A 00 Schlitters Ausschreibung - ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2020. 12. 9. · Wilhelm-Greil-Straße 2,...

22
AUSSCHREIBUNG WETTBEWERB Geladener Realisierungswettbewerb im Unterschwellenbereich nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG) zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für den Neubau Kindergarten Schlitters A B C

Transcript of A 00 Schlitters Ausschreibung - ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2020. 12. 9. · Wilhelm-Greil-Straße 2,...

  • AUSSCHREIBUNG

    WETTBEWERB

    Geladener Realisierungswettbewerb im Unterschwellenbereich nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG)

    zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für den

    Neubau Kindergarten Schlitters

    A

    B

    C

  • 2

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    A  ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSORDNUNG ______________________ 3 A.1  Auslober 3 A.2  Verfahrensorganisation / Vorprüfung 3 A.3  Gegenstand des Wettbewerbes 3 A.4   Art des Wettbewerbes 3 A.5  Teilnahmeberechtigt 4 A.6  Ausschluss- und Ausscheidungsgründe 5 A.7  Rechtsgrundlage und Verfahren 6 A.8  Termine 7 A.9  Formale Bedingung und Kennzeichnung 9 A.10  Zusammensetzung Preisgericht 10 A.11  Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten / Beurteilungskriterien 11 A.12  Aufwandsentschädigung / Preise 12 A.13  Absichtserklärung des Auslobers, Beauftragung 12 A.14  Vergabekontrollbehörde 14 A.15  Widerrufsvorbehalt 14 

    B  BESONDERER TEIL – GRUNDLAGEN ________________________________ 15 B.1  Planungsvorgaben 15 B.2  Planungsgebiet und städtebauliche Grundlagen 16 

    C  AUFGABENSTELLUNG ____________________________________________ 18 C.1  Allgemeines 18 C.2  Schwerpunkt und Ziele 19 C.3  Raum- und Funktionsprogramm 20 C.4  Einzureichende Unterlagen 21 C.5  Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen 22 

  • 3

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    A ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSORDNUNG A.1 AUSLOBER Gemeinde Schlitters Vertreten durch Bgm. Friedl Abendstein Schlitters 52a 6262 Schlitters +43 5288 72 36 3 [email protected] A.1.1 Rechnungen Die Aufwandsentschädigungen/Preisgelder der teilnehmenden Büros sowie die Honorare für die Preisrichtertätigkeit sind beim Auslober einzureichen. A.2 VERFAHRENSORGANISATION / VORPRÜFUNG A.2.1 Verfahrensorganisation Ulrich Kapferer / DIin Balbina Zikesch, BSc., Amt der Tiroler Landesregierung Geschäftsstelle für Dorferneuerung Innrain 1, 6020 Innsbruck +43 512 508 3856 [email protected] Zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Allgemeine Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.tirol.gv.at/datenschutz A.2.2 Vorprüfung und Abgabeort Die Vorprüfung der eingereichten Projekte wird von einem externen Büro durchgeführt und allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben. A.3 GEGENSTAND DES WETTBEWERBES Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwürfen für den Neubau des Kindergartens in der Gemeinde Schlitters. Am neuen Standort sind vier Gruppen für die 4–6-jährigen (Kindergarten) und zwei Gruppen für die Jüngeren (Kinderkrippe) vorgesehen.

    A.4 ART DES WETTBEWERBES Der gegenständliche Wettbewerb wird als geladener Wettbewerb gemäß BVergG und nachfol-genden Verhandlungsverfahren gemäß BVergG durchgeführt. Es handelt sich um einen Realisie-rungswettbewerb im Unterschwellenbereich.

  • 4

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    A.5 TEILNAHMEBERECHTIGT Folgende Büros wurden zur Abgabe eines Wettbewerbsprojekts eingeladen: 1 architekturWERKSTATT DI Bruno Moser Dorf 145, 6252 Breitenbach a. I. 2 Architekt Nägele Johannes Valkastielstraße 34, 6773 Vandans 3 Architekt Armin Neurauter ZT GmbH Maria-Theresien-Straße 57, 6020 Innsbruck 4 Arbeitsgemeinschaft Architekturbüro Baumeister Kurz GmbH Zeiseleck 9, 6200 Jenbach mit gritsch.haslwanter architekten ZT GMBH mit Stiftshof 3, 6422 Stams 5 BESTO ZT GmbH Architekt DI Bernhard Stoehr Postgasse 7, 6200 Jenbach 6 planwerk ZT GmbH Wilhelm-Greil-Straße 2, 6020 Innsbruck 7 Henrich Veternik Walter ZT GmbH Dr.-Franz-Stumpf-Straße 23, 6250 Kundl 8 Architekt Alois Zierl ZT GmbH Templstraße 6, 6020 Innsbruck 9 Architekt DI Gunnar Ploner Hoertnaglstraße 51. 6020 Innsbruck 10 Architekt DI Thomas Schnizer Fallmerayerstraße 3, 6020 Innsbruck

  • 5

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    11 Architekt DI Florian Niedworok Sonnseite 8/1, 6130 Schwaz (1) Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder dieser ARGE über eine Befugnis / Gewerbe verfügen. Die Unterlagen werden nur an ein Büro der ARGE übermittelt. Arbeitsgemeinschaften zwischen geladenen Büros sind nicht zulässig. Arbeitsgemeinschaften sind spätestens beim Hea-ring zu nennen. (2) Jeder Teilnehmer oder Teilnehmerin an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen der Verfasser oder die Verfasserin beteiligt ist, nach sich. (3) Varianten von Wettbewerbsarbeiten sind nicht zugelassen. (4) Mit einer Beauftragung nach dem Wettbewerb ist eine strikte Trennung von Planung und Aus-führung zu gewährleisten. A.5.1 Wettbewerbsunterlagen Die Ausschreibung samt Beilagen wird seitens der Geschäftsstelle für Dorferneuerung, in digitaler Form, per E-Mail oder mittels Link zum Downloaden zur Verfügung gestellt. A.6 AUSSCHLUSS- UND AUSSCHEIDUNGSGRÜNDE A.6.1 Ausschlussgründe Als Ausschlussgründe für Wettbewerbsteilnehmer*innen gelten: (1) Ausschlussgründe gemäß § 78 Abs. 1 und Abs. 2 des BVergG 2018 (2) sowie Ausschließungsgründe betreffend:

    a. Personen oder Unternehmen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Wettbewerb mitgewirkt haben, sofern der in der Vorarbeit wurzelnde Wissensvorsprung gegenüber den Wettbewerbsteilnehmern nicht durch das nachweisliche Zugänglichmachen der In-formationen, insbesondere durch die Veröffentlichung allfälliger Vorprojekte, egalisiert wird;

    b. die Vorprüfer*innen, Preis- und Ersatzpreisrichter*innen sowie: - deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, eingetragene Partner, Verwandte

    oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum vierten Grad Verwandte oder im zweiten Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene);

    - deren Teilhaber*innen an aufrechten Ziviltechniker*innengesellschaften (Büro- oder Ar-beitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur so lange als aufrechte Ziviltech-niker*innengesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden);

  • 6

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    c. Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem direkten berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.B. Angestellte bei Universitätsprofessor*innen, die An-gehörigen der von diesen geleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichts in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht;

    d. Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichts in seiner Ent-scheidung als Preisrichter*in zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, die auf die Urheberschaft schließen lässt.

    Ausschließungsgründe, die erst während des Wettbewerbes entstehen, sind jenen gleichzuset-zen, die von Anfang an bestanden haben. Ausschließungsgründe werden für Teilnehmer*innen auch dann wirksam, wenn sie sich auf am Wettbewerbes mitwirkende Mitarbeiter*innen der Teil-nahmeberechtigten beziehen. A.6.2 Ausscheidungsgründe Bei Vorliegen eines der folgenden Gründe muss die betroffene Wettbewerbsarbeit vom Preisge-richt ausgeschieden werden: a. verspätete Abgabe b. Verletzung der Anonymität c. mangelnde Teilnahmeberechtigung d. Versuch der Beeinflussung des Preisgerichts oder der Vorprüfung e. Vorlage mehrerer Wettbewerbsarbeiten f. Bei sonstigen Verstößen gegen Wettbewerbsunterlagen – Formalfehler, Unterschreitung

    des Erfordernisprogramms – kann die betroffene Wettbewerbsarbeit vom Preisgericht aus-geschieden werden. Das Ausscheiden muss im Protokoll begründet werden.

    Die Jury behält sich in begründeten Ausnahmefällen das Recht vor, Projekte, die von den Vorga-ben der Ausschreibung abweichen, mit einfacher Stimmenmehrheit in der Wertung zu belassen. A.7 RECHTSGRUNDLAGE UND VERFAHREN Im Sinne der Wettbewerbsausschreibung sind folgende Verfahrensbedingungen Rechtsgrundla-gen und Verfahrensregeln: (1) das Protokoll des Hearings samt Fragebeantwortung (2) der Inhalt der Wettbewerbsausschreibung samt Beilagen und Formulare Subsidiär gelten: (3) das Bundesvergabegesetz (BVergG) in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Wettbewerbes geltenden Fassung (4) die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Wettbewerbes geltenden Fassung

  • 7

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge, die rechtlichen Vorga-ben des BVergG sind jedenfalls einzuhalten. Der oder die Teilnehmer*in nimmt sämtliche in die-ser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jeder Teilnehmer oder Teilnehme-rin ist bis zur Veröffentlichung durch den Auftraggeber zur Geheimhaltung der eigenen Wettbe-werbsarbeit verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preis-gerichtes endgültig und unanfechtbar ist. A.7.1 Kooperation mit der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg Die Wettbewerbsausschreibung wurde von der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vor-arlberg geprüft. Mit dem Schreiben vom 04.12.2020 / Reg. Nr. 31/20 hat die Kammer ihre Koope-ration mit dem Auslober bekundet, und Preisrichter*innen nominiert. A.8 TERMINE Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen bis Mo. 07. Dez. 2020 Schriftliche Fragen bis Mi. 13. Jän. 2021 – 12:00 Uhr Konstituierung des Preisgerichts Di. 12. Jän. 202 – 11:00 Uhr Treffpunkt: Gemeindeamt, ohne Teilnehmer*innen Örtliche Begehung, Hearing Di. 12. Jän. 2021 – 13:30 Uhr Treffpunkt: Wettbewerbsareal, mit Teilnehmer*innen

    Schriftliche Rückfragenbeantwortung voraussichtlich Di. 19. Jän. 2021 Abgabe der Pläne bis Di. 16. Mär. 2021 – 12:00 Uhr Abgabe des Modells bis Di. 23. Mär. 2021 – 12:00 Uhr Sitzung des Preisgerichts Fr. 26. Mär. 2021 – 09:00 Uhr Treffpunkt: Gemeindeamt

    Abgabeort für Pläne und Modell: Wird noch rechtzeitig bekannt gegeben! A.8.1 Konstituierende Sitzung Die konstituierende Sitzung des Preisgerichts mit Wahl des/der Vorsitzenden und deren Stellver-treter*in, des/der Schriftführer*in und deren Stellvertreter*in erfolgte vor der örtlichen Begehung und dem Hearing. Das Wahlergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmer*innen bekanntgegeben. Sollte das Preisgericht nicht beschlussfähig sein (siehe Pkt. A.10.3) erfolgt die Konstituierung am Tag der Jurysitzung.

  • 8

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    A.8.2 Örtliche Begehung und Hearing, Fragebeantwortung Für die Teilnehmer*innen und das Preisgericht findet eine örtliche Begehung mit Hearing statt. Im Zuge des Informationsgesprächs können mündliche Fragen gestellt werden. Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich per E-Mail an: [email protected] zum unter Pkt. A.8 genannten Zeitpunkt zulässig. Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Sämtliche Fragen beim Hearing sowie die anonymisierten Fragestellungen werden schriftlich mit dem Hearingprotokoll beantwortet und allen teilnehmenden Büros, dem Auslober und den Mitglie-dern des Preisgerichts per E-Mail zugesendet. A.8.3 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten müssen, bis spätestens zu den unter Pkt. A.8 genannten Terminen, eingegangen sein. Der Modus der Abgabe der Wettbewerbsarbeit hat die Anonymität gegenüber dem Preisgericht zu wahren. ACHTUNG! Per Botendienst, Post o.ä. übermittelte Wettbewerbsarbeiten müssen bis spätestens zum oben angegebenen Termin eingelangt sein, die geladenen Büros haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen. Folgender Absender ist anzuführen: Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg Rennweg 1 A-6020 Innsbruck A.8.4 Vorprüfung (1) Die eingelangten Wettbewerbsarbeiten werden von der Vorprüfung hinsichtlich formaler Erfül-lung der Auslobungsbedingungen, besonders hinsichtlich von Ausscheidungsgründen nach Pkt. A.6.2 geprüft. (2) Die äußere Verpackung der Wettbewerbsarbeit wird entfernt und die sechsstellige Kennzahl wird auf allen Teilen der Wettbewerbsarbeit mit einer fortlaufenden Nummer überklebt und un-kenntlich gemacht. Zu den ungeöffneten Verfasserbriefen wird eine Liste mit den laufenden Num-mern und Kennzahlen gegeben und von der Vorprüfung sicher verwahrt. (3) Die einzelnen Wettbewerbsarbeiten werden hinsichtlich der in der Ausschreibung und dem Protokoll des Hearings festgehaltenen Vorgaben (Aufgabenstellung, Raumprogramm, Statistik) geprüft. Das Ergebnis der Vorprüfung wird in einem schriftlichen Vorprüfbericht für das Preisge-richt verfasst, welcher nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen ist. (4) Die einzelnen Wettbewerbsarbeiten werden am Tag des Preisgerichts, vor der Beurteilung durch die Jury, von der Vorprüfung vorgestellt. (5) Die Präsentation der Projekte durch die Vorprüfer*in darf nicht wertend sein. A.8.5 Sitzung des Preisgerichts Das Preisgericht tritt zur Beurteilung der Projekte zusammen. Die Sitzung des Preisgerichts ist nicht öffentlich. Die Aufhebung der Anonymität erfolgt im Beisein des Preisgerichtes durch Öffnen

  • 9

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    der Verfasserkuverts nach der Juryentscheidung und nach der Projektbeschreibung. Ausgenom-men davon sind „Nonyme Verfahren“ nach dem Bundesvergabegesetz §165 (6). A.8.6 Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung (1) Das endgültige Wettbewerbsergebnis wird allen teilnehmenden Büros unmittelbar nach Ab-schluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben. Das Protokoll des Preisgerichtes wird al-len teilnehmenden Büros und den Preisrichter*innen innerhalb von acht Tagen zugesandt. (2) Ort und Zeitpunkt der Ausstellung werden im Protokoll des Preisgerichts festgehalten. Erst nach Ende des Auslobungsverfahrens sind die Preisrichter*innen berechtigt über Entscheidungs-gründe Auskunft zu erteilen, soweit dabei die Geheimhaltungspflicht nicht verletzt wird. A.8.7 Publikation der Wettbewerbsarbeiten im Internet Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbei-träge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzu-wirken. Es wird ersucht, folgende Regeln einzuhalten: : Eine Publikationsdatei (im PDF-Format) entsprechend jedem eingereichten Plan auf CD oder Stick mit eindeutige Dateibenennung der Pläne: Kennzahl_plan01.pdf A.9 FORMALE BEDINGUNG UND KENNZEICHNUNG A.9.1 Pläne, Schriftstücke, sonstige Unterlagen Jeder eingereichte Wettbewerbsbeitrag ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen. Die Kennzahl be-steht aus sechs frei gewählten Ziffern. Diese Kennzahl ist auf den Präsentationsplänen rechts oben (Schrifthöhe max. 12 mm) anzubringen. Alle Einzelstücke der Arbeiten haben folgende Aufschrift zu enthalten: Wettbewerb Kindergarten Schlitters A.9.2 Verfasserbrief Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag mit dem ausgefüll-ten Formblatt 1 – Verfasserbrief beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift Verfasser-brief trägt.

  • 10

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    A.10 ZUSAMMENSETZUNG PREISGERICHT A.10.1 Preisgericht Das Preisgericht darf nur aus Preisrichtern und Preisrichterinnen bestehen, die von den Teilneh-mern und Teilnehmerinnen des Wettbewerbes unabhängig sind. Wird von den Wettbewerbsteil-nehmern und Teilnehmerinnen eine bestimmte berufliche Qualifikation verlangt, muss mindestens ein Drittel der Preisrichter und Preisrichterinnen über dieselbe oder eine gleichwertige Qualifika-tion verfügen. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel der genannten Preisrichter*innen anwesend sind. Fachpreisrichter*innen und Ersatz: Architektin Eva López, Innsbruck – Nominierung Kammer Architekt DI Markus Malin Architekt DI Gerhard Sailer, Salzburg – Nominierung Kammer Architekt DI Heinz Lang DI Nikolaus Juen – Amt der Tiroler Landesregierung, Dorferneuerung DI.in Diana Ortner – Amt der Tiroler Landesregierung, Dorferneuerung DI Robert Ortner – Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Raumordnung & Statistik DI.in Claudia Bauer – Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Raumordnung & Statistik Sachpreisrichter*innen und Ersatz: Bgm. Friedl Abendstein Vize-Bgm. Rudolf Scherer Bauausschussobmann GV Josef Wibmer GR Bernd Kolbitsch GV Thomas Fankhauser GR Manuela Eberharter GV Anni Kröll GR Hansjörg Hirschhuber GR Andreas Prosch GR Martin Bliem A.10.2 Beratende (ohne Stimmrecht) Anna Schießling, Kindergartenleiterin

  • 11

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    A.10.3 Arbeitsweise des Preisgerichts (1) Die Vorgangsweise des Preisgerichtes erfolgt in Übereinstimmung mit der in den Wettbe-werbsunterlagen festgelegten Arbeitsweise sowie den Bestimmungen des Bundesvergabegeset-zes (BVergG). (2) Die Ersatzpreisrichter*innen können an allen Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilneh-men, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit erfolgt jedoch ohne Stimmrecht und ohne Vergütung). (3) Die Beratenden des Preisgerichtes werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unter-stützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen anwesend sein, verfügen allerdings über kein Stimmrecht. Bei Bedarf kann die Jury weitere Berater ohne Stimmrecht beiziehen. (4) Die Entscheidung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit ist die Stimme des/der Vorsitzenden doppelt zu werten. (5) In begründeten Ausnahmefällen kann die Jury bei Einstimmigkeit die Sitzung unterbrechen und einzelne Projekte überarbeiten lassen. Die Teilnehmer*innen, deren Projekte zu überarbeiten sind, werden vom Justiziariat des Landes Tirol, per E-Mail, unter Bekanntgabe der zu bearbeiten-den Punkte aufgefordert, ihre Projekte zu überarbeiten. Die Anonymität bleibt im vollen Umfang aufrecht. Die Jury tritt nach einem angemessenen Überarbeitungszeitraum erneut zusammen und trifft die Entscheidung. Die Überarbeitung ist gesondert zu honorieren. A.11 BEURTEILUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN / BEURTEILUNGSKRITERIEN A.11.1 Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten (1) Für die Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend. Unauf-geforderte Mehrleistungen einer Wettbewerbsarbeit dürfen dem Preisgericht nicht vorgelegt wer-den. Dies ist im Vorprüfbericht festzuhalten. (2) Die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten hat ausschließlich gemäß der in der Reihenfolge ih-rer Bedeutung angegebenen, nicht gewichteten Beurteilungskriterien zu erfolgen, die im Auslo-bungstext genannt sind. (3) Die Auswahl durch das Preisgericht erfolgt in einem oder mehreren Ausscheidungsdurchgän-gen, wobei jede Wettbewerbsarbeit einzeln bewertet werden muss. (4) Das Preisgericht hat das Ergebnis seiner Bewertung schriftlich zu begründen. Eine Einzelbe-gründung jedes einzelnen Mitgliedes des Preisgerichtes erfolgt nicht. Die Beurteilung erfolgt als Kollegialorgan. (5) Die Ergebnisse des Preisgerichts (Juryprotokoll) sind von den stimmberechtigten Mitgliedern zu unterfertigen und dem Auslober zur weiteren Veranlassung vorzulegen.

  • 12

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    A.11.2 Beurteilungskriterien Städtebauliche Lösung : städtebauliche Leitidee : Bezug zur Umgebung / Körnung Funktionale Lösung : Äußere und innere Erschließung : Zuordnung der Funktionsbereiche Baukünstlerische Lösung : Entwurfsidee, Baukünstlerischer Ansatz : Architektonische Qualität im Außen- und Innenraum : Innenräumliche Qualität (Licht, Materialität) : Architektonische Qualität des Erscheinungsbildes (Fassadengestaltung) Ökonomische, ökologische Lösung : Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und Betrieb A.12 AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG / PREISE Die Aufwandsentschädigung pro eingereichte Arbeit beträgt € 2.500,– (excl. USt.). Zusätzlich zur Aufwandsentschädigung werden für den ersten Rang, den zweiten und dritten Rang Preisgelder ausbezahlt. 1. Rang = Gewinner*in € 4.000,– (excl. USt.) 2. Rang = Nachrücker*in € 3.000,– (excl. USt.) 3. Rang € 2.000,– (excl. USt.) Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigung/Preisgelder beträgt € 36.500,– (excl. USt.). In begründeten Ausnahmefällen behält sich die Jury eine andere Aufteilung der Aufwandsent-schädigung / Preisgelder vor. Die Vergütung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwi-schen den Wettbewerbsteilnehmer*innen und deren Mitarbeiter*innen – nur an die Teilnahmebe-rechtigte oder den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. A.13 ABSICHTSERKLÄRUNG DES AUSLOBERS, BEAUFTRAGUNG (1) Der Auslober beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, im Falle der Realisierung des Projektes den/die Verfasser*in mit dem 1. Platz (Gewinner*in) in der Reihung der Wettbewerbs-beiträge ausgezeichneten Projektes bzw. des von der Jury zur Ausführung empfohlenen Projek-tes unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes mit den Planungsleistungen zu beauftragen.

  • 13

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    (2) Die Honorierung der Planungsleistungen erfolgt unter noch zu vereinbarenden Bedingungen auf Basis der „LM.VM 2014, Leistungsmodelle + Vergütungsmodelle“ für Planerleistungen. (3) Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese Beauftragung erfolgt im Verhandlungsver-fahren nach dem Bundesvergabegesetz i. d. g. F. Der/ Die Wettbewerbsteilnehmer*in hat keinen Anspruch auf Beauftragung von Leistungen der Sonderfachleute (z.B. Haustechnik, Statik etc.) oder auf die Beauftragung mit der „Örtlichen Bauaufsicht“. (4) Die Übertragung der folgenden Leistungen ist vorgesehen: Architektur Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungsplanung, künstlerische Oberleitung (5) Zusätzlich können folgende Leistungen vergeben werden: technische Oberleitung, Einrichtungsplanung, Brandschutzpläne, Gestaltung der Außenanlagen und Landschaftsplanung. (6) Vom Auslober aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangte Änderun-gen gegenüber dem Wettbewerbsprojekt, sowie die Empfehlungen des Preisgerichtes, sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Eine Nichtbeachtung dieser Festlegung führt zum Verlust der Beauftragung. (7) Sollten die Verhandlungen mit dem/der Verfasser*in des Siegerprojekts scheitern bzw. nicht mit einer Auftragsvergabe enden, hat der Auslober das Recht, anschließend mit dem/der nachge-reihten Preisträger*in Verhandlungen über den Planungsauftrag zu führen. (8) Sollte aufgrund einer Beeinspruchung des Verfahrens das Siegerprojekt nicht zur Ausführung gelangen, können vom Auftragnehmer*in nur die tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer*in hat in diesem Fall keinen Rechtsanspruch auf entgangene Gewinne (Vergütungsanspruch). A.13.1 Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht (1) Das sachliche Eigentumsrecht an Plänen, ev. geforderten Modellen und sonstigen Ausarbei-tungen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes oder der Aufwands-entschädigung auf den Auslober über. (2) Das geistige Eigentum (Urheberrecht) verbleibt bei den Verfasser*innen. Die Verwertungs-rechte (Werknutzung) an den prämierten Wettbewerbsarbeiten, insbesondere an jener der Ge-winnerin bzw. des Gewinners, gehen nur gegen ein angemessenes Werknutzungsentgelt auf den Auslober über. (3) Nach Realisierungswettbewerben erhält der Auslober nur unter der Bedingung der Beauftra-gung und der darauffolgenden vollständigen Vertragserfüllung das Recht, das Werk der Auftrags-nehmerin bzw. des Auftragsnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen. Nach Ideenwettbewerben hat der Auslober die Verwertungsrechte angemessen abzugelten.

  • 14

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    (4) Der Auslober besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen Projektverfasser*innen sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilneh-mer*innen für ihre Arbeiten zu, wobei der Auslober stets zu nennen ist. A.14 VERGABEKONTROLLBEHÖRDE Landesverwaltungsgericht Tirol Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck Tel: +43 512 9017 0 Fax: +43 512 9017 741705 Mail: [email protected] Web: https://www.lvwg-tirol.gv.at/ A.15 WIDERRUFSVORBEHALT Der Auslober behält sich vor, das Vergabeverfahren zu widerrufen, falls das Projekt nicht reali-siert werden kann, weil die für das Projekt erforderlichen „öffentliche Fördermittel“ nicht gewährt werden. Im Übrigen wird auf die Bestimmung zu Widerruf im BVergG 2018 verwiesen.

  • 15

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    B BESONDERER TEIL – GRUNDLAGEN B.1 PLANUNGSVORGABEN B.1.1 Vorschriften, Richtlinien, Normen Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere die Tiroler Bauordnung – TBO, alle weiteren Durchführungsverordnungen (insbe-sondere die OIB-Richtlinien), das Behindertengleichstellungsgesetz – BBGstG, in den Gesetzen verankerte ÖNORMEN (insbesondere die ÖNORM B1600) sowie die Technischen Richtlinien für vorbeugenden Brandschutz – TRVB. Weitere für die Wettbewerbsaufgabe spezifische Vorschriften, Richtlinien, Normen sind: : das Tiroler Kinderbildung- und Kinderbetreuungsgesetz : die ÖISS Richtlinie für den Schulbau : das Tiroler Bedienstetenschutzgesetz – TBSG 2003 B.1.2 Energetische und Ökologische Aspekte In der Wettbewerbsphase sind der Handlungsspielraum und der mögliche Einfluss auf Energieef-fizienz und Nachhaltigkeit eines Bauvorhabens am größten. Der Auslober legt deshalb besonde-ren Wert auf eine hohe Nachhaltigkeit der eingereichten Entwürfe. B.1.3 Raumklima Die Qualität des thermischen Raumklimas und der Raumluft bekommt in der Planung von Ar-beits- und Aufenthaltsräumen eine besondere Bedeutung zu. Eine Überhitzung diese Räume be-deuten negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden und sind durch geeignete planerischen Maßnahmen zu vermeiden. B.1.4 Akustische Aspekte Räume mit schlechter Akustik vermindern nicht nur die geistige Leistungsfähigkeit, sondern be-einträchtigen das Wohlbefinden und die Gesundheit der Kinder und Pädagoginnen. Durch geeig-nete bauliche und gestalterische Maßnahmen ist die akustische Qualität für die Kinderkrippe & Kindergarten Schlitters unbedingt zu erreichen. B.1.5 Materialität Seitens des Auslobers soll das neue Gebäude als innovativer Holzbau errichtet werden. Die ver-wendeten Materialen sind so auszuwählen, dass sie besonders der Nachhaltigkeit und Langlebig-keit entsprechen. Auch im Innenraum wird ein innovativer Umgang mit Holz gewünscht. B.1.6 Dachform Flachdächer werden als Wettbewerbsbeiträge nicht gewünscht, sondern die Projekte sollen den kreativen Umgang mit Steildächern aufzeigen.

  • 16

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    B.2 PLANUNGSGEBIET UND STÄDTEBAULICHE GRUNDLAGEN B.2.1 Planungsort Die Gemeinde Schlitters ist westlich des Zillers im vorderen Zillertal gelegen. Der Ort, ein Haufen-dorf, liegt auf einem Murkegel des Öxlbachs. Außerdem gehört zur Gemeinde auch der etwa 400 m höher gelegene Ortsteil Schlitterberg. Schlitters zählt ca. 1.500 Einwohner*innen.

    B.2.2 Topografie und Lage Das Grundstück liegt im Zentrum von Schlitters, schräg gegenüber der Pfarrkirche. Das zu be-bauende Areal fällt von der Straße nach Osten um rund vier Meter ab. Das auf dem Planungsa-real befindliche Wohnhaus und die Garagen werden abgebrochen. B.2.3 Flächenwidmung / Bebauungsplan Die Widmung für Kinderkrippe & Kindergarten Schlitters wird projektbezogen mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Für das Wettbewerbsareal besteht kein gültiger Bebauungsplan. Ein Auszug des Flächenwidmungsplanes ist als Beilage zur Verfügung gestellt.

  • 17

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    B.2.4 Planungsareal Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke 35 und .54 und weist eine Fläche von 1284 m² auf.

    B.2.5 Abstände Es gilt die offene Bauweise. Die Abstände zu den Grundstücken 29, 33/4, 34, 36/2. sind lt. TBO einzuhalten, das bedeutet, das 0,6-fache der Wandhöhe jedoch mindestens vier Meter. Zur öst-lich verlaufenden Gemeindestraße kann bis auf 1,50 m angebaut werden. Die höchstzulässigen oberirdischen Geschosse sind mit drei festgelegt worden.

  • 18

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    B.2.6 Verkehrstechnische Aspekte / Zugang Der Großteil der Kinder wird mit dem Auto gebracht. Hierfür wird es zukünftig nördlich des Areals auf dem Grundstück Nr. 40 eine Parkmöglichkeit geben sowie ein parallel der Gemeindestraße führender Gehweg errichtet, der bis an die Nordwestecke des Areals führt. Eine Weiterführung dieses Gehweges wird nicht benötigt, da auf der gegenüberliegenden Straßenseite sich der Geh-steig befindet. Der Parkplatz mit dem Gehweg ist nicht Bestandteil des Wettbewerbes, sondern wird im Zuge der Ortsraumgestaltung mitkonzipiert werden. C AUFGABENSTELLUNG C.1 ALLGEMEINES C.1.1 Ausganssituation Der Kindergarten ist derzeit im Schulgebäude der Volkschule Schlitters untergebracht. Im 2. Stock befinden sich dort zwei Gruppenräume sowie eine dritte alterserweiterte im 3. Stock. Die Räumlichkeiten entsprechen nicht mehr den heutigen Standards einer zeitgemäßen Bildungs- und Betreuungseinrichtung. Auch gibt es keine Möglichkeiten einer anstehenden Erweiterung. Die Gemeinde Schlitters hat daher beschlossen einen Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens (mit ca. 20 Kindern pro Gruppe – bei Vollbesetzung) und einer 2-gruppigen Kinderkrippe (mit ca. 12 Kinder pro Gruppe – bei Vollbesetzung) auf einem Grundstück der Gemeinde zu errichten. C.1.2 Tagesablauf und Schwerpunkte Bringzeit von 07:00 – 08:30 Uhr 11:45 – 12:30 Abholzeit Mo – Fr: Mittagstisch 12:30 – 14:00 Uhr Mo + Do: Nachmittagsbetreuung 14:00 – 17:00 Uhr Im Sommer hat der Kindergarten insgesamt 6 Wochen geöffnet. Die Arbeit der Pädagoginnen wird von vier wesentlichen Schwerpunkten geprägt: : Gesundheit : Bewegung : Natur : Tradition C.1.1 Zeitrahmen Der Baubeginn ist für Ende 2021 / Frühjahr 2022 angedacht.

  • 19

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    C.2 SCHWERPUNKT UND ZIELE Die Wettbewerbsaufgabe umfasst den Entwurf: : 2-gruppige Kinderkrippe : 4-gruppiger Kindergarten : Verwaltung : Gemeinsame Bereiche : Außenbereich für Kinderkrippe & Kindergarten C.2.1 Allgemeine Anforderungen Eingang/Garderobe Die Eingangssituation der Kinderkrippe und des Kindergartens sollte über einen gemeinsamen Eingang mit Windfang, mit einem dahinterliegenden Wartebereich, geschaffen werden. Die Zentralgarderobe ist in zwei Bereiche für die Kinder des Kindergartens und der Kinderkrippe zu organisieren. Der Weg zwischen Garderobe und Außenbereich sollte möglichst kurz sein. Hierfür sollte eine Schmutzschleuse als Zwischenbereich dienen. Der Mittagstisch wird nicht ausschließlich nur von Kindern des Kindergartens genutzt, sondern auch von den Kindern der Volksschule. Diese sollten ebenfalls den gemeinsamen Eingang nut-zen und einen kleinen Garderobenbereich für ca. 15 Haken finden. C.2.2 Allgemeine Anforderungen Kinderkrippe Auf Wunsch der Pädagoginnen sollte die Kinderkrippe und der Kindergarten räumlich getrennt sein. Die Kinderkrippe mit Gruppenräumen und ihren Bewegungszonen sollte lichtdurchflutet sein. Die Gangbereiche sollten als Bewegungs-/Spielflächen genutzt werden. Diese erweiterte Gangzone sollte auch über eine kleine Küche mit Essbereich verfügen (im Raumprogramm keine Flächen-angabe, da entwurfsabhängig). Es sollte viel Platz für Stauflächen in Wänden, Schränken, etc. sein, damit kein zusätzlicher Raum geplant werden muss. Die Kinderkrippe sollte über einen eigenen kleinen Außenbereich (zB in Form einer Loggia / Ter-rasse) verfügen. C.2.3 Allgemeine Anforderungen Kindergarten Die Gruppenräume des Kindergartens sollten von den Gang-/Bewegungsflächen einsichtig sein, damit die Kinder sehen können, was darin vor sich geht. Die Gangbereiche sollte ebenfalls, wie bei der Kinderkrippe, als Bewegungs-/Spielfläche genutzt werden und sind entwurfsabhängig in der Größer der Fläche. Es sollte ebenfalls sehr viel Stauflächen in Wänden, Schränken, etc. un-tergebracht sein. Auch in den Gruppenräumen sollte sich viel Staufläche (in Möbel integriert) fin-den lassen. C.2.5 Außenraumgestaltung Der Außenraum sollte möglichst großzügig gestaltet sein und Platz für die im Raumprogramm aufgezählten Spielmöglichkeiten finden. Der Außenbereich Kinderkrippe und Kindergarten sollte in getrennte Bereiche unterteilt sein, da die Kinder in den unterschiedlichen Altersgruppen unter-schiedliche Interessen haben, es sollten aber Begegnungsmöglichkeiten geben.

  • 20

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    C.3 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM Das Raum- und Funktionsprogramm ist unter Beachtung der Ansprüche der Nutzer und der inne-ren Organisationsstruktur zu entwickeln. Die angegebenen Flächen sind Zielwerte und sollen sich in einem wirtschaftlichen Entwurf wiederspiegeln. C.3.1 Raumprogramm Das Raum- und Funktionsprogramm wird als Beilage D 01 der Ausschreibung als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt. In die Tabelle sind die im Planungsentwurf ausgewiesenen Nutzflächen der im Raumprogramm geforderten Räume als Ist-Fläche einzutragen und dem Formblatt 2 – Statistik beizulegen. Die Verkehrsflächen oder zusätzlich angebotene Räume sind in die Tabelle selbstständig einzutragen. C.3.2 Dimensionierungen Zur Vergleichbarkeit der Projekte sind die folgend genannten Werte zu verwenden: Außenwandstärke der konditionierten Räume 45 cm Raumhöhen mind. 3,0 m Oberste Geschossdecke 60 cm Erdberührende Decken 50 cm Erforderliche abgehängte Decken für Leitungsführungen müssen einkalkuliert und dargestellt

    werden.

  • 21

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    C.4 EINZUREICHENDE UNTERLAGEN Für die Wettbewerbsarbeit stehen pro Projekt maximal ein Plan (800 x 1200 mm – Hochformat gerollt) zur Verfügung. Präsentationspläne und Vorprüfexemplare mit: Schwarzplan 1:2000 – genordet mit neu geplanten Baukörper Lageplan 1:500 – genordet mit dem Baukörper, Außenanlagen und Verkehrserschließung Grundrisse 1:200 – genordet mit Raumbezeichnung / Flächen / Höhen Schnitte 1:200 – mit Bezugshöhe ± 0.00 =000,00 m ü. A. Ansichten 1:200 Text des Erläuterungsberichts – Formblatt 3 auf einem der Präsentationspläne Renderings/Fotorealistische Darstellungen werden von der Vorprüfung überklebt! Einfache Skizzen zur Darstellung der Entwurfsidee, axonometrische Darstellungen als Drahtgit-termodell und Modellfotos sind möglich Modell 1:500 – in weißer Farbe Formblatt 1 – Verfasserbrief Formblatt 2 – Statistik als Deckblatt, mit den ausgefüllten Objekt- und sonstigen Daten, sowie die graphisch aufbereitete nachvollziehbare Berechnung der Bruttorauminhalte Bereich a Formblatt 3 – Erläuterungsbericht, maximal 1 Seite DIN A4 1 CD / USB-Stick mit: : Präsentationsplan *.PDF : Prüfdatei *.DWG : Formblatt 2 – Statistik *.PDF : Formblatt 3 – Erläuterungsbericht *.PDF : Raum- und Funktionsprogramm *.XLS Übersicht der abzugebenden Unterlagen (1) Verzeichnis der eingereichten Unterlagen A4 (2) Präsentationspläne und Vorprüfexemplare gerollt (3) Formblatt 1 – Verfasserbrief (4) Formblatt 2 – Statistik (5) Formblatt 3 – Erläuterungsbericht (6) Modell (7) CD / USB-Stick Prüfbarkeit der Unterlagen Zur Prüfung der Projekte ist zwingend eine Datei im Format DWG auf CD oder USB-Stick abzu-geben. Am Layer BGF sind die Polygonlinien der BGF sowie am Layer NF die Nettonutzfläche sowie die Verkehrsflächen nachzuweisen. Die Prüfdatei muss enthalten:

  • 22

    Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck | www.tirol.gv.at/dorferneuerung

    : Raumbezeichnung mit m²-Angaben : mind. ein Systemschnitt mit Höhenangaben : Grundgrenzen C.5 VERZEICHNIS DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN UNTERLAGEN Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. A 01 Lageplan *.DWG / *.PDF A 02 Lage- und Höhenplan mit Schichten *.DWG / *.PDF A 03 Schwarzplan *.DWG / *.PDF B 01 Auszug Flächenwidmung *.PDF D 01 Raum- und Funktionsprogramm *.XLSX E 01 Umgebungsmodell 1:500 – wird beim Hearing übergeben F 01 Formblatt 1 – Verfasserbrief *.DOCX F 02 Formblatt 2 – Statistik *.DOCX F 03 Formblatt 3 – Erläuterungsbericht *.DOCX Innsbruck, am 07. Dezember 2020