„e Health Gesetz 2015 Standpunkte und Perspektiven“ · Auftrag an Selbstverwaltung: EBM...
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23.09.2015 Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 1
„e‐Health Gesetz 2015 –Standpunkte und Perspektiven“
Wolfgang LoosDeutsche Gesellschaft für TelemedizinGeschäftsführendes Vorstandsmitglied
3. Bad Kissinger Telemedizinkongress, 23.09.2015
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Agenda
Vorbemerkungen
1. Status Quo – wo stehen wir?
2. Chancen und Potenziale
3. Herausforderungen und Rahmenbedingungen
4. Das e‐Health Gesetz 2015
5. Ein Blick in die Zukunft
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Vorbemerkungen Aktuelle Gesetze mit positiven Akzenten, lösen aber
entscheidende Probleme nicht: GKV‐Versorgungsstrukturgesetz/2012, Versorgungsstärkungsgesetz/2014, Gesetz zur sicheren digitalen Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen/2015
Initiativen der Länder wichtig für Verbesserung der Gesundheitsversorgung –Bayern, Baden‐Württemberg, Hessen, Mecklenburg‐Vorpommern, NRW, Rheinland‐Pfalz, Sachsen . . .
88. Gesundheitskonferenz: Telemedizin soll Bestandteil der regulären Versorgung und vergütet werden
Politische Bekenntnisse zu Telemedizin reichen nicht: erforderlich ist politisches Handeln und Umsetzung in ländlichen Regionen
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1. Status Quo – wo stehen wir?
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2015 – Telemedizin in DeutschlandRegelversorgung:
Telekonsil in telemedizinischen Schlaganfallnetzwerken, Komplexkennziffer 8‐98b, OPS‐Katalog
EBM‐Anpassung Termin: 31.03.2013, bis heute kein Ergebnis, aber verlängerter Prüfauftrag
Medizinische Fachgesellschaften, G‐BA, BWA Nutzennachweis evidenzbasiert, bisher keine Alternativen
Telemedizinprojekte ‐ Insellösungen ca. 200 Projekte, http://telemedizin.fokus.fraunhofer.de
Telemedizin überwiegend in Krankenhäusern 12 Bundesländer, Allgemeinmedizin, Chirurgie, Kardiologie. Neurologie, Ophthalmologie,
Hämophilie, Radiologie, Rettungswesen, Parkinson – Therapie. . . . .
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Telemedizinprojekte nach Bundesländern
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Was können Bundesländer leisten?Erfolgreiche Telemedizinmodelle sind das Ergebnis:
Finanzieller Förderung durch Bundesländer und Krankenkassen von Selektivverträgen (mit regionaler Wirkung)
Beispiele regionaler Förderung:
Bayern: 35 Telemedizinprojekte (TEMPiS) NRW: Konzept @Gesundheit.nrw, Leitmarktwettbewerb, Modellregion OWL,
ZTG, Radiologieverbund Sachsen: Landesbeschluss zur flächendeckenden Schlaganfallversorgung mit
Telemedizin, seit 2008 Regelbetrieb Berlin: STEMO, Radiologienetzwerk ukb, Partnership, FONTANE Brandenburg: Telemonitoring chronisch kranker Herzpatienten Baden‐Württemberg: AG Gesundheitstelematik im Gesundheitsforum BW . . .
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Status Quo – Zusammenfassung
Vielfalt telemedizinischer Anwendungen ca. 200 Telemedizinprojekte – Insellösungen Telemedizinische Schlaganfallnetzwerke: Bayern, Sachsen, Sachsen‐
Anhalt, Thüringen . . . Telemedizin überwiegend im Stationären Bereich – Verbotsvorbehalt
(Schlaganfall, Telemonitoring, Teleradiologie . . .) Keine Anwendungen im ambulanten Bereich – Erlaubnisvorbehalt EBM nach wie vor ohne Telemedizin Keine Alternativen zum Nachweis des Nutzens – Anerkennung nur
evidenzbasiert , d. h. RCT‐Studie („Goldstandard“) Innovationsfons ab 2016 – 2019 jährlich 300 Mio. EU
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2. Chancen und Potenziale durch Telemedizin Überwindung räumlicher Entfernungen Telemedizin ermöglicht medizinische Expertise
standortunabhängig dort verfügbar zu haben, wo sie nicht vorhanden ist, aber benötigt wird
Verbesserung der Lebensqualität Telemedizin unterstützt und verbessert die Diagnose
und Behandlung Instrument zur modernen Organisation des
Gesundheitswesens eines Landes
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Potenziale – was ist möglich? Telemedizinische Schlaganfallnetzwerke/Telemedizinpreis Stroke‐Einsatz‐Mobil (Stemo ‐ Präklinische Patientenversorgung Telerehabilitation Telemonitoring chronisch kranker Patienten (Kardiologie, Diabetes, COPD)/TP Tumorkonferenzen Telepathologie Videogestützte Parkinsontherapie Telesprachtherapie Teleradiologienetzwerke Teleintensivmedizin/TP Tele‐Augenkonsil/TP Vernetzung Klinik, Facharzt, Hausarzt, Pflegeheim /TP. . . .
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3. Herausforderungen/RahmenbedingungenHerausforderungen:
Weniger Hausärzte in ländlichen Regionen, Demografische Entwicklung Größere Entfernungen zwischen Patient, Hausarzt, Facharzt, Spezialklinik Zunehmende Häufigkeit von Erkrankungen: Schlaganfall, Herzinfarkt, Diabetes . . Fazit: hier kann Telemedizin schon heute helfen
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Vergütungswege im Gesundheitswesen reformieren Alternativen zum Nachweis des medizinischen und wirtschaftlichen Nutzen
schaffen und anerkennen Qualitätskriterien entwickeln Fernbehandlungsverbot modernisieren Reform der Organe der Selbstverwaltung
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4. Das E‐Health Gesetz 2015
Stellungnahme der DGTelemed vom 17.02.2015 zum Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen vom 15.01.2015
Bewertung DGTelemed – hier positiv! Etablierung der Telematikinfrastruktur als zentrale Infrastruktur für sichere
Kommunikation als wichtiges Ziel definiert Verbindliche Termine für Versichertenstammdatendienst und Notfalldaten und
Sanktionen Budgetkürzung der Gesellschafter der gematik bei Nichteinhaltung aber auch:
Telemedizin und Anwendungen Erwähnung ja, aber nur mit dem Ziel (. . . sollen gefördert werden . . . )
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Kritik Nachhaltige Förderung von Telemedizin – keine konkreten Maßnahmen
Hindernisse zur flächendeckenden Anwendung nicht beseitigt (Evidenz)
Keine Novellierung des Fernbehandlungsverbotes in MBÄ
Anspruch auf Gleichheit der Lebensverhältnisse in Deutschland nicht berücksichtigt
Künftige Vergütung für telemedizinische Befundbeurteilungen von Röntgenbilder zu eng beschrieben, sollte erweitert werden auf bildgebende Geräte wie MRT, CT, Ultraschall, Fernabfrage von Defibrillatoren usw.
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4. Das E‐Health Gesetz 2015 2
Vom Bundeskabinett am 27.05.2015 beschlossen
Wichtigste Regelungen/Ziele Stammdatenmanagement: ab 01.07.2016 bis2018 flächendeckend eingeführt, Vergütungszuschlag,
ab 01.07.2018 bei Nichtanwendung Kürzung der Vergütung für Ärzte
Notfalldaten: ab 2018 auf der eGK gespeichert, wenn der Patient es wünscht
Medikationsplan: ab 10‐2016 Anspruch
Telekonsile: nur bei Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen (Kritik in allen Stellungnahmen!)
Auftrag an Selbstverwaltung: EBM modernisieren, Frist 2016
Telematikinfrastruktur als zentrale Infrastruktur etablieren, Öffnung für weitere Anwendungen
Entscheidungsstrukturen der gematik verbessern, Erweiterung der Kompetenzen
Interoperabilität: Verbesserung für alle informationstechnischen Systeme, Verzeichnis einführen
Telemedizinische Leistungen: sollen gefördert werden . . .
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4. Das E‐Health Gesetz 2015 3
NEU im Gesetz (?) : Sanktionen für Selbstverwaltung, siehe auch Stellungnahme DGTelemed
BWA prüft bis 30.06.2016 die Aufnahme telemedizinischer Leistungen in den EBM
Ab 31.10.2016 berichtet der BWA alle 2 Jahre über Änderungen des EBM
Bei Nichterfüllung kann BMG den erweiterten Bewertungsausschuss anrufen (?)
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4. Das E‐Health Gesetz 2015 4
SGB V bisher/novelliert 2012/2015 § 87 II S. 2 SGB V:
„Die Bewertungsmaßstäbe sind in bestimmten Zeitabständen auchdaraufhin zu überprüfen, ob die Leistungsbeschreibungen und ihreBewertungen noch dem Stand der medizinischen Wissenschaftund Technik sowie dem Erfordernis der Rationalisierung imRahmen wirtschaftlicher Leistungserbringung entsprechen […].“
§ 87 II a S. 8 SGB V:„Bei der Überprüfung nach Absatz 2 Satz 2 prüft derBewertungsausschuss bis spätestens zum 31. Oktober 2012, inwelchem Umfang ambulante telemedizinische Leistungen erbrachtwerden können; auf dieser Grundlage beschließt er bis spätestenszum 31. März 2013, inwieweit der einheitliche Bewertungsmaßstabfür ärztliche Leistungen anzupassen ist.“
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5. Ein Blick in die Zukunft – 20...
Telemedizinische Anwendungen sind flächendeckend in der Regelversorgung in ländlichen Regionen möglich
Kooperation und Vernetzung der Sektoren
Definition und Modernisierung des Fernbehandlungsverbotes ist erfolgt
Telemedizin unterstützt Pflegeheime durch Vernetzung mit Kliniken und niedergelassenen Haus‐ und Fachärzten
Telematik‐Infrastruktur und Breitbandversorgung ist bundesweit Standard
Alle Bürger sind mit einer elektronischen GK ausgestattet
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Wolfgang Loos, DGTelemed, Tel. (0)30‐54701821, [email protected], www.dgtelemed.de
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!