufnehmen. Bei Auftreten von Nebeln oder Dämpfen Atemschutzgerät verwenden.

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer,

Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Verschüttete Substanz mit inertem Material aufnehmen. Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur,

Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. In geeigneten, geschlossenen Behältern sammeln und zur

Entsorgung bringen. Nicht mit Wasser nachspülen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7

Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8

Entsorgung: siehe Abschnitt 13

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschließen. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz

sorgen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.

Hinweise zum sicheren Umgang

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 5 von 17

Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße

Oberflächen), Funken und offenen Flammen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen

elektrostatische Aufladungen treffen. Explosionsgeschützte Anlagen, Apparaturen, Absauganlagen, Geräte etc.

verwenden.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Nur im Originalbehälter aufbewahren.

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Zusammenlagerungshinweise

Behälter dicht verschlossen halten. Kühl und trocken lagern. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort

aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht

rauchen. Vor Feuchtigkeit schützen. Lagertemperatur: <30 °C

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

3 (Entzündbare Flüssigkeiten)Lagerklasse nach TRGS 510:

7.3. Spezifische Endanwendungen

Es liegen keine Informationen vor.

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)

Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art

2(II)20Styrol100-42-5 86

Biologische Grenzwerte (TRGS 903)

Proben.-

Zeitpunkt

Parameter Grenzwert Unters.- materialBezeichnungCAS-Nr.

100-42-5 Styrol U600 mg/g c,bMandelsäure plus

Phenylglyoxylsäure (in

Kreatinin)

7429-90-5 Aluminium U50 µg/g cAluminium (in Kreatinin)

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 6 von 17

DNEL-/DMEL-Werte

CAS-Nr. Bezeichnung

DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert

100-42-5 Styrol

Verbraucher DNEL, langzeitig oral systemisch 2,1 mg/kg KG/d

Verbraucher DNEL, langzeitig dermal systemisch 343 mg/kg KG/d

Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 406 mg/kg KG/d

Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 10,0 mg/m³

Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 85 mg/m³

Verbraucher DNEL, akut inhalativ systemisch 174,25 mg/m³

Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ systemisch 289 mg/m³

Verbraucher DNEL, akut inhalativ lokal 182,75 mg/m³

Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ lokal 306 mg/m³

64742-95-6 Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische

Verbraucher DNEL, langzeitig oral systemisch 11 mg/kg KG/d

Verbraucher DNEL, langzeitig dermal systemisch 11 mg/kg KG/d

Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 25 mg/kg KG/d

Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 32 mg/m³

Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 150 mg/m³

PNEC-Werte

BezeichnungCAS-Nr.

Umweltkompartiment Wert

100-42-5 Styrol

Süßwasser 0,028 mg/l

Meerwasser 0,014 mg/l

Süßwassersediment 0,614 mg/kg

Meeressediment 0,307 mg/kg

Mikroorganismen in Kläranlagen 5 mg/l

Boden 0,2 mg/kg

Aluminium-Pulver) (stabilisiert) (Staub-Grenzwert)

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) 10 E mg/m³ (E: einatembare Fraktion) Spitzenbegrenzung 2; (II) [ DE TRGS

900]

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) 1,25 A mg/m³ (A: alveolengängige Fraktion) Spitzenbegrenzung 2; (II) [DE TRGS

900]

Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische (CAS 64742-95-6)

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) 100 mg/m³ Spitzenbegrenzung 2; (II) TRGS 900 [Grenzwert

Kohlenwasserstoffe-Lösemittel-Gemische; Siehe Abschnitt 2.9 TRGS 900 DE]

Siliciumdioxid (SiO2) (CAS 7631-86-9)

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) 4 E mg/m³ (E: einatembare Fraktion) [DE TRGS 900]

Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.

Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 7 von 17

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.

Berührung mit der Haut vermeiden.

Kontakt mit den Augen vermeiden. Arbeitsstätte mit einer Augendusche und einer Körperdusche (Notdusche)

versehen.

Schutz- und Hygienemaßnahmen

Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden. (EN 116)

Kontakt mit den Augen vermeiden.

Augen-/Gesichtsschutz

Geeignete Schutzhandschuhe tragen.

Die Schutzhandschuhe sollen bei den ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden . Die genaue

Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Die Auswahl eines

geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig

und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Vorbeugender Hautschutz.

Geeignetes Material: FKM (Fluorkautschuk) (>= 0,4 mm); Permeationslevel: 6

Durchdringungszeit (maximale Tragedauer):(> 480 min)

Ungeeignetes Material: NR (Naturkautschuk, Naturlatex), NBR (Nitrilkautschuk), Butylkautschuk.

Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE -Kennzeichen

inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in

Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird

empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen

mit dem Handschuhhersteller abzuklären.

Handschutz

Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. (langärmelige Arbeitskleidung)

Geeignetes Material: Naturfaser (z.B. Baumwolle), hitzebeständige Synthetikfaser.

Körperschutz

Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen . Staubbildung

vermeiden. Staub nicht einatmen.

Wenn technische Maßnahmen die Luftschadstoff-Konzentration nicht unter dem für den Arbeitsschutz

kritischen Wert halten können, einen geeigneten Atemschutz unter Berücksichtigung der speziellen

Arbeitsbedingungen und den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften auswählen .

Filtertyp: Kombinationsfilter [Partikel/ Dampf, organisch (e)] A-P

Atemschutz

silbern

PasteAggregatzustand:

Farbe:

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

charakteristischGeruch:

pH-Wert: nicht bestimmt

Zustandsänderungen

nicht bestimmtSchmelzpunkt:

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 8 von 17

145 * °CSiedebeginn und Siedebereich:

31 * °CFlammpunkt:

Entzündlichkeit

nicht anwendbarFeststoff:

nicht anwendbarGas:

Das Produkt ist nicht: Explosionsgefährlich

Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich.

Explosionsgefahren

1,1 * Vol.-%Untere Explosionsgrenze:

6,1 * Vol.-%Obere Explosionsgrenze:

490 * °CZündtemperatur:

Selbstentzündungstemperatur

Das Produkt ist nicht: Selbstentzündlich.Feststoff:

nicht bestimmtZersetzungstemperatur:

Keine Daten verfügbar.

Brandfördernde Eigenschaften

6,67 * hPaDampfdruck:

(bei 20 °C)

Dichte (bei 20 °C): 1,4 g/cm³

Wasserlöslichkeit:

(bei 25 °C)

praktisch unlöslich / 0,32 * g/L

nicht bestimmtVerteilungskoeffizient:

Dyn. Viskosität: nicht bestimmt

Kin. Viskosität: nicht bestimmt

Dampfdichte: nicht bestimmt

Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt

9.2. Sonstige Angaben

nicht bestimmtFestkörpergehalt:

Es liegen keine Informationen vor.

* = Literaturwert Styrol

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

10.2. Chemische Stabilität

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Radikalerzeugende Startmittel, Peroxide und Reaktivmetalle vermeiden.

Polymerisation möglich.

Polymerisation verläuft sehr exotherm und kann durch Wärmeentwicklung zur thermischen Zersetzung

und/oder zum Zerbersten der Behälter führen.

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 9 von 17

Hitze, Flamme, Funken.

Vor Sonnenbestrahlung schützen.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Starke Säure

Oxidationsmittel, stark

Polymerisationsinitiatoren

Kupfer, Kupferlegierungen

Messing

10.5. Unverträgliche Materialien

Beim Erhitzen oder im Brandfall Bildung giftiger Gase möglich.

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute Toxizität

ATE geschätzt:

Akute inhalative Toxizität: >20 mg/l (4h; Dampf)

BezeichnungCAS-Nr.

QuelleSpeziesDosisExpositionsweg Methode

100-42-5 Styrol

RatteLD50 5000

mg/kgoral

RatteLD50 >2000

mg/kgOECD 402dermal

inhalativ (4 h) Dampf LC50 11,8 mg/l Ratte

inhalativ Aerosol ATE 1,5 mg/l

64742-95-6 Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische

RatteLD50 >6800

mg/kgoral

KaninchenLD50 >3400

mg/kgdermal

inhalativ (4 h) Dampf LC50 >10,2

mg/l

Ratte OECD 403

123-31-9 1,4-Dihydroxybenzol; Hydrochinon; Chinol

LD50 >375

mg/kgOECD 401oral

KaninchenLD50 >2000

mg/kgOECD 402dermal

Reiz- und Ätzwirkung

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 10 von 17

Verursacht Hautreizungen.

Inhaltsstoff:

CAS-Nr. 100-42-5 Styrol

Ergebnis: Reizend (Spezies: Kaninchen)

Verursacht schwere Augenreizung.

Inhaltsstoff:

CAS-Nr. 100-42-5 Styrol

Ergebnis: Reizend (Spezies: Kaninchen)

Sensibilisierende Wirkungen

Sensibilisierung von Atemwegen oder Haut:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Inhaltsstoff:

Styrol

Ergebnis: Sensibilisierung der Haut: keine/keiner (Spezies: Meerschweinchen)

1,4-Dihydroxybenzol; Hydrochinon; Chinol

Testart: (lokal) Lymphknotentest (LLNA)

Expositionsweg: Hautkontakt

Spezies: Maus

Bewertung: Haut-Sensibilisator (Unterkategorie 1B)

Methode: OECD 429

Ergebnis: positiv.

Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 11 von 17

Keimzellmutagenität:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Inhaltsstoff:

1,4-Dihydroxybenzol; Hydrochinon; Chinol

In-vitro-Mutagenität/Genotoxizität:

Testart: In-vitro-Genmutationstest an Säugetierzellen / Lymphomzellen (Maus)

Stoffwechselaktivierung mit und ohne metabolische Aktivierung

Methode: OECD 479

Ergebnis: positiv.

In-vivo-Mutagenität/Genotoxizität:

Spezies: Maus (männlich)

Applikationsweg: intraperitoneale Injektion

Methode: OECD 483

Ergebnis: positiv.

Karzinogenität:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Reproduktionstoxizität:

Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

Inhaltsstoff:

Styrol

Reproduktionstoxizität: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

1,4-Dihydroxybenzol; Hydrochinon; Chinol

Effekte auf die Fötusentwicklung:

Spezies: Ratte

Applikationsweg: oral Dosis: 0 - 30 - 100 - 300 mg/kg

Allgemeine Toxizität bei Müttern: NOAEL: 100 mg/kg Körpergewicht

Entwicklungsschädigung: NOAEL: 100 mg/kg Körpergewicht

Methode: OECD 414

Ergebnis: negativ.

Toxizitätstest auf Fruchtbarkeit und Entwicklung zeigten keine Auswirkungen auf die Fortpflanzung .

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

Kann die Atemwege reizen.

Inhaltsstoff:

Styrol

Kann die Atemwege reizen.

Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische

Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

(Expositionsweg: Einatmen / Betroffene Organe: Ohren]

Inhaltsstoff:

Styrol

Expositionsweg: Einatmen

Betroffene Organe: Ohren

Bewertung: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 12 von 17

Aspirationsgefahr

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Inhaltsstoff:

Styrol

Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein .

Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische

Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein .

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1. Toxizität

Aquatische Toxizität (chronisch):

Styrol: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

CAS-Nr. Bezeichnung

[h] | [d]Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies Methode

Styrol100-42-5

Akute Fischtoxizität 96 hLC50 4,02

mg/l

Pimephales promelas

(Dickkopfelritze)

Akute Algentoxizität 72 hErC50 4,9 mg/l Selenastrum

capricornutum

Akute

Crustaceatoxizität

48 hEC50 4,7 mg/l Daphnia magna

(Großer Wasserfloh)

OECD 202

Crustaceatoxizität NOEC 1,01

mg/l

21 d Daphnia magna

(Großer Wasserfloh)

OECD 211

Akute Bakterientoxizität (ca. 500 mg/l) 0 h Toxizität für

Mikroorganismen

OECD 209

Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische64742-95-6

Akute Fischtoxizität 96 hLC50 9,2 mg/l Oncorhynchus mykiss

(Regenbogenforelle)

OECD 203

Akute Algentoxizität 72 hErC50 56 mg/l Pseudokirchneriella

subcapitata

OECD 201

Akute

Crustaceatoxizität

48 hEC50 3,2 mg/l Daphnia magna

(Großer Wasserfloh)

OECD 202

1,4-Dihydroxybenzol; Hydrochinon; Chinol123-31-9

Akute Fischtoxizität 96 hLC50 0,638

mg/l

Oncorhynchus mykiss

(Regenbogenforelle)

OECD 203

Akute Algentoxizität 72 hErC50 0,33

mg/l

Pseudokirchneriella

subcapitata

OECD 201

Akute

Crustaceatoxizität

48 hEC50 0,134

mg/l

Daphnia magna OECD 202

Fischtoxizität NOEC >= 0,1

mg/l

32 d Pimephales promelas

(Dickkopfelritze)

OECD 210

Crustaceatoxizität NOEC 0,0057

mg/l

21 d Daphnia magna

(Großer Wasserfloh)

OECD 211

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 13 von 17

CAS-Nr. Bezeichnung

QuelleWertMethode d

Bewertung

Styrol100-42-5

Biologische Abbaubarkeit 70,9 % 28

Leicht biologisch abbaubar.

Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische64742-95-6

74,3 % 28

Biologisch abbaubar.

1,4-Dihydroxybenzol; Hydrochinon; Chinol123-31-9

Biologischer Abbau 70 % 14

OECD 301C

12.3. Bioakkumulationspotenzial

Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser

Log PowBezeichnungCAS-Nr.

100-42-5 2,96Styrol

64742-95-6 >3Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische

123-31-9 0,591,4-Dihydroxybenzol; Hydrochinon; Chinol

BCF

QuelleSpeziesBCFBezeichnungCAS-Nr.

64742-95-6 Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte

aromatische

2.500 (lit.) berechnet.

123-31-9 1,4-Dihydroxybenzol; Hydrochinon;

Chinol

40

100-42-5 Styrol

log Koc: 2,55

64742-95-6 Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische

Koc: <229,2; Log Koc: >2,36

12.4. Mobilität im Boden

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Dieser Stoff/ diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1% oder höher, die

entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar

(vPvB) eingestuft sind.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Empfehlung

Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Dieses Produkt

und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen . Muss unter Beachtung

der behördlichen Vorschriften einer Sonderbehandlung zugeführt werden . (z.B. auf geeigneter Deponie

ablagern)

Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und

prozessspezifisch durchzuführen.

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 14 von 17

Empfehlung:

Abfallschlüssel Produkt

070208 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus der HZVA von

Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern; andere Reaktions- und

Destillationsrückstände; gefährlicher Abfall

Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder

Entsorgung. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

Landtransport (ADR/RID)

14.1. UN-Nummer: UN 1866

Harzlösung14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

314.3. Transportgefahrenklassen:

14.4. Verpackungsgruppe: III

Gefahrzettel: 3

Klassifizierungscode: F1

Begrenzte Menge (LQ): 5 L

Freigestellte Menge: E1

Beförderungskategorie: 3

30Gefahrnummer:

Tunnelbeschränkungscode: D/E

Binnenschiffstransport (ADN)

14.1. UN-Nummer: UN 1866

14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

Harzlösung

14.3. Transportgefahrenklassen: 3

14.4. Verpackungsgruppe: III

Gefahrzettel: 3

F1Klassifizierungscode:

Begrenzte Menge (LQ): 5 L

Freigestellte Menge: E1

Seeschiffstransport (IMDG)

14.1. UN-Nummer: UN 1866

Resin solution14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

14.3. Transportgefahrenklassen: 3

14.4. Verpackungsgruppe: III

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 15 von 17

Gefahrzettel: 3

223, 955Sondervorschriften:

Begrenzte Menge (LQ): 5 L

Freigestellte Menge: E1

EmS: F-E, S-E

Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)

14.1. UN-Nummer: UN 1866

RESIN SOLUTION14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

314.3. Transportgefahrenklassen:

III14.4. Verpackungsgruppe:

Gefahrzettel: 3

Sondervorschriften: A3

Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 10 L

Y344Passenger LQ:

Freigestellte Menge: E1

355IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:

60 LIATA-Maximale Menge - Passenger:

366IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:

220 LIATA-Maximale Menge - Cargo:

14.5. Umweltgefahren

neinUMWELTGEFÄHRDEND:

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Achtung: entzündbare Flüssigkeiten

Die hierin bereitgestellte(n) Transporteinstufung(en) ist/sind nur zu informativen Zwecken gedacht und

basieren lediglich auf den Eigenschaften des unverpackten Materials gemäß Beschreibung in diesem

Sicherheitsdatenblatt. Transporteinstufungen können mit dem Transportmittel , der Verpackungsgröße und

Abweichungen in regionalen oder Länderbestimmungen variieren.

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

nicht anwendbar

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den

Stoff oder das Gemisch

EU-Vorschriften

Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII):

Eintrag 3: Styrol

<250 g/LAngaben zur VOC-Richtlinie

2004/42/EG:

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 16 von 17

Unterkategorie nach 2004/42/EG: Füller und Spachtelmasse - Alle Typen, VOC-Grenzwert: 250 g/l

Angaben zur SEVESO III-Richtlinie

2012/18/EU:P5c ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN

Zusätzliche Hinweise

Das Gemisch enthält die folgenden besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die zulassungspflichtig

gemäß REACH, Anhang XIV sind: nicht anwendbar

Das Gemisch enthält die folgenden besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die in der Kandidatenliste

gemäß REACH, Artikel 59 enthalten sind: nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 [POP-Verordnung]: nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen: nicht anwendbar

Nationale Vorschriften

Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22

JArbSchG). Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende

Mütter beachten (§§ 11 und 12 MuSchG).

Beschäftigungsbeschränkung:

2 - deutlich wassergefährdendWassergefährdungsklasse:

Einstufung von Gemischen gemäß Anlage 1, Nr. 5 AwSVStatus:

Zusätzliche Hinweise

Das Produkt unterliegt der: Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Änderungen

Änderungshinweise: Siehe Abschnitt 2-16.

Abkürzungen und Akronyme

ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route

(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road )

IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods

IATA: International Air Transport Association

GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals

EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances

ELINCS: European List of Notified Chemical Substances

CAS: Chemical Abstracts Service

LC50: Lethal concentration, 50%

LD50: Lethal dose, 50%

Abkürzungen und Akronyme siehe Verzeichnis unter http://abk.esdscom.eu

Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

[CLP]

EinstufungsverfahrenEinstufung

Flam. Liq. 3; H226 Auf Basis von Prüfdaten

Skin Irrit. 2; H315 Berechnungsverfahren

Eye Irrit. 2; H319 Berechnungsverfahren

Repr. 2; H361d Berechnungsverfahren

STOT SE 3; H335 Berechnungsverfahren

STOT RE 1; H372 Berechnungsverfahren

Aquatic Chronic 3; H412 Berechnungsverfahren

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

902255_773101_3177_Zinnspachtel

Überarbeitet am: 06.09.2019 Seite 17 von 17

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H228 Entzündbarer Feststoff.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein .

H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H335 Kann die Atemwege reizen.

H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.

H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

H372 Schädigt die Organe (Gehör) bei längerer oder wiederholter Exposition (Einatmen,

Verschlucken).

H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung

von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und

Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten . Die Angaben in

diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die

Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt

genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht

übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder

verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt ,

soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material

übertragen werden.

Weitere Angaben

(Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten

entnommen.)

Druckdatum: 06.09.2019D - DERevisions-Nr.: 7