Abschlüsse und Anschlüsse Schuljahr 2016/2017gisny.eu/images/pdfs/2015 12...
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Bildungswege in Baden-Württemberg
A b s c h l ü s s e u n d A n s c h l ü s s eS c h u l j a h r 2 0 1 6 / 2 0 1 7
WissensWertes für eltern
2
Inhalt
Inhalt
Vorwort 3
Bildungswege in Baden-Württemberg 4
Die Werkrealschule / Hauptschule 6
Die realschule 9
Das allgemein bildende Gymnasium 12
Die Gemeinschaftsschule 15
Die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 18 (bisher: Sonderschulen)
Die beruflichen schulen 21
inklusion 25
Allgemeine informationen 26
Das geänderte Aufnahmeverfahren 27
termine & informationen 28
Adressen 29
impressum 31
3Vorwort
Vorwort
lieBe eltern,
mit dem Ende der Grundschulzeit beginnt für
Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt. Sie stehen
nun vor der wichtigen Entscheidung, welcher
weiter führende Bildungsweg für Ihr Kind mit
seinen Stärken und Fähigkeiten am besten geeignet
ist. Wir unterstützen Sie selbst verständlich dabei,
den passenden Bildungsweg auszuwählen.
Insbesondere können Ihnen die Lehrerinnen und
Lehrer der Grund schule durch ihre Fachkenntnisse
und den direkten Kontakt mit den Schülerinnen
und Schülern im Unterricht wertvolle Hinweise
geben.
In dieser Broschüre finden Sie eine Übersicht
der Schullandschaft in Baden-Württemberg mit
den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen sowie
den entsprechenden Abschluss- und Anschluss-
mög lichkeiten. So können Sie sich vorab
informieren und orientieren, um die richtige
Entscheidung treffen zu können.
Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Beratungs-
angebote durch speziell ausgebildete Pädagoginnen
und Pädagogen sowie entsprechende Beratungs-
stellen zur Verfügung. Die Kontaktdaten dazu
finden Sie auf den beiden letzten Seiten dieser
Broschüre.
Kinder und Jugendliche entwickeln sich unter-
schiedlich. Es ist daher unser zentrales Ziel, jedem
einzelnen Kind in der Schule gerecht zu werden
und auf seine persön lichen Bedürfnisse einzugehen.
Deshalb bauen wir individualisierte Lehr- und
Lernformen an allen Schularten weiter aus und
verstärken die besondere Förderung jeder Schülerin
und jedes Schülers.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie eine gute Schulwahl
treffen und Ihrem Kind einen erfolgreichen Start
in der neuen Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg
4 Bildungswege in Baden-Württemberg
Alle Wege stehen offenUnser Schaubild verdeutlicht die zahl reichen
schulischen Bildungswege. Entscheidend ist,
dass jeder Abschluss eine weitere Anschluss
möglichkeit bietet. Neben den allgemein
bildenden Schulen stellen die beruflichen
Schulen mit ihrem breit gefächerten Angebot
einen wichtigen Baustein für die Weiterquali
fizierung dar. Wenn ein Kind zum Beispiel einen
Hauptschulabschluss oder einen mittleren
Bildungsabschluss in einer allgemein bildenden
Schule erworben hat, kann es sich später in
den beruflichen Bildungsgängen weiterbilden
und die allgemeine Hochschulreife erlangen.
Das badenwürttembergische Schulsystem
ist also keine Einbahnstraße und richtet sich
kon se quent an der individuellen Entwicklung
eines Kindes aus. So wird eine Unter oder
Überforderung vermieden. Gestärkt durch
Erfolgserlebnisse, Kompetenzbewusstsein
und Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit,
steht somit einer positiven schulischen
Entwicklung nichts im Wege.
Jeder erreichte Abschluss eröffnet weitere
Bildungswege.
Der HauptschulabschlussDieser Abschluss ist ein Einstieg in die weiter
führende schulische oder berufliche Laufbahn.
Er kann erworben werden
• nachdemneuntenodernachdemzehnten
Schuljahr an einer Werk realschule beziehungs
weise Hauptschule,
• aneinerRealschulenachKlasse9,
• aneinerGemeinschaftsschule,
• imVorqualifizierungsjahrArbeit/Beruf,
• aneinerRealschuleoderaneinem
GymnasiumdurchVersetzungvonKlasse9
nach Klasse 10 oder
• überdenAbschlusseinerdualenAusbildung.
Berufsoberschule2 Jahre
Berufsschule+ betriebliche Ausbildung
2– 31/2 Jahre
Berufliches Gymnasium3 Jahre
1-jährigeBerufsfach-
schule
(fachgebundene)Hochschulreife
fachschule 1, 2 Jahre
Fachhochschulreife
Berufskolleg1, 2, 3 Jahre
Fachhochschulreife
Berufsaufbauschule1 Jahr
mittlerer Bildungsabschluss
1, 2, 3-jährigeBerufsfachschule
+ betriebliche Ausbildung
2-jährigeBerufsfachschule
(2BFS)
Berufsvorbereitende Bildungsgänge
Hauptschulabschluss
mittlererBildungsabschluss
ohne Abschluss Hauptschulabschluss
Wichtiger Hinweis: für einige der übergangsmöglichkeiten gelten zusätzliche Qualifikationen. Diese Grafik kann aus Vereinfachungsgründen nicht sämtliche ü bergangsmöglichkeiten darstellen.
Ber
ufl
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ymn
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m 6
Jah
re
Hochschulreife
mittlerer Bildungsabschluss
5
Der mittlere Bildungsabschluss Es gibt mehrere Möglich keiten diesen
Abschluss mit guten Berufs perspektiven
zu erreichen:
Über
• dieGemeinschaftsschule,
• dieRealschule,
• dieWerkrealschule,
• dasGymnasiumamEndederJahrgangs-
stufe 10,
• nacherfolgreichemHauptschulabschlussüber
die schulischen Weiterbildungsmöglichkeiten
der beruflichen Schulen oder
• übereinedualeAusbildung.
Die Hochschulreife Mit dem Abitur und der Fachhochschulreife
erlangen Schülerinnen und Schüler die Grundlage
für ein Studium an der Hochschule oder für eine
qualifizierte Berufs ausbildung. Die Hochschulreife
kann über folgende Bildungswege erreicht
werden, wenn ein Kind:
• denAbschlussaneinemallgemeinbildenden
Gymnasium macht,
• nachderKlasse10derRealschulebei
ent sprechen der Leistung direkt auf das
Gym nasium wechselt,
• sichüberdieBerufskollegsoderüberdie
beruflichen Gym na sien zur Hochschulreife
weiter qualifiziert,
• nachAbschlusseinerBerufsausbildungein
spezielles Berufskolleg (BKFH) oder eine
Berufsoberschule besucht,
• aneineGemeinschaftsschulemitSekundar-
stufe II geht.
Auf den folgenden Seiten kann man sich
über die unterschiedlichen Schulformen,
die Abschlüsse und mögliche Schulwechsel
informieren.
Gemeinschafts-schule
6 bzw. 5 Jahre
realschule 6 bzw. 5 Jahre
Werkrealschule/Hauptschule6 bzw. 5 Jahre
Berufliches Gymnasium3 Jahre
Gymnasium8 Jahre*
Au
fbau
gym
nas
ium
(mit
Inte
rnat
)
Grundschule inderRegel4Jahre
Wichtiger Hinweis: für einige der übergangsmöglichkeiten gelten zusätzliche Qualifikationen. Diese Grafik kann aus Vereinfachungsgründen nicht sämtliche ü bergangsmöglichkeiten darstellen.
Hochschulreife
mittlerer Bildungsabschluss
sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (sBBZ)Die Sonderpädagogischen Bildungs
und Beratungszentren des Landes
halten Beratungs und Unter
stützungsan gebote sowie Bildungs
angebote an all gemeinen Schulen und
in den eigenen Einrichtungen vor.
Sie unterscheiden sich nach Förder
schwerpunkten (siehe unter
www.kultusportal-bw.deinderRubrik
„Sonderpädagogische Bildungs und
Beratungszentren“). Diese führen
zum Teil die Bildungsgänge der
allgemeinen Schulen. Damit sind die
in der Grafik ausgewiesenen Bildungs
abschlüsse an diesen Schulen möglich.
Zusätzlich gibt es eigene Bildungsab
schlüsse in den Förderschwerpunkten
Lernen und geistige Entwicklung.
Ein Wechsel aus Sonderpädagogi
schen Bildungs und Beratungszentren
an allgemeine Schulen und umgekehrt
ist möglich. Übergänge werden
individuell vorbereitet und begleitet.
3 Jahre
* An 44 Modellschulen können
Schülerinnen und Schüler im
Rahmen eines Schulversuchs das
Abitur nach neun statt nach acht
Jahren erwerben. Die erste Staffel
mit 22 Schulen startete zum Schul -
jahr 2012/2013, die zweite zum
Schuljahr 2013/2014.
Grundschule und Sekundarstufe II
soweit an der Gemeinschafts schule
am je weiligen Standort vorhanden
Allgemein bildende Schulen
Berufliche Schulen
Sonderpädagogische Bildungs-
und Beratungszentren (SBBZ)
6
Die Werkrealschule / Hauptschule
Konsequent berufsorientiert durch praxisnahes Lernen
Die Werkrealschule / Hauptschule
inDiViDuelle WAHlMÖGliCHKeit Des
sCHulABsCHlusses
Die Schülerin oder der Schüler in Klassenstufe 9
wählt zusammen mit ihren / seinen Erziehungs-
berechtigten nach einer qualifizierten Beratung
durch die Lehrkraft eine der genannten Optio-
nen aus:
• WerkrealschulabschlussamEndevonKlasse
10 (Mittlerer Bildungsabschluss),
• HauptschulabschlussamEndevonKlasse9,
• HauptschulabschlussamEndevonKlasse10.
Schülerinnen und Schüler, die sich für die
Option Werkrealschulabschluss entscheiden,
können freiwillig an der Hauptschulabschluss-
prüfung teilnehmen.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Option
„Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 10“
wählen, wird die Versetzung von Klasse 9 in
die Klasse 10 nicht ausgesprochen. Sie erhalten
am Ende von Klasse 9 eine schriftliche
Dokumen tation ihres Leistungsstandes.
Der Bildungsgang Werkrealschule / Hauptschule
eröffnet den Schulen die Möglichkeit, ein eigenes
Profil zu entwickeln. Die Werkrealschule macht
es sich zur Aufgabe, die Begabungspotenziale
von Schülerinnen und Schülern zu erkennen
und sie in der Ausbildung ihrer personalen und
sozialen Kompetenzen zu stärken.
Mittlerer BilDunGsABsCHluss in
KlAsse 10 – HAuPtsCHulABsCHluss
in KlAsse 9 ODer in KlAsse 10
• DieWerkrealschuleumfasstdieKlassen5
bis 10. Sie führt nach sechs Jahren zu einem
mittleren Bildungsabschluss (Werkrealschul-
abschluss) und bietet darüber hinaus die Mög-
lichkeit, den Hauptschulabschluss am Ende
von Klasse 9 oder Klasse 10 zu erwerben.
• DieWerkrealschulevermittelteinegrund
legende und erweiterte allgemeine Bildung
und orientiert sich an lebensnahen Sachverhal-
ten und Aufgabenstellungen.
7
lernen in Der WerKreAlsCHule /
HAuPtsCHule
• DieWerkrealschule/Hauptschulebietetden
Kindern und Jugendlichen einen Bildungs-
gang, in dem sie ihre individuellen Fähigkeiten
durch ein auf sie abgestimmtes Lernkonzept
optimal nutzen können. Diese Schulart be-
rücksichtigt neigungs- und interessenbezogene
Themen der Schülerinnen und Schüler, berei-
tet auf fundierte Schulabschlüsse und einen
Einstieg in die Berufsausbildung vor. Der
Unterricht wird so gestaltet, dass er Kinder
und Jugendliche auf dem Weg begleitet, der
zu ihnen passt.
Gute CHAnCen DurCH
PrAxisnAHen unterriCHt
Ab Klasse 5:
• KonsequenteStärkungderAusbildungsund
Berufswahlreife
• SchulartübergreifenderFächerverbundBiologie,
Naturphänomene und Technik in den Klassen
5 und 6 und damit Stärkung der naturwissen-
schaftlichen Grundbildung
Ab Klasse 7:
• FachWirtschaft/BerufsundStudienorien
tierung (WBS)
• Wahlpflichtfächer:
- Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES)
- Technik
• IntensiveberuflicheOrientierung:
- Kompetenzanalyse Profil AC
- Praktikums phasen
- Bildungspartnerschaft Schule-Betrieb
Ein Merkmal der Werk realschule /Hauptschule ist das berufs-
bezogene Profil.
• DieBesonderheitderWerkrealschule/Haupt-
schule liegt im stark berufsbezogenen Profil
und einer intensiven individuellen Förderung
fachlicher, methodischer, persönlicher und
sozialer Kompetenzen in allen Klassen stufen.
• WerkrealschulenundHauptschulenarbeiten
nach dem gleichen Bildungsplan.
inDiViDuelle fÖrDerunG für
BestMÖGliCHen lernerfOlG
Damit die Jugendlichen das beste Rüstzeug
für das spätere (Berufs-)Leben an die Hand
bekommen, ist das Konzept des Bildungsgangs
der Werkrealschule / Hauptschule auf optimale
individuelle Förderung ausgerichtet:
• DurchführungderKompetenzanalyseProfil
AC in Klassenstufe 7. Im Anschluss daran
erhalten die Schülerinnen und Schüler eine
Rückmeldung über ihre überfachlichen Stär-
ken und Potenziale. Die Lehrkräfte erstellen
auf dieser Basis zudem einen Förderplan.
• PädagogischeAssistentinnenundAssistenten
unterstützen die Lehrkräfte bei der individuel-
len Förderung der Schülerinnen und Schüler.
• KontinuierlicheElternberatung,gemeinsame
Entscheidungen und Zielvereinbarungen
begleiten die schulische und persönliche
Entwicklung des Kindes.
8 Die Werkrealschule / Hauptschule
Weiterführende Informationen zur Werkrealschule und Haupt schule finden Sie im Internet unter: www.km-bw.de, Rubrik: Schule > Werkrealschule / Hauptschule
nach Klasse 9 (Hauptschulabschluss)
• BesuchderKlasse10derWerkrealschule
• BeginneinerBerufsausbildungimdualenSystem
• SchulischeBerufsausbildunginBerufsfachschulen
• OhneAusbildungsvertrag:
Wechsel in die berufsvorbereitenden Bildungsgänge
nach Klasse 10 mit Werkrealschulabschluss
(mittlerer Bildungsabschluss)
• BeginneinerBerufsausbildungimdualenSystem
• SchulischeBerufsausbildunginBerufsfachschulen
oder Berufskollegs
• BesucheinesBerufskollegszumErwerb
der Fachhochschulreife
• BesucheinesberuflichenGymnasiums
ABsCHlüsse unD AnsCHlüsse – sO GeHt es Weiter
AnsCHlussMÖGliCHKeiten
• DieSchülerinnenundSchülerverfügennach
erfolgreich abgelegtem Schulabschluss über eine
solide Allgemeinbildung und haben gute Voraus-
setzungen für eine erfolgreiche Berufsausbildung
oder eine schulische Weiterentwicklung.
• IndenKlassen5bis10könnendieSchülerinnen
und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen
auf die Realschule oder auf das Gymnasium
wechseln. Nach dem Hauptschulabschluss (unter
bestimmten Voraussetzungen auch schon vorher
nach Klasse 8) ist der Wechsel in die zweijährige
Berufsfachschule möglich, um dort die Fachschul-
reife(mittlererBildungsabschlussplusberufliche
Grundbildung) zu erwerben.
• SchülerinnenundSchülerkönnenauchaufeine
Gemeinschaftsschule wechseln.
• NachKlasse7isteinÜbergangaufdasberufliche
Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform mög-
lich.
• NachKlasse10isteinÜbergangaufdasdreijäh-
rigeberuflicheGymnasiumoderaufeinoder
zweijährige Berufskollegs möglich.
Die Realschule
Eine Schule mit Realitätsbezug
lernen in Der reAlsCHule
In der Realschule wird das zum Realschulab-
schluss führende mittlere Niveau sowie das zum
Hauptschulabschluss führende grundlegende
Niveau unterrichtet. Für besonders leistungsstarke
Schülerinnen und Schüler wird auch zukünftig
eine zusätzliche Förderung möglich sein. Neben
traditionellen Unterrichtsmethoden werden
individualisierte Lernformen eingesetzt, um der
Leistungsfähigkeit und der individuellen Entwick-
lung der Schülerinnen und Schüler gerecht zu
werden.
OrientierunGsstufe in KlAsse 5 unD 6
Um den unterschiedlichen individuellen Ent-
wicklungen von Schülerinnen und Schülern
Raum zu geben, werden die Klassen 5 und 6 an
der Real schule als Orientierungsstufe gestaltet.
Die Lehrerinnen und Lehrer ermitteln den
jeweiligen individuellen Lernstand und richten
ihr Unterrichtsangebot dementsprechend aus.
Die Realschule in Baden-Württemberg hat den
Anspruch, ihre Schülerinnen und Schüler durch
besonderen Realitätsbezug zu fördern und zu
bilden. Dazu gehört die Vermittlung von Kompe-
tenzen, die den jungen Menschen die Orientie-
rung in der gegenwärtigen und zukünftigen Welt
ermöglichen. Theorie und Praxis sowie Persönlich-
keitsorientierung und Sachorientierung werden
als gleichwertig angesehen.
reAlsCHulABsCHluss in KlAsse 10 –
HAuPtsCHulABsCHluss in KlAsse 9
Die Realschule umfasst grundsätzlich sechs Schul-
jahre. Sie führt vorrangig nach sechs Jahren zum
Realschulabschluss, bietet aber auch die Mög-
lichkeit, den Hauptschulabschluss am Ende von
Klasse 9 zu erwerben.
9Die Realschule
10 Die Realschule
In der Realschule gibt es nach Klassenstufe 5 kein
Sitzenbleiben: Alle Schülerinnen und Schüler
können nach Klassenstufe 5 in die Klassenstufe 6
wechseln. Am Ende der 6. Klassenstufe wird auf der
Grundlage der erbrachten Leistungen für jede
Schülerin bzw. jeden Schüler entschieden, ob sie
bzw. er im folgenden Schuljahr auf dem mittleren
Niveau oder auf dem grundlegenden Niveau lernt.
Danach richtet sich auch die Bewertung der
Leistungen.
KurssYsteM in KlAsse 7 unD 8
Die Schülerinnen und Schüler lernen gemeinsam
im Klassenverband binnendifferenziert und
ziel different auf beiden Niveaustufen. In den
Kernfächern Deutsch, Mathematik und der
Pflichtfremdspracheistallerdingseinezeitweilige
Aufteilung der Klasse in leistungsbezogene
Lerngruppen in maximal der Hälfte der jeweiligen
Unterrichtsstunden möglich. Am Ende der 7. und
der 8. Klassenstufe wird für jede Schülerin bzw.
jeden Schüler neu entschieden, ob sie bzw. er im
folgenden Schuljahr in allen Fächern auf dem
mittleren Niveau oder auf dem grundlegenden
Niveau lernt. Danach richtet sich auch die
Bewertung der Leistungen. Ein Wechsel des
Bildungsniveaus ist zum Schulhalbjahr möglich.
KlAsse 9 unD 10
In Klassenstufe 9 werden diejenigen Schülerinnen
und Schüler, die auf dem grundlegenden Niveau
lernen, gezielt auf die Hauptschulabschluss prüfung
vorbereitet. Diese wird am Ende von Klasse 9
durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler, die
den Realschulabschluss anstreben, lernen auf dem
mittleren Niveau und absolvieren die Realschul-
abschlussprüfung am Ende von Klasse 10.
DAs BilDunGsAnGeBOt Der reAlsCHule
DieFächerdesWahlpflichtbereichskomplettie-
ren das Bildungsangebot der Realschule. Ganz
nach Talent und Neigung wählen Schülerinnen
und Schüler eines der folgenden Fächer: Technik,
Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) oder eine
zweite Fremdsprache (meist Französisch).
Technik und Alltagskultur, Ernährung, Soziales
(AES) beginnen in Klasse 7, die zweite Fremd-
sprache in Klasse 6.
PrOfilBilDunG DurCH
sCHWerPunKtsetZunG
Zeigt ein Kind großes Interesse an Sprachen, ist
musikalisch oder künstlerisch begabt oder sehr
sportlich, haben die Realschulen neben dem
regulären Unterrichtsangebot vielfältige Möglich-
keiten der Schwerpunktsetzung.
BilinGuAles lernen
An mittlerweile 75 Realschulen werden bilinguale
Züge angeboten. Das bedeutet, dass Schülerinnen
und Schüler in zwei Sachfächern in englischer
Sprache unterrichtet werden. Bescheinigt wird
dies mit einem Testat nach Klasse 8 und einem
Zertifikat nach Klasse 10 – eine Zusatzqualifikation
für das Berufsleben.
Im Unterricht werden gleichwertig theoretische und praktische Inhalte
vermittelt.
11
OrientierunG für eine riCHtiGe
BerufsWAHl
Die Vermittlung von Theorie ist „ein Muss“, aber
nicht für jedes Kind das Maß aller Dinge. Darum
bietet der Unterricht an der Realschule mehr: Er
führt die Schülerinnen und Schüler unter anderem
durch Projekte und Praktika in die Arbeitswelt von
Betrieben und Unternehmen ein. Das schafft Inter-
esse und gibt Orientierung. Dieser Prozess wird
zusätzlich unterstützt durch:
• BerufsberatungderArbeitsagenturen,
• Berufseinstiegstests,
• KooperationenmitBetriebenundInstitutionen,
• KompetenzanalyseProfilACanRealschulen
(Klasse 8).
Mit der Kompetenzanalyse Profil AC an Realschu-
len werden die überfachlichen, berufsbezogenen
Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler erfasst.
Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler indivi-
duell zu fördern und ihre Berufswegeplanung zu
optimieren.
nach Klasse 9 (Hauptschulabschluss)
Nach erfolgreich abgelegtem Hauptschulabschluss verfügen
die Schülerinnen und Schüler über eine solide Allgemeinbildung
und damit über gute Voraussetzungen für den qualifizierten
Berufseinstieg oder eine schulische Weiterbildung.
• BeginneinerBerufsausbildungimdualenSystem
(Berufsschule und Betrieb) oder an einer Berufsfachschule
• BesuchderKlasse10derRealschule
• BesucheinerzweijährigenBerufsfachschule
• ohneAusbildungsvertrag:Wechselindieberufsvor-
bereitenden Bildungsgänge
nach Klasse 10 (realschulabschluss)
NacherfolgreichabgelegtemRealschulabschlussverfügen
die Schülerinnen und Schüler über eine erweiterte Allgemein
bildung. Viele Wege stehen nun offen: Neben dem Einstieg
ins Berufsleben ist die weitere schulische Qualifizierung bis
hin zur Hochschulreife möglich.
• BeginneinerBerufsausbildungimdualenSystem
(Berufsschule und Betrieb)
• SchulischeBerufsausbildunginBerufsfachschulenoder
Berufskollegs(z.B.Altenpfleger/-in,Erzieher/-in,technische
Assistenten)
• BesucheinesBerufskollegs(z.B.BKIoderzweijähriges
Berufskolleg für Fremdsprachen)
• BeginneinerBeamtenlaufbahnimmittlerenDienst
• BesucheinesberuflichenGymnasiums
• BesucheinergymnasialenOberstufeaneinemallgemein
bildenden Gymnasium oder an einer Gemeinschaftsschule
ABsCHlüsse unD AnsCHlüsse – sO GeHt es Weiter Weiterführende Informationen zur Realschule finden Sie im Internet unter: www.km-bw.de, Rubrik: Schule > Realschule
Die reAlsCHule Auf einen BliCK
Klasse 10
Klasse9
Kurssystem Klasse 7 und 8
OrientierungsstufeKlasse 5 und 6
Realschul- abschlussprüfung
Hauptschul abschlussprüfung
12 Das allgemein bildende Gymnasium
Das allgemein bildende Gymnasium
Basis für einen guten Start in Studium oder Beruf
funDiertes Wissen in Vielen
BereiCHen
Bis zum erfolgreich abgelegten Abitur erwerben
die Schülerinnen und Schüler folgende Fähigkei-
ten und Fertigkeiten:
• SiewerdenaufhohemNiveauinmehreren
Sprachen, in Natur- und Geisteswissenschaften
sowie in den Gesellschaftswissenschaften und im
musisch-ästhetischen Bereich ausge bildet.
• DasschafftdieGrundlage,theoretischeErkennt-
nisse nachzuvollziehen, komplexe Zusammen-
hänge kreativ zu durchdenken, zu ordnen und
verständlich darzustellen sowie lösungsorientiert
und zielgerichtet zu arbeiten.
• VerschiedeneUnterrichts,LernundArbeitsfor-
men sowie der Umgang mit neuen Medien oder
modernen Präsentationstechniken machen Ihr
Kind fit für die Welt von morgen.
• MitdieserSchulbildunghatIhrKinddiebes-
ten Voraussetzungen für das Hochschulstudium
oder für eine anspruchsvolle Berufsausbildung.
Auf DireKteM WeG ZuM ABitur
Das Gymnasium ist der direkte Weg zum Abitur.
Es vermittelt Schülerinnen und Schülern ein
qualifiziertes Fundament an Wissen, Werten und
Kompetenzen und führt in acht Jahren zur allge-
meinen Hochschulreife.
• DieSchülerinnenundSchülerwerdeninum-
fangreichen fachlichen, methodischen, sozialen
und personalen Kompetenzen gestärkt.
• Siewerdenzueigenverantwortlichem,selbstständi-
gem und lebenslangem Lernen befähigt und in ab-
strak tem und problemlösendem Denken gefördert.
• DieBereitschaft,sichaufNeuesundFremdes
einzulassen und daraus zu lernen, gehört eben-
so zum gymnasialen Bildungsauftrag wie die
Vermittlung von historischen, künstlerischen
und geistigen Traditionen unserer Kultur.
• An44G9ModellschulenkönnenSchülerinnen
und Schüler im Rahmen eines Schulversuchs
das Abitur nach 9 statt nach 8 Jahren erwerben.
Weitere Informationen: www.km-bw.de.
13
• AnGymnasienmitbilingualendeutscheng
lischen Abteilungen können die Schülerinnen
und Schüler das „Zertifikat über den Besuch des
bilingualen Zuges deutsch-englisch“ und ergän-
zend das Zertifikat „Internationale Abiturprüfung
Baden-Württemberg“ erwerben.
• AnGymnasienmitbilingualendeutschfranzö
sischen Abteilungen können die Schülerinnen
und Schüler in der zwölften Klasse zwei Schul-
abschlüsse gleichzeitig erwerben: die allgemeine
Hochschulreife und das französische Abitur
(Baccalauréat).
fähigkeiten weiterentwickeln –
in künstlerischen oder sportlichen Profilen
Ist ein Kind künstlerisch oder sportlich sehr begabt,
kann die Entscheidung für ein Gymnasium fallen,
das Schülerinnen und Schülern mit künstlerisch-
kreativen oder sportlichen Interessen ein breites
Angebot zur Erweiterung ihrer Fähigkeiten und
Begabungen zur Verfügung stellt.
Hochbegabtenförderung
An landesweit fünfzehn ausgewählten Gymnasien
hat das Land Hochbegabtenzüge eingerichtet.
Hinzu kommt das Landesgymnasium für Hoch-
begabte mit Internat und Kompetenzzentrum in
Schwäbisch Gmünd.
Daneben werden hochbegabte Kinder und Jugend-
liche selbstverständlich an jedem Gymnasium
g efördert.
Die einzelnen Gymnasien unterscheiden sich in
ihren Lehrangeboten durch verschiedene Schwer-
punkte, die entweder sprachlich, naturwissenschaft-
lich oder künstlerisch/sportlich geprägt sind. Sie
geben jedem Kind die Möglichkeit, sich seinen
individuellen Begabungen und seiner Persönlichkeit
entsprechend optimal zu entwickeln.
interdisziplinär lernen und arbeiten im
naturwissenschaftlichen Profil
HierheißtdasverpflichtendzubelegendeKernfach
Naturwissenschaft und Technik (NwT). Selbststän-
dig und im Team „begreifen“ die Schülerinnen und
Schüler anhand von Projekten und Langzeitbeobach-
tungen Abläufe und Methoden naturwissenschaft-
licher Forschung und technischer Entwicklung. Das
Besichtigen von Fertigungsstätten und Forschungs-
einrichtungen ist ein weiterer Bestandteil des Faches.
So unterstützt NwT die entsprechenden Neigungen
und Talente und sorgt für beste Voraussetzungen in
naturwissenschaftlich-technischen Berufen.
interkulturelle Kompetenz erwerben durch das
sprach liche Profil
Mit guten Fremdsprachenkenntnissen stehen Schü-
lerinnen und Schülern – auch international – mehr
Türen offen. Im sprachlichen Profil lernen sie drei
Fremdsprachen nach Wahl. Wählt man Altgriechisch
als dritte Fremdsprache, erhält man gleichzeitig eine
vertiefte humanistische Grundbildung.
Bilinguales lernen bis zum Abitur
Gymnasien mit bilingualen Abteilungen sind auf
die Erziehung zur Mehrsprachigkeit spezialisiert.
Dort wird auch in einzelnen Sach fächern in der
Fremdsprache unterrichtet.
für JeDe BeGABunG DAs
riCHtiGe PrOfil
14 Das allgemein bildende Gymnasium
Weiterführende Informationen zum Gymnasium finden Sie im Internet unter: www.km-bw.de, Rubrik: Schule > Gymnasium
• SchülerinnenundSchülernderKlassen9
und 10 wird es ermöglicht, für eine Unterrichts-
woche erste Erfahrungen in Unternehmen,
Be hörden und Einrichtungen sowie in Instituten
von Hochschulen zu sammeln.
• WeitereMöglichkeiten:einStudieninformations-
tag, der Besuch von Berufsinformationszentren
der Agenturen für Arbeit, Studien- und Berufs-
messen oder spezielle Berufs- und Studien-
orientierungstrainings.
• WeitereUnterstützunggebendieBerufs
bera terinnen und -berater der Agenturen für
Arbeit und die Studienberaterinnen und
-berater vor Ort.
Berufs- unD stuDienOrientierunG
Hochschulreife
• DieSchülerinnenundSchülerverlassendasallgemein
bildende Gymnasium nach Klasse 12 mit der allgemeinen
Hochschulreife.
• DasAbitureröffnetoptimaleMöglichkeitenfürdie
nationale und internationale Studien und Berufswahl.
• EinStudiumanUniversitätenundHochschulenist
genauso möglich wie eine qualifizierte Berufsausbildung.
OftmalsbietenUnternehmenundInstitutionenfürAbituri
entinnen und Abituri enten verkürzte Ausbildungszeiten an.
Mittlerer Bildungsabschluss
• MitderVersetzungvonKlasse10indieersteJahrgangs-
stufe des Gymnasiums erreicht Ihr Kind den mittleren
Bildungsabschluss.
• DermittlereBildungsabschlussamGymnasiumer
möglicht die gleichen Wege der Berufsausbildung oder
Weiterqualifizierung,wiesieimKapitel„Realschule“
(Seite9)beschriebensind.
• DieallgemeineHochschulreifekannauchspäter
erworben werden; zum Beispiel am Aufbaugymnasium,
an Abend gymnasien und Kollegs und am beruflichen
Gymnasium.
ABsCHlüsse unD AnsCHlüsse – sO GeHt es Weiter
Schülerinnen und Schüler werden zu eigen verantwortlichem, selbstständi-
gem und lebenslangem Lernen befähigt.
15Die Gemeinschaftsschule
Die Pädagogik der Gemeinschaftsschule geht auf
die Unterschiedlichkeit der Kinder und Jugend-
lichen ein. An der Gemeinschaftsschule werden die
Lernangebote auf die verschiedenen Begabungen,
Fähigkeiten und Entwicklungen des Einzelnen
abgestimmt. Die Schülerinnen und Schüler können
auf unterschiedlichen und in jedem Fach auf der für
sie am besten geeigneten Niveaustufe lernen:
Dem grundlegenden Niveau (G-Niveau), das zum
Hauptschulabschluss führt, dem mittleren, zum Real-
schulabschluss führenden Niveau (M-Niveau) sowie
dem erweiterten Niveau (E-Niveau). Erst im Abschluss-
jahr der Sekundarstufe I, d. h. dem neunten oder
zehnten Schuljahr, lernen die Schülerinnen und Schüler
über alle Fächer hinweg auf einheit lichem Niveau.
Am Ende von Klassenstufe 9 oder 10 kann an der
Gemeinschaftsschule der Hauptschulabschluss
abgelegt werden, am Ende von Klassenstufe 10 der
Realschulabschluss. Für Schülerinnen und Schüler,
die das Abitur anstreben, führt ein neunjähriger
Bildungsgang zum Abitur.
Der Unterricht findet an der Gemeinschafts-
schule in heterogenen Lerngruppen statt, in denen
Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher
Leistungsstärken vertreten sind. In regelmäßigen
Inputs führen die Lehrerinnen und Lehrer in neue
Themen und Methoden ein und stellen so sicher,
dass ihre Schülerinnen und Schüler auf dieser
Grundlage eigenständig oder in Gruppen weiter-
arbeiten können.
Ihren Lernfortschritt dokumentieren die
Schülerinnen und Schüler selbstverantwortlich im
Lern tagebuch. Jeder Schülerin und jedem Schüler an
der Gemeinschaftsschule steht eine Lehrkraft
als Coach zur Verfügung, die die Schülerin oder den
Schüler – auch auf der Grundlage der Eintragungen
im Lerntagebuch – in regelmäßigen Gesprächen
berät und ihr oder ihm hilft, noch erfolgreicher
zu sein. Kompetenzraster helfen dabei zu beurteilen,
was die Schülerinnen und Schüler bereits gut
beherrschen und was sie noch vertiefen sollten.
Die Gemeinschaftsschule
Vielfalt macht schlauer
lernen An Der GeMeinsCHAftssCHule
16
Die Pädagoginnen und Pädagogen begleiten die
Lernprozesse der einzelnen Schülerin und des
einzelnen Schülers sehr eng. Deshalb wird an den
Gemeinschaftsschulen auch der Begriff des Lern-
begleiters verwendet.
Die Kollegien an Gemeinschaftsschulen setzen
sich zusammen aus Lehrerinnen und Lehrern mit
unterschiedlicher Lehrbefähigung: für die Werk-
realschule / Hauptschule, die Realschule oder das
Gymnasium. Hinzu kommen Sonderpädagoginnen
und Sonder pädagogen.
PrOfile An Der GeMeinsCHAftssCHule
Wahlpflichtfach
BereitsmitdemWahlpflichtfachkönnendieSchü-
lerinnen und Schüler entsprechend ihrer Interessen
und Neigungen eine Wahl treffen. Es kann ent-
weder in Klassenstufe 6 Französisch gewählt werden
oder in Klassenstufe 7 Technik oder Alltagskultur,
Ernährung und Soziales (AES).
Profilfach
Ab Klassenstufe 8 bietet die Schule zusätzlich
Profilfächer an. Neben Naturwissenschaft und
Technik (NwT) sind dies Musik oder Bildende
Kunst oder Sport. Manche Gemeinschaftsschulen
bieten auch noch zusätzlich Spanisch an. Jede
Schülerin und jeder Schüler wählt ein Profilfach
für sich aus.
sprachenfolge an der Gemeinschaftsschule
Alle Schülerinnen und Schüler lernen ab Klasse 5
EnglischalsPflichtfremdsprache.InKlasse6kann
FranzösischalsWahlpflichtfachgewähltwerden.
Ab Klasse 8 können diejenigen Schülerinnen und
Schüler, die bereits Französisch lernen, zusätzlich
die dritte Fremdsprache Spanisch lernen, sofern
Spanisch von der Schule angeboten wird.
Profile im Ganztag
Wie die anderen allgemein bildenden Schularten
haben auch die Gemeinschaftsschulen die Mög-
lichkeit, ein schuleigenes Profil auszubilden – etwa
im musischen, künstlerischen, sportlichen, natur-
wissenschaftlichen oder sprachlichen Bereich. Der
Ganztagsbereich bietet sehr gute Möglichkeiten,
dieses Schulprofil zu vertiefen.
leistunGsrüCKMelDunG An Der
GeMeinsCHAftssCHule
An der Gemeinschaftsschule erhalten Schülerinnen
und Schüler differenzierte und kontinuierliche
Rückmeldungen über ihre Leistung. Die Leistungs-
rückmeldung erfolgt durch differenzierte Beurtei-
lungen über den individuellen Entwicklungs- und
Leistungsstand. Zum Schulhalbjahr und am Ende
des Schuljahres erhalten die Schülerinnen und
Schüler einen ausführlichen Lernentwicklungs-
bericht, in dem ihre Leistungen in den einzelnen
Die Gemeinschaftsschule
PHilOsOPHie Der GeMeinsCHAftssCHule
Die Gemeinschaftsschule ist eine Schule für alle.
Das Kind mit seinen Begabungen steht im
Mittelpunkt. Die Unterschiedlichkeit wird als
Bereicherung gesehen und beim gemeinsamen
Lernen profitieren alle voneinander.
GeMeinsCHAftssCHule Auf einen BliCK
Die Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg
• nimmtalleSchülerinnenundSchülerauf,
• bietetdieStandardsderHauptschule,der
Realschule und des Gymnasiums,
• isteineverbindlicheGanztagsschulemit
rhythmisiertem Schultag.
17
Fächern beurteilt werden. Noten werden nur im
Abschlussjahrverpflichtenderteilt.Ansonsten
werden sie im Lernentwicklungsbericht angegeben,
wenn z. B. die Eltern dies ausdrücklich wünschen.
Berufs- unD stuDienOrientierunG
Die Berufs- und Studienorientierung hat an der
Gemeinschaftsschule eine große Bedeutung. Sie
zieht sich wie ein roter Faden durch die verschie-
denen Fächer und Klassenstufen. Schülerinnen und
Schüler werden sich somit ihrer eigenen Stärken
und Interessen früh bewusst. In unterrichtlichen
und außerunterrichtlichen Aktivitäten erwerben
die Schülerinnen und Schüler erste Erfahrungen in
verschiedenen Berufs- und Tätigkeitsfeldern. Dies
kann durch Praktika geschehen, aber auch durch
eine Mitarbeit in Schülerfirmen und -genossen-
schaften oder durch die Planung und Gestaltung
berufsbezogener Projekte.
Außerdem nehmen alle Schülerinnen und Schüler
der Klassenstufe 8 an Gemeinschaftsschulen am
Kompetenzanalyseverfahren Profil AC (Assessment-
Center) teil. Hierbei werden ihre überfachlichen
und berufsrelevanten Kompetenzen in den Blick
genommen.
Die GeMeinsCHAftssCHule ist eine
GAnZtAGssCHule
Alle Gemeinschaftsschulen sind in der Sekundar-
stufe I, also in den Klassenstufen 5 bis 10, ver-
bindliche Ganztagsschulen. Das bedeutet, dass die
Schülerinnen und Schüler an drei oder vier Tagen
jeweils acht Zeitstunden an der Schule verbringen.
Im Schulalltag einer verbindlichen Ganztagsschu-
le wechseln sich Inputs, kooperatives Lernen,
individuelle Lernzeit und Phasen der Bewegung
und Entspannung im Sinne eines rhythmisierten
Tagesablaufs sinnvoll ab. Auch andere Formen des
Ausgleichs wie etwa sportliche oder kulturelle
Aktivitäten finden ihren Platz im Tagesablauf.
Dazu gehört auch das gemeinsame Mittagessen.
Weiterführende Informationen zur Gemeinschaftsschule finden Sie im Internet unter: www.km-bw.de, Rubrik: Schule > Gemeinschaftsschule
Die Gemeinschaftsschule umfasst die Sekundarstufe I
(Klassenstufen 5–10) und kann auch im Verbund mit einer
Grundschule geführt werden.
DieGemeinschaftsschulekannaucheineeigeneOberstufe
(Klassenstufen 11–13) führen, sofern die Voraussetzungen
zurEinrichtungeinerOberstufevorliegen.
Hauptschulabschluss
• nachKlasse9oderKlasse10
Mittlerer Bildungsabschluss
• RealschulabschlussnachKlasse10
Abitur
• anGemeinschaftsschulenmitSekundarstufeII
nach Klasse 13
DerÜbergangindasersteJahrderOberstufeaneinemall
gemein bildenden oder beruflichen Gymnasium ist ebenfalls
nach Klasse 10 möglich.
Alle Übergänge an andere Schulen oder in eine berufl iche
Ausbildung gestalten sich entsprechend der Anschlüsse
undsindaufSeite4/5dargestellt.
ABsCHlüsse unD AnsCHlüsse – sO GeHt es Weiter
Individualisierte und kooperative Lernformen spielen eine zentrale Rolle.
18 Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
Die Sonderpädagogischen Bildungs- und BeratungszentrenSchulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung
grundsätzlich Aufgabe aller Schularten. Wenn
Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf ein
sonder päda gogisches Bildungsangebot haben, stehen
spezifische Schulangebote in den Sonder pädago-
gischen Bildungs- und Beratungs zentren oder
inklusive Bildungsangebote in den allgemeinen
Schulen zur Verfügung. Ziel ist die Sicherung und
kontinuierliche Erweiterung von Aktivität und
Teilhabe durch schulische Bildung. Selbstverständ-
lich ist ein Wechsel von einem Sonderpäda gogischen
Bildungs- und Beratungszentrum in eine allgemeine
Schule (Grundschule, Werkrealschule / Hauptschule,
Realschule, Gemeinschafsschule, Gymnasium) und
umgekehrt möglich. Die Entscheidung darüber,
welcher Bildungsweg für ein Kind der beste ist,
wird in einer intensiven, vertrauensvollen
Zusammen arbeit mit allen am Bildungsprozess des
Kindes Beteiligten getroffen. Der Austausch von
Beobach tungen, Erfahrungen und Einschätzungen
ist Voraussetzung für die partnerschaftliche
Abstimmung eines individuellen Bildungsweges.
BilDunGsCHAnCen VerWirKliCHen
Auf untersCHieDliCHen WeGen
Die Sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentren (SBBZ) des Landes halten
Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie
Bildungsangebote an allgemeinen Schulen und
an den eigenen Einrichtungen vor. Sie unter-
scheiden sich nach Förderschwerpunkten und
führen zum Teil die Bildungsgänge der all-
gemeinen Schulen.
Zusätzlich gibt es eigene Bildungsabschlüsse in
den Förderschwerpunkten Lernen und geistige
Entwicklung. Neben dem Unterricht sind weitere
Aufgabenschwerpunkte der SBBZ die sonder-
pädagogische Diagnostik, die Qualitäts sicherung
der sonderpädagogischen Praxis und die Koope-
ration mit den allgemeinen Schulen.
Zunächst einmal ist die schulische Bildung von
Schülerinnen und Schülern mit Behinderung
19
sowie ihre Eltern und Lehrkräfte der allgemeinen
Schulen werden durch Beratung in der Gestaltung
ihrer Förderplanung unterstützt. Regio nale
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für
spezifische Fragen der schulischen Bildung von
jungen Menschen mit Behinderung sowie die
„Arbeitsstellen Kooperation“ bei den Staatlichen
Schulämtern erweitern dieses Unterstützungs-
angebot. Darüber hinaus erhalten Eltern, Lehrkräfte
sowie Schülerinnen und Schüler behinderungs-
spezifische Hilfe durch Medien- und Beratungs-
zentren beim Einsatz neuer unter stützender
Tech nologien.
VOrBereitunG Auf Beruf unD leBen
DurCH PrAxisOrientiertes lernen
Eine qualifizierte Vorbereitung auf das zukünftige
beruflicheundpersönlicheLebenisteinzentrales
Ziel der schulischen Bildung von jungen Menschen
mit Behinderung unabhängig davon, an welcher
Schule sie lernen. Den Schülerinnen und Schülern
werden neben den schulinternen Lernangebo-
ten auch spezifische Einblicke in die Berufs- und
Arbeitswelt sowie Hilfestellungen für die eigene
Lebensführung angeboten. Über den Unterricht
hinaus werden die Jugend lichen durch folgende
Angebote praxisnah auf die zukünftigen Heraus-
forderungen vorbereitet:
• AngebotezurLebensvorbereitungausden
Bereichen Wohnen, Partnerschaft, Freizeit,
Gesundheit, Umwelt und Öffentlichkeit,
• zeitlichflexibelgestalteteBetriebspraktikaund
Sozialpraktika,
• Praxistageinöffentlichen,betrieblichen,sozialen
und kulturellen Einrichtungen.
inDiViDuelle BilDunGsAnGeBOte
Im Rahmen der individuellen Lern- und Entwick-
lungsbegleitung geht die Sonderpädagogik auf
die speziellen Lern- und Entwicklungsbedürfnisse
eines Kindes ein. Folgende Bausteine werden dabei
fortlaufend doku mentiert und zwischen allen an der
Entwicklung eines Kindes Beteiligten regelmäßig
besprochen:
• dieErgebnissederentwicklungsbegleitenden
Diagnostik,
• daraufbasierenddiekooperativeFörderplanung
mit der Entwicklung individueller Bildungs-
angebote,
• sowiedieallgemeineLernundLeistungs
entwicklung.
KOOPerAtiOnen Zur siCHerunG Des
sCHulerfOlGs
Das Spektrum der Kooperationen zwischen den
allgemeinen Schulen und den Sonderpädagogischen
Bildungs- und Beratungszentren umfasst sehr
unter schiedliche Organisationsformen.
Es reicht von inklusiven Bildungsangeboten und
kooperativen Organisationsformen des gemein-
samen Unterrichts an allgemeinen Schulen und
geht über Begegnungsmaßnahmen von Schülerin-
nen und Schülern mit und ohne Behinderung
bis hin zur Beratung und Unterstützung durch
Lehr kräfte der Sonderpädagogischen Bildungs-
und Beratungs zentren im Rahmen des Sonder-
pädagogischen Dienstes.
Diese helfen an allgemeinen Schulen den Schul-
erfolg eines Kindes zu sichern. Kinder und
Jugend liche mit Anspruch auf ein sonderpäda-
gogisches Beratungs- und Unterstüt zungs angebot
inklusive Bildungsangebote gestalten und erweiternInformationen über inklusive Bildungsangebote in den einzel nen Regionen erhalten Sie über die jeweils zuständigen Staatlichen Schulämter (siehe Seiten 29 und 30). Eltern, Schulen, Lehrkräften und sonstigen Partnern stehen dort Ansprechpersonen zur Verfügung.
Wichtige Begriffe im Sonder pädagogi schen Bildungs- und Beratungszentrum: Beziehungs-gestaltung, Individualisierung, Teilhabe.
20 Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
Die Kinder bekommen ein breit gefächertes Angebot für
ihre Entwicklungsförderung.
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Förderschwer-punkten der Sonderpädagogi-schen Bildungs- und Beratungs-zentren finden Sie im Internet unter: www.km-bw.de, Rubrik: Schule > Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
In den Sonderpädagogischen Bildungs und Beratungszent
ren, die die Bildungsgänge der allgemeinen Schulen führen,
können die Bildungsabschlüsse der jeweiligen Schularten
erreicht werden. Soweit die Behinderung es erforderlich
macht, sind spezielle Schulabschlüsse möglich. Da es das
Ziel der Schulen ist, Anschlüsse frühzeitig vorzubereiten
und ideale Übergänge zu sichern, stehen jungen Menschen
mit Behinderung vielfältige Wege in den Beruf und in die
Ausbildung offen.
Die berufliche und soziale Integration ist langfristig angelegt.
Deshalb knüpfen und erweitern Sonderpädagogische Bil
dungs und Beratungszentren kontinuierlich Netzwerke mit
Einrichtungen und Diensten im Umfeld der Schule. Partner
wie die allgemeinen und beruflichen Schulen, die Berufsbe
ratung für Menschen mit Behinderung, das Handwerk, die
Jugendhilfe und Vereine sind wertvolle Unterstützer. Auch
Eltern, Ärzte, Arbeits verwaltung, Betriebe, Werkstätten für
Menschen mit Behinderung, Kammern und Fachdienste
zur berufl ichen Eingliederung wirken maßgeblich an dieser
zentralen Aufgabe mit.
Berufsausbildung / studium
Abhängig von den individuellen Lern und Leistungs vor
aus setzungen sind Zugänge zu allen Ausbildungs und
Studien angeboten möglich. Besondere Angebote an den
beruflichen Schulen stehen zur Verfügung.
eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Junge Erwachsene mit wesentlichen Behinderungen
können nach einer gezielten Vorbereitung mit Unterstüt
zung anderer Fachdienste in den allgemeinen Arbeitsmarkt
integriert werden. Hierfür sind in gemeinsamer Verant
wortung verschiedener Fachdisziplinen Konzepte erarbeitet
worden, die ausgehend von der einzelnen Schülerin bzw.
dem ein zelnen Schüler die Eingliederung unterstützen.
Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
Die Werkstätten für behinderte Menschen bieten den
dort beschäftigten Menschen eine ihren Voraussetzungen
entsprechende Bildung und Möglichkeiten zur Persön
lich keitsentwicklung. Sie können den Übergang auf den
all gemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten.
unterstütZunG Der BerufliCHen unD sOZiAlen einGlieDerunG
sBBZ mit dem förderschwerpunkt
Lernen
geistige Entwicklung
Hören
körperliche und motorische Entwicklung
Sehen
Sprache
emotionalesozialeEntwicklung
Schüler/innenmitlängerem Krankenhausaufenthalt
Hinweis: WelcheBildungsgängeameinzelnenSBBZeingerichtetsind,kannbeidenStaatlichenSchulämternerfragtwerden(sieheS.29/30).
Grundschule Gymnasium Realschule Werkrealschule/ Förderschwerpunkt Förderschwerpunkt Hauptschule Lernen Geistige Entwicklung
n n
n n n n n n
n n n n n nn n n n n
n n n
n n n n n
Bildungsangebot nach Schullaufbahn des Schülers
sOnDerPäDAGOGisCHe BilDunGs- unD BerAtunGsZentren (sBBZ)Bildungsgänge
21Die beruflichen Schulen
Die beruflichen Schulen
Einstieg in die Arbeitswelt oder individuelle Weiterqualifizierung
nen und Schülern später alle Wege offen, sich auf
einen Beruf vorzubereiten oder einen Berufsab-
schluss zu erwerben und weitere Abschlüsse zu
erreichen.
Berufsvorbereitende Bildungsgänge:
• Berufseinstiegsjahr(BEJ),
• VorqualifizierungsjahrArbeit/Beruf(VAB),
• Aubildungsvorbereitungdual(AVdual)und
Pädagogische Erprobung (BFPE).
Alle Bildungsgänge unterstützen gezielt den
Einstieg in eine anschließende Berufsausbildung.
Außer im Berufseinstiegsjahr (BEJ) können die
Jugendlichen einen Hauptschulabschluss erwerben
und erhalten eine gute Vorbereitung auf einen
Übergang in die zweijährige zur Fachschulreife
führende Berufsfachschule.
einjährige Berufsfachschule (1Bfs)
Die Ausbildung an den einjährigen gewerb lichen
Berufsfachschulen (1BFS) ergänzt das duale
System. Sie vermittelt die nach den maßgeblichen
Ausbildungsordnungen und Bildungsplänen für
eine AusBilDunG nACH MAss
Nachdem Ihr Kind eine allgemein bildende Schule
besuchthat,eröffnendieberuflichenSchulenihm
vielfältige Möglichkeiten, weitere Kompetenzen,
Qua li fikationen und Abschlüsse zu erwerben.
Grundsätzlich stehen dabei drei zentrale Ziele im
Mittelpunkt:
• Berufsqualifizierung,
• Berufsausbildungbzw.Berufsqualifikation,
• ErwerballgemeinerAbschlüsse–vom
Hauptschulabschluss bis zur allgemeinen
Hochschulreife.
Die sCHulArten Der BerufliCHen
sCHulen
InnerhalbderberuflichenSchulartengibteseine
Viel zahl unterschiedlicher Bildungsgänge. Es gibt
zum Beispiel ein-, zwei-, dreijährige Berufsfach-
schulen und Berufskollegs in unterschiedlichster
AusprägungundberuflicheGymnasienmit
mehreren Fachrichtungen. Somit stehen Schülerin-
22 Die beruflichen Schulen
das erste Ausbildungsjahr vorgesehenen Kompe-
tenzen. Zudem wird die allgemeine Bildung
gefördert.
Zweijährige Berufsfachschule (2Bfs)
Die 2BFS vermittelt – aufbauend auf den Haupt-
schulabschluss–imVollzeitunterrichteineberufliche
Grundbildung und führt in zwei Jahren zu einem
mittleren Bildungsabschluss (Fachschul reife). Die
2BFS ist in drei Bereiche untergliedert:
• kaufmännischerBereich,
• gewerblichtechnischerBereich(mitProfilen),
• BereichErnährungundGesundheit(mitProfilen).
Berufskolleg
Aufbauend auf einen mittleren Bildungsabschluss
führt das Berufskolleg im Vollzeitunterricht zu einer
beruflichenQualifizierungundzueinererweiterten
allgemeinen Bildung. Um eine neigungsspezifische
Ausbildung zu gewährleisten, stehen Schülerinnen
und Schülern verschiedene Fachrichtungen offen:
• technisch,
• kaufmännisch,
• hauswirtschaftlich,pflegerischundsozialpädagogisch.
Berufsschule
Hier findet die Ausbildung im dualen System statt.
Das bedeutet: Die Berufsausbildung erfolgt in den
Lernorten Ausbildungsbetrieb und Berufsschule.
13 Stunden Unterricht pro Woche in der Berufs-
schule dienen dem Erwerb berufsbezogener und
berufsübergreifender Kompetenzen sowie der
Vertiefung der allgemeinen Bildung.
fachschule
In ein- oder zweijährigen Bildungsgängen können
sich junge Menschen auf eine Tätigkeit im mittleren
Managementvorbereitenodersichfürdieberufliche
Selbstständigkeit qualifizieren. Für Absolventinnen
und Absolventen der Fachschulen besteht zudem die
Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen.
Berufsoberschule (BOs)
Haben junge Menschen bereits eine abgeschlossene
Berufsausbildung oder eine damit vergleichbare
Berufserfahrung, bietet die BOS die Chance, die all-
gemeine und fachtheoretische Bildung zu vertiefen
und weiterführende Bildungsabschlüsse zu erwer-
ben. Die Berufsoberschule ist untergliedert in die
einjährige Mittelstufe (Berufsaufbauschule) und die
zweijährige Oberstufe. Die Mittelstufe schließt mit
der Fachschulreife ab (mittlerer Bildungsabschluss),
die Oberstufe schließt mit der fachgebundenen
Hochschulreife oder – mit einer zweiten Fremd-
sprache – mit der allgemeinen Hochschulreife ab.
Mittelstufe oder Berufsaufbauschule
(BAs; Dauer ein Jahr)
Die BAS gliedert sich in vier Richtungen:
gewerblich-technische, kaufmännische,
hauswirtschaftlichpflegerischsozialpädagogische
und landwirtschaftliche Richtung.
Oberstufe (BOs; Dauer zwei Jahre)
In der Oberstufe schließen sich die folgenden
Fachrichtungen an:
• Sozialwesen,
• Technik,
• Wirtschaft.
Berufliches Gymnasium
Ist der mittlere Bildungsabschluss geschafft und sind
die Noten vielversprechend, dann bieten die beruf-
lichen Gymnasien (BG) als Vollzeitschulen die Pers-
pektive, das Abitur zu erwerben. Im Unterschied zum
allgemein bildenden Gymnasium legt diese Schulform
einen besonderen berufsspezifischen Schwerpunkt.
Das BG untergliedert sich in sechs Richtungen:
23
• agrarwissenschaftlichesGymnasium,
• biotechnologischesGymnasium,
• ernährungswissenschaftlichesGymnasium,
• sozialundgesundheitswissenschaftliches
Gymna sium (unterteilt in zwei Profile),
• technischesGymnasium(unterteiltinfünfProfile),
• Wirtschaftsgymnasium(unterteiltindreiProfile).
EinigeberuflicheGymnasienbietendiesechsjährige
Aufbauform ab Klasse 8 mit den Profilfächern
„Wirt schaft“, „Technik“ oder „Ernährung, Soziales und
Gesundheit“ an.
sonderberufsfachschulen
Liegt ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches
Bildungsangebot vor und führt der Weg von der
allgemein bildenden Schule nicht direkt in eine
Ausbildung auf dem allgemeinen Ausbildungsmarkt,
dann können die jungen Leute eine Sonderberufs-
fachschule besuchen. Hier erhalten sie eine beruf-
liche Grundbildung in einem Berufsfeld.
sonderberufsschulen
Junge Menschen mit Behinderung können entweder
eine Ausbildung in einem anerkannten Aus bildungs-
beruf oder eine Ausbildung speziell für Menschen
mit Behinderung absolvieren. Begleitend dazu besu-
chen sie eine Berufsschule oder Sonderberufsschule.
Die praktische Ausbildung kann im Betrieb und in der Schule
stattfinden.
Duale Berufsausbildung (= Berufsschule +betriebliche Ausbildung)
Berufsvorbereitende Bildungsgänge
Berufsfachschule
Duale Berufsausbildung (= Berufsschule +betriebliche Ausbildung)
Zweijährige Berufsfachschule (2BFS)
Berufsaufbauschule (BAS)
Berufliches Gymnasium (3 Jahre)
Berufsoberschule(BOS)Duale Berufsausbildung (= Berufsschule +betriebliche Ausbildung)+ Zusatzprogramm
Berufskollegs Fachschulen(2 Jahre)
*Die Grafik zeigt nicht, welche Berufsqualifikation man über den Bildungsgang erwirbt.
Berufliches Gymnasium (6 Jahre)
Mittlerer Bildungsabschluss
Hauptschulabschluss
Allgemeine Hochschulreife
Allgemeine oder fach gebundene
Hochschulreifefachhochschulreife
BerufliCHe BilDunGsGänGe unD sCHulisCHe ABsCHlüsse* unD AnsCHlüsse
24 Die beruflichen Schulen
Die beruflichen Schulen eröffnen Chancen und Perspektiven durch
vielfältige Bildungsgänge.
HAuPtsCHulABsCHluss
über die Berufsschule:
Auszubildende ohne Hauptschulabschluss können einen
dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand
mit dem erfolgreichen Abschluss einer dualen Ausbildung
(Gesellen, Gehilfen oder Facharbeiterbrief) erwerben.
über das Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf:
DasVorqualifizierungsjahrArbeit/Beruf(VAB)ist
das richtige Angebot für Jugendliche mit oder ohne
Hauptschulabschluss, die noch keine konkreten Berufsvor
stellungen haben. Sie erhalten Einblicke in verschiedene
Berufsfelder und können nach dem Bestehen einer
zentralen Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch,
Mathematik und eventuell Englisch einen dem Hauptschul
abschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben.
über die Berufsfachschule:
DieAusbildungzurstaatlichanerkanntenAlltagsbetreuerin/
zum staatlich anerkannten Alltagsbetreuer kann auf der
Berufsfachschule auch ohne Hauptschulabschluss begon
nen werden. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung
schließt in diesem Fall den Hauptschulabschluss ein.
Mit dem erfolgreichen Besuch der einjährigen gewerblichen
Berufsfachschule (1BFS) wird ein dem Hauptschulabschluss
gleichwertiger Bildungsstand erlangt.
Mittlerer BilDunGsABsCHluss
über die Berufsschule:
Abhängig von den erzielten Noten, können sich Auszu
bil dende mit Hauptschulabschluss nach Abschluss einer
Berufsausbildung einen dem mittleren Bildungsabschluss
gleichwer tigen Bildungsstand zuerkennen lassen.
über die zweijährige Berufsfachschule (2Bfs):
Schülerinnen und Schüler verbessern an der zweijährigen
Berufsfachschule ihre allgemeine Bildung und erwerben
eine berufliche Grundbildung. Die 2BFS wird mit dem
mittleren Bildungs abschluss (Fachschulreife) abgeschlossen.
über die Berufsaufbauschule (Mittelstufe der Berufs-
oberschule):
Mit dem Hauptschulabschluss und einer abgeschlosse
nen Berufsausbildung, kann man über die Mittelstufe der
Berufsoberschule (Berufsaufbauschule) die Fachschulreife
(mittlerer Bildungsabschluss) erwerben.
fACHHOCHsCHulreife ODer HOCHsCHulreife
über das berufliche Gymnasium:
Absolventinnen und Absolventen des dreijährigen berufli
chen Gymnasiums erhalten das Zeugnis der allgemeinen
Hochschulreife. Es ist bundesweit anerkannt. An einigen
Standorten wird das berufliche Gymnasium auch in der
sechsjährigen Aufbauform (d.h. ab Klasse 8) angeboten.
über die Berufsoberschule:
Mit einem mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlos
senenBerufsausbildung,kannmanüberdieOberstufeder
Berufsoberschule(TechnischeOberschule,Wirtschaftsober
schule, Berufsoberschule für Sozialwesen) in zwei Jahren die
fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife erwerben.
über das Berufskolleg:
Am einjährigen Berufskolleg zum Erwerb der Fach
hochschul reife und an mindestens zweijährigen Berufs
kollegs kann man die Fachhochschulreife erwerben. Beim
einjährigen Berufs kolleg zum Erwerb der Fachhochschul
reife wird zur Aufnahme neben dem mittleren Bildungsab
schluss zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung
vorausgesetzt.
über die Berufsschule:
Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss können
über ein Zusatzprogramm parallel zur dualen Ausbildung die
Fachhochschulreife erwerben.
über die fachschulen:
An den zweijährigen Fachschulen kann die Fachhochschul
reife erworben werden.
ABsCHlüsse unD AnsCHlüsse – sO GeHt es WeiterWeiterführende Informationen zu den beruflichen Schulen finden Sie im Internet unter: www.km-bw.de, Rubrik: Schule > Berufliche Schulen
25Inklusion
Unsere Gesellschaft strebt in allen Bereichen die
Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe,
Selbstbestimmung und Entfaltung aller an. Im
schulischen Bereich ist die Bildung von jungen
Menschen mit einem festgestellten Anspruch auf
ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unter-
stützungs- und Bildungsangebot deshalb Aufgabe
aller Bildungseinrichtungen.
Braucht ein Kind spezifische Unterstützungsleis-
tungen, sollten die Eltern mit der Kindertages-
einrichtung, ihrer Schule oder dem Staatlichen
Schulamt Kontakt aufnehmen. Je nach Einzelfall
ist es sinnvoll, im Rahmen einer sonderpädagogi-
schen Diagnostik zu klären, ob eine Schülerin oder
ein Schüler einen Anspruch auf ein sonderpäda-
gogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot
oder einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches
Bildungsangebot hat. Der Anspruch auf ein sonder-
pädagogisches Bildungsangebot kann im Rahmen
eines inklusiven Bildungsangebots an einer allge-
meinen Schule oder an einem Sonderpädagogischen
Bildungs- und Beratungszentrum eingelöst werden
(siehe hierzu S. 18 – 20 in dieser Broschüre).
Wenn für eine Schülerin oder einen Schüler ein
Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsan-
gebot festgestellt wird, werden Eltern und Kinder
umfassend über die möglichen Bildungsangebote
an allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen
Bildungs- und Beratungszentren informiert. Fällt die
Wahl auf ein Bildungsangebot an einer allgemeinen
Schule, führt das Staatliche Schulamt eine Bildungs-
wegekonferenz durch. Die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer der Bildungswegekonferenz haben die
Aufgabe, den zukünftigen Lernort einer Schülerin
oder eines Schülers mit festgestelltem Anspruch auf
ein sonderpädagogisches Bildungsangebot einver-
nehmlich vorzuschlagen. Die Zusammensetzung
einer Bildungswegekonferenz ist vom Einzelfall ab-
hängig. Neben den Erziehungsberechtigten und den
beteiligten Schulen werden auch die Schulträger
sowie weitere Kosten- und Leistungsträger – sofern
sie von der Entscheidung der Bildungswegekonfe-
renz betroffen sein könnten – beteiligt. Das – nach
Möglichkeit einvernehmlich erzielte – Ergebnis
dieses Beratungs- und Klärungsprozesses wird
den Eltern vom Staatlichen Schulamt schriftlich
mitgeteilt.
Innerhalb unseres Bildungswesens bestehen für
Schülerinnen und Schüler mit und ohne Anspruch
auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens.
Im Rahmen der unterschiedlichen Formen der
Zusammenarbeit im Netzwerk zwischen allgemei-
nen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs-
und Beratungszentren entwickelt sich nach und
nach eine an Nachfrage und Bedarf orientierte,
institutionenbezogene und systematische Zu-
sammenarbeit mit dem Ziel, ein in gemeinsamer
Verantwortung gestaltetes inklusives Bildungssystem
auf den Weg zu bringen.
Inklusion
26 Allgemeine Informationen
BilDunGsPlAnrefOrM 2016 –
innOVAtiOn für GereCHte CHAnCen
Im Schuljahr 2016/2017 treten an den Grundschulen
und weiter führenden allgemein bildenden Schulen
neue Bildungspläne in Kraft. Diese werden zunächst
in den Klassen 1 und 2 sowie 5 und 6 eingeführt
und in den folgenden Schuljahren für die jeweils
nächsthöhere Klassenstufe verbindlich.
Ziel der Bildungsplanreform 2016 ist die Stärkung
der Bildungsgerechtigkeit in Baden-Württemberg.
Durch mehr Klarheit in den Anforderungen und
den Abbau von Bildungshürden wird die Durch-
lässigkeit im baden-württembergischen Bildungs-
system verbessert und damit die Grundlage für
eine systematische individuelle Förderung und
den Umgang mit Heterogenität geschaffen.
Für die Sekundarstufe I entsteht ein schularten-
übergreifender gemeinsamer Bildungsplan für
Werkrealschulen / Hauptschulen, Realschulen und
Gemeinschaftsschulen. In diesem gemeinsamen
Bildungsplan werden unterschiedliche Anforderun-
gen in Niveaustufen definiert, die zu den verschie-
denen Abschlüssen führen. Die schulartenüber-
greifende Anlage des Bildungsplans erleichtert einen
Wechsel zwischen den Bildungsgängen. Für das
Gymnasium wird ein durchgängiger und eigenstän-
diger Bildungsplan von Klasse 5 bis zur allgemeinen
Hochschulreife entwickelt, der aber in enger
Abstimmung mit dem gemeinsamen Plan entsteht.
Dabei entspricht die Sekundarstufe II des Gym na-
siums (10. bis 12. Schuljahr) der Sekundar stufe II
der Gemeinschaftsschule (11. bis 13. Schuljahr).
In neuen Fächern wie „Wirtschaft / Berufs- und
Studienorientierung“ werden Kenntnisse und
Fähigkeiten vermittelt, um das spätere Leben
eigenverantwortlich und erfolgreich zu gestalten.
Ziel ist, die nachwachsende Generation mit allem
auszu statten, was diese für ein Leben in Selbstbe-
stimmung, Teilhabe und Gerechtigkeit in der Welt
von heute und morgen benötigt.
inDiViDuelle fÖrDerunG
In Baden-Württemberg legt der Erziehungs- und
Bildungsauftrag der Schule fest, dass individuelle
Förderung eine wesentliche Grundlage jeglichen
pädagogischen Handelns ist. Lernen und Lehren in
der Schule sollte deshalb stets vom Entwicklungs-
stand und den jeweiligen Voraussetzungen des einzel-
nen Kindes oder des Jugendlichen aus gedacht und
geplant werden. Dabei ist wichtig, dass jede Schülerin
und jeder Schüler das eigene Lernen und Handeln
zunehmend selbst steuert, gestaltet und verantwortet.
Zur erfolgreichen individuellen Förderung gehört
die professionelle Diagnostik der Potenziale und
Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern,
deren Beschreibung und Dokumentation sowie
deren Bewertung. Die Dokumentation des Lern-
weges durch den Lernenden selbst kann dabei die
Beobachtung und Beschreibung des Lernstandes
durch die Lehrkraft ergänzen und unterstützen.
In die individuell zugeschnittene Beratung und
Begleitung des Lernenden werden auch Eltern
einbezogen. Regelmäßige Rückmeldungen der
Lehrkraft unterstützen den beim Lernenden
an gestoßenen Lern prozess. So werden die indivi-
duellen Kompetenz ziele und der jeweils erreichte
Lernstand systematisch abgeglichen.
Ausgangspunkte individueller Förderung sind die
jeweiligen Lernstände und die Förderbedarfe der
Schülerinnen und Schüler.
Allgemeine Informationen
Die leitPersPeKtiVen
Des BilDunGsPlAns 2016
• Bildungfürnachhaltige
Entwicklung,
• BildungfürToleranzund
Akzeptanz von Vielfalt,
• Präventionund
Gesundheitsförderung,
• BeruflicheOrientierung,
• Medienbildungund
• Verbraucherbildung.
27Das geänderte Aufnahmeverfahren
Jedes Kind ist individuell. Kinder unterscheiden
sich in ihrem Leistungsvermögen, ihrer Motivation,
ihren Stärken und Schwächen und damit auch in
ihren Erfolgsaussichten auf den unterschiedlichen
weiterführenden Schulen. Das baden-württem-
bergische Schulwesen bietet allen Kindern und
Jugendlichen eine ihren individuellen Möglich-
keiten angemessene Schulart an. Doch welche
Schulart ist die Richtige? Darüber entscheiden
die Eltern. Dabei werden sie von der Schule ihres
Kindes unterstützt.
infOrMAtiOnsVerAnstAltunG für
eltern VOn sCHülerinnen unD
sCHülern Der KlAsse 4
Im ersten Halbjahr der vierten Klasse veranstal-
tet die Grundschule einen Informationsabend.
Leiterinnen und Leiter von Werkrealschule /
Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gemein-
schaftsschuleundberuflicherSchuleinformieren
dabei über Arbeitsweisen, Leistungsanforderungen
sowie Abschlüsse und Anschlüsse ihrer Bildungs-
einrichtungen.
Die inDiViDuelle BerAtunG
Vor Erstellung der Grundschulempfehlung lädt
die Grundschule die Eltern jedes Kindes zu einem
Informations- und Beratungsgespräch ein. In diesem
Gespräch werden die Eltern über die Anforderungs-
profile, die Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten
aller weiterführenden Schulen informiert sowie über
den Lern- und Entwicklungsstand des Kindes. Die
Klassenlehrerin / der Klassenlehrer informiert auch
über die Möglichkeit, eine pädagogisch-psycholo-
gische Beratung in Anspruch nehmen zu können.
(siehe: Das besondere Beratungsverfahren)
Die GrunDsCHuleMPfeHlunG
Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der
Klasse 4 wird von den Lehrkräften eine Emp-
fehlung ausgesprochen, welche weiter führende
Schulart für ein Kind aus Sicht der Grundschu-
le geeignet ist. Dieser liegt eine pädagogische
Gesamtwürdigung zugrunde, welche die seitherige
Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein
Lern- und Arbeitsverhalten sowie seine Lern-
potenziale berücksichtigt. Eine Empfehlung für die
Werk real- und Haupt schule, die Realschule, die
Gemeinschaftsschule oder das Gymnasium wird aus-
gesprochen, wenn die Leistungen erwarten lassen,
dass den Anforderungen der weiterführenden Schul-
art entsprochen wird. Die Halbjahresinforma tion
der Klasse 4, die zusammen mit der Grundschul-
empfehlung aus gegeben wird gibt eine Orientie-
rungshilfe. Den Anforderungen des Gymnasiums
und der Realschule wird in der Regel entsprochen,
wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik
im Durchschnitt für das Gymnasium mindestens
gut-befriedigend und für die Realschule mindestens
befriedigend erreicht wurde. Bei der Anmeldung
in der weiterführenden Schule müssen weder die
Grundschulempfehlung noch die Halbjahresinfor-
mation der Klasse 4 vorgelegt werden.
DAs BesOnDere BerAtunGsVerfAHren
Eine weitere Entscheidungshilfe kann das besondere
Beratungsverfahren sein. Die Eltern haben hier die
Möglichkeit, sich durch eine besonders qualifizierte
Beratungslehrkraft, die gegebenenfalls allgemeine
Begabungstests oder auch andere Tests durchführt,
beraten zu lassen. Die Testergebnisse des Kindes
werden anschließend mit den Eltern besprochen.
Das geänderte Aufnahmeverfahren
Stärkung der Elternrechte
28 Termine & Informationen
infODienste
infODienst eltern
Der elektronische „Infodienst Eltern“ informiert
Eltern aktuell und aus erster Hand über neue
Ideen und Entwicklungen in Schule, Schulverwal-
tung und Bildungspolitik. Der „Infodienst Eltern“
wird alle zwei Monate kostenlos als Newsletter
verschickt.
infODienst sCHulneWs Online
Mit diesem Service bietet das Kultusministerium
den Schülerinnen und Schülern im Land alle zwei
Monate Informationen über die Bereiche Schule
und Bildung an. Neben aktuellen Informationen
aus dem Kultusbereich und der Bildungspolitik
reicht das Angebot von Veranstaltungshinweisen,
Aktionen und Wettbewerben über Medien- und
Literaturtipps bis hin zu Beiträgen des Landes-
schüler beirats, der Schülermitverantwortungen
und der Schülerzeitungsredaktionen.
Weitere Infos unter www.km-bw.de oder
www.kultusportal-bw.de
Termine & Informationen
• bis Mittwoch, 24. februar 2016
Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Erziehungsberechtigten der
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl
• bis freitag, 26. februar 2016
Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung
• bis Dienstag, 1. März 2016
Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Erziehungsberechtigten gemeinsam mit der
Halbjahresinformation
• bis spätestens vier schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung
Mitteilung der Erziehungsberechtigten an die Grundschule, ob eine Teilnahme am besonderen
Beratungsverfahren gewünscht wird
Besonderes Beratungsverfahren
•bisFreitag,15.April2016,DurchführungderBeratungundeventuellTestuntersuchungen
durch eine Beratungslehrkraft
Anmeldung der schülerinnen und schüler an weiterführenden schulen
• Mittwoch,16.MärzundDonnerstag,17.März2016oder
• fürSchülerinnenundSchüler,dieambesonderenBeratungsverfahrenteilnehmen
bis Freitag, 22. April 2016
Über die Termine für das Beratungsverfahren werden die Eltern gesondert informiert.
WiCHtiGe terMine iM sCHulJAHr 2015/2016
Die Infodienste können Sie kostenfrei abonnieren und herunterladen unter www.km-bw.de, Rubrik Service > Infodienste.
29Adressen
Adressen
Ministerium für Kultus, Jugend und sport Baden-Württemberg Postfach103442,70029StuttgartTel.:0711279-2835,-2611,Fax:0711279-2550EMail: [email protected]
OBere sCHulAufsiCHtsBeHÖrDen Bei Den reGierunGsPräsiDien (rP)
rP stuttgart, Abteilung 7 – Schule und Bildung, Ruppmannstr.21,70565StuttgartTel.:0711904-0,Fax:0711904-11190 EMail: [email protected]
rP Karlsruhe, Abteilung 7 – Schule und Bildung, Hebelstraße 2, 76133 KarlsruheTel.:0721926-0,Fax:0721926-6211EMail: [email protected]
rP freiburg, Abteilung 7 – Schule und Bildung Eisenbahnstraße68-70,79098Freiburgi.B.Tel.:0761208-6000,Fax:0761208-6099 EMail: [email protected]
rP tübingen, Abteilung 7 – Schule und Bildung,Konrad-Adenauer-Str.40,72072TübingenTel.:07071757-0,Fax:07071757-2001, EMail: [email protected]
sCHulPsYCHOlOGisCHe BerAtunGsstellen Der lAnD- unD stADtKreise (Stand Juli 2015)*
regierungspräsidium stuttgart
staatliches schulamt Backnang Schulpsychologische Beratungsstelle EugenAdolffStr. 120, 71522 Backnang Tel.:071913454-241,Fax:071913454-261 EMail: spbs@ssabk.kv.bwl.de
staatliches schulamt Böblingen Charles-Lindbergh-Str.11,71034Böblingen Tel.:0703120595-80,Fax:0703120595-99,EMail: spbs@ssabb.kv.bwl.de
staatliches schulamt Göppingen Schulpsychologische Beratungsstelle Burgstraße14–16,73033GöppingenTel:0716163-1585,Fax:0716163-1578EMail: spbs@ssagp.kv.bwl.de
staatliches schulamt GöppingenSchulpsychologische Beratungsstelle Aalen Galgenbergstr.8,73431AalenTel:0736152656-0,Fax:0736152656-99EMail: [email protected]gp.kv.bwl.de
staatliches schulamt Heilbronn Schulpsychologische BeratungsstelleRollwagstraße16,74072HeilbronnTel.:0713164-37762,Fax:0713164-37760EMail: spbs@ssahn.kv.bwl.de
staatliches schulamt KünzelsauSchulpsychologische Beratungsstelle Schwäbisch Hall, WilhelmMeisterWeg 3 74523SchwäbischHall,Tel.:0791755-2422Fax:0791755-2444EMail: spbs@ssakuen.kv.bwl.de
staatliches schulamt KünzelsauSchulpsychologische Beratungsstelle Tauberbischofsheim,AmWört1,97941Tauberbischofs-heim,Tel.:0934189544-0,Fax:0934189544-19EMail: [email protected]kuen.kv.bwl.de
staatliches schulamt ludwigsburgSchulpsychologische Beratungsstelle Karlsplatz5/1,71638LudwigsburgTel.:0714115084-00,Fax:0714115084-20EMail: spbs@ssalb.kv.bwl.de
staatliches schulamt nürtingenSchulpsychologische BeratungsstelleAugustinerstraße 5, 73728 EsslingenTel.:0711310580-30,Fax:0711310580-59EMail: spbs@ssant.kv.bwl.de
staatliches schulamt nürtingen Schulpsychologische Beratungsstelle Nürtingen Heiligkreuzstraße 20, 72622 Nürtingen Tel.: 07022 25287831, EMail: spbs@ssant.kv.bwl.de
staatliches schulamt stuttgartSchulpsychologische BeratungsstelleBebelstraße48,70193StuttgartTel.:07116376-300,Fax:07116376-351EMail: spbs@ssas.kv.bwl.de
regierungspräsidium Karlsruhe
staatliches schulamt KarlsruheSchulpsychologische BeratungsstelleRitterstr.18,76133KarlsruheTel.:0721605610-70,Fax.0721605610-970EMail: spbs@ssaka.kv.bwl.de
staatliches schulamt Mannheim Schulpsychologische Beratungsstelle Mannheim Augustaanlage 67, 68165 MannheimTel.:0621292-4190,Fax:0621292-4199EMail: spbs@ssama.kv.bwl.de
staatliches schulamt Mannheim Schulpsychologische Beratungsstelle Heidelberg Friedrich-Ebert-Anlage51c,69117HeidelbergTel.:0622197640,Fax:06221976425EMail: [email protected]ma.kv.bwl.de
staatliches schulamt Mannheim Schulpsychologische Beratungsstelle Mosbach,Kistnerstr.3,74821MosbachTel.:0626164366-0,Fax:0626164366-15EMail: [email protected]ma.kv.bwl.de
staatliches schulamt Pforzheim Schulpsychologische BeratungsstelleMaximilianstraße46,75172PforzheimTel.:072316057-311,Fax:072316057-325EMail: spbs@ssapf.kv.bwl.de
staatliches schulamt rastattSchulpsychologische Beratungsstelle Ludwigring7,76437RastattTel.:072229169-130,Fax:072229169-199EMail: spbs@ssara.kv.bwl.de
regierungspräsidium freiburg
staatliches schulamt Donaueschingen Schulpsychologische BeratungsstelleOltmannstraße22,79100FreiburgTel.:0761595249-400,Fax:0761595249-499EMail: spbs@ssafr.kv.bwl.de
staatliches schulamt freiburg Schulpsychologische BeratungsstelleOltmannstraße22,79100Freiburg,Tel.:0761595249-400,Fax:0761595249-499EMail: spbs@ssafr.kv.bwl.de
staatliches schulamt KonstanzSchulpsychologische BeratungsstelleJulius-Bührer-Straße4,78224SingenTel.:0773159672-0,Fax:0773159672-19EMail: [email protected]kn.kv.bwl.de
staatliches schulamt lörrach Schulpsychologische Beratungsstelle Lörrach AmAltenMarkt2,79539LörrachTel.:0762191419-60,Fax:0762191419-1EMail: spbs@ssaloe.kv.bwl.de
staatliches schulamt lörrachSchulpsychologische Beratungsstelle Waldshut,Viehmarktplatz1,79761Waldshut-Tiengen,Tel.:0775191871-10,Fax:0775191871-12,E-Mail:[email protected]
staatliches schulamt Offenburg Schulpsychologische BeratungsstelleFreiburgerStraße26,77652OffenburgTel.:0781120301-61,Fax:0781120301-63EMail: spbs@ssaog.kv.bwl.de
regierungspräsidium tübingen
staatliches schulamt AlbstadtSchulpsychologische BeratungsstelleLautlingerStraße147–149,72458AlbstadtTel.:074319392-123,Fax:074319392-161EMail: spbs@ssaals.kv.bwl.de
staatliches schulamt BiberachSchulpsychologische BeratungsstelleRollinstraße9,88400BiberachTel.:073515095-171,Fax:073515095-195EMail: spbs@ssabc.kv.bwl.de
staatliches schulamt BiberachSchulpsychologische Beratungsstelle UlmOlgastraße109,89073UlmTel.:0731189-2730,Fax:0731189-2733EMail: [email protected]bc.kv.bwl.de
staatliches schulamt MarkdorfSchulpsychologische BeratungsstelleAm Stadtgraben 25, 88677 MarkdorfTel.:075445097-180,Fax:075445097-194EMail: spbs@ssamak.kv.bwl.de
staatliches schulamt MarkdorfSchulpsychologische Beratungsstelle AußenstelleRavensburg,Goetheplatz288214Ravensburg,Tel.:0751366175-0Fax:0751366175-28,EMail: spbs@ssamak.kv.bwl.de
staatliches schulamt tübingenSchulpsychologische Beratungsstelle Schaffhausenstraße 113, 72072 Tübingen Tel.:0707199902-500,Fax:0707199902-599EMail: spbs@ssatue.kv.bwl.de
stAAtliCHe sCHuläMter (Stand Juli 2015)*
regierungspräsidium stuttgart
staatliches schulamt Backnang Spinnerei48,71522Backnang Tel.:071913454-0,Fax:071913454-160 EMail: poststelle@ssabk.kv.bwl.de
staatliches schulamt Böblingen Charles-Lindbergh-Str.11,71034BöblingenTel.:0703120595-0,Fax:0703120595-11EMail: poststelle@ssabb.kv.bwl.de
staatliches schulamt Göppingen Burgstr.14-16,73033Göppingen Tel.:0716163-1500,Fax:0716163-1575EMail: poststelle@ssagp.kv.bwl.de
staatliches schulamt Heilbronn Rollwagstr.14,74072Heilbronn Tel.:0713164-37700,Fax:0713164-37720EMail: poststelle@ssahn.kv.bwl.de
staatliches schulamt KünzelsauOberamteistr.21,74653Künzelsau Tel.:0794093079-0,Fax:0794093079-66 EMail: poststelle@ssakuen.kv.bwl.de
staatliches schulamt ludwigsburgMömpelgardstr.26,71640LudwigsburgTel.:071419900-0,Fax:071419900-251EMail: poststelle@ssalb.kv.bwl.de
staatliches schulamt nürtingenMarktstr. 12, 72622 NürtingenTel.:0702226299-0,Fax:0702226299-11EMail: poststelle@ssant.kv.bwl.de
staatliches schulamt stuttgartBebelstr.48,70193StuttgartTel.:07116376-200,Fax:07116376-251EMail: poststelle@ssas.kv.bwl.de
regierungspräsidium Karlsruhe
staatliches schulamt KarlsruheRitterstr.20,76133KarlsruheTel.:0721605610-0,Fax:0721605610-44EMail: poststelle@ssaka.kv.bwl.de
staatliches schulamt Mannheim Augustaanlage 67, 68165 MannheimTel.:0621292-400,Fax:0621292-4144EMail: poststelle@ssama.kv.bwl.de
30
staatliches schulamt Pforzheim Maximilianstr.46,75172PforzheimTel.:072316057-400,Fax:072316057-440EMail: poststelle@ssapf.kv.bwl.de
staatliches schulamt rastattLudwigring7,76437Rastatt, Tel.:072229169-0,Fax:072229169-199EMail: poststelle@ssara.kv.bwl.de
regierungspräsidium freiburg
staatliches schulamt Donaueschingen Irmastr.7-9,78166DonaueschingenTel.:077189670-0,Fax:077189670-19 EMail: poststelle@ssads.kv.bwl.de
staatliches schulamt freiburg Oltmannstr.22,79100Freiburgim Breisgau,Tel.:0761595249-500 Fax:0761595249-599 EMail: poststelle@ssafr.kv.bwl.de
staatliches schulamt KonstanzAmSeerhein6,78467KonstanzTel.:0753180201-0,Fax:0753180201-39EMail: poststelle@ssakn.kv.bwl.de
staatliches schulamt lörrach AmAltenMarkt2,79539LörrachTel.:07621914190,Fax:07621914191EMail: poststelle@ssaloe.kv.bwl.de
staatliches schulamt Offenburg FreiburgerStr.26,77652OffenburgTel.:0781120301-00,Fax:0781120301-49,EMail: poststelle@ssaog.kv.bwl.de
regierungspräsidium tübingen
staatliches schulamt AlbstadtLautlingerStr.147-149,72458AlbstadtTel.:074319392-0,Fax:074319392-160EMail: poststelle@ssaals.kv.bwl.de
staatliches schulamt BiberachRollinstr.9,88400BiberachanderRißTel.:073515095-0,Fax:073515095-195EMail: poststelle@ssabc.kv.bwl.de
staatliches schulamt MarkdorfAm Stadtgraben 25, 88677 MarkdorfTel.:075445097-0,Fax:075445097-192EMail: poststelle@ssamak.kv.bwl.de
staatliches schulamt tübingenUhlandstr. 15, 72072 TübingenTel.:0707199902-100,Fax:0707199902-499 EMail: poststelle@ssatue.kv.bwl.de
*Die aktuellen Adressen erfahren Sie unter www.km-bw.de/Kultusverwaltung
MitGlieDer Des 17. lAnDeselternBeirAts (leB)
Geschäftsstelle des leB · Silberburgstr.158,70178Stuttgart,Tel.:07117410-94,Fax:07117410-96;E-Mail:[email protected];Vorsitzender:Dr.CarstenT.Rees,Stellvertr.Vorsitzende:FrauSabineLeber-Hoischen,HerrStephanErtle,FrauBarbaraFröhlich
regierungsbezirk stuttgart regierungsbezirk Karlsruhe regierungsbezirk tübingen regierungsbezirk freiburg
DettenhauserStraße11,72141Waldorfhäslach,Tel.:0712796901-20,Fax:0712796901-29,E-Mail:[email protected],Internet:www.lsfv-bw.de
Silberburgstr.158,70178Stuttgart,Tel.:07112734150,Fax:07112734151,E-Mail:[email protected],Internet:www.elternstiftung.de
Grundschule
Werkrealschule / Hauptschule
realschule
Gymnasium
Gemeinschaftsschule
sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum
Berufsschule
Berufliches Gymnasium
schulen in freier trägerschaft
landesverband der schulförder - vereine Baden-Württemberg e.V.
Gemeinnützige elternstiftung Baden-Württemberg
Andreas BonnaireEMail: bonnaire@lebbw.de
MatthiasvonOhlenEMail: vonohlen@lebbw.de
Claudia ZöllmerE Mail: zoellmer@lebbw.de
Christian BuckschEMail: bucksch@lebbw.de
Ulrich KuppingerEMail: kuppinger@lebbw.de
Andrea EisenhardtEMail: eisenhardt@lebbw.de
Barbara FröhlichEMail: froehlich@lebbw.de
Bernhard MüllerEMail: mueller@lebbw.de
Dr.BrigitteReutherEMail: reuther@lebbw.de
Marion KrämerEMail: kraemer@lebbw.de
Günter HäberleEMail: haeberle@lebbw.de
Carmen HaafEMail: haaf@lebbw.de
Antje HeinEMail: hein@lebbw.de
Marion SteyerEMail: steyer@lebbw.de
Sonja HedderichFenskeEMail: hedderichfenske@lebbw.de
Michael Th. SchäferEMail: schaefer@lebbw.de
Sabine LeberHoischenEMail: leberhoischen@lebbw.de
KlausReimannEMail: reimann@lebbw.de
Norbert HölleEMail: hoelle@lebbw.de
Matthias FiolaEMail: fiola@lebbw.de
Stephan ErtleEMail: ertle@lebbw.de
Paul Helmut NebelingEMail: nebeling@lebbw.de
Sigrid MaichleEMail: maichle@lebbw.de
Susanne EichbaumEMail: eichbaum@lebbw.de
Corinna BöhmKreuzerEMail: boehmkreuzer@lebbw.de
Jürgen LangerEMail: langer@lebbw.de
Gabriele HilsEMail: hils@lebbw.de
Heiko DoblerEMail: dobler@lebbw.de
Dr.Carsten-ThomasReesEMail: rees@lebbw.de
PetraRietzler EMail: rietzler@lebbw.de
FriedrichWilhelm BehrensEMail: behrens@lebbw.de
Heike StöckmeyerEMail: stoeckmeyer@lebbw.de
Joachim DufnerEMail: dufner@lebbw.de
31
iMPressuM
Herausgeber:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BadenWürttemberg
Postfach103442,70029Stuttgart
Fax0711279-2550
EMail: [email protected]
Bildungsthemen im internet:
www.kmbw.de
www.kultusportalbw.de
redaktion:
Hans Lange, Christine Born
Gestaltung:
MartinaKinder,OliverScotti,Bielefeld
Druck:
Bechtle Druck & Service, Esslingen
fotos:
RobertThiele,Stuttgart;HeinzHeiss,Stuttgart,Fotoliaund
Thinkstock
Auflage:140.000
Oktober2015
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bwl.de)oderFax(0711279-2550)möglich.
DieAbwicklungdesVersandserfolgtdurchdieRemstalWerk
stätten der Diakonie Stetten e.V., eine gesetzlich anerkannte
Werkstätte für Menschen mit Behinderungen.
AlleeingesetztenbeziehungsweiseverarbeitetenRohstoffeund
Materialien entsprechen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
gültigen Normen beziehungsweise geltenden Bestimmungen
und Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.
Der Herausgeber hat bei seinen Leistungen sowie bei Zuliefe
rungenDritterimRahmenderwirtschaftlichenundtechnischen
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Wahlwerbungsverbot:
„Diese Informationsschrift wird vom Ministerium für Kultus,
JugendundSportBaden-WürttembergimRahmenseinerverfas
sungsmäßigen Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit
herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren
Kandidatinnen, Kandidaten oder Helferinnen und Helfern während
eines Wahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbung verwendet
werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesonde
re die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsstän
den der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben
parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist
auch, die Broschüre an Dritte zur Verwendung bei der Wahl
werbung weiterzugeben. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer
bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so
verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers
zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden
könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann,
auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Informations
schrift dem Empfänger zugegangen ist. Es ist den Parteien
jedoch erlaubt, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer
Mitglieder zu verwenden.“
Impressum
32
Der BildungsnaviDer internetbasierte Bildungs navi
zeigt die Bildungs wege und Schulen in Baden-Württemberg auf.
Man kann den Bildungsnavi mit Computer oder Tablet nutzen und als App für IOS, Android und Windows
auf das Smart phone laden www.bildungsnavi-bw.de