Ärztegehälter im Europavergleich

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Auswertung öffentlich verfügbarer Quellen zu europäischen Ärztegehältern 27. Juli 2011

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Die KPMG-Studie stellt auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Studien und Quellen die der jeweiligen Kaufkraft des Landes angepassten Nettoeinkünfte von Krankenhausärzten in Dänemark, Frankreich, Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz und Großbritannien vergleichend dar. Dabei werden die Gehälter in fünf Stufen nach der Berufserfahrung in Jahren unterteilt. Berücksichtigt werden fixe und variable Gehaltsbestandteile (z. B. Bereitschaftsdienst-Entgelte) sowie zusätzliche Vergütungselemente (z. B. zusätzliche Rentenansprüche, Fahrtkostenzuschüsse). Nicht berücksichtigt wurden Privatliquidationen und Einkünfte aus Nebentätigkeiten. Nach den gleichen Kriterien hat das DKI die Vergütungen der deutschen Krankenhausärzte untersucht. Im Ergebnis liegt das verfügbare, kaufkraftbereinigte Einkommen der Krankenhausärzte in Deutschland im oberen Bereich der europäischen Vergütungen für Klinikärzte.

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Auswertung öffentlich

verfügbarer Quellen

zu europäischen

Ärztegehältern

27. Juli 2011

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Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte

vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

Disclaimer

Die in diesem Bericht dokumentierten Ergebnisse der Auswertung öffentlich verfügbarer Quellen zu europäischen Ärztegehältern wurden

ausschließlich für die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (im Folgenden „DKG“) erstellt. Dieser Bericht darf nur vollständig, nicht auszugsweise

weitergegeben werden. Eine Entnahme von Inhalten oder Einbindung des Berichts in andere Dokumente ist nicht zulässig.

Die Überlassung dieses Dokumentes erfolgt unter Geltung der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs-

gesellschaften vom 1. Januar 2002. Durch Kenntnisnahme und Verwendung der hierin enthaltenen Informationen bestätigt der Leser die

Anerkennung der Geltung der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002

sowie der nachfolgend im Kapitel „Auftragsinhalt“ näher beschriebenen Regelungen, die im Verhältnis zwischen der DKG und KPMG getroffen

wurden, auch im Verhältnis zwischen dem von ihm vertretenen Unternehmen und KPMG.

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vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

Inhaltsverzeichnis

1. Auftragsinhalt

● Leistungsgegenstand 5

● Vorgehensweise 6

2. Grundlagen der Auswertung

● Auswertungssystematik 8

3. Auswertung der Länder

● Übersicht 12

● Dänemark 14

● Frankreich 18

● Niederlande 22

● Norwegen 26

● Österreich 30

● Schweden 34

● Schweiz 38

● Großbritannien 42

4. Übersicht der Quellen

● Übergreifend 47

● Dänemark 48

● Frankreich 49

● Niederlande 50

● Norwegen 51

● Österreich 52

● Schweden 53

● Schweiz 54

● Großbritannien 55

Allgemeine Auftragsbedingungen 57

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1. Auftragsinhalt

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1. Auftragsinhalt

Leistungsgegenstand

Leistungsgegenstand

Folgende Leistungen waren Inhalt unseres Auftrags:

Recherche und Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Studien und Quellen in den einzelnen, seitens der DKG ausgewählten Ländern mit

Unterstützung von KPMG-Spezialisten vor Ort, die in unserem Health-Care-Netzwerk organisiert sind

Auswertung und Verifizierung der Daten mit Unterstützung der KPMG-Spezialisten vor Ort in den ausgewählten Ländern

Erstellung eines Berichts über die Methodik und die Ergebnisse der Auswertung, die eine Klassifizierung der Bandbreiten der Ärztegehälter in

den einzelnen, ausgewählten Ländern beinhaltet

Ärztegehälter nach Berufserfahrung in Jahren in fünf Stufen (Einstiegsgehalt, 3 - 5 Jahre ärztliche Tätigkeit, 5 - 8 Jahre ärztliche Tätigkeit, 8 -

12 Jahre ärztliche Tätigkeit mit teilweiser Leitungsfunktion und >12 Jahre ärztliche Tätigkeit mit umfassender Leitungsfunktion). Falls die Datenlage

in einem Land eine derartige Detaillierung nicht ermöglicht, wird die landesbezogene Kategorisierung angewendet und erläutert.

Fixgehälter, variable Gehaltsbestandteile und Zusatzvergütungselemente

Darstellung regionaler und/oder trägerschaftlicher Effekte auf die Gehaltsstrukturen sofern die verfügbaren Daten diese erkennen lassen

Berechnung der Einkommenssteuer und Sozialbeiträge in den jeweiligen Ländern ausgehend von den ermittelten Bandbreiten der

Bruttobezüge. Die Berechnung erfolgt anhand pauschalierender Annahmen zur Einkommensteuer- und Sozialbeitragsklassifizierung der Ärzte

(Familienstand, etc.).

Berücksichtigung der Kaufkraft in den jeweiligen Ländern durch Anwendung eines gängigen Verfahrens zur Berechnung von Kaufkraftparitäten

Sofern es die Datenlage in den jeweiligen Ländern zulässt, erfolgt zudem eine ergänzende Darstellung qualitativer Arbeitsbedingungen wie

Arbeitszeit und -belastung, Urlaubs- und Pensionsansprüche sowie der Verpflichtung der Ärzte zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Diese

qualitativen Aspekte fließen nicht in die quantitative Darstellung der Gehaltsbandbreiten ein und werden separat, kursorisch dargestellt.

Hinweis zum Leistungsgegenstand:

• Die Inhalte der Auswertung stellen die innerhalb eines Zeitraumes von durchschnittlich acht Tagen pro Land erzielten Ergebnisse auf

Basis öffentlich verfügbarer Informationen dar. Die Auswertung bezieht sich ausschließlich auf die unter dem Punkt „Übersicht der

Quellen“ genannten Quellen, weitere Informationen wurden nicht berücksichtigt. KPMG hat die enthaltenen Informationen nach bestem

Wissen zusammengeführt, aufbereitet und mit Hilfe von Expertengesprächen in den einzelnen Ländern ausgewertet. Vor diesem Hintergrund kann

nicht beurteilt werden, inwiefern weiterführende, zeitlich umfangreichere Analysen oder Primärdatenerhebungen zu abweichenden Ergebnissen

führen. Nicht Gegenstand des Auftrages war eine empirische oder wissenschaftliche Aufbereitung oder Wertung der identifizierten Informationen.

Die Auswertung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Aktualisierung der Inhalte erfolgt nicht.

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1. Auftragsinhalt

Vorgehensweise

Vorgehensweise

Unsere Vorgehensweise gliedert sich dabei in folgende Arbeitsschritte:

Aufbau und Abstimmung des methodischen Rahmens für die Auswertung der Studien und Quellen

Ausarbeitung und Beschreibung der benötigten Daten als Vorlage für die Abfrage innerhalb des KPMG-Netzwerks

Auswahl und Ansprache der Health-Care-Spezialisten des Netzwerks

Von KPMG in Deutschland gesteuerte Recherche und Auswertung jeweils nationaler Studien zur Vergütung von Ärzten durch die vor Ort

ansässigen Health-Care-Spezialisten

Zusammenführung und Auswertung der Daten

Präsentation von Ergebnissen gegenüber der Projektgruppe der DKG zu zwei Zeitpunkten: bei Vorliegen von aussagefähigen

Zwischenergebnissen und nach Abschluss der Arbeiten

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2. Grundlagen der

Auswertung

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2. Grundlagen der Auswertung

Auswertungssystematik (1/3)

Erläuterungen zur Auswertungssystematik

Zielsetzung

Dem Auftragsinhalt und den Vorgesprächen mit der DKG entsprechend, zielt die Auswertung auf den Vergleich der Ärztegehälter in ausgewählten

europäischen Ländern aus Sicht angestellter Ärzte ab. Da die Gesundheitssysteme und damit die ärztliche Laufbahn in den betrachteten Ländern

zum Teil deutlich voneinander abweichen, wurde eine Klassifizierung der Ärzte entsprechend des Zeitraums ärztlicher Tätigkeit, der Verweildauer in

den einzelnen Karrierestufen bzw. Fort- und Weiterbildungsstufen sowie des Umfangs der Leitungstätigkeit vorgenommen, um einen Vergleich der

Gehälter zu ermöglichen. Der länderübergreifende Vergleich basiert dabei auf einem einheitlichen Bewertungsmaßstab (z.B. Regelarbeitszeit).

Die Inhalte der Auswertung stellen die innerhalb eines Analyse-Zeitraumes von durchschnittlich acht Tagen pro Land erzielten Ergebnisse auf Basis

öffentlich verfügbarer Informationen dar. KPMG hat diese Informationen zusammengeführt, aufbereitet und mit Hilfe von Expertengesprächen in den

einzelnen Ländern ausgewertet. Vor diesem Hintergrund kann nicht beurteilt werden, inwiefern weiterführende, zeitlich umfangreichere Analysen

oder Primärdatenerhebungen zu abweichenden Ergebnissen führen.

Klassifizierung

Die Einteilung der Gehälter der Ärzte erfolgt in fünf Stufen: in der ersten Stufe dieser Klassifizierung („Einstieg“) werden dabei Ärzte betrachtet, die

ihr Studium abgeschlossen und dadurch eine, mit der deutschen Approbation vergleichbare, Zulassung zur ärztlichen Tätigkeit erhalten haben. Der

Zulassung vorgelagerte Tätigkeiten an den Krankenhäusern sind demnach nicht Gegenstand der Betrachtung. In der Auswertung wird eine landes-

übliche, zeitliche Karriereentwicklung eines Arztes bis zur letzten Stufe entsprechend den Erfahrungswerten in den einzelnen Ländern unterstellt.

Gehaltsbestandteile:

Die Gehälter sind in drei Bestandteile gegliedert: fixe und variable Gehaltsbestandteile sowie zusätzliche Vergütungselemente. Die fixen

Gehaltsbestandteile umfassen dabei die im vorhinein mit dem Arbeitgeber für die Regelarbeitszeit vereinbarte bzw. erzielte Vergütung. Die

wöchentliche Regelarbeitszeit liegt dabei in der Regel zwischen 37 und 40 Stunden. Die variablen Gehaltsbestandteile basieren auf zusätzlich zu

vergütender Arbeitszeit der Ärzte, die sich aus Überstunden, Not- und Bereitschaftsdiensten und Zuschlägen für Nacht-/Wochenend- und

Feiertagsarbeit ergeben. Die variablen Gehaltsbestandteile wurden in der Auswertung entsprechend der durchschnittlichen, wöchentlichen

Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt. Diese wöchentliche Höchstarbeitszeit entspricht den Vorgaben der European Working Time Directive,

die bereits in den meisten betrachteten Ländern Anwendung findet. Höhere Arbeitszeiten in einzelnen Wochen sind möglich, müssen jedoch über

einen festgelegten Betrachtungszeitraum (beispielsweise 16 Wochen) wieder auf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche nivelliert werden.

Die zusätzlichen Vergütungselemente beinhalten alle Leistungen, die über die beiden zuvor genannten Gehaltsbestandteile hinaus gewährt werden.

Hierzu zählen beispielsweise zusätzliche Rentenansprüche, Urlaubsgeld oder Fahrtkostenerstattungen. Da die monetären Effekte und auch die

steuerlichen Auswirkungen dieser Leistungen in hohem Maße von der individuellen, auch steuerlichen, Situation des einzelnen Arztes abhängen,

wurde im Rahmen der Auswertung auf eine detaillierte Berechnung verzichtet und statt dessen ein prozentualer Wert der Summe aus fixen und

variablen Gehaltsbestandteilen hinzugerechnet. Entsprechend des Umfangs der gewährten, zusätzlichen Vergütungselemente in den jeweiligen

Ländern beträgt dieser prozentuale Zuschlag 0%, 2,5% oder 5,0% .

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2. Grundlagen der Auswertung

Auswertungssystematik (2/3)

Erläuterungen zur Auswertungssystematik

Explizit von der Betrachtung ausgenommen wurden Privatliquidationen der Ärzte bzw. Einnahmen, die die Ärzte aus privater Tätigkeit bzw.

Nebentätigkeit zu ihrem Anstellungsverhältnis erhalten, da hierzu für keines der betrachteten Länder belastbare Auswertungen verfügbar waren.

Umrechnung lokaler Währungen

Die Einkommensbandbreiten der Länder, die nicht der Euro-Zone angehören, wurden für das jeweilige Land basierend auf einem durchschnittlichen

Wechselkurs für das Jahr 2010 in Eurobeträge umgerechnet (Quelle: www.oanda.com).

Berechnung der Nettoeinkommen

Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person

ausgerichtet. Alle Berechnungen unterstellen, dass die Mitarbeiter im jeweiligen Staat ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Nach überschlägiger Prüfung durch KPMG Mitarbeiter der entsprechenden Länder existieren überwiegend keine Besonderheiten in Bezug auf die

Besteuerung und Sozialversicherungsbelastungen von in öffentlichen Krankenhäusern angestellten Ärzten. Somit erfolgte die Ermittlung nach den

allgemeinen Vorschriften für Arbeitnehmer. Auf einzelne Länderspezifika wird hingewiesen.

Die Ermittlung erfolgte jeweils auf Jahresbasis. Obwohl KPMG sich bemüht, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, kann KPMG nicht

garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden.

Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation.

Ausgehend von den Bandbreiten der Bruttoeinkommen wurde die Berechnung der Bandbreiten der Nettoeinkommen vorgenommen und die

Einkommensteuer sowie Sozialbeiträge separat ausgewiesen. Die Berechnung der Einkommensteuer und der Sozialbeiträge basiert dabei auf

folgenden Annahmen:

Für die Berechnung der Stufen 1 und 2 („Einstieg“ und „3-5 Jahre“) wurde ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder unterstellt.

Für die Berechnung der Stufen 3 bis 5 („5-8 Jahre“ bis „>12 Jahre mit umfassender Leitungstätigkeit“) wurde von einem verheirateten

Arbeitnehmer mit zwei Kindern ausgegangen.

Für alle Stufen wurde unterstellt, dass die angestellten Ärzte nicht der Kirchensteuerpflicht unterliegen.

Weitere individuelle Einflußfaktoren für die Höhe der Einkommensteuer und der Sozialbeiträge wurden aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht

berücksichtigt.

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2. Grundlagen der Auswertung

Auswertungssystematik (3/3)

Erläuterungen zur Auswertungssystematik

Die dargestellten Nettoeinkommen beinhalten folgende Annahmen hinsichtlich bestehender Länderspezifika:

Zusätzlich zur Einkommensteuer erhobene Vermögenssteuer (z.B. in der Schweiz) wurde aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht berücksichtigt.

In einigen Ländern (z.B. Schweden, Dänemark) werden sogenannte Lokalsteuern erhoben. Diese sind abhängig vom Wohnort/Tätigkeitsort des

Mitarbeiters. Die Berechnung der Nettoeinkommen in diesen Ländern basiert auf dem jeweiligen Landesdurchschnitt der Lokalsteuern.

In Österreich werden Bonuszahlungen günstiger besteuert als übrige Gehaltsbestandteile. Vor dem Hintergrund der vergleichsweise geringen

steuerlichen Auswirkung wird das gesamte Bruttoeinkommen der normalen Besteuerung unterworfen.

Berechnung der Kaufkraftparität und bereinigter Nettoeinkommen

Die Berechnung bereinigter Nettoeinkommen basiert auf Kaufkraftparitäten, die ausgehend von Deutschland als 100%-Basis entsprechend der

Informationen von EUROSTAT aus dem Jahr 2009 angewendet wurden. Die Berechnung stellt dar, welcher Betrag in Euro in den analysierten

Ländern erforderlich ist, um Leistungen aus einem Warenkorb zu erhalten, für die in Deutschland ein Euro gezahlt würde. Folgende

Kaufkraftparitäten wurden dabei angesetzt:

Dänemark € 1,34

Frankreich € 1,09

Niederlande € 1,06

Norwegen € 1,38

Österreich € 1,06

Schweden € 1,17

Schweiz € 1,39

Großbritannien € 0,93

Bei der Aufteilung der bereinigten Nettoeinkommen in fixe und variable Gehaltsbandbreiten handelt es sich um eine retrograde, anteilige

Berechnung basierend auf der ursprünglichen Zusammensetzung der Bruttoeinkommen.

Aus Darstellungsgründen wurde im Berichtstext auf eine Nennung der Geschlechter (z.B. Arzt/Ärztin) verzichtet. Die Darstellung gilt dabei

selbstverständlich stets für beide Geschlechter.

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3. Auswertung der Länder

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3. Auswertung der Länder

Übersicht

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis

1 Einstieg 71,5 103,4 28,1 31,8 40,7 58,2 50,1 78,6

2 3 - 5 Jahre 91,4 132,2 32,5 38,5 43,7 64,5 55,4 86,3

3 5 - 8 Jahre 109,2 157,9 40,5 97,3 78,1 137,8 60,0 112,9

4 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 140,1 202,6 66,1 101,4 89,8 206,4 73,8 117,2

5 > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 155,0 224,1 70,9 147,2 105,4 222,9 79,7 127,0

Bruttoeinkommen (T€)

Dänemark Frankreich Niederlande Norwegen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis

1 Einstieg 31,8 45,4 18,7 21,0 24,9 33,9 26,2 38,2

2 3 - 5 Jahre 41,0 55,9 21,5 25,0 26,5 36,8 28,7 41,2

3 5 - 8 Jahre 46,0 62,3 28,5 65,2 44,8 71,9 31,8 52,5

4 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 56,3 77,2 45,3 67,6 50,1 103,1 37,3 54,2

5 > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 61,3 84,5 48,3 91,9 57,2 110,6 39,7 57,9

Kaufkraftbereinigte Nettoeinkommen (T€)

Dänemark Frankreich Niederlande Norwegen

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3. Auswertung der Länder

Übersicht

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis

1 Einstieg 22,1 30,5 26,5 30,8 36,3 44,4 24,4 36,8

2 3 - 5 Jahre 24,6 31,9 28,2 32,0 38,2 52,7 28,5 47,9

3 5 - 8 Jahre 26,2 47,2 33,3 40,2 52,1 78,4 35,4 60,5

4 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 34,3 62,1 37,9 44,1 67,7 119,0 63,8 122,6

5 > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 37,5 70,0 40,2 68,6 94,5 185,0 70,9 133,0

Österreich Schweden Schweiz Großbritannien

Kaufkraftbereinigte Nettoeinkommen (T€)

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis

1 Einstieg 37,0 55,0 41,4 50,9 69,5 87,1 29,9 46,7

2 3 - 5 Jahre 42,9 57,5 44,6 53,7 73,7 105,7 35,5 63,8

3 5 - 8 Jahre 45,0 86,9 56,8 74,8 93,8 151,3 44,7 83,7

4 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 60,7 118,5 68,7 85,5 126,4 251,0 89,0 190,7

5 > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 66,7 135,1 75,0 151,5 190,2 418,3 100,2 210,5

Österreich Schweden Schweiz Großbritannien

Bruttoeinkommen (T€)

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3. Auswertung der Länder –

Dänemark

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3. Auswertung der Länder – Dänemark

Gehaltssystem

Erläuterungen zum Gehaltssystem

Gehaltssystem

Das Gehaltssystem dänischer Krankenhausärzte in öffentlichen Krankenhäusern basiert auf einem einheitlichen Tarifvertrag vom 1. April 2008.

Der wesentliche Anteil der Ärzte ist in öffentlichen Krankenhäusern tätig (entsprechend der Bettenzahl). Die Gehaltsstrukturen privater Kliniken sind

nicht öffentlich verfügbar.

Innerhalb des tariflich fixierten Gehaltssystems werden grundsätzlich acht verschiedene Gehaltsstufen unterschieden. Die typische Entwicklung der

dänischen Ärztelaufbahn sieht nach Verlassen der Universität zunächst eine, mit der deutschen Assistenzarztausbildung vergleichbare, Zeit von vier

bis acht Jahren bis zum Abschluss der Facharztausbildung vor. Im Anschluss erfolgt regelmäßig die Beförderung zum Abteilungsarzt. Hieran

schließt sich nach weiteren vier Jahren die Position des Oberarztes an. Die weitere Entwicklung zum leitenden Oberarzt hängt stark von den Zielen

und Kompetenzen des einzelnen Arztes ab. Der dänische Chefarzt verantwortet nahezu ausschließlich Managementthemen und entspricht somit

nicht seinem deutschen Namensäquivalent. Die skizzierte Entwicklung unterliegt keinem Automatismus sondern richtet sich nach der Leistung und

Befähigung des jeweiligen Arztes.

Fixe Gehaltsbestandteile: Das fixe Einkommen setzt sich aus fünf Bestandteilen zusammen: Es handelt sich dabei zunächst um das

tarifvertraglich gesicherte Grundgehalt. Zusätzlich erhalten Krankenhausärzte einen qualifikationsabhängigen Zuschlag (Tillaeg). Die

Zuschlagshöhe richtet sich im Wesentlichen nach Ausbildungsstand sowie Zugehörigkeitsdauer. Ergänzend wird ein Zuschlag zur Kompensation

erschwerter Arbeitsbedingungen (Schichtdienst, Arbeit zu ungünstigen Zeiten, etc.) gezahlt. Das Gehalt dänischer Krankenhausärzte umfasst

weiterhin Urlaubsgeld sowie einen Beitrag zur Altersvorsorge.

Variable Bestandteile: Das variable Einkommen umfasst allein Entgelte für erbrachte Mehrleistungen in Form von Überstunden. Grundlage hierfür

sind individuelle freiwillige Vereinbarungen zur Mehrarbeit. Performance-orientierte Zahlungen existieren nicht. Die geleisteten Überstunden werden

mit einem Faktor von 1,5 bewertet und entweder vollständig ausgezahlt oder sofern möglich in Form von Freizeit (100%) ergänzt um eine finanzielle

Entschädigung (50%) ausgeglichen. Das Überstundenniveau dänischer Krankenhausärzte ist eher niedrig und stellt nur ca. 1% – 2% des

Gesamteinkommens dar. Eine leistungsbasierte variable Vergütung erfolgt einzig auf individueller Basis. Hierzu liegen keine öffentlich zugänglichen

Daten vor.

Zusätzliche Vergütungselemente: Zusätzliche Vergütungselemente haben im Gehaltssystem dänischer Krankenhausärzte keine Bedeutung,

insbesondere aufgrund der restriktiven Steuerpolitik, die gewährte Vorteile überproportional stark besteuert.

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3. Auswertung der Länder – Dänemark

Gehaltssystem

Erläuterungen zum Gehaltssystem

Weitere quantitative Einflussfaktoren

Die Standardarbeitszeit im ärztlichen Dienst in öffentlichen dänischen Krankenhäusern beträgt durchschnittlich 37 Stunden pro Woche. Zur

Berechnung ist der Betrachtungszeitraum grundsätzlich eine Periode von 14 Wochen. Das Überstundenniveau ist in dänischen Krankenhäusern

niedrig. Krankenhausärzte haben Anspruch auf sechs Wochen Jahresurlaub pro Jahr, der damit 30 Urlaubstagen entspricht.

In Dänemark besteht die Möglichkeit für jeden Krankenhausarzt (ab Facharztlevel) zusätzlich privatärztlich tätig zu sein. Formale Voraussetzung ist

ein entsprechender Antrag an den Arbeitgeber nebst Beschreibung und Umfang der Tätigkeit. Die finale Erlaubnis erteilt das Krankenhaus, in dem

der Antragsteller angestellt ist. Genaue Daten hinsichtlich des Umfangs privater Tätigkeit liegen nicht öffentlich vor.

Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren

Die Arbeitsbelastung in dänischen Krankenhäusern entspricht auskunftsgemäß dem europäischen Standard und ist von einem zunehmenden

Leistungsdruck in der Krankenversorgung geprägt. Die Fokussierung auf wenige, größere Krankenhäuser wird dem weiter Rechnung tragen.

Die Belastung durch Überstunden nimmt mit zunehmender Zugehörigkeit und Seniorität zu, erreicht mit einem bewerteten Anteil von 1% bis 2% des

Gesamteinkommens jedoch keine wesentliche Bedeutung.

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3. Auswertung der Länder – Dänemark

Gehaltssystem

Dänemark - Bruttoeinkommen (€)

Fix Variabel Zusätzlich Bruttoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis in % von bis

1* Einstieg 71.492 71.492 0 31.882 0 0 0,0% 71.492 103.374

2* 3 - 5 Jahre 91.400 91.400 0 40.760 0 0 0,0% 91.400 132.160

3** 5 - 8 Jahre 109.228 109.228 0 48.710 0 0 0,0% 109.228 157.937

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 140.083 140.083 0 62.470 0 0 0,0% 140.083 202.553

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 154.973 154.973 0 69.110 0 0 0,0% 154.973 224.083

Nettoeinkommen (€)

Einkommensteuer Sozialbeiträge Nettoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis

1* Einstieg 28.844 42.477 145 145 42.503 60.752

2* 3 - 5 Jahre 36.338 57.236 145 145 54.917 74.779

3** 5 - 8 Jahre 47.575 74.447 145 145 61.508 83.345

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 64.597 99.061 145 145 75.341 103.347

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 72.812 110.939 145 145 82.016 112.999

Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€)

Kaufkraftparität 1,34

Fix*** Variabel Zusätzlich Nettoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis

1* Einstieg 31.768 31.403 0 14.004 0 0 31.768 45.407

2* 3 - 5 Jahre 41.046 38.654 0 17.238 0 0 41.046 55.891

3** 5 - 8 Jahre 45.972 43.082 0 19.212 0 0 45.972 62.294

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 56.312 53.421 0 23.823 0 0 56.312 77.244

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 61.301 58.410 0 26.048 0 0 61.301 84.458

* Ledig, keine Kinder

** Verheiratet, zwei Kinder

*** Die fixen Bruttoeinkommen weisen keine Bandbreiten auf. Dadurch ist die obere Grenze der kaufkraftbereinigten Nettoeinkommen („Fix bis …“) geringer als die untere Grenze („Fix von …“),

weil insgesamt höhere Steuern/Sozialbeiträge auf die obere Grenze der Einkommen entfallen.

Wechselkurs 1 DKK = 0,1343 €

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3. Auswertung der Länder –

Frankreich

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Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte

vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

3. Auswertung der Länder – Frankreich

Gehaltssystem

Erläuterungen zum Gehaltssystem

Gehaltssystem

Grundlage der Entlohnung französischer Krankenhausärzte in öffentlichen Einrichtungen ist der Erlass des Ministeriums für Gesundheit und Sport

vom 1. Juli 2010. Daten hinsichtlich der privaten Träger sind nicht öffentlich zugänglich.

Fixe Gehaltsbestandteile: Das Gehaltssystem unterscheidet drei verschiedene Arztgruppen. Die erste Stufe bilden die „Internes“. Diese sind

vergleichbar mit den deutschen Assistenzärzten in der Facharztausbildung. Die Verweildauer in dieser Stufe beträgt durchschnittlich fünf Jahre.

Das feste Gehalt setzt sich zusammen aus dem Fixum, einem Zuschlag für Teilzeitvorgaben während der ersten zwei Jahre sowie einem Zuschlag

für besondere Verantwortung in den letzten beiden Jahren. Ergänzend werden in besonderen Fällen Zuschläge für Miet- und

Verpflegungsaufwendungen gewährt. Mit dem Bestehen der Facharztausbildung besteht die Wahlmöglichkeit zur Niederlassung oder der weitere

Verbleib als „Assistent“ in einem Universitäts- oder Allgemeinkrankenhaus für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren. Das Gehalt in dieser Stufe

setzt sich aus dem Fixum, einem Vollzeitzuschlag sowie einem monatlichen Zuschlag für die Arbeit in mehreren öffentlichen Krankenhäusern

zusammen. Es schließt sich ein nationales Auswahlverfahren an, welches über eine quasi Verbeamtung als Krankenhausarzt entscheidet.

Nach erfolgreichem Durchlaufen des Auswahlverfahrens besteht die Möglichkeit für Ärzte in Universitätskliniken in der Lehre mitzuwirken sowie ein

weiteres nationales Auswahlverfahren zu durchlaufen, um Professor/in zu werden. Die Gehälter setzen sich zusammen aus dem Fixum sowie

weiteren Zuschlägen für die ausschließliche Tätigkeit in einem öffentlichen Krankenhaus, einem Zuschlag für die Tätigkeit in mehreren Häusern

sowie einen Zuschlag für sektorübergreifende Arbeit. Das Gehaltssystem der Krankenhausärzte „Praticiens hospitaliers“ umfasst zwölf

Gehaltsstufen, die durchschnittlich innerhalb von jeweils zwei Jahren durchlaufen werden. Grundsätzlich sind die Gehälter der Krankenhaus- und

der Universitätsärzte vergleichbar.

Variable Gehaltsbestandteile: Die variable Vergütung der Assistenzärzte (Internes) wird in der Anweisung des Ministeriums für Gesundheit und

Sport vom 12. Juli 2010 zur Erstattung von Diensten geregelt und umfasst einzig die Vergütung von Nachtdiensten und Rufbereitschaften. Die

variable Vergütung der übrigen Arztgruppen im Krankenhaus umfasst sowohl finanzielle Entschädigung für Dienste und Rufbereitschaften,

Überstunden als auch einen leistungsabhängigen Bestandteil von bis zu 15% des Bruttoeinkommens.

Zusätzliche Vergütungselemente: Das Gehaltssystem der Krankenhausärzte sieht keine zusätzlichen Vergütungsbestandteile vor.

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3. Auswertung der Länder – Frankreich

Gehaltssystem

Erläuterungen zum Gehaltssystem

Weitere quantitative Einflussfaktoren

Ärzte in Krankenhäusern dürfen ab Erreichen der Facharztstufe eigenständig Privatpatienten behandeln und abrechnen. Diese Erlöse können bis zu

50% des Fixgehaltes ausmachen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zusätzlich in privaten Kliniken als Facharzt zu arbeiten.

Die Nebeneinkünfte aus Privatliquidationen oder privater Facharzttätigkeit wurden wie auch bei den anderen Ländern nicht in der Berechnung

berücksichtigt, da keine belastbaren Informationen zur Höhe und Zusammensetzung gefunden werden konnten.

Die Standardarbeitszeit französischer Ärzte beträgt 35 Stunden pro Woche und kann flexibel auf bis zu 48 Stunden erhöht werden. Der

Urlaubsanspruch französischer Ärzte in öffentlichen Krankenhäusern beträgt standardmäßig 25 Tage pro Jahr.

Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren

Innerhalb von Frankreich existieren große Unterschiede im Hinblick auf die Anzahl niedergelassener Ärzte. Dies führt zur Gewährung von

besonderen Zuschlägen bei Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in weniger attraktiven Gegenden. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um

Steuervergünstigungen und keine expliziten Lohnzuschläge.

Alle französischen Krankenhausärzte sind verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Weiterhin besteht im französischen Gesundheitssystem im niedergelassenen Sektor Niederlassungsfreiheit.

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3. Auswertung der Länder – Frankreich

Gehaltssystem

Frankreich - Bruttoeinkommen (€)

Fix Variabel Zusätzlich Bruttoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis in % von bis

1* Einstieg 20.961 22.729 7.141 9.090 0 0 0,0% 28.102 31.819

2* 3 - 5 Jahre 25.348 29.368 7.141 9.090 0 0 0,0% 32.489 38.459

3** 5 - 8 Jahre 30.141 64.809 10.396 32.443 0 0 0,0% 40.537 97.252

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 55.660 68.134 10.396 33.270 0 0 0,0% 66.055 101.405

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 60.481 104.770 10.396 42.389 0 0 0,0% 70.877 147.159

Nettoeinkommen (€)

Einkommensteuer Sozialbeiträge Nettoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis

1* Einstieg 1.537 1.917 6.067 6.871 20.498 23.031

2* 3 - 5 Jahre 1.986 2.883 7.016 8.247 23.487 27.329

3** 5 - 8 Jahre 650 6.077 8.658 19.866 31.229 71.309

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 2.813 6.759 13.700 20.687 49.542 73.959

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 3.317 17.068 14.655 29.553 52.905 100.538

Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€)

Kaufkraftparität 1,09

Fix Variabel Zusätzlich Nettoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis

1* Einstieg 13.971 15.033 4.760 6.012 0 0 18.731 21.045

2* 3 - 5 Jahre 16.745 19.070 4.717 5.903 0 0 21.462 24.973

3** 5 - 8 Jahre 21.218 43.424 7.318 21.738 0 0 28.537 65.162

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 38.147 45.409 7.125 22.174 0 0 45.271 67.583

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 41.253 65.408 7.091 26.463 0 0 48.344 91.871

* Ledig, keine Kinder

** Verheiratet, zwei Kinder

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3. Auswertung der Länder –

Niederlande

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3. Auswertung der Länder – Niederlande

Gehaltssystem

Erläuterungen zum Gehaltssystem

Gehaltssystem

Ärzte in niederländischen Krankenhäusern werden grundsätzlich auf drei unterschiedliche Arten entlohnt: als angestellter Arzt in

Universitätskliniken, als angestellter Arzt in Allgemeinkrankenhäusern oder als selbstständiger Arzt. Grundlage der Entlohnung niederländischer

Krankenhausärzte ist für Allgemeinkrankenhäuser das seit 1. Januar 2011 gültige Tarifwerk „CAO Ziekenhuizen“ und für Universitätskliniken das

seit März 2010 gültige Tarifwerk „ CAO – Universitair Medische Centra”. Daten hinsichtlich der Einkommen selbstständiger Ärzte und Einkommen

von Ärzten in privaten Einrichtungen sind nicht öffentlich zugänglich.

Das Gehaltssystem in Allgemeinkrankenhäusern und Universitätskliniken unterscheidet zwei verschiedene Arztgruppen. Die erste Stufe bilden die

„Artsassistenten“. Diese verfügen über eine Approbation und sind mit den deutschen Assistenzärzten vergleichbar. Da die Weiterbildungsplätze zur

Facharztausbildung je nach Fachgesellschaft kontingentiert sind, ergibt sich für diese Ärzte oft erst nach mehreren Jahren klinischer Tätigkeit die

Möglichkeit, auf eine der Stellen „in opleiding“, das heißt in die Facharztausbildung, zu wechseln. Die Verweildauer in dieser Stufe wird mit

durchschnittlich fünf Jahren angenommen.

Fixe Gehaltsbestandteile: Das feste Gehalt setzt sich zusammen aus dem Fixum, dem Urlaubsgeld in Höhe von 8% des Jahresbruttogehaltes und

für Ärzte, die bei Universitätskliniken beschäftigten sind, der Zahlung eines dreizehnten Monatsgehaltes. Mit dem Bestehen der Facharztausbildung

können Krankenhausärzte als „Medisch Specialist” (Allgemeinkrankenhäuser) beziehungsweise „Universitair Medisch Specialist”

(Universitätskliniken) beschäftigt werden. Mit zunehmender Verweildauer in dieser Stufe können Ärzte in Allgemeinkrankenhäusern teilweise

beziehungsweise in vollem Umfang Leitungsfunktionen bis hin zur Funktion als „Afdelingshoofd” (Chefarzt) übernehmen. Für Ärzte in

Universitätskliniken besteht die Möglichkeit in der Lehre als „Hoogleraar“ (Hochschullehrer) beziehungsweise mit voller Leitungs- und Lehrfunktion

als „Hoogleraar / Afdelingshoofd” (Chefarzt) zu arbeiten. Das feste Gehalt in dieser Stufe setzt sich ebenso aus dem Fixum, dem Urlaubsgeld in

Höhe von 8% des Bruttojahresgehaltes und für bei Universitätskliniken beschäftigten Ärzten der Zahlung eines dreizehnten Monatsgehaltes

zusammen.

Variable Bestandteile: Die variable Vergütung der angestellten Ärzte ist im Wesentlichen tarifvertraglich geregelt und umfasst insbesondere die

finanzielle Entschädigung für Dienste, Rufbereitschaften und Überstunden. Für Krankenhausärzte kann die Vergütung dafür bis zu 20% des

Bruttojahresgehaltes (Universitätskliniken) beziehungsweise 21% des Bruttojahresgehaltes (Allgemeinkrankenhäuser) betragen. Darüber hinaus

stellt in Universitätskliniken eine leistungs- beziehungsweise erfolgsabhängige Vergütung von bis zu 8% des Bruttojahresgehaltes einen

wesentlichen Bestandteil des variablen Einkommens der Krankenhausärzte dar.

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3. Auswertung der Länder – Niederlande

Gehaltssystem

Erläuterungen zum Gehaltssystem

Weitere quantitative Einflussfaktoren

Die tarifliche Arbeitszeit für angestellte Ärzte beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche und kann flexibel auf bis zu 48 Stunden erhöht werden.

Das geleistete Überstundenniveau in niederländischen Krankenhäusern ist niedrig. Der jährliche Urlaubsanspruch niederländischer angestellter

Ärzte beträgt rund 23 Tage und erhöht sich mit dem Alter der Ärzte um bis zu 6 Tage.

Aufwendungen der angestellten Ärzte für den Weg von der Wohn- zur Arbeitsstätte werden vom Arbeitgeber erstattet. Ebenso werden

Umzugskosten anlässlich eines Wechsels des Arbeitgebers bis zu einem Höchstsatz von 10% des Einkommens übernommen. Darüber hinaus

werden Aufwendungen zur Ausübung der Arzttätigkeit (z.B. Werbungskosten) vom Arbeitgeber erstattet.

In den Niederlanden besteht in öffentlichen Krankenhäusern die besondere Möglichkeit, als selbstständiger Facharzt zu arbeiten. Dieser Umstand

ermöglicht es Fachärzten, teilweise deutlich höhere Einkommen als in einem Angestelltenverhältnis zu erzielen. Jede Fachdisziplin bildet hierbei

eine Partnerschaft, die als Einheit gegenüber dem Krankenhaus auftritt. Voraussetzung zum Eintritt in diese Partnerschaft ist die Zahlung einer

Einlage, die ratierlich geleistet werden kann. Das durchschnittliche Einkommen der Fachärzte in der Partnerschaft liegt je nach Fachbereich

zwischen rund T€ 200 und T€ 400, durchschnittlich bei ca. T€ 300. Von diesem abgezogen wird ein an das Krankenhaus zu entrichtendes

Nutzungsentgelt in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität der zur Verfügung gestellten Einrichtungen.

Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren

In der Regel bestehen innerhalb niederländischer Krankenhäuser flache, hierarchische Strukturen. Die Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen

für Berufshaftpflichtversicherungen ist auskunftsgemäß individuell abhängig von der ausgeübten Fachrichtung und nicht einheitlich geregelt.

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3. Auswertung der Länder – Niederlande

Gehaltssystem

Niederlande - Bruttoeinkommen (€)

Fix Variabel Zusätzlich Bruttoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis in % von bis

1* Einstieg 39.676 44.338 0 12.415 992 1.419 2,5% 40.668 58.171

2* 3 - 5 Jahre 42.627 49.182 0 13.771 1.066 1.574 2,5% 43.693 64.527

3** 5 - 8 Jahre 76.193 105.014 0 29.404 1.905 3.360 2,5% 78.098 137.778

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 87.620 166.400 0 34.944 2.191 5.034 2,5% 89.811 206.378

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 102.856 179.712 0 37.740 2.571 5.436 2,5% 105.427 222.888

Nettoeinkommen (€)

Einkommensteuer Sozialbeiträge Nettoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis

1* Einstieg 5.870 13.735 8.502 8.575 26.296 35.861

2* 3 - 5 Jahre 7.143 17.037 8.502 8.575 28.048 38.915

3** 5 - 8 Jahre 24.093 55.127 6.679 6.679 47.326 75.972

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 30.188 90.799 6.679 6.679 52.944 108.900

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 38.305 99.384 6.679 6.679 60.443 116.825

Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€)

Kaufkraftparität 1,06

Fix Variabel Zusätzlich Nettoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis

1* Einstieg 24.280 25.869 0 7.243 607 828 24.887 33.940

2* 3 - 5 Jahre 25.898 28.072 0 7.860 647 898 26.545 36.830

3** 5 - 8 Jahre 43.698 54.804 0 15.345 1.092 1.754 44.791 71.902

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 48.885 83.101 0 17.451 1.222 2.514 50.107 103.066

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 55.810 89.148 0 18.721 1.395 2.697 57.205 110.566

* Ledig, keine Kinder

** Verheiratet, zwei Kinder

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3. Auswertung der Länder –

Norwegen

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3. Auswertung der Länder – Norwegen

Gehaltssystem

Erläuterungen zum Gehaltssystem

Gehaltssystem

Das Gehaltssystem angestellter Ärzte in öffentlichen norwegischen Krankenhäusern basiert auf Tarifverträgen zwischen der Ärztevertretung und

den jeweiligen Regionen. Diese decken den Zeitraum 1. Mai 2010 bis 30. April 2012 ab. Grundsätzlich existiert ein einheitlicher Tarifvertrag für alle

Krankenhausärzte in öffentlichen Häusern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Krankenhausebene individuelle Tarifverträge zu schließen,

die hinsichtlich Gehalt und Arbeitszeit zum Standardvertrag variieren. Hierzu liegen keine öffentlich verfügbaren Daten vor. Ebenso liegen keine

Daten zu Gehaltsstrukturen in privaten Krankenhäusern vor.

Das Gehaltssystem in öffentlichen Krankenhäusern unterscheidet insgesamt fünf Gehaltsstufen. Die erste Stufe stellt der sog. Turnusarzt dar. Nach

Ablauf von 18 Monaten wird regelmäßig die nächste Stufe des Arztes in Spezialisierung erreicht. Die Spezialisierung zum Facharzt dauert

durchschnittlich sieben bis acht Jahre und unterteilt sich in drei Stufen zu jeweils ca. zwei Jahren, die durch Abschlussprüfungen abgeschlossen

werden müssen bevor die nächste Stufe erreicht wird. Nach Abschluss der Facharztausbildung folgt die Stufe des Oberarztes. Dieser stellt die

höchste Hierarchiestufe dar. Die weitere Karriereentwicklung umfasst die Übernahme von Leitungsaufgaben bzw. eines höheren

Verantwortungsgrades. Die Position des Chefarztes unterscheidet sich zu der des deutschen Chefarztes. In Norwegen verfügen Chefärzte über

eine geringer ausgeprägte Autorität sowie regelmäßig keine alleinige Entscheidungsbefugnis.

Fixe Gehaltsbestandteile: Das fixe Einkommen setzt sich grundsätzlich aus dem Basislohn und einem Zuschlag bei vorhandenem Doktortitel

zusammen. Weiterhin erhöhen Zuschläge für besondere Aufgaben wie Abteilungsleitung das Fixgehalt. Individuelle Zuschläge sind zusätzlich

verhandelbar.

Variable Bestandteile: Das variable Einkommen umfasst die Vergütung von Überstunden und Diensten. Grundsätzlich werden in Norwegen

Überstunden und Dienste im Vorfeld mit den Mitarbeitern für einen bestimmten Zeitraum geplant und vereinbart. Ungeplant anfallende Überstunden

und Dienste werden mit einem erhöhten Zuschlag auf Basis des Grundeinkommens vergütet. Es existiert keine einheitliche Regelung zur Zahlung

leistungsorientierter Zuschläge.

Zusätzliche Vergütungselemente: Die Tarifverträge sowie das Gehaltssystem der norwegischen Krankenhausärzte beinhalten keine zusätzlichen

Vergütungsbestandteile.

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3. Auswertung der Länder – Norwegen

Gehaltssystem

Erläuterungen zum Gehaltssystem

Weitere quantitative Einflussfaktoren

Die vertraglich definierte Standardarbeitszeit norwegischer Krankenhausärzte in öffentlichen Kliniken beträgt 40 Stunden pro Woche und kann

individuell auf maximal 60 Stunden erhöht werden. Im Durchschnitt arbeiten Krankenhausärzte zwischen 52 und 60 Stunden pro Woche. Es

existiert eine Kernarbeitszeit von 7 Uhr bis 17 Uhr in der alle elektiven Behandlungen und Eingriffe stattfinden müssen. Alle in öffentlichen

Krankenhäusern angestellten Ärzte haben Anspruch auf 25 Tage Jahresurlaub von denen drei Wochen in der Hauptsaison liegen müssen und nur

zwei Wochen flexibel einsetzbar sind. Zusätzlich haben norwegische Krankenhausärzte durchschnittlich fünf Wochen Freizeitausgleich für

geleistete Dienste bzw. zur Nivellierung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit. In der Auswertung wird die Vergütung auf eine Höchstarbeitszeit

von 48 Stunden begrenzt.

Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren

Norwegen zeichnet sich durch starke Unterschiede in der Bevölkerungsdichte und Wohnortattraktivität aus. Vor diesem Hintergrund werden in

bestimmten Fachrichtungen und Regionen Gehaltszuschläge von bis zu 200% gewährt.

Zusätzliche individuelle Vergütungen zwischen Arzt und Krankenhaus unter Berücksichtigung von besonderen Kompetenzen, Erfahrungen,

Qualifikationen oder anderen Faktoren, können individualvertraglich vereinbart werden. Diese Verhandlungen werden im März / April eines jeden

Jahres durchgeführt.

Ab einem Alter von 58 Jahren müssen norwegische Krankenhausärzte keine Nachtdienste mehr leisten. Im Alter von 60 Jahren entfallen zusätzlich

die Bereitschaftsdienste. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter von Ärzten in norwegischen Krankenhäusern beträgt 62 Jahre. Norwegische

Krankenhausärzte haben grundsätzlich die Möglichkeit, zusätzlich in Privatkliniken zu arbeiten. Dies setzt jedoch eine Erlaubnis durch das

Krankenhaus mit dem ein Anstellungsverhältnis besteht voraus. Auskunftsgemäß wird diese Erlaubnis häufig nicht erteilt. Es liegen hierzu keine

öffentlich verfügbaren Daten vor.

Aufgrund von Schichtarbeit, Diensten und hohen Wochenarbeitsstunden steht Krankenhausärzten die Gewährung eines Freizeitausgleiches zu.

Auskunftsgemäß ist es jedoch aufgrund des Ärztemangels vielfach nicht möglich, den Ausgleich tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

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3. Auswertung der Länder – Norwegen

Gehaltssystem

Wechselkurs 1 NOK = 0,1247 €

Norwegen - Bruttoeinkommen (€)

Fix Variabel Zusätzlich Bruttoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis in % von bis

1* Einstieg 50.067 54.432 0 24.176 0 0 0,0% 50.067 78.607

2* 3 - 5 Jahre 55.367 59.731 0 26.530 0 0 0,0% 55.367 86.261

3** 5 - 8 Jahre 60.043 78.187 0 34.727 0 0 0,0% 60.043 112.914

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 73.822 81.304 0 35.884 0 0 0,0% 73.822 117.189

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 79.683 88.412 0 38.574 0 0 0,0% 79.683 126.986

Nettoeinkommen (€)

Einkommensteuer Sozialbeiträge Nettoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis

1* Einstieg 9.928 19.780 3.905 6.131 36.234 52.696

2* 3 - 5 Jahre 11.412 22.621 4.319 6.729 39.636 56.911

3** 5 - 8 Jahre 11.430 31.545 4.680 8.806 43.933 72.563

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 16.536 33.253 5.756 9.134 51.530 74.802

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 18.683 37.173 6.209 9.898 54.791 79.915

Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€)

Kaufkraftparität 1,38

Fix Variabel Zusätzlich Nettoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis

1* Einstieg 26.235 26.420 0 11.735 0 0 26.235 38.155

2* 3 - 5 Jahre 28.698 28.533 0 12.673 0 0 28.698 41.207

3** 5 - 8 Jahre 31.810 36.381 0 16.159 0 0 31.810 52.539

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 37.311 37.576 0 16.584 0 0 37.311 54.160

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 39.672 40.286 0 17.577 0 0 39.672 57.863

* Ledig, keine Kinder

** Verheiratet, zwei Kinder

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3. Auswertung der Länder –

Österreich

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3. Auswertung der Länder – Österreich

Gehaltssystem

Erläuterungen zum Gehaltssystem

Gehaltssystem

Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Vergütung der Ärzte sind die Spitalsgesetze, Besoldungsvorschriften und Entlohnungstabellen der

einzelnen Bundesländer. In diesen sind wesentliche Aspekte wie die Arbeitszeit, der Urlaub und die einzelnen Gehaltsbestandteile für

Krankenhausärzte geregelt. Aufgrund der Zuständigkeit der Bundesländer sind diese Regelungen nicht einheitlich. Für jedes Bundesland gelten

gesonderte Regelungen für die Berechnung des monatlichen Entgeltes und die variablen und fixen Zulagen. Die Bezeichnung der Karrierestufen

variiert in Österreich von Bundesland zu Bundesland. In der Regel werden die Bezeichnungen Turnus- oder Sekundararzt, Assistenzarzt und

Oberarzt genutzt.

Das fixe Gehalt setzt sich zusammen aus dem Grundgehalt und gesetzlichen Zulagen. Teilweise sind zusätzlich feste monatliche Pauschalen

vorgesehen. Diese umfassen Gefahrenzulagen oder Mehrdienstleistungsvergütungen, mit denen Überschreitungen der Wochenarbeitszeit bis zu

einer Grenze von fünf Stunden im Vorhinein abgegolten werden. Grundlage für die Berechnung des monatlichen Entgelts sind die jeweils in dem

Bundesland zur Anwendung kommenden Gehaltstabellen. Die Einstufung in die Entlohnungsgruppen und -stufen ist abhängig von der Dauer der

Berufstätigkeit und der fachlichen Qualifikation. In einigen Bundesländern wird das Grundgehalt durch fixe Sonderzulagen ergänzt, die bis zu zwei

Monatsgehälter ausmachen können.

Zur Höhe der Vergütung von Ärzten in leitender Position können im Rahmen dieser Studie keine allgemeingültigen Angaben gemacht werden.

Einen Anhaltswert kann die Besoldungsordnung Wien geben. Nach dieser beziehen Abteilungsleiter ein Grundgehalt in einer Spanne von € 60.000

bis € 100.000 (ohne Zulagen und Sonderzulagen). Ärztliche Direktoren als Mitglied der Führung beziehen ein Grundgehalt von € 65.110 bis €

105.453 (ohne Zulagen und Sonderzulagen).

Variable Bestandteile: Variable Bestandteile stellen für die Ärzte einen bedeutenden Anteil des Einkommens dar. Vergütet werden Überstunden,

Nachtdienste, Sonn- und Feiertagszuschläge und Rufbereitschaft. Die Höhe dieser Zulagen ergibt sich ebenfalls aus den entsprechenden

Spitalsgesetzen und Besoldungsvorschriften.

Zusätzliche Vergütungselemente: In Österreich ist die betriebliche Mitarbeitervorsorge für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen

Vertrag beruhen, obligatorisch. Die Höhe der zusätzlichen Vergütungselemente wurde mit 2,5% auf die Summe von fixem und variablem

Einkommen berechnet.

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vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

3. Auswertung der Länder – Österreich

Gehaltssystem

Erläuterungen zum Gehaltssystem

Weitere quantitative Einflussfaktoren

Zusätzliche Honorare können aus der Versorgung von Patienten mit einer privaten Krankenzusatzversicherung generiert werden. Diese Patienten

werden als „stationäre Patienten in der Sonderklasse“ bezeichnet. Die leitenden Ärzte sind berechtigt, von Patienten der Sonderklasse ein Honorar

zu vereinnahmen. Dieses soll mit den nachgeordneten Ärzten der Abteilung geteilt werden. Der Verteilungsschlüssel hängt dabei von den

Honorarregelungen der einzelnen Bundesländer ab. Bei leitenden Ärzten können Sonderklassen-Honorare das Regeleinkommen bei weitem

übersteigen. Über die durchschnittliche Höhe der Sonderklassen-Honorare liegen keine Informationen vor.

Das Grundgehalt basiert auf einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die gesetzlich geregelte wöchentliche Höchstarbeitszeit

beträgt 60 Stunden. Sie darf in einer Spanne von 17 Wochen den Durchschnitt von 48 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann dieser

Zeitraum durch Betriebsvereinbarungen auf bis zu 26 Wochen ausgedehnt werden als auch die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Einzelfall im

Rahmen von Betriebsvereinbarungen auf bis zu 72 Stunden ausgedehnt werden. In der Auswertung wird die Vergütung auf eine Höchstarbeitszeit

von 48 Stunden begrenzt.

Der Urlaubsanspruch ist in den gesetzlichen Regelungen unterschiedlich geregelt. In der Regel wird ein Anspruch von 30 Werktagen je

Kalenderjahr für jüngere Arbeitnehmer gewährt. Mit zunehmendem Alter steigt der Anspruch auf bis zu 36 Tage. Es besteht darüber hinaus die

Möglichkeit, Fortbildungsurlaub von bis zu sechs Tagen zu beantragen.

Das derzeitige Renteneintrittsalter für Frauen ist das 60. Lebensjahr. Es erfolgt eine Anhebung des Eintrittsalters bei Frauen zwischen 2024 und

2033 auf 65 Jahre. Das Renteneintrittsalter für Männer liegt bereits bei 65 Jahren.

Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren

Trotz gesetzlicher Vorgaben haben viele Kliniken Probleme, arbeitszeitgesetzkonforme Dienstpläne aufzustellen. Gemäß einer Befragung unter

2.300 Ärzten überschreiten 24% der Ärzte die durchschnittliche, gesetzliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden pro Woche.

Insbesondere während der Facharztausbildung nutzen viele Ärzte Nacht- und Wochenenddienste zur Aufwertung des Grundgehalts. Ärzte in der

Facharztausbildung kritisieren, dass sie während der Assistenzzeit einen nicht unerheblichen Arbeitsanteil für administrative und nicht-medizinische

Tätigkeiten aufwenden.

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3. Auswertung der Länder – Österreich

Gehaltssystem

Österreich - Bruttoeinkommen (€)

Fix Variabel Zusätzlich Bruttoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis in % von bis

1* Einstieg 36.142 41.865 0 11.749 904 1.340 2,5% 37.046 54.954

2* 3 - 5 Jahre 41.865 43.505 0 12.627 1.047 1.403 2,5% 42.912 57.535

3** 5 - 8 Jahre 43.909 66.696 0 18.125 1.098 2.121 2,5% 45.007 86.942

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 59.250 91.623 0 24.009 1.481 2.891 2,5% 60.731 118.523

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 65.110 105.453 0 26.363 1.628 3.295 2,5% 66.738 135.111

Nettoeinkommen (€)

Einkommensteuer Sozialbeiträge Nettoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis

1* Einstieg 7.052 13.851 6.694 8.912 23.300 32.191

2* 3 - 5 Jahre 9.135 14.969 7.754 8.912 26.023 33.654

3** 5 - 8 Jahre 9.210 28.168 8.133 8.912 27.664 49.862

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 15.627 43.959 8.912 8.912 36.192 65.652

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 18.223 52.253 8.912 8.912 39.603 73.946

Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€)

Kaufkraftparität 1,06

Fix Variabel Zusätzlich Nettoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis

1* Einstieg 21.514 23.210 0 6.514 538 743 22.051 30.467

2* 3 - 5 Jahre 24.028 24.084 0 6.990 601 777 24.629 31.851

3** 5 - 8 Jahre 25.543 36.201 0 9.838 639 1.151 26.182 47.190

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 33.418 48.033 0 12.587 835 1.515 34.253 62.135

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 36.567 54.623 0 13.656 914 1.707 37.481 69.985

* Ledig, keine Kinder

** Verheiratet, zwei Kinder

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3. Auswertung der Länder –

Schweden

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3. Auswertung der Länder – Schweden

Gehaltssystem

Erläuterungen zum Gehaltssystem

Gehaltssystem

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Regelungen zu den ärztlichen Gehältern. Es existiert jedoch ein Abkommen („Läkaravtal“) zwischen den

öffentlichen Arbeitgebern und dem schwedischen Ärzteverband, das Rahmenbedingungen für die Anstellungsverhältnisse der Ärzte festlegt, aber

nicht die Gehaltshöhe bestimmt. Das Gehalt wird individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt und richtet sich nach der jeweiligen

Position, dem Aufgabenbereich, dem Erfahrungsspektrum und der aktuellen Arbeitsmarktsituation. Dieses System individueller und differenzierter

Gehaltsvereinbarungen führt zu deutlichen Schwankungsbreiten bei den Gehältern der Ärzte.

Das Abkommen „Läkaravtal“ enthält unter anderem folgende Rahmenbedingungen für die Anstellungsverhältnisse der Ärzte: die Regelarbeitszeit,

Leitlinien für die Vergütung von Mehrarbeit bzw. Arbeit außerhalb der Regelarbeitszeiten und an Sonn- und Feiertagen, Zuschläge für Bereitschafts-

und Notdienste sowie den Urlaubsanspruch in Abhängigkeit vom Alter der Ärzte. Darüber hinaus sind hierin auch weitere Sozialleistungen wie

Zuschläge zum Elterngeld und die Gewährung von Urlaubsgeld geregelt. Explizit zu nennen sind hier die Zuschläge für Überstunden, die sich für

geplante Überstunden an regulären Arbeitstagen auf 180% belaufen („Enkel övertid“) und für ungeplante Überstunden an freien Tagen sowie für

angeordnete Bereitschaftsdienste auf 240% („Kvalificerad övertid“) erhöhen. Die Zuschläge werden dabei jeweils auf das individuelle Gehalt des

Arztes angewendet.

Die dargestellten Bandbreiten der Ärztegehälter basieren auf der Statistik tatsächlich erzielter Einkommen schwedischer Ärzte für das Jahr 2009,

die durch den schwedischen Ärzteverband (Sveriges Läkarförbund) erstellt wurde. Die Kategorisierung erfolgte dabei anhand der folgenden

Entwicklungsstufen:

AT-Läkare sammeln zu Beginn mindestens 18 Monate praktische Erfahrung im Krankenhaus. Im Anschluss an das Praktikum muss eine Prüfung

abgelegt werden, die bei Erfolg zur „Legitimation“ führt und mit der deutschen Approbation vergleichbar ist. Die Gehälter dieser ersten Stufe wurden

nicht in die Berechnung der Bandbreiten einbezogen, da die Praktikumszeit mit dem deutschen Arzt-im-Praktikum vergleichbar ist und die

Auswertung auf approbierte Ärzte abstellt. Die Einstiegsgehälter der „Leg Läkare“ (Ärzte mit Legitimationen) bilden daher die erste Stufe innerhalb

der Einkommensbandbreiten.

Im Anschluss an die Legitimation durchläuft der Großteil der Ärzte als „ST-Läkare“ einen Zeitraum von in der Regel 5 Jahren (Vollzeittätigkeit) unter

fachlicher Anleitung und Betreuung. Dieser Zeitraum ist mit der deutschen Assistenzarzttätigkeit und Facharztausbildung vergleichbar. Am Ende

der fünfjährigen Tätigkeit können die Ärzte ein freiwilliges „Spezialistexamen“ bei der staatlichen Sozialbehörde als Beleg ihrer Qualifikation

ablegen. Die Qualifikation des „Specialistläkar“ ist mit dem deutschen Facharzt vergleichbar.

Die letzten beiden Stufen der ärztlichen Hierarchie in Schweden bilden die Oberärzte („Överläkare“) und Chefärzte („Läkare/Chef“), die teilweise

bzw. umfassende Leitungsfunktionen ausüben. Alle spezialisierten Ärzte haben die Möglichkeit, sich auf Chefarztpositionen zu bewerben.

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3. Auswertung der Länder – Schweden

Gehaltssystem

Erläuterungen zum Gehaltssystem

Zusätzliche Vergütungselemente: Schwedische Ärzte erhalten Urlaubsgeld und einen Gehaltszuschlag während der Elternzeit. Die Höhe des

Urlaubsgeldes ist dabei abhängig vom Alter des Arztes und wird als prozentualer Anteil auf das individuelle Gehalt berechnet. Die Höhe der

zusätzlichen Vergütungselemente wurde mit 2,5% auf die Summe von fixem und variablem Einkommen berechnet.

Weitere quantitative Einflussfaktoren

Die Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Die Regelarbeitszeit wird in der Zeit Montag-Freitag von 7-21 Uhr erbracht. Die Ruhezeit pro

Tag muss zusammenhängend mindestens 8 Stunden betragen (Ausnahmen sind möglich). Die maximale zusammenhängende Arbeitszeit

einschließlich Bereitschaftsdiensten beträgt 18 Stunden pro Tag.

Der Standardurlaubsanspruch liegt bis zum Alter von 39 Jahren bei 25 Urlaubstagen, bis zum Alter von 49 Jahren bei 31 Urlaubstagen und ab dem

Alter von 50 Jahren bei 32 Urlaubstagen pro Jahr. Zudem haben schwedische Ärzte das Anrecht vier zusammenhängende Urlaubswochen im

Zeitraum von Juni bis August eines Jahres in Anspruch zu nehmen.

Das Renteneintrittsalter ist 65 Jahre. Die eingezahlte Rente kann frühestens mit 61 Jahren in Anspruch genommen werden, und beträgt dann

entsprechend des Umfangs der weiterhin ausgeübten Tätigkeit wahlweise 100%, 75%, 50% oder 25%. Das System entspricht in der Struktur dem

deutschen Modell der Altersteilzeit.

Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren

Generelle Arbeitsbedingungen (Arbeitszeitmodelle / Familienfreundlichkeit): Das schwedische System legt hohen Wert auf Vereinbarkeit von Beruf

und Familie. Dementsprechend werden flexible Arbeitszeitmodelle angeboten und auch die Kinderbetreuung ist im Vergleich zu vielen europäischen

Ländern sehr gut organisiert und zudem günstig (ca. € 150 pro Monat inklusive Verpflegung).

Da die Gehälter individuell vereinbart werden, sind regionale Zuschläge nicht einheitlich geregelt. Für die Tätigkeit in ländlichen Regionen werden

jedoch erfahrungsgemäß Zuschläge auf das Gehalt gewährt, um die vakanten Positionen besetzen zu können.

Für schwedische Ärzte besteht die Möglichkeit zur Nebentätigkeit bzw. privater Tätigkeit, die jedoch dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss. Bis zu

einem Umfang von sechs Stunden pro Woche muss der Arbeitgeber nur informiert werden. Soll die Tätigkeit mehr als sechs Stunden pro Woche

betragen, ist zuvor eine explizite Zustimmung des Arbeitsgebers erforderlich. Einkommen aus Nebentätigkeiten sind explizit nicht Gegenstand der

Auswertung und damit nicht in den Gehaltsbandbreiten enthalten.

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3. Auswertung der Länder – Schweden

Gehaltssystem

Wechselkurs 1 SEK = 0,1048 €

Schweden - Bruttoeinkommen (€)

Fix Variabel Zusätzlich Bruttoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis in % von bis

1* Einstieg 36.640 45.070 3.731 4.589 1.035 1.273 2,5% 41.405 50.933

2* 3 - 5 Jahre 39.451 47.519 4.017 4.838 1.115 1.342 2,5% 44.582 53.700

3** 5 - 8 Jahre 50.301 66.215 5.122 6.742 1.421 1.871 2,5% 56.844 74.827

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 60.762 75.674 6.187 7.705 1.717 2.138 2,5% 68.665 85.517

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 66.326 134.099 6.753 13.654 1.874 3.789 2,5% 74.953 151.541

Nettoeinkommen (€)

Einkommensteuer Sozialbeiträge Nettoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis

1* Einstieg 7.389 11.533 2.898 3.239 31.118 36.161

2* 3 - 5 Jahre 8.376 12.959 3.121 3.239 33.085 37.502

3** 5 - 8 Jahre 14.580 24.504 3.239 3.239 39.025 47.084

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 21.020 30.550 3.239 3.239 44.406 51.728

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 24.576 67.887 3.239 3.239 47.138 80.415

Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€)

Kaufkraftparität 1,17

Fix Variabel Zusätzlich Nettoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis

1* Einstieg 23.484 27.289 2.391 2.779 663 771 26.538 30.839

2* 3 - 5 Jahre 24.968 28.301 2.542 2.882 705 800 28.216 31.982

3** 5 - 8 Jahre 29.450 35.533 2.999 3.618 832 1.004 33.281 40.155

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 33.512 39.037 3.412 3.975 947 1.103 37.871 44.115

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 35.573 60.686 3.622 6.179 1.005 1.714 40.200 68.580

* Ledig, keine Kinder

** Verheiratet, zwei Kinder

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3. Auswertung der Länder –

Schweiz

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3. Auswertung der Länder – Schweiz

Gehaltssystem

Erläuterungen zum Gehaltssystem

Gehaltssystem

Die Vergütung der Ärzte in der Schweiz ergibt sich im Wesentlichen aus den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und den kantonalen

Besoldungsordnungen. Diese regeln das Gehalt für die öffentlichen Krankenhäuser. Die Vergütungsstrukturen der privaten Träger sind nicht

öffentlich verfügbar. Es ist davon auszugehen, dass die Gehälter auf den unteren Vergütungsstufen für Ärzte (Kategorien 1-3) zumindest den

Einkommen in den kantonalen Krankenhäusern und damit den Vorgaben der VSAO entsprechen.

Fixe Gehaltsbestandteile: Die Höhe ergibt sich für die Assistenz- und Oberärzte aus den Gehaltstabellen der Besoldungsordnungen. Die

Weiterbildung zum Facharzt dauert mindestens 5-6 Jahre. Mit Erwerb des Facharzttitels wird ein Assistenzarzt in der Regel direkt zum Oberarzt

befördert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der schweizer „Oberarzt“ unter Aufgaben- und Verantwortungsgesichtspunkten nicht unmittelbar dem

deutschen Oberarzt entspricht. Weitere Beförderungen unterliegen keinem Automatismus und sind von der persönlichen Leistungsfähigkeit

abhängig. Die Gehaltstabellen enthalten Klassen mit teilweise bis zu 30 Gehaltsstufen. Die Einstufung des Arztes in die einzelnen Klassen und

Stufen erfolgt abhängig von Qualifikation und Berufserfahrung.

Variable Bestandteile: Das variable Gehalt besteht aus leistungsabhängigen Inkonvenienzentschädigungen. Hierbei handelt es sich um

Entschädigungen für Nacht-, Sonntags-, Schicht und Pikettarbeit (Bereitschaftsdienst). Eine signifikante Erhöhung des fixen oder variablen Gehaltes

durch die Ableistung von Überstunden ist in der Schweiz nur sehr eingeschränkt möglich, da diese in der Regel über einen Freizeitausgleich

abgebaut werden sollen.

Zusätzliche Vergütungselemente: Die Arbeitgeber leisten Beiträge in Pensionskassen, die über die obligatorische Rentenversicherung hinaus

gehen. Der überwiegende Teil der Ärzte ist Mitglied in der Pensionskasse der VSAO. Die Höhe der zusätzlichen Vergütungselemente wurde mit 5%

auf die Summe von fixem und variablem Einkommen berechnet.

Bei Chefärzten kommen weit überwiegend nicht die gesetzlich geregelten Vorgaben zur Anwendung. Nur vereinzelt wird in einigen Kantonen der

Rahmen für das Grundgehalt vorgegeben. Bei der Vergütung der Chefärzte können im Wesentlichen zwei unterschiedliche Vergütungsmodelle

unterschieden werden:

1. Vertraglich vereinbartes Fixgehalt + Honoraranteil aus der privatärztlichen Tätigkeit

2. Vertraglich vereinbartes Fixgehalt + leistungsabhängiger Bonus (Mögliche Spanne von 5% bis 100% des Fixgehaltes). Die Einnahmen aus

dem Honorar für die Behandlung der Privatpatienten verbleibt dafür vollumfänglich bei den Krankenhäusern

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3. Auswertung der Länder – Schweiz

Gehaltssystem

Erläuterungen zum Gehaltssystem

Weitere quantitative Einflussfaktoren

An den Einnahmen durch die Behandlung von Privatpatienten („Honorar“) können in der Schweiz grundsätzlich Chefärzte, leitende Ärzte und

Oberärzte partizipieren. In der Regel wird vorab ein fest definierter Prozentsatz an das Krankenhaus abgeführt. Im Kanton Zürich erhält ein

Krankenhaus zum Beispiel 55% des an stationären Patienten erarbeiteten Privathonorars (50% für allgemeine Spitalrechnung, 5% für die

Weiterbildung von Oberärzten). Der verbleibende Teil bildet den sogenannten Klinik-Pool. Die prozentuale Verteilung dieses Pools zwischen dem

Chefarzt und den leitenden Oberärzten bzw. Oberärzten ist nicht fest geregelt. Sie liegt in der Regel in der Hand der Chefärzte. Von Kanton zu

Kanton gibt es hier deutliche Unterschiede.

Die Honorare können einen sehr hohen Anteil der Gehälter ausmachen. Chefärzte können ihr Grundgehalt bis zu 100% steigern, eine Begrenzung

liegt für sie nicht vor. In der Regel sind 50% bis 60% des Grundgehalts Honoraranteile. In Einzelfällen kann der Honoraranteil bis zu € 0,8 Mio.

betragen.

Die Sollarbeitszeit für Assistenz- und Oberärzte wird in der Regel innerhalb eines Rahmens von 42 bis 50 Wochenstunden festgelegt. Gemäß

Arbeitszeitgesetz beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit 50 Stunden pro Woche. Unter besonderen Umständen darf diese überschritten

werden, wobei die Überschreitung nicht mehr als 140 Stunden im Jahr betragen darf. Von den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ausgenommen

sind die Chefärzte und leitenden Ärzte, sofern sie Budgetverantwortung haben oder selbstständig Personal anstellen dürfen. In der Auswertung wird

die variable Vergütung auf eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden begrenzt.

Im Monat sind maximal sieben Pikettdienste (Bereitschaftsdienste) erlaubt.

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt in der Schweiz 20 Tage. Im Gesamtarbeitsvertrag des Kantons Bern sind aber zum Beispiel in

Abhängigkeit vom Alter der Ärzte 27 bis 32 Urlaubstage vorgesehen. Für andere Kantone gelten vergleichbare Regelungen. Das Renteneintrittsalter

beträgt 65 Jahre.

Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren

Grundsätzlich bestehen in der Schweiz klare gesetzliche Regelungen und Sanktionsmechanismen zur Einhaltung der gesetzlich geregelten

Höchstarbeitszeiten. Gleichwohl wiesen im Jahr 2010 im Rahmen einer Kampagne Assistenz- und Oberärzte im Kanton Bern darauf hin, dass bis

zu 62 Wochenarbeitsstunden ohne entsprechenden Freizeitausgleich oder eine zusätzliche Vergütung durchaus üblich sind.

Im Rahmen der Aus- und Fortbildung steht den Assistenzärzten in der Regel eine Woche Weiterbildungsurlaub pro Jahr zu. Das Betreuungs-

verhältnis von 10-12 Patienten pro Krankenhausarzt und Tag ist vergleichsweise gering.

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3. Auswertung der Länder – Schweiz

Gehaltssystem

*Wechselkurs 1 CHF = 0,7238 €

Schweiz - Bruttoeinkommen (€)

Fix Variabel Zusätzlich Bruttoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis in % von bis

1* Einstieg 66.189 70.891 0 12.051 3.309 4.147 5,0% 69.499 87.089

2* 3 - 5 Jahre 70.160 86.065 0 14.631 3.508 5.035 5,0% 73.668 105.731

3** 5 - 8 Jahre 89.360 123.150 0 20.936 4.468 7.204 5,0% 93.828 151.290

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 120.424 217.320 0 21.732 6.021 11.953 5,0% 126.445 251.005

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 181.100 362.200 0 36.220 9.055 19.921 5,0% 190.155 418.341

Nettoeinkommen (€)

Einkommensteuer Sozialbeiträge Nettoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis

1* Einstieg 10.783 15.960 8.453 9.553 50.263 61.576

2* 3 - 5 Jahre 11.976 21.983 8.714 10.664 52.978 73.084

3** 5 - 8 Jahre 11.594 29.336 9.974 13.238 72.260 108.716

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 20.786 67.162 11.835 18.826 93.824 165.017

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 43.729 134.459 15.434 27.444 130.992 256.438

Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€)

Kaufkraftparität 1,39

Fix Variabel Zusätzlich Nettoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis

1* Einstieg 34.534 36.160 0 6.147 1.727 2.115 36.261 44.422

2* 3 - 5 Jahre 36.400 42.918 0 7.296 1.820 2.511 38.220 52.725

3** 5 - 8 Jahre 49.648 63.842 0 10.853 2.482 3.735 52.130 78.430

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 64.464 103.071 0 10.307 3.223 5.669 67.687 119.047

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 90.001 160.174 0 16.017 4.500 8.810 94.501 185.001

* Ledig, keine Kinder

** Verheiratet, zwei Kinder

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3. Auswertung der Länder –

Großbritannien

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3. Auswertung der Länder – Großbritannien

Gehaltssystem

Erläuterungen zum Gehaltssystem

Gehaltssystem

Das Gesundheitssystem wird fast ausschließlich durch den Nationalen Gesundheitsdienst NHS (National Health Service) betrieben. Demzufolge

werden das Gehaltssystem und die Entlohnung der Krankenhausärzte durch den NHS verhandelt und geregelt. Seit August 2007 gelten für Ärzte in

den vier britischen Health Departments neue Karrierestrukturen. Die dafür geltenden Gehaltstabellen für Krankenhausärzte im öffentlichen

Gesundheitswesen sind im Wesentlichen in zwei Gruppen unterteilt: Ärzte in Ausbildung und Consultants, die den deutschen leitenden Oberärzten

bis Chefärzten entsprechen. Die dritte Gruppe der „Specialty doctors“ ist nicht Gegenstand dieser Analyse, da es sich um eine vergleichsweise

kleine Gruppe von Ärzten (<10%) handelt.

Fixe Gehaltsbestandteile: Die Gehaltstabellen für Ärzte beziehen sich auf die Entwicklungsstufen ausgehend vom „Foundation Programme“, über

die Facharztausbildung bis hin zur Consultant-Ebene. Das Grundgehalt steigt mit den Jahren der Zugehörigkeit zu einer Stufe, ist jedoch durch ein

Höchstgehalt in der jeweiligen Stufe begrenzt. Das Gehalt für Consultants basiert auf zehn durchzuführenden Diensteinheiten pro Woche (PA =

Programmed Activities), für die jeweils eine Dauer von 4 Stunden angesetzt wird.

Variable Bestandteile: Ärzte in Ausbildung erhalten für die Anzahl und Häufigkeit geleisteter Überstunden und Dienste eine im Vorhinein

festgelegte Vergütung. Diese besteht aus fest vereinbarten Zuschlägen auf das Grundgehalt, die sich daran bemessen, ob die tatsächliche Tätigkeit

mit der vereinbarten Arbeitszeit und Ruhezeit übereinstimmt, ob die Arbeitszeit bei 40, 48 oder 56 Stunden wöchentlich liegt und welcher Art und

Intensität die Tätigkeit entspricht. Sofern ein Arzt dazu verpflichtet ist, über die vertragliche Vereinbarung hinaus zu arbeiten bzw. Dienste zu leisten,

wird er/sie als “non-compliant” eingestuft und erhält einen Zuschlag von 100% und somit eine Verdopplung des Grundgehalts. In der Auswertung

wird die Vergütung auf eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden begrenzt.

Das variable Einkommen für Consultants basiert auf zwei Aspekten: Arbeitszeit, die zusätzlich zu den zehn Diensteinheiten geleistet wird und

Clinical Excellence Awards (CEAs) für Ärzte, die besonders gute Leistungen erbringen. Jede zusätzliche Arbeitszeit wird dann zu einem höheren

Vergütungssatz im Rahmen der sogenannten „Waiting List Initiative Payments (WLI)” vergütet, die individuell für jeden NHS Trust vereinbart

werden. Über die Höhe der WLI liegen keine einheitlichen Daten vor, so dass diese nicht Bestandteil der Auswertung sind. Nach einem Jahr

Berufstätigkeit sind Consultants berechtigt, sich für Clinical Excellence Awards zu bewerben, die entweder durch einen lokalen Ausschuss (Level 1-

9) oder auf nationaler Ebene durch den ACCEA (Advisory Committee for Clinical Excellence Awards) (Level 9-12) bewilligt werden. Die Höhe der

CEAs liegt je nach Level zwischen rd. £ 3k und £ 76k (ca. T€ 3,5 bis T€ 88,6).

Zusätzliche Vergütungselemente: Alle NHS-Angestellten erhalten eine betriebliche Altersvorsorge (NHSPS), welche sich am Gehalt bemisst. Seit

April 2008 gilt innerhalb des NHS ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren. Die Höhe der Rente beträgt 1/60 des Durchschnitts der besten drei

aufeinander folgenden Jahresgehälter innerhalb der letzten 10 Jahre. Um die positiven Effekte zusätzlicher Vergütungselemente zu berücksichtigen,

werden sie in der Berechnung mit 5% auf die Summe des fixen und variablen Gehalts angesetzt.

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3. Auswertung der Länder – Großbritannien

Gehaltssystem

Erläuterungen zum Gehaltssystem

Weitere quantitative Einflussfaktoren

Die wöchentliche Regelarbeitszeit beläuft sich auf 40 Stunden. Ärzte in Ausbildung erhalten einen Zuschlag für Überstunden, wenn sie die

Wochenarbeitszeit überschreiten. Überstunden von Consultants im Rahmen zusätzlicher PAs werden durch individuelle Sondervereinbarungen

geregelt und daher in der vorliegenden Analyse nicht berücksichtigt. Diese sind zeitlich unbegrenzt und stellen zusätzliche Leistungen außerhalb

der Regelarbeitszeit dar, die einer Privatliquidation entsprechen. Hierfür lagen keine Daten vor.

Der Urlaubsanspruch beträgt 27 Tage pro Jahr und erhöht sich sukzessive auf 33 Tage pro Jahr nach 10 Jahren Berufstätigkeit.

Krankenhausärzte in London City erhalten Zuschläge, um die dort höheren Lebenshaltungskosten zu kompensieren. Darüber hinaus gibt es die

Möglichkeit Kilometergeld für Fahrtstrecken zu erhalten.

Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren

Das neue Vergütungssystem verhindert ein Übermaß an Überstunden und bestraft den Arbeitsgeber bei Verstoß gegen arbeitszeitrechtliche

Regelungen durch einen 100%-igen Gehaltszuschlag. Darüber hinaus gelten strenge Regeln zur maximalen Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche,

für Rufdienste, Pausen und Ruhezeiten.

Arbeitszufriedenheit gemäß Ausführungen des NHS Review Body: Die allgemeine Arbeitszufriedenheit der Krankenhausärzte hat sich seit der

Einführung neuer Verträge und Arbeitsregelungen signifikant verbessert. Dementsprechend wurden im letzten „Pay Review“ folgende

Zufriedenheitsratings der Ärzte erhoben. Die Zufriedenheit wird dabei anhand einer Skala von 1 bis 5 gemessen, wobei der Wert 1 eine sehr

geringe und der Wert 5 eine sehr hohe Zufriedenheit zum Ausdruck bringt:

Ärzte in Ausbildung: 3,56

Consultants: 3,60

Consultants in öffentlichen Krankenhäusern sind berechtigt, gleichzeitig in Privatpraxen oder Kliniken zu arbeiten. Es gibt keine Restriktionen

bezüglich der dort geleisteten Stundenzahl sofern sie ihre Aufgaben in den NHS-Krankenhäusern vollumfänglich erfüllen

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3. Auswertung der Länder – Großbritannien

Gehaltssystem

Großbritannien - Bruttoeinkommen (€)

Fix Variabel Zusätzlich Bruttoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis in % von bis

1* Einstieg 29.136 30.847 0 14.689 728 1.138 2,5% 29.865 46.675

2* 3 - 5 Jahre 34.617 41.482 0 20.741 865 1.556 2,5% 35.483 63.779

3** 5 - 8 Jahre 43.641 54.432 0 27.216 1.091 2.041 2,5% 44.732 83.689

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 86.824 97.765 0 88.330 2.171 4.652 2,5% 88.995 190.747

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 97.765 117.056 0 88.330 2.444 5.135 2,5% 100.209 210.521

Nettoeinkommen (€)

Einkommensteuer Sozialbeiträge Nettoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis

1* Einstieg 4.509 7.871 2.574 4.423 22.782 34.381

2* 3 - 5 Jahre 5.633 14.128 3.192 4.888 26.658 44.763

3** 5 - 8 Jahre 7.483 22.092 4.209 5.087 33.040 56.510

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 24.215 69.962 5.140 6.157 59.640 114.628

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 28.700 79.849 5.252 6.355 66.257 124.317

Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€)

Kaufkraftparität 0,93

Fix Variabel Zusätzlich Nettoeinkommen

Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis

1* Einstieg 23.782 24.312 0 11.577 595 897 24.376 36.787

2* 3 - 5 Jahre 27.827 31.152 0 15.576 696 1.168 28.523 47.896

3** 5 - 8 Jahre 34.489 39.326 0 19.663 862 1.475 35.352 60.464

4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 62.257 62.862 0 56.796 1.556 2.991 63.813 122.650

5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 69.164 73.961 0 55.811 1.729 3.244 70.893 133.016

Wechselkurs 1 GBP = 1,1655 €

* Ledig, keine Kinder

** Verheiratet, zwei Kinder

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4. Übersicht der Quellen

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4. Auswertung der Länder

Quellenverzeichnis

Übergreifend

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countries: What are the factors influencing variations across countries? (Verfügbar unter: http://www.oecd.org)

Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) (2010): Health Systems Institutional Characteristics. A survey of 29 OECD

countries. (Verfügbar unter: http://www.oecd-ilibrary.org)

EUROSTAT (2009): Kaufkraftparitäten (KKP) und vergleichende Preisniveauindizes für die Aggregate des ESVG95.

(Verfügbar unter: http://epp.eurostat.ec.europa.eu)

Oanda Currency Converter. (Verfügbar unter http://www.oanda.de)

Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung.

(Verfügbar unter: http://eur-lex.europa.eu)

Expertengespräche in den jeweiligen Ländern

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4. Auswertung der Länder

Quellenverzeichnis

Dänemark

Lægeforeningen (2011): Kurze Information über Gehalt und Arbeitszeitvorschriften für Assistenzärzte, Oberärzte und Stationsärzte.

(Verfügbar unter: http://www.laeger.dk)

Det Fælleskommunale Løndatakontor (2010): Lønniveau. (Verfügbar unter: http://www.fldnet.dk/)

Danske Regioner (2011): Homepage. (Verfügbar unter: http://www.regioner.dk/)

Personalstyrelsen Finansminsteriet (2008): Cirkulære om overenskomst for Læger i staten. (Verfügbar unter: http://perst.dk)

Region Midtjyllands (2008): Kvartalsvise Lønstatistik. (Verfügbar unter: http://www.regionmidtjylland.dk)

Expertengespräche in den jeweiligen Ländern

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4. Auswertung der Länder

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Frankreich

Inspection générale des affaires sociales (2009): Enquête sur la rémuneration des médecins et chirurgiens hospitaliers.

(Verfügbar unter: http://www.fhf.fr)

Office for social and health, employment and labour policies (IGAS) (2009): Report on hospital doctors and surgeons salaries.

Direction de la recherche, des études, de l’évaluation et des statistiques (DREES) (2010): Les revenus libéraux des professionnels de santé.

(Verfügbar unter: http://www.sante.gouv.fr)

Syndicat national des médecins, chirurgiens, spécialistes et biologistes des hôpitaux publics: Homepage. (Verfügbar unter: http://www.snamhp.org)

Association pour les praticiens hospitaliers et assimilés: Homepage. (Verfügbar unter: http://www.appa-asso.org)

Journal officiel de la République Francaise (2010): Décrets, arrêtés, circulaires. (Verfügbar unter: www.journal-officiel.gouv.fr)

Code de la santé publique in der Fassung 24.11.2011. (Verfügbar unter: http://droit-finances.commentcamarche.net)

Aude, J.; Raynaud , D. (2009): Les écarts de salaires bruts entre hôpitaux publics et cliniques privées en 2007.

(Verfügbar unter: http://economiepublique.revues.org/)

Syndicat CGT laborit (2010). La législation du temps de travail dans la fonction publique hospitalière. (Verfügbar unter: http://www.cgtlaborit.fr)

L'Union Régionale des Médecins Libéraux d'Ile de France: Homepage. (Verfügbar unter: http://www.urml-idf.org)

Fédération des établissements hospitaliers & d´aide à la personne privés non lucratifs: Homepage. (Verfügbar unter: http://www.fehap.fr)

Fédération Hospitalière de France: Homepage. (Verfügbar unter http://www.fhf.fr/)

Ministère des Affaires étrangères (2007): Gesundheit in Frankreich. (Verfügbar unter: http://www.botschaft-frankreich.de)

Centre Nationale des Gestion (2010): Elements statistiques sur les praciticiens hospitaliers statutaires. Situation au 1.01.2010.

(Verfügbar unter: http://www.cng.sante.fr)

Expertengespräche in den jeweiligen Ländern

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4. Auswertung der Länder

Quellenverzeichnis

Niederlande

Bezirksärztekammer Rheinhessen, Mainz (2007): Das niederländische Gesundheitssystem. (Verfügbar unter: http://www.gesundheitsseiten.de)

Nederlandse Federatie van Universitär Medische Centra (2011): Collective agreement for University Medical Centres 1 January 2008 - 1 March

2011. (Verfügbar unter: http://www.nfu.nl)

„CAO Ziekenhuizen“: Arbeitsverträge Ärzte an Allgemeinkrankenhäusern. (Verfügbar unter: http://digitalecao.virtu.nl)

Expertengespräche in den jeweiligen Ländern

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4. Auswertung der Länder

Quellenverzeichnis

Norwegen

Statistics Norway (2010): Wage statistics. Employees in health enterprises as of 1 October 2010. (Verfügbar unter: http://www.ssb.no)

Den norske legeforening (2011): Ansatte leger. (Verfügbar unter: http://www.legeforeningen.no)

Den norske legeforening (2011): Spekter. (Verfügbar unter: http://www.legeforeningen.no)

Den norske legeforening (2011): B-delsavtaler i foretakene. (Verfügbar unter: http://www.legeforeningen.no)

Bezirksärztekammer Rheinhessen, Mainz (2007): Das Gesundheitssystem Norwegens. (Verfügbar unter: http://www.gesundheitsseiten.de)

Johannessen, K.A. (2010): Salary and clinical productivity among physicians in Norwegian somatic hospitals 2001-2008.

In: Tidsskr Nor Legeforen 2010; 130:1810-4. (Verfügbar unter: http://www.ncbi.nlm.nih.gov)

Overenskomst Del Bmellom DNLF og Oslo universitetssykehus HF 1.5.2010-30.4.2012. (Verfügbar unter: http://www.legeforeningen.no)

Overenskomst mellom Helse Sunnmøre og Den Norske Legeforening 1.5.2010 – 30.4.2012. (Verfügbar unter: http://www.legeforeningen.no)

Expertengespräche in den jeweiligen Ländern

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4. Auswertung der Länder

Quellenverzeichnis

Österreich

Statistik Austria (2011): Gesundheitsausgaben in Österreich laut System of Health Accounts. (Verfügbar unter: http://www.statistik.at)

Bundesministerium für Gesundheit (BMG 2010): Einrichtungen im Gesundheitswesen. In: Statistik Austria (2010).

(Verfügbar unter: http://www.statistik.at)

Österreichische Sozialversicherung (2011): Organisation. (Verfügbar unter: http://www.sozialversicherung.at)

Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.) (BMG 2010): Das Österreichische Gesundheitssystem. Zahlen-Daten-Fakten.

(Verfügbar unter: http://www.bmg.gv.at)

Österreichische Ärztekammer (2009): Ärzte und Ärztinnen absolut und auf 100.000 Einwohner nach Bundesländern. In: Statistik Austria (2010).

(Verfügbar unter: http://www.statistik.at)

NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992) (LGBl. 9410) in der Fassung vom 1. Jänner 2010: 2. Abschnitt. Höhe des Entgeltes

NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG) (LGBl. 2100) in der Fassung vom 1. Januar 2010: § 72 Kinderzulage

NÖ Krankenanstaltengesetz (NÖ KAG) (BGBl. I Nr. 49/2008) in der Fassung vom 30. November 2009: § 45 Sondergebühren und ärztliche

Honorare

Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) (BGBl. I Nr. 93/2010) in der Fassung vom 30. November 2010.

Gesetz über das Besoldungsrecht der Beamten der Bundeshauptstadt Wien (Besoldungsordnung 1994 – BO 1994) (LGBl 2010/42): Anlage 1 zur

Besoldungsordnung 1994

Österreichische Sozialversicherung (2011): Pensionseintritt. (Verfügbar unter: http://www.sozialversicherung.at)

Ärztekammer für Wien (2010): Die Wiener Spitalsärzte und ihre Situationsanalyse. Aus: IFES-Spitalsärztebefragung 2010.

(Verfügbar unter: http://www2.aekwien.at)

Expertengespräche in den jeweiligen Ländern

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4. Auswertung der Länder

Quellenverzeichnis

Schweden

Läkarförbundets medlemsrådgivning (2010): Läkaravtal. Landsting och Kommuner 1 april 2010 – 31 mars 2012. (Verfügbar unter: http://www.slf.se)

Sveriges Läkareförbund : Lönestatistik 2009 und Lönestatistik för landstingsanställda läkare 2009.

Swedish Association of Local Authorities and Regions (SALAR): Homepage. (Verfügbar unter: http://english.skl.se/)

Schwedisches Institut (2009): Das schwedische Gesundheitswesen. (Verfügbar unter : http://www.sweden.se)

Bezirksärztekammer Rheinhessen, Mainz (2007): Das schwedische Gesundheitssystem. (Verfügbar unter: http://www.gesundheitsseiten.de)

Expertengespräche in den jeweiligen Ländern

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4. Auswertung der Länder

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Schweiz

Bundesamt für Statistik (BFS) (2011): Kosten, Finanzierung - Daten, Indikatoren. (Verfügbar unter: http://www.bfs.admin.ch)

Bundesamt für Statistik (BFS) (2011): Gesundheitsdienste und Personal. (Verfügbar unter: http://www.bfs.admin.ch)

H+ Die Spitäler der Schweiz (2010): Spitallandschaft Schweiz. (Verfügbar unter: http://www.hplus.ch)

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Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Web BK (2011): Krankenversicherung-Informationen. (Verfügbar unter: http://www.ch.ch)

Sax, A. (2008): Struktur und Aufbau des Gesundheitssystems Schweiz. Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspolitik. (SGGP).

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Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte (VSAO), Sektion Zürich (2011): Besoldungen im Kanton Zürich.

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o.V. (2010): Berechnung der leistungsabhängigen Gehälter. KPMG interne Daten.

Kantonale Verwaltung Zürich (2011): Handbuch Personalrecht. Lohntabelle für LR 01 und 05; gültig ab 1. Januar 2011.

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Vorsorgestiftung VSAO (2011): Vorsorgeplan 100-205. (Verfügbar unter http://www.vorsorgestiftung-vsao.ch)

Andregg, S. (2011): Die Umverteilung der Arzthonorare. In: Tagesanzeiger Zürich, 8.03.2011

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Großbritannien

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NHS Confederation: Late Payments in Commercial Transactions and Payment by results and Member benefits.

(Verfügbar unter: http://www.nhsconfed.org)

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Nera Economic Consulting (2005): Comparing Physicians' Earnings: Current Knowledge and Challenges.

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KPMG AG

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