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1 A-h i.,,.J&c~ , !,"' -..1 Oh!}. :Yad r .,, Vorbemerkung Erledigung O ROck~prache tJ Ablage O Rückgabe D Weitergabe an_: ______ _, Mil der Beteiligung wird den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu dem jeweiligen konkreten Planverfahren gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen. Die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Absender: Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Umweltschutz - Badstraße 20 Datum: Tel .: Fax.: 11. April 2017 0781 805 6236 0781 805 1449 77652 Offenburg Bearbeiter: H. Püschel Allgemeine Angaben Stadt/GemeindeNerwaltungsgemeinschaft Mahlberg D Flächennutzungsplan __ han speter. pueschel@orten au kreis . de 622-364.53/pü Bebauungsplan für das Gebiet 11 0 rschweier Nord" - OT Orschweier, frühz. Btlg. D Satzung über den Vorh aben- und Erschließungsplan __ D sonstige Satzung __ Ihr Schreiben vom: 02.03.2017 Fristablauf für die Stellungnahme am: 10.04.2017 Stellungnahme 1. Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG i. V. m. NSG-RVO) nein D ja __ D Ausnahme/Befreiung 2. Landschaftsschutzgebiet(§ 26 BNatSchG i. V. m. LSG-RVO) nein D ja__ D Erlaubnis/Genehmigung 3. Natura 2000 - FFH-GebietNogelschutzgebiet (§§ 33 ff BNatSchG) nein D ja__ D FFH-Verträg li chkeitsprüfung 4. Besonderer Artenschutz(§ 44 ff BNatSchG) Onein D ja noch nicht untersucht

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1 A-h i.,,.J&c~ , !,"'

-..1

Oh!}. :Yad r .,,

Vorbemerkung Erledigung O ROck~prache tJ Ablage O Rückgabe D Weitergabe an_: ______ _,

Mil der Beteiligung wird den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu

dem jeweiligen konkreten Planverfahren gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen

Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen. Die

Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann.

Absender: Landratsamt Ortenaukreis

- Amt für Umweltschutz -

Badstraße 20

Datum:

Tel .:

Fax.:

11. April 2017

0781 805 6236

0781 805 1449

77652 Offenburg Bearbeiter: H. Püschel

Allgemeine Angaben

Stadt/GemeindeNerwaltungsgemeinschaft Mahlberg

D Flächennutzungsplan __

han speter. pueschel@orten au kreis .de

622-364.53/pü

~ Bebauungsplan für das Gebiet 110 rschweier Nord" - OT Orschweier, frühz. Btlg.

D Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan __

D sonstige Satzung __

Ihr Schreiben vom: 02.03.2017 Fristablauf für die Stellungnahme am: 10.04.2017

Stellungnahme

1. Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG i. V. m . NSG-RVO)

~ nein D ja __ D Ausnahme/Befreiung

2. Landschaftsschutzgebiet(§ 26 BNatSchG i. V. m. LSG-RVO)

~ nein D ja__ D Erlaubnis/Genehmigung

3. Natura 2000 - FFH-GebietNogelschutzgebiet (§§ 33 ff BNatSchG)

~ nein D ja__ D FFH-Verträglichkeitsprüfung

4. Besonderer Artenschutz(§ 44 ff BNatSchG)

Onein D ja noch nicht untersucht

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5. Biotop/Waldbiotop (§ 30 ff BNatSchG)

[gJ nein D ja __

- 2 -

D Ausnahme

6. Naturpark (§§ 17 ff BNatSchG i. V. m. Naturparkverordnung)

[gJ nein D ja -- D Erlaubnis

7. Eingriffs-/Ausgleichsregelung, ggf. gemäß Ökokonto (§§ 13 ff BNatSchG i. V. m. ÖKVO)

Schutzgut Boden sowie Schutzgut Biotoptypen/Pflanzen/Tiere

Beurteilung

D Keine Bedenken.

[gJ Fachliche Stellungnahme:

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen grundsätzlich Bedenken, da bei dem Eingriff in

Natur und Landschaft Schutzgüter erheblich betroffen werden und geschützte Arten

betroffen sein könnten. Die Bedenken können dann zurückgestellt werden, wenn

anhand der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz im Umweltbericht Ausgleichsmaßnahmen im

entsprechenden Umfang vorgenommen und artenschutzrechtliche Belange

berücksichtigt werden. Eine artenschutzrechtliche Abschätzung ggf. spezielle

artenschutzrechtliche Prüfung ist erforderlich, um Verbotstatbestände gern. § 44 Abs. 1

BNatSchG zu vermeiden.

Unterschrift

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Stadt Mahlberg Rathausplatz 7 77972 Mahlberg

IJ Abwasserzweckverband Südliche Ortenau •

Ansprechpartner: Manfred Vogt Telefon: O 78 22 / 432 900

Steuernummer: 10049-05055

Datum: 10.04.2017 11:,: 04 17vo03

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Orschweier-Nord" in Mahlberg, Ortsteil Orschweier Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belan-ge gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 02.03.2017 nehmen wir in der oben genann­ten Angelegenheit wie folgt Stellung:

Seitens des Abwasserzweckverband Südliche Ortenau bestehen keine grundsätzli­chen Bedenken. Der Anschluss des neuen Schmutzwasserkatralsanden Verbands­sammler ist mit dem Abwasserzweckverband abzustimmen. -----Zu Ziffer A9.2 schlagen wir vor, die Anforderung bezüglich der Hofbefestigungen z. B. durch beispielhafte Aufzählung möglicher Befestigungsarten zu präzisieren und gegebenenfalls eine Aussage zur ~ ssigkeit/Unzulässigkaj.t des Anschlusses von Hofabläufen an die Entwässerung mit aufzunehmen.

Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist erforderlich.

Mit freJ lichen Grüßen

Manfred~ gt

Abwasserzwe:kwband Sii<lli<hc Ortenau Rohans~aße 17 • 77955 Ellenheim Telefon O 78121432 900 Telefax O 78 22/ 44 75 44 E·Miil [email protected]

VerbandSldi!{aolage Im EUenbogenwa:d • 7791i6 Kappel-Qa!enhaus<n Telelon07822/6 11 35 Telefax O 78 22/16474 H .lail [email protected]

Bankverbindungen Sparl<asse Offeoburg-Ortenau BLZ 664 500 50, Konto-Nr. 70 00 01 21 IBAN: DE75 6645 0050 0070 0001 21, svnFT-BIC: SOLADES IOFG Volksbank Lallt-Ettenheim, BLZ 682 900 00, KonlD-Nr. 60 06 85 00 IBAN: DEOS 6829 0000 0060 0685 00, svnFT-BIC: GENODE61 LAH

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Stadt Mahlberg Postfach 1165 77972 Mahlberg

Aufstellung des Bebauungsplanes „Orschweier-Nord"

~ Bürgermeisteramt ~ Kappel-Grafenhausen

brl ~ -(T)~(z ~-

Bauamt

Rathausstraße 2 77966 Kappel-Grafenhausen Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 08:00- 12:00 Uhr

Mi. 16:00 - 18:00 Uhr

Unser Aktenzeichen: 621.253

Bearbeiter: Harald Killius Telefon: 07822 863 28 Telefax: 07822 863 18 [email protected]

07. Apri l 2017

Frühzeitige Betei ligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 20.07.2015 teilen wir Ihnen mit, dass der Gemeinderat der Gemeinde Kappel-Grafenhausen über den Bebauungsplan in seiner Sitzung vom 03.04.2017 beraten hat.

Der Gemeinderat hegt Bedenken hinsichtlich der Hochwassersituation. Eine Verschärfung der bereits jetzt schon angespannten Situation ist zu vermeiden.

Ebenso sieht der Gemeinderat die Einleitung des Schmutzwassers in den Verbandssammel-

\1

kanal als äußerst kritisch an. Der Verbandssammler ist im Bereich Kappel-Grafenhausen bereits jetzt überlastet_._ Eine weitere Überfrachtung kann nicht akzeptiert werden, da durch die schon bestehende Uberlastung Schutzmaßnahmen gegenüber unseren Wohngebieten getroffen werden müssen.

Der Gemeinderat bittet um Nachweis, dass sowohl die Einleitung des Regenwassers in den Vorfluter als auch des Schmutzwassers in den Verbandssammler für die Gemeinde Kappel­Grafenhausen unschädlich ist.

Eine weitere Beteiligung am Verfahren wird gewünscht.

dlichen Grüßen

..

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Stadtverwalt ung Lahr Postfach 2180 · D-77911 Lahr/ Schwarzwald Abu.1D$, /

Stadt Mahlberg Frau Tanja Huber Rathausplatz 7 77972 Mahlberg

ÖN . • S-laeil V

!'3'i/: Dl' " , --~-··-· r:1/1.A d l 8 ER fl'"'

8[.111 1 A RA-T~-, (~~ (. :i;_J ---.. - -L~-~~~-~sw ·~ 1

~ 1 0. April 2017 12~/ Erledigung .. J Ab lage § fl~ckspracho·;

0 Weitergabe an : Ruckgabe -----------

Bebauungsplan „ Orschweier - Nord"

r- , l ...1 Stadt Lahr

Stadtplanungsamt Schillerstraße 23, 77933 Lahr Rathaus 2, Zimmer 1.56 Hans-Georg Lütkenhaus Telefon: 07821 910-0688 Telefax: 07821 910-0682 E-Mail: [email protected]

www.lahr.de

(E-Mail-Adresse vorerst nur ror formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur.)

6. April 201 7

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 abs. 1 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Huber,

von der Stadt Lahr werden keine Anregungen zum Entwurf des o. g. Bebauungsplanes vorgebracht. Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

~ L ~~ink

Stadtbaudirektorin

Rathausplatz 4 77933 Lahr Telefon +49 (0)7821 9 10 - 00 Telefax +49 (017821 910 - 0222 [email protected] wvlW fahr.de

Sparkasse Offenburg/Ortenau IBAN DE03 6645 0050 0076 0591 64 BIC SO LAD ES 1 OFG Postbank Karlsruhe IBAN DE07 6601 0075 0003 6737 55 BIC PBNKDEFF

Volksbank Lahr e .G IBAN DE53 6829 0000 0000 8 100 02 BIC GEN0DE61 LAH Deutsche Bank IBAN DE34 6827 0033 0011 8000 00 BIC DEUTDE6F682

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Tanja Huber

Von: Gesendet: An: Ce: Betreff:

Sehr geehrte Frau Ribar,

Tanja Huber Dienstag, 4. April 2017 15:22 'Doris Ribar' 'Thomas Kernler - Zink Ingenieure GmbH' AW: Bebauungsplan "Orschweier-Nord" der Stadt Mahlberg, Ortsteil

Orschweier

wie vereinbart genehmigen wir hierm it die Fristverlängerung bis zum 13.04.2017

Mit freundlichen Grüßen

Tanja Huber Hauptamtsleiterin

Stadt Mahlberg Rathausplat z 7 77972 Mahlberg

Te l: 07825/8438-15 Fax: 07825/ 8438-38

E-Mail: huber.stadt @mah lberg.de Homepage: www.mahlberg.de

Von: Doris Ribar [mailto:[email protected])

Gesendet: Dienstag, 4. April 2017 14:17 An: Tanja Huber <huber.stadt@mah lberg.de>; [email protected] Ce: Jasmin Heimburger <[email protected]>; Stephan Manz <[email protected]>

Betreff: Bebauungsplan "Orschweier-Nord" der Stadt Mahlberg, Ortsteil Orschweier

Sehr geehrte Frau Huber,

wie soeben telefonisch besprochen, benötigen wir zur Erstellung unserer Stellungnahme für o. g. Bebauungsplan eine längere Bearbeitungszeit. Wir bitten um Fristverlängerung bis zum 13.04.2017. Ich bitte um eine kurze Rückmeldung .

Im voraus vielen Dank.

Mir freundlichen Grüßen

Doris Ribar

Landratsamt Ortenaukreis Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz Badstraße 20 77652 Offenburg

Telefon: 0781 805 9674 Telefax: 0781 805 9666

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Tanja Huber

Von: Gesendet:

An: Ce: Betreff:

Sehr geehrter Herr Manz,

Tanja Huber Dienstag, 4. April 2017 11 :33 'Stephan Manz' 'Thomas Kernler - Zink Ingenieure GmbH' AW: Stellungnahme Bebauungsplan "Orschweier-Nord"

der Fristverlängerung bis zum 12.04.2017 w ird stattgegeben.

Mit fre undlichen Grüßen

Tanja Huber Hauptamtsleiterin

Stadt Mahlberg Rathausplatz 7 77972 Mahlberg

Tel: 07825/8438-15 Fax:07825/8438-38

E-Mail: [email protected]

Homepage: www.mahlberg.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----Von: Stephan Manz [mailto:[email protected]]

Gesendet: Dienstag, 4 . April 2017 11:31 An: Tanja Huber <[email protected]> Betreff: Stellungnahme Bebauungsplan "Orschweier-Nord"

Sehr geehrte Frau Huber,

ich sehe mir gerade den Bebauungsplan "Orschweier-Nord" an und wo ll te die Fest setzungen auch noch mit Herrn

Eisenmann durchsprechen. Abgabefrist ist der 10.04.17. Diese Frist kann ich leider nicht einhalten, wesha lb ich um Fristverlängerung bis 12.04.17 bitte.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Manz Landratsamt Ortenaukre is Bau rech tsa m t Badstraße 20 77652 Offenburg

Telefon: 0781 805 1221 Telefax: 0781 805 9633 E-Mail : mai lto:[email protected]

Internet: http://www.ortenaukreis.de

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/bcvo3, / Onq.Sefa& ~

Regionalverband Südlicher Oberrhein. Reichsgralenstr. 19, 79102 Freibü71)

Stadt Mahlberg Frau Tanja Huber Rathausplatz 7 77972 Mahlberg

Erlodigung Ablage Weitergabe an:

Bebauungsplan „Orschweier-Nord", Stadt Mahlberg hier: Stellungnahme gern. § 4 Abs. 1 BauGB

Ihr Schreiben vom 02.03.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Planung sieht eine etwa 2,2 ha große Wohnbaufläche WA vor. Wie Sie aufzeigen werden die Grundstücksgrößen für die freistehenden Einfamili­enhäuser voraussichtlich oft mehr als 600 qm umfassen. Die Ausnutzung von drei Wohneinheiten pro Einzelgebäude wird aufgrund des erhöhten Stellplatznachweises sowie aufgrund der maximal zulässigen Trauf- und Firsthöhe sehr unwahrscheinlich sein.

Insbesondere aufgrund des hohen Siedlungsdrucks in Mahlberg ß.9~iF eine effektivere Flächennutzung im Sinne eines sparsameren Umgangs mit

~ rund una BoOen an. Auchin ländlich ge prägten Bereichen können dichte­re Bauformen einer städtebaulich angemessenen Entwicklung entsprechen. Die räumlich differenzierte Festsetzung von Mehrfamilienhäusern und Hausgruppen, aber auch von Doppelhäusern, könnte hierzu einen Beitrag leisten. Sofern jedoch alternativ zu diesen Bauformen freistehende Einfami­lienhäuser zugelassen werden, werden diese sich auf dem Markt i.d.R. durchsetzen.

Bezogen auf Ziffer 4.2 der Begründung weisen wir darauf hin, dass der Re­gionalplan keine landwirtschaftlichen Flächen „festlegt". Hierbei handelt es sich vielmehr um eine nachrichtliche Übernahme.

Aus reg ionalplanerischer Sicht bestehen keine weiteren Anregungen, Hin­weise und Einwendungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Jehle / /J 1' l . ,rvvv<_,

Regionalverband Südlicher Oberrhein

Ansprechpartner/in:

Ingo Jehle

Durchwahl:

0161no321 .25

Unser Zeichen:

GemK/25

Datum : 17.03.2017

Regionalverband Südl icher Oberrhein

Körperschaft des

öffentlichen Rechts

Reichsgrafenstrasse 19

79102 Freiburg i. Br.

Tel : + 49(0)761/70327·0

Fox: +49(0)761/70327-50

rvso@region-suedlicher­

oberrhein.do www.region-suedlicher·

oberrhein.de

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Tanja Huber

Von:

Gesendet:

An: Betreff:

Sehr geehrte Frau Huber,

Gänshirt Simone <[email protected]> Mittwoch, 15. März 2017 13:03 Tanja Huber Bebauungsplan "Orschweier Nord" in Orschweier

A6cuo5 ,...----0 ;-z q. s b-CL/ II V'

gegen den Bebauungsplan „ Orschweier Nord" erhebt die Gemeinde Kippen heim keine Einwände. Eine weitere

Beteiligung am Bebauungsplanverfahren ist nicht erforderlich .

Mit freundlichem Gruß

Bürgermeisteramt Kippenheim - Hauptamt, Abt. Bauen und Recht -Untere Hauptstr. 4 77971 Kippenheim

Tel. E-Mail

07825/903-2 7 [email protected]

Eing.: 1 6. März 2Qt7 Erledigung ROcksprachE/ Ablage D Rückgabe

1,

0 Weitergabe an: '-'=---"'--~.;.:_.. _____ _J

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l bnNCTZE GmbH Tullastraße 61 79108 Freiburg i. Br. Telefon 0800 2 21 26 21 Telefax 0761 so 82 83 bnnetze.de

Stadtverwaltung Mahlberg Frau Tanja Huber Rathausplatz 7

77972 Mahlberg

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht

Kr-la / 02.03.2017 (Zink Ingenieure)

Zuverlässig u nd vo r Ort

Bgm

Etng.: 1 7. März 2017 \ü,....,,,..,-J-=---701AR;=;;üc~k~spöiriaccthiee(JJ earbeiter / in Henry Glassen

Erledigung D Ablage D Rückgabe

elefon 0761 279 2852 11Q~~W~e1~·1e::rgffa~b~e~a~n:....: -------; i.: Telefax 0761 279 542852

Unser Zeichen/Vertragskonto

WAS-AM /bnglhe

E-Mail [email protected]

Anhörungsverfahren nur an:

[email protected]

Dat um

14.03.2017

Stellungnahme gern.§ 4 Abs.1 BauGB

Bebauungsplan „Orschweier Nord", Stadt Mahlberg, Gemarkung Orschweier

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Schreiben des Ingenieurbüro Zink vom 2. März 2017 haben wir erhalten.

Nach eingehender Prüfung der vorge legten Plä ne und schriftlichen Unterlagen nehmen wir in dem Planverfahren als Träger öffentlicher Belange Stellung. Die Stellungnahme ist diesem Schre iben als Anlage 1 beigefügt.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Herr Glassen (Tel. 0761 279-2852) gerne zur Verfügung.

Mit freund lichen Grüßen

bnNETZE GmbH

i. V. Bernd Bauch i. A. Henry Glassen

Anlagen: Ste llungnahme (Anlage 1)

bnNETZE GmbH Amtsgericht Freiburg - HRB 290 381 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Mathias Nikolay

Commerzbank Freiburg 160772000 (BLZ 68040007) IBAN: DE28 6804 0007 0160 7720 00 BIC: COBADEFFXXX

Geschäfts führer: Volker Geis Reinhold Lohr

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bnNETZE Anlage 1

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Formblatt gern. VwV TÖB Nr. 4 S. 1

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an Planfeststellungsverfahren, Bauleitplanverfahren und vergleichbaren Satzungsverfahren

Vorbemerkung

Mit der Beteiligung wird den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu dem jeweiligen konkreten Planverfahren gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, dem Verfahrensträger die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit der Verfahrensträger den Inhalt nachvollziehen kann.

Leerzeilen bitte ausfüllen, zutreffendes ankreuzen IEl

A. Allgemeine Angaben

StadVGemeinde/Amt Stadt Mahlberg

D Flächennutzungsplan

18! Bebauungsplan „Orschweier Nord", Gemarkung Orschweier

D vorhaben bezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan)

D sonstiges Verfahren

Fristablauf für die Stellungnahme am 10.04.2017

B. Stellungnahme des Trägers öffentlicher Belange

Bezeichnung des Trägers öffentlicher Belange:

bnNETZE GmbH

Absender: bnNETZE GmbH Tullastraße 61 79108 Freiburg i. Br.

D Keine Äußerung

Datum: 14.03.2017 Tel : 0761 2792852 Fax: 0761 279542852 Bearbeiter/in Henry Glassen AZ.: WAS-AM/ bnglhe

18! Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die ohne Zustimmung, Befreiung o. ä. der Fachbehörde in der Abwägung nicht überwunden werden können (bitte alle drei Rubriken ausfüllen)

1. Einwendung:

keine

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2. Rechtsgrundlage:

entfällt

3. Möglichkeiten der Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen):

entfällt

~ Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes und des Zeitrahmens:

Die Wirtschaftlichkeit von Leitungsverlegungen zur Sicherstellung der Erdgasversorgung ist zu prüfen. Investitionen werden nach unternehmerischen Gesichtspunkten, auch im Hinblick auf beabsichtigte oder vorhandene energetische Konzepte, geplant.

~ Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage:

Bei gegebener Wirtschaftlichkeit kann das Verfahrensgebiet durch Erweiterung des bestehenden Leitungsnetzes ausgehend von der Hauptstraße, Kirchfeld oder Im Grün mit Erdgas versorgt werden. In Anlehnung an die DIN 18012 wird für Neubauvorhaben ein Anschlussübergaberaum benötigt. In diesem ist ausreichend Platz für Zähler der bnNETZE GmbH vorzusehen. Der Hausanschlussraum ist an der zur Straße zugewandten Außenwand des Hauses einzurichten und hat ausreichend belüftbar zu sein. Anschlussleitungen sind geradlinig und auf kürzestem Weg vom Abzweig der Versorgungsleitung bis in den Hausanschlussraum zu führen. Für die rechtzeitige Ausbauentscheidung, Planung und Bauvorbereitung des Leitungsnetzes, sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnalunen der anderen Leitungsträger wird eine angemessene Vorlaufzeit benötigt. Daher ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnalunen im Bebauungsplangebiet der bnNETZE GmbH, Am Unteren Mühlbach 4, 77652 Offenburg, so früh wie möglich, mindestens jedoch 4 Monate vor Erschließungsbeginn, schriftlich angezeigt werden. Nach Abschluss des Verfahrens bitten wir um Benachrichtigung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes und um Zusendung einer rechtskräftigen Ausfertigung als pdf-Datei.

Freiburg i. Br., 14.03.2017

Datum, Unterschrift i. V. Bernd Bauch i. A. Henry Glassen

2

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(

Ein Unternehmen der EnBW

~

~~ NetzeBW Netze BW GmbH Herbolzhe1mer StraOe 36 79365 Rhe,nhausen

Bürgermeisteramt der Stadt Mahlberg Frau Tanja Huber Rathausplatz 7 77972 Mahlberg

Stadt Mahlberg

' Name Hanspeter Mirwald

Bereich Netzplanung mi r/es Telefon +4 9 7 643 808- 146 Telefax +49 7643 808-297 E-Mail h.mirwa ld(a)netze-bw.de

Ihr Ze,chen Kr-la Ihr Schreiben 2. März 2017

Datum 8. März 2017 Seite 1/2

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Orschweier-Nord" in Orschweier Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige r Träger öffentlicher Belange gemäߧ 4 Abs. 1 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

der oben genannte Bebauungsp lan wurde von uns eingesehen und hinsicht lich der Stromversorgung überprüft.

Als Träger öffentlicher Belange gemäß Bundesbaugesetz§ 2 Absatz 5 stellen wir folgenden Antrag:

Für die Stromversorgung in diesem Baugebiet ist. wie im beiliegenden Bebau­ungsplan eingezeichnet, für die Errichtung einer Ortsnetz-T ransformatorenstation ein Platzbedarf mit einer Größe von ca. 5 x 5 m erforderlich. Wir bitten Sie, im Bebauungsplan einen Platz im Bereich der im Plan e1ngeze1chneten Stelle aufzu­nehmen. Die T ransformatorenstation muss direkten Zugang bzw. Anschluss von der Straße haben. Für die rechtliche Sicherung der Station ist die Eintragung einer beschränkten persön lichen Dienstbarkeit erforderlich.

Nach der auf dem Urteil des BVerwG - 8 C 85/86 - vom 11.1 2.1987 beruhenden Entscheidung des VGH Baden-Württemberg - 2 S 1826/89 - vom 31.0 1.1991 und den Ausführungen des Gemeindetages Baden-Württemberg in der Arbeitsmappe Ziffer 5 .. Erschließungsbeitrag nach dem BauGB„ erfü llen Transformato rensta ­tionen in Baugebieten Erschließungsfunktion. Ihre Grundstücksflächen unter­li egen nicht der Erschließungsbeitragspflicht nach dem BauGB. Wir bi tten des ­halb, bei der Festlegung der Erschließungskosten die Flächen der Stations­grundstücke auszunehmen und diese Kosten auf die übrigen Erschließungs­flächen zu vertei len. Bei dieser Vorgehensweise erleiden die Gemeinden keine Mindereinnahmen an Erschließungskosten. Wir bitten um Verständnis, dass wir derartige Zahlungen deshalb nicht leisten können.

Netze BW GmbH

Herbolzhe,merStraße 36 · 79365 Rheinhausen · Telefon +69 7663 808·0 · Telefax +/,9 761,3 808-297 · www.netze-bw.de

Bankverbindung: SW Bank · BIC S0LADEST600 · IBAN DES& 6005 0101 0001 3667 29

S,tz der Gesellscha lt: Stuttgart · Amtsgericht Stuttgart · HRB Nr. 71.7736 · Steuer-Nr . 35001/0 1075

Vors,tzender des Aufsichtsrats: Dr. Hans-Josef Zimmer . GeschaftsfLihrer: Dr. Christoph MLiller (Vors,tzenderl. Dr. Martin Konermann . Bodo Moray

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I

(

Ein Unternehmen der EnBW

' ~ " NetzeBW ~

Die herzustellenden Stromanschlüsse im oben genannten Baugebiet sollen mit­tels Erdkabel. entsprechend dem heutigen Stand der Technik, ausgefüh rt werden. Die Kabelverlegung im Baugebiet kann erst durchgeführt werden, wenn von Sei­ten der Gemeinde die Voraussetzungen hierfür [Straßenbau! geschaffen sind .

Die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden sich im Eigentum der Gemeinde.

Um eine koordinierte Bauausführung sicherstellen zu können, ist es sinnvoll gleichzeitig mit der Planung unseres Versorgungsnetzes auch die Planung der Straßenbeleuchtungsanlagen in diesem Gebiet durchzuführen.

Die Netze BW GmbH sollte deshalb in die Planung der Straßenbeleuchtungsanla ­gen frühzeitig eingebunden werden.

Hinsichtlich der Kabeltrasse innerhalb des Neubaugebiets bitten wir um Berück­sichtigung des" Merkblatts über Baumstandorte und unterirdische Versorgungs­anlagen", der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.

Die Herstellung des elektrischen Versorgungsnetzes erfolgt durch ein von der Netze BW GmbH beauftragtes, qualifiziertes Unternehmen. Bei der Ausführungs­planung ist der hierfür erforderliche ze itliche Aufwand bei der Netze BW GmbH zu erfragen und im Bauzeitenplan zu berücksichtigen.

Wir bitten Sie, die vorgenannten Aussagen, soweit sie für die Planung von Bedeu­tung sind, in den textlichen bzw. zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes aufzu­nehmen.

Wir bitten Sie, den Bauablauf so zu planen, dass die Arbeiten zur Kabelverlegung beim Niveau „Unterkante Bordstei nanlage" erfolgen können. Für die Kabelverle­gearbeiten benö tigen wir eine Bauzeit von ca. acht bis zehn Wochen.

Die Arbeiten zur Kabelverlegung werden vo n Netze BW GmbH ausgeschrieben.

Wir bitten zu gegebener Zeit um Übersendung eines Bauzeitenplanes.

Wir bedanken uns für die Beteiligung am Bebauungsplanverfahren und bi tten weiterh in um Beteiligung.

Freundliche Grüße

Net,e BW Gm~ (

iA~~itld Anlage:

1 Planauszug

Seite 2/2

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Tanja Huber

Von: Gesendet: An: Betreff:

Sehr geehrte Frau Huber,

Schoor Markus < [email protected]> Dienstag, 7. März 2017 08:54 Tanja Huber Bebauungsplan "Orschweier-Nord"

wir danken Ihnen für die Übersendung der Plan unterlagen und teilen Ihnen mit, dass seitens der Stadt Ettenheim keine Bedenken hinsichtlich Ihrer Planungen bestehen. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist erwünscht.

Mit freundlichen Grüßen Markus Schoor

Stadtverwaltung Ettenheim Fachbereich III - Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße 16 - 77955 Ettenheim Telefon : 07822 432-320 Telefax: 07822 432-399 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.ettenheim.de

Barockstadt Ettenheim leben. genießen. wohlfühlen.

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B~ RÄ[~r."1 c,, 1 St• IPS>V'.~ i ----- z l

Eing.: 8. März 21ri7 1

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Erladigung O Ftücksprac: •. ~ AIJlage D Rückgabe j

O Weitergab~ an:

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Tanja Huber

Von:

Gesendet: An:

Dohl, Tobias <[email protected]> im Auftrag von OFFENBURG.PP.FEST.E.V <OFFENBURG.PP. [email protected]> Freitag, 3. März 2017 14:01 Tanja Huber

Betreff: WG: Stadt Mahlberg, BP "Orschweier-Nord ", frühzeitige Beteiligung -On!), ',;./a 1." ./ Stellungnahme bis zum 10.04.17

Anlagen: ST D 1' fvl°ÄHL BE , ;; 2-03-2017 an Polizeidirektion OG wg Vorentwurf mit Anlage 8.pdf;

HA BTA GK StA rsw ciiifü lberg_BP _Orschweier-Nord_ 1-Planzeichnung_20170213.pdf; H : a lberg_BP _Orschweier-Nord_2-Textteil_20170213.pdf;

M~ lberg_BP _Orschweier-Nord_3-Begründung_20170213.pdf;

l,/.ik-:=-:-:+-- ----~~~~-i-'a;.:..11berg_BP _ Orschweier-Nord_8-Anschluss-an-K5345_20170213.pdf Erledigung Rücl<! rache

Eing.: 7. März 2017

Ablage D Rückgabe 0 Weitergabe an:

Sehr geehr e rau Hu er,

das Polizeipräsidium Offenburg hat zu den vorgelegten Planungen keine grundsätzlichen Bedenken. Wir möchten Sie

jedoch auf fo lgendes Hinweisen:

• Laut Verwaltungsvorschrift-StVO zu Z. 310 steht die Ortstafel zu Beginn der geschlossenen Bebauung. ,,Eine

geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden". Nach

derzeitigem Planungsstand werden die relevanten Grundstücke nicht über die Kreisstraße sondern über die

Planstraßen erschlossen. Bei strenger Auslegung der verwa ltungsinternen Vorgabe könnte eine Verschiebung

der Ortstafe l möglicherweise nochmals zur Diskussion gestellt werden .

• Die Ausführungen zur „Gleichberechtigung" aller Verkehrsteilnehmer auf den Mischflächen (Planstraßen 4 und

5) können wir nicht teilen. ,,Eine Gleichberechtigung" ist durch Vorgaben der StVO nur in verkehrsberuhigten

Bereichen gegeben. In der Praxis sehen wir hier allerdings keine Probleme.

• Der Anlage „Mahlberg_BP _Orschweier-Nord_8-Anschluss-an-K5345_20170213" ist nicht zu entnehmen, welche

Variante favo risiert wird bzw. umgesetzt werden soll. Hierzu können wir somit keine Stellungnahme abgeben.

M it freundlichen Grüßen

Tob ias Dohl Polizeipräsid ium Offenburg Führungs- und Einsatzstab Sachbereich Verkehr Prinz-Eugen-Straße 78 77654 Offenburg Tel. : 0781 21-1633 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]

Von: Gabriele Laug [mailto:[email protected]] Gesendet: Donnerstag, 2. März 2017 16:34 An: OFFENBURG.PP.FEST.E.V Ce: [email protected] Thomas Kernler ([email protected])i Thomas Jäger

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('[email protected]); OG Harald Steiner ([email protected]); Johannes Sackmann ([email protected]); Michael Hölzle (M [email protected]); [email protected]; [email protected]; [email protected]; axel.jud@heine-jud .de; [email protected] Betreff: Stadt Mahlberg, BP "Orschweier-Nord", frühzeitige Beteiligung - Stellungnahme bis zum 10.04.17

Guten Tag,

Sie erhalten Unterlagen zum o. g. Bebauungsplan mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 10.04.17.

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.

Freundliche Grüße

i. A. Gabriele Laug

Zink-Ingenieure Poststraße 1 77886 Lauf Tel.: 07841 /70392 Fax: 07841/70380

mailto:Gabriele.Laug@Zink-1 ngenieure.de http://www.zink-ingenieure.de

2

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Industrie- und Handelskammer Süd licher Oberrhein

... ,A-brJ..>C1J: . sied~ i/

0"13· Olndustrie- und Handelskammer SOdbcher Oberrhein I Pos1fach 8 60 179003 Fteiborg

Stadt Mahlberg Frau Tanja Huber Postfach 11 65 77972 Mahlberg

Eing.: 6. März 2017 Erledigung

O Ablage

O Weiter2,:::.ab::::e:.:a:::.n::..: --------~

Unser Zeichen

HGF-as

Ihre Ansprechpartnerin

Andrea Steuer

E-Mail

[email protected]

Telefon

+49 761 38 58- 119

Telefax

+49 761 38 58- 4119

Freiburg , 3. März 2017

Bebauungsplanverfahren "Orschweier-Nord" der Stadt Mahlberg, Ortsteil Orschweier; frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Sehr geehrte Frau Huber,

wir bedanken uns für das Schreiben des Ingenieurbüros Zink vom 2.3.2017 und die Möglichkeit, in o.g. Bebauungsplanverfahren Stellung zu nehmen. Von Seiten der IHK Südlicher Oberrhein sind zur Planung der Stadt weder Bedenken, noch Anregungen zu äußern. Auf eine weitere Beteiligung kann gerne verz ichtet werden. ··----

2/:. ~e~ ~ ar ~/ euer

,;.....---Rauptgeschäftsführung / Stab Referentin für Raumordnung / Bauleitplanung

lnd ustrlo- und Uandclskammor Si tz un<J Haupt.s telle Freiburg Hauptgcschäftsstollc Lahr Volksbank Froiburg Südlicher Oberrhein Schnewlinstr. 11 - 13 Postfach 8 60 Lolzbcckstr. 31 Postfach 15 47 Konto: 1 325 000 BLZ 680 900 00 E-Mail: [email protected] 79098 Freiburg 79008 Fre,burg 77933 Lahr 77905 Lahr IBAN OE62 6609 0000 0001 3250 00 W\Vw.sue<llicher-oberrheiruhk.de Tel +49 761 3658-0 Fax •49 761 3658-222 Tel •49 7821 2703-0 Fax • 49 782 1 2703-777 BIC: GENOOE61FR1

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Landratsamt Ortenaukreis - Postfach 19 60 - 77609 Offenburg

LANDRATSAMT ORTENAUKREIS

Baurechtsamt Badstraße 20 - 77652 Offenburg

Zink Ingenieure i

rv·cezeiten: Mo. - Fr. 08:30 -12:00 Uhr

0 (' r J\ b Do. 13.00 - 18.00 Uhr

r Q. . 1 _...,iO.CYJ I r Zeichen:

lng.-Büro für Tief- und Wasserbau Poststraße 1

r l I .'": -· D... Ihre Nachricht vom: ~1vc,.._ )G-u Unser Zeichen: P2015109/8

Unsere Nacrricht vom:

77886 Lauf Bearbeiter: Herr Manz Zimmer: 243 A Telefon: 07818051221 Telefax. 0781 805 9633 E-Mail: stephan manz@ortenaukre1s de

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Aufstellung Bebauungsplan „Orschweier-Nord", Mahlberg-Orschweier Frühzeitige Beteiligung nach§ 4 Abs. 1 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 02.03.2017 wurden wir über die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungs­plans informiert. Gleichzeitig erhielten wir Gelegenheit Stellung zu nehmen.

Im Einzelnen nehmen wir zu dem o.g. Bebauungsplan wie folgt Stellung:

1. Baurechtsamt Ansprechpartner/-in: Herr Manz Telefonnummer: 0781 805 1221

Der Bebauungsplan entwickelt sich aus einem genehmigten Flächennutzungsplan. Gemäߧ 10 Abs. 2 BauGB ist der Bebauungsplan nicht genehmigungspflichtig .

Wir bitten, uns nach der ortsüblichen Bekanntmachung zwei Fert igungen der Unterlagen (Sat­zung, Begründung , Bebauungsvorschriften und dazugehörige Pläne) sowie einen Nachweis über die Bekanntmachung vorzulegen.

Es werden folgende Anregungen vorgebracht:

Satzung: Diese sollte der Offenlage beigefügt werden.

Bauplanungsrechtliche Festsetzungen: Bei Ziffer A2.2. 1 sollte der Bezug OK Erschließungsstraße sein. Der Planeintrag für Eckgrund­stücke fehlt.

Landratsamt Ortenaukreis Telefon Allgemeine Servicezeiten USt. •Nr. Postfach 19 60, 77609 Offenburg Zentrale 0781 805 O Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr DE 14 25 81 768 Badstraße 20, 77652 Offenburg Telefax 0781 805 1211 Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr E-Mail: [email protected] www.ortenaukreis.de und nach Vereinbarung

Sparkasse Offenburg/Ortenau (BLZ 664 500 50) 205 45 Swift-B!C· SOLADES 1 OFG IBAN DE 80 6645 0050 0000 0205 45 Vo lksbank in der Ortenau tBLZ 664 900 CO) 987 700 Swift-BIC: GENODE 61 OG1 IBAN DE 66 6649 0000 0000 9877 00

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Her A3.1.1: 2' sollte „und·' durch „oder" ersetzt werden. ~~; ehen davon aus, dass die Länge bei Doppelhäusern auf das Doppelhaus und nicht die oop~elhaushälfte bezogen ist und mit Länge die Breite und nicht die senkrecht zur Straße ge­messene Tiefe gemeint ist. Dies könnte der Klarheit halber noch deutlicher gemacht werden.

Bei Ziffer A.4.2 sollten die überdachten Stellplätze noch ergänzt werden.

Bei Ziffer A9.2 ist für den Versickerungsgrad ein Faktor anzugeben.

Örtliche Bauvorschriften:

Ziffer 81 .1.1: Wir schlagen vor alle Dachformen, somit auch ein versetztes Pultdach, von O -45° zuzulassen.

Ziffer B.1. 1.2: Wir regen an, die Dachbegrünung nur bis zu einer Neigung von maximal 7° (Flachdach) zu for­dern und untergeordnete Bauteile (z.B. Eingangsüberdachungen, Erker, ... ) von der Dachbe­grünung auszunehmen. Wir weisen darauf hin, dass die Begrünung in der derzeitigen Formulierung auch z.B. bei Gara­gen, überdachten Stellplätze und Nebenanlagen einzufordern ist.

Bei Ziffer 85.1 könnte der rechtliche Begriff „gefangener Stellplatz" ergänzt werden.

Begründung: Ziffer 3.2.2, erster Absatz, letzter Satz: Bei einem Vollgeschoss zzgl. eines Vollgeschosses im Dachgeschoss handelt es sich um eine 2-geschossige Bebauung .

Ziffer 6.5.1: Dort wird das Thema der Spritzmittelabdrift behandelt. Das Amt für Landwirtschaft fordert in seiner Stellungnahme an der nördlichen Grenze des Geltungsbereichs des Bebau­ungsplans einen Immissionsschutzstreifen, welcher in den Geltungsbereich des Bebauungs­plans miteinbezogen werden sollte. Die Forderung nach einem Immissionsschutzstreifen halten wir ebenfalls für fach lich korrekt. Allerdings muss der Immissionsschutzstreifen nicht zwangsläu­fig innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen. Er kann auch außerhalb liegen, wenn auf andere Weise sein Schutzzweck dauerhaft gesichert ist. Als naturschutzfachlicher Ausgleich soll auf dem Fist. Nr. 1684 eine Feuchtwiese mit Auencha­rakter und auf den Fist. Nrn. 1667, 1669 und 1834 eine Streuobstwiese entstehen. Die Flächen liegen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung der Flächen wird aufgegeben. Der externe Ausgleich muss rechtlich dauerhaft gesi­chert sein. Wir gehen davon aus, dass dies erfolgt. Andernfalls wäre der Bebauungsplan fehler­haft. Im Bereich der Feuchtwiese ist u.E. nicht mit dem Einsatz von Spritzmitteln und somit einem Nutzungskonflikt mit der heranrückenden Bebauung zu rechnen. Auf den Flächen der Streu­obstwiese ist u.E. allerdings mit einem Spritzmitteleinsatz und deshalb einem Nutzungskonflikt zu rechnen. Dieser kann u.E. auf zwei Arten gelöst werden: Verzicht des Einsatzes von Spritz­mitteln auf der Fläche der Streuobstwiese. Dieser ist dauerhaft rechtlich zu sichern (z.B. durch Baulast). Oder der Pflanzung einer, wie in der Stellungnahme des Amts für Landwirtschaft be­schriebenen, Hecke unmittelbar angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplans.

Ziffer 6. 5.2: In diesem Kapitel werden Aussagen zu Immissionen, welche durch Schienen- und Straßenverkehr hervorgerufen gemacht. Ob diese Aussagen, die erfolgte Abwägung und die

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dann im schriftlichen Teil des Bebauungsplan erfolgten Festsetzungen fachl ich und rechtlich korrekt sind, entnehmen Sie der Stellungnahme des Amts für Gewerbeaufsicht, Immissions­

schutz und Abfallrecht.

II. Vermessung und Flurneuordnung

untere Vermessungsbehörde: Ansprechpartner/-in: Brigitte Haug Telefonnummer: 0781 805 1852

Die zeichnerische Darstel lung und die Bezeichnung der Flurstücke im Geltungsbereich des Be­bauungsplans stimmen mit dem Liegenschaftskataster im Wesentlichen überein. Das Flurstück Nr. 1669 wurde mittlerweile zerlegt in Flurstück Nr. 1669 - außerhalb - und Nr. 1669/1 - inner­halb - des Bebauungsplangebietes. Sonstige Bedenken oder Anregungen zum Plan bestehen nicht. Wie unter Punkt 8.1 der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt wird, soll zur Verwirkli ­chung der Festsetzungen des Bebauungsplans eine vereinbarte amtliche Umlegung durchge­führt werden. Wir empfehlen dabei eine frühzeitige Einleitung des Umlegungsverfahrens. Damit können Bebauungsplan- und Umlegungsverfahren, welche beide eng verzahnt sind, weitge-

l hend parallel bearbeitet werden. Bei Fragen zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens können Sie sich gerne an das Landratsamt Ortenaukreis - Vermessung & Flurneuordnung wenden. Über eine Beauftragung würden wir uns freuen.

untere Flurneuordnungsbehörde: Ansprechpartner/-in: Herr Jäger Telefonnummer: 0781 639 24 10

Von dem Plan sind keine laufenden oder geplanten Flurneuordnungsverfahren betroffen. Es bestehen keine Bedenken oder Anregungen.

III. Amt für Landwirtschaft

Ansprechpartner/-in: Herr Friedmann Telefonnummer: 0781 805 7130

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt

im Norden durch die etwa 20 m tiefe Grünfläche bis zum „Rebweg"

im Osten durch die landwirtschaftlichen Grundstücke östlich der bestehenden Bebauung

im Süden durch das Grundstück des bestehenden Wohngebäudes „Hauptstraße 1" und die Grundstücke der bestehenden Wohngebäude „Bachstraße 13, 15, 17 und 21 "

im Westen durch den westlichen Rand der Kreisstraße (inklusive Böschung).

Ganz oder teilweise überplant werden die Fist.Nm. 1, 1684, 1685, 1687, 1688, 1689, 1669, 1670, 1673, 167 4, 1675, 1680, 1718, 1782/1, 1782/2, 1782/3 und 1834.

Als Art der baulichen Nutzung wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.

Flächeninanspruchnahme

Der Flächenverbrauch beträgt ca. 3,03 ha. Die Flächen werden derze it landwirtschaftlich als Ackerflächen genutzt. Es handelt sich um Flächen bester Bodenqualität der Vorrangflur Stufe 1.

Diese hochwertigen und ackerfähigen Böden sind laut Regiona lplan 1995 (1.6) zur Erfü llung ihrer vielfältigen ökonomischen, ökologischen und sozialen Aufgaben für die Landwirtschaft zu erhalten und zu sichern. Landbauwürdige Flächen dürfen nur soweit als es überwiegend öffent-

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rche Belange erfordern und nur in unbedingt notwendigem Umfang für Siedlungen und sonstige ~auliche Anlagen in Anspruch genommen werden (3.0.2.1).

Die Standorte des Rheintals mit ihrer ebenen Lage, guten Böden und optimaler Wasserversor­gung sind die Orte, die eine weitgehend ressourcenschonende Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen mit hohen Ertragssicherheiten in der Region bieten. Der Schutz und der Erhalt des fruchtbaren Ackerlandes liegt im Interesse der Allge­meinheit. Insofern bedauern wir, dass mit Ausweisung neuer Planungsgebiete und der daraus folgenden Bebauung weitere landwirtschaftli che Flächen verloren gehen.

Auch hat die landwirtschaftliche Produktion auf den überplanten Flächen eine wesentliche regi­onale und überreg ionale Bedeutsamkeit. Eine wichtige Funktion kommt dem Erhalt der Selbst­versorgung zu. Bei einer weltweiten Bevölkerungszunahme und damit verbundener Verknap­pung der Nahrungsmittel ist der Erhalt von landwirtschaftlichen Flächen mit guten Bonitäten, wie sie vor allem im Oberrheingraben vorliegen, zur Sicherung der allgemeinen Ernährungslage von großer Bedeutung.

Weiterhin kommen dem Boden wichtige Puffer-, Speicher- und Ausgleichsfunktionen zu, so z.B. - Abpufferung des Säureeintrags oder sonstiger Schadstoffe z.B. aus der Luft - Wasserspeicher: hohe Wasseraufnahmefähigkeit bedeutet hohe nutzbare Wasserkapazität für Kulturpflanzen, hohe Grundwasserneubildungsrate, geringerer oberflächlicher Abfluss und eine verzögerte Wasserabgabe (Verdunstung, Versickerung) - W asserfilter: langsame Versickerung von Niederschlagswasser führt zu Wasserreinigung und Nitratabbau

Der Verlust landwirtschaftlicher Flächen ist insbesondere deshalb als gravierend einzustufen, da in den letzten Jahrzehnten sehr viele Flächen verloren gegangen sind , die ursprünglich rein landwirtschaftlichen Zwecken zur Verfügung standen.

Vom Verlust dieser Flächen sind 3 landwirtschaftliche Betriebe betroffe n, die diese Flächen als Ackerflächen mit Getreide- und überwiegend Körnermaisanbau nutzen. Eine Existenzgefähr­dung liegt durch den Flächenentzug nicht vor. Jedoch wird jeder Flächenverlust die Betriebe schwächen. Den Bewirtschaftern sind gleichwertige Ersatzflächen zuzuweisen.

Immissionsschutz Das Planungsgebiet wird im Nordosten und Südosten durch landwirtschaftliche Flächen be­grenzt, die ackerbaulich genutzt werden. Daher ist mit den für die Landwirtschaft ortsüblichen charakteristischen Emissionen (Lärm, Staub, ... ) zu rechnen. Zum Schutz vor der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln ist gegenüber Ackerkulturen ein Abstand von 1 O m einzuhalten, der durch eine 2 bis 3-reihige, dichte, mit immergrünen Pflanzen durchsetzte, mindestens 1,50 m hohe Abschirmhecke auf zwei Drittel , also 6,7 m, reduziert werden kann. Der Immissions­schutzstreifen dient gleichermaßen zum Schutz der Landwirte vor emissionsbedingten Nach­bar- schaftskonflikten. Ein Abstand zwischen Baugebiet bzw. Baugrundstücksgrenze und land­wirtschaftlicher Nutzung ist entsprechend einzuplanen und innerhalb des Plangebietes zu reali­sieren. Zwischen den im Nordwesten angrenzenden Ackerflächen und dem Plangebiet liegt die Kreisstraße K 5345 mit einer Breite von über 10 m, so dass hier die Ausweisung eines Immissi­onsschutzstreifens nicht erforderlich ist.

Zwar werden in der Begründung unter Nr. 6.5.1 und dem beigefügten Aktenvermerk vom 11.10.2016 geringere Abstände gefordert. Angeführt werden 2 m bei Flächenkulturen und 5 m bei Raumkulturen, wie in der Bekanntmachung vom 27.4.2016 des Bundesamts für Verbrau­cherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL 16/02/02) angegeben. Versuchsergebnisse, die derart geringe Entfernungen begründen, werden nicht genannt. Nach den bisherigen prakti­schen Erfahrungen des Amts für Landwirtschaft Ortenaukreis hinsichtlich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Dienstbezirk sind diese geringen Abstände nicht ausreichend , um Immissionskonflikte bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ausschließen zu können.

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Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ,rnUmweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan sind unter Nr. 7.3 und 8.6 externe Aus­gleichsmaßnahmen aufgeführt. Zu dem e~ternen Ausgleich gehören drei Maßnahmen, die be­reits umgesetzt und in das baurechtliche Okokonto der Stadt Mahlberg aufgenommen wurden . Es handelt sich um die Ökokontomaßnahmen St2, St6 und Wref9 (Maßnahmen 1,2 und 3). Die Fläche der Maßnahme 4 befindet sich nördlich direkt an das Plangebiet angrenzend. Sie liegt auf Gemarkung Mahlberg auf Teilen des Flurstücks 1684, 1680 und auf den Flurstücken 1669 und 1667. Auf Gemarkung Mahlberg lassen sich diese Fist.Nm. nicht f inden. Daher wird davon ausgegangen, dass sich diese Grundstücke auf Gemarkung Orschweier befinden. Fist. Nr. 1684 befindet sich teilweise und Fist.Nr. 1669 ganz im Plangebiet. Fist. Nr. 1667 grenzt direkt im Nordosten an das Plangebiet an. Bei Fist.Nr. 1680 handelt es sich um einen Weg , bei den übri­gen Flurstücken um Ackerflächen.

Geplant ist die Anlage eines Regenrückhaltebeckens für das Plangebiet, das auf ca. 2.930 m2

naturnah angelegt werden soll. Außerdem sollen eine wechselfeuchte Wiese mit Gewässerrin­ne neu geschaffen werden. Auf dem südöstlichen Teil der Maßnahmenfläche wird Ackerfläche in eine Streuobstwiese umgewandelt.

Eine Umwandlung von Ackerflächen (Extensivierung) muss aus landwirtschaftl icher Sicht deshalb abgelehnt werden, da landbauwürdige Böden sehr begrenzt sind und für die Ertragsfä­higkeit und Wirtschaftlichkeit eines Betriebes einen unersetzbar hohen Wert besitzen. Die insgesamt fortschreitende Inanspruchnahme hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Versiegelung und naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen ist zudem ein schleichen­der Entzug der Existenzgrundlage für landwirtschaftliche Betriebe zu verzeichnen. Wir bitten um Prüfung von alternativen Ausgleichsmaßnahmen um den Flächenentzug weiterer landwirt­schaftlicher Flächen zu vermeiden.

Die Erhaltung produktionsorientierter Flächen (Ackerflächen) der Vorrangflur Stufe I und II und der Schutz des fruchtbaren Ackerlandes liegen im Interesse der Allgemeinheit und sind zur Stabilisierung der landwirtschaftlichen Betriebe von großer Bedeutung. Die Flächen sind in die Betriebsplanungen integriert und bilden mit den angrenzenden Flächen sinnhafte arbeitswirt­schaftliche Produktionseinheiten.

Hinsichtlich dieser vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ist deshalb aus landwirtschaft licher Sicht zu prüfen, ob die Extensivierungen der Flächen gegen eine Aufwertung vorhandener Maßnahmen, z.B. in den zahlreichen im Ortenaukreis ausgewiesenen Naturschutz- und Natu­ra 2000-Gebieten ausgetauscht werden können. In diesen Gebieten sind Flächen mit hohem Aufwertungspotential in großer Anzahl vorhanden .

Aus landwirtschaftlicher Sicht ist im naturschutzrechtlichen Ausg leich eine Konzent ration auf

ökologische Verbesserungen vorhandener Streuobstbestände oder/und Biotope sinnvoll, um

einem weiteren Verlust von landwirtschaftlich hochwertigen Flächen vorzubeugen.

Eine Anerkennung als Kompensationsmaßnahme kommt nur bei vorhandenen

Streuobstbeständen in Betracht, die seit vielen Jahren ungepflegt (,,verwildert") sind und die

intensiver „Erstpflegemaßnahmen" bedürfen , die über ohnehin regelmäßig erforderl iche

Erhaltungspflegemaßnahmen deutlich hinausgehen.

Weitere Hinweise zu diesen Kompensationsmaßnahmen im Streuobstbereich sind unter

www.fachdokumente. lubw.baden-wuerttemberg.de zu dem Thema: ,,Fachliche Hinweise zur

Anerkennung der Pflege von Streuobstbeständen einschließ lich ihres Unterwuchses als

naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme" zu finden.

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weiterhin sollte geprüft werden, ob Ausg leichsmaßnahmen im Bereich von Gewässer­randstreifen durchgeführt werden können.

Insbesondere sind bei der Planung von Eingriffs-/ Ausgleichsmaßnahmen aus landwirt- schaft­licher Sicht folgende Maßnahmen zu vermeiden:

Extensivierung von hochwertigen Ackerflächen der Vorrangflur Stufe I und II

Großflächiges Anlegen von Wiesen- und Streuobstflächen auf Ackerflächen

Anlegen von Gehölz- und Baumstreifen entlang von ackerbaulichen Flächen mit nachtei­liger Auswirkung durch Beschattung und auf den Einsatz heutiger Gerätetechnik

Des weiteren weisen wir darauf hin, dass die dauerhafte Pflege der jeweiligen Ausg leichs­maßnahme zu gewährleisten ist.

Wir bitten daher um Prüfung von alternativen Ausgleichsmaßnahmen, um den Flächenentzug weiterer landwirtschaftlicher Flächen zu vermeiden. Andernfalls sind den betroffenen Landwirten gleichwertige Ersatzflächen zuzuweisen.

IV. Amt für Waldwirtschaft Ansprechpartner/-in: Herr Kaiser Telefonnummer: 0781 805 7156

Die forstfachl iche Prüfung des Bebauungsplanes „Orschweier-Nord„ in Orschweier-Mahlberg ergibt, dass keine Waldinanspruchnahmen vorgesehen sind und auch keine Waldflächen nach § 2 LWaldG tangiert werden. Aus forstfachl icher Sicht bestehen keine Einwände. Eine weitere Verfahrensbeteiligung ist nicht erforderlich .

V. Straßenverkehr und ÖPNV Ansprechpartner/-in: Frau Parpart Telefonnummer: 0781 805 1348

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straßen „Hauptstraße (K5345)" und )m

Grün". Aus verkehrsrechtlicher Sicht erheben wir keine Einwände gegen die geplante Erschließung. An der Einmündung der Planstraße 1 auf die Hauptstraße (K5345) ist ein angemessenes An­

fahrsichtdreieck festzusetzen. Des Weiteren empfehlen wir bei den planungsrechtlichen Festsetzungen einen Hinweis auf das Freihalten von Sichtdreiecken an Kreuzungen aufzunehmen.

VI. Straßenbauamt Ansprechpartner/-in: Herr Kahm Telefonnummer: 0781 805 9214

Das Bebauungsplangebiet grenzt an die Kreisstraße 5345, außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt. Es ist vorgesehen, das Plange­biet über die K 5345 an das örtl iche und überörtliche Straßennetz anzubinden.

Gemäߧ 22 Abs.1 S.1 Nr.2 Straßengesetz (StrG) dürfen hier baul iche Anlagen, die über Zu­fahrten oder Zugänge an Kreisstraßen unmittelbar oder mittelbar angeschlossen werden sollen,

nicht errichtet werden. Die Erschließung über bestehende Gemeindestraßen ist zu bevorzugen. Sollte dies aus Grün­den der Leistungsfähigkeit - hierfür bedarf es einem qualifizierten Nachweis - nicht möglich sein. können wir nach § 22 Abs.1 S. 2 StrG eine Ausnahme von diesem Verbot zulassen, da dann

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die Durchführung dieser Vorschrift zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Gemäß § 22 Abs.1 S. 1 Nr.1 b StrG dürfen hier Hochbauten jeder Art längs der Kreisstraße in einer Entfernung bis zu 15 Meter, gemessen vom äußeren Rand der befestigten, für den Kraft­fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden. Aufgrund der Ortsrandlage und des damit verbundenen innerörtl ichen Charakters können wir nach§ 22 Abs.1 S. 2 StrG eine Ausnahme von diesem Verbot zulassen und im vorliegenden Fall den Abstand auf 10 Meter verringern, ohne dass die Belange der Sicherheit und der Leich­tigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden.

Aufgrund des direkt an die K 5345 angrenzenden Plangebietes muss überprüft werden, ob Schutzplanken entlang der Kreisstraße vorzusehen sind. Die Kosten für evtl. erforderliche Schutzeinrichtungen werden dem Vorhabensträger auferlegt.

Auf der Grundlage der prognostizierten Verkehrsverhältnisse muss nachweislich geprüft wer­den, ob bauliche Maßnahmen wie z. B. Aufstellbereich oder Linksabbiegestreifen im Einmün­dungsbereich erforderlich werden. Die Kosten für evtl. bauliche Änderungen sind vom Vorha­bensträger zu tragen.

Weiterhin ist eine ausreichende Sichtweite im Bereich der Zufahrt auf die K 5345 immer zu ge­währleisten. Die erforderlichen Sichtdreiecke sind im Plan einzuzeichnen und freizuha lten.

Abwasser und Oberflächenwasser dürfen der Kreisstraße und deren Entwässerungseinrichtun­gen nicht zugeleitet werden.

Die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs müssen zu jeder Zeit gewährleistet sein.

Alle weiteren Einzelheiten sind über den Bauantrag abzustimmen.

Darüber hinaus bestehen gegen den Bebauungsplan „Orschweier-Nord" in Mahlberg­Orschweier von unserer Seite keine weiteren Bedenken und Anregungen in straßenrechtlicher Hinsicht.

VII. Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht Ansprechpartner/-in: Herr Rieder Telefonnummer: 0781 805-9821

Soweit keine Bedenken und Anregungen. Wir gehen davon aus das die in der Schalltechnischen Untersuchung Projekt Nr. 1815/5 vom 15 Dezember 2016, Büro Heine und Jud, unter Ziffer 10 vorgeschlagenen Festsetzungen im Bebauungsplan über­nommen werden. Die in der o.g. schalltechn. Untersuchung unter Ziffer 9 in Tabelle 5 aufgeführten Schalldämm­Maße der Außenbauteile sind fü r die entsprechenden Lärmpegelbereiche einzuhalten.

VIII. Amt für Umweltschutz Ansprechpartner/-in: Herr Püschel Telefonnummer: 0781 805 6236

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen grundsätzlich Bedenken, da bei dem Eingriff in Natur und Landschaft Schutzgüter erheblich betroffen werden und geschützte Arten betroffen sein könnten. Die Bedenken können dann zurückgestelit werden, wenn anhand der Eingriffs-/

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Ausgleichsbilanz im Umweltbericht Ausgleichsmaßnahmen im entsprechenden Umfang vorge­nommen und artenschutzrechtliche Belange berücksichtigt werden. Eine artenschutzrechtl iche Abschätzung ggf. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist erforderlich, um Verbotstatbestän­de gern. § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden .

IX. Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz Ansprechpartner/-in: Frau Ribar Telefonnummer: 0781 805 9674

Zu dem mit Schreiben vom 2. März 2017 übersandten Bebauungsplanvorentwurf sind nachstehende Abklärungen erforderlich.

Im Einzelnen nehmen wir zu den wasserwirtschaftlichen Themen wie folgt Stellung:

A) Äußerungen gemäߧ 4 Abs. 1 BauGB zu den wasserwirtschaftlichen Themen

1. Abwasserentsorgung/Oberflächenentwässerung

Sachstand

Wie den Antragsunterlagen zu entnehmen ist, soll die kanaltechnische Erschließung im Plan­gebiet als Trennsystementwässerung ausgeführt werden. Eine Vers ickerung des anfa llenden Niederschlagswassers sei aufgrund der bestehenden Bodenverhältnisse nicht möglich.

Vorgesehen ist, dass das gesamt anfallende Niederschlagswasser gedrosselt über ein noch zu bauendes Regenrückhaltebecken und einem Grabensystem Richtung „Kapuzinergraben" (lt. Antragsunterlagen Unditz) abgeleitet werden soll .

Weiter wird in den Antragsunterlagen auf den Generalentwässerungsplan der Stadt Mahlberg -Orschweier sowie auf dortige Maßnahmen im bestehenden Kanalnetz verwiesen. Insbesonde­re auf den Bau einer Notentlastung im bestehenden Kanalnetz.

Fachtechnische Beurteilung

Bezüglich der beabsichtigten Entwässerung des Plangebietes sowie der in der Begründung beschrie.benen Niederschlagswasserbewirtschaftung sind die Bebauungsplanunterlagen im Sinne unseres Merkblattes „Bauleitplanung" noch unvollständig. Wir bitten hinsichtlich der tatsächlich beabsichtigten gedrosselten Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers die Unterlagen zu konkretisieren . Eine abschließende Stellungnahme kann unsererseits erst nach entsprechender Ergänzung der Unterlagen erfolgen. Aus Gründen der Rechtsklarheit für alle Beteiligten ist das Entwässerungskonzept schon so detailliert auszuarbeiten und im Bebauungsplan darzustellen, dass z. B. die in der Begründung erwähnte „Grünfläche" für Rückhaltezwecke (s. Begründung Ziffer 6.3.3. Niederschlagswasser­bewirtschaftung) erkannt und im Plan vor Satzungsbeschluss ausgewiesen werden kann.

Hinweis

Sofern im öffentlichen Bereich kanaltechnische Erschließungen erforderlich werden, ist recht­zeitig vor Baubeginn das Benehmen mit der Unteren Wasserbehörde nach § 48 Abs. 1 WG her­zustellen. Sollten für die vorhandene bzw. zusätzliche Einleitung von Niederschlagswasser er­laubnisrelevante Belange zu berücksichtigen sein, sind auch hierzu rechtzeitig Antragsunter­lagen vorzulegen.

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Bezüglich der in den Bebauungsplanunterlagen erwähnten Maßnahme zum Bau einer Notent­lastung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dem Landratsamt Ortenaukreis - Amt fü r Wasserwirtschaft und Bodenschutz - lediglich eine unvollständige Prüffertigung (Vorentwurf mit Übersichtskarten und Lageplane, Stand: Juli 2015) für Mahlberg und Orschweier vorliegt. Eine fachtechnische Beurteilung dieser Maßnahme ist uns deshalb nicht möglich.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unsere gemeinsame Besprechung mit dem lng.-Büro Zink am 11 . Juni 2015 und dem zugehörigen Aktenvermerk.

11. Hinsichtlich der Themen "Oberirdische Gewässer", "Grundwasserschutz", "Wasserversor­gung" , "Altlasten" und "Bodenschutz" sind unsererseits keine Ergänzungen/Anmerkungen erforderlich.

8) Äußerung zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung

Hinweise bezüglich der zu betrachtenden Schutzgüter:

Allgemeiner Hinweis

Im Rahmen der Umweltprüfung sollen die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen er­mittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden . Das Ziel der Umweltprüfung ist dabei weniger, über die Verträglichke it eines Projektes für die Um­welt zu entscheiden. Festgestellt werden sollen vielmehr die Folgen für die Umwelt. Im Zuge der Entscheidung über die Real isierung eines Vorhabens soll in einem formalisierten Ver­fahren untersucht werden, welche Umweltbeeinträchtigungen durch das Projekt drohen, welche Möglichkeiten es zur Vermeidung oder Milderung der zu erwartenden Umweltauswirkungen gibt und ob im Interesse des Umweltschutzes bessere Lösungen, also Alternativen, existieren.

1. Boden/Altlasten

1. Umfang und Detaill ierungsg rad

Bezüglich der Auswirkungen der zukünftigen Flächennutzung auf das Schutzgut „Boden" sol lten v. a. folgende Aspekte betrachtet werden:

Aus Sicht des Bodenschutzes sind in Bezug auf die vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut „Boden" die im Bebauungsplangebiet vorliegenden Böden vor und nach erfolgter Über­bauung bzw. baulicher Inanspruchnahme zu bewerten und der entsprechende Kompensations­bedarf abzuleiten . Im Hinblick auf die vorhabensbedingten Auswirku ngen auf das Schutzgut „Boden" sind die bei der Vermessungsverwaltung zur Verfügung stehenden Bodenschätzungsdaten heranzuziehen, und nach dem von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württem­berg (LUBW) im Jahr 2010 herausgegebenen Leitfaden „Bewertung von Böden nach ihrer Leis­tungsfähigkeit" (Heft 23) zu bewerten. Auf Basis dieser Bodenbewertung ist nachfolgend der aus dem baulichen Eingriff in den Bodenbestand resultierende Kompensationsbedarf gemäß der von der LUBW im Jahr 2012 herausgegebene Arbeitshilfe „Das Schutzgut „Boden" in der naturschutz­recht!ichen Eingriffsregelung" abzuleiten und in Ökopunkten zu beziffern.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass

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• die Bewertung der Bodenfunktion „Lebensraum für Bodenorganismen" aufgrund der bis­her nicht benannter Bewertungskriterien entfallen kann;

• die vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB, Abt. 9, RP Freiburg) zur Verfügung stehenden Daten der Bodenkarte BK 50 auf dem in einer Kartiereinheit fl ächenmäßig maßgeblichen Bodentyp abheben, und deshalb - quasi als Korrektur - nur in Kombination mit den für landwirtschaft liche Nutzflächen ebenfalls zur Verfügung steh-enden Bodenschätzungsdaten zutreffend zu bewerten sind. Auf die Kapitel 4.1 bis 4.3 im Leitfaden „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" (LUBW 20 10) wird verwiesen ;

u in dem Umweltbericht expl izit auch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen darzu­stellen sind , wie sie exemplarisch für Planungs- und Bauphase bzw. Baustelleneinrich­tung in Kapitel 5.1 der von der LUBW im Jahr 2012 herausgegebene Arbeitshi lfe „Das Schutzgut „Boden" in de_r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung" genannt sind. Auf die vom Umweltministerium Baden-Württemberg als Heft 10 in der Reihe Luft/Boden/Abfall herausgegebene Broschüre „Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei der Flächeninanspruchnahme wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den Bebauungsplan berühren kön­nen mit Angabe des Sachstandes

Keine

Allgemein

Im Bereich des Planungsgebietes liegen nach unseren derzeitigen Erkenntnissen keine Alt lasten/ Alt­lastverdachtsflächen vor.

Nachfolgender Hinweis ist in den späteren Bebauungsplan mit aufzunehmen:

,,Werden bei Erdarbeiten ungewöhnliche Färbungen und/oder Geruchsemissionen (z. B. Mineral­öle, Teer, ... ) wahrgenommen, so ist umgehend das Landratsamt Ortenaukreis -Amt für Umwelt­schutz; Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz) zu unterrichten. Aushubarbeiten sind an die­ser Stelle sofort einzustellen."

Der beabsichtigte Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ist hinsichtlich der Schutz­güter „Oberflächengewässer" und „Grundwasser" aus unserer Sicht ausreichend .

Hinweis

Im Übrigen verweisen wir auf das Merkblatt „BAULEITPLANUNG" des Landratsamtes Ortenau­kreis - Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz-. Der neueste Stand dieses Merkblattes ist im Internet unter: www.ortenaukreis.de zu finden.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

X. Gesundheitsamt Ansprechpartner/-in : Frau Gießler Telefonnummer: 0781 805 9696

Das Plangebiet grenzt westlich an die Kreisstraße, sowie weiter an die Schienenstrecke der Rheinta lbahn. Bezugnehmend auf die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Umweltakustik, Büro Stuttgart, vom Dezember 2016 ergibt sich, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. Blm-

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schV durch den Straßenverkehr „tags" wie auch „nachts" überschritten werden, durch den Schienenverkehr nur nachts. Um eine Verminderung der Lärmeinwirkung auf schutzbedürftige Räume in den Gebäuden zu erreichen, sind Schallschutzmaßnahmen notwendig. Ein aktiver Schallschutz ist grundsätzl ich den passiven Maßnahmen vorzuziehen. Damit Schallschutzfenste r ihre volle Wirkung entfa lten können, müssen sie geschlossen sein. Deshalb muss der Lüftung von Aufenthaltsräumen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wer-den , da ständiger Austausch von verbrauchter Luft , Feuchtigkeit und Luftschadstoffen aus um­weltmedizinischer Sicht erforderlich ist. Die Grundrissgestaltung sollte so gewählt werden, dass schutzbedürftige Räume (Schlaf- und Aufenthaltsräume) zur lärmabgewandten Seite hin orientiert werden . Weniger schutzbedürftige Räume (Küche, Bäder) sollten sich an der lärmbelasteten Seite befinden. Hinzuweisen ist auch darauf, dass trotz bautechnischer Lärmschutzmaßnahmen die Erholungs­funktion in Gärten oder Balkonen eingeschränkt bleibt. Die zukünft igen Anwohner des Plangebietes wären trotz passiver Schallschutzmaßnahmen einer erhöhten Schallimmission ausgesetzt. Bereits bei einer dauerhaften Belastung zwischen 35-40 dB kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit entstehen

XI. Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ansprechpartner/-in: Herr Lehmann Telefonnummer: 0781 805 9615

Zum vorliegenden Bebauungsplan nehmen wir aus abfallwirtschaftlicher und abfuhrtechnischer Sicht wie folgt Stellung :

Abbiegeradien / Schleppkurven Bei der verkehrstechnischen Erschließung des Plangebietes müssen die Abbiegeradien und Schleppkurven der Erschließungsstraßen für 3 - achs ige Abfallsammelfahrzeuge (bis 10,30 m Länge) dimensioniert sein. Dies betrifft nicht nur die Anbindungsstellen des Baugebietes an das überörtliche Straßennetz, sondern auch die inneren Erschließungsstraßen. Auf die Freihaltung eines seitlichen Sicherheitsabstandes von jeweils 0,50 m ist zu achten (Schutz fü r Fußgänger und Radfah rer beim Abbiegevorgang und Kurvenfahrt der Sammelfahrzeuge) . Ist dies nicht der Fall , können die Abfallsammelfahrzeuge (ASF) nicht in das Plangebiet einfahren.

Anpflanzung von Bäumen an Erschließungsstraßen Damit 3-achsige Müllsammelfahrzeuge die Erschließungsstraßen dauerhaft hindernisfrei befah­ren können, muss sichergestellt sein, dass in das Fahrbahnprofi l keine Gegenstände wie z.B. starke Baumäste etc. hineinragen. Da die Anpflanzung von Bäumen geplant ist, möchten wir frühzeitig auf di"e Freihaltung des notwendigen Durchfahrtsprofils (Breite, Höhe und Aus­schwenkbereich in Kurven) hinweisen. Bei der Auswahl (Anzahl, Größe, Wuchsform) und An­ordnung der Bäume sollte dies entsprechend berücksichtigt werden.

Ringerschließung und Stichstraßen ohne Wendeanlage Wie den Planunterlagen zu entnehmen ist , erfolgt die innere Ersch ließung über die als Ring geführten Planstraßen 1, 2 und 3 mit Anschluss an die „ Hauptstraße" bzw. die Straße „Im Grün". Ergänzend zweigen von der Planstraße 1 zwei kurze Stichstraßen (Planstraße 4 und 5) zur Erschließung der zurückliegenden Grundstücke ab. Diese abzweigenden Stichstraßen werden aufgrund fehlender Wendemöglichkeit fü r 3-achsige Abfallsammelfahrzeuge (bis 10,30 m Länge) nicht befahren (auch nicht in Rückwärtsfahrt) . Dies bedeutet für die Bewohner der betroffenen Grundstücke, dass die Abfal lbehälter (Graue Tonne, Grüne Tonne, Gelbe Säcke) sowie die sonstigen Abfälle (Sperrmüll und Grünabfälle) im Ein­mündungsbereich der Stichstraße in die mit Abfallsammelfahrzeugen befahrbare Haupter­schließungsstraße zur Abholung bereit gestellt werden müssen. Bei der Bereitstellung mehrerer Sammelgefäße im Einmündungsbereich könnten aufgrund der Anhäufung an Abfallbehältern bzw. Gelben Säcken am Abfuhrtag eventuell Beschwerden (Ge-

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chsbelästigungen, Staub, Lärm) bei den Grundstückseigentümern entstehen, vor / an deren 6 rundstücke die Abfallbehälter zur Abholung bereit gestellt und entleert werden. Die Einplanung von öffentlichen Abfallbehälterbereitstellungsflächen, parallel zu r Haupt­erschließungsstraße, w ird unsererseits in solchen Fällen dringend empfohlen.

Aufgrund unserer praktischen Erfahrungen halten wir es auch für sinnvoll, die künftigen Grund­stücksbesitzer/ Bewohner der Wohngebäude, bei denen die Abholung der Abfälle - bedingt durch die Stichstraßensituation - nicht „direkt vor der Haustür" erfolgt, auf die speziel len Entsor­gungsregelungen aufmerksam zu machen, um späteren Reklamationen über eingeschränkten Entsorgungsservice vorbeugen zu können. Auch die Grundstückseigentümer, vor deren Grund­stücken die Abfalltonnen bereitgestellt werden, sollten schon vor dem Erwerb des Baugrund­stücks hierüber in Kenntnis gesetzt werden.

Allgemeiner Hinweis zur Bereitstellung der Abfallbehälter/ Gelbe Säcke Die Bereitstellung der Abfälle, die im Rahmen der kommunalen Abfallabfuhr entsorgt werden, muss an einer für 3-achsige Abfallsammelfahrzeuge (bis 10,30 m Länge) erre ichbaren Stelle am Rand öffentlicher Erschließungsstraßen erfolgen. Die speziellen Regelungen der Abfallentsorgung im Ortenaukreis enthält die Abfallwirtschafts­satzung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis in der jewei ls geltenden Fassung.

Bei Fragen wenden Sie sich an das jeweilige Fachamt.

Mit freundlichen Grüßen

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Stephan Manz

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Deutsche Bahn AG •DB Immobilien • Region Südwest• Bahnhofstraße 5 • 76137 Karlsruhe

ZINK Ingenieure Poststraße 1 77886 Lauf

Ihre Zeichen: Herr Kernler Ihr Schreiben vom: 02.03.2017

Bebauungsplan „Orschweier-Nord" Im Bereich der Bahnlinie Mannheim Hbf-(Basel)-Konstanz, Strecken Nr. 4000, bei ca. km 170,8 _!:a. 450 m entfernt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Deutsche Bahn AG DB Immobilien

Region Südwest Bahnhofstraße 5 76137 Karlsruhe

www.deutschebahn.com

~ 3, 6 bis Mathystraße

Uta Kleinekort Telefon 0721938-1130 Telefax 0721 938-2877

Uta.Kleinekort@deutscheba!,n.com Zeichen: FS.R-SW-L(A) KI

Az.: TÖB-KAR-17-10956

06.03.2017

die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme der DB AG als Träger öffentlicher Belange zum o.g. Verfahren:

Durch den werden die Belange der DB AG und ihrer Konzernunternehmen nicht berührt. Wir haben daher weder Bedenken noch Anregungen vorzubringen. Auf die durch den Eisenbahnbe­trieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehenden Immissionen (insbesondere Luft- und Körperschall usw.) wird vorsorglich hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen Deutsche Bahn AG

i.V. ~Ä~t-Cornelia Lorenz

Deutsche Bahn AG Sitz Berlin Registergericht Berlin-Charlottenburg HRB 50 000 USt-IdNr.: DE 811569869

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr. Utz-Hellmuth Feicht

i. A. · Uta Kleine kort

Vorstand: Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender

Berthold Huber Dr.-lng. Volker Kefer Dr. Richard Lutz Ronald Pofalla Ulrich Weber

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Gabriele Laug

Von: Gesendet: An: Betreff:

Sehr geehrte Frau Laug,

O\rs. ~ S-+odl v 1-1\owcs . V

[email protected] Mittwoch, 22. März 2017 10:40 Gabriele. Laug@Zi nk-1 ngen ieu re.de AW: Stadt Mahlberg, Bebauungsplan "Orschweier-Nord", frühzeitige Beteiligung - Stellungnahme bis zum 10.04.17

die Ausbauentscheidung zu fo lgendem Neubaugebiet wurde bereits getroffen. Das Ausbaumedium ist FTIH ( Fibre to the Horne)

Können Sie mir bitte mitteilen, wann der Baubeginn ist?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen Manuel Seifried

Deutsche Telekom Technik GmbH Technische Niederlassun\f Südwest Manuel Seifried Fachreferent PTI Okenstr. 25, 77652 Offenburg +49 781 838 6626 (Tel.) +49 151 17207550 (Mobil) E-Mail: [email protected]

www.telekom.com

Erleben, was verbindet.

Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter: www.telekom.de/pflichtangaben-dttechnik

Grosse Veränderungen fangen klein an - Ressourcen schonen und nicht jede E-Mail drucken.

Von: Gabriele Laug [mailto:[email protected]] Gesendet: Donnerstag, 2. März 2017 16:42 An: [email protected]; [email protected] ([email protected]); Bernd-Jürgen Seitz ([email protected]); [email protected] ([email protected]); Roth (abtei [email protected]); qesu nd heitsamt@ortena u kreis .de; Franz Kaiser ( waldwirtschaft@ortena ukreis .de); FI u rneuord n u nq@ortena u kreis .de ([email protected]); LaRa Ortenaukreis - Amt für Vermessung und Geoinformation ([email protected]); dbsimm.nl [email protected]; [email protected] ([email protected]) ; ([email protected]); Verwaltungsgem. mit Kippenheim ([email protected]); Unitymedia (früher KabelBW) (ZentralePlanunqND@unitymedia .de); (andrea.steuer@freiburq .ihk.de); [email protected]; [email protected]; [email protected]; FMB Koordinierung_PTI3l_OG; fr@hv­suedbaden.de; [email protected]; [email protected]; Matthias Gutbrod ([email protected]); (stadtverwa [email protected]) Ce: [email protected]; Thomas Kernler ([email protected]); Thomas Jäger ([email protected]); OG Harald Steiner (Harald [email protected]); Johannes Sackmann ([email protected]); Michael Hölzle ([email protected]); [email protected]; [email protected]; [email protected]; axel [email protected]; [email protected] Betreff: Stadt Mah lberg, Bebauungsplan "Orschweier-Nord", frühzeitige Beteiligung - Stellungnahme bis zum 10.04.17

Guten Tag,

Sie erhalten Unterlagen zum o. g. Bebauungsplan mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 10.04.17. 1

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an. 1

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Tanja Huber

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Weber, Cornelia (RPF) <[email protected] l.de> Dienstag, 28. März 2017 07:16 Stadt Mahlberg Tanja Huber BP "Orschweier-Nord" Gmk. Orschweier, Stadt Mahlberg rpf_lgrb_merkblatt_toeb_stellungnahmen_vom_28102015.pdf; 2017002347 _ 2511 _Kos_lvn.pdf

( ~?,i~/1T MAHLBE G Schreiben Zink Ingenieure GmbH Az. Kr-la vom 02. 03.2cp.~ r'"TAj öl( s,A PSW _ GA

Anlage: Merkblatt ~Em~ 3 0. März 2017 z.

_]J AE:l(,·d,gung D Rucks , rache Sehr geehrte Damen und Herren, .. ,onge o Rück ab

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im Auftrag von Frau Koschel übersende ich Ihnen eine Mehrfertigung unserer Stellungnahme.

Für weitere Fragen oder Anregungen stehen wir unter der E-Mail-Adresse:[email protected] gerne zur Verfügung .

Die aktuelle Version dieses Merkblattes kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.lgrb-bw.de/download pool/ rpf lgrb merkblatt toeb stellungnahmen.pdf

Elektronische Post ist grundsätzlich an die Poststelle ([email protected]) zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

i. A.

Weber

Cornelia Weber

Regierungspräsidium Freiburg Ref. 91 Albertstraße 5, 79104 Freiburg i. Br. Telefon: 0761 - 208-3042; Fax: 0761 - 208-3029 E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.rp-freiburq .de

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Baden-Württemberg REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG

LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU

TöB-Stellungnahmen des LGRB Merkblatt für Planungsträger

Stand: 28. Oktober 2015

Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium (LGRB) nutzt für die Erarbeitung der Stellungnahmen zu Planungsvorgängen, die im Rahmen der Anhörung als Träger öffentlicher Belange (TöB) abgegeben werden, einen digi­talen Bearbeitungsablauf (Workflow). Um diesen Workflow effizient zu gestalten und die TöB-Planungsvorgänge fristgerecht bearbeiten zu können, bittet das LGRB um Beachtung der folgenden Punkte:

1. Übermittlung von digitalen Planflächen (GIS-Daten/Geodaten)

Bitte übermitteln Sie uns die digitalen, georeferenzierten Planflächen, damit wir diese in unser Geographisches Informationssystem einbinden können. Dabei reichen die Flächenabgrenzungen aus. Günstig sind das Shapefile-Format und das Koordinaten­system Gauss-Krüger 3. Falls diese Formate nicht möglich sein sollten, können Sie Daten auch im AutoCAD-Format (dxf- oder dwg-Format) oder einem anderen gängigen Geodaten- bzw. GIS-Format übermitteln.

Bitte übermitteln Sie Datensätze (bis max. 12 MB Größe) per E-Mail an [email protected]. Größere Datensätze bitten wir auf einer CD zu übermitteln .

2. Übermittlung von Planunterlagen in digitaler Form

Bitte übermitteln Sie die Planunterlagen sowie Ihre Entscheidungen (Abwägungsergebnis­se, Entscheidungen zu Genehmigungsverfahren, Raumordnungsbeschlüsse usw.) in digi­taler Form oder stellen Sie diese zum Download im Internet bereit.

Ergänzend bitten wir Sie, uns bei Flächennutzungsplanverfahren, die die Gesamtgemar­kung der GemeindeNVG/GW betreffen, zusätzlich den Planteil in Papierform zuzusen­den.

3. Dokumentation der Änderungen bei erneuter Vorlage

Bei erneuter Vorlage von Planvorhaben bitten wir Sie, die eingetretenen Veränderungen gegenüber der bisherigen Planung deutlich kenntlich zu machen (z. B. als Liste der Planänderungen).

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RP Freiburg, LGRB TöB-Merkblall Für Planungslräger, Sland: 28. Oktober 2015

4. Einheitlicher E-Mail-Betreff

Bitte verwenden Sie für alle E-Mail-Schreiben an das LGRB betreffend TÖB-Stellung­nahmen als Betreff an erster Stel le das Stichwort TÖB und danach die genaue Be­zeichnung Ihrer Planung.

5. Hinweis auf Datenschutz

Seite 2

Sämtliche digitalen Daten, die an das LGRB im Rahmen der TÖB-Bearbeitung übermittelt werden, werden ausschließlich LGRB-intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben .

Allgemeine Hinweise auf Informationsgrundlagen des LGRB

Die Stellungnahmen des LGRB als Träger öffentlicher Belange basieren u. a. auf den Geofachdaten der geowissenschaftlichen Landesaufnahme. Das LGRB ist darauf ange­wiesen, dass neue Erkenntnisse, die sich aus Planungsvorgängen ergeben, dem LGRB gemeldet werden:

1. Bohranzeigen und Bohrungsdatenbank

Für Bohrungen besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht gemäß §4 Lagerstättengesetz beim LGRB. Hierfür steht eine elektronische Erfassung unter http://www.lgrb-bw.de/informationssysteme/qeoanwendungen/banz zur Verfügung.

Die landesweiten Bohrungsdaten können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:

• Als Tabelle: http://www.lgrb-bw.de/bohrungen/aufschlussdaten/adb • Als interaktive Karte: http://maos.lgrb-bw.de/?view=lqrb adb • Als WMS-Dienst: http://services.lqrb-bw.de/index.phtml?REQUEST=GetCaoabilities

&VERS10N=1 .1.1 &SERVICE=WMS&SERVICE NAME=lgrb adb

2. Geowissenschaftlicher Naturschutz

Für Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes verweisen wir auf unser Geotop­Kataster. Die Daten des landesweiten Geotop-Katasters können im Internet unter folgen­den Adressen abgerufen werden:

• Als interaktive Karte: htto://maps.lgrb-bw.de/?view=lgrb geotope Als WMS-Dienst: http://services.lgrb­bw.de/index.phtml?REQUEST=GetCapabilities&VERSION=1.1.1 &SERVICE=WMS &SERVICE NAME=lgrb geotope

Eine Übersicht weiterer im Internet verfügbarer Kartengrundlagen des LGRB kann im In­ternet unter folgender Adresse abgerufen werden: http://lg rb-bw.de/informationssysteme/geoanwendungen

Für weitere Fragen oder Anregungen stehen wir unter der E-Mail-Adresse: abtei­[email protected] gerne zur Verfügung. Die aktuelle Version dieses Merkblatts kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: http://lgrb-bw.de/download pool/rpf lqrb merkblatt toeb stellungnahmen.pdf

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!

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REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND B E RGBAU

Albertstraße 5 - 79104 Freiburg i. Br., Postfach, 79095 Freiburg i. Br.

E-Mail: [email protected] - Internet: www.rpf.bwl.de Tel.: 0761/208-3000, Fax: 0761/208-3029

Zink Ingenieure GmbH Postfach 1 77886 Lauf

Mehrfertigung an: Stadt Mahlberg Frau Tanja Huber Rathausplatz 7 77972 Mahlberg

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

A Allgemeine Angaben

Freiburg i. Br., 27.03.2017 Durchwahl (0761) 208-3046

Name: Frau Koschel Aktenzeichen: 2511 // 17-0234 7

Aufstellung eines Bebauungsplanes und örtlicher Bauvorschriften für den Bereich "Orschweier-Nord" auf der Gemarkung Orschweier der Stadt Mahlberg, Ortenaukreis (TK 25: 7712 Ettenheim)

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 1 BauGB

Ihr Schreiben Az. Kr-la vom 02.03.2017

Anhörungsfrist 10.04.2017

B Stellungnahme

Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit für geowissenschaftliche und bergbehördliche Belange äußert sich das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau auf der Grundlage der ihm vorliegenden Unterlagen und seiner regionalen Kenntnisse zum Planungsvorhaben.

1 Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können

Keine

2 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes

Keine

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LGRB Az. 2511 // 17-02347 vom 27.03.17 Seite 2

3 Hinweise, Anregungen oder Bedenken

Geotechnik

Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffent­licher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingenieurbüros.

Sofern für das Plangebiet weder ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten , ein Baugrundgutachten noch ein geotechnischer Bericht vorl iegt, empfiehlt das LGRB die Übernahme der folgenden geotechnischen Hinweise in den Bebauungsplan:

Auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodaten stehen im Bereich des Plangebietes quartäre Lockergesteine (holozäne Abschwemmmassen, holozänes Auensediment) unbekannter Mächtigkeit an.

Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes sowie mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens ist zu rech­nen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Er­schwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein.

Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bau­arbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Trag­fähigkeit des Gründungshorizontes, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß 01 N EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.

Boden

Zur Planung sind aus bodenkundlicher Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzutragen.

Mineralische Rohstoffe

Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Grundwasser

Zum Planungsvorhaben sind aus hydrogeologischer Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

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LGRB Az. 2511 // 17-02347 vom 27.03.17 Seite 3

Bergbau

Gegen die Planung bestehen von bergbehördlicher Seite keine Einwendungen.

Geotopschutz

Im Bereich der Planfläche sind Belange des geowissenschaftl ichen Naturschutzes nicht tangiert.

Allgemeine Hinweise

Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden.

Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop-Kataster, welches im Internet unter der Adresse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRB-Mapserver Geotop­Kataster) abgerufen werden kann.

Im Original gezeichnet

Anke Koschel Dipl.-Ing. (FH)

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M Baden-Württemberg

REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART STRASSENWESEN UND VERKEHR

Regierungspräsi dium Stuttgart · Postfach 80 07 09 · 70507 Stuttgart

Zink Ingenieure GmbH Poststraße 1 77886 Lauf

Ab"'x~ . v' l {> I ( ~ <;,/ ~(: ~ ., "i ,ngenieur-e &,am 1

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~ Bebauungsplan "Orschweier-Nord", Stadt Mahlberg

Ihre E-Mail vom 02.03.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

Freiburg i. Br. 14.0 3.2017

Name Ju lia Knoppe

Durchwahl 0761 208-4706

Aktenzeichen 46.2-3846.3/05 O rtenau

(Bitte bei Antwort angeben)

das Plangebiet liegt ca. 3, 15 km nordwestlich des Sonderlandeplatzes Altdorf und ca.

10,2 km südlich des Verkehrslandeplatzes Lahr, außerhalb eines Bauschutzberei­ches.

Durch den Bebauungsplan mit einer max. Gebäudehöhe von 10 m ü. Grund (ca.

175,42 m ü. NN) werden keine Belange der Luftfahrt berührt.

Von Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart, Referat 46.2, Luftverkehr und Luftsi­

cherheit, zuständige Luftfahrtbehörde des Landes werden keine Einwendungen erho­ben.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Knoppe

Dienstgebäude Bissierstr. 7 · 7911 4 Freiburg im Bre isgau · Telefon 0761 208-0 Telefax 076 1 208-394475

Abteilung [email protected] · www.rp.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de

VAG-Linien 1 · 3 Haltestelle Runzmattenweg · Parkmöglichkeiten vorhanden

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Unitymedia BW GmbH I Postfach 1 O 20 28 1 34020 Kassel

Zink-Ingenieure Frau Gabriele Laug Poststraße 1 77886 Lauf

Datum 09.03.2017

unitymedia

Bearbeiter( in) : Herr Weyh

Abtei lung: Zentrale Planung

Direktwahl: +49 561 7818-141

E-Mail : [email protected]

Vorgangsnummer: 253293

Seite 1 /1

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Stadt Mahlberg, Bebauungsplan "Orschweier-Nord", frühzeitige Beteiligung - Stellungnahme bis zum 10.04.17

Sehr geehrte Frau Laug,

vielen Dank für Ihre Informationen.

Im Planbereich liegen keine Versorgungsanlagen der Unitymedia BW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten.

Ihre Anfrage wurde an die zuständ ige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Ze it in Verbindung setzen wird . Bis dahin bitten wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren we iter zu beteiligen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an.

Freundliche Grüße

Zentrale Planung Unitymedia

Änderung der Adressdaten bei Unitymedia Bitte richten Sie Ihre Anfragen ab sofort an folgende Adressen:

eMail: ZentraleP [email protected] oder

Postanschrift: Unitymedia BW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel

Unitymedia BW GmbH

Postanschrift: Unitymedia BW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel

Handelsregister: Amtsgericht Köln I HRB 83533 1 Sitz der Gesellschaft: Köln I USt-lD DE 251338951

Geschäftsführer: Lutz Schüler (Vorsitzender) 1 Dr. Herbert Leifker I Winfried Rapp

www.unitymedia .de

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Gabriele Laug

Von: Gesendet: An: Ce:

Betreff: Anlagen:

Hahn, Rol f (RPF) <[email protected]> Donnerstag, 9. März 2017 16:15 Ga briele.Laug@Zi n k-1 ngen ieure.de

Ort$· Slaaf"' ,Abu.J~q. \./'

Referat 52 (RPF); Swarowsky, Dr. Herbert (RPF); Ka ltenmeier, Dr. Dieter (RPF);

Bloß, Birgit (RPF); Willimsky, Ulrich (RPF); Schmälzle, Christei (RPF) TÖB BBP Mahlberg "Orschweier-Nord"

Karte BBP Mahlberg Orschweier-Nord .pdf

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Sicht der Fachreferate 54.1 bis 54.4 des Regierungspräsidiums Freiburg bestehen zu dem Bebauungsplan „Orschweier-Nord" in Mahlberg keine Bedenken.

Innerhalb des Flächennutzungsplanes befinden sich nach unserer Kenntnis keine IE- und Störfall-Anlagen

Das Ergebnis der Überprüfung mit dem UIS-Berichtssystem ist in der pdf-Datei im Anhang festgehalten.

Mit freundlichen Grüßen Rolf Hahn Regierungspräsidium Freiburg - Außenstelle Donaueschingen -lrmastr. 11 78166 Donaueschingen ~. : 0771/8966-2746 Fax: 0771 /8966-2798 mailto:[email protected]

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Gabriele Laug

Von: Gesendet: An: Betreff:

Anlagen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

0~9 S/odl '-" Ab l{_)DQ. V

Hable, Hermann, CSG, KA DP DHL, S <[email protected]> Montag, 6. März 2017 09:10 Gabriele. Laug@Zi n k-1 ngenieure.de WG: Stadt Mahlberg, Bebauungsplan "Orschweier-Nord", frühzeitige Beteil igung - Stellungnahme bis zum 10.04.17 Brf 02-03 -2017 an Behörden Vorentwurf 13-02-20 17 Mahlberg.pdf; Mahlberg_BP _Orschweier-Nord_ 1-Planzeichnung_20170213.pdf; Mahlberg_BP _Orschweier-Nord_2-Textteil_20170213.pdf; Mahlberg_BP _Orschweier-Nord_3-Begründung_20170213.pdf

aus Sicht unseres Aufgabengebietes haben wir keine Einwände oder Anregungen einzubringen. Von einer weiteren

Betei ligung an dem Verfahren sehen w ir ab.

Mit freund lichen Grüßen

Hermann Hable Team Manager Property Management Commercial Süd-West

CSG GmbH Zuffenhäuser Kelterplatz 1 70435 Stuttgart Deutschland

Telefon +49 711 28553-51 Telefax +49 711-28553-59

[email protected]

CSG GmbH; Sitz Bonn; Registergericht Bonn; HRB 8191

Geschäftsführung: Georg Behrens, Andreas Bossert, Peter Wenzel

Ein Gemeinschaftsunternehmen von Deutsche Post DHL Group und Bilfinger für integrierte Property und Facil ity Services

Dies ist eine Nachricht der CSG GmbH und kann vertrauliche, firmeninterne Informationen enthalten. Sie ist ausschließlich für die oben adressierten Empfänger bestimmt. Sind Sie nicht der beabsichtigte Empfänger, bitten wir Sie, den Sender zu informieren und die Nachricht sowie deren Anhänge zu löschen. Unzulässige Veröffentlichungen, Verwendungen, Verbreitung, Weiterleitung sowie das Drucken oder Kopieren dieser Mail und ihrer verknüpften Anhänge sind strikt untersagt.

lf this document does not concern you, please keep it secret, inform the sender and destroy it promptly. Thank you. Si ce document ne vous concerne pas, veuillez le detruire immediatement ou en conserver le contenu secret et prevenir l'emetteur, merci.

GOGREEN - Das Umweltprogramm von Deutsche Post DHL

Bitte denken Sie über Ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt nach, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken!

Von: Gabriele Laug [mailto:[email protected]] Gesendet: Donnerstag, 2. März 2017 16:42

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