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GEMEINDE KÜRTEN D ie G e m e i n d e z u m W o h l f ü h l e n Älter werden in Kürten

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GEMEINDE KÜRTEN

Die Gemeinde

zum Wohlfühlen

Älter werden in Kürten

Grußwort Bürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich freue mich, Ihnen die Neuauflage des Senioren- undBehindertenwegweisers der Gemeinde Kürten vorstellenzu dürfen.

Die Bedürfnisse älterer Menschen sind – je nach persönli-cher Lebenssituation – sehr verschieden und die Erfahrun-gen haben gezeigt, dass viele ältere oder behinderte Men-schen und deren Angehörige oft gar nicht wissen, aufwelches Angebot an Hilfen, Informationen, Vergünstigun-gen und auch Möglichkeiten der Freizeitgestaltung sie inunserer Gemeinde zurückgreifen können.

Der Senioren- und Behindertenwegweiser soll es Ihnenzum einen erleichtern, einen Überblick über die zahlrei-chen Angebote zu gewinnen. Zum anderen soll der Weg-weiser Ihnen Ratgeber und Berater sein, Sie über ihreRechte und Möglichkeiten informieren sowie zuständigeStellen und Ansprechpartner benennen. Wenden Sie sichmit Ihren Anliegen vertrauensvoll an die aufgeführtenStellen.

Möge Ihnen diese Broschüre eine wertvolle Orientie-rungshilfe sein.

Ihr BürgermeisterUlrich Iwanow

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Ä l t e r w e r d e n i n Die Gemeinde zum Wohlfühlen

Hospizangebot – lebenswert bis zuletztDas Vinzenz Pallotti Hospital Bensberg

„Hospiz ist ein Konzept zur umfassenden Umsorgung von Menschen in fortgeschrittenen Stadien unheilbarer Krankheiten, also im letzten Lebensabschnitt.“

Ambulanter HospizdienstViele Menschen haben den Wunsch, zuHause in gewohnter Umgebung und im Kreis der Familie zu sterben. Kompetent und liebevoll unterstützen wir Sie dabei,sich diesen Wunsch zu erfüllen. Unsere geschulten haupt- und ehrenamtlichen Hospiz-Mitarbeiter helfen Patienten und beraten Angehörige ganz persönlich.

TrauerCaféWir begleiten Trauernde an jedem ers-ten Montag von 16.30 bis 18.30 Uhrin unserem offenen TrauerCafé. AufWunsch begleiten wir Trauernde auchindividuell.

TageshospizPatienten mit fortgeschrittenem Tumor-leiden oder einer schweren chronischenErkrankung nehmen wir an einem Tag inder Woche gerne in unser Tageshospizauf. Damit wollen wir die Angehörigenentlasten, denn auch die Helfer brau-chen Hilfe.

Stationäres HospizHier wenden wir uns Patienten zu, diein den letzten Tagen und Wochen ihresLebens nicht in ihrer gewohnten Um-gebung bleiben können. Patienten undAngehörige begleiten wir achtungsvollund unterstützen sie in der Zeit, da esgilt, voneinander Abschied zu nehmen.

PalliativstationDie Palliativmedizin hat zum Ziel, die Be-schwerden unheilbar Kranker durch pal-liative Pfl ege, Symptomkontrolle und -be-handlung, seelsorgliche Begleitung undpsychosoziale Beratung zu lindern.

Der Palliativmedizinische Konsiliar-dienst am Haus steht bei palliativmedi-zinischen und pfl egerischen Fragen rundum die Uhr zur Verfügung.

Ambulanter PalliativdienstUnser ganzheitliches palliatives Pfl ege-und Beratungskonzept mit 24 StundenRufbereitschaft ermöglicht schwer-kranken und sterbenden Menschen dieletzte Zeit ihres Lebens zu Hause zuverbringen.

Ambulanter Hospizdienst/TrauerCaféTel. 02204/41-1170Fax 02204/41-1169E-Mail [email protected]

Tageshospiz

Tel. 02204/41-1170Fax 02204/41-1169E-Mail [email protected]

Stationäres Hospiz / PalliativstationPalliativpfl ege- und KonsiliardienstTel. 02204/41-1160Fax 02204/41-1169E-Mail [email protected]

Vinzenz-Pallotti-Str. 20–24 · 51429 Bergisch Gladbach · [email protected] · www.vph-bensberg.de

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Ä l t e r w e r d e n i n Die Gemeinde zum Wohlfühlen

Inhaltsverzeichnis

Grußwort des Bürgermeisters. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1Branchenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

1. Beratung und Information . . . . . . . . . . . . . . 51.1 Senioren- und Pflegeberatung . . . . . . . . . . . . 61.2 Senioren- und Behindertenbeirat . . . . . . . . . 71.3 Sozialverband VdK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91.4 Hospiz – Ambulante und stationäre

Sterbe- und Trauerbegleitung . . . . . . . . . . . . . 91.5 Die Kette e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101.6 Sozialpsychiatrischer Dienst . . . . . . . . . . . . . 111.7 Suchtberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111.8 Kreuzbund e.V. – Selbsthilfe-

gruppe für Abhängige. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111.9 Schuldnerberatung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111.10 Verbraucherzentrale NRW . . . . . . . . . . . . . . . 111.11 Haushaltsauflösung –

Ökumenische Initiative e.V. . . . . . . . . . . . . . 121.12 Nützliche Tipps zu

Papiere und Urkunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Personalausweis und Reisepass . . . . . . . . . . . . . . . . 12Rentenangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Erbschaft und Testament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

1.13 Selbsthilfegruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141.14 Vorsorge – Betreuungen,

Vollmachten, Patientenverfügung . . . . . . . 15

2. Finanzielle Hilfen und gesetzliche Sozialleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

2.1 Grundsicherungsleistungen . . . . . . . . . . . . . 162.2 Sozialhilfe – Leistungen nach

dem SGB XII . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162.3 Wohngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172.4 Gebührenbefreiung für Rundfunk

und Fernsehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172.5 Telefongebührenermäßigung . . . . . . . . . . . . 172.6 Zuzahlung zu Arzneimitteln. . . . . . . . . . . . . 182.7 Schwerbehindertenausweis . . . . . . . . . . . . . . 182.8 Fahrdienst für gehbehinderte Bürger. . . . 19

3. Gesundheit – Pflege – Versorgung . . . . 203.1 Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203.2 Pflegestufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213.3 Pflegegeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223.4 Pflegesachleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233.5 Pflegehilfsmittel und technische Hilfen . . 233.6 Maßnahmen zur Wohnraumanpassung . . 233.7 Einzelpflegekräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243.8 Das Pflegezeitgesetz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243.9 Tages- und Nachtpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253.10 Zusätzliche Betreuungsleistungen bei

eingeschränkter Alltagskompetenz . . . . . . 273.11 Kurzzeitpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283.12 Verhinderungspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283.13 Rentenzahlungen für Pflegepersonen . . . 283.14 Gesetzliche Unfallversicherung für

pflegende Angehörige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

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Die Gemeinde zum Wohlfühlen

3.15 Pflege in einem Pflegeheim . . . . . . . . . . . . . . 313.16 Pflegedienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333.17 Essen auf Rädern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343.18 Hausnotruf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

4. Wohnen im Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 374.1 Seniorenwohnung/

Wohnraumanpassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 374.2 Service-Wohnen/ Betreutes Wohnen. . . . . 374.3 Seniorenwohngemeinschaft . . . . . . . . . . . . . 384.4 Alten- und Pflegeheime . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

5. Bildung und Freizeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425.1 Senioren-Begegnungsstätte . . . . . . . . . . . . . . 425.2 Seniorenkreise/Altenclubs . . . . . . . . . . . . . . . 435.3 Sportangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445.4 Seniorenreisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475.5 Telefonketten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 5.6 Freiwilligenbörse Kürten. . . . . . . . . . . . . . . . . 48

6. Medizinische Versorgung . . . . . . . . . . . . . . 516.1 Krankenhäuser.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 516.2 Ärzte in Kürten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Blick auf Kürten

Branchenverzeichnis

Ambulante Pflege . . . . . . . . . . . . . 2, 26, 29, 30, 50Apotheken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50Ärztin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50Bestatter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Betreutes Wohnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 46, 50Betreuungsservice . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32Café . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Fahrdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30Finanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U4Freizeiteinrichtung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Gemeinnütziger Verein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36Geriatrische Klinik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U3Hausmeisterservice. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32Hospiz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2Hotel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Pflegedienste. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30, 50Rechtsanwalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Reha-Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U3Restaurants . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 46Sanitätshaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32Schwimmbad. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Seniorenheim . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30, 40, 46, U2Soziale Dienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 50Stationäre Pflege . . . . . . . . . . . . . 2, 26, 40, 46, U2Steuerberater . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Taxi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

U = Umschlagseite

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Ä l t e r w e r d e n i n Die Gemeinde zum Wohlfühlen

ImpressumHerausgeber: Senioren- und Pflege-

beratungsstelle der Gemeinde Kürten

Redaktion: Gemeinde Kürten,

Frau Bronsema

Fotos: Gemeinde Kürten

Der anCos Verlag bedankt sich bei

den zuständigen Ansprechpartnern

der Gemeindeverwaltung für die

gute Zusammenarbeit und bei den

Inserenten für die freundliche Unter-

stützung zur Realisierung dieser

Broschüre.

Konzeption/Realisation/Anzeigenteil:

© 2009 anCos Verlag GmbH, 2. Auflage

anCos Verlag GmbH

Schloßwall 28 · 49080 Osnabrück

Fon: 05 41/9 98 79-0

Fax: 05 41/9 98 79-11

E-Mail: [email protected]

Internet:www.ancos-verlag.de

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

Nachdruck oder Reproduktionen, auch

auszugsweise, nicht gestattet.

Bei der Erstellung der Broschüre wurde

sorgfältig recherchiert. Dennoch kann für

die Richtigkeit und Vollständigkeit der

Angaben keine Gewähr übernommen

werden. Haftungsansprüche sind ausge-

schlossen.

Änderungswünsche, Anregungen und

Ergänzungen für die nächste Auflage

richten Sie bitte an die Gemeindeverwal-

tung oder den Verlag.

In unserem Verlag erscheinen:

Publikationen zur Bürgerinformation,

Wirtschaftsförderung, Freizeitgestaltung,

Einweihungs- und Jubiläumsbroschüren,

Patientenbroschüren, Bauherrenweg-

weiser sowie Seniorenratgeber.

1. Beratung und Information

1.1 Senioren- und Pflegeberatung

Die Senioren- und Pflegeberatungsstelle stehtseit 1997 den älteren Bürgerinnen und Bürgernund deren Angehörigen als zentrale Informa-tionsmöglichkeit zur Verfügung.

Sie können sich kostenlos und trägerunabhän-gig informieren und beraten lassen. Die Beratungkann im Büro der Seniorenberatungsstelle, beiIhnen zu Hause oder telefonisch erfolgen. Umunnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vor-herige telefonische Terminvereinbarung sinnvollund erwünscht.

Karlheinz-Stockhausen-Platz 1,51515 Kürten Altes Rathaus Zimmer 8Frau Beate BronsemaTel.: 02268/939-167 e-mail: [email protected]

Sprechzeiten: Dienstag, Donnerstag 8.00 – 12.00 UhrDonnerstag 14.00 – 16.00 UhrMontag, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung Hausbesuche nach Vereinbarung

Beratung und Hilfen bei allen Fragen ältererMitbürger und deren Angehörigen zu z.B. fol-genden Themen:

� Pflegeversicherung– Beantragung von Leistungen– Beratung und Aufklärung zum Begutach-

tungsverfahren– Unterstützung bei Widersprüchen

� Vermittlung von Hilfsangeboten zur Siche-rung der häuslichen Pflege, Essen auf Rä-dern, HausnotrufWelche Pflegedienste gibt es in Kürten? Wokann ich Essen auf Rädern bestellen? Wiefunktioniert ein Hausnotruf und wo kann ichihn bekommen?

� Wohnraumanpassung / betreutes WohnenKann ich auch bei Pflegebedürftigkeit in meiner Wohnung bleiben? Welche Zuschüssekann ich wo bekommen?

� Tagespflege / Kurzzeitpflege / StationärePflege (Pflegeheim) / Pflegewohngemein-schaft – Wo finde ich einen Platz?– Was kostet ein Platz und wie funktioniert

die Finanzierung?� Umgang mit Behörden/Ansprüche auf So-

zialleistungen– Wohngeld, Blindengeld, Ergänzende Hilfe

zur Pflege– Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehin-

dertenausweis

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� Gesetzliche Betreuung/ VorsorgeAnregung von Betreuung, Vorsorgemöglich-keiten, Aufgaben eines Betreuers, …

� Bildungs- und Kommunikationsangebotefür ältere MenschenSeniorenkreise, Sportangebote, Seniorenbe-gegnungsstätte, Informationsveranstaltungen

1.2 Senioren- und Behindertenbeirat

Im September 1995 hat sich in der GemeindeKürten erstmals ein Senioren- und Behinderten-beirat gegründet. Seitdem setzt sich der Beiratfür die Belange der älteren und behinderten Men-schen in Kürten ein und versteht sich als Interes-senvertretung gegenüber der Gemeindeverwal-tung und dem Rat der Gemeinde Kürten.

Der Beirat vertritt die Interessen der älteren oderbehinderten Bürgerinnen und Bürger derGemeinde Kürten. Er hat insoweit das Recht,Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen inden Rat und seine Ausschüsse einzubringen.

Der Senioren- und Behindertenbeirat wirkt u. a.bei der Planung und Gestaltung von kulturellen,sportlichen und geselligen Veranstaltungen fürdie älteren Bürger/innen mit.

Mitglieder im Beirat sind Delegierte der statio-nären Alteneinrichtung, der ambulanten Pflege-dienste, der Kirchengemeinden, der Vereine, derVerbände und der Verwaltung.

Wir sind für Sie da! Sprechen Sie uns an!

� Iversen, Margarete (Vorsitzende)Sperberweg 15 (Ev. Kirchengemeinde)Tel.: 02207/910951

� Geldmacher, Norbert (Stellvertreter)Grunderweg 12, Kürten-Sülze (VfB)Tel.: 02268/906041

� Vorberg, Franz (Stellvertreter)Bensberger Str.28 (VDK Ortsverband Kürten)Tel.: 02207/705424

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Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirats

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1.3 SOZIALVERBAND VdK

Der VdK Ortsverband Kürten wurde 1946 ge-gründet. Wir beraten unsere Mitglieder sowie dieBürger und Bürgerinnen in der Gemeinde Kür-ten auf Wunsch in allen Fragen, die im Zu-sammenhang stehen mit:

� Behinderten- und Rehabilitationsrecht� Kriegs- und Wehrdienstopferversorgung� Kriegsopferfürsorge� Fragen der Sozialversicherung� Krankenversicherung� Unfallversicherung� Pflegeversicherung� Rentenversicherung

Bei notwendig werdenden Klagen vertreten wirunsere Mitglieder durch juristischen Beistandvor dem Sozialgericht sowie bei Widerspruchs-verfahren gegen den Rheinisch-Bergischen Kreis/Amt für Menschen mit Behinderungen.

Über aktuelle Änderungen im Sozialwesen infor-mieren wir unsere Mitbürger laufend in der ört-lichen Presse.

Der Ortsverband Kürten führt abwechslungs-reiche Freizeitaktivitäten, wie Tagesausflügeoder Seniorennachmittage durch.

� Manuela Verheyen-BroichDuhr 18, 51515 KürtenTel.: 02268/7047 Fax: 02268/906511

1.4 Hospiz – Ambulante und stationäreSterbe- und Trauerbegleitung

„Hospiz ist ein Konzept zur umfassenden Umsorgungvon Menschen in fortgeschrittenen Stadien unheilbarerKrankheiten, also im letzten Lebensabschnitt.“

Ausgebildete ehrenamtliche Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter des ambulanten Hospizdienstesbesuchen sterbende Menschen in ihrem Umfeld.Angehörige und sterbende Menschen werden indieser besonderen Lebensphase unterstützt und

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begleitet und erhalten so die Möglichkeit, ihr Le-ben dort zu beenden, wo sie gelebt haben.

Neben den ambulanten Hospizdiensten gibt esPalliativstationen mit stationären Hospizplätzenund das Tageshospiz zur Entlastung der Angehö-rigen.

Es gibt inzwischen an verschiedenen Orten Hos-pizinitiativen und Trauercafes. Wenn Sie sichinformieren wollen oder Hilfe brauchen wendenSie sich an:

� Carola BennemannPalliativ- und Hospizzentrum am VPH Tel.: 02204/41-1160Fax: 02204/41-1169E-Mail: [email protected]

� Monika MeihackEv. Hospitzinitiative am EVK Tel.: 02202/122-184Fax: 02202/122-628E-Mail: www.hospiz-bgl.de

� Frau A. Breidenbach-OmmerÖkumenische Hospiz-Initiative Wipperfürth Tel.: 02267/889666 oder Hospizhandy: 0160/98115708 E-Mail: [email protected]

1.5 Die Kette e.V.Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ)Paffrather Str. 70, 51465 Bergisch Gladbach

Die Kette übernimmt die Beratung und Betreu-ung von psychisch kranken älteren Menschen.Es gibt neben der Form der Einzelberatung auchdie Möglichkeit, an einer Kontaktgruppe teilzu-nehmen.

� Veronika Kuhlbach, H. KabiriTel.: 02202/256-1273 und 02202/256-1274Sprechzeiten: Donnerstag 9.00 – 11.00 Uhrund nach Vereinbarung

1.6 Sozialpsychiatrischer Dienst Rheinisch-Bergischer Kreis

Beratung, Begleitung, Betreuung von psychischerkrankten Erwachsenen sowie Anlaufstelle beiakuten seelischen Krisensituationen

� Am Rübezahlwald 7, 51465 Bergisch GladbachTel.: 02202/132214 (Facharzt)

1.7 Suchtberatung Caritas RheinBerg, Suchthilfe

Beratung für Menschen mit Suchtproblemenund Mitbetroffene. Die Beratung für Gefährdeteund Angehörige erfolgt anonym und kostenlos.

� Cederwaldstraße 22, 51465 Berg. GladbachTel.: 02202/1008-204 und -205E-Mail: [email protected] Notfalltelefon: 0221/19700

1.8 KREUZBUND e.V. – Selbsthilfegruppe für Abhängige

Betroffene und / oder Angehörige treffen sichjeden Dienstag um 19.00 Uhr im Jugendheim,Bergstraße 35, 51515 Kürten.

� Herr Knabe, Tel.: 02268/6392Vertretung Frau Knauf, Tel.: 02268/8934

1.9 Schuldnerberatung

In der Schuldnerberatung RheinBerg erhaltenSie kostenlose fachliche Hilfe und Begleitung

� Abklärung der persönlichen und finanziellenSituation

� Begleitung in dieser schwierigen Lebensphase� Beratung über weitere Vorgehensweise� Unterstützung bei Verhandlungen mit Gläu-

bigern� Erstellung eines Haushaltsplanes

� Paffrather Str. 7–9, 51465 Bergisch GladbachTel.: 02202/937370E-Mail: [email protected]

Sprechzeiten: Di., Mi., Do. 9.00 – 12.00 Uhr und Di. + Do. 14.00 – 17.00 Uhr

1.10 Verbraucherzentrale NRW

� Paffrather Straße 29, 51465 Bergisch GladbachTel.: 02202/41415

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1.11 Haushaltsauflösungen – Ökumenische Initiative e.V.

Kostenloses Abholen von verwertbaren Möbeln,Hilfe bei Haushaltsauflösungen und Kellerent-rümpelungen.

� Wupperstraße 6, 51688 WipperfürthTel.: 02267/2822

Sprechzeiten:Mo. – Mi. 9.00 – 17.00 UhrDo. – Fr. 9.00 – 12.30 und 13.30 – 18.00 UhrSa. 10.00 – 12.00 Uhr

1.12 Nützliche Tipps

Papiere und UrkundenDa Sie bestimmte Urkunden, Bescheinigungenund Dokumente immer wieder vorweisen undvorlegen müssen, um z. B. Leistungen beantragenzu können oder Vergünstigungen zu erhalten, istes sinnvoll, die einzelnen Papiere zusammenge-fasst an einem bestimmten Ort aufzubewahren.Dies geschieht am besten in der Weise, dass Sieeinen Ordner für Ihre Papiere anlegen, der fol-genden Inhalt haben sollte:

� Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familien-stammbuch

� Sparbücher, Bankdepot� Versicherungs- und Sterbegeldpolicen� Sozialversicherungsunterlagen� Rentenbescheide� Mietvertrag, Mietbücher, Mietquittungen� bei Hausbesitz: Grundbuchauszug und andere

Unterlagen� Abonnementsverträge� Testament� Vermögensverzeichnis� Anschriftenverzeichnis der näheren Angehöri-

gen und Freunde� Sonstige wichtige persönliche Papiere

Personalausweis und ReisepassWenn Sie einen neuen Personalausweis oder Rei-sepass benötigen, wenden Sie sich an die

� Gemeinde Kürten – EinwohnermeldeamtKarlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten

Sprechzeiten:Mo., Di. + Fr. 8.00 – 12.00 UhrDo. 8.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr

RentenangelegenheitenWie viel Rente werde ich bekommen?Wann und wo muss ich die Rente beantragen?Wer kann mich beraten?Darf ich zur Rente etwas hinzuverdienen?

Man kann sich nicht früh genug über alle mit derkünftigen Rente zusammenhängenden Fragenbeschäftigen. Über Ihre künftigen Rentenansprü-che sollten Sie sich so frühzeitig informieren,dass Sie eventuell auch Entscheidungen über eineZusatzversorgung treffen können.

Kostenlose Auskunft und Beratung zu allen dieRente betreffenden Fragen erhalten Sie grund-sätzlich bei Ihrem Versicherungsträger. Auf IhremVersicherungsnachweisheft finden Sie die Adressedes für Sie zuständigen Versicherungsträgers.

Weitere Informationen bzw. Beratung bekom-men Sie bei:

� Gemeindeverwaltung Kürten Marktfeld 1, Standesamt, Frau Absalon, Tel.: 02268/939-109 oder -110

� Deutsche Rentenversicherung RheinlandSingerbrinkstraße 41, 51643 GummersbachTel.: 02261/80501

� Deutsche Rentenversicherung BundRuhrstraße 2, 10704 BerlinTel.: 030/8651

Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherungführen auch Beratungen in der Gemeindever-waltung Kürten durch. Hierfür ist eine vorhe-rige Terminabsprache unter der Tel.-Nr.: 02268/939-109 oder -110 erforderlich.

SteuernAuch Altersbezüge, Witwenrenten, Erwerbs- undBerufsunfähigkeitsrenten sind grundsätzlich ein-kommenssteuerpflichtig. Bei den meisten Ren-ten, insbesondere denjenigen aus der gesetzlichenRentenversicherung, kommt es jedoch zu keinerSteuererhebung, weil die Freibeträge höher sindals der „Ertragsanteil“ der Rente.

Eine Steuerschuld besteht aber in der Regeldann, wenn zur Rente noch andere Einkünfteerzielt werden (z. B. Beamten- oder Werkspensio-nen, Mieteinkünfte usw.). Wenn Sie Zweifel be-züglich der Steuerpflicht Ihrer Einkünfte haben,wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt.Hier bekommen Sie auch die vom Finanzminis-terium des Landes NRW herausgegebene Bro-schüre „Steuertipps für Senioren“.

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� FinanzamtRefrather Weg 35, 51469 Bergisch GladbachTel.: 02202/9342-0

Erbschaft und TestamentGrundsätzlich kann jeder Mensch frei unduneingeschränkt durch ein Testament oderdurch einen Erbvertrag darüber entscheiden, wernach seinem Tode das Vermögen erhält.

Das Testament können Sie selbst persönlich undeigenhändig schreiben. Dabei ist von Ihnenunbedingt handschriftlich auch das Datum, derOrt und die von Ihnen bedachte Person aufzu-führen. Außerdem ist das Testament von Ihnenzu unterschreiben.

In vielen Fällen setzen sich Eheleute gegenseitigals Alleinerben ein. Dann schreibt ein Ehegattedas Testament, der andere Ehegatte unter-schreibt zusätzlich.

Ein Erbvertrag mit den von Ihnen bestimmtenErben muss immer durch einen Notar beurkun-det werden. Der Notar berät und belehrt Sie um-fassend und nimmt die Erbvertragsurkunde auf.

Auch zur Abfassung eines Testaments sollten Sieeinen Notar zumindest zur Beratung aufsuchen.Wenn Sie keine letztwillige Verfügung über IhrVermögen treffen, tritt die gesetzliche Erbfolgeein.

Über die Fragen zu Pflichtteilen, Vermächtnissenund Auflagen berät Sie ein Rechtsanwalt oderein Notar. Auch bei den Amtsgerichten erhaltenSie hierzu Informationen.

� Amtsgericht Bergisch Gladbach Schlossstraße 21, 51429 Bergisch GladbachTel.: 02204/9529-0 Fax: 02204/9529-180

1.13 Selbsthilfegruppen

Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es zahlreicheSelbsthilfegruppen für ältere und behinderteMenschen. Sie sindin vielen Bereichenund zu unterschied-lichsten Themen tä-tig.

Informationen überdie im Gesund-heitsbereich tätigenSelbsthilfegruppenin der Umgebung von Kürten erhalten Sie überdie

� Koordinationsstelle für SelbsthilfegruppenEvangelisches Krankenhaus Bergisch GladbachBeatrix Rey, Tel.: 02202/247085 oder 122-33021

1.14 Vorsorge – Betreuungen, Vollmachten, Patientenverfügung

Durch die gesetzliche Betreuung wurde bereitsvor vielen Jahren die frühere weitgehende Ent-mündigung und Vormundschaft abgelöst. Mitder Betreuung soll Menschen geholfen werden,die aufgrund einer Krankheit oder einer geisti-gen oder seelischen Behinderung ihre Angelegen-heiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgenkönnen.

Der Betreuer wird vom Amtsgericht – Vormund-schaftsgericht – bestellt. Das Gericht bestimmtdabei den Umfang der Betreuung, der immernur auf ganz spezielle Lebensbereiche be-schränkt wird.

� Amtsgericht Bergisch GladbachSchlossstraße 21, 51429 Bergisch GladbachTel.: 02204/9529-0

Mit der Betreuungsverfügung hat jeder dieMöglichkeit, schriftlich eine Person zu benen-nen, die im Falle einer notwendig werdenden Be-treuung vom Gericht zum Betreuer bestellt wer-den soll. Diese Willenserklärung sollte immerschriftlich abgefasst und einer Person des Ver-trauens übergeben werden.

Durch eine Vorsorgevollmacht kann die Bestel-lung eines Betreuers durch das Vormundschafts-gericht häufig vermieden werden. Mit dieser Voll-macht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrau-ens und bevollmächtigen diese Person allgemeinoder beschränkt auf einzelne Angelegenheiten(z. B. Bankvollmacht).

Mit einer Patientenverfügung kann jeder Menschschriftlich niederlegen, in welchen Fällen er dieUnterlassung oder den Abbruch von Behandlun-gen, ärztlichen Eingriffen oder einer künstlichenErnährung wünscht. Der Patient kann sichsomit in gesunden Tagen gegen eine eventuellspäter einmal eintretende Situation wehren, inder anderenfalls lebens- und sterbeverlängerndeMaßnahmen eingeleitet würden.

Ausführliche Informationen zum Thema Betreu-ungen und die Möglichkeit einer individuellenBeratung zu Vorsorgefragen erhalten Sie überden Betreuungsverein der Caritas. Die Beratungfindet einmal monatlich, am zweiten Dienstagdes Monats in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr,im Bürgerhaus Kürten statt. Eine vorherige tele-fonische Terminabsprache ist sinnvoll, abernicht Bedingung.

� Caritas BetreuungsvereinCederwaldstraße 22–24, 51465 Bergisch GladbachTel.: 02202/1008-305 oder Handy: 0160/92240797

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2. Finanzielle Hilfen und gesetzlicheSozialleistungen

2.1 Grundsicherungsleistungen

Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet habenoder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,erhalten Leistungen nach dem 12. Sozialgesetz-buch, wenn sonstiges Einkommen und Vermö-gen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nichtausreichen. Angehörige sind bei einem Brutto-jahreseinkommen von mehr als 100.000 € unter-haltspflichtig. Auskunft erteilt das

� Sozialamt der Gemeinde KürtenBarbara Müller, Tel.: 02268/939-112Ute Rupke, Tel.: 02268/939-113

2.2 Sozialhilfe – Leistungen nach demSGB XII

In Einzelfällen kann auch ein Anspruch aufHilfe zum Lebensunterhalt bestehen.

Darüber hinaus können in besonderen Bedarfs-situationen zusätzliche Leistungen (Hilfe inbesonderen Lebenslagen)

� Krankenhilfe � Eingliederungshilfe für Behinderte � Blindenhilfe � Hilfe zur Pflege � Hilfe zur Weiterführung des Haushalts � Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer

Schwierigkeiten � Altenhilfe

gewährt werden.

Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich nach-rangig – das heißt, zuerst muss man die Leistun-gen anderer möglicher Träger (z.B. Kranken-kasse, Pflegekasse, Wohngeld, Unterhaltsansprü-che) prüfen lassen, soweit die Eigenmittel (Ein-kommen und Vermögen) nicht ausreichen.

Wenn Sie prüfen möchten, ob Sie diese oder jeneLeistung erhalten können, wenden Sie sich ver-trauensvoll an die Mitarbeiter/innen der

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Ute Rupke und Barbara Müller

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� Gemeindeverwaltung Kürten Barbara Müller, Tel.: 02268/939-112Ute Rupke, Tel.: 02268/939-113

2.3 Wohngeld

Auf Mietbeihilfe (Wohngeld) besteht ein Rechts-anspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt,sollte seinen Anspruch geltend machen, denn dasWohngeld ist kein Almosen, sondern steht Ihnengesetzlich zu. Die Höhe des Wohngeldes hängtab vom Familieneinkommen, von der Zahl derzum Haushalt rechnenden Familienmitgliederund von der monatlichen Miete oder Belastung(bei Eigentum/Eigenheim), die bis zu einembestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird.Scheuen Sie sich nicht, die Wohngeldstelle auf-zusuchen, wenn Sie Fragen haben oder zweifeln,ob Ihr Wohngeldantrag Aussicht auf Erfolg hat.

Die Mitarbeiter/innenwerden Ihnen mit Ratund Tat zur Seite ste-hen.

� Volker Kahlenberg,Tel.: 02268/939-226

2.4 Gebührenbefreiung für Rundfunkund Fernsehen

Wenn Sie Grundsicherungsleistungen oder an-dere Sozialleistungen beziehen, können Sie aufAntrag von Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreit werden.

Schwerbehinderte, die einen Schwerbehinderten-ausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen,können ebenfalls auf Antrag von der Rundfunk-und Fernsehgebühr befreit werden. Vorausset-zung ist, dass eine beglaubigte Kopie des Beschei-des zum Bezug von Sozialleistungen vorgelegtwird. Anträge sind an die GEZ in 50656 Köln zustellen. Antragsformulare der GEZ erhalten Sieim Rathaus und bei der GEZ.

2.5 Telefongebührenermäßigung

Bei der Telefongebührenermäßigung handelt essich nicht um eine staatliche Sozialleistung, son-dern um den Sozialtarif der Deutschen Telekom.Diesen Tarif können Sie auf Antrag erhalten,wenn Sie

� von den Rundfunk- und Fernsehgebühren be-freit sind

� einen Behindertenausweis mit dem „RF“- Ver-merk besitzen

� blind, gehörlos oder sprachbehindert sind. Volker Kahlenberg

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Informationen hierzu bei der

� Deutschen Telekom (z. B. in jedem T-Punkt)bzw. über die Telekom-Kundenbetreuung: 0800/330 1000 (gebührenfrei)

2.6 Zuzahlung zu Arzneimitteln

Die gesetzliche Zuzahlung zu Arzneimitteln be-trägt maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens,bei nachgewiesener chronischer Erkrankung istdie Zuzahlung auf 1 % reduziert. Die Freistellungist bei der zuständigen Krankenkasse zu beantra-gen. Der Antrag ist jeweils zu Beginn eines neuenGeschäftsjahres zu stellen, kann aber auch rück-wirkend fürs laufende Jahr gestellt werden.

2.7 Schwerbehindertenausweis

Personen, die dauernd körperlich, geistig oderseelisch beeinträchtigt sind, können einen An-trag auf Feststellung des Grades der Behinderungstellen. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt dieKreisverwaltung Bergisch Gladbach einen Schwer-behindertenausweis aus, der je nach Grad der Be-hinderung und den vergebenen Merkmalen zubestimmten Vergünstigungen führt. Anträge er-halten Sie bei den Beratungsstellen der verschie-denen Verbände, wie VdK, Sozialverband Deutsch-land e.V., bei der Senioren- und Pflegeberatungs-stelle, im Sozialamt der Gemeinde Kürten undbeim Rheinisch-Bergischen Kreis, Amt für Jugendund Soziales, Refrather Weg 36, 51426 BergischGladbach.

Ihren abgelaufenen (nicht länger als 3 Monate)Schwerbehindertenausweis können Sie, sofernnoch ein Feld zur Verlängerung frei ist, in der Se-nioren- und Pflegeberatungsstelle der GemeindeKürten verlängern lassen.

� Frau Bronsema, Tel.: 02268/939-167

Bei Fragen zu Leistungen der Rehabilitation undHilfen für Menschen mit Behinderung erhal-ten Sie Auskunft in der gemeinsamen Service-stelle/Beratungsstelle für Menschen mit Behin-derung des Rheinisch-Bergischen Kreises:

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� Frau Leysieffer-Suhre Refrather Weg 30–36, 51469 Bergisch GladbachTel.: 02202/13-6865

oder bei der

� Kriegsopfer-Fürsorgestelledes Landschaftsverbandes Rheinland –Hauptfürsorgestelle – 50663 KölnA–E: Frau SprengerF–Z: Frau Kühling Tel.: 0221/8094352

2.8 Fahrdienst für gehbehinderte Bürger

Ziel des Fahrdienstes ist es, Menschen mit Mobi-litätseinschränkungen den Kontakt zu ihrer Um-welt und die Teilhabe am öffentlichen und kultu-rellen Leben zu erleichtern. Hierzu zählen:

� Besuche bei Verwandten und Freunden� Teilnahme an Veranstaltungen� Erledigung von Besorgungen oder gesell-

schaftlichen Angelegenheiten.

Den Fahrdienst des Rheinisch-Bergischen Kreiseskann nutzen, wer über einen Schwerbehinderten-ausweis mit dem Merkzeichen aG verfügt. ZurAufnahme in die Kreisfahrgemeinschaft mussein Antrag gestellt werden. Die Genehmigung ist

an Einkommens- und Vermögensgrenzen ge-knüpft. Das bewilligte Fahrbudget richtet sichnach der Notwendigkeit eines Normal- oder Spe-zialfahrzeugs. Der Fahrdienstnutzer erhält einFahrtenbuch, in dem das jährliche Fahrdienst-budget und die Eigenanteilsstufe eingetragensind. Die Budgethöhe beträgt für Fahrten mitnormalem PKW oder Taxi 1.400 € pro Jahr, die Leistung für Spezialfahrzeuge mit Rampe/Hebebühne ist auf jährlich 2.000 € festgelegt.Auskünfte erhalten Sie im

� Rheinisch-Bergischen Kreis, Amt für Jugend und Soziales, Refrather Weg 30, Frau SwifkaTel.: 02202/132830

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3. Gesundheit – Pflege – Versorgung

3.1 Pflegeversicherung

Seit dem 1. April 1995 finanzieren die Pflegekas-sen Leistungen im häuslichen und teilstationä-ren Bereich. Leistungen für die stationäre Pflegegibt es seit Juli 1996.

Der pflegebedürftige sowie der von Pflegebedürf-tigkeit bedrohte Mensch hat ab 1. Januar 2009einen Anspruch auf Beratung und Begleitung zuunterstützenden Angeboten, die seinem Hilfebe-darf entsprechen. Ziel ist es, dem Ratsuchendeneine wohnortnahe integrierte Versorgung undBetreuung zu sichern. Pflegebedürftige könnenDienste und Einrichtungen verschiedener Trägerselbstbestimmt wählen.

Die Pflegereform unterstützt die ambulante Pfle-ge, Betreuung und Versorgung in der Wohnungdes Pflegebedürftigen. Insbesondere werden dieWohnformen des Betreuten Wohnens sowie derAmbulant Betreuten Wohngruppe begünstigt.Hier erhält der hilfebedürftige Mensch bedarfs-orientierte Leistungen, die seine Alltagsbewälti-gung sichern in der Gemeinschaft mit anderenunterstützungsbedürftigen Menschen. Dies er-möglicht den Bewohnern mehr Zeit an gemein-samer Betreuungszuwendung.

Die pauschalisierten Sach- und Geldleistungenwerden in der häuslichen Pflege in 2010 und2012 schrittweise erhöht; ab 2015 sollen sie im 3-jährigen Intervall an die Preisentwicklungangepasst werden.

Die für Sie zuständige Pflegekasse ist bei IhrerKrankenversicherung eingerichtet. Mitglied derPflegeversicherung werden Sie ohne einen beson-deren Antrag.

Wenn Sie in einer privaten Krankenversicherungversichert sind, beispielsweise als Beamtin oderBeamter, sind Sie nicht Mitglied der sozialenPflegeversicherung, sondern der privaten Pflege-versicherung.

Der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversi-cherung wird bei der Pflegekasse schriftlich ge-stellt. Ein Versicherungszeitraum von 2 Jahrenmuss vor der Antragstellung erfüllt sein. Die Pfle-gekasse beauftragt den Medizinischen Dienstder Krankenversicherung (MdK), den Pflegebe-darf des Antragstellers zu begutachten.

Das Gutachten bildet die Grundlage zur Bewilli-gung der Pflegestufe. Diese Stellungnahme er-fasst zusätzlich, ob die häusliche Pflege in geeig-neter Weise sichergestellt werden kann. DerAntrag auf Einstufung wird spätestens nach 5Wochen mit der Entscheidung durch die Pflege-kasse beantwortet. Bei Erteilung eines ablehnen-den Bescheides ist ein Widerspruch innerhalb von4 Wochen zulässig. Begleitung und unterstüt-zende Hilfen zum Antragsverfahren werden durchdie Senioren- und Pflegeberatungsstelle angebo-ten.

� Senioren- und PflegeberatungKarlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten Beate Bronsema, Tel.: 02268/939-167Altes Rathaus EG Z. 8E-Mail: [email protected]

3.2 Pflegestufen

Die Höhe der Pflegestufe hängt vom Zeitaufwandder benötigten Hilfeleistungen ab. Die Grund-pflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität)

und die hauswirt-schaftliche Versor-gung der zu pfle-genden Person imTagesdurchschnittbedürfen Mindest-zeiten.

Pflegestufe 0Leistungen für Personen, die noch nicht die Kri-terien einer Einstufung in Pflegestufe I erfüllen,haben als Betreuungsbedürftige der so genanntenPflegestufe 0 einen Anspruch auf Betreuungs-leistungen. Personen mit einem geringen Betreu-ungsaufwand erhalten den Grundbetrag von 100Euro monatlich, Personen mit einem höherenBetreuungsbedarf können 200 Euro monatlicherhalten.

Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige)Darunter fallen alle Personen, die bei der Körper-pflege, beim Essen oder Bewegen für wenigstenszwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Be-reichen mindestens einmal täglich Hilfe benöti-gen und zusätzlich mehrfach in der Woche beider hauswirtschaftlichen Versorgung unterstütztwerden müssen.

Mindeszeit: 90 Minuten, davon 46 Min. für dieGrundpflege in zwei Verrichtungen pro Tag und44 Min. für hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

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Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige)Dazu zählen alle Personen, die bei der Körper-pflege, beim Essen oder Bewegen mindestensdreimal täglich zu unterschiedlichen Tageszei-ten Hilfe brauchen und zusätzlich mehrfach inder Woche bei der hauswirtschaftlichen Versor-gung unterstützt werden müssen.

Mindeszeit: 180 Minuten, davon 120 Min. fürdie Grundpflege, dreimal täglich zu verschiede-nen Tageszeiten für Verrichtungen in den Berei-chen Körperpflege, Ernährung und Mobilitätund 60 Min. für hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)Hier sind alle Personen zugeordnet, die täglichrund um die Uhr, auch nachts, Hilfe bei der Kör-perpflege, beim Essen und Bewegen brauchenund zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe beider hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Mindeszeit: 300 Minuten, davon 240 Min. täg-lich zu unterschiedlichen Zeiten (häufig anteilignachts) für die Hilfe bei der Körperpflege, bei derErnährung und in der Mobilität und 60 Min. fürhauswirtschaftliche Tätigkeiten.

HärtefallregelungDie Pflegekassen können in besonders gelagertenEinzelfällen/Härtefällen Pflegebedürftigen derPflegestufe III weitere zusätzliche Pflegeeinsätzegewähren.

3.3 Pflegegeld

Wird die Pflege selbst sichergestellt, zahlt diePflegeversicherung ein Pflegegeld, die sogenanntePflegebarleistung. Dieses Pflegegeld erhöht sichbis 2012 wie nachfolgend dargestellt:

Geldleistung nach § 37 SBG XI bei ambulanter(häuslicher) Pflege

Pflegestufe 2008 2010 2012

I 215 € 225 € 235 €

II 420 € 430 € 440 €

III 675 € 685 € 700 €

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Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sindverpflichtet, in den Stufen 1 und 2 einmal halb-jährlich und in der Pflegestufe 3 einmal viertel-jährlich einen Pflegeeinsatz in der eigenen Häus-lichkeit durch eine anerkannte Sozialstationdurchführen zu lassen. Die Kosten der Einsätzeträgt die Pflegekasse.

3.4 PflegesachleistungenErbringen eine autorisierte Pflegefachkraft oderSozialstation die Pflege, werden Pflegesachleis-tungen abgerechnet. Wird die Sachleistungspau-schale nur teilweise in Anspruch genommen,erhält der Pflegebedürftige den Rest anteilig alsPflegegeld zu den selbst organisierten unterstüt-zenden Hilfen (Kombileistung).

Sachleistung nach § 36 SGB XI bei ambulanter(häuslicher) Pflege

3.5 Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen werdenübernommen, wenn sie die Pflege erleichtern,die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindernoder eine selbstständigere Lebensführung ermög-lichen, allerdings nur dann, wenn sie nicht bereitsvon der Krankenkasse gestellt werden.

Zum Erlangen notwendiger Pflegehilfsmittel,wie z.B. Pflegebett, Rollator, Rollstuhl, Badewan-nenlift, wird ein Rezept des Hausarztes benötigt.Bei technischen Hilfen kann die Pflegekasse denVersicherten ganz oder teilweise von der Zuzah-lung befreien, um Härten zu vermeiden.

Hilfsmittel und Pflegeprodukte, die nicht wiederverwendbar sind, wie z. B. Desinfektionsmittel,Betteinlagen, Schutzhandschuhe, werden vonder Pflegeversicherung bis zu 31 € gegen Vorlageeiner Quittung monatlich übernommen.

3.6 Maßnahmen zur Wohnraumanpassung

Um den Verbleib eines Pflegebedürftigen imhäuslichen Bereich zu unterstützen und einegrößtenteils selbstständige Lebensführung zu er-möglichen, fördert die Pflegeversicherung, nachgesonderter Antragstellung, Anpassungsmaß-

Pflegestufe 2008 2010 2012

I 420 € 440 € 450 €

II 980 € 1.040 € 1.100 €

III 1.470 € 1.510 € 1.550 €

Härtefälle 1.918 € 1.918 € 1.918 €

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nahmen der Wohnung. Türverbreiterungen, bar-rierefreie Badumbauten, Treppenlifte u. Ä. kön-nen zur selbstständigen Lebensführung des altenMenschen eine wichtige Unterstützung darstel-len. Auf Antragstellung zahlen die PflegekassenZuschüsse bis zu 2557,00 € pro Gesamtmaß-nahme.

3.7 Einzelpflegekräfte

Ist die pflegerische Versorgung durch den Einsatzvon Einzelpflegepersonen besonders wirksamund wirtschaftlich, kann die Pflegekasse Verträgemit einzelnen Pflegekräften schließen.

3.8 Das Pflegezeitgesetz

Ziel des Gesetzes ist es, Beschäftigten die Mög-lichkeit zu geben, pflegebedürftige nahe Ange-hörige in häuslicher Umgebung zu pflegen unddamit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärerPflege zu verbessern.

Bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderunghaben Beschäftigte das Recht, sich bis zu 10Arbeitstagen freistellen zu lassen, um für einennahen Angehörigen eine Pflege zu organisieren.Hierzu legt der Beschäftigte dem Arbeitgebereine ärztliche Bescheinigung vor. Diese Freistel-lung können alle Arbeitnehmer in Anspruchnehmen – unabhängig von der Betriebsgröße.Der Schutz in der Kranken-, Pflege-, Renten-und Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen.

Bei einer Pflegezeit für die Dauer von 6 Mona-ten müssen Beschäftigte von der Arbeitsleistungvollständig oder teilweise freigestellt werden. DemArbeitgeber muss ein Bescheinigung der Pflege-kasse oder des Medizinischen Dienstes der Kran-

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kenversicherung vorgelegt werden. Der Anspruchder Pflegezeit muss dem Arbeitgeber spätestens10 Tage vor Beginn schriftlich angekündigt wer-den. Der Freistellungsanspruch besteht nur ge-genüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäf-tigten. Bei 14 Stunden wöchentlicher Pflege desAngehörigen ist der Pflegezeitraum rentenversi-chert; die Arbeitslosenversicherung wird von derPflegekasse für die Dauer der Pflegezeit über-nommen. Kranken- und Pflegeversicherungs-schutz bleibt bei einer Familienversicherungerhalten. Alternativ muss sich der pflegende An-gehörige mit einem Mindestbeitrag freiwilligweiterversichern. Dieser wird auf Antrag von derPflegeversicherung erstattet.

Nahe Angehörige im Sinne des Gesetzes sind:

� Großeltern, Eltern, Schwiegereltern� Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister� Kinder (Adoptiv- u. Pflegekinder), Adoptiv-

oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebens-partners, Schwiegerkinder und Enkelkinder

3.9 Tages- und Nachtpflege

Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstatio-näre Pflege in Einrichtungen der Tages- undNachtpflege, wenn dies der Ergänzung oder Stär-kung der häuslichen Pflege dient. Die teilstatio-näre Pflege beinhaltet die An- und Rückfahrt zurTagespflege, die notwendige Pflege im Zeitraumdes Aufenthaltes vor Ort sowie die soziale Betreu-ung und Versorgung.

Die Tages- und Nachtpflege wird auf Antrag vonder Pflegekasse je nach Einstufung in Höhe derSachkostenpauschale bewilligt (siehe Sachleis-tung Seite 23).

Neben dem vollen Anspruch auf Tages- undNachtpflege, entspechend der Pflegestufe, be-steht zusätzlich ein hälftiger Anspruch auf dieweiterhin zu Hause notwendige Pflege, beispiels-weise morgens und abends. Das heißt: Bei Aus-schöpfung des kompletten Anspruches der Sach-leistungspauschale stehen zusätzlich 50% derPauschale für ergänzende Pflegeleistungen einesambulanten Dienstes zur Verfügung. Bei Pflege-geld verbleibt gleichermaßen ein hälftiger An-spruch des Pflegegeldes neben der vollen Nut-zung der Tagespflege.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in derSenioren- und Pflegeberatungsstelle oder in denTagespflegeeinrichtungen selbst.

� Helmut-Hochstetter-HausAn der Jüch 49, Evangelisches Pflegezentrum am Quirlsberg,An der Jüch 47, 51465 Bergisch GladbachTel.: 02202/122712

� AWO Seniorenzentrum Saaler Mühle Saaler Str. 96, 51429 Bergisch GladbachTel.: 02204/95590Internet: www.awo-sz-saaler-muehle.de

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Unser Service für Sie!

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3.10 Zusätzliche Betreuungsleistungenbei eingeschränkter Alltagskompe-tenz

Für Pflegebedürftige mit eingeschränkter All-tagskompetenz können beim Pflegeversichererzusätzliche Betreuungsleistungen beantragt wer-den. Für Personen mit einem geringen allgemei-nen Betreuungsaufwand ist ein Grundbetragvon 100 € monatlich vereinbart. Personen miteinem hohen allgemeinen Betreuungsbedarf er-halten für die notwendige Betreuungsleistung200 € monatlich.

Eine wesentliche Verbesserung besteht darin, dassdie Leistungen künftig auch Personen zugutekommen, die noch nicht die Voraussetzungenfür die Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen.Betreuungsbedürftige der so genannten „Pflege-stufe 0“ haben ebenfalls einen Anspruch auf diesezusätzliche Betreuungsleistung.

Dieser Betrag muss zweckgebunden für qualifi-zierte Betreuungsleistungen eingesetzt werden.Die hierzu erforderlichen Leistungen sollen imWesentlichen durch qualifizierte ehrenamtlicheMitarbeiterinnen und Mitarbeiter anerkannterniedrig schwelliger Hilfeangebote erbracht wer-den. Zu diesen Angeboten gehören:

� Betreuungsgruppen für Menschen mit demenz-bedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigenBehinderungen oder psychischen Erkrankungen,

� Helferinnen- und Helferkreise zur stunden-weise Entlastung pflegender Angehöriger imhäuslichen Bereich,

� Tagesbetreuung in Kleingruppen,� Einzelbetreuung durch anerkannte Helferin-

nen und Helfer,� familienentlastende und familienunterstüt-

zende Dienste sowie� Agenturen zur Beratung und Vermittlung von

Betreuungsleistungen für Pflegebedürftigeund sie Pflegende.

In der Heimversorgung wird die Betreuungsleis-tung für demenziell Erkrankte erhöht; pro 25demenziell erkrankte Heimbewohner ist eine zu-sätzliche Betreuungskraft vorgesehen, deren Kos-ten durch den Pflegeversicherer finanziert wer-den. So wird neben der Verbesserung der Betreu-ung demenziell erkrankter Pflegebedürftiger imambulanten Bereich auch die Betreuung demen-ziell erkrankter Pflegeheimbewohner verbessert.

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3.11 Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege, eine kurzzeitige vollstationä-re Pflege, kann in Anspruch genommen werden,wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht imerforderlichen Umfang geleistet werden kann.Dies gilt für Krisensituationen, z. B. nach Kran-kenhausentlassungen und Vorbereitung derhäuslichen Pflegesituation. Der Anspruch istjährlich auf 4 Wochen begrenzt. Die Pflegekasseübernimmt die pflegebedingten Aufwendungensowie die medizinische Behandlungspflege biszum Gesamtbetrag der Sachpflege der Pflege-stufe III.

3.12 Verhinderungspflege

Kann die Pflegeperson wegen Krankheit, Erho-lungsurlaub oder einer Krisensituation diePflege nicht durchführen, werden die Kosten füreine Ersatzpflegekraft (Verhinderungspflege) fürlängstens vier Wochen im Kalenderjahr über-nommen. Voraussetzung ist, dass die Pflegeper-son den Pflegebedürftigen bereits mindestens 6Monate gepflegt hat. Die Aufwendungen derPflegekasse werden pro Kalenderjahr bis zumSachkostensatz der Pflegestufe III geleistet. DieVerhinderungspflege kann im häuslichen Bereichdes Pflegebedürftigen erbracht werden.

3.13 Rentenzahlungen für Pflegepersonen

Für Pflegepersonen, die mindestens 14 Stundenin der Woche für den Pflegenden tätig sind, zahltdie Pflegeversicherung auf Antrag Beiträge zurRentenversicherung. Informationen über dieVoraussetzungen erhalten Sie bei der jeweiligenPflegekasse.

3.14 Gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige

Für häusliche Pflegepersonen besteht bei Unfäl-len während der Ausübung ihrer pflegenden Tä-

tigkeit eine gesetz-liche Unfallversi-cherung. Die Ver-sicherungskostenwerden von der Ge-meinde übernom-men. Informatio-nen erhalten Sieunter:

� Rheinischer Gemeindeunfall-versicherungsverbandHeyestr. 99, 40625 Düsseldorf Tel.: 0211/2808-0

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Die Pflegeversicherung wurde als „Teilkaskover-sicherung“ und „Risikoversicherung“ eingeführt.Diese Leistung wird unabhängig vom Einkom-men gewährt. Es bedarf zusätzlich eines Eigenan-teils, um Pflege, Betreuung und Hauswirtschaftausreichend sicherzustellen. Reichen die eigenenMittel zur Finanzierung zusätzlicher notwendi-ger Hilfeleistungen nicht aus, können unterstüt-zende Leistungen beantragt werden im

� Sozialamt der Gemeinde KürtenKarlheinz-Stockhausen-Platz 1Tel: 02268/939-112/ oder -113

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3.15 Pflege in einem Pflegeheim

Ist die sichere Versorgung zu Hause nicht mehrgewährleistet, besteht die Möglichkeit des Um-zugs in eine stationäre Pflegeeinrichtung. Die sogenannten stationären Pflegeleistungen sind beiIhrer Kranken-/Pflegekasse zu beantragen, auchdann, wenn schon eine Einstufung für die häus-liche Pflege vorgenommen wurde.

Die Notwendigkeit der Aufnahme in ein Heimwird durch den Medizinischen Dienst der Kran-kenkassen (MdK) festgestellt. Anmeldungen neh-men die Heime selbst entgegen.

Die Kosten in einem Pflegeheim setzen sichzusammen aus Pflegekosten, Investitionskosten,Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Ta-schengeldpauschale.

Leistungen der Pflegekasse für vollstationärePflege nach § 43 SGB XI

Die nicht durch die Pflegeversicherung abgedeck-ten Kosten der Heimpflege werden finanziertdurch:

� monatliches Eigeneinkommen (Renten undsonstige Einkünfte)

� eigenes Vermögen (Sparguthaben, Immobilienetc.)

� PflegewohngeldReichen das Einkommen und die Leistungender Pflegeversicherung zur Finanzierung derHeimkosten mit Taschengeldpauschale nichtaus, besteht die Möglichkeit, Pflegewohngeldüber das Heim zu beantragen.

Pflegestufe 2008 2010 2012

I 1.023 € 1.023 € 1.023 €

II 1.279 € 1.279 € 1.279 €

III 1.470 € 1.510 € 1.550 €

Härtefälle 1.750 € 1.825 € 1.918 €

CMS Wohn- und Pflegezentrum Bergeck GmbH

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Immer gut beraten!

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� Leistungen der SozialhilfeWenn Einkommen, Pflegeversicherungspau-schale und Pflegewohngeld zur Finanzierungdes Heimaufenthaltes nicht ausreichen, kannein Antrag auf ergänzende Leistungen beimSozialamt des Rheinisch-Bergischen Kreisesauf Übernahme der Restkosten gestellt wer-den. Die Bewilligung der Kostenübernahmeführt zur Prüfung der Unterhaltsverpflichtungvon Familienangehörigen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in derSenioren- und Pflegeberatungsstelle der Gemein-de Kürten sowie beim

� Rheinisch-Bergischen KreisAbteilung „Hilfe zur Pflege“Tel.: 02202/13-0Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach

3.16 Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste übernehmen Aufgabender häuslichen Kranken- und Altenpflege. Siebieten durch Fachpflegekräfte Hilfen für pflege-bedürftige Menschen an, die zu Hause versorgtwerden wollen. Hilfestellungen werden gegebenbei der Grundpflege – z. B. Körperpflege, An- und Ausziehen, Mobilisation – oder bei derBehandlungspflege – z. B. Medikamentenkon-trolle, Wundversorgung, Messen von Blutzuckeroder Blutdruck, Setzen von Spritzen. Die Be-handlungspflege erfolgt auf ärztliche Verord-nung und wird vom Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Pflegeleistungenwerden entsprechend der Pflegestufe als Sach-leistung mit der Pflegekasse abgerechnet. Pflege-dienste bieten auch Betreuungsleistungen undhauswirtschaftliche Unterstützung an.

Wenn Sie diese Hilfen in Anspruch nehmenmöchten, wenden Sie sich an einen der folgen-den Anbieter:

� Ambulante Alten- und KrankenpflegeAstrid HempelOlpener Str. 1a, 51515 KürtenTel.: 02268/1721 (Pflegenotruf Kürten 0171/2028340)

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� Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.Laurentiusstr. 4–12, 51465 Bergisch GladbachTel.: 02202/1008-0

� Häusliche Krankenpflege BERGECK mobilBergstraße 46, 51515 KürtenTel.: 02268/80278/ Handy 0160/90228282

� Häusliche Krankenpflege Erker & EffmannMarktplatz 11, 51688 WipperfürthTel.: 02267/887930

� Mobiler Krankenpflegedienst Gabriele KiewegJohann-Heinrich-Lieth-Str. 2, 51515 KürtenTel.: 02207/919060 (Mobil 0151/15350373)

� Mobile Krankenpflege Diakonissenweg 1, 51429 Bergisch GladbachTel.: 02204/917391

3.17 Essen auf Rädern

Eine gesunde und ausgewogene Ernährung istbesonders auch im Alter wichtig. Viele Erkran-kungen sind auf unregelmäßige, wenig abwechs-lungsreiche Ernährung zurückzuführen.

Wenn es Ihnen schwer fällt, warme Mahlzeitenselbst zuzubereiten, können Sie auf Angebote vonverschiedenen Mahlzeitendiensten zurückgreifen,die abwechslungsreiche Menüs als Normalkostund in verschiedenen Diätformen anbieten undins Haus liefern.

Anbieter für warmes Essen:

� CMS Wohn- und Pflegezentrum BergeckGmbHWipperfürther Str. 297, 51515 KürtenTel.: 02268/90996-15

� Pflegedienst HempelOlpener Straße 1a, 51515 KürtenTel.: 02268/1721

� Essen auf Rädern des Ev. KrankenhausesFerrenbergstr.24, 51465 Bergisch GladbachTel.: 02202/122-622

Anbieter für tiefgefrorenes Essen:

� Essen auf Rädern der „Caritas RheinBerg“Bensberger Str. 190, 51469 Bergisch GladbachTel.: 02202/977900

� Essen auf Rädern vom „Deutschen RotenKreuz“Bergstraße 16, 51515 KürtenTel.: 02268/7407 oder 02268/1490

� Pflegedienst HempelOlpener Straße 1a, 51515 KürtenTel.: 02268/1721

3.18 Hausnotruf

Viele allein stehende, ältere oder behinderte Men-schen haben oft Angst, im Notfall nicht schnellgenug Hilfe zu bekommen. Das Telefon ist fürviele dann nicht in erreichbarer Nähe. Aus die-sem Grund gibt es verschiedene Notrufsysteme.

Die Haus-Notruf-Dienste sind Tag und Nachtbesetzt. Im Notfall kann man durch Drückeneines Funksenders einen Notruf auslösen. Sokann jederzeit Hilfe herbeigerufen werden, auchwenn man sich nicht mehr bewegen oder dasTelefon nicht erreichen kann.

Die Hausnotrufausstattung kann an jeden Tele-fonanschluss angeschlossen werden. Zur Strom-versorgung wird eine Steckdose benötigt. BeiStromausfall bleibt die Anlage sendebereit überAkkus. Die Kosten können im Rahmen der Pfle-geversicherungspauschale abgegolten werden.

Weitere Informationen über Kosten und Geräteerhalten Sie über die Pflegedienste (siehe Seiten33, 34) oder in der Senioren- und Pflegebera-tungsstelle der Gemeinde Kürten.

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Hier sind Sie in guten Händen!

4. Wohnen im Alter

Um den Menschen auch im Alter ihre Selbst-ständigkeit zu erhalten, sind in den vergangenenJahren zahlreiche altersgerechte Wohnungen er-richtet worden. Sie sind unabhängig von Alten-heimen. Darüber hinaus gibt es die so genann-ten heimverbundenen Altenwohnungen.

4.1 Seniorenwohnung/Wohnraumanpassung

Der Verbleib in der Wohnung entspricht demWunsch der meisten älteren Menschen. Maßnah-men zur Verbesserung der Wohnsituation (z. B.Einbau eines Treppenliftes, Badumbau) und der

sinnvolle Einsatz von Hilfsmitteln ermöglichenoft – auch bei Einschränkungen der Bewegungs-fähigkeit – ein selbstständiges Leben im vertrau-ten Wohnumfeld. Manchmal ist aber der Umzugin eine komfortablere und seniorengerechteWohnung sinnvoll.

� Seniorenhaus WendelerBergstraße 49, 51515 KürtenTel.: 02268/6293 oder Fax: 02268/2028

� SeniorenwohnungenSt. Antoniusweg 14, 51515 KürtenGemeinde Kürten, Frau Grunwald, Tel.: 02268/939-145

� Seniorenpark „Spark“Johann-Heinrich-Lieth-Str., 51515 KürtenImmobilien Kremers, Tel.: 02207/2035

4.2 Sevice-Wohnen/Betreutes Wohnen

In den letzten Jahren sind auch im Rheinisch-Bergischen Kreis Angebote im Bereich des „Ser-vice–Wohnens“ entstanden. Ziel dieser Wohn-alternative ist es, eine möglichst selbstständigeLebensführung im Privathaushalt mit professio-neller Unterstützung und Absicherung durchDienstleistungsangebote zu verbinden. Damitwird versucht, den unterschiedlichen Bedürfnis-

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Seniorenhaus Wendeler

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sen interessierter Älterer nach Selbstbestimmt-heit, Selbstständigkeit, Geselligkeit/Gemein-schaft und Sicherheit entgegenzukommen.

Bei diesem betreuten Wohnen wird in der Regelneben einem Mietvertrag ein Betreuungsvertragabgeschlossen. Die Betreuungspauschale wird fürden angebotenen Grundservice (z. B. Hausnot-ruf, regelmäßige Erreichbarkeit des Hausmeisters,regelmäßige Beratung, Information und Vermitt-lung von Hilfen) erhoben.

Neben dem Grundservice gibt es meist einenWahlservice, der individuell nach Inanspruch-nahme abgerechnet wird.

Weitere Informationen und Adressen erhaltenSie bei der

� Senioren- und Pflegeberatung der Gemeinde KürtenFrau Bronsema, Tel.: 02268/939-167

4.3 Seniorenwohngemeinschaft

Senioren in Kürten können auf ein neues Wohn-projekt ab Herbst 2009 gespannt sein. Das 1902erbaute, ehemalige Amtsgebäude Bergstraße 44,welches als Rathaus und später als Senioren-heim „Haus Bergeck“ bekannt war, wird einerneuen Nutzung zugeführt. In Abstimmung mit

der Gemeinde und derKreisverwaltung ent-steht eine neue Wohn-form. Bis zu zehnältere Menschen sollenin einer ambulant be-treuten Wohngemein-

schaft ein neues, speziell an ihre Bedürfnisse an-gepasstes Zuhause finden.

Das Angebot richtet sich an Senioren, die Pflegeund Betreuung möchten, aber die Versorgungs-struktur eines Heimes nicht wünschen, sich je-doch ein hohes Maß an Wohnkomfort, kompe-tenter Betreuung und sozialen Kontakten in Ver-bindung mit größtmöglicher Eigenständigkeitvorstellen. Keine Alterserkrankung soll ausge-schlossen werden.

Das Konzept des Hauses sieht vor, dass die Mie-ter sich wie eine Wohngemeinschaft organisierenund gemeinsam ihre Lebensweise bestimmen.Die Aufgaben des täglichen Lebens werden aufmehrere Schultern verteilt. Zum maßgeblichenKomfort gehört eine Betreuung rund um die Uhr.

24 Stunden am Tag steht eine Assistenz für dieGestaltung des Tagesablaufes zur Verfügung.Einkaufen, kochen, putzen, singen, lachen undernst sein: Im Vordergrund steht das Miteinan-der der Bewohner, das „Gemeinsam alt werden,alt sein.“ So vieles macht in Gemeinschaft mehr

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Spaß oder lässt sich besser ertragen. Regelmä-ßige Ausflüge, Fahrten zum Gottesdienst, Fried-hof, Friseur oder Arzt ergänzen das Tagespro-gramm.

Die Bewohner bestimmen die Inhalte, Sie planenIhre Ziele! Da für das Projekt auch Unterstüt-zung in Form von Sozialhilfe beansprucht wer-den kann, sind auch hier u. a. Menschen mitkleinem Einkommen gezielt angesprochen, diesich sonst eine persönliche 24-Stunden-Betreu-ung zuhause nicht leisten können.

Das Betreuungsangebot ist eine Leistung desPflegedienstes Bergeck mobil. Die pflegerischeVersorgung über einen Pflegedienst ist wie ge-wohnt auch im „Alten Amt“ selbstverständlich.

Um ein Maximum an Eigenständigkeit und Pri-vatsphäre bieten zu können, wird jede Wohnein-heit im Apartmentstil eingerichtet. Gerade beiPflegebedürftigkeit stellt diese Lebensform einoptimales Angebot dar.

Wohnküche, Wohnzimmer und Garten helfen,soziale Kontakte pflegen zu können. Sie engagie-ren sich nach Ihren Wünschen und Möglichkei-ten oder bevorzugen es, für sich zu bleiben. Undwenn Sie einmal Besuch für mehrere Tage erwar-ten…, selbst dafür gibt es eine Lösung. Überzeu-gen Sie sich in einem persönlichen Gespräch vonden angebotenen Leistungen.

� SeniorenWohnGemeinschaft „Altes Amt“ Kürten, Bergstr. 44, Tel. 02268/801280 Auskünfte erhalten Sie von Vermieter unterTel. 02268/909104, dem benachbarten Pflegedienst Bergeck mobil Tel. 02268/800278 oder in der Senioren- und Pflegeberatungs-stelle der Gemeinde Kürten Tel. 02268/939-167

4.3 Alten- und Pflegeheime

Viele Menschen sind auf Grund der Schwereihrer Pflegebedürftigkeit oder aus anderenGründen auf ein Leben in einem Alten- oderPflegeheim angewiesen. Die Kosten einer Heimunterbringung können jenach Art und Schwere einer Pflegebedürftigkeitsehr hoch sein. Neben den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung kann unterbestimmten Voraussetzungen Pflegewohngeldgewährt werden. Wer trotz dieser finanziellenZuschüsse die Kosten für eine Heimunterbrin-gung nicht selber tragen kann, hat die Möglich-keit, Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII zuerhalten. Auskünfte zur Finanzierung erhaltenSie bei Ihrer Pflegekasse/Krankenkasse, in denAlten- und Pflegeheimen, der KreisverwaltungBergisch Gladbach und bei der Gemeindeverwal-tung Kürten.

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� Kreishaus Gronau, Amt für Jugend und SozialesRefrather Weg 30Tel: 02202/136236 oder 136789

� Rathaus Kürten, Senioren- und Pflegeberatung Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, Tel.: 02268/939-167

Alten- und Pflegeheime in Kürten und Umgebung

� CMS Wohn- und Pflegezentrum BergeckGmbH Wipperfürther Str. 297, 51515 KürtenTel.: 02268/90996-0 oder Fax:02268/9099615E-Mail:bergeck@t-online

� Alten-und Pflegeheim LamsfuhsFelderweg 35, 51688 WipperfürthTel.: 02268/91510

� Haus am Silberberg Gummersbacher Str. 3, 51688 WipperfürthTel.: 02267/88350

� DRK Alten- und Pflegeheim Sonnenweg 4, 51688 WipperfürthTel.: 02267/88270

� Franziskus-HeimKonrad-Martin-Weg 3, 51688 WipperfürthTel.: 02267/88490

� Pro-Seniorenheim Scheel GmbH Im Sonnengarten 10, 51789 LindlarTel.: 02266/4733-0

� Pfarrer-Braun-HausBreslauer Straße 11, 51789 LindlarTel.: 02266/930, Fax: 02266/45467

� Helmut Hochstetter HausPaffrather Str. 261, 51469 Bergisch GladbachTel.: 02202/122900

� CBT-Wohnhaus Peter LandwehrFranz-Heider Str. 5, 51465 Bergisch GladbachTel.: 02202/1280

� Seniorenzentrum Saaler MühleSaaler Str. 92–96, 51429 Bergisch GladbachTel.: 02204/9559-0

� CBT-Wohnhaus MargaretenhöheMargaretenhöhe 24, 51465 Bergisch GladbachTel.: 02202/107-0

� Altenheim St. JosefshausJunkersgut 10–14,51427 Bergisch GladbachTel.: 02204/47-0

� Kursana ResidenzDolmanstr. 7, 51427 Bergisch GladbachTel.: 02204/929-0

� CMS Pflegewohnstift St. PankratiusAltenberger Domstr. 19, 51519 OdenthalTel.: 02202/8180

� Krone SeniorenheimZum Steinrutsch 1, 51427 Bergisch GladbachTel.: 02204/61049

� Haus KirstenRemshagener Str. 17a, 51789 LindlarTel.: 02266/ 470263

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5. Bildung und Freizeit

5.1 Senioren-Begegnungsstätte

Das Gesamtprogramm der Senioren-Begeg-nungsstätte im Bürgerhaus in Kürten bietetmontags bis freitags von 10.00 bis 12.00 Uhrund montags bis donnerstags von 14.00 bis17.00 Uhr nicht nur sinnvolle Freizeitgestaltung,sondern ist geeignet, neue Aspekte zu erschlie-ßen und das Leben im Alter zu bereichern.

Unsere Angebote für alle,… die im Ruhestand nicht nur ruhen wollen,… die ihre Gesundheit und ihr körperliches

Wohlbefinden erhalten oder steigern wollen,… die ihre eigenen Fähigkeiten neu entdecken

und entfalten wollen,… die nicht immer allein sein wollen,… die neue Kontakte knüpfen wollen,… die Geselligkeit und Fröhlichkeit suchen.

� Machen Sie Gebrauch von unseren Bildungs-angeboten. Sie lernen nicht nur viel dazu.Ihre Konzentrationsfähigkeit wird verbessertund die geistige Beweglichkeit erneuert.

� Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Ihre krea-tiven Fähigkeiten aufzufrischen oder neu zuentdecken.

� Nutzen Sie unsere Sport- und Bewegungs-angebote, denn wer rastet, der rostet.

� Wir wollen Natur, Kunst und Kultur der deut-schen Landschaften kennen lernen, deshalbführen wir neben Tagesfahrten zu bekanntenSehenswürdigkeiten zweimal jährlich 8-tägigeBildungsreisen durch.

� Gesellige Veranstaltungen stehen selbstver-ständlich auf unserem Programm, und es gibtviele Anlässe, um zu feiern. Beim gemeinsa-men Mittagstisch schmeckt es besser.

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Kommen Sie unverbindlich zu uns oder rufenSie uns an:

� Tel.: 02268/939-182 oder 02268/6710

5.2 Seniorenkreise / Altenclubs

Zahlreiche Seniorenkreise bieten die Möglichkeitdes geselligen Beisammenseins und des Gesprä-ches mit Gleichgesinnten bei Kaffee und Kuchen.Darüber hinaus gibt es in allen Clubs unter-schiedliche Aktivitäten, wie Spiele, Vorträge,Ausflüge und vieles mehr. Schauen Sie doch ein-fach mal vorbei!

� Seniorenclub BechenSt. Antoniusweg 12, 51515 Kürten/BechenFrau Kopp, Tel.: 02207/2040 Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von15.00 bis 17.00 Uhr

� Seniorenkreis Pfarre St. AntoniusOdenthaler Str., 51515 Kürten/BechenFrau Gisela Keller, Tel.: 02268/7275

� Club Alternativ BechenEngelsgasse 7, 51515 Kürten/BechenHerr Hüpken, Tel.: 02207/7652Einmal im Monat wechselnde Veranstaltungfür 60 – 70-jährige Senioren

� Seniorenclub BiesfeldIm Binsenfeld, 51515 Kürten/BiesfeldFrau Afif, Tel.: 02207/3791Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat ab 14.30 Uhr

� Seniorenkränzchen EichhofAlte Schule/Bürgertreff, 51515 Kürten/EichhofFrau Hempel, Tel.: 02268/1721 Frau Gloger, Tel.: 02268/7114 Jeden 1. Donnerstag im Monat von 14.30 bis17.00 Uhr

� Seniorenclub DellingDelling 8, 51515 Kürten/DellingFrau Gradlowski, Tel.: 02268/7157Jeden 1. Mittwoch im Monat ab 14.30 Uhr

� Seniorenkreis DürscheidKirchberg 4, 51515 Kürten/DürscheidFrau Smaczny, Tel: 02207/5069Zweimal im Monat mittwochs ab 14.00 Uhr

� Seniorenkreis KürtenBergstraße 35, 51515 Kürten Frau Schimmelfennig, Tel.: 02268/7687 Frau Schmitz, Tel.: 02268/6109Jeden 2. Donnerstag im Monat ab 14.00 Uhraußer an Feiertagen

� Seniorenkreis OffermannsheideOffermannsheider Str. 182, 51515 KürtenFrau Röhrig, Tel.: 02207/6216Jeden 2. Mittwoch im geraden Monat ab15.30 Uhr – vorher Gottesdienst –

� Seniorenkreis OlpePfarrsaal Hofwiese, 51515 Kürten/OlpeFrau Roggel-Liebusch, Tel.: 02268/7806Einmal monatlich mittwochs ab 14.30 Uhr

� DRK-SeniorennachmittageBergstr. 16, 51515 KürtenFrau Regelein, Tel.: 02268/7200 Frau Mossau, Tel.:02268/1074 Jeden Dienstag ab 14.00 Uhr

5.3 Sportangebote

Der Verein Sport für betagte Bürger bietet Ihnenverschiedene Sport- und Bewegungsmöglichkei-ten in unterschiedlichen Ortsteilen an.

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� Gymnastik (montags 9.15 Uhr in Bechen/ 15 Uhr und 16 Uhr in Olpe)

� Beckenbodengymnastik (montags 17.15–18.15 Uhr in Olpe)

� Sitzgymnastik zur Beweglichkeitsförderung(freitags 10.15 Uhr in Kürten)

� Frauentanzgruppe (dienstags 16.00 Uhr in Kürten)

� Schwimmen/Wassergymnastik (samstags 9.00 Uhr im Splash-Bad)

� Kegeln (verschiedene Orte zu unterschied-lichen Zeiten)

� Tischtennis (mittwochs 10.00 Uhr in Kürten)� Wandern (14-tägig freitags ab 13.45 Uhr

Treffpunkt Parkplatz Bürgerhaus)

� Verein Sport für betagte BürgerFrau Hungenberg, Tel.: 02268/6710

Weitere Vereine und ihre Ansprechpersonen, dieSport und Bewegung anbieten, werden im Fol-genden aufgelistet. Wenn Sie nähere Informatio-nen wünschen, wenden Sie sich direkt an diejeweiligen Ansprechpartner.

� DJK Montania KürtenBernd Franz, Tel.: 02268/7385

� Sauerländischer Gebirgsverein e.V.Wanderabteilung Kürten, Josef Wisskirchen, Kollenbacher Str. 6, Tel.: 02207/6546

� Verein für Breitensport Kürten e.V.Wolfgang Ernst, Am Wirzfeld 12c, Tel.: 02207/5424

� VolkshochschuleHaus Buchmühle, Bergisch Gladbach Tel.: 02202/142263

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5.4 Seniorenreisen

Seniorenreisen sind Angebote für alle Menschenab dem 58. Lebensjahr, die den Wunsch haben,ihren Urlaub in der Gemeinschaft zu verbringen.

Die Unterbringung erfolgt in ausgesuchten Gast-häusern in Deutschland, Italien, Spanien undder Schweiz, die für Belange älterer Menschenausgestattet sind.

Bei den i. d. R. zwei- bis dreiwöchigen Gruppen-reisen steht eine qualifizierte Reiseleiterin zurVerfügung. Vor Ort werden viele gemeinsameUnternehmungen angeboten, doch bleibt jedemZeit und Raum für eigene Aktivitäten.

Die Finanzierung erfolgt zunächst durch Eigen-mittel, aber es werden unter bestimmten Voraus-setzungen Zuschüsse gewährt.

Seniorenreisen werden angeboten von:

� Verein Sport für betagte Bürger e.V. KürtenAnsprechpartner: Frau Agathe Hungenberg,Tel.: 02268/6710

� Deutsches Rotes KreuzAnsprechpartner: Herr Pertsemlis,Tel.: 0221/5487-323

� Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V.Ansprechpartner: Frau Schleheck,Tel.: 02202/1008-505

5.5 Telefonketten

Ein einfaches Mittel gegen die Isolation im Alterund die damit verbundene Sorge, vielleicht tage-lang hilflos in der Wohnung zu liegen, ist eineTelefonkette. Hierzu braucht man nicht mehr alsein Telefon und ein paar interessierte Partner. DerZweck der Telefonkette besteht darin, dass sichallein stehende alte Menschen täglich gegensei-tig anrufen, um sicherzustellen, dass kein Teil-nehmer ohne Hilfe bleibt. Jedes Mitglied der Tele-fonkette ruft täglich ein anderes Kettenmitgliedan. Meldet sich der andere nicht, ohne sich zuvorabgemeldet zu haben, so kann Hilfe herbeigeru-

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fen werden, da die Gefahr besteht, dass ein Not-fall vorliegt. Das angerufene Kettenmitglied ruftseinerseits ein drittes Kettenmitglied an usw., bisschließlich alle Teilnehmer, auch der Erstanruferwiederum, angerufen worden sind.

Solche Ketten sind recht einfach zu organisieren,da ein Großteil der älteren Bürger/innen über einTelefon verfügt.

Die Telefonkette bietet über den eigentlichenSinn hinaus die Chance, neue und regelmäßigeKontakte zu knüpfen, zu denen der tägliche An-ruf bei einem anderen Menschen letztendlich bei-tragen kann.Wenn Sie Interesse an dieser Möglichkeit haben,dann nehmen Sie Kontakt auf zur

� Senioren- und Pflegeberatungsstelle derGemeinde Kürten, Tel.: 02268/939-167

5.6 Die Freiwilligenbörse Kürten

Die Freiwilligenbörse Kürten wendet sich an alleMitbürger/innen, die sich freiwillig engagierenwollen und an alle Vereine und Organisationen,die Ehrenamtliche zur Mitarbeit suchen.

Wir möchten soziale Ideen aufgreifen und beider Suche der entsprechenden Partner behilflichsein.

– Sie suchen nachneuen Aufgaben zursinnvollen NutzungIhrer Freizeit?

– Sie wollen Ihr Kön-nen und Ihre Erfah-rungen einsetzen?

– Sie haben Zeit?– Sie suchen Aufga-

ben, die Ihnen Freu-de machen?

– Sie suchen Kontak-te?

Wir informieren über die Möglichkeiten ehren-amtlichen Engagements in Kürten. Wir beratenSie und helfen Ihnen, Ihre Aufgabe zu finden.Wir vermitteln den ersten Kontakt zu der ge-wünschten Einrichtung/Organisation oder Ein-zelperson und beraten Sie auch weiterhin.

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Haben Sie Interesse? Rufen Sie an oder kommen Sie vorbei!

� Freiwilligenbörse Kürten

Frau Bronsema, Herr Stritzel, Tel.: 02268/939-167 Tel.: 02268/939-170

Beteiligen Sie sich an unseremProjekt „Hängematte“

„Zeit schenken“ ist eine der großen Kostbar-keiten, die unsere Gesellschaft zu vergeben hat.

Der Förderverein Bergeck e.V., die Freiwilligen-börse der Gemeinde Kürten und der Senioren-

und Behindertenbeiratmöchten Menschen ge-winnen, die bereit sind,ihre Zeit hilfsbedürfti-gen Bürgern der Ge-meinde Kürten zurVerfügung zu stellen.

Hilfsbedürftigkeit ist ein weites Feld. Nehmenwir als Beispiel den allein stehenden behindertenMenschen, der Hilfebeim Aufsetzen einesBriefes benötigt.

Die Zeit, die Sie für an-dere erübrigen, die Siemit Menschen teilenwollen, die diese Zeitgerade so dringend be-nötigen, wird so zumAuffangnetz, zur „Hän-gematte“, zur Sicherheit, einmal abschalten, ein-mal durchatmen zu können.

Wenn Sie diese Idee begeistert, so melden Siesich bitte bei

� Frau Beate Bronsemaunter Tel.: 02268/939167

Zweck des Vereins ist die Förderung der Alten-und Behindertenhilfe und wird verwirklicht ins-besondere durch die Förderung der Lebensqua-lität unterstützungsbedürftiger älterer und be-hinderter Menschen.

� Förderverein Bergeck e.V.Wipperfürther Straße 297, 51515 KürtenVorsitzende: Frau Patrizia Karst Tel.: 0177/3297399

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Privatpraxis

Sigrid MolitorÄrztin

Wipperfürtherstr. 392 a51515 KürtenTel.: 02268-907059Fax: 02268-907070 [email protected]

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6. Medizinische Versorgung in Kürten

6.1Krankenhäuser

Nachfolgend finden Sie die Telefonnummernder Krankenhäuser in der näheren Umgebungsowie die Nummern der jeweiligen Ansprech-partner der Sozialdienste der Krankenhäuser.

Die Sozialdienste unterstützen die Patienten vorder Entlassung aus dem Krankenhaus, helfen beiAnträgen auf Anschluss Heil Behandlung, su-chen Helfer oder benötigte Pflegedienste, gebenInformationen über ambulante Weiterbehand-lungsmöglichkeiten und Übungs- oder Selbst-hilfegruppen.

� Marien-KrankenhausBergisch Gladbach, Tel.: 02202/938-0Sozialdienst: Frau Berner, Tel.: 02202/938-2984 Frau Meurer, Tel.: 02202/938-2985

� Evangelisches KrankenhausBergisch Gladbach, Tel.: 02202/122-0Sozialdienst: Frau Brecht, Tel.: 02202/122684 Herr Nerlich, Tel.: 02202/122526Sozialdienst Psychiatrie: Frau Rey, Tel.: 02202/122333021

� Vinzenz-Palotti HospitalBensberg, Tel.: 02204/41-0Sozialdienst: Frau Braun, Tel.: 02204/2140

� St. Josef HospitalWipperfürth, Tel.: 02267/889-0Sozialdienst: Schwester M. Cordula, Tel.: 02267/889518

� Herz-Jesu-KrankenhausLindlar, Tel.: 02266/91-0Sozialdienst: Frau Fahlenbock, Tel.: 02266/1692 Frau Heinrich, Tel.: 02266/911338Frau Jungjohann, Tel.: 02266/911339

� Reha-Zentrum ReuterstraßeBergisch Gladbach, Tel.: 02202/127-0Sozialdienst: Frau Lillpopp, Tel.: 02202/127-375

6.2 Ärzte in Kürten

Allgemeinmedizin� Elf, Lothar

Bergstr. 7, Tel.: 02268/7011� Dr. Lanvers, August

Marktfeld 3, Tel.: 02268/6356� Maus, Eberhard

Jahnstr. 2, Tel.: 02207/6349� Dr. Otte, Bert (Internist)

Hover Weg 2, Tel.: 02207/1389

� Dr. Pasch, HeinerWipperfürther Str.132, Tel.: 02207/2500

� Dr. Wulf, HeinrichWipperfürther Str. 400, Tel.: 02268/6314

Ärztlicher Notruf für Kürten: 0180/5354342

Gynäkologie� Frau Kroder-Nobbe und Frau Orth

Wipperfürther Str. 126, Tel.: 02207/3322

Zahnärzte� Dr. U. Andrenyi

Alte Schulstraße 7, Tel.: 02207/910561� Dr. J. Czelej-Gorski

Wipperfürther Str. 400, Tel.: 02268/9090915� H. Grüttner

Am Hang 6, Tel.: 02268/6240� Dr. V. Loch

Bergstraße 11, Tel.: 02268/1222� Dr. H. Uellendahl und Dr. Talebnasab

Wipperfürther Str. 395, Tel.: 02268/2072� Dr. G. Zieger

Wipperfürther Str. 132, Tel.: 02207/6246� Dr. Nathalie An und Dr. Song-Ho An

Wipperfürther Str. 398, Tel.: 02268/909301

Apotheken� Apotheke in Kürten

Wipperfürther Str. 396, Tel.: 02268/92810� Bechener Apotheke

Kölner Str. 379, Tel.: 02207/5445

� Dürscheider Apotheke, Wipperfürther Str. 121, Tel.: 02207/6060

Krankengymnastik/ Physiotherapie� Biesenbach, Stephanie

Raiffeisenstraße 1, Tel.: 02207/7040188� Fischer, M.

Wipperfürther Str. 126, Tel.: 02207/909500� Schnelting, Jessica

Marktfeld 10, Tel.: 02268/7007� Weber, Annette

Kölner Str. 293, Tel.: 02207/706257� Schreiner, Stefan

Freiberufler, Tel.: 0170/6076508� Bosbach, Bernd

Im Binsenfeld 7, Tel.: 02207/705013

Informationszentrale für Vergiftungsfälle� Giftnotruf Bonn, Tel.: 0228/19240

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