Natriumacetatpuffer ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs ...€¦ · gemäß Verordnung (EG) Nr....

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt MORPHISTO GmbH Natriumacetatpuffer Überarbeitet am: 24.11.2020 Materialnummer: 12142_collect Seite 1 von 10 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Natriumacetatpuffer 1.1. Produktidentifikator Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte in allen Gebindegrößen: - Artikel 12142.xxxxx - Natriumacetatpuffer - Artikel 14213.xxxxx - Natriumacetatpuffer pH 5,9 - Artikel 13330.xxxxx - Acetat-Puffer pH 3,6 - Artikel 13353.xxxxx - Gelatine - Lösung, gepuffert - Artikel 11173.xxxxx - Acetat-Puffer pH 5,8 Weitere Handelsnamen 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung bestimmt. Verwendung als Laborreagenz.Pufferlösung. Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung. Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller MORPHISTO GmbH Firmenname: Straße: Schumannstr. 142/144 Ort: D-63069 Offenbach Telefon: Telefax: +49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64 [email protected] E-Mail: http://www.morphisto.de Internet: Lieferant Firmenname: MORPHISTO GmbH Straße: Schumannstr. 142/144 Ort: D-63069 Offenbach Telefax: Telefon: +49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.morphisto.de 1.4. Notrufnummer: Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/19240 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. 2.2. Kennzeichnungselemente ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische wässrige Lösung Chemische Charakterisierung Druckdatum: 03.02.2021 D - DE Revisions-Nr.: 1,2

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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

Natriumacetatpuffer

1.1. Produktidentifikator

Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte in allen Gebindegrößen:

- Artikel 12142.xxxxx - Natriumacetatpuffer

- Artikel 14213.xxxxx - Natriumacetatpuffer pH 5,9

- Artikel 13330.xxxxx - Acetat-Puffer pH 3,6

- Artikel 13353.xxxxx - Gelatine - Lösung, gepuffert

- Artikel 11173.xxxxx - Acetat-Puffer pH 5,8

Weitere Handelsnamen

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen

abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/des Gemischs

Für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung bestimmt.

Verwendung als Laborreagenz.Pufferlösung.

Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung.

Verwendungen, von denen abgeraten wird

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Hersteller

MORPHISTO GmbHFirmenname:

Straße: Schumannstr. 142/144

Ort: D-63069 Offenbach

Telefon: Telefax:+49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64

[email protected]:

http://www.morphisto.deInternet:

Lieferant

Firmenname: MORPHISTO GmbH

Straße: Schumannstr. 142/144

Ort: D-63069 Offenbach

Telefax:Telefon: +49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64

E-Mail: [email protected]

Internet: http://www.morphisto.de

1.4. Notrufnummer: Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/19240

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

2.2. Kennzeichnungselemente

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.2. Gemische

wässrige LösungChemische Charakterisierung

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Gefährliche Inhaltsstoffe

AnteilBezeichnungCAS-Nr.

EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.

GHS-Einstufung

25 - < 30 %127-09-3 Natriumacetat

204-823-8

Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.

Weitere Angaben

Der Artikel 13353 enthält (neben oben genannten Wirkstoffen) bis zu 10% Schweine oder Rinder -Gelatine.

Das Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe > 0,1% gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 § 59

(REACH).

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder

Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).

Allgemeine Hinweise

Für Frischluft sorgen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.

Nach Einatmen

Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . Bei

Hautreizungen Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt

Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.

Anschließend Augenarzt aufsuchen.

Nach Augenkontakt

Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. KEIN

Erbrechen herbeiführen. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen .

Nach Verschlucken

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Es liegen keine Informationen vor.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel

Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger

Schaum. Sprühwasser.

Geeignete Löschmittel

Wasservollstrahl.

Ungeeignete Löschmittel

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Nicht entzündbar. Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid Kohlendioxid (CO2). Natriumoxid.

Das Produkt selbst brennt nicht.

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Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

Zusätzliche Hinweise

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende

Verfahren

Persönliche Schutzausrüstung tragen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.

Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.

Nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die

Kanalisation gelangen lassen.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das

aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Mit Wasser nachwischen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7

Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8

Entsorgung: siehe Abschnitt 13

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.

Hinweise zum sicheren Umgang

Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

Für ausreichende Lüftung sorgen.

Weitere Angaben zur Handhabung

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Nicht zusammen lagern mit: Explosive Stoffe. Entzündend wirkende Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe.

Radioaktive Stoffe. Lebensmittel- und Futtermittel

Zusammenlagerungshinweise

Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen

sind)

Lagerklasse nach TRGS 510:

7.3. Spezifische Endanwendungen

Es liegen keine Informationen vor.

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

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Natriumacetatpuffer

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Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)

Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art

2(I)10Essigsäure64-19-7 25

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

Für ausreichende Lüftung sorgen.

Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Am Arbeitsplatz

nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen.

Schutz- und Hygienemaßnahmen

Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Dicht schließende Schutzbrille. DIN EN 166

Augen-/Gesichtsschutz

Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE -Kennzeichen

inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in

Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird

empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen

mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Stulpenhandschuhe aus Gummi. EN ISO 374

Geeignetes Material:

(Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): >= 8 h):

NBR (Nitrilkautschuk). (0,11 mm)

Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge

arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten

abgeklärt werden.

Vor Gebrauch auf Dichtheit / Undurchlässigkeit überprüfen.

Handschutz

Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.: Laborkittel.

Körperschutz

Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich .

Atemschutz ist erforderlich bei:

Grenzwertüberschreitung

Geeignetes Atemschutzgerät: Kombinationsfiltergerät (EN 14387) Typ: A-P-2/3

Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/ Dampf/ Aerosol/

Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei Konzentrationsüberschreitung

muss Isoliergerät benutzt werden!

Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer verwenden. Die

Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten

(BGR 190) sind zu beachten.

Atemschutz

Nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die

Kanalisation gelangen lassen.

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

flüssigAggregatzustand:

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

Farbe: farblos

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Natriumacetatpuffer

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charakteristischGeruch:

pH-Wert: 5,2

Zustandsänderungen

ca. 0 °CSchmelzpunkt:

ca. 100 °CSiedebeginn und Siedebereich:

Essigsäure40 °CFlammpunkt:

Weiterbrennbarkeit: Keine selbstunterhaltende Verbrennung

Entzündlichkeit

nicht anwendbarFeststoff:

nicht anwendbarGas:

Das Produkt ist nicht: Explosionsgefährlich.

Explosionsgefahren

nicht bestimmtUntere Explosionsgrenze:

nicht bestimmtObere Explosionsgrenze:

Selbstentzündungstemperatur

nicht anwendbarFeststoff:

nicht anwendbarGas:

nicht bestimmtZersetzungstemperatur:

keine/keiner

Brandfördernde Eigenschaften

6,1 hPaDampfdruck:

(bei 20 °C)

Dampfdruck:

(bei 50 °C)

12 hPa

Dichte (bei 20 °C): 1,07 g/cm³

Wasserlöslichkeit:

(bei 20 °C)

vollständig mischbar

Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln

nicht bestimmt

nicht bestimmtVerteilungskoeffizient:

Dampfdichte: nicht bestimmt

Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt

80,58 %Lösemittelgehalt:

9.2. Sonstige Angaben

19,42 %Festkörpergehalt:

Der Artikel 13353 enthält (neben oben genannten Wirkstoffen) bis zu 10% Schweine oder Rinder -Gelatine.

Festkörpergehalt (%): 20- 30%.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität

Es liegen keine Informationen vor.

10.2. Chemische Stabilität

Stabil bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Reagiert mit: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden.

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Natriumacetatpuffer

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Hitze.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden. Säure.Weitere Angaben zu Lagerbedingungen:

siehe Unterabschnitt 7.2.

10.5. Unverträgliche Materialien

Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid (CO2). Kohlenmonoxid

Das Produkt selbst brennt nicht.

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung

Es liegen keine Informationen vor.

Akute Toxizität

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

BezeichnungCAS-Nr.

QuelleSpeziesDosisExpositionsweg Methode

127-09-3 Natriumacetat

Ratte.LD50 3530

mg/kgGestisoral

KaninchenLD50 >10000

mg/kgGestisdermal

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Reiz- und Ätzwirkung

Sensibilisierende Wirkungen

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Aspirationsgefahr

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].

Sonstige Angaben zu Prüfungen

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.3. Bioakkumulationspotenzial

Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser

Log PowBezeichnungCAS-Nr.

127-09-3 -4,22Natriumacetat

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Die Inhaltsstoffe in diesem Gemisch erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Weitere Hinweise

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Natriumacetatpuffer

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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Empfehlungen zur Entsorgung

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden .

Abfallschlüssel - ungebrauchtes Produkt

160506 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in

Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen

bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien; gefährlicher Abfall

Abfallschlüssel - verbrauchtes Produkt

ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in

Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen

bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien; gefährlicher Abfall

160506

Abfallschlüssel - ungereinigte Verpackung

VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND

SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler

Verpackungsabfälle); Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch

gefährliche Stoffe verunreinigt sind; gefährlicher Abfall

150110

Mit reichlich Wasser abwaschen. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt

werden. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.

Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

Landtransport (ADR/RID)

14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.3. Transportgefahrenklassen:

14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Nicht eingeschränkt

Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport

Binnenschiffstransport (ADN)

14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Nicht eingeschränkt

Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport

Seeschiffstransport (IMDG)

14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Nicht eingeschränkt

Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport

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Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)

14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.3. Transportgefahrenklassen:

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.4. Verpackungsgruppe:

Nicht eingeschränkt

Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport

14.5. Umweltgefahren

NeinUMWELTGEFÄHRDEND:

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Es liegen keine Informationen vor.

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

nicht anwendbar

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den

Stoff oder das Gemisch

EU-Vorschriften

1,65 % (17,655 g/l)Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU

(VOC):

1,65 % (17,655 g/l)Angaben zur VOC-Richtlinie

2004/42/EG:

Angaben zur SEVESO III-Richtlinie

2012/18/EU:Unterliegt nicht der SEVESO III-Richtlinie

Zusätzliche Hinweise

Die Zubereitung ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG.

Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].

Unterliegt nicht der 96/82/EG.

Nationale Vorschriften

Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22

JArbSchG). Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende

Mütter beachten (§§ 11 und 12 MuSchG).

Beschäftigungsbeschränkung:

5.2.5.II: Organische Stoffe bei m >= 0.5 kg/h: Konz. 0.10 g/m³Technische Anleitung Luft I:

1,65 %Anteil:

1 - schwach wassergefährdendWassergefährdungsklasse:

Einstufung von Gemischen gemäß Anlage 1, Nr. 5 AwSVStatus:

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Änderungen

Rev 1,00; Neuerstellung 26.06.2014

Rev 1,1; 10.11.2020;Hinzufügen von Artikel Kap.1, Überarbeitung Wizzard 1-14

Rev. 1,2; 24.11.2020; Hinzufügen von Artikel13353. Gelatine-Lösung, gepuffert; Korrektur in Rezeptur.

Abkürzungen und Akronyme

ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route ( European Agreement

concerning the

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RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer

(Regulations

Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail )

IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods

IATA: International Air Transport Association

IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA)

ICAO: International Civil Aviation Organization

ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO)

GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals

EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances

CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)

LC50: Lethal concentration, 50 percent

LD50: Lethal dose, 50 percent

NOAEL: No observed adverse effect level

CLP: Classification, labelling and Packaging

REACH: Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals

GHS: Globally Harmonised System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals

UN: United Nations

DNEL: Derived No Effect Level

DMEL: Derived Minimal Effect Level

PNEC: Predicted No Effect Concentration

ATE: Acute toxicity estimate

LL50: Lethal loading, 50%

EL50: Effect loading, 50%

EC50: Effective Concentration 50%

ErC50: Effective Concentration 50%, growth rate

NOEC: No Observed Effect Concentration

BCF: Bio-concentration factor

PBT: persistent, bioaccumulative, toxic

vPvB: very persistent, very bioaccumulative

ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route

(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road )

RID: Regulations concerning the international carriage of dangerous goods by rail

ADN: European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways

(Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation

intérieures)

EmS: Emergency Schedules

MFAG: Medical First Aid Guide

MARPOL: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships

IBC: Intermediate Bulk Container

VOC: Volatile Organic Compounds

SVHC: Substance of Very High Concern

Abkürzungen und Akronyme siehe Verzeichnis unter http://abk.esdscom.eu

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung

von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und

Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten . Die Angaben in

diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die

Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt

genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht

übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder

verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt ,

soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material

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(Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten

entnommen.)

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