MORPHISTO GmbH Sicherheitsdatenblatt...(Katalysator). Nitrosylperchlorat. Peroxomonoschwefelsäure...

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt MORPHISTO GmbH Giemsa-Lösung Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 1 von 12 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Giemsa-Lösung 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Verwendung als Laborreagenz. Das Produkt ist für Forschung, Analyse und wissenschaftliche Ausbildung bestimmt . Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung. Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt MORPHISTO GmbH Firmenname: Straße: Weismüllerstr. 45 Ort: D-60314 Frankfurt am Main Telefon: Telefax: +49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64 [email protected] E-Mail: http://www.morphisto.de Internet: Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/19240 1.4. Notrufnummer: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien: Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2 Akute Toxizität: Akut Tox. 3 Akute Toxizität: Akut Tox. 3 Akute Toxizität: Akut Tox. 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 1 Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Giftig bei Verschlucken. Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Einatmen. Schädigt die Organe. 2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Methanol; Methylalkohol Signalwort: Gefahr Piktogramme: H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H301+H311+H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. H370 Schädigt die Organe. Gefahrenhinweise Druckdatum: 14.02.2020 D - DE Revisions-Nr.: 1,0

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    ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

    Giemsa-Lösung

    1.1. Produktidentifikator

    1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen

    abgeraten wird

    Verwendung des Stoffs/des Gemischs

    Verwendung als Laborreagenz.

    Das Produkt ist für Forschung, Analyse und wissenschaftliche Ausbildung bestimmt.

    Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung.

    Verwendungen, von denen abgeraten wird

    1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

    MORPHISTO GmbHFirmenname:

    Straße: Weismüllerstr. 45

    Ort: D-60314 Frankfurt am Main

    Telefon: Telefax:+49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64

    [email protected]:

    http://www.morphisto.deInternet:

    Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/192401.4. Notrufnummer:

    ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

    2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

    Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

    Gefahrenkategorien:

    Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2

    Akute Toxizität: Akut Tox. 3

    Akute Toxizität: Akut Tox. 3

    Akute Toxizität: Akut Tox. 3

    Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 1

    Gefahrenhinweise:

    Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

    Giftig bei Verschlucken.

    Giftig bei Hautkontakt.

    Giftig bei Einatmen.

    Schädigt die Organe.

    2.2. Kennzeichnungselemente

    Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

    Gefahrbestimmende Komponenten zur EtikettierungMethanol; Methylalkohol

    Signalwort: Gefahr

    Piktogramme:

    H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

    H301+H311+H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.

    H370 Schädigt die Organe.

    Gefahrenhinweise

    Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0

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    P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen

    fernhalten. Nicht rauchen.

    P235 Kühl halten.

    P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

    P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

    P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

    P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

    P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

    Sicherheitshinweise

    Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher

    Gemische möglich.

    Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

    2.3. Sonstige Gefahren

    ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

    3.2. Gemische

    Gefährliche Inhaltsstoffe

    AnteilBezeichnungCAS-Nr.

    EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.

    GHS-Einstufung

    35 - < 40 %67-56-1 Methanol (vgl. Methylalkohol)

    200-659-6 603-001-00-X 01-2119433307-44

    Flam. Liq. 2, Acute Tox. 3, Acute Tox. 3, Acute Tox. 3, STOT SE 1; H225 H331 H311 H301 H370

    Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.

    Weitere Angaben

    Das Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe > 0,1% gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 § 59

    (REACH).

    ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

    4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

    Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder

    Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).

    Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

    Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!

    Allgemeine Hinweise

    @1501.B015819 Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten . Gegebenenfalls

    Sauerstoffbeatmung. Keine direkte Atemspende durch den Ersthelfer. Sofort Arzt hinzuziehen. Bei

    Lungenreizung: Erstbehandlung mit Corticoid-Spray, z.B. Auxiloson-, Pulmicort-Dosieraerosol. (Auxiloson und

    Pulmicort sind registrierte Warenzeichen.)

    Nach Einatmen

    Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Sofort Arzt

    hinzuziehen.

    Nach Hautkontakt

    Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit

    entfernen. Weiter ausspülen. Augenarzt aufsuchen.

    Nach Augenkontakt

    Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen

    (Verdünnungseffekt). Anschließend noch ein Glas Wasser und ca. 100 ml ca. 40%igen Ethylalkohol (Ethanol)

    Nach Verschlucken

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    trinken lassen (Dosis für Erwachsene). Anschließend noch ein Glas Wasser und ca. 100 ml ca. 40%igen

    Ethylalkohol (Ethanol) trinken lassen (Dosis für Erwachsene). Niemals einer bewusstlosen Person oder bei

    auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. Sofort Arzt hinzuziehen.

    4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

    siehe Kapitel 2 und 11.

    4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

    Elementarhilfe, Dekontamination, symptomatische Behandlung.

    ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

    5.1. Löschmittel

    Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger Schaum. Sprühwasser.

    Geeignete Löschmittel

    Wasservollstrahl.

    Ungeeignete Löschmittel

    5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

    @1501.B015511 Konzentrierte Dämpfe sind schwerer als Luft. Rückzündung auf große Entfernung möglich.

    Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid (CO2).

    Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.Explosions- und Brandgase nicht

    einatmen.

    5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

    Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen .

    Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

    Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

    Zusätzliche Hinweise

    ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

    6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende

    Verfahren

    Den betroffenen Bereich belüften. Alle Zündquellen entfernen. Personen in Sicherheit bringen.

    @1501.B150087 Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. @1501.B015718

    Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).

    Einen Pressluftatmer immer dann verwenden, wenn die Möglichkeit eines unkontrollierten Austretens besteht ,

    das Ausmaß der Exposition nicht bekannt ist oder in Situationen, unter denen luftfilternde Atemschutzgeräte

    keinen ausreichenden Schutz bieten.

    Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen

    oder Ölsperren). Kanalisation abdecken. Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder

    Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.

    6.2. Umweltschutzmaßnahmen

    Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.

    Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln .

    Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen .

    6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

    Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7

    Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8

    Entsorgung: siehe Abschnitt 13

    6.4. Verweis auf andere Abschnitte

    ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

    7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

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    Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen .

    Abzug verwenden (Labor).

    Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

    Persönliche Schutzausrüstung (Siehe Abschnitt 8.)

    Hinweise zum sicheren Umgang

    Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Im

    Dampfraum geschlossener Systeme können sich brennbare Dämpfe ansammeln. @1501.B 015511 Erhitzen

    führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr.

    Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

    Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. @1501.B015718

    Schutz- und Hygienemaßnahmen: Siehe Abschnitt 8.

    Weitere Angaben zur Handhabung

    7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

    Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Unter Verschluss aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten

    und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

    Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen.

    Sicherstellen, dass Leckagen aufgefangen werden können (z.B. Auffangwannen oder Auffangflächen).

    Anforderungen an Lagerräume und Behälter

    Nicht zusammen lagern mit: Gas. Explosivstoffe. Entzündbare feste Stoffe. Selbstentzündliche (pyrophore)

    flüssige und feste Stoffe. Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische. Stoffe und Gemische, die in Berührung

    mit Wasser entzündbare Gase entwickeln. Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe. Entzündend

    (oxidierend) wirkende feste Stoffe. Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen.

    Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische. Organische Peroxide. Nicht brennbare giftige Stoffe. Radioaktive

    Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe.

    Zusammenlagerungshinweise

    Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption von Feuchtigkeit zu

    vermeiden.

    Empfohlene Lagerungstemperatur: 15-25 °C

    Schützen gegen: Frost. UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Hitze. Feuchtigkeit

    Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

    3 (Entzündbare Flüssigkeiten)Lagerklasse nach TRGS 510:

    7.3. Spezifische Endanwendungen

    Siehe Abschnitt 1.

    ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

    8.1. Zu überwachende Parameter

    Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)

    Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art

    2 (I)Glycerin56-81-5 200 E

    4(II)200Methanol67-56-1 270

    Biologische Grenzwerte (TRGS 903)

    Proben.-

    Zeitpunkt

    Parameter Grenzwert Unters.- materialBezeichnungCAS-Nr.

    67-56-1 Methanol U30 mg/l c,bMethanol

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    DNEL-/DMEL-Werte

    CAS-Nr. Bezeichnung

    DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert

    67-56-1 Methanol (vgl. Methylalkohol)

    Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ lokal 260 mg/m³

    Arbeitnehmer DNEL, akut dermal systemisch 40 mg/kg KG/d

    Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ systemisch 260 mg/m³

    Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ lokal 260 mg/m³

    Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 40 mg/kg KG/d

    Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 260 mg/m³

    PNEC-Werte

    BezeichnungCAS-Nr.

    Umweltkompartiment Wert

    67-56-1 Methanol (vgl. Methylalkohol)

    Süßwasser 20,8 mg/l

    Meerwasser 2,08 mg/l

    Meerwasser (intermittierende Freisetzung) 1540 mg/l

    Süßwassersediment 77 mg/kg

    Meeressediment 7,7 mg/kg

    Mikroorganismen in Kläranlagen 100 mg/l

    Boden 3,18 mg/kg

    8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

    Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen .

    Abzug verwenden (Labor).

    Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

    Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

    Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

    Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . Vor der Handhabung des Produkts eine

    Hautschutzcreme auftragen.

    Schutz- und Hygienemaßnahmen

    Gestellbrille mit Seitenschutz DIN EN 166

    Augen-/Gesichtsschutz

    Stulpenhandschuhe aus Gummi.

    Geeignetes Material:

    Butylkautschuk. (0,5 mm)

    (Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): >= 480 h)

    Die einzusetzenden Handschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich

    daraus ergebenden Norm EN374 genügen.

    Vor Gebrauch auf Dichtheit / Undurchlässigkeit überprüfen. Bei beabsichtigter Wiederverwendung

    Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und gut durchlüftet aufbewahren .

    Handschutz

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    Schutzkleidung. (flammhemmend)

    Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500 aufgeführt.

    Körperschutz

    Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich .

    Atemschutz ist erforderlich bei:

    Unzureichender Belüftung.

    Grenzwertüberschreitung

    Geeignetes Atemschutzgerät: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) (DIN EN 133)

    Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/Dampf/Aerosol/Partikel)

    anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei Konzentrationsüberschreitung muss

    Isoliergerät benutzt werden!

    Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von

    Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten.

    Atemschutz

    Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

    Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

    orange-rot

    flüssigAggregatzustand:

    Farbe:

    9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

    ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

    charakteristischGeruch:

    pH-Wert: 7-8

    Zustandsänderungen

    nicht bestimmtSchmelzpunkt:

    Methanol: 64-65 °CSiedebeginn und Siedebereich:

    Methanol: 12 °CFlammpunkt:

    Weiterbrennbarkeit: Selbstunterhaltende Verbrennung

    Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher

    Gemische möglich.

    Explosionsgefahren

    Methanol: 6 Vol.-%Untere Explosionsgrenze:

    Methanol: 36,5 Vol.-%Obere Explosionsgrenze:

    Methanol: 445 °CZündtemperatur:

    nicht bestimmtZersetzungstemperatur:

    keine/keiner

    Brandfördernde Eigenschaften

    Methanol: 128 hPaDampfdruck:

    (bei 20 °C)

    Dampfdruck:

    (bei 50 °C)

    Methanol: 535 hPa

    Dichte (bei 20 °C): Ethanol: 0,8 g/cm³

    Wasserlöslichkeit: mischbar.

    Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln

    mischbar.

    nicht bestimmtVerteilungskoeffizient:

    Dyn. Viskosität: nicht bestimmt

    Kin. Viskosität: nicht bestimmt

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    Auslaufzeit: nicht bestimmt

    Dampfdichte: nicht bestimmt

    9.2. Sonstige Angaben

    nicht bestimmtFestkörpergehalt:

    ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

    10.1. Reaktivität

    Es liegen keine Informationen vor.

    10.2. Chemische Stabilität

    @1002.B100142

    10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

    Aceton: Explosionsgefahr bei Kontakt mit: Wasserstoffperoxid. Oxidationsmittel, stark. Bromtrifluorid.

    Chloroform Difluordioxid. 2-Methyl-1,3-butadien(= Isopren). Nitriersäure. Nitromethan. Nitrosylchlorid

    (Katalysator). Nitrosylperchlorat. Peroxomonoschwefelsäure

    Vor Hitze schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.

    Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

    10.4. Zu vermeidende Bedingungen

    Oxidationsmittel. Starke Säure, Base.

    10.5. Unverträgliche Materialien

    Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid (CO2).

    10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

    ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

    11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

    Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung

    @1718.B017281

    Akute Toxizität

    Giftig bei Verschlucken.

    Giftig bei Hautkontakt.

    Giftig bei Einatmen.

    ATEmix berechnet

    ATE (oral) 109,9 mg/kg; ATE (dermal) 329,7 mg/kg; ATE (inhalativ Dampf) 3,30 mg/l; ATE (inhalativ Aerosol)

    0,549 mg/l

    BezeichnungCAS-Nr.

    QuelleSpeziesDosisExpositionsweg Methode

    67-56-1 Methanol (vgl. Methylalkohol)

    ATE 100

    mg/kgoral

    ATE 300

    mg/kgdermal

    inhalativ Dampf ATE 3 mg/l

    inhalativ Aerosol ATE 0,5 mg/l

    Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

    Reiz- und Ätzwirkung

    Sensibilisierende Wirkungen

    Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

    Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0

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    Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen

    Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

    Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

    Schädigt die Organe. (Methanol (vgl. Methylalkohol))

    Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

    Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

    Aspirationsgefahr

    Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

    @1718.B017281

    Spezifische Wirkungen im Tierversuch

    ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

    12.1. Toxizität

    CAS-Nr. Bezeichnung

    [h] | [d]Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies Methode

    Methanol (vgl. Methylalkohol)67-56-1

    Akute Fischtoxizität 96 h ECHA DossierLC50 15400

    mg/l

    Lepomis macrochirus

    Akute Algentoxizität 96 h ECHA DossierErC50 22000

    mg/l

    Pseudokirchnerella

    subca

    Akute

    Crustaceatoxizität

    48 h ECHA DossierEC50 18260

    mg/l

    Daphnia magna

    12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

    CAS-Nr. Bezeichnung

    QuelleWertMethode d

    Bewertung

    Methanol (vgl. Methylalkohol)67-56-1

    other guideline 76% 20 ECHA Dossier

    Das Produkt ist biologisch abbaubar.

    12.3. Bioakkumulationspotenzial

    Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser

    Log PowBezeichnungCAS-Nr.

    67-56-1 -0,7Methanol (vgl. Methylalkohol)

    @1718.B017281

    12.4. Mobilität im Boden

    12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

    @1718.B017281

    12.6. Andere schädliche Wirkungen

    Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

    Weitere Hinweise

    ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

    13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

    Empfehlungen zur Entsorgung

    Die nationalen Rechtsvorschriften sind zusätzlich zu beachten! Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen

    Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0

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    Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 9 von 12

    zugelassenen Entsorger ansprechen. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer

    Wiederverwertung zugeführt werden.

    Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und

    prozessspezifisch durchzuführen.

    Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV/AVV:

    Abfallschlüssel - ungebrauchtes Produkt

    160508 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in

    Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte organische Chemikalien, die aus

    gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten; gefährlicher Abfall

    Abfallschlüssel - verbrauchtes Produkt

    ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in

    Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte organische Chemikalien, die aus

    gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten; gefährlicher Abfall

    160508

    Abfallschlüssel - ungereinigte Verpackung

    VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND

    SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler

    Verpackungsabfälle); Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch

    gefährliche Stoffe verunreinigt sind; gefährlicher Abfall

    150110

    Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.

    Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel

    ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

    Landtransport (ADR/RID)

    14.1. UN-Nummer: UN 1230

    METHANOL14.2. Ordnungsgemäße

    UN-Versandbezeichnung:

    314.3. Transportgefahrenklassen:

    14.4. Verpackungsgruppe: II

    Gefahrzettel: 3+6.1

    Klassifizierungscode: FT1

    Sondervorschriften: 279

    Begrenzte Menge (LQ): 1 L

    Freigestellte Menge: E2

    Beförderungskategorie: 2

    336Gefahrnummer:

    Tunnelbeschränkungscode: D/E

    Binnenschiffstransport (ADN)

    14.1. UN-Nummer: UN 1230

    14.2. Ordnungsgemäße

    UN-Versandbezeichnung:

    METHANOL

    14.3. Transportgefahrenklassen: 3

    14.4. Verpackungsgruppe: II

    Gefahrzettel: 3+6.1

    Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0

  • gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

    SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH

    Giemsa-Lösung

    Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 10 von 12

    FT1Klassifizierungscode:

    279 802Sondervorschriften:

    Begrenzte Menge (LQ): 1 L

    Freigestellte Menge: E2

    Seeschiffstransport (IMDG)

    14.1. UN-Nummer: UN 1230

    METHANOL14.2. Ordnungsgemäße

    UN-Versandbezeichnung:

    14.3. Transportgefahrenklassen: 3

    14.4. Verpackungsgruppe: II

    Gefahrzettel: 3+6.1

    279Sondervorschriften:

    Begrenzte Menge (LQ): 1 L

    Freigestellte Menge: E2

    EmS: F-E, S-D

    Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)

    14.1. UN-Nummer: UN 1230

    METHANOL14.2. Ordnungsgemäße

    UN-Versandbezeichnung:

    314.3. Transportgefahrenklassen:

    II14.4. Verpackungsgruppe:

    Gefahrzettel: 3+6.1

    Sondervorschriften: A104 A113

    Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 1 L

    Y341Passenger LQ:

    Freigestellte Menge: E2

    352IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:

    1 LIATA-Maximale Menge - Passenger:

    364IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:

    60 LIATA-Maximale Menge - Cargo:

    14.5. Umweltgefahren

    neinUMWELTGEFÄHRDEND:

    14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

    Siehe Abschnitt 6-8

    14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

    nicht relevant

    ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

    15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den

    Stoff oder das Gemisch

    EU-Vorschriften

    Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0

  • gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

    SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH

    Giemsa-Lösung

    Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 11 von 12

    Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII):

    Eintrag 69: Methanol (vgl. Methylalkohol)

  • gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

    SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH

    Giemsa-Lösung

    Überarbeitet am: 06.09.2016 Materialnummer: 11418.xxxxx Seite 12 von 12

    fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail )

    SARA: Superfund Amendments and Reauthorization Act

    SVHC: substance of very high concern

    TRGS Technische Regeln fuerGefahrstoffe

    TSCA: Toxic Substances Control Act

    VOC: Volatile Organic Compounds

    VwVwS: Verwaltungsvorschrift wassergefaehrdender Stoffe

    WGK: Wassergefaehrdungsklasse

    H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

    H301 Giftig bei Verschlucken.

    H301+H311+H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.

    H311 Giftig bei Hautkontakt.

    H331 Giftig bei Einatmen.

    H370 Schädigt die Organe.

    Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)

    Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP): - Einstufungsverfahren:

    Gesundheitsgefahren: Berechnungsmethode.

    Umweltgefahren: Berechnungsmethode.

    Physikalische Gefahren: Auf Basis von Prüfdaten und / oder berechnet und / oder geschätzt.

    Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei

    Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem

    Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die

    Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt,

    vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem

    Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte

    neue Material übertragen werden.

    Weitere Angaben

    (Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten

    entnommen.)

    Druckdatum: 14.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0

    4.2.3 de DE DE epos Gefahrstoff-Manager® 2020-02-14 11418.xxxxx_D-de.pdf 2020-02-14 DE181898469 STOFF_ART Z undefined 2016-09-06 2016-09-06 1,0 GefKommBau_ProduktStammID Giemsa-Lösung Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung. Verwendung als Laborreagenz. Das Produkt ist für Forschung, Analyse und wissenschaftliche Ausbildung bestimmt. Manufacturer Hersteller DE MORPHISTO GmbH Weismüllerstr. 45 60314 Frankfurt am Main GERMANY Weismüllerstr. 45 60314 Frankfurt am Main GERMANY +49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64 [email protected] http://www.morphisto.de Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/19240 11418.xxxxx Flam. Liq. 2 225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Acute Tox. 3 301 Giftig bei Verschlucken. Acute Tox. 3 311 Giftig bei Hautkontakt. Acute Tox. 3 331 Giftig bei Einatmen. STOT SE 1 370 Schädigt die Organe. GHS02 Flamme GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen GHS08 Gesundheitsgefahr DGR Gefahr 225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. 301+311+331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. 370 Schädigt die Organe. 210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. 235 Kühl halten. 260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. 280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 301+310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 308+311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 403+233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Methanol; Methylalkohol Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische möglich. Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Glycerin 56-81-5 200-289-5 lt 65 60 % true true true false false true true 200 mg/m³ DFG, Y Flüssig liquid 295 290 °C 0.01 hPa 20 °C 1.264 g/cm³ Water -1.76 Acute LD50 Oral 12600 mg/kg Ratte. Acute LD50 Dermal gt 21900 mg/kg Ratte. Acute LC50 Inhalation(Vapour) 4 h gt 2.57 mg/l Ratte. ECHA Acute 54000 mg/l LC50 96 h Oncorhynchus mykiss Methanol (vgl. Methylalkohol) 67-56-1 603-001-00-X 200-659-6 01-2119433307-44 Flam. Liq. 2 225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Acute Tox. 3 331 Giftig bei Einatmen. Acute Tox. 3 311 Giftig bei Hautkontakt. Acute Tox. 3 301 Giftig bei Verschlucken. STOT SE 1 370 Schädigt die Organe. lt 40 35 % true true true true false false true Eintrag 69 200 ml/m³ 270 mg/m³ DFG, EU, H, Y Methanol 30 mg/l U 1999-08-01 Professional Acute inhalation (local) 260 mg/m³ Professional Acute dermal (systemic) 40 mg/kg KG/d Professional Acute inhalation (systemic) 260 mg/m³ Professional Long-term inhalation (local) 260 mg/m³ Professional Long-term dermal (systemic) 40 mg/kg KG/d Professional Long-term inhalation (systemic) 260 mg/m³ Aquatic, freshwater 20.8 mg/l Aquatic, marine water 2.08 mg/l Aquatic, intermittent release 1540 mg/l Sediment, freshwater 77 mg/kg Sediment, marine water 7.7 mg/kg Sewage treatment plant (STP) 100 mg/l Soil 3.18 mg/kg Flüssig liquid 64.7 °C 6 Vol.-% 50 Vol.-% 129 hPa 20 °C 0.79 g/cm³ Water -0.7 Acute 15400 mg/l LC50 96 h Lepomis macrochirus ECHA Dossier Acute 18260 mg/l EC50 48 h Daphnia magna ECHA Dossier Acute 22000 mg/l ERC50 96 h Pseudokirchnerella subca ECHA Dossier Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien). 76 % other guideline ECHA Dossier Das Produkt ist biologisch abbaubar. 20 d Giemsa's Färbemittel 51811-82-6 257-438-2 Eye Irrit. 2 319 Verursacht schwere Augenreizung. lt 1 % true true false false false false false Das Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe > 0,1% gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 § 59 (REACH). Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! @1501.B015819 Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Gegebenenfalls Sauerstoffbeatmung. Keine direkte Atemspende durch den Ersthelfer. Sofort Arzt hinzuziehen. Bei Lungenreizung: Erstbehandlung mit Corticoid-Spray, z.B. Auxiloson-, Pulmicort-Dosieraerosol. (Auxiloson und Pulmicort sind registrierte Warenzeichen.) Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Sofort Arzt hinzuziehen. Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Augenarzt aufsuchen. Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Anschließend noch ein Glas Wasser und ca. 100 ml ca. 40%igen Ethylalkohol (Ethanol) trinken lassen (Dosis für Erwachsene). Anschließend noch ein Glas Wasser und ca. 100 ml ca. 40%igen Ethylalkohol (Ethanol) trinken lassen (Dosis für Erwachsene). Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. Sofort Arzt hinzuziehen. siehe Kapitel 2 und 11. Elementarhilfe, Dekontamination, symptomatische Behandlung. Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger Schaum. Sprühwasser. Wasservollstrahl. @1501.B015511 Konzentrierte Dämpfe sind schwerer als Luft. Rückzündung auf große Entfernung möglich. Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid , Kohlendioxid (CO2). Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Den betroffenen Bereich belüften. Alle Zündquellen entfernen. Personen in Sicherheit bringen. @1501.B150087 Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. @1501.B015718 Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8). Einen Pressluftatmer immer dann verwenden, wenn die Möglichkeit eines unkontrollierten Austretens besteht, das Ausmaß der Exposition nicht bekannt ist oder in Situationen, unter denen luftfilternde Atemschutzgeräte keinen ausreichenden Schutz bieten. Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Kanalisation abdecken. Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen. Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13 Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Abzug verwenden (Labor). Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Persönliche Schutzausrüstung ( Siehe Abschnitt 8. ) Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Im Dampfraum geschlossener Systeme können sich brennbare Dämpfe ansammeln. @1501.B015511 Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. @1501.B015718 Schutz- und Hygienemaßnahmen: Siehe Abschnitt 8. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Unter Verschluss aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen. Sicherstellen, dass Leckagen aufgefangen werden können (z.B. Auffangwannen oder Auffangflächen). Nicht zusammen lagern mit: Gas. Explosivstoffe . Entzündbare feste Stoffe . Selbstentzündliche (pyrophore) flüssige und feste Stoffe . Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische . Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln . Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe . Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe . Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen . Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische . Organische Peroxide . Nicht brennbare giftige Stoffe. Radioaktive Stoffe . Ansteckungsgefährliche Stoffe . Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption von Feuchtigkeit zu vermeiden. Empfohlene Lagerungstemperatur: 15-25 °C Schützen gegen: Frost. UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Hitze. Feuchtigkeit Siehe Abschnitt 1. Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Abzug verwenden (Labor). Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich. Atemschutz ist erforderlich bei: Unzureichender Belüftung. Grenzwertüberschreitung Geeignetes Atemschutzgerät: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) (DIN EN 133) Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/Dampf/Aerosol/Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden! Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Gestellbrille mit Seitenschutz DIN EN 166 Stulpenhandschuhe aus Gummi. Geeignetes Material: Butylkautschuk. (0,5 mm) ( Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): >= 480 h) Die einzusetzenden Handschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN374 genügen. Vor Gebrauch auf Dichtheit / Undurchlässigkeit überprüfen. Bei beabsichtigter Wiederverwendung Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und gut durchlüftet aufbewahren. Schutzkleidung. ( flammhemmend ) Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500 aufgeführt. Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Vor der Handhabung des Produkts eine Hautschutzcreme auftragen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. flüssig liquid orange - rot charakteristisch 8 7 nicht bestimmt Methanol : 64-65 Methanol : 12 Methanol : 6 Methanol : 36,5 Methanol : 128 20 °C Methanol : 535 50 °C nicht bestimmt Ethanol : 0,8 20 °C nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt Dynamic nicht bestimmt Kinematic nicht bestimmt Flow time Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische möglich. keine/keiner mischbar. nicht bestimmt Es liegen keine Informationen vor. @1002.B100142 Aceton : Explosionsgefahr bei Kontakt mit: Wasserstoffperoxid. Oxidationsmittel, stark. Bromtrifluorid. Chloroform Difluordioxid. 2-Methyl-1,3-butadien(= Isopren). Nitriersäure. Nitromethan. Nitrosylchlorid (Katalysator). Nitrosylperchlorat. Peroxomonoschwefelsäure Vor Hitze schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Oxidationsmittel. Starke Säure , Base. Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid , Kohlendioxid (CO2). Giftig bei Verschlucken. Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Einatmen. ATEmix Oral 109.9 mg/kg ATEmix Dermal 329.7 mg/kg ATEmix Inhalation(Vapour) 3.3 mg/l ATEmix Inhalation(Dust/Mist) 0.549 mg/l @1718.B017281 Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Schädigt die Organe. (Methanol (vgl. Methylalkohol)) Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. @1718.B017281 @1718.B017281 Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. @1718.B017281 Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Die nationalen Rechtsvorschriften sind zusätzlich zu beachten! Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen. Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV/AVV: Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. 16 05 08 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten; gefährlicher Abfall true 16 05 08 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten; gefährlicher Abfall true 15 01 10 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind; gefährlicher Abfall true true 1230 1230 1230 METHANOL METHANOL METHANOL METHANOL 3 FT1 3 3 II II II Siehe Abschnitt 6-8 false nicht relevant 3+6.1 3+6.1 3+6.1 D/E 1 L 2 336 279 802 F-E, S-D 1 L Eintrag 69: Methanol (vgl. Methylalkohol) Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. REACH 1907/2006 Anhang XVII, Nr. (Gemisch): 3 Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG). Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten (§§ 11 und 12 MuSchG). Leichtentzündliche Flüssigkeiten 7b lt 80 % 5.2.5 Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff bei m >= 0.50 kg/h: Konz. 50 mg/m³ 2 Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 LGK 3 false Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt. 225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. 301 Giftig bei Verschlucken. 301+311+331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. 311 Giftig bei Hautkontakt. 331 Giftig bei Einatmen. 370 Schädigt die Organe. Flam. Liq. 2 225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Acute Tox. 3 301 Giftig bei Verschlucken. Acute Tox. 3 311 Giftig bei Hautkontakt. Acute Tox. 3 331 Giftig bei Einatmen. STOT SE 1 370 Schädigt die Organe. Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP): - Einstufungsverfahren : Gesundheitsgefahren: Berechnungsmethode. Umweltgefahren: Berechnungsmethode. Physikalische Gefahren: Auf Basis von Prüfdaten und / oder berechnet und / oder geschätzt . Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route CAS Chemical Abstracts Service DNEL: Derived No Effect Level IARC: INTERNATIONAL AGENCY FOR RESEARCH ON CANCER IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA) ICAO: International Civil Aviation Organization ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO) GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany) LOAEL: Lowest observed adverse effect level LOAEC: Lowest observed adverse effect concentration LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent NOAEL: No observed adverse effect level NOAEC: No observed adverse effect level NTP: National Toxicology Program N/A: not applicable OSHA: Occupational Safety and Health Administration PNEC: predicted no effect concentration PBT: Persistent bioaccumulative toxic RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail ) SARA: Superfund Amendments and Reauthorization Act SVHC: substance of very high concern TRGS Technische Regeln fuerGefahrstoffe TSCA: Toxic Substances Control Act VOC: Volatile Organic Compounds VwVwS: Verwaltungsvorschrift wassergefaehrdender Stoffe WGK: Wassergefaehrdungsklasse 1,0 Rev. 1.0; 06.09.2016, Neuerstellung 2016-09-06