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AGRARSTRUKTURELLE ANALYSE ZUR VORBEREITUNG DES PLANFESTSTELLUNGSVERFAHRENS FÜR DEN NEUBAU DER BUNDESAUTOBAHN A 20 - KÜSTENAUTOBAHN IM PLANUNGSABSCHNITT 6 - KOMPENSATIONSMAßNAHMEN März 2012

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AGRARSTRUKTURELLE ANALYSE ZUR VORBEREITUNG DES

PLANFESTSTELLUNGSVERFAHRENS FÜR DEN NEUBAU DER BUNDESAUTOBAHN

A 20 - KÜSTENAUTOBAHN IM PLANUNGSABSCHNITT 6 -

KOMPENSATIONSMAßNAHMEN

März 2012

Agrarstrukturelle Analyse

zum Neubau der Bundesautobahn A 20 - Küstenautobahn

Planungsabschnitt 6 - Kompensationsmaßnahmen

(von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei El m)

Auftraggeber: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Stade - Harsefelder Straße 2 21680 Stade Auftragnehmer: Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Bremervörde Albrecht-Thaer-Straße 6 A 27432 Bremervörde Fachgruppe 2: Ländliche Entwicklung Projektleitung und -bearbeitung: Hanna Schäfsmeier Karten und GIS-Auswertung: Andreas Fitschen Bearbeitungszeitraum: Dezember 2011 – März 2012

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ........................................ ............................................................... 1

2 Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse ......... ....................................... 1

2.1 Vorgehensweise und Untersuchungsraum .............. ....................................... 1

2.2 Natürliche Standortfaktoren für die Landwirtschaft im Untersuchungsraum 4

2.3 Strukturen der landwirtschaftlichen Betriebe ...... ............................................ 6

2.3.1 Erwerbs- und Betriebsgrößenstruktur ......................................................... 6 2.3.2 Besitz- und Nutzungsstruktur ...................................................................... 7 2.3.3 Tierhaltung und Nährstoffsituation .............................................................. 8 2.3.4 Flurstrukturelle Situation und Handlungsbedarf .......................................... 9

2.4 Entwicklung der Landwirtschaft .................... ................................................. 10

3 Betroffenheit der Bewirtschafter durch

Kompensationsmaßnahmen zur A 20 .................. ..................................... 12

3.1 Flächenverluste durch die Kompensationsmaßnahmen .. ............................ 12

3.2 Flächenverluste durch die A 20- Trasse und Kompensa tionsmaßnahmen . 15

4 Bereitschaften zur Flächenbereitstellung .......... ....................................... 17

5 Zusammenfassung und Ausblick ...................... ........................................ 19

6 Anhang............................................. ............................................................ 21

6.1 Allgemeiner Teil .................................. ............................................................. 21

6.2 Spezieller Teil (behördenintern – vertraulich)..... ........................................... 21

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Erwerbsstruktur ................................................................................................. 6

Tabelle 2: Betriebsgrößenstruktur ...................................................................................... 6

Tabelle 3: Besitz- und Nutzungsstruktur............................................................................. 7

Tabelle 4: Betriebssysteme ................................................................................................ 7

Tabelle 5: Tierhaltung ........................................................................................................ 8

Tabelle 6: Nährstoffsituation .............................................................................................. 8

Tabelle 7: Durchschnittliche Hof-Feld-Entfernungen im Untersuchungsraum ..................... 9

Tabelle 8: Flurstrukturelle Merkmale unabhängig von der A 20 Planung .......................... 10

Tabelle 9: Entwicklungsabsichten der Betriebsleiter ........................................................ 11

Tabelle 10: Hofnachfolgesituation .................................................................................... 11

Tabelle 11: Flächenentzug gesamt .................................................................................. 12

Tabelle 12: Betroffenheit der Betriebe durch die Kompensationsmaßnahmen ................. 13

Tabelle 13: Betroffenheiten durch die Kompensationsmaßnahmen und die A-20 Trasse . 15

Tabelle 14: Bereitschaften zur Flächenbereitstellung……………………………………… 17

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Untersuchungsraum für die Betroffenheitsanalyse ……………………………3

Kartenverzeichnis * (im Anhang)

Karte 5: Gesamtbetroffenheit durch Kompensation (Maßstab 1 : 10.000 im DIN-A0 –

Format)

Karte 6: Gesamtbetroffenheit durch Straße und Kompensation (Maßstab 1 : 10.000 im

DIN-A0 – Format)

Karte 7: Gesamtbetroffenheit durch Straße und Kompensation mit Hervorhebung

existenzgefährdeter Flächen (Maßstab 1 : 10.000 im DIN-A0 – Format)

*- Die Karten stehen aus datenschutzrechtlichen Gründe n grundsätzlich nur für

den verfahrens- bzw. behördeninternen Gebrauch zur Verfügung

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Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Bremervörde

1 Einleitung

Die geplante A 20 soll die Lücke im Autobahnnetz zwischen der A 28 bei Westerstede und

der geplanten A 20 im Raum Hamburg schließen. Von der Niedersächsischen Landesbehör-

de für Straßenbau und Verkehr wurde ein Abschnittskonzept erarbeitet. Der in dieser Unter-

suchung behandelte Abschnitt 6 der A 20 beginnt ca. 2 km nordwestlich der Stadt Bre-

mervörde mit einer Anschlussstelle an die vorhandene Bundesstraße B 495 in der Nähe der

Ortschaft Glinde. Die landesplanerisch festgelegte Trasse verläuft ausgehend vom Beginn

der Baustrecke in nordöstlicher Richtung in relativ gestreckter Linienführung bis zum Bauen-

de mit einer Anschlussstelle an die L 114 bei der Ortslage Elm.

Im März 2010 beauftragte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

(NLStBV), Geschäftsbereich Stade, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstel-

le Bremervörde, eine Agrarstrukturelle Analyse für den Neubau der Küstenautobahn A 20 im

Planungsabschnitt 6 anzufertigen. Diese wurde im März 2011 vorgelegt. Parallel dazu wurde

im Auftrag der NLStBV ein Kompensationskonzept in Auftrag gegeben, in dem mögliche

Flächen für Kompensationsmaßnahmen im Planungsabschnitt 6 ermittelt, fachlich bewertet

und vorläufig als entsprechend mögliche Kompensationsbereiche dargestellt werden sollten.

Auf Grundlage dieses Konzeptes beauftragte die NLStBV im November 2011 die Landwirt-

schaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Bremervörde eine erneute Agrarstrukturelle

Analyse für die Kompensationsmaßnahmen im Planungsabschnitt 6 anzufertigen.

2 Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse

2.1 Vorgehensweise und Untersuchungsraum

Die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse zu den Kompensationsmaßnahmen orientiert

sich dabei in ihrem Aufbau und in ihrer Methodik an der Betroffenheitsanalyse zum Neubau

der Trasse in diesem Planungsabschnitt 6. Dabei wird bei dem Großteil der Betriebe auf

bereits vorhandene Betriebsdaten in Form von GIS-Daten, die im Zusammenhang mit dem

Sammelantrag - Agrarförderung 2010 für EU-Flächenprämien stehen sowie auf die im Jahre

2010 im Zuge der Befragung ermittelten Daten zurückgegriffen. Das betrifft insgesamt 41

Betriebe, die durch Kompensation betroffen sind, wobei hier 37 Betriebe im Planungsab-

schnitt 6, 5 Betriebe im Planungsabschnitt 7 und ein Betrieb im Planungsabschnitt 5 liegen

(Letzterer wurde aufgrund seiner Grenzlage zum PA 6 in diesem Abschnitt mitbearbeitet.)

(Die Agrarstrukturelle Analyse zur Betroffenheit durch die Trasse für den Planungsabschnitt

7 erfolgte im März 2011 ebenfalls durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Be-

zirksstelle Bremervörde. Die Erstellung der Agrarstrukturellen Betroffenheitsanalyse zum

Planungsabschnitt 5 ist ebenfalls durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirks-

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stelle Bremervörde im Jahr 2012 geplant.) Hinzu kommen 7 Betriebe, die bisher nicht erfasst

wurden und bei denen entsprechend Daten aus dem Jahre 2011 (Agrarförderungsantrag und

Befragungen) genutzt wurden. Die Befragung der Landbewirtschafter mit Erhebung der

bewirtschafteten Flächen fand im Wesentlichen im November 2011 statt. Von jedem erhobe-

nen und ausgewerteten Betrieb liegt das schriftliche Einverständnis des Betriebsleiters zur

Nutzung seiner Daten vor. Auch diese landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse arbeitet

nach dem Bewirtschafterprinzip, d.h. es werden sowohl Eigentums- als auch Pachtflächen

als selbstbewirtschaftete Betriebsflächen gleichwertig berücksichtigt.

Die vorliegende Analyse berücksichtigt zunächst lediglich die Flächenverluste, die aus der

möglichen Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen in naturschutzfachliche Kompensati-

onsflächen resultieren.

Für die Einstufung der Betroffenheiten durch die Kompensation gelten dabei folgende Krite-

rien:

Flächenverlust der LF Einstufung< 1 % sehr gering> 1 % bis < 3 % gering> 3 % bis < 5 % mittel> 5 % bis < 10 % stark>10 % sehr stark

Anschließend erfolgt eine Verknüfung der Betroffenheiten durch die Kompensation mit den

Betroffenheiten, die durch die Autobahntrasse der A 20 selbst hervorgerufen werden. Letzte-

re werden nachrichtlich aus den entsprechenden Betroffenheitsanalysen zum Planungsab-

schnitt 6 und 7 übernommen, deren Grundlage für die Bewertung der Betroffenheiten einheit-

liche Kriterien entsprechend des Vermerks „Vorgaben zum Erstellen einer Betroffenheitsana-

lyse“ vom 06.07.2011 sind. Resultat der Verknüpfung ist entsprechend die Darstellung und

Bewertung der Gesamtbetroffenheit durch die A-20 Trasse und die Kompensationsmaßnah-

men.

Die Ergebnisse werden in einem allgemeinen Textteil und allgemeinen Anhang mit drei

Übersichtskarten im Maßstab 1 : 10.000 dargestellt:

Karte 5: Gesamtbetroffenheit durch Kompensation

Karte 6: Gesamtbetroffenheit durch Straße und Kompensation

Karte 7: Gesamtbetroffenheit durch Straße und Kompensation mit Hervorhebung

existenzgefährdeter Flächen

Im speziellen Teil des Anhanges werden dem Auftraggeber einzelbetriebliche Auswertungen

und Darstellungen geliefert.

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- 21 Stück einzelbetriebliche Betroffenheitskarten (im DIN-A3 – Format, nur stark sowie

sehr stark betroffene Betriebe),

- 18 Betriebsbeschreibungen (nur stark sowie sehr stark betroffene Betriebe),

und 48 einzelbetriebliche Auswertungstabellen

Grundsätzlich beinhalten alle Karten betriebsspezifische Daten, die nicht für eine breite

Veröffentlichung geeignet sind, sie können somit aus Datenschutzgründen nur verfahrens-

bzw. behördenintern verwendet werden. Im allgemeinen Textteil werden nur zusammenge-

fasste Auswertungen anonymisiert dargestellt. Im speziellen Teil des Anhangs werden dage-

gen spezifisch die Betriebe, die durch Flächenverluste, An- und Durchschneidungsschäden,

Arrondierungsschäden oder Umwege betroffen sind, in einzelbetrieblichen Betroffenheitskar-

ten und -tabellen dargestellt. Diese Tabellen und Darstellungen enthalten ebenfalls betriebli-

che vertrauliche Daten und sind daher für eine Veröffentlichung nicht geeignet.

Abbildung 2: Untersuchungsraum für die Betroffenhei tsanalyse

Der Untersuchungsraum für die Agrarstrukturanalyse zu dem Kompensationskonzept ent-

spricht dabei weitgehend dem Untersuchungsraum, der für die Agrarstrukturelle Analyse der

Autobahntrasse abgesteckt wurde und wird lediglich durch die aus dem Untersuchungsraum

herausragenden Kompensationsflächen ergänzt. Er beginnt dementsprechend im Landkreis

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Rotenburg (Wümme) nahe der Ortschaft Glinde bei Bremervörde, bezieht das Kornbecks-

moor ein, verläuft nördlich des Waldstückes „Höhne“ weiter durch den südlichen Teil der

Ortschaft Hönau-Lindorf (Stadt Bremervörde) um dann in einem Bogen nach Norden

schwenkend die Ortschaft Nieder Ochtenhausen (ebenfalls zur Stadt Bremervörde gehö-

rend) zu umfahren. Nach Querung des Flusses Oste zwischen Hude und Behrste endet der

Untersuchungsraum im Bereich der geplanten Anschlussstelle an der L 114 mit den be-

troffenen Ortschaften Hude, Behrste, Gräpel und Estorf in der Samtgemeinde Oldendorf,

Landkreis Stade.

Das Kompensationskonzept umfasst dabei drei größere Kompensationskomplexe, die alle

nördlich der geplanten Autobahntrasse und zum Teil außerhalb des Untersuchungsraumes

liegen. Ein Kompensationsgebiet ist dabei in der Meheniederung im Kornbeksmoor südlich

von Mehedorf geplant. Ein weiteres liegt zwischen Höhnau-Lindorf und Nieder Ochtenhau-

sen und wiederum eins nördlich Nieder Ochtenhausens und westlich direkt an die Oste

angegliedert. Bei allen Flächen handelt es sich um momentan intensiv genutztes Grünland

oder Ackerland. Des Weiteren fließen kleinere punktuelle, flächen-aber auch linienhafte

Kompensationsmaßnahmen, wie Hecken- oder Baumreihen in die Betrachtung mit ein.

2.2 Natürliche Standortfaktoren für die Landwirtsch aft im Untersuchungs-raum

Böden und Naturräumliche Einheiten

Naturräumlich gehört der Untersuchungsraum vorwiegend zur Mehe-Oste-Niederung, wel-

che dem nördlichen Bereich der Hamme-Oste-Niederung zuzuordnen ist. Die vorherrschen-

den Niedermoorböden erlauben eine standortangepasste Grünlandnutzung, welche jedoch

entscheidend von der Regelung der Wasserverhältnisse abhängig ist.

Im Kornbecksmoor sind des Weiteren noch Hochmoorflächen bzw. Hochmoorreste vorhan-

den, die ebenfalls der Grünlandnutzung unterliegen.

Eine Besonderheit des Naturraumes bildet die Geestinsel bei Nieder Ochtenhausen. Den

Rand- und Übergangsbereich zu den Mooren prägen Anmoorgleye und Gley-Podsole. Diese

und die trockenen Podsole bzw. Podsol-Braunerden der Geestinsel bilden die wenigen und

damit besonders wertvollen Ackerflächen für die Landwirtschaft im Untersuchungsraum.

Da die Ackerflächen für die im Untersuchungsraum wirtschaftenden Betriebe nicht ausrei-

chen, sind diese Betriebe auf die Bewirtschaftung von außerhalb des Untersuchungsraumes

gelegenen Ackerflächen angewiesen.

Im östlichen Bereich des Untersuchungsraumes, der Gemarkung Nieder Ochtenhausen,

ragt das Ostetal der Zevener Geest in den Untersuchungsraum hinein. Das Ostetal selbst

unterliegt auf beiden Seiten der Oste auf den Auen- und Anmoorgleyen vorwiegend der

Grünlandnutzung, östlich der Oste sind außerdem einige Waldflächen zu finden.

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Das östliche Ende des Untersuchungsraumes reicht bereits in die Oldendorfer Geest, einem

Teilraum der Zevener Geest. Hier geht der Raum vom Ostetal mit den teils feuchten, grund-

bzw. stauwasserbeeinflussten Böden in die Pseudogley- und Braunerde-Podsole der Geest

über. Hier beginnt der ackerbaulich und agrarstrukturell wertvollste Bereich der Stader Geest

und zieht sich weiter durch den östlich gelegenen Planabschnitt.

Temperaturen und Niederschläge

Das maritime Klima mit seiner für die landwirtschaftliche Bodennutzung äußerst günstigen

Niederschlagshöhe und –verteilung sowie den milden Jahrestemperaturen wirkt sich positiv

auf die Nutzbarkeit der vorhandenen Moorböden für Grünland bzw. der vorhandenen Sand-

böden für die Ackernutzung aus.

Klimatische Kennzahlen

Jahresmittel Min – Max. Niederschlag 833,7 mm 38,40 - 107,4*Temperatur 10,03° C 2,34 – 18,71**

* der Monats-Summen

** der Monats-Durchschnitte

(Quelle: LWK Niedersachsen, Wetterdaten 1999 – 2010, Versuchsstation Rockstedt)

Problematisch für die landwirtschaftliche Nutzbarkeit sind die Wasserverhältnisse auf

Grundwasser- bzw. Stauwasser beeinflussten Böden. Hier ist die Entwässerung der Flächen

und die dafür notwendige Infrastruktur an Poldern und Vorflutern ein zentraler Aspekt der

nachhaltigen Landbewirtschaftung der Region.

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2.3 Strukturen der landwirtschaftlichen Betriebe

2.3.1 Erwerbs- und Betriebsgrößenstruktur

Tabelle 1: Erwerbsstruktur

Haupterwerb Nebenerwerb

Anzahl Betriebe 43 5

Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) in ha

4193,21 118,85

Durchschnittliche Betriebsgrößein ha LF/ Betrieb

97,52 23,77

43 der befragten Betriebe wirtschaften als Haupterwerbsbetriebe, was einem Anteil von

89,58 % entspricht. Lediglich 5 Betriebe und damit 10,42 % der Betriebe wirtschaften als

Nebenerwerbsbetriebe. Die Haupterwerbsbetriebe bewirtschaften im Durchschnitt 97,52

ha/Betrieb, die Nebenerwerbsbetriebe 23,77 ha/Betrieb.

Tabelle 2: Betriebsgrößenstruktur

Größenklasse Anzahl Betriebe Anteil Betriebe in % ha LF Anteil der LF in % unter 30 ha 6 12,5 101,15 2,330-50 ha 8 16,7 322,18 7,550-100 ha 18 37,5 1427,05 33,1100-150 ha 11 22,9 1312,40 30,4über 150 ha 5 10,4 1149,28 26,7gesamt 48 100 4312,06 100,0

Die 48 ausgewerteten Betriebe bewirtschaften insgesamt 4312,06 ha LF, was einer durch-

schnittlichen Betriebsgröße von 89,83 ha entspricht. Damit liegt die durchschnittliche Be-

triebsflächengröße im PA 6 deutlich über der des Landkreises Rotenburg (Wümme) von

57,23 ha/Betrieb (Agrarstatistik 2011). Der zahlenmäßige Schwerpunkt liegt dabei mit 18

Betrieben bei der Betriebsgrößenklasse von 50-100 ha, was einer Betriebsgrößenstruktur

des klassischen Familienbetriebes entspricht. Gleichzeitig bewirtschaften die fünf Betriebe

der Größenklasse von über 150 ha mit 1149, 06 ha 26,7 % der gesamten landwirtschaftli-

chen Nutzfläche. Ein Strukturwandel zeichnet sich somit auch in diesem Gebiet ab.

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2.3.2 Besitz- und Nutzungsstruktur

Tabelle 3: Besitz- und Nutzungsstruktur

Eigentum (ha) Pacht (ha) Gesamt (ha) gesamt (in %)Grünland 1031,64 1221,88 2253,52 52,3Acker 1133,38 925,16 2058,54 47,7Gesamt (ha) 2165,02 2147,04 4312,06 100,0Gesamt in % 50,2 49,8 100,0

Knapp die Hälfte der Flächen stellen Pachtflächen dar (49,8 %), 50,2 % der Flächen werden

im Eigentum bewirtschaftet. Das spricht ebenso wie die Betriebgrößenstruktur für einen sich

noch vollziehenden Strukturwandel, da eine wachstumsbedingte Vergrößerung der Betrieb-

flächen überwiegend über die Pacht erfolgt. Ähnlich stellt sich das Verhältnis von Grünland-

zu Ackerflächen dar. So sind 47,7 % der Betriebsflächen Ackerflächen und 52,3 % entspre-

chend Grünlandflächen. Die Verteilung dieser Flächen ist vordergründig durch die natürli-

chen Rahmenbedingungen wie die Bodenverhältnisse gegeben. Auf den Ackerflächen wird

dabei überwiegend Silomais angebaut, der Getreideanbau hat lediglich eine geringe Bedeu-

tung und andere Feldfrüchte sind nahezu bedeutungslos. Das Grünland stellt überwiegend

intensiv genutztes Grünland dar, vereinzelt werden Grünlandflächen auch extensiv bewirt-

schaftet.

Die landwirtschaftlichen Produktionssysteme sind entsprechend auf Futterbau und überwie-

gende Milchviehwirtschaft ausgerichtet (s. Tabelle 7).

Von den befragten Landwirten im Planabschnitt 6 werden 71,2 ha Privatwald mit einem

räumlichen Schwerpunkt bei Hude und Behrste bewirtschaftet.

Tabelle 4: Betriebssysteme

Anzahl Betriebe Anteil der Betriebe in %

LF (ha ) Anteil der LF in %

Futterbau 45 93,8 3985,25 92,4Veredlung 2 4,2 101,44 2,4Gemischt 1 2,1 225,37 5,2

45 Betriebe und damit 93,8 % der erhobenen Betriebe betreiben Futterbau und Rindviehhal-

tung, wobei letzteres vor allem durch die Milchviehwirtschaft geprägt ist. Lediglich 2 Betriebe

sind in der Veredlung tätig, während ein Betrieb ein gemischtes Betriebssystem aufweist.

Bisher gibt es im Untersuchungsraum lediglich eine Biogasanlage und auch innerhalb der

Befragung äußerte keiner der Landwirte die Absicht zukünftig eine eigene Biogasanlage

bauen zu wollen. Nichtsdestotrotz bestehen für Landwirte, die ihre Tierhaltung reduzieren

oder aber ihren Betrieb aufgeben wollen, hinreichend Möglichkeiten, sich bei bereits beste-

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henden Biogasanlagen als Substratlieferant oder aber auch als Abnehmer für Gärreste an

der Wertschöpfung zu beteiligen.

2.3.3 Tierhaltung und Nährstoffsituation

Tabelle 5: Tierhaltung

Tierart Stück Halter Anteil an Betrieben insgesamt in %

Tiere je Halter

Milchkühe 2674 36 75,0 65Kälber und Jungvieh bis 2 Jahre 1478 38 79,2 39Rinder von 6 Monaten bis 2 Jahre 3234 44 91,7 74Rinder über 2 Jahre 895 39 81,3 23Mutterkühe 134 3 6,3 45Mastkälber * 1 2,1Pferde 64 6 12,5 11Zuchtsauen * 1 2,1 *Ferkel * 1 2,1 *Mastschweine * 2 4,2 *Geflügel * 2 4,2 *Schafe * 2 4,2 *

* keine Angaben aus Datenschutzgründen

Nahezu alle der erhobenen Betriebe halten Rindvieh. Nur sehr wenige haben sich auf die

Veredlung (Schweinezucht, Schweinemast, Kälbermast, Hähnchenmast) spezialisiert. Der

überwiegende Anteil ist dabei in der Milchviehwirtschaft (mit Nachzucht) angesiedelt. Der

durchschnittliche Viehbesatz liegt dabei mit 1,62 GV/ha über dem Durchschnitt des durch-

schnittlichen Viehbesatzes von 1,13 GV/ha im Landkreis Rotenburg (Wümme) (Agrarstatistik

2011). Damit ist eine vergleichsweise hohe Intensität der Grünlandwirtschaft ableitbar. Die

Geflügel- und Schweinemast sowie die Schafhaltung spielen in diesem Gebiet eine deutlich

untergeordnete Rolle. Die landwirtschaftliche Pferdehaltung nimmt einen Anteil von 12,5%

ein und ist damit ebenfalls von deutlich geringer Bedeutung.

Tabelle 6: Nährstoffsituation

Nährstoffsituation Anzahl Betriebe Anteil der Betrieb in %

ha LF Anteil der LF in %

bereits zu hoch 3 6,3 201,25 4,7ausgeglichen 26 54,2 2759,58 64,0noch Reserven 19 39,6 1351,23 31,3

Ein hoher durchschnittlicher Viehbesatz steht im engen Zusammenhang mit der Nährstoffsi-

tuation und der ordnungsgemäßen Verwertung des anfallenden Wirtschaftsdüngers eines

Betriebes. Da gemäß der Düngeverordnung im Betriebsdurchschnitt maximal 170 kg N/ha an

Gesamtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auf Acker- und Grünlandflächen

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ausgebracht werden darf, wurden die Landwirte hinsichtlich ihrer Nährstoffbilanz befragt um

mögliche entstehende Engpässe bei Flächenverlusten zu identifizieren.

26 Betriebe gaben dabei eine ausgeglichene Nährstoffbilanz an. Bei möglichen Flächenver-

lusten könnte hier die ordnungsgemäße Verwertung der Nährstoffe auf den eigenen Flächen

problematisch werden.19 Betriebe gaben an, genug Flächenreserven aufzuweisen um bei

etwaigen Flächenverlusten den Wirtschaftsdünger noch gemäß der Düngemittelverordnung

verwerten zu können. Drei Betriebe hingegen müssen bereits jetzt überschüssige Nährstoffe

zur Verwertung an andere Betriebe abgeben.

2.3.4 Flurstrukturelle Situation und Handlungsbedar f

Die Flurstruktur ist ein wichtiger Faktor hinsichtlich der Optimierung des produktionstechni-

schen Ablaufs und damit auch bezüglich der Kosten, die für einen Betrieb entstehen. Wichti-

ge Faktoren hierbei sind die Entfernung von der Hofstelle zu den einzelnen Flächen, aber

auch der Zustand der Wege, die Verteilung der Flächen im Raum sowie die schlagstrukturel-

len Merkmale wie Schlaggröße und- form und die Situation der Entwässerung auf den ein-

zelnen Schlägen. Aus diesem Grunde wurden die Landwirte zu den o.g. Merkmalen eben-

falls befragt.

Tabelle 7: Durchschnittliche Hof-Feld-Entfernungen im Untersuchungsraum

Entfernung zwischen Hof und Fläche Flächenumfang in ha Flächenanteil in %< 0,5 km 446,14 10,3> 0,5 bis < 1 km 580,26 13,5> 1 bis < 2 km 1652,14 38,3> 2 bis < 5 km 1208,52 28,0> 5 bis > 10 km 425,00 9,9> 10 km 0 0,0

Aus Kostengründen strebt ein Betrieb den Erwerb, bzw. die Pacht von hofstellennah gelege-

nen Flächen an. Lediglich 10,3 % der Flächen und damit insgesamt 446,14 ha der Flächen

liegen im Untersuchungsgebiet unter 0,5 km von der Hofstelle entfernt. 13,5 % der Flächen

liegen in einer Entfernung von über 0,5 bis 1 km von der Hofstelle entfernt.

38,3 % der Flächen und damit der größte Anteil liegen 1-2 km und 28,0 % der Flächen in 2

bis 5 km Entfernung von der Hofstelle entfernt. Wiederum 9,9 % der Betriebe haben durch-

schnittliche Wege von über 5 km Entfernung zu bewältigen. Damit liegen 80,1 % der Flächen

in einem Umkreis von bis zu 5 km um die Hofstellen herum gelegen. Zu beachten hierbei ist

jedoch, dass es sich um Durchschnittwerte handelt. Somit wirtschaften in diesem Gebiet

einige Betriebe, die durchaus Entfernungen von bis zu 25 km in Kauf nehmen, wobei es sich

bei diesen Flächen überwiegend um extensiv genutztes Grünland handelt. Hinsichtlich des

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zunehmenden Flächendrucks äußerten viele Landwirte die Bereitschaft auch zukünftig weiter

entfernte Flächen (neu) in Anspruch zu nehmen.

Tabelle 8: Flurstrukturelle Merkmale unabhängig von der A 20 Planung

Flurstrukturelle Merkmale Anzahl positiver Antworten * Anteil der Betriebe in %durchschnittliche Schlaggröße ausreichend 29 60,4Schlagformen überwiegend in Ordnung 36 75,0Entwässerung ausreichend 44 91,7Verbesserung der Wirtschaftswege erforderlich 8 16,7Bedarf an Zusammenlegung/ Flächentausch 14 29,2* Mehrfachnennungen möglich

Die flurstrukturellen Merkmale wie die durchschnittliche Schlaggröße, die Schlagformen,

aber auch die Entwässerung der einzelnen Schläge wurden überwiegend positiv bewertet.

So sind 60,4 % der Landwirte mit der durchschnittlichen Schlaggröße zufrieden, 75,0 %

bewerten die Schlagform positiv und 91,7 % halten die Entwässerung der Schläge für aus-

reichend. Probleme treten hier lediglich im Kornbecksmoor wegen nicht ausreichender Vor-

flut bei überwiegender Grüppenentwässerung und im Verlauf des Nieder Ochtenhausener

Schiffgrabens wegen eines unzureichenden Ausbauzustandes auf.

Im Untersuchungsraum ist in den letzten Jahrzehnten kein Flurbereinigungsverfahren auf

Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) durchgeführt worden und lediglich knapp

ein Drittel der befragten Landwirte sieht Bedarf an Zusammenlegung oder Flächentausch als

Maßnahme zur landeskulturellen Verbesserung der Flurstrukturen. Auch den Wunsch zur

Verbesserung der Wirtschaftswege äußerten lediglich 16,7 % der Befragten.

2.4 Entwicklung der Landwirtschaft

Bei 93,8 % der befragten Betriebe ist es vorgesehen, den Betrieb so weiterzuführen wie

bisher, dementsprechend ist hier keine Betriebsaufgabe und auch kein Übergang zum Ne-

benerwerb geplant. Einen Übergang zum Nebenerwerb ziehen lediglich zwei Landwirte in

Betracht und eine Betriebsaufgabe plant einer der befragten Landwirte.

54,2 % der Betriebe planen dementsprechend eine Aufstockung von Flächen sowohl durch

Pacht als auch durch Kauf und 19 Betriebe (39,6 %) planen eine Aufstockung der Tiere,

wobei bei 14 Betrieben die Aufstockungen der Tiere mit Stallneubauten verbunden sind.

Hinsichtlich der Aufstockung der Flächen wurden Bedenken bezüglich des beschränkten

Flächenangebotes geäußert, welches als limitierender Faktor für die Aufstockungen wahrge-

nommen wird. Eine Abstockung in der Tierhaltung gab lediglich ein Betrieb an, während die

Abstockung von Flächen in keinem der befragten Betriebe geplant ist.

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Tabelle 9: Entwicklungsabsichten der Betriebsleiter

Entwicklungsabsicht Anzahl Betriebe* Anteil der Betri ebe in %Betrieb so weiterführen wie bisher 45 93,8Aufstockung in der Tierhaltung 19 39,6Abstockung in der Tierhaltung 1 2,1Aufstockung von Fläche 26 54,2Abstockung von Fläche - -Übergang vom Haupterwerb zum Nebenerwerb 2 4,2Betriebsaufgabe 1 2,1* Mehrfachnennungen möglich

Tabelle 10: Hofnachfolgesituation

Anzahl der Betriebe

Anteil derBetriebe in %

Fläche (ha LF)

Anteil der Fläche in %

Betriebsleiter unter 45 Jahre,Weiterführung in eigener Hand

17 35,4 1672,73 38,8

Betriebsleiter über 45 Jahre und Hofnachfolge gesichert

18 37,5 1792,99 41,6

Betriebsleiter über 45 Jahre und Hofnachfolge unklar

8 16,7 526,35 12,2

Betriebsleiter über 45 Jahre und Hofnachfolge nicht vorhanden

5 10,4 319,99 7,4

Entsprechend der Altersstruktur ist bei 17 Betrieben und damit 35,4 % der befragten Betriebe

von einer Weiterführung des Betriebes sicher auszugehen, da der Betriebsleiter unter 45

Jahre alt ist. Diese 17 Betriebe bewirtschaften 38,8 % und somit deutlich mehr als ein Drittel

der landwirtschaftlichen Fläche im Untersuchungsraum. Bei weiteren 37,5 % der Betriebe

und 18 Betrieben ist der Betriebsleiter über 45 Jahre alt, eine Hofnachfolge ist jedoch gesi-

chert. Somit ist bei insgesamt 72,9 % der Betriebe von einer gesicherten Weiterführung der

Betriebe entweder durch den Betriebsleiter selbst oder aber jedoch durch einen Hofnachfol-

ger auszugehen. Bei acht Betrieben mit einem Flächenanteil von 526,35 ha LF hingegen ist

die Hofnachfolge unklar und bei fünf Betrieben und damit bei 10,4 % der Betriebe ist eine

Hofnachfolge nicht gesichert. Entsprechend der möglichen Betriebsaufgaben würden damit

319,99 ha LF in den nächsten Jahren mit relativer Sicherheit zur Disposition stehen, wobei

aufgrund des hohen Flächendrucks davon auszugehen ist, dass diese Flächen auch zukünf-

tig in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung verbleiben.

Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6- Kompensationsmaßnahmen Seite - 12 -

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3 Betroffenheit der Bewirtschafter durch die Kompen sations-maßnahmen zur A 20

Die Betroffenheit der Landwirtschaft im vorliegenden Untersuchungsraum durch die geplan-

ten Kompensationsmaßnahmen im Planungsabschnitt 6 zum geplanten Bau der A 20 wird

ausschließlich durch die daraus resultierenden Flächenverluste verursacht. Dementspre-

chend enstehen hier weder Umwege- noch Zerschneidungs- oder auch Arrondierungsschä-

den. Nichtsdestotrotz stellen diese Flächenverluste bei vielen der Betriebe eine zusätzliche

Beeinträchtigung dar, da sie bereits durch die Trasse selbst in Form von Flächenverlusten,

aber auch Durch- und Anschneidungs- und/ oder Umwegeschäden sowie durch eine Stand-

ortbeeinträchtigung betroffen sein können. Um dem Rechnung zu tragen werden neben der

Betrachtung der durch die Kompensation hervorgerufenen Betroffenheiten in einem weiteren

Schritt aus dem Bau der Trasse resultierenden Beeinträchtigungen ebenfalls betrachtet und

mit denen der Kompensation verknüpft.

3.1 Flächenverluste durch die Kompensationsmaßnahme n

Von dem Flächenentzug durch die Kompensationsmaßnahmen sind insgesamt 48 Betriebe

mehr oder weniger stark betroffen.

Tabelle 11: Flächenentzug gesamt

Flächenentzug je Betrieb

Anzahl der Betriebe Anteil der Betriebe in %

ha LF Anteil der LF in %

< 1 ha 20 41,7 5,53 4,0> 1 bis 3 ha 12 25,0 20,76 15,1> 3 bis 5 ha 6 12,5 25,12 18,3> 5 ha 10 20,8 85,80 62,5

20 Betriebe und damit ein großer Anteil der Betriebe verliert weniger als 1 ha an landwirt-

schaftlicher Nutzfläche durch die Kompensationsmaßnahmen. Insgesamt macht diese Grup-

pe einen Gesamtflächenverlust von lediglich 5, 53 ha aus, was einem Anteil an der Gesamt-

verlustfläche von 4,0 % entspricht.

Zwölf Betriebe und damit 25,0 % der Betriebe verlieren 1- 3 ha ihrer LF. Sechs Betriebe

(12,5 % der Betriebe) verlieren 3 bis 5 ha. Mit 10 Betrieben (und 20,8 % der Betriebe) ist der

Anteil jener Betriebe, die über 5 ha ihrer landwirtschaftlichen Nutzfläche verlieren nicht uner-

heblich. Desweiteren ist hier der Gesamtverlust an Flächen mit 85,80 ha (62,5 % Anteil an

der LF) am höchsten.

Näheren Aufschluss über die einzelbetrieblichen Flächenverluste durch die Kompensations-

maßnahmen sowie eine Einstufung der Betroffenheiten der Betriebe nach den in Kap. 2.1

erläuterten Kriterien gibt die nachfolgende Tabelle.

Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6- Kompensationsmaßnahmen Seite - 13 -

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Tabelle 12: Betroffenheit der Betriebe durch Fläch enentzug durch die Kompensati-

onsmaßnahmen

A20-Ordnungs-

nummer

Flächenentzug durch Kompensation in

ha LF

Flächenentzug in %der Betriebsfläche

Betroffenheit

6- 1 11,02 11,90 sehr stark6- 2 6,72 8,50 stark6- 3 0,23 0,40 sehr gering6- 4 6,25 14,46 sehr stark6- 5 0,04 0,08 sehr gering6- 7 6,72 10,12 sehr stark6- 9 4,81 10,45 sehr stark6- 10 2,64 3,51 mittel6- 11 3,08 4,71 mittel6- 12 1,71 2,40 gering6- 13 1,77 0,79 sehr gering6- 15 1,15 1,03 gering6- 16 0,91 1,44 gering6- 17 1,97 2,04 gering6- 19 1,59 3,70 mittel6- 20 11,94 13,28 sehr stark6- 21 0,22 0,28 sehr gering6- 23 0,25 0,69 sehr gering6- 24 6,95 8,91 stark6- 25 6,67 12,52 sehr stark6- 26 0,33 0,90 sehr gering6- 27 0,06 0,37 sehr gering6- 28 0,56 1,74 gering6- 29 0,49 2,28 gering6- 30 0,03 0,41 sehr gering6- 31 0,64 0,67 sehr gering6- 32 8,93 7,12 stark6- 34 6,80 4,90 mittel6- 35 4,35 3,77 mittel6- 36 0,02 0,10 sehr gering6- 37 4,59 3,16 mittel6- 38 4,07 4,04 mittel6- 39 0,15 0,14 sehr gering6- 40 1,69 1,03 gering6- 41 0,46 0,40 sehr gering6- 43 1,38 17,49 sehr stark6- 44 13,8 8,11 stark6- 45 1,97 5,40 stark6- 46 1,04 3,49 mittel6- 47 2,71 2,96 gering6- 49 4,22 3,51 mittel6-50 1,14 0,97 sehr gering5-1 0,37 0,44 sehr gering7-4 0,00 0,00 sehrgering7-6 0,04 0,04 sehr gering7-10 0,01 0,01 sehr gering

7 - 24 0,2 0,12 sehr gering7- 58 0,52 0,12 sehr gering

Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6- Kompensationsmaßnahmen Seite - 14 -

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Der Tabelle ist zu entnehmen, dass insgesamt sieben Betriebe sehr stark durch die Kom-

pensation betroffen sind, entsprechend also über 10 % ihrer LF verlieren. Die Flächenverlus-

te schwanken dabei von 10,12 % bei Betrieb Nr. 6-7 bis zu 17,49 % der LF bei Betrieb Nr. 6-

43.

Fünf Betriebe erfahren starke Flächenverluste (5– 10 % Verlust der LF), wobei der größte

Flächenverlust hier bei 8,91 % (Betrieb 6-24) der LF liegt.

Insgesamt neun Betriebe weisen eine mittlere Betroffenheit und damit Flächenverluste von

über 3 % bis unter 5 % der LF auf.

Die restlichen 27 Betriebe weisen lediglich geringe bis sehr geringe Betroffenheiten auf.

Damit erfahren sie Flächenverluste von weniger als 3 % der LF.

Somit sind allein durch die Kompensation 12 Betriebe betroffen, die eine starke bis sehr

starke Betroffenheit aufweisen und bei denen damit eine Existenzgefährdung hervorgerufen

werden könnte.

Die Einstufung der Betroffenheiten unterscheidet hier, wie bereits in Kap. 2.1 beschrieben,

nicht in Eigentums- und Pachtflächen. Grundsätzlich liegt bei Pachtflächen jedoch eine dop-

pelte Betroffenheit, die des Eigentümers und die des Pächters vor, während bei Eigentums-

flächen, Eigentümer und Bewirtschafter identisch sind. Pachtverhältnisse innerhalb der Fami-

lie (z.B. Vater- Sohn-Pacht) gelten dabei in der Regel als Eigentumsflächen

Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6- Kompensationsmaßnahmen Seite - 15 -

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3.2 Flächenverluste durch die A 20- Trasse und die Kompensationsmaß-nahmen

Tabelle 13: Betroffenheit der Betriebe durch die Ko mpensationsmaßnahmen und die

A 20-Trasse

A20-Ordnungs-nummer

Flächenent-zug durch Kompen-sation in

ha LF

Flächenent-zug in %

der Betriebs-

fläche

Betroffen-heit

Kompen-sation

Flächenent-zug durch

Straßenbau in

ha LF

Flächenent-zug in %

der Betriebs-

fläche

Betroffen-heit

Straßen-bau*1

Flächenent-zug durch Kompen-

sation und Straßen-bau in ha LF

Flächenent-zug in %

der Betriebs-

fläche

Gesamt-betroffen-

heit

6- 1 11,02 11,90 sehr stark 10,25 11,07 sehr stark 21,27 22,97 sehr stark6- 2 6,72 8,50 stark 5,41 6,84 sehr stark 12,13 15,34 sehr stark6- 3 0,23 0,40 sehr gering 0,40 0,69 sehr gering 0,63 1,09 gering6- 4 6,25 14,46 sehr stark 0,09 0,21 sehr gering 6,34 14,66 sehr stark6- 5 0,04 0,08 sehr gering 1,39 2,89 gering 1,43 2,95 gering6- 7 6,72 10,12 sehr stark 0,60 0,90 sehr gering 7,32 11,03 sehr stark6- 9 4,81 10,45 sehr stark 0,16 0,35 sehr gering 4,97 10,78 sehr stark

6- 10 2,64 3,51 mittel 1,72 2,29 gering 4,36 5,80 sehr stark6- 11 3,08 4,71 mittel 4,55 6,96 sehr stark 7,63 11,72 sehr stark6- 12 1,71 2,40 gering 0,74 1,04 gering 2,45 3,46 gering6- 13 1,77 0,79 sehr gering 3,88 1,72 gering 5,65 2,50 gering6- 15 1,15 1,03 gering 1,03 0,92 sehr gering 2,18 1,94 gering6- 16 0,91 1,44 gering 0,63 1,00 gering 1,54 2,44 gering6- 17 1,97 2,04 gering 2,72 2,82 gering 4,69 4,86 mittel6- 19 1,59 3,70 mittel 0,25 0,58 sehr gering 1,84 4,30 mittel6- 20 11,94 13,28 sehr stark 1,46 1,62 gering 13,40 14,91 sehr stark

6- 21 0,22 0,28 sehr gering 3,12 4,01 stark*2 3,34 4,29 stark6- 23 0,25 0,69 sehr gering 1,76 4,86 mittel 2,01 5,55 stark6- 24 6,95 8,91 stark 0,19 0,24 sehr gering 7,14 9,15 stark6- 25 6,67 12,52 sehr stark 0,28 0,53 sehr gering 6,95 13,07 sehr stark6- 26 0,33 0,90 sher gering 1,13 3,07 gering 1,46 3,97 mittel6- 27 0,06 0,37 sehr gering 0,33 2,04 gering 0,33 2,07 gering6- 28 0,56 1,74 gering 0,83 2,57 gering 1,39 4,31 mittel6- 29 0,49 2,28 gering 0,48 2,24 gering 0,97 4,52 mittel6- 30 0,03 0,41 sehr gering 0,07 0,97 sehr gering 0,07 1,16 gering6- 31 0,64 0,67 sehr gering 0,67 0,71 sehr gering 1,31 1,37 gering6- 32 8,93 7,12 stark 8,43 6,72 sehr stark 17,36 13,84 sehr stark6- 34 6,80 4,90 mittel 0,02 0,01 sehr gering 6,82 4,91 mittel6- 35 4,35 3,77 mittel 1,84 1,59 gering 6,19 5,38 sehr stark6- 36 0,02 0,10 sehr gering - - sehr gering - 0,10 sehr gering6- 37 4,59 3,16 mittel - - sehr gering 4,59 3,16 gering

6- 38 4,07 4,04 mittel 4,84 4,81 stark*2 8,91 8,85 sehr stark6- 39 0,15 0,14 sehr gering 5,84 5,49 stark 5,99 5,64 stark6- 40 1,69 1,03 gering 7,21 4,40 mittel 8,90 5,43 stark6- 41 0,46 0,40 sehr gering 2,33 2,03 gering 2,79 2,43 gering6- 43 1,38 17,49 sehr stark - - keine 1,38 17,49 sehr stark6- 44 13,8 8,11 stark - - keine 13,80 8,11 stark6- 45 1,97 5,40 stark - - keine 1,97 5,40 stark6- 46 1,04 3,49 mittel - - keine 1,04 3,48 mittel6- 47 2,71 2,96 gering - - keine 2,71 2,96 gering6- 49 4,22 3,51 mittel - - - 4,22 3,51 mittel6-50 1,14 0,97 sehr gering - - - 1,14 0,97 sehr gering5-1 0,37 0,44 sehr gering 3,44 4,11 mittel 3,81 4,55 mittel

7-4 0,00 0,00 sehrgering 0,00*3 0,00 sehr gering 0,00 0,00 sehr gering7-6 0,04 0,04 sehr gering 0,17 0,18 sehr gering 0,21 0,22 sehr gering

7-10 0,01 0,01 sehr gering 0,79 0,68 sehr gering 0,80 0,69 sehr gering7 - 24 0,2 0,12 sehr gering 2,38 1,44 gering 2,58 1,56 gering7- 58 0,52 0,12 sehr gering 9,77 2,30 stark*4 10,29 2,57 stark

*2 starke Betroffenheit trotz vglw . geringer Flächenverluste aufgrund des Zerschneidungs-, Umw ege und des Arrondierungsschadens

*3 aufgrund von Abrundungen 0,00, jedoch geringe Betroffenheiten durch Straße und Kompensation

*4 starke Betroffenheit trotz vglw . geringer Flächenverluste aufgrund des Zerschneidungs-, Umw ege- und Arrondierungsschadens sow ie der Standortbetroffenheit

*1 nachrichtliche Übernahme der Betroffenheit aus den Agrarstrukturellen Analysen zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn A 20-Küstenautobahn- Planungsabschnitte 6 und 7 (März 2011)

Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6- Kompensationsmaßnahmen Seite - 16 -

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In Tabelle 13 ist erkennbar, dass die Betriebe mit sehr starker Betroffenheit mit Hinzunahme

der Betroffenheiten durch den Straßenbau der A 20 von sieben auf 13 Betriebe ansteigen.

Bei vier Betrieben (6-2, 6-11, 6-32 und 6-38) erhöht sich dabei die Betroffenheit von starken

(6-2 und 6-32) und mittleren Betroffenheiten (6-11 und 6-38) durch die Kompensation auf

eine sehr starke Gesamtbetroffenheit aufgrund einer bereits durch die Trasse selbst hervor-

gerufenen starken bis sehr starken Betroffenheit.

Bei weiteren zwei Betrieben (6-10 und 6-35) führt erst die Kombination der Flächenverluste,

die aus den Kompensationmaßnahmen resultieren mit den Beeinträchtigungen durch die

Trasse zu einer sehr starken Betroffenheit, da die Beeinträchtigungen getrennt betrachtet

lediglich zu geringen bis mittleren Betroffenheiten führen. Zu beachten ist hierbei, dass bei

den Betroffenheiten durch die Trasse, wie auch bei der Gesamtbetroffenheit der Betriebe

(durch Kompensationsmaßnahmen und Straßenbau), neben den reinen Flächenverlusten

weitere, in dieser Tabelle nicht dargestellte, Faktoren wie Durch- und Anschneidungs- sowie

Umwege- und Arrondierungsschäden, aber auch Standortbetroffenheiten zu (sehr) starken

Betroffenheit führen können. Drei Betriebe (6-21, 6-38 und 7-58) stellen dabei einen Sonder-

fall dar, weil diese trotz vergleichsweise geringer Flächenverluste durch die Trasse bereits

hier als stark betroffen eingestuft wurden, da sie durch drei (6-21 und 6-38), bzw. vier (7-58)

weitere Kriterien betroffen sind und somit nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann,

dass diese Betriebe nicht stark betroffen sind.

Der Betrieb 6-1 hingegen ist der einzige Betrieb, der sowohl durch die Trasse als auch durch

die Kompensationen eine sehr starke Betroffenheit erfährt.

Bei entsprechend sechs Betrieben (6-4, 6-7, 6-9, 6-20, 6-25 und 6-43) sind die aus den

Kompensationsmaßnahmen resultierenden Flächenverluste ausschlaggebend für die sehr

starken Betroffenheiten der Betriebe.

Veränderungen bei der Hinzunahme der Beeinträchtigungen durch die Trasse sind auch in

der Klasse der „starken Betroffenheit“ zu erkennen.

So steigt die Betroffenheit der, bereits erwähnten, Betriebe 6-2 und 6-32, mit den Beeinträch-

tigungen durch die A-20 Trasse von einer starken auf eine sehr starke Betroffenheit an.

Die Betriebe 6-21, 6-39 und 7-58, die durch den aus den Kompensationsmaßnahmen resul-

tierenden Flächenverlusten lediglich eine sehr geringe bis geringe Betroffenheit aufwiesen,

sind nunmehr als stark betroffen einzustufen, wobei die Hauptbetroffenheit aus den Beein-

trächtigungen durch die A-20 Trasse resultiert.

Bei den Betrieben 6-23 und 6-40 hingegen führt auch hier wieder die Summierung beider

sehr geringen bis mittleren Betroffenheiten zu einer starken Gesamtbetroffenheit.

Drei Betriebe (6-24, 6-44 und 6-45) sind durch die Kompensationsmaßnahmen stark betrof-

fen und auch mit Hinzunahme der aus der Trasse resultierenden Beeinträchtigungen weiter-

hin als stark betroffen einzustufen.

Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6- Kompensationsmaßnahmen Seite - 17 -

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Damit steigt mit Betrachtung der Gesamtbetroffenheit die Anzahl der Betriebe, die eine star-

ke Betroffenheit aufweisen insgesamt von fünf Betrieben, die durch die Kompensationsmaß-

nahmen stark betroffen sind auf acht Betriebe an, die sowohl durch die A- 20 Trasse als

auch durch die Kompensationsmaßnahmen entsprechend beeinträchtigt werden.

Neun Betriebe weisen nunmehr eine mittlere, 13 Betriebe eine geringe und fünf Betriebe

eine sehr geringe Gesamtbetroffenheit auf.

Damit sind in der Gesamtbetroffenheit 21 Betriebe stark (acht Betriebe) bis sehr stark (13

Betriebe) betroffen. Dementsprechend ist hier eine Prüfung hinsichtlich möglicher Existenz-

gefährdungen vorzunehmen.

4 Bereitschaften zur Flächenbereitstellung

Um einen Eindruck über die Flächennutzungspotentiale im Untersuchungsgebiet zu erhalten,

wurden die Landwirte unverbindlich bezüglich möglicher Bereitschaften zur Flächenbereit-

stellung befragt. Dabei wurden Verkaufsbereitschaften ebenso befragt wie die Bereitschaften

zum freiwilligen Flächentausch, zur Pachtrückgabe, aber auch zur Bereitstellung von Flä-

chen für Kompensationsmaßnahmen.

Tabelle 14: Bereitschaften zur Flächenbereitstellun g

Art der Flächenbereitstellung Anzahl der Betriebe* An teil der Betriebe in %

Verkauf von selbstbewirt-schafteten Eigentumsflächen

4 8,3

Tausch von Eigentumsflächen 24 50,0

Tausch von Pachtflächen 25 52,1

Abgabe von Pachtflächen 1 2,1

Abgabe von Eigentumsflächen für Kompensationsmaßnahmen

2 4,2

* Mehrfachnennungen möglich

Der Eindruck, dass der Flächenbedarf allein in der Landwirtschaft so hoch ist, dass dort

bereits ein starker Flächendruck herrscht, hat sich in den Befragungen bestätigt. Dement-

sprechend ist die Bereitschaft zur Abgabe von Flächen jedweder Art sehr gering. Ein Flä-

chenverkauf kommt lediglich für vier Betriebe in Frage, eine Pachtrückgabe kann sich ledig-

lich ein Landwirt vorstellen und die Bereitschaft zur Abgabe von Eigentumsflächen für Kom-

pensationsmaßnahmen ist mit lediglich zwei Betrieben ebenfalls sehr gering. Grundsätzlich

ist die Akzeptanz der Landwirte gegenüber eines möglichen Flächenverlustes durch die A-20

Trasse höher zu bewerten als der Verlust an Flächen durch Kompensationsmaßnahmen.

Einen Flächentausch sowohl von Eigentums- als auch von Pachtflächen hingegen kann sich

ca. die Hälfte der befragten Landwirte vorstellen.

Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6- Kompensationsmaßnahmen Seite - 18 -

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Ein durchgängiger Wunsch der Landwirte ist der Ersatz der verlustigen Flächen durch ent-

sprechende landwirtschaftlich nutzbare Flächen.

Da es sich bei der Befragung lediglich um eine Bewirtschafterbefragung handelt und Aussa-

gen von Verpächtern entsprechend nicht mit in die Ergebnisse einfließen, handelt es sich bei

diesen Aussagen um unverbindliche und nicht vollständige Angaben, die lediglich einen

Eindruck vermitteln, jedoch keine Ableitungsfunktionen erfüllen können.

Grundsätzlich besteht seitens der Landwirte Interesse an der konstruktiven Mitwirkung in der

Detailplanung, was auch an der Bereitschaft zur Beantwortung der Fragen und der Einwilli-

gung zur Nutzung der Daten erkennbar ist.

Generell sollte die Einleitung von Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG

für die einzelnen Streckenabschnitte der A 20 geprüft werden. Damit können die Flächenver-

luste für die einzelnen Betriebe durch entsprechende Verteilung des entstehenden Landver-

lustes auf einen größeren Kreis von Grundeigentümern möglichst gering gehalten werden.

Dem Unternehmensträger kann benötigtes Land rechtzeitig und in richtiger Lage zur Verfü-

gung gestellt werden. Gleichwohl sollte der Unternehmensträger durch freihändigen Ankauf

den erforderlichen Landabzug bei den Privateigentümern möglichst minimieren. Nachteile für

die allgemeine Landeskultur können vermieden oder vermindert werden. Eine Neustrukturie-

rung der Feldblöcke trägt zum Ausgleich von Durchschneidungsschäden bei. Die funktions-

tüchtige Wiederherrichtung des Wege- und Gewässernetzes wird unterstützt. Darüber hinaus

kann die Möglichkeit genutzt werden, Fläche für erforderliche Kompensationsmaßnahmen so

zu legen, dass für alle Beteiligten sinnvolle Maßnahmen entstehen. Die vorliegende Betrof-

fenheitsanalyse kann zur Abgrenzung der Flurbereinigungsgebiete sowie als erste Grundla-

ge zur Entwicklung notwendiger Umsetzungsschritte genutzt werden. Dabei ist die Größe der

Verfahrensgebiete so zu wählen, dass der potenzielle Landabzug für den Einzelnen mög-

lichst gering gehalten, mehr Flexibilität und Potenzial im Flächenmanagement erlangt sowie

die entstandenen agrarstrukturellen Mängel im weiteren Umfeld behoben werden können.

Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6- Kompensationsmaßnahmen Seite - 19 -

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5 Zusammenfassung und Ausblick

Im Jahr 2010 wurden durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Bre-

mervörde, im Planungsabschnitt 6 der A 20 zwischen der B 495 bei Bremervörde und der L

114 bei Elm einzelbetriebliche Befragungen von Flächenbewirtschaftern als Basis für eine

Agrarstrukturanalyse zum Trassenbau der A- 20 durchgeführt und im Zusammenhang mit

aus dem Jahre 2010 ermittelten Daten der Agrarförderungsanträge analysiert und bewertet.

In die Untersuchung einbezogen wurden 42 landwirtschaftliche Betriebe und das Ergebnis

dieser Untersuchungen ist entsprechend in der „Agrarstrukturellen Analyse zur Vorbereitung

des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Bundesautobahn- Küstenautobahn im

Planungsabschnitt 6“ dargestellt.

Im November 2011 beauftragte die NLStBV, Geschäfstbereich Stade die Landwirtschafts-

kammer Niedersachsen, Bezirksstelle Bremervörde mit einer weiteren Betroffenheitsanalyse

hinsichtlich eines Kompensationskonzeptes im Planungsabschnitt 6. Bestandteil der Analyse

war zum Einen die Ermittlung der aus dem Kompensationskonzept resultierenden bzw. zu

erwartenden landwirtschaftlichen Betroffenheiten. Zum Anderen sollte eine Kombination der

zu erwartenden Beeinträchtigungen durch die A 20- Trasse selbst und der Kompensations-

maßnahmen ermittelt werden.

In die Analyse sind insgesamt 48 Betriebe eingeflossen. Von diesen wurden 41 Betriebe

bereits im Zuge der Agrarstrukturellen Analysen zur Autobahntrasse im PA 6 und PA 7 be-

fragt. Sieben Betriebe wurden im Jahre 2011 neu befragt, da sie erst im Rahmen des Kom-

pensationskonzeptes Beeinträchtigungen erfahren.

Somit fließen 48 Betriebe in die agrarstrukturelle Analyse zu den durch die aus den Kom-

pensationsmaßnahmen möglichen resultierenden Betroffenheiten ein. Diese bewirtschaften

insgesamt 4312,06 ha landwirtschaftlicher Fläche. 89,6 % der Betriebe sind Haupterwerbs-

betriebe, die insgesamt 4193,21 ha und damit 97,2 % der Flächen bewirtschaften. Zur Be-

triebsgrößenklasse mit über 150 ha/Betrieb gehören 10,4 %, die 26,7 % der landwirtschaftli-

chen Fläche im Untersuchungsgebiet bewirtschaften und der Pachtflächenanteil liegt bei

knapp 50 %. 93,8 % der Betriebe sind Futterbaubetriebe, wobei bei diesen die Milchviehwirt-

schaft überwiegt. Knapp 40 % der Betriebe planen im Bereich der Tierhaltung aufzustocken,

mehr als die Hälfte zieht eine Flächenaufstockung in Betracht. 93,8 % der Betriebe geben

an, den Betrieb dauerhaft weiterzuerhalten, entweder durch eigene Weiterbewirtschaftung

durch den Betriebsleiter (35,4 %) oder durch einen Hofnachfolger (37,5 %).

Allein durch die geplanten Kompensationsmaßnahmen sind sieben Betriebe sehr stark und

damit durch einen Flächenverlust von über 10 % der LF betroffen. Fünf Betriebe weisen

einen Flächenverlust von > 5 % bis 10 % auf und sind damit stark betroffen.

Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6- Kompensationsmaßnahmen Seite - 20 -

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Neun Betriebe weisen eine mittlere (>3 % bis < 5 %), acht Betriebe ein geringe (> 1 bis < 3

%) und entsprechend 19 Betriebe eine sehr geringe Betroffenheit (< 1%) resultierend aus

den Kompensationsmaßnahmen auf.

Mit der Hinzunahme der Beeinträchtigungen durch die A-20 Trasse steigt die Anzahl der

sehr stark betroffenen Betriebe von sieben auf dreizehn Betriebe an. Die Zahl der stark

betroffenen Betriebe steigt ebenfalls von fünf auf acht Betriebe an. Weiterhin neun Betriebe

sind in eine mittlere Betroffenheit einzustufen. Die Zahl der gering betroffenen Betriebe steigt

von acht auf dreizehn Betriebe an, währen die Zahl der sehr gering betroffenen Betriebe von

19 Betrieben auf fünf Betriebe sinkt.

Damit sind insgesamt 21 Betriebe so stark betroffen, dass bei diesen die zukünftige Exis-

tenzgrundlage im Zusammenhang mit den Planungen zur A-20 Planung und den dazugehö-

rigen Kompensationsmaßnahmen besonders geprüft werden muss.

Hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit zeigt sich bei den Bewirtschaftern derzeit keine nen-

nenswerte Bereitschaft zur Flächenabgabe.

Zur Verminderung der landeskulturellen Nachteile wird die Einleitung von Unternehmens-

flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG für die einzelnen Streckenabschnitte der A 20

empfohlen. Wichtig ist die frühzeitige Einbeziehung der gewonnenen Erkenntnisse aus den

landwirtschaftlichen Betroffenheitsanalysen in den laufenden Planungsprozess für die kon-

krete Straßenbaumaßnahme (planungsbegleitender Arbeitskreis).

Agrarstrukturelle Analyse zur A 20 – Küstenautobahn, Planungsabschnitt 6- Kompensationsmaßnahmen Seite - 21 -

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6 Anhang

6.1 Allgemeiner Teil

4 Übersichtskarten *:

Karte 1: Bewirtschafterkarte (Maßstab 1 : 10.000 im DIN-A0 – Format)

Karte 2: Nutzungskarte (Maßstab 1 : 10.000 im DIN-A0 – Format)

Karte 3: Hof-Feld-Entfernung (Maßstab 1 : 10.000 im DIN-A0 – Format)

Karte 4: Gesamtbetroffenheit (Maßstab 1 : 10.000 im DIN-A0 – Format)

6.2 Spezieller Teil (behördenintern – vertraulich)

21 Stück einzelbetriebliche Betroffenheitskarten (im DIN-A3 – Format)

18 Betriebsbeschreibungen

48 einzelbetriebliche Auswertungstabellen

*- Die Karten stehen aus datenschutzrechtlichen Gründe n grundsätzlich nur für

den verfahrens- bzw. behördeninternen Gebrauch zur Verfügung