Abschlussbericht zur EU-DLR-Studie 2008 'Umsetzung der EU...
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Gemeinsame empirische Studie der
MATERNA GmbH Information & Communications
Hochschule Harz, Fachbereich
Verwaltungswissenschaften
Abschlussbericht
Stand: 28. Januar 2009
EEUU--DDiieennssttlleeiissttuunnggssrriicchhttlliinniiee
Umsetzungsstand in der deutschen Verwaltung
i www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
Vorwort Prof. Dr. Jürgen Stember und André Göbel zur
EU-DLR-Studie 2008
Mit Verabschiedung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Dezember 2006 wurde
insbesondere den öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedsstaaten in der Europä-
ischen Union eine enorme Umsetzungsarbeit aufgetragen. Vor allem für die deut-
sche Verwaltung ist die Umsetzung durch vielerlei verschiedene Strukturen,
geprägt durch den Föderalismus, eine besondere Herausforderung.
Umso notwendiger erscheint es, den Kommunen ein „Lagebild“ des Umsetzungs-
stands zu vermitteln und ihnen ein Jahr vor Ablauf der Umsetzungsfrist
(28.12.2009) die Möglichkeit einer Selbsteinschätzung im bundesdeutschen Ver-
gleich zu bieten. Die verbleibenden Monate bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist
werden indes sowohl aus wissenschaftlicher Perspektive, als auch aus Sicht der
Praxis enorm spannend, stellen sie doch die Wandlungs- und die Reformfähigkeit
der öffentlichen Verwaltung einmal mehr auf den Prüfstand.
Die Fortführung der EU-DLR-Studie in den Jahren 2009 und 2010 wird dazu bei-
tragen, die Transparenz der Umsetzung zu erhöhen und den politisch Verantwort-
lichen einen Umsetzungsstand und einen Umsetzungsfortschritt zu skizzieren.
Wir danken den Kommunen für die gute Beteiligung an unserer Evaluation und
freuen uns, den vorliegenden Abschlussbericht für die in 2008 durchgeführte Um-
frage der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu können. Wir wünschen Ihnen ei-
nen aufschlussreichen Einblick in die Auswertung der Studienergebnisse!
Prof. Dr. Jürgen Stember Dekan des Fachbereiches Verwaltungswissenschaften, Leiter des For-schungsprojektes „Digitales Wirtschaftsförderungsmanagement (DiWiMa)“ an der Hochschule Harz.
Dipl.-Verw.Inf. André Göbel Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsprojekt „Digitales Wirtschafts-förderungsmanagement (DiWiMa)“, Koordinator der EU-DLR-Studie 2008.
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de ii
Vorwort Kurt Wolke zur EU-DLR-Studie 2008
Welcher Weg liegt bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie noch vor
uns? Wie gut sind wir vorbereitet und wie fühlen sich die Hauptbetroffenen, näm-
lich die Kommunen? Diese und weitere Fragen waren für uns Auslöser zum
Durchführen dieser empirischen Studie.
Eine Reihe rechtlicher, organisatorischer und technischer Hürden machen die
Umsetzung dieses Großprojektes zu einer ganz besonderen Herausforderung:
rechtliche Grundlagen müssen geschaffen werden, die nötigen Aufbauorganisati-
onen müssen entstehen und arbeitsfähig gemacht werden, die IT-Systeme ge-
schaffen und eng verknüpft werden. Dabei dürfen die flächendeckend knappen
Ressourcen und der enge Zeitrahmen nicht vergessen werden.
Seit dem Ende des letzten Jahres ist nun erfreulicher Weise verstärkte Bewegung
zu verzeichnen. Erforderliche Entscheidungen und rechtliche Regelungen werden
verstärkt getroffen. Die Einbindung der Kommunen in die Gestaltungsprozesse
nimmt sichtbar zu.
Die Fortführung dieser Untersuchungsreihe wird zeigen, welche Entwicklungen
die Behörden dabei nehmen werden und wie weit ihre Lösungen den Anforderun-
gen Genüge tragen werden.
Die Erkenntnisse dieser Studie mögen dazu beitragen, aktiv an die Aufgabe he-
ranzugehen und die Umsetzung so zeitnah und zielgerichtet wie möglich durchzu-
führen, damit das Vorhaben in der noch zur Verfügung stehenden Zeit ein Erfolg
für die deutsche Verwaltung und ein Wachstums-Impuls für die europäische Wirt-
schaft werden kann.
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und bin zuversichtlich, dass sich die
bestehenden Defizite ausräumen lassen, um dieses gewaltige Verwaltungsvorha-
ben weiter voranzutreiben.
Dipl.-Inform. Kurt Wolke
Leiter Business Center Government & Applications
bei der MATERNA GmbH
iii www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
Inhaltsverzeichnis
Vorwort Prof. Dr. Jürgen Stember und André Göbel zur EU-DLR-Studie 2008 . i
Vorwort Kurt Wolke zur EU-DLR-Studie 2008 ...................................................... ii
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................. iii
Abbildungsverzeichnis .......................................................................................... v
1 Vorbemerkungen ............................................................................................... 1
2 Projektpartner .................................................................................................... 2
3 Studiendesign ................................................................................................... 3
3.1 Zielsetzungen der EU-DLR-Studie 2008 .................................................... 3
3.2 Methodik der Untersuchung ....................................................................... 4
3.3 Beteiligung und Repräsentativität ............................................................... 5
3.4 Antwortverhalten ........................................................................................ 5
3.5 Aufbau und Überblick ................................................................................. 5
4 Kernaussagen der EU-DLR-Studie 2008 ......................................................... 7
4.1 Organisation, Informationsstand und Stand der Umsetzung ...................... 7
4.2 Eingeplante Haushaltsmittel ..................................................................... 12
4.3 Abhängigkeit zwischen Wichtigkeit des Themas und bereitgestellten
Haushaltsmitteln ....................................................................................... 13
5 Befragungsergebnisse ................................................................................... 15
5.1 Allgemeiner Teil........................................................................................ 15
5.1.1 Verteilung der Teilnehmer nach Bundesland ................................. 15
5.1.2 Größe der befragten Kommunen ................................................... 16
5.1.3 Anzahl der Mitarbeiter in der Kernverwaltung der befragten
Kommunen .................................................................................... 16
5.2 Organisation und aktueller Informationsstand .......................................... 17
5.2.1 Stand der Umsetzung .................................................................... 17
5.2.2 Bearbeitungsstand der Umsetzung ................................................ 18
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de iv
5.2.3 Wissensstand in Recht, Technik und Organisation ........................ 19
5.2.4 Fachlicher Austausch mit weiteren Institutionen ............................ 20
5.2.5 Beauftragte Organisationseinheit................................................... 21
5.2.6 Managementfaktoren ..................................................................... 22
5.2.7 Probleme und Hindernisse ............................................................ 24
5.2.8 Anforderungen der jeweiligen Landesverwaltung an
Fachverfahren mit Bezug zum Einheitlichen Ansprechpartner ...... 25
5.3 Umsetzungsplanung ................................................................................. 27
5.3.1 Ressourcen ................................................................................... 27
5.3.2 Geschätzter Umsetzungsgrad spezifischer Fachverfahren bis
zur Umsetzungsfrist ....................................................................... 28
5.3.3 Stufe der Integration elektronischer Fachverfahren bis zur
Umsetzungsfrist ............................................................................. 29
5.4 Budgetangaben ........................................................................................ 30
5.4.1 Ausgewiesene Haushaltsmittel für 2009 ........................................ 30
5.4.2 Prognose der Haushaltsmittel für 2010 .......................................... 31
5.5 Perspektiven durch die EU-DLR............................................................... 32
5.5.1 Wichtigkeit der EU-DLR für die kommunalen Verwaltungen .......... 32
5.5.2 Prognose der Zielerreichung in Kernthemen der EU-DLR ............. 34
5.5.3 Wichtigkeit der EU-DLR und die Einschätzung der
Zielerreichung ................................................................................ 35
5.5.4 Herausforderungen zur fristgerechten Umsetzung ........................ 37
6 Handlungsempfehlungen ............................................................................... 39
7 Zusammenfassung und Ausblick .................................................................. 40
Mitwirkende .......................................................................................................... 41
IMPRESSUM ......................................................................................................... 42
v www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Teilnehmerverteilung je Einwohnerkategorie (Real und Studie) .... 5
Abbildung 2: Derzeitiger Stand der Umsetzung der EU-DLR. ............................ 7
Abbildung 3: Korrelation Stand der Umsetzung zu Haushaltsmittel für 2009. .... 8
Abbildung 4: Umsetzungsstand in großen und kleinen Kommunen. .................. 9
Abbildung 5: Korrelation Stand der Umsetzung zu Probleme/Hindernisse. ...... 10
Abbildung 6: Subjektiver Umsetzungsstand und Probleme/Hindernisse bei
der Umsetzung. ........................................................................... 11
Abbildung 7: Haushaltsmittel für 2009. ............................................................. 12
Abbildung 8: Korrelation Einwohner zu Haushaltsmittel 2009. ......................... 13
Abbildung 9: Einplanung von Haushaltsmitteln ab 2010. .................................. 14
Abbildung 10: Korrelation Haushaltsmittel 2010 zu Wichtigkeit in 2009. ............ 14
Abbildung 11: Verteilung der Befragten nach Bundesländern ............................ 15
Abbildung 12: Teilnehmerverteilung je Einwohnerkategorie (Studie). ................ 16
Abbildung 13: Anzahl der Mitarbeiter in der Kernverwaltung. ............................. 17
Abbildung 14: Stand der Umsetzung. ................................................................. 18
Abbildung 15: Bearbeitungsstand der Umsetzung. ............................................ 18
Abbildung 16: Wissensstand in den Kernthemen Recht, Technik und
Organisation. ............................................................................... 19
Abbildung 17: Fachlicher Austausch mit anderen Institutionen. ......................... 20
Abbildung 18: Mit der Umsetzung beauftragte Organisationseinheit(en)............ 21
Abbildung 19: Bewertung der vorhandenen Managementfaktoren. .................... 23
Abbildung 20: Probleme und Hindernisse bei der Umsetzung. .......................... 24
Abbildung 21: Anforderungen der Landesverwaltung an kommunale
Fachverfahren. ............................................................................ 25
Abbildung 22: Anforderungen der Landesverwaltung an kommunale
Fachverfahren nach Bundesländern mit
Verortungsentscheidung. ............................................................. 26
Abbildung 23: Unterstützende Ressourcen bei der Umsetzung. ........................ 27
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de vi
Abbildung 24: Umsetzungsgrad spezifischer Fachverfahren bis zur
Umsetzungsfrist. .......................................................................... 28
Abbildung 25: Stufe der Integration elektronischer Fachverfahren. .................... 29
Abbildung 26: Ausgewiesene Haushaltsmittel für 2009. ..................................... 31
Abbildung 27: Prognose der Haushaltsmittel ab 2010. ....................................... 32
Abbildung 28: Wichtigkeit der EU-DLR für das Jahr 2009. ................................. 33
Abbildung 29: Ausgewiesene Haushaltsmittel für 2009 bei Kommunen mit
hoher Priorität für die EU-Dienstleistungsrichtlinie. ...................... 33
Abbildung 30: Ausgewiesene Haushaltsmittel für 2009 bei Kommunen mit
niedriger Priorität für die EU-Dienstleistungsrichtlinie. ................. 34
Abbildung 31: Prognose der Zielerreichung in Kernthemen der EU-DLR bis
zur Umsetzungsfrist. .................................................................... 34
Abbildung 32: Prognose der Zielerreichung in Kernthemen der EU-DLR bis
zur Umsetzungsfrist in Korrelation zu Kommunen mit niedriger
Priorität der Richtlinie in 2009. ..................................................... 36
Abbildung 33: Prognose der Zielerreichung in Kernthemen der EU-DLR bis
zur Umsetzungsfrist in Korrelation zu Kommunen mit hoher
Priorität der Richtlinie in 2009. ..................................................... 36
Abbildung 34: Herausforderungen zur fristgerechten Umsetzung. ..................... 37
Abbildung 35: Herausforderungen zur fristgerechten Umsetzung bei
Kommunen mit unterschiedlichem Bearbeitungsstand der EU-
Dienstleistungsrichtlinie. .............................................................. 38
1 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
1 Vorbemerkungen
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie gilt seit Ihrer Verabschiedung im Dezember 2006
als der wichtigste Rechtsakt des Europäischen Parlaments und des Europäischen
Rats zur Verwirklichung eines europäischen Binnenmarktes im Dienstleistungs-
sektor.
Um dies zu erreichen schreibt die EU-Dienstleitungsrichtlinie zahlreiche Maß-
nahmen vor, die binnen einer Frist von 3 Jahren bis zum 28.12.2009 umgesetzt
werden müssen. Hierzu zählen das Normenscreening (Überprüfung sämtlicher
Genehmigungsverfahren auf ihre Notwendigkeit und Optimierungspotenziale), die
Schaffung eines Einheitlichen Ansprechpartners als Verfahrensmittler für Dienst-
leistungserbringer, die Bereitstellung der Informationen in einer bürgerfreund-
lichen Sprache, die elektronische Bereitstellung aller notwendigen Verwaltungs-
dienstleistungen zum Abruf aus der Ferne sowie die Einrichtung einer
staatenübergreifenden Amtshilfe.
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde nach Ihrer Verabschiedung
im Dezember 2006 nur zögerlich als besondere Herausforderung für die Verwal-
tungsmodernisierung Europas wahrgenommen. Inzwischen ist sie herausragen-
der Bestandteil und gleichzeitiges Argumentationsmittel bei der Modernisierung
öffentlicher Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen der Dienstleistungs-
branche geworden und wird in Zukunft noch weit in andere Lebensbereiche und
Branchen ausstrahlen.
Im Fokus des Umsetzungsfortschritts stehen in jüngster Zeit vor allem die kom-
munalen Verwaltungen, da diese besonders häufig Kontakt mit Dienstleistungs-
erbringern im gesamten Lebenszyklus der Unternehmen haben und darüber
hinaus eng mit dem Einheitlichen Ansprechpartner zusammen arbeiten müssen.
Was gelegentlich in den fachlichen Diskussionen um den Einheitlichen Ansprech-
partner vernachlässigt wird, ist die grundlegende Digitalisierungs- und Optimie-
rungsaufgabe aller notwendigen Verwaltungsverfahren und deren Anpassung an
die geforderten Zuständigkeitsregeln und die geänderten Arbeitsabläufe.
Wie die Kommunen mit dieser Herausforderung umgehen, wie sie sich organisie-
ren und welche Ressourcen mit welchen Zielen eingesetzt werden, war Hinter-
grund der vorliegenden Studie zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in
den deutschen Kommunen.
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 2
2 Projektpartner
MATERNA GmbH Information & Communications
Als führendes Software-Unternehmen der Informations- und Kommunikations-
Technologie beschäftigt MATERNA europaweit mehr als 1.300 Mitarbeiter und
erzielte 2007 einen Umsatz von 175 Millionen Euro. Das Portfolio des Geschäfts-
bereiches Information besteht aus Prozess- und Technologie-Beratung sowie der
zugehörigen Implementierung von IT-Lösungen für Unternehmen und öffentliche
Verwaltungen. MATERNA verfügt über eine hohe Fachkompetenz in den Berei-
chen IT-Management, Lösungen für Internet und Intranet sowie Fachanwendun-
gen für die öffentliche Verwaltung. Die Business Unit Communications vertreibt
Service-Plattformen, Premium Content Services sowie Sprach- und Videoanwen-
dungen. Außerdem ist MATERNA erfolgreich als MVNE positioniert und ein inter-
national bekannter Anbieter von Festnetz-Diensten. Zum Portfolio gehören
außerdem CUSS-Lösungen für Fluglinien und Flughäfen.
Hochschule Harz, FB Verwaltungswissenschaften Forschungsprojekt Digitales Wirtschaftsförderungsmanagement (DiWiMa)
Der Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz in Halberstadt
(Sachsen-Anhalt) ist seit 1999 als externalisierte Ausbildung für den gehobenen,
nicht-technischen Verwaltungsdienst nicht nur in Sachsen-Anhalt zuständig. Hier-
für werden seit 2008 vier akkreditierte Bachelor-Studiengänge angeboten, mit
derzeit über 850 Studierenden. Die angewandt-wissenschaftliche Lehre spiegelt
dabei alle wichtigen und modernen Bereiche der Verwaltungen und Verwaltungs-
modernisierung wider: Recht, Ökonomie/Management, Europa/Internationalisie-
rung und neue Medien/eGovernment. Die Hochschule Harz beschäftigt sich
darüber hinaus intensiv auch mit der angewandten und praktischen Forschung,
die insbesondere den Fachbereich Verwaltungswissenschaften weit über die
Grenzen Sachsen-Anhalts bekannt gemacht haben. Insgesamt gibt es derzeit drei
zentrale Forschungsschwerpunkte: Umsetzung der Doppik, neues öffentliches
Personalmanagement und eGovernment/neue Medien im Verwaltungseinsatz.
Letzterer Schwerpunkt beinhaltet unter anderem das Forschungsprojekt Digitales
Wirtschaftsförderungsmanagement (DiWiMa), welches die Unterstützung der Stu-
die zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie maßgeblich leistet.
3 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
3 Studiendesign
3.1 Zielsetzungen der EU-DLR-Studie 2008
Nach dem die EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)1 am 12. Dezember 2006
durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat mit einer Umset-
zungsfrist von 3 Jahren verabschiedet wurde, traten für die betroffenen Verwal-
tungsinstitutionen in der Europäischen Union eine Vielzahl an Anforderungen in
Kraft, welche mit der Umsetzungsfrist am 28.12.2009 verwirklicht werden müssen.
Die öffentliche Verwaltung ist gefordert, die rechtlichen und administrativen Hin-
dernisse für den Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union zu beseitigen. Aufgrund der daraus entstehenden Aufgaben,
welche im Verhältnis zu den bisherigen Reformvorhaben in der öffentlichen Ver-
waltung besonderer Anstrengungen bedürfen, wurde mit der Studie zur Umset-
zung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im November 2008 der Umsetzungsstand in
der deutschen Kommunalverwaltung erörtert.
Das Ziel der vorliegenden Studie war es, ein Jahr vor Ablauf der Umsetzungsfrist
den Stand der Aktivitäten in den Kommunen zu hinterfragen. Die Studie vermittelt
hierbei einen ersten Eindruck, in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf auf
kommunaler Seite besteht. Für diesen Zweck wurden Kommunen in Deutschland
angeschrieben, die mehr als 10.000 Einwohner haben, von denen sich 12 Prozent
an der Befragung beteiligten.
Die nachfolgenden Themenfelder wurden mit der vorliegenden Studie beispielhaft
analysiert:
Allgemeine Kennzahlen zur Kommune,
Organisation, Informationsstand und Stand der Umsetzung,
Geplante Umsetzung,
Eingeplante Haushaltsmittel,
Einschätzung der Perspektive.
1 Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist im original Wortlaut als „Richtlinie des Europäischen Parla-
ments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt“ zu bezeichnen.
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 4
3.2 Methodik der Untersuchung
Die Studie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) wurde als gemeinsames
Projekt der MATERNA GmbH und dem Fachbereich Verwaltungswissenschaften
der Hochschule Harz unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Jürgen
Stember in einem Befragungszeitraum von Mitte Oktober bis Mitte November
2008 durchgeführt. Die Koordination und Auswertung der Studie wurde durch das
Forschungsprojekt „eGovernment für Unternehmen“ unterstützt und durch das
Nachfolgeprojekt „Digitales Wirtschaftsförderungsmanagement (DiWiMa)“2 ab
2009 weitergeführt.
Die Datengewinnung erfolgte mittels des Online-Research-Tools „QuestionPro“.
Als Gruppe der Umfrageteilnehmer wurden Städte und Gemeinden in Deutsch-
land mit über 10.000 Einwohnern (1859 Kommunen) ausgewählt. Diese wurden
durch die Initiatoren der Studie im Vorfeld angeschrieben (1803 Kommunen3) und
auf die Umfrage mit der Bitte um Beteiligung hingewiesen. Angesprochen wurden
jeweils die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte, von denen 24 die
Teilnahme absagten oder die E-Mail nicht empfangen konnten (Stichprobe = 1779
Kommunen).
Zur Beantwortung des Fragebogens wurden automatisiert 1779 Städte und Ge-
meinden zur Teilnahme an der Studie per E-Mail mit einem entsprechenden Link
zum Fragebogen eingeladen. Städte und Gemeinden, welche die Teilnahme an
der Umfrage im Weiteren nicht explizit ausgeschlossen hatten, wurden über zwei
zusätzliche Nachrichten per E-Mail an die Umfrage erinnert.
Insbesondere die signifikante Steigerung der Teilnehmerzahl von 135 auf letzt-
endlich 213 nach der zweiten Erinnerungsnachricht hat gezeigt, dass sich die
vierstufige Vorgehensweise aus Ankündigung, Einladung und zweimaliger Erinne-
rung bewährt hat. Mit der endgültigen Teilnehmerzahl von 213 konnte eine Betei-
ligungsquote von 12 Prozent erreicht werden.
2 Das Forschungsprojekt „eGovernment für Unternehmen“ und das Nachfolgeprojekt „Digitales
Wirtschaftsförderungsmanagement (DiWiMa)“ sind Teil des Kompetenzzentrums für Informations-
und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungen und Tourismus an der Hochschule Harz und
werden durch das Kultusministerium Sachsen-Anhalt gefördert.
3 Die Differenz von 1859 Kommunen zu 1803 angeschriebenen Kommunen entstand durch fehlen-
de E-Mail-Adressen von 56 Kommunen.
5 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
3.3 Beteiligung und Repräsentativität
Die Umfrage erreicht mit 213 auswertbaren Fragebögen eine Beteiligungsquote
von 12%. Angesichts der real entsprechenden Verteilung (siehe Abbildung 1) der
Stichprobe ergibt sich ein repräsentatives Bild der deutschen Kommunalverwal-
tungen. Die folgende Darstellung zeigt die Verteilungen in der Studie in Abhän-
gigkeit zur realen Verteilung je Einwohnerkategorie der Kommunen.
Einwohnerkategorie Real* Studie
10T – 50T EW 76,27 % 71,96 %
50T – 100T EW 10,11 % 9,81 %
100T – 200T EW 11,63 % 9,35 %
200T – 500T EW 5,51 % 6,07 %
500T – 1 Mio EW 0,96 % 1,40 %
> 1 Mio EW 0,23 % 1,40 %
Abbildung 1: Teilnehmerverteilung je Einwohnerkategorie (Real und Studie)
*Real lt. www.kommon.de (Kommunalnavigator des Deutschen Städtetag).
3.4 Antwortverhalten
Die vorliegende Studie wurde in einem Kontext (laufende Gesetzgebungsverfah-
ren; Verortungsentscheidungen; etc.) und einem Zeitraum (Oktober/November
2008) durchgeführt, der von großem Wandel durch die laufende Umsetzung des
Befragungsgegenstandes (EU-Dienstleistungsrichtlinie) geprägt war. Aus diesem
Grund ist die relative Häufigkeit der Antwort „unbekannt“ nicht als eine systemati-
sche Verzerrung der empirischen Studie zu werten, sondern in hohem Maße ab-
hängig von den bis dato getroffenen gesetzlichen Entscheidungen, unter anderem
die Verortungsentscheidung, in den jeweiligen Bundesländern.
3.5 Aufbau und Überblick
Der Aufbau des Abschlussberichtes zur Umsetzung der EU-Dienstleistungs-
richtlinie 2008 (EU-DLR-Studie) ist unterteilt in allgemeine Informationen zur Stu-
die und den Herausgebern (Abschnitt 1-3), gefolgt von den Kernaussagen der
Studie, die auch Gegenstand des Anfang Dezember 2008 veröffentlichten Kurz-
berichtes sind (Abschnitt 4) und abschließend den ausführlichen Auswertungen
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 6
der Studie (Abschnitt 5) sowie einiger zentraler Handlungsempfehlungen und ei-
nem Ausblick (Abschnitt 6-7).
Es sei darauf hingewiesen, dass entsprechend der Darstellung der nachfolgenden
Kernaussagen geringfügige inhaltliche Dopplungen zur Vollauswertung auftreten.
Die Konzentration des Abschnitt 4 Kernaussagen der EU-DLR-Studie 2008 be-
steht hierbei aus der Darstellung von wichtigen Zusammenhängen zwischen Ein-
zelaussagen und Einzelergebnissen der durchgeführten Studie. Zur lückenlosen
Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse wird daher auf daran anschließenden
Abschnitt 5 Befragungsergebnisse hingewiesen.
Zur Navigation:
Sollten Sie den vorliegenden Abschlussbericht „Studie zur Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie“ (EU-DLR-Studie) digital lesen, so können Sie bei
kursiv geschriebenen Verweisen durch anklicken des Textes zur angegebenen
Stelle springen.
Textabschnitte, die mit dem Symbol versehen sind, weisen auf interessante
Zusammenhänge zwischen verschiedenen Auswertungen (Korrelationen) hin.
7 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
4 Kernaussagen der EU-DLR-Studie 2008
In den folgenden Ausführungen werden die Kernaussagen zu den Themenfeldern
„Organisation, Informationsstand und Stand der Umsetzung“, „Eingeplante Haus-
haltsmittel“ und „Abhängigkeit zwischen Wichtigkeit des Themas und bereitge-
stellten Haushaltsmitteln“ vermittelt. Dies entspricht lediglich einer Auswertung der
wichtigsten Zusammenhänge der Studie. Für eine tiefer gehende Betrachtung der
Studienergebnisse wird auf den Abschnitt 5 Befragungsergebnisse hingewiesen.
4.1 Organisation, Informationsstand und Stand der Umsetzung
Im Themenfeld Organisation, Informationsstand und Stand der Umsetzung wur-
den die kommunalen Verwaltungen unter anderem nach ihrer Einschätzung des
derzeitigen Standes der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie befragt. Die-
se Selbsteinschätzung spiegelt das subjektiv wahrgenommene Bild der Verwal-
tungen wider, wie sie sich heute in der Lage sehen, die neuen Anforderungen der
EU-Dienstleistungsrichtlinie zu bewältigen.
Der derzeitige Bearbeitungsstand der Umsetzung der Richtlinie wird hierbei un-
terschiedlich eingeschätzt. 41% der Befragten beurteilen die Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie als gar nicht ausreichend, 27% als teilweise ausrei-
chend. Weitere 17% der Befragten sehen sich ausreichend vorbereitet und nur
3% meinen, dass ihr derzeitiger Umsetzungsstand vollständig ausreichend ist.
Ganze 12% können hierzu gar keine Aussage treffen. Demnach geben 68% der
befragten Kommunen einen nicht oder nur teilweise ausreichenden Stand der
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie an. Hier ist ein Jahr vor Ende der
Umsetzungsfrist ein signifikanter Nachholbedarf in den Kommunen festzustellen.
Abbildung 2: Derzeitiger Stand der Umsetzung der EU-DLR.
vollständig ausreichend; 3%
ausreichend; 17%
teilweise ausreichend; 27%
gar nicht ausreichend; 41%
unbekannt; 12%
Derzeitiger Stand der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in den Verwaltungen
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 8
Des Weiteren ist festzustellen, dass der Stand der Umsetzung mit der Bereitstel-
lung von Haushaltsmitteln in 2009 korreliert. In Verwaltungen, die nur gelegentlich
die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie diskutieren oder bei Verwaltun-
gen, welche die Umsetzung der Richtlinie als „kein Thema“ betrachten, werden
mehrheitlich keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
Offenbar werden nur dann explizit Haushaltsmittel bereitgestellt, wenn das Thema
in der Verwaltung kommuniziert und eine Umsetzung der EU-Dienstleistungs-
richtlinie praktiziert wird. Alarmierend an diesen Ergebnissen ist die bisher
scheinbar geringe Bereitstellung von Haushaltsmitteln in überwiegend allen
Kommunen zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, wenngleich die Um-
setzung der Richtlinie nachweislich Investitionen vor allem in IT-Infrastrukturmaß-
nahmen bedingt.
Abbildung 3: Korrelation Stand der Umsetzung zu Haushaltsmittel für 2009.
9 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
Darüber hinaus ist ein deutlicher Unterschied im Umsetzungsstand der
EU-Dienstleistungsrichtlinie im Bezug zur Kommunengröße erkennbar. Während
die Hälfte der Kommunen mit mehr als 500.000 Einwohnern (EW) die Umsetzung
der Richtlinie bereits vollzogen haben oder diese regelmäßig diskutieren, geben
dies erst 11% der Kommunen mit weniger als 50.000 EW an. Dennoch ist festzu-
stellen, dass sich die prozentuale Gesamtzahl an Kommunen, die bereits eine
vollständige Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie angeben können, als
sehr gering eingeschätzt werden muss. Dies betrifft nur 17% der Kommunen mit
mehr als 500.000 EW und geringe 5% der Kommunen mit weniger als 50.000
EW.
In Anbetracht der Umsetzungsfrist der Richtlinie zum 28.12.2009 signalisiert die-
ser Wert einen hohen Umsetzungsdruck für die befragten Kommunen.
Abbildung 4: Umsetzungsstand in großen und kleinen Kommunen.
Der vorhandene Nachholbedarf bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungs-
richtlinie kann möglicherweise auf Probleme und Hindernisse, die die Verwaltun-
gen bei der Umsetzung sehen, zurückzuführen sein. Hierfür spricht auch, dass
nur 8% der Befragten auf konkrete Nachfrage keine Probleme und Hindernisse
bei der Umsetzung angaben.
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie gestaltet sich nach Aussage der
Verwaltungen auf Grund mehrerer Faktoren schwierig. Als Hauptursachen wer-
den hierfür mangelnde Informationen zur Umsetzungsplanung durch die jeweilige
Landesverwaltung (62%) genannt sowie die Angabe von weiteren 55% der Be-
fragten, dass die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in ihrer Kommunal-
verwaltung kein prioritäres Vorhaben darstellt.
Kein Thema;
17%
gelegent-liche
Diskus-sion; 7%
Diskus-sion; 33%
Pilot-projekte;
0%
umge-setzt; 17%
sonstige; 16%
Große Kommunen( > 500.000 Einwohner)
n=6
Kein Thema;
15%
gelegent-liche
Diskus-sion; 62%
Diskus-sion;6%
Pilot-projekte;
4%
umge-setzt; 5%
sonstige; 8%
Kleine Kommunen( < 50.000 Einwohner)
n=154
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 10
Über diese Ergebnisse hinaus lassen sich Tendenzen hinsichtlich des Zusam-
menhangs von wahrgenommenen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie und dem wahrgenommenen Stand der Umsetzung
erkennen. Offensichtlich treten vermehrt Probleme auf, wenn die Umsetzung der
Richtlinie nur gelegentlich diskutiert wird. Dabei sind die mangelnden Informatio-
nen zur Umsetzungsplanung durch die Landesverwaltung und die nicht vorhan-
denen Prioritäten zur Umsetzung in Bezug auf den Umsetzungsstand besonders
hervorstechend. Die nachfolgende Abbildung stellt diesen Sachverhalt grafisch
dar. Eine Auswertung der Nennungen unter Sonstiges in der Frage nach den Um-
setzungsproblemen erfolgt unter 5.2.7 Probleme und Hindernisse.
Abbildung 5: Korrelation Stand der Umsetzung zu Probleme/Hindernisse.
Hierzu sei ergänzend angemerkt, dass ein Zusammenhang zwischen dem subjek-
tiv wahrgenommenen Umsetzungsstand und den erkannten Problemen/ Hinder-
nissen zu bestehen scheint. Verwaltungen mit nach eigener Einschätzung
11 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
unzureichendem Umsetzungsstand sind weitaus kritischer in der Beurteilung der
Probleme, als Verwaltungen mit ausreichendem Umsetzungsstand.
In diesem Kontext scheint es weitergehend interessant, dass mehr als die Hälfte
dieser Verwaltungen in der Umsetzung kein prioritäres Vorhaben sehen, wie die
nachfolgende Abbildung grafisch darstellt.
Abbildung 6: Subjektiver Umsetzungsstand und Probleme/Hindernisse bei der Umsetzung.
Unter den sonstigen Angaben wurden absteigend gewichtet von beiden angege-
benen Befragungsgruppen folgende Aussagen getroffen: Fehlende Entscheidun-
gen des Landes zur Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners, fehlendes
Personal, fehlende Finanzierung und fehlende technische Lösungen.
6%
9%
14%
16%
17%
24%
25%
58%
66%
17%
13%
12%
5%
17%
10%
21%
43%
60%
0% 20% 40% 60% 80%
Ich sehe keine Probleme und Hindernisse
sonstiges
Fehlende Unterstützung durch politische Führung
Mangelnde Unterstützung der Führungskräfte
Mangelnde Mitarbeitermotivation
Unzureichendes Projektmanagement
Mangelnde Verantwortlichkeiten
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist bei uns kein prioritäres Vorhaben
Mangelnde Informationen zur Umsetzungsplanung durch die Landesverwaltung
Subjektiver Umsetzungsstand und Probleme/Hindernisse bei der Umsetzung (Mehrfachnennung möglich)
Verwaltungen mit ausreichendem Umsetzungsstand (Selbsteinschätzung; Basis=42)
Verwaltungen mit unzureichendem Umsetzungsstand (Selbsteinschätzung; Basis=146)
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 12
4.2 Eingeplante Haushaltsmittel
Für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in den Verwaltungen ist das
Vorhandensein eines explizit für die Umsetzung der Richtlinie ausgewiesenen
Budgets von Bedeutung. Die Studie zeigt jedoch, dass nur 17% der befragten
Kommunen überhaupt Haushaltsmittel für 2009 ausgewiesen haben. Davon ha-
ben 9% weniger als 10.000€, 5% zwischen 10.000€ und 20.000€, 1% zwischen
20.000€ und 50.000€ und 2% mehr als 50.000€ bereit gestellt. Die Mehrheit von
83% der Befragten gab an, keine Haushaltsmittel für das Jahr 2009 explizit zur
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgewiesen zu haben.
Abbildung 7: Haushaltsmittel für 2009.
Wie die nachfolgende Abbildung grafisch darstellt, ist die Höhe der bereit gestell-
ten Haushaltsmittel für das Jahr 2009 von der Einwohnerzahl der Kommune ab-
hängig. Es lässt sich tendenziell sagen, dass Städte und Gemeinden mit weniger
als 50.000 Einwohnern mehrheitlich keine Haushaltsmittel explizit bereitstellen.
Ein Grund dafür könnte sein, dass diesen Kommunen weniger Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen als größeren Kommunen und die Mittel dann eher anderweitig
ausgegeben werden. Ein weiterer Grund könnte darin liegen, dass kleinere Kom-
munen das Thema nicht in ihrem alleinigen Zuständigkeitsbereich sehen. Eine
gemeinsame Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie mit benachbarten
Kommunen zur Nutzung von Skaleneffekten bei den Umsetzungskosten könnte
eine Option zur Kostensenkung darstellen.
weniger als10.000 €; 9%
zwischen 10.000 €und 20.000 €; 5%
zwischen 20.000 €und 50.000 €; 1%
mehr als50.000 €; 2%
keine Haus-haltsmittel explizit
ausgewiesen; 83%
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für 2009 zur Umsetzung derEU-Dienstleistungsrichtlinie
13 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
Abbildung 8: Korrelation Einwohner zu Haushaltsmittel 2009.
4.3 Abhängigkeit zwischen Wichtigkeit des Themas und
bereitgestellten Haushaltsmitteln
Darüber hinaus konnte eine Abhängigkeit zwischen der Bereitstellung von Haus-
haltsmitteln für 2010 und der erwarteten Wichtigkeit des Themas EU-Dienst-
leistungsrichtlinie nachgewiesen werden. Eine Erhöhung der Haushaltsmittel oder
konstant gehaltene Haushaltsmittel gehen einher mit der Annahme der Wichtig-
keit im Jahr 2009. Dennoch ist zumeist nicht bekannt, ob Haushaltsmittel für 2010
eingeplant werden.
Kritisch zu beobachten ist, dass selbst bei Verwaltungen, die das Thema für ziem-
lich wichtig bzw. sehr wichtig erachten, noch keine konkreten Vorstellungen über
die Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ab 2010 existieren.
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 14
Abbildung 9: Einplanung von Haushaltsmitteln ab 2010.
Abbildung 10: Korrelation Haushaltsmittel 2010 zu Wichtigkeit in 2009.
Die Haushaltsmittel sollen erhöht werden; 11%
Die Haus-haltsmittel sollen konstant gehalten
werden; 6%
Die Haushaltsmittel werden zukünftig geringer sein; 4%
unbekannt; 79%
Werden für die Jahre ab 2010 Haushaltsmittel zur Umsetzung derEU-Dienstleistungsrichtlinie eingeplant?
15 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
5 Befragungsergebnisse
5.1 Allgemeiner Teil
Im allgemeinen Teil der Befragung wurden Grunddaten erhoben, um die Reprä-
sentativität (siehe 3.3 Beteiligung und Repräsentativität) und die Verwaltungsgrö-
ßen der teilnehmenden Kommunen einschätzen zu können. Hierbei wurden
Fragen zur Herkunft nach Bundesland, Größe der Kommune und Anzahl der Mit-
arbeiter in der Kernverwaltung gestellt.
5.1.1 Verteilung der Teilnehmer nach Bundesland
Wie in der nachfolgenden Abbildung erkenntlich, haben sich an der Studie zur
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie Kommunen aus fast allen Bundeslän-
dern beteiligt.
Abbildung 11: Verteilung der Befragten nach Bundesländern
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 16
5.1.2 Größe der befragten Kommunen
Insgesamt haben mehr als 91% der befragten Kommunen weniger als 200.000
Einwohner. Hiervon entfallen 72% auf Kommunen mit unter 50.000 Einwohner,
circa je ein Zehntel der befragten Kommunen haben zwischen 50.000 und
100.000 Einwohner bzw. zwischen 100.000 und 200.000 Einwohnern. Alle ande-
ren Kommunen haben mehr als 200.000 Einwohner.
Abbildung 12: Teilnehmerverteilung je Einwohnerkategorie (Studie).
Wie bereits unter 3.3 Beteiligung und Repräsentativität dargestellt werden konnte
spiegelt dies eine real entsprechende Verteilung in der Bundesrepublik Deutsch-
land wider.
5.1.3 Anzahl der Mitarbeiter in der Kernverwaltung der befragten
Kommunen
In der Frage nach der Anzahl der Mitarbeiter in der Kernverwaltung gaben mehr
als drei Viertel der Befragten Kommunen an, unter 500 Mitarbeiter zu beschäfti-
gen. Darüber hinaus beschäftigen 14% mehr als 500 und weniger als 1.000 Mit-
arbeiter, knapp jede Zehnte der Kommunen gab an, über 1.000 Mitarbeiter in der
Kernverwaltung zu beschäftigen.
über 500.000 Einwohner; 3%
zwischen 200.000 und 500.000
Einwohner; 6%zwischen 100.000
und 200.00 Einwohner; 9%
zwischen 50.000 und 100.000
Einwohner; 10%unter 50.000
Einwohner; 72%
Wie viele Einwohner hat Ihre Stadt/Gemeinde?
17 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
Abbildung 13: Anzahl der Mitarbeiter in der Kernverwaltung.
5.2 Organisation und aktueller Informationsstand
Um in der durchgeführten Studie die interne Verwaltungsorganisation einschätzen
zu können und um den aktuellen Informationsstand zur Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie zu hinterfragen, gaben die teilnehmenden Kommunen
Auskünfte in den Bereichen Umsetzungsstand, Bearbeitungsgrad, Wissensstand,
fachlicher Austausch (Kommunikation), beauftragte Organisationseinheiten, Ein-
schätzung der notwendigen Managementfaktoren, Probleme und Hindernisse so-
wie bestehende Anforderungen der Landesverwaltung an Fachverfahren, die den
Einheitlichen Ansprechpartner betreffen.
5.2.1 Stand der Umsetzung
Mit der einleitenden Frage zum Stand der Umsetzung wurde die Thematisierung
der EU-Dienstleistungsrichtlinie in den befragten Kommunen erhoben. Gerade
einmal 21% der Befragten befassen sich konkreter mit der Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie: Sie diskutieren die Richtlinie auf breiter Basis (11%),
führen Pilotprojekte durch (4%) oder setzen die Richtlinie bereits um (6%).
Für ganze 12% der Verwaltungen dagegen ist die Umsetzung der EU-Dienst-
leistungsrichtlinie kein Thema. Die Mehrheit der Befragten (59%) gibt an, die
Richtlinie wenigstens gelegentlich zu diskutieren.
über 1.000; 9%
zwischen 500 und 1.000; 14%
zwischen 100 und 500; 34%
unter 100; 43%
Wie viele Mitarbeiter arbeiten in der Kernverwaltung Ihrer Stadt/Gemeinde?
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 18
Angesichts der am 28.12.2009 ablaufenden Frist zur Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie wird dieser Thematik eine bemerkenswert geringe
Priorität in den Verwaltungen eingeräumt.
Bei „Sonstiges“ wurde mehrfach angegeben, dass ein Normenscreening durchge-
führt wird und Informationen über die EU-Dienstleistungsrichtlinie eingeholt wur-
den sowie Diskussionen stattfinden oder vereinzelt Maßnahmen ergriffen wurden.
Abbildung 14: Stand der Umsetzung.
5.2.2 Bearbeitungsstand der Umsetzung
Wie bereits im Abschnitt der Kernaussagen unter 4.1 Organisation, Informations-
stand und Stand der Umsetzung erläutert, beurteilten 41% der befragten Kommu-
nen die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in ihrer Verwaltung als gar
nicht ausreichend, mehr als ein Viertel sehen die Umsetzung als teilweise ausrei-
chend.
Abbildung 15: Bearbeitungsstand der Umsetzung.
kein Thema; 12%
gelegentliche Diskussion; 59%
Diskussion auf breiter Basis; 11%
Durchführung von Pilotprojekten; 4%
wird bereits umgesetzt; 6%
sonstiges; 8%
Auf welchem Stand ist die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Ihrer Verwaltung?
vollständig ausreichend; 3%
ausreichend; 17%
teilweise ausreichend; 27%
gar nicht ausreichend; 41%
unbekannt; 12%
Wie schätzen Sie den derzeitigen (Bearbeitungs-)Stand der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Ihrer Verwaltung ein?
19 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
Dagegen gaben 17% der Kommunen an, dass sie sich ausreichend vorbereitet
fühlen und nur 3% meinen, dass ihr derzeitiger Umsetzungsstand vollständig aus-
reichend ist. Ganze 12% können hierzu gar keine Aussage treffen.
Demnach geben 68% der befragten Kommunen einen nicht oder nur teilweise
ausreichenden Stand der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie an. Hier ist
ein Jahr vor Ende der Umsetzungsfrist ein signifikanter Nachholbedarf in den
Kommunen festzustellen.
5.2.3 Wissensstand in Recht, Technik und Organisation
In einer weiteren Frage wurden die für die Umsetzung verantwortlichen Mitarbei-
ter und Führungskräfte der Kommunen befragt, wie sie ihren Wissensstand in den
Kernthemen Recht, Technik und Organisation der EU-Dienstleistungsrichtlinie
einschätzen.
Das Ergebnis zeigt, dass nur rund ein Fünftel bis ein Viertel der befragten Verwal-
tungsmitarbeiter ihren Wissensstand in allen drei Kernthemen als umfassend oder
gut ansehen. Knapp die Hälfte der befragten Teilnehmer schätzen ihren Wissens-
stand in den Kernthemen Recht und Organisation als grundsätzlich vorhanden
aber ausbaufähig ein, beim Kernthema Technik sind es lediglich 41%. Die übrigen
Befragten schätzten ihren Wissensstand als lückenhaft bis gering mit 27% beim
Themenfeld Recht, 31% bei Organisation und 40% im Themenfeld Technik ein.
Schlussfolgernd kann der Wissensstand bei den verantwortlichen Mitarbeitern
und Führungskräften zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie als überwie-
gend nicht ausreichend betrachtet werden.
Abbildung 16: Wissensstand in den Kernthemen Recht, Technik und Organisation.
3%
3%
5%
18%
16%
20%
47%
41%
48%
31%
40%
27%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Organisation
Technik
Recht
Wie schätzen Sie Ihren Wissensstand in den drei Kernthemen der EU-Dienstleistungsrichtlinie ein?
umfassend gut grundsätzlich vorhanden aber ausbaufähig lückenhaft bis gering
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 20
5.2.4 Fachlicher Austausch mit weiteren Institutionen
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist nach einhelliger Meinung der
Verwaltungswissenschaftler eine Gemeinschaftsaufgabe, die insbesondere eine
Herausforderung für die föderative Zusammenarbeit der staatlichen Behörden al-
ler Verwaltungsebenen darstellt sowie eine besondere Abstimmung der Aktivitä-
ten mit den betroffenen externen Organisationen, wie Kammern, Verbänden und
Sonstigen erfordert.
Aus diesem Grund wurde in der vorliegenden Studie nach dem fachlichen Aus-
tausch der befragten kommunalen Verwaltungen mit anderen Institutionen bzgl.
der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie gefragt.
Markant an den Ergebnissen dieser Frage ist die Konzentration des fachlichen
Austausches mit den kommunalen Spitzenverbänden (68%) und den kommuna-
len bzw. Landesrechenzentren (31%). Dies spiegelt die bereits in früheren Situa-
tionen geforderte Stärkung der kommunalen Verbände bei der Umsetzung
bundes- oder landesweiter Vorhaben wider und stellt eine Kanalisation der Kom-
munikation von Landesbehörden mit den Kommunen dar.
Abbildung 17: Fachlicher Austausch mit anderen Institutionen.
2%
3%
7%
8%
14%
14%
16%
16%
23%
31%
68%
0% 20% 40% 60% 80%
Institutionen auf Bundesebene(Agentur für Arbeit etc.)
Einzelne lokale Unternehmen
Wirtschaftsministerium IhresBundeslandes
Wirtschaftsverbände (IHK, HK etc.)
unbekannt
sonstige
Innenministerium Ihres Bundeslandes
Ordnungsverwaltung
Wirtschaftsförderung
Landes bzw. KommunalesRechenzentrum
Kommunale Spitzenverbände(Gemeindebund, Städtetag etc.)
Mit welchen Institutionen steht Ihre Verwaltung im fachlichen Austausch zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie? (Mehrfachnennung möglich)
21 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
Der direkte fachliche Austausch mit staatlichen Institutionen auf Landesebene fin-
det lediglich in geringem Maße mit den jeweiligen Innenministerien (16%) und den
Wirtschaftsministerien (7%) statt.
Eine durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie initiierte Verbesserung der verwal-
tungsinternen Kommunikation und Abstimmung bei unternehmensbezogenen
Verwaltungsverfahren ist indes nicht erkennbar. Ein dafür notwendiger fachlicher
Austausch mit der Ordnungsverwaltung gaben nur 16% der Befragten an. Als
ebenso ernüchternd ist in diesem Zusammenhang die Einbeziehung und fachliche
Kommunikation mit der kommunalen Wirtschaftsförderung (23%) zu betrachten.
Sonstige Nennungen betrafen den fachlichen Austausch mit Nachbarkreisen und
anderen Städten und Gemeinden. Wenige Nennungen entfielen auf den fachli-
chen Austausch mit Pilotprojekten auf Landes- und Bundesebene sowie mit wis-
senschaftlichen Einrichtungen.
5.2.5 Beauftragte Organisationseinheit
In der Frage, welche Organisationseinheit der befragten Verwaltung mit der Um-
setzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie federführend betraut ist, gaben 45% der
Kommunen das Organisationsreferat oder -amt an. Knapp ein Fünftel nannten
das IT-Referat bzw. -amt und weitere 12% gaben eine referatsübergreifende Pro-
jektgruppe für Ihre Verwaltung an. Unter sonstiges wurden absteigend gewichtet
Hauptamt, Ordnungsamt, Stabsstellen und die Wirtschaftsförderungen genannt.
Abbildung 18: Mit der Umsetzung beauftragte Organisationseinheit(en).
12%
13%
15%
19%
23%
45%
0% 10% 20% 30% 40% 50%
Referatsübergreifende Projektgruppe
Organisationseinheit noch in Planung
sonstige
IT-Referat/-Amt
derzeitig noch keine Planung
Organisationsreferat/-Amt
Welche Organisationseinheit ist mit dem Umsetzungsvorhaben zurEU-Dienstleistungsrichtlinie federführend betraut? (Mehrfachnennung möglich)
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 22
Alarmierend hingegen ist die Nennung von insgesamt 36% der Befragten, dass
noch keine Planung vorhanden ist bzw. eine beauftragte Organisationseinheit
noch in Planung sei. Angesichts der vielfältigen und komplexen Aufgaben zur
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie scheint hier ein akuter Nachholbedarf
für die Verwaltungsführung zu bestehen.
5.2.6 Managementfaktoren
Mit der Bewertung vorhandener Managementfaktoren zur Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde versucht, einige Kernbereiche des Umset-
zungsmanagements zu hinterfragen. Markant an dem Befragungsergebnis ist,
dass keine der befragten Kommunen ihren Stand in einem der Umsetzungsfakto-
ren mit zusammen mehr als einem Viertel als sehr gut oder gut einschätzt.
Dahingegen wird von 40% der Kommunen das Projektmanagement zur Umset-
zung der Richtlinie als nicht vorhanden angegeben, ebenso der notwendige In-
formationsaustausch mit der Landesverwaltung (41%). Weitere 50% der
Befragten geben hier an, dass der Informationsaustausch ausbaufähig ist.
Darüber hinaus ist das Fehlen eines fachübergreifenden Prozessdenkens offen-
kundig (30%) bzw. wird als ausbaufähig betrachtet (52%). Damit einher geht der
notwendige Informationsaustausch innerhalb der Kommune, welchen 57% der
Befragten als ausbaufähig betrachten und 16% als nicht vorhanden benennen.
Dass 97% der befragten Kommunen den Informationsaustausch mit dem Bund
als nicht vorhanden oder ausbaufähig bewerten, liegt zum einen an der Umset-
zungszuständigkeit der EU-Dienstleistungsrichtlinie in den jeweiligen Bundeslän-
dern und zum anderen an der fehlenden Abrufung von Informationen durch die
Kommunen bei Bundesinstitutionen und –initiativen. So stellen beispielsweise die
bundesweiten Projekte der Deutschland-Online-Vorhaben vielfältige Informatio-
nen zur Verfügung, welche auch wertvolle Hinweise für die Kommunen liefern.
23 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
Abbildung 19: Bewertung der vorhandenen Managementfaktoren.
Als ebenso besonders gravierendes Ergebnis dieser Frage, ist die fehlende
Kommunikation zwischen den an der Umsetzung beteiligten Fachbereichen zu
nennen (23%). Weitere 49% der Befragten geben hier an, dass die Kommunikati-
on zwar vorhanden ist, aber als ausbaufähig zu bewerten sei. Die Ursachen hier-
für können in dem oben genannten fehlenden Projektmanagement liegen und
korrelieren mit den in 5.2.5 Beauftragte Organisationseinheit erkannten fehlenden
Zuständigkeiten in den befragten kommunalen Verwaltungen.
1%
1%
1%
2%
1%
2%
2%
2%
8%
17%
17%
21%
25%
26%
27%
50%
52%
51%
38%
57%
49%
70%
41%
30%
30%
40%
16%
23%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Informationsaustausch mit dem Bund
Informationsaustausch mit dem Land
fachübergreifendes Prozessdenken
Fachinformationen von externen Beteiligten (Landesverwaltung,
Wirtschaftsverbände etc.)
Projektmanagement
Informationsaustausch innerhalb der Kommune
Kommunikation zwischen den beteiligten Fachbereichen
Wie schätzen Sie Ihren derzeitigen Stand bzgl. folgender Faktoren hinsichtlich der Umsetzung ein?
sehr gut gut vorhanden aber ausbaufähig nicht vorhanden
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 24
5.2.7 Probleme und Hindernisse
Bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie gaben die befragten Kommu-
nen mit 62% mangelnde Informationen zur Umsetzungsplanung durch die jeweili-
ge Landesverwaltung als mögliches Problem an. Zudem sagen 55% der
Befragten, dass die Umsetzung kein prioritäres Vorhaben innerhalb der eigenen
Kommune darstellt.
Abbildung 20: Probleme und Hindernisse bei der Umsetzung.
Wiederholt werden auch in diesem Bezug unzureichendes Projektmanagement
(21%) und mangelnde Verantwortlichkeiten (24%) als Problemursachen angege-
ben. Bemerkenswert ist auch, dass 17% der Befragten eine mangelnde Motivati-
on der Mitarbeiter als weiteres Problem benennen. Darüber hinaus wird die
fehlende Unterstützung durch die politische Führung und durch Führungskräfte
der Verwaltung bemängelt (je 14%).
Unter den sonstigen Angaben wurden absteigend gewichtet folgende Aussagen
getroffen: Fehlende Entscheidungen des Landes zur Verortung des Einheitlichen
Ansprechpartners, fehlendes Personal, fehlende Finanzierung und fehlende tech-
nische Lösungen.
8%
11%
14%
14%
17%
21%
24%
55%
62%
0% 20% 40% 60% 80%
Ich sehe keine Probleme und Hindernisse
sonstiges
mangelnde Unterstützung der Führungskräfte
fehlende Unterstützung durch politische Führung
mangelnde Mitarbeitermotivation
unzureichendes Projektmanagement
mangelnde Verantwortlichkeiten
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist bei uns kein prioritäres Vorhaben
mangelnde Informationen zur Umsetzungsplanung durch die Landesverwaltung
Probleme und Hindernisse bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie(Mehrfachnennung möglich)
25 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
5.2.8 Anforderungen der jeweiligen Landesverwaltung an
Fachverfahren mit Bezug zum Einheitlichen Ansprechpartner
Aufgrund dessen, dass die Länder für die Umsetzung der EU-Dienstleistungs-
richtlinie verantwortlich sind und in den überwiegenden Fällen auch den fachli-
chen Austausch zwischen Kommune und dem Einheitlichen Ansprechpartner
technisch definieren oder unterstützen müssen, wurden die Kommunen bezüglich
der ihnen bekannten Anforderungen befragt.
Hinsichtlich des Umsetzungsstandes bei kommunalen Fachverfahren, welche für
den Einheitlichen Ansprechpartner relevant sein können, gaben jedoch 86% der
befragten Kommunen an, keine Anforderungen vorliegen zu haben bzw. keine
Anforderungen zu kennen. Lediglich 14% der befragten Kommunen kennen kon-
krete Anforderungen an die eingesetzten Fachverfahren.
Abbildung 21: Anforderungen der Landesverwaltung an kommunale Fachverfahren.
Hierzu ist ergänzend zu betonen, dass zum Zeitpunkt der Befragung nur wenige
Bundesländer (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im Zeitraum
der Studie auch Hessen) die Verortungsentscheidung getroffen hatten. Nach Ab-
schluss der Studie zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie folgten im No-
vember/Dezember 2008 und Januar 2009 weitere Bundesländer.
3%8%
3%
54%
32%
Gibt es seitens der Landesverwaltung bereits konkrete Anforderungen an die bei Ihnen eingesetzten Fachverfahren hinsichtlich der Zusammenarbeit mit
dem Einheitlichen Ansprechpartner?
Ja. Die in Betrieb befindlichen Fachverfahren genügen den Anforderungen.
Ja. Eine Anpassung der Fachverfahren an die Anforderungen ist in Planung.
Ja. Es sind keine Tätigkeiten zur Umsetzung der Anforderungen geplant.
Nein. Es gibt keine Anforderungen.
unbekannt
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 26
Es liegt die Vermutung nahe, dass überwiegend Kommunen aus Bundesländern
ohne Verortungsentscheidung keine Anforderung an Fachverfahren haben oder
ihnen diese unbekannt sind. Eine Überprüfung bestätigt diese Vermutung jedoch
nicht. Auch Kommunen aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein, welche bis 3 Monate vor der durchgeführten Studie zur Um-
setzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie die Verortung entschieden hatten, urteil-
ten ähnlich. Lediglich 22% der befragten Kommunen aus Bundesländern mit
Verortungsentscheidung kannten Anforderungen an ihre kommunalen Fachver-
fahren, weiteren 39% waren Anforderungen unbekannt und ebenso 39% gaben
an, dass in ihrem Bundesland bis dato keine Anforderungen definiert wurden.
Abbildung 22: Anforderungen der Landesverwaltung an kommunale Fachverfahren nach
Bundesländern mit Verortungsentscheidung.
3% 6%
13%
39%
39%
Gibt es seitens der Landesverwaltung bereits konkrete Anforderungen an die bei Ihnen eingesetzten Fachverfahren hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem
Einheitlichen Ansprechpartner?
(nur Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein)
Ja. Die in Betrieb befindlichen Fachverfahren genügen den Anforderungen.
Ja. Eine Anpassung der Fachverfahren an die Anforderungen ist in Planung.
Ja. Es sind keine Tätigkeiten zur Umsetzung der Anforderungen geplant.
Nein. Es gibt keine Anforderungen.
unbekannt
27 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
5.3 Umsetzungsplanung
Im Fragenbereich zur Umsetzungsplanung standen Aspekte des Ressourcenein-
satzes und Kriterien der prognostizierten Dienstleistungsgüte im Vordergrund.
5.3.1 Ressourcen
Um eine Einschätzung zu bekommen, aus welchen Bereichen die personellen
Ressourcen stammen, die für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in
der kommunalen Verwaltung zuständig sind, wurde ein Mix der bisher bekannten
Akteure angeboten.
Wenig überraschend ist, dass die Mehrheit der befragten Kommunen (72%) an-
gibt, die Umsetzung mit eigenem Personal durchzuführen. An zweiter Stelle wer-
den mit 39% die kommunalen IT-Dienstleister als Unterstützer aufgeführt.
Abbildung 23: Unterstützende Ressourcen bei der Umsetzung.
Weitere 15% geben an, dass Sie in der Umsetzungsphase vom jeweiligen Bun-
desland unterstützt werden und etwa jeder zehnte Befragte nannte externe
Dienstleister. Weitere 10% geben die Hilfe von anderen Kommunen an, was eine
Aufgabenteilung im Sinne des Shared Service Gedanken vermuten lässt. Der
1%
9%
10%
11%
15%
24%
39%
72%
0% 20% 40% 60% 80%
Bund
sonstige
andere Kommune
externe Dienstleister
Land
unbekannt
Kommunale IT-Dienstleister
eigenes Personal
Wer unterstützt Ihre Verwaltung heute und zukünftig bei der Umsetzung derEU-Dienstleistungsrichtlinie? (Mehrfachnennung möglich)
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 28
Bund wird von 1% der Befragten als Unterstützer benannt und gut ein Viertel der
Befragten ist die Unterstützung von weiteren Personal, Institutionen oder
Dienstleistern unbekannt. Angesichts der Befragung von Fach- und Führungskräf-
ten im Bereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie erscheint dieser Wert bedenklich
hoch. Die Aussagen korrespondieren jedoch mit dem oben aufgeführten fehlen-
den Projektmanagement und den mangelnden Führungsverantwortlichkeiten.
Im Bereich der sonstigen Antworten (9%) wurden absteigend gewichtet angege-
ben: Die Unterstützung sei in Planung, Unterstützung erfolge durch interkommu-
nale Verbände und Projektgruppen, Unterstützung durch den Landkreis sowie
vereinzelt die Unterstützung durch wissenschaftliche Einrichtungen.
5.3.2 Geschätzter Umsetzungsgrad spezifischer Fachverfahren bis zur
Umsetzungsfrist
In der Frage nach dem Umsetzungsgrad spezifischer Fachverfahren wurden jene
Verwaltungsdienstleistungen ausgewählt, die im Jahr 2008 in den Fachgremien
besonders diskutiert wurden. Hierzu zählen neben Auskünften aus dem Gewerbe-
register auch das Gebührenwesen sowie Gewerbeverfahren. Als Beispiel für Re-
gistereinträge wurde das Handelsregister aufgeführt und darüber hinaus der
Bauantrag sowie die Baugenehmigung als wichtige Verwaltungsdienstleistungen
zur Bewertung angeboten.
Abbildung 24: Umsetzungsgrad spezifischer Fachverfahren bis zur Umsetzungsfrist.
32%
32%
44%
51%
69%
17%
18%
22%
24%
11%
16%
20%
15%
13%
11%
35%
30%
19%
12%
9%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Auskünfte aus dem Gewerberegister
Gewerbean-, um- und -abmeldung
Gebührenberechnung und -abrechnung
Bauantrag /Baugenehmigung
Handelsregistereintragung
Welchen Umsetzungsgrad bei den genannten Fachverfahren wollen Sie bis zum 28.12.2009 in Ihrer Verwaltung elektronisch erreichen?
0-25% 26-50% 51-75% 76-100%
29 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
Das Raster zum prognostizierten Umsetzungsgrad wurde mit „gar nicht bis kaum
umgesetzt“ (0-25%), „kaum bis Hälfte umgesetzt“ (26-50%), „Hälfte bis drei Viertel
umgesetzt“ (51-75%) sowie „drei Viertel bis vollständig umgesetzt“ (76-100%)
skaliert.
Die Hälfte bis teilweise 80% der Kommunen gaben bei den ausgewählten Fach-
verfahren an, diese bis zur Umsetzungsfrist gar nicht oder nur zur Hälfte umset-
zen zu können. Lediglich Auskünfte aus dem Gewerberegister (36%) und die
stark in der fachlichen Diskussion stehenden Dienstleistungen um die Gewer-
bean-, -um- und –abmeldung (30%) werden als bis zu vollständig umgesetzt an-
gegeben. Der schlechteste Umsetzungsstand wird von den befragten Kommunen
bei Handelsregistereintragungen (69%), Bauantrag bzw. Baugenehmigung (51%)
und Gebührenverfahren (44%) erwartet (je keine / geringe Umsetzung: 0-25%).
5.3.3 Stufe der Integration elektronischer Fachverfahren bis zur
Umsetzungsfrist
Darüber hinaus wurden die befragten Kommunalverwaltungen gebeten, eine Ein-
schätzung des Integrationsgrades ihrer elektronischen Fachverfahren bis zur Um-
setzung abzugeben. Die gewählte Abstufung spiegelt hierbei die wichtigsten
Entwicklungsstufen von eGovernment-Verfahren wider und reicht von der einfa-
chen Information (Stufe 1), zur Interaktion (Stufe 2), über die Transaktion (Stufe 3)
bis hin zur Integration (Stufe 4).
Abbildung 25: Stufe der Integration elektronischer Fachverfahren.
überwiegend Informationen
(z. B. PDF zum Ausdrucken); 18%
überwiegend Interaktionen
(z. B. ausfüllbare Formulare); 15%
überwiegend Transaktionen
(z. B. dynamische Formulare mit
elektronischem Versand); 6%
überwiegend Integration (vernetztes
Angebot weiterer Anbieter); 2%
noch nicht festgelegt; 59%
Welche Stufe der Integration werden die elektronischen Fachverfahren bis zum 28.12.2009 in Ihrer Verwaltung erreichen?
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 30
Im Ergebnis der Befragung wurde zum einen die oben aufgezeigte Informations-
politik, als auch das fehlende, auf Zielen basierende, Projekt- und Entwicklungs-
management deutlich. Denn obwohl umfangreiche Informationen zur Entwicklung
der technischen Grundlagen für die EU-Dienstleistungsrichtlinie im Befragungs-
zeitraum vorlagen, z. B. durch das Deutschland-Online Projekt „Dienstleistungs-
richtlinie“, konnten 59% der Kommunen kein Ziel der technischen Dienstleistungs-
qualität angeben.
Auch in Anbetracht der in der EU-Dienstleistungsrichtlinie geforderten Güte der
Verwaltungsdienstleistungen (vollständig elektronischer Zugang; Genehmigungs-
fiktion; Informationsrechte; etc.) erscheinen die angegebenen insgesamt 8% an
transaktionsorientierten (6%) bzw. integrationsbasierten (2%) digitalen Verwal-
tungsangebote bedenklich. Dieser Wert müsste angesichts der kurzen verblei-
benden Zeit zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bereits heute deutlich
höher ausfallen.
5.4 Budgetangaben
Im Fragenfeld Budgetangaben waren die Kommunen gebeten, ihre Finanzie-
rungsplanungen zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in ein grobes
Raster einzuordnen. Es wurden sowohl Angaben über die meist beschlossenen
Haushaltsmittel für das Jahr 2009 gemacht, als auch eine Prognose für das
Haushaltsjahr 2010 abgegeben. Durch die Angaben wollen wir den teilnehmen-
den Kommunen und auch den interessierten Leserinnen und Lesern aus den
kommunalen Führungsebenen eine Selbsteinschätzung der eingeplanten oder
noch zu veranschlagenden Haushaltsmittel ermöglichen. Es muss jedoch darauf
hingewiesen werden, dass aufgrund der unter 5.2 Organisation und aktueller In-
formationsstand sowie unter 5.3 Umsetzungsplanung genannten Defizite die
nachfolgend angegebenen finanziellen Ressourcen keine belastbaren Richtwerte
zur Finanzplanung darstellen können.
5.4.1 Ausgewiesene Haushaltsmittel für 2009
Bei der Angabe der ausgewiesenen Haushaltsmittel offenbart sich der unter 5.2.1
Stand der Umsetzung festgestellte Stellenwert der Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie in den kommunalen Verwaltungen: Gaben im oben
genannten Abschnitt insgesamt 71% der befragten Kommunen an, dass die Um-
setzung in ihrer Kommune kein Thema sei (12%) oder die Umsetzung nur gele-
31 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
gentlich diskutiert werde (59%), geben nun zusammen 83% der befragten Kom-
munen an, keine Haushaltsmittel für das laufende Jahr 2009 zur Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgewiesen zu haben.
Lediglich 2% der Befragten geben an, mehr als 50.000 Euro für die Umsetzung
zur Verfügung zu haben, weitere 1% haben 20.000 bis 50.000 Euro zur Verfü-
gung und 5% der befragten Kommunen stehen zwischen 10.000 und 20.000 Euro
zur Verfügung. Die verbleibenden 9% haben weniger als 10.000 Euro für die Um-
setzung zur Verfügung.
Abbildung 26: Ausgewiesene Haushaltsmittel für 2009.
5.4.2 Prognose der Haushaltsmittel für 2010
Die unter 5.4.1 Ausgewiesene Haushaltsmittel für 2009 erkannten planerischen
Defizite sind ebenso in der abgegebenen Prognose der befragten Kommunen er-
kennbar. Auch hier geben die meisten der Befragten (79%) an, keine Kenntnis
über die künftige Haushaltsplanung zur Umsetzung der EU-Dienstleistungs-
richtlinie zu kennen. Dennoch gibt eine Gruppe von 17% der Befragten an, dass
die Haushaltsmittel ab 2010 entweder erhöht werden (11%) oder zumindest kon-
stant gehalten werden (6%). Lediglich 4% der Befragten gehen davon aus, dass
die Haushaltsmittel vermindert werden.
weniger als10.000 €; 9%
zwischen 10.000 €und 20.000 €; 5%
zwischen 20.000 €und 50.000 €; 1%
mehr als50.000 €; 2%
keine Haus-haltsmittel explizit
ausgewiesen; 83%
Sind Haushaltsmittel für 2009 zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgewiesen?
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 32
Abbildung 27: Prognose der Haushaltsmittel ab 2010.
5.5 Perspektiven durch die EU-DLR
Im abschließenden Frageteil der EU-DLR-Studie wurden die Zukunftsperspekti-
ven der jeweiligen Kommunen hinterfragt. Es sollte eingeschätzt werden, wie
wichtig die EU-Dienstleistungsrichtlinie für die jeweilige kommunale Verwaltung
eingeschätzt wird und wie die langfristigen Zielerreichungen der Richtlinie prog-
nostiziert werden. Darüber hinaus wurde gefragt, welches die größten Herausfor-
derungen aus Sicht der Befragten zur fristgerechten Umsetzung in ihrem
Zuständigkeitsbereich sind.
5.5.1 Wichtigkeit der EU-DLR für die kommunalen Verwaltungen
Die Verwaltungen nehmen die Herausforderung EU-Dienstleistungsrichtlinie im
Hinblick auf die Wichtigkeit im Jahr 2009 unterschiedlich wahr. Die Bedeutsamkeit
des Themas wird von der Hälfte der befragten Verwaltungen erkannt. Dabei
schätzen 10% das Thema als sehr wichtig und 40% als ziemlich wichtig ein. Für
38% spielt die EU-Dienstleistungsrichtlinie eine weniger wichtige Rolle und 12%
sehen diese als gar nicht wichtig an.
Die Haushaltsmittel sollen erhöht werden; 11%
Die Haus-haltsmittel sollen konstant gehalten
werden; 6%
Die Haushaltsmittel werden zukünftig geringer sein; 4%
unbekannt; 79%
Werden für die Jahre ab 2010 Haushaltsmittel zur Umsetzung derEU-Dienstleistungsrichtlinie eingeplant?
33 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
Abbildung 28: Wichtigkeit der EU-DLR für das Jahr 2009.
Darüber hinaus lassen sich Zusammenhänge zwischen den zur Verfügung ste-
henden expliziten Haushaltsmitteln für 2009 (vgl. 5.4.1 Ausgewiesene Haus-
haltsmittel für 2009) und der Einschätzung der Wichtigkeit des Themas
EU-Dienstleistungsrichtlinie für die befragte kommunale Verwaltung feststellen.
Hierbei gaben Kommunen, welche die EU-Dienstleistungsrichtlinie als wichtig
oder sehr wichtig für das Jahr 2009 einstufen (n=106) tendenziell höhere ausge-
wiesene Haushaltsmittel an, als Kommunen mit gegenteiliger Einschätzung (we-
niger wichtig, gar nicht wichtig; n=107).
Abbildung 29: Ausgewiesene Haushaltsmittel für 2009 bei Kommunen mit hoher Priorität für die
EU-Dienstleistungsrichtlinie.
sehr wichtig;10%
ziemlich wichtig; 40%
weniger wichtig; 38%
gar nicht wichtig; 12%
Wie wichtig schätzen Sie das Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie für Ihre Verwaltung/Institution im kommenden Jahr ein?
weniger als10.000 €; 10%
zwischen 10.000 €und 20.000 €; 7%
zwischen 20.000 €und 50.000 €; 2%
mehr als50.000 €; 4%
keine Haus-haltsmittel explizit
ausgewiesen; 77%
Ausgewiesene Haushaltsmittel für 2009 bei Kommunen mit hoher Priorität für die EU-Dienstleistungsrichtlinie
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 34
Abbildung 30: Ausgewiesene Haushaltsmittel für 2009 bei Kommunen mit niedriger Priorität für
die EU-Dienstleistungsrichtlinie.
5.5.2 Prognose der Zielerreichung in Kernthemen der EU-DLR
In der Einschätzung der Erreichung von Kernzielen der EU-Dienstleistungs-
richtlinie bis zur Umsetzungsfrist im Dezember 2009 zeigen sich die befragten
Kommunen verhalten optimistisch.
Als sehr realistisch bzw. bedingt realistisch werden die Ziele zur Optimierung von
Geschäftsprozessen (67%) und die Stärkung der Unternehmensorientierung
(61%) der kommunalen Verwaltung eingeschätzt.
Abbildung 31: Prognose der Zielerreichung in Kernthemen der EU-DLR bis zur Umsetzungsfrist.
weniger als 10.000 €; 8% zwischen 10.000 €
und 20.000 €; 3%
zwischen 20.000 €und 50.000 €; 1%
keine Haus-haltsmittel explizit
ausgewiesen; 88%
Ausgewiesene Haushaltsmittel für 2009 bei Kommunen mitniedriger Priorität für die EU-Dienstleistungsrichtlinie
5%
6%
10%
16%
30%
36%
51%
51%
41%
44%
28%
23%
24%
14%
11%
10%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
eigene Zeitersparnis, Bürokratieabbau
Senkung der Verwaltungskosten für Unternehmen
stärkere Unternehmensorientierung
Optimierung von Geschäftsprozessen
Wie realistisch beurteilen Sie die Erreichung folgender Ziele derEU-Dienstleistungsrichtlinie bis zum 28.12.2009 in Ihrem Wirkungsbereich?
sehr realistisch bedingt realistisch eher unrealistisch unrealistisch
35 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
Dahingegen werden die Umsetzung der Ziele zur Senkung der Verwaltungskos-
ten für Unternehmen von 58% und die Erreichung einer eigenen Zeitersparnis und
eines Bürokratieabbaus von 65% als unrealistisch oder eher unrealistisch bewer-
tet.
Insbesondere das Ziel der Zeitersparnis und des Bürokratieabbaus durch die
EU-Dienstleistungsrichtlinie wird von fast einem Viertel der Befragten als unrealis-
tisch betrachtet. Diese Bewertung überrascht, da das fachlich korrelierende Ziel
der Optimierung von Geschäftsprozessen von der Hälfte der Befragten (51%) als
bedingt realistisch und von weiteren 16% als realistisch eingeschätzt wird. Diese
Diskrepanz legt die Schlussfolgerung nahe, dass sich der vielfach in der wissen-
schaftlichen Diskussion beklagte Mangel an Prozessverständnis in der öffentli-
chen Verwaltung auch hier widerspiegelt.
5.5.3 Wichtigkeit der EU-DLR und die Einschätzung der Zielerreichung
Darüber hinaus scheint ein Zusammenhang zwischen der Wichtigkeit der
EU-Dienstleistungsrichtlinie in den Verwaltungen im Jahr 2009 (vgl. 5.5.1 Wichtig-
keit der EU-DLR für die kommunalen Verwaltungen) und der Beurteilung der Er-
reichung oben genannter Ziele bis zum 28.12.2009 (vgl. 5.5.2 Prognose der
Zielerreichung in Kernthemen der EU-DLR) vorzuliegen.
Verwaltungen, die das Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie als sehr wichtig und
ziemlich wichtig beurteilen, sehen die Zielerreichung wesentlich optimistischer, als
Verwaltungen, die das Thema als weniger wichtig bzw. gar nicht wichtig bewer-
ten. Zum Beispiel bewerten Kommunen mit einer hohen Priorität für die Richtlinie
die Erreichung einer stärkeren Unternehmensorientierung mit 76% und die Opti-
mierung der Geschäftsprozesse sogar mit 82% als sehr realistisch oder bedingt
realistisch. Kommunen, bei denen die EU-Dienstleistungsrichtlinie in 2009 als we-
niger oder gar nicht wichtig erachtet wird, erreichen hier nur Werte von 46% und
51% bei den zuvor genannten Zielen.
Ebenso unterschiedlich, aber gleichwohl pessimistisch, bewerten die befragten
Kommunen die erwartete Zeiteinsparung sowie den Bürokratieabbau. Drei Viertel
der Kommunen mit einer niedrigen Priorität für die Richtlinie sehen dieses Ziel als
unrealistisch oder eher unrealistisch. Bei den Kommunen mit einer hohen Priorität
für die Richtlinie sind es immerhin noch etwas mehr als die Hälfte.
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 36
Abbildung 32: Prognose der Zielerreichung in Kernthemen der EU-DLR bis zur Umsetzungsfrist
in Korrelation zu Kommunen mit niedriger Priorität der Richtlinie in 2009.
Abbildung 33: Prognose der Zielerreichung in Kernthemen der EU-DLR bis zur Umsetzungsfrist
in Korrelation zu Kommunen mit hoher Priorität der Richtlinie in 2009.
4%
6%
7%
9%
21%
31%
39%
42%
43%
41%
33%
30%
32%
22%
21%
19%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
eigene Zeitersparnis, Bürokratieabbau
Senkung der Verwaltungskosten für Unternehmen
stärkere Unternehmensorientierung
Optimierung von Geschäftsprozessen
Wie realistisch beurteilen Sie die Erreichung folgender Ziele der EU-Dienstleistungsrichtlinie bis zum 28.12.2009 in Ihrem Wirkungsbereich?
(nur Kommunen, welche die EU-DLR für 2009 alsweniger oder gar nicht wichtig erachten)
sehr realistisch bedingt realistisch eher unrealistisch unrealistisch
7%
6%
13%
23%
40%
41%
63%
59%
39%
48%
23%
16%
14%
5%
1%
2%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
eigene Zeitersparnis, Bürokratieabbau
Senkung der Verwaltungskosten für Unternehmen
stärkere Unternehmensorientierung
Optimierung von Geschäftsprozessen
Wie realistisch beurteilen Sie die Erreichung folgender Ziele der EU-Dienstleistungsrichtlinie bis zum 28.12.2009 in Ihrem Wirkungsbereich?
(nur Kommunen, welche die EU-DLR für 2009 alssehr wichtig oder wichtig erachten)
sehr realistisch bedingt realistisch eher unrealistisch unrealistisch
37 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
5.5.4 Herausforderungen zur fristgerechten Umsetzung
In der abschließenden Frage, worin die größten Herausforderungen bei der frist-
gerechten Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie gesehen werden, gaben
mehr als die Hälfte aller befragten Kommunen (60%) fehlende personelle Res-
sourcen, 57% die technische Umsetzung und 54% den engen Zeitrahmen an.
Weiterhin gaben mehr als ein Drittel der Befragten an, dass der Aufbau der Orga-
nisation (46%), Know-How-Defizite (40%) und zu je 37% die fehlende Nachfrage
auf Unternehmensseite und die Auswahl der geeigneten technischen Lösungen
als die größten Herausforderungen zur fristgerechten Umsetzung gesehen wer-
den.
Abbildung 34: Herausforderungen zur fristgerechten Umsetzung.
Darüber hinaus lässt sich auch ein Zusammenhang zwischen dem subjektiv
wahrgenommenen Bearbeitungsstand der Umsetzung (vgl. 5.2.2 Bearbeitungs-
stand der Umsetzung) und den angegebenen Herausforderungen zur fristgerech-
7%
15%
23%
27%
28%
31%
37%
37%
40%
46%
54%
57%
60%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70%
Informationsaustausch mit der Kommune
Informationsaustausch mit dem Bund
Paradigmenwechsel
fehlende rechtliche Grundlagen
Einführungskosten
Informationsaustausch mit dem Land
Auswahl einer geeigneten technischen Lösung
fehlende Anwendungshäufigkeit / Fallzahlen auf Unternehmensseite
Know-how Defizite auf Umsetzungsebene
Aufbau der Organisation
enger Zeitrahmen
technische Umsetzung
fehlende personelle Ressourcen
Worin sehen Sie aus heutiger Sicht die größten Herausforderungen bei der fristgerechten Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Ihrem
Zuständigkeitsgebiet? (Mehrfachnennung möglich)
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 38
ten Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erkennen. Verwaltungen, die sich
schon eingehender mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie befasst
haben, sehen sich tendenziell weniger Herausforderungen ausgesetzt, als Ver-
waltungen mit einem nicht so ausgeprägten Umsetzungsstand. Dies wird in der
nachfolgenden Abbildung grafisch dargestellt.
Abbildung 35: Herausforderungen zur fristgerechten Umsetzung bei Kommunen mit
unterschiedlichem Bearbeitungsstand der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
8%
17%
24%
27%
30%
35%
36%
43%
44%
48%
57%
62%
64%
5%
12%
21%
33%
21%
29%
43%
19%
31%
38%
45%
52%
45%
0% 20% 40% 60% 80%
Informationsaustausch mit der Kommune
Informationsaustausch mit dem Bund
Paradigmenwechsel
fehlende rechtliche Grundlagen
Einführungskosten
Informationsaustausch mit dem Land
fehlende Anwendungshäufigkeit / Fallzahlen auf Unternehmensseite
Auswahl einer geeigneten technischen Lösung
Know-how Defizite auf Umsetzungsebene
Aufbau der Organisation
enger Zeitrahmen
technische Umsetzung
fehlende personelle Ressourcen
Angabe der Herausforderungen zur Umsetzung derEU-Dienstleistungsrichtlinie bei Kommunen mit unterschiedlichem
Bearbeitungsstand (Mehrfachauswahl möglich)
vollständig ausreichend, ausreichend (Basis: n=42)
teilweise ausreichend, gar nicht ausreichend (Basis: n=146)
39 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
6 Handlungsempfehlungen
Die sich aus der Studie ergebenden Handlungsempfehlungen werden in den fol-
genden sechs Punkten verkürzt zusammengefasst:
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist eine konzeptionelle Organisations-
aufgabe mit technischer Problemstellung: Machen Sie die Umsetzung zur
Chef-Aufgabe!
Die weitreichenden Chancen der EU-Dienstleistungsrichtlinie für die
Verwaltungsmodernisierung und für den Verwaltungsstandort müssen
verstanden werden.
Es muss angesichts der zeitlichen Faktoren einen nicht unerheblichen
Bewusstseinswandel geben, um zumindest die Pflichtumsetzungen
realisieren zu können.
Besonders die Verantwortlichen auf Länderebene müssen hier ihre
Kommunikations- und Informationsstrategie sowie ihr Projektmanagement
neu überdenken, um die kommunale Ebene fachlich und zeitlich
einzubinden.
Gleichzeitig müssen die Konsequenzen der Umsetzung neu und ganz
konkret beschrieben werden. Bei der Abschätzung der organisatorischen
und finanziellen Ressourcen haben noch zu viele Akteure keine
Handlungsklarheit.
Darüber hinaus müssen sich die Kommunen mit sachkundigem Personal an
der Umsetzung beteiligen. Ein interdisziplinärer und fachlicher Austausch
muss zwischen allen Akteuren gewährleistet werden.
Allgemein gesprochen lässt sich Folgendes festhalten: Je weniger konkret sich
die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie für die konkret Handelnden dar-
stellt, desto weniger wird es gelingen, die Minimalziele der Umsetzung zu errei-
chen. Hier zeigen sich neue qualitative und quantitative Anforderungen an den
Politik- wie auch Kommunikationsstil. Darüber hinaus ist die Umsetzung eine Ge-
meinschaftsaufgabe, welche ein gemeinsames Handeln in erster Linie fordert und
erst in zweiter Linie fördert. Hierfür müssen die Beteiligten (Kommunen, Länder,
Bund, Kammern, Verbände und viele weitere) eigenständig aktiv werden. Die
EU-Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet sie dazu!
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 40
7 Zusammenfassung und Ausblick
Als Fazit des Abschlussberichtes der gemeinsamen Studie zur Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie von Hochschule Harz und MATERNA GmbH können
fünf Kernaussagen festgehalten werden:
Die Vorbereitung der kommunalen Ebene ist durchgehend mit wenigen
Ausnahmen als sehr dürftig und nicht ausreichend zu beurteilen.
Das Projekt- und Informationsmanagement bedarf grundlegender Belebung
für die bevorstehenden Anstrengungen.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist in den meisten Kommunalverwaltungen
kein „zentrales Thema“. Entsprechend gering sind auch die haushalts-
technischen Implikationen für 2009 und 2010.
Die typische Situation und Probleme einer „Top-Down-Reform“ sind deutlich
zu erkennen. Die Information und Kommunikation zwischen den
Bundesländern und der kommunalen Ebene sind in den meisten Fällen
sehr problematisch.
Die Chancen und Möglichkeiten durch die Umsetzung und weitergehende
Integration der geforderten Maßnahmen wird in den Kommunen noch nicht
erkannt.
Es bleibt kritisch zu beobachten, ob die Kommunen bis zur Frist im Dezember
2009 eine Umsetzung präsentieren können, die den Anforderungen der Richtlinie
entspricht. Die Hochschule Harz und die MATERNA GmbH werden die Umset-
zung der EU-Dienstleistungsrichtlinie weiter verfolgen und planen eine Fortfüh-
rung der Studie jeweils im vierten Quartal 2009 und 2010, welche es ermöglichen
wird, eine Entwicklung der Umsetzung zu skizzieren und zu dokumentieren.
Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen Kommunen, die sich an der Durchfüh-
rung der Studie 2008 beteiligt haben sowie bei allen Interessierten an dieser Stu-
die. Unter der Internetadresse www.eu-dlr-studie.de haben die Kommunen auch
in den kommenden Befragungen die Möglichkeit sich zu beteiligen. Für diese Un-
terstützung möchten wir uns bereits im Voraus bei Ihnen bedanken.
Ebenso würden wir uns über Ihr Feedback freuen: Inhaltliche Anmerkungen oder
Anregungen zur Studie richten Sie bitte an [email protected].
41 www.eu-dlr-studie.de MATERNA / Hochschule Harz 2009
Mitwirkende
Hochschule Harz
André Göbel – Planung, Durchführung und Auswertung
Jürgen Stember – Wissenschaftliche Leitung
MATERNA GmbH
Rabea Grebe – Projektleitung
Andreas Schulz-Dieterich – Planung
Andrea Siwek-Schmidt – Durchführung
MATERNA / Hochschule Harz 2009 www.eu-dlr-studie.de 42
IMPRESSUM
Die Herausgeber
MATERNA GmbH Information & Communications Voßkuhle 37, 44141 Dortmund Tel.: 02 31/55 99-160 Fax: 02 31/55 99-165 E-Mail: [email protected] WWW: http://www.materna.de
Hochschule Harz, Fachbereich Verwaltungswissenschaften Forschungsprojekt „Digitales Wirtschaftsförderungsmanagement (DiWiMa)“ Domplatz 16, 38820 Halberstadt Tel.: 0 39 43 / 659-400 Fax: 0 39 43 / 659-499 E-Mail: [email protected] WWW: http://egov.hs-harz.de
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